Deutscher Neichs⸗ Anzeiger
und
8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
M 119.
8 6 Ansertionapreis far den Raum einer Aruchzeile 30 3. . . Juserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Aeutschen Reichs Anzeiger und Königlich Rrenßischen taats - Anzeiger⸗ Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 23. Mai, Abends.
1894.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren und Mannschaften folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe: dem General⸗Major z. D. Freiherrn von Richthofen, bisher Kommandeur der 22. Infanterie⸗Brigade, und dem General⸗Major z. D. von Oesfeld, bisher Kom— mandant von Graudenz; .
den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub: dem General-⸗Major z. D. Cleinow, bisher Kommandeur der 5. Feld⸗Artillerie⸗ Brigade, und dem General⸗Major z. D. von Drygalski, Kommandeur der 29. Infanterie⸗Brigade;
den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten a. D. Freiherrn Marschall von Bieber⸗
stein, bisher Kommandeur des Infanterie-⸗Regiments von Horn (3. Rheinisches) Nr. 29;
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Major a. D. Grabe, bisher Bataillons-Kommandeur vom Infanterie⸗ Regiment Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posensches) Nr. 5),
dem Major z. D. Kickton, bisher Bezirks-Offizier bei dem Landwehr⸗Bezirk 1 Braunschweig und
dem Major z. D. Ro senhagen, bisher Bezirks-Offizier bei dem Landwehr⸗Bezirk Deutsch⸗Eylau;
den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse:
dem General-Lieutenant z. D. Lademann, bisher Kom⸗ mandeur der 30. Division;
den Stern zum Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem General⸗Lieutenant z. D. von Roques, bisher Kommandant von Magdeburg;
bisher
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:
dem Obersten a. D. von Zepelin, bisher Kommandeur des Infanterie⸗Regiments Nr. 129,
dem Obersten a. D Preußer, bisher Kommandeur des Westfälischen Dragoner⸗Regiments Nr. 7,
dem Obersten z. D. Castendyck, bisher von der 3. Ingenieur⸗Inspektion und Inspekteur der 5. Festungs— Inspektion;
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe:
dem Oberst⸗Lieutenant z. D. von Hake, bisher Stabs⸗ ffhier bei dem Kommando des Landwehr⸗-Bezirks II Berlin, un
dem Oberst⸗Lieutenant z. D. Fisch er, bisher Komman⸗ deur des Landwehr⸗Bezirks Schlawe;
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Stieler, bisher etats— mäßiger Stabsoffizier des Infanterie Regiments Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Pösensches] Nr. Hg, dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Taegen, bisher Komman⸗ deur des Landwehr-Bezirks Königsberg, . dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Scheer, bisher Komman⸗ deur des Landwehr⸗-Bezirks 1 Bochum, dem Oberst⸗- Lieutenant z. B. von Devivere, bisher Kommandeur des Landwehr⸗-Bezirks Hagen, dem Oberst Lieutenant z. D. Stettin, bisher Kommandeur des Landwehr⸗Bezirks Graudenz und
dem n . z. D. Heinze, bisher Vorstand des Kontrol⸗Bureaus der Garde; sowie
das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus— Ordens von Hohenzollern:
dem pensionierten Vize⸗Feldwebel Gothe, bisher im
5. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, nd zwar: es Verdienstkreuzes des Großherzoglich badischen — Ordens vom Zähringer Löwen: dem Kunstschriftsteller, Privatgelehrten Schreiber zu 'botsdam; der Fürstlich wald t ge Verdien st⸗Medaille ; in Gold:
des Kommandeurkreuzes des Kaiserlich japanischen Verdienst-Ordens der aufgehenden Sonne:
dem Professor Dr. Lessing, Direktor der Sammlungen des Kunstgewerbe⸗Museums zu Berlin; der Königlich schwedischen goldenen Medaille lit teris et artibus: dem Kunstschriftsteller, Privatgelehrten Schreiber zu Potsdam; sowie
des Königlich serbischen St. Sabbas-Ordens vierter Klasse:
dem Dozenten für deutsche Sprache und Literatur an der
Königlich serbischen Hochschule zu Belgrad, preußischen Staats⸗
angehörigen Roesner.
Deutsches Reich.
Der g rd ung,
betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Streu⸗ und Futtermitteln.
Vom 21. Mai 1894.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:
Die Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Streu- und Futtermitteln, vom 4. Juli v. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 203) tritt mit dem Tage der Verkündung gegenwärtiger Verordnung außer Kraft. .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Prökelwitz, den 21. Mai 1894.
(L. S.) Wilhelm. von Boetticher.
Bekanntmachung.
ür die Zeit vom 4 Juni bis einschließlich 13. Juni wird aus Anlaß der im Park zu Treptow bei Berlin statt— findenden Allgemeinen Deutschen landwirthschaft⸗ lichen Ausstellung eine Postanstalt mit Telegraphen⸗ betrieb und öffentlicher Fernsprechstelle in Wirk— samkeit treten. .
Die Postanstalt erhält die Bezeichnung: „Postamt der Allgemeinen Deutschen ed viel chef Ausstellung“. Die⸗ selbe wird für den Verkehr mit dem Publikum . sein von 8 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Nachmittags; am Sonntag, den 10. Juni, werden die Schalter für den Postverkehr von 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 5 Uhr Nachmittags ö Die Geschäfte der Postanstalt werden sich er⸗ trecken:
a. auf den Verkauf von Postwerthzeichen jeder Art, von Wechselstempelmarken zu 19 3, 20 3, 530 3, 40 8 und 50 F und 1 6, von Versicherungsmarken und von unbe⸗ klebten Formularen zu Postkarten, Postanweisungen ꝛc.;
b. auf die Annahme und Abfertigung von a n , und eingeschriebenen Briefpostsendungen, Postanweisungen, Rohrpostsendungen und Telegrammen;
6. auf die Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, Postanweisungen nebst den zugehoͤrigen Geld⸗ beträgen, Telegrammen und Rohrpostsendungen, welche den Vermerk: „postlagernd landwirthschaftliche Ausstellung⸗ tragen;
d. auf die Bestellung von Briefsendungen, Postanweisungen nebst den dazu gehörigen Geldbeträgen und von Telegrammen, soweit diese Sendungen an Aussteller und nach dem Aus⸗ stellungsplatze gerichtet sind. .
Die bei dem Postamt eingerichtete öffentliche Fernsprech⸗ ö. kann gegen Entrichtung der tarifmäßigen Gebühr benutzt werden. Berlin C., den 21. Mai 1894. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath Griesbach.
Die Nummer 24 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2177 die Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Streu⸗ und Futtermitteln. Vom 21. Mai 1894. Berlin, den e . 1. . . aiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des bisherigen Ritterschafts Raths von Pfuel
auf Jahnsfelde zum Mittelmärkischen Ritterschafts-Direktor auf die Dauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Srganisten an der Zwölf⸗-Apostelkirche in Berlin Joachim Pyllemann ist das Prädikat Königlicher Musik—⸗ Direktor beigelegt worden.
Der hisherige Inspeltions⸗ Assistent bei der Königlichen Universitäts- Frauenklinik zu Berlin Wilhelm Gerlach ist zum Rendanten der Königlichen Erziehungs- und Bildungs— Anstalt zu Droyssig ernannt worden.
Abgereist:
der Ministerial⸗-Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Ober⸗Berghauptmann Freund, nach Saarbrücken.
Aichtamtliches. Deu tsches Reich.
Breußen. Berlin, 23. Mai.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin kamen in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin ö heute Vormittag nach Berlin und hielten in der Sing⸗Aktademie die . eneralversammlung des Vaterländischen Frauen⸗ vereins ab.
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung. Vorher beriethen die vereinigten k für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich sächsischer Geheimer ie n i Dr. von Koerner, Königlich wurttem⸗ bergischer Ministerial Rath von Ii cher und Großherzoglich mecklenburgischer General⸗Zolldirektor Oldenburg sind hier angekommen.
Württemberg.
Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Berathung der Volksschulnovelle fort. Ein nachträglicher Antrag des Abg. Haußmann (Gerabronn), im Gesetz zu be⸗ stimmen, daß die Schülerzahl in der allgemeinen Fortbildungs⸗ schule dauernd die Zahl 40 nicht überschreiten solle, war von der Kommission ohne Widerspruch angenommen worden, wurde aber im Plenum von der Mehrheit abgelehnt. Die Berathung elangte dann, da Art. Ran die Kommission zurückwerwiesen ist, bis Art. 8, bei dem sich über die zum Besuch der Sonntags⸗ schule verpflichtende Altersgrenze (16., 17. oder 18. Lebensjahr) eine längere Debatte entspann. Die Abstimmung ergab mit 52 gegen 30 Stimmen die Annahme des von der Kommission beantragten 17. Jahres.
Baden.
Die Zweite Kammer hat in ihrer vorgestrigen Sitzung die Abänderung des Einkommensteuer⸗ und Kapital⸗ rentengesetzes nach fünfstündiger Debatte dem Antrage der Kommission gemäß angenommen. Danach beginnt die Pro⸗ ression bei einem Einkommen von 25 0909 C und , mit dem Rentenbetrag von 200 000 M ab. Der Steuerfuß kann im ganzen um 40 Proz. an⸗ steigen, sodaß die Steuer von 100 M Einkommens⸗ anschlag im Höchstbestand 3 6 50 3 statt 2 M 650 3 be⸗ trãgt. , werden die bisher verschiedenen Strafbestim⸗ mungen in beiden Gesetzen gleich gestaltet. Die Erben, au wenn sie gar keine Schuld trifft, sollen für fünf Jahre rück= wärts den doppelten Betrag der schuldigen Steuer ent⸗ richten. Verheimlichen sie ihrerseits den richtigen Stand der Erbmasse, so werden sie von dem Fünfzigfachen des einfachen Steuerbetrags (zehnmal den Steuerbetrag für die nicht ver⸗ jührte fünffache Fe e schnüh und zwar seder Erbe von dem ganzen Strafbetrag betroffen.
Mecklenburg⸗ Schwerin. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat den
ö dem Provinzial⸗Schul⸗Sekretär Wett ich zu Cassel;
Meckl. Nachr.“ zufolge gestern Abend Luzern verlassen und s zum . . nach Frankfurt a. M. be⸗ geben.