und genötbigt werden, nach Kräften mitzuwirken. aßnahmen der einzuschlagende
g dieser Art nicht bedürfe, da cchon aus anderen Vorschriften erhelle. 5 1753, wonach eine le von dem Erblasser jede werden kann, erhob sich der einen Vertrag für nichtig jemand verpflichtet, eine letztwillige Verfũ oder nicht zu errichten, aufzuheben oder ni Entwurf zur Annahme.
d einer letztwilligen Verfügung kann sein: die Bestimmung des Verwandten oder
146 Ar. 3 des J es einer besonderen Beftimmun
.
a 2 223 dieser Grunde
ite wurde befürworte igen Vormundschaft nur im wegen Verschwendung zu⸗ jedoch für die Ausdehnung ch den in zweiter eine Entmündigung stattfinden b sich darüber, ie Anordnung
des lãndlichen fũr alle diese M nicht bezeichnen; das aber sei e des beschränkten Realkredits der ungle und daß auch für dessen bessere Orga⸗ dbesitzer unentbehrlich seien.
n verweist für die itbieten von Korporationen sfiehlt auch die Bildung Ansiedelungs kom · Er befürwortet die Einführung
ssen 2 ö. daß ö
Personalfredit zu treten babe, nisation kleine Verbände der Grun Professor Dr. Sering⸗Berli Schuldentlastung wiederholt auf das Mitbi der Grundbesitzer bei Guteversteigerungen, emp n ür alle Provinzen nach mission zur Verfügung gestellten. einer Verschuldungegrenze in der seinerseits zu Beginn der Konserenz eingehend begründeten Art und erörtert die seines Grachtens undurchführbare Ausgabe von Grundnoten. 4. Decht⸗Mannheim tritt den Ausfübrun Schmoller entgegen, nimmt zu der Frage der Ein schuldungsgrenze keine Stellung, unentbehrlich erscheint, wie sie ohne Risiko für den St Theile desselben gebildet werden könnte, und begründ bessere Organisation des Personalkredits hinzielenden spezialisierten Für die Schuldentlastung ist ihm halb beschränkter Zeit das beste Mittel, auch legt er dem Prinzip der Lebengversicherung mit Rücksicht auf jene die ehlt, das Annuitätenwesen und die Bevölkerung vopulär zu machen. Landschafts. Direktor von Lager- Münster i. W. ist ein Gegner Den Realkredit möchte er bei langen, den zei kurzen Fristen angewendet sehen. führung einer Entschuldung des ländlichen Grundbesitzes ist seines Erachtens staatliche aussichtslos. Geheimer Regierungs. Rath, Professor Ad. rofessor Schmoller, mit dem er zwar im daß eine Ablösung der
s angemesf behnen, in denen die Entmündigu beantragt worden ist.
Anordnung einer vorläu
eineg Antrags
assen. Die Me
8 1737 auf a
efaßten Beschlüssen
Ene weitere Meinungsperschiedenheit er
ob mit dem Entwurf die Entscheidung Über
der vorläufigen Vormundschaft — vorbehaltlich des Rechts⸗ mittels der Beschwerde — in die den oder ob die
65 3 so 17537 auch den Absatz 2 des twillige Ver⸗ 2 kein Widerspru erklärt, durch welchen sich ung zu errichten
t aufzuheben, ge⸗
Von einer
auf Entm Frage der
undig tschied sich Fälle, in denen na langte nach dem Gegen stan nach den 88 1755 bis 1757 Erben sowie die des Ehegatten von
zeitige Einsetzung ei
von Fonds rt der der
Ausschließung eines der gesetzlichen Erbfolge ohne nes Erben, ferner ein Vermächtni Im allgemeinen wurden die betre Nur über die Begriffsbestim⸗ d der Auflage ergaben sich Mei⸗ Vorschläge wurden Prüfung überwiesen.
bereits einge
nd des Vormundschafts⸗ nordnung der vorläufigen f Grund einer einstweiligen Verfügung Die Mehrheit rbe der Anregung Folge ge⸗ 1 die Bestimmung hinzuzufügen, daß ordnet werden erson oder das Die übrigen Be⸗
en des Professors ührung einer Ver⸗
gelegt wer weil ihm die Weisung des Wegs
ormunbschaft nur au des Enimũndigungsgerichts trat dem Entwu geben, dem 5 1737 Ah
eine vorläu
Vorschriften nicht beanstandet. mung des Vermächtnisses un nungsverschiedenheiten; schließlich der Redaktionskommission zur
aat oder größere
sein solle. et seine auf
bezũgliche sige Vormundschaft nur dann ange er g g, ni kan m solle, wenn fie zur Abwendung erheblicher die * ender Gefahren geboten ist.
8 1737 wurden sachlich im wesentlichen nach n. Einvernehmen bestand, den Ab. 3 satz zu ergänzen, daß die vorläufige noschaft auch dann endigt, wenn der Antra enommen wird; andererseits soll, falls die die Beenbigung der vorläufigen Vor⸗
treten, wenn auf Grund der Ent⸗
rößte Bedeutung bei und empfi
Vermögen droh ebensversicherung bei der ländlichen
stimmungen bes 5 dem Entwurf angenomme des § 1737 durch den Zu
der Agrarkonferenz, bei Domänen und wiederum den Vorsitz übernommen der Schuldentlastung des länd⸗ s und der Einführung einer r denselben. Berlin kritisiert die seines Erachtens sang's auf dem zur Berathur ehörige, von ihm als utopis Ausgabe von Banknoten auf ilt er die Mög- sr ausgeschlossen, daß einzelnen überschuldeten über durch staatliche oder korporative Intervention elastung der helfend eingreifenden Institute eine Nach dem Vorgang des Organisation der landwirth⸗ m erster Linie an eine An- astationen, indem durch Erwerb der Güter einem Verschleudern und Bodenpreise entgegengewirkt würde. der Auswahl des richtigen Organs Den General⸗Kommissionen oder Landwirthschaftskammern den Vorzug, er glaubt jedoch eine korpo⸗ e unter keinen Umständen entbehren Kreis⸗ und Provinzialkorvorationen der Gute⸗ so müßten diese
welcher der Minister für Landwirthschaft, Forsten von Heyden atte, betraf die Fragen Grundbesitze Verschuldungs grenze fü Professor Dr. Schmoller⸗ zu weit gebenden Forderungen Vogel stehenden Gebiet und andere dahin bezeichnete Pläne, zu denen er auch die den Grund und lichkeit keineswegs f Grundbesitzern g shne zu große Schuldenminderung angebahnt werden kö österreichischen Gesetzentwurfs über die Berufsgenossenschaften denkt er ir men an die Subh
der Verschuldun
Versonalkredit Zur Herbei⸗
mündigung zurück Entmündigung erfolgt, mundschaft erst dann ein ein Vormund bestellt wird.
erathung wandte sich sodann den Vorschriften der 1738 bis 1748 über die Pflegschaft zu. gten mit einigen nicht erhe ur Annahme.
nothwendig, Gewährung aber . Wagner⸗ Berlin wendet sich zunächst gegen ganzen, aber doch nicht darln übereinstimmt, bestehenden Hypotheken nach Art der Reallastenablösung., und zwar durch Vermittelung von Rentenbanken, . Hand zu weisen sei. historisch und rechtlich verschieden, s Zehnten und dergl. derselbe wi Sodann entwickelt
mũndigun
Dieselben ge⸗ blichen Aenderungen sachlich nach Der 8 1447, wonach eine prozeß⸗ Pflegschaft stehende Person, wenn sie in einem er vertreten wird, für den ähigen Person gleichgestellt ist, orbnung verwiesen werden. 3 1747 beantragte die durch den Pfleger vertretene prozeßfaͤhi Rechtsstreits an Stelle des
so ganz unbedingt von der ig Form und Ursprung ei doch der ökonomische Effekt von e der der heutigen hypothekarischen Be⸗ er seine Ansicht über die in der Aut⸗ Bodennoten ohne ausreichende Deckung für den Staat zu erblickende Gefahr, welche diese Maßnahme Nach seinem Dafürhalten müssen die Fragen der Schuldent⸗ Verschuldungsbeschränkung mehr Verwendungszwecke des Kredits verbunden werden. und den dauernden Meliorationskredit hält er den Realkredit be⸗ cht für sie eine Verschuldungsgrenze big zu einem heil des Guts unter Kontrole der bestimmungs—⸗ durch die General ⸗Kommissionen oder die Land- nach seiner Auffassung für den Betriebskredit. ersönlichen Kredit (für Haushalt ꝛ0.) dessen bessere Organisation die ländlichen Gemeinden empfohlen wird. Für die Organisation des Realkredits hält Redner die Mitwirkung der gesammten ländlichen Interess verbanden zu vereinigen sein würden, für unabweis Staat nicht oder doch nur in geringem Umfange bei dieser Aufgabe betheiligen möchte.
Rittergutsbesitzer generelle Festsetzung Gutspreise dadurch hält er eine solche überall da für angezeigt, Staats oder irgend welcher Korporationen zur Kräftigung sitzes in Anspruch genommen wurde (Rentengüter. Amortisation von Schulden). Der Personalkredit vermag seiner Ueberzeugung nach den Realkredit nur unvollkommen zu ersetzen.
General ⸗Kommissions. Präsident Küster⸗Düsseldorf verweist auf die Konsequenzen, welche die Einführung einer Vers insofern mit sich bringen würde, als Abänderungen und der Konkursordnung könnten. Ob die gesetzgebenden Körperschaf nahmen bereit erklären würden, ist dem Redner äußerst zweifelhaft.
Staats-Minister von Heyden äußert sich zum Schluß ftliche Behandlung der hier in einer delten Fragen, welche, so⸗ gebung und Verwaltung berathungen im einzelnen
besonderer Vertrauensmänner unterliegen ch sei in den verschiedenen Fragen die Mit⸗ r Landwirthe ins Auge gefaßt die Landwirthschaftskammern In dieser Beziehung wolle er mit in diesen Tagen durch die Presse ge⸗ um zu erklären,
dem Entwurf fähige, unter Rechtsstreit durch einen Pfle Rechtsstreit einer nicht proze
in die Zivilprozeß schaftlichen
knüpfung jener Maßnah Mitbieten und eventuellen zu tiefen Sinken der sondere Schwierigkeit erblickt er in für diese Aufgabe. Direktionen glebt er vor den Lan ären das sachverständigste Personal rative Mitwirkung der Landwirth Gelinge es besitzer und Bauern zu natürlich obligatorisch sein; Daß die in Frage
( ( 16 uf, daß unausführbar erscheinen Person die egers selbst e aber Anzeige an d Dagegen wurde zu wonach Minderjährigen,
ö lastung und Führung des Für den Besitz⸗
Ubernehmen könne, zu der Uebernahm Gegner erforderlich sei, 56 455 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung, e das sechzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, oder schwendern über T en oder Gege id zugeschoben dies von dem Geri
rechtigt und wüns bestimmten Werthst emäßen Verwendun
wurde abgelehnt.
den Nothkredit und den rein der Personalkredit gegeben, Verbaͤnden im Anschluß an
andlungen derselben mung gewesen sind, oder zurückgeschoben werden kann, sofern ; t auf Antrag des Gegners nach den Um⸗ ständen des Falls für zulässig erklärt wird, der Zusatz be⸗ Vorschrift auch dann gilt, wenn in dem Rechtsstreit durch einen ammenhang mit dieser Er⸗ m 5 45365 Abs. 2 der Zivil⸗ den Minderjährigen nicht nur die wegen Ver⸗ ondern auch die wegen Geistesschwäche oder Entmündigten gleichzustellen. P ⸗O. in der Fassung des Art. 11 des Entw. zum B. G⸗B.]
Von einer Seite war beantragt, den Entwurf durch Vor⸗ Französische Recht (code civil Der Antrag ging im wesent⸗
atsachen, die in
nstand ihrer Wahrn zu diesen Zwecken zu schaffen,
aber ihren Dienst dürften sie niemandem kommenden Organe nach weiterer unbekannten Thätigkeit all ⸗ en Gutsankäufen Für Güter nun, die diesen befürwortet er die bis zu zwei Drittel des Werths Voraussetzung, daß für eine bessere Organi—
aufdrängen. Entwickelung ihrer völli mählich auch könnten, ers oder einen ähnlichen Prozeß durchgem Einführung einer Verschu unter der unabweisbaren r sation des Personalkredits gesorgt Rittergutsbesitz einandersetzung die de Jahrhunderts; er weist hin auf die heblichen Differenz güter ergeben und schuldung des ländliche ein zu anspruchsvolle nicht in allen bedrohlich ansieht. auf den Weg der Eine Beschraͤnkung des Real⸗ und emeinen für ein richtiges Prinzip. Graf von Holst ein ⸗Neverstorf erklärt, hmen auf den Gebieten der Verschuldungs t eng verbundenen Schuldentlastung nicht zuzu—⸗ Bedenken gegen eine erhebliche Aus— Personalkredits seitens ländlicher
enten, die nöthigenfalls zu
cheint ihm sehr wohl denkbar. bar, während er den
lossen, daß die genannte Hhloff ; h acht haben,
eine prozeßfähige Partei Pfleger vertreten wird.
gänzung wurde prozeßordnung schwendung, wegen Trunfsucht & 455 der eines Einf⸗
ldungsgrenze , . Puttkamer“
Verschuldungsgrenze nicht empfehlen, weil die noch unter die jetzigen sinken würden. Do wo eine Beihilfe des
weiter beschlossen, i Berlin schildert in längerer Aus— Gestaltung der Getreidepreise seit Anfang dieses Mißstände, welche sich aus der er⸗ fs. und Ertragswerth der Land— erblickt in ihnen eine wesentliche Ursache der Ver⸗ n Besitzes, die er daneben für viele Fälle auf Leben der Grundeigenthümer zurückführt und theilen, z. B. nicht in der Provinz Sachsen, als Die Verschuldungsgrenze verweist er hauptsãchlich Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Ausdehnung des Personalkredits
er Sombart⸗
(Vergl. den
zwischen Verkau
chuldungsgrenze
schriften zu ergänzen, wie sie das Reichs⸗Zivil⸗
Art. 479, 513 bis 515) enthält. lichen dahin: Ein Volljq oder für gewisse Vermögengzangelegenheiten einen keit, die Angelegenheiten zu be eit, Verschwenbßungs⸗ oder Truntsucht zwar aber beschränkt ist. Wirkung haben, daß derjenige, für and bestellt ist, Schenkungen berhaupt nicht, zu welchen ein Vormund der Ge⸗ fig gerichts oder des Gegenvormunds hmen kann,
. ; ö . prozeßordnung er soll für alle Vermögensangelegenheiten ten sich zu solchen Maß⸗= ten derselben oder auch nur für einzelne Beistand erhalten können,
sorgen, infolge
hält er im allg . . aß er gesez⸗ über die fernere geschäftl mehr allgemeinen Diskussion verhan fern sie zu Maßnahmen der Gese noch weiteren Dur
eberischen Maßna ung und der dami stimmen vermöge, als bis seine dehnung der Inanspruchnahme des Grundeigenthümer widerlegt seien. Rath Schmitz ⸗Erkelenz zw
eine Fäͤhif von Geisteskrank nicht gänzlich aufgehoben, der Beistandscha welchen ein Bei andere Rechtsgeschäfte aber, nehmigung des Vormundscha bedarf, nur mit Genehmigung des Beistands vorne soweit sie in dessen Wirkungskreis
Im übrigen war der Vorsch Entwurfs über den Beistand der Mutter . Die Mehrheit der Kommission war jedoch der An⸗ neben der Vormundschaft und der onderes Institut aufzu⸗
Die Anordnung führen wurden,
t soll die unter Zuziehung
eifelt an der Durchführ⸗ da sich unter den jetzt bereits so er⸗ hl kaum eine genügende Zahl Schmoller als unbedingt bereit erklären werde. st nach seiner Auffassung keines⸗ auch nicht mit einer Schuldentlastung ihm aber deswegen bedenklich, weil die Beschränkung des Realkredits nicht durch einen erden könne.
Amtsgerichts . barkeit einer Schuldentlastung, heblich belasteten Grundbesitzern wo opferbereiter Personen zu nothwendig bezeichneten Mitwirkung führung einer Verschuldungsgrer ̃ wegs bedeutungslos, wenn si Hand in Hand gehe; si durch sie herbeigeführte ausgedehnteren Gutsbesitzer onalkredits für den bezeichnen, da die hält aus diesem Grunde die Fests zutreffend überhaupt nicht Härten führen würde, Grachtens alle Verschuldungen Amortisationsschuld zu kleiden und bei unsicherem in 26— Realkreblts befürchtet er von einer so
Rittergutsbesitzer von Kne bedingung ber Wirksamkeit aller uldung und zur . es, die Hebung der Preis s diese ersolgreich ang Gebiete der zur Berathung ste obligatorischen Verschuldunge grenze innerhalb derselben völlige Frei darüber hinaus ZJulassung eines
wirkung von Korporationen der worden und seien hierbei auch wiederholt genannt. sicht auf eine falsche, Nachricht, diese Gelegenheit benutzen, fon dere Berufung der Provinzial-Landtage ber die Landwirthschafts kammern nicht gedacht bereitung dieser Organisation und die vor⸗ stehenden landwirthschaftlichen daß eine besondere Ein⸗ dandtage sich erübrigen dürfte.
de alsdann auf heute, Sonnabend,
der von Professor
g den Bestimmungen des (68 1539 ff.) nach⸗ Vie ehm hen daß an eine be sicht, daß ein Bedürfniß, zur Berathung ü eine Beistandschaft als bes cht vorliege, und lehnte deshalb den Antrag ab.
Familienrecht war nunmehr nur noch 1658 zu er⸗
Perfonalkredit ersetzt w Wendorff ⸗Idziechowo kann Realkredit gleichfalls nur als höchst bedenklich n der Wechsel sei. Verschuldungsgrenze, die den könne und deren Einführung für unthunlich; dagegen sind seines obligatorisch in das Gewand der bei sicherem Kredit in 50 Jahren, Eine Beschränkung des lchen Maßnahme nicht.
lL-Doeberktz bezeichnet als Vor— Maßnahmen zur Herbeiführung einer zerschuldung des länd—⸗ e der landwirthschaftlichen Pro⸗ siehlt er auf dem
das Eintreten des
Pflegschaft nehmen, ni
In Bezug auf das die früher aus ledigen, welche Gemwall oder unter Vormundschaft
: gaͤngige Berathung mit den bestehen schließliche Form des erstere Vereinen werde sobiel Zeit erfordern, eßung einer berufung der Provinzial⸗L
Die Verhandlung wur
Vormittags 10 Uhr, vertagt.
Bei Eröffnung der Vorsitzende, Minister für von Heyden Veranlassung, vom 7. d. M. enthaltenen, eine Korrespondenten“
setzte Bergthung der S5 1508, ie religiöse Erziehung der unter elterli stehenden Kinder betreffen. Entwurf sollen in dieser Hinsicht die (an desgesetz⸗ Dem Standpunkt des ber war von verschiedenen Seiten beantragt, etzlich im Bürger⸗ Regelung
gezogen wer
heutigen Verhandlung nahm der Landwirthschaft, Domänen und Forsten einen in der „National⸗Zeitung“ Mittheilung des „Hamburger wiedergebenden
Nach dem lichen Vorschrift Entwurfs gegenü die religiöse Erziehung der Kinder reichsge Gesetzbuch zu regeln. gingen aber die Anträge sowo den Einzelheiten weit auseinander. Erörterung trat die Mehrheit dem Abgelehnt wurbe auch der Antrag, schrist außzunehmen, daß, wen ahr vollendet habe, er bere bekenntniß selbst zu bestimmen. in den gesetzgebung in das Ei Anschluß an die Berathung der ber Kinder war von einer cht noch durch die Bestimmui bie Sorge für die religißse Erziehung bet dann entzogen werden kö hem Betenntniß angehöre, in welchem ber Mündel zu erziehen sei, Dieser Anregung wäurhe Folge gegeben.
Die Kommission ging darauf zur Berathung enthaltenden
en unberührt bleiben. 27 Jahren zu tilgen.
Ueber die hl in den Grundlagen als in
Nach einer eingehenden Standpunkt des Entwurfs wenigstens die Vor⸗ rige das sechzehnte sein Glaubentz⸗ n wurde heschlossen, den orbehalt für die Landesz⸗ zu verweisen. riften über die religiöse eite angeregt, das ig zu ergänzen, daß
Verhütung der weiteren er . Staats ⸗Anzeiger“
berichten eine tendenziöse Färbung zu BVestrebungen vorgeworfen wird. Unter insbesondere auch des in jenem Bon⸗Königs⸗ ck, die sich
lichen Be 6 j Si zen Besi veröffentlichten Sitzung
Gunsten agrarischer Zustimmung der V Artikel erwähnten berg wies Minis dadurch erledigten, öffentlichung so weit Durchsicht vorgele der Berichte für den Zweck, als die stenographischen lungen schon in Druck gegeben erscheinen sollten.
Es wurde darauf in die Verhandlung der Fragen der sation eingetreten. Bon ⸗ Königsberg ist ein Gegner der dung einer allgemeinen Landes
estrebt werde, emp henden Fragen die Festsetzun Hälfte der Land heit der Verschuldungsbefugniß; zewissen an Verwendungszwecke ge⸗ Amortitationsbeträgen, thümers auf den Personalkredit.
ersammlung, General⸗Landschafts⸗ Direktors ter von Heyden jene Angriffe zurück daß jene Berichte vor ihrer Ver⸗ Rednern zur
n der Minderjã
übrigen aber Verweisung des Grundeigen auszudehnenden Schuldentlastung schaftetgren
als moglich den einzelnen.; n selen. Eine tendenziöse Abfassung hätte um so weniger Verhand⸗
1506, 165 erleichternden
anlangend, hinausgehenden
überlassen, für die zwischen der ppotheken aber eine obligatori er Landschaften einführen. ; Ploetz Doellingen stellt die sorgfältigen Erwägung. Reichsbank wie die Privat— emessen beschränkt würden.
egner der allgemeinen einerseits gewünschte Besitz hält er eine ch findende Bestimmung, erung und Verschuldung des beschränken kann, auch
„Reichs⸗-Anzeiger Protokolle der ganzen eien und in allerkürzester Frist
vypothekenschulden zerschuldungtgrenze und der Taxgrenze
mundschaftsre mortisation durch Ver⸗
Münhels auch
mittelung d
RNittergutsbesitzer von liche Ausgabe von Grundnoten zur bieselbe dann für realisierbar, wenn dle banken im Außgeben von Banknoten ane Paasche Marburg i Im Hinblick auf die auch chts für den ländlichen
wenn er nich Kreditorgani
General · Landschafts. Direktor Seite vorgeschlagenen Grün Maßnahmen, hinauslaufen.
des das
ö v erer Entwurfs on andere
kredit ˖ Anstalt gerechtfertigt,
Uküär des Kreditgebers zu befreien. er die Gründung besondere
rofessor Dr. ulbungsgrenze. des Anerbenre . in der mecklenburgischen Gesetzgebung si welcher der Gutgelgenthümer Landgut durch Gintragung im Hy ür Preußische Verhältnisse angeme Staats ⸗Minister Graf von Anerbenrecht wolle, auch einer Gr hält die obligatorische Jiel führend, indem er darlegt, lnperung bes Verkehrgwertht. d Gine richtige Verschuldungsgrenze so schwer finden lassen, wenn gleichartigen
Erbrecht (66 1745 ff.) über. Die allgemeinen Por Hauptsache Begriff nicht heanstandet, abe eil mit dem Borbehalt angenommen, ü verbinden. 1765 bis 17687,
Kreditbeschränkun wünschenswerth Streben, den einzelnen Kreditbedürftigen von Zu diesem Zweck empfiehlt Anschluß an die Land ·
chriften der S5 1749 bis 1752, shestimmungen . zum theil als enthehrlich
welche in enthalten, wurben sachlich gestrichen zum anderen Borschriften
Von den schriften über wurhen noch die 5
Die Bestimmun Grundsa feine Infechtung; die Mehrheit war
Genossenschaften im Generalgarantie der letzteren, geltlicher Verwaltung.
Reservefonds würde Beihilfe geben wolle, ugbesondere die preußischen,
Träßt schler führt aus, erschuldungsbeschränkung zu⸗ inführung einer solchen
Glne Dotirung dieser nothwendig sein; ob stelle er anheim. genügten den
aftlicher, also unent Gen gssenschaften mit der Staat dazu eine slehenden Hypothelenbanken, Interessen des Schuldners nich
Rlttergutsbesttzer Som Bon schen Vorschlaͤge der Umstand entgege
welche allgemeine Vor⸗ Verfügungen enthalten, h]! erledigt.
1753 Ahsa reiheit austspricht, e sedoch der
timmen müsse, ür allein möglich und zum eintretende Herabn nnahme nicht entgegenstehe, ch seiner Ansicht nach Grundbesitzer
welcher den bart-⸗Berlin ist der Meinung, daß dem
ustehe, daß die von den
enossenschaftlichen Verbänden auszugebenden Pfandbriefe oder sonstigen n,. 2 zu einem niedrigen Kurse gekauft werden würden. Er wünscht, entgegen den Augführungen bes Vorredner, eine Aus= debnung des ber mein und entwickelt weiter seine Anschauungen äber die Nothwendigleit einer Vervollkommnung der Verschuldungt⸗ istik. ᷣ e. eben Ober ⸗Regierungt Rath Dr. Her metz nimmt mit Bezug auf elne . des vorletzten Redners die e i ch Hypotheken banken in Schutz. Was das yvpothekenbankwesen im allgemeinen be⸗ treffe, so verdienten unzwesfel ast die korporativen und genossenschaft ⸗ sichen Kreditinstitute den Vorzug; aber, wo solche nicht vorhanden, konnten auch die Hypothekenbanken nützlich wirken und gewährten thatsächlich bem Schuldner nicht selten billigeren Kredit, als er bei Sparkassen und sonstigen lan gen erhalte. —
Professor Dr. Brunner Berlin stellt in Verbindung mit den Professoren Drs. Knapp, Schmoller und Sering, sowie dem Perrn von Knebel ⸗DPöberitz den Antrag auf Kombination der 2 schen Rente bel Rentengltern mit einer fakultativen Lebengversicherungs⸗ 1 in der Welse, daß die Prämie als Zuschlag zur Mente er⸗
oben wird und die Versicherungssumme zur Abssindung der Miterben nach dem Tode des Versicherten verwendet werden wird. Der Antrag wurde des näheren begründet. . . ö.
hr. Hecht⸗ Mannheim beschränkt sich in seinen Ausführungen auf bie Frage der Selbsthilfe bel der Kreditorganisation. Unter Hinweis auf ein rößereg Werk „Die Organisation des Bodenkredits n Veutschland“ fordert er für den Realkredit des mittleren und fleineren Grundbesitzes bei einheitlicher Zentralleitung eine überaus detalllierte Verzwesgung der zur Vertretung der Kreditinstitute berufenen Organe, die persönliche unausgesetzte Belehrung der das Annuitätgprinzip nur widerwillig e r g ländlichen Bevölkerung und mzglichste Autzdehnung der Anwendung seines Prinzips sowie die Verbindung der we, nn, n, mit demselben in weitgehendstem er, Für den Personalkredit befürwortet Redner die Lokalisierung desselben und die Jusammenfassung der Lokalkreditstellen zu Zentralanstalten und
dieser wieder zu einer großen enn Bank. Alle diese Gesichts⸗ punkte wurden bis in die Einzelheiten hinein erlautert.
Freiherr ven Hen e Gr. Mahlendorf wünscht eine Erleichterung des Tandschaftskredstz für den kleineren ländlichen genossenschaftliche Organisation des Personalkredits dur 1 hon Darkfehnzkassen in westem Umfang. Eigentliche Staats beihilfe erscheine ihm nicht erforderlich.
Präsident des Ober ⸗Landeskulturgerichts Glatzel befürwortet und
begründet folgenden Vorschlag:; Zur besseren Ausnutzung des Renten
gutg.Instituts sowie zur Sicherung der bereits begründeten uünd der han die Fortbildung der Renten⸗
fte et ebung erwünscht, zunächst in der Richtung einer Erweiterung ze
noch zu gründenden Rentengüter er
ber Verpflichtungen, für die eine Rente auf das Rentengut gelegt und — unbeschadet der Sicherheit der Rentenbank nommen werden kann. Reglerungg⸗Rath von Buch⸗ Ausdehnung der landschaftlichen
unzweifelhaft eintretenden niedrigen, einer ausreichenden Schuldentlastung nicht genügenden Kursetz der auszugebenden . nicht billigen. Ihm . eine angemessene staatliche Beshilfe unvermeidbar, aber auch durchführbar, wenn die Gewährung an Beschränkungen der Verschuld⸗ barkest, der Theilbarkeit und der Vererbung auf mehrere Erben be⸗ treff des beliehenen Besitzes geknüpft wird. Der vom Präsidenten Glatzel vorgeschlagene Weg scheint ihm sorgfältiger Berücksichti⸗ gung werth.
Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Ad. Wag ner- Berlin befürwortet Dezentralisation der dem
großen Zentralbank. Die Mittel
J
sondern auf bessere Ausbildung des Depositenbankwesens und Aug⸗ gabe von Obligationen für kürzere Zeit sei ein hervorragendes Gewicht
zu legen. I dent Metz ⸗ Frankfurt a. D. begründet folgenden, von dem Grafen Zedlltz und den Professoren Schmoller und . mitunterzeichneten ichen Grundstücks durch re Erbtheile nicht in Auf Antrag eines der Betheiligten kann diese Rente in eine Amortisationsrente perwandelt, und diese kann bei vorhandener Sicherheit auf Antrag eineß Miterben gegen Abfindung in Rentenbriefen auf die Rentenbank
. ? r ihrt daß der Plan einer Zusammenfassung der provinzialen Landschaften zu einem 7 nicht : ichtlich der Organisation des Personalkredits ist auch er für eine gewisse Zentralisation durch Vereinigung der be⸗
Antrag: „Bei der Uebernahme eines länd einen Erben (Anerben) können die Miterben i Kapital, fondern nur in fester Geldrente verlangen.
übernommen werden“. Landschafts⸗Direktor von Gustedt führt aus,
institut auf die größten , stoßen würde und gewi empfehlenswerth sei. Hinsichtl
** 1
2
stehenden oder zu gründenden lotalen Kreditinstitute zu einer großen
Landesbank.
Landschafts⸗ Direktor von Laer⸗Münster bespricht die Mängel der die pupillarische Sicherheitsgrenze betreffenden Vorschriften der er wünscht die Bemessung der⸗ Grundsteuerreinertrag sowie
1
preußischen Vormundschaftgordnung; selben auf den jzweiundzwanzigfachen Gleichstellung der landschaftlichen Pfandbriefe in Betreff der dierung mit den Staatspapieren.
General / Kommissiong · Prãsident Kü ste r Düsseldorf beleuchtet die allen berechtigten Ansprüchen genügende Thätigkeit der Rheinischen Landesbank und der Spar und Leihbank in Hohenzollern, welch letztere
Yo aller dortigen Immobiliarkredite gewähre.
General · Commissions. Hrãsident Beutner. Bromberg bespricht die Anträge der Präsidenten Glatzel und Metz auf Grund der seinerseits
bei den Rentengutsbildungen gemachten Erfahrungen.
General. Landschafteè⸗Pirektor Bon Königsberg hebt unter Be⸗ zugnahme auf die Ausführungen des Dr. Hecht die große Bedeutung der Ausdehnung der Lebensversicherung auf dem Gebiet 6 w .
mortisa⸗
weseng hervor. Dieselbe könne event. an die Stelle der tion treten. 1 — Dr. Sering⸗Berlin 6
standenen Antrag von Ploetz auf Ausgabe von
pon der Gemeinde ausgehende Krediteinrichtungen mit schaft und i nene denten Metz.
Staats⸗Minister von Heyden resümiert kurz den Gang noch keine direkt gesetz⸗ geberisch zu verwerthenden Resultate der Natur der Sache nach 6. . werden können, so sei doch das zu bearbeitende
der Verhandlungen. Wenn auch
Feld wesentlich geklärt und nun Raum für die schon in e schwer⸗ —— Fragen ce f. Je nach dem Fortschreiten
ich die Einberufung einzelner sachkundiger Vertrauensmänner vor, und sei auch in einem späteren Stadium die Wiedereinberufung der Konferenz in Aussicht genommen. Mit dem Dank der Königlichen Staatsregierung an die Theil⸗ wird hierauf von dem Minister die
genommene weitere Bearbeitung der
ngriff
derselben behalte er
nehmer der een ln, Verhandlung geschlossen.
Der Königliche Gesandte in Weimar von Der enthall ist von dem ihm 34 bewilligten Urlaub auf seinen at die Geschäfte der Gesandtschaft
osten zurückgekehrt und wieder uͤbernommen.
Besitz und dies Errichtung
auf diese über⸗
rankfurt a. O. kann eine weitere n. HYeleihungsgrenze nicht empfehlen. Den Vorschlag des General ⸗ Landschafts Direktor Bon kann er wegen des
: ersonalkredit dienenden Banken, Verbindung derselben unter einander und Zusammenfassung zu einer zur Gewährung ausgedehnteren Perfonalkredits seien nicht durch staatliche Bodenscheine zu beschaffen,
den gestern mißver⸗ lande ag odenscheinen, empfiehlt für die Organisation des Fersonalkredits lokale Gen essenschaften oder unter Schilderung der betreffenden Verhältnisse in Ln i Semeindebürg⸗
odann auf das wärmste den Antrag des Präsi⸗
Bayern.
Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent ist gestern Nachmittag in Begleitung des . des ge Freiherrn von Feilitzsch von München zu längerem Aufenthalt nach win rn, und der Rheinpfalz abgereist.
ie Kammer der Abgeordneten genehmigte in ihrer vorgestrigen Abendsitzung provisorisch auch noch den Entwurf zum Finanzgeseß. Der Entwurf behandelt in vier Titeln den „Bestand der Vorjahre“, die ef jung der Ausgaben“, die „Staatgeinnahmen“ und „Besonbere Verfügungen“ Die ämmt⸗ lichen Ausgaben für den laufenden Dienst werden auf bie sähr—= liche Durchschnittesumme von 328 341 269 S (141 729 0938 M fi die Verwaltung, 186 612 231 M für den r ,. estgesetzt; zur Bestreitung dieser Ausgaben sind die voranschlägig auf 325 Sil 269 M festgesetzien Einnghmen zu ewiesen, wobei der nicht gedeckte Restbetrag von 2500000 . durch einen Zuschuß aus den Mehreinnahmen von 1892 gedeckt werden soll.
Sachsen.
Seine Majestät der König ist am Donnerstag von Berlin in Dresden eingetroffen. . beabsichtigte Il sr berfelte mit Ihrer Masestät der Königin nach Schloß Sybillenort zurückzukehren.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg traf vor⸗ gestern von den Besichtigungen in Schlesien wieber in der Villa zu Hosterwitz ein.
Württemberg.
Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Berathung der Verfassungsreyvision fort. er Abg. Bocks hammer befürwortete den Ausschußantrag und konsta⸗ ,. daß sogar der Abg. Haußmann⸗Balingen über die Gleich Der Minister des Innern von Pischek vertheidigte die Vor⸗ lage. Die Regierung mißtraue dem Volke nicht, aber hei dem allgemeinen Wahlrecht blieben große Minderheiten un⸗ vertreten. Der Abg. Haußmann-⸗Balingen erklärte, nur die Volkspartei habe klare Ziele; die Privilegierten selbst seien un⸗ einig Besonders das Wahlrecht der Höchstbesteuerten sei un⸗ e f Redner verlangte dle Gleichberechtigung aller und ügte ing, die Volkspartei wolle die Erste Kammer bestehen lafsen. Wenn jetzt die Revision scheitern sollte, werde sie später wicberkommen. Der Abg. Maysser (Demokrat) trat für die reine Volkskammer ein. Die Debatte sollte heute fortgesetzt werden.
Zachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog, der sich vor einigen Tagen nach Jena begeben hatte, kehrte heute von dort nach Weimar zurück. Ihre Königliche Hoheit die Groß⸗ herzogin trifft morgen aus den Niederlanden wieder in Weimar ein.
Dentsche Kolonien.
Nach eben aus Südwest⸗-Afrika eingetroffenen Be⸗ richten des Majors von Fran gois hat, wie das „Deutsche Kolonialblatt“ mittheilt, Hendrik Witbooi in einem Briefe an ihn um Frieden gebeten. Er hat später den Brief aller⸗ dings abgeleugnet, aber die Aussage des Unterkapitäns Adam Lambert in Bethanien, dem Witbobi selbst erzählt hat, daß er um Frieden gebeten, bestätigt die Echtheit des Briefes. In Berseba hat der Major von Frangois den Major Leutwein ge⸗ troffen und sich mit ihm über das weitere Vorgehen verständigt. Nach Angra Pequena, Bethanien, Gubub⸗Aus, Keetmanshoop, Rietfontein, Warmbad, Gibeon und Uhabis sind Militarposten eg worden. Von Bethanien, wo er Anfang April war, ist Major von Frangois nach Uhabis gezogen und dort am 19. April eingetroffen. Von da ist er am 3. nach Warmbad gegangen. Die Heranführung des Proviants für die Truppe wird von Bethamten und Keeimanshoop erfolgen.
Das während der Unruhen beschädigte Krankenhaus zu Kamerun ist am 21. Februar wieder eröffnet worden
Oesterreich⸗Ungarn. wie nach
Das ungarische Ministerium hat, der 86 unter den nach Schluß der Redaktion eingetroffenen epeschen mitgetheilten Nachricht zu erwarten war, seine Demission eingereicht, die vom Kaiser angenommen worden ist. Der Banus von Kroatien Graf Khuen⸗ Héderväry ist mit der Bildung eines neuen Kabinets betraut worden und hat sich der „Budapester Korresp.“ safelße ur Uebernahme des ihm gewordenen Auftrags ereif erklärt, doch nur unter der Bedingung, daß das ganze Programm der 1 Regierung vollstaͤndig aufrecht erhalten bleibe und die kirchenpo itischen Re⸗ formen im Sinne der Vorlagen des Ministeriums Wekerle . durchgeführt würden. raf Khuen⸗Hederväry rechne abei auf die Unterstützung des biaherigen Minister⸗Praͤsidenten und der gesammten liberalen Partei, da er nicht gedenke, sich auf eine Majorität nicht⸗liberaler Elemente zu stützen. Bis ger endgültigen Ernennung seines Nachfolgers werde Dr. Wekerle ie , n als Minister⸗Präsident und Finanz Minister
fortführen.
Bei Besprechung der Demission Weterle s hebt die „Neue Freie hreffe⸗ hervor, mit diesem Rücktritt habe sich ein großes Ereigniß von a. Bedeutung vollzogen; es werde jedech kein Kink um in Ungarn eine , finden, das nicht das Zivilehegesetz verwirklichen söznne. Das „Fremdenblatt“ betont, indem die Krone bis auf einen Punkt Konzessionen gemacht habe, werde die An⸗ nahme gestärkt, daß es sich nicht um einen Bruch mit den liberalen Prinzipien und der liberalen Partei handle, sondern nur um eine andere Methode, um die von dem Kabinet Wekerle inaugurierte Politik ohne innere Erschütterungen und ohne Vergewaltigung einzelner Faktoren der Gesetzgebung zur Durchführung zu bringen Eine Staatskrise in Ungarn sei unmöglich, wenn die neügeschaffene Lage loyal ang hl werde und bie liberale Partei bem Grafen Khuen⸗edervary mit Vertrauen begegne. Das „Neue Wiener Tagblatt 6 leichfalls hervor, es handle sich nur um die Art der
urchführung, und hofft, es werde dem neuen Kabinet vielleicht mit anderen Mitteln gelingen, die Erhschaft Wekerle s zu gedeihlicher Entwickelung zu bringen. Dag „Wiener Tagblatt“ betont, das Ka inet Khuen⸗
6dervary werbe öh im Grunde genommen als ein Kabinet Wekerle ohne Wekerle und Genossen darstellen. Das „Vater⸗ lanb“ erklärt, auch der neuen Richtung nicht mit voller Be⸗ ruhigung entgegensehen zu können, da auch Graf Khuen⸗
. . des Volks in dieser nn,. geklagt habe.
Héderväry nicht konservativ sei und für die i st habe, doch her es das Vertrauen, der neue Präͤs werde in, dem firchenpolitischen Kampfe auf die Einhaltung der 1 Ueberlieferungen dringen. .
Graf Khuen⸗Hédervary . sich, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nach einer mehrst 2 e, , mit den in Wien anwesenden ungarischen Minlstern nach Bu da pest begeben, um Fühlung mit politischen Persönlichkeiten zu nehmen.
Dr. Wererle und die übrigen aus Wien gestern nach Buda⸗ pest zurückgekehrten Minister wurden am 2 von einem zahlreichen Publikum, darunter vielen liberalen eordneten, mit Jubel empfangen. Die Straßen waren von einer großen Menschenmenge besetzt, die dem Dr. We kerle bei seiner Fahrt nach dem liberalen Kluh immer erneute Ovationen dar brachte und ihm die Pferde ausspannte. Im Klub, wo sich bie Mitglieder der liberalen Partei, sowie Damen, die Bouquet überreichten, eingefunden hatten, dankte Lr. Weterle für den herzlichen Empfang und erklärte, seine Mission gewissenhaft durchgeführt zu haben. Er habe, nachdem der daf die von der Regierung verlangten Garantien zur Durchführung der e re, nicht in allen Theilen genehmigt habe, seine Demission gegeben. Der konstitutlonelle Sinn des Monarchen biete die Gewähr dafür, 2 im wesent⸗ lichen unverändert Gesetzeskraft Nach der Nede. Ir. Wekerle's erfolgten abermals stür— mische Kundgebungen in⸗ und außerhalb des Klub⸗ hauses. Der Präsident der liberalen Partei dankte vom Balkon aus der draußen harrenden Menge für die , kundgebungen für die liberale Sache. Die Ruhe wurde nicht gestört. Im Klublokal waren * Mitglieder der Opposition anwesend. Aus der Provinz liefen gestern Sympathiekund⸗ gebungen für Wekerle und für die liberale Partei ein. Bas un ga rische , . hat beschlossen, die Debatte über den Beschluß des Unterhauses bezüglich des Ehegesczes zu vertagen, und den Präsidenten aufgefordert, im Ein⸗ vernehmen mit der Regierung zu einem geeigneteren Zeitpunkt 2 über die weitere Verhandlung dem Hause zu unter⸗
reiten.
Das österreichische Herrenhaus nahm gestern ohne Debatte in zweiter und dritter Lesung den Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit Spanien an, ferner die Handelskonvention mit Rumänien sowie die Zusatz⸗ erklärung zu dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Frachtverkehr. Im Ahgeord⸗ netenhause machte der Minister des Innern . de Bacquehem Mittheilungen über die Verhältnisse in den nördlichen Kohlen ebieten und verwahrte die — auf das eie gr hensf⸗ gegen den Vorwurf deg Uebelwollens oder nur degt Mangels an Wohlwollen gegen die Arbeiter. Die Regierung habe . Jahren für die 8. erung der Lage der Arbelter so viel gethan, als sie nach bestem Wissen und Gewissen habe thun können, Das Ministerium sowie das Haus legten großen Werth auf die Erzielung einer Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitern; er hoffe, es werde ge⸗ lingen, eine Institution zu schaffen, deren Schiedssprüche von allen respektiert würden und die heilsam wirke. Der Ackerbau⸗ Minister Graf Falkenhayn führte aus, die Behauptungen, daß alte Bergleute behuss Entlastung der Bruderlade entlassen seien, seien unrichtig. Viele Vorgänge hätten vermieden wer⸗ den können, wenn das Haus die 8 der schon vor längerer Zeit eingegangenen Entwürfe über Bergwerkabetriebe erlebigt hätte. In der Abendsitzung nahm das Haus den Autschußbericht über die Verhältnisse in den nördlichen Kohlen= gebieten zur Kenntniß und genehmigte ie darin enthaltenen Anträge, darunter die Einseßung eines Montangusschusses
Die erste Division des britischen Mittelmeer⸗ Geschwaders unter Kommando des Admirals Sir M. Culme⸗Seymour ist gestern in Pola, die zweite Division unter Lommando des Kapitäns Wilson in Trie st eingelaufen.
In der gestrigen Sitzung des Wiener Gemeinderaths wurde unter Zwischenrüfen der Antisemiten Bürgermeister Grübl darüber interpelliert, was er zu thun gedenke, um Wien die Abhaltung des der Bevölkerung vielerlei wirthschaftliche Vortheile bietenden Sagtenmarktes zu sichern. Der Bürger⸗ meister erwiderte hierauf, er werde, soweit es in seiner Macht stehe, alles thun, um Wien den Saatenmarkt zu erhalten.
Der Beamte der Versicherungs⸗Gesellschaft „Adria“ in Triest Pollitzer, der, wie seinerzeit gemeldet, den Abg. Kagiser in Wien auf offener Straße thätlich angegriffen hatte, ist zu vier Monaten schweren Kerkers verurtheilt worden.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause erklärte gestern, wie W. T. B. berichtet, der Parlamentssekretär des Auswärtigen Sir E. Grey, 5 habe sich seine *. auf die Aequatorkalprovinz vorbehalten. Die englisch⸗ französischen Abkommen von 1835 und von 1894 ent⸗ hielten nichts, was nach Ansicht, der Regierung dem englischen Vertrage mit Italien über das Somaliland uwiderlaufe. n Beantwortung einer Anfrage Lowther tonte Sir E. Brey, die Konvention mit dem König der Belgier sei derartig abgefaßt, daß die Rechte, die die Franzosen hinsichtli des Kongostaats besi en könnten, unberührt blieben. Bei der sodann fortgeseßzten Be⸗
ben erklärte Sir E Grey
die Vorlage erlangen werde.
ichern. ern würden n erzustellen behufs Erz Unterdrückung des S Handelsbeziehüngen. Die angebl durch
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erpflichtungen nicht erfü F des Freibriefes erwogen. gegenwärtig Sultan von Sansibar darüher a . Hebi
unter dessen Sberhoheit zu stellen. Die