1894 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

ö it der Ausführung * Gesetzes werden der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanz⸗Minister beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 4. Juni 1894. (Li. 8.) Wilhelm.

23 zu Eulenburg. von Boetticher. von Schelling. Graf von Caprivi Miquel von Heyden. Thielen. Bronsart von Schellendorff.

Ju stiz⸗Minister ium.

Versetzt sind: der Landgerichts⸗Rath Suffrian in Guben an das Landgericht in Frankfurt a. Q, der Amtsgerichts⸗Rath Hanke in Breslau als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht daselbst, der =, , nr. Heßler in Sorau und der Amtsgerichts Rath Regenberg in Spandau an das Amts⸗ gerichk 1 in Berlin, der Amtsrichter Dr. Schüler in Rügen⸗ walde als Landrichter an das Landgericht in Gleiwitz, der Amtsrichter Vollbracht in Kölleda als Landrichter an das Landgericht in Naumburg a. S., der Amtsrichter Dr. Schwartz in Pellworm an das Amtsgericht in Glückstadt, der Amts⸗ richter Meß in Grätz an das Amtsgericht in Landsberg a. W. und der Amtsrichter Heyne in Wreschen an das Amtsgericht in Brandenburg a. H.

Dem Notar Stam mer in Pinneberg ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt.

In der Liste der Rechtsanwalt sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Howahrde bei dem Amtsgericht in Witten, der Rechtsanwalt Stammer hei dem Amtsgericht in Pinneberg.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen der Rechtsanwalt Wilmes aus Brilon bei dem Landgericht in , der Rechtsanwalt Stamm er aus Pinneberg bei dem

andgericht in Altona, der frühere Rechtsanwalt Boroschek aus 6 bei dem Amtsgericht in 66 der Gerichts⸗ Assessor Fahrich bei dem Amtsgericht in Neuhaldensleben, der Gerichts⸗Assessor Clemen hei dem Amtsgericht in Rinteln. n. Landgerichtö⸗-Präsident Erome in Koblenz ist ge— torben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Die Oberförsterstelle zu Wannfried im Regierungs⸗ bezirk Cassel ist vom 1. Oktober d. J. ab anderweit zu besetzen.

Die Nummer 16 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. S671 das Gesetz, betreffend die Deckung von Aus⸗ gaben des Rechnungsjahres 1892503. Vom 23. Mai 1894; unter

Nr. 9672 das 6 betreffend Aenderungen der Wege⸗ gesetzgebung der Provinz Hannover. Vom 24. Mai 1894; unter

Nr. 36 das Gesetz zur Abänderung und Ergänzung der Gesetze vom 25. Mai 1874 betreffend die evangelische Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synodalordnung vom 10. September 1873 für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen (Gesetz s amml. S. 147), und vom 3. Juni 1876, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie (Gesetz⸗Samml. S. 125). Vom 28. Mai 1894; und unter .

Nr. 9674 das Gesetz, betreffend Regelung der Verhãltnisse der bei der Umgestaltung der Eisenbahnbehörden nicht zur Ver⸗ wendung gelangenden Beamten. Vom 4 Juni 1894.

Berlin, den 9. Juni 1894.

Königliches Gesetz-Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung,

betreffend die Verloosung der vormals Hannoverschen 4prozentigen Staats-⸗Schuldverschreibungen Litt. 8. für das Jahr vom 1. April 1894/95.

Bei der am 1. d. M. in Gegenwart eines Königlichen Notars stattgehabten Ausloosung der vormals Hannoverschen Staats⸗Schuld⸗ verschreibungen Litt. 8. zur Tilgung für das Jahr vom 1. April 1394 1895 sind die nachfolgend verzeichneten Nummern gezogen worden:

Rr. 150, 183, 216, 335, 480, 490, 563, 600, 618 über je 1000 Thlr. Gold und Nr. 901, 7996, 927, N2, 1161, 1166, 1710, 1855, 1965, 2061 über je 500 Thlr. Gold.

Dieselben werden den Besitzern hierdurch auf den 2. 1895 zur baaren Rückzahlung gekündigt. .

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen lauten auf Gold und wird deren Rückzahlung in Reichswährung nach den Bestimmungen der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 6. Dezember 1373, betreffend die Außerkurssetzung der Landes Goldmünzen ze. Reichs · Anzeiger Nr. 292), sowie nach den Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz⸗Ministers vom 17. März 1874 (Reichs⸗Anzeiger Nr. H, Posstion 3) erfolgen.

Die Kapitalbeträge werden schon vom 15. Dezember d. J ah gegen Quittung und Einlieferung der Schuldverschreibungen nebst den zugehörigen Zinsschein⸗Anweisungen und den nach dem 2. Januar 1895 fälligen Zinsscheinen Nr. 10 an, den Geschäftstagen bei der , hierselbst, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, aus— geza Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei sämmt⸗ lichen übrigen Re lerungs⸗Hauptkassen, bei der Staats schulden⸗ Tilgungungskasse in Berlin, sowie bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. bewirkt werden. .

Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst den zu⸗ gehöllgen Jinsschein⸗Anweisungen und Zinsscheinen schon vom 1. De⸗ zember d. J. ab bei einer der letztgedachten Kassen einzureichen, welche dieselben der hiesigen Regierungs⸗Hauptkasse übersenden und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung besorgen wird.

Hen nn wird:

I Die Einsendung der Schuldverschreibungen nebst den zu⸗ gehörigen Zinsschein⸗Anweisungen und Zinsscheinen mit oder ohne ir ng, muß portofrei geschehen

3) Sollte die Äbforderung des gekündigten Kapitals bis zum Fälligkeitstermine nicht erfolgen, so tritt dasselbe von dem gedachten Zeitpunkt ab zum Nachtheil der Gläubiger außer Verzinsung.

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle übrigen 34. und vormals Hannoverschen Landes. und Eisenbahn- Schuldverschreibungen bereits früher gekündigt sind, und werden deshalb die Inhaber der unten verzeichneten, noch nicht eingelieferten, mit dem Kündigun Stermine außer * , getretenen Hannoverschen Staats⸗ Schuldverschreibungen an die Erhebung der Kapitalien derselben bei der hiesigen ,, hierdurch nochmals erinnert.

Hannover, den 4. Juni 1894. .

Der Regierungs⸗Präsident. Graf von Bismarck.

Januar

Verzeichniß der bereits früher gekündigten und bis jetzt nicht ein gelieferten, nicht mehr verz nslichen vormals Hannover⸗ schen Landes, und Eisenbahn⸗-Schuldverschreibungen.

Litt. H. 3 oo: auf 2. Januar 1874 gekündigt: Nr. 830 Über

100 Thlr. Kurant. Titt. N. Iz ojo: auf 2. Januar 1873 gekündigt: Nr. 4163 über 100 Thlr. Gold, auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 4162 über

100 Thlr. Gold. . itt, R. IL 4 o0 : auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 2880 über 100 Thlr. Kurant.

Litt. F. I 4 So: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 14110 über 500 Thlr. Gold.

Litt. G. I oo: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 1464, 1465, 5421 über je 100 Thlr. Kurant.

Litt. H. I 4 cso: auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 4580 über 200 Thlr. Kurant, Nr. 1320 über 100 Thlr. Kurant.

Per sonal⸗Ver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Portepee⸗Fähnriche ze. Ernennungen, Beföerderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Reues Palais, 29. Mai. v. Trotha, Oberst⸗Let; und Kom⸗ mandeur des Lauenburg. Jäger ⸗Bats. Nr. 9, bis auf weiteres zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amt behufs Wahrnehmung der Stellung als Stellvertreter des Gouverneurs von Deutsch⸗Ostafrika und Kommandeurs der Schutztruppe kommandiert und gleichzeitig A la suite des genannten Bats. gestellt.

Kaiserliche Marine. Schutztruppe für Deutsch Südwestafxika. .

Neues Palais, 26. Mai und 4. Juni. Der Schutztruppe sind mit dem JI. Funi 1894 zugetheilt: v. Frangois, Major, bisher ja suite des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. (. Pmm.) Nr. 2, unter gleichzeitiger Ernennung zum Kommandeur der Schutz⸗ truppe, v. Estorff, Hauytm, bisher Komp. Chef vom 1. Thüring. Inf. Regt. Nr. 31. v. Sack, Hauptm., bisher Komp. Chef vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. Jg. L. Perbandt Pr. L. a. D., bisher von der Schutztruppe für Deutsch - Ostafrika, v. Burgsdorff, Pr. Lt., bisher à la suste des 3. Garde ⸗Rgts. z. F. v. Heydebreck, Pr. Lt., bisher la Suite des Gren. Regis. König Friedrich Wilhelm IV. (L. Pomm.) Nr. 2, Diestel, Pr. Lt., bisher vom Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5. Schwabe, See. Lt, bisher à la suite des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, Volßk⸗ mann, Sec. Lt., bisher vom 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, Lampe, Sec. Lt., bisher à la suite des Niederschles. Fuß⸗Art. Regts. Rr. 5“, v. Erckert, Sec. Lt, bisher von der Res. des 1. Garde⸗ Drag. Regts. Königin von Großbritannien und Irland, Troost, Sec Lt, bisher von der Res. des Ulan. Regts. Kaiser Alexander 1II. von Rußland (Westpreuß.) Nr. 1, Eggers, Sec. Lt., bisher von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 15, Bethe, Pr. Lt, bisher von der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks J Berlin, Dr. Rich ter, Assist. Arzt 1. Kl., bisher à la suite des Sanitätskorps, Dr. Schöp⸗ . Assist. Arzt 2. Kl., bisher vom 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45.

Offiziere,

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 9. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich gestern Morgen um 8 Uhr 5. Minuten von der Station Wildpark nach Berlin, stiegen bei Bude 4 zu Pferde und besichtigten auf dem Tempelhofer Felde zuerst das 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiment Königin von Großbritannien und Irland und sodann das 2. Garde-Dragoner⸗Regiment. Nach der Besichtigung nahmen Seine Majestät bei ersterem Regiment das Frühstuͤck ein, zu welchem außer der Deputation des britischen Regiments Royal Dragoons auch der großbritannische Botschafter und das Personal der Botschaft sowie der groß⸗ britannische Militärbevollmächtigte, Oberst Swaine Einladung erhalten hatten. Abends 7 Uhr 5 Minuten kehrten Seine Majestät nach dem Neuen Palais zurück.

Gestern Abend gegen 7 Uhr sind Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Griechenland, und um 10 Uhr Seine Königliche Hoheit der Prinz und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessin Leopold von Bayern auf der Wildpark⸗ station eingetroffen und im Neuen Palais abgestiegen. Die bayerischen prinzlichen Herrschaften wurden, wie . meldet, auf der Wildparkstation von Seiner Majestät dem Kaiser empfangen, Allerhöchstwelcher nach herzlicher Begrüßung Sich mit den erlauchten Gästen nach dem Neuen Palais begab.

Heute Morgen kamen Seine Majestät, dem „W. TV. B.“ zufolge, in Begleitung der Fürstlichen Gäste und des militärischen Gefolges, nach Berlin und besichtigten auf dem Tempelhofer Felde das Garde⸗Kürassier⸗-Regiment und das zweite Garde⸗Ulanen⸗Regiment. Im Gefolge befanden sich die Offiziere des britischen Royal Dragoon⸗Regiments.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 4. und 5. Juni die Berathung der allgemeinen Verschriften über letzt⸗ willige Verfügungen (88 1753 bis 1787) fort.

Die S5 1758, 1759 betreffen die Fähi keit, letztwillig bedacht zu werden. Der Absatz 1 des 1758, wonach eine zur Zeit des Erbfalls bereits empfangene Person als Erbe oder Nacherbe eingesetzt sowie mit einem Vermächtnisse bedacht werden kann, wurde nicht beanstandet. Nach 5 1758 Abs. 2 kann eine zur Zeit des Erbfalls noch nicht empfangene Person als Nacherbe eingesetzt und mit einem Vermächt⸗ nisse bedacht, nicht aber als Erbe eingesetzt werden, und ist die Einsetzung einer solchen Person als Erbe im reife dahin auszulegen, daß sie als Nacherbe einge 3 sein solle. 26. Vorschrift erhielt den Zusatz, daß fie auf Vereine und Stiftungen, die zur Zeit des Erbfalls Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt haben, dann entsprechende Anwendung finden soll, wenn sie für den Fall der Erlangung der Rechtsfähigkeit bebacht werden sind. Ein Antrag, den fraglichen Zusatz auf solche Fälle zu beschränken, in denen zur Zeit des Erbfalls das Vereinsstatut oder das Stiftungsgeschäft errichtet sei, fand nicht die Zustimmung der Mehrheit. Der 3 1759, welcher ausdrücklich bestimmt, daß auch eine juristische

Person als Erbe oder Nacherbe eingesetzt sowie mit einem Vermächtniß bedacht werden kann, würde im Hinblick auf die BVorschristen des Allgemeinen Theils über die Rechtsfähigkeit juristischer 1 (vgl. auch die Art. 148, 49 des Entw. eines Einf⸗Ges. zum B. G-⸗B.) als entbehrlich gestrichen.

Die Borschrift des 8 1760, daß einer letztwilligen Ver⸗ fügung eine Bedingung oder eine Zeitbestimm ung bei⸗ gefügt werden kann, wurde gestrichen; man war der Ansicht, daß sie sich bereits aus den Vorschriften des Allgemeinen Theils ergebe. Die ss 1761 bis 1764 enthalten Aus⸗ kegungsregeln für Fälle, in denen einer le twilligen Ver⸗ fig eine Bedingung beigefügt ist. Nach 8 1761 ist, falls er Erblasser die letztwillige , von einer aufschieben⸗ den Bedingung abhängig rn, hat, im Zweifel anzunehmen, daß die Zuwendung unmirksam werden solle, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung nicht erlebe. Diese Vorschrift fand keinen Widerspruch. Ein Äntrag, sie auch auf den Fall guszu⸗ dehnen, wenn die Zuwendung unter Bestimmung eines Anfangs⸗ termins gemacht worden ist, wurde abgelehnt. Der d 1762 betrifft die Bedingung, welche nach der Errichtung der letztwilligen Ver⸗ fügung, aer vor dem Erbfall ein getreten ist, Die Mehrheit war der Ansicht, daß es richtiger sei, der richterlichen Aus⸗ legung des einzelnen Falls nicht vorzugreifen, und entschied sich deshalb für die Streichung des 5 176562. Dagegen ge⸗ langte der 8 1763 nach dem Entwurf zur Annahme; derselbe bestimmt, daß die Bedingung, welche den Vortheil eines Dritten bezweckt, als erfüllt anzunehmen ist, wenn der Dritte die zu ihrer Erfüllung erforderliche Mitwirkung verweigert. Ebenso erfuhr der 3 1761 keinen Widerspruch, wonach in solchen Fällen, in denen die letztwillige Verfügung von der Bedingung abhängig gemacht ist, daß der Bedachte mährend seiner Lebenszeit eine von seiner Willkür abhängende Handlung, unterlasse oder ein von seiner Willkür abhängendes Thun his zu seinem Tode fortsetze, diese Bedingung im Zweifel stets als auflösende Be⸗ dingung angesehen werden soll, auch wenn sie als aufschiebende ausgedrückt ist. Der 5 1764 wurde aber dahin erweitert, daß der Lebenszeit des Bebachten ein anderer Zeitraum von un⸗ bestimmter Dauer gleichgestellt werden soll.

Eine eingehende Erörterung knüpfte sich an die Vorschrift des 81765, wonach die letztwillige Verfügung nichtig ist, wenn die ihr beigefügte Bedingung von dem bloßen Willen des Beschwerten oder eines Dritten abhängig gemacht iüst. Von einer Seite wurde die Streichung des § 1765 in dem Sinne befürwortet, daß es zulässig sein soll die Wirksam⸗ keit einer letztwilligen Verfügung auch von dem Willen eines Anderen, und zwar sowohl von dem vernünftigen Ermessen als von dem Belieben desselben, abhängig zu machen. Dem gegenüber war beantragt, vielmehr den umgekehrten Grundsat aufzustellen, daß der Cabin die Geltung oder die Nicht⸗ geltung einer lehtwilligen Verfügung nicht von der Bestimmung eines Anderen, a uch nicht von dessen vernünftigem Er⸗ messen, abhängig machen könne, vorbehaltlich der im Zu— sammenhang mit sonstigen Vorschriften des Entwurfs (zu vergleichen insbesondere die 58 1770, 1777) zu prüfenden Frage, ob und in wieweit von diesem Grundsatze für gewisse letztwillige Verfügungen, namentlich für Vermächtnisse, Auf⸗ lagen, Theilungsanordnungen, Ausnahmen zugelassen werden sollen. Die Mehrheit trat diesem Vorschlage bei. Die Aus. legungsregel des 1766, wonach, wenn bei einem Vermächtniß oder einer Auflage die Zeit der Leistung dem Belieben des Beschwerten überlassen ist, die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Beschwerten fällig wird, wurde unter Ab lehnung eines auf Streichung des 5 1766 gerichteten Antrags gebilligt.

Gegen den s 1767, welcher den Fall regelt, wenn einer letztwilligen Verfügung der Vorbehalt einer Ergänzung beigefügt ist, erhob sich kein Widerspruch.

Der § 1768 bestimmt, daß, wenn bei einer letztwilligen Verfügung ungewiß ist, welche von mehreren Per sonen hat bedacht werden sollen, die Zuwendung nichtig ist. Statt dessen wurde im Anschluß an das Preußische Recht die Aufnahme der Vorschrift beschlossen, daß, wenn nicht zu ermitteln ist, welche von mehreren Personen der Erblasser hat bedenken wollen, die mehreren Personen als gemeinschaftlich bedacht gelten.

Die Vorschriften des 8 1769 beziehen sich auf die Fäll— der alternativen Erbelnsetzung und des alternativen Vermächtnisses.

Nach dem 8 1769 Abs. 1 gelten, wenn mehrere Personen in der Weise als Erben eingesetzt sind, daß nur die eine oder die andere derselben der Erbe sein soll, die mehreren Personen als Miterben. Diese Vorschrift wurde gestrichen.

Nach s 1765 Abs. 2 gelten, wenn mehrere Personen in der Weife mit einem Vermächtniß bedacht sind, daß nur die eine oder die andere von ihnen das Vermächtniß erhalten soll, diese Personen als Gesammtgläubiger, jedoch mit der Ab weichung von der Regel des § 372 (des Entwurfs II), daß derjenige, welcher das Vermächtniß erhält, im Zweifel nicht zur Theilung verpflichtet ist. In gleicher Weise regelt der § 1776 Satz 2 den Fall, wenn der Erblasser die Wahl det Debachten unter mehreren von ihm bezeichneten Personen dem mit dem Vermächtniß Beschwerten überlassen hat. Die Mehr⸗ heit trat in der Hauptsache dem Entwurf bei; doch soll in beiden Fällen dem Beschwerten die Wahl unter den mehreren als Gefammtgläubiger geltenden Personen in der Art u stehen, daß mit der Wahl des Bedachten die Rechte der übrigen Gläubiger erlöschen. Die Wahl soll durch Erklärung gegenüber dem zu Wählenden erfolgen und unwiderruflich sein.

Der Grundfatz des S 1770 Saß 1, daß der Erblasser dit Bestimmung der Person, welche eine Zuwendung erhalten söll, nicht dem Beschwerten oder ei nem Dritten überlafsen kann, wurbe genehmigt. Die Vn. schrift des 3 770 Satz 2 hatté insoweit, als sie sich auf den Fall bezieht, in welchem der Erblasser dem mit einem Ver mächtniß Beschwerten die Wahl des Bedachten unter hen mehreren von ihm bezeichneten Personen überlassen hat, berenls durch den Beschluß zu 5 ich Abs. ihre Erlebigung gefunden, Soweit der 8 1770 Satz 2 die Fälle betrifft, in denen der Erblasser die Wahl des Bedachten oder die Wahl des Erben unter ben mehreren von ihm bezeichneten Personen einem Dritten überlassen hat, warde die 6 ., bis zur nächsten Sitzung vertagt.

Gestern Vormittag wurde von dem Ausschuß des r lonialraths der Entwurf zur Grundbuchordnung. Deutsch⸗O fa rita weiter . aber noch nicht beende Die Plenarsitzung, welche um 3 Uhr begann, beschäftigtt sich mit! den' von Sigats-Minister von Hofmann,

Scharlach, von der Heydt u. a. eingebrachten An⸗ wegen event. Abänderun der Geschäftsordnung. der eh eingehenden iskussion, an welcher sich außer den ntragstellern auch Geheimer Kommer ien⸗Rath hon Hansemann und der Vorsitzende betheiligten, ergab sich die völlige Uebereinstimmung der Ansichten dahin, daß es zur Er⸗ reichingh der von den Antragstellern verfolgten Ziele einer Aenderung der Geschäftsordnung nicht bedürfe. Um die Kontinuität der e, , wen, aufrecht zu er⸗ halten, soll die Ernennung der Mitglieder sich unmittelbar an ben Schluß der voraufgehenden Periode anfügen. Außerdem soll anstatt eines formellen Schlusses der einzelnen Session nur eine Vertagung eintreten, damit, wie dies im Jahre 1891 mit Erfolg geschehen sei, die von dem Kolonialrath. zur Vor⸗ berathung einzelner Fragen eingeseßten e , in der Zwischenzeit bis zur naͤchsten Einberufung ihre Thätigkeit fort⸗ 9. könnten. .

Nach Schluß der Sitzung trat der Ausschuß für die Grundbuchordnung aufs neue zusammen, ebensg war er auch heute Vormittag versammelt, um seine Aufgabe zu Ende zu führen. Heute Nachmittag sollte die Schlußsitzung des Kolonialraths stattfinden.

Der GeneralLieutenant von Blumröder, Komman— dant des hiesigen Invalidenhauses, hat sich mit Urlauh nach Thüringen begeben.

S. M. Kbt, „Lor ele y., Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Grolp, ist am 7. Juni in Alexandrien angekommen und wird am 18. Juni von bort wieder in See gehen.

Bayern.

Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗-Regent traf gestern früh 5 Uhr in Kaiserslautern ein, die Stadt war reich geschmückt. Um 1 Uhr erfolgte die Weiterfahrt nach Neu⸗ stadt, wo Seine Königliche Hoheit einen einstùůndigen Empfang abhielt; an diesen schloß sich Hoftafel in der Villa Ludwigs⸗ höhe.

Württemberg.

Die Wiederherstellung Ihrer Majestät der Königin macht, wie der „StA. f. W.“ meldet, gute Fortschritte. Der Zustand des linken Beins entspricht den Erwartungen, welche von dem Einfluß der Wildbader Kur gehegt worden sind. Das All⸗ gemeinbefinden hat sich unter demselben Einfluß erheblich ge⸗ bessert. Schlaf und Appetit sind durchaus zufriedenstellend. Ihre Majestät war in den letzten Tagen im stande, kleinere Nusfahrten zu machen, und verbringt bei günstiger Witterung täglich längere Zeit im Garten.

Baden.

Der König von Dänemark ist mit seinem Bruder, dem Prinzen Johann zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonder⸗ burg⸗Glücksburg, gestern aus Wiesbaden in Baden⸗Baden eingetroffen und wird heute daselbst verbleiben.

Waldeck und Pyrmont.

Seine Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyr⸗ mon hat sich mit Ihrer Durchlaucht der Pr inzessin Bathildis zu Schaumburg⸗Lippe, Tochter Ihrer Durchlauchten des Prinzen Wilhelm und der Prinzessin Bathildis zu Schaumburg⸗Lippe, geborenen Prinzessin von Anhalt, zu Nachod in Böhmen verlobt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Anläßlich des 27. Jahrestags der Krönung des Kaisers als König von Ungarn waren gestern die öffent⸗ lichen und . Privatgebäude in Pest beflaggt. In saͤmmtlichen. Schulen fanden, wie ‚W. T. B. berichtet, Fest⸗ lichkeiten statt.

H. Wekerle konferierte gestern fünf Stunden mit fast sämmt⸗ lichn Ministern unter Zuziehung des Präsidenten des Ab⸗ geordnetenhauses Baron Banf i und anderer politischen Per⸗ sönlichkeiten. Um 4 Uhr begab sich Baron Banff zu dem Kaifer. Um 5 Uhr empfing der Kaiser Dr. ekerle in einer dreiviertel Stunden währenden Audienz und ent⸗ ließ ihn, wie das „Ungarische Telegraphen⸗Korrespondenz⸗ Bureau“ meldet, mit der Bemerkung, er werde ihm heute seine Entschließung bekanntgeben. Später hatte Dr. Wekerle Besprechungen mit einzelnen hervorragenden Mitgliedern der liberalen Partei, die heute Vormittag zu einer Sitzung zu⸗ sammentrat.

Dem Wiener „Fremdenblatt. wird von gut unterrichteter Seite versichert, daß die Pester Meldung der Neuen Freien Presse“, Graf Kalno kn habe sein Verbleiben im Amt davon abhängig gemacht, ob Szilagyi Minister bleibe oder nicht, und eine Bepesche in diesem Sinne nach Pest abgesandt, jeder Begründung entbehre.

Einer Meldung der „Nar Listy“ zufolge rückte ein Trupp omladinistisch gesinnter Studenten am Sonntag aus Prag in Lipan ein, stellte dort, zur Erinnerung an die Schlacht bei Lipan, ein Pirokep⸗Monument 1 und be⸗ festigte es mit mehreren Nägeln. Ein Kranz mit schwarzen Schleifen wurde von der endarmerie nach Requirierung einer Leiter entfernt. Es kam hierbei zur Verhaftung von md. Studen ten. Die Inhaftierten wurden jedoch nach Namenssicherstellung auf freien Fuß gesetzt. Nachdem die Gendarmerie abgezogen war, kamen neue Trupps von Omladinisten aus Prag und veranstalteten Demonstrationen, wegen derer Untersuchungen eingeleitet wurden.

In einer jun gezechischen Volksversammlung zu Podiebrad führte der Rabitale Dr. Ba xa aus, das all gemeine Stimmrecht müsse durchgeführt werden, da auf andere Weise eine Beseitigung der Großgrundbesitzer wie des Großkapitals und eine Organisation der Demokratie nicht er⸗ 6 werden könne. Eine darauf bezügliche Resolution wurde chließlich angenommen.

Frankreich. Inm Senat stand gestern der Antrag Fabre, wonach die Ranne d Arc⸗Feier alljährlich im zweiten Drittel des Monats Mai als . begangen werden soll, zur Be⸗ rathung; für den Antrag wurde dem ‚W. T. B.“ zufolge die

Dringlichkeit erklärt. Der Senator Fabre erwähnte die Thaten der Jeanne d Arg und hob hervor, daß die Monarchie ihr Andenlen in , n, n, habe . lassen. Der Minister⸗ pu y unterstuͤtzte den Antrag, indem er ausführte, alle Franzosen könnten sich für das Jeanne d' Arc⸗Fest vereinigen, das in der That ein Fest für das Vaterland werden könne. Schließlich wurde der Antrag Fabre mit 146 gegen 100 Stim⸗ men , desgleichen ein ä. . wonach ein Denkmal der Jeanne d Arc auf dem Altmarkt von Rouen er⸗ richtet werden oz die Mittel sollen durch eine National⸗ Subskription aufgebracht werden.

Der Minister⸗Präsident Dupun hat, wie die „Köln. Itg.“ vernimmt, den Vorsitzenden der Senatsgruppen ssiehe die gestrige Nummer 8. Bl) estern seine Ansicht über die Fach⸗ vererne dargelegt, Nach seiner Meinung beziehe sic das Gesetz vom 20. . 18814 nicht auf die Staatsangestellten; für Angestellte von Betrieben, die der Staat ausbeute, müßten dagegen gewisse Berufungsfälle und die Auslegung der Kammer gelten. Uebrigens werde er ein Gesetz über Fachvereine vor⸗ egen, das sich auf die Angestellten der öffentlichen Dienst⸗ zweige erstrecke.

Italien.

„W. T. B.“ meldet aus Rom: dem Vernehmen nach habe di Rudini abgelehnt, in das neue Kabinet einzutreten, obschon er dem Kabinet volle enn, e. zugesagt habe, falls Er⸗ sparnisse in dem Programm des neuen Hin ster lun einen breiten Raum einnähmen. Die Unterhandlungen Crispi' s mit Zanardelli dauerten fort und schienen zu einem guten Ergehniß zu führen. Brin sei nach Rom berufen worden, um in das Ministerium einzutreten.

In der Deputirtenkammer erklärte gestern der Minister des Auswärtigen Baron Blanc in Beantwortung einer Anfrage bet Deputirten Imbriani über die Lage der Italiener in Brasilien: es sei der italienischen Regierung ge⸗ lungen, in den schwierigsten Streitfällen von den brMilignischen Behörden Genugthuung zu erlangen. Die brasilianische Re⸗ gierung wisse, daß Italien entschlossen sei, einen Schie dsspruch her Vereinigten Staaten herheizuführen, wie die Vereinigten Staaten in einem ähnlichen Fall einen Schiedsspruch Italiens in Anspruch genommen hätten.

Der Deputirte Gislitti hat ein Schreiben an seine Wähler gerichtet, worin er alle gegen ihn gerichteten Anklagen in der Banca Romana⸗Angelegenheit, namentlich die, daß er Dokumente bei Seite geschafft habe, widerlegt.

Niederlande.

In der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer ver⸗ sprach, wie „W. T. B.“ berichtet, der Minister des Aus⸗ wärtigen Dr. Roll auf eine Anfrage des Abg. van de Putte, daß er den Wunsch nach Veröffentlichung aller auf die letzte Kammerauflosung bezüglichen Schriftstücke ernstlich in Erwägung ziehen werde. Der Minister der Kolonien antwortete 6. eine bezügliche Anfrage, daß eine militärische Expedition noch nicht nach Lo mb ok geschickt sei, daß dies aber geschehen werde, wenn der Radjah sich weigern sollte, der Regierung volle Genug⸗ thuung zu geben, wenn er fortfahren sollte, einen Theil der Bevölkerung zu unterdrücken, und wenn er dabei beharre, die Souveränetät der Niederlande trotz des Vertrages von 1843 nicht anzuerkennen.

Die kleine Sunda⸗Insel Lombok zählt, wie die ‚Deutsche Wochen⸗ zeitung in den Niederlanden“ berichtet, 405 009 Einwohner, darunter 306009 Sasfats, 20 M00 Balinesen, im übrigen Malaien und Puginesen. Bis 1727 war das Reich im Besitz der mohamedanischen Sassats, doch in jenem Jahre bemächtigten sich desselben die Balinesen. Im Jahre 1339 warf sich der Fuürft von Mataram zum Alleinherrscher der vier Reiche auf. Der gegenwärtige Sultan ist sehr alt und hat seinem Sohn Anak Agung Mads Gelegenheit gegeben, sich des Thrones zu bemächtigen. Dieser bedrückt das Volk in unmensch⸗ sichster Weise und sengt und mordet unter den Sassaks, die sich empört haben, seit dem Jahre 1891. Nur während der Reisernte wird Waffenftillstand geschlossen. Schon vor einem Jahre haben sich die Saffaks mit der Bitte um Hilfe an die indische Regierung, unter deren Oberhoheit sie stehen, gewandt; der Sultan von Lombok aber hat sich bis jetzt geweigert, den Gesandten des General⸗ Gouvernements zu empfangen.

Amerika.

Der bisherige Präsident von San Salvador Ez eta ist, wie „W. T. B.“ aus Nemw⸗ Hort erfährt, in Panama an⸗ gekommen. In der letzten Schlacht sollen nach seiner Mit⸗ theilung 30065 Mann gefallen und 7009 verwundet sein. Seine Niederlage sei auf eine Intervention Guatemalas zurück⸗ zuführen, das 4000 in Uniformen von San Salvador ver⸗ kleidete Soldaten geschickt habe.

Wie der „Times“ aus Buenos Aires gemeldet wird, hätte der Finanz⸗Minister gestern im argentinischen Kongreß bestritten, daß die Bezahlung der Zinsen der aus⸗ wärtigen Schuld eingestellt worden sei, oder daß die Regierung daran denke, eine neue Anleihe aufzunehmen. Die Regierung sei ermächtigt, finanzielle Verhandlungen anzuknüpfen, ohne ben Kongreß vorher zu befragen. Diese Verhandlungen brauchten 6 nicht nothwendig auf eine Anleihe zu beziehen, sondern könnten die zur Führung der gewöhnlichen Regierungs⸗ geschäfte nöthigen Arrangements zum Gegenstand haben.

Anfstralien.

Am 31. Mai ist nach einem Telegramm des „Reuter schen Bureaus“ in Honolulu die Versammlung zusammengetreten, die eine neue Berfassung für Hawaii ausarbeiten soll., Der Präsident der provisorischen Regierung Dole hatte den Vorsitz übernommen. war dafür, daß Hawaii einstweilen eine Republik bilden solle. Das Endziel müsse aber stets Einver⸗ leibung in die Vereinigten Staaten bleiben.

unst und Wissenschaft.

Im Königlichen Kupferstichkabinet werden einige bauliche Umgestaltungen vorgenommen, wegen deren der Au tz⸗ stellungssaal vom 11. Juni ab auf einige Wochen für das Publikum geschloss en werden muß. Der Studjien⸗ sa al des Kabinets bleibt geöffnet, jedoch wird ein Theil der , , , nicht zugänglich sein, solange der Umbau auert.

Der von der Generalverwaltung der Königlichen Museen in Berlin herausgegebene Führer dur das alte und das neue Musenm ist soeben nenn ter 9 erschienen (Pr. 60 3. Verlag von W. Spemann in Berlin). ie neue uflage ist, wie die vorangegangenen, entsprechend den inzwischen eingetretenen Verände⸗ rungen berichtigt und ergänzt.

Land und Forstwirthschaft.

In Gegenwart des Ministers für Landwirthschaft, Domänen un forften pon Heyden und unter Vorsitz des Landes Direktors, Wirk⸗ ichen Geheimen Raths von Levetzow wurde heute Vormittag im Treptower Parkschloß die grohe Hauptversammlung der Deu tschen , abgehalten. Auf Verschlag des Vorsttzenden wurde nach dem Hoch auf Seine Ma⸗ jestät den Kaifer und König folgendes Huldigungs⸗ Telegramm abge andt. Eure Kaiserliche und Königliche Majestät bitten die bei Gelegenheit, der neunten nderversammlung in Berlin vereinigten Landwirthe Deutschlands in tieffter Ghrerbfetung, den Ausdruck ihrer unverbrüchlichen Treue und Hingebung entgegen- zunehmen. Möge es Gurer ajestät vergönnt sein, in segensreichem Birken an der Spitze des g. dem deutschen Volke die bisherigen .. des Friedens und dem Stande der Landwirthe die Möglichkeit zu erhalten, zum Wohle des Ganzen in redlicher Arbeit seine Pflicht zu erfüllen. Die Versammlung beschloß, für die Jahre 1398 und 1599 vorläufig die Städte Dres den und Mannheim estzusetzen. Nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten sprach Amtsrath Schrader st⸗Landsberg über Entwickelung und Stand der Landwirthschaft in der Propinz Brandenburg und in Pommern. AUleber die zur Schan gestellten Rinder wird Folgendes be⸗ richtet: Beschickt ist die Ausstellung am reichsten aus dem äußersten Süden wie äußersten Norden des Reichs; aber auch die Gebiete des deutschen Mittelgebirges sind durch werthvolle Produkte vertreten. Unter den Gebirgs, und Höhenschlägen“ Deutschlands ist am zahl⸗ reichsten buntes Gebirgspieh mit, hellem Pigment“ vorhanden: in dieser Abtheilung stellen die süddeutschen Juchtverbände aug, der Verhand der oberbadischen Zuchtgenossenschaften , der Zuchtyerband für oberbayerisches Alpen lecknieh', aber auch aus der Probinz Sachsen die Zuchtgen ossenschaft Steigra. In⸗ genienr W. Lorenz, auf Schlo Heligcourt in Elsaß⸗Lothringen und von Helldorff⸗Jingst in der Provinz Sachsen führen Sammlungen dieser Rassen vor Mittleres und kleines Fleckvieh bringt die Välber Stammzuchtgenossenschaft. Auch die fünf Pinzgauer Thiere, die der Posthalter Franz Kreuzpoitner zu Teisendorf in aussteslt, gehören ju den oberdeutschen Gebirgsschlagen. Braunes und graues Vieh zůchtet in Bayern die Freiherr von Wendland'sche Güterperwaltung zu Bern= ried. Rinder aus Franken, von Schwelm, vom Donnersberge, Harzer, Vogelsherger, Volgtländer und ähnliche mittelschwere, dunkelrothe Höhenthiere, Vieh aus dem Westerwald und von den Vogesen werben hier um die Gunst auch der norddeutschen Züchter, die naturgemäß die schwarzbunten Holländer, Ostfriesen und Jeverländer im allgememen, der gleichen Lebens und Zuchtverhältnisse wegen, bevorzugen. Schwarjbuntes Vieh ist auch der Wesermarschschlag (Oldenburger, Dannoyveraner, Bremer Vieh), wie es u. 4. der Herdbuchwerein für die Oldenburgischen Wesermarschen ausstellt. , . sind die Rinder aus Schleswig ⸗Holstein und den Elbmarschen Hannovers, welche die Vereinigung Breitenburger Viehzüchter“, der ‚Viehzuchtverein fur die Holsteinische Elbmarsch der. Viehzuchtverein für die sũüderdithmarsche Narsch⸗· u. a. züchten. Einfarbiges rothes Niederungsvieh wird von Frau Oekonomie Räthin Wilms⸗Toddin in Mecklenburg gezogen, vom Verein ostfriesischer Stammzüchter. zu Norden in Hannover, von der Baltischen Herdbuch Gesellschaft?' in Pommern u; v., g. Angler brachte von Flensbarg der Oekonomie⸗ Rath P. J. eren Twedt Trögelßby auf den Platz, wie die „Vereinigung Angler. Viehzüchter. zu Dornhöh bei Grumby in Schleswig⸗Holstein. Der Rindviehzuchtverein der Wils⸗ nacker Niederung., der Verband der Rothvieh⸗Stammyherden des landwirthschaftlichen Zentralvereing für Schlesien“, die ‚Warthebruch⸗ herdbuchgesellschaft! führen gleichfalls Niederungs⸗ und Landschläge vor. „Vollblut ⸗Shorthorn vorzüglichster Gattung, also Thiere, die vor allem auch auf Fleischgewicht gezüchtet werden, besitzt Ed. Lübben⸗ Surrinden in Oldenburg, der in sämmtlichen Klassen dieser Abthei= lung die ersten Preise und außerdem den Siegerpreis erwarb. Gerade die Berliner Ausstellung zeigt, wie segensreich das entwickeltere Genossenschaftzwesen für die Lage der Landwirthe geworden ist. Ohne die Zuchtgenossenschaften und Zuchtverbande wäre auch nicht im ent⸗ erntesten an Zuchtresultate von so gleichmäßigem Werth zu denken. Die Ausstellungen der Deutschen zandwirthschaftsgesellschaft zu Frankfurt 1887 und zu Magdeburg 1389 sind es gewesen, welche jener Gegend zeigten, wieviel man nachzuholen habe 1387 wurde die Zucht⸗ genoffenschaft Steigra begründet, die mit ihrer Sammlung von Rin⸗ dern, die, mit Ausnahme eines Bullen, sämmtslich von Mitgliedern der Genossenschaft gezüchtet sind, sich im diesjährigen Wettbewerb mit oberdeutschen Herden bereits einen ersten und einen zweiten Preis erringen, konnte. Gin Jahr jünger noch als Steigra ist die Baltische Herdbuchgesellschaft Vorpommern“, die mit 58 Ost⸗ friefen und 20 Holländern eigener Zucht vertreten ist. Pie Westpreußische Herdbuch⸗Gesellschaft., welche auf der dies jährigen Wanderaugstellung mit 42 selbstgezüchteten schwarz⸗ weißen Kühen, 3 selbstgezüchteten und 3 importierten Holländer Bullen vertreten sst, verfolgt seit ihrer Begründung im Jahre 1890 das Ziel, durch einhettliche Züchtung eine spezifisch westpreußische Herdbuch⸗Kuh heranzubilden, welche mit einem früh entwickesten Förper höchste Milchergie higkeit verbindet. Auf der Berliner Aug⸗ stellung ist zum ersten Male die 1891 begründete „Warthebruch⸗ Herdhuchgesellschaft! mit ihren Zuchtprodukten an die Oeffentlichkeit getreten. Etwa in den Beginn der achtziger Jahre fallen die Anfänge ystematischer Zucht auf Holländer in Ostpreußen.

Die Prämiierung der landwirthschaftlichen Erzeugnisse und Herithe auf der landwirthschaftlichen Ausstellung hat nach der „Nat. Itg. folgendes Resultat ergeben: Erste Preise wurden vertbeilt an Oetongmie⸗Rath Beseler, Ferd. Heine⸗Hadmersleben, von Lochow · Petkus, Rimpau⸗Schlaustedt, Stto Steiger ⸗Leutewitz und Otto KimbalFrömsdorf für Getreide und Friedrich Westmann⸗ Greisitz und Richard Gravenstein Sydow für Kartoffeln. In der spezielsen Ausstellung, die für Speise⸗ und Fabrikkartoffeln ver- anstaltet war, erhielt den 1000 Mark- Preis Handels gartner W. Richter⸗ Zwickau, den dritten Preis Otto Kimbal⸗Frömsdorf. Der zweite und Vierte Preis wurden nicht vertheilt. . Futtergewãchse erhielt Heinrich Starke Wildungen den ersten Preis. In der Moorkultur⸗ Ausstellung errangen die Rimpau'schen Erben zu Kunrau vier erste Preise, außerdem erhielten erste n die ostpreußische ju Heydekrug und zwar für orfstreu, Torfmull, Verbandmoos, Maschinentorf und für Zündstreu. Erste Preise erhielten in dieser Abtheilung ferner Professor Fleischer Berlin für wissenschaftliche Dar⸗ stellungen, Rothbarth⸗Gifhorn für Preßtorf, die Aktiengesellschaft für Torfstreufabrikatkon in Bremen für Torfstreu, Freiherr von Wangen⸗ heim Kl. Spiegel für das Muster eines Daches aug Torftheermasse und die Oldenburgische Landwirthschaftsgesellschaft für Moorwiesen⸗ profile. In der bienenwirthschaftlichen Augfstellung bekam der Bienen⸗ wirth Rudolph Dathe⸗Eystrup vier erste 2. Heinrich Kollmann⸗ Kampsheide erhielt deren drei, Wilhelm Manger⸗Jüterbogk zwei, Hermann Sprockhoff⸗Neuhardenberg wei, Gühler⸗Treytom und Beck⸗ mann ⸗Nordleda je einen ersten Prei In der Ausstellung der Dauerwaaren für Ausfuhr und Schiffs verpflegung wurden mit ersten n. y, . die Gräͤflich Lippe sche Har me n des Linden⸗ ofs für kich und Rahm, Mylord⸗ Hamburg für Dauermilch, Pr. Nägel ⸗Bombach fiir konservierte Gemüse, Türk und Pabst⸗ Frankfurt a. M. für konservierte Franlfurter . in Dosen, Krüger · Barth für , Johg. Eckart ⸗Můnchen für risch konserviertes Fleisch, Rolff⸗Halle für westsältschen Schinken, die Hohen⸗ lohe sche Präservenfahri ür getrocknete Gemüse, die Kontinental⸗ Präferben fabrik in Pildesheim für gedörctes Obst. 3 2 ür Hackerbräu⸗Flaschenbier und Remmer⸗Vremen für Pilsener beide Biersorten für den Export durch Pasteurisieren hergerichtet), Sturmfels⸗ Frankfurt a. M. für Heidelbeerwein, von , Volsti Nackenheim für Nackenheimer Rothwesn und Nackleg Frank- furt a. M. für Borsdorfer Apfelwein. In der Abtheilung D . wirthschaft erhielt on Borrtes⸗Eckenderf einen ersten Preis fur die Darstellung eines Kuhstalls und der Düngergrube in dorf. Bei der Prüfung der Petraleummotoren haben erste Preise erhalten die kleineren feststehenden Motoren der Deutzer und der Dren dener