1894 / 108 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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Dem vertretungsweise mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Kanzler⸗Dragomans bei dem Kaiserlichen Konsulat in beauftragten Dragomanats⸗Eleven Padel ist auf

rund des 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Ver⸗ bindung mit 5 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, k gültige . ließungen von Reichsangehörigen und hig enossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutz lebenden =, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Die Nummer 19 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von

heute ab r. Ausgabe ö enthält unter Al69 das Gesetz, betreffend Abänderung des Ge⸗

setzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Vom 1. Mai 1894; und unter

Nr. 2170 die Bekanntmachung, . die Redaltion des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen vom 23. Juni 1880 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 153). Vom 1. Mai 1894.

Berlin, den 9. Mai 1894.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Direktor bei den Königlichen Museen in Berlin

Dr. Karl Humann zu Smyrna den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Goldschmied Josef Kleefisch, Mitinhaber der irma „Gabriel Hermeling“ zu Köln, das Prädikat eines öniglichen Hof⸗Goldschmieds, dem Eisenhändler Georg Nos zu Metz das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten, und dem Uhrmacher Georg Friedrich Edmund Wagner zu . das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Uhrmachers zu verleihen.

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Königliche 6 die verwittwete Herzogin Maximilian manuel in Bayern die Trauer auf acht Tage an. Berlin, den 8. Mai 1894. Der Ober⸗Zeremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

Finanz⸗Ministe rium.

Der Kataster⸗Kontroleur Braun aus Gnesen ist zum Kataster⸗Inspektor ernannt und demselben eine Kutas! Inspektorstelle bei der Königlichen Regierung in Oppeln ver— liehen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Domänenpächter Holtz zu Buchholz, Regierungs⸗ bezirk Frankfurt, ist der Charakter als Königlicher Ober⸗ Amtmann beigelegt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Ottweiler ist der bisherige Seminar⸗Hilfslehrer Schiele zu Schlüchtern als ordentlicher Seminarlehrer,

am Schullehrer⸗ Seminar zu Paradies der Lehrer . aus Schroda, und am Schullehrer-Seminar zu

ittlich der Lehrer Stein aus Moselkern als Hilfslehrer angestellt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen eute früh von? Uhr an den Vortrag des Chefs des Zivil⸗ abinets entgegen. Hierauf begaben Sich Seine Majestät nach

dem Tempelhofer Feld, um die Bataillone des 3. Garde⸗ Regiments z. F. zu besichtigen.

Die vereinigten ö. des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für 9. und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Anläßlich mehrfacher Anfragen über die Berechnung des der Abgabe für Gemeindezweche unterliegenden Theils des Einkommens von Militärpersonen hat der Finanz⸗Minister durch Verfügung vom 30. April d. J. im e nn mit den Ministern des Innern und des Krieges zu Nr. 6 der Anweisung vom 1. Februar 188719. Juni 1893 zur Ausführung der Gesetze vom 29. Juni 1886 und 25. April 1892 folgende Zusatzhestimmungen getroffen:

Diejenigen nach den en r. des Einkommensteuer⸗ gesetzes vom 24 Juni 1891 zulässigen Abzüge vom Einkommen des Abgabepflichtigen, welche nicht bei dem besanderen Ein⸗ kommen aus Grundbesitz und Gewerbebetrieb 1, 2a des Gesetzes vom 29. Juni 1886) Berücksichtigung finden, ö in verhältnißmäßigem Betrage auf, den der Gemeindeabgabe unterliegenden und den abgabefreien Theil des Einkommens nach Abzug der auf diesen Theilen haftenden besonderen Lasten.

I) auf die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden dauernden Lasten (591 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes), insbesondere die solcher Voraussetzung entsprechenden, von dem Abgabe⸗

flichtigen für seine Angehörigen zu zahlenden Militärzu . owie auf Lebensversicherungs⸗Prämien (8 91 Nr. 7 a. a. *

Y auf die von dem Abgabepflichtigen ungeachtet des Er⸗ lasses der Wittwen⸗ und Wassengeldbeiträge durch das Gesetz vom 5. März 1888 (R.⸗G.⸗B. S. 79 freiwillig geleisteten Wittwenkassenbeiträge, welche nach diesem Gesetz nicht mehr mit dem Diensteinkommen im Zusammenhang stehen und deshalb nicht ferner, wie in der Verfügung vom 19. August 1887 angeordnet war, ausschließlich von dem Diensteinkommen in Abzug gebracht werden dürfen;

3 auf denjenigen Theil der abzugsfähigen Schuldenzinsen (S 91 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzesz, welcher durch das zunächst von dem Abzuge betroffene besondere Einkommen aus Grundbesitz nicht gedeckt wird. .

Wenn z. B. das Einkommen eines . aus Grundbesitz 1090 M. beträgt, die Zinsen der auf letzterem haftenden Schulden sich dagegen auf 1200 M belaufen und der Abgabepflichtige den überschießenden Betrag von 200 Me aus anderweitigem Einkommen zahlen muß, so würde der letztere Betrag nach obigem Grundsatz auf den abgabepflichtigen und den abgabefreien Theil des Einkommens zu vertheilen sein.

Die Königlichen Regierungen haben nach Maßgabe dieser Bestimmungen bei der Entscheidung von Beschwerden über die It setung der Abgabe zu verfahren. Die Vorsitzenden der

inkommensteuer-⸗Veranlagungskommissionen werden von den Vorsitzenden der Berufungskommissionen mit entsprechender Anweisung versehen werden.

Diese 1 findet namentlich Anwendung.

In den Nummern 19, 15 und 16 des laufenden Jahr⸗ ganges der „Deutschen Evangelischen Kirchenzeitung“ finden sich unter der Aufschrift „Staatsoberhaupt oder Landesbischof“ über einen Aufsehen erregenden kirchlichen Disziplinar— fall Mittheilungen, welche zum Ausgangspunkt von Angriffen gegen die Stellung des Allerhöchsten Trägers des landesherr⸗ lichen Kirchenregiments gemacht werden.

Auf diesen Preßangriff einzugehen und das darin ent— haltene thatsächlich Unrichtige richtig zu stellen, verbietet sich durch die disziplinare Natur des Falles. Der berufenen Ver⸗ tretung der Landeskirche würde, falls sie es wünschen sollte, eine nähere Aufklärung nicht zu versagen sein.

Der General⸗Lieutenant Stieler von Heydekampf, Kommandant von Rastatt, ist von Berlin abgereist.

Bayern.

Die Trauerfeierlichkeiten für die verewigte Herzogin Max Emanuel in Bayern finden in Tegernsee statt. Donnerstag, den 10. d. M., Vormittags! wird die Leiche von München nach Tegernsee übergeführt und als⸗ bald in der Kirche aufgebahrt. Nachmittags werden Vigilien ver— veranstaltet. Die feierliche Beisetzung in der Gruft findet dann Freitag, den 11. d. M, früh statt, worauf ein Requiem ab⸗ gehalten wird. In München wird zu gleicher Zeit feierlicher Trauergottesdienst in der Ludwigskirche gehalten.

Die Kammer der Abgeordneten hat in ihrer gestrigen Sitzung die Berathung des dritten Theils des Kultus-Etats (Ausgaben für kirchliche Zwecke) beendet.

Am nächsten Sonntag wird sich eine Deputation der städtischen Behörden Münchens nach Berlin begeben, um Seiner Majestät dem Kaiser für die Belassung der Schacksschen Galerie in München den Dank der Stadt aus⸗ zusprechen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist vorgestern von der Wartburg wieder in Weimar eingetroffen.

Das Großherzogliche Staats⸗Ministerlum bringt die Ent⸗ schließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs zur öffentlichen Kenntniß, wonach die Wahl der säm mtlichen Abgeordneten für den nächsten 27. ordentlichen Landtag des Großherzogthums im Laufe des Monats September dieses Jahres vorgenommen werden soll.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Prinz Heinrich von Hessen ist dem „W. T. B.“ zufolge gestern von Wien nach Budapest abgereist.

Die Erzherzogin Leopold Salvator ist gestern Nachmittag in Lemberg von einer Prinzessin glücklich ent— bunden worden.

Im Handels⸗Ministerium ist ein eigenes Lokal⸗Eisen⸗ bahnamt unter Leitung des Eittü c ; Dr. von Wittek errichtet worden. Als General⸗Inspektor des österreichischen Lokalbahnwesens und Konsulent des Handels⸗Ministeriums in technischen und kommerziellen Angelegenheiten wurde der bis⸗ herige Direktor des steierischen Landes⸗-Eisenbahnamts Wurm b nach Wien bern Die „Wiener Zeitung“ meldet die aus 3 Anlaß erfolgte Ernennung Wurmb's zum Ministerial⸗

ath.

Im österreichischen . ist gestern eine Regierungsvorlage über die Betriebsführung der Eisen⸗ bahn Lemberg Ezernowitz -Suczawa für Staats— rechnung und die eventuelle Einlösung der Bahn durch den Staat und die Herstellung mehrerer . in der Buko⸗ wina eingebracht worden. Das Haus trat sodann in die Be⸗ rathung der Valutavorlage ein. In der Generaldebatte brachte der Abg. Abrahamovicz namens des . klubs ein Amendement behufs derartiger Einlösung der Staatsnoten von 5 und 50 Fl. bis zum Ende des Jahres 1897 ein, daß der Betrag zusammen mit den ein⸗ elösten Ein⸗Guldennoten 200 Millionen ausmache. Dagegen . die Abgg. Fort, Fürst Liechten stein, Stein⸗ wender, Schlesinger und Slavik. Die weitere Debatte wurde auf heute vertagt. Die Abgg. Skalna und Genossen beantragten, daß den bei den Rettungsarbeiten an der . ⸗Höhle Betheiligten Entschädigungen und Be⸗ lohnungen zuerkannt würden. Das Haus erkannte die 26 56 an und überwies den Antrag dem Budget⸗ ausschuß.

Das n, Oberhaus setzte gestern die Be⸗ rathung der ee wn en fort. s sprachen sechs Redner gegen und fünf für die Vorlage. Der Episkopat war vollzählig erschienen. Der serbische Patriarch Branko vies erklärte, seine Kirche erkenne nur die vom Priester ge⸗ schlossene Ehe an; von Gewissensfreiheit könne nicht die Rede sein, wenn der Staat einen guten Christen zur bürgerlichen Form der Cheschließung zwinge; er könne die Vorlage vom Standpunkte seiner Kirche nicht an⸗ nehmen. Graf Bela Széch enyi führte aus, die Vorlage bezwecke nicht die Entfesse lung eines Kulturkampfs; solange die Kirche ihre wohlthätigen Zwecke erfülle, werde sie mächtig bleiben, stelle sie sich aber dem Fortschritt des Zeit⸗

eistes entgegen, so könne sich eines Tages das Volk gegen die

eistlichkeit wenden. Baron Mariassy fand die Reform im Widerspruch mit der Thronrede. Hollan stimmte der Vor— lage zu, welche die Einigkeit der Nationen . könne. Er habe Vertrauen in die Kraft der Regierung zur Durchführung der Reform. Stefan Keglevich wies die Berechtigung des Staats zu der Reform aus der ge— schichtlichen Entwickelung des Eherechts nach und er⸗ klärte, es würde eine Reform des Oberhauses noth⸗ wendig werden, falls dasselbe sich dem einmüthigen Willen der Nation entgegenstelle. Die schroffe Zurückweisung der ver⸗ söhnlichen Politik der Regierung bei den Vorunterhandlungen seitens der Kirche veranlasse die öffentliche Meinung, sich mit elementarer Gewalt für die Reform zu äußern; keine Regie⸗ rung könne sich heute mit Wenigerem begnügen oder auch nur einen Buch staben von der . nachlassen. Auf der Straße wur den den Ministern und den Anhängern der Reform lebhafte Ovationen dargebracht.

Der Memorandum-Prozeß in Klausenburg wurde gestern fortge z Durch einen von dem Angeklagten Ratiu veran— aßten Beschluß des Gerichts wurde den der ungarischen Sprache angeblich nicht mächtigen Angeklagten gestattet, sich in rumäni— scher Sprache zu vertheidigen. Da der Vorsitzende eine Gegen⸗ rede RatiLu's nicht zugab, meldeten sämmtliche Vertheidiger die Nichtigkeitsbeschwerde an. Nachdem der Vertheidiger Frank wegen Beleidigung der Geschworenen zu einer Ordnungs— strafe von 109 Gulden verurtheilt worden war, begann das Verhör, das durch die Angeklagten dadurch in die Länge gezogen wurde, daß sie sich weigerten, die Fragen überhaupt, und namentlich diejenigen über ihre Vorstrafen zu beantworten. Nach Schluß der Vormittagsverhandlung sammelte sich eine Menschenmenge vor dem Gerichtsgebäude an, die durch die Polizei zerstreut werden mußte. Zu der Nachmittagsverhandlung waren die Angeklagten Albini und Lucaciu wegen angeblicher Insultierung auf dem ben ef nicht erschienen; auf Beschluß des Gerichts erhielten ie Vorladungen, sofort zu erscheinen. Der Präsident erklärte, daß er den Bürgermeister beguftragt habe, dafür Sorge zu tragen, daß Angeklagte und Vertheidiger in ihrer persönlichen Freiheit unbehindert blieben. Auch die am Nachmittag ver⸗ hörten Angeklagten lehnten die Beantwortung der Frage, ob sie schon bestraft seien, demonstrativ ab.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses machte, wie W. T. B.“ erichtet, der Parlamentssekretär des Auswärtigen Sir F. Grey die Mittheilung, daß nach einer gestern ein— getroffenen telegraphischen Meldung Owen am 4. Februar Wadelai erreicht und die britische Flagge daselbst gehißt habe; der Krieg in Unyoro sei beendet.

Frankreich.

Der König von Schweden ist, wie, W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag in Cannes eingetroffen und von dem Maire und dem schwedischen Konsul auf dem Bahnhof empfangen worden.

In der gestrigen Sitzung der Deputirten kammer waren das Haus und die Tribünen stark besetzt. Im Saale herrschte lebhafte Bewegung. Auf der Tagesordnung stand die Berathung des Antrags auf e ,. Verfolgung des sozialistischen Deputirten Toussaint. Der sozialistische Deputirte Millerand legte als Berichterstatter die Gründe dar, aus denen sich die Kommission für die Ab⸗ lehnung des Antrags entschieden habe. Der Deputirte Goirand , den Antrag und erklärte, die Deputirten dürften ihr Mandat nicht dazu benutzen, Agitation zu treiben und Strikes zu begünstigen. Der Minister⸗Präsident Casimir Périer führte aus, man habe es hier mit einer politischen Angelegenheit zu thun. Die öffentliche Meinung verurtheile die Deputirten, die Strikes schürten,; man müsse ihr Ge— nugthuung . Es heiße die Agitation ermuthigen, wenn man den Antrag auf Verfolgung ablehne. Der Kampf zwischen der sozialistischen und der republikanischen Partei ei entbrannt. Die Kammer werde beweisen, daß alle vor dem Gesetz gleich seien. Die Kammer lehnte sodann die Beschlüsse des Kommissionsberichts mit 291 gegen 220 Stimmen ab, sodaß also dem Antrage auf gerichtliche Verfolgung statt— gegeben worden ist. Für den Antrag stimmten 272 Republi⸗ kaner, 34 Mitglieder der Rechten und 23 Ralliierte. Die Minderheit bestand aus 199 Mitgliedern der Linken und 5 Ralliierten. Die Gruppe der Sozialisten beschloß in einer am Schluß der Sitzung abgehaltenen Berathung, ein Manifest u erlassen, worin gegen die Entscheidung der Regierung,

oussaint gerichtlich zu verfolgen, Protest erhoben werden soll. Ferner beschloß die Gruppe, die Deputirten Toussaint, Baudin, Vaillant, Sembat und Millerand nach Trignac zu entsenden. Die letztgenannten De— putirten sind noch gestern Abend abgereist, um in Trignac ein Protest⸗Meeting. zu veranstalten. Die gemäßigten republikanischen und die kon— servativen Blätter billigen die Abstimmung der Kammer über die gerichtlich: Verfolgung des Abg. Toussaint und be— lückwünschen die Regierung dazu. Die radikalen und farm n gf hen Blätter meinen, die Majorität habe sich durch die Furcht leiten . Die „Petite République“ sagt? „Das ist eine Kriegs erklärung, nehmen wir sie an.“

Große Kavallerie Manöver der 1. Kavallerie⸗Division werden der „Köln. Zig.“ zufolge in diesem Jahre unter der Oberleitung des Generals Baillod in der Gegend zwischen Evreux und Beauvais auf der Hochebene zwischen der Bise und der Eure abgehalten werden. Außer den Truppen der ge⸗ nannten Division werden die Korps⸗Kavallerie⸗ Brigaden des L, II. und III. Armee⸗Korps an diesen Manövern ö. nehmen und deshalb zu einer provisorischen Kavallerie⸗Division unter dem Divisions⸗General des Roys zusammengezogen werden. Im ganzen werden n. Kavallerie⸗Regimenter mit der zugehörigen Artillerie bei diesen Manövern vereinigt sein.

Das neue Kabinet ist gebildet und dem W. T. B.“ zufolge wie folgt zusammengesetzt: Roell Auswärtiges, han der Kaay Justiz, van Houten Inneres, van der Wyck, bisher General-Sekretär der Kolonien, Marine, Sprenger van Eyk Finanzen, General- Lieutenant Schneider Krieg, van der Sleyden Waterstaat Handel und Industrie, ehemaliger Rath für Indien Bergsma Kolonien. Die neuen Minister sollen heute den Eid in die Hände der Königin⸗-Regentin leisten.

Griechenland.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Athen von gestern, setzt die Königliche Familie die Bereisung der hurch die Erdbeben heimgesuchten Landschaft Lokris fort. Die russischen Schiffe „Teretz' und „Asow“ folgen der Königlichen Nacht. Die russischen Offiziere haben sich dem Gefolge des Königs angeschlossen.

Bulgarien.

Die serbisch-bulgarische Kommission für die Untersuchung des Grenzkonflikts wird nach einer Meldung des „W. T. B.“ am 5. Mai a. St. in Zaribrod zusammen⸗ treten. Als Vertreter Bulgariens werden der General—⸗ Sekretär im Ministerium des Auswärtigen Grimadshiew und ein Beamter im Ministerium des Innern genannt.

Die „Neue Freie Presse! meldet aus Sofia, ein von der Qpposition gemachter Versuch, in Tabar⸗Bazardjik ein Meeting gegen die Regierung abzuhalten, fuhrte zu einem Handgemenge, wobei 12 Personen verwundet wurden. Truppen und Polizei stellten die Ruhe wieder her. Die Druckerei des Oppositionsblatts Progreß“ wurde von An⸗ hängern der Regierung gestürmt und zerstört. Militär und Polizei schritten zu spät ein, um die Ausschreitungen verhin⸗ dern zu können.

Schweden und Norwegen.

Der Minister des Aeußern Graf Lewenhaupt hat einen längeren Urlaub erhalten, und der Staatsrath Freiherr Kkerhielm ist inzwischen mit der Führung des Departements des Aeußern beauftragt worden.

Der schwedisch⸗norwegische General-Konsul, in Rio de Janeiro J. M. Bolstad hat den Auftrag erhalten, sich nach dolum bia und Venezuela zu begeben, um als außer—⸗ ordentlicher Gesandter mit den Regierungen dieser Republiken henhnr gewisser Reklamationen norwegischer Rhedereien zu ver⸗

andeln.

Amerika.

Die Zahl der von den demokratischen Senatoren angenommenen Amendements zur Tarifvorlage beläuft sich, wie ‚W. T. B.“ aus Washing ton erfährt, auf 400; der gesammte Entwurf wird dadurch fast vollständig abgeändert und eine durchgehende, in vielen Fällen sehr betrachtliche Er⸗ höhung der Zollsätze vorgeschlagen. Die Republikaner haben beschlossen, die Vorlage durch Obstruktion nicht mehr aufzuhalten, falls die Demokraten einmüthig zu Gunsten der Vorlage einträten.

Nach einer in Paris eingetroffenen Meldung aus Rio de Janeiro verlas der Marschall . goto im Kongreß eine Botschaft, worin erklärt wird, daß infolge der Revolution die außerordentlichen Ausgaben auf 56 000 Contos Reis und das Defizit auf 465 000 Contos Reis gestiegen seien.

In London war gestern das Gerücht von einer in Buenos Aires ausgebrochenen Revolution verbreitet. Der dortige en , , Gesandte hat indessen, wie W. T. B.“ berichtet, keinerlei Meldung erhalten, durch die das Gerücht Bestaͤtigung fände.

Afrika.

Wie das „Reuter'sche Bureau“ aus Kairo meldet, beabsichtige der Khedive, voraussichtlich im Juli eine Reise nach Europa anzutreten und Desterreich, Frankreich, Eng⸗ land und vielleicht auch auf der Rückfahrt Konstantinopel zu besuchen. Eine amtliche Mittheilung über die Reiseroute . noch nicht erfolgt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ist in einem Wechsel als Zahlungsort der Hauptort an⸗ gegeben unter Beifügung der Straße eines sich an den Hauptort unmittelbar anschließenden Vororts (beispielsweise: „Berlin, Ans⸗ bacherstraße⸗, obwohl die Ansbacherstraße zu Charlottenburg gehört), so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1IV. Zivilsenafs, vom II. Januar 1894, ohne weiteres zulässig, den mangels i hlung er⸗ forderlichen Protest in der durch die Angabe der Straße gekenn⸗ zeichneten Ortschaft zu erheben. Nach Art. 91 Wechs. Ordn, Satz 3, ist erst dann als festgestellt anzunehmen, daß das Geschäftslokal oder die Wohnung . zu ermitteln sei, wenn auch eine dieserhalb bei der Polizeibehörde des Orts geschehene Nach⸗ hig des Notars oder des Gerichtsbeamten fruchtlos geblieben ist, welches im Protest bemerkt werden muß. Das Berufungsgericht nimmt daher richtig an, daß nur in der im Wechsel angegebenen Ortschaft der Protestbeamte die als Geschäftslokal oder Wohnung angegebene Oertlichkeit zu suchen hat, und hierzu dient die in dem . Satze des Art. 91 vorgeschriebene Nachfrage bei der Polizei⸗ behörde ‚des Orts‘. Allein es ist nicht ausgeschlossen, in großen Städten auch üblich, wenn der Bezogene in einer an den 96 tort sich anschließenden Straße eines Nachbarorts sein Geschäfts⸗ okal oder seine Wohnung hat, die sen Nachbarort als Zahlungsort auch in der Weise zu bezeichnen, daß dem Hauptort nur die Skraße des Nachbarorts beigefügt wird, und es steht nichts entgegen, diefe

orm als eine genügende Bezeichnung des Nachbarorts als Zahlungsort jedenfalls dann gelten zu lassen, wenn das so bezeichnete Geschäftslokal oder die Wohnung in dem Nachbarort ermittelt worden ist. In einem solchen Falle 1 für eine Nachfrage bei der Polizei- behörde kein ge e lien Anlaß. Der Protest ist pielmehr an dem richtigen Ort erhoben, wenn die Protesterhebung in der durch die An= . der Straße oder des Straßentheils gekennzeichneten Ortschaft tattgefunden hat.“ (223 93.)

1894 Geschi dadurch

Glauben, und das Publikum wurde 2 in Unruhe versetzt. Ein Kaufmann in der Stadt ließ demzufolge gleich darauf an seiner Flur⸗ thür ein Sicherheitsschl᷑oß anbringen. Bie Thäterin wurde wegen groben Unfugs verurtheilt und die von ihr eingelegte Reviston wurde vom Reichsgericht verworfen. (4618 / 93.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauch bestimmten Grundstücke, welche gesetzlich von allen Gem ein delasten“ befreit sind, sind nach einem Uitheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 24. Oktober 1893 nur von den Gemeinde d ie nsten und Gemeinde⸗ steuern im ei entlichen und engeren Sinne, nicht aber von den zur Klasse der Gebühren gehörenden, ein Entgelt für die Benutzung städtischer Einrichtungen darstellenden Gemeindeabgaben befreit. Die Wasserleitungs abgabe ist als eine Steuer im . und zu erachten, wenn sie allen Grundstücken auferlegt ist, welche im Bereiche der städtischen Wasserleitung liegen, gleichviel ob sie von der, Wasserleitung Gebrauch machen oder nicht. Auf Grund eines städtischen Regulativs, betr. die Wasserleitung der Stadt B. in der ,. Schleswig Holstein, wurde die Provinzial⸗Korrektions⸗ anstalt zu G. für 1892,95 zu einer städtischen Wasserabgabe in Höhe von 620 10 , . en. Auf die von dem Landes-Direktor erhobene Klage wurde die * vom Bezirksausschuß von der Abgabe frei⸗ gestellt, weil dieselbe eine Steuer im eigentlichen Sinne sei und daher die in 5 24 der Städteordnung für die Provinz Schleswig⸗-Holstein vom 14. April 1869 für die zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauch bestimmten Grundstücken vorgeschrie⸗ bene Immunität Platz greife. Diese Entscheidung wurde guf Lie Revision des beklagten. Magistrats vom Ober- Verwaltungsgericht bestätigt, indem es begründend ausführte: .... Zu Unrecht bezweifelt Beklagter das entscheidende Moment, daß die fragliche Leistung eine Steuer im eigentlichen und . Sinne und nicht eine Gebühr ist. Denn für die Zahlungsverbindlichkeit entscheidet nach dem Regulativ nicht der Umstand, daß der durch die Wasser— leitung herbeizuführende Vortheil thatsächlich in Wirksamkeit tritt, daß wirklich eine Leistung stattfindet, für deren Abhaltung die Zahlung erfolgt. Vielmehr bestimmt §9 dafelbst; Die obligatorische Wasser⸗ abgabe ruht auf jedem Grundstück, welches im Bereich der Wasser— leitung liegt, oder welches, sofern es nicht unmittelbar im Bereich der Wasserleitung liegt, an die ,,,. an⸗ geschloßen ist. Dabei macht es für die Abgabepflicht keinen Unterschied, ob von der Wasserleitung Gebrauch gemacht wird oder nicht. Also die . Thatsache, daß ein Grundstück an einer mit einem Wasserrohr versehenen Straße und in n, . Entfernung von dem letzteren belegen ist, begründet die Abgabeyflicht, und es kommt insoweit nicht darauf an, ob das Grundstück wirklich angeschlossen und darum in der . ist, von der Wasserleitung Gebrauch zu machen. Schon hieraus geht hervor, daß es sich in , Grund⸗ stücke, welche lediglich um ihrer Kage willen der Abgabe unterliegen und zu diesen gehört nach dem Einspruchsbescheide des Beklagten die Korrektionsanstalt um eine Präzipualsteuer handelt.“ II. 1167.)

. Bei Däsziplinaruntersuchungen auf Grund des preußischen Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852, betr. die Dienst⸗ vergehen der nichtrichterlichen Beamten, braucht, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, Disziplinarsenats, vom 28. Februar 1894, eine bestimmte Frist zwischen der Ladung zur mündlichen Verhandlung und dem Termin nicht eingehalten zu werden. -Die Behauptung des Angeklagten, daß er wegen Kürze der Fei zwischen Ladung zur mündlichen Verhandlung und dieser selbst nicht im stande gewesen sei, seinen Vertheidiger ausreichend zu informieren, ist un wesentlich. Es besteht keine gesetzliche Bestimmung, wonach die Disg⸗ ziplinarbehörde verpflichtet ist, eine bestimmte Frist zwischen Ladung und Termin inne zu halten; insbesondere erscheint eine analoge An—⸗ wendung der dieserhalb im 5 216 Str. Proz ⸗Ordn. vorgesehenen Frist nicht geboten. (D. 42.)

Kunst und Wissenschaft.

Der „Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge ist zwischen Seiner Majestät dem Kaiser und dem Grafen Rudolf Schack eine Vereinbarung getroffen worden, wonach auch das diesem aus dem Nachlaß seines Bruders zugefallene Gebäude in München, in dem die Gemäldegalerie aufgestellt ist, in den et, des Kaisers übergeht, sodaß also die berühmte Galerie in dem alten Heim verbleiben kann.

Zu einem Denkmal für Heinrich Schliemann, welches in Schwerin in Mecklenburg errichtet werden soll, hat, wie der „Hamb,. Korr., erfährt, Seine Majestät der Kaiser 1000 s aus Allerhöchstseiner Privatschatulle bewilligt, wodurch die erforderliche Summe nunmehr aufgebracht ist. Als Form des Denkmals, welches auf der kleinen Halbinsel gegenüber dem Gymnasium seinen Platz erhalten soll, ist eine Büste mit Postament in Aussicht genommen. Welchem Künstler die Ausführung übertragen wird, steht noch nicht fest.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die XX. Berliner Mastvieh⸗Ausstellung, welche heute

auf dem festlich geschmückten Zentralviehhof eröffnet wurde, zeigt im allgemeinen bei guter Beschickung ein treffliches Bild von der fort⸗ schreitenden Entwickelung der norddeutschen Mastviehzucht. Die Gesammtzahl der Aussteller beträgt nach dem Katalog 142, gegen 119 im Vorjahr und 80 vor zwei Jahren. Vertreten sind die Provinz Brandenburg mit 37, Pommern mit 33, Posen mit 17, Hannover mit 15, Westpreußen mit Hh, Schlesien mit 41, Sachsen und Schleswig Holstein mit je 2 Aus d, e, Die beiden Mecklenburg haben 16, . b, remen 2, das Königreich Sachsen, Sachsen⸗ Coburg Gotha und Oldenburg je 1 Aussteller entsandt. Die Gesammtzahl der zur Schau gebrachten Thiere beträgt 1054 gegen 897 im Vorjahr, 697 in 1892 und 869 in 1891. Stark und schön beschickt ist diesmal die Ab⸗ theilung Rindvieh mit 560 Nummern gegen 516 im Vorjahr und 379 vor zwei Jahren. Im allgemeinen fällt in dieser Abtheilung auf, daß das rothe Vieh, die Simmen—⸗ thaler Rasse, immer mehr die ö verdrängt. Einzelne der Kälber weisen recht stattliche Gewichte auf. Sehr schöne junge Ochsen hatte Rob. Schröder⸗Meselburen zur Schau gebracht. Auch Herr von Tiedemann⸗Seeheim, der Gewinner des vorjährigen Kaiserpreises, hatte sich wieder hervorragend an der Schau betheiligt. Als neue Aussteller seien Graf Bassewitz-Diekhof und die Gräflich Bassewitz schen Erben auf Prebberede, beide Mecklenburger, zu nennen, auch Lachmann⸗Prillwitz erschien zum ersten Mal mit einer großen Kollektion Rinder. Unter den Schafzüchtern kommt in diesem Jahre, der Kaiserpreis zur Vertheilung, und dies hat bewirkt, daß die Abtheilung Schafe; fast doppelt so stark beschickt ist wie sonst. Unter den. Züchtern seien Rehfeld - Goltzow, Sassig⸗Würchwitz, Bötzel⸗Ritschersheim, Nonne ⸗-Heidau und. Frau Landes Oekonomie Rath Kiepert Marienfelde genannt. Die Abtheilung Schweine“ ist die kleinste, sie umfaßt nur 71 Nummern. Der Zucht,; markt, der sonft immer mit der Ausstellung verbunden ist, ist diesmal ganz ausgefallen; es waren überhaupt nur sechs Eber an⸗ gemeldet, der Sperre wegen ist jedoch keiner erschienen. Die (todte Ausstellung weist Erzeugnisse von 46 Firmen, meist aus Berlin, auf.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Niederlande. Durch k der . Minister des Innern und der Finanzen ist vom 9. d. M, ab die Ein⸗ und Durchfuhr von Lumpen, gebrauchten Kleidungsstücken und ungewaschener Leib⸗ und

Bettwäsche, mit Ausnahme des von den Reisenden mitgebrachten Gepäcks, aus La Clinge (Belgien) verboten werden. * ; ö Dänemark.

Durch eine sofort in Kraft getretene Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz-Ministeriums vom B. d. M. sind die Vorschriften des Gesetzes vom 2. Juli 1380 über die gesundheitspolizeiliche Unter suchung für alle Schiffe in Wirksamkeit gesetzt worden, die von Lissaben kommen oder mit von dort kommenden Schiffen auf der Veise in Berührung gewesen sind. . ist Lissabon in die 31 der Häfen aufgenommen, denen gegenüber das Einfuhrverbot von

umpen und nicht vorschriftsmäßig desinfizierter Kratzwolle, sowie von

ebrauchten, nicht zu eise⸗ oder Umzugsgut gehörenden Kleidungts= tücken, Bettzeug und Leibwäsche in Kraft ist. (Vgl. . R. Anz.“ Nr. 14 vom 17. Januar 1894.)

Durch die gleiche Bekanntmachung sind die unter dem 12. Ok- tober v. J. dem Hafen von Palermo gegenüber angeordneten gesund⸗ heitspolizeichen Maßregeln zur Verhütung der Ginschleppung der Cholera außer Wirksamkeit gesetzt worden. (Vergl. . R. A. Rr. 145 vom 16. Oktober 1893.)

Hamburg, 8. Mai. Dem hiesigen portugiesischen General⸗ Konsulat ist, wie die Hamb. Börsenhalle' meldet, eine amtliche Depesche von gestern Abend aus Lissabon zugegangen, in welcher erklärt wird, durch fortgesetzte sorgfältige bakteriologische Unter- er g, sei festgestellt worden, daß die in Lissabon herrschende Krankheit nicht Cholera sei. Demnach habe die Regierung den Hafen von Lissabon für absolut seuchenfrei erklärt und allen portugiessschen Häfen den freien Verkehr mit der Hauptstadt gestattet.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opern hau se wird morgen Verdi's Falstaff

. Betz, Damen Götze, Leisinger) unter Kapellmeister Dr. Muck '

eitung gegeben. 94 folgt das Ballet ‚Slavische Brautwerbung“ (Damen dell Era, Urbanska).

Im Königlichen Schauspielhause gelangen morgen Molidre's Lustspiele „Die gelehrten Frauen in Ludwig Fulda's Ueber⸗ . und „Der eingebildete Kranke“ (Herr Vollmer), übersetzt von Baudissin, zur Aufführung. ;

Im Lessing⸗Theater wird an den beiden Pfingstfeiertagen und dem darauf folgenden Dienstag Vietorien Sardou's Lustspiel Madame Sans⸗Gönen mit Jenny Groß in der Titelrolle gegeben. Das Werk wird in wenigen Tagen am Vaudeville Theater in Paris das Jubiläum der zweihundertsten Aufführung erleben. .

Im Friedrich-Wilhelmstädtischen Theater werden bei der am Freitag stattfindenden 1590. Aufführung von Zeller's Vogel händler den Theaterzetteln die beliebtesten Muflknummern der Sperette in glanzvoller Ausstattung beigegeben werden.

Im Neuen Theater finden morgen und übermorgen die letzten Vorstellungen des Dramas „Jugend“ in dieser Spielzeit statt, die dann mit Sardou's „‚Flattersucht“ beschlossen werden soll.

Im Theater Unter den Linden gelangt morgen die Strauß'sche Operette Eine Nacht in Venedig“ in der neuen Inscenierung des Herrn Direktor Fritzsche zur ersten Aufführung. In der Rolle des Papagoda nimmt Herr Steinberger nach mehrwöchiger Pause seine künstlerische Thätigkeit wieder auf. Die übrigen Haupt⸗ rollen sind mit den ersten Kräften des Theaters Unter den Linden besetzt. Vom Friedrich Wilhelmstädtischen Theater wirken die Damen *. ö. Komurowska mit. Den Abend beschließt das Ballet Farfarello“.

Mannigfaltiges.

Im Auftrage Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hat der Ober⸗Hofmeister Freiherr von Mirbach gestern der Wittwe Rudolph Hextzog's einen kostbaren Kranz mit olgendem Schreiben übersandt; „Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben mich Allergnädigst beauftragt, Ihnen bei dem Tode Ihres Gatten, welcher sich als Patriot und ö vor allem aber in seinem Beruf als Geschäftsmann hohe Verdienste erworben hat, Allerhöchstihr herzliches Beileid auszudrücken. Ihre Majestät bedauern lebhaft, erst , von dem Begräbniß Kenntniß erhalten zu haben, da Aller⸗

öchstdieselbe Sich sonst bei der Trauerfeier hätte vertreten lassen. In dankbarer Erinnerung an die Verdienste Ihres Gatten senden Ihre Majestät den beifolgenden Kranz mit der Bitte, denselben auf dem Grabe niederzulegen.

Am Donnerstag, 17. d. M., Vormittags 8 Uhr, findet in Gegen⸗ wart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin in der bilharmonie die Jahrespersammlung der . für die flegestationen des Berliner Lokalvereins des evangelisch kirchlichen ilfsvereins statt. Gestern Abend hielt der Berliner evangelisch⸗kirchliche Hilfsvemrein im Ständehause seine 4. Jahresversammlung ab, welcher der Ober⸗Hofmeister Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Freiherr von Mirbach bei- wohnte. Der Vize- Präsident des Cvangelischen Qber⸗Kirchen⸗ raths D. Freiherr von der ö erstattete den Bericht, der vor allem der opferbereiten Mitwirkung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin dankend gedachte. Allerhöchstdieselbe hat der . direkt 9294 M überwiesen, außerdem aber Zu⸗ wendungen in Höhe von 25 340 M für bestimmte Zwecke gemacht und zwar 5000 M für Armenpflege durch die Gemeindeschwestern, 11 000 S zu den Kosten der Errichtung der Digkonissen⸗Ver⸗ pflegungsstation des Pfingsthauses zu Potsdam, 7340 S für den Wöchnerinnen⸗Pflegefonds und 2000 6 zur . des Stamm⸗ fonds. In der von dem Verein organisierten häuslichen Kranken Pflege arbeiten gegenwärtig 69 Diakonissen, unterstützt von Johanniterinnen und von nach Bedarf herangezogenen Hilfskräften. Die 10 verschiedenen Mutterhäusern angehörigen Diakonissen treiben ihr Werk auf 11 Stationen. Im letzten Jahre wurden in 1620 ö 13 623 Tages- und 3648 Nachtpflegen geleistet. Dabei onnten 559 Bitten um Hilfe, meist wegen Mangels an Kräften nicht befriedigt werden. Unter den Gepflegten waren 1544 Evange⸗ lische, 66 Katholische und 33 Juden. Die Zahl der gepflegten Frauen betrug 1348, die der Männer 111; Kinder unter 195 Jahren wurden 174 gepflegt. Die Kosten der Krankenpflegestationen beliefen sich auf 55 148 M Außerdem gewährte der Verein Beihilfen zur Kranken⸗ pflege in Rixdorf und zu Gottesdiensten sowie zu Besoldungen von . Den , . mit 72 716 6 standen Einnahmen er. Das Vermögen beträgt 53 803 M

in Höhe von 76 031 M gegenü

Der General⸗Superintendent a. D. Propst D. Dr. Brückner feierte heute seinen 70. Geburtstag. Zur? eglückwünschung erschienen der General⸗Superintendent Hofprediger Faber, der Wirkliche Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Pr. Schneider u. a. m.

Mit Zustimmung des Rektors und des Senats der Universitäͤt Berlin ist am Schwarzen Brett der Universität und ihrer Institute an hervorragender Stelle der nachfolgende Aufruf veröffentlicht

worden: Au f ruf an die Studierenden der Universität Berlin.

Gegenüber den gesteigerten, täglich sich mehrenden Anforderungen an die geistige Thätigkeit sind in den letzten Jahren immer weitere Kreise von der Nothwendigkeit überzeugt worden, daß dieser einseitigen Inanspruchnahme der Kräfte ein Gegengewicht in körperlichen Uebungen geschaffen werden müsse. Vor allem bedarf der Student dieser harmonischen Ausbildung von Körper und Geist, will e, ch seiner vollen ene mne erfreuen, seinen ü mit ij erledigen und den großen . gewachsen sein, die sein Beruf und das Vaterland dereinst an ihn stellen.