der Gemeindevorstand das Ausscheiden eines Wablmannes Fofort nach erlangter Kenntniß dem Landrath anzuzeigen haben soll.
2 Freiherr von Erf fa. Wernburg (kons. hält es für zwecklos, auf diesen Antrag einzugehen, bevor das Wahlverfahren in der Kommis⸗ sion . t sei. Er beantragt, den S 15 an die Kommission zurück⸗
zuverweisen.
Abg. von Eynern (nl) bittet den Präsidenten, das Haus darüber zu befragen, ob es nicht richtiger wäre, die Berathung bis nach der Kommissionsherathung zu vertagen.
Abg. Freiherr von Erffa⸗Wernburg (kons.) glaubt, daß nur der §z 15 abgesetzt zu werden brauche. Die übrigen Paragraphen handelten nicht mehr vom Wahlrecht.
Abg. Im Walle (Zentr.) macht darauf aufmerksam, daß auch § 21 vom Wahlverfahren handelt.
Der 8 15 wird hierauf ebenfalls an die Kommission zurückverwiesen.
Ein Antrag, auch die 55 21, 2 und 27a an die Kom⸗ mission zurückzuverweisen, wird abgelehnt, ebenso der Antrag von Eynern, den Rest des Gesetzentwurfs von der Tages⸗ ordnung ahzusetzen. Es wird in der Diskussion fortgefahren.
Die 8 16 und 17 werden ohne Debatte angenommen.
Abg. Bartels (kons.) beantragt, folgenden 3 17a einzu⸗ schalten:
. Die Landwirthschaftskammern sind berechtigt, sich bis zu
einem Zehntel ihrer Mitgliederzahl durch Zuwahl von Sachver—⸗
ständigen und um die Landwirthschaft verdienten Personen zu er— gänzen. Denselben steht das Recht zu, an den Sitzungen mit berathender Stimme theilzunehmen.“
Der Antrag wird angenommen.
8 6 giebt den Landwirthschaftskammern das Recht, Ausschüsse zu bilden und diese mit besonderen Aufgaben zu betrauen.
Abg. von Tiedem ann-Bomst (fr. kons) will den Aus⸗ schüssen die Befugniß einräumen, auch Nichtmitglieder zu kooptieren.
Der Antrag wird abgelehnt und 518 in der Fassung der Kommission angenommen.
Nach 8 19 versehen die Mitglieder der Kammern ihr Amt unentgeltlich. Jedoch kann ihnen auf Beschluß der Kammer für baare Auslagen, welche ihnen durch die Theil⸗ nahme an den Sitzungen und die Ausführung besonderer Aufträge erwachsen, eine Entschädigung gezahlt werden.
Abg. von Strom beck (Zentr.) beantragt, dem 5 19 folgende Fassung zu geben:
„Die Mitglieder versehen ihr Amt unentgeltlich. Doch kann
ihnen eine den baaren Auslagen für die Theilnahme an den
Sitzungen entsprechende Entschädigung durch Beschluß der Land—
wirthschaftskammer, sowie Entschädigung für die Ausführung be—
sonderer Aufträge gewährt werden.“
Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden:
Der Herr Abg. von Strombeck hat ausgeführt, daß er seinen Abänderungsantrag um deswillen gestellt habe, damit denjenigen Mit⸗ gliedern der Kammer, welche von dieser mit besonderen Aufträgen betraut werden, eine größere Entschädigung, als lediglich ein Ersatz der baaren Auslagen zu theil werde. Er führte als Beispiel an, daß jemand vielleicht zu Repräsentationszwecken eine Reise unter⸗ nehmen müsse. Ich muß nun allerdings gestehen, daß dieser Fall eine weitergehende Entschädigung, als den Ersatz der baaren Auslagen, kaum rechtfertigen kann. Dagegen können andere Fälle vorkommen. Wenn zum Beispiel ein Mitglied der Kammer veranlaßt wird zu größeren wissenschaftlichen Arbeiten oder zu Gutachten. Die Re— gierung hat jedoch geglaubt, daß diese Fälle nicht unter diese Bestim⸗— mung fallen, sondern daß, auch wenn die betreffende Persönlichkeit Mitglied der Kammer ist, doch durch ein besonderes Abkommen be— sondere Leistungen honoriert werden können. Im übrigen befürchte ich, daß wir Gefahr laufen, uns bei Fortsetzung dieser Diskussion in eine Geschäftsordnungsdebatte der späteren Landwirthschaftskammern zu verlieren; denn die Landwirthschaftskammern sind in der Beziehung, ob sie Diäten selber anweisen wollen, oder die Anweisung durch ihre Satzungen dem Vorstand übertragen, oder wie sonst sie dies regeln wollen, vollständig frei und durch diesen S 19 in keiner Weise beschränkt.
S 19 wird unter Ablehnung des Antrags von Strombeck angenommen. .
Sz 20 bestimmt, daß die Sitzungen der Landwirthschafts⸗ kammern öffentlich sein sollen; der Ausschluß der Oeffentlichkeit wird jedoch in bestimmten Fällen zugelassen.
Abg. von Buch (kons.) will umgekehrt die Oeffentlichkeit der Sitzungen prinzipiell ausschließen und nur eventuell die Oeffentlichkeit zulassen. Er will damit verhindern, daß viele Reden nur zum Fenster hinaus gesprochen werden.
Abg. Dasbach (Zentr) möchte auch den Landwirthschafts—⸗ kammern die weitergehende Publizität sichern und wird deshalb gegen den Antrag von Buch stimmen.
Abg. von Tzsch oppe (fr. kons.) meint, daß die Sitzungen der Kam⸗ mern doch nur von einer kleinen Zahl von Zuhörern besucht werden würden, und zwar vorwiegend von zweifelhaften Elementen, welche das Gehörte agitatorisch verwerthen würden. Das wolle er verhüten. Die redeungewandten Landwirthe würden sich viel freier aussprechen, wenn sie ganz unter sich seien.
Abg. Dasbach (Zentr.) bemerkt, daß die Kammern das Urtheil der Presse gerade so gut würden vertragen können, wie andere Korporationen, z. B. das Abgeordnetenhaus. Komme dort etwas vor, was die Oeffentlichkeit zu scheuen habe, so sei die Verbreitung mancher Reden und Vorgänge um so erforderlicher. Wenn die Kammern zu den Zeitungen lein Vertrauen hätten, so sollten sie selber einen objektiven Bericht herausgeben.
Abg. Graf von Hoensbroech Zentr.) spricht sich, gegen den Antrag Buch aus, ohne sich die Motive seines Fraktionsgenossen Dasbach anzueignen.
Abg. von Buch (kons.) will den Kammern nur das Hausrecht sichern. Zur Presse habe er gar kein Vertrauen.
Nachdem noch Abg. Dr. Sattler sich gegen den Antrag von Buch ausgesprochen, wird derselbe abgelehnt und 5 20 unverändert angenommen.
Die §§ 2 und 22 handeln von der Aufbringung und Vertheilung der Kosten und vom Umlageverfahren; die Umlage soll 14 Proz. des Grundsteuer⸗Reinertrags in der Regel nicht übersteigen. Nur in außerordentlichen Fällen kann mit Ge— nehmigung des Ministers eine Erhöhung vorgenommen werden.
Abg. Br. Sattler (nl.) weist darauf hin, daß die Vertheilung der Kosten nach Maßgabe des ö. besonders für die Provinz Hannover sehr unbillig sei. Er sowohl wie der Abg. Dr. Hahn (b. k. F.) behalten sich vor, in dritter Lesung einen anderen Modus für die Provinz Hannover vorzuschlagen. Der letztere beantragt außerdem, den 5 21 an die Kommission zurückzuverweisen. J
von Tzschoppe (fr. kons) beantragt zu 5 21 folgenden Zusatz:
„Sosern es sich um die Kosten solcher Einrichtungen oder Maßnahmen handelt, welche in besonders hervorragendem Maße einzelnen Wahlbezirken zu gute kommen, kann die Landwirthschafts⸗ kammer mit Genehmigung des Ministers eine Mehrbelastung dieser Bezirke eintreten lassen.“
Äbg. Herold (Zentr.) will in diesem Antrage an Stelle der Worte „mit Genehmigung des Ministers“ setzen: „unter Zustimmung der Mehrheit der Vertreter der betreffenden Bezirke.“
Abg. Sch mitz⸗Erkelenz (Zentr) will den Landwirthschaftskammern zur Bestreitung der persönlichen und sachlichen Kosten einen auf den Staatshaushalt, zu bringenden festen Zuschuß aus der Staatskasse gewähren. Die Umlage soll Ro / o, des Katastralreinertrags ohne Genehmigung des Ministers, und mit Genehmigung des Ministers oo des Katastralreinertrags nicht überschreiten.
Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:
Meine Herren! Gestatten Sie, daß ich mit wenigen Worten die Stellung der Staatsregierung zu den zu § 21 und 22 gestellten An⸗ trägen kennzeichne. Der Antrag von Tzschoppe auf Nr. 135 der Druck⸗ sachen 3 zu § Al ist, wie ich vermuthe, dadurch hervorgerufen, daß, nachdem die Kommission die Ablehnung des § 26 der Regierungs⸗ vorlage empfohlen hat, welcher die Bildung von Unterverbänden der Landwirthschaftskammer gestatten wollte, nun ein vacuum entstanden ist, und die Mittel fehlen, um für einzelne Theile des Land— wirthschaftskammerbezirk5ß das Bedürfniß nach besonderen Ver⸗ anstaltungen und Einrichtungen befriedigen zu können. Ich kann somit dem Antrage zustimmen; er füllt eine jetzt vorhandene Lücke aus. Ich möchte aber dem Herrn Antragsteller anheimgeben, ob er nicht seinen Antrag, der augenscheinlich den Bestimmungen der Konkursordnung und der Provinzialordnung nachgebildet ist, in der Richtung vervollkommnen will, daß nicht bloß die Möglichkeit einer Mehrbelastung gegeben wird, falls eine Einrichtung in hervorragendem Maße einem Bezirkstheil zu gute kommt, sondern auch die Möglichkeit einer Minderbelastung, wenn für Bezirkstheile in besonderem Maße keine Vortheile aus einer Anstalt des Gesammtverbandes entstehen.
Dem Unterantrag Herold auf Nr. 151 der Drucksachen zuzu⸗ stimmen, liegt meines Erachtens kein Bedenken vor. Denn aus meinen
seinerseits einrichten will. 1 i w n , n ne e. a Anders stehe ich zu dem Antrag des Herrn Abg. Schmitz (Erkelenz). Die Kommission hat ja schon gegenüber der Regierungs⸗ vorlage eine Selbstbeschränkung bezüglich desjenigen Umlagebetrages, den die Kammer selbständig ausschreiben kann, eintreten lassen, indẽm̃ sie ihn auf o des Grundsteuerreinertrages —herabgescht hat. Wenn nun der Herr Abg. Schmitz diese Stelbst—⸗ beschränkung bis zu 1½c0o ausdehnen will, so enthalte ich mich, dazu eine bestimmte Stellung zu nehmen. Das stelle ich lediglich anheim. In den Augen der Regierung ist eine weitergehende Machtvollkommenheit der Kammer ohne Bedenken. Die beiden ersten
Leben gerufen werden sollen, wenn der enger begrenz
a
will, die der Einwirkung der Regierung entzogen ist. Wenn Sie das wollen, Herr Antragsteller, dann müßten Sie bestimmte Summen in das Gesetz einstellen. So, wie es hier gemacht ist, erreichen Sie Ihren Zweck nicht.
Zur Sache selbst kann ich nach den Erklärungen, die bereits seitens des Herrn Finanz⸗Ministers und meinerseits abgegeben sind, den Antrag, so wie er gestellt ist, nur bitten abzulehnen. Sollte er angenommen werden, so muß ich der Staatsregierung ihre Stellungnahme vorbehalten. Dieselbe hat bestimmt erklärt, daß die Mittel, welche bisher bewilligt worden sind, auch weiter verwendet werden sollen. Meinerseits habe ich ferner keinen Zweifel darüber ge⸗ lassen, daß es in den Augen der landwirthschaftlichen Verwaltung er⸗ wünscht ist, den Landwirthschaftskammern, respektive den bestehenden Zentralvereinen vermehrte Staatsmittel zur Verfügung zu stellen.
Der Herr Abg. Schmitz hat Bezug genommen auf den Landes⸗ kulturrath in Sachsen; er hat ausgeführt, daß dort das in seinem Antrag Bezweckte bereits Rechtens sei. Das ist richtig. Aber Sie können den Landeskulturrath im Königreich Sachsen nicht wohl in Parallele stellen mit unseren Zentralvereinen und den in Rede stehen⸗ den Landwirthschaftskammern. Der Landeskulturrath korrespondiert unserem Landes-Oekonomie⸗Kollegium, und die Kosten für das Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegium werden auch bei uns aus Staatsmitteln getragen. Die Aufgaben, welche den Landwirthschafts kammern zugewiesen werden sollen, sind andere, als wie sie der Landeskulturrath in Sachsen erfüllt.
Ich habe noch ein Bedenken gegen den Antrag Schmitz. finde, wenn Sie den Antrag annehmen, dann machen Sie die wirthschaftskammern abhängiger von der Staatsregierung, als meinen Augen wünschenswerth ist. (Sehr richtig! rechts.)?
Abg. Freiherr von Erffa⸗Wernburg (kons.) erklärt sich ebenfalls gegen den Antrag Schmitz. Er wundere sich, wie gerade der Abg. Schmitz die Umlage auf 15 herabdrücken wolle, der doch neulich mit Enthusiasmus von der Leistungsfähigkeit der rheinischen landwirth⸗— schaftlichen Vereine gesprochen habe.
Abg. Ottens (nl.) spricht sich für den Antrag Schmitz aus; die darin statuierte Steuer sei für manche Provinzen, namentlich für Holstein, gerade hoch genug.
Abg. Dr. Hahn (b. k. F.) weist auf die Ungleichheit der Erträgnisse des Grund und Bodens in der Provinz Hannover hin; demgemäß sei es unbillig, den Grundsteuerreinertrag auch in dieser Provinz der Kostenvertheilung zu Grunde zu legen.
Die S§ 21 und 22 werden nach den Beschlüssen der Kommission unter Ablehnung sämmtlicher Anträge angenommen.
5 23 giebt den Landwirthschaftskammern die Rechte einer juristischen Person nach Maßgabe der im Allgemeinen Land⸗ recht hierfür gegebenen Bestimmungen.
Abg. Pr. Eck els (ul.) hält es juristisch für besser, den Kreis der Rechte und Pflichten der Kammern genau zu umschreiben. Nach einem von ihm gestellten Antrage sollen die Kammern Eigenthums⸗ und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden dürfen.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Hermes bittet, diesen Antrag abzulehnen oder ihn wenigstens bis zur dritten Lesung zurückzuziehen.
Der Antrag Eckels wird abgelehnt und 5 23 mit einem Antrag von Tzschoppe, welcher die Kammern von Einschränkungen durch die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts befreit, angenommen.
. legt den Kammern die Pflicht auf, alljährlich einmal dem Minister über die Lage der Landwirthschaft ihres Bezirks zu berichten. Alle fünf Jahre haben sie einen umfassenden Bericht über die gesammten landwirthschaftlichen Zustände ihres Bezirks an den Minister zu richten.
Diese letztere Bestimmung beantragt Abg. von Strom⸗ beck (Zentr.) zu streichen.
Minister für Landwirthschaft 2ꝛc. von Heyden:
Meine Herren! Ich gebe bereitwilligst zu, daß diese Bestim⸗ mung nicht nothwendig in dem Gesetz stehen muß, daß die Staats—⸗ behörden das, was hier im Gesetz festgelegt wird, auch in jedem ein⸗ zelnen Falle von den Landwirthschaftskammern erfordern können. Entstanden ist der Vorschlag aus der historischen Entwicklung, und
Ich Land⸗ es in
zwar in der Richtung, das Schreibwerk, welches jetzt besteht, zu ver— mindern. Die Landwirthschaftskammern lehnen sich ja an die land— wirthschaftlichen Zentralvereine an, und diese haben jetzt alljährlich, meines Erachtens, viel zu umfassende Berichte geliefert, weil sie in der jetzigen Ausführlichkeit kaum durchgearbeitet werden. Es geht jetzt das Bestreben dahin, diese Berichte von Jahr zu Jahr mehr ah— zukürzen, dann aber gleichzeitig einzelne bestimmte Fragen für das ganze Staatsgebiet gleichmäßig zu bearbeiten. Hieran anknüpfend, ist hier festgelegt, daß alljährlich nur kurze Berichte über wichtige Ereignisse an die Zentralbehörden gelangen, dagegen alle fünf Jahre ein ausführlicher Bericht. Für letzteren trifft es nicht zu, wenn man sagt, dieser könne jeder Zeit eingefordert werden. Derartige Be— richte müssen durch jahrelange Vorarbeiten vorbereitet werden, sonst hat ein Bericht über Einzelfragen, über die man Auskunft haben will — ich will z. B. sagen über die Entwickelung des Genossen— schaftswesens —, keinen Werth, dann ist es besser, man unterläßt ihn ganz. Ich gebe also zu, daß wir diesen Paragraphen nicht unbedingt in die Vorlage aufzunehmen brauchten; nachdem er aber einmal darin enthalten ist, würde ich nicht empfehlen, ihn zu streichen, weil es für die Kommunen erwünscht ist, zu wissen, was in dieser Beziehung von ihnen gefordert wird.
Außerdem bestimmt 8 24, daß alle Berichte an die Zentral⸗ behörde durch den Ober⸗-Präsidenten vorzulegen sind.
Abg. von Tzschoppe (fr. kons.) hält es für ausreichend, wenn von diesen Berichten dem Ober⸗Präsidenten eine Ab— schrift eingereicht werde.
Abg. von Mendel⸗Steinfels (kons.) bittet im Interesse der Landwirthschaft, diese Information des Ministers aufrecht zu erhalten.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden:
Von einer erheblichen Bedeutung ist diese Angelegenheit jedenfalls nicht. Der Herr Vorredner hat aber selber anerkannt, daß die land⸗— wirthschaftlichen Zentralvereine sich mit ihrer Voreingenommenheit gegen diese Bestimmung in einem Irrthum befinden. Nun möchte ich glauben, daß es nicht zweckmäßig ist, wenn man das Vorhanden— sein eines Irrthums selber konstatiert, einen Beschwerdepunkt als nicht berechtigt anerkennt, dann trotzdem demselben Folge zu geben, dies um so weniger, weil jedenfalls eine Vermehrung der Schreiberei mit dem Antrag herbeigeführt wird. (Sehr richtig! rechts.)
Abg. von Tzschoppe zieht seinen Antrag zurück, worauf §z 24 unter Ablehnung des Antrags von Strombeck unver— ändert angenommen wird.
Die 88 25 bis 27 werden ohne Debatte angenommen.
Der von der Kommission vorgeschlagene neue § 27a, welcher bestimmt, daß in den Kirchspielsgemeinden der Kreise Husum, Norderdithmarschen und Süderdithmarschen auf jede der bestehenden Dorfschaften ein Wahlmann fällt, wird an die Kommission zurückverwiesen.
Der Rest des Gesetzes wird ohne Diskussion angenommen.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Um der Kommission für den Gesetzentwurf über die Landwirthschafts kammern Zeit zur Berathung zu lassen, schlägt der Präsident vor, den Freitag frei zu lassen.
Damit ist das Haus einverstanden.
Schluß 31 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr. (Zweite Berathung der Novelle zur evangelischen Kirchen— Gemeinden⸗ und Synodalordnung.)
Statistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung.
Aus Dortmund wird dem „Vorwärts, berichtet, daß dortigen Anstreichergehilfen in eine Lohnbewegung eingetre sind. Die Maler- und Anstreicher⸗Innung soll das Verlangen der Gehilfen, mit ihnen über einen Mindestlohn (man fordert einen solchen von 42 für die Stunde) in Verhandlungen einzutreten, dahin beantwortet haben, daß sie dazu nicht kompetent ist; die Gehilfen sollten sich mit den einzelnen Meistern auseinandersetzen.
In Danzig ist nach demselben Blatt ein Lohnstreit zwischen den Kupferschmieden und ihren Arbeitgebern ausgebrochen.
Aus Freiburg i. B. wird der „Frkf. Itg.“ geschrieben: Der Ausstand der hiesigen Maurer, den auch eine Versammlung Zimmerarbeiter zu unterstützen beschloß, übt auf die verschiedenen Bau— gewerbe bereits seinen Einfluß aus. Bauten, an denen im Mai schon Schreiner, Schlosser, Glaser u. s. w. hätten Beschäftigung finden sollen, sind noch weit zurück. Das Zugeständniß einer weiteren halben Stunde Mittagspause wird von den Ausständigen abgelehnt; sie be— harren auf ihrer Forderung, diß um 6 Uhr Abends die Arbeit ein— gestellt werde.
In Nürnberg ist, einer Mittheilung des ‚Vorwärts“ zufolge, nachdem der dortige Schneiderausstand beendigt worden, und alle am Ausstande betheiligten Arbeiter wieder beschäftigt sind, über eine Anzahl von Geschäften die Sperre verhängt worden.
Aus Asch in Böhmen berichtet ein Wolff'sches Telegramm, daß der Ausstand der Arbeiter der Hendels'schen Web— waarenfabrik in Roßbach durch amtliche Beeinflussung bei— gelegt worden ist. Die Lohnstreitigkeiten sind ausgeglichen worden.
Zum Ziegeleiarbeiter⸗Ausstand in der Provinz An“ werpen wird der ‚Köln. Ztg.“ geschrieben, daß von den 60 Ziegeleien in Boom hö wieder in Betrieb sind. Auch in Rumpst und Ter— hagen geht der Ausstand zu Ende.
Aus Zürich schreibt man dem Berner ‚Bund“: In der Generalversammlung der Arbeiter⸗Union Zürich wurde ein vom den Vorständen der Arbeiter-Union unterbreiteter Antrag angenommen der sämintliche der Union angehörenden Vereine verpflichtet, Aus standsbrecher aus ihrem Verband auszuschließen. In streitigen Aus— nahmefällen entscheidet die Union.
Der in Graissesae (Dep. Hérault) abgehaltene Berg mannstag beschloß, wie der ‚Voss. Ztg. aus Paris geschrieben wird, die einheitliche Gliederung aller Bergleute Frankreichs den Anschluß an den Weltverein der Bergleute und erklärte den allgemeinen Ausstand als ein Mittel, um die gesetzliche Anerkennung ihrer Forderungen zu erzwingen. (Vgl. Nr. 9 d. Bl)
In Eastres (Dep. Tarn) haben, wie „W. T. B.“ meldet, sämmtliche Webergehllfen die Arbeit eingestellt. Die „Köln. Itg.“ giebt die Zahl der Ausständigen auf 1100 an. Sie fordern Lohn⸗ erhöhung und verhindern die Zufuhr von Materialien. Truppen werden erwartet, da man Unruhen befürchtet.
Zum Ausstand im russisch-polnischen Industrie; bezirk wird der Köln. Ztg. aus Breslau geschrieben: Eine groß te Ausdehnung des Ausstands wird am J. Mai befürchtet, Ärbeiter der Fitzner'schen, sowie Gampner'schen Kesselfabri in Sielce griffen Beamte an. Der Platz vor den Fabriken wurde von Kosaken gesäubert. Rothe Plakate an allen Ecken bedrohen mit Todtschlag die Arbeiter, welche die Arbeit aufnehmen. Aufhetzende Flugschriften in polnischer Sprache werden verbreitet. Ferner wird dem Blatt aus Sosnowice gemeldet: Die Fabrikarbeiter in Ezenstoch au zeigen ebenfalls Neigung, die Arbeit niederzulegen. Aus Zawierze' sind gegen 160 deutfche Arbeiter ausgewiesen worden. ö
Aus NewYork meldet ein Wolff'sches Telegramm: Der Eisen— bahnzug, welcher in Butte (Montana) von ö. nach Washington marschierenden Arbeitslosen besetzt wurde, ist bei der Ankunft in Forfyth von 250 Mann Truppen angehalten worden. Die Insassen wurden im Schlafe Überrascht und ergaben sich ohne Widerstand.
Di COlIt ton 161
Boy Cel
; 6777
16971
Kommando der 51. Infanterie⸗Brig. (I. K.
16967 GIGrenadier⸗Regiments Königin Bi Rr. 119 Ernst Rieger, Photographen aus Stutt⸗ gart, wegen Fahnenflucht, Revisionsgericht zu Stuttgart am 13. d. M. zu Recht erkannt:
b965]
von Pr
M 99.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
den 27. April
Berlin, Freitag,
schen Staats⸗Anzeiger.
1894.
—
Antersuchungs Sachen.
Angebote, Zustellungen u. dergl.
3 Ünfall⸗ und Invaliditäts. ze. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. BVerloofung ꝛc. von Werthpapieren.
¶Deffentlicher Anzeiger.
Kommandit ⸗Gesellschaften auf Aktien a. Aktien⸗Gesellsch. GErwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1 Untersuchungs⸗Sachen.
von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu unterm 8. April 1890 hinter den früheren Bochum im Deutschen
Der
Altona ; Kaufmann Carl Gödde aus
Reichs⸗Anzeiger Nr. 91 2624 de 1590 erlassene Söteckbrief wird hierdurch erneuert.
Blankenese, den 23. April 1894 Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. . In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des
Grenadier⸗Regiments Königin Olga (1. Württ.) Ir. II5 Karl Victor Vatter, Händler, aus Gön— ningen, n X . Militär⸗Revistonsgericht zu Stuttgart am 13. 8. M. ju Recht erkannt:
Tübingen, wegen Fahnenflucht, hat das Kal.
es solle das dem Karl Victor Vatter gegen⸗ wärlig zustehende oder künftig anfallende Ver⸗ mögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Be⸗ schlag belegt sein.
Stuttgart, den 23. April 1894.
Kommando der 51. Infanterie Brigade (. K. Württ.)
Bekanntmachung. ⸗ Untersuchungssache gegen den Rekruten des
C Bor In del
SIGrenadier⸗Regiments Königin Olga (1. Württ.) Nr. 119 Karl Weidle, Koch aus Stuttgart, flucht, Stut:gart am
wegen Fahnen⸗ das Kgl. Militär⸗Revisionsgericht zu 13. d. M. zu Recht erkannt: es solle das dem Karl Weidle gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallende Vermögen un— beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Stuttgart, den 23. April 1894.
hat
Würt. ).
Bekanntmachung. ö In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des Olga (1. Württ.) hat das Kgl. Militär⸗ solle das dem Ernst Rieger gegenwärtig zu—
egt sein. 9811 ; . 5 . Stuttgart, den 23. April 15894. ö dommando der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. Württ.).
Bekanntmachung.
G0 261 (6966 ; 1 . . der Untersuchungssache gegen den Rekruten des
8 In
Infanterie Regiments Kaiser Friedrich, König von Breußen (7. Württ. Nr. 125 Heinrich Schweizer, Rothgerber aus Nürtingen, wegen Fahnenflucht, hat Das Kgl. Militär ⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am
13. April d. J. zu Recht erkannt; es folle das dem Heinrich Schweizer gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbefchadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Stuttgart, den 23. April 1894. . Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. Württ..
Bekanntmachung.
In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des Infanterie⸗Regiments Kaiser Friedrich, König Preußen (7. Württ.) Nr. L265, Karl Mar⸗ quart, Metallschleifer aus Stuttgart, wegen Fahnenflucht, hat das Kgl. Militär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am 13. d. M. zu Recht erkannt:
es solle das dem Karl Marquart gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallende Vermögen un— beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag be⸗ legt sein.
Stuttgart, den 23. April 1894. Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. Württ.). IBM 2] Bekanntmachung.
In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des Infanterie⸗Regiments Kaiser Friedrich, König von Preußen (7. W.) Nr. 125, Johannes Lang, Maurer aus Dörnach, Tübingen, wegen Fahnen⸗ flucht, hat das Kgl. Militär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart vom 13. d. M. zu Recht erkannt:
es solle das dem Johannes Lang gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Stuttgart, den April 189 Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. Württ.).
170] Bekanntmachung.
„In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des
3. Württ. Infanterie Regiments Nr. 126, Groß⸗
herzog Friedrich von Baden, Gottlieb Kreutter,
Schreiner aus Thalheim, JFuttlin gen,. egen Fahnen⸗
licht. hat das Kgl. Militär⸗Revisionsgericht zu
Stuttgart am 13. d. M. zu Recht erkannt:. es solle das dem Gottlieb Kreutter gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein.
Stuttgart, den 23. April 1894. . Kommando der 51. Infanterie⸗ Brigade (1. K. W..
lbabd) Bekanntmachung. In der Untersuchnngssache gegen den Gefreiten der NReserve⸗ Infanterie Karl Bann, Kaufmann aus gluttgart⸗ wegen Fahnenflucht, hat das Kgl. Militär⸗ eisiong gericht zu Stuttgart am 15. dss. Mts. zu
echt erkannt: . es solle das dem Karl Baun gegenwärtig zu⸗
2
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beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag be⸗ legt sein.
Stuttgart, den 23. April, 1894.
Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K. W.)
(6776 K. Staatsanwaltschaft Ulm. In der Strafsache gegen den am 15. Februar 1866 zu Aichelberg S.A. Kirchheim geborenen Bäcker Karl Schaufler, wohnhaft zu New⸗Vork, wegen Ver— letzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß der Straf⸗ kammer J. des K. Landgerichts hier vom 17. April 1894 die am 31. Dezember 1887 von der Straf⸗ kammer II. genannten Landgerichts bis zur Höhe von 600 ½ις verfügte Vermögensbeschlagnahme wieder auf⸗ gehoben worden. Den 24. April 1894. . H. Staatsanwalt: (Unterschrift).
.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
5655 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Gruündbuche von der Friedrichstadt Band 32 Nr. 2095 auf den Ramen der Frau Kaufmann Bernstein, Ernestine, geb. Schmidt, zu Berlin eingetragene, in der Kochstraße Nr, 132. belegene Grundstück in einem neuen Termine am 26. Mai 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Dof, Flügel G., part,, Saal 490, versteigert werden. Dat Grundstäck hat eine Fläche von 5a 17 4m und ist mit 22 770 6 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab- schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge— richtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle, des Grundftücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. Mai 1894, Nach⸗ mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 16. April 1894. .
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.
6846 Zwangsversteigernng.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 103 Nr. 4955 auf den Namen des Lithographen Paul Politz zu Berlin eingetragene, in der Schliemann⸗ straße Nr. (—), belegene Grundstück am A9. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich straße Nr. 13, Hof, Flügel (. Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 3,54 S Reinertrag und einer Fläche von 10 a 5 9m zur Grundsteuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweifungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging,, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ lehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls. dieselben bei tzesl finn des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und ei er thellung des , gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach . Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den afra an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22. Juni E854, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 23. April 184.
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 88.
6850
n helm Dörge und Tapezierer Auguste, geb. lehns, wird,
Sachen des Lotterie ⸗Hauptkollekteurs Wil⸗ hieselbst, Kläger, wider den Sattler Carl Westphal und dessen Ehefrau, Brandt, hier, Beklagte, wegen Dar⸗ nachdem auf Antrag des Klaͤgers die
stehende oder künftig anfallende Vermögen un⸗—
Beschlagnahme des den Beklagten gehörigen
No. ass 2065 am Bohlwege zu Braunschweig be—⸗ legenen Hauses zum Zwecke der w,, . durch Beschluß vom 5. April 1894 verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuch am 6. April 1894 erfolgt ist, Termin zur Zwangs- versteigerung auf den 14. August 1894, Morgens 11 . vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 5. Zimmer Nr. 39, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben. Braunschweig, den 10. April 1894.
Herzogliches Amtsgericht. VII.
Lerche.
6847 ; . In Sachen des Handelsmanns August Schrader in Barnstorf, Klägers, gegen den Anbauer Heinrich Strümpel in Hessen, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen 3 ideellen Antheile an dem sub No. ass, 197 zu Hessen be⸗ legenen Anbauerwesen nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. April [694 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 13. dess. Mts. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Montag, den 209. August 1894, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst in der Gerecke⸗ schen Gastwirthschaft zu Hessen angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Schöppenstedt, den 20. April 1894. Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.
6849 .
In Sachen des Mühlenbesitzers Oscar Kleye zu Veckenstedt, Kläger, wider den Bäckermeister Ludwig Harder und Frau, Wilhelmine, geb. Kühne, hieselbst, Beklagte, wegen Forderung, wird, nachdem auf An⸗ trag des Klägers die Beschlagnahme, der der Be⸗ klagten gehörigen Hälfte des Ackerstücks zu 50 a 3 dm von Plannummer 161 auf Atzumer Feldmark zum Zwecke der Zwangkversteigerung durch Beschluß vom 23. April 1894 verfügt, auch die Eintragung diefes Beschlusses im Grundbuche am 25. April 1894 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den LJ. Mai 1894, Vormittags 19 Uhr, vor Herzoglichen Amtsgerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Wolfenbüttel, den 24. April 1894.
Herzogliches Amtsgericht. Reinbeck.
6848 . In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse hierselbst, Implorantin, wider den Händler Wilhelm Bartels hieselbst, Imploraten, wegen Veränderungesteuer, ist Termin zur anderweiten Zwangsversteigerung des dem Imploraten gehörigen Neupetrithorfeldmark Blatt III. Nr. 145 b. an der Roßstraße belegenen Grundstücks zu 4a 11 4m nebst Wohnhause No. ass, 6039 auf Antrag der Hypothekgläubigerin, Wittwe Damköhler, geb. Schade, da der Ersteher die Kaufbedingungen nicht erfüllt hat, auf den 25. Mai d. Is. , Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbft, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 42, angesetzt. Die Versteigerungsbedingungen können auf der Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Braunschweig, den 19. April 1894. Herzoͤgliches Amtsgericht. V. von Münchhausen.
69856 Aufgebot. . 1) Der Lehrer Emil Max Hunger in Breiten. brunn, — . 27) Emilie Franziska, verw. Weißze, in Witzsch⸗
dorf, 3) der Rittergutsbesitzer Maximilian Grund⸗ mann in Hohenfichte haben das Aufgebot: . . zu 1) des von der Aktiengesellschaft Darlehnsbank zu Schellenberg i. S.“ unter Nr. 93 itt. A, auf den Ramen des Hausbesitzers und Lotteriekollekteurs Friedrich Wilhelm Hunger in Oberlichtenau aus— gestellten Interimsscheins über 1000 ö, zu Y des auf ihren Namen unter Nr. 186 Litt. A. ausgestellten Interimsscheins über 1000 ( derselben Aktiengesellschaft, w zu 3) des auf seinen Namen unter Nr. 25 Litt. A. ausgestellten Interimsscheins über 1000 M der ge— nannten Altien ge selllha t . beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Fe⸗ bruar 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. . Augustusbnrg, den 25. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Hentschel. 745731 Bekanntmachung. K Auf den Antrag des Stellenbesitzers Heinrich Reimann aus Buchwald i. R. wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der städtischen Sparkasse zu Schmiedeherg i. R. Nr. 1636 über 200, 7'6 „6, ausgestellt für den An⸗ tragsteller, aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am 5. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. ; Schmiedeberg i. R., den J. März 1894.
Königliches Amtsgericht.
62847 Das Quittungsbuch Nr. 4495 der Stadt⸗Spar⸗ kasse zu Schweidnitz, Ende Dezember 1889 über 983,77 S lautend, ausgefertigt für den Maurer August Köhler zu Schweidnitz, ist diesem im Ok⸗ tober 1890 angeblich verloren gegangen und soll auf feinen Antrag behufs Neu⸗Ausfertigung aufgeboten werden. Der Inhaber des vorbezeichneten Sparkassen⸗ buches wird aufgefordert, spätestens im Aufgebots. termin am 21. September 1894, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 22, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht unter Vorlegung des Buches seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Buches erfolgen wird. Schweiduitz, den 19. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht.
6851 Aufgebot.
Der Arbeitsmann Joh. Oetzmann in Emern hat das Aufgebot des Sparkassenbuchesß Nr. 443 welches von der Sparkasse der Stadt Uelzen über 461 M 30 3 auf seinen Namen ausgestellt ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. November 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Uelzen, den 24. April 1894
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. 6954 Aufgebot. ö
Auf dem Anwesen des Geschäftsreisenden, Josef Hafner in Pfersee, Schulgasse Nr. 5b, ist seit J. Sktober 1825 für den Strohhutmacher Josef Schmidt von Augsburg ein Kaufschillingsrest von funfzehn Gulden hypothekarisch im Hypothekenbuche für Pfersee Bd. V. S. 216 versichert. Da die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Hypothek fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf das bezeichnete Recht bezüglichen Handlung mehr als dreißig Jahre verflossen sind, wird auf Antrag des genannten Josef Hafner Auf⸗ gebotstermin auf Donnerstag, den 28. März 1895, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Amtszimmer Nr. 13 rechts parterre anberaumt und ergeht an diejenigen, welche ein Recht auf die oben bezeichnete Hypothekforderung zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Anspruͤche innerhalb einer Frist von fechs Monaten, spätestens aber im Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls das fragliche Forderungsrecht für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde.
Augsburg, den 18. April 1894.
Königliches Amtsgericht. Fischer.
lbS9 Aufgebot. .
Auf Antrag von Johann Friedrich Feldhusen ist zum Zwecke der Kraftloserklärung der von ihm ge⸗ willigten und am VN. Juni 1879 abgelieferten Hand⸗ feste, groß 500 S, folgend nach 6590 6, auf sein in hiesiger Vorstadt, an der Auwigstraße Nr. 8 be⸗ legenes, im Kataster mit III. 127 La-, b. jetzt III. 177 FT. bezeichnetes Grundstück, rücksichtlich deren eine Eintragung in die Eintragungsbücher nicht erfolgt ist, das Aufgebot angeordnet. Der Aufgebotstermin ift angesetzt auf Freitag, den 15. Juni 1894, Vormittags 11 Uhr, in der Amktsgerichtsstube, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6. Der In⸗ haber der Handfeste wird aufgefordert, seine Rechte spätestenß im Aufgebotstermine anzumelden und die Handfeste vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird.
Bremen, den 24. April 1894.
Das Amtsgericht. Abtheilung Erbe⸗ und Handfesten⸗Amt. (gez) Arnold Dr.
Bekannt gemacht aus der Kanzlei des Erbe- und Handfesten⸗Amts, Bremen, den 25. April 1894. C. Viohl, Gerichtsschreiber.
6857 Aufgebot. .
Im Grundbuche der Stadt Peckelsheim Band III. Bl. 109 Grundbuchs für Peckelsheim ist Abth. III. Rr. J folgender Vermerk eingetragen.
„Zweihundert Thaler Konventienßmünze ver— zinslich für den Westfälischen Armenfonds zu Paderborn aus der Obligation vom 17. Mai 1640, eingetragen zufolge Verfügung vom 22. April 1828 und 16 Bd. J. Bl. 59 über⸗ tragen am 26. Juni 1878. t
Der Corfe nd der Stadt Peckelsheim hat das Aufgebot der Post beantragt, behauptend. daß von derlelben nie Zinsen gezahlt seien, und daß der Gläubiger nicht zu ermitteln sei. Alle diejenigen, welche auf bezeichnete Post Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spatestens in dem am 20. Sentember 1854, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anstehenden Termine geltend zu machen und das Syvothekendolument über die For⸗ derung vorzulegen, widrigenfalls die unbekannten Gläubiger und deren Rechtsnachfolger mit ihren An⸗ sprüchen auf die Hypothek ausgeschlossen und das Hypothekendokument über die Post für kraftlos erklärt
werden wird. . Warburg, den 20. April 1894. 3 Königliches Amtsgericht.
68521 Aufgebot. .
Das Eigenthum des Grundstücks Labiau 63, als dessen Cigenthümer gegenwärtig die Andreas und Henriette, geb. Brast, Schaar 'schen Cheleute ein⸗ . Schiffer
etragen sind, soll für den Besitzer und r fh Scherwitz in Gr. Fr. en eingetragen