hat am 16. Mai, 2 Uhr Nachmittags, die 6 von Southampton nach New. Jork fortgesezt. Der Reich- Poftdampfer Hohen staufen“, don Australien kommend, ist am 16. Mai, 10 Uhr Vor⸗ mittags, in Antwerpen angekommer. /
amburg, 16. Mai. (W. T. B.) am burg ⸗ Am eri kan ische Packetfabrt · Aktien ⸗Gesellfchaft. Der Postdampfer Sean dia“ hat, von New⸗Jork kommend, heute früh 1 Uhr Lizard
assiert. ö ö. 17. Mai. (W. T. B.) Der Schnelldampfer Nor⸗ ew-⸗YJork kommend, heute 3 Uhr 30 Minuten
mannia“ hat, von Lizard passiert. . London, 16. Mai. (W. T. B.) Der Castle⸗Dam fer „Roslin Castle“ hat heute auf der Heimreise Madeira passiert. Der Castle⸗Dampfer Venice“ ist heute auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. —e-er Union⸗Da mpfer . Arab! ist gestern auf der imreise von Lissabon abgegangen. Der Union ⸗Dampfer Tartar“ ist heute auf der Ausreise von Madeira abgegangen.
5 Uhr Morgens, Sceillv passiert. Der Schnelldampfer 33
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird . Verdis Falstafff mit folgender Besetzung . Falsstaff: Herr Betz, Ford: Herr Fränkel, Alice; Fräulein Leisinger, Quickly:
rau Götze, Aennchen: Fräulein Dietrich, Frau age:
räulein othauser, Fenton: err Sommer, Dr. Cajus: . Philipp. Bardolph: Herr Lieban, Pistol: Herr Mödlinger.
apellmeister Dr. Muck dirigiert. — * Richard Wagner's Geburts⸗ tag, am 22. d. M. geht des Meisters Oper „Der fliegende Holländer in Scene. . .
Im Königlichen Schau spielhause wird morgen Shake⸗ speare's Wintermärchen“ mit Flotom s Musik gegeben. Die Be⸗ setzung ist die nachstehende: Leontes: Herr Ludwig, Hermione: Fräulein Poppe, Perdita: Frau von Hochenburger, Florizel:
err Purschian, Autolykuß: Herr Vollmer, Polyxenes:
err Keßler, die Zeit: Fräulein Lindner, Paulina: Frau Stollberg, Camillo: Herr Kahle. — In dem am Sonnabend erstmalig in Scene gehenden Lustspiel Der Tugendwächter', nach Lope de Vegg be⸗ arbeitet von Eugen Zabel, sind die Damen von K Poppe, von Mayburg, die Herren Vollmer, Purschian, Arndt in Hauptrollen beschäftigt. In dem darauf folgenden neueinstudierten Lustspiel Die Dienstboten' von Benedir giebt Frau Schramm die Köchin, Herr Vollmer den Kutscher. .
Im Refidenz⸗Thea ter wird außer dem Schwank „Der selige Toupinel“ noch Bisson's . Pontbiquet“ auf dem Spielplan erscheinen. In beiden Stücken werden im Laufe der nächsten Woche einige für die neue Spielzeit verpflichtete Künstler sich dem Berliner Publikum vorstellen. H
Im Zentral⸗-Thea ter geht auf vielseitigen Wunsch heut und morgen nochmals „Der Registrator auf Reisen? in Scene, Als dann soll ein dramatisches Quodlibet, betitelt Der Traum des Aktionärs“, in welchem Herr Thomas mehrere seiner Glanzrollen spielen wird, zur Aufführung gelangen.
Im Theater Unter den Linden gelangt morgen die 241 'sche Operette Der Obersteiger: zur Aufführung. In der
itefrolle tritt Herr Karl Schulz zum ersten Mal nach seiner Rück= fehr aus Amerika auf. Das Ballet Farfarello“ beschließt den Abend.
Morgen wird die „Berliner Liedertafel! (180 Sänger) unter Leitung ihres Chormeisters Herrn Zander im Garten des Kroll'schen Etabtifsements konzertieren. Mit den Vorträgen der Liedertafel werden die des Neuen Orchesters (Dirigent: Herr ĩᷣ abwechseln. Das Konzert beginnt um 6 Uhr Nachmittags. Am Sonnabend findet der erste ‚Waljer⸗ und Operetten⸗Abend? statt. Als Solist tritt dabei mit besonderer Genehmigung des General-Intendanten Grafen Hochberg der Königliche Kammermusiker Schulz (Cornet à Piston) auf.
, ,, . Auf das namens des Gesammtvorstandes von dem Arbeits aus⸗
ß für die Berliner GewerbeA us stellun g 1896 an Seine ajeflät den Kaiser und König gerichtete Gesuch um Ueber lassung des Hippodroms nebst Umgebung eröffne te gestern der Chef des Zbilkabinets, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Lucgnus dem Arbestsausschuß im Allerhöchsten Auftrage, daß Seine Majestät den
icht vom 17. Mai,
Wetterb r Morgens.
8
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Stationen. Wind. Wetter.
in O Celsius
Temperatur ho C. — 40R.
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp
red. in Millim.
bedeckt halb bed. wolkig wolkig Regen halb bed. Dunst bedeckt
Belmullet .. Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. ö .
t. Petersbg. Moskau ..
Cork, Queens⸗ omn . Cherbourg. . Elder... . mburg .. winemünde Neufahrwasser
765 Memel. 166
5 J ünster ... 764 Karlsruhe. 1763 Wiesbaden. I63 München.. I.64 Chemnitz.. 764 Berlin.... 764 me 269 Breslau. I64 le dir.. 762 3 . ö ö. 760 761
774 märchen.
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; Mediei. ., / tung und wolkenlos wolkenl. I) wolkenlos heiter?) wolkenlos wolkenlos
wolkenlog wolkenlog wolkenl. ?) wolkenl. c) wolkenlos wolkenlos wolkenl. 5) heiter Dunst halb bed.
wolkig 18 wolkenlos 24
766 764 766 767 766 Ibh
73 Uhr.
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und Liebe.
Früh Thau. Thau. 3) Thau. ) Thau. ) Thau.
nebersicht der Witterung.
Die Witterun en n , steht unter dem Einfluß eines umfangreichen Hochdruckgebiets, dessen Kern mit etwa 775 mim nördlich von Schottland liegt; verhältnißmäßig niedriger Luftdruck lagert jen= seils der Alpen. Dementsprechend wehen über
entral⸗Furopa leichte, meist nordöstliche Winde.
n Deutschland ist das Wetter trocken, wolkenlos und ungewöhnlich warm; die Temperatur liegt 2 bis 8 Grad über dem Mittelwerthe. In Oesterrei fanden vielfach Gewitter statt. Die Wetterlage hat an Beständigkeit zugenommen, und daher ist Fort⸗ dauer der warmen, heiteren Witterung zu erwarten. . Deutsche Seewarte.
reitag:
Theater⸗AMnzeigen.
Königliche Schanspiele. haus. 17. Vorstellung. Falstaff. Lyrische Komödie in 3 Akten von Giuseppe Boito, deutsch von Max Kalbeck. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrich- tung vom Ober⸗-Inspektor Brandt. Dirigent: Kapell⸗ meister Dr. Muck. Anfang 79 Uhr. Schauspielhaus. 134. Vorstellung. Das Winter ˖ Schauspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, nach der Uebersetzung von Franz von Dingelstedt und Schlegel⸗Tieck. Musik von Friedrich Tanz von Emil Graeb. ĩ egisseur Max Grube. tung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Musikdirektor Wegener. Anfang 74 Uhr Sonnabend: Opernhaus. istorische usik von von Emil Taubert.
Schauspielhaus. Mal: Der Tugendwächter. zügen, nach Lope de Vega, mit theilweiser Benutzung der Braunfels'schen Uebersetzung, für die deutsche Bühne bearbeitet von Eugen Zabel. setzt vom Ober ⸗Regisseur M studiert: Die Dienstboten. zug von Roderich Benedix. In Seene gesetzt vom DOber⸗Regisseur Max Grube. Anfang 775 Uhr.
Deutsches Theater. Freitag: Geogranhie Anfang 74 Uhr.
Sonnabend: Der Talisman.
Sonntag: Der Herr Senator. Montag: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Berliner Thenter.
ment · Vorstellung. . (Ludwig Barnay.) — Der Geizige. Anfang 1
Sonnabend: Zum 1. Male. Faust.
Sonntag, Nachm. 27 Uhr: Das Glas Wasser. (Ludwig Barnay.)
Abends 71 Uhr: Faust.
Lessing · Theater. Freitag: Niobe und Die
Orieutreise. (Doppelvorstellung.) Sonnabend, Sonntag:
(Jenny Groß.) Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.
Girofls ⸗ Girofla. 3 Akten von Albert Vanloo und Eugen Letterier.
ĩ a icht als ausreichend für die Zwecke der Aus⸗ ae rn . 5. aus diesem Grunde zur Hergabe desselben
d Si rn wirr g n. Die angrenzenden Terrains des Thiergartens
aber wären unter keinen Umständen erhältlich.
n Gegenwart der in Vertretung Ihrer Majestät, der gaiffii * senenen Prinzessin Friedrich Leopold, Königliche Hoheit, fand heute in der Philharmonie unter großer Betheill gung die Jahrezversammlung der „Frauenhilfe“ des Berliner Lokal- vereins des Evangelisch. kirchlichen Hilfsvereins statt. Unter den An⸗ wesenden befanden sich der Ober Hofmeister Freiherr von Mirbach, die Ober ⸗Hofmeisterin Gräfin Brockdorff, die Hofdamen Gräfin Keller und Gräfin ener, vom Hof⸗ staat der Kaiferin, der Konsistorial - Präsident Schmidt, die General Superiatendenten Faber und Dryander, der Propst von der Goltz, der Superintendent Leonhardt, der Präsident des Reichsbank ⸗Direktoriums Pr. Koch u. a. Propst von der Goltz sprach zunächst über die Noth⸗ wendigkeit der Diakonie, an deren Arbeiten mitzuhelfen alle Frauen nach ihren Fähigkeiten berufen seien, um das soziale Versöhnungs—⸗ werk zu vollbringen. General ⸗ Superintendent Faber sprach speziell über das Werk der Frauenhilfe, die wesentlich die Mittel aufbringt, um in Berlin elf Krankenpflege⸗ stationen mit 70 Schwestern zu unterhalten. Zum Schluß nahm noch General⸗Superintendent Dryander das Wort, um die ernste Mahnung an die Versammlten zu richten, das Werk weiter auszu— breiten. Er konstatlerte dabei mit Befriedigung, daß durch die Ber⸗ liner Frauenweltimmer mehr das Gefühl der Verantwortlichkeit gehe, an der Beseitigung des sozialen Elends mitzuarbeiten.
Die Trauerfeier für den früheren preußischen Gesandten beim Päpst⸗ lichen Stuhl, Wirklichen Geheimen Rath Br. von Schloezer hat heute Vormittag um 10 Uhr in der reich geschmückten Kapelle des Jerusalemer Kirchhofs in der Bergmannstraße stattgefunden. Seine Ma . der Kaifer hatte einen Kranz mit prachtvollen Rosen, Maiblumen und Gardenien überfandt. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich widmete einen Lorbeerkranz mit schwarzer Atlasschleife. Im Auf⸗ trage Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leopold überbrachte der Major von Krosigk einen reichen Blumenkranz, Seine Königliche Hoheit der Prinz Alexander, der sich bei der Feier durch den General von Winterfeld vertreten ließ, hatte schon vorher einen Kranz niederlegen lassen, ebenso Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Karl. Von dem Fürsten Bismarck war aus Friedrichsru eine Kranzspende eingegangen. Der Reichskanzler Graf don Capriv wohnte persönlich der Feier bei. Für das Auswärtige Amt, dessen Beamte einen Riesenkranz spendeten, erschlen der Staatssekretär . von Marschall mit dem Unter⸗Staatssekretär Frei⸗
errn von Rotenhan, dem Dirigenten in der ersten Abthei⸗
lung, Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath Humbert und mehreren Räthen. Ferner waren anwesend der amerikanische Bot⸗ schafter General Runyon, der deutsche Gesandte in Brasilien Graf Dönhoff, der frühere Gesandte Graf Werthern, der Staats⸗Minister Dr. von Friedberg, der hanseatische Gesandte Dr. Krüger u. a. Der Senat der Freien Hansestadt Lübeck hatte einen Kranz überschickt. Zahlreiche Kranzspenden waren aus Rom eingetroffen; einer der Kränze mit roth, gelber. Schleife trug die Wid⸗ mung des Deutschen Künstlervereind in Rom, auf der Schleife eines anderen las man die Worte: „Die dankbaren Verehrer in Rom dem edlen Freunde“. Die Kapelle des 4. Garde⸗Regiments z. F. führte die Trauermusik aus. Hofprediger Frommel hielt die Rede.
An Geschenken und Vermächtnissen sind bei der Haupt- Stiftungskasse des Magistrats während des Monats April d. J. eingegangen 10 481,50 „, an Kollektengeldern 70, 20 ½, aus schieds⸗ männischen Vergleichen und Zessionen 946,42 M und an Ueberschüssen aus herrenlosen Erbschaften 19 017,96 ½Æ, zusammen 30 516,13
Düren, 15. Mai. Der Köln. Itg. wird gemeldet: Der gestrige Abend und die letzte Nacht haben unserer Stadt und Um- gegend zum nicht geringen Schrecken ihrer Bewohner mehrere Erd⸗ erschütterungen gebracht. Der erste Stoß erfolgte gestern Abend gegen 63 Uhr. Stärker als dieser war der zweite, der um 8 Uhr Abends hier und im nördlichen Theile des Kreises beobachtet wurde. Er verlief in horizontaler Richtung von Norden nach Süden, war von einem kurzen Brausen begleitet und machte die Häuser erzittern
Musik von Charles Lecoeg.
Freitag: Opern⸗ Im prachtvollen Park: Wilhelmstädtischen Theaters
Text von Arrigo ! Lat. ⸗ ; Konzertmeisters Herrn Stiemer.
Verdi.
burg. Freitag:
Bisson. Deutsch von G. Regie: 795 Uhr. Dekorative Einrich⸗ Dirigent: in 3 Akten von Henry Meilhac. 128. Vorstellung. Die ö. in 4 Akten, Dich⸗ R. Leoncavallo. Uebersetzung Tanz von Emil Graeb. Anfang
135. Vorstellung. Zum ersten Lustspiel in 4 Auf⸗
von Zell und Gense. Hierauf: Farfarello, Ballet.
,, , nn,.
Grube. Neu ein⸗ von Brandon Thomas.
acobson und Benno Jacobson.
73 Uhr.
Freitag: 6 auf Reisen. Freitag: 38. Abonne⸗
Regie: Herr Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann.
ark: Großes Konzert, aus— geführt von dem vollständigen . des Friedrich⸗ unter
Anfang des Konzerts 69 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Residenm · Thenter. Direktion: Sigmund Lauten. Der selige Tonupinel (Feu Toupinel). Schwank in 3 Akten von Alexandre von Moser.
Sonnabend: Dekorirt (Décoré).
Theater Unter den Linden.
Eine Nacht in Venedig, Operette in 3 Akten Musik von J. Strauß. —
Freitag: Charley's Tante. Schwank in 3 Akten 35 y Vorher: enrebild in 1 Auf⸗ ,, . Posse mit Gesang in 1 Akt von Ed. Roth. In Seene gesetzi von Ad. Ernst. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Bentral - Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. 18. Gastspiel von Emil Thomas.
onnabend: Dieselbe Vorstellung.
und die Fenster erklirren. Eine dritte, aus zwei sekundenlangen Stößen ö rschütterung trat heute früh 3 Uhr 47 Minuten ein.
Augsburg, 17. Mai. Die III. Deut sche Taubstummen⸗ lehrer⸗-Versammlung wurde heute hier eröffnet. 161 Theil= nehmer aus allen Theilen Deutschlands und Oesterreichs sind dem W. T. B.“ zufolge dazu eingetroffen. Vorträge werden haften: Vetter (Frankfurt a. M. über die Sicherung der Laut- sprachmethode, Hemmes (Bensheim) über die Hörempfindungen Taubstummer, Streich (Bönnigheim) Über die Erziehung Taubstummer zur Religiosität, Roetgens (Aachen) über die Trennung taubstummer Schüler nach ihrer ö Befähigung. Außerdem wird eine Lehr⸗ probe in der hiesigen Taubstummen-⸗Anstalt abgehalten werden.
— .
Weimar, 16. Mai. Die Generalversammlung der Schiller⸗= Stiftung ist auf den 4. und 5. Oktober d. J. verschoben.
Wien, 16. Mai. Unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Hr. Gruebl wurde heute eine Festversammlung zur Feier des 23jäh— rigen Bestehens des Reichs⸗Volkzsschulgesetzes abgehalten. Der Feier wohnten laut Meldung des W. T. B. etwa 3509 Per⸗ sonen bei, darunter zahlreiche Abgeordnete der vereinigten Linken, Gemeinderäthe und eine Deputation der Lehrer. Der Bürger⸗ meister brachte einen begeistert aufgenommenen Toast auf den Kaifer
Franz Joseph aus.
Paris, 16. Mai. In dem benachbarten Ivry geriethen, wie verschiedene Abendblätter melden, französische und belgische Ziegelarbeiter in Streit; die Polizei mußte einschreiten. — Nach Meldungen des W. T. B.‘ aus Perpignan wurde in Estagel ein italienischer Arbeiter ven mehreren Burschen nach einem Wort streit durch Steinwürfe lebensgefäbrlich verwundet; ein zweiter Italiener eilte zur Hilfe herbei, verwundete drei Franzosen schwer mit Messerstichen und wurde selbst mit Knütteln und durch Messerstiche schwer verletzt. .
New⸗York, 16. Mai. Eine Feuersbrunst zerstörte, laut Meldung des W. T. B.‘, heute in der 67. und 71. Straße eine Anzahl Wohnhäuser, Werkstätten und Ställe. Eine Lokomotive und 150 Waggons wurden vernichtet; etwa 50 Pferde kamen in den Flammen um. Der Schaden wird auf 300 006 Dollars geschätzt. — Ver der gestrigen Feuersbrunst in Boston (vergl. Nr. 113 d. Bl.) sind 137 Gebäude vollständig und 22 theilweise in Asche gelegt worden. Wie nachträglich festgestellt worden, ist die Entstehung des
euers auf Brandstiftung zurückzuführen. — In West-⸗Wisconsin sind grohe Ueberfchwemm ungen eingetreten, Häuser, Mühlen und Brücken wurden durch die Fluthen weggerissen. Im Chippewa⸗ Thal beträgt der angerichtete Schaden 2 Millionen Dollars.
Aus Mittel-⸗Amerika. Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus New⸗York vom 16. Mai: Nach einer aus San Salvador über Panama eingegangenen telegraphischen Nachricht sollen bei der Ent gleisung eines Eisenbahnzugs gegen 300 Personen ums Leben gekommen sein; unter den Reisenden habe sich auch der Präsident Ezeta befunden, der jedoch unverletzt geblieben sei.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
München, 17. Mai. (W. T. B.). Der Kaiserliche Bot⸗ schafter Graf zu Eulenburg ist heute früh nach Wien ab— gereist. Zur Verabschiedung hatten sich auf dem Bahnhof eingefunden der päpstliche Nuntius, das diplomatische Korps, sowie in Vertretung des durch eine Kammersitzung behinderten Minister⸗Präsidenten der Staatsrath Mayr.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Familien ⸗ Nachrichten.
mn . . . 4 Am 16. Mai, Morgens um 1 Uhr,
Leitung des
geliebter Gatte William, Haydn Edwards, General-Konsul der Vereinigten
Staaten zu Berlin. . Die Beerdigung wird am Sonn ⸗ abend, den 19. d. M., um 4 Uhr Nachmittags, von der Kapelle des Alten Kirchhofes in Potsdam statt—
. finden. . F. Haydn Edwards, geb. Heeckeren van Molencaten.
Anfang
Schwank Freitag:
Letzter Monat.
Verlobt: Gräfin Frida von der Recke⸗Volmerstein mit Hrn. Lieut. George von Sauerma Kraschniß⸗ Militsch). — Frl. Luise Ankersmit mit Hrn, Weut. von Heyking (Bremen). — Frl. Gabriele Steinmann mit Hrn. Hauptmann Georg Li (Ulachen). — Frl. Bertha Bittmann mit Hrn. Pr. med. Paul Siegl (Ratibor Rybnikz 9 Frl. Freya Brauer mit Hrn. Amtsrichter erdi⸗
nand Zimbal the n, Gurt von der Groeben
Verehelicht: Hr. Lieut. 1 mit Elisabeth Freiin von Wrangel (Königsberg)
Die Bajazzi.
Musik von Franz Anfang
Der
Doktor Nobin. — Dir wie Konzerte.
Kroll's Etablissement.
Garten · Konzert. — Berliner Liedertafel, Dirigent: Gültigkeit.
. Orchester: Paul Prill. Orchester: Paul Regiments: GC. Freese. Chausseestraße 265. 650 3, Dutzend ⸗Billets 4 0 Operette in
Entree.
Freitag: Neues Orchester: Paul Prill.
6 Uhr. Entrée 1“ M Dutzend⸗Billets haben keine
Sonnabend: Großes Garten⸗Konzert. Neues Anfang 63 Uhr.
Sonntag? Grostes Doppel Konzert. rill. Kapelle des Garde⸗Füsilier⸗ Anfang 4 Uhr.
Auf der Terrasse: Wein⸗-Restaurant mit freiem
2 * Käthe Schmidt (Königsberg i. Pr.. 6 Ein . Hrn. e erung · sser Lex (Wiesbaden). — Eine Tochter: Hrn. Victor von Sperber (Kleszowen). ö, 8 ö ernigerode a. S.). — Dr. 9 Schulrath Julius Riesch (Wiesbaden).
m.
Großes
Zander. Anfang
Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Berlin: Verlag der Expedition (Schol5y.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Unstalt, Berlin SM., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).
Entree Neues
Entroe
smnmeldung eines Waarenzeichens
n dreißig Mark, bei jeder Erneuerung der Anmeldung eine
halten;
verschied nach schwerem Leiden mein
soönats nach der JZustellung Widerspruch gegen die Eintragung
melder geltend machen wi Entscheidung des Patentamts festgestellten Hebereinstimmung
r. Professor Dr. Otto Gerlach mit Fil. chens begründete Recht geht auf die Erben über und kann
ö Rudolf. Fricke Hr. Pastor ö eh,
Verlagl⸗⸗
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
51H14.
2
Berlin, Donnerstag, den 17. Mai
1894.
1 .
Deutsches Reich.
Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen. Vom 12. Mai 1894.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. krordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung e Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
81.
Wer in seinem Geschäftsbetriebe zur Unterscheidung seiner aaren von den Waaren anderer eines Waarenzeichens sich dienen will, kann dieses Zeichen zur Eintragung in die slichenrolle anmelden. .
98 7
Die Zeichenrolle wird bei dem Patentamt geführt. Die hat schriftlich bei dem satentamt zu erfolgen. Jeder Anmeldung muß die Be⸗ ichnung des Geschäftsbetriebes, in welchem das Zeichen ver⸗ endet werden soll, ein Verzeichniß der Waaren, für welche ö bestimmt ist, sowie eine deutliche Darstellung, und soweit forderlich eine Beschreibung des Zeichens beigefügt sein,
Das Patentamt erläßt Bestimmungen über die sonstigen fordernisse der Anmeldung.
Für jedes Zeichen ist bei der Anmeldung eine Gebühr
chühr von zehn Mark zu entrichten. Führt die erste An⸗ 'ldung nicht zur Eintragung, so werden von der Gebühr anzig Mark erstattet.
Die Zeichenrolle soll enthalten:
I) den Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung;
2 die nach 5 2 Absatz 1 der Anmeldung beizufügenden gaben;
1 Namen und Wohnort des Zeicheninhabers und seines maigen Vertreters, sowie Aenderungen in der Person, im hmen oder im Wohnort des Inhabers oder des Vertreters;
) den Zeitpunkt einer Erneuerung der Anmeldung;
5) den ö der Löschung des Zeichens.
Die Einsicht der Zeichenrolle steht jedermann frei.
Jede Eintragung und jede Löschung wird amtlich bekannt macht. Das Patentamt veröffentlicht in regelmäßiger Wieder⸗ lung Uebersichten über die in der Zwischenzeit eingetragenen
d gelöschten Zeichen. 84
Die Eintragung in die Rolle ist zu versagen für Frei⸗ chen, sowie für Waarenzeichen,
I) welche ausschließlich in Zahlen, Buchstaben oder solchen börtern bestehen, die Angaben über Art, Zeit und Ort der erstelung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, jr Preisg, Mengen⸗ oder Gewichtsverhältnisse der Waare
Y welche in⸗ oder ausländische Staatswappen oder Wappen es inländischen Ortes, eines inländischen Gemeinde⸗ oder 'lteren Kommunalverbandes enthalten;
3) welche Aergerniß erregende Darstellungen oder solche ngaben enthalten, die ersichtlich den thatsächlichen Verhält⸗ ! nicht entsprechen und die Gefahr einer Täuschung be— Unden.
zeichen, welche gelöscht sind, dürfen für die Waaren, für iche sie eingetragen waren, oder für gleichartige Waaren zu nsten eines anderen, als des letzten Inhabers erst nach lauf von zwei Jahren seit dem Tage der Löschung von lem eingetragen werden. 3
85.
ECrachtet das Patentamt, daß ein zur Anmeldung ge⸗ schtes Waarenzeichen mit einem anderen, für dieselben oder r gleichartige Waaren auf Grund des Gesetzes über Marken— sutz vom 30. November 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) oder Grund des gegenwärtigen Gesetzes früher angemeldeten ichen übereinstimnit, so macht es dem Inhaber dieses Zeichens trvon Mittheilung. Erhebt derselbe nicht innerhalb eines
ö neu angemeldeten Zeichens, so ist das Zeichen einzutragen. andern Falle entscheidet das Patentamt durch Beschluß, die Zeichen übereinstimmen.
Aus dem Unterbleiben der im ersten Absatz vorgesehenen ittheilung erwächst ein Eisatzanspruch nicht.
8 6.
Wird durch den Beschlüß (8 5 Abs. 1) die Ueberein⸗ nmung der Zeichen verneint, so ist das neuangemeldete ichen einzutragen.
Wird Durch den Beschluß die Uebereinstimmung der Zeichen gestellt, so ist die , ,. zu versagen. Sofern der
daß ihm ungeachtet der durch
Anspruch auf die Eintragung zustehe, hat er diesen An uch im Wege der Klage gegenüber dem Widersprechenden Anerkennung zu bringen. Die Eintragung auf Grund 'r zu seinen Gunsten ergehenden Entscheidung wird unter m Zeitpunkte der ursprünglichen Anmeldung bewirkt.
87. Das durch die Anmeldung oder Eintragung eines Waaren⸗
Vertrag oder durch Verfügung von Todeswegen auf erg tbertragen werden. Das 2. kann jedoch nur mit 9 eschftsbetrieb, zu welchem das Waarenzeichen gehört, . . Anderen übergehen. Der Uebergang wird 69 An⸗ . Nechtsnachfolgers in der Zeichenrolle vermerkt, sofern eg ni fim des Berechtigten in beweisender Form bei⸗ n wird. Ist der Berechtigte verstorben, so ist der Nach⸗ 63 Rechtsnachfolge zu führen. . 1g der Uebergang in der n. nicht vermerkt ö der Rechtsnachfolger sein Recht aus der Eintragung * nen zeichens nicht geltend machen. rfügungen und Beschlüsse des Patentamts, welche einer
derselbe verstorben ist, so kann das Patentamt nach seinem Er— messen die Zustellung als bewirkt . oder . fen, der Zustellung an die Erben deren Ermittelung veranlassen. 88.
Auf Antrag des Inhabers wird da i j it i der bil. The Inh Ss Zeichen jederzeit in
Von Amtswegen erfolgt die Löschung:
1) wenn seit der Anmeldung des Zeichens oder seit ihrer Erneuerung zehn Jahre verflossen sind; mij wenn die Eintragung des Zeichens hätte versagt werden Soll die Löschung ohne Antrag des Inhabers erfolgen, so giebt das Patentamt diesem zuvor herrn . ö. innerhalb eines Mongts nach der Zustellung nicht, so erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so faßt das Patentamt Be⸗ schluß. Soll infolge Ablaufs der zehnjährigen Frlst die Löschung erfolgen, so ist von derselben abzusehen, wenn der Inhaber des Zeichens bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung unter Zahlung einer Gebühr von zehn Mark neben der Er— neuerungsgebühr die Erneuerung der Anmeldung nachholt; die Erneuerung gilt dann als an dem Tage des Ablaufs der früheren Frist geschehen. =
5
Ein Dritter kann die asschung eines Waarenzeichens be⸗ antragen:
1Lwenn das Zeichen für ihn auf Grund einer früheren Anmeldung für dieselben oder für gleichartige Waaren in der . oder in den nach Maßgabe des Gesetzes über den Narkenschutz vom 30. November 1874 geführten Zelchenregistern eingetragen steht; eich . der ,, zu . das Waaren⸗ gehört, von dem eingetragenen Inhaber ni reg, wird; ö . ö
3) wenn Umstände vorliegen, aus denen sich ergiebt, daß der Inhalt des Waarenzeichens den thatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht und die Gefahr einer Täuschung begründet.
Hat ein nach dem Gesetz über . vom 30. No⸗ vember 1874 von der Eintragung ausgeschlossenes Waaren⸗ zeichen bis zum Erlaß des gegenwärtigen Gesetzes innerhalb betheiligter Verkehrskreise als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Geschäftsbetriebs gegolten, so kann der Inhaber des letzteren, falls das Zeichen nach Maßgabe des gegenwär— tigen Gesetzes für einen Anderen in die Zeichenrolle eingetragen wird, bis zum 1. Oktober 1895 die Löschung beantragen. Wird dem Antrage stattgegeben, so darf das Jeichen für den Antrag⸗ steller schon vor Ablauf der im 8 4 Abs. 2 bestimmten Frist in die Zeichenrolle eingetragen werden.
Der Antrag auf Löschung ist im Wege der Klage geltend zu machen und gegen den eingetragenen Inhaber oder, wenn dieser gestorben, gegen dessen Erben zu richten.
Hat vor oder nach Erhebung der Klage ein Uebergang des Waarenzeichens auf einen Anderen stattgefunden, so ist die Entscheidung in Ansehung der Sache auch gegen den Rechts⸗ nachfolger wirksam und vollstreckbar. Auf die Befugniß des Rechtsnachfolgers, in den Rechtsstreit einzutreten, finden die Bestimmungen der S§ 63 bis 66 und 73 der Zivilprozeßord⸗ nung entsprechende Anwendung.
In den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 kann der Antrag auf Löschung zunächst bei dem Patentamt angebracht werden. Das Patentamt giebt dem als Inhaber des Waarenzeichens Ein⸗ getragenen davon Nachricht. Widerspricht derselbe innerhalb eines Monats nach der Zustellung nicht, so erfolgt die Löschung. Widerspricht er, so wird dem Antragsteller anheim⸗ gegeben, den Anspruch 3 Löschung im Wege der Klage zu verfolgen.
810.
Anmeldungen von Waarenzeichen, Anträge auf Ueber⸗ tragung und Widersprüche gegen die Löschung derselben werden in dem für Patentangelegenheiten maßgebenden Verfahren durch Vorbescheid und Beschluß erledigt. In den Fällen des §8 5 Abs. 1 wird ein Vorbescheid nicht erlassen.
Gegen den Beschluß, durch welchen ein Antrag zurück⸗ gewiesen wird, kann der Antragsteller, und gegen den Beschluß, durch welchen Widerspruchs ungeachtet die Löschung angeordnet wird, der Inhaber des Zeichens innerhalb eines Monats nach der Zustellung bei dem Patentamt Beschwerde einlegen.
Zustellungen, welche die Eintragung, die Uebertragung oder die Löschung eines Waarenzeichens betreffen, erfolgen mittels eingeschriebenen Briefs. Kann eine Zustellung im Inlande nicht erfolgen, so wird sie durch Aufgabe zur Post nach Maßgabe der 85 161, 175 der Zivilprozeßordnung bewirkt. .
Das Patentamt ist e ., auf Ersuchen der Gerichte über Fragen, welche eingetragene Waarenzeichen betreffen, Gutachten abzugeben, sofern in dem gerichtlichen Verfahren von einander abweichende Gutachten mehrerer Sachverständigen vorliegen. .
Die Eintragung eines Waarenzeichens hat die Wirkung, daß dem Eingetragenen ausschließlich das Recht zusteht, Waaren der angemeldeten Art oder deren Verpackung oder Umhüllung mit dem Waarenzeichen zu versehen, die so bezeichneten Waaren in Verkehr zu setzen, sowie auf Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen das Zeichen anzubringen.
Im Falle der 8e können für die Zeit, in welcher ein Rechtsgrund für die Löschung früher bereits vorgelegen hat, Rechte aus der Eintragung nicht mehr geltend gemacht werden.
818.
Durch die Eintragung eines Waarenzeichens wird niemand gehindert, seinen Namen, seine Firma, seine Wohnung, sowie Angaben über Art, Zeit und Ort der Herstellung, über die Beschaffenheit, über bie Bestimmung, über Preis-, Mengen⸗ oder Gewichtsverhältnisse von Waaren, . es auch in abge⸗ kürzter Gestalt, auf Waaren, auf deren Verpackung oder Um⸗ hüllung anzubringen und derartige Angaben im Geschäfts⸗
lung an den Inhaber des Zeich i si jens bedürfen, fi stets den eingetragenen Hieb zu richten. Ergiebt sich, daß
verkehr zu gebrauchen.
Wer wissentlich od ö b
er wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit Waa oder deren Verpackung oder kh fie, , ir eren Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen mit dem Namen oder der Firma eines Anderen gder mit einem nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützten Waarenzeichen widerrechtlich versieht oder dergleichen wider⸗ rechtlich gekennzeichnete Waaren in Verkehr bringt oder feil⸗ hält, ist dem Verletzten zur Entschädigung verpflichtet.
Hat er die Handlung wissentlich begangen, so wird er außerdem mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig.
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Wer fin Zwecke der Täuschung in Handel und Verkehr Waaren oder deren Verpackung oder Umhüllung, oder An⸗ kündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen mit einer Ausstattung, welche innerhalb betheiligter Verkehrskreise als Kennzeichen gleich— artiger Waaren eines Anderen gilt, ohne dessen Genehmigung versieht, oder wer zu dem gleichen Zwecke derartig gekenn—⸗ zeichnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält, in dem Verletzten zur Entschädigung verpflichtet und wird mit Geld⸗ strafe von einhundert bis dreitausend Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig. 516.
Wer Waaren oder deren Perpackung oder Umhüllung, oder Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefe, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen fälschlich mit einem Staatswappen oder mit dem Namen oder Wappen eines Ortes, eines Ge— meinde⸗ oder weiteren Kommunalverbandes zu dem Zweck ver— sieht, über Beschaffenheit und Werth der Waaren einen Irrthum zu erregen, oder wer zu dem gleichen Zwecke derartig bezeichnete Waaren in Verkehr bringt oder feilhält, wird mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.
Die Verwendung von Namen, welche nach Handelsgebrauch zur Benennung 6 Waaren dienen, ohne deren e n bezeichnen zu sollen, fällt unter diese Bestimmung nicht.
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Ausländische Waaren, welche mit einer deutschen Firma und Ortsbezeichnung oder mit einem in die ar e f ein⸗ getragenen Waarenzeichen widerrechtlich versehen sind, unter⸗ liegen bei ihrem Eingang nach Deutschland zur Einfuhr oder Durchfuhr auf Antrag des Verletzten und gegen Sicherheits- leistung der Beschlagnahme und Einziehung. Die Beschlag—⸗ nahme erfolgt durch die Zoll- und Steuerbehörden, die Fest—⸗ setzung der Einziehung durch Strafbescheid der Verwaltungs⸗ behörden (5 459 der Strafprozeßordnung).
§18.
Statt jeder aus diesem Gesetze entspringenden Entschädigun kann auf Verlangen des Beschädigten neben der eg g ö. eine an ihn zu erlegende Buße bis zum Betrage von zehn⸗ tausend Mark erkannt werden. Für diese Buße haften die zu derselben Verurtheilten als Gesammtschuldner.
Eine erkannte Buße schließt die Geltendmachung eines weiteren Entschadigungsan sptuichs aus. . 19
. 8 ö
Erfolgt eine Verurtheilung auf Grund der S5§ 14 bis 16, 18, so ist bezüglich der im Besitz des Verurtheilten befindlichen Gegenstände auf Beseitigung der widerrechtlichen Kennzeich⸗ nung oder, wenn die Beseitigung in anderer Weise nicht möglich ist, auf Vernichtung der damit versehenen Gegen⸗ stände zu erkennen.
Erfolgt die Verurtheilung im Strafverfahren, so ist in den Fällen der 83 14 und 15 dem Verletzten die Befugniß zuzusprechen, die Verurtheilung auf Kosten des Verurtheilten öffentlich bekannt zu machen. Die Art der Bekanntmachung sowie die Frist zu derselben ö. 9 dem Urtheil zu bestimmen.
Die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes wird durch Abweichungen nicht ausgeschlossen, mit denen fremde Namen, Firmen, Zeichen, Wappen und sonstige Kennzeich⸗ nungen von Waaren wiedergegeben werden, sofern ungeachtet dieser Abweichungen die Gefahr einer Verwechselung im Ver⸗ kehr vorliegt.
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In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welchen . oder Widerklage ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes eltend gemacht ist, wird die Verhandlung und Entscheidung etzter Instanz im Sinne des 88 des Einfüͤhrungsgesetzes zum Gerichts verfassungsgesetz 2. k zugewiesen.
Wenn deutsche Wagren im Auslande bei der Einfuhr oder Durchfuhr der Verpflichtung unterliegen, eine Bezeichnung zu tragen, welche ihre deutsche Herkunft erkennen laͤßt, oder wenn dieselben bei der Zollabfertigung in Beziehung auf die Waarenbezeichnungen ungünstiger als die Waaren anderer Länder behandelt werden, so ist der Bundesrath ermächtigt, den fremden Waaren bei ihrem Eingang nach Deutschland zur Einfuhr oder Durchfuhr eine ent f e Auflage zu machen und anzuordnen, daß für den Fall der Zuwiderhandlung die Beschlagnahme und Einziehung der Waaren , Die Beschlagnahme erfolgt durch bie Zoll- und Steuerbehörden, die Fesisetzung der Einziehung durch Strafbescheid der Ver⸗ waltungsbehörden (8 459 der k
Wer im Inland eine Fi assun nicht testzt hat auf den Schutz dieses Gesetzes nur Anspruch, wenn in dem Staat, in welchem seine Niederlassung sich befindet, nach einer im Reichs⸗Gesetzblatt enthaltenen Bekanntmachung deutsche Waaren⸗ bezeichnungen im gleichen ö wie inländische Waaren⸗ bezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.
Der Anspruch auf Schutz eines Waarenzeichens und das durch die Eintragung begründete Recht können nur durch einen
im Inlande bestellten Vertreter geltend a, werden. Der letztere ist zur Vertretung in dem nach Maßgabe dieses Ge⸗