1894 / 122 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 May 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Ruder. ars.

Säcke, kleine und große. Bags and sacks.

Särge. Coffins.

SalJs. Salt.

Sämereien. Seeds.

Säuren. Acids.

Scheabutter. Schea butter.

Schirme. Umbrellas.

Schreibmaterialien. Stationerꝝ.

Canvas.

Trays, mirrors.

Toys.

Spirits, rendered unfit for drinking, and not intended for fortifying other spirituous liquors.

Embroiderꝝ.

Instrumente medizinische. Instruments, surgical.

. musikalische. . musical. wissenschaftliche. ö scientific. Jewellerꝝ.

Calabashes.

Chalk.

Chains.

Clothing, passengers, personal.

geltuch.

Servierbretter, Spiegel.

Spielzeug.

Spiritus, der zum Genuß un⸗ hauglich gemacht und nicht zum Verstärken anderer Spirituosen bestimmt ist.

Stickereien.

Juwellerwaaren. Kalabaschen. Kalk

Ketten. .

Kleider, welche zum persönlichen Gebrauch von Reisenden be⸗ stimmt sind.

Knöpfe.

Kohlen.

Konfekt.

Korkholz.

Lampen

Landwirthschaftliche und Garten⸗ Geräthe.

Leere demijohns.

Lichter.

Maschinen für Bergwerks, und landwirthschaftlichen Betrieb.

Masten.

Matten.

Mineralwasser.

Mühlsteine.

Musterkarten. .

Nadelarbeit, Nähtereien. .

Del, außer Petroleum und Brennöl.

ech und Theer. . Maulthiere, Esel.

Buttons.

Coals.

Confectioneryꝝ.

Corkwood.

Lamps.

Agricultural implements.

Empty demijohns.

Candles.

Machines for mining and agri- cultural purposes.

Masts.

Mats.

Mineral waters.

Grindstones.

Show cards.

Needle work, sewing materials.

Oil, except kerosene and illu- minating oils.

Pitch and tar.

Horses, mules, asses.

Harness.

Plants.

Photographic apparatus and

and gardening

serdegeschirr.

flanzen.

hotographische Apparate und Zu⸗ z behör. materials. ersennings (getheerte Leinwand). Tarpaulins. , er Matches.

Strohwaaren. Straw goods. Chairs.

Molass es.

Tallow.

Clocks and watches.

Educational appliances, im- ported with the sanction of the proper authority.

Velocipedes.

Cattle.

Scales.

Carriages and carts.

OQakum.

Shoe blacking.

Goats and sheep.

Every kind of article which is imported with the sanc⸗ tion of the Governor or Commissioner, as the case may be, in the public or official interest.

Coopersꝰ stores, including casks, puncheon shooks, hoops, and rivets, or hooks required for making them up.

g.

Uhren jeder Art.

Unterrichtsmittel, welche mit Ge⸗ nehmigung der Behörde ein⸗ geführt werden.

Velocipede.

Vieh.

Wagschalen.

Wagen und Karren.

Werg.

3 iegen und Schafe. lle Gegenstände, welche mit Ge⸗ nehmigung des Gouverneurs bezw. Landeshauptmann im öffentlichen oder dienstlichen Interesse eingeführt werden.

Böttchereierzeugnisse, Tonnen, Faß⸗ dauben, Reifen, Klammern und Haken zum Böttchereibetrieb.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der wahlberechtigten Bürgerschaft zu Neu—⸗ münster getroffenen Wahl den Bürgermeister Max Röer in Peine als Bürgermeister der Stadt Neumünster für die gesetz⸗ liche Amtsdauer von zwölf Jahren, und infolge der von der wahlberechtigten Bürgerschaft zu Schleswig getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Bei⸗ ordneten dieser Stadt, Polizeimeister Da vids in gleicher igenschaft für eine fernerweite Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

*

Justiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Dr. Otto in Wies⸗ baden als art gr en tn an das Landgericht daselbst, der Amtsgerichts⸗Rath Dr. Rosenthal in Seelow an das Amts⸗ gericht in Landsberg a. W., der Amtsgerichts⸗Rath Dr. Phi⸗ lippi in Landsberg a. W. und der Amtsrichter Jäger in

ielenzig an das Amtsgericht J in Berlin, der Amtsrichter

intze in Jutroschin an das Amtsgericht in Greifswald und der Amtsrichter von Kleinsorgen in Erwitte an das Amts— gericht in Lübbecke.

Dem Amtsgerichts⸗Rath Schmidt in Königsberg i. Pr. und dem Amtsgerichts⸗Rath Werner in Reichenbach i. Schl. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann und Konsul Kindt bei der Kammer für , sachen in Stralsund und der Kaufmann Otto Münsterberg bei dem Landgericht in Danzig.

Dem stellvertretenden Handelsrichter, Kommerzien⸗Rath Steibelt in Berlin ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt. J

Dem Notar Wilmes in Brilon ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt. .

In der Liste der Rechts anwalte sind gelöscht: der Rechts— anwalt Wilmes bei dem Amtsgericht in Brilon, der Rechts⸗ anwalt, JustizRath Dr. Lazarus bei dem Landgericht N in . Rechtsanwalt 3 eph Cohn bei dem Landgericht J in Berlin.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Valentin aus Czarnikau bei dem Amtsgericht und Landgericht in Memel, der Rechtsanwalt Rockgu aus Grätz bei dem Landgericht in Görlitz, die Gerichts-A1sscessoren , und Toeffling bei dem Landgericht 1 in

erlin.

Der Rechtsanwalt, Geheime Justiz Rath Hagen in Bonn und * . bei dem Dber⸗Landes⸗

gericht in Celle sind gestorben.

Tagesordnung für die Sitzung des Landes-⸗Eisenbahnraths am 4. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr.

I) Ausnahmetarif für Puddelkohlen zu Gunsten der Eisen⸗ industrie im Siegerlande, . .

Y Ermäßigung der Frachtsätze für schwedische Eisenerze im Verkehr von Swinemünde nach Oberschlesien und Mähren,

3) Nachweisung der seit der Mittheilung vom 28. Februar 1894 genehmigten Veränderungen von Ausnahmetarifen,

außerdem .

c) mehrere, von der ständigen Tarifkommission der deutschen Eisenbahnen vorberathene, für die Beschlußnahme der Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnverwaltungen vor⸗ bereitete Anträge von allgemeinerem Interesse zu den all⸗

emeinen r on gif len und der Güterklassifikation des ben Eisenbahn⸗Gütertarifs Theil J, betreffend die Beför⸗ derung und Tarifierung von langen e n . Kameel⸗ haar, Erdnußkleie und Erdnußschalen, Zinkgrau, Schlacken and und Schlackenmehl, Schwefeleisen, gefärbtem Schwerspath und Antichlor (unterschwefeligsaures Natron).

Der Vorsitzende des Landes⸗Eisenbahnraths. Brefeld, ö . Wirklicher Geheimer Rath und Ministerial-Direktor.

Abgereist:

Seine Durchlaucht der kommandierende General des III. Armee⸗Korps, General⸗Lieutenant Prinz Friedrich von Hohenzollern.

Personal⸗Ver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc. Im aktiven Heere. Neues Palais, 14. Mai. v. Wrochem, Major à la suite des Inf. Regts. Nr. 131, von dem Kommando zum Auswärtigen Amt ꝛc. entbunden. Frhr. v. Verschuer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, in das Füs. Regt. von Gersdorff (Hess) Nr. 80, Sertürner, Sec. Lt. vom H. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, in das Inf. Regt. Nr. 136, Tie sm eyer, Ser. Lt. vom Inf. Regt. Mark⸗ graf Karl (7. Brandenburgisches) Nr. 60, in das Inf. Regt. von Manstein (Schleswig) Nr. 84, versetzt.

. 23. Mai. Frhr. Schilling v. Canstatt, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, zur 21. Inf. Brig., behufs Vertretung des Brig. Kom⸗ mandeurs, kommandiert.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags im Neuen Palais die Vor⸗ träge des Chefs des Militärkabinets und des Chefs des Generalstabs entgegen.

In Vertretung Seiner Majestät des Kaisers und Königs bei der am 28. d. M. stattfindenden Vermählung Seiner Durchlaucht des Prinzen Karl Anton von Hohenzollern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Josephine von Belgien, Tochter Seiner Königlichen Hoheit des Grafen von Flandern, hat Seine Königliche poheit der Prinz Friedrich Leopold, wie „W. T. B.“ meldet, Sich gestern Abend nach Brüssel begeben. Auf Allerhöchsten Befehl schließt sich in Düsseldorf der General⸗Oberst der Kavallerie, General⸗ Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und kommandierender General des VIII. Armee⸗Korps Freiherr von Los an.

Das im amtlichen Theil abgedruckte Abkommen mit Großbritannien über eine Zollunion zwischen dem deutschen Schutzgebiete Togo und dem östlich vom Volta belegenen Theile der britischen Goldküstenkolonie ist abgeschlossen worden, da es sich beiderseitig als nothwendig herausgestellt . die ungeachtet der poli⸗ tischen Selbständigkeit wirthschaftlich zusammengehörigen Ge⸗ biete unter die Herrschaft desselben Zolltarifs zu bringen. Es ist zu hoffen, daß die höhere esteuerung der Spirituosen, des Pulvers und der Gewehre die beiden Regierungen obliegende zivilisatorische . in jenem Theil as fördern wird. Der Wegfall des Salzzolls wird dem Handel zu statten kommen. Die Erhöhung des Tabackzolls und die Einführung einer kleinen Abgabe vom Werth bei einigen wenigen Waaren sollen dagegen der Kolonialverwaltung neue Mittel zuführen, um die begonnenen und allseitig als die ech ge Mittel zur Stärkung des Handelsverkehrs dienenden Wegebauten mit größerem Nach⸗ druck weiterzuführen.

Der im Reichsamt des Innern ausgearbeitete Entwurf von Ausnahmebestimmungen, betreffend die Sonntagsruhe in 1 Anlagen der Industrie der Steine und

rden (Gruppe 19 der Gewerbestatistih, wurde in der i unter dem Vorsitz des Unter⸗Staatssekretärs Dr. von tottenburg im Reichstagsgebäude abgehaltenen Konferenz einer Berathung unterzogen. An der . nahmen außer den Kemmissaren des Reichsamts des Innern und des preußischen Handels⸗Ministeriums 5 Gewerbeaufsichtsbeamte, 2 Vertreter von Arbeitgebern und 35 Vertreter der Arbeiter- schaft theil. Zunächst gelangten die Bestimmungen, die der Entwurf für Kalk- und Gipsbrennereien und Zement⸗ fabriken, für Ziegeleien und Anlagen zur Her⸗ stellung von Thonwaaren und feuerfesten Pro⸗

dukten und für Töpfereien, Steingut- und Por⸗

ellanfabriken vorsieht, zu einer eingehenden Be— . Demnächst wurde erörtert, ob noch für andere, zur Gruppe IV der Gewerbestatistik gehörende Industriezweige Ausnahmebestimmungen auf Grund des 5 1054 der Gewerbe— ordnung erforderlich sein würden. Auf die Glasindu trie erstreckte sich die Berathung nicht, da die Ausnahmebestim— mungen für diese gesondert aufgestellt und bereits mit Ver⸗ tretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berathen sind.

Die ,, . für die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für dag Deutsche . setzte in den Sitzungen vom 21. bis 23. Mai die Berathung der die , . über Minder⸗ jaährige betreffenden Vorschriften (538 1633 bis 1725) fort.

Die Vorschriften der 88 1696 bis 1701 über die Ver— bindlichkeiten zwischen Vormund und Mündel gelangten im wesentlichen nach dem Entwurfe zur Annahme. Zu einer ausführlichen Erörterung gab der s 1702 Anlaß, welcher die Haftung des Vormundschaftsrichters wegen Verletzung der ihm bei der Anordnung oder der Führung der Vormundschaft obliegenden Verpflichtungen regelt. Der Ent⸗ wurf geht davon aus, daß der Vormundschaftsrichter für den aus der Verletzung seiner Amtspflicht entstehenden Schaden dem Mündel nach den allgemeinen für die Haftung eines Beamten wegen ö. seiner Amtspflicht geltenden Bestimmungen (gl. S 762 Abs. 1 und § 763 des Entw. I) verantwortlich ist. Daneben sieht der Art. 56 des Entwurfs des Einführungsgesetzes vor, daß die Vorschriften der Landes— gesetze über die Haftung des Staats, der Gemeinden und anderer Kommunalverbände für den von ihren Beamten zugefügten Schaden unberührt bleiben. Dem⸗ gegenüer war von einer Seite beantragt, den s 1702 durch eine Vorschrift zu ersetzen, nach welcher für den Schaden, den ein g e nd b affr fie r durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der ihm bei der Anordnung oder der Führung der Vormundschaft obliegenden Verpflichtungen dem Mündel zufügt, der Staat oder die Körperschaft des öffentlichen Rechts, in deren Dienst der Vormundschaftsrichter steht, an Stelle des letzteren oder wenigstens insoweit ver— antwortlich sei, als der Mündel nicht von dem Vormund⸗ schaftsrichter Ersatz verlangen könne ( u Buch III Abschn. N des Entw. II. Die Mehrheit enischied fa jedoch unter Ablehnung des Antrags für den Entwurf.

Auch die Vorschriften der s5 1503 bis 1711 über die Beendigung der Vormundschaft fanden mit einigen nicht erheblichen Aenderungen sachlich die Zustimmung der c n dfflhn. Geändert wurde ingbesondere die Nr. 3 des §z 1704, wonach das vormundschaftliche Amt mit dem Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Vormundes beendigt wird, und zwar ging die Aenderung dahin, daß nicht die Geschäfts⸗ unfähigkeit, sondern nur die Entmündigung wegen Geistes⸗ krankheit diese Wirkung haben, die Geschäftsunfähigkeit als solche dagegen nur einen Entlassungsgrund bilden soll. Ab⸗ weichend von dem Entwurf wurde ferner beschlossen, daß auch mit der Entmündigung des Vormundes wegen Verschwendung oder Trunksucht, sowie mit dem Eintritt der Wirk⸗ samkeit des Beschlusses, durch welchen der Vormund des vor— mundschaftlichen Schutzes für bedürftig erklärt wird, das vor⸗ mundschaftliche Amt beendigt werden 9. Infolge dieses Be⸗ schlusses erhielt zugleich der 8 1646 Abs. 1 den Zusatz, daß die Bestellung eines wegen Verschwendung oder Trunksucht Entmündigten oder eines des vormundschaftlichen Schutzes für bedürftig Erklärten zum Vormunde nichtig sein soll.

Zu einer längeren Erörterung gab ein Antrag Ver⸗ anlassung, die Vorschriften der S5 1712 bis 1724 über den Familienxath ersatzlos zu streichen. Die Mehrheit entschied sich jedoch für die Beibehaltung des Familienraths. Auch im einzelnen wurde die Art und Weise, wie der Entwurf den⸗ selben geregelt hat, sachlich gebilligt. Ebenso fanden die Vor⸗ schriften des § 1725 über die Mitwirkung des Ge⸗ meindewaisenraths Zustimmung.

Die Berathung wandte sich sodann den die Vormund— schaft über Volljährige betreffenden Bestimmungen (S8 1726 bis 1737) zu. ̃

Gegen den 1726, wonach ein Volljähriger einen Vor— mund erhält, wenn er entmündigt ist, erhob sich kein Widerspruch.

Dagegen wurden die Vorschriften des 5 1727, welcher die Vormundschaft über Gebrechliche regelt, von verschiedenen Seiten beanstandet.

Nach dem Entwurf kann ein Volljähriger wegen Gebrech⸗ lichkeit dann unter Vormundschaft gestellt werden, wenn er taub, blind oder stumm ist und wegen eines solchen Ge⸗ brechens seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag; über das Vorhandensein dieser Voraussetzungen entscheidet das Vormundschaftsgericht; die der Anordnung der Vormundschaft vorausgehende Erklärung des Vormundschaftsgerichts, daß der Volljährige aus einem der bezeichneten Gründe des vormund⸗ schaftlichen Schutzes bedürftig sei, soll jedoch nur mit Ein⸗ willigung des Schutzbedürftigen . es sei denn, daß eine Verständigung mit ihm nicht möglich ist. Im Be nn, hange mit dem 8S1727 steht die Vorschrift des 571 (8588 des Entw. IN), daß derjenige, welcher nach § 1727 des vormund⸗ schaftlichen 566 für bedürftig erklärt ist, in Ansehung der ,. eit einem Mindersährigen gleichsteht, der das siebente Lebenssahr vollendet hat. Wegen anderer Gebrechen, als der im 51727 bezeichneten, darf dem Entwurf zufolge ein Volljähriger nicht unter Vormundschaft gestellt werden, ins⸗ besondere auch nicht wegen Geistesschwäche, durch die er an der Besorgung seiner Angelegenheiten verhindert wird, so⸗ fern er nicht wegen Geisteskrankheit nach § 14 Nr.] (des Entw. Il) enimündigt ist. Nach dem g 1739 kann jedoch ein Volljähriger, soweit er durch seinen geistigen oder körper⸗ lichen Zustand ganz oder theilweise verhindert ist, seine Ver⸗ mögens angelegenheiten zu besorgen, zur Besorgung dieser Angelegenheiten mit seiner Einwilligung und, wenn eine Ver⸗ ständigung mit ihm nicht möglich ist, auch ohne seine Ein⸗ willigung einen Pfleger erhalten. Mit der n n einer olchen Pflegschaft ist aber eine Beschraͤnkung der Geschäfts⸗ ähigkeit nicht verbunden.

Von einer Seite war beantragt, die Vorschriften 6. § 1777 und demgemäß auch die eg hrit n des S 71 . des Entw. Ih) auf alle Fälle auszudehnen, in denen ein Val jähriger wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen seine An⸗ n, . nicht zu besorgen vermag, die Erklärun der

e e rf , aber stets von der Einwilligung des chutz⸗ bedürftigen abhängig zu machen.

vgl. Anm. 2 unter II

In Verbindung hiermt

wurde ferner der Antrag gestellt, den 5 1739 dahin zu er⸗ weitern, daß einem Vollsährigen . einzelne Angelegenheiten . bloß Vermögensangelegenheiten) oder für einen be⸗

immten Kreis von Angelegenheiten ein Pfleger bestellt werden könne, wenn er wegen geistiger oder körperlicher Ge⸗ brechen diese Angelegenheiten nicht zu besorgen vermöge, und war nicht nur mit seiner Einwilligung, sondern auch ohne or T ligung, sofern eine Verständigung mit ihm nicht möglich sei.

Von anderer Seite wurde unter der Voraussetzung, daß der S 1739 in dieser Weise erweitert werde, die erfatzlose Streichung des 5 1727 befürwortet.

Ein dritter Vorschlag ging dahin, den § 1727 unter

Ausdehnung auf alle Fälle eines körperlichen Gebrechens beizubehalten, dagegen die Vorschrift des 5 S8 (des Entw. Ih insoweit zu streichen, als sie den nach 5 1727 des vormund⸗ schaftlichen Schutzes für bedürftig Erklärten in Ansehung der , , keit einem Minderjährigen gleichstellt, der das siebente Lebensjahr vollendet hat. Daneben war beantragt, den 5 14 (des Entw. II) durch die Bestimmung zu ergänzen, daß eine Entmündigung auch dann stati— gude, wenn jemand wegen Geistesschwäche seine Angelegen⸗ heiten nicht zu besorgen vermöge, und zugleich den 8 38 . Entw. IJ dahin zu ändern, daß ein wegen Geistesschwäche Entmündigter in Ansehung der Geschäftsfähigkeit einem Minderjährigen gleichstehe, der das siebente Lebensjahr vollendet hat. Nach einer eingehenden Berathung fand der dritte Vor— schlag die Zustimmung der Mehrheit. Keine Folge wurde der Anregung gegeben, den 1727 noch durch einen Zusatz ab⸗ zuschmächen, wonach der Schutzbedürftige befugt sei, sich bei Ertheilung seiner Einwilligung in die Anordnung der Vor— mundschaft vorzubehalten, daß bestimmte Handlungen oder Arten von , nur mit seiner Zustimmung durch den Vormund sollten vorgenommen werden können.

Der 8 1728, welcher den Grundsatz zum Ausdruck bringt, daß die für die Vormundschaft über . geltenden Vorschriften auf die Vormundschaft über Volljährige entsprechende An wendung finden, soweit nicht in den 5. 17279 bis 1737 ein anderes bestimmt ist, erfuhr keine Anfechtung. Auch die Vorschriften des 5 1729 über die Berufung zur Vormundschaft sowie die Vorschriften der 3. 1730 bis 1732 über den Umfang der dem Vormund eines Volljährigen obliegenden Sorge für die Person des Mündels, über das Erforderniß der Genehmigung des Vormundschafts— gerichts zur Gewährung einer Ausstattung aus dem Ver— mögen des Mündels und zur Eingehung von Mieth⸗ oder , . u. s. w. auf eine vier Jahre übersteigende

auer gelangten sachlich nach dem Entwurf zur Annahme.

Das Staats-⸗Ministerium trat heute Vormittag 10 Uhr unter dem Vorsitz des Minister-Präsidenten Grafen zu Eulenburg im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, zu einer Sitzung zusammen.

Von dem Bundesrath ist in der Sir hg vom 4. d. M., S 269 der Protokolle, beschlossen worden, daß die am 25. Monats⸗ tage fälligen Branntweinsteuer⸗-Vergütungsscheine, wenn dieser Tag ein Sonn⸗ oder Feiertag ist, schon am vor⸗ hergehenden Werktage durch Baarzahlung eingelsst oder auf gestundete, zu k Zeitpunkte fällig werdende Brannt⸗ weinsteuer aller Art in Anrechnung genommen werden können, und daß die Anrechnung der fälligen Branntweinsteuer⸗ Berechtigungsscheine in gleicher Weise stattfinden kann.

Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 16. Juni 1890 hat der Finanz⸗Minister durch , vom 22. d. M. die Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren veranlaßt, hiernach die unter⸗ gebenen Amtsstellen unter dem Hinzufügen mit Anweisung zu versehen, daß von der gestatteten vorzeitigen ö,. der Branntweinsteuer⸗Verguͤtungsscheine dem betheiligten Publi⸗ kum in geeigneter Weise Kenntniß zu geben ist.

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats-Anzeigers“ wird die vom Reichs⸗ Eisenbahnamt aufgestellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ triebs-Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat April d. J., auf welche am Donnerstag an dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist, veröffentlicht.

Der General-Inspekteur der Fuß⸗Artillerie, General⸗ Lieutenant Edler von der Planitz, und der General-Lieute⸗ nant von Scheel, Präses der Ober⸗Militär⸗-Examinations⸗ Kommission, haben Berlin verlassen.

Der Chef der Landgendarmerie, General der Infanterie von Rauch hat eine langere Reise angetreten.

Der Inspekteur der Jäger und Schützen, General⸗Lieutenant von Schweinichen ist nach Berlin zurückgekehrt.

Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ . Hofe Graf von Lerchen feld⸗Köfering ist nach erlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder uͤbernommen.

Bayern.

Seine . oheit der Prinz⸗Regent empfing estern den als Botschafter nach Bern berufenen bisherigen . Geschäftsträger Barrere in Audienz, um dessen bberufungsschreiben entgegen zu nehmen.

Sachsen. hre Majestät die Königin ist gestern Nachmittag von Siber e Berlin nach *nur s 6 abgereist, um daselbst der Vermählung Ihrer Königlichen Gehen der Prinzessin Josephine von hbelg mit Seiner Durchlaucht dem Prinzen Karl Anton von Hohenzollern anzuwohnen. Württemberg. Seine Majestät der König hat sich mit Ihrer König⸗ lichen Hoheit der rn, . auline vorgestern Abend zu mehrwoöͤchigem Aufenthalt nach Marienwahl begeben. Eben⸗ daselbst traf auch Seine Durchlaucht der Für st on Waldeck und Pyrmont von Baden-Baden ein.

Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Berathung der Novelle zum Volksschulge etz fort. Art. 19 (Verbot des Wirthshausbesuchs für die fortbildungs⸗ und sonntagsschulpflichtige Jugend) wurde nach längerer Debatte gemäß der Kommissionsfassung angenommen. Ebenso Art. 11. (Möglichkeit der Aufhebung des Schulgeldes) und Art. 12, wonach das Mindestgehalt der Unter— lehrer, Schulamtsverweser, Lehrgehilfen und Lehrerinnen um 120 S6, in Städten mit mehr als 6000 Ein⸗ wohnern um 140 M erhöht werden soall. Der von der Kom— mission eingefügte Artikel 12a, wonach den nichtständigen Lehrern die Dienstzeit vom 25. statt hisher vom 360. Lebens— jahr für die Pension angerechnet werden soll, wurde gleichfalls mit gie Majorität angenommen, ebenso die übrigen Artikel. In der heutigen Sitzung wurde in der Schlußabstimmung die Novelle mit allen gegen eine Stimme genehmigt.

Sessen.

Die Erste Kamm er bewilligte gestern neben zahlreichen kleineren Vorlagen 1200 000 6 . eine Nebenbahn Darm⸗ stadt Roßdorf =Großzimmern unter Ablehnung des von der Zweiten Kammer beschlossenen Ersuchens, Vorarbeiten für eine direkte Verbindung von Großumstadt nach Dieburg vor—⸗ zunehmen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde sodann die Erhöhung der Einkommensteuer abgelehnt. Die Zweite Kammer trat in einer gestern Nachmittag ab— gehaltenen Sitzung den Beschlüssen der Ersten Kammer bei. Beide Kammern wurden dann auf unbestimmte Zeit

vertagt. Lippe.

Der Landtag ist auf den 4. Juni nach Detmold ein— berufen worden. Unter den den Abgeordneten bereits zu⸗ gegangenen Vorlagen befindet sich der „Köln. Ztg.“ 4 eine solche über einen Staatsvertrag mit Preußen wegen Her⸗ stellung einer Eisenbahn von Schieder an der Strecke Hannover Altenbeken nach Blomberg. Eine andere Vor⸗ lage betrifft die Verlegung des Beginns des Etatsjahres vom 1. Januar auf den 1. April in Uebereinstimmung mit dem Etatsjahr des Deutschen Reichs. Das im vorigen Winter durchberathene Gesetz über die staatliche Einkommensteuer soll erst für die Veranlagung des Etatsjahres 1896.97 zur An⸗ wendung kommen, weil die nöthigen Vorarbeiten sich nicht eher erledigen lassen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Prinz Alexander von Preußen ist, wie „W. T. B.“ meldet, zum Kurgebrauch in Marienbad ein⸗ getroffen.

Der Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg ist gestern Nachmittag in Wien angekommen.

Das von dem Abgeordnetenhause angenommene Finanz⸗ e für 1894 weist einschließlich der bewilligten Nachtrags⸗

edite ein Gesammt⸗Erforderniß von 620 834 011 Gulden und eine Gesammt⸗ Bedeckung von 623 157 030 Gulden

auf. Es ergiebt sich also ein Einnahme-Ueberschuß von

2323 019 Gulden.

Im österreichischen Abgeordnetenhause brachten gestern die dan a che den dringlichen Antrag ein, zu prüfen, ob der Erlaß des Justiz-Ministers an die Ober⸗ Staatsanwaltschaften über die preßgesetzliche Behand⸗ lung von im Reichsrathsprotokoll . enthaltenen Reichs⸗ rathsreden mit dem Preßgesegtz vereinbar sei. Hieran knüpfte sich eine längere Debatte, in deren Verlauf die Aeußerung des gegen den Antrag sprechenden Abg. Morre: „gegenwärtig seien auch Deutsche am Ruder und hätten gleichfalls etwas zu befehlen“ zu tumultuarischen Kundgebungen der Jungezechen Anlaß gab. Der Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 157 gegen 62 Stim⸗ men abgelehnt. Im weiteren Verlauf der Sitzung erklärte der Handels-Minister Graf Wurmbrand in Beantwortung einiger Interpellationen über die . des Baues einer Lokalbahn Lindewiese— Barzdorf und der Tracierung einer Flügelbahn Barzdorf— Jauernigg, die Vorarbeiten . im Gange. Der Ausbau der österreichischen Theilstrecke der Bahn Troppau Ratibor werde jedenfalls bis zum n Vollendungstermin der ausländischen Strecke fertiggestellt sein.

Im Gewerbegusschuß des Abgeordnetenhauses gab gestern der Minister des Innern Marquis Bacquehem eine ausführliche authentische Darstellung der Begeben⸗ heiten in Falkenau und Mährisch-Ostrau. Der Abg. Bärnreither beantragte, den Bericht des Ministers zu ge⸗ nehmigen und zur Kenntniß zu nehmen, sowie ein einheit⸗ liches Polizeigebiet um Ostrau zu schaffen, ohne Rücksicht auf die n, Landesgrenze, und einen Montan⸗ ausschuß im Abgeordnetenhause zu errichten. Ueber diesen Antrag . sich eine längere Debatte, worin der Abg. Adamek sich dafür aussprach, den Spezialausschuß als Permanenzausschuß beizubehalten und den Bericht des Ministers als n ef f ch nicht zur Kenntniß zu nehmen. Nachdem der Abg. Exner für den . des Abg. Bärnreither gesprochen hatte, beantragte der Abg. Lueger, die Regierung aufzufordern, ihre Erhebungen dem Ausschusse vorzulegen. Der Minister des Innern Marquis Bacquehem erklaͤrte sich mit den Anträgen der Abgg. Adamek und Lueger nicht einverstanden. Der Ackerbau⸗Minister Graf Falkenhayn stellte die Vorlegung seiner Erhebungen für die nächste Woche in Aussicht. Der Antrag Lueger wurde darauf mit 28 gegen 3 Stimmen abgelehnt und der Antrag Bärnreither mit 28 gegen 3 Stimmen angenommen. Die Permanenz an, des Montanausschusses wurde mit großer Majoritaͤt abgelehnt.

Der Klub der Konservativen sprach in seiner gestrigen Sitzung seine Entrüstung über das Vorgehen eines Wiener Blattes gegen den Grafen Hohenwart aus und beschloß die Entsendung einer Deputation, die dem Grafen Hohenwart das volle Vertrauen des Klubs aussprechen und ihn bitten bah die Leitung des Klubs, unbeirrt durch die Angriffe, zu ehalten.

Der ungarische Minister-⸗Präsident Dr. Wekerle ist gestern Nachmittag von Budapest nach Wien abgereist.

Das ungarische Unterhaus hat gestern den Gesetz⸗ entwurf über die staatlichen Matrikeln in der Spezialberathung unge gn fber gte Partei sprag sich gestzrn fur den Ge

ie erale Partei sprach sich geste = entwur i g ulfz fan eines Theiles der schwebenden Schuld aus.

In dem Klausenburger Mem orandu mprozeß wurden . auf Grund des Verdikts der , . die Ange⸗ lagten, ausgenommen Ladislaus Ratiu, ntean und Duma, . Aufreizung zu Gefängnißstrafen von 8 Monaten bis zu 5 Jahren ,, die höͤchste 5 5 Jahre Gefän * wurde gegen Lu . erkannt. Außerdem wurden die nge⸗ klagten zu solidarischer Tragung der Kosten der Verö entlichung des Urtheils sammt , in den rumänischen, un⸗ ii en und deutschen Landesblättern verurtheilt. Sämmt⸗ iche Verurtheilte haben die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.

Großbritannien und Irland.

Der Zust and Gladstone's ist nach einer Meldung des W. T. B.“ fortdauernd befriedigen d. Der ken g. hafter Graf Hatzfeldt ließ sich gestern im Namen Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm nach dem Befinden Glad— stone s erkundigen.

Anläßlich des Geburtstags der Königin sind die Generale Stewart und Wolseley fi Marschällen ernannt worden.

Im Unterhause erklärte gestern der Parlaments⸗ Sekretär des Auswärtigen Sir E. Grey auf eine Anfrage Sir Charles Dilke's, das durch das Congo⸗Ab⸗ kommen an England verpachtete Gebiet zwischen dem Tanganyika und dem Albert⸗Edward⸗Nyanza sei unerforscht; der auf dieses Gebiet ö. liche Theil des Abkommens bezwecke nur, England das 1 vorzubehalten, eine Straße anzu⸗ legen und anf en Verkehrsmittel einzurichten, falls dies wünschenswerth erscheine. Der Abg. Row lands brachte eine Resolution ein, die Ausgaben für die Wahlen zum Parla⸗ ment aus den öffentlichen Fonds zu entnehmen. Der Chef⸗ Sekretär für Irland Morley war der Ansicht, daß diese Aus— . von den einzelnen Gemeinden getragen werden müßten.

ie Resolution wurde mit 166 gegen 39 Stimmen an⸗ genommen.

Wie die „Times“ mittheilt, wäre Burns, dem Führer der Arbeiterpartei, bald nach dem Rücktritt Gladstone s eine o än, Stellung angeboten worden; Burns habe diese jedoch abgelehnt. JGelegentlich des Wechsels einiger Minister⸗ posten nach der Demission Mundella's habe Lord Rosebery wiederum Burns aufgefordert, in die Regierung einzu— treten; Burns habe dies abermals abgelehnt, weil er den Interessen der Arbeiterpartei in unabhängiger Stellung besser dienen zu können glaube.

Frankreich.

Der Präsident Carnot empfing, wie W. T. B.“ meldet, . Vormittag nochmals Peytral, ber endgültig auf seiner Weigerung beharrte, die Neubildung des Kabinets zu übernehmen, und erklärte, Bourgeois scheine ihm für diese Mission am meisten geeignet. Der Präsident Carnot hat . dessen gestern Nachmittag Bourgeois in das Elyfse berufen. Dieser lehnte es indessen gleichsfalls ab, die Neu⸗ bildung des Kabinets zu übernehmen, willigte jedoch ein, in ein radikales Kabinet einzutreten. Br isson, der nun zum Präsidenten berufen wurde, behielt es sich vor, mit seinen politischen Freunden zu berathschlagen, bevor er es übernehme, ein neues Kabinet zu bilden, und wird heute seine Antwort ertheilen. .

Der „Matin“ veröffentlicht einen Artikel des Deputirten Poincarrs, worin es heißt, daß, wer immer auch der zu⸗ künftige Minister des Auswärtigen sein werde, Frankreich 6 den Vertrag zwischen England und dem Congo⸗ taat nicht gefallen lassen könne und die Aus⸗ führung der Konvention, die eine Verleugnung un⸗ bestreitbarer Rechte Frankreichs sei, nicht zugeben werde.

Rußland.

Wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, werde die Regierung demnächst eine ständige Kommission ,, welche die Ernennung und Verabschiedung von Be⸗ amten der Ministerien zu prüfen habe. Zum Präsidenten der Kommission werde der Wirkliche Geheime Rath Rennen⸗ kam pf ernannt werden.

Italien.

Bei der gestern in der Deputirtenkammer fort⸗ gesetzten Berathung über die Finanzmaßregeln sprach, wie „W. T. B.“ berichtet, der Deputirte Zep pa gegen die Re⸗ gierungsvorlage. Er beantragte, eine Finanzoperation zur

eckung der Eisenbahnschuld vorzunehmen und die Steuer⸗ Forderung auf 16 Millionen zu beschränken, welchen Ertrag er als unumgänglich nothwendig bezeichnete. Der Deputirte Ber⸗ tollo forderte die Kammer auf, sowohl die Regierungsvorlage als die Kommissionsanträge abzulehnen, was von der Kammer mit Heiterkeit aufgenommen wurde. Der Redner meinte, das Budgetgleichgewicht könne mit bloßen Ersparnißmaßregeln herbeigeführt werden. Der Deputirte Buttini bekämpfte die Regierungsanträge und verlangte, daß die Regierung diese abändere, damit er dafür stimmen könne. Der Deputirte Danieli sprach sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer aus. Die weitere Berathung wurde sodann auf heute vertagt.

Privatdepeschen aus Salerno zufolge lauten die Nach⸗ richten über den Gesundheitszustand Nicotera's be⸗ unruhigend.

Epanien.

In Barcelona sind nach einer Meldung des, W. T. B.“ neuerdings wieder Anarchisten verhaftet und an Bord des Kriegsschiffes „Navarra“ gebracht worden. ö

Serbien.

Aus der Provinz treffen, wie, W. T. B. aus Belgrad berichtet, noch fortwährend 3 Glückwunschtele⸗ gramme an den König ein. Der ö. empfing am Donners lag eine Anzahl von Deputationen, sowie die Mitglieder des neuernannten Kassationshofs.

Auerika. t

Die Kommission, die der Senat zur Veranstaltung einer Enquéte über die angeblichen Versuche zur Best echung von Senatoren ernannt hatte, berichtete dem ‚W. T. B. ufolge, daß sie nichts gefunden habe, was sich nicht mit der

hre eines Senators vertrüge.

In Buenos Aires 6. infolge der Entdeckung eines Komplotts drei Franzosen, zwei Oesterreicher und ein Itallener verhaftet worden. Sle beabsichtigten, das Kongreß⸗

ebäude und die Börse in die Luft zu sprengen. Mehrere He, wurden beschlagnahmt. Afrika.

Aus Port Said ist in Paris die Nachricht eingetroffen daß, da 9. Hg san her infolge des Strikes der , Truppen zur AÄufrechterhaltung der Ordnung zu landen