1894 / 114 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

anderen kommunalen Verbände frei zu machen. Bei Ermitte⸗ lung des hierdurch der Staatskasse erwachsenden Einnahme⸗ ausfalls und bei Feststellung der Deckungsmittel durch Ein⸗ führung einer 3 vom Vermögen, durch die Mehrerträge der Einkommensteuer, durch die n, der lex Huene u. s. w. ist nach den Verhandlungen des Land⸗ tags die ausfallende Gebäudesteuer entsprechend dem Vor⸗ , im Staatshaushalts⸗-Etat für 1892/93 im ganzen mit 35 086 000 M jährlich in Ansatz gekommen, und weiter wurde die regelmäßige Steigerung der Gebäudesteuer bis zum Jahre 1895 noch auf 25 Millionen, das voraus⸗ ichtliche Mehr der zweiten Revision auf 5 bis 6 Millionen ark veranschlagt. Darnach ist ein Gesammtausfall an Ge⸗ bäudesteuer von rund 43 Millionen angenommen. Demgegen⸗ über ergiebt sich nunmehr, wo die Ergebnisse der zweiten Ge⸗ bäudesteuer⸗Revision sicherer übersehen werden können, für die Staatskasse ein thatsächlicher Ausfall von rund 46 Millionen, also mehr 3 Millionen, wovon auf die Erhöhung durch die Revision allein der Unterschied zwischen 71 und 5 bis 6 oder 5i/ 9 Millionen mit 2 Millionen entfällt. Um den Gesammt⸗ mehrertrag von 3 Millionen haben die den Gemeinden und e . Verbänden eröffneten Steuerquellen an Umfang gewonnen. J ;

In ber folgenden Uebersicht sind die auf den Kopf der Bevölkerung (ohne Militär) . Durchschnittsbeträge an jährlicher Gebäudesteuer von Wohn⸗ und ähnlichen Gebäuden nach dem Ergebniß der zweiten Revision zusammengestellt.

Zugleich ist der durchschnittliche jährliche Miethsaufwand für eine Familie nachrichtlich beigefügt, wie er sich aus der mit 4 v. H. des Nutzungs-(Mieths⸗jwerths von Wohngebäuden zu entrichtenden Gebäudesteuer berechnet, wenn die Familie in üblicher Weise zu 5 Köpfen angenommen wird.

für die Besteuerun =. die Gemeinden und

Gebaudesteuer Mieths⸗

. aufwand fir den Kepf fur die Familie

Osten Westen Osten Westen .

J. Nach den Veranlagungsgrundsätzen für das platte Land behandelte Ort⸗ schaften .

1) 396 Berücksichtigung der Mieths⸗

. 2 ö der Mieths⸗ J II. Nach den Veranlagungsgrund⸗ sätzen für die Städte behandelte Ort⸗ schaften Io bis 6066

3) mit weniger als 3000 Einwohnern 4 10000

6000 10000 25000 2h 00), S6 6006 50 000 „100 000 100 9000 und mehr Einwohnern (ohne 3 heut außergewöhnlichen Verhält⸗ . ‚. VJ 431 278 539 d böß6 695 Für die Ortschaften unter J und U stellt das Gebäude⸗ steuergesetz verschiedene Veranlagungsgrundsätze auf. In den Ortschaften unter J bilden die Gesammtverhältnisse der zu den Wohngebäuden gehörenden ländlichen . insbesondere deren wirthschaftlicher Reinertrag wesentliche Merkmale für die Bemessung der Steuerstufe, und die Wohngebäude der kleinen ländlichen Besitzer, der kleinen Handwerker, Fabrikarheiter c, sowie die Nebenwohngebäude ländlicher Besitzungen sollen über 2 6 40 8 an jährlicher Steuer hinaus nicht veranlagt werden. Nur in den namentlich im Osten nicht zahl⸗ reichen Ortschaften unter J1 Nr. 2 erleiden diese Grund⸗ sätze theilweise eine Einschränkung, wenn aus wirklichen iethspreisen ein zureichender Anhalt für die Veranlagung entnommen werden kann. Dagegen ö. in den Ortschaften unter Il, umfassend die Städte (Flecken) und solche ländliche Ortschaften, in denen eine überwiegende Anzahl der Wohn⸗ gebäude regelmäßig durch Vermiethung benützt wird, lediglich der Ben fn g der in den letzten zehn Jahren thatsächlich bedungenen Miethspreise für die Veranlagung maßgebend. Unter II Nr. 109 „Ortschaften mit außergewöhnlichen Ver— hältnissen“ sind die Ortschaften zusammengefaßt, in denen, wie in Badeorten und andern von Fremden viel besuchten Orten, Villenkolonien u. dergl. m., die Nutzungswerthe der Gebäude durch besondere Umstände erheblich beeinflußt werden und in keinem normalen Verhältniß zu der im Orte wohnenden Be⸗ völkerung stehen. ö Mit der Größe der Städte 2c. pflegt 3 der Mieths⸗ aufwand zu steigen, bedingt durch die höheren Miethspreise an sich und durch die bessere Einrichtung der . Diese Thatsache kommt in der obigen 3 tellung deutlich zum Ausdruck sowohl im Osten wie im Westen. Bemerkens⸗ werth ist aber, daß, während im allgemeinen die Gebäude⸗ nutzungswerthe im Hsten (mit Ausschluß von Berlin) niedriger sind als im Westen, in den Städten von S000 bis 50 000 Ein⸗ wohnern kein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Theilen des Staatsgebiets besteht.

Der] General⸗Lieutenant Edler von der Planitz II. General⸗Inspekteur der Fuß⸗Artillerie, ist von Berlin abgereist.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich dänischen Hefe, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von den Brincken hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Attachs von Treutler als Geschäftsträger.

Der zum Königlichen Gesandten in München ernannte Freiherr von Thielmann ist auf seinem neuen Posten ein⸗ getroffen und hat die Geschäfte der Gesandtschaft über⸗ nommen.

Der französische Botschafter am hiesigen Allerhöchsten Sofe al . 1 nach Berlin i d etch! und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der Königlich niederländische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten . Jonkheer van Tets van Goudriaan hat sich nach Weimar begeben, um Seiner Königlichen Hoheit dem , von Sachsen sein Beglaubigungsschreiben zu über⸗ geben.

Nach telegraphischer Meldung an das Ober- Kommando der Marine . i Reichs⸗Postdampfer „Preußen des Norddeutschen 89 am 14 8. M, mit dem Ablösungs⸗ transport für S. M. S. S. „Wolf, und „Iltis“, Führer: Unter⸗Lieutenant zur See Behncke, im Ablösungshafen Shanghai .

Bayern.

Die Kammer der Reichsräthe hat in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig den Beschluß der Abgeordnetenkammer, die Regierung zu einer Durchsicht der Satzungen der Feuer⸗ versicherungs⸗Gesellschaften im Sinne einer Verminde⸗ rung der Praͤmiensätze und geläufigerer Schadenausgleichung aufzufordern, angenommen. Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwi äußerte den Wunsch, daß die Landwirthe ö. ahrzeuge und Vorräthe bei der staat⸗ lichen Monopolanstalt für Immobiliarversicherung mitversichern könnten, aber nur fakultativ. Der Minister des Innern Freiherr von Feilitzsch bestritt das Bedürfniß einer staatlich geleiteten Mobiliar⸗Feuerversicherung. Bei der Berathung des

ultus⸗Etats wurde eine , für 35 neue Gymna⸗ sial⸗Professoren wieder hergestellt, dagegen ohne Berathung die von der Abgeordnetenkammer gegen den Willen der Regie⸗ rung eingestellten 32 000 M/ zur Aufbesserung der 35 er Hilfslehrer an Volksschulen 2 abgelehnt. Den Anfragen der Reichsräthe Graf Törring und Dr. Buhl gegenüber wiederholte der Kultus⸗Minister Dr. von Müller seine früheren Erklärungen, daß er nicht scheue, auch auf der Kunst⸗ ausstellung der Sezessionisten geeignete Kunstwerke zu kaufen; ob er auch einen Sezessionisten in den stagtlichen Ankaufs⸗ ausschuß berufen werde, vermöge er noch nicht zu sagen. Die Kammer der Abgeordneten hat gestern mit 96 gegen 24 Stimmen 4 Millionen Mark für die Mainkorrektion von Aschaffenburg bis Kitzingen und 2777 009 M für die Einrich⸗ tung der Kettenschleppschiffahrt auf dieser Strecke bewilligt und sodann die Berathung der Forderung von 1990 000 t für Voruntersuchungen über die technische und wirthschaftliche Seite des geplanten Umbaus des Ludwig⸗Kanals für Zwecke der großen Schiffahrt begonnen. Außer dem Abg. Orterer sprachen alle Redner gegen die Forderung und empfahlen den ablehnenden Antrag des Ausschusses. Der Minister-Präsident Dr. Freiherr von Crailsheim ersuchte um Gewährung der Mittel für die Vorarbeiten, da dadurch weder die Regierung noch die Kammer verpflichtet werde. Die weitere Debatte wurde auf heute vertagt.

Württemberg.

Die Erste Kammer begann vorgestern die Berathung des Gesetzes über die Pensionierung der Körperschafts⸗ beam ten. In Art. 1 wurde auf Antrag der Kommission die Wiederherstellung der Ziffer J des Regierungsentwurfs, „wenn sie 1) das 70. Lebensjahr zurückgelegt und durch ihr Alter in ihrer Thätigkeit gehemmt oder“, beschlossen. Die Fortsetzung der Berathung findet heute statt. Die Zweite Kammer berieth gestern die Novelle zum Volksschulgesetz. Auf Antrag des Abg. Gröber wurde die Generaldebatte be⸗ schlossen. Ber Prälat Sandberger führte als Berichterstatter aus, die Sonntagsschule sei unsicher geworden und werde vielfach garnicht ausgeführt. Der Entwurf wolle sie kräftigen und ihr die Fortbildungsschule zur Seite setzen. Die Kommission wolle noch weiter gehen und letztere für alle Söhne n g orfsg machen, was er auch für möglich halte. Hieran schloß si eine längere Debatte, an der ö. die Abgeordneten Eggmann, Egger, Kollmann, Dentler, Wendler, Klaus, Kiene, Haußmann⸗ Gerabronn und Weizsäcker betheiligten.

Baden. . Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind am Sonnabend von Segenhaus bei Neu⸗ wied wieder in Baden⸗Baden eingetroffen und haben sich , von dort zu dreitägigem Aufenthalt nach Karlsruhe begeben.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Der Landtagsausschuß für das Herzogthum Coburg ist vorgestern zur Erledigung mehrerer ihm zu⸗ gegangener Vorlagen in Coburg zusammengetreten.

Elsaß⸗Lothringen.

Der Landesausschuß hat vorgestern seine Sitzungen wieder aufgenommen. Der zunächst auf der Tagesordnung stehende Antrag Spies und Genossen wegen Heran⸗ ziehung der Konsumvereine an Lizenzgebühr für Ab⸗ abe von geistigen Getränken im Kleinen wurde, abgesehen vom ntragsteller selbst, durch die Abgg. Jeanty, Werner und Ostermeyer warm befürwortet und auf Vor⸗ schlaß des Abg. Höffel mit einer Aenderung der Kommissionsfassung angenommen. Der erste Paragraph des vorgeschlagenen Gesetzentwurfs lautet nunmehr im wesent⸗ lichen folgendermaßen: Konsumvereine, welche sich mit der Ab⸗ gabe von geistigen Getränken im Kleinen befassen, unterliegen der Lizenzgebühr auch dann, wenn die Abgabe nur an Mit⸗ lieder erfolgt. Der Antrag Pats auf Abänderung des otariatsgesetzes wurde nach dem Vorschlag des Abg. Gunzert mit dem die gleiche Angelegenheit behandelnden Ge⸗ suche von 45 Gemeinden über die Amtsbezirke der Notare ver—

einigt und in erster Lesung berathen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser hat den Ministern Dr. von Plener und Dr. von Madeys ki die Geheimrathswürde verliehen.

Die Königin von Dänemark ist in Gmunden ein⸗ getroffen.

Nach einer Meldung der „Politischen e, , n. hat das Ministerium des Auswärtigen im Einvernehmen mit den heiderseitigen Handels⸗Ministerien beschlossen, in Erfüllung des Wunsches der vorjährigen Delegationen in München ein Konsu lat zu errichten. Der dortige Industrielle Alphons Bruckmann ist zum österreichisch- un garischen Honorar⸗Konsul ernannt worden. r

Im weiteren Verlauf der gestrigen 896 des ungagri⸗ schen Unterhauses entspann sich, wie „W. X. B.“ berichtet, eine längere von der Opposition hervorgerufene Debatte Über die Meldung eines Budapester Abendblatts, wonach der An— kauf zweier Oppositionsblätter angeblich mit Wissen der Regierung erfolgt sei; der Zweck dieses Vorgehens fei, bie

öffentliche Meinung zu beeinflussen. Der Minister des Inner 63 k der Minister⸗Präsident Dr. Welerst und der Justiz-Minister von Szilagyi, welche von den Rednern der Opposition wiederholt auf das schärfste angegriffen wurden, wiesen auf das entschiedenste die persönlichen Insinüationen zurück und erklärten die Behauptung des ire n Blatts für eine grundlose Verleumdung; die gerichtliche Untersuchung werde die Wahrheit zu Tage fördern, das Haus möge zur Tagesordnung übergehen. Mehrere Redner verlangten han die Einsetzung einer parlamentarischen . Der Minister⸗Präsident Dr. Wekerle erklärte, er habe bisher noch kein Blatt angekauft, er behalte sich jedoch vor, ein solches an— zukaufen oder ankaufen zu lassen, falls sich eine politische Nothwendigkeit ergäbe. Alsdann wurde die Debatte auf heute vertagt. ;

In dem Klausenburger Memorandumprozesse gab gestern der Angeklagte Raͤtiu an, er habe das Memorandum in Wien unterschrieben, aber an der durch die allgemeine Versammlung bheschlossenen Verbreitung nicht theil⸗ genommen. Ratiu sowie die weiter vernommenen An⸗ geklagten Roman, Popp und Lucaciu wiesen alle Schuld wegen der Verbreitung des Memorandums Brote zu. Sämmtliche Angeklagten bestritten, daß in der Versammlung, welche die Unterbreikung des Memorandums an den Kaiser beschlossen habe, auch ein Beschluß bezüglich der Verbreitung gefaßt worden sei. Die Veröffentlichung des Memorandumz vor der Ueberreichung in Wien schrieben die Angeklagten einer Indiskretion des Brote zu, der auch später für die Ver— breitung des Memorandums gesorgt habe. Die weitere Ver— handlung wurde auf heute vertagt.

Großbritannien und Irland.

Der Herzog und die Herzogin von Sachsen— Coburg-⸗Gotha haben sich, wie, W. T. B.“ meldet, gestern mit den Prinzessinnen⸗Töchtern nach Schloß Windsor begeben und werden dort bis nächsten Sonnabend verweilen.

Frankreich.

Gestern Abend fand, wie ‚W. T. B.“ berichtet, in Ro u— bai ein blutiger Zusammenstoß zwischen der Polizei und Anarchisten statt. Letztere durchzogen die Straßen der Stadt unter den Rufen: „Nieder mit Frankreich!“ „Es lebe die Internationale!“ Mehrere Manifestanten wurden ver— wundet; sechs Verhaftungen wurden vorgenommen.

Rußland.

Die Beisetzung der verwittweten Herzogin Georg von Mecklenburg-Strelitz hat, wie, W. T. B.“ melder, gestern in St. Petersburg bei prachtvollem Wetter unter großer Betheiligung der Bevölkerung stattgefunden. Das ganze Kaiserliche Haus, die höchsten Würdenträger und 4 Deputationen von Wohlthätigkeits vereinen wohnten der Feier⸗ lichkeit bei. Oeffentliche Lustbarkeiten fanden gestern nicht statt.

Portugal.

Der brasilianische Geschäftsträger, der infolge des Abbruchs der politischen Beziehungen zwischen seiner und der portugiesischen Regierung seine Pässe verlangt hat, ist dem „W. T. B.“ zufolge gestern nach Paris abgereist.

Niederlande.

Bei der . erfolgten Eröffnung der neuen Session der Generalstagten erklärte, nach einer Meldung des W. T. B.“, der Minister des Auswärtigen Dr. Roelk, das Programm des neuen Kabinets bestehe in der Wahlreform auf breiter Grundlage, welche die Wahlen zur zweiten Kammer und die Provinzial⸗ und Munizipalrathswahlen umfasse, sowie in der Revision der Personalsteuer und der Regelung der finanziellen Verhältnisse zwischen dem Staat und dem Ge— Gemeinden. Weitere Gesetzentwürfe seien nicht ausgeschlossen, könnten aber erst in zweiter Linie in Betracht kommen und dürften die Durchführung der bezeichneten dringenden Maß— nahmen nicht verzögern.

Griechenland.

Wie die „Kölnische Zeitung“ aus Athen meldet, sind der Kronprinz und die Kronprinzessin gestern nach Deutsch— land abgereist.

Rumänien.

Der König hat sich, wie ‚W. T. B.“ berichtet, gestern Abend nach Galatz und von dort nach der untern Donau be— . um heute der Eröffnung des neuen Kanals beizuwohnen.

ie Minister, die Gesandten der Niederlande und Serbiens, sowie die Geschäftsträger von Rußland, England und Belgien begleiten den König. Der deutsche Gesandte und die Ge⸗ sandten Oesterreich⸗Ungarns, Frankreichs, Italiens und der Türkei sind bereits gestern Vormittag abgereist. Der König übernachtet heute in Sulina und kehrt am Freitag Abend nach Bukarest zurück. Gestern n der König den neu⸗ ernannten serbischen Gesandten zur Ueberreichung des Be⸗ glaubigungsschreibens.

Bulgarien.

Der Generalsekretär im Ministerium des Aeußern Gri⸗ madshiew und der Beamte im Ministerium des Innern Bondorjew sind dem W. T. B.“ zufolge gestern nach Zaribrod abgereist, wo sie mit den Delegirten Serbiens zu einer gemeinsamen Kommission, welche die Grenzangelegenheit vom 1. März zu regeln hat, zusammentreten werden.

Amerika.

Nachrichten aus Rio Grande do Sul zufolge nähere sich Saraiva an der Spitze von 4000 Mann der Stadt. Ein großes Gefecht scheine bevorzustehen. . .

Aus Buenos Aires ist in Paris die Nachricht ein⸗ ker fer daß die Einführung einer Börsensteuer wahrschein⸗ ich sei.

Parlamentarische Nachrichten.

Das Haus der Abgeordneten trat in seiner heutigen 66. Sitzung, welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen mit Kom— missgrien beiwohnten, sofort nach dem Beginn, um 1 Uhr, in die Tagesordnung; die zweite Berathung des Gesetzentwurs, betreffend den au eines Schiffahrtskanals vom Dortmund⸗Emskanal bis zum Rhein.

Die Kommission empfiehlt die Ablehnung der Vorlage. Berichterstatter ist der Abg. Jerusalem (Zentr.).

Als erster Redner nahm das Wort der Abg. Seer

nl), welcher erklärte, er werde gegen jeden Kanal stimmen, 9 auch dem Osten Hen ehre ch en gewährt würden.

Abg. Dr. han nn ür (nl.) trat namens seiner Fraktion für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage ein.

(Schluß des Blattes.)

Nr. 19 des ‚Zentralblatts der Bauverwaltung“, her— ausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. Mai, hat folgenden Inhalt: Wettbewerb um Entwürfe zu einer Synagoge in Köln. Eiserne Eisenbahnbrücke mit wasser—⸗ dichter Fahrbahntafel. Die Wassrstraße durch die canadischen 6 Zur Geschichte des deutschen Lokalbahnwesens. Ver— mischtes: Wettbewerb für Pläne zu einer Volks⸗Badeanstalt in Stettin. Wettbewerb für Entwürfe zu einer künstlerisch aus⸗ estatteten Wahlspruchtafel. Einweihung der Lutherkirche in Berlin. Trockenlegung der Zuydersee. Die Eisenbahnen der Erde.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Der Vermiether haftet, nach einem Urtheil des Reichs— erichts, VI. Zivilsenats, vom 5. Februar 1894, im Gebiete des reußischen Allgemeinen Landrechts dem Miether für den durch eine

irrthümlich unberechtigte Ausübung des Pfand und Retentions⸗ rechts verursachten Schaden: „Daraus, daß das Pfandrecht des Vermiethers auf dem Mieths vertrag beruht, folgt, daß der Ver⸗ miether in Beziehung auf die Ausübung desfelben dem Miether ber⸗ tragsmäßig verpflichtet ist. Der Miether hat aus dem Mieths- und Pfandvertrag den in rn, gegen den Vermiether, daß derselbe das ihm eingeräumte Pfandrecht nicht vertrags⸗ und rechtswidrig ausübe, daß er ihn insbesondere nach Beendigung des Miethsverhältnisses mit seinen Sachen und Effekten net we ziehen lasse, soweit er selbige nicht zur Deckung etwaiger Ansprüche aus dem Miethsbertrag in Anspruch nehmen kann. Verletzt der Vermiether diesen Anspruch, so haftet er aus dem Vertrage fär das von ihm zu vertretende Ver⸗ schen. (zi / 965)

Läßt jemand, welcher mit dem Inhaber eines bestehenden Ge— schäfts einen gleichen Namen hat, im Konkurrenzinteresse seinen Namen als Firma für ein gleiches Handelsgeschäft eintragen, welches thatsächlich nicht von ihm selbst, sondern von einem anderen, der fich nur als Prokurist eintragen läßt, betrieben wird, so ist, nach einem ürthei des Reichsgericht, J. Zivilsenat, vom 35. Februar 1555, jener Geschäfts inhaber gleichen Namens berechtigt, sowohl gegen den eigentlichen als auch gegen den nominellen Inhaber der Firma auf Unterlassung der weiteren Führung der Firma und auf Schadensersatz. sowie auf Unterlassung der Bezeich— nung ihrer Waaren,. mit seinem Namen zu klagen. Dieses Klagerecht steht ihm selbst dann zu, wenn jene un⸗ befugt gebrauchte Firma sich von seiner eigenen durch die Vornamen⸗ bezeichnung un terscheidet, wenn , die n m. der gleichen Geschlechtsnamen das Publikum irregeleitet werden soll und irregeleitet wird. Der Dianofgriefabrikant J. Bl. .. betreibt seit vielen Fahren unter der Firma J. Bl... seine im n wohlbekannte Pianoforte⸗ fabrik und bezeichnet die von ihm hergestellten und vertriebenen Instrumente mit dem einfachen Namen: Bl.. „unter Weglassung des Vornamens. Der Kaufmann K, begründete gleichfalls eine Pianofortefabrik, indem er sich dazu mit einem F. Bl. . . verband, der seinen Ramen für die Firma F. Bl.. . hergab, während der eigentliche 6 nhaber K. sich als Prokurist eintragen ließ. Die von ihnen herge— stellten und vertriebenen Instrumente waren an der Stelle, an welchen auch die Firma J. Bl... ihre Namenszeichnung anzubringen ite, ebenfalls mit dem Namen Bl. . . bezeichnet. Der Fabrikant J Bl. „* klagte auf Grund des Art. 27 H.-G. B. und F 15 des Markenschutzgesetzes gegen seinen Namensvetter F. Bl. . . auf Unter⸗ lassung der weiteren Führung der Firma „F. Bl. . . und der weiteren Bzeichnung seiner Instrumente mit dem Namen Bl. . . in der beschriebenen Weise, und er erstritt ein obsiegendes Urtheil. Die Revision des Beklagten wurde vom R.⸗G. zurückgewiesen, indem es begründend zusführte; Dem Berufungzrichter ist darin beizutreten, daß nach den Normen, die sich aus den Art. 16, 32, 23, 24 H.-G. -B. ergeben, der Beklagte seinen Namen nicht als Firma für ein Handelsgefchäft ein- tragen lassen durfte, welches nicht er selbst, sondern ein anderer be= treibt. Nach Art. 29 dez H. G. B. würde der Kläger befugt sein, sowohl gegen den Beklagten als den eingetragenen und sormellen Inhaber der Firma B. wie gegen K., der als ingetragener Prokurist nach Art. 41, 44 H.⸗G. -B. die

irma B. selbst ohne Zusatz zeichnen kann und in

ahrheit nicht als Prokurist, fondern als Prinzipal zeichnet, die Unterlassung der weiteren Führung dieser . klagend zu verlangen. Nach der festgestellten Sachlage ist der Name Bil. . .“ die Haupt⸗ sache. Durch ihn wird das Publikum jrregeleitet und soll durch ihn irregeleitet werden, wie sich daraus ergiebt, daß die Instrumente aus der Jahrit B. an der Stelle, an welche das Publikum durch den Kläger gewöhnt ist, mit dem einfachen Namen „Bl. . . bezeichnet werden. Daß der Kläger dadurch in feinem Recht verletzt ist, liegt auf der DVand ... (47/94)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

In denjenigen preußischen Städten, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung von einer Königlichen Behörde geführt wird mit einem für jeden Kopf der Bebölkerung zu leistenden Bei⸗ trage der Gemeinde zu den Kosten dieser Verwaltung, ist nach § 6 des f. vom 20. April 1392 bei einer Abzweigung einzel⸗ ner Theile dieser Verwaltung und der Ueberweisung derselben an die Stadtgemein de zur eigenen Verwaltung der Beitrag der Ge⸗ meinde zu den Polizeikoften „der Minderausgabe des Staats entsprechend⸗ zu ermäßigen. Die Berechnung dieser Ermä igung hat, nach einem Urtheil' des Ober, Verwaltungsgerichts, 1. Senats, bom 21, November 1893 für jedes Etatsjahr in der Weife ä, geschehen, daß die Minderausgabe, die Erfparniß, des Staats in vollem Betrage durch die Zahl der Cinwohner der Stadt zu theilen und der sich dann ergebende

ettg von dem gesetzlich bestimmten. Kopfsatz in Abzug ju bringen ist. Für die Höhe der Ersparniß werden regelmäßig die Kosten, welche für die? Stadtgemeinde durch die eigene Ver— . jener überwiesenen Polizeizweige hervorgerufen werden, solange als ma ebend zu erachten sein, bis von der Staatsregierung besondere Gründe für die Annahme, es würde der Staat mit geringeren Beträgen us temmen glaubhaft gemacht werden. Die Stadtgemeinde Wies⸗ maden erhielt die Feib, und die Feuerizschpollzei zur eigenen Verwaltung mberwiesen, waͤhrend im Übrigen die dorkige örtliche i,, bon der Königlichen Polizeibehörde geführt wird. Der an si It ll0 , für jeden Kopf der Beyölkerung zu leistende elta der Gemeinde zu den Kosten der Pelizeiverwaltung ar, demnach der . des Staats entsprechend Etermaßigen. Hinsichtlich der Kosten der Feldpolizel beanspruchte die mem den Abzug von 11 491 6, welchen Betrag sie für den sldschuz verwende und welchen nach ihrer Meinung auch der Staat . eigener Verwaltung der Feldpolizei aufwenden müßte, von dem von 63 zu zahlenden Normalbeikrag von 1,10 für den Kopf, sodaß die . des seitens der Stadtgemeinde für jeden Kopf zu entrichtenden n g iaten . für das solgende CGlatssahr ö? 4. ut g Dagegen fetzte der Ober . die Höhe des er⸗ z gten Saßhes auf 1,97 4M pro 6l fest, und zwar berech⸗ ö dabei einerseits die thatsächlichen nach Abzug Einnahmen verbleibenden Jahres Gesammtausgaben des

Staats für die i ,. in Wiesbaden auf 240 628 , andererseits die Minderausgabe, die sich für den Staat aus der Wahr⸗ nehmun der Feldpolizei seitens der Stadtgemeinde ergebe, auf die . vier Schutzmaͤnner, mittels deren Anstellung dem Staat die Mitbesorgung dieses Polizeizweiges ermöglicht werden würde, d. i. jährlich 6194 4, Summa 2465 27 ½, und endlich, da der Maß⸗ stab, nach welchem der Anspruch des Staats zu ermäßigen fei, nur nach dem Verhältniß der vom Staat ersparten Kosten und seiner thatsächlichen Ausgaben zu dem im F 1 des Gesetzes vom 20. April 1892 bestimmten Beitrage sich bestimmen könne, den ermäßigten Beitragssatz nach der Proportion 246 822: 1,10 S240 628. X (x 197). Auf die . der Stadtgemeinde gegen den Ober⸗Präsidenten erkannte das Ober⸗Verwaltungsgericht nach dem Klageantrag auf Festsetzung eines ermäßigten Beitragsfatzes pro 1893 94 von 9.92 6 für den Kopf der Bevölkerung, indem es be⸗ e, ausführte: Der Klägerin war zunächst und vor allem darin eizutreten, daß die vom Beklagten angewendete Verhältnißrechnung nicht gerechtfertigt, vielmehr we. des § 6 Ges. vom 20. April 1892 die Ersparniß des Staats durch die Zahl der Einwohner der Stadt zu theilen und der sich dann ergebende Betrag von dem im z 1 des Gesetzes bestimmten Kopfsatz in Abzug zu bringen ist. . . . war kann demzufolge der ö einer einzelnen Stadt dann, wenn nur wenige Zweige der Ortspolizei seitens der König⸗ lichen Behörde berwaltet werden, gänzlich wegfallen, während die Tendenz des Gesetzes vom 20. April 1897 im allgemeinen dahin gegangen ist, die Leistungen der betheiligten Städte für Polizeiliche Zwecke zu vergrößern. Indeß der Umstand, daß zufolge des Ausbaues eines Gesetzes im einzelnen die dasselbe im großen und ganzen beherrschende Absicht in einem seltenen Ausnahmefall nicht er⸗ reicht wird, berechtigt noch keineswegs dazu, demselben eine Deutung zu theil werden zu lassen, die mit den allgemeinen Regeln der Aus⸗ legung nicht vereinbar ist. Was sodann die Minderausgaben des Staats betrifft, so liegt zwar die Beweislast hinsichtlich der Höhe derselben der Stadt ob. Allein ein strikter Nachweis kann in dieser Beziehung gar nicht geführt werden. .. . Von diesem Standpunkt aus erscheinen die Ausgaben, welche thatsächlich den Gemeinden durch die Verwaltung der ihnen überwiesenen Polizeizweige entstehen, keineswegs ohne jede Bedeutung, da kaum an— zunehmen ist, daß die Kommunalbehörden sich einen über triebenen Aufwand werden zu schulden kommen lassen. Demnach bilden immerhin die Kosten, welche durch jene Verwaltung der einzelnen Polizeizweige hervorgerufen werden, für den Gerichtshof einen Anhalt bis dahin, daß Beklagter besondere Gründe für die Annahme, es würde der Staat mit geringeren Beträgen auskommen, glaubhaft macht. Im vorliegenden Falle hat nun Beklagter ,, der Administration der . Bedenken der letztbezeichneten Art nicht vorzubringen vermocht; es geht vielmehr aus seinem letzten Schriftsatz hervor, daß sein er Berechnung der in Rede stehenden ebentuellen Aus- gaben eine nicht völlig zutreffende Anschauung Über die Aufgaben der mit der Ausübung der Feldpolizei beauftragten Exekutipbeamten zu Grunde liegt, und zwar gilt dies von der aufgestellten Unterscheidung zwischen den allzemeinen sicherheitspolizeilichen Funk= tionen der genannten Beamten und ihrer Verpflichtung, die Felder zu überwachen, sowie jeden Feldfrevel zur Anzeige zu bringen. Hier nach war der in Rechnung gestellte . von 11491 S zuzu⸗ billigen... Dieser war für das Jahr 1893/94 festzusetzen, sodaß der getroffenen Entscheidung eine Bedeutung für die fernere Zukunft nicht beiwohnt. Wenn nämlich es auf eine Minderausgabe ankommt, so kann diese nur für ein bestimm tes Etatsjahr ermittelt werden, weil eben die nothwendigen Ausgaben ihrer Natur nach schwankend sind, und also aus der in dem einen Jahre entstehenden Ersparniß nicht auf die Höhe der Ersparniß in einem späteren Jahre geschlossen werden darf.“ II. 5H.)

Schulwesen.

Der Deutsche Lehrertag in Stuttgart nahm, wie dem We T; B.‘ weiter berichtet wird, in seiner gestrigen Versammlung die fünf von dem Rektor Koehler⸗Breslau vorgelegten e . be⸗ treffend die Schulaufsicht, an; auf Antrag des Herrn Graßler⸗Barmen wurde jedoch der dritte Leitsatz dahin ergänzt, daß die Leitung und Aufsicht in mehrklassigen Schulen nicht dem Ersten Lehrer (Haupt- lehrer, Rektor) allein, sondern diesem unter angemessener Mitwirkung des Lehrerkollegiums“ zu übertragen sei. Bei der Wahl der Schulleiter soll nur die persönliche und pädagogische Tüchtigkeit maßgebend sein; kirchliche, politische und sonstige Rücksichten selen grundsätzlich auszuschließen. Einklassige Schulen sollen unmittelbar dem Kreis⸗Schulinspektor unterstehen. se,, referierte Mittelschullehrer Klemm⸗Heilbronn über einheitliche Rechtschreibung; die von ihm aufgestellten Leitsäͤtze J und 3 wurden unverändert angenommen. Bei Leitsatz ? wurden drei Nebenpunkte, die sich auf die Fricke'sche Lautorthographie, den Gebrauch großer Buchstaben, sowie Dehnungs. und Schärfungszeichen beziehen, ge⸗ strichen; Leitsatz 4 wurde dahin erweitert: die verbündeten Regierungen durch den ständigen Ausschuß der allgemeinen deutschen Lehrerver⸗ nrg! darum zu ersuchen, die in den Leitsätzen geforderte Recht⸗ chreibung einheitlich festzustellen und deren Gebrauch in thunlichst kurzer Zeit für die Schulen und den amtlichen Verkehr anzuordnen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 16. Mai gestellt 10533, nicht rechtzeitig gestellt 34 Wagen. In Ob r en sind am 15. d. M. gestellt 3957, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗-Versteigerungen.

Beim ö Amtsgericht 1 Berlin standen am 16. Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Hoch⸗ meisterstr. 8, Ecke Franseckistr., dem Maler R. Bod gehörig, fc 8, M a, Nutzungswerth 13 530 S, Mindestgebot 159 300 ; ür das Meistgebot von 194 500 S wurde der Rentier August Krackow, Kastanienallee 19/20, Ersteher. Rostockerstr. 44, dem Kaufmann Franz Drechsler gehörig, Fläche 8, 98 a, Nutzungswerth 11180 M, Mindestgebot 130600 S; für das Meistgebot, von 163 500 S wurde der Bäckermeister G. Scherf, Belle⸗Alliance⸗ straße 21 a, Ersteher. Eingeste llt wurde das Verfahren, betref⸗ fend das Grundstück Bachstr. und Siegmunds hof 2, dem Kauf⸗ mann Max von der Heyden gehörig.

Die heutige von der Qpposition einberufene Versammlung der Besitzer der 3, Western-⸗New-JYork⸗ und Pennsylvania⸗ Bon ds, welche von etwa 20 Personen besucht war, die 575 M00 Dollars innehaben, sprach ihre Zustimmung zur Fortführung des Kampfes aus, sofern bis zum 19. d. M. Vormittags die Inhaber von im ganzen 2 Millionen Dollars bei dem Bankhause Kahn u. Comp. oder bei Dr. Fritz Meyer ihre dahingehende Absicht äußern. Es wurde ,. in diesem Fall in der am 19. d. M. Abends ab⸗ zuhaltenden Versammlung Beschluß über die Details zu fassen.

Magdeburg, 16. Mai. W. T. B. Zuckerbe richt. Kornzucker exkl., bon 92 , neue 1290, Korn ucker exkl. S8 b / Rendement —, —, neue 12,15, Nachprodutte exkl., 75 oG 0 Rendement 9.30. Ruhig, wenig Geschäft. Brotraffinade . Brotraffinade II. D, Gem. Raffinade mit Faß = Gem. Melis J., mit Faß —. Still. Rohzucker. JI. Produkt Transito f. a. B. Hamburg vr. Mai 11,824 bez., 11.85 Br., pr. Juni 11,70 Gd., 11,75 Br., 36 19 ber⸗ 11,75 Br., pr. Oktober⸗Dezember 11,325 Gd.

406 Br. Ruhig.

Halle a. S., 16. Mai. 693 T. B) Der ,,, der Zuckerfabrik Körbisdorf gschloß bei reichlichen Abschreibungen die Vertheilung einer Dividende von oo in Vorschlag zu bringen.

Frankfurt a. M., 16. Mai. (W. T. B. le die „Frank⸗ furter Börsen⸗ und Handelszeitung“ meldet, hat der Verband süd⸗

deutscher Walzwerke den Grundpreis für en zur Spezifikation im dritten Quartal d. J. in Dell hic e el n, e⸗ stiegenen , n, g vom 15. d. M. ab auf 108 1½0 ach basis Neunkirchen, bei voller Skala erhöht, wa einem Au ffchlag von 3 A6 per Tonne entspricht.

München, 16. Mai, (W. T. B.) Die „Allgemeine Zeitung“ meldet aus Belgrad bezüglich der von den betheiligten Banken vor⸗ eschlagenen AUnifizierung der vier serbischen Anleihen, daß der serbische

inanz-Minister nicht viel über eine Verzinfung zu 40) hinaufgehen wolle. Gegenwärtig schwebten Verhandlungen . die Verzinsung. Der Finanz. Minister gründe den Anspruch auf Ermäßigung des Zins⸗ fußes darauf, daß die Fähigkeit des serbischen Staatz erwiesen sei, bei geordneter Verwaltung allen Bedürfnissen des Staats, sowie allen Verpflichtungen gegenüber den Staatsgläubigern mit den gegenwärtigen Staartzeinnahmen genügen zu können. .

Leipzig, 16. Mai. (W. T. B.)) Kammzug⸗ Termin“ handel. La Plata Grundmuster B. per Mai 3, 277 M, per Juni 3, 30 M, per Juli 3,32 4A. per August 3, 35 (. ver September 3,385 M, ver Oktober 3,35 M, per November 3,57 , per De⸗ zember 340 , ver Januar 3423 M6, per Februar 3,45 M, per März 3,4773 „M, per April 3, 476

Mann heim, 16. Mai. (W. T. B.) rodukten markt. Weizen pr. Mai 13,85, pr. Juli 13,55, pr. Nov. 13, 55. Roggen vr. Mai 11,35, pr. Juli 11,45. pr. Nob. 11.50. Hafer per Mai 13,59, pr. Juli 13330, pr. Nov. 12, 109. Mais pr. Mai 10,20, pr. Juli 10,20, pr. Nov. 10,35. .

Brem en, 16. Mai. W. T. B.) Börsen - Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum Börse) Ruhig. Loko 475 Br. Baum wolle. Still. Upland middling, loko 37. 3. Schmalj. Matt. Wilcox 335 3, Armour shield 38 3, Cudahy 385 3, , 325 3. Wolle. Hu f, 170 Ballen. Taback. msatz: 37 Seronen Carmen, 660 Kisten Seedleaf.

Triest, 16. Mai. (W. T. B.) Die Generalversammlung des Oesterreichischen Lloyd nahm den Antrag des Verwaltungs⸗ raths auf Vertheilung einer vierprozentigen Bividende ent auf Vortragung von 39 219 Fl. auf neue Rechnung an und sprach dem Verwaltungsrathe und der General⸗Direktion einstimmig die Aner⸗ kennung für die wesentliche Besserung und Konsolidierung des Unter= nehmens aus.

Pest, 16. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt. Wetzen matt, per Mai⸗Juni 676 Gd., 678 Br., pr. Herbst 7,07 Gd. 03 Br. Roggen pr. Herbst b, 58 Gd, 5.60 Br., Hafer pr. Herbft 8d God., 5,86 Br. Mais pr. Mai- Juni 477 Gd, 478 Br, pr. ,,, „95 Gd., 495 Br. Kohlraps pr. August⸗September

London, 16. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. Preise unverändert, lebhafte Betheiligung.

An der Küste 7 Weizenladungen angeboten.

gb o Jayazucker loko 14 ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 1IT ruhig. Chile⸗Kupfer 39, pr. 3 Monat 3hissug.

Liverpool, 16 Mai. (W. T. B.) (Baum wollen⸗ Wochenbericht.) Wochenumsatz gegenwärtige Woche 30 900 e,. Woche 59 000), do. von amerikanischen 26 000 (51 6b), vo. für Spek- lation (=), do. für Export 10090 (5000, do. für wirk ichen Konsum 26 906 (46 0600), do., unmittelb. ex. Schiff 29 060 (660 O00), wirklicher Export 10 960 (7000), Import der Woche 16 00 45 000), davon amerikanische 11 900 (37 000), Vorrath 1 668 000 (1 691 6000), davon amerikanische 1 407 000 (1 429 000, schwimmend , S3 000 (77 000), davon amerikanische 67 000

Paris, 16. Mai. (W. T. B.). Die ungünstige Lage der ita= lienischen Märkte, der schlechte Ausweis der Banca d'Italia und die Umgestaltung des anfänglichen Deports in 5 Centimes Report be⸗ wirkten einen stärkeren Rückgang der italienischen Rente, wodurch die Gesammttendenz nachtheilig beeinflußt wurde, Rio Tinto flau.

Zürich, 16. Mai. (W. T. B.) Die Schweizerische Nord⸗ ostbahn versendet den Entwurf des Prospekts der von dem Kon— sortium Guyer - Zeller übernommenen 375 Anleihe im Betrage von 10 Millionen Francs, demzufolge die Subskription zum Kurse von 29 io bei den gleichen Stellen im In, und Auslande wie bei den früheren Anleihen am 21. und 22. Mai beabsichtigt ist. Die Hälfte der Einzahlung mit 247 Francs ist am 1. Juni, die andere Hälfte am 1. Oktober zu leisten.

Brüssel, 16. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Versamm⸗ lung der Aktionäre der Kongo-⸗Eisenbahn wurde das Abkommen mit der 3 Regierung angenommen, wonach die Regierung Aktien im Betrage von 10 Milllonen zeichnet. Während der Er⸗ bauung der Bahn werden 3 oo Interkalar⸗Zinsen bezahlt. Die Re⸗ gierung behält sich das Recht vor, innerhalb 10 Jahren die Konzession unter gewissen Bedingungen zurückzukaufen, darunter die Bedingung, daß die Aktien in diesem Fall zu 600 Fr. eingelöst werden. Eine neue Versammlung soll einberufen werden, um die erforderlichen Ab⸗ änderungen der Statuten vorzunehmen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Nach der im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu⸗ sammengestellten „Statistik der Güterbewegung auf den deutschen Eisenbahnen“ ist im Jahre 1893 der Güterverkehr der deutschen Bahnen *) von

1657 922 176 t im Jahre 1892 auf 166 51450 t um 7592 351 t oder 48 Proz. gestiegen. Von wichtigeren Massenartikeln wurden befördert: 1892 1893 1893

mehr 268 176 t

weniger

198 4465 t 76 384 t

3 976 7365 t 2123 661 t 12653770 t 2860 914 t 5177146 t 21909068 t 6 450 908 t

3 708 559 t 2232106 t 1330154 t 2514922 t 4398 627 t 9551 254 t 6 499 404 t . 4611 6464 4796987 * Fabrikateisen. 5 239 051 t 5423479 t Steinkohlen . 59 130 326 t 62411274 t Braunkohlen . 12713 858 t 13 233 855 t ebr. Kalk.. 1844 280 t 1963642 t

ement .... 1236646 t 1366233 t rohe u. gebr.

Steine... 12369 5844 12548048 t Rindvieh ... 3 507 109 St. 4002163 St. nf, öon z,, Schweine ...

Düngemittel.

345 992 t 778 518 t 361 1865 t 48 496 t 1865 423 t 184 428 t 3 280 948 t 519997 t 119361 t 129 586 t

178 463 t

495 064 St. 138218. T0l1L 985 ,. 719946 . 187481. Geflügel... 10 066 587 . 11185 546 „11199659 ,

, anischen Damp ahrts⸗Gese aft ist a ; . . Schnelldampfer 1 enn rn, am 16. g in New⸗JVork an⸗ kommen. ö Bremen, 17. Mai. (W. T. 3. Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Kaiser Wilhelm II., nach New⸗Nork be⸗ stimmt, hat am 15. Mai, 15 Uhr Nachmittags Punta Delgadg passiert. Der Postdampfer Amerika, von Baltimore kommend, ist am 16. Mai, 8z Uhr Morgens, auf der Weser angekommen. Der Schnell dampfer Spree“ f am 15. Mai, 4 Uhr Nachmittags, von New⸗Jork vin Southampton nach der ö abgegangen. Der ifi. dampfer Trave', von New⸗JYork kommend, hat am 16. Mai,

) Sendungen von weniger als je t (10 Ztr.) sind außer Be⸗ tracht geblieben.