1894 / 145 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

gestern im Verlage von E. S. Mittler und Sohn erschienen. e bedeutungsvolle 6 ist auch auf dem Titelblatt zum Ausdruck gebracht. Der stattliche Band umfaßt im ganzen 1277 Seiten, gegen 141 Seiten, welche die letzte große Rangliste vom 1. April f 3 aufwies. Von der 136 Seiten betragenden Zu⸗ nahme kommen auf die Truppentheile des württembergischen Armee⸗ Korps 56 Seiten, während der Rest zum größten 2 dem durch die Neuformationen beanspruchten Raum zuzuschreiben ist. Die neue 6 gliedert sich in zwei Haupttheile, von denen der erste die preußische Armee, der zweite das XIII. Armee⸗Korps enthält. Darauf folgen die gemeinschaft⸗ lichen Anciennetätslisten der Generalitaͤt und der Stabg⸗ offiziere, die gleichfalls gemeinsamen alphabetischen Verzeichnisse der Standorte und der Landwehrbezirke beider Heere sowie das Namenregister für die ganze Rangliste. Entsprechend der ganzen Eintheilung des Buchs sind die Inhaltsverzeichnisse und die Erklärung der Orden und Ehrenzeichen, für beide Armeen getrennt, vorangestellt. .

Von den zahlreichen Veränderungen in der neuen Rang⸗ liste heben wir die nachstehenden hervor: Bei dem militärischen Gefolge Seiner Majestät des Kaisers und Königs sind in Abgang gekommen: der verstorbene General⸗Adjutant, General der Kavallerie Graf von Bismarck-Bohlen, der zum General⸗ Lieutenant beförderte, frühere General⸗Major à la suite von Villaume, Kommandeur der 2. Feld⸗Artillerie⸗ Brigade, und die zu General⸗Majors aufgerückten bisherigen Flügel⸗Adjutanten Heinrich XVIII. Prinz Reuß, Durchlaucht, Komman⸗ deur der 17. Kavallerie⸗Brigade, ö von Bissing, Kommandeur der 4. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, und von Natzmer, Kommandant von Berlin. Sehr be— deutende Veränderungen weist die w beim Kriegs⸗ Ministerium auf, wo an Stelle des in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs zur Disposition gestellten ehemaligen Kriegs⸗ Ministers Generals der Infanterie von J um ersten Mal als Kriegs-⸗Minister der General der In⸗ 6 Bronsart von Schellendorff und für den zum Kom⸗ mandeur der 14 Division ernannten General⸗Lieutenant Frei⸗ herrn von Funck als Direktor des Militär⸗Oekonomie⸗Departe⸗ ments der General⸗Major Freiherr von Gemmingen auf⸗

eführt werden. Das früher in der aus Anlaß der . im Oktober 1893 herausgegebenen gekürzten Rangliste als proyisorisch nachgewiesene Zentral⸗Departement des Kriegs⸗Ministeriums ist nunmehr als definitiv bezeichnet. Beim Generalstab der Armee werden jetzt vier Ober-Quartier⸗ meister gegen drei in der vorigen Rangliste genannt. Bei dem im Jahre 1893 durch den Tod des General⸗ Adjutanten, Generals der Kavallerie von Versen frei gewordenen und in der letzten Rangliste ohne kommandierenden General ,,. JII. Armee⸗Korps wird als kommandierender General dieses Armee⸗Korps Seine Durchlaucht der General⸗-Lieutenant Prinz Friedrich von Hohenzollern zum ersten Mal genannt. Von anderen höheren Kommandostellen in der preußischen Armee sind neu bes . Divisionen, 2 Infanterie⸗ Brigaden, 7 Kavallerie⸗ 6 Feld⸗Artillerie⸗Brigaden, 1 Fuß⸗Artillerie⸗ und 1 Ingenieur⸗ ö Außerdem ist ein Wechsel eingetreten bei den ouverneuren der Festungen Metz und Um, wo an Stelle des Generals der Infanterie von Fischer und des Generals der Kavallerie von Alten die Gencral-Lieutenants von Arndt und von Ziegler zu Gouverneuren ernannt sind, und bei 9 Kommandanturen: Graudenz, Königsberg, Magdeburg, Metz, Schwerin, Straßburg, der Insel Helgoland und den Truppen⸗Uebungsplätzen Arys und Hagenau. Die Chefs des Generalstabs haben beim Garde⸗Korps und bei sieben Armee⸗Korps ewechselt, ebenso der Chef des Stabs der General⸗Inspektion ö Fuß⸗Artillerie. Neue Inspekteure haben die 3. Artillerie⸗ Depotinspektion, die Militaͤr⸗VBelegraphie und die Mili⸗ tärischen Strafanstalten, einen neuen Kommandeur die Haupt⸗ Kadetten⸗Anstalt erhalten. Als kommandierender General des XIII. Armee-Korps ist der württembergische General der In⸗ fanterie von Woelckern, als Divisions-Kommandeure sind die beiden preußischen General⸗Lieutenants von Lindequist und Nickisch von Rosenegk genannt. Das württembergische Armee—⸗ Korps giebt der Rangliste einen Zuwachs von 8 Infanterie⸗, 2 Dragoner⸗ 2. Ulanen. 2 J 1 Pionler⸗Bataillon, 1 Eisenbahn⸗Kompagnie und 1 Train⸗ Balaillon. Die gemeinschaftlichen Anciennetätslisten der Ge⸗ neralität und der Stabgzoffiziere zeigen in den höheren Stellen folgenden Personalbestand: 9 General-Feldmarschälle und General⸗Obersten, ebenso wie im Jahre 1893, 67 Generale der Infanterie, Kavallerie und Artillerie, gegen 52 im Jahre 1895. Hinzugetreten ist hier der 1893 nicht aufgeführte General der Infanterie von Werder, Kaiserlicher Botschafter in St. Petersburg. 76 General⸗-Lieutenants gegen 71 im Vor⸗ jahre, 144 General⸗Majors gegen 147. Da die Rangliste nach 3 Stand vom 20. Mai d. J. abgeschlossen worden ist, hat der am 31. desselben Monats zum Second⸗Lieutenant im 1. Garde⸗Regiment z. F ernannte dritte Sohn Seiner Masestät des Kaisers und Königs, Prinz Adalbert noch keine e nn darin gefunden; 2 ist der zweite Sohn des Monarchen, Prinz Eitel Friedrich jetzt nicht nur beim 1. Garde⸗Regiment z. F., sondern auch à ja suite des 1. Garde⸗Landwehr⸗Regiments aufgenommen. Als neue Regiments⸗Chefs sind aufgeführt: Selne Majestät der König von Sachsen beim 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment, Seine König⸗ liche Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Coburg und Gotha beim 2. Rheinischen ö Nr. 9 und Fürst Bismarck beim Kürassier⸗Regiment von . (Magdeburgisches) Nr. 7, bei welchem er fruͤher à la suite gestanden hat.

Der Präses der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, General⸗ Lieutenant Kuhlmann ist hierher zurückgekehrt. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich würtem⸗ bergische Regierungs⸗-Direktor von Schicker ist in Berlin an⸗ gekommen. Dem Landrath von Negelein zu Melsungen ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Marburg, Regierungsbezirk Cassel, übertragen worden.

Der Regierungs⸗Assessor Biedenweg zu Tondern ist der Königlichen Regierung zu Lüneburg zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Laut . Mittheilung an das Ober⸗Kommando

der Marine i „Lor el ey, Kommandant Korvetten⸗

wird S. M. Kbt. Ilt is“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Graf von Baudif in, heute, am 22. Juni, von Hiogo nach Chemulpo (Korea) in Sec gehen.

Sachsen.

Unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers von 536 und in Gegenwart der Räthe des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts fand, wie das „Dr. Journ.“ meldet, estern im Gebäude des Ministeriums die . angeordnete ahres konferenz der Bezirks⸗Schulinspektoren statt, Schulinspektoren Wilsdorf in Plauen bei Dresden, Dr. Lindner in Schönfeld bei Leipzig, Dr. Stephan in Oschatz und Sattler in Marienberg . er⸗ halten halten. An den Verhandlungen nahm zugleich Ober⸗ Konsistorial⸗Rath Dr. Schmidt als Abgeordneter des evan⸗ elisch⸗lutherischen Landes⸗onsistoriums theil. Nach einer ein⸗ eitenden Ansprache des Ministers wurden auf Grund der Tagesordnung vornehmlich die Fragen wegen weiterer Förderung des mündlichen und schriftlichen Gedankenausdrucks der Volks⸗ schüler, über . und Schulspaziergänge und über Schulgärten eingehend besprochen.

Baden.

Die Zweite Kam mer begann gestern die Berathung der von den Frei sinnigen eingebrachten Anträge zu der Ge⸗ meinde- und Kreisverfassung. Die Kommission hatte in ihrer Mehrheit den gestellten, . den Wahlmodus von 1890 gerichteten Anträgen auf iedereinführung des unmittelbaren Wahlrechts bei den Bürgermeistern und Gemeinderäthen, auf Wiederherstellung er Wahlklassen in der früheren Zwölftelseintheilung und auf direkte Wahl der Kreisabgeordneten zugestimmt. Die Anträge auf nur sechsjährige . neunjährige Amtsdauer der Bürger⸗ meister und auf direkte Wahl, der Bezirksräthe hatte sie abgelehnt. Im Verlauf der Debatte erklärte, wie die Frlf. Ztg.“ berichtet, der Minister des Innern Eisenlohr: bie Reglerung nehme den Kommissionsantrag in dem Sinne an, 53 sie auf Grund des direkten Wahlrechts mit Pro⸗ portionalvertretung Berücksichtigung der beson⸗ deren Interessen ein Gesetz für den nächsten Landtag ausarbeiten werde. Ueber die Mittel und Wege habe die Regierung noch keine Entscheidung getroffen. Auch sei die Frage des gemischten Wahllystems (Proportionalsystem in größeren Städten, bisheriges System in kleinen Bezirken) u erwägen. Die jetzt bestehenden großen Garantien für die ö der lokalen Interessen und die Nichtüberwucherung bestimmter Volksklassen müßten in irgend einer Weise erhalten bleiben. Der Präsident gab am Schluß der Sitzung bekannt, daß der Großherzog am Donnerstag, 28. Juni, den Landtag in Person zu ir er gedenke.

Hessen. Wie „W. T. B.“ aus Darmstadt vernimmt, wird Seine Majestät der König von Sachsen am 2. Juli zum Besuch Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs dort eintreffen.

Oldenburg.

(H) Am 19. d. M. Abends verstarb der Großherzoglich oldenburgische Staats⸗Minister a. D. Freiherr von Berg im 85. Lebensjahre. Nach einer 43 jährigen Dienstlaufbahn trat er 1876 von seinem Posten als Minister des Innern, welchen er 25 Jahre hindurch zum Wohl des Landes bekleidet hatte, zurück. Während der beiden letzten Jahre seines Amts war der Verstorbene zugleich Vorsitzender des Staats⸗Ministeriums und Minister des Großherzoglichen Hauses und der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten.

zu welcher auch die

unter

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser empfing gestern, wie, W. T. B. meldet, eine Deputation von Staats beamten, welche ihm eine Petition um ,, . Lage unterbreitete, und entgegnete ihr, daß er die traurige Lage der Staatsbeamten anerkenne. Er werde sich über die Ängelegenheit, deren Ordnung finanziellen Schwierigkeiten begegne, Bericht erstatten lassen und sehe ein, daß Abhilfe noththue. Was sich thun lasse, werde geschehen.

Das ungarische Oberhaus hat gestern mit 128 gegen 124 Stimmen den Zivilehegesetzent wurf im allgemeinen ur Grundlage der Spezialdebatte angenommen. Ueber ö. Verlauf der Debatte ist noch von einer Erklärung des Justiz-Ministers zu berichten, der betonte, daß die fakultative Zivilehe von der Kirche schaͤrfer angefochten worden sei, als die obligatorische; die Regierung bereite unter Aufrechterhaltung ihrer . wozu auch die obligatorische Zivilehe gehöre, alles zur Beruhigung des religiösen Gewissens vor, in der Hoffnung, daß aus der Vorlage neues Leben auf dem Gebiet der Religiosität ersprießen werde. Nach Verkündi⸗

ung des Resultats der Abstimmung, das mit stürmischen ljenrufen von der Linken aufgenommen wurde, beraumte der Präsident die Spezialdebatte auf die heutige Sitzung an. Fürstprimas Vaszary erklärte, er halte die Ueberzeugung aufrecht, daß die Vorlage, wenn sie Gesetz werde, ebenso verhäng⸗ nißvoll für das Vaterland sein könne, als beschwerlich für die katholische Kirche. Trotzdem würden die Kirchen⸗ ürsten 9 die Spezialdebatte eingehen, um dieses . Gesetz zu einem weniger e en zu gestalten. Nach dem cu der Sitzung wurden die Minister lebhaft beglückwünscht. Auf der Straße fand die Nachricht von der Annahme der Vorlage bei der massenhaft angesammelten Menge begeisterte Aufnahme. Die reformfreundlichen Magnaten . . ir re, ö. Wekerle, wurden bei ihrem einen enthusiastisch begrüßt.

hien ganz Ungarn , wie W. T. B.“ aus Buda⸗ pest meldet, Telegramme ein, die der Freude und Begeisterung ber Bevölkerung über die Annahme der Zivilehe⸗Vorlage Aus⸗ druck geben. . .

Die liberale Partei in Ungarn brachte am Mittwoch in einer Konferenz ihrem Präsidenten Podmanitzk k dessen siebzigsten Geburtstag lebhafte Ovationen dar, Ho ö beantwortete die Glückwünsche des Minister⸗Präsidenten Dr. Wekerle mit einer Rede, die er mit Eljenrufen auf den ang den konstitutionellsten Monarchen, hk ierauf wurden zahl⸗ reiche, aus der Provinz eingelangte Glückwunschtelegramme verlesen. Dr. Wekerle und von Szilagyi wurden von der Ver⸗ sammlung lebhaft begrüßt.

des Kommandanten des IX. Korps und denen des komman⸗ dierenden Generals der Josephstadt betraut wurde. General⸗= Major Emil von Guttenberg wurde mit dem Ausdruck der Allerhöchsten Zufriedenheit zum Stellvertreter des Cheft des Generalstabs ernannt.

Großbritannien und Irland.

Die Beschlüsse der gestern bereits erwähnten Versa mm⸗ lung der Liberalen in Leeds, welche sich gegen die egenwärtigen verfassungsmäßigen Machtbefugnisse des Ober— 9 es richten, lauten wie folgt: Das Haus der Lords ver— stümmle und verwerfe die von den Vertretern des Volkes im Hause der Gemeinen beschloßsenen gesetzgebenden Maßnahmen uͤnd mache Reformen zu Schanden. Das sei mit dem Recht freier Selbstregierung des Volkes unvereinbar. Diese Macht des Oberhauses müsse aufhören. Die Regierung werde aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen zur Ab— schaffung des Vetos des Hauses der Lords. Wenn eine vom Unterhause genehmigte Bill vom Hause der Lords abgeändert oder verworfen werde, so solle die Bill, wenn sie noch einmal vom Unterhause mit oder ohne solche Aenderungen angenommen werde, nur noch der Königlichen Bestätigung bedürfen, um Gesetz zu werden. Das Ministerium dürfe der . der liberalen . bei der Durchbringung einer hierauf be⸗ züglichen Vorlage sicher sein. .

Die Uebernahme der britischen Schutzherrschaft über Uganda ist jetzt amtlich verkündet worden; gemäß dem zwischen dem verstorbenen Sir Gerald Portal und dem König Muanga abgeschlossenen Vertrage wird das neue Schutzgebiet von den Gebieten Usoga, Unyoro, Ankoli und Koki begrenzt.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer berieth gestern Nachmittag die Interpellation der Radikalen wegen Mahßregelung von Professoren, welche sozialistische Lehren verbreiteten. Der Unterrichts-Minister Leygues rechtfertigte die Maßregel und erklärte, die Professoren dürften nicht Auflehnung gegen die Obrigkeit predigen. Nach einer ziemlich erregten . nahm die Kammer mit 381 gegen 31 Stimmen ein Ver⸗ trauensvotum an. Ferner genehmigte die Kammer den Gesetzentwurf, welcher die Bildung zweier Reserve⸗Regi⸗ menter aus Reservisten und mit requirierten Pferden be— weckt. ; Die beiden von dem Landgericht zu Naney wegen Miß— handlung von zwei deutschen Eisenbahnbeamten verurtheilten Arbeiter haben keine Berufung eingelegt, sondern der „Köln. Ztg.“ zufolge ein Gnadengesuch an den Präsidenten ber Republik gerichtet.

Ein Telegramm des Gouverneurs von Sudan meldet, daß die Lage in Timbuktu vortrefflich sei. Zwei neue Posten seien in der Umgegend errichtet worden, die Unter⸗ werfungen dauerten fort.

Rußland.

Ueber die Schlußsitzung der Konferenz, die unter dem Vorsitz des Finanz-Ministers zur Berathung der Ermäßi⸗ gung der Getreidetarife zusammengetreten war, berichtet die amtliche „Handels- und Industrie⸗Zeitung“: Die im Ver— hältniß zur Minorität geringe Mehrheit der Theilnehmer habe sich für die Nothwendigkeit der Tarif⸗Ermäßigung aus— gesprochen, während die Minorität der Ueberzeugung Ausdruck

egeben habe, daß durch die Ermäßigung die ökonomische Lage

. Getreideproduzenten keineswegs gebessert werden würde, die Ermäßigung vielmehr für die Landwirth schaft unerwünschte Folgen haben dürfte. Der Finanz⸗Minister erklärte hierauf, die Regierung werde sich nur dann zur Tarif⸗ ermäßigung entschließen können, wenn die Ueberzeugung sich durchaus festige, daß die unvermeidliche Herabminderung, der Eisenbahneinnahmen wirklich der Getreideproduktion nützen werde.

Italien.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer brachte Imbriani eine Interpellation über die . gründende deutsch-italienische Bank ein. Die Kammer setzte die Be⸗

rathung der Finanzvorlage fort. Spanien.

In der Provinz Pontevedra haben kürzlich anläßlich der Steuereinziehung ernstere Ruhestörungen stattgefunden, wobei drei Bauern getödtet und zahlreiche Personen ver—⸗ wundet wurden. Die Zahl der beschäftigungslosen Arbeiter in Biscaya nimmt täglich zu; man befürchtet dort gleichfalls Ruhestörungen.

Der gestern erwähnte Antrag wegen einer parlamen⸗ tarischen Untersuchung über die Schiffsbauten, der in der Kammer heute berathen werden soll, ist nach der „Köln. Ztg.“ durch eine Erklärung des bei dem Zwischenfall in Melilla vielgenannten Kommandanten des „Conde de Venadito“, jetzigen Abgeoroneten Diaz More u veranlaßt. Von der ganzen spanischen Flotte läßt er nur die Kreuzer 1. Klasse ‚„Alfonso XII.“ und „Reina Mercedes“ und die Kreuzer 2. Klaͤsse Marques de la Ensenada“ und „Conde de Venadito“, und auch diese nur bedingungsweise gelten, während er alle übrigen Schiffe, darunter auch den in Frank⸗ reich erbauten Panzer Pelayo, als für den Kriegsfall voll⸗ ständig untauglich bezeichnet.

Schweiz.

Im Ständerath wurde heute der Antrag Stoessel, welcher die Zurückziehung der Genehmigung der Statuten der Nor dost⸗ bahn verlangt, zurückgezogen, da der Chef des Eisenbahn⸗ Departements Jemp erklärte, der Bundesrath lehne den Antrag ab, werde aber der Bundesversammlung ein Gesetz unter⸗ breiten, welches in Bezug auf Mißbräuche in der Verwaltung Ordnung schaffen und die öffentliche Vertretung in einer Weise regeln werde, daß bei Konflikten zwischen privaten und öffentlichen Interessen die letzteren dominieren.

Rumänien. Das „Amtsblatt“ veröffentlicht die Ernennung des bis⸗ herigen Chefs des Großen Generalstabs Falcojanu zum Kommandanten des J. Armee⸗Korps (Kra ga die Ernennung des Generals Poenaro zum Chef des Großen Generalstabs und die Beförderung von vier Obersten zu Generalen. Amerika.

Nach Meldungen aus Peru sind dort unbedeutende Ruhestörungen vorgekommen. Afrika. Sidi el Gharnit, unter dessen Vormundschaft der

Das „Militär⸗Verordnungsblatt“ macht bekannt, daß Feld⸗

Kapstän Grolp, am 20. Juni in Caiffa angekommen, und

marschall⸗· Lieutenant Emanuel Merta mit den Funktionen

Sultan Abdul Aziz steht, hat dem diplomatischen orpt

ez be⸗

in Tanger mit 144 daß sich der Sultan jetzt nach 3 vorläufig nicht

geben werde und das diplomatische Korps da imp fan gn könne.

Sidi el Gharnit hat ferner die spanische Regierung davon benachrichtigt, daß ein Theil der Kri egsentschädigung nach Marakesch e chi worden sei, aber die Umstände hätten die Auszahlung der Summe verzögert; wenn die spanische Re⸗ gierung darauf bestehen sollte, würde das Geld ö ihr Risiko von Marakesch hehe ft werden.

Aus Fez. 20. Juni, meldet das Reuter'sche Bureau: Mulei Abdul Aziz wurde hier am 12. d. M. unbeanstandet um Sultan ausgerufen. In der Stadt herrscht die größte

rdnung, und, die. Bevölkerung in den entfernter liegenden Distrikten verhält sich so ruhig, wie man es unter den gegen⸗ wärtigen Umständen nur erwarten kann. Das mohammedanische Bairam⸗Fest wurde in größter Ruhe abgehalten.

Australien.

Dem „Reuter'schen Bureau“ wird über Auckland aus Samog vom 14. Juni gemeldet, daß das hritische Kriegsschiff „Curacao“ und der deutsche Kreuzer „Bus⸗ sar“ zusammen das Rebellenlager aufsuchten und die Führer der Aufständischen benachrichtigten, daß sie nicht angegriffen würden, wenn sie zehn Häuptlinge und 50 Gewehre einlieferten. Falls sie zur Fortsetzung der Feindseligkeiten entschlossen seien, sollten sie ihre Frauen und Kinder an Bord der Schiffe senden. Die Rebellen über⸗ sandten 19 Häuptlinge und 50 werthlose Gewehre, besetzten jedoch nach Abfahrt der 69 aufs neue die Forts und euerten in das Dorf, wo sie Malietoa vermutheten, augen⸗ cheinlich in der Absicht, den König zu tödten. Die Regie⸗ rungstruppen schlugen mit geringen Verlusten den Angriff ab. Der König ließ bekannt geben, daß er von dem Anschlag gegen seine Person schmerzlich berührt sei. Die Scharmützel dauerten fort, ohne daß es zu einem ernsten Gefecht kam.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Das Sterbegeld für den Todesfall eines Mitgliedes der Orts— krankenkasse ist, nach einem Urtheil des Ober. Verwaltungsgerichts, Il. Senats, vom 16, November 1893, für die Mitglieder aller Lohn⸗ klassen nach dem gleichen Vielfachen des dur h sfische Tage⸗ lohnes innerhalb der vom Krankenversicherungsgesetz, § 20 und 2 gegebenen Grenze zwischen dem 20 und 40 fachen des Tagelohns ju bestimmen. In dem Statut der gemeinsamen Ortskranken⸗ kasse der Stadt M. in der Rheinprovinz sind die Kassenmitglieder für die Bemessung der J und der Beiträge in sieben Klassen getheilt; die ersten vier Klassen umfassen alle erwachsenen männlichen, die fünfte Klasse die erwachsenen weiblichen, die sechste Klasse die jugendlichen männlichen und die siebente Klasse die jugend— lichen weiblichen Kassenmitglieder. Für das Sterbegeld ist bestimmt, daß es bei Mitgliedern der ersten bis vierten Klasse 80 „6, bei Mit— gliedern der fünften Klasse 48 M, der sechsten Klasse 40 S und der siebenten Klasse 32 betrage. Wegen dieser Festsetzung, wonach das Sterhegeld für die erste Klasse im 2bfachen, für die zweite Klasse im 23/0 fachen, für die dritte Klasse im 30s / is fachen, für die vierte und fünfte ö im 40 fachen, für die sechste Klasse im 364 fachen und für die siebente ug wieder im 40 fachen Betrage des durchschnitt lichen Tagelohns zu gewähren ist, versagte der Bezirksausschuß die Geneh⸗ migung des Statuts, und auf die von der Krankenkasse eingelegte Revision bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Vortentscheidung, indem es begründend ausführte: „Es ist davon auszugehen, daß nach dem Krankenversicherungsgesetz die Beiträge und die Unterstützungen, ins⸗ besondere auch das Sterbegeld, für alle versicherungspflichtigen Mit⸗ glieder einer Krankenkasse nach gleichen Grundsätzen zu be⸗ messen sind, wenn schon solthe nicht wie im §5 8 Abs. 4 des dom 1. Juni 1884 ausdrücklich ausgesprochen ist, und daß diese Regel nur insoweit Ausnahmen erleidet, als sie vom Gese entweder selbst gemacht oder zugelassen ind . der Regel der Gleichheit ist keine Ausnahme dahin getroffen oder gestattet, daß bei klassenweiser Feststellung des durchschnittlichen Tagelohns unter Berücksichtigung der jwischen den Mitgliedern hinsichtlich der Lohnhöhe bestehenden Ver⸗ schiedenheiten (3 20 Abs. 2 des w das Sterbegeld für die einzelnen Klassen in verschiedenen Verhältnissen innerhalb der Minimal und Maximalgrenze des Zwanzig⸗ und des . bestimmt werden dürfte, wie in dem neuen Statut der Klägerin geschehen ist. Insbesondere enthalten weder der 5 21 Abs. 1 Ziff. 6 noch der 5 262 Abs. 2 Ziff. 6 des Krankenversiche⸗ rungsgesetzes eine solche Ermächtigung.“ (E. 67/93.)

Den Inhaber eines Vergnügungslokals, Konzertsaals oder sonstigen öffentlichen Versammlungslokals kann nach einem Urtheil des Aber ⸗Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 31. März 1894, gesetzlich die Polizeibehoͤrde nicht zur Anlegung und Unter⸗ haltung eines Garderobenrgum es für die Besucher seines Lokals nöthigen, wenn die betr. lokale Bauordnung eine Verpflichtung zur Herstellung eines Garderobenraums nicht vorgeschrieben hat. Wohl aber ist die olizeibehörde ge g befugt, die Be⸗

g eines Raumes zu Garderobenzwecken zu verbieten, der in seiner Anlage oder in seinen sonstigen Einrich— tungen derartig unzweckmäßig ist, daß das. Leben oder die Gesundheit des die Garderobe benutzenden Publikums gefährdet erscheint. „Einer derartigen Gefahr vorzubeugen und sie von dem Publikum abzuwenden, ist recht eigentlich Sache und Aufgabe der Polizei (C 10 11 17 A. L. R., z 6 itt. f des Gesetzes vom JI. März 1850). Wenn es der Gerichtshof gleichwohl für geboten erachtet hat, die angefochtenen Verfügungen außer Kraft zu setzen, so hat dies darin seinen Grund, daß andererseits ö mit Recht geltend macht, er sei zur Einrichtung eines Garderobenraums bei seinem Konzertfaal überhaupt nicht verpflichtet. In Rieser Beziehung kommen zunächst die sokalen Bauordnungen der Stadt P. in Betracht. Aus ihnen läßt sich eine Verpflichtung des Klägers zur Her— tellung eines Garderobenraums nicht entnehmen. benso wenig läßt sich vorliegenden Falls eine solche Verpflichtun aus den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen herleiten. 3 j 10 II 17 A. LR. hat zwar die Polizeibehörde die nöthigen An⸗ talten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Srdnung, und zur Abwendung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben beporstehenden Gefahr zu treffen, und 5 6 des Gefetzes vom 1 März 1850 präzisiert genauer, nach welchen Richtungen hin sich die polizeiliche Fürsorge zu erstrecken habe. Daß aber hieraus für die

olizei die Befugniß folge, schlechthin für jeden öffentlichen Ver⸗ ammlungsraum etwa aus sanitären Gründen, oder aus anderen polizeilichen Rücksichten die Anlegung eines Garderobenraums zu verlangen, läßt sich nicht anerkennen.“ IV. 377.)

ü

zon

nutzung

Statistik und Volkswirthschaft.

Ergebnisse des Heeresergän ungsgeschäfts für 1893,

In den alphabetischen und estantenlisten werden 9 bb Sit zwanzigjährige, 469 414 einundzwanzigjährige, 312 509 zwei⸗ undzwanzigsährige, 307 ältere, zusammen 1522 076. Hiervon sind Ils unermittelt in den Refiantenlisten geführt 45 522. ohne Ent- chuldigung ausgeblieben ii? 485, anderwurts gestellungspflichtig ge— worden zeß zhö, zurückgestellt bl 186. ausgeschloffen 1431, auß gemustert 30 496, dem Landsturm ersten Aufgebots überwiesen 90 217, der rigf lerne überwlesen 84 394, der Marine Ersatzreserve über wiesen 3z4, ausgehoben 234 655, überzählig geblieben 8356, . eingetreten: in das Heer 15 814, in die Marine 774. Von den

234 685 Ausgehobenen sind für das Heer zum Dienst mit der Waffe 226 519, zum Dienst ohne Waffe 4065, für die Marine aus der Land⸗ bevölkerung 1898, aus der seemännischen und halbseemännischen Be⸗ völkerung 203 ausgehgben. Vor Beginn des militärpflichtigen Alters sind freiwillig in das Heer 15 922, in die Marine 78 eingetreten. Wegen unerlaubter Auswanderung wurden 25 851 verurtheilt, 11 522 sind noch in Untersuchung.

Deutschlands Roheisenprodukt ion.

Nach den 8 Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen? und Stahlinzustrieller belief sich die Roh eisen« 1 des Deutschen Reichs leinschließlich Luxemburgs) im

onat Mai 1894 auf 468 9351 t; darunter Puddelroheisen und Spiegeleisen 143 181 t, Bessemerroheisen 44 017 t, Thomasroheisen 213 144 t, Gießereiroheisen 68 639 t. Die Produktion im Mai 1893 betrug 416 902 t, im April 1894 438 09656 st. Vom 1. Januar bis 31. Mai 1894 wurden produziert 2177 149 t gegen 18992 487 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Ländliche Arbeiterwohnungen.

Im Verlage von Paul Parey in Berlin ist ein Buch erschienen über „Anlage, Einrichtung und Bauausführung ländlicher Arbeiterwohnungen“, von H. Malgchow ski. Königlicher Regi erungs⸗Baumei er. (Pr. 4 S6) Es enthält zugleich 21 Tafeln und einen ausführlichen Kostenanschlag. Die Darstellung stützt sich auf Baupläne, welche das Ministerium für genden f f, Domänen und Forsten und die Deutsche Landwirthschaftsgesellschaft aufgestellt haben. Es kann nicht bestritten werden, ist aber vielfach übersehen worden, daß die Arbeiter auch auf dem Lande oft schlechte und mangelhafte Wohnungen haben. Die Unzufriedenheit der Arbeiter mit ihren sozialen Verhältnissen läßt ö. zum theil auch hierauf zurückführen. Eine Verbesserung der Wohnungen kann der Unzufrieden heit und somit auch dem Arbeitermangel entgegentreten. Das Buch grörtert rein sachlich und technisch, welche Erwägungen beim Bau von Arbeiterwohnungen auf dem Lande anzustellen sind, welche Rücksichten hierbei auf berechtigte Ansprüche der Arbeiter und ihrer Familien zu nehmen sind, und wie der Gutsherr, dem die Ausführung häufig allein überlassen bleibt, am besten zu verfahren hat, um diesen möglichst zu genügen.

Nr. 7 der „Annalen des Deutschen Reichs“, heraus— ge, n , nn Hirth und Br. Max von Seydel, reis vierteljährlich 4 S Verlag von G. Hirth's Verlag in München, enthält einen Aufsatz des Rechtsanwalts Br. Julius Kahn über die ben g n Ten , der europaͤischen Staaten“; ferner den Geschäftsbericht des Reichs ⸗Versicherungsamts für das Jahr 1893; einen Aufsatz über die rechtsprechende Thätigkeit des Reichs⸗ Versicherungsumts vom Rechtsanwalt Pr. Ludwig Fuld in Mainz, sowie den Entwurf eines Reichs ⸗Stempelabgaben⸗ gesetzes nebst Begründung. Nr. 8 bringt die Fortsetzung der letzt⸗ enannten Publikation, ferner einen Aufsatz des Ober⸗Rechnungs⸗ Raths Dr. Zeller in Darmstadt über den „Entwurf eines preußischen Wassergesetzes ; die Denkschrift, betreffend Umgestaltung der preußischen Eisenbahnbehörden, und die Denkschrift über das Patentgesetz vom . April 1891 und über das Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891 nebst Anlagen.

Das 1. und 2. Heft des dritten Bandes der von Dr. Kuno Frankenstein herausgegebenen „Zeitschrift für Literatur und Geschichte der Staatswiffenschaften“ (Pr. 12 M für den. Band; Verlag von C. L. Hirschfeld in Leipzig) bringt den Anfang einer Abhandlung des Regierungs-Assessors K. von Rohrscheidt in Merseburg: Auf dem Wege zur Gewerbefreiheit in Preußen“, ferner einen Aufsatz von pros cer P. W. A. Cort van der Linden in Amsterdam: „Lehrsätze über die oökonomischen Kategorien“. Das Heft enthält auch wieder eine werthvolle Zusammenstellung der literarischen Erscheinungen einerseits über das Arbeiterversicherungs⸗ wesen, anderseits über staatswissenschaftliche und volkswirthschaftliche Gegenstände überhaupt, letztere vom 1. März bis 1. Mai 1894.

Das 1. und 2. Heft des VII. Bandes des jetzt in Carl Hey⸗ mann's Verlag in Berlin erscheinenden „Archivs für soziale Gesetz gebung und Statistik“, herausgegeben von Dr. Heinrich Braun, bringt einen Aufsatz von Professor Br. Max Weber über die Entwickelungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter, worin er die in drei Bänden der Schriften des Vereins für Sozialpolitik mitgetheilten Ergebnisse der von dem Verein über die Verhältnisse der Landarbeiter veranstalteten Enquete, speziell für den Osten, kurz zusammenfaßt. Eine Besserung ihrer Verhältnisse erwartet er von einer Aenderung der Grundbesitzvertheilung und von einer Aenderung der. Arbeiterverfassung. Weiter enthält das Heft einen Aufsatz über die Reform der Unfallversicherung in Oesterreich von Dr. Leo Verkauf in Wien, einen Aufsatz über die preußische Steuerreform und ihre Stellung in der allgemeinen Verwaltungs⸗ und Sozialpolitik von Dr. J. Jastrow, einen Aufsatz über die gewerk⸗ schaftliche Bewegung unter den englischen Arbeiterinnen von Gertrud Dyhrenfurth und einen Artikel über Wiener Wohnungsverhältnisse von Dr. Eugen von Philippovich.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Burg wird dem ‚Vorwärts“ zum Ausstand der dortigen Schuhmacher mitgetheilt: In den 5 Fabriken stehen jetzt 270 Leute in Beschäftigung gegen 6. bis 700 früher. Zu unterstiltzen sind noch 239 Ausgesperrte mit 340 Kindern, davon 97 männliche Verheirathete, 24 ledige, g6 weibliche und 22 Frauen, deren Männer abgereist sind. Der Ausstand dauert jetzt bereits über 9 Wochen.

Hier in Berlin ist jetzt, wie die Blätter melden, die Errichtung

von „Betriebswerkstätten. durch Konfektionsschneider erfolgt, nachdem eine Reihe von ,,,, ,,, ihr Einverständniß erklärt hat. Die Werkstätten haben den Zweck, das durch die Haus⸗ industrie hervorgerufene ee , , zu beseitigen und Ar⸗ beitsräume zu 3 die den gesundheitlichen Anforderungen ent— sprechen. Das neue Unternehmen steht unter der Leitung des Schneider⸗ meisters Täteropw, eines gewerkschaftlichen Agitators. Die Schneider aus dem „unabhängig⸗sozialistischen Lager haben die Errichtung von Betriebswerkstätten heftig bekämpft, weil sie mit Hilfe von ‚Kapita⸗ listen begründet worden sind. Aus Paxis berichtet ein Telegramm des D. B. H.“: Seit etwa 6 Monaten sind in Graissae 1500 Bergleute ausständig, weil 300 Grubenarbeiter wegen Mangels an Arbeit entlassen worden waren. Die übrigen Arbeiter, die sich mit den Entlassenen solidarisch er⸗ klärten, fordern von den Grubenvorständen eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 4 Tage in der Woche. Die Gesellschaft bewilligte diese Forderung nicht. Die Lage ist infolge der Agitationen sozialisti⸗ scher Abgeordneter sehr verschlimmert. In der Kammer soll jetzt eine Interpellation wegen dieser Angelegenheit eingebracht werden

Kunst und Wissenschaft.

Für die Akademische Kunstausstellung in Dresden 1894 ind von 900 Künstlern über 2000 (bei der letzten Kunstausstellung m Jahre 1889 betrug die Zahl nur 6560) Kunstwerke zur Anmeldung , Die große Mehrzahl davon sind Oelgemälde. An plastischen

unstwerken sind 149 von 70 Künstlern angemeldet. Allein 200 Münchener Künstler werden über 400 Kunstwerke ein⸗ enden. Die Städte Berlin, Düsseldorf und Dresden werden eben— alls mit einer stattlichen Reihe von Kunftwerken vertreten sein. Vom usland werden Kunstwerke aus Italien, Belgien, den Niederlanden, Schweden und Dänemark eintreffen. Nach einer Mittheilung der Königlichen General⸗Direktion der Sächsischen Staatseisenbahn wird denjenigen ausgestellten Kunstwerken, welche unverkauft bleiben und an den Absendungsort zurückgehen, auf sämmtlichen deutschen Bahnen, frachtfreie Rücksendung gewährt, as König⸗ lich sächsische Ministerium des Innern hai die Verleihung. von drei goldenen und neun silbernen Stagatsmedaillen für die besten

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punkte, Oesterrei gesperrt

nur auf Grund Beobachtung zugelassen;

mit Modellierung der Medaillen beauftragt. Dem Aussstellungs kataloge soll eine kurze Beschreibung des Uusstellungsgebäudes sowie eine e n ft; . der 1 1 r . e. cfügt werden. Zu rationen für den Ka i Photographien ꝛc. eingegangen. ö ,,,

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ueber den Sagtenst and in Preußen im Monat Jun 1594 berichtet die Statist. Korr.“ . in den im . 3 über den Saatenstand erstatteten Berichten vielfach über Regen— mangel geklagt, so lassen die insbesondere in den letzten W statt⸗ gehabten anhaltenden und reichlichen Niederschläge, die zunächst einen wohlthuenden Einfluß auf den Stand der ar f if ht. ausũbten, jetzt mehrfach die Befürchtung laut werden, daß ihre lange Dauer bereits schädigend gewirkt habe und, falls sie anhalte, den Stand der eldfrüchte weiter ungünstig beeinflussen werde. Am wenigsten nachtheilig war der häufige Regen in den Bezirken, die vorher keine oder 26. nur . e Niederschläge hatten, er,, auch hier fast überall der

unsch nach trockenem und vor allen Dingen warmem Wetter geäußert wird. Unter 2642 bis zum 19. Juni d. J. eingegangenen Berichten finden sich nur drei aus der Provinz Sachen, . no parüber Klage führen, daß es seit der letzten Berichterstattung 4 immer an einem durchdringen den Regen gefehlt habe.

Zugleich mit dem starken Regen brachte der Juni auch unge⸗ wöhnlich kühles Wetter. Die Tageßtemperatur fiel mehrfach auf 7,5, ja selbst bis auf 6 Grad C. Strichweise haben Rachtfröste bie Hoffnung auf eine gute Ernte, nicht unwesentlich herab- gestimmt. Zwar läßt sich der hierdurch angerichtete Schaden noch nicht Üͤbersehen, aber es erscheint zweifellos, daß der— selbe bei einzelnen Fruchtarten nicht unerheblich sein wird. Am schlimmsten wurden die östlichen und nördlichen Re ierungsbezirke, wie Königsberg, Danzig, Stettin, Köslin, Posen und Schleswig vom Frost betroffen. Verhäͤltnißmäßig wenig Schaden scheint derselbe in anderen Provinzen, insbesondere in Schlesien und im Rheinlande, angerichtet zu haben. Aus vielen Berichtsbezirken werden außerdem Schäden gemeldet, die durch Rost und die starke Entwickelung des Unkrauts sowie durch Insekten verursacht wurden. So wird im Regierungsbezirk Hildes⸗ heim mehrfach über das starke Auftreten von Engerlingen geklagt. Insektenschäden werden hauptsãchlich k aus den Regierungs⸗ hezirken Posen, Breslau, Liegnitz, erseburg und Cassel. e. Hagelschäden wird nur vereinzelt und in geringem Umfang berichtet.

Was die einzelnen Fruchtarten betrifft, so hat der Winterweizen die durch den Winter verursachten Schäden bis jeh nicht auszuwachfen ber⸗ mocht. Der Stand der Weizenfelder ist, wie im Mai, so auch im Juni d. J. nicht überall ein befriedigender. Besonders wird in den Berichten darüber e lg, daß diese Frucht infolge des anhaltenden Regens stark von Rost

efallen sei. Auf Feldern mit üppigem Wuchse hat sich vielfach Lager gebildet. Der interroggen hatte eine ungünstige Blüthezeit. Durch Regen und glei zeitigen Wind wurde die Befruchtung gestört und dadurch die Aussicht auf einen ergiebigen Körnerertrag herab— gemindert. Vor agllen Dingen aber haben, wie bereits hervor— gehoben wurde, Nachtfröste, die während der Blüthe ein—⸗ traten, mehrfach die Hoffnungen auf eine gute Roggenernte be⸗ einträchtigt. In einzelnen Bezirken mit leichtem Boden und in wind⸗ stillen Gründen werden bis zu 40 v. H. der Anbaufläche als er—⸗ froren bezeichnet. Besonders ungünstig lauten in dieser Beziehung die Berichte aus den Kreisen Berent, Neustadt und Karthaus im Regierungsbezirk Danzig. Die Sommerung hat von der kalten und nassen Witterung gleichfalls zu leiden gehabt. Die niedrige Temperatur hat das. Wachsthum derselben aufgehalten. Das feuchte Wetter begünstigte die Entwickelung des ere n sodaß letzteres die Sommersaaten überwucherte, wie denn ing⸗ besondere der Hafer vom Hederich unterdrückt wurde. Die Gerste wurde vielfach vom Rost befallen und zeigt infolge der naßkalten Witterung eine gelbe Färbung. Die Erbfen scheinen das Wetter noch am besten überstanden zu haben; doch wird auch hier über Ün— kraut und Insektenschäden rn,

Die Kartoffeln haben mehrfach vom Frost gelitten und sind ungleich aufgegangen, letzteres zum theil auch deshalb, weil infolge der Nässe die ausge eckte Frucht verfaulte. In niedrigen Lagen f der Boden mit Feuchtigkeit überfättigt, an die Bearbeitung und Pflege der Hackfrüchte eingestellt werden mußte und infolge dessen das Unkraut die Früchte überwuchert. Mancherorts haben Insekten, infonderheit Engerlinge, den Kartoffelfeldern geschadet.

Klee ist infolge der anhaltenden Dürre des Vorjahrs weni vorhanden. Die nicht ausgewinterten Stellen zeigen jedoch meist einen befriedigenden Stand. Die Gewinnung des Kleeheus ist schwierig, und droht dasselbe wegen des anhaltenden Regens zu ver⸗ derben. Der diesjährige junge Klee ist gut aufgegangen.

Die Wie sen haben nächst dem Roggen am meisten vom Frost gelitten. Im allgemeinen kann der erste Schnitt in vielen Bezirken als verloren gelten. Das seit mehreren Wochen anhaltende Regen wetter hat einen großen Theil des bereits gemähten Grases verdorben; das noch nicht gemähte Gras leidet gleichfalls, weil es überständig wird oder unter Wasser gesetzt wurde. Besonders ungünstig in dieser Beziehung lauten die Berichte aus der Provinz 864i n,

Sagatenstand in Ungarn.

Nach dem amtlichen Sagtenstandsbericht vom 15. Juni, den . W. T. B.“ aus Pest mittheilt, herrschte in den letzten zwei Wochen ununterbrochen ungünstiges, kaltes Wetter. Fortwährender Regen, bedeutender Hagel, große Stürme hinderten vollkommen die Entwickelung der Pflanzungen; auch Ueberschwemmungen vernichteten bedeutende Ackerflächen. Die Ertragtaussichten sind für alle Getreide⸗ arten gesunken. Der Weizenert rag dürfte bedeutend kleiner als im Vorjahr sein, die . Getreidearten lassen einen schwach⸗mittleren Ertrag erhoffen, nur Wintergerste verspricht einen gut mittleren, Raps einen klein⸗mittleren Ertrag.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Rußland. Die Kaiserlich russische Regierung hat beschlossen, sämmtliche Grenzübergänge in dem rumänischen Distrikt Falciu zu sperren und den Uebertritt von Personen aus Rumänien nach Rußland nur auf dem Grenzpunkt Leova zu gestatten, woselbst die aus Rumänien kommenden Reisenden sich einer ärztlichen Untersuchung und der Desinfizierung ihrer Effekten zu , haben. ortugal. Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern ist der Hafen von Riga nur noch für choleraverdächtig erklärt worden. (Vergl. R. Anz.“ Nr. 129 vom 4. d. M.) Rumänien. Aus Anlaß des Auftretens der Cholera in mehreren K aB⸗

der Bukowing sind seitens der rumänischen Regierung folgende nahmen zur Verhütung der Einschleppung der Seuche nach Rumänien getroffen worden: .

1) wird an den Grenzpunkten von Michaileni und Burdujeni ein

gesundheitlicher Revisions⸗ und der,, eingeführt;

owina führenden Grenz⸗ . der an der Vereinigung der Grenzen Rumäniens, Ungarns und Rußlands liegende Punkt Molnitza ab=

3) wird die Grenzwache durch permanente Truppen verstärkt; 4 werden ö. e von Arbeitern und anderen Personen peßieller Erlaubniß und nach vorheriger ärztlicher

agabunden und unreinen Personen der Eintritt

2) werden sämmtliche übrigen zur B

5) wird den

nach Rumänien untersa

t; 6) werden tn g. Personen, welche aus dem Distrikt Cotzman . kommen, an ihrem Bestimmunggort einer 5 tãgigen ärzt · ichen Beobachtung unterzogen.

r ö borstehenden Maßregeln treten vom 16. Juni ab in aft.

Kunstwerke in Aussicht genommen und Herrn Professor Dr. Schilling