beabsichtigten, ein französisches Kriegsschiff von der . Division gh erhalten habe, . if Said ab⸗ zugehen. .
Wie dem „Reuter schen Bureau“ aus Port Said gemeldet wird, hätte der am 25. d. M. dort eingetroffene britische Kommissar ö einer großen Schlacht berichtet, die am Nyassa⸗See zwischen britischen Truppen und den
vom Häuptling Makanjira angeführten Eingeborenen statt⸗
nden habe. Der Häuptling, der besiegt worden sei, habe ene gg. und die ö des britischen Kom⸗
mandanten des Forts Maguire, Masor Edwards, angenommen.
Parlamentarische Nachrichten.
Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten (s. den Anfangsbericht in der Freitags⸗ Nummer d. Bl.) folgte als zweiter Gegenstand der Tages— ordnung die zweite Berathung des k. e⸗ treffend die Fischexrei der Ufereigenthümer in den Privatflüssen der . Westfalen.
Die Anträge der Kommission (Berichterstatter Abg. Riesch) wurden meist ohne Debatte angenommen. Eine längere Er⸗ örterung knüpfte sich nur an den 5 17, welcher das Betreten fremder Ufergrundstücke bei Ausübung der Fischerei zulassen will. Die konservativen Abgg. Klasing, Gerlich, Hornig erklärten dies if einen Eingriff in die Privatrechte und sprachen sich deshalb dagegen aus, während von anderer Seite das Betreten fremden Eigenthums in diesem Falle als noth⸗ wendig und deshalb als zulässig bezeichnet wurde. Der § 17 wurde hierauf unverändert angenommen.
Dann folgten Berichte über Petitionen meist persön⸗ lichen Interesses, namentlich ausgehend von Eisenbahnbeamten wegen Erhöhung ihrer Pensionen. Dieselben wurden sämmt⸗ . den Anträgen der Budgetkommission ohne Debatte erledigt.
eber die Petition des Rechtsanwalts Doepner und Genossen in Dortmund, betreffend die Vorschriften über das Wahlverfahren, ging das Haus, soweit die . sich auf mißverständliche Anwendung des Einkommensteuergesetzes bei Gemeindewahlen bezog, zur Tagesordnung über, während der auf die Abänderung des 3 Gesetzes bezügliche Theil durch die Verhandlungen über den Antrag Bachem für erledigt erklärt wurde. .
Verschiedene Petitionen von Stadtbehörden und Lehrern um J der staatlichen Alterszulagen an Volksschul⸗ lehrer in Orten mit mehr als 19 000 Einwohnern wurden nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Dr. Krause⸗ 5 6 (nl), von Eyn ern (nl), von Buch (kons.) und Dr. Rintelen (Sentr.) a . der Regierung als Material überwiesen.
Schluß 31½ Uhr.
— In der heutigen 73. Sitzung, welcher . Re⸗ ierungs-Kommissarien beiwohnten, genehmigte das Haus 2 . in dritter Berathung ohne erhebliche Debatte den Gesetzentwurf, betreffend die Fischerei der Ufereigenthümer in den FPrivatflüssen der Provinz Westfalen, und wendete sich dann der Berathung
von K zu. ; ie Petition des Vereins der Philologen an den diere,
8e, m um Gleichstellung dieser Schulen mit den höheren Lehranstalten und Verleihung des Titels Oberlehrer an die definitiv angestellten pro facultate docendi geprüften Philo⸗ logen soll nach dem Antrage der Unterrichtskommission der Regierung als Material für eine baldige als wünschengwerth anzuerkennende Regelung der Verhältnisse der höheren Stadt⸗ schulen überwiesen werden.
Das Haus beschloß demgemäß. ;
Verschiedene . aus Passenheim bezw. Danzig be⸗ schweren sich darüber, daß in Bezug auf die Form der elter⸗
lichen Willenserklärung über den Unterricht der Kinder aus Mischehen in einer anderen als der Konfessionsschule des Vaters vorgeschrieben ist, daß die Erklärung vor dem Polizei⸗ Präsidenten bezw. dem Landrath abgegeben werden soll. ie , beantragt den Uebergang zur Tages⸗ ordnung. ;
. Krebs (Zentr.) hielt eine solche Vorschrift für nicht den Gesetzen entsprechend und wollte die Petitien zur Berücksichtigung oder wenigstens zur Erwägung überwiesen wissen.
Abg. von Kölich en (kons) hielt es für nothwendig, den Er⸗ klärungen eine bestimmte amtliche Form zu geben, damit die Väter es sich genau überlegen, ehe sie ihrer Konfession ungetreu werden und die Erziehung ihrer Kinder in anderer Konfession auf irgend welches Andringen hin gestatten.
(Schluß des Blattes.)
— Bei der Reichstags⸗-Ersatzwahl im 7. Marien⸗ werderschen Wahlkreise (Schlochau⸗Flatow) erhielten nach einer Meldung der „Schlochauer Zeitung“ in der am 23. d. M. vor⸗ genommenen Stichwahl; Hilgendorff(kons.) 8348 Stimmen, von Prondzinski (Pole) 6212 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt.
*
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen Smetana's komische Oper Die verkaufte Braut‘ wiederholt. Am Montag geht Richard Wagner's „Siegfried“ („Ring des Nibelungen“, 2. Abend) in Scene. Die Besetzung ist folgende: Siegfried: Herr Gudehus, Mime: Herr Lieban, Wanderer: Herr Stammer, Brünnhilde: Frau Sucher, Erda: Frau Goetze, Alberich: Herr Schmidt, Fafner: Herr Mödlinger, Waldvogel: Fräulein Dietrich. Kapellmeister Sucher dirigiert.
Im Königlichen Schauspielhause gelangen morgen die Lustspiele Der Tugendwächter , und Die Dienstboten- zur Auf. e , Am Montag geht das indische Märchendrama „Vasantasena“ in Scene.
Im Deutschen Theater wird morgen „Doktor Klaus“, am Montag, Mittwoch und Freitag „Der Herr Senator“ gegeben. Am Dienstag geht „Kollege Crampton! zum 50. Mal in Scene. Auf Donnerstag ist ‚Der Talisman“ angesetzt. Am Sonnabend findet die letzte Aufführung von Grillparzer's „Des Meeres und der Liebe Wellen statt.
Das Ber liner Theater wird im Monat Juni, mit welchem das Direktorat Ludwig Barnay's schließt, die hauptsächlichsten Reper⸗ toirestücke, vornehmlich aus dem klassischen Repertoire, noch je einmal zur Darstellung bringen. Für morgen Nachmittag wird zu er⸗ mäßigten Preisen „Faust“ angekündigt, für morgen Ahend „Die Walfse von Lowood“ mit Ludwig Barnay als Rochester. Am Montag geht zum 29. und letzten Mal Ibsen's Nora“ in Scene, . En in jn von Auguste. Prasch⸗Grevenberg dargestellt. Für Dienstag ist „Uriel Akosta.. mit Ludwig Barnay in der Titelrolle angesetzt, und am Mittwoch geht das Eröffnungs— stück des Berliner Theaters, Schiller⸗Laube's „Demetrius“, neuein⸗ studiert in Scene. Marie Pospischil spielt zum ersten Mal die Rolle der Marfa; am Freitag wird Demetrius‘ als 49. und letzte Abonne⸗ mentsvorstellung wiederholt. Am Donnerstag findet eine Aufführung von „Othello“ mit Ludwig Barnay, Charlotte Boch, Mgrie Pospischil und Ludwig Stahl in den Hauptrollen statt. Für Sonnabend ist Kean“ angesetzt. . .
Das Lesfing⸗Thegter wird seine Vorstellungen bis zum 15. Juni fortfetzen, sodaß Vietorien Sardou's Lustspiel Madame Sanß-⸗Göne“ noch in dieser Spielzeit das Jubiläum der hundextsten Wiederholung erleben wird. Am Mittwoch wird zum letzten Male in Verbindung mit der Orientreise der Schwank „Niobe“ gegeben, und zwar mit Jenny Groß in der Titelrolle. An allen übrigen Wochentagen geht Madame Sans⸗Göne“ in unveränderter Rollen⸗ besetzung in Scene. .
In der morgigen letzten Sonntags⸗Vorstellung des Friedrich Wilhelmstädtifchen Theaters wird Suppé'z „Bocaccig“ ge— geben. Am 1. Juni beginnen die Ferien, welche bis zum 31. Juli währen. Herr Direktor Fritzsche hat Elise. Schmidt für, die ver⸗ einigten Theater gewonnen; die Künstlerin tritt damit in das 25. Kontraktjahr ihrer Thätigkeit am Friedrich⸗Wilhelmstädtischen
gelangt im Residenz⸗-Theater ufführung. Herr Julius Sachs vom
Theater.
Morgen und am Monta Familie Pont ⸗Biquet“ zur
Hoftheater in Darmstadt setzt in dem Bisson'schen Schwank sein
Sastspiel fort. ;
m Theater Unter den Lin den geht morgen zum vorletzten Mal die Zeller'sche Operette Der Obersteiger mit Carl Schul; in der Titelrolle in Scene. Am Dienstag findet die erste Aufführung der Offenbach'schen Operette Die schöne Helena; statt, die dann bis zum Schluß der diesjährigen Spielzeit auf dem Repertoire bleiben wird.
Im Zentrgl⸗Thegter findet morgen die letzte Sonntags. vorstellung in dieser Spielzeit statt, * Aufführung gelangt mit Emil Thomas wieder das dramatische Quodlibet „Der Traum des Aktionärs‘, von dem dann nur noch vier Vorstellungen folgen werden.
Morgen findet im Kroll'schen Etablissement großes Doppel Konzert statt, welche um 4 Uhr Nachmittags beginnt. Das „Neue Orchester“ und die Kapelle des . werden ab⸗ wechselnd im Garten, bei ungünstiger Witterung im Saale, spielen.
Mannigfaltiges.
Der (in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgetheilten) Erklärung des Bürgermeisters Kirschner gemäß hat der Magistrat zu der Frage der anderweitigen Regelung der Steuerverhältnisse, auf Grund des Gemeindeabgabengesetz es gestern beschlossen, mit der Stadt- verordneten⸗Versammlung in gemischter Deputation zu berathen und die Stadtverordneten⸗Versammlung um Wahl der Mitglieder zu ersuchen. Die Deputation soll, wie die . Voss. Ztg. erfährt, aus zehn Stadtrãthen und zwanzig Stadtverordneten bestehen. — Der Magistrat hat ferner den Erweiterungsbau der Friedrichs⸗ Werderschen Gewerbeschule, Errichtung einer Turnhalle und einer Aula, genehmigt. Der Kostenanschlag beläuft sich auf 132 000M. zur Heizung der beiden Räume sind Gasöfen in Aussicht genommen. — Der Vorsitzende des Ausschusses zur Beförderung des Ausbaues des Rhein⸗Weser - ElbeKanals hatte sich an den Magistrat mit der Bitte um eine Beihilfe gewendet. Der Magistrat hat be⸗ älosfen der Stadtverordneten⸗Versammlung vorzuschlagen, als Bei⸗ trag die Summe von 500 MS, wie sie bereits seit dem Jahre 1889 alljährlich gezahlt sind, auch für 1894 zu bewilligen.
Der Gesammtvorstand der Berliner Gewerbe⸗Aus⸗— stellung 1896 hat, wie wir der Nat.⸗Ztg.“ entnehmen, in einer gestern Abend im Kaiserhof abgehaltenen Sitzung, welcher 65 Mit- glieder beiwohnten, mit allen gegen 5 Stimmen beschlossen, sich aufzu— lösen und den Arbeitsausschuß zu beguftragen, das Unternehmen zu liquidieren. Gleichzeitig wurde beschlossen, das gesammte Akten material einem neu zu bildenden Comits zu übergeben, welches eine Ausstellung in Treptow veranstalten will. Die Beschlüsse lauten wörtlich: ‚In Erwägung, daß eine Berliner Gewerbe ⸗Ausstellung, die das ganze Können des Berliner Gewerbes, des Kleingewerbes wie der Großindustrie, zur Darstellung bringen soll, sich nicht anders als durch das freudige Zu⸗ sammenwirken aller berufenen Kräfte ermöglichen läßt, daß aber Unvereinbarkeit der Meinungen schon in Bezug auf die Platzfrage ent⸗ standen ist, 6. ein Mitglied des Arbeitsausschusses infolge der Ab—⸗ stimmung des Gesammtvorstandes über die Platzfrage w , ,. ist, wodurch nach Ansicht der Rechtsgutachter die Garantiescheine hinfällig geworden sind, 3. von dem ausgeschiedenen Mitgliede des Arbeits- ausschusses dem geschäftsführenden Ausschuß die Erklärung abgegeben worden ist, unter allen Umständen im Treptower Park eine eigene Aus⸗ stellung zu veranstalten, beschließt der Gesammtvorstand: A. den in der Gesammtvorstandssifzung vom 21. Mai gefaßten Beschluß nicht zur Ausführung zu bringen, P. sämmtlichen Garantiefondszeichnern ihre Scheine unverzüglich zurückzuschicken, ?. sich aufzulösen, und um nichts zu verabsäumen, was dem Gemeininteresse irgend dienen könnte, d. die Akten der Ausstellung und die seitherigen Vorarbeiten einem etwa neu sich bildenden Comité zur Verfügung zu halten. «. Die ,, dieser Beschlüsse wird dem derzeitigen Arbeitsausschuß übertragen.“
Die Urania hat für die kommende Woche folgendes Programm aufgestellt-: Morgen zum letzten Mal „Das Wunderland der neuen Welt“; Montag: Herr Dr. P. Schwahn Ueber die Entstehung der Gebirge und ihre Modellierung durch das Wasser“; Dienstag: Herr Pr. M. Wilhelm Meyer „Durch den Jellowstonepark bis zum großen Ozean“; Mittwoch: Herr Land⸗Bauinspektor W. Körber „Ueber alte und neue Weltwunder; Donnerstag: Herr Dr. M. Wilhelm Meyer „Durch die Sierra zum . Freitag und Sonnabend: Eine moderne Amerikafahrt“.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
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vom 26. Mai,
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Wetter.
Temperatur in O Celsius hb C. 40 R
warten sein.
Bar. auf 0 Gr.
u. d. Meeressp. red. in Millim.
ö schnittlich wenig veränderten Wärmeverhältnissen ist M das Wetter in
regnerisch. ien und ,, hatten Gewitter, wobei an le
fielen. Die Depression scheint sich nordwärts fort⸗ zupflanzen und daher dürfte für das nördliche Deutschland Regenwetter und Abkühlung zu er⸗
Deutschland trübe und vielfach Anfang 77 Uhr.
tzterer Station 44 mm Regen
Dienstag: Zum 50. Male.
Deutsche Seewarte.
bedeckt
*
bedeckt Nebel bedeckt bedeckt wolkig wolkenlos wolkenlos
halb bed. wolkig wolkig Regen bedeckt Regen!) bedeckt halb bed.
bedeckt bedeckt bedeckt halb bed. Regen?) Regen ?) Regen wolkenlos bedeckt
bedeckt bedeckt still wolkig
3 Seit früh feiner Regen. 2) Nachts Regen. 3 Gesten Abend Gewitter. ) Nachts Regen.
Uebersicht der Witterung.
Die Witterung Europas steht unter dem Einfluß einer umfangreichen Depression, deren Kern über dem südöstlichen Deutschland i sodaß jetzt fast überall trübe Witterung mit lebhafter 3. 3 ih eingestellt. Auf den Britischen Inseln wehen frische nördliche, an der deutschen Küste schwache bis starke östliche und nordöstliche, am Nordfuße der Alpen leichte bis frische südwestliche Winde. Bei durch⸗
Aberdeen... , openhagen. Stockholm. aranda.
t. Petersbg. Moskau ...
Cort, Queens; J Cherbourg. . .. K mburg .. e f. eufahrwasser Memel ...
. ö ünster. .. Karlsruhe .. Wiesbaden.
*
haus.
——— NL D — O2 S 28 Ode — — —
Weingartner. 36 wächter.
Eugen 361.
Montag: Ning
in 3 Akten.
Sudraka.
S B , Ge = O , o do e oe e, , do e O Q .
dämmerung. arneval.
boten.
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern. 136. . Die verkaufte Braut.
Komische Oper in 3 Akten Text von K. Sabina, deutsch von Max Kalbeck. Tanz von Emil Graeb. Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Anfang 78 Uhr. auspielhaus. 143. Vorstellung. Der Tugend⸗ Lustspiel in 4 Aufzügen, nach Lope de Vega, mit theilweiser Benutzung der Braunfels'schen Uebersetzung, für die deutsche Bühne bearbeitet von In Scene gesetzt vom Ober -Regisseur MaxGrube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗In⸗ spektor Brandt. — Die Dienstboten. 1 Aufzug von Roderich Benedix. In Seene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Dperhaus. des Nibelungen. Richard Wagner. — Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. I44. Vorstellung. Vasantasena. Drama in 5 Aufzügen von Emil Pohl, mit freier Benutzung 4. n rn des altindischen Königs
nfan n,
Opernhaus: Dienstag: Die verkaufte Braut. Mittwoch, auf Allerhöchsten Befehl: Die Mediei. Die Puppenfee. Der Ring des Nibelungen. Anfang 7 Uhr. kaufte Braut. Sonnabend: Unbestimmt. Sonntag:
ochzeitmorgen.
Schauspielhaus: Dienstag: Das Wintermärchen. Mittwoch: Der Tugendwächter. Donnerstag: Die Hermannsschlacht. ie g. Der Tugendwächter. Die Dienstboten. Sonnabend, neu einstudiert: Christoph Marlom. von Sonntag: Christoph Marlow.
Dienstag: Uriel Acosta. Lessing ˖ Theater.
von Friedrich Smetana.
In Seene gesetzt vom Dirigent: Kapell meister
einstudiert: Boccaccio.
von Franz v. Supps. Im prachtvollen Park: Genrebild in Anfang 73 Uhr. Stiemer. 137. Vorstellung. Der
Bühnenfestspiel von Siegfried
Konzertmeisters Herrn
Montag, Dienstag:
weiter Abend: Im Park: Großes Konzert.
burg. 6 n Bisson. Anfang z Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Anfang 8 Uhr. Donnerstag: 3. Abend: Götter ˖ Freitag: Die ver⸗ Letzte Sonntags ⸗Vorstellung. Operette von C. Ballet. Anfang 74 Uhr.
Dienstag: Zum 1. Male. Adolph Ernst Thenter.
Cavalleria rusticamn. Die Dienst⸗
Brandon Thomas.
Deutsches Theater. Sonntag: Doktor Klaus.
Montag: Der Herr Senator. Kollege Crampton.
Mittwoch: Der Herr Senator.
Berliner Theater. Sonntag, Nachm. 24 Uhr:
Faust. Abends 7 Uhr: Die Waise von Lowood. Montag: Zum 29. und letzten Male. Nora. (Ludwig Barnay.)
Sonntag, Dienstag: Madame Sans⸗Göne. (Jenny Groß.)
Mittwoch: Niobe und Die Orientreise. (Niobe: Jenny Groß.) (Letzte Wiederholung.)
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25. Letzte Sonntags ⸗Vorstellung. — Sonntag: Neu Komische Operette in 3 Akten von 8 Zell und Richard Gense. Regie: Herr Unger. gent: Herr Kapellmeister Federmann. Großes Konzert, aus⸗ geführt von dem vollständigen Orchester des Friedrich⸗ Wilhelmstädtischen Theaters unter
Anfang des Konzerts 6 Uhr, der Vorstellung 74 Uhr. Im Theater: Boccaceio.
Residenz · Thenter. Direktion: Sigmund Lauten . Sonntag: Neu einstudiert: Die , . Pont⸗Biquet. Schwank in 3 Akten von Al
Theater Unter den Linden.
Der Obersteiger, Zeller. — Hierauf: Farfarello,
Die schöne Helena.
Sonntag. Charley's Tante. Schwank in 3 Akten Die Bajazzi.
Vorher: Parodistische Posse mit Gesang in 1 Akt von Cd.
Jacobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Roth. In Seene gesetzt von Ad. Ernst. Anfang
75 Uhr. Montag: Dieselbe Vorstellung.
Bentral Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Letzte Woche. = Nur noch vier Vorstellungen — Sonntag: Gastspiel von Emil Thomas. Der Traum des Aktionärs. Dramatisches Quodlibet in 3 Akten (5 Bildern). (Doktor Peschke, Schla— deritz, Geyer, Gaspard, Blasel: Emil Thomas.)
ö, . bis Freitag: Der Traum des Aktio⸗ närs.
Montag und Konzerte.
Krall's Etablissement. Sonntag: Groszes Doppel⸗Konzert. Neues Orchester: Paul Prill. Kapelle des Garde⸗Füsilier⸗Regiments: C. Freese. (Bei ungünstigem Wetter im Saal.) Anfang 4 Uhr. Entrée 50 A, Dutzend-⸗Billets 4 0
Montag: Grostes Konzert. Neues Orchester: P. Prill. Anfang 63 Uhr.
Dienstag: Großes Doppel⸗Konzert. .
Auf der Terrasse: Wein⸗Restaurant bei freiem Entrée zu jeder Tageszeit. — Diners von 3 „M an.
JJ
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Lieut. Raba von Kerßenbrock mit Frl. Sidonie von Krosigk (Rathmannsdorf)
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Berg ⸗Assessor Riedel (Königshütte.
Gestorben: 3 Wirkl. Geh. Ober ⸗Regierungs⸗ Rath a. D. Eugen Dreßler (Berlin). — Hi. General. Lieut. 3. D. Oscar Stein von Kamienski Mentoneh. Hr. Rittergutsbesitzer Gustav Adolf von Kryger (Niecheice). — 9 Geh. Ober · Re⸗ gierungs Rath a. D. Hermann Windhorn (Berlin). 5 9 J Alfred Mellien
erlin).
Musik Diri⸗
Leitung des
exandre
Sonntag:
Redakteur: Dr. S. Klee, Direktor.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholh.
Drud der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlagtz⸗ Anstalt, Berlin s., Wilhelmstraße Nr. 3X.
Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
Letzter Monat.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 1 22z.
Berlin, Sonnabend, den 26. Mai
ES94.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Bei der Liquidation einer Aktiengesellschaft ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Zivilsenats, vom 17. Januar 1894, wenn nicht statutarisch anderes bestimmt ist, den Besitzern von Altien oder Interimsscheinen, auf welche Volleinzahlungen geleistet sind, die Differenz zu den nicht vol! eingezahlten Aktien oder Interimsscheinen vorweg vor, den übrigen Aktionären zu erstatten. — Eine Aktiengesellschaft war in Berlin im Jahre 1888 mit einem Grundkapital von 256 000 M errichtet worden, welches in 250 Aktien zu 1000 „M zerlegt war. Vierzig Aktien waren voll eingezahlt, während auf die übrigen 210 Aktien Einzahlungen von je 650 Sι geleistet waren. In der Generalversammlung vom 9. No⸗ vember 1892 wurde die Liquidation der Gesellschaft ef, unter Ablehnung eines von dem Aktionär St. gestellten Antrags: zu be⸗ schließen, daß bei der Liquidation den Besitzern von Aktien oder Interimsscheinen, auf welche Volleinzahlungen geleistet sind, die Diffe⸗ renz zu den nicht voll eingezahlten Aktien vorweg zu erstatten sei. St. klagte sodann gegen die Aktiengesellschaft mit dem Antrage, die Beklagte zu verurtheilen: anzuerkennen, a. daß der gedachte ablehnende Generalversammlungsbeschluß dem Kläger gegenüber unverbindlich ist, b. an den Kläger nach beendigter Liquidation vorweg, vor den anderen Aktionären, 3500 MS zu zahlen. Die Klage wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Auf die Revision des Klägers hob das Reichsgericht die Vorentscheidungen auf und verurtheilte die be⸗ klagte Gesellschaft nach dem Klageantrage, indem es begründend ausführte: ‚Der jährliche Reingewinn hat die Natur einer Zwilfrucht des Vermögens der Aktiengesellschaft. Es ist deshalb eine statutarische Vorschrift, welche vorschreibt, daß diese Frucht nach Maßgahe des Betrags zu vertheilen sei, welchen jeder Aktionär zu dem werbenden Vermögen beigetragen hat, wohl verständlich. Daraus folgt jedoch nicht, daß ; eine Minderung des Vermögens in derselben Weise getragen werden müsse An dem Kapitalvermögen der Aktien⸗ gesellschaft nimmt jeder Aktionär theil nach Verhältniß seines Aktien rechts, gleichviel ob er seine Einlage schon voll geleistet hat, oder einen Theil derselben noch schuldet. Dieser Rechtsstellung des einzelnen Aktionärs entspricht die i, . Theilnahme aller an einer Ver—⸗ mögensminderung, ohne Rücksicht auf die Höhe der geleisteten Einzahlung, während der Reingewinn nach dem Verhältniß der that⸗ sächlich hingegebenen Summen vertheilt wird, deren anderweite Be— nutzung den einzelnen Einlegern entzogen ist. Wegen der ganz ver⸗ schledenen wirthschaftlichen Bedeutung des Reingewinns als Frucht, welche an die Stelle des Zinsertrags treten soll, von dem zur Ver⸗ theilung gelangenden Kapital⸗Vermögen ist es unrichtig, zu sagen, daß im Zweifel beides gleich behandelt werden müsse. Baß statuta— risch eine Vertheilung nach anderen Grundsätzen vorgeschrieben sein kann, ist nicht zu bezweifeln, aber eine solche Vorschrift liegt nicht vor. Auf Grund dieser Erwägungen mußte die Revision für begründet erachtet werden. ( 355/93.)
— Die Beiträge zu den Kosten der ersten Einrich⸗ tung einer Straße, Befestigung, Pflasterung ꝛc., zu welchen die Besitzer der anliegenden Grundstücke nach 5 15 des Preuß. Ges. vom 2. Juli 1875 durch Ortsstatut verpflichtet werden können, ge⸗ hören, nach einem Urtheil des Reichsgericht, V. Zivilsenats, vom 17. Februar 1894, zu den öffentlichen Gemeindela sten; über die Verbindlichkeit zur Entrichtung dieser Beiträge findet demnach im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts der Rechtsweg nicht statt, vielmehr findet für die Klage des zu den Beiträgen herangezogenen Adjazenten gegen die Gemeinde auf Anerkennung seiner Nichtverbind⸗ lichkeit zur Entrichtung von Beiträgen oder auf Herausgabe der ein⸗ gezogenen Beiträge das Verwaltungsstreitverfahren statt. Ebensowenig sind für die Klage des infolge der Berich⸗ tigung der Beiträge aus den Kaufgeldern des subhastierten Grundstücks mit seiner Hypothekenforderung ganz oder theil⸗ weise ausgefallenen Gläubigers gegen die Gemeinde die ordentlichen Gerichte zuständig, vielmehr hat dieser ebenfalls bei den Verwaltungsgerichten seinen Anspruch auf Herausgabe des Erhobenen gltend zu machen. Bei der Vertheilung der Kaufgelder eines zur Zwangsversteigerung gezogenen Hauses an der Brückengllee zu Berlin hatte die Stadtgemeinde Berlin einen Pflasterungskostenbeitrag von 1969 S liguidlert und war damit zur Hebung gelangt. Der Kaufmann B., welchem bei Restberücksichtigung des Liquidats der Stadtgemeinde dieser Betrag zur theilweisen Deckung seiner Hypo—- thekenforderung zugefallen sein würde, klagte gegen die Stadtgemeinde auf Herauszahlung der 1969 S6 Die Beklagte erhob den Einwand der Unzuläfsigkeit des Rechtswegs vor den ordentlichen Gerichten, welcher aber in beiden Instanzen verworfen wurde. Auf die Revision der Stadtgemeinde hob das Reichsgericht die Vorentscheidungen auf und erkannte auf Abweisung der Klage wegen Unzulässigkeit des Rechts⸗ wegs vor den ordentlichen Gerichten, indem es begründend ausführte; „Ueber die Verbindlichkeit zur Entrichtung öffentlicher Abgaben findet nach 5 78 Th. II Tit. 14 des A. L. R. der Rechtsweg nicht statt. Durch die Sz§ 18 und 34 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 ist für Streitigkeiten in Bezug auf Gemeindelasten das Verwaltungs⸗ streitverfahren eröffnet, und zwar nicht bloß für Streitigkeiten zwischen „Betheiligten!ꝰ über ihre öffentlich- rechtliche Verpflichtung zu den Gemeindelasten, sondern in erster Reihe für Streitigkeiten zwischen der Gemeinde und den zu Gemeindelasten Herangezogenen oder Ver⸗ anlagten. —— Auch dadurch wird die dukt n rer der ordentlichen Gerichte nicht begründet, daß die Klage nicht von dem Grundeigen⸗ thümer, sondern von dem infolge der Berichtigung der Abgabe aus den Kaufgeldern mit einem Theil seiner Hypothekenforderung aus— gefallenen Glaͤubiger angestellt worden ist ... (284 / 93.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Kosten für das Feuerlöschwesen gehören nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, IJ. Senats, vom 21. No⸗ vember 1893, nicht zu den vom Staat in Städten mit Königlicher Polizei zu tragenden Ausgaben der örtlichen Polizeiverwaltung, viel- mehr hat stetß die Stadtgemeinde diese Kosten zu tragen, und es ist demnach regelmäßig bei der Ueberweisung der Feuerlöschpolizei an die Stadtgemeinde zu eigener Ver⸗ waltung eine dadurch dem Staat erwachsende, Minderausgabe nicht anzunehmen. ‚Die Ausgaben für das Feuerlöschwesen, welche zu der Feuerlöschpottzei in einem ähnlichen Verhältniß stehen, wie die Wegeunterhaltungskosten zu der Wegepolizei, sind im F 2 des Gesetzes vom 20. April 18925 zu den bom Staat in Städten mit Königlicher Polizei zu tragenden Ausgaben der örtlichen Polizei⸗ verwaltung — im Sinne des § 1 4. a. O. — nicht gerechnet, und sie gehören insbesondere auch nicht zu den im 5 2 aufgeführten be⸗ onderen Ausgaben im Interesse der örtlichen Polizeiverwaltung. — Weiter liegt keine Vermuthung dafür vor, es entstehe für den Staat eine Minderausgabe zufolge des ante , daß die Verwaltung der Feuerlös ch⸗ polizei der Stadt W. zur eigenen Verwaltung überwiesen ist. . diese Ueberweisung nicht stattgefunden, so würden der w , Behörde nur vereinzelte Funktionen obliegen, welche eine Vermehrung ihres
zersonals oder sonstige Kosten nicht herbeiführen könnten, Es hätte dieselbe z. B. als Lokalpolizeibehörde das städtische Feuerlöschwesen zu beaufsichtigen, die Spritzen zu revidieren u. dergl. ie wäre befugt,
bei eingetretenen Bränden dem Brand⸗Direktor und den Löschmann⸗ schaften Weisungen über die Art ihres Vorgehens zu ertheilen, sowie zu bestimmen, ob ein Gebäude behufs Verhinderung der Weiter⸗ verbreitung des Feuers niedergerissen werden soll. Hierdurch würden aber besondere Ausgaben nicht hervorgerufen werden. ¶ II. 5.)
Literatur.
. Geschichte.
ff. Publikationen aus den K. preußischen Staats⸗ Archiven. 54. Bd. und 5. Bd. Protokolle und Relationen des Brandenburgischen Geheimen Raths aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm. Von Archivar Dr. Otto Meinardu s. 2. und 3. Band. Leipzig, S. Hirzel, 1893. à Band 28 M — Dieses große Urkundenwerk giebt eine Uebersicht über sämmtliche Zweige der politischen Verwaltung des brandenburgischen Staats. Da der Geheime Rath als ,, begründet war, um dem Kurfürsten in der inneren und äußeren Politik zur Seite zu stehen, und da er ferner zeitweilig, wenn der Kurfürst nicht in den Marken weilte, als Cxekutivbehörde zu fungieren hatte, so ist es natürlich, daß seine Protokolle und Relationen an den Landesherrn ein — freilich nur fkizzenhaftes — Bild der gesammten Staats⸗ verwaltung geben. Leider sind diese Akten für viele Jahre ver⸗ loren gegangen, gus den ersten 20 Jahren der Regierung des Großen Kurfürsten sind sie z. B. nur bis 1647 erhalten. Diese ersten sieben Jahre behandelt nun Meinardus, und zwar beschäftigen sich die vor⸗ liegenden beiden Bände vorwiegend mit der Zeit von 1843 — 47 Eins der interessantesten Kapitel aus seiner Darstellung ist die Charak⸗ texistik des Grafen Schwartzenberg, des märkischen Statthalters und allmächtigen Rathgebers Georg Wilhelm's. Die bisherige Anschauung, die durch Wildenbruch's „Neuen Herrn“ populär geworden ist, sah in ihm einen selbstsüchtigen, ehrgeizigen Politiker von mäßigen Geistes⸗ gaben, der die brandenburgische Politik nicht im Interesse seines Landesherrn, sondern im Interesse des Kaisers leitete. Deshalb habe ihn auch der Große Kurfürst nach seinem Regierungsantritt schleunigst zu entfernen gesucht. Ein ganz anderes Bild entwirft nun Meinardus auf Grund seines urkundlichen Materials. Aller⸗ dings, führt er aus, war Schwartzenberg ein auf seinen persönlichen Vortheil bedachter Politiker, aber in erster Linie war er ein treuer Diener des Hauses Hohenzollern, der mit großer Energie das Ziel verfolgte, die renitenten Stände der Macht des Landesherrn zu unterwerfen, und der auch versuchte, Brandenburg in den bewegten Zeiten des dreißigjährigen Krieges zwischen den großen Mächten Schweden und Oesterreich eine selbständige Stellung zu verschaffen. Sehr erfolgreich war er freilich nicht; seiner Absicht, ein stehendes Heer zu errichten, ohne das eine energische auswärtige Politik nicht zu führen und die landesherrliche Macht im Innern nicht zu konsolidieren war, setzten die Stände einen hartnäckigen Widerstand entgegen, und als Schwartzenberg endlich dem Ziele nahe zu sein glaubte, starb sein Gönner Georg Wilhelm, und sein Nachfolger Friedrich Wil— helm stand zunächst ganz unter dem Einfluß von Schwartzen⸗ berg's Feinden. Die Ursache dieser Abneigung Friedrich Wil⸗ helm's, der ja später selbst diese Schwartzenberg'schen Gedanken durch⸗ führte, liegt nach Meinardus allein in den Verleumdungen der zahl⸗ reichen Feinde des Statthalters. Sie spiegelten dem zwanzigjährigen Fürsten vor, Schwartzenberg wolle die märkischen Festungen dem Kaifer ausliefern, um für immer seine hohe Stellung zu behaupten. Der Kurfürst, der in Königsberg lebte und Schwartzenberg's Wirken daher nur aus der Ferne beurtheilen konnte, trat diesen Anklägern, die zum theil selbst von der Wahrheit ihrer Anklagen überzeugt waren, bei und entschied in dem Streite zwischen Schwartzenberg und den Ständen im Sinne der Stände. Die Armee wurde nun reduziert, was nicht ohne große Unruhen abging, und bei einem solchen Tumult kam Schwartzenberg ums Leben. Die beste Rechtfertigung seiner Politik ist, daß, wie bemerkt, der Große Kurfürst sie vollständig wiederaufnahm: im Innern Unterwerfung der Stände unter die Fürstliche Autorität, nach außen Freundschaft mit dem Kaiser und Gegensatz zu Schweden. Zu⸗ nächst freilich war er — ohne Heer — auf das Wohlwollen dieser Mächte angewiesen; lange Zeit bemühte er sich vergeblich, die schwe⸗ dischen und Kaiserlichen Truppen aus der Mark zu entfernen; er fand als machtloser Fürst wenig Entgegenkommen ö beiden Seiten, und erst als es ihm mit Hilfe des thatkräftigen Obersten Burgsdorf ge— lungen war, ein kleines Heer anzuwerben, fand er in den Friedens⸗ verhandlungen, die in . und Osnabrück begonnen waren, mehr Berücksichtigung. Die Verhandlungen mit den märkischen Ständen, die die Mittel zur Aufbringung dieser Truppen bewilligen mußten, schildert Meinardus ebenfalls eingehend. — Ferner macht er einige interessante Mittheilungen über den wirthschaft⸗ lichen Rückgang der Mark während des dreißigjährigen Krieges. Die Bevölkerungszahl war um 75 069) vermindert, sodaß viele städtische und ländliche Wohnstätten leer standen. Dem materiellen Rückgang entsprach der moralische; überall wird geklagt, daß in Stadt und Land die Lust und Befähigung zur Arbeit ver⸗ loren gegangen sei. Der Kurfürst griff überall helfend ein; er zog neue ÄUnfiedler ins Land, erließ feste Taxen zur Regulierung der Preise und Gesindeordnungen, und suchte endlich zur leichteren Auf⸗ bringung der Steuern die Aceise einzuführen, eine indirekte Steuer auf Vieh, Getränke und Viktualien. Zunächst war der Erfolg seiner Bemühungen naturgemäß noch gering, aber in allen seinen Maßregeln offenbart sich ein praktischer, auf das Wohl des Ganzen gerichteter Verstand. In allem stand ihm der Geheime Rath zur Seite, freilich verlor er, je selbständiger der Kurfürst wurde, desto mehr an Wichtig- keit. Auch hatte sich die Nothwendigkeit gezeigt, ihn zu reformieren, vor allem Nichtmärker an seinen 5 theilnehmen zu lassen, da die geborenen Märker, aus denen er bisher ausschließlich bestand, über die Verhältnisse in Kleve und Preußen wenig orientiert waren. Diese Umgestaltung war indessen einer späteren Zeit vorbehalten. — Im Anhang zu den beiden Bänden publiziert Meinardus über Job Ur- kunden, die in den meisten Fällen Protokolle und Relationen an den Kurfürsten, sowie dessen Antwort darauf enthalten.
ff. Beiträge zur Brandenburg ⸗Preußischen Recht 8 geschichte. III. Strafrechtspflege unter König Friedrich Wilhelm JJ. Von Dr. jur. Friedrich Holtze, Amtsrichter, Berlin, 1894. Franz Vahlen. — Wie die Verwaltungsgeschichte ist auch die preußische Rechtsgeschichte lange Zeit wenig rie ft worden. Erst in der letzten Generation hat man ihr mehr Interesse zugewandt und namentlich diejenige Epoche betrachtet, die in der inneren Staatsverfassung die Grundlagen des modernen Preußen ge— schaffen hat: die Regierung Friedrich Wilhelm's J. Als dieser König die Herrschaft übernahm, lag das ganze Justizwesen und insbesondere die Strafrechtspflege tief darnieder. Von einer Einheitlichkeit des Strafrechts und Strafprozesses konnte zunächst nicht die Rede sein, da nicht der Landesherr durchweg Gerichtsherr war, fondern neben ihm zahlreiche Patrimonialgerichte bestanden. Als Grundlage der Straf⸗ rechtspflege sollte zwar in der Mark die Carolina dienen, aber im aufe der Jahrhunderte waren so viel Einzelverord⸗ nungen von den Gerichtsherren erlassen worden, daß die Vorschriften der Carolina vielfach illusorisch geworden waren. Daß ferner die wirthschaftlich, sozial und religiös so verschiedenen Landes⸗ theile Preußens verschledene rechtliche Anschguungen und demgemäß verschiedene Strafgesetze hatten, ist selbstverständ ich. Dieser Zer⸗
splitterung suchte nun der König Einhalt zu thun. Wie er guf dem Gebiet der Verwaltung durch Beseitigung der unfähigen städtischen Magistrate und die Einsetzung einer Königlichen Verwaltungshehörde seine Landeshoheit erweiterte und die Grundlage zu größeren Reformen schuf, so strebte er auch danach, seine Herichtshohelt über die den Patrimonialgerichten Unterstellten auszudehnen. Dabei kam ihm zu statten, daß manche Gerichtsherren das theuere und beschwerliche Ver⸗ fahren gegen schwere Verbrecher scheuten und es gern dem König überließen. Auf diese Weise konnte der König seine Kompetenzen immer weiter ausdehnen; eine seiner Errungenschaften ist z. B. das Begnadigungsrecht, das früher nicht als landesherrliches Reservat⸗ recht gegolten hatte. Wie in der Verwaltungsreform sind auch in der Justizreform die meisten Neuerungen auf die Initiative des Königs zurückzuführen; er scheute sich auch gelegentlich nicht, Urtheile seiner Justizkollegien ö und je nach Befinden zu mildern oder zu schärfen. ei diesem Verfahren waren Ungerechtigkeiten nicht zu ver⸗ meiden, indessen traf der König mit seinem Gerechtigkeitsgefühl und seinem gesunden Verstand in weitaus den meisten solcher Fälle das richtige, und ohne diese durchgreifende Energie wiederum hätten die veralteten Formen, wie Holtze meint, nicht beseitigt werden können. Zwar gelang es dem König nicht, den alten Schlendrian im Justiz⸗ wesen auszurotten und seinem Lande ein abgeschlossenes Gesetzbuch zu hinterlassen, wie er dringend wünschte, aber seine Thätigkeit bedeutete doch einen großen Fortschritt gegen die früheren Zustände und legte den Grund zu der großen Gesetzgebung seines Nachfolgers. — Der Verfasser hat durch diese Arbeit einen wichtigen Beitrag zur preußischen 2 und insbesondere zur Charakteristik Friedrich Wihelm's J. geliefert. tt. Deutsche Geschichte von Karl Lamprecht. H. Bd. 1. Hälfte. Berlin, R. Gaertner. 1884. — Ueber die äußere Gestalt dieses Werkes und die historische Auffassung des Verfassers mit ihren Vorzügen und Mängeln ist an dieser Stelle wiederholt berichtet worden, sodaß wir uns jetzt mit einem Referat des vorliegenden Bandes be⸗ gh, können. Er beginnt mit der Konsolidation des habsburgischen Weltreichs unter Friedrich III. und Maximilian L, die ihren deutschen Besitzungen den größten Theil des burgundischen Reichs und später durch Verschwägerung mit dem spanischen Königshause noch die Kronen von Spanien und Neapel hinzufügten. Für das Deutsche Reich ent⸗ sprang freilich aus dieser Vergrößerung der habsburgischen Hausmacht kein Segen; wie Lamprecht autführt, gelang es dem Kaiser Max nicht, seine n , zu stärken; fo viel Versuche auch gemacht wurden, die Reichsgewalt zu reformieren, so schlugen sie doch am Ende stets zum Nachtheil des Kaisers und zu Gunsten der Reichsstände aus. Das Reichs⸗Kammergericht z. B., das unter Maximilian's Regierung zur Wahrung des Landfriedens eingesetzt wurde, stand fast ausschließ⸗ lich unter ständischem Einflusse. Diese Schwäche der Zentralgewalt sollte in den folgenden Generationen für die religiösen rer. von größter Bedeutung werden. — In allgemeinen Zügen unterrichtet uns sodann der Verfasser über die wirthschaftlichen und sozialen Wandlungen vom 14. bis 16. Jahrhundert. Die Lage der bäuer⸗ lichen Bevölkerung war bis zum Beginn dieser Epoche erträglich, ja theil⸗ weise recht günstig gewesen. Ihre ein für alle Mal fixierten Ab⸗ gaben schützten sie vor willkürlicher Ausbeutung durch den Grund⸗ herrn, der keinen Theil an den steigenden Erträgen der bäuerlichen Wirthschaft erhielt. Die großen Waldungen, die allmählich ausge⸗ rodet wurden, und die Kolonisation zwischen Elbe und Weichsel nahmen die überschüssigen Arbeitskräfte der stetig wachsenden Be⸗ völkerung auf, sodaß die bäuerlichen Hufen im allgemeinen nicht dichter als früher besetzt zu werden brauchten. Indessen seit dem 13. Jahrhundert hörten allmählich die Rodungen auf, und auch die Kolonialländer bedurften keines Zuzugs mehr; es blieb nichts übrig, als die bisher nach außen abgegebenen Massen in der Heimath zu be—= halten und ihnen Antheil an den vererbten Hufen zu geben, wodurch naturgemäß die materielle Lage der einzelnen bedeutend verschlechtert wurde. Unker denselben Verhältnissen wie der Bauer litt der Ritter, dessen jüngere Söhne bisher ebenfalls in den Koloniallanden Unterkommen 8 hatten: er war jetzt mit seiner ganzen Familie auf die eistungen seiner Bauern angewiesen. Die Folge war, daß er Zinsen und Gefälle härter als früher eintrieb und seine Gerechtsame zu er⸗ weitern suchte. Aus diesem Gegensatz der ritterlichen und bäuerlichen Interessen entstanden zahlreiche Konflikte im 15. Jahrhundert, die sämmtlich mit der Niederlage der Bauern endeten. — Auch in den Städten verschärften sich die Gegensätze zwischen den einzelnen Ständen. Die oberen nahmen an Wohlstand außerordentlich zu; es bildete sich ein Handelsstand mit großem Kapitalbesitz aus, und auch die Zünfte, die jetzt mit den Geschlechtern politisch durch⸗ weg gleichberechtigt waren, blieben dieser Entwickelung nicht fremd. Die Stadtverwaltung wurde von beiden in einseitigem Klasseninteresse geführt, sodaß sich bald eine Opposition, gegen sie geltend machte. Ihre Hauptgegner waren die Gesellen, die sich nach dem Vorbilde ihrer Zunftmeister eine feste Organisation gaben und ebenfalls Antheil am Stadtregiment erstrebten, und ferner die Masse des Proletariats, das sich aus besitzlosen Zugewanderten aller Art, wie entlaufenen Bauern nnd Tagelöhnern gebildet hatte. Unter diesen rechtlosen Klassen machten sich überall kommunistische Strömungen eltend, die sich r e nh im sogenannten Bauernkriege, in dem earl ges und ländliches Proletarigt gemeinsame Sache machten offenbarten. — Wie die materiellen Verhältnisse beschreibt Lamprecht auch die geistige Entwickelung; Malerei, Bildnerei, Wissenschaft, die ganzen sittlichen und rechtlichen Anfchauungen jener vorreformatorischen Jahr. hunderte führt er uns vor Augen: ein Bild, das er durch die Charakteristik der Hauptführer in Kunst und Wissenschaft, wie van Eyck. Rogier, Dürer, Vischer, Erasmus, Hutten, zu beleben i Das Wirken Luther's schildert er in diesem Bande nur bis zum Jahre 1525. Ohne neue Gesichtspunkte zu bringen, schildert er da den Lebensgang des Refor⸗ mators und sein Auftreten gegen Rom und die radikalen Richtungen der Schwärmer und Wiedertäufer, in seinen Anschauungen merklich be⸗ einflußt durch die Lutherbiographie von Max Lenz. Die politische Ge⸗ schichte der Zeit wird mit Ausnahme der sozialen Revolutionen nur andeutungsweise berührt; eingehenderes hat sich der Verfasser darüber wohl für die späteren Bände vorbehalten. Rechts- und Staatswissenschaft— Allgemeines Landrecht, für die yreußischen Staaten. Mit Erläuterungen von den Reichsgerichts, Räthen Rehbein und Reincke. Fünfke Auflage. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Dem bereits besprochenen ersten Bande ist der zweite bald nachge⸗ folgt. — Er umfaßt die Titel 11— 23 des 1. Theils und alle sie ergänzenden oder abändernden Reichs- und Landesgesetze, Diese sind — zur besseren Unterscheidung vom Landrechtstert in lateinischer Schrift gedruckt, obsolAete Bestimmungen, mit kleineren Typen wiedergegeben, sodaß das heute n Recht auch äußerlich leicht zu erkennen ist. Ferner haben die Verfasser jede einzelne Vorschrift au deren etwaige Beeinflussung durch die neuere Geseßtzgebung, namentli durch die materiell rechtlichen Bestimmungen der nicht zum Abdru elangten Reichs⸗Justtzgesetze el und g ih sind die werthvollen Fin re einer faft hundertjährigen Rechtsprechung zur Erläuterung herangezogen worden. Nach keiner dieser Richtungen haben es die erausgeber an der nöthigen Sorgfalt und uverlässigkeit fehlen assen, fodaß die Praxis mit verschwindenden Ausnahmen dem gege⸗ benen Wegweiser vertrauensholl folgen konnte und dem Werk in der Literatur des allgemeinen Landrechts ein ehrenvoller Platz gesichert ßleidt. Die noch ausstehenden ? Bände sind in einigen Monaten zu
erwarten.