Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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des Nentschen Reichs Anzeigers
und Königlich Rreußischen Staata-Anzeigers
Berlin 8 W., Wilhelmstraße Nr. 32.
; . 3. e,, .
M Berlin, Mittwoch, den 30. Mai, Abends.
M125.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Konsistorial⸗Rath und Superintendenten Gerlach zu Niedersachswerfen im Kreise Ilfeld den Rothen Adler⸗Orden Hit Klasse mit der Schleife, dem Oberst⸗Lieutenant von Loewenfeld im 3. Garde⸗ Regiment z. F. die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse, . dem ordentlichen Professor der Anatomie und Direktor des Anatomischen Instituts der Universität Göttingen Dr. Merkel, dem Fang mn a. D. Lammich zu Metz, bisher Kompagnie⸗Chef im Rheinischen Fuß⸗AUrtillerie⸗Regiment Nr. 8, und dem QOber⸗Postsekretär a. D. Lüders zu Vissel⸗ hövede im Kreise Rotenburg (Hannover), bisher zu Magde⸗ urg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Major a. D. Pietsch zu Görlitz den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Amtsvorsteher Stridde zu Giebichenstein bei Halle a. S. und den Postsekretären a. D. Siemon zu Gothen 8. Selle zu Stargard (Pommern), Gregor zu Lüben (Schlesien) und Brauer zu Halle (Saale) den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem katholischen Hauptlehrer Kehrbusch zu Nieder⸗ krüchten im Kreise Erkelenz den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Haus⸗Ordens von a e ern, sowie den Postschaffnern a. D. Schrader zu Horn bei Ham⸗ burg und Beuge zu Stettin, den Briefträgern g. D. Haase zu Stettin und Hänsch zu Breslau, den Schutzmaͤnnern oldermann zu Koblenz und Schuh zu Aachen und dem Pensionierten Schutzmann Wolter zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes ö Klasse des Königlich ö. sächsischen Albrecht s⸗Ordens: dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern in Dresden, Geheimen Regierungs⸗Rath Birksen; des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich
rumänischen Krone:
dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Rauschning, vor⸗ tragendem Rath beim Reichs⸗Schatzamt; sowie
des Kom mandeurkreuzes desselben Ordens:
dem Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Köhn, vortragendem Rath beim Reichs⸗Schatzamt.
Deutsches Reich.
ö betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894565.
Vom 22. Mai 1894.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichssags was folgt:
81 Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) Nachtrag zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr ug wird in Ausgabe auf 19 100 M6 an fortdauernden Ausgaben un in Einnahme auf 10 400 M 5 tgestellt und tritt dem durch das Gesetz vom 18. März 1894 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 279) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1894/95 hinzu.
8 2.
Die Mittel zur Bestreitung des im 8 J bezifferten Mehr⸗ bedarfs sind, soweit dieselben ncht durch Mehrerträge bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regel⸗ mäßigen Einnahmen ihre Deckung finden, durch Beiträge der . Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung auf⸗ zubringen. rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem elf er, Herder
Gegeben Prökelwitz, den 2. Mai 1894.
¶ 2 S.) Wilhelm. Graf von Caprivi.
Bekanntmachung.
Am 1. Juni d. J. wird der an der Linie Zwickau— Schwarzenberg der Königlich sächsischen Staatseisenbahnen neu errichtete Haltepunkt Silberstraße für den Personenverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 29. Mai 1894.
Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.
Die Nummer 26 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 2179 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Ctatsjahr 1894/95. Vom 22. Mai 1894; unter
Nr. 2180 die Verordnung, betreffend die Regelung der Verwaltung und Rechtspflege in den zu den Schutzgebieten nicht gehörigen Theilen der deutschen Interessensphäͤren in Afrika. Vom 2. Mai 1894; und unter
Nr. 2181 die Bekanntmachung, betreffend Abänderung und organ ung der Aichordnung und der Aichgebühren⸗Taxe, vom 8. Mai 1894.
Berlin, den 30. Mai 1894.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rittmeister a. D., k und Ritter⸗ gutsbesitzer von Jagow auf Scharpenhufe zum Landrath des Kreises Osterburg, und den Regierungs-Assessor von Doering in Labes zum Landrath zu ernennen.
Seins Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Domänenpächtern Ober⸗Amtmann Kuhnert zu Kotthus⸗Peitz, Reg. Bez. Frankfurt, Ober⸗Amtmann . ann u . Gr. Schönfeld und Ober⸗Amtmann Tummeley zu ltstadt⸗Pyritz, Reg⸗Bez. Stettin, den Charakter als König⸗ licher Amtsrath, sowie dem Direktor der chemischen Fabrik auf Aktien (vorm. Schering) Dr. Hol 4 in Charlottenburg und dem Seiden⸗ waarenfabrikanten ilhelm Schröder in Krefeld den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath von Doering ist das Landrathsamt im Kreise Regenwalde übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Dozenten an der Technischen Hochschule zu Berlin, Geheimen Baurath Kummer ist das Prädikat Professor bei⸗ gelegt worden.
Dem Lehrer Kaffler und
dem Ersten ordentlichen Lehrer an der höheren Stadtschule zu Kirn Ernst Reinecke ist das Prädikat Oberlehrer ver⸗ liehen worden.
Der Kreisphysikus Dr. Graeve in Hattingen ist aus dem Kreise Hattingen in gleicher Eigenschaft in den Land⸗ und Stadtkreis Hagen versetzt worden. .
Der bisherige Kreis⸗-Wundarzt des Stadt⸗ und Landkreises Liegnitz Dr. Lustig in Liegnitz ist zum Kreisphysikus des⸗ selben Kreises,
der praktische Arzt Dr. te Gempt in Uelsen zum Kreis⸗ n . Kreises Jork, mit dem Wohnsitz in Buxte⸗ ude, un .
der praktische Arzt Dr. Niemeyer in Hünfeld zum Kreisphysikus des green Hünfeld ernannt worden.
am Gymnasium zu Konitz Karl
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Die beiden letzten, bisher nicht verloosten Schuldverschrei⸗ bungen der Anleihe der Angermünde⸗Schwedter n , aft, Nr. 10 und 14, werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge vom 1. Juli 1894 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen entweder bei der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse hier, Taubenstraße 29, oder bei der Berliner Handelsgesellschaft hier zu erheben.
Mit dem 1. Juli 1894 hört die Verzinsung der gekündigten Schuldverschreibungen auf. Berlin, den 22. Mai 1894. — Hauptverwaltung der Staatsschulden. von .
Angekommen:
Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, aus der Rheinprovinz.
Abgereist:
Seine Excellenz der Staats-⸗Minister und Minister der geistlichen. Unterrichts. und Medizinal⸗-Angelegenheiten Dr. Bosse, nach Marienburg;
Seine Excellenz der General⸗Inspekteur der 3. Armee⸗
Inspektion, General-Feldmarschall Graf von Blumenthal, nach Quellendorf.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 30. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen heute früh 7 Uhr im hiesigen , Schlosse den Chef des Zivillabinets zum Vortrag und fuhren um Si Uhr ö mit Seiner Majestät dem König von
achsen, welcher gestern Abend hier eingetroffen ist, nach der Kaserne des J. Garde⸗Dragoner⸗Regiments. Von dort ritten die Majestäten nach dem Tempelhofer Felde, woselbst von . die Frühjahrs-Parade der Berliner Garnison tattfand.
Die diesjährige große Frühjahrs⸗Parade über die in Berlin und Spandau garnisonierenden Truppentheile, so⸗ wie über das Garde⸗Schützen⸗Bataillon und die Haupt⸗ Kadetten⸗Anstaltz in Groß⸗Lichterfelde, fand heute Vormittag Uhr auf dem Tempelhofer 3. östlich der Chaussee, vor Seiner Majestät dem Kaiser und König und Seiner Majestät dem König von Sachsen statt.
Die Truppen erschienen im Paradeanzuge mit Gepäck — Fußtruppen und Bedienungsmannschaften der fahrenden Batterien in weißen 64 das Regiment Alexander mit Grenadiermützen, die oboisten, Regiments⸗ und Bataillons⸗ Tamboure, Fahnenträger ohne Gepäck, das Garde⸗Kürassier⸗ Regiment mit Kürassen — und ruͤckten 20 Minuten vor Be⸗ ginn in die durch Tafeln bezeichneten Linien ein.
Die Parade befehligte der General⸗Lieutenant von Winterfeld, General-Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Allerhöchst beauftragt mit Führung des Garde⸗ egg Chef des Generalstabs des Garde⸗Korps Oberst von
oyrsch).
Die Parade⸗Aufstellung erfolgte in zwei Treffen. Im ersten Treffen befehligte die Haupt⸗Kkadetten⸗Anstalt und die Truppen der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division der Kommandeur dieser Division, General⸗Lieutenant Blecken von Schmeling, die Truppen der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, das 1. Bataillon Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗ Regiments, das en, ,, und die Eisenbahn⸗Brigade der Kommandeur der 2. Garde⸗In⸗ fanterie⸗Division, General-Lieutenant von Bomsdorff. Das zweite Treffen stand unter Befehl des General⸗Lieutenants . von der Planitz L, Kommandeurs der Garde⸗Kavallerie⸗
ivision.
Auf dem rechten Flügel des ersten Treffens hatten die Stäbe Aufstellung genommen. Daneben standen: die 2. Garde⸗ Infanterie⸗Brigade unter dem Kommando des General⸗Majors von Alvensleben, gebildet aus der Haupt⸗-Kadetten⸗Anstalt Kommandeur Oberst⸗-Lieutenant Freiherr von Boenigk), dem 2. Garde ⸗Regiment z. F. (Kommandeur Oberst von e, dem , (Kommandeur
berst von Krosigk) und dem 4 Garde⸗Regiment z. 3 (Kom⸗ mandeur Oberst von Bülow), das 3. Garde⸗Regiment ö F. (Kommandeur Oberst von Bismarck), die 3. Garde⸗ Infanterie ⸗ Brigade unter Kommando des General⸗ Majors. Herwarth von Bittenfeld, bestehend aus dem Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1 (Kom⸗ mandeur Oherst von Sausin), dem Königin Elisabeth Garde Grenadier-⸗Regiment Nr. 3 (Kommandeur Oberst Frei⸗ herr von Buddenbrock⸗Hettersdorf) und dem Garde⸗ Schützen⸗Bataillon (Kommandeur Oberst⸗ Lieutenant von Scholten), die 4. Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter Kommando des General-Majors von Müller, bestehend aus dem Kaiser Franz Garde Grenadier⸗Regiment Nr. 2 (Oberst⸗ Lieutenant Freiherr von Buddenbrock-Hettersdorff mit Führung