der Geschäftsordnung ee . und die früheren Mitglieder ju ausersehen. Außerdem wurden zwei Anträge des Staatt⸗ nisters von Hofmann angenommen, welche auf die 6 weier Ausschüsse abzielten, die während der Vertagungszeit über ie Herstellung einer Schiffs⸗ Post⸗ und Kabelverbindung mit Südwest⸗Afrika und den Ausbau des Schwachubhafens ferner über die He ö einer Eisenbahnlinie zur , von Ost⸗ Afrika und endlich über die Grundsätze für die Auswanderung nach den Deutschen Kolonien berathen sollen. Nachdem die Wahl der Mitglieder für diese Ausschüsse stattgefunden hatte, wurde die Sitzung r Die Anberaumung der nächsten Sitzung wird von dem seltens der Kolonial⸗Abtheilung etwa vorzulegenden Material und von dem Ende der Arbeiten der Ausschüsse abhängig sein.
Der General Lieutenant von Schweinichen, Inspekteur der Jäger und Schützen, ist hierher zurückgekehrt.
Der Regierungs⸗-Assessor Giese zu Arnsberg ist zum e bestellt und ihm die Verwaltung der Spezial⸗Kommission II daselbst endgültig Übertragen.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗ Kommando der Marine ist S. M. Kanonenboot „Hyäne“, Kommandant Kapitän-Lieutenant Reincke, am 8. Juni in Loanda ein⸗ getroffen und wird am 13. Juni von dort wieder in See gehen.
Bayern.
Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent traf von Speyer gestern Mittag in Ludwigshafen ein und unter nahm im Laufe des Nachmittags eine Fahrt auf dem Rhein. Am Abend begab sich der Prinz Regent nach Edenkoben und trat von dort aus über Neustadt die Rückreise nach München an, wo Seine Königliche Hoheit, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh angekommen ist.
Deute Mittag gedachte Seine Königliche Hoheit, wie die M. Allg. Jig“ meldet, eine Staatsrathssitzung abzuhalten, in welcher alle diejenigen Gesammtbeschlüsse des Landtags über Regierungsvorlagen, welche vor der Veröffent⸗ lichung durch das Gasez⸗ und Verordnungsblatt“ infolge einer Aenderung der ursprünglichen Regierungsvorlage noch der vorgeschriebenen verfassungsmäßigen Behandlung bedürfen, zur Berathung gelangen sollten.
Eachsen.
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Prinzessän Friedrich August wird sich, wie das „Dr. J. mittheilt, mit dem Prinzen Georg d. J. heute zum Besuch des Großherzoglich toskanischen Hofes nach Salzburg be⸗ geden. Am 18. d. M. wird Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich August seiner erlauchten Gemahlin nach Salz— durg folgen. Nach kurzem Aufenthalt gedenken sich der Prinz und die Win eff Friedrich August mit dem jungen Prinzen nach einer tiroler Sommerfrische zu begeben, um etwa Mitte Juli von dort nach Wachwitz zurückzukehren.
Württemberg.
Die Kommission der Kammer der Standesherren hat die Volksschulgesetznovelle in allen wesentlichen Punkten angenommen, sodaß die formale Behandlung im nächsten Landtag keine Schwierigkeiten haben wird. Ferner wird die Regierung, wie der St⸗A. f. W.“ verkündet, darauf Bedacht nehmen, daß eine Rückwirkung der den Lehrern zufließenden finanziellen Verbesserungen auf die Zeit, in der das 96 ohne die Unterbrechung seiner Berathung durch den Schluß des Landtags hätte in Wirkung treten können, gewahrt wird.
Baden.
Zu Ehren Seiner Majestät des Königs von Dä ne⸗ mark, welcher mit seinem Bruder, dem Prinzen Johann von Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg-⸗Glücksburg am Freitag Nachmittag in Baden⸗Baden eintraf, fand am Abend bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der
roßherzogin Hoftafel statt. Am Sonnabend Vormittag begleiteten die Großherzoglichen Herrschaften, die Erbgroß⸗ herzogin sowie die Kronprinzessin Viktoria von Schweden und Norwegen den König nach dem Bahnhof, worauf Seine Majestät mit dem Prinzen Johann die Weiterreise über München nach Gmunden antrat.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
Nach einer Meldung des W. T. B. aus Budapest vom Sonntag ist die ungarische Ministerkri(is beendigt und die Ernennung der neuen Minister mit Dr. Wekerle als Minister-Präsidenten vom Kaiser vollzogen. Die Eidesleistung fand heute Vormittag statt. Heute Abend will der Monarch nach Wien zurückkehren.
Zur Lösung hat eine Erklärung der liberalen Partei des Reichstags beigetragen, welche Ignatz Daranyi in einer außerordentlichen Konferenz am Sonnabend unter einmüthiger Zustimmung der Partei abgab und die von dieser um h luß erhoben wurde. Die Erklärung hatte den 6.
le Mißbeutung, die der frühere Beschluß der liberalen Partei, sich mit Dr. Wekerle für solidarisch zu erklären, hervorgerufen hatte, zu beseitigen; sie lautet, wie .
„Mit Ueberraschung habe ich erfahren, daß meine Resolution vom 2. Juni, . in der Konferenz einstimmig angenommen wurde, nicht nur in inländischen, . auch in ausländischen Blättern miß⸗ verftanden und ihr eine Tendenz beigelegt wurde, welche derselben fremd ist und welche auch dieser Partei jederzeit fern stand. Wir * nichts Anderes gethan. als der Regierung gegen⸗ über, welche zurücktrat, bei der Betonung der unverletzten Au r erhaltung unserer Prinzipien, unserer Anerkennung, unserem unver- änderten Vertrauen und unserer Anhänglichkeit Ausdruck zu geben, sowie den zurücktretenden Minister Präsidenten und seine Kollegen gebeten, in diesen schweren Tagen die Führung der Partei welter beizubehalten. Einer noch nicht gebildeten Regierung gegenüber konnten wir unsere Lage und unser Verhältniß nicht be⸗ zeichnen. Dag haben wir jedoch erklärt, daß wir die Durchführung unserer Prinzipien unter allen Verhältnissen fordern werden, und dem könnte kein anderer Sinn beigelegt werden, als daß wir die Verwirk⸗
der unserem Programm entsprechenden Prinzipien unter werden, unser . Vertrauen jedoch davon ab ug machen, ob wir von der aus unserer Partei gebildeten Regie⸗ rung die Durchführung eines Programms sicher erwarten können. Es 81 uns daher fern, daß wir das der Krone aus—= ür ich zustehende Recht, Persönlichkeiten mit der Kabinets. ildung zu betrauen, in irgend einer Richtung tangieren wollten; das thaten wir nicht und konnten wir auch nicht thun, da niemand unter uns ist, der dies unbestrittene Recht der Krone nicht 32 tieren würde und der zu einem solchen, mit der ungarischen Verfassung nicht zu vereinbarenden Mittel greifen wollte, ja sogar der nicht bereit wäre, für die e. und das Ansehen der Krone jederzeit ein. zutreten. Das war die Grklärun welche ich n. und dadurch den wahren Sinn des e len lusses zu restituieren für meine patriotische Pflicht hielt. Ich bitte, daß die Konferenz durch einen . aussprechen wolle, daß sie meine Erklärung billigend zur Kenntniß nimmt.“
Wie die „Budapester Corresp.“ mittheilt, unterbreitete Dr. Wekerle diese zum Parteibeschluß erhobene Erklärung am Sonnabend Mittag in der Audienz, die er heim Kaiser hatte. Infolgedessen wurde er mit der Neubildung des Kabinets betraut. Ueber die Zusammensetzung des Ministeriums liegen noch keine vollständigen Mittheilungen vor. Doch wird gemeldet, daß Szilagyi vom Kaiser als Justiz-Minister acceptiert sei und nur der Kultus⸗Minister Gzaly und der Ackerbau⸗Minister Bethlen aus dem bisherigen Ministerium ausscheiden werden. Freiherr von Féjervary habe die provisorische Leitung des Ackerbau⸗Ministeriums übernommen.
Der König von Dänemark und der Prinz Johann von Schleswig⸗Holstein sind gestern in Gmunden, der Herzog von Sachsen-Meiningen nebst Gemahlin in Gastein ein⸗ getroffen. .
Das englische Geschwader ist, wie aus Zara gemeldet wird, am Sonnabend in der Richtung nach Süd⸗Dalmatien in See gegangen. Die 2. englische Schiffsdivision ist am Sonnabend aus Fiume ebenfalls nach Dalmatien abgedampft.
lichung st
Grosbbritannien und Irland.
Der Groß fürst⸗Thronfolger von Rußland wird Montag, den 18. d. M, in London erwartet. Während des Ascot⸗Rennens wird er der Gast des Prinzen und der Prin— zessin von Wales in Coworth Park bei Sunningdale sein. Ver russische Thronfolger wird der Königin sofort nach ihrer Rückkehr von Balmoral nach Windsor seinen Besuch abstatten und wahrscheinlich einen Monat in England weilen. Dann gedenkt er sich nach Darmstadt und von dort nach Kopenhagen zu begeben, wo er am 25. oder 26. Juli eintreffen wird.
Frankreich.
Am Sonnabend ermächtigte der Ministerrath den Minister der Kolonien Delcassé, einen außerordentlichen Kredit von 1800 000 Fr. zum Schutze der französischen Inter⸗ essen in Ufrůla einzubringen. Noch an demselben Tage be⸗ schäftigte sich die Budgetlommission mit diesem Antrage, bei welcher Gelegenheit der Minister erklärte, der Kredit sei nicht für eine militärische Expedition bestimmt, sondern zum 83 der Congogebiete, welche durch den Unabhängigen Congostaat bedroht würden. Es sollten die Stellungen am Ober⸗Ubangi verstärkt und neue Kanonenboote gebaut werden. Nachdem die Kommission den Kredit genehmigt hatte, wurde er in der darauf folgenden Sitzung der Deputirten⸗ kammer ohne Debatte mit 438 gegen 37 Stimmen an⸗ genommen. Weiter genehmigte die Kammer am Sonnabend den von dem Senat bereits angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Schaffung von Altersversorgungskassen für Bergarbeiter.
In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrath theilte der Justiz-Minister Gusrin eine Depesche der englischen Re⸗ gierung mit, in welcher erklärt wird, daß der Gesundheits⸗ zustand des Cornelius Herz nicht erlaube, denselben vor das Bowstreet- Gericht zu stellen. Infolge dessen wird die gemäß der Tagegordnung der Kammer vom 10. Mai gegen Herz eingeleitete w in contumaciam vor der französischen Justiz weitergeführt werden.
Der Marine⸗Minister wird die Dahomen betreffenden Angelegenheiten dem Minister für die Kolonien über⸗ tragen, da das Land nunmehr vollständig beruhigt ist.
Der Pariser „Matin“ veröffentlicht mit Bezug auf den Konflikt in Siam (vergl. Asien) eine Unterredung mit Le Myre de Vilers, in welcher dieser erklärt, daß die Siamesen durch ihre Weigerung, Phra-Yot auszuliefern, den Artikel 3 der Konvention von Bangkok verletzt hätten.
Aus Melilla in Paris eingetroffene Nachrichten besagen, die Kabylen verhielten sich anscheinend ruhig, jedoch glaube man, daß sie die Beendigung der Ernte abwarteten, um dann Munition einzukaufen.
Rußland.
Amtlicher Mittheilung zufolge hat der Kaiser die Be⸗ willigung einer Million Rubel zur Tracierung der Amur⸗ Eisenbahn und von 215 000 Rubeln für diejenige einer Eisenbahn um den 6 genehmigt.
Die Gemahlin des Großfürsten Konstantin Konstanti⸗ nowitsch ist gestern von einem Sohn entbunden worden.
In der am Dienstag abgehaltenen kombinierten Sitzung des QOekonomie⸗Departements des Reichsraths und des Minister⸗ Comités wurde über die Verstaatlichung der Südwest— bahn und der Losowo⸗Sebastopol⸗-Bahn verhandelt.
Der Eingang an direkten Steuern hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres Wi / Millionen Rubel betragen; er über⸗ steigt den Eingang im gleichen Zeitraum des Vorjahres um 5i / Millionen.
Italien.
Die Lösung der Ministerkrisis hat noch keinerlei Fort⸗ schritte gemacht. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde Brin, der aus Mailand berufen ist, heute Vormittag vom König empfangen; später sollte er mit Crispi sich berathen. Weiter wird gemeldet, Crispi, Zanardelli und Rudini hätten sich über das finanzielle Programm nicht in ein Einver⸗ nehmen setzen können; die Unterhandlungen seien gescheitert. Crispi setze seine ee ,,, . mit politischen Persönlichkeiten 6 um die Bildung einer Regierung 9 sichern, die eine feste
ajorität für die Herstellung des k ewichts ver⸗ bürge. Einige Blätter wollen wissen, die Entlassungsgesuche des gegenwartigen Kabinets würden vielleicht nicht ange⸗ nommen werden und das Kabinet würde sich in seiner bis⸗ herigen Zusammensetzung der Kammer wieder vorstellen, um ein Votum hervorzurufen.
Bonghi ist in Isernia zum Deputirten gewählt worden.
Spanien.
Der von der Kammer angenommene Handelssvertrag zwischen Spanien und Dänemark ist dem Senat vorgelegi worden; die Senatskommission wollte heute darüber berichten.
Die an n Regierung hat beschlossen, Herkünfte aus Portugal unbehindert einzulassen.
Belgien.
Beim Schluß der , der Repräsen⸗ tantenkammer verlangte der Finanz⸗Minister, daß an die rg der nächsten Tagesordnung der Gesetzentwurf, betreffend die Eingangszölle, gesetz;s werde. Bie Linke protestierte dagegen. Bei der e en wurde konstatiert, daß das Haus . = unfähig sei. Die Ahstimmung wurde dadurch, unmöglich, daß die Liberalen den Sitzungssaal verließen. ie Liberalen scheinen — so meldet „W. T. B.“ aus Brüssel — entschlossen zu 4. sich den Sitzungen fernzuhalten, wenn die Kammern nach dem 12. Juni noch tagen sollten, da an diesem Tage das Mandat der Hälfte der Kammer abläuft. Sie wollen si dem Tagen nach dem 12. Juni, das sie für niche nf lle halten, widersetzen.
Amerika. Nach weiteren Meldungen aus Buenos Aires hat sich im
Staate . Morinigo der ihr,, n, durch
einen Staats ssuncion herrscht Ruhe. Nach einer Meldung aus Rio Grande haben die hrasi— lianischen Regierungstruppen die Aufständischen bei Pelotas geschlagen.
Die Zolleinnahmen in Mexiko hahen im Monat Mai 1280 000 Dollars gegen 1320 000 Dollars im Monat April betragen.
treich bemächtigt; in der Hauptstadt
Asien.
Dem „New⸗York Herald“ wird aus Bangkok gemeldet, daß die Siamesen sich weigerten, den Mörder des fran— zösischen Inspektors Grosgurin, Phra⸗Mot, dem Gericht aut zuliefern, und die Franzosen daran verhindern wollten, sich des Kanonenboots zu hemächtigen, in welchem sich der gefangene Phra⸗Yot befindet. Der Minister des Auswärtigen Prinz Dewawongse sei abgereist, um den König über die Angelegenheit zu he⸗ fragen. Das zur Aburtheilung Phra⸗Hot's eingesetzte Gericht sei aufgelöst worden; die Franzosen trafen Anstalten, sich der Person des Phra⸗ot zu bemächtigen und die Siamesen zu zwingen, die französische Suzeränetät anzuerkennen. Nach einer weiteren Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ hat die Weigerung der Behörden große Aufregung hervorgerufen. Die Franzosen hätten vorher die siamesische Regierung benachrichtigt, daß die Anwesenheit des Angeklagten vor dem Gerichtshofe nothwendig sei. Die Siamesen befürchteten jedoch, die Fran— zosen würden Phra⸗Yot ergreifen und an Bord ihres Kanonen⸗— boots bringen, und verweigerten die Vorführung, falls sie nicht eine gegentheilige Versicherung erhielten.
Nach einer amtlichen Meldung aus Tongking stieß eine Kolonne von 150 Mann französischer Truppen am 30. v. M. auf eine in der Nähe von Laokay verschanzte Bande von Piraten; in dem darauf folgenden Gefecht wurden 15 Mann auf Seiten der Franzosen verwundet.
Afrika.
Die „Daily News“ meldet aus Kairo: in dortigen gut unterrichteten Kreisen verlautet, der Khedive werde die beab⸗ sichtigte Reise nach England aufgeben, da der Sultan sich gegen diese ausgesprochen habe.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Ein Richter ist, nach einem Beschluß des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 15. März 1894, nur dann im Sinne des § 22 Ziff. 1 der Strasprozeßordnung („Ein Richter ist von der Irin; des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn er selbst durch die strafbare Handlung verletzt ist.) als Verletzter und damit durch das Gefet von der Ausübung des Richteramts als aus— geschlossen anzusehen, wenn in dessen Rechte durch die strafbare Vandlung unmittelbar eingegriffen und eine persönliche Be— theiligung des Richters an der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Sache zum Ausdruck gebracht ist, während das Interesse der Prozer⸗ betheiligten im übrigen durch das den letzteren zustehende Ablehnung recht ( 24 der Str. Pr. O.) gewahrt ist. — In dem zu Grunde liegenden Falle war gegen den Redakteur B. wegen eines im G.'schen Tageblan veröffentlichten Leitartikels, welcher gegen die Herzoglich G. schen Richter in ihrer Gesammtheit beleidigende Angriffe enthalten hatte, ein Strafverfahren eingeleitet worden. Den Antrag des Ober— Staatsanwalts bei dem Ober Landesgericht zu Jena, die sämmtlichen Richter des Herzogthums G. auf Grund des § 22 Z. 1 Str. Pr= Ordn. als von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen erachten und die Untersuchung der Sache einem anderen Gerichte ju übertragen, lehnte das Reichsgericht ab, indem es den oben erwähnten Satz aussprach und des weiteren ausführte: Weder in der Anklage— schrift noch in dem derselben zu Grunde liegenden Leitartikel der Nr. 301 des G.'schen Tageblatts sind derartige spezielle Beziehungen auf die e. bestimmter, hier allein in Frage kommender richter licher Beamten erkennbar gemacht, und somit liegt ein unmitte! barer Eingriff in die Rechtsfphäre der Mitglieder desjenigen Gericht. 3 das an sich für die Aburtheilung der Sache zuständig ist.
4.
— Der Bestimmung des 57 Abs. 1 des ge dr n,. vom 7. Mai 1874, daß Zeitungen auf jeder Nummer den Namen und Wobnort des verantwortlichen Revakteurz enthalten müssen, wird nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenat vom 15. März 1894, durch die Bezeichnung: Redaktion: .* in C. regelmäßig nicht genügt, und eine solche ungenügende ** zeichnung unterliegt der Strafbestimmung des 5 195 3. 1 des Reiche reßgesetzes. Der § 7 a. 4. O. verlangt gutbrücklich, daß je Nummer einer periodischen Druckschrift den Namen und Wohne des verantwortlichen Rerakteurs⸗ enthalte, daß also = jenige Person benannt werbe, welche die „Verantwortlichen für den Inhalt der Druckschrift als Nebattenr übel nimmt und sich zu dieser Verantwortlichteit: autzbrücklich bekennt. Kann sonach schon die bloße Bezeichnung als „Reva teur‘ ohne weiteren Zusatz für nicht genügend an. esehen werden, so ist dies noch viel weniger bei dem auf der raglichen Nummer der erwähnten periobischen Druckschrift vorfin lichen Vermerk der Fall, welcher nur so lautet; „Miehaktion, C. in M... .; denn hieraus ergiebt sich nur, daß ber Angeklagte 8. der Redaktion vorsteht, es folgt aber aus bieser Thatsache noch ni daß er auch die Verantwortlichkeit für den Inhalt ber Vruckihm übernimmt, und gerade darüber soll nach der Absicht ber die Orknumn N . regelnden gesetzlichen Vorschrift fein Jwesfel obwalten
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Gemeinden sind, nach einem Urtheil des Ober Verwaltungs erichts, IV. Senatg, vom 24. November 1893, befugt, eine schon be⸗ chende ältere Straßen⸗ und Baufluchtlinie . einm al auf Hrund des Haufluchtenges, vom 2. Juli 1873 sestzusetzen. Das Hesetz frricht zwar im 8 1 nur gon der „Anlegung! und Ver, znderung! von Straßen 26, und im 8 10 nur von der „Nufhebung' und Abänderung“ von Fluchtlinien; der Gerichtsbof ist aber in llebereinstimmung mit dem Reichsgericht der Ansicht, 3. dadurch den Gemeinden nicht das Recht verschränkt werde, eine schon bestehende ältere Fluchtlinie noch einmal auf Grund det Gesetzes vom 2. Juli 1875 kestzjufetzen. Abgesehen davon, 9 dies für die Gemeinden schon des. halb wesentlich ist, damit sie sich die Vortheile des Gesetzes, unter anderen z. B. das En teignungsrecht, sichern, würden auch sonst anz unannehmbare i mn entstehen. Man denke sich nur den Fall, daß eine neue luchtline U werden soll, welche in ein⸗ zelnen Theilen mit hereits bestehenden älteren Fluchtlinien . fällt; ein Rechtszustand, nach welchem diese älteren Theile unan— reifbar einem anderen Rechte unterstehen und nur die neueren dem Verfahren des Gesetzes vom 2. Juli 1875 unterliegen sollten, ist ohne westeres abzulehnen. IV. 74.)
— Die ,, , des Privatinhabers einer Wegegeldgerechtigkeit zur Wegeunterhaltung E 138 Allg. g. R. II 15: „Jeder Privatinhaber einer Brücken * oder Wege⸗ eldgerechtigkeit ist schuldig, die Straßen, Wege, Fähren und Hrücken, snnerhalb des ihm angewiesenen Distrikts, auf eigene Kosten in sicherem und tauglichem Stande zu erhalten“) erlischt, nach einem Urtheil des Dber⸗Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 11. April 1894, auch dann nicht, wenn er von seiner Berechtigung zur Erhebung des Wege solls thatsächlich keinen Gebrauch macht oder auch einseitig auf hieselbe verzichtet. Eine Wegegeldgerechtigkeit, welche ursprünglich jugleich mit dem Gute zu Lehn gegeben worden, ist auch jetzt noch, nach dem Fortfallen der Lehnseigenschaft des Gutetz, als Zubehör det Gutes zu erachten und geht zugleich mit dem Gute auf den weiteren Erwerber desselben über. ie ursprünglich geschehene Ver⸗ seihung der ,, . keit mit der Klausel: mit aller Freiheit ind Herrlichkeit‘ befreit 0. von der Wegeunterhaltunges pflicht. — Durch wegepolizeiliche Verfügung vom 1. Juni 1889 hatte der zu— standige Amtsvorsteher die Dorfgemeinde M. in der Provinz Sachsen aufgefordert, den Theil der Poststraße vom Dorfe M. bis jur Gutsforst in Stand zu setzen. Dagegen erhob die Gemeinde Einspruch, indem sie den Besitzer des Ritter⸗ autes M. für verpflichtet erachtete, die Straße zu unter⸗ falten, Das Rittergut M. war anfangs des 16. Jahrhunderts dem Grafen E. zu Lehn gegeben worden zugleich mit dem Wegezoll⸗ recht und anderen in den Lehnsbriefen namentlich aufgeführten Rechten. Der Zoll war ausdrücklich ,mit aller Freiheit und Herrlichkeit“ ver⸗ liehen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts ging das Gut von den Grafen E. in das Eigenthum einer Aktiengesellschaft über, von welcher eß der gegenwärtige Besitzer erworben hat. Der Wegezoll ist bis zum Beginn der dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts thatsächlich erhoben worden, seither aber haben die Eigenthümer des Guts auf diese Ge— rechtigkeit einseitig verzichte. — Die Gemeinde M. erhob nun, da ihr Einspruch gegen die Verfügung des Amts⸗ vorstehers erfolglos blieb, Klage gegen den Amtsvorsteher auf Auf⸗ hebung jener Verfügung und zugleich gegen den Besitzer des Ritter⸗ uts M. als den aus Gründen des öffentlichen Rechts Verpflichteten. er Bezirksausschuß verurtheilte den Rittergutsbesitzör nach dem Klageantrage und diese Entscheidung wurde vom Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht bestätigt, indem es begründend aus führte: Der Bezirksausschuß hat den beklagten Rittergutsbesitzer auf Grund des §1458 A⸗L.- R. II 15 zur Unterhaltung der fraglichen Strecke der Poststraße für verpflichtet erachtet, da nach den vom O.⸗V.⸗G. stets an⸗ erkannten Rechtsgrundsätzen die Verpflichtung des ya. inhabers einer Wegegeldgerechtigkeit zur Wegeunterhaltung auch dann nicht erlösche, wenn er von seiner Berechtigung zur Wege⸗ gelderhebung thatsächlich keinen Gebrauch mache oder auch einseitig auf dieselbe verzichte. — — Nach Lehnrecht erhalten bewegliche Sachen und Rechte, welche mit einer unbeweglichen Sache zugleich zu Lehn gegeben werden, die Eigenschaft als Lehnszubehör, als Pertinenz- stücke des Lehns. War aber der Zoll Zubehör des Lehngutes M., so behielt er auch diese Pertinenzqualitat, nachdem die Lehnseigen⸗ schaft des Gutes fortfiel, und er wurde mit allen Rechten und Pflichten zugleich mit dem Gute auf den weiteren Erwerber übertragen. Von einem Erlöschen der Zollberechtigung seit dem Uebergange des BGutseigenthums auf die Attien⸗Gesellschaft L. kann darnach keine Rede sein. .. . Der beklagte Rittergut besitzer beruft sich auf den § 27 der Wegeordnung für die Provinz Sachsen vom 11. Juli 1891, wonach dem Hebungeberechtigten die Unterhaltung des betr. Weges nur obliege, soweit bei Verleihung des Heberechts nicht abweichende Bestimmun getroffen sei. Er ist der Ansicht, daß letzteres vorliegend der . ei. Denn der Zoll sei stets ausdrücklich mit aller Freiheit und Herrlichkeit verliehen, es sei also damit eine abweichende Bestimmung dehin getroffen, daß der mit dem Zoll Beliehene eine Last nicht äberkommen solle, den Zoll frei d. h. ohne Gegenleistung erhalte. Daß die genannten Worte diese Bedeutung haben sollten, sodaß der dehnsträger sich von den mit dem verliehenen Rechte von jeher ver⸗ dundenen Pflichten nach Belieben zu befreien vermochte, ist aber aus⸗ geschlossen. IV. 445.)
Kunst und Wissenschaft.
Im Königlichen Kunstgewer be⸗Museum sind zahlreiche Teuerwerbun gen ausgestelll. Die erheblichste Gruppe ist eine Schenkung des Herrn von Schröder an die Königlichen Museen, n welcher das Kunstgewerbe⸗Museum, die Gemälde⸗Galerie und das Antiquarium betheiligt sind. Die Schenkung umfaßt Gemälde, Möbel, griechische und römische Antiken, Majoltken, Gläser, Metall⸗ waaren, Stoffe, Stickereien und Handzeichnungen. Diese porzugs⸗ weise in Italien zusammengebrachte Sammlung ist vor ihrer Ver⸗ thLeilung jetzt im Zusam menhang aufgestellt. Von den Gemälden sind einige in vorhandene reichgeschnitzte Rahmen eingepaßt. Ein Theil der Sammlung ist zur Abgabe an andere Museen bestimmt. — Ferner ist ausgestellt die Kopie der Trans figuration“ von : affa el, welche Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von ren ßen als Geschenk für eine hiesige Kirche von einem jungen Weapolitaner Künstler in Rom, Hirolamo Palumbo, hat malen lassen. Die Kopie ist in voller Größe des Originals und ein sehr gelungenes Werk. — Die Ausstellung der Neuerwerbungen des Museums ist um wichtige und werthvolle Stücke vermehrt wor⸗ den darunter Porzellane deutscher, französischer, italienischer Derkunft: u. a. eine Schüssel des Porzellans, welches die Mediei im XXI. Jahrhundert in Florenz; anfertigen ließen, französische Nöbe l und Schnitzereien des achtzehnten Jahrhunderts, eine Majolika⸗ schüssel aus Faenza, mit herrlichem blau-weißen Ornament, sowie Eisen. und Lederarbeiten. Diefe AÄusstellung füllt die f des großen Lichthofs. In der anderen Hälfte des Lichthofs ist einstweilen noch der größte und werthvollste Theil der amerikanischen An⸗
. belassen, ebenso in der vorderen Galerie die Beleuchtungs⸗
tk Das zweite Heft des Fahrbuchs der Königlich preu⸗ n . Kunst samm lungen leitet ein Nekrolog für den am 8 Dezember 18835 in München verftorbenen Direktor der Berliner Hemäldegalerie Ful ius Mayer ein, der an der Herausgabe der Zeitschrift bis zu feinem Austritt aus dem Amt lebhaften Antheil ge⸗ . hatte. Die warmen Worte, welche der General⸗Direktor der daniglichen Mufeen dem verstorbenen Kollegen widmet, sind 2 einem Bildniß des letzteren begleitet. — Professor v0 von Tschudi würdigt in einem kürzeren Aufsatz ein * Wennenbild deg Jan vam Eyck im Besttz deg Barons . in Parig, das einem verwandten Bilde der Derliner Galerie, der Madonna mit dem Karthäuser,
ungemein nahesteht. Nicht nur die Person des auf beiden Gemälden abgebildeten Stifters, eines Karthäuserabtes, ist dieselbe, auch die stiliftischen Eigenthümlichkeiten stimmen aufs genaueste überein, sodaß die Herkunft der Werke aus der gleichen Werkstatt des Jan van Eyck gesichert erscheint. —Professor Karl * erzählt mit der Lebendig keit eines Zeitgenossen, hinter der sich tiefgründige Forschung birgt, von den Schicksalen eines tizianischen Porträts Alfonso's von Este, das aus der Guardaropa des Her ö in den Besitz Kaiser Karl's V. überging und verschollen ist; die 39 nisse Alfonfo's in den Ufftzten und der modenesischen Galerie dürfen als Wiederholungen des Senn gelten, deren letztere die Hand Dossis verräth. — Paul Seidel beschließt seine Studien über Friedrich den Großen als Kunstsammler mit der Mittheilung einiger Briefe des Pariser Agenten Mettra an den König und seinen Vorleser de Catt, in denen er über seine Kunst—⸗ ankäufe im Auftrage des großen Königs berichtet. Ferner ist dem Heft ein gelungener Farbenkupferdruck nach einem Pastellportrait des Grafen geen. Algarottis beigegeben, das jüngst für die Kunst⸗
* erworben wurde. Das Pastell, eine Messterschöpfung Liotard's, darf nicht nur wegen der dargestellten Persönlichkeit, deren Charakter Seidel kurz zu charafterisieren versucht, sondern auch seines hohen Kunstwerths wegen als eine wichtige Bereicherung des Kaiserlichen Kunstbesitzes angesehen werden. — Eine sehr gründliche Untersuchung widmet P. Kristeller den italienischen Niellendrucken des XV. Jahrhunderts, die die Einleitung zu einem vom Verfasser vorbereiteten Katalog derselben bildet. Er stellt der älteren Tradition entgegen überzeugend fest, daß die Anfänge des jtalienischen Kupferstichs nicht mit der Niellotechnik in ursä . Zusammenhang zu bringen sind, daß vielmehr die letztere grundsätzlich verschieden von derjenigen des eigentlichen Kupferstichs ihre Aug—⸗ bildung erst erfahren hat, nachdem die Kunst, Papierabdrücke von Kupferplatten zu nehmen, in Italien bereits bekannt war. Im einzelnen bringt der Aufsatz werthvolle kritische Korrekturen der big⸗ herigen Untersuchungen über den Gegenstand und trägt zur Klärung verschiedener verworrenen Fragen über die Urgeschichte des italienischen Kupferftichs wesentlich bei. —Ebenfallzzauf chalkographischem Gebiet be⸗ wegen sich die Untersuchungen W. v. Seidlitz s über die Radierungen der 2 Rembrandt' z, welche unlängst durch die werthvolle Publikation des Senators Ropinski der beguemen Benutzung und Vergleichung zu⸗ gänglich gemacht sind. Freilich ist die vielumstrittene Frage 2 dem Antheil einzelner Schülerhände an den Radierungen des Meisters auch heute, wie Seidlitz selbst eingesteht, von ihrer endgültigen Lösung noch weit entfernt; nur auf dem vom Verfasser eingeschlagenen Wege vor⸗ = f. Sondierung darf man hoffen, zu sicheren Ergebnissen zu ge—⸗ angen.
8. Dresden, 10. Juni. Sein fünfzigjähriges Doktor⸗Jubildum feiert morgen am 11. Juni der Bibliothekar an der Prinzlichen Sekundogeniturbibliothek, Geheime Hofrath Dr. Förstemann, der von 1866 bis 1857 Ober⸗Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek zu Dresden gewesen ist und als solcher sich hohe Verdienste um die Gelehrtenwelt Dresdens erworben hat. Förstemann wurde 1822 zu Danzig geboren, studierte in Berlin und Halle und pra⸗ movierte an letztgenannter Universität vor 50 Jahren mit einer lateinischen Schrift über den Komparativ und Superlatiy im Lateinischen und Griechischen. Weiter wirkte er als Lehrer an den Gymnasien zu Danzig und Wernigerode, 1866 siedelte er nach Dresden über. Als Sprachforscher hat sich Förstemann einen ge⸗ achteten Namen erworben durch sein Altdeutsches Namenbuch, sein Werk über die deutschen Ortsnamen und eine Geschichte des deutschen Sprachstammes. Auch hat er die Dresdener Maya⸗Hand⸗ schrift, welche sich in der Königlichen Bibliothek zu Dresden befindet, herausgegeben und Beiträge zur Erforschung der schwierigen Hayas⸗ sprache geliefert, endlich auch Wer ke bibliothekarischen Inhalts ver⸗ faßt. — Zu Ehren Förstemann's hat die] historische Gesellschaft zu Dresden eine Festschrift veröffentlicht: Historische Forschungen, Ernst Förstemann zum fünfzigjährigen Doftor⸗Jubiläum gewidmet von der historischen Gesellschaft zu Dresden (Leiwzig, B. G. Teubner, 146 S).
— Der berühmte amerikanische Philologe William Dwight Whitney ist, wie der Londoner A. R unter dem 59. Juni ge⸗ meldet wird, 68 Jahre alt in Newhaven (Connecticut) ge⸗ storben. Er hatte seine Studien am Jale⸗College in New⸗ haven sowie in Breslau und Tübingen gemacht und hatte nach seiner Rücklehr nach Amerika zuerst die Professur des Sanzkrit am Jale⸗College inne; 1370 wurde er zum Pro⸗ fessor der vergleichenden Sprachwissenschaft an derselben Hochschule ernannt. Seine Schriften sind zahlreich Whitney's größtes Werk war wohl die Herausgabe des Century Wörterbuchs der englischen Sprache, dessen erster Band im Jahre 1859 , . Der Ver⸗ storbene war seit dem 29. Mai 1881 Ritter der Friedensklasse des preußischen Ordens „pour le mérite“. Im Jahre 1861 ernannte ihn die Universität Freslau zum Doktor der Philosophie.
Land⸗ und Forfstwirthschaft.
In Allerhöchstem Auftrag hat der Chef des Zivilkabinets von Lucanus dem Tirektorium der Deutschen Landwirthschafts⸗ gesellschaft folgendes Telegramm übersandt: „Seine Majestät der Kaiser und König haben das Ergeben heits« telegramm der zur neunten Wanderversammlung in der Reichs⸗ Hauptstadt vereinigten Landwirthe Deutschlands mit Befriedi⸗ gung entgegengenommen und lassen für diesen Ausdruck treuer Gesinnung wärmstens danken. Seine Majestät wünschen von Herzen, daß die deutsche Landwirthschaft, deren Wohlergehen für das ge⸗ sammte Vaterland von so großer Bedeutung ist, durch die Berathungen der Wanderversammlung und die mit derselben verbundene Ausstellung kräftigste Anregung und Förderung erfahre. — Seine Durchlaucht der Fürst zu Wied, der für das nächste Jahr gewählte Präͤsident der Deutschen e ,,, hat das Direktorium von der Annahme der auf ihn gefallenen Wahl durch Telegramm benachrichtigt.
Unter Vorsitz des Landesdirektors, Wirklichen Geheimen Raths von Levetzow trat der Gesammtausschuß der Deutschen Landwirth⸗ schaftsgesellschaft heute im Treptower Parkschloß . Schlußsitzung zusammen; es wurde beschlossen, die Jer hei ung zur Gexaͤthe⸗ Bau⸗Abtheilung zu erweitern.
Die landwirthschaftliche Ausstellung ist gestern trotz des schlechten Wetters von 51 259 zahlenden Personen besucht worden eine Besuchsziffer, wie sie die Deutsche Landwirthschaftsgesellschaft bisher überhaupt noch nicht erreicht hat. Sie übersteigt die Gesammtzahl der Besucher der fünftägigen Ausstellung in Frankfurt a. M.,, in Breslau und in Königsberg, deren Kassen seiner Zeit nur 49 766 bezw. 49 301 und 44 2587 zahlende Besucher passierten. Am Sonnabend war die Ausstellung von 38455 . besucht, auch eine bisher noch nie erreichte Jah Heute esuchten zahlreiche Gemeindeschulen, denen ein ermäßigter Eintritts⸗ preis von 10 3 für das Kind gewährt war, die Ausstellung.
,, Seiner Majestät des Kai
Saatenstand in Nord⸗Amerika.
Nach dem 6 Bericht des landwirthschaftlichen Bureaus in Washington vom Juni, den das Wolff sche Bureau‘ im Auszuge mittheilt, beträgt die Zahl der mit Weizen bestellten Aecker 353 Millionen. Der durchschnittliche Stand des Winterweizens ist 83, des Sommerweijens 385 und des Hafers 57. Die mit Baumwolle bestellte Fläche beträgt 100, s, der Durch⸗ schnittsstand der Baumwolle ist 3833. Die andauernde Kälte und die Trockenheit verzögerten das Wachtthum in mehreren Distrikten. Am besten ift der Stand in den Golfstaaten, am schlechtesten in Tennessee und Georgia.
Gesundheitswesen, Thiertrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. Cholera. ö.
St. Petersburg, 10. Juni. An Cholera erkrankten bejw. starben nach dem Bericht des W. T. B.: Vom 20. Mai bis 2. Juni in Warschau 19 bezw. 13 Personen, im Gouvernement Tula 5 bezw. 1; vom 27. Mai bis 2. Juni in den Gouvernements War fchau 58 bezw. N, Pet rikau 1 bejw. 1, Radom 3 beiw. 1
in Kow no erkrankte 1 Person; vom 20. bis 26. Mat in Pleßzk 56 2 w. 33; vom 24. bis J0. Mai kam in Podolien kein Cholera all vor.
Konstantinopel, 9. ——— Die Blättermeldung von dem Auftreten der Cholera in Konstantinopel wird, dem W. T. B. jzu⸗ folge, kompetenterseits für durchaus unrichtig erklärt.
Sandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Koblen and Koks an der Ruhr und in Dberschlesien. An der Ruhr sind am J. 5. M. gestellt 11 234, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Obers 5 sind am 3. 8. M. gestellt 4002, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen am 8. Juni die nachbezeichneten Grundflücke zur Versteigerung dag im Grundbuche von Weißen see Band 20 Nr. 751 auf den Namen des Glasermeisters Rudolf Důrrbaum eingetragene zu Neu ⸗ Wei ßen⸗ see, Königschausse 73a, belegene Grundstück; . 6, M a; Nutzungt⸗ werth 66 SJ; Mindesgebot 11095 M; für das Meistgebot von 1 66. wurde die Haus⸗ und Walkmühlenkasse der 1 er⸗ Innung zu Berlin“, Ersteherin. — Ferner das im Grund — don Weihen see Band 37 Blatt Nr. 1094 auf den Namen des Handels- manns Gustas Schroeder eingetragene, Straßburgerstr. 9 belegene Grundstück; Flache 3 a; Nutzunggswerth 992 /,. Mindestgebot 65. für dag Messtgebot von 53 009 Ss wurde die Baugesellschaft für Mittel wohnungen zu Berlin in Lig., Französschestr. 16, Ersteherin. — Endlich das im Grundbuch gon Reinickendorf, Band 25 Blatt 766, auf den Namen des Schlofserme sters tts Schaaf eingetragene, zu Reinickendorf, Justusstr. 33, belegene Grundstück. Fläche 8 30 a; Nutzungswerth 35 M. Mindestgebot 4669 Æ; für das Meistgebot von 00 M wurde der Kaufmann Felix Feibelsohn zu Berlin, Klopstockftr 37, Grsteher.
Magdeburg, 9 Jun. (B T B) JZacerbßericht. Kornzucker erkl, von M o/ — neue 12 30 Korner er 834 Rendement 12.20, neue 12 25, Nachprodukte ert 757 Mende ment 940. Stetig. Brorrafflnade ! Brorrafflnad- 1 — — Gem Rafflnade mitt Faß 2530 Gem. Meli L, mitt Ja5 Stetig. Robzucker. Produft Transtts .. pr. Juni 1207 Gd, 1217. Br, pr. Mali 1265
. 12 i Br, pe.
a Grund muster B 330 , 8
.
[ 11
Berufung ende Patent Fahl berg 's,
Mannheim, J9. Juni. (W. T. B.) ö. Weizen pr. Juli 13 75, pr. Nov. 14109, pr. März 14,50. Roggen vr. Juli 11,30, pr. Nov. 12.30, pr. März 12,89. Hafer per Jul 14,06, pr. Nov. 12.00, pr. März 1240. Mais pr. Juli 10,20, pr. Nov. 10 40, pr. März 11,00.
Bremen, J. Juni. (B. T. B) Bärsen⸗Schlußbericht. Rafftniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Böcse Schwach. oke 475 Br. — Baum wolle. Nahig.
land middlimng; lot 33 — 6mal Fest. Wilcor Armour Field 35 Farah 37 *. Fatr banks 3
3 21 ö . c. , , Tal
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werden. J gegen 111
3e Rbl. dreiprozentiger steuer⸗ eingetauscht werden. Die Verzinsung beginnt am 19. Juni. Die Regierung behält sich das Recht des Rücktritts von der Konversion vor, wenn weniger als 90 der Pfandbriefe zur Konversion angemeldet werden. Die Passtven der
Bank übersteigen die Aktiven bereits annähernd um 8 Oso.
Verdingungen im Auslande.
Niederlande.
16. Juni, 11 Uhr. Bestuur van den Zimmerman - Polder (Zeeland) im Komtor des Herrn J. M. Kakebeeke zu Goes: Der Bau einer Schleuse im Seedeiche des Polders und die Ausführung der dazu gehörigen Arbeiten. r,. II 600 Fl. Bedingungen und Zeichnungen gegen 50 Cents. grhältlich bei der Firma F. Klee⸗ moens & Zoon zu Goes.
Belgien.
20. Juni, 11 Uhr 45 Min. Börse in Brüssel: Lieferung von Gegenständen für Heizungszwecke in Mecheln in 8 Abtheilungen. Preis der Pläne: 2.25 Fr. pro Quadratmeter.
21. Junt, 11 Uhr. Rathhaus in Namur: Uebernahme der Ein⸗ deckung der Kursaalterrasse mit Glas. Schätzungswerth: 25 362 Fr, Kaution 1500 Fr. Eingeschriebene Angebote sind bis zum 20. Juni einzureichen.
Nächstens. Börse in Brüssel: Lieferung von 70000 eisernen Haken zum Einschlagen in Schwellen und Holzklöͤtze. Kaution 179 Sr.
Nächstens. Börse in Brüssel: Lieferung von Zubehörstäcken für Vignole⸗Schienen im Gewicht bon 52 kg für den laufenden Meter, für das Jahr 1895. Preis der Pläne: Y25 Fr. der Quadratmeter.
Nächstens. Börse in Brüssel: Lieferung von Wechseln, Kreu⸗ zungen und Uebergängen in Vignole⸗Stahlschlenen im Gewicht von 32 Rg per laufenden Meter Ac. für das Jahr 1895. Näheres an Ort
und Stelle. Verkehrs⸗Anfstalten.
Vom 1. Juli d. J. ab erfolgt die Betriebsführung auf der Oberschlesischen Schmalspur bahn auf Grund eines neuen, mit dem bisherigen Trangport⸗Unternehmer Rudolf Pringsheim abgeschlossenen Vertrags. Von den Bestimmungen dieses Vertrags sind folgende, das allgemeine er , berührende hervorzuhehen: Vom 1. Juli d. J. ab findet der bisher nur für Stein kohlensendungen gültige ermäßigte e , rn, auch auf die anderen auf der oberschlesischen Schmal⸗ spurbahn zur Beförderung gelangenden Frachtgegen⸗ stände Anwendung. Vertragsmäßig ist Fürsorge getroffen, daß der Lokomotiv⸗ und Wagenpark in einem dem thatsäͤch⸗ lichen Vertehrsbedürfniß entsprechenden Umfang erhalten bezw. jährlich vermehrt wird. Auch ist für ban e haf von ge⸗ deckten Wagen Sorge getragen. Ferner ist nachgelassen, daß die Ihe if re gf. bis zu 5 Proz. der an den Bagen bezeichneten Ladefähigkeit enn. überladen werden önnen. — Für die n- and Abmeldung, die Abferti⸗ ung und Beförderung der Güter, die Frachtherechnung und ö u. s. w. auf der oberschlesischen — 6 besandere „Allgemeine Bedingungen“, die bei dem für ie Betriebsführung der fraglichen Eisenbahn von dem Unter⸗ nehmer in Beuthen O- S. eingerichteten Trangport⸗ Komtor und bei den staatlichen Kontrolstationen käuflich zu haben sind; sie enthalten auch den Tarif der Schmalspurbahn.
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