1894 / 116 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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r e e, e e e e e , m , x ;

die Gegenwart ssich nicht zu kümmern, während ich jetzt gerade der jenige sei, der die Kontrahierung neuer Schulden vorschlage. Ja, meine Herren, die Weisheit liegt im Unterscheiden. (Heiterkeit) Ausgaben, die man bereits gemacht hat, größtentheils noch Ausgaben, die keine Rente wieder bringen, nicht zu decken durch laufende Ein⸗ nahmen des Staats, also auch nöthigenfalls durch Steuern, sondern durch Schulden, das ist ein leichtsinniges und unwirthschaftliches Ver⸗ fahren. Für Kulturzwecke aber, für Ausgaben, die wesentlich Landes⸗ melioration bedeuten, den Verkehr heben, aller Wahrscheinlichkeit nach Rente bringen, dafür Anleihen zu machen, das hat noch nie jemand für unwirthschaftlich erklärt. Das klingt zwar sehr schön, und ich höre solche Antithesen sogar selbst sehr gern im Munde des Herrn Abg. Richter sie sind nichts destoweniger völlig unpassend für den vorliegenden Fall.

Nun sagt der Herr Abg. Richter: ich bin gar kein Feind der Kanäle, auch kein Feind dieses Kanals, ich bin nur dagegen, daß der Staat diesen Kanal baut (Widerspruch des Abg. Richter), ohne Garantie baut! Nun sage ich umgekehrt: in der Lage, in der wir uns in Preußen in Bezug auf das Verkehrswesen befinden, ist im allgemeinen, von ganz besonderen einzelnen Ausnahmen abgesehen, der Bau der Kanäle durch Private ausgeschlossen. Die Frage ist ent⸗ schieden mit der Verstaatlichung der Eisenbahnen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen Wo Privatleute gegeneinander konkurrieren, in ihrem Gewinninteresse derartige Unternehmungen machen, würde ich es auch z. B. in Amerika ganz richtig finden, und ich würde jede Forderung an den Staat abweisen; da würde ich diesen Bau den Privaten über⸗ weisen. Aber Privatunternehmern zumuthen, Kanäle zu bauen mit einem Aufwande von 50 Millionen, die in volle Konkurrenz treten müßten mit dem mächtigsten aller Konkurrenten, nämlich dem Staat, wo durch die Gebührennormierung auf dem Gebiete der Eisenbahnen der Staat die ganze Rentabilität der Kanäle beseitigen kann, nament⸗ lich auf so kurze Strecken, um die es sich hier handelt, das kann man keinem Privaten zumuthen, darauf kann man nicht rechnen; wenn man darauf die Kanalentwickelung verweist, so verweist man sie an einen todten Körper.

Auch der Staat in seiner Stellung als General⸗Direktor des Verkehrs kann nicht dulden, daß solche Privatkanäle gebaut werden, ohne daß er selbst auf die Gebührennormierung für die Benutzung dieser Kanäle einen entscheidenden Einfluß hat. Bei Gelegenheit der Verstaatlichung der Eisenbahnen habe ich einmal ausgeführt, daß die damaligen Privatbahnen gar kein materielles Eigenthum mehr hätten an ihren Eisenbahnen, daß ihr Eigenthum materiell verschwunden sei, weil das freie Nutzungsrecht verschwunden sei, daß der Staat ihnen vorschriebe, wie sie bauen und wie sie unterhalten müßten, daß er ihnen auch durch die Tarife vorschriebe, welche Einnahmen sie haben sollten, und daß ein solcher Zustand unhaltbar sei. In diesen unhaltbaren Zustand würden wir sofort wieder hineinkommen, wenn jemand ge— neigt wäre aber ich finde einen solchen Menschen in ganz Preußen nicht —, der sich auf so ein halbes Eigenthum, auf eine nuda pro-— prietas, die er doch nur nutzen kann nach Belieben des Staats, ein— ließe. Also, ich glaube, wer überhaupt den Kanal will, kann uns darauf nicht verweisen.

Meine Herren, nun will ich garnicht behaupten, daß man nicht im vorliegenden Fall, ohne unbillig zu werden, eine größere Garantie der Provinzen hätte verlangen können; aber Sie müfsen bedenken, meine Herren, daß wir bis dahin diese Kanäle und Flußregulierungen für die Schiffahrt im wesentlichen hergestellt haben ohne irgend einen Beitrag der Interessenten. Wir müssen auf diesem Gebiet allerdings nach Befund der Umstände denn es konkurrieren hier neben den bevorzugten auch zugleich allgemeine öffentliche Interessen hier noch weiter gehen; darin bin ich mit dem Herrn Abg. Richter einig, und er wird Gelegenheit haben, seine Vorliebe für Gebühren im Gegensatz zu Steuern vielleicht nicht in der Theorie, sondern in der That und Wahrheit zu suchen.

Ich weiß nicht, ob der Antrag noch zur Verhandlung kommt von der konservativen Partei, eine Resolution an die Staatsregierung vorzuschlagen, die namentlich auch das Gebührenwesen behandelt. Wenn die Sache noch heute zur Verhandlung kommt, so würde sich zeigen, daß die Staatsregierung im wesentlichen auf dem Boden dieser Resolution steht. Ich würde Ihnen erzählen können, daß ich schon längst nach dieser Resolution gehandelt habe und weiter zu handeln begriffen bin. Eine generelle Revision der Kanalgebühren ist seit längerer Zeit eingeleitet, und theilweise sind infolgedessen schon ander⸗ weitige Normierungen der Schiffahrtsgebühren eingetreten, theils werden sie noch eintreten. Also in dieser Beziehung brauchen die Herren von der konservativen Partei keine Bedenken zu haben. Das Finanzinteresse sowohl wie das Interesse einer gleichmäßigen Verthei⸗ lung der öffentlichen Lasten verlangt angemessene und dem Vortheil der betreffenden Gegend und der diesen Kanal benutzenden Schiffe ent⸗ sprechende Gebühren, und sie werden erhoben werden, soweit die all— gemeinen wirthschaftlichen Verhältnisse, die Konkurrenz mit den Eisen⸗ bahnen u. s. w. es gestatten.

Meine Herren, wenn der Herr Abgeordnete Richter damit möchte ich schließen die Theorie, die er entwickelt hat gegen die Kanäle, in derselben Weise auf die Eisenbahnen anwenden will, so glaube ich nicht, daß eine einzige Eisenbahn in Zukunft von ihm noch bewilligt werden kann. Es würde dann ein voller Stillstand in unsere ganze Verkehrsentwickelung hineinkommen; deswegen habe ich doch den Glauben, daß der Herr Abg. Richter, wie ich ihm das ja auch gar— nicht verdenke, diese allgemeinen Theorien in diesem Augenblick ich will nicht sagen: ersonnen oder erfunden oder erdacht hat, sondern benutzt, um den Kanal, den er als solchen nicht will, (Zuruf des Abg. Richter: Warum soll ich ihn nicht wollen? Heiterkeit) das weiß ich nicht —, als solchen nicht will, zu schlagen. Wenn er Bedingungen stellt, von denen ich mich doch überzeugt halten muß, daß sie nicht nach der Natur der Sache und nach allgemeinen wirth⸗ schaftlichen Regeln erfüllt werden können, so kann ich doch nur an— nehmen, daß er in der klaren Weise, wie er sonst zu denken pflegt, und in der Kenntniß der allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnisse solche Bedingungen stellt in der bestimmten Ueberzeugung: daß sie nicht erfüllt werden, und deswegen den Kanal zu Grunde richten werden. (Bravo)

Abg. Stötz el (Zentr.) weist darauf hin, daß die Kommunen Rheinlands und Westfalens für den Dortmund Ems⸗Kanal keine Beiträge geleistet haben würden, wenn sie nicht mit Sicherheit er⸗ wartet hätten, daß eine , mit dem Rhein herbeigeführt werde. Redner tritt namentlich den Ausführungen des Abg. Richter

und den technischen Bedenken entgegen, welche im Laufe der Debatte erhoben worden sind. l

Mit einigen persönlichen Bemerkungen schließt darauf die Debatte.

Zunächst wird der Antrag des Abg. . Zenkr.): die Strecke Hamm Datteln als erstes Glied der He ere. der Lippe zu . gegen die Stimmen einiger Zentrumsmitglieder abgelehnt. .

In namentlicher Abstimmung wird darauf die Kegierungs⸗ vorlage mit 185 gegen 116 Stimmen abgelehnt. it

a stimmen die Natlonalliberalen mit Ausnahme der Abgg. When Schoof, Weber⸗Genthin und Mues; die Freisinnige Vereinigung; von den ., ,, die Abgg. Achenbach, von Bockum⸗Dolfs, Brauer⸗Forst, Gamp, Haniel, Graf Moltke, Weyerbusch und von Woyng; vom Zentrum die . aus den westlichen ,. mit Aus⸗

Sch warze

nahme der Abgg. Broekmann, allenborn, Schwarze, Schmidt⸗Warburg, Pingen, Hesse-Paderborn, Rintelen, Rudolphi und Euler; mit Ja stimmen auch die schlesischen Zentrums-Abgeordneten Letocha und Stephan⸗ Beuthen und der konservative Abg. Frhr. von Plettenberg⸗ Mehrum. Mit Nein stimmen geschlossen die Polen und die k Volkspartei, die Konservativen mit der erwähnten

usnahme, die große Mehrheit der Freikonservativen, die Mit—⸗ glieder des ö aus den östlichen Provinzen und der IUbg. Hahn, sowie die zu den Konservativen haltenden, keiner Fraktion angehörigen Abgeordneten. ;

Auch der Antrag des . Dr. Rintelen (Zentr.), die Linie Hamm Datteln zu bewilligen, wird abgelehnt, ebenso die übrigen Bestimmungen der Vorlage. Da diese in ihren einzelnen Theilen abgelehnt ist, findet eine dritte Lesung nicht mehr statt.

Ueber die von der konservativen Partei beantragte Reso—⸗ lution (s. d. Anfangsbericht in der Freitags-Nr. d. Bl.) wird später verhandelt werden. .

Schluß A Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr.

Literatur.

Gesetze, Verordnungen ze. .

Das Reichsstempelgesetz vom 27, April 1894 mit den vom Bundesrath erlassenen Ausführungsbestimmungen ist in einem Separatabdruck zum Preise von 1,50 SM in Carl Heymann's Verlag in Berlin soeben erschienen. . .

Das Preußische Vormundschaftsrecht im Gebiete des Allgemeinen Landrecht s. Für die Praxis bearbeitet von F. Zürn, Amtsrichter. Pr. 2.40 dé. Berlin, Carl, Heymann's Verlag. Ein Hilfs⸗ und Vachschlagebuch, das den Richter, Rechts⸗ anwalt und Notar in den Stand setzt, über die Auslegung und Hand— habung des preußischen Vormundschaftsrechts in Rechtsprechung, Wissenschaft und Gerichtsübung schnellen Aufschluß zu finden.—

Von dem „gesammten preußisch-deutschen Gesetz⸗ gebungsmgterial“, herausgegeben von G. A. Grotefend, Geheimem Regierungs-Rath, ist der Jahrgang 1893 erschienen (Pr. 7 M Verlag von L. Schwann in Düsseldorf). Diese Sammlung enthält alle Gesetze und Verordnungen, sowie die Ausführungs⸗An⸗ weisungen, Erlasse, Verfügungen ꝛc. der preußischen und deutschen Zentralbehörden aus den Gesetzsammlungen, dem Reichs⸗Zentralblatt, den übrigen amtlichen ministeriellen Blättern u. s. w. Jedem Band,

und so auch dem Jahrgang 1893, ist ein auf den Jahrgang bezüg⸗

liches Sachregister beigefügt. .

Die Preußische Stempelsteuer. Ein gemeinverständ⸗ licher Leitfaden für den praktischen Gebrauch von M.. Rathke. Pr. O, 80 M. Berlin, Carl Heymann's Verlag. Eine verdienstvolle, für den praktischen Gebrauch bestimmte Bearbeitung des auf diesem Gebiet geltenden Rechts, das im ganzen schwierig zu übersehen ist. Fußnoten enthalten Hinweise, welche den Leser in den Stand setzen,

ch nöthigenfalls durch Zurückgehen auf die Rechtsquellen genauer zu orientieren.

Die preußischen Rentengutsgesetze nach Theorie und Praxis. Von Paul Waldhecker, Regierungs⸗Rath. Preis 4 ½ , (Verlag von Paul Parey in Berlin 8W., Hedemannstraße 160.) Der Verfasser, welcher Mitglied der Königlichen General-Kom⸗

sammelten Erfahrungen die Rentengutsgesetzgebung nach Theorie und Praxis. Das Buch sei allen Behörden, ferner einem Jeden, der als Rentengutsgeber oder als Rentengutsnehmer bei der Bildung von Rentengütern betheiligt ist, oder der sich für die brennenden Fragen der Gegenwart interessiert, bestens empfohlen.

Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 nebst Kommentar von Dr. Th. Klostermann. 5. umgearbeitete Auflage. Unter Berücksichtigung der durch

von r. M. Für st, Geheimem Bergrath und vortragendem Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe. Berlin 1894. J. Guttentag. Die erste Lieferung, welche die 80 bis 134 des Berggesetzes umfaßt, ist in Nr, 37 Jahrtzang 1855 besprochen, und daselbst mit⸗ getheilt, weshalb nicht sofort mit 1 begonnen wurde (Vorwort S. V. Die Lieferung 2 bringt nunmehr die einstweilen zurückgestellten § 1 bis 79. Ein Vergleich mit Auflage 4 ergiebt, daß die dortige Ein⸗ leitung S5 1 bis 64 auf eine „Entstehungsgeschichte des Allgemeinen Berggesetzes, eingeschränkt worden ist (S. IX bis XVI). Ueberhaupt ist das Bestreben erkennbar und mit Gleichmäßigkeit durchgeführt, möglichst zu kürzen. Die hierdurch entstandene Arbeit darf nicht unterschätzt werden; sie hat dem Werk zum Vortheil gereicht, zumal durch einen sorgfältigsten Literaturnachweis die weiteren Ausführungen bereitgestellt sind. Die Schlußlieferung wird noch im Laufe dieses Jahres erscheinen. Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Zweite Lesung. Nach den Beschlüssen der Redaktionskommission. Berlin 1894, Franz Vahlen. Von größter Bedeutung ist es, den Entwurf, soweit er nunmehr nach langjähriger Arbeit fertiggestellt ist, kennen zu lernen; denn die drei Bücher Allgemeiner Theil; Recht der Schuldverhältnisse; Sachenrecht dürften später keine wesentliche Abänderung mehr erleiden.

Die Sprache des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs. Eine Kritik, zugleich eine Mahnung an alle deutschen Juristen von Walter Gabriel, Direktor am Landgericht in Leipzig. Leipzig 1893. Fr. Wilh. Grunow, kl. 8. S. Mit der Veröffenk⸗ lichung des ersten Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich entwickelte sich eine reiche Kritik desselben, namentlich auch in sprachlicher Beziehung, welche, wie der Verfasser zutreffend bemerkt, sich überwiegend nur auf allgemeine Aussprüche⸗ beschränkte. Hiermit wurde nichts gefördert. Ber Verfasser geht systematisch ins Einzelne; vielleicht hat er beim Lesen des jetzt umgearbeiteten Ent— wurftz erkennen können, daß seine Worte nicht unbeachtet blieben, wie auch beim Finderlohn“ F 9gI4. 886. Besonders beachtenswerth er— scheint das Vorwort, in welchem der sprachsichere Verfasser ermahnt, daß die Sprache in den gerichtlichen Entscheidungen eine bessere werden möge. Hier trifft er mit Daubenspeck in seiner bekannten Schrift (Berlin 1893, 6 6 zusammen. Aus S. 14 sei hierher übernommen: „Der Jurist lese weniger Fachjeitschriften, fie perderben ihm oft nur sein unbefangenes richtiges Urtheil; dagegen lese er mehr gute nichtzuristische Werke, vor anderen gute Geschichts⸗ werke, dann lernt er ganz von selbst ein richtiges, vornehmes Deutsch. Und das Lesen solcher Werke böte auch einen anderen, einen unschätz baren Gewinn. Trieben unsere Juristen mehr Geschichte, fo hätten wir

das Gesetz vom 24. Juni 1892 eingetretenen Aenderungen herausgegeben

weniger einseitige Fachmänner und Buchstabenmenschen, mehr L mit e. Auge und großem Blick am Richtertisch. Mögen 1 jungen Juristen das bedenken. .

Die Zivil; Prozeß⸗Ordnung für das Deutsche Reich nebst den auf den Zwilprozeß bezüglichen Bestimmungen Gerichtsberfassungsgesetz und den , , en, erläutert von Hr. J. Struckmann, Wirklichem Geheimen e It nn und Ober ⸗Landesgerichts-Präsidenten in Köln, und Dr. Koch Wirklichem Geheimen Rath und Reichsbank⸗Präsidenten. 6. ver. mehrte und verbesserte Auflage. Berlin, 1894, J. Guttentag. Die soeben ausgegebene Lieferung 2 enthält Bogen 17 bis 23 und die 222 bis 454. Während andere Kommentare zur Zivilprozeß, ordnung eine ungleiche Verbreitung haben und hier mehr, dort weniger angetroffen werden, hat dieser Kommentar eine gleichmãßige Verbreitung im ganzen Reich gefunden, mit anderen Worten, er hat sich überall die gleiche Anerkennung erworben. Die Kunst der Erläute—⸗ rungen liegt in ihrer inhaltsvollen Kürze. Der Literaturnachweiz darf als vollständig bezeichnet werden.

Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechtz. Herausgegeben von Rassow, Reichsgerichts⸗Rath, Künstz el, Ge— heimem Ober⸗-Justiz⸗Rath u. s. w., Dr. Cecius, Ober⸗Landesgerichtz, Präsident. Berlin, Franz Vahlen. Bekannt unter dem Namen „Gruchot's Beiträge“, hat die Zeitschrift unter ihrer jetzigen vor— sichtigen Leitung einen erfreulichen Höhepunkt erreicht. Heft 2, z. Bd. TXXVIII (Fünfte Flge. Bd. II) enthält: Zur Lehre von der Prozeßfähigkeit der gesetzlichen Vertretung und der Prozeßlegitimation. Amtsrichter Fuchs⸗Riederaula; Aus der konkursrechtlichen Praxis. Reichsgerichts Rath Dry. Petersen; Ersatzanspruch wegen Vollziehung eines unrechtmäßigen Arrestbefehls aus einer unrechtmäßigen Zwang pollstreckung. Landgerichts Rath Dr. Th. Wolff⸗ Dortmund; Lebensversicherung im Verhältniß zur Schadenshersicherung. Dr. Joh. Mittelstaedt⸗ Leipzig; Berechnung des Großjährig— leitstermins. Gerichts-Assessor Dr. Drenckman⸗Berlin; Stel. lung der Familienpersonen in Arbeiterversicherungsbezirken. Rechts— anwalt Dr. Fuld⸗Mainz; Schreib⸗ und Postgebühren des An— walts. Amtsgerichts⸗Rath Kujawa⸗Nimptsch; Zum 8. Abschnitt des dritten Buchs des zweiten Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Geheimer Ober-Justiz-Rath Küntzel. Be— sonders beachtenswerth ist die schleunige Mittheilung des Entwurft des Bürgerlichen Gesetzbuchs zweiter Lesung durch Amtzrichter Greiff—= Berlin. Den Abschluß macht eine Auswahl von Entscheidungen des Reichsgerichts, welche anderweit nicht bereits veröffentlicht sind, und Literatur.

Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß. Herausgegeben von St. Hoffmann, Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath in Dresden und Dr. Frdr. Wulfert, Landgerichts⸗Rath in Leipzig. Leipzig, Roßberg'sche Hofbuchhandlug. Band JV. Heft 1 bringt Fortsetzung und Schluß der Abhandlung des Reichsgerichts Raths Petersen über die Entwürfe zu einer Zivilprozeßordnung für Oesterreich. Besonders beachtenswerth ist hierbei die stere Vergleichung mit unserer Zivilprozeßordnung, welche nach Vollendung des Bürger— lichen Gesetzbuchs ebenfalls eine Umarbeitung erfahren wird, wie sich das aus den gemachten Vorbehalten ergiebt. Ein Gleiches gilt für die Konkursordnung. Der Verfasser erkennt an, daß die Bestimmungen des Entwurfs vor denen der Reichs⸗Zivilprozeßordnung vielfach den Vorzug verdienen. Hervorgehoben werden die Vorbereitung der münd— lichen Verhandlung, die Art und Weise der Einlegung der Rechts— mittel, die Behandlung der prozeßhindernden Einreden. Gegen andere Abmachung im Vergleich zu unserer Zivilprozeßordnung verhält sich der Verfasser ablehnend namentlich gegen die Regelung des Pro—⸗ tokollierungszwangs. Entscheidungen des Reichsgerichts und des Ober⸗Landesgerichts zu Dresden, sowie literarische Besprechungen machen den Abschluß. (Monatlich erscheint 1 Heft zu 4 Bogen. Jahrespreis 14 (06) .

Kommentar zum allgemeinen deutschen Handels gesetzbuch (ohne Seerecht).! Von Dr. Hermann Staub, Rechts- anwalt in Berlin. Berlin, 1894. J. J. Heine's Verlag. 80. 1043 S. Der schnell vergriffenen ersten Auflage ist die zweite ge⸗ folgt, welche mit der soeben erschienenen Lieferung 5. abgeschlossen vorliegt. Man darf sagen, daß zur Zeit dieser Kommentar der in den Gerichtshöfen herrschende ist. Bei gleichmäßiger Fort⸗ und Durch— arbeitung wird er sich diese Stellung zu bewahren wissen.

Lehrbuch des Reichs-Versicherungsrechts, für den akademischen und praktischen Gebrauch von Br. jur. Richard Weyl, Privatdozenten an der Universität Königsberg und Gerichts⸗AUssessor. Preis 20 S6 Leipzig, Duncker u. Humblot. Dies Werk umfaßt das

gesammte Kranken⸗, Unfall⸗, Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsrecht. ; ö . mission für die Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen zu Brom⸗ s berg ist, in deren Bezirk gerade die Rentengutsbildung eine ungeahnte Ausdehnung erreicht hat, schildert an der Hand der im Osten ge⸗

Einleitung werden Begriff und Aufgaben des Reichk— versicherungsrechts zutreffend festgestellt. Dann folgt ein erster Ihistorischer) Theil, der eine Geschichte des materiellen Arbeiterschutzes und des Reichs⸗Versicherungsrechts enthält. Im zweiten (positiven) Theil wird das geltende Reichs⸗Versicherungsrecht in seinen Einzelheiten

dargestellt; dieser Theil, der in drei Untertheile (Kranken-, Unfall—

und Invaliditäts⸗ und Altersversicherung) zerfällt, ist der umfassendste;

der dritte (allgemeine und systematische) Theil behandelt die Bedeu⸗

bisher

Abweichend von der bevor

tung des Reichs⸗Versicherungsrechts. Abweiche Spezialia behandelt,

üblichen Methode werden also die die allgemeinen Grundlagen und Begriffe dargelegt sind; letztere werden vielmehr erst zum Schluß erörtert. Rosin in seinem Recht der Arbeiterversicherung? ist umgekehrt verfahren. Für den praktischen Gebrauch dürfte sich das erstgedachte Verfahren empfehlen; für akademische und wissenschaftliche Zwecke dürfte das Rosin'sche Verfahren doch den Vorzug verdienen. Uebrigens ist Rosin's Werk noch unvollendet; es liegt bis jetzt nur die erste Abtheilung in drei Bänden vor. Dagegen ist das Weyl'sche Werk abgeschlossen, mithin ist es die erste systematische Gesammt⸗ bearbeitung des Reichs⸗Versicherungsrechts, die fertig vorliegt. Das Werk umfaßt 67 Bogen und legt Zeugniß dafür ab, daß der Ver— fasser das ö Gebiet und alles, was an Verfügungen, Ent— scheidungen, wissenschaftlichen Bearbeitungen, Kommentaren u. s. w. ergangen ist, vollständig beherrscht.

Grundriß der ethnologischen Jurisprudenz von Dr. Albert Hermann Post, Richter am Landgericht in Bremen. Bd. J. Allgemeiner Theil. Oldenburg und Leipzig 1894, Schulze sche Hofbuchhandlung (A. Schwarz). 8. S. 479. S6 6. Das vor— liegende Werk, sagt Professor Zitelmann im „Zentralblatt der Rechtswissenschaft!“ XIII. S. 229, das mehr und mehr die längstverdiente Anerkennung findet, ist aus dem Gedanken her⸗ aus geschrieben, daß denjenigen Juristen, welche nicht in der

Lage find, der Einzelforschung auf dem ethnolozischen juristischen

Gebiet zu folgen, die Möglichkeit gewährt werden muß, sich auf dem Laufenden zu erhalten. Zu einer nach Völkern und Stämmen geordneten Darstellung der Rechtsordnungen aller Völker sei die Zeit noch nicht gekommen, wohl aber lasse sich schon jetzt ein nach Materien geordnetes System in seinen wesentlichen Fundamenten aufbauen; ein System sei möglich, denn es giebt im Rechte der Völker bestimmte, zu allen Zeiten und an allen Orten vorkommende Grundformen, welche in unzähligen lokalen Variationen sich wesentli gleichartig wiederholen“. PVieser Satz ist durchgeführt und zuverlässiß belegt. Es wird daraufhin möglich, aus dem Dafein einer be— stimmten Rechtsgestaltung die sichere Folgerung auf den gesammte⸗ Zustand und den bereits zurückgelegten Entwickelungsgang eines Vo zu ziehen. Wenn die vergleichende Rechtswissenschaft zunächst sic nur die Aufgabe stellen kann, das geltende Recht in den Kreis seiner Betrachtung zu ziehen und für die Gesetz gebungspolitil zu verwerthen (von Liszt, Thesen für seinen Vortrag am 19. April 1806) so wird die ethnologische Jurisprudenz nach Zeit und Raum e, eingeschränkt eine allumfassende Rechts- und damit Kultur ech werden. Den Grundstein hierfür hat der Verfasser gelegt. 96. merksam sei darauf gemacht, daß am 1 des Bandes sich . Verzeichniß der bisherigen Arbeiten des Verfassers im Gebiet vergleichenden Rechtzwisfenschaft befindet. Es darf empfohlen werden, die juristischen Bibliotheken hiernachgzu vervollständigen.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käni

Mn 116.

Zweite

Beilage

Berlin, Sonnabend, den 19. Mai

glich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1894.

Sandel und Gewerbe.

Berlin, ig. Mai. Wochenbericht Stärke fabrikate und Ia. Kartoffelmehl 15 —– 157 4106, la. IIa. Kartoffelstärke und⸗

do. sekunda 20—- 21 4, Weizenstãrke erh st 36—36 , 35— 36 , eisstärke (Strahlen) 6-47 S6, Maisstärke 30 32 Viktoria ⸗Erbsen 15— 20 1, Kocherbsen Erbsen 18-20 ½, Futtererbsen 124 —13. AM, Bohnen 134 15 S6, weiße

. uh allesche 48— 49 M,

pa. Maisschlempe 40 = 420u0 per Zentner. 0 0060 kg.)

Vom oberschlesischen Eisen ! und Zinkmarkt berichtet die Schles. Ztg.: Die Situation auf dem dberschlesischen Eifen— markt verblieh im allgemeinen die nämliche der Vorwochen. Die Roheisenfabrikation ist durch das Inbetriebsetzen noch eines Hochofens auf Julienhütte verstärkt worden, und der Verbrauch von . im Revier selbst hat eher noch zugenommen. Für Gießerei⸗

oheisen war die Nachfrage wieder etwas stärker, da auch größere Posten von Niederschlesien bezogen wurden. Der Betrieb der Hoch— öfen ist recht rege; es werden, um die Produktion an Roheisen zu ; Eisenerze verarbeitet. Walzeisenmarkt hat die feste Stimmung weiter angehalten. Abwohl sämmtliche Walzwerke voll arbeiten, fällt es denfelben schwer, die Lieferungstermine prompt inne zu halten, da befonders seitens der russischen Abnehmer zur schleunigsten Ablieferung der in Auftrag gegebenen bedeutenden Eisenquantitäten gedrängt wird. Vor— läufig gehen neue Aufträge bei den Werken etwas schwächer ein, weil die Abnehmer in Rücksicht auf den Andrang und die seitens der

heben, größtentheils reichere

ülsenfrüchte von Max Sa bers ky. artoffelstãrke ehl 1 13 4, gelber Syrur 17 178 , Rap. Syruy 18 - 188 ½, Kap. Export 19-195 4, Kartoffelzucker elber 17 = 174. 4, do. Kap. 18 —- 185 16, Rum-⸗Kuleur 3334 , ier⸗Kouleur 32 34 M, Dextrin, gelb und er , e. 22 23 ,

einst.

S6, Schabestärke 15— 20 S. inländische weiße je, Flachbohnen 15 17 Bohnen 135 1435 ο, galtzische und russische Bohnen 12— 13 4, große Linsen 26 —34 M, mittel Linsen 26— 24 , kleine Linfen 14 = 18, Mohn, blauer 44 50 4 nom. do weißer 90 1600 M nom., irse, weiße 20-22 „6, gelber Senf 36— 46 S6, Han fkörner 18 bis 30 ƽ. Buchweizen 145-18 . Wicken 15— 17 6, Pferdebohnen 13 15 MA, Leinsaat 23 25 606, Mais loko 105—11 Kümmel 3044386 (, Leinkuchen 6t—7 S6, Rapskuchen 6— 55 M, Roggenkleie 44 = 46 M, Weizenkleie 4-44 M, pa. helle getr. Biertreber 28— 5090/9 55 t S, pa. Getreideschlempe 31 —33 os 6H = 41S, Mal jkeime 44 5 (Alles ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens

für Stärke, andert; 15 - 155 , k 1

nd wieder besser beschäftigt;

. un e do. (Stücken) Pie 28-29 M, grüne

Vorwoche nichts geändert, Maschinen⸗

S, ungarische Werke

Magdeburg, 18. Mai.

ge per 190 EH, 9 30. Schwächer.

Gem.

Ruhig. Rohzucker.

53 66 , Juli 11,50 Gd.

Köln, 18. Mai.

ständigung erzielt sein. noch nicht erfolgt. Leipzig, 18. Mai.

3, 225 M, per

Auf dem Brem en, 17. Mai.

Börse.) Ruhig.

Upland middling, loko 37 53.

Wolle. Umsatz: 72 middling loco 343.

Werke beobachteten langen Lieferungsfristen si abwartend verhalten Im Absatz der einzelnen e n f nn, 9 . d grobe Handelseisen⸗ Sortimente Träger, werden sehr stark begehrt, auch jetzt noch sser auf Königshütte und werden hauptsãächlich Eisenbahns 6h hat sich das Geschäft insofern geh reichere Aufträge eingehen; für Feinbleche ist der Begehr sehr stark, und gehen besonders größere Posten nach Rußland. Draht- und Nägelwerke sowie der Röhrenwalzwerke hat sich gegen

: und Kesselfabriken ist neues den Eisengießereien sind einige mit leitungsröhren nach wie vor sehr stark beschäftigt, und auch die übrigen haben gegenwärtig genügende Beschäftigung. Im Zink geschäft hat sich die Lage nicht geändert. kate verharren in matter Tendenz.

Kornzucker erkliu, von 92 , neue I2, 80, Kornzucker exkl. S8 b / Rendement ——, neue 1200, Nachprodutte exkl., 75 o Rendemen x Brotraffinade J. Brotraffinade II. Raffinade mit Faß 25,509, Gem. Melis I, . J. Produkt Transito f. a. . Er. Mai 11,569 bez, 11,625 Br., vr. Juni 11,55 bez. u. Br., pr. 11,55 Br., vr. Oktober⸗Dezember ö 1I,29 Br. Matt. Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 765 060 tr. 64 Wie die Köln. Ztg.“ meldet, soll zwischen dem westfälischen und dem belgischen Kokssyndikat eine Ver— Eine Aeußerung des Koksfyndikats ist bisher

(W. T. B.) handel. La Plata Grundmuster B. per Mai 3, 20 6, per Juni ? Juli 3,223 „S, per August 3, 25 SM, per September 3,25 4, ver Oktober 3,27 S6, per zember 3,25 M, per Januar 3,35 S6, per Februar 3,3) M, per März 3, 40 6, per April 3,40 SM. Umsatz 50 G00 kg. . (W. T. B.) Rafsiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Loko 4.75 Br. 385 3, Armour shield 2 9 Cudahy 385 . Fairbanks 325 3. allen.

hat sich bis jetzt nichts ge⸗ troleum. und Baueisen, besonders während die Nachfrage für schwächer ist. Die Stahlwerke riedenshütte chienen hergestellt. n Blechen oben, als auch für Grobblech zahl—

374 3. S

In der Lage der

und auch über den Betrieb der t zu berichten. Von

stetig. nfertigung von Wasser⸗

Blei und Bleifabri⸗

W. T. B. Zuckerbericht.

mit Fag 2575 Hamburg

11173 bez., bekannt. bei weichender

282 009

Kammzug⸗Termin«

ovember 3,30 6. per De⸗

Börsen⸗Schlußbericht. etroleum- Baum wolle. Geschäftslos.

Schmalz. Ruhig. Wilcox

Ballen.

Speck. Ruhig. Short selear

e,, . . l zielle Notierung der Brem Ruhig. Loko 4,575 Br. . chmalz. Cudahy 385 3, Fairbanks middling loko 34. 93 Seronen Carmen.

Wien, 18. Mai. der Südbahn⸗Gesellschaft 21 751 425 Fl. Die Lasten beliefen sich auf 18 552 3360 Fl. verbleibt ein Ueberschuß von 3 169 105 Fl.

London!, 18. Mai.

New⸗JYJork, 18. Mai.

Tendenz! im weiteren Verlaufe war die

,, Schluß ruhig. ück.

Weizen eröffnete schwach und schwächte etwas ab infolge allgemeiner Liquidation und . ., 4 . . in

en Export, sowie auf gute atzna sehr fest. Mais trat guf die Festigkeit des Weizens Erholung ein. Baumw ol len⸗Wochenbericht. häfen 22 000 Ballen, Ausfuhr nach . ritannien 14 000 Ballen Ausfuhr nach dem Kontinent 170065

Chieago, 18. Mai. auf schwãchere in- und ausländische Märkte, von ungünstiger Witterung und Käufe eines Schluß fest. Mais eini Reaktion, Schluß träge aber

(W. T. B.) 2 Pe⸗ er oleum⸗Börse. Baum wolle. Matt. ÜUpland middl. 1 lau. Wilcox 38 3, Armour shield 37) 6.

32 3. Speck. Matt. Short elear

Taback. ÜUmsatz: 835 Packen Sumatra,

W. T. W.) Nach dem Rechnungsabschl pro 1893 betrug das . Demnach

Preise

(W. T. B. Wollauktion.

An der Küste 97 Weizenladungen angeboten. 96 deo Javgzucker loko 144 ruhig, R üben⸗ 115 matt. Chile⸗Kupfer hs is, pr. 3 Monat 39. Glasgow, 18. Mai. Roheisen in den Stores 3358 9667 Tons im vorigen lichen Hochöfen beträgt 73 gegen 71 Am ster dam, 18. Mai. ordinary 5Iz. Bankazinn 453. Gothenburg, 19. Mai. Anleihe ist von der übernommen worden.

Robzucker loko

W. T. B.) Die Vorräthe von elaufen sich auf 313 007 Tong gegen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befind- im Jahre.

T. B.) ava⸗Kaffee good

(W. T. B) Die 40ͤ0 1e Stadt⸗ Skandinaviska Kreditactiebolag in Stockholm Der Uebernahmekurs ist zur Zeit noch un⸗

(W. T. B.) Die Börse eröffnete Stimmung Der Umsatz der Aktien betrug

ich nach Eröffnung noch Verkäufe des Auslandes, er Witterung und Käufe für J age Erholung ein. Schluß schwächte sich nach Eröffnung etwas ab, später Schluß stetig.

ufuhren in allen Unions

W.

Vorrath 55 Oos

(W. T. T). Weizen anfangs niedriger später trat auf Berichte e Ringes Besserung ein. e Zeit steigend nach Eröffnung, später

allen.

nie // // / / tetig. e ᷣᷣ· ! p—ä— x ᷣtxᷣ xx 0 200 222 222222 202 00 e ⏑—

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2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts., 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosuna ꝛc. von Werthpayieren.

Kommandit · Gesellschaften auf Aktien u. Aktien Gesellsch.

irthschafts⸗Genossenschaften.

Deffentlicher Anzeiger.

10. Verschiedene

ekanntmachungen.

) Untersuchungs⸗Sachen.

(lobhb] Streckbrie.

Gegen den unten beschriebenen Kaufmann, Reisen⸗ den Joachim Heinrich Leicht, gebürtig aus Hasvar— Budapest, welcher sich verborgen hält, foll eine durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 5. Oktober 1893 erkannte Haftstrafe von vier Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, den— selben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängniß abzuliefern. Um, gefl. Nachricht zu den Akten D. 221/93 wird ersucht.

Barmen, den 10. Mai 1894.

Königliches Amtsgericht. II.

Beschreibung: Alter 35 ö Größe 1,69 m, Statur untersetzt breitschultrig Haare dunkel⸗ blond, Stirn hoch, Bart n von Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen dunkelgrau, Nase stark, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht rund, dick, Gesichtsfarbe gesund, Sprache ge⸗ brochen deutsch, sonst ungarisch, Kleidung trug stets

P

einen grauen Anzug.

11653 Steckbrief.

Gegen den Gustap Hermann Mener, geb. 14. Ja⸗ nuar 1863 zu Gollop, Kreis Strasburg W.⸗Pr., zuletzt wohnhaft gewesen in Rixdorf, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Gerichtszgefaͤngniß abzuliefern.

Trebbin, den 12. Mai 1894.

Königliches Amtsgericht.

Il6b2] J ,,

Der gegen den Konditor Wilhelm Stto Stenzel wegen Diebstahls unter dem 22. Oktober 1881 vom Königlichen Amtsgericht J. zu Berlin in den Akten 8 J. IL. U. 6. si = er lassene und diesseits unter dem 5. September 1885 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 19. Mai 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft. J.

llogso] g. Etaats anwaltschaft Stuttgart. , n mne, Durch Beschluß der Strafkammer II. des K. Land⸗ in Stuttgart vom 17. April 1894 ist das im chen Reich befindliche Vermögen folgender abwesender Wehrpflichtigen: 1ULKarl Michael Auch, geboren 25. Juni 1871 in Walddorf. Gotthilf Berner, geboren 12. März 1871 in dilbrizhaufen, Dienstknecht, 35 ohannes Wilhelm Julius Grieb, geboren 66m 1872 in Eßlingen, Kaufmann, ) Gottlieb Immanuel Haeusfler, geboren B. Sep⸗ ö 18751 in Oberstelmingen, ä Gottlob, Friedrich Maier, geboren 7. Sep- er im dür nn ü if. 366. elche das Hauptverfahren wegen Verletzung * et eröffnet ist, gemäß § 140 Abs. 5 m dr. uh 3 he, un . ta . e n ge von mit Beschlag belegt worden. Den ii. Mal 15h ñ Staatsanwalt Cleß.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

11810

Prollam finden zur Bauunternehmer Hermann Thiemig zu

Röbel⸗Malchower Chaussee Termine

12 Uhr,

tember E894, Vormittags 12 Uhr, im Zimmer Nr. 5 des gebäudes statt.

Waren, den 16. Mai 1894. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

H8d0h Aufgebot.

Es ist das Aufgebot der folgenden Preußischen Staatspapiere:

I) der angeblich gestohlenen Schuldverschreibung der konsol. 40; igen Staatsanl. v. 1884 Fitt. H. Nr. 103 863 über 150 ½ von dem Gemeindekirchen⸗ Rath zu Waltersdorf bei Luckau,

2) der angeblich verlorenen Schuldverschreibungen der konsol. 3106/9 igen Staatsanl. v. 1887,88 Litt. C. Nr. 149 957 und Nr. 149 958 über je 1000 M von dem Privatmann Gustav Nicolai in Halle a. S.

9 der angeblich verlorenen Schuldverschreibung der lonsol. 340 /o igen Staatsanl. v. 1885 Litt. G. Nr. 24 167 über 1000 6 bon dem Kaufmann Emil Schwerin hier, beantragt. Die, Inhaber der Urkunden werden auf⸗— gefordert, or, ü, in dem auf den 11. Februar 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, part., Zimmer 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Berlin, den 27. Januar 1894. Das Königliche Amtsgericht J. Abtheilung 82.

8800 Bekanntmachung. Auf Antrag des Bäckers und Ackerers Peter Dedy zu Zülpich wird der Inhaber des angeblich verloren egangenen Quittungsbuches der Zülpicher Volksbank, n . für den Antragsteller über 1588,40 S6, auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 29. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, seine Rechte anzumelden und das Quittungsbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos er⸗ tlg 33 den 1. Mai 1894

uskirchen, den 1. Mai . Amtsgericht.

Beglaubigt: (L. 8. (Unterschrift), Gerichtsschreiber.

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Zwangsversteigerung des dem i Waren ge⸗ hörigen Wohnhauses Nr. 2753 D. an der Waren—⸗

1) zum Verkaufe nach zuporiger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Frei⸗ tag, den 24. August 1894, Vormittags

2) zum Ueberbot am Freitag, den 21. Sep⸗

hiesigen Amtsgerichts⸗

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 1. August d. J. an auf der Gerichtsschreiberei, welche Kauf⸗

liebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besich⸗ tigung des Grundstuͤcks mit Zubehör gestatten wird.

frist Nachricht von si

69268 Bekanntmachnn

Habelschwerdt Nr. 2332 über 372,92 M,

der Inhaber des Sparkassenbuchs

werden wird.

Habelschwerdt, den 3. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.

looo] Aufgebot

Der Tischlermeister FJuliu

folgen wird. Friedeberg N. M., den 13. April 1894. Königliches Amtsgericht.

11722] Aufgebot.

vom 25. Januar 1893 von dem Königlich Preußischen Domainenfiskus die Berechtigung zur Fischerei in dem. auf preußischem Gebiete belegenen , Theile der Elbe dieser reicht von dem oberhalb Barförde an der Grenze der Kreise Lüneburg und Bleckede stehenden Grenzsteine bis an die zwischen den Dörfern Obermgrschacht und Niedermarschacht liegende Grenze der Kreise Lüneburg und Winsen sammt der Fischerei in den in die bezeichnete Elb= strecke einmündenden Gräben und den an dieselbe grenzenden Bracken und Kuhlen in den Werdern, mit Einschluß der Fischerei in den sog. Artlenburger Haken zwischen Artlenburg und Holmstorf , erworben hat, werden alle, welche ein die erwãhnte Fischereiberechtigung ausschließendes, beschränkendes oder belastendes Recht in Anspruch nehmen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 23. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls der Ausschluß derselben erfolgen wird.

Lüneburg, den 12. Mai 1894.

Königliches Amtsgericht. III.

Vorbescheid.

(11842 Die am 8. November 1836 zu

Nr. 8214.

Friedrichsthal geborene und zuletzt dort wohnhaft ge= wesene Grnstinẽ Lacreig, ohne dem Jahre 1876 vermißt und ist deren Verschollen⸗ heitser klärung beantragt.

Gewerbe, wird seit

Die Vermißte wird aufgefordert, binnen Jahres an das diesseitige Gericht

gelangen zu lassen. Desgleichen werden alle die-

Das . der he hen Sparkasse zu

; lautend auf Maria Wolf in Mittelwalde, ist angeblich ver⸗ loren gegangen und soll auf Antrag der vorbezeich⸗ neten Eigenthümerin zum Zwecke der neuen Aus— fertigung für kraftlos erklärt werden. Es wird daher r aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 20. September 1894, Vormittags 9 Uhr, beim unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt

8 Wolk zu Berlin, Mittenwalderstraße Nr. Ta., früher zu Brenkenhoft⸗ bruch, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Gutts⸗ mann zu Berlin, Blücherstraße 1, hat das Aufgebot des für ihn ausgestellten, auf 107 6 62 3 lautenden Sparkassenbuchs Nr. 8945 der hiesigen Kreissparkasse beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 25. Oktober 1894, Bormittags 10 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er

Auf den Antrag des Vorstandes der Fischerei⸗ genossenschaft für den im Landkreise Lüneburg be—⸗ kegenen Theil des Elbstromes“, welche durch Vertrag

meinen, werden aufgefordert, bis zum 1. 1894 dieselben zumelden, widrigenfalls den bis dahin bekannt ge⸗ ,, Erben die Erbbescheinigung ertheilt werden wird.

jenigen, welche Auskunft über Leben und Tod der

Vermißten zu ertheilen vermögen, aufgefordert, hier⸗

von binnen gleicher Frist Anzeige anher zu erstatten. Karlsruhe, den 16. Mai 1894.

ö Rapp, Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts.

11688 , ,.

Auf den Antrag der V Wilhelmine Pallentien, geb. Breyer, in Gr. Friedrichsgraben J. wird deren Sohn Heinrich Eduard Pallentien, welcher im Jahre 1873 nach Amerika ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 1. März 1895, Vorm. 9 Uhr, bei dem m , Gericht (Zimmer 2) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Labiau, den 8. Mai 1894.

Königliches Amtsgericht.

8794) Aufgebot behufs Todeserklärung. Auf Antrag des Rentners Lorenz Nicolai Lorenzen in Niebüll als Vormund des abwesenden Peter Dircks, ebelichen Sohnes des verstorbenen Physikus Dr. ee Dircks in Tondern und der gleichfalls verstorbenen Juliane Dircks, geborene Seyffarth v. d. Mervede, wird genannter Peter Dircks, welcher am 28. Fe= bruar 1824 in Tondern geboren, in den Jahren 1848 bis 1859 angeblich nach Australien ausge- wandert und seitdem verschollen sein soll, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 9. De⸗ zember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein im Inlande vorhandenes Vermögen seinen bekannten und gehörig legitimierten Erben unter der einzigen Bedingung als Eigenthum verabfolgt und r. mäßig zugetheilt werden wird, daß sie dem Todt= erklärten, wenn er sich wieder einfinden sollte, den erforderlichen Unterhalt, soweit das ererbte Ver⸗ mögen dazu hinreicht, und in jedem Falle wenigstens die vollen Zinsen und Einkünfte desselben geben ien. Sollten bekannte oder gehörig legitimierte Erben nicht vorhanden sein, so wuͤrde die Vermögens- masse noch ein Jahr lang aufbehalten und dann dem Fiskus zuerkannt werden. Tondern, den 27. April 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

(11215 Aufgebot. Am J. Januar 1894 verstarb zu Bonn der Rech- nungs⸗Rath Wilhelm Dümpelmann, gebürtig aus Müllenbach, Kreis Gummersbach. Seine Eltern waren Christoph Friedrich Dümpelmann, Pfarrer zu Müllenbach, F 1817, und Anna Katharina, geborene Vedder (Vetter), ö 1835, seine Großeltern mütter⸗ licherseitz Pet. Wilh. Vedder und Anna Marg. Schickhaus, beide vor 1895 verstorben. .

Als Erben i. sich bis zur Zeit 2 mit dem Erblasser von Mutterseite her im 5Ften Grade ver⸗

wandte Personen ausgewiesen.

Alle diejenigen, welche Erbansprüche zu haben ver- e diejenigen chM p e

ei der unterzeichneten Stelle an⸗

Bonn, den 10. Mai 1894. Königliches Amtsgericht. Abth. V.