in hellstem Freilicht gemalt, die allegorische Gestalt der Ge— ichte h im Vordergrunde, sind Talentproben, die Vogels ᷣ chaft, welche an = Werken schon oft erprobt ist, erlennen lassen. Dem Ganzen indeß fehlt doch die zwingende Kraft eines in sich abgeschlossenen Monumental— werks. Ganz * auch Ludwig Dettmann diesen Eindruc in seinem Triptychon „Die Arbeit“ nicht n erreichen vermocht. Frappant ist die Wirkung des Sonnen⸗ ichts auf dem Mittelbilde, das vier Reifenschmiede bei der Arbeit zeigt, 1 die Seitenbilder schildern das — lück des Arbeiters und den Abschied des auf die Wanderschaft ziehenden Arbeitersohns. Diese schlichten, auch in den Farben zarter abgetönten Flügel heben das kraftvolle Mittelbild noch energischer hervor. Die Anlehnung an Uhde's Vorbild in der Schilderung des Arbeiterlebens iritt bei den beiden Interieurs penn g hervor, aber gleich Uhde versteht Dettmann, wirklich innerlich uns fuͤr das Schicksal seiner Helden zu erwärmen, ohne zu mattherziger Melodramatik seine Zuflucht zu nehmen. Großzügig und ergreifend wirkt Wislicen us' „sinnender Tod“ der von einem Hügel vor dem Dorfe Umschau hält; Erfindung und Ausführung stehen auf gleicher Höhe. Curt Stöving da⸗ Ehen, der uns in einer arkadischen Landschaft das Sommer—
onnen⸗Glück schildert, beschwoͤrt zu seinem Schaden den Vergleich mit Max Klinger herauf; er müßte über eine weit größere Individualllät verfügen, um solchen Existenz— bildern wirklich Eindruck und Bedeutung verleihen zu lönnen. Besser kennt Barlösius die Grenzen seines Talents, der mit seinem kleinen Bild, „ein altes Lied“ manches gut macht, was er in seinen großen mytho— logischen Gemälden, wie der affektiert⸗füßlichen Pandora, ge⸗ sündigt. Auch Hans Looschen sollte einsehen, daß ihm idyllische Stoffe, wie „Oberon und Hüon“ besser anstehen, als das Kokettieren mit modernem Mystizismus, das in seinem „Eden“ recht unerfreulich wirkt. Zwar nicht zur Großkunst gehören die Plakatentwürfe von Max Länger in Karlsruhe, indeß offenbaren sie einen Formensinn und ein Gefühl für monumentalen Stil, die den jungen Künstler wohl zu größeren Aufgaben befähigen.
In der am 2. Juni stattfindenden Sitzung der hiesigen Gesell⸗ schaft für Erdkunde (im Architektenhause, Abends? Uhr) werden sprechen: Herr Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Bastian Über die Bevölkerung von Samog; Herr Regierungs- Rath, Professor Dr. Moebius 1 die geographische Verbreitung und Lebensweise der nutzbaren Wal⸗
.
— Die Kaiserliche Akademie der Wissen schaften in Wien hielt gestern Vormittag ihre feierliche Jahressitzung ab. Der Jahresbericht enthalt dem . W. T. B.“ zufolge die Mutheilung von der seitens der Akademie in Verbindung mit den Königlichen Gesell⸗ schaften in Göttingen und Leipzig und der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München geplanten, innerhalb zwanzig Jahren zu vollendenden Herausgabe eines Phe saurus lingua Latina. — Der Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Auw ers in Berlin wurde von der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klaffe zum korrespondierenden Mitglied gewählt.
Theater und Mufik.
Kroll's Etablissement.
Das gestrige zweite Symphonie Konzert wurde mit der selten gehörten Ouvertüre zu Kalidasa's Drama „Sakuntala“ von K. Goldmark eröffnet, deren originelle Themata und glänzende In— strumentierung ihre Wirkung nicht verfehlten. Der Oupertüre folgten die Balletmusik zu Beethoven's „Prometheus“ und das Violinkonzert in g-moll von Max Bruch, das bon dem Kapellmeister Kolkmeyer vortrefflich gespielt wurde. Der zweite Theil begann mit einer hier noch nicht e n, Ouvertüre Im Land der Berge und der Fluth= von dem schottischen Komponisten Hamish Mae En Dieses ton⸗ malerisch interessante Werk wurde gleich der unvollendeten Symphonie Hmoll) von Schubert, und beliebten Piscen von Weber, Haydn,
elibes, Liszt und Rubinstein, die unter Leitung des Kapellmeisters Prill korrekt und schwungvoll ausgeführt wurden, mit wohlverdien⸗ tem Beifall aufgenommen.
Im Königlichen Opernhause geht morgen Smetang's komische Oper. Die verkaufte Braut“ in Scene. Kapellmeister Weingartner dirigiert.
*
83 86 8
vom 31. Mai, orgeng.
bewegung allenthalben fort. liegt über Südschottland und scheint sich langfam ostwärts fortzupflanzen; sodaß die trübe Witterung,
Im Königlichen Schau fpielhause werden morgen die Lustspiele Der Tugendwächter⸗ und „Die Dienstboten' gegeben. . n. ö vom Stadttheater in Aachen setzt sein 6, a n ;
Im Deutschen Thegter findet am Sonnabend die letzte Aufführung von Grillparzer's Trauerspiel Des Meeres und der Liebe Wellen“ mit folgender Besetzung statt: Hero: Teresing 3. Leander: Josef Kainz, der Oberpriester: Max Pohl, Janthe: Marie — Naukleros: Ernst Pittschau, Tempelhüter: Max Pategg,
ro g Eltern; Claudius Merten und Paula Carlsen.
Die Aufführung von Kean”, die im Berliner Theater am Sonnabend. mit Ludwig Barnay in der Titelrolle stattfindet, wird voraussichtlich die vorletzte Darstellung des Werks an dieser Bühne sein. Am Sonntag Nachmittag gelangt Moser's Lustspiel Der Veilchenfresser' zur Aufführung; am Abend gehen, mit Ludwig Barnay in den führenden Rollen, die Einakter „Doctor Robin und „Dir wie mir“ in Szene, denen sich Moliore's Lustspiel Der Geizigen, mit Ferdinand Sus ke in der Titelrolle anschließt.
Da im Adolph Ernst⸗Theater am 15. Juni die Ferien be= ginnen, so können nur noch wenige Wiederholungen von Charley's Tante“ stattfinden. Mit Schluß der Saison wird dieser Schwank voin Spielxlan abgesetzt werden, da kontraktliche Verpflichtungen Herrn Direktor Ernst veranlassen, die neue Saison mit einer Novität zu eröffnen.
Der Direktion des Zentral-‚Thegters ist es gelungen, Herrn Emil Thomas zu einer Verlängerung seines Gastspiels zu bewegen. Die Saison schließt demnach erst am . In den letzten drei Vorstellungen wird noch das dramatische Quodlibet Der Traum des Aktionärs“ wiederholt. Morgen hat das technische Personal des Theaters Benefiz, am Sonnabend Herr Emil Thomas, und am Sonn- tag Frau Josefine Dora.
In einem der nächstwinterlichen großen Philharmonischen Konzerte unter Leitung des Hof⸗Kapellmeisters Richard Strauß wird Beethoven's IX. Symphonie zur Aufführung gelangen; der Philharmonische Chor (Dirigent: Herr Siegfried O3 6 seine
, , Uiitwittuüng bereits zugesagt.
Mannigfaltiges.
Das Leichen begängniß des hochseligen Kaisers und Königs Wilhelm 1. am 16. März 1838 hat der bekannte historienmaler Professor L Braun in München zum Vorwurf für ein Diorama gewahlt, das zur Zeit im Gebäude der Reichshallen zu sehen ist. Das wirklichkeitstreue stimmungsvolle Bild mit den vielen lebensgroßen porträtähnlichen ginn versetzt den Beschauer lebhaft in die trauerreiche Stunde zurück und hinterläßt einen weihe⸗ vollen erhebenden Eindruck. Auf der mit Traueremblemen ausgestatteten Straße , Unter den Linden“ sieht man den mit Blumenschmuck bedeckten, von acht Pferden gezogenen Leichenwagen und die zur Führung der acht Pferde kommandierten acht Stabsoffiziere, sieben Gberst. Lieutenants der Garde⸗Infanterie⸗ Regimenter und einen Korvetten⸗Kapitän. Vor dem Wagen einherschreitend sind einige von den die Reichsinsignien tragenden Staats-Ministern und Königlichen Hofchargen kenntlich. Auch die vier Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler: der jetzige General ⸗Feldmarschall Graf von Blumenthal, der General der Kavallerie und General⸗Adjutant Graf von der Goltz, der General, der Infanterie und General Adjutant von Tresckow und der General der Infanterie von Obernitz, welche die Zipfel des deichentuchs trugen, sind ju erkennen, ebenso der darauf folgende, das Reichspanier tragende jetzige General⸗Oberst der Infanterie von Pape, begleitet von den General⸗Adjutanten Graf Lon Lehndorff und Fürst Radziwill. Dem imposanten Gefolge von 4 hohen Offizieren und Würdenträgern schreitet voran Seine
önigliche Hoheit der Pri nz Wilhelm, des jetzt regierenden Kaisers und i . Maje tät, Allerhöchstwelchem sich zunächst Ihre Majestäten die önige von Sachsen und Rumänien, sowie der König der Belgier und Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich don Preußen anschließen. Das Diorama ist täglich von 10 Ühr Vormittags bis 9 Uhr Abends geöffnet und Abends bei elektrischer Beleuchtung zu besichtigen. Der Eintrittspreis beträgt 30 4, doch zahlen Schüler sowie Soldaten vom Feldwebel abwärts nur halbe Preise, während Schulen, Korporationen und Vereinen besonders er⸗ mäßigte Preise bewilligt werden. Bis zum Monat August wird das sehengzwerthe und das große Ereigniß würdig darstellende Bild hier ausgestellt bleiben.
Die fünfzigjährige Jubelfeier des hiesigen Gustav— Adolf⸗Vereins wurde heute Vormittag durch einen großen Fest⸗ er nt in der mit Laubgewinden und Topfgewächsen reich ge— chmückten Nikolaikirche begangen. In Vertretung des Konsistoriums war der Präsident Schmidt, in Vertretung der vereinigten Kreis- Synoden der Präsident von Meyeren erschienen. Die Stadt batte den , Kirschner, den Syndikus Weiß, den Stadt⸗Schulrath Wurf nau zwei Stadträthe und mehrere Stadtverordnete entsandt.
en brandenburgischen Hauptverein vertrat der Geheime Ober-Justiz= Rath Johow. Die Berliner Gemeinden hatten zumeist je zwei
EGing flache. Depression NDeutsches Theater.
Senator. Anfang 74 Uhr. Sonnabend: Zum letzten Male.
Kantate fi Männerchor und O
Freitag:
ihrer Geistlichen deputirt; unter ihnen befanden i Superintendenten Faber und Brückner . , . Militãr⸗Oberpfarrer Frommel, Ober. Fonsistorial. th Nosl. Profe for Scholz, Professor Freiherr von Soden, e , Richter Mariendorf ö. Prediger Rogge⸗Potsdam, Superintendent Wegner und KRonfistorial⸗ h Berner. Auch die Professoren Lommatzsch und Weber wohnten der r. bei. Einen Ehrenplatz gegenüber der Kanzel hatte die 0 jährige Wittwe des Predigers Jonas von St. Nikolai, der bei Gründung des Vereins die Seele der Bewegung gewesen. Sämmtliche höheren Schulen Berlins, die Gymnasien, ,,, und Ober⸗Nealschulen hatten eine Abordnung der Primaner mit ihrem Religionslehrer ent⸗ sandt. — Der Nikolalkirchenchor eröffnete die Feier mit einer großen antate fü rgel, „So spricht der Herr; Die Litur zie ielt Prediger D. Dr. Riemann. Nach der Liturgie wurde vom Kirchenchor die achtstimmig arrangierte Reformationsmotette Wir haben ein festes prophetisches Wort gesungen, worauf das Reformaflong⸗ lied ‚Ein' feste Burg ist unser Gott zur Festpredigt des General- Superintendenten aber überleitete, die an 3. Mos. 25, 8— 10 an⸗ knüpfte und das Jubeljahr als ein Halljahr und als ein Erlaßjahr feierte, Der Geistliche dankte dem Hohenzollernhause, dessen Könige von jeher die Protektoren des Vereins gewesen, während Seine 6 der Kaiser Wilhelm II. auch persönliches Mitglied des Ortsvereins geworden sei. Mit der Schlußliturgie endete der Gottesdienst, dem Nachmittags ein Festmahl und Abends eine öffent- liche Versammlung in der Philharmonie folgen werden.
Für den in Ost⸗Afrika verstorbenen Dr. A. W. Schleicher fand am Dienstag im Hospiz, Behrenstr. 29, eine ane, 6er welcher der Wirkliche Geheime Legations. Rath Dr. Kayfer, Direktor der Kolonialabtheilung des Auswärtigen Amts, der Geheime Legationg⸗ Rath Sonnenschein, der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Graf Bernstorff aus dem Ministerium der geistlichen ꝛc. ngelegenheiten, mehrere Herren aus der Abtheilung Berlin der Deutschen Kolonial⸗ gesellschaft und vom Vorstande der Missionsgefellschaft für Deutsch⸗Ostafrika beiwohnten. Nachdem der R. X. Ztg.“ zufolge der Geheime Sber-Regierungs. Rath Graf von Bernstorff zie Feier mit einer Ansprache eingeleitet hatte, gab Superintendent Brachmann von der lutherischen Gemeinde in der Annenstraße in der Gedächtnißrede ein Lebensbild des Entschlafenen. Missions⸗Inspektor Pastor Winkelmann sprach im Namen der Mission, welcher der Heim= Ee gen große Dienste geleistet hat. Nach dem Gefange Sie
ach' ist dein, Herr Jesu Christ“ ergriff Pastor Diestelkamp das Wort zu einer kurzen Schlußrede, die mit Gebet und Segen endete.
. Gestern fand im Gesellschaftssetäude der Urania die ordent— liche Generalversammlung der Gem schaft statt. Es wurde der Ge⸗ schäftsbericht verlesen und nach der Decharge⸗Ertheilung, die ohne Diskussion erfolgte, die Neu⸗ bezw. Wiederwahl des Aufsichtsrathè vollzogen. Dieser setzt sich nunmehr zufammen aus den Herren: Ge— heimer Regierungs⸗ Rat . Professor Dr. W. Foerster, Vorsitzender; Rentier L. Gradenwitz; Kommerzien⸗Rath J. Heese; taats⸗ sekretär 4. D. C. Herzog; Geheimer Sanitäts⸗Rath Br. M. Marcuse; Lr. R. Paetel, Stellvertreter des Vorsitzenden; Rechtsanwalt a. D; Salomonsohn; Banquier J. Schiff; Fabrikbesitzer W. von Siemens; Rentier J. Stolle; Banguier V. Weißbach. — Um den Besuchern der Urania wie bisher die Möglichkeit zu bieten, das interessante Experiment der Opern-⸗Uebertr ag ung zu genießen, werden don morgen ab die Vorstellungen des „Wissenschaftlichen Theaters“ eine Viertelstunde später als bisher, also um 77 Ühr e ef Die Dieanreise nach Amerika wird gleichfalls auf vielfachen Wunsch von morgen ab eine Zeit lang wiederholt in Scene gehen. Der Eintrittspreis zum Operntelephon ist auf 75 3 ermäßigt worden. Die Sommerferien des Instituts beginnen am 16. Juli, die Wiedereröffnung findet am 5. August statt.
Spandau, 30. Mai. Wie der ‚Anzeiger für das Havelland“ meldet, fand heute Nachmittag 2 Uhr auf dem hiesigen hamburger Bahnhof ein Zusammenstoß zwischen einem Personenzuge und einem von Berlin kommenden Güterzuge statt. Die Maschinen und mehrere Waggons wurden stark beschaäͤdigt. Drei Personen vom Fahrpersonal sind schwer verletzt, ebenso drei Fahrgäste.
Stuttgart, 31. Mai. (W. T. B.) In Gingen riß heute Nacht die Verbindung einer Lokomotive ,, . Lokomotivführer und Heizer stürzten herab, wobei dem letzteren durch die . Wagen beide Beine abgefahren wurden. Di führerlose Naschine raste 12 Minuten lang davon, durch Geislingen den Berg hinauf bis Amstetten, wo sie auf einen Güterzug aufstieß und den hinten stehenden Wagenwärter tödtete.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Sonntag: Benefiz für Frau Josefine Dora. Der
Der Herr 8 Traum des Aktionärs.
Des Meeres
40R.
Wetter.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp. red. in Millim Temperatur in O Celsius
ho C.
Belmullet .. Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. , ;
t. Petersbg. Moskau ... ,.
halb bed. halb bed. Dunst wolkig bedeckt heiter Regen bedeckt
heiter bedeckt halb bed. wolkig!) bedeckt heiter) wolkenlos halb bed.
wolkig Regen heiter?) halb bed. heiter
2 wolkig wolkenlos wolkenlos 761 W wolkenlos
759 heiter 761 halb bed. 761 wolkenlos
I) Früh Gewitter. und Regen. Thau. Uebersicht der Witterung.
Die Luftdruckvertheilung ist anhaltend eine sehr gleichmäßige und daher dauert die schwache Luft⸗
R — - — —
Neufahrwasser Memel...
ö
—— — —— — — d . . C
) Nachmittags Gewitter
welche im südlichen Nordseegebiet bereits herrscht, sich auch ostwärts über Norddeutschland ausbreiten dürfte. In Deutschland ist das Wetter im Nord westen trübe und vielfach regnerisch, in den übrigen Gebietstheilen vorwiegend heiter ohne nennenswerthe Niederschläge; die Temperatur ist fast überall ge⸗ stiegen, 1 indessen noch unter dem Mittelwerth. An der deutschen Küste fanden zahlreiche Gewitter statt.
Deutsche Seewarte. 1 / Theater ⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus, 1409. Vorstellung. Die verkaufte Braut. Komische Oper in 3 Akten von Friedrich Smetana. Tert von K. Sahina, deutsch von Max Kalbeck. Tanz von Emil Graeb. In, Scene gesetzt vom QAber⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapelkmeister Weingartner. Anfang 73 Uhr.
Schauspiel aus. 148. Vorstellung. Der Tugend⸗ wächter. ustspiel in 4 Aufzügen, nach Lope de Vega, mit theilweiser Benutzung der Braunfelsschen n g für die deutsche Bühne bearbeitet von Eugen Zabel. In Scene gesetzt vom Ober⸗Reyiffeur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober-⸗In⸗ speftor Brandt. Die Dienstboten. Genrebisd in 1 Aufzug von Roderich Benedix. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 73 Ühr.
Sonnabend: Opernhaus. 141. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Lohengrin: Herr Krauß vom
of, und National⸗-Theater in Mannheim, als
ast. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 149. Vorstellung. Neu ein studiert: Christoph Marlow. Trauerspiel in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. In Scene t vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang
r.
und der Liebe Wellen. Sonntag: Der Herr Senator. Montag: Fanst.
Berliner Theater. Freitag: 40. und letzte , , Demetrius. Anfang f ö
Sonnabend: Kean.
Sonntag, Nachm. 23 Uhr: Der Veilchenfresser. — Abends 7 Uhr: Zum letzten Male. Doktor Robin. — Dir wie mir. (Ludwig Barnay.) — Der Geizige.
Lessing ˖ Theater. Freitag und folgende Tage: Madame Sans⸗Géne. (Jenny Groß.)
Residenz Theater. Direktion: Sigmund Lauten burg. Freitag: Zu volksthümlichen Preisen. Jugend. Ein Liebesdrama in 3 Akten von Max 1 — Anfang 73 Uhr.
Sonnabend. Dieselbe Vorstellung.
Adolph Ernst. Theater. Letzte 14 Vor— stellungen. — Freitag: Charlen's Tante. Schwant in 3 Akten von Brandon Thomaz. — Vorher: Die Bajazzi. Parodistische Posse mit Gesang in 1 Akt von Cd. Jacobson und Benno Jacobson. Musik von Franz Roth. In Scene gesetzt von Ad. Ernst. Anfang 79 Uhr.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Schluß der Saison: Freitag, 15. Juni.
Bentral-⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Letzte Woche. Nur 3 Vorstellungen. Freitag: Gast⸗ spiel von Emil Thomas. Der Tranm des Aktionärs. Dramatisches Quodlibet in 3 Akten (5 Bildern).
Sonnabend: Benefiz für Emil Thomas. Der Traum des Atrtionärs.
Konzerte.
Kroll's Etablissement. Freitag: Grostes Doppel⸗Konzert. Neues Orchester: Paul Prill. Kapelle des J. Garde⸗ Dragoner ⸗ Regiments: Voigt. . 65 Uhr. Entrée 50 3, Dutzend ⸗Billets
l.
Sonnabend: Großes Doppel⸗Konzert. .
Auf der großen Terrasse nach dem Königsplatz: Cafs 9 Restaurant bei freiem Entre. Diners von
MS an.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elfriede Blaeser mit Hrn. Pro⸗ fessor Dr. Adolph Hansen (Berlin- — Gießen).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ober⸗Regierungs⸗ Rath Frhrn, von Funck (Aachem.
Gestorben: Hr. Landstallmeister a. D. Julius von Schlüter (Celle). — Frl. Elise von der Groeben (Gr. Schwangfeld). — Fr. verw. Legattong⸗Rath und Minister⸗Resident Emilie von Hartmann, 6 Mandel (Berlin). — Fr. Amtshauptmann lse don Schlieben, geb. von Raab (Dresden).! — Hr. Prem -Lieut. a. D. Franz von Kameke (Berlim. Hr. Oberst a. D. Hermann Senff Berlin). — 9 Kam mergerichts⸗ Senats. Praͤsident malie Golz, geb. Kunde . — 8. . isenbahn ⸗ Direktor a. D. Heinrich Landgrebe (Breslau).
Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholy.
d der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlagg= ry ef, ö. 2 Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen leinschließlich Börsen ⸗Bellage).
3 26.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1894.
Berlin, Donnerstag, den 31. Mai
Zusammenstellung der Bestimmungen, betreffend
die Obliegenheiten der Gemeinde⸗ und Gutsvorstände bei der Veranlagung und Verwaltung der Gewerbesteuer.
Vom 1. April 1895 ab wird die Gewerbesteuer gegenüber der Staatskasse außer Hebung gesetzt, jedoch für die Zwecke der kommu— nalen Besteuerung auch fernerhin vom Staate veranlagt und verwaltet.
Die von den Gemeinde- und Gutevorständen“) hierbei wahrzu⸗ nehmenden Geschäfte und Pflichten ergeben sich aus der nachfolgenden Zusammenstellung der bezüglichen Bestimmungen des Gewerbesteuer— gesetzes vom 24. Juni 1891, der dazu ergangenen Ausführungsanweisung vom 10. April 1892 und der Zusatzbestimmungen vom 5. März 1894.
1. Erweiterung der Steuerpflicht.
I) Für die Zeit vom 1. April 1895 ab hat sich die Gewerbe⸗ ,,, auch auf folgende bisher steuerfreie Gewerbe zu erstrecken:
f a. die landwirthschaftlichen Branntweinbrennereien,
b. den Bergbau und die dazu gehörigen Aufbereitungsanstalten, sowie die bergbaulichen Nebenbetriebe (Röstereien, Kokereien, Preß⸗ kohlen⸗ und Briquetfabriken u. s. w., welche sich auf die Verarbeitung der selbstgewonnenen Erzeugnisse des Bergbaues beschränken,
C. die gewerbsmäßige Gewinnung von Bernstein, Ausbeutung von Torfstichen, von Sand⸗, Kies-,, Lehm⸗, Mergel⸗, Thon und der⸗
leichen Gruben, von Stein-, Schiefer, Kalk⸗, Kreide und dergleichen Brüchen, soweit nicht nach der Art des Betriebes schon bisher die Steuerpflicht begründet war,
d. die Gewerbebetriebe des Staats mit Ausnahme der Staats⸗ eisenbahnen, . = ͤ .
e. die Reichsbank mit ihren sämmtlichen in Preußen belegenen Zweiganstalten.
2) Zum Zwecke der erstmaligen Veranlagung sind die in jedem Gemeindebezirke vorkommenden Gewerbe der vorstehend zu 1) be⸗ zeichneten Arten — einschließlich der Zweigniederlassungen, Fabrikations⸗ Ein- oder Verkaufsstätten und sonstigen Anlagen eines stehenden Gewerbebetriebes — von dem Gemeindevorstande zu ermitteln und einzeln in ein Verzeichniß einzutragen, welches nach dem den Be⸗ stimmungen vom 20. Mai 1892 zur erstmaligen Ausführung des Gewerbesteuergesetzes beigefügten Muster aufzustellen ist.
Die Verzeichnisse aus den Stadtgemeinden sind direkt dem Vor⸗ sitzendden des Steuerausschusses der Klasse IV., diejenigen aus den Landgemeinden und Gutsbezirken zunächst dem Landrath einzureichen, welcher sie auf ihre Vollständigkeit prüft und nach den erforderlichen Berichtigungen ebenfalls dem Vorsitzenden des Steuerausschusses der Klasse 1V. zugehen läßt. .
Die Verzeichnisse müssen sich spätestens am 1. November 1894 in der Hand des gedachten Vorsitzenden befinden.
Etwaige Veränderungen in dem Bestande der hier in Frage kommenden Gewerbe nach Aufstellung der Verzeichnisse bis zum 1. April 1895 haben die Gemeindevorstände in allen Fällen dem Vorsitzenden des Steuerausschusses der Klasse IV. direkt mitzutheilen.
11 Anmeldung der Gewerbebetriebe.
1) Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muß davon dem Gemeindevorstande des Ortes, wo solches geschieht, vorher oder spätestens gleichzeitig mit dem Beginne des Betriebes schriftlich oder zu rg Anzeige machen.
Diese Verpflichtung trifft auch denjenigen, welcher:
a. das Gewerbe eines Anderen übernimmt und fortsetzt,
b. neben seinem bisherigen Gewerbe oder an Stelle desselben ein anderes Gewerbe anfängt.
Gewerbetreibende, welche an mehreren Orten in Preußen einen stehenden Betrieb unterhalten, haben an jedem Orte, wo solches geschieht, den Anfang des einzelnen Betriebes anzumelden.
Die Aufnahme eines Protokolls über die mündliche Anmeldung kann vermieden werden, wenn die Unterschrift des Anmeldenden in dem Verzeichnisse der Anmeldungen hinzugefügt wird (in Spalte „Bemerkungen“ oder in einer besonders anzulegenden Spalte des vor— geschriebenen Musters (vgl. Nr. Y.
Der Anmeldeverpflichtung wird, soweit nicht etwas Anderes bestimmt ist, durch die nach Vorschrift der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (§5 14) zu machende Anzeige genügt.
Der Gemeindevorstand hat innerhalb dreier Tage die Anmeldung zu bescheinigen.
2) Alle bei dem Gemeindevorstand eingehenden Anmeldungen sind in das nach vorgeschriebenem Muster zu führende Verzeichniß der Gewerbeanmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs einzutragen.
3) In Betreff derjenigen Gewerbe, zu deren Betrieb eine besondere Erlaubniß oder Genehmigung nach den Bestimmungen der Gewerbe⸗ ordnung erforderlich ist, haben die Gemeinde⸗ und Polizeibehörden durch gegenseitige Mittheilungen, sowie durch Belehrung der Gewerbe⸗ treibenden dahin zu wirken, daß der Anmeldepflicht genügt wird und Zuwiderhandlungen möglichst vermieden werden.
4) Bei Anmeldung der Uebernahme und Fortsetzung eines bereits zur Gewerbesteuer veranlagten Betriebes ist der Name des bisherigen Inhabers desselben unter Bezeichnung der Steuerklasse und Nummer der namentlichen Nachweisung anzugeben und in dem Verzeichnisse der Anmeldungen (in Spalte Bemerkungen“) einzutragen.
5) Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, die erforderlichen Er⸗ kundigungen über die Steuerpflichtigkeit der angemeldeten Betriebe, bezw. darüber, in welcher Steuerklasse die Besteuerung zu erfolgen hat, anzustellen und sich hierüber gutachtlich zu äußern. Er muß deshalb sich mit den Bedingungen der Steuerpflicht und der Zu⸗ gehörigkeit zu den einzelnen Steuerklassen vertraut machen. Um sich die thatsächlichen Unterlagen für das von ihm abzugebende Gutachten zu beschaffen, steht ihm .
die Befragung des Inhabers des angemeldeten Betriebes,
die Erkundigung bei Vertrauenspersonen und Sachverständigen,
die Erforderung der nach F 54 des Gesetzes abzugebenden Er—
klärung des Gewerbetreibenden (vergl. unten Abschnitt 1II) zu Gebote.
6) In den von der Bezirksregierung anzuordnenden und durch das Amtsblatt bekannt zu machenden Fristen hat der Gemeindevorstand von allen innerhalb der Frist bei ihm eingehenden Gewerbeanmeldungen dem Vorsitzenden des Steuerausschusseß der Klasse LV. des Veran⸗ ,, zu welchem die Gemeinde gehört, Mittheilung zu machen. . Diese Mittheilung erfolgt durch Uebersendung einer vollständigen, von dem Gemeindevorstande beglaubigten Abschrist der innerhalb der Frist in das Verzeichniß der Gewerbeanmeldungen bewirkten Ein— tragungen unter Beifügung der bezüglichen schriftlichen Anmeldungen und sonstigen Beläge. ö .
Bei Gewerbetreibenden, bei denen von vornherein mit Sicherheit anzunehmen ist, . weder der jährliche Ertrag 1500 S noch das Anlage und Betriebskapital 3000 M erreicht, ist unter Abstandnahme
) Anmerkung: Der Kürze halber ist im Folgenden nur von Ge— meindevorständen und Gemeindebezirken die Rede, während obige Be— stimmungen gleichmäßig auf Gemeinde⸗ und Guts vorstände bezw. Gemeinde und Gutsbezirke Anwendung finden.
von weiteren Ermittelungen in Spalte „Bemerkungen“ des Verzeich⸗ nisses der Anmeldungen einzutragen: „frei nach 57 des Gesetzes“ un dieser Vermerk in die Abschrift (vergl. vorigen Absatz) aufzu⸗ nehmen.
Für jede der übrigen in die Abschrift aufgenommenen Anmel⸗ dungen ist nach vorgeschriebenem Muster ein besonderer Auszug aus dem Anmeldeverzeichnisse mit dem Gutachten des Gemeindevorstandes aufzustellen und der Abschrift beizufügen. Sollte die Abgabe der gutachtlichen Aeußerung wegen der nöthigen Erkundigungen nicht gleichzeitig mit der Uebersendung der Abschrift thunlich sein, so ist dieselbe innerhalb der von dem Vorsitzenden des Steuerausschusses der Klasse IV zu bestimmenden Nachfrist nachzubringen.
Ist der Gemeindevorstand imstande, über die Höhe des Anlage⸗ und Betriebskapitals oder über den Ertrag bestimmtere Angaben zu machen, als solche zur Begutachtung der Steuerklasse, in welcher die Besteuerung zu erfolgen hat, erforderlich sind, so sind diese Angaben mit möglichster Genauigkeit und unter Bezeichnung der Quellen (3. B. Gutachten des Sachverständigen N. N., „eigene Angabe des Steuerpflichtigen“) in das abzugebende Gutachten aufzunehmen.
. Abnahme von Erklärungen gemäß S 54 des Gewerbe⸗
steuergesetzes.
1) Bei der Abnahme einer Erklärung gemäß § 54 des Gewerbe⸗ steuergesetzes ist von den Gemeindevorständen das vorgeschriebene Muster zu benutzen. .
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen ist den Vor⸗ schriften im Art. 71) der Ausführungsanweisung zum Einkommen⸗ k entsprechend den Steuerpflichtigen zuzustellen.
2) Zur Abgabe der Erklärungen ist vom Tage der Zustellung der Aufforderung ab eine mindestens einwöchige Frist zu gewähren.
Auf begründeten Antrag des Steuerpflichtigen kann der Gemeinde⸗ vorstand die gestellte Frist angemessen verlängern.
3) Nachweislich unrichtige oder unvollständige Erklärungen sind unter Angabe der Gründe sowie unter Stellung einer neuen, min⸗ destens einwöchigen Frist behufs Berichtigung bezw. Vervollständigung zurückzugeben.
4) Lehnt ein Steuerpflichtiger die Abgabe, Berichtigung bezw. Vervollständigung der Erklärung ab oder kommt er der Aufforderung zu 3 nur in ungenügender Weise nach, so hat der Gemeindevorstand an den Vorsitzenden des zuständigen Steuerausschusses “) hiervon Bericht zu erstatten.
1V.
Offenlegung der Gewerbesteuerrolle und Benach⸗
richtigung der Steuerpflichtigen.
1. Der Gemeindevorstand hat die ihm vom Vorsitzenden dez Steuerausschusses der Klasse IV zugehende Gewerbesteuerrolle während einer Woche des Monats April öffentlich auszulegen und den Ort sowie die Zeit der Auslegung eine Woche vor Beginn der⸗ selben in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. In der Bekannt— machung ist darauf hinzuweisen, daß nur den Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks die Einsicht in die Rolle gestattet ist.
2) Die von den Vorsitzenden der Steuerausschüsse dem Gemeinde⸗ vorstande zugehenden Steuerzuschriften und Rechtsmittelentscheidungen hat dieser nach Maßgabe der Bestimmungen im Art. 71 **) der Aus⸗ führungsanweisung zum Einkommensteuergesetz den Steuerpflichtigen in verschlossenem Zustande zuzustellen und innerhalb der von den Vorsitzenden der Steuerausschüsse gestellten Frist diesen die Be⸗ händigungsscheine einzureichen oder zu berichten, auf welche Weise die Zustellung bewirkt worden ist.
V. Veranlagung der Gewerbebetriebe, welche sich über mehrere Gemeindebezirke erstrecken.
1) Erstreckt sich ein Gewerbebetrieb über mehrere preußische Gemeindebezirke, so hat der Steuerausschuß von Amtswegen den ver— anlagten Steuersatz in die auf die einzelnen Betriebsorte entfallen—⸗ den Theilbeträge zu zerlegen. Jedem betheiligten Gemeindevorstande wird von dem Vorsitzenden des betreffenden Steuerausschusses der auf die Gemeinde entfallende Theilbetrag bekannt gemacht.
Der Gemeindevorstand hat diese Benachrichtigungen aufzubewahren und auf Grund derselben eine Nachweisung nach vorgeschriebenem Muster aufzustellen, in welche jedoch nur die auswärts ver— anlagten Betriebe und die für diese anzusetzenden Steuer-Theil⸗ beträge aufzunehmen sind. Wegen der in der Gemeinde selbst ver⸗ anlagten Betriebe enthält die Gewerbesteuerrolle auch den auf die Gemeinde entfallenden Theilbetrag.
2) Sofort nach Empfang der Gewerbesteuerrolle ist
a. die zu 1 erwähnte Nachweisung aufzurechnen und abzuschließen, demnãchst
b. das auf die Gemeinde zum Zweck der kommunalen Besteuerung entfallende Gewerbesteuersoll durch Summierung der in Spalte 7 der Rolle und Nachweisung verzeichneten Beträge nach Maßgabe des vor—
geschriebenen Musters am Ende der Rolle zu berechnen und diese Be⸗ rechnung unterschriftlich zu vollziehen, und schließlich
c. in den Landkreisen das Ergebniß der Berechnung bis zum 1. April dem Landrath und zwar unter Mittheilung der auf die einzelnen Gewerbesteuerklassen entfallenden Summen anzuzeigen.
3) Befinden sich in den zu einem Landkreise gehörigen Gemeinden keine auswärts veranlagten Betriebe, so hat der Gemeindevorstand bis zum 1. April dem Landrath die Gesammtsumme der in Spalte 7 der Rolle verzeichneten Beträge und die auf die einzelnen Gewerbe steuerklassen entfallenden Summen anzuzeigen. Ist der Landrath zugleich Vorsitzender des Steuerausschusses der Klasse 1, so genügt die Anzeige, daß sich in der betreffenden Gemeinde keine auswärts veranlagten Betriebe befinden.
Uebergangsbestim mung.
4). Zur besseren Wahrung der Ansprüche der Gemeinden bei der Vertheilung der Steuersätze solcher Gewerbebetriebe, welche sich über mehrere Gemeindebezirke erstrecken, erhalten für 1895/96 die Gemeinde⸗ vorstände von den Vorsitzenden der Steuerausschüsse einen hierauf bezüglichen Auszug aus der namentlichen Nachweisung beziehungsweise aus dem Zugangsnotizregister.
Diejenigen Gemeindevorstände, welchen hinsichtlich einzelner in
ihrem Bezirk belegener Betriebsstätten von Gewerben, welche sich über mehrere Gemeindebezirke erstrecken, ein derartiger Auszug nicht zu⸗ gegangen ist, haben dem Vorsitzenden des Steuerausschusses der Klasse IV ihres Bezirks von dem Vorhandensein der betreffenden Betriebsstätten spätestens bis zum 15. Januar 1895 Anzeige zu erstatten. Auch steht es ihnen frei, wenn die Auszüge unvollständige Angaben über den Umfang der Betriebsstätten enthalten, diese durch eine entsprechende Mittheilung an den Vorsitzenden des Steuer— ausschasses der Klasse IV zu vervollständigen. ö. 7 Anmerkung: Abgedruckt unten in der Anmerkung zu Abschnitt V Nr. . **) Anmerkung: Ist der betreffende Gewerbetreibende noch nicht zur Gewerbesteuer beranlagt, so ist an den Vorsitzenden des Steuer⸗ ausschusses der Klasse IV zu berichten. ⸗ ⸗
* Anmerkung: Art. 71 der Ausführungsanweisung zum Ein—⸗
kommensteuergesetze lautet: (Abdruck des Wortlauts).
VI
Allgemeine Verpflichtung der Gemeindevorstände zur Mitwirkung bei der Veranlagung.
Die Vorsitzenden der Steuerausschüsse können sich bei der Fest⸗ stellung der für die Veranlagung der Gewerbesteuer erheblichen That⸗ sachen nach ihrem Ermessen der Mitwirkung der Gemeindevorstände bedienen. Letztere haben den diesbezüglichen Aufforderungen zur An⸗ stellung von Ermittelungen oder zur Ertheilung amtlicher Auskünfte Folge zu leisten.
Auch haben sie den Vorsitzenden der Steuerausschüsse die Einsicht in alle zu ihrer Verfügung stehenden Bücher, Akten und Urkunden, welche die Gewerbeverhältnisse der Steuerpflichtigen betreffen, zu ge⸗ statten, sofern nicht — wie dies hinsichtlich der öffentlichen Sparkassen der Fall — besondere gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Zum hundertjährigen Gedenktag des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten
veröffentlicht der Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Vierhaus im, Juristischen
Literaturblatt“ folgenden Aufsgz:
Durch das Publikations⸗Patent vom 5. Februar 1794 war dem Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten vom 1. Junius 1794 an volle Gesetzeskraft beigelegt worden, also, daß nach diesem benannten Tage dasselbe bei Vollziehung und Beurtheilung aller rechtlichen Handlungen und deren Folgen, . bei Entscheidung der sich ereignenden Rechtsstreitigkeiten zum Grunde gelegt werden soll“. Am 1. Juni 1894 steht das Gee buch somit hundert Jahre in Geltung. Gleich dem hundertjährigen Baumstamme, dem Sturm und Alter weithin ragende Aeste geraubt haben, der aber aus den übrigen Zweigen in unverringerter Jugendkraft Blätter, Blüthen und Früchte treibt: so übt das Landrecht heute, in wesentlichen Theilen durch die neuere Gesetzgebung außer Kraft gesetzt oder abgeändert, in seinem Kern unberührt, auf die moderne Rechtsentwickelung in früher ungeahntem Maße weitreichenden Einfluß.
Die gewaltigste Kodifikationsarbeit der neueren Zeit, das Unter⸗ nehmen, den gesammten Stoff des materiellen Rechts zu sammeln und in feste Formen zu kleiden, entsprang dem schon ang tief empfundenen Bedürfnisse nach Einfachheit und Klarheit des Rechts. Dies war nicht ein in der Gelehrtenstube ersonnenes, von dem Richterstande getragenes Verlangen der Juristen selbst: das Volk und ihm voran die Herrscher waren durchdrungen von der Nothwendigkeit einer Besserung. Stölzel hat zutreffend darauf hingewiesen, daß bereits die Ordre Friedrich Wilhelms J. vom 18. Juni 1714, die der Hal⸗ lenser Juristenfakultät die Ausarbeitung der Konstitutionen auftrug, übrigens auch schon an ältere Vorgänge anknüpfte, ein Vorläufer des Auftrags zur Ausarbeitung des Landrechts, der Ordre vom 14. April 1780, gewesen sei. Weder jene Ordre von 1714 noch die der gleichen tiefen Empfindung für die Nothwendigkeit einer Reform entsprungene Instruktion an Cocceji vom 2. Oktober 1746, die gleichfalls den Auftrag zur Landrechts-Kodifikation enthielt, führten zum Ziele. Die Schwierigkeit der Aufgabe einer Zivilrechts⸗Kodifikation war im 18. Jahrhundert ebenso ein Hinderniß der Vollendung, wie sie es in unseren Tagen ist. Erst die Ruhe der späteren fridericianischen Re⸗ gierungszeit, und das Glück, in Sparez den schöpferischen Geist zu finden, zeitigten das Werk, das noch nach seiner Vollendung Schiff⸗ bruch zu leiden ernsteste Gefahr lief. Siegreich war es eben nur durch die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit, das jus controversum durch ein jus certum zu ersetzen.
Das Ziel hierbei war nicht sowohl Neuschöpfung als Kodifikation des Bestehenden. Ja in dieser Vorsicht gingen die Redaktoren so weit, dem Landrecht nur die Subsidiaritäaͤt einzuräumen. Allein der Vorbehalt der Provinzialrechte und die Suspension der drei ersten Titel des zweiten Theils sind für den größten Theil der Monarchie ohne Bedeutung geblieben; hier ist der Kodifikationszweck erreicht worden: an Stelle eines Wustes ungeschriebenen, sich durchkreuzenden Rechtsstoffs traten feste Normen. .
Man ist gewohnt, im Landrecht in erster Reihe das privatrecht⸗ liche Gesetzbuch zu erblicken. Das ist ungerecht: in den öffentlich. rechtlichen Titeln des zweiten Theils liegt ein nicht geringer Theil der Bedeutung, den das Landrecht für die Zeitgenossen in sich schloß. War es doch die absolute Monarchie, die der von ihr abhängigen Staatsverwaltung feste Normen setzte, die das Staatsoberhaupt in das Rechtssystem als Organ einfügte und seine Pflichten und Rechte — bezeichnender Weise zuerst jene, dann diese — festsetzte zu einer Zeit, wo der Gedanke konstitutionellen Verfassung dem deutschen Rechtsleben noch völlig fremd war. Hatte auch manches bei der Umbildung des Allgemeinen Gesetzbuchs in das Landrecht geopfert werden müssen: immer blieb genug, um eine feste Grundlage des preußischen Staats« und Verwaltungsrechts zu bilden.
Andere Ziele, die sich die Verfasser des A. -R, gesteckt hatten, auf die sie ein vorzugsweises Gewicht legten, sind freilich nicht erreicht worden, ja sie konnten nicht erreicht werden. Wenn Svparez in seinem von Stölzel mitgetheilten Promemorig erstrebte, bei jeder Materie die dabei vorkommenden zweifelhaften Fragen, über welche die Rechts gelehrten und auch wohl die Gerichtsstühle bisher nicht einig gwesen, zu entscheiden', so hat es Kontroversen über landrechtliche Bestim mungen so gut gegeben als früher über gemeinrechtliche Fragen. Und wenn Svarez ferner heabsichtigte, daß Leute von mittelmäßigen, durch eine ganz gewöhnliche Erziehung und Uebung gebildeten 8 das neue Gesetzbuch sollen verstehen und anwenden können“, so bedarf es heute keiner Versicherung, daß eine Popularisierung der Gesetz⸗ gebung in diesem Sinne überhaupt unmöglich ist. Der von Svareß und Goßler selbst gemachte Versuch, durch den „Unterricht über die Gesetze“ diese Popularisierung zu fördern, ist gescheitert, Jenes Streßen der Landrechts-Verfasser wurde vielmehr zur Quelle für den —̃ des Gesetzbuchs: überwuchernde Kasuistik, die den ge⸗ unden Kern zu ersticken drohte. Daß die übermäßige Breite, die . der Einzelentscheidungen durch die Kraft des gesetzgeberischen
edankens überwunden worden sind, beweist eine gewaltige Lebens- fähigkeit, die um so höher zu veranschlagen ist, als dem Werk in den ersten Jahrzehnten seines Bestehens mächtige äußere und innere Feinde erstanden. .
Denn die hundertjährige Lebenszeit, auf die das Landrecht zurück. blickt, begann mit der herben Prüfung, welche die Zertrümmerung des preußischen Staats im Jahre 1866 allen seinen Einrichtungen auf erlegte. Das junge Gesetzbuch bestand sie glänzend. Die ,, patente von 1814 bis 1825 ließen es nicht nur in jenen Landestheilen wieder aufleben, in denen die französische 6e ,, es verdrängt hatte, sondern sie erweiterten seinen Geltungsbereich auch auf die meisten Gebiete, deren Zuwachs Preußen den Jahren 1814 bis 1815 verdankte. Eine der wichtigsten dieser Erwerbungen, die Rheinprovinz, wußte freilich der auch hier geplanten Einführung des A. L.-R. erfolg reichen, aus den besonderen Verhältnissen dieser Landestheile er. klärlichen Widerstand entgegen zu stellen.
Ernster noch, weil hier der Schutz der obersten Staatsgewalt versagte, war die i die dem Landrecht aus der Entwickelung der deutschen Rechtswissenschaft erwuchs. Das A. L.-R. hatte in dem
bestehenden Recht Elemente der verschiedensten Art vorgefunden, darunter auch solche, die einer Strömung entstammten, welche in