1894 / 95 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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K . —— .

durch dieses Wirrniß von industriellen Anlagen, von Eisenbahnen, von Wegen, Städten, Dörfern u. s. w. durchzuführen. Dies ganze Revier von Hamen bis Ruhrort ist eigentlich ein fortgesetzter Bahn⸗ hof, ist belegt rechts und links, nach Süden und Norden mit Schienen, ist besetzt mit industriellen Etablissements der allerverschiedensten Art, und, meine Herren, wenn Sie die Oberfläche der Erde abdecken könnten, würden Sie noch ein ganz anderes Bild gewinnen (sehr richtig), und das geht von Tag zu Tag weiter fort und wird zuver⸗ lässig, wenn wir nicht bald anfassen, die Ausführung der jetzt vorge⸗ geschlagenen Linie zu einem großen Theil unmöglich machen. (Sehr richtig! im Zentrum.)

Meine Herren, ich habe mir erlaubt, bereits im Eingang darauf aufmerksam zu machen, daß auch die Königliche Staatsregierung daß Mißliche voll fühlt, im gegenwärtigen Moment der Tagung des Land⸗ tags noch mit einem so bedeutsamen Projekt vorzugehen. Allein die Zwangelage, in der sie sich befindet gerade gegenüber der Dringlichkeit der Ausführung des Kanals, hat sie doch dazu veranlassen müssen, Ihre Zustimmung noch in der gegenwärtigen Tagung zu erbitten.

Meine Herren, ich hoffe, daß die mannigfachen Bedenken prinzipieller und spezieller Art, die heute hier zum Vortrag gebracht worden sind, sich in den Berathungen der Kommission zum über— wiegenden Theil werden erledigen lassen. Was dazu seitens der Staatsregierung geschehen kann in offener Darlegung alles Materials, welches sie besitzt, das soll gewißlich geschehen. (Bravo! links.)

Nachdem noch der Abg. Schwarze (Zentr. sich für die Vorlage ausgesprochen, wird dieselbe einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Montag, 11 Uhr.

Nr. 3 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich, preußischen Staaten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom 31. März, hat folgenden Inhalt: J. Allgemeine Verwaltungs sachen. Verfügung, betr. die Gewährung einer Entschädigung er Wahrnehmung der standesamtlichen Geschäfte. Zirkular, betr. die eschäftliche Behandlung der Postsendungen in Staatsdienst⸗Angelegen⸗ in Zirkular nebst gitenht betr., den. Verlust und die Wiedererwerbung der deutschen Reichsangehörigkeit. II. Organi⸗ sationssachen. Behörden und Beamte. Allerhöchste Ordre, betr. Ab⸗ änderung der Vorschriften über die Uniformierung der Exekutiv—⸗ beamten der städtischen Polizeiverwaltung. Zirkular, betr. die Uniformierung der Exekutivbeamten der städtischen . Verfügung, betr. die Befugniß der Aufsichtsbehörden zur Ab— änderung oder Zurücknahme von Straffestsetzungen. III. Ver⸗ waltung der Kommunen, Korporationen und Institute. Zirkular, betr. die Zulässigkeit von auf die Freimaurerei bezüglichen Namen seitens einzelner Vereine. Verfügung, betr. die beantragte Gleich stellung der Kommunal Polizeidiener mit den Schutzmann— schaften IV. Polizei ⸗Verwaltung. A. Versicherungs⸗ wesen. Zirkular, betr. die Rechenschaftsberichte der in Preußen konzessionierten Lebensversicherungs⸗Gesellschaften B. Ge⸗— fängnißwesen, Straf. und Besserungsanstalten. Zirkular, betr. die Entlassungsausweise für zur Entlassung kommende Sträflinge. 9. Sicherheitspolizei. Zirkular, betr., den Verkehr mit Spreng⸗ stoffen. V. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Zirkular, betr. die Anrechnung des einjährigen Militärdienstes auf das Dienstalter der Königlichen Bauführer. Verfügung, betr. die Verrechnung der der Staatskasse zur Last fallenden Beiträge zur Invaliditäts- und Alterspersicherung in der , XII. Verwaltung für Handel und Gewerbe. Verfügung, betr. den Fortfall von Gebühren für die Beglaubigung von Ursprungszeugnissen der nach Italien be— stimmten Waarensendungen. Zirkular, betr. die Reisekosten für Untersuchungen von Dampfkesseln 1. Bescheid, betr. die Sicher⸗ heitsvorrichtungen bei Dampfentwicklern; für Koch⸗ und Badezwecke. Zirkular, betr. den Begriff der Dampfkessel⸗Explosionen. NII. Militär- und Marine ⸗Angelegenheiten. Zirkular, betr. die Be⸗ läge zu den Rechnungen über die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften. Zirkular, betr. die Entziehung der Berechtigung für den einjährig freiwilligen Dienst wegen moralischer Unwürdigkeit.

Nr. 16 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Ar— beiten, vom 21. April hat folgenden Inhalt: Rund⸗Erlaß vom 6. April 1894, betreffend die Einbeziehung der Kleinbahnen in die einzureichenden Straßenverzeichnisse. Nichtamtliches: Entwurf für das Riebeck⸗Stift in Halle a. S. Die Korngröße und die Festigkeit von Zement. Flachgründung und Tiefgründung von Brücken—⸗ pfeilern. Das Manhattan Lebensversicherungs⸗Gebäude in New⸗ Vork. Amtsgericht in Tarnowitz. Vermischtes: Wettbewerb für Entwürfe zu einem Diplom für den Berliner Architekten⸗Verein. Wettbewerb um Entwürfe für eine zweite Realschule in Stuttgart. Wettbewerb für den Entwurf eines Schweinestalles. Nachbildung des gestickten Frieses aus Bayeux. Grundsteinlegung der beiden neuen Garnisonkirchen in Berlin. Graf von Schack 5. Ludwig Pfau in Stuttgart z. Verlagsbuchhändler Wilhelm Ernst in Berlin J. Der Nord⸗Ostsee⸗Kanal. Neue Patente.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Wird in einem Strafverfahren der Termin zur Haupt— verhandlung auf einen früheren als den zuerst bestimmten Tag verlegt, so muß, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IJ. Straf— senats, vom 12. Januar 1894, auch zwischen der Zustellung der neuen Ladung und dem Tage der verlegten Hauptverhandlung eine Frist von mindestens einer Woche liegen. „Es ist richtig, daß die Frist von einer Woche (5 216 3.P.-O.) nicht schlechthin bei jeder Ladung zur Hauptverhandlung eingehalten werden muß, jene Frist— bestimmung vielmehr, wie das Reichsgericht wiederholt entschieden hat, bei der Ladung zu einer neuen Hauptverhandlung nicht stets von neuem Platz greift. In den Fällen, welche diesen Entscheidungen zu Grunde liegen, war jedoch die Verlegung des Termins auf einen päte ren Tag erfolgt, und die Angeklagten, bei deren Ladung zu dem ursprünglich in Aussicht genommenen Termine die geg lige adungs⸗ srist inne gehalten war, hatten gewußt, daß sie die Vorbereitung ihrer Vertheidigung bis zu jenem ersten Termine bewirken müßten, sodaß kein Anlaß vorhanden war, ihnen die Ladungsfrist nochmals einzuräumen. Bei der Verlegung des Termins auf einen früheren als den zuerst bestimmten Tag ist dagegen ein Grund, welcher die Beobachtung des 5 216 Z.⸗P.-O. unnöthig machen oder die Ein⸗ reichung der seit Zustellung der ersten Ladung verstrichenen Zeit ge⸗ statien würde, nicht vorhanden ... ( 4745/93.)

Die bei der Abwehr eines rechtswidrigen thätlichen An⸗— griffs durch den Gebrauch eines Messers dem Angreifer zugefügte Körperverletzung ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 27. Februar 1894, selbst dann nicht strafbar, wenn der Angegriffene durch Hilferufe andere zu seinem Schutze herbeirufen konnte, davon aber Abstand nahm, indem er vorzog, sich selbst zu verth eidigen. (176/94)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Im Gebiet der Städteordnungen der neun älteren preußischen Provinzen sind, nach einem Urtheil des Ober ⸗Verwaltungsgerichts, JJ. Senats, vom 9. Januar 1894, die Kommunen nicht befugt, den städtischen Grundbesitzern als einzige Entwässerungsart ihrer Privatgrundstücke die Benutzung des städtischen Kanalnetzes im Wege des Anschlußzwanges aufjuerlegen; vielmehr unterliegt die Herstellung des Anschlußzwanges der Zustãndi keit der Orts⸗ polizeibehörde, welche im sanitätspolizeilichen Interesse diesen Zwang durch eine Polizeiverordnung aussprechen kann. Ist nicht durch Poltzeiverordnung, sondern unberechtigt erweise durch ein von dem Regierungs⸗Präsidenten bezw. dem Bezirkzausschuß bestätigtes Ortsstatut der Anschlußzwang angeordnet, so ist die Stadtgemeinde zur Erhebung der . festgesezten Abgabe von den Adijazenten nicht berechtigt. Die Stadt Küstrin hat im Jahre 1889 ein vom Regierungs⸗Praͤsidenten bestätigtes Drtestatut erlassen, nach dessen 52 jeder Besitzer eines bebauten Grundstücks, welches an einer mit unter⸗ irdischer Entwässerungzanlage versehenen Straße liegt, verpflichtet ist, das Grundstück auf seine Kosten an den Straßenkanal , . und für die Benutzung der Kanalisation eine Entschädigung zu zahlen Durch einen vom Bezirksausschuß bestätigten Nachtrag zu diesem 52 vom Jahre 1887 ist die Entschädigung in einer nach dem Nutzertrage des Grundstücks zu berechnenden Abgabe zu erheben. Auf,. Grund dieser Bestimmungen wurde der Besitzer eines Eckhauses an der noch nicht kanalisierten Sch. Straße und an der bereits kanalisierten W. Straße pro 1892/93 zu einer Kanalisatiors abgabe von 75 S heran⸗ gezogen. Der Hausbesitzer erhob 3. diese Heranziehung Klage, in welcher er geltend machte, daß er bisher mittels eines in der Sch.“ Straße befindlichen Kanals der Militärverwaltung entwässert habe und erst städtischerseis ohne seine Zustimmung die Verbin⸗ dung mit diesem Kanal ihm abgeschnitten, andererseits eine solche mit dem nicht seine Front in der Sch.-Straße, sondern nur seitlich sein Grundstück berührenden W.⸗Straßenkanal hergestellt worden sei, und er sich deshalb überhaupt nicht für abgabenpflichtig halte. Der be— klagte Magistrat beantragte die Abweisung des Kläger, welchem An⸗ trage vom Bezirksausschuß entsprochen wurde. Auf die Revision des Klaͤgers erstritt dieser beim Ober, Verwaltungsgericht ein obsiegendes Urtheil, welches begründend ausführte:

Wie der Wortlaut des §5 11 der Städteordnung vom 30. Mai 18563 ergiebt, ist die erste Voraussetzung des Statutarrechts, daß An⸗ gelegenheiten der Stadtgemeinde selbst vorliegen, daß es sich um Rechte und Pflichten der Mitglieder auf dem Gebiete der Städteordnung oder um e, , und Einrichtungen handelt, welche der Stadt eigenthümlich sind. Nun werden gewiß die hiermit vorgezeichneten Grenzen damit noch keineswegs überschritten, wenn eine Stadtgemeinde nicht nur mit, der Kanalisation des Straßennetzes vorgeht, sondern auch solche Einrichtungen trifft, welche auf eine Entwässerung der einzelnen Grundstücke abzielen, und damit ist an sich der Weg eröffnet, gerade nach letzterer Richtung hin nähere Bestimmungen mittels Statuts zu treffen; nur müssen auch hiebei gewisse Schranken eingehalten werden. Infoweit es die a ,, . der Straßen und der eigenen städtischen Grundstücke gilt, erfüllt die Stadt eine ihr selbst und un mittelbar als Eigenthümerin obiegende, event, im Zwangswege gegen sie geltend zu machende Verpflichtung. Anlangend dagegen alle übrigen Grundstücke, so nd die allein Verpflichteten deren Eigen⸗ thümer und diese an sich auch frei in der Wahl der geeigneten Mittel, wobei sie nicht einmal einer! Ueberwachung von seiten der städtischen Behörden, sondern nur einer solchen seitens der Polizei⸗ behörde unterliegen. Wenn eine Stadt dazu übergeht, die städtischen Grundbesitzer in der Wahl der zur ö, dienenden Mittel zu beschränken und ihnen als einzige ,, die Benutzung des städtischen Kanalnetzes im Wege des Anschlußzwanges aufzuerlegen, f o greift sie damit in die Privatwirthschaft der Korporations⸗ mitglieder ein nicht minder, wie wenn sie etwa einen Zwang zur Benutzung einer Gasanstalt oder eines Elektrizitätswerkes statuieren und damit dem Einzelnen einen Aufwand ansinnen wollte, dessen Erfolg derselbe sich vielleicht mit sehr viel, geringeren Mitteln, auf anderem, frei gewählten Wege zu sichern in der Lage ist, wie denn auch im vorliegenden Falle Kläger ohne die städtische Kanalisation auf viel billigere Weise seiner gesetzlichen Entwässerungepflicht genügen zu können behauptet... Nur dem Staat ist als Hoheitsrecht die Ent⸗ scheidung darüber vorbehalten, ob in den verschiedenen Zweigen der Polizei, namentlich auch der hier interessierten Wohlfahrtspolizei, ein in die Privatverhältnisse eingreifender Zwang ausgeübt werden darf, und eine Duplizität der Gewalten, wonach die Kommune selbständig, vielleicht auch anders urtheilen dürfte als der Staat, bleibt selbst da ausgeschlosen, wo im übrigen städtische Angelegenheiten der Selbstverwaltung vorbehalten sind. Die Ent— wässerung berührt auch hinsichtlich der Privatgrundstücke vielfach die Interessen der Straßenpolizei und, namentlich bei dem großen Unter nehmen einer Schwemmkanalisation, in hohem Maße diesenigen der Gesundheitspolizel. Die Kommune darf daher bei ihren Wohlfahrts— einrichtungen nicht neben die dem Staat vorbehaltene Polizei treten und den dieser allein anheimgestellten Zwang ausüben wollen, sondern muß sich für die Durchführung derartiger Aufgaben vorweg des Bei—⸗ standes der Polizei , . Dementsprechend haben auch die

weitaus meisten hier zur Beurtheilung . Statuten eine Orts⸗

polizeiverordnung, welche den gn anß zum Anschluß vorweg oder gleich⸗ zeitig ausgesprochen hat, zur Grundlage genommen, aber nicht autonom Grundbesitzer anzuordnen versucht.“

solchen Zwang gegen die

(465 / g 11)

Auf Grund einer Polizei Verordnung, durch welche die Ver unreinigung der öffentlichen Straßen und Wasserläufe mit übelriechenden Flüssigkeiten z. verboten wird, ist, nach einem Urtheil des Qber⸗Verwaltungsgerichts, 1. Senats, vom 21. Februar 1894, die Polijei. Verwaltung nicht befugt, bei einer Ableitung übel⸗ riechender Abwässer aus einem Privatgrundstück nach der öffentlichen Straße von den Interessenten unter Androhung einer Exekutivstrafe geeignete Einrichtungen zur Klärung und Desinfektion der Abwässer zu verlangen, ohne selbst diese zu schaffenden Einrichtungen näher zu bestimmen. Auf Grund der oben angezogenen . Vorschriften war die beklagte Polizeiverwaltung befugt, gegen die Wasserzuleitung aus der klägerischen Brauerei auf die Straße unter der Voraus- setzung einzuschreiten, daß die fraglichen Abwässer „übelriechend“ wären. Jenen Vorschriften gemäß wäre die Beklagte jedenfalls be⸗ fugt gewesen, ihr Einschreiten gegen die fragliche Wasserableitung in ein Verbot der letzteren einzukleiden. Ob die Polizeiverwaltung auch ein Gebot des in der angefochtenen Verfügung gedachten In⸗ halts erlassen durfte, das mag für den vorliegenden . , bleiben; erachtete sie sich hierzu für benz , so war sle auch gehalten, die von ihr für erforderlich befundene Anlage bestimmter, als sie gethan, vorzuschreiben. (206.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Deutschlands Roheisenproduktion.

Nach den eff Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller belief sich die Roheisen⸗ produktion des Deutschen Reichs (einschließlich Luxemburgs) im Monat März 1894 auf 440 320 4; darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 125 056 t, Bessemerroheisen 30 249 t, Thomasroheisen 214 862 t, Gießereiroheisen 70 153 t. Die Produktion im März 1893 betrug 419 737 t, im Februar 1894 405 374 t. Vom 1. Januar bis 31. Marz 1894 wurden produziert 1270112 t gegen 1171 247 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Zur Arbeiterbewegung. Der diesjährige Parteitag der deutschen Sozial— demokraten wird nicht, wie auf dem letzten Parteitage be⸗ schlossen wurde, in Nürnberg stattfinden, weil der Nürnberger

Magistrat, wie „W. T. B.“ berichtet, auf eine Anfrage di Theilnahme von Frauen für unzulässig erklärt hat. A ö sosialdan ratische Parteileitung habe ne ge daß der dies ãhrige Parteitag nicht in Nürnberg, sondern in Frankfurt abghaut

werden solle.

In Dresden haben die Soßialdemokraten über die dort Waldschlößchen⸗ Brauerei den Boykott verhängt. Wir . Schs. rk. . mittheilt, stellte die Braugrei infelge dessen sch. das Kochen des Biers ein. Es wurden 26 Brauer ien entlassen

und zwar soll die Direktion unter ihren Arbeitern gerade ö

herausgegriffen haben, die dem Fachverein der Brauer un ghoren

Hier in Berlin wurde in einer Versammlung der Or anisatio der Line lgumlegeg und Teppichnäher am 16. d. M. die m etwa drei Monaten über die Firma Quantm yer und Eicke von

den Arbeitern verhängte Sperre wieder aufgehoben. In . ie

Bürsten- und Pin selfabrik von M. Pfennig haben d

Arbtiter, wie vom Vorwärts‘ mitgetheilt wird, wegen Lohnstrei

die Arbeit niedergelegt.

Der dänische Glasarbeiter Verband theilt im ‚Vorwärtz mit deß zwischen den Glasfabrikanten in Kopenhagen und ün— gebung und den Arbeitern ein ernsthafter Streit auszubrechen droht dessen e,. sich auch gegen die Arbeiterorganisationen richten dürft.

Aus Brüssel schreibt man der 636 Ft. Der Gemeine rath der Brüsseler Vorstadt Saint⸗Gilles hat auf Antra sozialistisch gesinnter Gemeinderäthe einstimmig beschlossen, den 1. Ma fortab als i anzusehen und allen von der Gemeinde angestellten . für diesen Tag Urlaub zu geben. Auch die Schulen diefer

orstadt werden am 1. Mai geschlossen sein. Der Ausjzstand der Ziegelarbeiter steht auf dem alten Fleck. as unter dem Vorsitz des Gouverneurs tagende Schiedsgericht hat am letzten Donnerstag 60 Arbeiter vernommen und am Freitan die Arbeitgeber gehört. Wie der Röforme“ aus Boom berichte wird, haben die Ziegeleibesitzer einstimmig beschlossen, die Arbeiter, forderungen als unzulässig abzulehnen. Die Ziegelarbeiter sind, zu. mal da ihnen reichliche Hilfe zufließt, entschlossen, die Arbeit nicht rüher aufzunehmen, als bis ihnen Lohnerhöhungen zugestanden worden nd. Weiter wird gemeldet; Wegen des fortdauernden Ziegel, arbeiter⸗Ausstandes stocken die Mechelner Kanalbauten, die 56) Maurer beschäftigen. Die für die Brüsseler Kanalbauten erforder, lichen 109 Millionen Ziegel müssen vom Ausland bezogen werden.

In Graissesac wird seit einigen Tagen der Kongreß der fran— zöschen Bergarbeiter abgehalten, der, wie dem . D. T. B.“ gemeldet wird, eine . der Grubenarbeiter von Frankreich zu bilden beschlossen hat, deren Hauptsiß in Graissesae sein soll. Nach Mel, dungen der Pariser Blätter hat der Kongreß ferner beschlossen, da Comité zu ermächtigen, falls das Parlament die Forderungen der Sozialisten, wie den Achtstundentag, ablehnen sollte, einen allgemeinen Ausstand zu organisieren.

Aus NewYork meldet man dem Wolff'schen Bureau: Di Zahl der Ausstän digen in dem Gebiet der bituminösen Kohle be trägt 1590 0900. Der Führer des in Couneil-Bluffs kam— pierenden Zuges Arbeitsloser erklärte, er werde Unruhen ver. hindern. Der Eisenbahnbetrieb in jenem Gebiet ist noch nicht wieder eröffnet, die Bürger von Omaha und Counc il-Blu ffs haben jedoch Vorkehrungen getroffen, um die Arbeitslosen in Karren nach Des Moines (Jowa) zu schaffen. Eine andere Abtheilung von Arbeits, losen sammelt sich in Chieago.

Handel und Gewerbe.

Berlin, 21. April. (Wochenbericht für Starke Stärkefabrikate und Hülsen früchte von Max Sa bersky) la. Kartoffelmehl 15 153 ½ο, la. Kartoffelstärke 15 159 4 a. Kartoffelstärke und ⸗Mehl 114 —135 , feuchte Kartoffelstan ge, ,. Berlin 760 M, Frankfurter Syrupfabriken zahlen nat

erkmeister's Bericht fr. Fabrik 7 „S0, gelber Syrup 17 175 4 Kap. Syrup 18 —185 6, Kap.⸗Export 19 195 46, Kartoffelzuch elber 17— 1796 M, do. Kap. 18— 185 A. Rum-⸗Kuleur 33— 34 Hier e len 3234 , Dextrin, gelb und weiß, Ia. 22 –— 23 ch 2021 *, Weizenstärke (kleinst) 26 227 . großst ) 35 = 36 M, Hallesche und Schlesisch Neisstärke (Strahlen) 48149 M, do. (Stöcken 4647 6, Maisstärke 30-32 S6, Schabestärke 28 27 6 Viktoria⸗Erbsen 16—– 20 4M, Kocherbsen 16— 20. , grün Erbsen 16— 20 1½½,, Futtererbsen 13— 14 ½, inländische weiß Bohnen 133 —15 M, weiße Flachbohnen 16–— 18 4, ungnrisg⸗ Bohnen 135 —145 „6, galizische und russische Bohnen 12 13 h große Linsen 26-34 M, mittel Linsen 18 26 M, kleine Linen 12— 181, Mohn, blauer 44 50 C nom, do weißer 90100 6 nom, Hirse, weiße 26-22 , gelber Senf 36— 46 , Hanfkörner 18 hh 30 M, Buchweizen 144 17 ½. Wicken 17 20 , Pferdebohna 14—16 , Leinsaat 25 25 606, Mais loko 106 11 6 per 190 Kümmel 30 =36 6, Leinkuchen 7 74 S, Rapskuchen 11177 Roggenkleie 44 = 44 M, Weizenkleie 44. —=5 , pa. helle getr. Biertrekt 28— 3900/9 55 —6 S, pa. Getreideschlempe 31—33 5. 66 —= 4 pa. Maisschlempe 40 -420,½ 6H —= t d, Malzkeime 5-56 ö. per Zentner. (Alles ab Bahn Berlin bei Partien von mindesten Ib os K.)

Leipzig, 21. April. (W. T. B.) Kam mzug; Termin, handel. a Plata Grundmuster B. ver April 3,35 6. be Mai 3,35 , ver Juni 3,40 M, per Juli 3,425 4, per Ausnt Z, 45 e, ver September 3,77 „6, ver Oktober J. M, verb vember J. 0 M, per Dezember 3.523 M, ver Januar Ums. 55 O0 rg,

Hamburg, 21. April, (W. T. B.) Der „Hamb. Börsenk. zufolge hat die Ham burg-⸗-Amerikanische Packetfahrt⸗Aktien. Gesellschaft ihren Kohlenbedarf bis zum Frühjahr mit em 200 000 t bei dem rheinisch⸗westfälischen Kohlensyndikat gedeckt.

Wien, 21. April. (W. T. B.) Die Brutto Einnahmen . Orientbahnen betrugen in der 12. Woche (vom 16. Min 25. März 1894) 179,752, 43 Fr., Abnahme gegen das Vorsnn 141 743.365 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1, Janz bis 25. März 1894) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 2326 574,64 gr, Abnahme gegen das Vorjahr 3865 762,79 Fr. .,

Pest, 21. April. (W. T. B.) Produktenmarkt, . flau, per Frühjahr 7,23 Gd., 730 Br, pr. Herbst 748 6 7,50 Br. Hafer pr. Frühjahr 7.15 Gd., 7.20 Br., . Föt Gd, Sööö Br. Mais vr. kal Juni Gd. zol nh; Juli⸗August 5, 18 Gd, 5,19 Br. Kohlraps pr. August⸗Septem

11,650 - 11,70. ; ö (W. T. B. An der Küste 5 Weißen

London, 6 ladungen angeboten.

306 , well. ruhig, Rüben⸗Rohzucker lch 115. Anfangs matt, stetig. .

. n n n, ö . . T. B) Java ⸗Kaffee gor

ordinary 53. Bankazinn 45. fene

ztew;: gor. zi. April, (ä. T. B) Die Bör en tiff! träge, verblieb auch im weiteren Verlaufe in träger . schloß lustlos. Der Umsatz der Aktjen betrug 62 900 Stig f ö. Weizen eröffnete stetig und stieg einige Zeit nach rh in infolge bedeutender Exporte; später Reaktion und Abschwächung nn 6. Wetters in Kalifornien. Schluß träge. Mais

do. sekunda Weizenstãrke 35 36 ,

J. 2 * ö 85 fe Ul eit steigend nach Eröffnung infolge zunehmender Ran i.

eckungen, , d der Mattigkeit des Weizens chwächung ein. Schluß träge. giäßhrte Der Werth der in der vergangenen Woche gig gf, a. Waaren betrug 7 83 939 Dollars Caf 8 398 794 . f, O ln Vorwoche, , für Stoffe 1 5035 330 Hollars gegen 1 436 907 * in der Vorwoche. saeigen

Chicago, 21. April. (W. T. B.) Weizen aue e e,

infolge von Käufen und Deckungen, später Reaktion und ö. nen Schluß träge. Mais allgemein fest während des ganz verlaufs mit wenigen Reaktionen.

zum Deutschen Reichs⸗

M 95.

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 23. April

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1894.

Untersuchungs⸗ Sachen. Aufgebote, Justellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

C N

Deffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien ⸗Ge ell 7. Erwerbs. und Wirthschafts⸗ Geno enschaften. K 8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. k

10. Verschiedene

ekanntmachungen.

I) Untersuchungs⸗Sachen.

6636 Beschlus.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen:

1) Nikolaus Baltes, geboren am 4. April 1869 zu Ensch, Sohn des Försters Wendel Baltes und der Christine Thul,

) Mathias Schichel, geboren am 20. Juni 1870 in Menningen, Sohn der Margaretha Schschel, zuletzt zu Menningen,

3 Nikolaus Werner, geboren am 3. Oktober 1870 in Föhren, Sohn des Michel Werner und der Anna Lehnertz,

) Nikolaus Becker, geboren am 5. Januar 1870 in Schweich, Sohn des Johann Nikolaus Becker und der Margaretha Spieles, zuletzt in Schweich,

5) Peter Petry, geboren am 23. Juli 1876 in Neuhütten, Sohn des Johann Petry und der Elisabeth Butz,

6) Joseph Ensch, geboren am 10. Dezember 1871 in Mehring Sohn des Joseph Ensch und der Catharina Plunien,

Mathias Schweich, geboren am 12. Dezember 1871 in Mehring, Sohn des Nikolaus Schweich und der Helene Hoffmann,

8) Johann Monshausen, geboren am 2s. De⸗ zember 1871 in Heiligkreuz, Sohn des Mathias Monshausen und der Elisabeth Simonis, vorbestraft, zuletzt zu Heiligkreuz,

2 Nikolaus Zenzius, geboren am 1. Februar 1871 in Ehrang, Sohn der Angela Zenzius,

10 Carl Tot. geboren am 19. April 1871 zu Damflos, Sohn des Christian Jost und der Barbara Kaup, vorbestraft,

1. Peter Becker, geboren am 21. Oktober 1871 in Reinsfeld, Sohn des Nikolaus Becker und der Anng Nickels, vorbestraft, zuletzt zu Reinsfeld, 1X. Peter Geisen, geboren am 30. April 1871 in Schillingen, Sohn des Michel Geisen und der Margaretha Hilgert,

13) Johann Renkes, geboren am 12. Januar 1871 in Waldweiler, Sohn des Heinrich Renkes und der Anna Maria Buche,

14). Samson Ackermann, geboren am 11. Mai 1872 in Longuich, Sohn des Samson Ackermann und

der Adelheid Joseph, eboren am 13. Juli 1872

15) Nikolaus Mohr, in Eisenach, Sohn des Johann Peter Mohr und der Barbara Schmitt, zuletzt zu Eisenach,

16). Mathias Gichhorn, geboren am. 14. Juli 1872 in Schweich, Sohn des Anton Eichhorn und der Susanna Junk, zuletzt zu Schweich,

1D). Nikolaus Kaurich, geboren am 16. September 1672 in Feyen, Sohn des. Carl Kaurich und der Clisabeth Herber, vorbestraft, zuletzt zu Feyen,

15) Peter Wecker, geboren am 7. Juni 1872 in Heiligkreuz, Sohn des Peter Wecker und der Catha— rina Palm,

197. Hubert Lellinger, geboren am 27. Februar 1872 in Olewig, Sohn des Franz Lellinger und der Gertrude May, vorbestraft, zuletzt zu Olewig,

20M. Johann Oberkehr, geboren am 9. Oktober 1871 in Heiligkreuz, Sohn des Johann Oberkehr und der Catharina König, vorbestraft, zuletzt zu Heiligkreuz,

21) Johann Sachreiter, geboren am 14. Juni 1373 in Ensch, Sohn des Jakob Sachreiter und der Anna Maria Triesch,

227) Michel Dahm, geboren am 6. Januar 1873 in Godendorf, Sohn des Johann Dahm und der Maria München, zuletzt zu Godendorf,

23) Peter Müllen, geboren am 24. Oktober 1873

n Rodt, Sohn des Bernhard Müllen und der Elisabeth Gouverneur, zuletzt zu Rodt,

24). Michel Lorenz, geboren am 7. Februar 1873

in Olewig, Sohn des Mathias Lorenz und der Susanna Hower, zuletzt zu Olewig,

25) Anton Eckel, geboren am 22. Februar 1873

in Mariahütte, Sohn des Mathias Eckel und der

Clisabeth Ganz, zuletzt zu St. Barbara,

26) Michel Meyer, geboren am 7. Oktober 1873

in Buweiler, Sohn des Nikolaus Meyer und der laria Becker, zuletzt zu Buweiler,

27) Peter Brück, geboren am 11. Juni 1871 in Damflos, Sohn des Franz Brück und der Helene Fuchs, vorbestraft,

welche hinreichend verdächtig erscheinen, als Wehr⸗ pllichtige, in der Absicht, fich dem Eintritt in den Dienst des stehenden ö oder der Flotte zu ent⸗ ziehen, ohne Erlaubni das Bundesgebiet verlaffen h aben oder sich nach erreichtem militärpflichtigen

lter außerhalb des Bundesgebietes aufzuhalten, Vergehen enen § 140 Abs. 1 Str.⸗G.⸗Bs., das

auptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen andgerichts hierselbst eröffnet.

Die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche be— findlichen Vermögens der vorgenannten Wehrpflich tigen zur Deckung einer eventuellen Geldstrafe von

Wc und bo 6 Kosten wird angeordnet.

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens Fen den Angeschuldigten Johann Neu aus St.

athias wegen derselben Beschuldigung wird zurück— gewiesen, da nach Mittheilung des Königlichen Land- rathsamts vom 17. März 1894 dieser 1 zur Muste⸗ rung gestellt hat.

Trier, den 31. März 1894.

Königliches Landgericht. Strafkammer. A. Müller. Dr. Schneider. Kiel.

lößo?] K. Staatsanwaltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme.

Durch Beschluß der Strafkammer JI. des K.

kundgerschts Stuttgart vom 3. pril 1593 sst das

in Deutschen Rejch befindliche Vermögen folgender

I). Julius Frank, geboren 2. Mai 1873 in Stuttgart,

22. Anton Ott, geboren 26. Januar 1871 in Melchingen, K. Preuß. O.⸗Amt Gammertingen, Schlosser,

3) Maximilian Schmid, geboren 26. April 1871 in Weißenstein, Q. A. Geislingen, Kaufmann,

4) Wilhelm Ferdinand Lang Stoll, geboren 24. Juni 1872 in Plochingen, O.-A. Eßlingen, rhng 1 Theod

au eodor Treffz, geboren 6. Februar 1871 in Tübingen, . ö

6) Johannes Weinhardt, geboren 10. Dezember 18751 in Schlaitdorf, Q. A. Tübingen, Holzbildhauer,

7 August Eugen Widmaier, geboren 20. August 1871 in Stuttgart, Kaufmann,

gegen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung der Wehrpflicht eröffnet ist, gemäß 5 140 Abf. 3 Str. G. B. und 326 und 480 Str. P. O. je bis zum Betrage von 800 M mit Beschlag belegt worden.

Den 19. April 1894.

Staatsanwalt Cleß.

JJ ; ;

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

6653 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder—⸗ barnim Band 90 Nr. 3665 auf den Namen ds Bauunternehmers August Ludwig zu Berlin ein— getragene, Schulstraße Nr. 56 belegene Grundstück am 18. Juni 1894, Vormittags 19 Uhr, bor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Eingang ., Erdgeschoß, Saal 49, versteigert werden. Das Grundftück hat einen Flächeninhalt von 10 a 24 4m und ist mit 10 S30 ½Æ½ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäͤtzungen und andere das Grundstück betreffende Nachwesfungen, fowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts— schreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ bdermerks nicht hervorging, insbesondere derartige , von Kapital. Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringften Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An— sprůche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermint die Einstellung des Verfahrens , , widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. 2 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 16. April 1894.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

h6h4] Zmangsversteigerung.

Im. Wege der Zwangsvollstreckong soll das im Grundbuche von ir . und Weinberge Band 31 Blatt Nr. 1081 auf den Namen des Maurermeisters Julius Glinicke zu Berlin ein— getragene, in der Urbanstraße Nr. 27 belegene Grund⸗ stück am EL2. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, bor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel G., Erd⸗ eschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund⸗ i ist mit 10,63 MS Reinertrag und einer Fläche von 9 a 21 . zur Grundsteuer, mit 15 360 , Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszu aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst guf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver— steigerungsbermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ lehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe hon, Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fell nr des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und ei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück— sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach 354 tem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den 16. ch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urthenl über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Juni E894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 16. April 1894.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

5656 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Hasenhalde und Weinberge Band 31 Nr; 1980 auf den Namen des Maurermeisters Julius Glinicke zu Berlin eingetragene, in der Urbanstraße Nr. 28 belegene Grundstück am A9. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 10,23 S6 Rein⸗ ertrag und einer Fläche von 3 a 71 4m zur Grundsteuer und mit 14 209 M Nutzungswerth zur Gebãäudesteuer . Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund—⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie befondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs— vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapttal, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der ö Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu— schlags wird am 22. Juni 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 17. April 1894.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

5661 In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse hieselbst, Klägerin, wider die Wittwe des Nachtwächters . Timmermann, Friederike, geb. Ostermann, hier, Beklagte, wegen Gerichtskosten, wird, nachdem auf. Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des der Beklagten gehörigen, No. ass. 1545 in der Bocks— twete hieselbst belegenen Hauses zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 9. April 1894 , auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 10. April 1894 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 14. August 1894, Morgens 10 lihr, bor Herzoglichem Amts⸗ gerichte Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer 37, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. , den 13. April 1894.

Herzogliches Amtsgericht. VIII.

Nolte.

5669 Beschlusß.

Auf den Antrag des Webers Friedrich Andres in Sandow wird der Inhaber des angehlich verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 20 464 der Spar⸗ * der Stadt Kottbus über 77,63 06, ausgestellt für Friedrich Andres in Sandow, aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermin am 14. November 1894, Vormittags E Uhr, im Zimmer 9, anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird. Kottbus, den 14. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

6659] . Aufgebot.

Die Ehefrau Wilhelm Reinhardt in Elberfeld, Steinbeckerstraße 35, hat das Aufgebot des Spar⸗ ,,,, Nr. 54 705 a., welches auf ihren Namen lautet und sich über die von ihr bei der hiesigen städtischen Sparkasse im Jahre 1893 ge⸗ machten Einlagen von insgesammt 6600 „6 zuzüglich 11,25 S6 Zinsen verhält, mit der Behauptung be⸗ antragt, daß dasselbe verloren gegangen sei. Der unbekannte Inhaber des vorbezeichneten Buchs sowie alle diejenigen, welche an dem Buch irgend ein An— recht zu haben meinen, werden aufgefordert, spä—⸗ testens in dem auf den 6G. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und das Sparkassen-Quit- tungsbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des letzteren erfolgen und der Verliererin ein neues Buch an Stelle des abhanden gekommenen au e fertigt werden wird.

Elberfeld, den 17. April 1894.

Königliches Amtsgericht. IV. Dr. Geck.

68678 Aufgebot.

Die Quittungsbücher der städtischen Sparkasse hierselbst Nr. Jobo, geltend über 1618 6 74 3, ausgefertigt auf den Namen Karl Thiele, Kauf⸗ mann, Friedländerthorplatz 2, und Nr. 22796, gel⸗ tend über 226 M 35 , ausgefertigt auf den Namen Fräulein Marie Schuster aus Alt⸗Pillau, sind an⸗ geblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag des Kaufmanns Karl Thiele bezw. des Fräuleins Marie Schuster, in deren Eigenthum sich die 33 neten Bücher angeblich befunden haben, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es werden daher der oder die Inhaber der bezeichneten Bücher

dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 683) die Rechte auf die Bücher anzumelden, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird. Königsberg i. Pr., den 9. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. XI.

76112 Aufgebot.

Das Sparkassenhuch der städtischen Sparkasse zu Löwenberg Nr. 4731 über 421,65 , ausgefertigt für den Maurer Julius Glaubitz zu Langendorwerk ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag der verwittweten Zimmermann Johanna Glaubitz, geb. Hein, zu Langenvorwerk als der alleinigen . des Julius Glaubitz zum Zwecke der Neuausfertigung aufgeboten werden. Es werden daher die Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine, den 2. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte, , , Nr. 6, ihre Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Löwenberg, den 13. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

76113 . Aufgebot. Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Löwenberg:

a. Nr. 13 983 über 197,59 , ausgefertigt für nien fen ach Anna Knobloch zu Schmott⸗ seiffen,

b. Nr. 14 113 über 275, 8. ., ausgefertigt für 6 Maurer Franz Knobloch zu Schmott— eiffen,

sollen auf Antrag der vorgenannten Eigenthümer zum Zwecke der neuen Ausfertigung aufgeboten werden.

Es werden daher alle Inhaber diefer Bücher auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 2. Ok- tober 1894, Vormittags 190 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Löwenberg, den 17. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

16h 9h 7] Aufgebot.

Die Handlung C. Hüffer C Co. zu Eupen hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekommenen, von ihr ausgestellten, auf Jacob Landsberger in Berlin gezogenen und mit Acceptvermerk Ange⸗ nommen für Mark Zehntausend zur Disposition der Herren C. Hüffer C Co., zahlbar beim Giro⸗ Komtor der Reichs⸗-Hauptbank. Jacob Landsberger versehenen Wechsels q. 4. Eupen, den 10. Sep⸗ tember 1893, über 10 000 S, zahlbar ultimo De— zember a. «. (1893), beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spaͤtestens in dem auf den 20. September 1894, Mittags 12 Uhr, bor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, an—= beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Berlin, den 30. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 81. 5668 Aufgebot.

Der Bauunternehmer Hermann Kunze in Borna hat das Aufgebot zum Behufe der Kraftloserklärun eines behauptlich von ihm unter dem 20. Juni . auf Reinhard Ullrich in . gezogenen und von dem letzteren acceptierten, am 20. September 1892 zahlbar gewesenen, jedoch behauptlich ihm abhanden gekommenen Wechsels über 100 M beantragt. Der Inhaber der Uckunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. Oktober 1894, Vormittags LEH Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung dieser Urkunde erfolgen wird. Königliches Amtsgericht Chemnitz, Abtheilung B., den 17. April 1894.

Böhme.

Bekannt gemacht durch: Aktuar Hennings, G.-S.

logs Bekanntmachung.

J. Aufgebot von Hypotheken⸗Urkunden und Hypo⸗ theken⸗Posten, sowie Posten der II. Abtheilung des Grundbuchs.

Es werden aufgeboten:

a. auf Antrag des Häuslers Karl Winkler und des Stellenbesitzers Gottfried Riedel, beide in Spröttchen, vertreten durch den Rechtsanwalt Sucker in Lüben, die Hypotheken⸗-Urkunde über die Restpost von 2 Thaler 15 Sgr. 7 6 50 3, eingetragen für die verehelichte Stellenbesitzer Finger, Johanne Eleonore, geb. Ueberschaer, zu Buchwald, auf den Grundbuchblättern Nr. 25 Spröttchen Abth. III. Nr. 1 und Nr. 18 Spröttchen und zwar auf das dahin übertragene Trennstück;

b. auf Antrag des Freihäuslerstellenbesitzers Os⸗ wald Wilhelm zu Würtsch ⸗Helle, vertreten durch den Rechtsanwalt. Sucker zu Lüben, die Post von 27 Thaler väterliche Erbegelder der drei Geschwister Wilhelm, Gottlieb Wilhelm, Anng Rosina Wilhelm und Barbara Elisabeth Wilhelm, eingetragen aus dem Protokoll und Instrument vom 23. Februar 1808 und die darüber gebildete Schuldurkunde;

. auf Antrag des Schmiedemeisters und Stellen besitzers Hermann Sell zu Nieder⸗Herzogswaldau, vertreten durch den Rechtsanwalt Sucker in Lüben, die Post von 13 Thaler nebst 3 Rest von 46 Thaler 29 Sgr. 66sis Pfg. rückständige Kauf- und Erbegelder für die minorennen Geschwister Gollnisch Namens Karl Gottlieb, Johann Gottlob, Johann Gustav Eduard und Marie Rosina, aus dem Kaufkontrakt vom 26. April 1831 ex dee. de eod.,

abwesender Wehrpflichtigen:

aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 15. September E894, Mittags 12 Uhr, bei

eingetragen auf dem Grundbuchblatt Nr. 12 Nieder⸗