1894 / 105 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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Personal⸗Veränderungen.

Königlich Banerische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛ. Ernennungen, Befärderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 29. April. Eberhard, See. 2t. vom 3. Inf. Regt. rinz Karl von Bayern, kommandiert zur Gend. Komp. von der Pfalz, mit einem Patent, vom 8. März 1889 zu dieser Gend. Komp. Hersetzt. 2. Mai. Ritter v. Meyer, Major vom Generalstab II. Armee ⸗Korps, im 17. Inf. Regt. Orff, Volk, Major und Komp. Chef vom 9. Inf. Regt. Wrede, in diesem Truppentheil, zu Bats. Kommandeuren, End, Pr. Lt. des 9. Inf. Regts. Wrede, unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, zum Komp. Chef in diesem Regt, ernannt. Göringer, Oberst⸗Lt. und Bats. Kom⸗ mandeur vom 9. Inf. Regt. Wrede, in den Generalstab 1I. Armee⸗ Korps versetzt, v. Loefen, Sec. Lt. des 9. Inf. Regts. Wrede, zum Pr. Lt. ohne Patent in diesem Truppentheil befördert.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Prenßen. Berlin, 5. Mai.

In der am Freitag, 4 d. M. zunächst unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher und sodann unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten 2c. Grafen von Lerchenfeld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde der Entwurf eines Gesetzes, be— treffend den Schutz der Brieftauben und den Brieftauben⸗ verkehr im Kriege, in der vom Reichstag beschlossenen Fassung angenommen. Der Reichstagsbeschluß zu einer Petition, be⸗ treffend die Rückerstattung von Zoll für amerikanisches Pökel⸗ fleisch, wurde den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Den Vorlagen wegen Errichtung eines Freibezirks in der Stadt Altona, wegen der Zoͤllbehandlung baumwollener Wirkwagren, wegen der Zollbehandlung gerauhter baumwollener Putztücher und wegen der Anrechnung und Einlösung der Branntweinsteuer-Berechti⸗ gungs⸗ und Vergütungescheine wurde die Zustimmung ertheilt. Die Resolution des Reichstags, betreffend die Revision des Gesetzes über die Invalidiläts- und Altersversicherung, wurde dem Reichskanzler überwiesen. Endlich wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 30. April, 1. und 2. Mai die Berathungen der die Vorm undschaft über Minderjährige betreffenden Vorschriften (38 1633 bis 1725) fort. Die Bestimmungen des § 1644 über die Geltendmachung des Ablehnungsrechts sowie die Bestimmungen des 8 1645 über die Bestellung des Vor— mundes, insbesondere über die Form der Verpflichtung und die Ertheilung einer Bestallung, wurden nach dem Entwurf angenommen, desgleichen der 58 1646, welcher den Gin— fluß der im 5 1640 bezeichneten Un fähigkeits gründe sowie des Mangels der nach 5 1641 erforderlichen Zustimmung des Ehemanns oder der nach 8 1612 er— forderlichen Erlaubniß auf die Gültigkeit der Be— stellung regelt. Ein Antrag, die Vorschrift des 5 1646 Abs. 1, wonach die Bestellung eines Geschäftsunfähigen nichtig ist, auf den Fall auszudehnen, wenn ein in der Geschäftsfähigkeit Beschränkter zum Vormunde bestellt wird, fand nicht die Zu⸗ stimmung der Mehrheit. Auch die Vorschriften des 8 1647 über die Voraussetzungen, unter denen neben dem Vormund ein Gegenvormund zu bestellen ist, gelangten nach dem ten zur Annahme.

Mit einigen nicht erheblichen Aenderungen wurden ferner die Vorschriften der 88 1648 bis 1657, 1659 bis 1663 über die Führung der Vormundschaft, insbesondere über die Sorge für die Person und das Vermögen des Mündels, ebilligt. Der 8 1654, welcher den Wirkungskreis des

egen vormundes näher bestimmt, erhielt den Zusatz, daß der Gegenvormund berechtigt sein soll, von dem Vormund Auskunft über die Führung der Vormundschast und Gestattung der Einsicht der auf dieselbe sich beziehenden Papiere zu ver— langen. Im Anschluß an den § 11 des Entwurfs wurde weiter die früher vorbehaltene Frage, ob zu dem Antrag des Vormundes auf Todeserklärung des Mündels die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich sein und dieses vor der Entscheidung über die Genehmigung Verwandte oder Verschwägerte des Mündels hören solle, in bejahendem Sinn beantwortet. Nach dem 8 1657 soll, wenn der Vormund die Entlassung des Mündels aus dem Staatsverband beantragen will, das Vormundschaftsgericht vor seiner Ent— . über die Genehmigung des Antrags auch den Mündel elbst hören, sofern dieser das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Mehrheit trat einem Vorschlage bei, statt des acht⸗ 6 Lebensjahres das vierzehnte Lebensjahr festzusetzen.

le Berathung der Vorschriften des 51658 und des früher zurück— gestellten 8 1508 über die religiöse Erziehung der Kinder wurde his zum Schluß des Familienrechts ausgesetzt. Die 5 1664 bis 1668 handeln von der Anlegung der Mündelgelder. Der 38 1664 schreibt vor, daß der Vormund die verfügbaren Gelder nur in der im 8 1664 bestimmten Art anlegen soll. Einvernehmen bestand, die Nr. 1, wonach die Anlegung in sicheren Hypotheken oder Grundschulden an inlaͤndischen Grundstücken erfolgen darf, auf Rentenschulden an solchen Grundstücken auszudehnen und in der Nr. 2 den Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundes— staats die Buchforderungen gleichzustellen, welche in das Reichs⸗Schuldbuch oder in das Staats⸗Schuldbuch eines Bundes⸗ staats eingetragen sind. Die Nr. 3, welche die Anlegung in Schuldverschreibungen für zulässig erklärt, deren Verzinsung von dem Reich oder einem Bundesstaat gewährleistet ist, er⸗ . keinen Widerspruch, ebensowenig die Nr. 4, wonach die

nlegung auch in solchen Schuldverschreibungen erfolgen darf, welche von inländischen kommunalen Körperschaften oder von den Kreditanstalten . Körperschaften ausgestellt und entweder von eiten der Inhaber kündbar sind oder einer regelmäßigen Tilgung unterliegen. Ein Antrag, den in Nr. 4 bezeichneten Schuldverschreibungen die Schuldverschreibungen öffentlicher Grundkreditinstitute gleichzustellen, wurde abgelehnt. Die Mehrheit hielt die Aus⸗ dehnung in solcher Allgemeinheit für bedenklich; sie war der Ansicht, daß, sowelt, derartige Schuldverschreibungen für die Anlegung von Mündelgeldern sich eigneten, wie z. B

die Pfandbriefe der Preußischen Landschaften, die Nr. 6 des § 1664 genüge, welche . Bundesrath die Befugniß beilege, zu bestimmen, daß Mündelgelder auch in anderen als den im 5 1664 bezeichneten Werthpapieren angelegt werden dürfen. Die Nr. 5, welche die Anlegung der Gelder auch bei einer inländischen öffentlichen und obrigkeitlich bestätigten Spar⸗ kasse gestattet, wurde dahin abgeändert, daß die Anlegung nur zu⸗ läffig fein soll bei einer inländischen öffenilichen Sparkasse, welche von der zuständigen Behörde hierzu für geeignet erklärt ist. Die Nr. 6 erfuhr keine Anfechtung. Einverstanden war man darüber, daß eine Anlegung nach Maßgabe des 5 1664 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 nicht nur in Schuldverschreibungen auf den Inhaber, sondern auch in Schuldverschreibungen auf Namen erfolgen könne. Dagegen ergab sich eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob die Schuldverschreibungen die Eigenschaft eines Werthpapiers an sich tragen müßten oder ob auch gewöhnliche Schuldverschreibungen genügen sollten. Die Mehrheit entschied sich für die letztere Auffassung.

Zu einer ausführlichen Erörterung führten die Vor⸗

schriften des 8 1664 Abs. 3, wonach eine Hypothek oder eine

Grundschuld nur dann als sicher anzusehen ist, wenn sie bei einem landwirthschaftlichen Grundstück innerhalb der ersten zwei Drittheile, bei einem anderen Grundstück inner halb der ersten Hälfte des Werths des Grundstücks zu stehen kommt, die Bestimmung der Grundsätze aber, nach welchen der Werth der Grundstücke festzustellen ist, den Landes⸗ gesetzen für die innerhalb ihres Geltungsgebiets be⸗ legenen Grundstücke überlassen bleiben soll. Dem⸗ gegenüber war von einer Seite beantragt, ohne Unterschied zwischen landwirthschaftlichen und anderen Grund⸗ stücken die erste Hälfte des Werths des Grundstücks als Be⸗ leihungsgrenze festzusetzen und daneben zu bestimmen, daß eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld zur Anlegung nicht gewählt werden solle, wenn ihr ein einem anderen zustehendes Recht solcher Art von erheblichem Be— trag im Range vorgehe. Ein anderer Antrag ging dahin, eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld oder eine Rentenschuld an einem landwirthschaftlichen Grundstücke nur dann als sicher gelten zu lassen, wenn sie innerhalb der ersten Hälfte oder, sofern ihr nicht eine Hypo⸗ thekenforderung, Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast von erheblichem Betrage vorgehe, innerhalb der ersten zwei Dritt⸗ theile des Werths des Grundstücks zu stehen komme. Von dritter Seite wurde befürwortet, auf eine reichsgesetzliche Be⸗ stimmung der Beleihungsgrenze zu verzichten. Unter den Ver⸗ tretern dieses Standpunkts herrschte aber insofern eine Meinungs⸗ verschiedenheit, als die einen die Verpflichtung, die anderen nur die Befugniß der Landesgesetzgebung aussprechen wollten, die Grundfätze zu bestimmen, nach welchen die Sicherheit einer Hypo⸗ thek, Grundschuld oder Rentenschuld festzustellen ist. Die Mehrheit entschied sich für diesen letzteren Standpunkt in dem Sinne, daß in Ermangelung solcher landesgesetzlicher Vorschriften der Vormund im einzelnen Falle zu prüfen haben werde, ob die Hypothek u. s. w. als sicher anzusehen sei.

Nach dem 8 1665 soll der Vormund, wenn die im 5 1664 Abs. 1 bezeichneten Gelder nach den obwaltenden Umständen nicht in der dort vorgesehenen Weise angelegt werden können, von dem Vormunde bei der Reichsbank oder bei einer in⸗ ländischen Staatsbank oder bei einer landesgesetzlich für ge⸗ eignet erklärten inländischen Bank oder öffentlichen Hinter— legungsstelle belegt werden. Von einer Seite war beantragt, die Belegung bei anderen Banken als der Reichsbank oder einer inländsschen Staatsbank nicht zuzulassen. Die Mehrheit trat jedoch dem Entwurf bei,

Die Vorschriften des S 1666 über die Mitwirkung des Gegenvormundes bei Anlegung der Mündel⸗ gelder wurden mit der Abweichung genehmigt, daß diese Mitwirkung nicht nur bei der im § 1664 Abs. 2 Nr. 1 bis 4, 6, sondern auch bei der im 8 1664 Abs. 2 Nr. 5 und der im S 1665 bestimmten Anlegung erforderlich sein und daß, wenn ein Gegenvormund nicht vorhanden ist, an die Stelle der Genehmigung des Gegenvormundes die Genehmigung des Vormundschafisgerichts kreten soll. Gegen die Bestimmung des 8 1667, wonach das Vormundschaftsgericht, dem Vormund aus besonderen Gründen eine andere als die in den S8§ 1664, 1665 bestimmte Anlegung der Gelder gestatten darf, erhob sich kein Widerspruch. Auch die Vor— schriften des S 1668 über die vorübergehende Belegung solcher Gelder, die nicht zu einer dauernden Anlegung bestimmt sind, wurden sachlich genehmigt.

Mit einigen nicht erheblichen Aenderungen gelangten ferner die Vorschriften des 5 1669 zur Annahme, welche von gewissen Ausnahmen abgesehen die Verfügung des Vormundes über Forderungen und Werthpapiere des Mündels an die Genehmigung des Gegenvormundes und, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, an die Genehmigung des Vormundschafisgerichts knüpfen.

Die Bergthung des 8 1670, welcher von der Ver⸗ pflichtung des Vormundes handelt, die zum Mündel⸗ vermögen gehörenden Inhaberpapiere zu hinterlegen oder auf den Namen des Mündels umschreiben zu lassen, wurde nicht zu Ende geführt.

stach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach— weisung der auf deutschen Eisenhahnen aus⸗ schließlich Bayerns im Monat März d. J. beim Eisenbahnbetrlebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vor⸗ gekommenen Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 11 Entgleisungen und 4 Zusammenstöße an freier Bahn, 31 Entgleisungen und 12 Jufammenftoße in Stationen und 195 i, meist geringere Unfälle. Dabei sind im ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 216 , zu Schaden gekommen, sowie 74 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 136 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wur⸗ den 4 getödtet und 8 verletzt, und zwar entfallen; je eine Tödtung auf die Großherzoglich adi n Staatseisenbahnen und auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktionen in Breslau, in Köln (rechtsrh. und in Bromberg, je eine Verletzung auf die Main⸗Neckar-Eisenbahn, auf die hei hn Cen ba hn cn in Elsaß⸗Lothringen, auf die Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktionen in Köln (rechtsrh.), in Köln

(linksrh und in Bromherg, auf die Königlich sächsischen

Staatseisenbahnen und auf den Verwaltungsbezirk der König—⸗ lichen Eisenbahn-Direktion in Berlin. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahn⸗ betriebe 32 getödtet und 145 verletzt, von Postbeamten 3 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befind⸗

lichen Bahnbeamten und . 11 getödtet und 13 verletzt.

Außerdem wurden bei Nebenbeschäftigungen 34 Beamte und Bahnarbeiter verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zu⸗ sammen 35 178,13 km Betriebslänge und 968 627 426 geför⸗ derten Achskilometern) 239 Fälle; davon sind verhältniß⸗ mäß ig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achs— kilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, im Verwaltungsbezirk der König⸗ lichen Eisenbahn-Direktion in Köln w und auf den den Königlich sächsischen Staatseisenbahnen die meisten Unfälle vorgekommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2299, 05 ki Betriebslänge und. 30 107 022 geförderten Achskilometerm) 14 Fälle; davon sind verhältnißmäßig auf der Krefelder Eisenbahn, auf der Lübeck-Büchener Eisenbahn und auf der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen.

Der General⸗Inspekteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungs-Wesens, General der Infanterie von Keßler hat sich nach Anklam begeben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich baye— ö. J von Heller ist nach München abgereist.

Dem Ober⸗Kommando der Marine sind folgende Schiffs— bewegungen telegraphisch gemeldet: S. M. S. „Moltke“, Kommandant Kapitän zur See Koch, ist am 2. Mai in Palermo angekommen und wird am 6. Mai von dort nach Gibraltar in See gehen.

S. M. Schulschiff Mars“, Kommandant Kapitän zur See Galster (Karl) ist am 3. Mai in Arendal eingetroffen.

Der „München“ mit den abgelösten Be— satzungen S. M. Schiffe „Arcona“, „Alexandrine“ und „Marie“, Transportführer: Korvetten-Kapitän Freiherr von Lyncker, ist am 3. Mai in Bahia angekommen und hat am 4. Mai von dort die Heimreise fortgesetzt.

Kiel, 5. Mai. Die beiden Panzer⸗Divisionen des Ma növer-Geschwaders sind heute Vormittag 91½ Uhr zu einer mehrwöchigen Uebungsfahrt nach Schottland resp. Norwegen in See gegangen.

Bayern.

Den „Münchener Neuesten Nachrichten“ zufolge beabsichtige der Finanz⸗Minister Dr. von Riedel, das bayerische Defizitz, das etwa 5 Millionen Mark betrage, nur vorschußweise aus den früheren Erübrigungen zu begleichen. Da das Defizit hauptsächlich durch die Erhöhung der Matrikularbeiträge ver⸗ ursacht worden sei, halte der Finanz⸗Minister die Ansicht fest, daß die Deckung durch die indirekten Reichssteuern, nicht durch eine Erhöhung der direkten Staatssteuern erfolgen solle.

Sachsen.

Die Abreise Ihrer Majestäten des Königs und der Königin nach Sibyllenort in Schlesien erfolgt dem „Dr. J.“ zufolge heute Vormittag 19 Uhr 30 Minuten. Der Aufenthalt der Allerhöchsten Herrschaften im Schloß Sibyllen⸗ ort wird sich voraussichtlich bis Mitte Juni erstrecken. Ihre Majestät die Königin beabsichtigt, sich gegen Ende des Mongts Mai von dort nach Brüssel zu begeben, um der am 28. d. M. daselbst stattfindenden Vermählung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Josephine von Belgien mit Seiner Durchlaucht dem Prinzen Karl Anton von Hohenzollern beizuwohnen. Nach den Vermählungsfeierlichkeiten gedenkt Ihre Majestät nach Sibyllenort zurückzukehren.

Mecklenburg⸗Schwerin.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog gedenkt, den Meckl. Nachr.“ zufolge, morgen Cannes zu verlassen und sich vorläufig nach Mailand zu begeben.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Ihre Kaiserliche Hoheit die Herzog in ist mit Ihren König— lichen Hoheiten den Prinzessinnen Alexandra und Beatrice sowie dem Prinzen und der Prinzessin Ferdinand von Rumänien heute Vormittag nach Darmstadt abgereist. Von dort beabsichtigt Ihre Kaiserliche Hoheit sich mit den Prinzessinnen Alexandra und Beatrice am Montag Abend nach England zu begeben, während der Prinz und die Prinzessin Ferdinand von Rumänien ihre Reise nach Lugano fortsetzen, wo Seine Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern zur Zeit verweilt.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Das Herrenhaus hat dem, W. T. B.“ zufolge gestern in zweiter und dritter Lesung die Gesetzentwürfe über die Meldungspflicht der Landsturmpflichtigen, sowie die Ausdehnung der Unfallversicherung gemäß den Regierungsvorlagen angenommen.

Eine am Schluß der gestrigen Sitzung des Abgeordneten⸗

hauses n,, Interpellation der steirischen Abgeord⸗

neten über die Lage der in der Lugloch⸗Höhle einge⸗ schlossenen Personen (siehe Nr. 102, 1063 und 104 d. Bl. unter der Rubrik „Mannigfaltiges“ bemängelt die Haltung der Behörden bei der Reitungsarbeit, welche die Initiative Privatpersonen überlassen zu haben schienen. Es sei wünschens⸗ werth, daß der Minister so bald wie möglich eine Mittheilung darüber abgebe, ob von berufener Seite das zur Rettung Mögliche mit erforderlicher Energie in Angriff genommen worden sei.

Der Preßausschuß hat gestern nach langer Debatte die in der letzten Sitzung gemachten Regierungsvorschläge an⸗ genommen, nachdem der Minister des Innern Marquis Bacquehem und der Justiz-Minister Graf Schönborn ein Amendement des Berichterstatters Rutowski, die agen der Kolportage, des Zeitungsstempels und des objektiven Per⸗ fahrens noch . zu lassen, bekämpft hatten. Der Justiz⸗Minister Graf Schönborn erklärte, die Regierung wolle nicht aus eigenem Antrieb Zugeständnisse machen, sondern sich darauf beschränken, gegenüber der selbständigen Aktion des Preßausschusses Punkt für Punkt Stellung z nehmen. Der

Minister bemerkte, er habe den Konfiskationserlaß nicht . genommen, sondern sich zur Regelung der Frage auf dem Wege der Gesetzgebung bereit erklärt. Die Regierung sei bereit, auf die vorläufige Beschlagnahme in demselben Maße zu verzichten, als in dieser Beziehung auf die Judikatur der Ge⸗ schworenengerichte verzichtet were. Ihm dem Minister schwebe ungefähr das deutsche Gesetz vor. Der Minister des Innern Marquis Bacquehem bemerkte u. g., daß die Re⸗ Jierungsvorlage bezüglich der Ertheilnng der Verkaufslizenzen viel guͤnstiger sei, als der Antrag des Preßausschusses.

Bei der Reichsraths⸗-Ersatzwahl in dem Großgrund⸗ besitz Bezirk Boch nia⸗Wieliezka ist der Gutsbesitzer Wlodek gewählt worden.

Großbritannien und Irland.

In der „London Gazette“ von gestern wird die Ernennung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers zum Chef des Ersten Dragoner⸗Regiments veröffentlicht.

Die Prinzessin Alix von Hessen ist zum Besuch der Königin in Schloß Windsor eingetroffen.

Der Herzog von Sachsen⸗-Coburg ist gestern Mittag in Clarence⸗House eingetroffen und empfing daselbst später den Besuch des Prinzen von Wales.

Im Oberh ause machte, wie ‚W. T. B.“ meldet, gestern der Premier⸗Minister Lord Rosebery die Mittheilung, er beabsichtige vorzuschlagen, daß die Pfingsiferien auf die Zeit vom 16. bis 28. Mai festgesetzt würden. Im Unter hau se erklärte gestern der Präsident des Handelsamts Mundella, die englische Regierung habe bekannt gegeben, daß das Gesetz über den Branntweinhandel auf der Rordsee am 23. Mai in Kraft trete; gleich⸗ zeitig seien die erforderlichen Schritte zur Durchführung des Gesetzes mit der Admiralität vereinbart worden. Im weiteren Verlaufe der Sitzung nahm das Haus die zweite Lesung der Bill über Eintragung der Wähler in die Wähler— listen und die Wahlreform mit 292 gegen 278 Stimmen an. Die geringe Majorität rief auf den Bänken der Opposition lauten Jubel hervor.

Das Schwurgericht hat gestern den Arnachisten Polti zu 10 Jahren und den Anarchisten Fornara zu 29 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt. Bei der Verkündigung des Urtheils⸗ spruchs bemerkte der Richter: Es sei gut, daß man erfahre, daß das englische Gesetz Leute, die, wie die Angeklagten, in England Bomben⸗Attentate vorbereiteten, erreiche und mit strengen Strafen treffe.

Frankreich.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Paris ver— lautet daselbst, daß sämmtliche Schwierigkeiten, die zwischen Frankreich und Portugal, beständen, n. seien. Der französische Gesandte in Lissabon Bihourd werde demnächst auf seinen Posten zurückkehren. Das Uebereinkommen ent⸗ halte folgende Punkte: Die französischen Missionen in Sansibar, die von dem portugiesischen Konsul geschädigt worden seien, sollten in ihre Rechte wieder eingesetzt und der Konsul abgesetzt werden. Portugal nehme die vorge⸗ schlagene Vereinbarung über Regelung der Exploitierung des Hafens von Lissabon an. Was die Eisenbahn— frage angehe, so solle das Obligationskapital verkürzt bleiben, die gegenwärtigen Titres sollten gestempelt werden. Ein Drittel dieser Titres solle die ihnen zukommenden Zinsen mit Vorrecht aus den Einnahmen der Gesellschaft erhalten, der Ertrag der anderen beiden Drittel der Titres bleibe schwankend. Die schwebende Schuld solle durch Ausgabe neuer Sbligatlonen zum Kurse von 315 Fr. geregelt werden. Die auf diese Weise erzielten Ersparnisse würden die sofortige Be⸗ zahlung des Kupons vom Jahre 1893 an die Besitzer der Obligationen gestatten. Die Obligationäre sollten in der Ver⸗ waltung der Gesellschaft das Uebergewicht haben. Die Rege— lung der deutschen Interessen, die bei der Linie Beira⸗ Beiza zu berücksichtigen gewesen seien, sei eine schwierige ge⸗ wesen. Infolge der von den Interessenten getroffenen Ab⸗ machungen, die von Deutschland in der ihm zustehenden Wirkungssphäre gebilligt worden seien, habe es sich die französische Regierung angelegen sein lassen, der Eventualität eines Konflikts zwischen den deutschen und französischen Obli⸗ gationären zuvorzukommen. Die französische Regierung habe von der porkugiesischen Regierung hinsichtlich der französischen Interessen die Zusage verlangt und erhalten, daß die garantierten Interessen regelmäßig bezahlt werden würden.

In Lyon ist gestern der General Ferron nach der Be⸗

sichtigung der Kavallerie⸗Division vom Pferde gestürzt und

hat sich dabei Verletzungen zugezogen, infolge deren er einige Tage das Bett hüten und sich schonen muß.

Rußland. Der Großfürst-Thronfolger ist, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Abend in Gatschina eingetroffen.

Italien.

Wle „W. T. B.“ aus Rom meldet, hat der König die Demission des Unter⸗Staatssekretärs im Ministerium des Auswärtigen Antonelli angenommen. .

Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Budgets des Auswärtigen fort. Der Minister⸗ 6 Cris pi erklärte unter allgemeiner Aufmerksamkeit des Hauses: er könne die Angriffe der radikalen Opposition nicht un⸗ erwidert lassen; man habe in der Rede, die er am 20. November 1892 in Palermo gehalten habe; eine Gegnerschaft gegen den Dreibund erblicken und eine gleiche Gesinnung den wenigen Worten entnehmen wollen, die er am 21. April d. J. in der Kammer geäußert habe; endlich habe, man glauben machen wollen, daß er die italienische Politik im Orient in den Bann anderweitiger Einflüsse gestellt habe. 1892 habe er nur die Form und den Zeitpunkt der Erneuerung des Dreibund⸗ vertrags, nicht aber die Allianz selbst einer Kritik unterzogen. Man habe *, aber mit Unrecht, des Widerspruchs zeihen wollen. Die 1882 geschlossene und dann erneuerte 8 trage einen defensiven und keinen offensiven Charakter. Gegen wen solle denn auch Italien Krieg führen wollen? Gegen Frankreich würde es eine Leni sein, wie er schon am 3. Februar 1879 erklärt habe, wo er ausgeführt habe, daß ein Konflikt mit Frankreich kein Krieg zweier Nationen, sondern ein Bürgerkrieg sein würde, was er auch heute nur bestätigen könne. Zu einem Kriege mit Rußland fehlten widerstreitende Interessen, und wenn Italien 1854 gegen Rußland gekämpft habe, so sei das geschehen, weil Rußland damals ganz Europa angegriffen hahe. Der Dreibund habe alf eine friedliche Tendenz. Wenn er sich aher auch auflösen würde und nicht erneuert

werden sollte, so würde Italien doch sicherlich nicht ab⸗ rüsten können; das könne selbst die radikale Opposition nicht wollen. Sofort nach Auflösung der Allianz würde Italien auf dem Meer bedroht werden und wahrscheinlich die Freund⸗ schaft der französischen Republik einbüßen. Ein abgerüstetes Italien würde am Tage eines europäischen Konflikts so wie einstens dem Sieger die Kosten bezahlen müssen. Der Minister⸗Präsident erinnerte sodann daran, was das Land gelitten habe, als die Alpen von Fremden über⸗ schritten worden seien, sowie ferner an das Kriegs⸗ jahr 1859, wo Italien mit Hilfe Frankreichs die Lombardei erobert, dafür aber die Westalpen eingebüßt habe, und schließlich gedachte Crispi mit tiefster Trauer der Zeit, wo Italien wegen seiner Niederlagen bei Custozza und Lissa sich nicht in den Besitz der Ostalpen habe setzen können. Es sei also nicht patriotisch, Italien abgerüstet und schwach sehen zu wollen. Nur ein Sieg würde Italien alle seine natürlichen Grenzen gegeben haben. Er weise die Behauptung zurück, daß die Politik Italiens im Orient sich der Politik der verbündeten Mächte untergeordnet habe; das sei nicht wahr. Die Bulgaren hätten den Prinzen Ferdinand von Coburg aus freiem Willen zu ihrem Souverän gewählt. Er (der Minister) habe sich später als Minister⸗Präsident der von den übrigen Mächten gewünschten Entsendung eines Kommissars nach Soßia widersetzt, weil er den freien Willen der Bulgaren geachtet habe. Zur Be⸗ kräftigung dieser Behauptung verlas Crispi mehrere diplomatische Aktenstücke, die darthun, daß er als Minister des Auswärtigen dem Prinzip gehuldigt habe, den freien Willen Bulgariens zu respektieren. Bei dieser Gelegenheit, erklärte der Minister⸗Präsident, habe er im Gegensatz zu den An⸗ sichten Rußlands, der Türkei und selbst Englands gestanden und er habe diese Ansichten besiegt. Dies spreche er aus mit dem Gefühle des Stolzes nicht für seine Person, sondern für das Land. Keine Frage sei im Orient aufgeworfen worden, in der Jialien eine Nebenrolle gespielt hätte. Im Orient habe Italien keine andere Politik verfolgt, als diejenige, die seinen eigenen Interessen am besten entspreche, nämlich die Erleichterung der friedlichen Entwickelung aller Nationalitäten. Er habe übrigens von dem Vorredner die sehr alte Idee wieder⸗ holen hören, daß Oesterreich⸗Ungarn dem Geschick der Auflösung entgegengehe. Er erkläre, Oesterreich⸗Ungarn habe eine derartige polltische und militärische Lebenskraft, daß es sich wohl kaum auf⸗ lösen werde. Wenn sich dieses Reich auflösen sollte, so würde dies ein Unglück für Italien sein, denn es würde damit sein Bollwerk gegen den Drient verlieren. Die Welt schreite weiter; von jetzt ab habe die Nationalitätenfrage nicht mehr die hohe Bedeutung wie in den letzten 40 Jahren. Die mensch⸗ lichen Fragen träten gegenüber den nationalen mehr und mehr in den Vordergrund; man könne die auswärtige Politik nicht mehr von dem Standpunkt betrachten, den Mazzini 1854 eingenommen habe. Jene, die sich in dem Hause für die geistigen Führer auf dem Gebiet der äußeren Politik hielten, würden von jetzt ab die Arrigre⸗-Garde bilden. Der Abg. Imbriani erhielt für eine gegen Oesterreich⸗Ungarn gerichtete Aeußerung einen energischen Ordnungsruf. Der Minister⸗Präsident Erispi versuchte alsdann den Abg. Pandolfi zu bewegen, die von diesem beantragte Tagesordnung bezüglich einer allgemeinen Abrüstung und Einsetzung von Friedens⸗ schiedsgerichten zurückzuziehen, und führte aus, die Kammer könne doch einem so abstrakten Beschluß nicht zustimmen. 6 einer Abrüstung habe er 1877 auf Ersuchen Gambetta's mit dem Fürsten Bismarck über die Durchführ⸗ barkeit eines Abrüstungsvertrages verhandelt. Der Fürst Bis— marck, der dieser Idee nicht gegnerisch gewesen sei, habe damals erklärt, daß solche Versuche noch immer gescheitert seien. Der Minister-Präsident schloß mit den Worten: „Seit fünfzehn Jahren bin ich bemüht, dahin zu wirken, daß die internationale Politik sich den Frieden als höchstes Ziel setze. Niemand kann den Krieg wünschen.“ Der Abg. Pandolfi nahm die Erklärungen zur Kenntniß und zog die beantragte Tagesordnung zuruck. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.

Belgien.

In dem Befinden der Prinzessin Clementine ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Brüssel eine wesent⸗ liche Besserung eingetreten. Dieselbe ist fast vollständig wiederhergestellt; indessen hat der Arzt der Prinzessin noch Schonung auferlegt.

Gerüchtweise verlautet in Brüssel, infolge der jüngsten anarchistischen Attentate in Lüttich werde die Reprä—⸗ sentantenkammer demnächst damit befaßt werden, Ausnahme— maßregeln zu berathen.

Serbien.

Die serbische Regierung hat, wie „W. T. B.“ meldet, den Vorschlag der bulgarischen Regierung zur Einsetzung einer gemischten Kommission behufs Untersuchung des serbisch⸗ bulgarischen Grenzkonflikts angenommen und zwei Delegirte ernannt.

Der Kassations⸗Gerichtshof hat in einem Prozesse gegen ein radikales Blatt, das den König Milan beleidigt halte, den Ukas, wodurch der König Milan als Mitglied des Königshauses anerkannt wurde, für ungültig erklärt. Einer Meldung der „Kölnischen Zeitung“ zufolge haben der Vorsitzende und der Richter des Gerichts erster Instanz, welche den den König Milan betreffenden Ukas als ver⸗ fassungswidrig erklärten, auf Aufforderung des Justiz⸗ Ministers ihre Entlassung genommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen 64. Sitzung des Hauses der Ab;

J welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel

eiwohnte, wurde zunächst mitgetheilt, daß ein Gesetz entwurf, betreffend die Fischerei der Ufereigenthümer an den Privatflüssen der Provinz Westfal en, eingegangen ist. In der alsdann fortgesetzten Berathung des Berichts der Budgetkommission über die Finanzlgge des preu ßischsn Staats, über welche wir in der Montags— Nummer d. Bl. ö berichten werden, nahmen bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Dr. Enn eccerus (nl) und Rickert (frs. 1 und Hierauf der Finanz⸗Minister Dr. Miquel das Wort.

Nr. 18 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsg mts. vom 2. Mai hat folgenden Inhalt: Gefund= heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Gesundheitsstand und Sterbefälle, März. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2c. Desgl. gegen Flecktyphus. Gee ebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Viehseuchen. Nachrichten dienst. (Schaumburg-Lippe) Deffentli Schlachtkäuser. (Oesterreich.) Lederfleisch. Tirol und Vorarl⸗ berg) Trinkwasserversorgung. (Niederländisch⸗ Indien) Vieh⸗ seuchen. Hang der Thierseuchen in Ungarn, J. Vierteljahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Mreußen, Elsaß⸗Lothringen) Rechtsprechung. (Ober Landesgericht München.) Blei und bleihaltige Gegenstände, Verhandlungen von gesetzgeben⸗ den Körperschaften. (Deutsches Reich) Zulassung der Frauen zum ärztlichen Studium. Vermischtes. (Deutsches Reich Jahres. berichte der Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten, 1892. (Oesterreich. Wien.) Desinfektion apparate ꝛc. Geschenkliste, Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, März. Desgl, in . Orten des Auslandes. Wochen⸗ tabelle über die Sterbefälle in deutschen Städten mit 490 009 und mehr Finwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Nr. 18 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen , vom 3. Mai, hat folgenden Inhalt: Die Wasserstraße durch die egnadischen Seen und ihr Verkehr. Erlöserkirche und Pfarrhaus in Rummelt⸗ burg. Querschnittsformen eiserner Schwellen. Zum Wieder⸗ herstellungs bau der Kirche in Usedom. Vermischtes: Auswitte- rungen des Ziegelmauerwerks. Woltmann'scher Flügel. Das symmetrische Eisenhahnwagenrad. Ausfuhr von Lokomotiven aus den Vereinigten Staaten. Neue Patente.

Verkehrs⸗Anstalten.

Am Montag, 14. Mai, kommt ein Sonderzug zu ermäßigten Fahrpreisen von Berlin nach Coswig i. Anh, (Park von Wörlitz) und Dessau zur Beförderung. Der Zug fährt 6,25 Vm. vom Anhalt. Dresdener Bahnhof ab und trifft in Coswig 8,57 Vm, in Dessau 9,30 Vm. ein. Die Rückfahrt ist am 14. Mai nur mit dem Sonderzuge, 19,5 Abends aus Dessau, 19,47 aus Coswig, 1,29 Nachts in Berlin zulässig; sie kann aber auch am 15. Mai mit einem um dieselbe Zeit verkehrenden Sonderzuge und mit den fahr⸗ planmäßigen Personenzügen, am darauffolgenden Tage mit sämmt⸗ lichen fahrplanmäßigen Personenzügen angetreten werden. Die Be⸗ nutzung von Schnellzügen ist auch gegen Nachlösung von Zuschlags⸗ karten nicht gestattet. Zur Ausgabe gelangen drei Tage gültige Sonderzugfahrkarten bei, der Fahrkarten⸗Ausgabestelle des Anhalt⸗ Dresdener Bahnhofs und in Groß⸗Lichterfelde, Ein Vorrerkauf findet im Invalidendank, Markgrafenstraße ola, statt. Die Fahrkartenpreise betragen für Hin⸗ und Rückfahrt: von Berlin nach Coswig 6.40 M II. Klasse, 440 M III Klasse, von Berlin nach Dessau 800 II. Klasse, 5.30 ƽ III. Klasse, von Groß⸗Lichterfelde nach Coswi 6.10 M6 II. Klasse, 410 S 1II. Klasse, von Groß ⸗-Lichterfelde ua. Dessau 7.40 S. II. Klasse, 5, 00 Mνν III. Klasse. Freigepäck wird nicht gewährt.

Theater und Musik.

Im Deutschen Theater ist der Wochen⸗Spielplan folgender⸗ maßen festgestellt: Morgen und am Mittwoch: „Geographie und Liebe“, Montag: ‚König Lear“, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: „Der Herr Senator“, Freitag: „Der Talisman“. .

Das Berliner Theater bringt Seribe's Lustspiel Das Glas Wasser“ mit Ludwig Barngy als Bolingbroke morgen Abend und am 66 637. Abonnements⸗Vorstellung). Für Montag ist eine Wieder⸗

olung des Lustspiels Kean“ angesetzt mit Ludwig Barnay in der Titel⸗ rolle und Stephanie Hildburg vom Stadttheater zu Hamburg als Anng, und für Dienstag eine Aufführung von Paul Lindau's Schauspiel Maria und Magdalena‘. Am Mittwoch findet die einmalige Aufführung der gelegentlich der Hochzeitsfeier am Hofe zu Coburg dargestellten beiden Einakter „Doktor Robin“ und „Dir wie mir“ statt; in beiden wird Ludwig Barnay die führende Rolle spielen. Den Beschluß des Abends macht in theilweise neuer. Besetzung Molisre's Lustspiel „Der Geizige“', in der Titelrolle von Ferdinand Suske dargestellt. Am Donnerstag wird Ludwig Barnay zum vor— letzten Male die Titelrolle in Brachwogel's Schauspiel Narziß. dar stellen; für Sonnabend ist eine Wiederholung von Ibsen's Nora“ mit Auguste Prasch⸗Grevenberg in der Titelrolle angesetzt. Morgen 1 geht zu ermäßigten Preisen Shakespeareß „Hamlet“ in Scene.

Im Lessing⸗-Theater wird Edmond Goudinet's Lustspiel „Immer zerstreut!“ („Tete de linotte“) am Mittwoch zur ersten Äufführung gelangen und sodann am Freitag und Sonnabend wieder holt werden. Morgen, am Montag, Dienstag und Donnerstag wird die Doppelvorstellung von -Nioben und „Qrientreise“ wiederholt.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater geht am nächsten Freitag Zeller's Operette Der Vogelhändler? zum 150. Mal in Scene. Der Komponist hat sein Erscheinen in Aussicht gestellt. Am darauffolgenden Sonnabend gelangt in neuer Einstudierung und mit durchweg neuer Besetzung der Hauptrollen die dreiaktige komische Oper von Charles Lecocg Girofls⸗ Girofla“, welche mehrere Jahre nicht gegeben wurde, zur Aufführung.

Im Residenz-Theater wird der Schwank Der selige Toupinel“! von Bisson in neuer Einstudierung zur Aufführung vor⸗ bereitet. Von Meilhae's Schwank „Decorirt“ findet deshalb morgen die letzte n n ,. statt.

Kirstein's Schauspiel . Glück', das gegenwärtige Repertoirestück des Neuen Theaters, ist außer in Wien und Breslau auch in Stettin und Berg (Direktion Brandt) zur Auf⸗ führung angenommen worden. Von Halbe's Drama „Jugend“ findet morgen Nachmittag 3 Uhr die 150. Aufführung statt.

Im Theater Unter den Linden bleibt Offenbach's Pariser Leben“ nur noch bis einschließlich Mittwoch auf dem Spielplan. Am Donnerstag folgt die erstmalige Aufführung der r ,. Dperette Eine Nacht in Venedig“. ö. Direktor Fritzsche hat das Werk neu insceniert; die Hauptrollen sind mit den Dang Andrée, Broch, Grimm⸗Einödshöfer. Kluge, Komorowska und den Herren Steinberger, Meyer, Schuler, Matscheg besetzt. Den musikalischen Theil leitet Herr Kapellmeister Ferron. Das Ballet Farfarello“ in welchem die Prima Ballerina Signorina Carolina Elia und der Primo Ballerino Voggiolesi hervorragend beschäftigt sind, bleibt dauernd auf dem Spielplan.

Im Zentral-Theater kelangh morgen mit Emil Thomas als Gast Der Millionenbauer“ von Max Kretzer zur Aufführung.

Das Kroll''sche Etablissement wird auch in diesem Sommer seine Säle und den schönen Garten dem musikliebenden Publikum Berlins wieder öffnen, aber es werden nur Orchesteraufführungen stattfinden. Für das neue, unter Leitung der Konzertdirektion 1 Wolff organisierte, aus 53. Musikern bestehende

rchester ist Herr Kapellmeister Paul Peill gewonnen worden, der längere Zeit an der Hamburger Oper unter Hofrath Pollini mit roßem Erfolg thätig war. Der Beginn der Konzerte findet noch im Laufe dieses Monats statt.

Zu den Ünterhaltungskesten des neu zu erbauenden Stadt⸗ Thenters in Brom berg hat, wie Tie Nat. Itg., erfährt, Seine Majestät der Kaiser für mehrere Jahre eine jährliche Zuwendung von 19 000 M aus Allerhöchstseiner Privatschatulle bewilligt. Mit dem Neubau des Theaters soll im nächsten Frühjahr begonnen werden.