1894 / 146 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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rechts zurück

abgegebenen Erklärungen.

Aussicht stellt. Serbien.

Köni

seinen Kollegen sein volles Vertrauen und

Minister seine Zufriedenheit über den günstigen Abschluß der Bei der im

Verhandlungen der Finanzkonferenz aus. Gerüchle von einer Ministerkrisis

„W. T. B.“ zufolge für unbegründet erklärt.

Bulgarien.

Der Metropolit Clement ist gestern Nachmittag in Sofia n e fen, auf dem Bahnhofe von dem zahlreich ver⸗

sammelten Publikum warm begrüßt.

Eine große Menschenmenge zog, Der Metropolit trat welcher er zur Ergebenheit für den Prinzen und

gegen die Gesetze ermahnte. Die Menge zo Zurufen nach dem Palais des Prinzen un

i s ĩ . sodann in vollster Ordnung. Auf den Straßen war keinerlei fi Wia sr mahst bet. Wälper,

Polizeiaufgebot bemerkbar.

Aus Mo nastir, 15. Juni, wird der „Köln. Ztg.“ ge⸗ schrieben: Die Uebergabe der Bahnstrecke Sa loniki⸗onastir nachdem gestern von der Baugesellschaft die Strecke der Betriebsgesellschaft der spiel Der Tugendwaͤchter⸗ Der erste fahrplan⸗ mäßige Zug lief soeben in den Bahnhof der Hauptstadt des Vilajets Monastir ein, wo er von einer sehr zahlreichen Menschen⸗ menge empfangen wurde. Unter den Mitreisenden befand sich auch der Ünterchef des Generalstabs, Divisions⸗General von der Goltz⸗ Pascha, der mit einigen Offizieren des Generalstabs einen nilitärischen Ausflug nach Süd⸗Albanien unternommen hatte.

an den Verkehr hat heute stattgefunden,

orientalischen Bahnen übergeben wurde.

Ihm zu Ehren waren ein Bataillon Infanterie

theilung Artillerie vor der Kaserne in der Nähe des Bahnhofs Alle Stationen der theilweise höchst malerisch ge⸗ legenen Bahn waren mit einer bunten Menge von Bulgaren,

Albanesen und Türken dicht besetzt, namentlich die Station der vorhandenen

aufgestellt.

Wodena. Die erfolgreiche Ueberwindung Bodenschwierigkeiten wird von fachmännischer vortreffliche Leistung anerkannt. .

Amerika.

Der Senat der Vereinigten Staaten daß die Besteuerung des Einkommens, welche befürwortet, erst vom 1. J

rüste ebenfa

Wie aus Rio de Janeiro, 22. Juni, gemeldet wird, haben

die Regierungstruppen in Rio Grande den geschlagen. Asien.

Nach einer Meldung der

welche vor kurzem wieder eingeschifft wurden,

aus Marine⸗Infanterle. Die telegraphische Verbindung zwischen Tientsin und Korea ist unterbrochen. Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Shanghai ist die chinesische Flotte unter Admiral Ting vor Chem ulpo angekommen.

Afrika.

Der Khedive hat sich gestern nach Konstantinopel eingeschifft, wo die Ankunft am Montag erfolgen soll. Für die Zeit der Abwesenheit des Khedive ist Nubar Pascha zum

Regenten ernannt.

gezogen mit Rücksicht auf die am Donnerstag im s Ständerath von dem Chef des Eifenbahndepartements Jemp aus Hierbei wird auf die Erklärung des Bundesraths Bezug genommen, daß er bei Verletzung der offentlichen Interessen seine selbständige Intervention in

Alexander tritt heute Vormittag seine Reise nach Konstantinopel an. In der gestrigen Sitzung des Ministerraths drückte der König bei Unterzeichnung des Ukases, wodurch der Ministerrath während seiner Abwesenheit mit der Regentschaft betraut wird, dem Minister⸗Präsidenten und

Die Nachricht von der

Ankunft des Metropoliten verbreitete sich schnell durch die Stadt. den Prinzen Ferdinand und

Clement unaufhörlich acclamierend, vor das Metropolitangebäude. auf den Balkon und richtete an die Volks⸗ menge eine wiederholt von Beifall unterbrochene Ansprache, in

anuar 1900 an in Kraft treten soll.

Der „New-⸗York Herald“ meldet aus Panama, die Be⸗

iehungen zwischen Nicaragua und Costarica seien gespannte,

icaragua ö. Truppen an der Grenze zusammen, Costarica 8.

„Times“ aus Tientsin von estern ist zwischen China und Japan eine Spannung ent⸗ anden, weil Japan Streitkräfte auf Korea gelandet hat. Es befinden sich gegenwärtig 00 Mann japanischer Truppen in Chemulpo, 1550 Mann in Söul., Die japanischen Truppen,

ur Lage in Marokko liegt heute folgendes Telegramm

anger, 2. Juni, vor; Nach einer Meldun . vom 17. Juni hat Muley Omar Bruder von bdul Aziz, diefen als Sultan anerkannt und hält die Ordnung in Fez aufrecht. Die dortigen Europäer. werden durch Truppen ge⸗ schützt. Die Stämme der Aittousi versuchten die Stadt Sefru zu plündern, wurden aber zurückgeschlagen; von Fez sind Verstärkungen dahin abgegangen. Die Landstraßen sind durch Räuberei ö Handel und Wandel st o cken.

Parlamentarische Nachrichten.

2. Casseler Landtags-Wahlkreise (Hofgeismar⸗Wolfhagen) vorgenommenen i n ist der Kammerherr von Pappenheim⸗Lieben au (kon ervativ), dessen Wahl für n erklärt worden war, mit 1856 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten wiedergewählt worden. Liebermann von Sonnenberg (deutsch⸗ sozial) erhielt 1 Stimmen.

dem Finanz⸗

werden dem

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause gelangt morgen als vor⸗ letzte Vorstellung vor den Ferien Smetana s komische Oper Die berkaufte Braut! unter Kapellmeister Weingartner's Leitung zur Auf⸗ führung. Hierauf folgt das Ballet Carneval“ von Gräb⸗Steinmann (Damen dell Era, Urbanska). Am Montag geht „Der Freischütz“ in Scene. Fräulein Clisabeth Leisinger tritt zum letzten Mal als Agathe auf. Herr Ernst Kraus vom Hof und Nafional⸗ Theater

Mannheim singt den Max als GBast. Die übrigen Rollen Herr Mödlinger, Ottokar: Herr Bulß, Aennchen: Fraͤulein Dietrich, Kuno: Herr Krolop. Die Brautjungfern werden von den. Damen. Goetze, Weitz, Rothauser und Krainz gesungen. Kapellmeister Weingartner dirigiert. .

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Lust⸗ (Damen: Poppe, von Hochenburger, von Mayburg, Herren: Purschian, Vollmer, Keßler, Hertzer, Ober⸗ länder) und Benedix Genrebild Die Dienstboten- Frau Schramm, Herr Vollmer) gegeben. Am Montag findet als Schlußvorstellung eine Aufführung von Schiller's „Wilhelm l,

Sag Deutfche Theater beschließt am nächsten Sonnabend sein letztes Spieljahr unter der Leitung von Adolph L'Arronge. Zur Aufführung kommen noch: morgen Der Weg zum Herzen‘, am Montag, Mittwoch und Freitag „Der Herr Senator“, Dienstag „Faust?, Donnerstag „Der Talisman“.— Die Schlußvorstellung am Sonnabend ist folgendermaßen zusammengesetzt: „Die Journalisten“, T Akt, Verwandlung; „Die Kinder der Excellenz“, 2. wie, Herr Senator“, 2. Akt; Prinz Friedrich von Homburg“, 5. Akt, f. Verwandlung; „Das Wintermärchen“, 3. Akt.

Das Berkiner Theater veröffentlicht seinen letzten Wochen⸗ spielplan unter dem jetzigen Direktor. Der morgige Sonntag Nach⸗ mittag bringt zum 40. und letzten Male Shakespeare's „Kaufmann von Venedig“ mit Margarethe Tondeur und Ferdinand Suske in den Haupt⸗ rollen; morgen Abend findet die 47. und letzte Aufführung von Othello⸗ att; Ludwig Barnay spielt die Titelrolle Marie Posh ischi Charlotte Wich und Ludwig Stahl die übrigen Hauptrollen. Brach— vogel's ‚Narciß' geht am Montag zum 32. und n Male in Scene; Ludwiz Barnay wird die Titelrolle, Marie Potpischil die . spielen. Am Dientztag folgt, für diese 17. und letzte ufführung eigens neu einstudiert, Schiller's „Braut von Messina . Shalespeare's Tragödie „König Lear“, von ö Barnay in der Titelrolle darge⸗ stellt, bildet, als 24. und letzte Aufführung dieses Werkes, die Vorstellung vom Mittwoch. Für Donnerstag ist zum 49. und letzten Male das Luftspiel Die Journalisten“ angesetzt; Margarethe Tondeur tritt an diefem Abend zum letzten Male in Berlin auf, und Ludwig Stahl wird bei dieser Gelegenheit zum letzten Male vor seinem Scheiden von Berlin eine Lustspielrolle, den Konrad Bolz, darstellen. Für Freitag ist das letzte Auftreten Ludwig Barnay's anberaumt; Herr Barnay spielt an diesem Abend die Titelrolle in Shakespeare's „Hamlet“, gelegentlich der 50. Aufführung diefes Werkesß. Der Sonnabend bringt, dann als Schluß⸗ und Abschiedsvorstellung zum 6ö. Male Schiller⸗Laube's „Demetrius“, dasselbe Werk, mit dessen Darstellung das Theater vor sechs Jahren eröffnet wurde. Billets zu sämmtlichen Vorstellungen in diefer Abschieds woche werden bereits von Montag Vormittag ab an der Kasse des Theaters verkauft.

Für das Schiller-⸗-Theater ist Herr Conrad Kauff mann, der ,, der Königlichen Hofbühne zu Stuttgart, gewonnen worden.

Die morgige Aufführung von „Jugend.? im Residenz⸗ Theater“ wird vorausfichtlich die vorletzte Sonntags⸗Vorstellung dieses Stücks sein.

In Kroll's Etablissement beginnt, morgen das Gastspiel der Banda municipale di Roman unter Leitung des Masstro Ca— valiere Alessandro Vesella.

zum Gehorsam unter erneuten zerstreute sich

und eine Ab⸗

Seite als eine

hat beschlossen, die Tarif⸗BFill

General Pina

bestanden nur

fernerhin als Steuerquote erhoben werden. pon 690 bis 900 M bei der Gemeinde⸗ Einkommensteuer wieder in

Mannigfaltiges.

Die Gemeinde-Einkommensteuer wird, wie wir der „Nat. Ztg.“ entnehmen, nach Bestimmung des Magistrats für das

letzte Semester des Etatsjahres 1894/95 also vom 1. Aktober dieses Jahres ab bis zu Ende des Etatsjahres nur in Höhe von 100 06ο erhoben werden. b ! diefes Jahres ab um 8 /o zu ermäßigen, kann nicht zur Ausführung gelangen, da sich, wie hinzugefügt wird, sonst ein Defizit im Etat er⸗ geben würde. In Fortsetzung ihrer erathungen erledigte die gemischte Deputation zur Vorberathung der städtischen Steuer⸗ reform unter dem Vorsitz des Ober⸗Bürgermeister Zelle gestern zunächft die zweite Lesung der Gewerbesteuer, Ueber die kam indessen kein Mehrheitsbeschluß zu stande. Die 8

Die Absicht, die Steuer schon vom Juli

Höhe des

etriebsfteuer, welche bisher mit 190 900 M angesetzt ist, soll auch Ein Antrag, die Stufen

Hebung zu setzen, ist mit 12 gegen 11 Stimmen abgelehnt worden. Die Niethssteuer ist auch in zweiter Lesung gegen 3 Stimmen abgelehnt worden und fomit aus den Steuervorschlägen ausgeschieden.— In Bezug auf die geplante elektrische Hochbahn hat der Magistrat in Abänderung eines früheren Beschlusses beschlossen, im Fall eines Erwerbes feitens der Stadtgemeinde die Bahn zum 26fachen Ertrags⸗ werthe der vorangegangenen letzten fünf Jahren zu übernehmen, wobei ein etwaiger e an Zinsen bis zu 5o/ für die ersten zehn Jahre den Unternehmern zu gute zu rechnen wäre. Ferner wurde das Entgelt an die Stadt auf die ungefähre Hälfte der der Pferdebahngesellschaft gegenüber gültigen Sätze festgestellt, die von der Bruttoeinnahme zu . sind.

Der Berliner Verein für Volksbäder hielt gestern im Abgeordnetenhause seine Generalversammlung ab. Der Vorsitzende Herr Pr. von Bunsen konnte mit Befriedigung auf die gedeihliche Entwickelung des Vereins und seiner Anstalten hinweisen. Der Ueber⸗ schuß des letzten Jahres ermöglicht jetzt eine gründliche Ausbesserung der beiden großen Anstalten. Den Einzelberichten waren folgende Angaben zu entnehmen: Die große Anstalt in der Gartenstraße wurde von 87 629 Männern und 25 5565 Frauen, zusammen also von 113 214 Personen benutzt. Die Anstalt hatte bei einer Einnahme von 25 755 „6 einen Ueberschuß von 6259 S6.Ä Die große Anstalt in der Wallstraße wurde von 90 586 Männern und 27 874 Frauen, zusammen also von 118 460 Personen befucht. Die Anstalt brachte bei 26 928 16 Einnahme Linen Üüeberschuß von 3818 6..Ä Die kleine Anstalt in der Höchstestraße wurde von 13 257 Männern und 6676 Frauen besucht, sie ergab bei 4635 Einnahme einen Fehlbetrag von 135 6 Der Verein besitzt zur Zeit ein Vermögen von 30 748

Der Verein zur Errichtung von Kindergärten für taubstumme Kinder wird sich in der nächsten Sitzung des ge⸗ schäftsführenden Ausschusses mit der Frage der Exrichtung einer zweiten Anstalt zu beschäftigen haben. Der erste Kindergarten ist vollständig befetzt. Damit bei der endgültigen Beschlußfassung über die Wahl der Gegend und die Zeit der Eröffnung nach dem thatsächlichen Bedürfniß entschieden werde, ist es nothwendig, daß die Eltern von taubstummen, im dritten bis siebenten Lebensjahre stehenden Kindern ihre Meldungen schon jetzt bei dem Vorsttzenden des Vereins Herrn Pr. Flatau, w. Genthinerstr. 32, niederlegen. Auch diejenigen Eltern, deren Meldungen wegen schwieriger häuslicher Verhältnisse oder gar zu . Entfernung ihrer Wohnung für die erste Anstalt nicht be⸗ rückfichtigt werden konnten, wollen ihre Anmeldungen wiederholen.

Thorn, 23. Juni. Die Weichsel ist laut Meldung des W. T. B.“ um weitere 120 em gestiegen und steigt noch. Die Gleise der Uferbahn sind zum theil überschwemmt. Aus Krakau berichtet dagegen ein Wolff'sches Telegramm vom 22. d. M.: Der Wasserstand der Weichsel beträgt heute 2,15 m über Null. Ein weiteres Steigen wird nicht gemeldet.

Erfurt. In die Reihe der mit der großen Thüringer Gewerbe- und In dustrie⸗Ausstellung in Erfurt verbundenen Sonder- Ausstellungen ist auch eine photographische Aus⸗« ssellung eingefügt worden, die am 15. August beginnt und bis zum J. September dauert. Diese für eine inkernationale Betheiligung veranlagte Ausstellung ist in vier Abtheilungen gegliedert; 1) füt Amateur⸗Photographie, Y für die Photographie zu wissenschaftlichen Zwecken, 3) für die Veranschaulichung der neuesten Fortschritte der Photographie, besonders auf dem Gebiet der e ,. und Moment⸗ photographie sowie der photographischen Druckverfahren, und 4 für IAUpparate und Bedarfartikel. Die Ausstellung wird ihren Plat finden in einer zweckdienlich eingerichteten, mit Ober- und Seitenlicht versehenen Halle, in der bis dahin die Ausstellung des Verbandes der Kunstvereine westlich der Elbe stattfindet, deren Einrichtungen für die photographische Ausstellung erhalten bleiben, bezw. zweckentsprechend umgestalket werden. Die Auszeichnungen werden in Ehrenpreisen und Medaillen der Thüringer Gewerbe- und Industrie⸗Ausstellung be— stehen. Programme der . sind von Herrn Regierungs⸗ Baumeister Erlandsen in Erfurt zu beziehen.

———

cht vom 23. Juni, Morgens.

02 . S8 = 1 1

red. in Millim.

Wett

Wind. Wetter.

Stationen.

Bar. auf 06r. lu. d. Meeressp Temperatur in o Celsius

2 T 22 *

Regen bedeckt bedeckt wolkenlos wolkenlos Regen bedeckt

bedeckt bedeckt bedeckt Dunst heiter wolkig halb bed. halb bed.

bedeckt

Belmullet .. ö h

openhagen. Stockholm.

66 ö 760 t. Petersbg. Moskau ... 753 Tork, Queens⸗ nn 759 Cherbourg. I6b 8 * J 764 . 762 . winemünde 1762 e Fm affe 758 Meme 757

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ünster. .. 76h wolkenlos Karlsruhe. 766 S wolkenl. I) Wiesbaden. I766 wolkenlos München.. 1.65 wolkenlos Chemnitz.. 1766 heiter Berlin.... 764 heiter Wien.... I66 wolkenlos Breslan.. . 764 bedeckt

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Ile dair.. JI64J 3 bedect K.,. heiter 64 w wolkenlos

) Thau. Uebersicht der Witterung.

Ein Hochdruckgebiet erstreckt sich von der Bis⸗ cayasee ostwärts über Frankreich und Deutschland

Schauspielhaus.

hinaus nach Oesterreich hin, Depressionen lagern über . ell.

Nordwest⸗ und Ost⸗Europa. Ueber Irland ist das Barometer wieder stark gefallen. In Deutschland Schiller. Anfang 73 Uhr. herrscht ruhiges, heiteres und trockenes Wetter, wobei Letzte Vorstellung vor den Ferien. die Temperatur fast allgemein gestiegen ist; nur ver⸗ . . . . . . . d 2 utgedehntere, Niederschläge werden nur aus den entsches eater. westlichen Gebietstheilen der Britischen Inseln ge⸗ zum . e. g 7* uhr. Montag: Der Herr Senator.

meldet. Deutsche Seewarte. Dienstag: Faust. ö 2 ä

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern— haus. 162. Vorstellung. Die verkaufte Braut. Komische Oper in 3 Akten von Friedrich Smetang. Tert von K. Sabina, deutsch von Max Kalbeck. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell meister Weingartner. Carneval. Ballet Burleske in 2 Aufzügen von Emil Grgeb, Musik von Adolf Steinmann. Dirigent: Musikdirektor Steinmann. Anfang 73 Uhr.

Schauspielhaus. 170. Vorstellung. Der Tugend⸗ wächter. ustspiel in 4 Aufzügen, nach Lope de Vega, mit theilweiser Benutzung der Braunfels schen , r n für die deutsche Bühne bearbeitet von 6. Eugen Zabek. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur 9. Max Grube. Bekorative Einrichtung vom Ober- In⸗ , spekkor Brandt. Die Dien stboten. Genrebild in ih . 1 . . , 3 3 Gene ft 6. vom er⸗Megisseur ax Grube. nsang 1. h i R.

Montag: Spernhaus. 163. Vorstellung. Der Montag und folg. Tage: Dieselbe

von Adolph L'Arronge.

Zum letzten Male.

(Marie Pospischil, Charlotte Boch,

Ludw. & ich h Montag: Zum letzten Male.

Barnay.)

Messina.

6 am Montag, 25. Juni.

Zu volksthümlichen Preisen.

171. Vorstellung. Schauspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von

Sonntag: Der Weg

Sonnabend: Letzte Vorstellung unter der Direktion

Berliner Theater. Sonntag, Nachm. 25 Uhr: Der Kaufmaun von Venedig. Abends 75 Uhr: Zum letzten Male. Narziß. Dienstag: Zum letzten Male. Die Braut von ür die letzten 6 Vorstellungen beginnt der Billet

Residenz · Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗

Sonntag: Vorletzte Sonntags⸗Vorstellung. Zum 183. Male.

Ein Liebesdrama in 3 Akten von Max In Scene gesetzt von Sigmund Lauten⸗ Parquet 2 υν) Anfang 73 U

Bei ungünstigem Wetter im Saal. Entrée 1 Anfang Sonntag 4 Uhr, an den Wochentagen 65 Uhr. .

Auf der bedeckten Terrasse am Königsplatz; Restaurant, Café, Wein, und Bier⸗Ausschank bei freiem Entröe.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt Frl. Lisbeth Siehr mit Hrn. Amts richter Stein (Allenstein. Frl. P mit Hrn. Gerichts- Ussesso. Albert Brandts Münster i. W = Aachem. ö .

Vere helicht: Hr. Regierungs⸗-Assessor Karl. Kauf⸗ mann mit Frl. Sufanne Rautenstrauch (Trier). . Gerichts⸗Assessor Reinhard Scholz mit Frl.

laria Bereck (Gottesbergz. Hr. Erich von Kriegsheim mit Frl. Melanie von Haentiens Berlin). (

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann von Ingersleben (Berlin). Hrn. Hauptmann Frei⸗ Ferrn Schenck zu Schweinsberg (Spandau). Eine Tochter: Srn. Regierungs⸗Baumeister,

Prelle (Breslau. Hrn. Pastor G. Steckel

7

etersgrätz), ; 69 or ö. n 3. E. von Neindorff Tochter Editha

(Kösen). Hr. Major z. D. und. Ritterguts⸗ besitzer Karl von Kahlden auf Maltzien. Y. Masor a. D. Egolf Baron von Maercken zu

Wilhelm

Othello. Ludw. Barnay,

(Ludwig

(Brieg). . Deutschländer (Landsberg a. W.. ö

n Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

,, omantische Oper in 3 Akten von arl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen ,,, August Apel's). (Max: Herr Kraus vom Hof- und Ngtional⸗ Theater in Mannheim, als Gast.). Anfang 74 Uhr.

Letztes Auftreten des Fräulein Leisinger vor

Konzerte.

Kroll's Etablissement. Konzert der

ih rem 6 von der Königl. Oper. Letzte Vorstellung vor den Ferien.

Sonntag: Doppel⸗ „Kkanda municipal di Roman, Dirigent: Masstro Cavaliere Allessandro Vessella, und des Nenen Orchesters: Paul Prill.

Berlin: . Verlag der Expedition (Sch ol). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Vetlack⸗ Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32. Zehn Beilagen

seinschließlich Börsen⸗Bellage).

aula Meyer

Heerath (Nederspay). Hr. Theodor von Garni, ) Hr. Sberförfter a. D. Karl August

zum Deutschen Reichs⸗Anz

M H46.

65 r fte Beilage eiger und Königlich Preußischen Staats⸗AUnzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 23. Juni

1894.

Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Unfallversicherungsgesetze,

mit einer

Gegenüberstellung des gegenwärtigen Wortlauts der abzuändernden Vorschriften der Gesetze vom

6. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzbl. S.

28. Mai 1835 (Rei e r, S. 1

5. Mai 1886 Reichs⸗Gesetzbl. S. 132), 11. Juli 1887 (Reichs. Gesetzbl. S. 13. Juli 1887 (Reichs⸗Gesetzbl. S.

Gegenwärtiger Wortlaut der abzuändernden Gesetze.

Zu Artikel 1. Gesetz vom 6. Juli 1884 8 1:

Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs- anstalten, Steinbrüchen, Gräbereien (Gruben), auf Werften und Bauhöfen, sowie in Fabriken und 5 beschäftigten Arbeiter und Betriebs-

eamten, letztere sofern ihr Jahresarbeits verdienst an

Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert,

Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbe⸗ betrieb sich auf die Ausführung von Maurer, Zimmer-, Dachdecker, Steinhauer- und Brunnen⸗ ,, 8 . . Betriebe beschäftigt

zerden, sowie von den im Schornsteinfegergewerbe beschäftigten Arbeitern. ,

Den im Abs. 1 aufgeführten gelten im Sinne dieses Gesetzes diejenigen Betriebe gleich, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft u. s. v3 bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme der land und forstwirthschaftlichen nicht unter den Abf. 1 fallenden Nebenbetriebe, sowie derjenigen Be⸗ triebe, für welche nur vorübergehend eine nicht zur Betriebz anlage gehörende Kraftmaschine benutzt wird.

Im übrigen gelten als Fabriken im Sinne dieses Gesetzes insbesondere diejenigen Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von. Gegenständen ee e ausgeführt wird, und in welchen zu diesem Zweck mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden, sowie Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodierende Gegenstände gewerbs⸗ mäßig erzeugt werden.

Welche Betriebe außerdem als Fabriken im Sinne dieses Gesetzes anzusehen sind, entscheidet das Reichs- Versicherungsamt (5 87 ff).

Auf gewerbliche Anlagen, Eisenbahn⸗ und Schiff⸗ fahrtébetriebe, welche wesentliche Bestandtheile eines der vorbezeichneten Betriebe sind, finden die Bestim⸗ mungen dieses Gesetzes ebenfalls Anwendung.

Für solche unter die Vorschrift des 5 1 fallende Betriebe, welche mit Unfallgefahr für die darin be chãftigten Personen nicht verknüpft sind, kann durch Beschluß dez Bundesraths die Versicherungspflicht au e en. werden.

Arbeiter und Betriebsbeamte in anderen, nicht unter Abs. 2 fallenden, auf die Ausführung von . . können durch

eschluß des Bundesraths für versicherungspflichti erklärt werden. ö

SGesetz vom 5. Mai 1886 8 1:

Alle in land oder forstwirthschaftlichen Betrieben

beschäftigten Arbeiter und Betriebsbegmten, letztere sofern i r Jahrearbeitsverdienst an Lohn oder Ge⸗ halt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfaͤlle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Ge⸗ setzes versichert. Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten in land⸗ und forstwirthschaftlichen, nicht unter §5 1 des Unfallpersicherungsgefetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 69) fallenden Nebenbetrieben.

Der Landesgesetzgebung bleibt überlassen, zu be⸗ stimmen, in welchem Umfange und unter welchen Voraussetzungen Unternehmer der unter Absatz 1 fallenden etriebe versichert, oder Familienangehörige, welche in dem Betriebe des Familienhauptes be⸗ ift . von der Versicherung ausgeschlossen

n.

Wer im Sinne dieses Gesetzes als Betriebsbeamter anzusehen ist, wird durch statutarische n n en, 4 ef fi denossen chat 13) für ihren Bezir

ö ken rn ert Betrieb im Sinne dieses Ges der Betrieb der Kunst⸗ und Han⸗ . dagegen nicht die ausschließliche Be⸗ wirthschaftung von Haus⸗ und Ziergärten.

Welche Betriebszweige im Sinne dieses Gesetzes land⸗ und forstwirthschaftliche Betriebe anju⸗

etzes gilt au

6a ind, entscheidet im Jweifelsfalle das Reichs⸗

erungsamt.

9) . 59),

287), 329).

Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Unfallversicherungsgesetze.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesraths und des Reichstags, g ö. ö. das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 69), das Gesetz über die Aus—⸗ dehnung, der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 159), das Gesetz, betreffend die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäf⸗ tigten Personen, vom 5. Mai 1836 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 137), das Gesetz, betreffend die Unfallbersicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1837 (Reichs Gesetzbl. S. 287) und das Gesetz, be⸗ treffend die Unfallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschiffahrt betheiligter Personen, vom 13. Juli 1887 (Reichs -Gesetzbl. S. 329) werden in folgenden Punkten abgeändert:

Artikel 1. ĩ

Im 1 des Gesetzes vom 6. Juli 1894 und im §z 1 des Gesetzes vom 11. Juli 1857 Absatz 2 wird am Schluß folgender Satz hinzugefügt: Den Betriebsbeamten im Sinne dieses Gesetzes werden nnn ,,. Techniker gleichgestellt.

1

Hinter die 55 1 der Gesetze vom 6. Juli 1884, vom 5. Mai 1886 und vom 11. Juli 1887 werden die folgenden neuen he re n eingeschoben:

a.

Die Versicherung erstreckt sich auf häusliche und andere Dienste, zu denen versicherte Per- sonen neben der Beschäftigung im Betriebe von ihren Arbeitgebern oder von deren Beauftragten herangezogen werden.

b.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, unter Zu—⸗ stimmung des Bundesraths mit den Regierungen solcher Staaten, die für Arbeiter und Betriebs⸗ beamte, Werkmeister und Techniker eine der deutschen Unfallversicherung entsprechende Für⸗ sorge durchgeführt haben, im Falle der Gegen⸗ Ceitigteit Abkommen zu schließen, durch welche die Anwendung der Unfall versicherungsgesetze

1) auf Betriebe im Inlande, welche Bestand⸗ theile eines ausländischen Betriebs darstellen, aus⸗ geschlossen,

2) auf Betriebe im Auslande, welche Bestand⸗ theile eines versicherungspflichtigen inländischen Betriebs darstellen, erstreckt wird.

Im Falle der Ausschließung erlischt die Mit- gliedschaft mit dem Ablauf des Rechnungs⸗ jahres, in welchem das Abkommen geschlossen worden ist; im Falle der Erstreckung erfolgt die Unfalloersicherung durch diejenige Berufs— genossenschaft oder Ausführungsbehörde, welcher

der inländische Hauptbetrieb zugetheilt ist.

Hinter § 1 des Gesetzes vom 13. Juli 1887 wird eine dem vorstehenden La gleichlautende Bestim⸗ mung als § la eingeschaltet..

1M

Im § 1 des Gesetzes vom 5. Mai 1886 tritt an die Stelle des Abs. 2 folgende Bestimmung: Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebs⸗ beamten in Nebenbetrieben land⸗ und forstwirth⸗ schaftlicher Unternehmer, von Arbeitern und Betriebsbeamten in den schon nach 51 des Ge⸗ setzes vom 6. Juli 1884 versicherungspflichtigen Nebenbetrieben jedoch nur, sofern in n ,. überwiegend land⸗ und forstwirthschaftliche Ar⸗ beiter beschäftigt werden.

Gegenwärtiger Wortlaut der abzuãndernden Gesetze. Noch: Zu Aritkel 1.

Gesetz vom 11. Juli 1887 5 1:

Arbeiter, welche bei der Ausführung von Bau— arbeiten beschäftigt und nicht schon . Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs- Gesetzbl. S. 69), des Gesetzes, betreffend die Aus—= dehnung. der Unfall- und Krankenversicherung, vom 28. Mai 1885 K S. 159), des Ge⸗ setzes, betreffend die Unfall⸗ und Krankenversiche⸗ 1 der in land und forstwirthschaftlichen Be⸗ trieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 Reichs ⸗Gesetzbl. S. 132 oder der auf Grund des 3 1 Abs. 8 des Unfallversicherungsgesetzes von dem Bundesrath erlassenen Bestimmungen gegen Unfall versichert sind, werden gegen die Folgen der bei diesen Bauarbeiten sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes ver⸗ sichert.

Dasselbe gilt von den bei derartigen Bauarbeiten beschäftigten Betriebs beamten, sofern ihr Jahres arbeits verdienst an Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt.

Auf die im F 1 des Gesetzes, betreffend die Für⸗ sorge für Beamte und Personen des Soldaten standes infolge von Betriebsunfällen, vom 15. März 1836 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 53) bezeichneten Personen, guf Beamte, welche in Betriebsverwaltungen eines Bundesstaats oder eines Kommunalverbandes mit festen Gehalt und Pensionsberechtigung angestellt sind, sowie auf andere Beamte eines Bundesstaats oder eines Kommunalverbandes, für welche die im §z 12 a. a. O. vorgesehene Fürsorge in Kraft ge⸗ treten ist, findet dieses Gesetz keine Anwendung. Die Ausführung von Bauarbeiten gilt als Betrieb im Sinne des Gesetzes vom 15. März 1886.

Die laufenden Reparaturen an den zum Betrieb der Land⸗ und Forstwirthschaft dienenden Gehäuden und die zum Wrthschaftsbetrieb gehörenden Boden⸗ kultur⸗ und sonstigen Bauarbeiten, insbesondere die diesem Zweck dienende Herstellung oder Unterhaltung von Wegen. Dämmen, Kanälen und Wasserläufen, gelten als Theile des land⸗ und forstwirthschaftlichen Betriebs, wenn sie von Unternehmern land- und forstwirthschaftlicher Betriebe ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf ihren Grundstücken aus— geführt werden.

Gesetz vom 13. Juli 1887 51: Personen, welche ) auf deutschen Seefahrzeugen als Schiffer, Personen der Schiff smannschaft, Maschi⸗ nisten, Aufwärter oder in anderer Eigen⸗ schaft zur Schiffsbesatzung gehören (See⸗ leute), Schiffer jedoch nur, sofern sie Lohn oder Gehalt beziehen, in inländischen Betrieben schwimmender Docks und ähnlicher Einrichtungen, sowie in inländischen Betrieben für die Aus⸗ übung des Lootsendienstes, für die Rettung oder Bergung von Personen oder Sachen bei Schiffbrüchen, für die Bewachung, Beleuchtung oder Instandhaltung der dem dienenden Gewässer beschäftigt ind, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle einschließlich derjenigen Unfälle, welche während des Betriebes infolge von Elementar ereignissen eintreten, nach Maßgabe der Bestim⸗ mungen dieses Gesetzes versichert. Seeleute (Absatz 1 Ziffer 1) unterliegen den Be— stimmungen dieses Gesetzes nicht, wenn sie zur Be— satzung von Fischerfahrzeugen, oder wenn sie zur Be⸗ satzung solcher Seefahrzeuge gehören, die nicht mehr als fünfzig Kubikmeter Brutto⸗Raumgehalt haben und dabei weder Zubehör eines größeren Fahrzeugs, noch auf Fortbewegung durch Dampf oder andere Maschinenkräfte eingerichtet sind. Auf Personen in Seeschiffahrtt und anderen unter Absatz 1 fallenden Betrieben, welche wesentliche Be⸗ stan dt heile eines der Unfallversicherung unterliegenden sonstigen Betriebes sind (vergleiche 5 1 Absatz 6 des Unfall versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, Reichs⸗ Gesetzbl. S. 69, sowie § 1 ff, des Gesetzes vom 25. Mai, 1885, Reichs⸗Gesetzbl. S. 159), findet dieses Gesetz keine Anwendung. Von den Bestimmungen der S5 2 ff. det gegenwärtigen Gesetzes sind lferner ausgeschlossen die im 8 1 des . betreffend die Fürforge für Beamte und Personen des Sol⸗ datenstandes infolge von Betriebsunfällen, vom 15. März 1886 (Reichs, Gesetzbl, S. 53) bezeichneten Personen, Beamte, welche in Betriebsverwaltungen eines Bundesstgats oder eines Kommunalverbandes mit festem Gehalt und Pensionsberechtigung ange⸗ stellt sind, sowie andere Beamte eines Bundesstaats oder Kommunalverbandes, für welche die im § 12 a. . O. vorgesehene Fürsorge in. Kraft getreten ist. Ob ein Betrieb im Sinne dieses Gesetzes ver— sicherungspflichtig ist, entscheidet im Zweifel nach Anhörung des Genossenschaftsvorstandes (5 28) das ere g en. .

Durch Beschluß des Bundesraths können Per⸗ sonen, welche nach den Bestimmungen des Absatz 2 von den Vorschriften dieses Gesetzes e fe sind, für versicherungspflichtig erklärt werden.

Zu Artikel 2. Gesetz hom 6. Juli 1884 5 2:

zweitausend Mark übersteigenden Jahresarbeits⸗ derdienst erstreckt werden. In diesem Fall ist bei der Feststellung der Entschädigung der volle Jahres—⸗ arbeltsberdienst zu Grunde zu legen. die Folgen von Durch Statut kann ferner bestimmt werden, daß .

nach 1 versicherungspflichtigen Betriebe berechtigt ar sind, sich f oder andere nach § 1 1 e n, tige Personen gegen die Folgen von etriebsunfällen zu versichern.

Gesetz vom 5. Mai 1886 5 2: Unternehmer der unter §1 fallenden Betriebe sind berechtigt, andere nach Fz U nicht versicherte in ihrem Die

Betriebe beschäftigte Personen und sofern ihr Jahres. 1886 6 II. Juli 1 lens

Unternehmer der unter ind, sofern ihr Jahresarbeitsverdienst zweitausend ark nicht übersteigt, e sich

und unter welchen Bedingungen Unternehmer der . Unternehmer mit einem eitsverdienst erstreckt werden. hat die näheren . zu regeln.

2 Absatz ? des Gesetzes vom 6. 188 ,

Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung? der ,,,,

Artikel 2.

IJ. Durch statutarische Bestimmung (58 16 ff) kann Der Absatz 1 d . Sul die k 6 auf Betriebs beamte mit einem . an . e r e, . ö.

1 fallenden Betriebe

elbst gegen

Betriebsunfällen zu versich

erechtigung kann durch Statut (8 16)

höheren Jahres Das Statut

* oder“ gestrichen.

2 der ,. vom 6. Juli 1884, 5. Mai

7, sowie der 4 des Gesetzes