1894 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

mannung des „Moltke“ in vier Booten veranstalteten Wett⸗

rudern zu. . unternahmen Ihre Majestät einen Ausflug auf der „Christabel“. Wie „W. T. B.“ weiter meldet, gedenken Ihre Majestät morgen um 9 Uhr früh von Mattuglie die Rückreise anzutreten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungs⸗ wesen hielten heute eine Sitzung.

Die betheiligten Ausschüsse haben beim Bundesrath den Erlaß der nachstehenden . zu dem Gesetz, betreffend die Abänderungen des Zolltarifgesetzes, vom 14. April 1894 in Antrag gebracht:

1) Bei der Ausfuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchten, Gerste, Raps und Rübsaat aus dem freien Verkehr des Zollinlands werden auf Antrag des Waarenführers Einfuhrscheine (Ziffer 5 und 8) ertheilt, wenn die ausgeführte Menge jeder einzelnen Waarengattung wenigstens 500 keg beträgt.

Die Ertheilung von Einfuhrscheinen an Inhaber von Mühlen oder Mälzereien erfolgt auf Antrag auch bei der Ausfuhr von Mühlen⸗ oder Mälzereifabrikaten nach Maßgabe der zu denselben verwendeten Rohstoffmenge, wenn die letztere mindestens 500 kg beträgt. Zum Zweck der Berechnung wird das Ausbeuteverhältniß

für gebeuteltes Mehl aus Weizen auf 75 0,

für gebeuteltes Mehl aus Roggen auf 65 6,

für Malz aus Gerste auf 75 6so,

für Malz aus Weizen auf 780 angenommen.

Wird Mehl aus anderen Getreidearten als Weizen oder Roggen oder wird Malz aus anderem Getreide als Gerste oder Weizen oder werden andere Mühlen⸗ꝛc. Fabrikate als gebeuteltes Mehl beziehungs⸗ weise Malz aus einer der im Absatz 1 bezeichneten Getreidearten zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheins an⸗ gemeldet, so erfolgt die Umrechnung auf Grund des in jedem einzelnen Falle von der Direktivbehörde festzusetzenden Ausbeuteverhältnisses.

Für Mühlen und Mälzereien, welche auf den Antrag ihrer In⸗ haber unter stehende steuerliche Kontrole gestellt sind, kann das effektive Ausbeuteverhältniß in Rechnung gestellt werden.

Bei der Ausfuhr von Gemischen von Mühlenfabrikaten aus ver— schiedenen Getreidearten findet eine Ertheilung von Einfuhrscheinen nicht statt.

Im Sinne dieser Bestimmungen steht die Aufnahme in eine öffentliche Niederlage oder in ein Privattransitlager unter amtlichem . der Ausfuhr gleich. .

Eine Bestimmung darüber, ob und bis zu welcher Grenze eine Mindestqualität des vorgeführten Getreides und der vorgeführten Mühlen⸗ und Mälzereifabrikate zu fordern ist, bleibt bis auf weiteres der obersten Landes⸗-Finanzbehörde überlassen. (

Y Anmeldungen zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen sind zulässig: ; /

a. bei den Hauptzollämtern und Nebenzollämtern L an der Grenze,

b. bei den Aemtern mit öffentlichen Niederlagen,

C. bei den von der obersten Landes⸗Finanzbehörde besonders er— mächtigten Aemtern. .

3) Ueber die Mengen, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung eines Einfuhrscheines ausgeführt oder niedergelegt werden sollen, hat der Versender oder Niederleger der Amtsstelle (Ziffer 2) eine An⸗ meldung nach Muster a in zwei Exemplaren zu übergeben. Zugleich ist das Getreide ze. zur Revision vorzuführen. In den Anmeldungen ist das Bruttogewicht der einzelnen Kolli und für den Fall, daß der Transport in unverpacktem Zustande erfolgt, das Nettogewicht der Menge zu deklarieren, bei Muühlenfabrikaten auch die handelsübliche Benennung des Fabrikats anzugeben.

Das Amt trägt die Anmeldungen, von welchen das eine Exemplar mit „‚Unikat' und das zweite Exemplar mit „Duplikat“ zu bezeichnen ist, in ein nach Muster h zu führendes Abfertigungsregister ein und nimmt die Revision vor. .

Mit Genehmigung des Amtsvorstandes kann die Revision 2c. außerhalb der Amtsstelle vorgenommen werden. Die hierdurch er⸗ wachsenden Kosten hat der Versender zu erstatten. .

Ist das Amt, bei welchem die Anmeldung erfolgt, gleichzeitig das Aus⸗ gangs⸗ oder Niederlageamt, so bewirkt dasselbe zugleich die Ab⸗ fertigung zum Ausgang beziehungsweise zur Niederlage; anderenfalls übergiebt es nach stattgehabter Revision und geeigneten Falls nach Anlegung des amtlichen Verschlusses das Unikat der Anmeldung dem Versender behufs Vorführung der Waare bei dem Amt, über welches die Ausfuhr beziehungsweise bei welchem die Niederlegung erfolgt. Das letztere trägt die eingehende Anmeldung mit entsprechender Bezeichnung in das Empfangsregister über Getreide⸗ ausfuhr⸗Anmeldungen (Muster e) ein und nimmt die Ausgangsabfer— tigung beziehungsweise die Abfertigung zur Niederlage vor. Sodann erfolgt in beiden Fällen die Revision nach den im Begleitscheinregu⸗ lativ gegebenen allgemeinen Bestimmungen. Die amtliche Feststellung des Nettogewichts kann unter Anwendung der zum Zolltarife vor⸗ geschriebenen Tarasätze durch Berechnung aus dem Bruttogewicht er⸗ folgen. Die mit Erledigungsbescheinigungen versehenen Unikate der Anmeldungen sind durch das Erledigungsamt dem Anmeldeamt zurück⸗ zusenden. Der Tag der Zurücksendung ist in dem Empfangsregister anzumerken.

Zu den Niederlageanmeldungen dienen Auszüge aus den An— meldungen nach Muster a, für welche die Formulare zu den Auszügen aus den Zollbegleitscheinen unter entsprechender Aenderung des Vor⸗ drucks benutzt werden können.

4) Die unteren Amtsstellen haben halbmonatlich eine Nachweisung über die zu eitheilenden Einfuhrscheine nach Maßgabe des Musters d in zwei Exemplaren und unter Beifügung der Unikate der Ab⸗ fertigungspapiere dem vorgesetzten Hauptamt einzureichen. Eine ge e Nachweisung hat die Spezialabfertigungsstelle des Hauptamts zu ertigen.

Bei dem Hauptamt wird die festgestellte Summe jeder Nach⸗ weisung in eine für den Hauptamtsbezirk und den gleichen halb⸗ monatlichen Zeitraum nach dem Muster é aufzustellende Nachweisung übernommen. ö

Letztere Nachweisung, welcher je ein mit den Abfertigungspapieren belegtes Exemplar der Nachweisungen der unteren Amtsstellen beizu⸗ fügen ist, wird an die Direktivbehoöͤrde eingereicht.

5) Die Ertheilung der Einfuhrscheine erfolgt nach Muster f seitens der Direktivbehörde. .

6) Bei der Direktivbehörde werden die eingegangenen Nach⸗ weisungen der Prüfung unterzogen. Ueber die Ausfertigung und An— rechnung der Einfuhrscheine ist für jedes Etatsjahr ein Register nach dem anliegenden Muster zu führen. Die fortlaufende Nummer des Registers, unter . die Ausfertigung des betreffenden Ein⸗ fuhrscheins eingetragen ist, wird auf dem Schein vermerkt. Außerdem ist diese Nummer und das Datum des Einfuhrscheins unter, Bei⸗ drückung des Amtsstempels der Direktivbehörde auf der Titelseite des bezüglichen Abfertigungspapieres mit rother Schrift anzugeben.

Mit der Ausfertigung der Einfuhrscheine sind zwei einander über⸗ wachende Beamte zu beauftragen, welche zugleich fur die richtige Aus⸗ füllung der Spalten 1 bis 11 des Ausfertigungsregisters einzustehen haben. Die Spalte 9 des Registers wird halbmonatlich aufgerechnet und die Gesammtsumme viertelsährlich für den abgelaufenen Theil des Ctatsjahres festgestellt. Die Spalten 12 bis 14 dürfen nur von einem Beamten ausgefüllt werden, welcher bei der Ausfertigung der Ein⸗ fuhrscheine nicht mitgewirkt hat.

Bevor die Cinfuhrscheine die Unterschrift oder das Faksimile des Vorstandes der Direktivbehörde erhalten, ist auf der Vorderseite, unten

̃— . Vermerk n e ig. von einem der bei der r r g, betheiligten Beamten der Direktivbehörde, welcher dadurch die Ver—⸗ antwortung für die Richtigkeit der ausge sertigten Scheine übernimmt, zu unterschreiben.

7) Demnächst gelangen die Abfertigungspapiere mit den ausgefer⸗ tigten Einfuhrscheinen an das Hauptamt behufs der Zufertigung an die betreffenden Hebestellen. Letztere händigen die eingegangenen Scheine den Versendern gegen Ge gl aus und nehmen die zu⸗ rückempfangenen Abfertigungspapiere wieder zu den Registerbelägen.

83) Jeder Inhaber des Einfuhrscheins ist berechtigt, entweder innerhalb sechs Monate, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, bei jeder zur Vornahme der betreffenden Eingangsabfertigung 1. en. die gleiche Menge der in dem Einfuhrscheine bezeichneten

etreidegattung vom Auslande ohne Zollentrichtung in das Zollgebiet einzuführen oder den Schein nach Ablauf einer Frist von vier Monaten, vom Tage der Ausstellung an ge— rechnet, innerhalb eines darauffolgenden sechsmonatlichen Zeit⸗ raums bei jeder Zollstelle eines deutschen Bundesstaats auf Zollgefälle für Waaren der in der Anlage bezeichneten Art statt baarer Zahlung in Anrechnung zu bringen, sofern nicht die Anrechnungsfähigkeit dieser Art durch Bekanntmachung des Reichskanzlers zeitweilig für ausgeschlossen erklärt ist. J

ten he baare Herauszahlung auf die Einfuhrscheine wird nicht geleistet.

Die Anrechnung hat der Inhaber des Scheins durch Ausfüllung und Vollziehung des auf dem letzteren befindlichen Vordrucks zu be— scheinigen. Diefe Bescheinigung dient als Kassenquittung. Unter der Bescheinigung wird von der Amtsstelle vermerkt, wo der angerechnete Betrag in Einnahme und Ausgabe gebucht worden ist. .

Zollpflichtige, welche mehrere fällige Einfuhrscheine gleichzeitig in Anrechnung bringen wollen, haben diese Scheine der betreffenden Amts— stelle mittels Verzeichnisses vorzulegen. Das Muster zu dem letzteren wird von der Landesregierung vorgeschrieben. Es genügt alsdann eine Bescheinigung des Jollpflichtigen über den Gesammtbetrag der in Zahlung gegebenen Einfuhrscheine, welche auf der letzten Seite des Verzeichnisses auszustellen ist. Der Vordruck auf der Rück⸗ seite der einzelnen Einfuhrscheine bleibt in diesem Falle ungusgefüllt.

Unmittelbar nach erfolgter Bescheinigung des Verzeichnisses durch den Zollpflichtigen sind die zu dem ersteren gehörenden Einfuhrscheine von den Kassenbeamten auf der Vorderseite mit schwarzer Tinte kreuzweise zu durchstreichen. Sodann erfolgt die Abgabe des Buchungs⸗ vermerks auf der ö Seite des Verzeichnisses.

9) Spätestens bis zum achten Tage nach Ablauf jedes Rechnungs⸗ monats haben die Hauptämter über die bei ihnen selbst oder bei den Unterstellen ihres Bezirks in Anrechnung genommenen Einfuhrscheine eine nach dem Muster h aufgestellte Nachweisung an die vorgesetzte Direktivbehörde einzureichen. . .

Wenn die angenommenen Scheine von verschiedenen Direktiv— behörden ausgefertigt sind, so ist für jede dieser Behörden eine be— sondere Nachweisung aufzustellen. Die Nachweisung über die von der vorgesetzten Direktibbehörde ertheilten Scheine ist mit dem Buch staben A zu bezeichnen, die übrigen Nachweisungen erhalten die Buch— staben B, C u. s. w. In jeder Nachweisung sind die angenommenen Scheine nach dem Etatsjahre der Ausfertigung und der Reihenfolge der Ausfertigungsnummern aufzuführen und zu summieren; demnächst werden die betreffenden Schlußsummen in, der Nachweisung A zu- sammengestellt und dort aufgerechnet. Die Uebereinstimmung der Nachweisung mit den Kassenbüchern des Hauptamts und mit der Reichssteuerübersicht ist von dem mit der Kassenaufsicht beauftragten Beamten zu bescheinigen. . 4

10) Bie Direktivbehörde hat die richtige Summierung der An⸗ rechnungsnachweisungen prüfen und auch davon Ueberzeugung nehmen zu lassen, daß die Schlußsumme der Nachweisung A mit der Reichs—⸗ steuerübersicht des Hauptamts übereinstimmt. Nachdem die An— rechnungsnachweisungen für den betreffenden Rechnungsmonat von sämmtlichen Hauptämtern eingegangen und geprüft sind, werden die Nachweisungen B, C uĩ. s. w. nach den Direktip⸗ behörben, von welchen die Einfuhrscheine ausgefertigt worden sind, geordnet und diesen behufs der Löschung der erledigten Einfuhrscheine in den Ausfertigungsregistern übersandt. Gleichzeitig werden die in der Nachweisung A verzeichneten Einfuhr— scheine in dem eigenen Ausfertigungsregister der Direktivbehörde elöscht. .

! 11) Bezüglich derjenigen Bundesstagten, in welchen die Ein⸗ richtung der Hauptämter nicht besteht, bleibt es den obersten Landes— Finanzbehörden überlassen, die den vorstehenden Bestimmungen ent⸗ sprechenden Anordnungen auf Grund der vorhandenen Organisations—⸗ verhältnisse zu treffen.

12) Die Pereinnahmung und Verausgabung des Betrags der von den Amtsstellen angenommenen Einfuhrscheine erfolgt in der⸗ selben Weise wie die Vereinnahmung und Verausgahung der Steuer vergütungsscheine und zwar auch dann, wenn die Scheine nicht auf zu entrichtende Zollgefälle in Anrechnung gebracht, sondern zur Einfuhr von Getreide ohne Zollentrichtung verwendet worden sind.

13) In den von den Direktivbehörden vom 1. Quartal des Etatsjahres 1894595 ab an den Ausschuß des Bundesraths für Rech⸗ nungswesen einzusendenden Uebersichten der Einnahme an Zöllen sind in der Spalte 4 unter a die gezahlten Ausfuhrvergütungen (für Taback 2c.) und unter b die Beträge der in Anrechnung gekommenen Einfuhrscheine nachzuweisen. Außerdem ist in der Spalte 16 der Betrag der von der Direktivbehörde ausgestellten Einfuhrscheine in einer Summe anzugeben. . . ;

14) Dem Reichskanzler wird überlassen, die durch die Vorschriften zur Regelung der Abrechnungen ꝛc. vom 3. April 1878 angeordneten Formulare III bis VIII entsprechend abzuändern.

Die internationale Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, nebst dem Protokoll über den Beitritt von Großbritannien und Irland zu derselben ist von Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien, Luxemburg, Rußland und der . ratifiziert worden.

Ueber die Niederlegung der Ratifikations-Urkunden ist von den Vertretern der gedachten Staaten am 1. Februar 1894 ein Protokoll unterzeichnet worden, in welchem zugleich fest— gestellt wird, daß die im Artikel IV der Uebereinkunft vor⸗ gesehene fünfjährige Gültigkeitsdauer mit dem Tage der Unter⸗ zeichnung des Protokolls beginnt.

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗-Anzeigers“ wird die vom Reichs⸗ Eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ n,, ,. deutscher Eisenbahnen für den Monat März d. J, auf welche am Dienstag an dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist, veröffentlicht.

Der General-Inspekteur des Militär⸗-Erziehungs- und Bildungswesens, General der Infanterie von Keßler ist nach Hannover abgereist.

Der General-Lieutenant Stieler von Heydekamp, Kommandant von Rastatt, ist hier eingetroffen.

Bayern.

Die Kammer der Abgeordneten hat gestern nach dreitägiger Debatte die Porlcge der Regierung über die Gehalts⸗ und Pensionsaufbesserung der nicht pragmatischen Beamten und edienst eten aller Staatsressorts angenommen. Der vorläufige Mehrbedarf im Jahre beläuft sich dem Antrage des Ausschusses gemäß auf 1700 000 M

Württemberg.

Der „St.. A. f. W.“ schreibt: Nachdem bei Ihrer Majestät der Königin am vergangenen Freitag noch eine kleine Eitergeschwulst am linken Bein eröffnet worden ist, geht die Heilung in gleichmäßig guter Weise vor sich. Die Schmerzen . aufgehört, der Schlaf hat sich wieder einge⸗ stellt, und das Allgemeinbefinden ist wesentlich besser geworden.

Bremen.

Der bisherige preußische Gesandte bei den Hansestädten, Freiherr von Thiel mann traf gestern Nachmittag in Bremen ein und überreichte bald nach seiner Ankunft dem Bürger—⸗ meister Dr. Luermann sein Abbexrufungsschreihen. Später fand im Hause des letzteren zu Ehren des Gesandten ein Diner statt.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Minister des Auswärtigen, Graf Kälnoky hat sich, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag auf seine Be⸗ sitzungen in Mähren begeben.

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Berathung des Budgets des Kultus und Unter⸗ richts fort. Der Titel, Kultus“ wurde angenommen. Bei der Debatte betonte der Generalredner Abg. Sueß, in⸗ dem er von der Schwierigkeit der Behandlung religiöser Fragen sprach, daß jeder denkende Politiker die Ausbreitung wahrer Religiosität in allen Volksschichten wünschen müsse; die Parteien seien einig über die Ziele einer sittlich religiösen Erziehung, nur über die Mittel differierten die Anschauungen. Die Liberalen hielten am Volksschulgesetz fest, welches eine Reihe kultureller Errungenschaften zur Folge gehabt habe. Unter Bezugnahme auf die letzte Rede des Unkterrichts-Ministers von Madeyski führte der Redner aus; je mehr der Minister dem idealen Gebiet Raum biete, desto leichter werde er seine ö er⸗ füllen. Der Redner besprach sodann die in letzter Zeit überhand⸗ nehmenden Verunglimpfungen jüdischer Mitbürger, die dem edelsten Kern der christlichen Religion widersprächen. Er halte es für seine Pflicht, auf diese bedauerliche Erscheinung aufmerksam 9. machen. Bezug nehmend auf die neuliche Er⸗ klärung des Abg. Treuinfels, daß seine Partei durch den Bei— tritt zur Koalition ihren Grundsätzen nicht untreu geworden sei, bemerkte der Redner, ebensowenig e. von den Liberalen zu verlangen, daß sie ihre Grundsätze aufgäben, die den Maßstab für die Stellung des Staates in der zivilisierten Welt bildeten. Hierauf begann die Berathung des Titels „Hochschulen“.

Das ungarische Oberhaus hat gestern den Bericht des Minister-⸗Präsidenten Dr. Wekerle über die Ver— anstaltungen zur Millenniumsfeier entgegengenommen. Im Laufe der Debatte sprach der Bischof Steiner den Wunsch aus, daß die Schulen in den rein katholischen Gegenden als katholische Schulen bezeichnet würden. Der Kultus⸗Minister Graf Czaky entgegnete, daß dann die anderen Konfessionen ähnliche a, erheben könnten. Alle Konfessionen hätten die gleichen Rechte im Staat. Die Zuschrift des Minister⸗ Präsidenten bezüglich des an e e, wurde einem Ausschuß von drei Mitgliedern überwiesen. Die Debatte über das Gesetz wird am 7. Mai beginnen.

Das Unterhaus setzte die Generaldebatte über den Handelsvertrag mit Rumänien fort. Im Verlauf der Debatte wies der Handels-Minister von Lukäcs die An⸗ griffe der Opposition zurück und erklärte: in dem Moment, wo Rumänien den Zollkrieg aufgegeben habe, habe die Monarchie die Retorsionsmaßregeln aufheben und die Jahr⸗ hunderte alten Handelsbeziehungen mit Rumänien stabilisieren müssen, um der Industrie und dem Handel die Absatzgebiete, die Ungarn während des Zollkriegs zu Gunsten Englands, Frank⸗ reichs und Deutschlands verloren habe, zurückzugewinnen. Die Be⸗ hauptung, daß die landwirthschaftlichen Interessen in dem Vertrage geopfert worden seien, sei unrichtig, da Ungarn kein neues Zugeständniß gemacht habe. Die Interessen der Land⸗ wirthschaft auf dem veterinärpolizeilichen Gebiete seien gewahrt worden, ein Aufschwung des ungarischen Exports infolge des Vertrages sei zu erhoffen. Nachdem noch mehrere Redner den Vertrag bekämpft hatten und der Ackerbau⸗Minister Graf Bethlen a fc den Aufschwung der ungarischen Land⸗ wirthschaft nachgewiesen hatte, wurde die weitere Debatte auf heute vertagt.

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus nahm gestern, wie „W. T. B.“ be— richtet, die zweite Lesung der Bill über die Einführung des Achtstun dentags in Bergwerken mit 281 gegen 194 Stimmen an. Im Laufe der Debatte hatte der Staats- sekretär des Innern Asquith erklärt, er und die große Mehrheit des Kabinets unterstützten die Vorlage.

Frankreich.

Der Anarchist Matha, ein Freund von Ortiz und Henri, ist dem „W. T. B.“ zufolge am Dienstag Abend in Paris verhaftet worden. ie . Nachforschungen haben ergeben, daß sich Matha nach der Explosion im Café

erminus nach London begeben hatte, von wo er kürzlich zurückgekehrt ist.

Rußland.

Der „Regierungsbote“ veröffentlicht die Ernennung des Gouverneurs von Nowgorod, Geheimen Raths Mossolow zum Direktor des Departements für die geistlichen ö elegen⸗ heiten der ausländischen . on diesem Departement ressortieren die Religionsfachen der nicht orthodoxen Christen. Mossolow hat denselben Posten bereits vor mehreren Jahren bekleidet.

Spanien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid pfiff gestern in Gerona ein Trupp junger Leute die aus Rom zurückgekehrten Pilger aus; die Polizei zerstreute die hre e,,

Niederlande.

Das Ergebniß der Wahlen zur Zweiten Kammer ist, wie „W. T. B.“ meldet, nunmehr bis auf drei Wahlkreise, in denen das Nesultat erst heute bekannt geg hen wird, fest⸗ gestellt. Danach . 42 Anhänger und 55 Gegner der Tak schen Wahlreform gewählt worden. In sieben Wahl— kreisen sind Neuwahlen erforderlich, da fünf der Gewählten in mehreren Wahlkreisen zugleich Stimmenmehrheit erhielten.

Türkei.

Wie die „Agence halcanique“ aus Konstantinopel erfährt, hat der Sultan am Dienstag ein Irade unterzeichnet, durch das allen von dem bulgarischen Exarchen hinsichtlich der bulgarischen Schulen in Macedonien formulierten Wünschen entsprochen und dem bulgarischen Cxarchat die Er— nennung von zwei bulgarischen Bischöfen mit dem Sitz in Nevrekop und Seres zugestanden wird. Ferner hat der Sultan dem Exarchen ein Grundstück zum Bau eines bul⸗ garischen Seminars in Konstantinopel zum Geschenk , und ihn . ermächtigt, in Pera Grund⸗

esitz zu erwerben uud sich dort zu installieren.

Bulgarien.

Wie „W. T. B.“ aus Sofia berichtet, begab sich gestern Nachmittag eine nach Tausenden zählende Volksmenge vor das Gebäude des Stadtgemeindeamts, woselbst der Bürger⸗ meister den glücklichen Ausgang der J Schulangelegenheit mittheilte und vorschlug, dem Minister⸗Präsidenten Stambulow für seine Bemühungen in dieser Frage den Dank des bulgarischen Volks auszu⸗ sprechen und ihn zu bitten, den Ausdruck der Dankbarkeit dem Sultan zu unterbreiten. Der Vorschlag wurde mit Bei⸗ fall angenommen. Die Volksmenge zog hlerauf vor das Haus des Minister⸗Präsidenten, der auf dem Balkon erschien. Ein Macedonier hielt eine Ansprache, worin er die hohe Be⸗ deutung des errungenen Erfolgs hervorhob und mit Hochrufen auf Stambulow, den Exarchen und den Sultan schloß. Stam bulow antwortete, indem er der innigen Freundschaft zwischen Bulgarien und der Türkei sowie des Wohlwollens des Sultans für Bulgarien gedachte, dem alle Erfolge dieses Landes zuzuschreiben seien. Die Kundgebung trug einen durch⸗ aus spontanen Charakter.

Amerika.

Die Kommission des Repräsentantenhauses für die Münzausprägung hat sich nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern gegen den von dem Deputirten Meyer am 18. d. M. angekündigten Gesetzentwurf über freie Silberprägung ausgesprochen.

Nach einer in Paris eingetroffenen Desterro wäre der Insurgentendampfer wieder flott gemacht worden.

Wie die „Times“ aus Buenos Aires erfährt, sind dort Meldungen aus Chile eingetroffen, denen zufolge daselbst ein neues Kabinet gebildet worden ist, dessen Mitglieder zum theil aus der radikalen und zum theil aus der liberalen Partei genommen sind. Das Kabinet ist folgendermaßen zu—⸗ sammengesetzt: Maciver Inneres, Valdez öffentliche Arbeiten, Prietto Finanzen, Sanchez J Aus⸗ wärtige Angelegenheiten und Frederico Errazuriz Krieg.

Meldung aus „Aquidaban“

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten be— finden sich in der Zweiten Beilage.

In der heutigen 12. Sitzung des Herrenhauses, welcher der Justiz-Minister hr. von Schelling, der Finanz— Minister y. Miquel und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen beiwohnten, wurde zunächst für die Allgemeine Rechnung pro 1899/91 die Entlastung ausgesprochen. Auf Grund der Uebersicht über die Staatsausgaben und-Einnahmen wurden die Etatsüberschreitungen und die außeretatsmäßigen Ausgaben vorläufig genehmigt. Für die Rechnungen der J pro 1892/93 ertheilte das Haus die Decharge.

Die Vorlage, betreffend die Deckung des Defizits von 1892/93 im Betrage von 25 Millionen durch eine Anleihe, wird ohne Debatte genehmigt.

Dem . betreffend die Gewährung eines Beitrags von 7 Millionen Mark zu den Kosten des Elbe-Trave-Kanals, und dem Staats⸗ vertrag zwischen Preußen und Lübeck über denselben Gegenstand, beantragt die Finanzkommission durch ihren Be—⸗ richterstatter, Rittergutsbesitzer von Graß⸗Klanin die ver— fassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

In der Generaldiskussion führt

Graf von Waldersee aus, daß eine wesentliche Verschiedenheit der Interessen Preußens und Lübecks hinsichtlich der Anlage dieses Kanals nicht anzuerkennen sei. Preußens und Lübecks mite hal lh Interessen seien im Gegentheil aufs engste verknüpft. Auf dem Kanal werde die Sicherstellung und Förderung des Handels von Lübeck beruhen; andererseits werde nach Fertigstellung des Kanals ö nicht ein Zentner Getreide, auch nicht ein Festmeter Holz mehr nach Preußen importiert werden als heute.

Neben! seiner kommerziellen Bedeutung komme aber besonders

die strategische Bedeutung des Kanals in Betracht. Die Versorgung

jedes im Felde stehenden Heeres habe von rückwärts zu erfolgen; je mehr rückwärtige Verbindungen ein Heer besitze, desto besser werde es um die Versorgung des Heeres bestellt sein, und darauf komme bei der

Massenhaftigkeit der heutigen Heere und der Massenhaftigkeit des

Nachschubz in zukünftigen Kriegen alles an. Im großen Publikum rechne

man meistens mit einem östlichen oder westlichen Kriegsschauplatze.

Uebersehen werde, daß sich zu jedem derselben ein nördlicher geselle,

der durch unsere langgestreckte Küste dargestellt werde. Hier

werde ein Kanal von der Elbe zur Trave von größtem Werthe sein. Hamburg werde, auch wenn es einen Theil des preußischen

Handels verlöre, Läbeck den Kanal gern gönnen. Preußen

sei zu groß, um Lübeck gegenüber Partikularismus zu treiben.

Lübeck wende 15 Millionen 4 für den Kanal; das sei ein Zeichen

deutscher Unternehmungslust und deutscher Kraft, auf die jeder Deutsche

stoli sein müsse und die auch jeder Preuße unterstützen sollte; es sei eine Erinnerung an die schönsten Zeiten hanseatischer Blüthe. Das us möge den Beitrag zu dem Kanal bewilligen.

Im weiteren Verlauf der Berathung, über die wir morgen

berichten werden, nahmen bis zum Schluß des Blattes noch das Wort Geheimer Kommerzlen-⸗Rath Theune und Graf

Mirbach für, Graf Hohenthal gegen die Vorlage.

Das Haus der Abgeordneten setzte in seiner fen 58. Sitzung, welcher der Minister für Landwirth⸗ chaft, Domänen und Forsten von Heyden beiwohnte, die

zweite Bergthung des Gesetzentwurfs über die Land⸗ wirths , fort, und zwar bei den Bestimmungen über das Wahlverfahren und das Wahlrecht 64 6 bis 14) und den dazu gestellten Anträgen, wonach dieser Abschnitt des Gesetzentwurfs an die Kommission zurückverwiesen werden soll.

. . von Erffa⸗Wernburg (kons.) : Meine , . können keinen praktischen Grund erkennen, warum man diesen Anträgen folgen sollte, und wir werden deshalb dagegen stimmen. Gewiß ist das. Wahlverfahren und das Wahlrecht der schwierigste Abschnitt dieses Gesetzes. Er hat aber die eingehendste Prüfung in der Kommission efunden, und ich wüßte nicht, was die Kommission noch daran ändern önnte. Die kommissarische Berathung würde nur einen Zeitverlust 66 zufrieden wird keiner mit dem geänderten Gesetz sein. Die Kommissionsfassung, wie sie liegt, ift das relativ Beste, was wir überhaupt erreichen können. Den Antrag Herold auf Einführung des Dreiklassensystems hat die Kommission bereits abgelehnt; ich sehe also nicht ein, wozu sich die Kommission noch einmal damit befassen soll. Der Antrag Zedlitz giebt der Kommission zwar keine Direktive, aber auch er ist überflüssig; denn wir haben in der Kom⸗ mission die differentielle Behandlung von Groß und Kleingrundbesitz in dieser Frage beseitigt und dem Kleinbesitz vollständig zu seinem Rechte verholfen. Dem Großgrundbesitz räumt die Regierungsvorlage viel größere Rechte ein als die Kommissionsvorlage. Eine Zurück⸗ verweisung an die Kommission würde das Gesetz aufs , ge⸗ fährden; der tertius gaudens würde dann nur der Freisinn sein. Das möge das Zentrum wohl überlegen.

Abg, von Tzschoppe (frkons.) tritt für den Antrag Zedlitz ein, der lediglich bezwecke, Bestimmungen zu treffen, durch welche eine wüste Agitation bei den Wahlen vermieden werden solle. Redner hat zur Vereinfachung des Wahlverfahrens eine Reihe von Anträgen gestellt, welche er in der Kommission vertreten will und welche im wesentlichen hinausgehen guf eine indirekte Wahl mit ungleichem Stimmrecht und öffentlicher Stimmabgabe (Präsident von Köller macht diesen und die folgenden Redner darauf aufmerksam, daß es sich für jetzt nur um die Frage der Zurückperweisung an die Kommission handele, nicht um eine sachliche Diskussion). Er hoffe, daß seine Anträge in der Kommission angenommen werden.

Abg. Dr. Sattler (al.) verwahrt seine Partei gegen den von dem Abg. Freiherrn von Erffg⸗Wernburg (kons.) erhobenen indirekten Vorwurf, als ob sie durch Unterstützung des Antrags auf nochmalige Komissionsberathung das Zustandekommen der Vorlage verschleppen oder gar verhindern wolle; im Gegentheil, eine aber— malige Kommissionsprüfung gebe die einzige Möglichkeit, in dieser Session überhaupt etwas für alle Partelen, auch für das Zentrum Annehmbares zu stande zu bringen. Der Stein des Anstoßes sei eben das Wahlverfahren und das Wahlrecht. Nach der bisherigen Fassung sollen der Einfluß des Landraths und des Großgrundbesitzes über⸗ wiegen; es müsse aber doch jeder gleiches Wahlrecht haben. Seine Partei werde geschlossen für den Antrag Zedlitz stimmen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung, uͤber die ein ausführ⸗ licher Bericht morgen nachfolgt, wird der Antrag Zedlitz auf Zurückverweisung gegen die Stimmen der Konservativen, Polen und. weniger Jenirumsmitglieder angenommen. Damit ist der Antrag Herold erledigt. Ebenso wird 15, welcher u. a. bestimmt, daß die Mitglieder der Landwirth⸗ schaftskammern auf sechs Jahre gewählt werden sollen, an die Kommission zurückverwiesen.

Ein Antrag, wonach auch die S8 21, 22 und Na an die Kommission zurückgehen sollen, wird abgelehnt, ebenso ein Antrag des Abg. von Eynern (l.), den Rest des Gesetzentwurfs von der Tagesordnung abzusetzen. ,

Bei Fortsetzung der Berathung werden die 16 und 17 ohne Debatte angenommen.

Abg. Bartels beantragt, folgenden S 17a einzuschalten:

„Die Landwirthschaftskammern sind berechtigt, sich bis zu einem

Zehntel ihrer Mitgliederzahl durch Zuwahl von Sachverständigen

und um die Landwirthschaft verdienten Personen zu ergänzen. Den⸗

selben steht das Recht zu, an den Sitzungen mit berathender Stimme theilzunehmen.“

Dieser Antrag wird angenommen.

S 18, welcher den Landwirthschaftskammern das Recht giebt, Ausschüsse zu bilden und diese mit besonderen Aufgaben zu betrauen, wird in der Fassung der Kommission angenommen, ebenso S 19.

(Schluß des Blattes.!

Die Wahlprüfungskommission des Hauses der Abgeordneten hat die Wahl des Abg. Rabe von Pappen⸗ heim⸗-Liebengu (kons.) für den 2. Wahlbezirk Cassel für ungültig erklärt. Die Mandate der beiden Vertreter für den 3. Wahlbezirk Posen, der Abgg. Sasse (fr. kons) und von Brandis Ekons.) wurden für gültig befunden.

Kunst und Wissenschaft.

Am 20. April fand in Rom die übliche feierliche Schluß⸗ sitzung des Winter-Semesters des Kaiserlichen Archäologischen Instituts statt. Unter den Theilnehmern befand sich der Kaiserlich deutsche Botschafter von Bülow. Das Königlich italienische Unterrichts-Ministerium war durch Herrn Barnabei vertreten.

Der , Erste Sekretar Herr Professor Petersen

begrüßte beim Beginn der Sitzung den zum ersten Male an dieser Feier theilnehmenden Kaiserlichen Botschafter. Sodann hielt Herr Professor Zangemeister aus Heidelberg einen Vortrag über den römischen Limes in Südwest⸗ deutschland, gab dessen Geschichte und die Geschichte seiner , n , beschrieb seinen Verlauf und die Art seiner An⸗ lage, verweilend namentlich bei der erst kürzlich nachgewiesenen sogenannten Versteinung, der ersten Grenzmarkierung, wobei der Vortragende an das der Ueberlieferung nach verwandte Verfahren bei der Limitation der alten Roma qu adrata er- innerte. ö

Den zweiten Vortrag hielt Herr Professor Petersen über einen Rekonstruktionsversuch der Augusteischen Ara Pacis in Rom, mit Vorweis von 8 des Herrn Architekten Rauscher.

Einem Telegramm des W. T. B. aus München vom er Tage zufolge sandte Seine Majestät der Kaiser an den Bürgermeister Borscht ein Telegramm, nach welchem die Galerie des Grafen Schack in München verbleiben soll. In dem ,. wird der freudigen Genugthuung Ausdruck gegeben, daß die Schack. Galerie in München bereits eine angemessene Heimstätte besitze, in welcher diese herrliche Kunstsammlung den deutschen Volks⸗ kreisen zugänglich . werden könne. ,,, Borscht überbrachte gestern Abend das Telegramm zuerst Seiner Königlichen ö em Prinz⸗Regenten, welcher unter Bekundung des leb⸗ aftesten Interesses die Stadt München auf das freudigste beglück⸗ wünschte. Das Magistrats⸗ und Gemeinde Kollegium hat nun heute in feierlicher gemeinsamer Sitzung einstimmig beschlossen, eine gemeinsame Deputation nach Berlin zu senden, um Seiner Majestät dem Kaiser den Dank der Stadtgemeinde auszu sprechen und die Mittheilung zu machen, daß in der Galerie Schack eine Marmortafel angebracht werden soll, auf welcher das Telegramm, inhaltlich dessen Seine Majestät der Kaiser die Samm⸗ lung der Stadt München beläßt, verewigt wird.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ aßregeln.

. Cholera.

Wien, 25. April. Wie die „Wiener Abendpost“ meldet, sind gestern in der Gemeinde Zielona (Bezirk Hu int; in einer Familie drei Cholerafälle, außerdem noch ein weiterer Fall borgekommen. In Siekierezynce ist eine an Cholera erkrankte erson wieder⸗ 3 ,, .

; kuß land. In der Stadt Warschau wurden den ‚Ver⸗ öffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ zufolge vom 5. bis 15. April 6 Erkrankungen (4 Todesfälle) amtlich angezeigt, in den ,, vom 4 bis 10. April 19 (11), Radom vom . bis 12. April 9 (9) und Kowno vom 8. bis 14. April 15 G).

Lissabon, 26. April. Gestern erkrankten dem W. T. B.

zufolge hier 78 Personen an Cholera; Todesfalle kamen nicht vor. Nach einem Bericht des ärztlichen Delegirten Spaniens Montaldo handelt es sich, wie aus Madrid gemeldet wird, bei der in Liffabon ausgebrochenen Epidemie um asiatische Cholera. w Konstantinopel zählte man, wie in den Ver⸗ öffentlichungen des Kaiserlichen Gefundheitsamts“ berichtet wird, vom 22. bis 28. März 45 Erkrankungen und 27 Todesfälle. Vilajet n eh; wurden vom 1. bis 14. November v. J. 5483 Sterbefälle estgestellt.

Ostindien. Kalkutta. Vom 11. bis 17. Mäz sind 80 Per⸗ sonen an Cholera gestorben.

Gelbfieber.

Zufolge dem „Boletim quinzenal de estatistica demographo- sanitaria da Cidade do Rio de Janeiro“ starben in der ersten Hälfte des Januar 91l, in der zweiten Hälfte 280 Personen. Die Epidemie ist seitbem noch fortwährend gestiegen. Die Anzahl der . Todesfälle hat wiederholt 100 erreicht und am 6. März 102

etragen.

Influenza veranlaßte vom 8. bis 14. April den standes⸗ amtlichen Ausweisen zufolge nur vereinzelte Sterbefälle, darunter 4 in Berlin. Vereinzelte Erkrankungen wurden aus Frank⸗ furt a. O., Nürnberg und Hamburg gemeldet. Aus dem Auslande wurden für die bezügliche Berichtswoche mitgetheilt: aus Rom 4. Sterbefälle, Paris 8, London 9, NewYork 5, aus Kopenhagen 53 Erkrankungen (neben vereinzelten Todesfällen), desgleichen einige aus Stockholm.

Handel und Gewerbe.

Der von der Reichsbank zur öffentlichen Subscription aufgelegte Betrag von 160 Millionen der 3prozentigen Reichs-Anleihe ist etwa Anfach eeichnet worden. Von den Zeichnungen entfallen etwa 216 Millionen allein auf Berlin. Die übrigen Beträge vertheilen sich auf das ganze Reich. Erhebliche Zeichnungen fallen auf Frankfurt a. M., Köln, Aachen, darunter namhafte Beträge von Sparkassen und Ver⸗ sicherungsanstalten. Bei der n be ng werden die kleineren , welche wahrscheinlich überwiegen, voll berücksichtigt werden.

Der Zentralausschuß der Reichsbank hielt heute Vor— mittag 19 Uhr seine Monats⸗Versammlung im Reichsbank⸗ gebäude. Nach Vortrag der neuen Wochenübersicht vom 23. d. M. durch ein Mitglied des Direktoriums bemerkte der Vorsitzende, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, daß die seit der letzten Sitzung gegen den Quartalsschluß um 1233 Millionen Mark gewachsene Anlage sich inzwischen stetig vermindert habe, aber noch immer 39 Millionen Mark mehr betrage als am 7. v. M. Das Metall habe seit diesem Tage ca. 28 Millionen ab⸗ genommen, die fremden Gelder um 33 Millionen; statt der damaligen Ueberdeckung der Banknoten von 38 Millionen habe die Reichsbank jetzt eine Reserve steuerfreier Noten von 246 Millionen. Die Position der Bank sei also immerhin recht stark und ungefähr der des Vor⸗ jahres ähnlich, obwohl damals die fremden Gelder um 40, die Reserve um 37 Millionen Mark niedriger gewesen seien. Der Geldstand sei ungemein flüssig. Die fremden Wechsellurse seien seit Anfang d. M. etwas gestiegen. Eine Zinsfußänderung werde nicht beabsichtigt. Eine Debatte fand nicht statt. Nachdem noch einige Gattungen von Stadtschuld⸗ verschreibungen zur Beleihung im Lombardverkehr zugelassen worden waren, wurde die Sitzung geschlossen.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 25. d. M. gestellt 10 159, nicht rechtzeitig

gestellt keine Wagen. „„In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 3757, nicht recht= zeitig gestellt keine Wagen. Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 25. April die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Butt⸗ mannstraße 18, dem Landwirth F. A. Arendt gehörig; Fläche g.o9 a, Nutzungswerth 13 330 6; für das Meistgebot von 167 500 4 wurde der D r m her Aug. Kohn, Kottbuser Damm 2A, Ersteher. Gleimstraße 19, dem Zimmermeister Franz Com part gehörig; Fläche L3lL a; für das Meistgebot von 164 600 M wurde der Rentier Ernst Schirach, Friedrichstraße 260, Ersteher.

Die nächste Börsen versa mmlung zu Essen findet am 30. April im Berliner Hof“ statt,

Frankfurt a. M., 25. April. (W. T. B.) In einer heute Abend abgehaltenen Berathung von Vertretern der Banguiers und Makler über die Vertheilung der Stempelsteuer⸗ lasten wurde dem „Frankf. Journ.“ zufolge zunächst eine Verständigung über die Handhabung der Kassageschäfte, erzielt. Hiernach wird den Maklern folgende Courtage bewilligt: Für Papiere, die bis 40 0/ notieren, F vom Tausend, für Papiere bis i356 t, bis 209 io, bis 250 ssi, über 260 1 vom Tausend. Die Steuer für die Vermittelungsschlußnote übernimmt der Makler. Der ö berechnet seinen Kommittenten wie bisher die einfache Schluß⸗ notensteuer.

Wien, 26. April. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn in der Woche vom 16. April bis 27. April 796 374 Fl., Minder⸗ einnahme 15 906 Fl. .

London, 25. April. (W. T. B.) An der Küste ? Weizen⸗ ladungen angeboten. ö (

96 5 Javpazucker loko 15, träge, Rüben -Rohzucker loko 11, träge. Chile⸗Kupfer 46/1 pr. 3. Monat 4011/1. ö .

Rom, 26. April. (B. T. B. Die .Riforma! erklärt, sie sei in der Lage, das Gerücht entschieden bestreiten zu können, daß die Regierung die Absicht habe, ihren Vorschlag der Erhöhung der Renten Kuponsteuer auf 20 6so aufzugeben und sie , dem Vorschlage der Finanzkommission nur auf 149, festzusetzen. Die Riforma⸗

t hinzu, die Regierung habe in keiner Weise daran gedacht, ihre

üngliche Absicht zu ändern. ö iche Absi il. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good

Am st . da 9 . April. 4 ordinarv 524. Bankazinn .

Konstantinopel, 26. April. (W. T. B.) Die Betriebs⸗ einnahmen der Anatolischen Eisenbahn betrugen im Februar 1894 195 005 Fr. oder 337.38 Fr. auf den Kilsmeter; die Be⸗ triebsausgaben stellten sich für Februar auf 165 92 Fr. oder 269,80 Fr. für den Kilometer. Für die Zeit vom 1. Januar bis