1894 / 146 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1894 18:00:01 GMT) scan diff

gesetzes und des 5 116 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungs⸗ esetzes soll ein . die Tragweite dieser Vorschriften entstandener weifel beseitigt und, in NUebereinstimmung mst der entsprechenden Be⸗ immung des See-Unfallversicherungsgesetzes (5 169 a. a. 3 die⸗ jenige Auslegung bestätigt, werden, welche das Reichsgericht in seinem Urtheil kom 7. März 15389 (Entscheidungen in Zivilfachen Bd. 25 S. 51) alt . bejeichnet hat. Bie durch die V c⸗ schriften ver blieherlichen Hesehe fegründete Haftiöffscht nah weit; Peschränken, wie von manchen Seiten, befürwortet ist, erschien gedenk— ich. Die Befürchtungen, welche sich an das Jortbestẽhen der noch übrig gebliebenen und durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts in einzelnen Fällen als noch gültig anerkannten Vorschrästen über die Haftpflicht knüpfen, sind weniger durch praktische Erfahrung begründet, als von theoretischen Erwägungen getragen; sie verlieren überdies noch an Gewicht durch eine Reihe von Bestimmungen des Entwurfs, nach, denen theils versicherte Personen in erweitertem Umfange (Artikel 1, II), theils weitere Kreise von Personen, insbesondere Ascendenten, Geschwister, Enkel (Artikel 5, i und II), ferner Ge— nossenschaftg. Organe und - Beamte, sowie andere die Betriebsstätten besuchende Personen (Artikel 2, III) Entschädigungen nach Maßgabe des Entwurfs erhalten sollen und infolge dessen sonstige Schadeng⸗ ersatzansprüche gegen die Person des Unternehmers oder seiner Beauf⸗ tragten nicht mehr werden J ö

Die Frage, ob ein nach dem Entwurf enischädigungezflichtiger Betriebsunfall vorliegt, kann vor den ordentlichen Gerichten zur Sprache kommen, wenn ein auf Schadensersatz verklagter Betriebs— unternehmer, Bevollmächtigter oder Repräsentant, Betriebs- oder Arbeitergufseher seine persönliche Ersatzpflicht mit der Begründung in Abrede stellt, daß ein von der Genossenschaft zu entschädigender Be⸗ triebsunfall vorliege. Wenn die Entscheidung auch über diesen Punkt dem ordentlichen Gericht überlassen bleibt, so kann es sich ereignen, daß Verletzte bei verschiedener Beurtheilung der Frage durch die Ge⸗ richte einerseits, und die Genossenschaft, das Schiedsgericht und das Versicherungsamt andererseits ungerechtfertigter Weise entweder keine oder eine doppelte Entschädigung erstreiten. Diesem Mißstand will der Entwurf dadurch vorbeugen, daß auf Antrag des Beklagten das gerichtliche Verfahren ausgesetzt wird, bis im Unfallversicherungs⸗ verfahren eine endgültige Entscheidung getroffen ist, welche alsdann auch das Gericht binden soll. Für die Beibringung der die Zuständig⸗ keit des Gerichts begründenden Entscheidung eines Versicherungsamts, daß ein Unfall, den eine versicherte Person kei dem Betriebe erlitten hat, nicht vorliege, muß dem Kläger eine geräumige Frist zugestanden werden, welche je nach dem Verlauf des Uufallversicherungverfahrens durch richterliches Ermessen zu bestimmen, erforderlichenfalls auch zu verlängern ist. Versäumt der Kläger, die nöthigen Schritte bei der Genossenschaft zu thun, oder wird er von dieser entschädigt und kann deshalb die verlangte Entscheidung des Versicherungsamts nicht bei⸗ bringen, so muß er im gerichtlichen Verfahren abgewiesen werden.

Zu Artikel 34.

Die im Entwurf vorgesehene Erweiterung der Strafbestimmungen ist mehrfach gewünscht worden und wird unbedenklich erfolgen können. Dieselbe umfaßt nach 5 49 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 auch den Bereich der Bau⸗Unfallversicherung (vgl. Artikel 43.

Zu Artikel 35.

Neben den gezahlten Löhnen bildet die auf den einzelnen Betrieb anzuwendende Klasse des Gefahrentarifs die wichtigste Grundlage für die Heranziehung des Unternehmers zu den Genossenschaftslasten. Hierdurch rechtfertigt sich der in den Kreisen der berufsgenossenschaft— lichen Verwaltung laut gewordene Wunsch, daß die zur Sicherung der Genossenschaft gegen unrichtige Angaben in Bezug der Lohnnach— weisungen bestehende Strafbefugniß der Vorstände auf die behufs Ein— schätzung der Betriebe abgegebenen Erklärungen ausgedehnt werden möge. Diesem Wunsche, für den Bereich des Unfallversicherungs⸗ gesetzes Rechnung zu tragen, wird einem Bedenken umsoweniger unter— liegen, als eine entsprechende Strafhefugniß für die landwirthschaft⸗ liche Unfallversicherung nach 5 37 Abfatz ? und § 123 des Gesetzes vom 5. Mai 1886 und für die See⸗Unfallpersicherung nach § II7 des . vom 13. Juli 1887 bereits besteht. Der Bereich der Bau— Unfall versicherung, wird nach § 49 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 durch die Vorschrift des Entwurfs mit gedeckt (vgl. Artikel 41 des

Entwurfs). . Zu Arti kel 36. Die Entscheidungen über Beschwerden gegen Strafverfügungen der Genossenschaftsvorstände gehören zu den minder wichtigen Ge—

werden kann.

Die Bestimmung des Entwurfs umfaßt nach § 49 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1887 auch den Bereich der Bau⸗Unfall⸗ versicherung (vgl. Artikel 40).

Zu Artikel 37.

Die Bestimmungen über Zustellungen sind unter Benutzung des

Vorgangs im § 139 des Invaliditäts- und Alterversicherungsgefetzes

einheitlich gestaltet. Zu Artikel 38 Die Unternehmer landwirthschaftlicher Betriebe sind, namentlich

die Zahlung der Grundsteuer obliegt. Durch dieses Verhältniß wird die Erhebung der Genossenschaftsbeiträge in der Form von Grund— steuerzuschlägen erschwert. Dies wird in der landwirthschaftlichen Berufegenossenschaft als ein Uebelstand empfunden, dem in der durch den Entwurf vorgesehenen Weise ohne Schädigung eines Betheiligten abgeholfen werden kann.

Zu Artikel 39.

Der Zweck dieser Bestimmung ist bereits im Zusammenhang mi« Artikel 7, II erörtert. Zu Artikel 40.

In der land⸗ und sorstwirthschaftlichen Unfallversicherung ist bisher dabon abgesehen worden, Unfall verhütungsvorschriften' mit Strafandrohungen gegen die Arbeiter, wie solche 5 73 des Unfall— versicherungsgesetzes kennt, zuzulassen. Das Bedürfniß dazu ist aber mehr und mehr hervorgetreten. Die Betriebsstätte der Landwirth— schaft ist in der Regel so ausgedehnt, daß eine stetige und wirkfame Beaufsichtigung der Arbeiter regelmäßig noch schwieriger ist, als in gewerblichen Betrieben. Dabei müssen die landwirthschaftlichen Arbeiter zu fo verschiedenartigen. Verrichtungen verwendet werden, daß es oft nicht möglich ist, die Arbeiter nur mit solchen Ver— richtungen zu betrauen, für welche sie vorgebildet sind. Es ist daher von besenderer Wichtigkeit, den AÄrbeitern Verhaltungb— maßcegeln vorzuschreiben und deren Befolgung durch Strafandrohung sicher zu stellen.

Dem Bedenken, daß für die Berathung und Beschlußfassung über solche Vorschriften geeignete Vertreter der Arbelter, wie F 75 des Unfallversicherungsgesetzeg deren Zuziehung in den gewerblichen Berufs— genossenschaften borschreibt, in den landwirthschaftlichen Berufs⸗ genossenschaften nicht zur Verfügung ständen, suchen die Vorschriften unter 11 zu begegnen, welche für solche Fälle die Heranziehung einer

entsprechenden Anzahl von Schiedsgerichtsbeisitzern aus dem Arbeiter— stande anordnen.

Die Verhandlungen über den Erlaß von Unfallverhütungs— vorschriften sind dem Reichs⸗Versicherungs amt, bei den einem Landes⸗Versicherungsamt unterstellten ,,, dem letzteren vorzulegen. Um letzteres herbeizuführen, ist im Artikel 31 vorgesehen, daß in den die Zuständigkeit der Landes⸗Versicherungt⸗ ämter regelnden z 191 Abs. J des Gesetzes vom 5. Mai 1886 die Bezugnahme auf § 874 aufgenommen werde.

Die Zulassung von Ordnungsstrafen gegen die den Unfallverhütungs⸗ vorschriften zuwiderhandelnden Unternehmer ist bei Artikel 29 erörtert. Zu Artikel 41.

An verschiedenen Stellen der neueren Unfallversicherungsgesetze

wird angeordnet, daß Vorschriften des Unfallversicherungsgesetzes vom! 6. Juli 1884 oder eines anderen i e n fre, Anwendung

finden sollen, Nachdem im vorliegenden Entwirrf verschiedene von diesen Vorschriften abgeändert worden sind, erscheint eg zur Ver— meidung von Zweifeln rathsam, an den betreffenden Stellen aus⸗

drückli⸗h zu bestimmen, daß die gesetzlichen Abänderungen jener Vor— r e hei der Uebertragung der letzteren auf den Geltungsbereich der bezeichneten neueren Gesetze mit übertragen werden sollen.

Zu Artikel 42.

Zur Erleichterung der praktischen Handhabung der Unfall versicherungsgesetze wird es sich empfehlen, den Wortlaut der durch den Entwurf abgeänderten Gesetze in ihrer veränderten Fassung amt— lich festzustellen und durch das Reichs ⸗Gesetzblatt zu veroͤffentlichen.

Literatur.

Gesetze, Verordnungen ꝛe.

Auß dem Verlage der C. H. Beck'schen Verlagsbuchhandlung (Oskar Beck) in München liegen vor: das Gesetz zum 8a. der Waarenbezeichnung en vom 12. Mai 1894, unter Berücksichti⸗ gung insbesondere der Motive, der Reichstagsverhandlungen, der Literatur und Rechtsprechung über Markenschutz, erläutert von Dr. Philipp Allfeld, Landgerichts⸗Rath in München (Pr. kart. 146666043), und das Reichsgesetz, betreffend die Abzah— lungsgeschäfte, vom 16. Mai 1894, mit Einleitung, Anmerkungen und Register herausgegeben von Gottfried Schm itt, Amtsrichter in München (Pr. kart. 1 1 20 3). Die Beck'schen Textausgaben der Reichsgesetze, welche mit Einleitungen, kurzen erläuternden . und Registern versehen sind, zeichnen sich durch Handlichkeit, über⸗ sichtliche Anordnung und guten Druck aus.

Handbüchlein der neueren Kirchengesetze und Ver— ordnungen für die Mitglieder der synodalen Körperschaften. Zweite Auflage. Halle 4. S. Verlag von Eugen Strien, 1894. Preis kart. Z M 80 3). Dieses Buch enthält im ersten Theil die seit Erlaß der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung bis Ende des Jahres 1893 erschienenen Kirchen, und Staatsgesetze, sowie die Verordnungen im Wortlaut, während im zweiten Theil die Verfügungen der Zentral⸗ behörden dem Hauptinhalt nach kurz mitgetheilt sind. Die in der zweiten Auflage durchgeführte systematische Anordnung fördert die Uebersichtlichkeit und erleichtert die Auffindung. Das Huch wird den Mitgliedern der kirchlichen Organe, insbesondere den Geistlichen bei ihrer Amtsführung von Nutzen sein.

. Militärisches.

Karl August als Chef des 6. Preußischen Kürassier— Regiments 1787 bis 1794, von P. von Bojanowski. Weimar, 1894. Verlag von er ann Böhlau. Von den drei Phasen, in welche sich die Beziehungen des Herzogs, seit dem Wiener Kongreß Großherzogs Karl August von Sachsen. Weimar⸗-Eisenach, zur preußischen Armee gliedern lassen, hat der Verfasser hier zur Darftellung die erste gewählt, welche mit Karl August's Ernennung zum General⸗Major dom 25. September 1787 und der am 16. Dezember desselben Fahres darauf folgenden zum Chef des Kürassier⸗Regiments von Rohr (Rr. 6), des jetzigen Kürassier⸗Regiments Kaiser Nikolaus J. von Rußland (Brandenburgisches] Nr. 6, beginnt und mit der auf eigenen Wunsch am 5. Februar 1794 verfügten Intlassung des Herzogs, der kurz vorher nech zum General ⸗Lieutenant befördert war, endet. 3. dieser in einfacher Sprache, doch fesselnd und klar geschilderte Zeitabschnitt im Vergleich zu der langen und ruhmreichen militärischen Laufbahn des Herzogs in preußi— schen Diensten auch nur ein kurzer, so ist es dem Verfasser doch ge⸗ lungen, nachzuweisen, daß diese ersten Dienstjahre für die zukünftige Stellung des Herzogs im preußischen Heere von großer Bedeutung waren. Der schon damals wegen seiner uneigennützigen und national deutschen Gesinnung und seines politischen Scharfblicks einflußreiche Herzog widmete sich in der Frieder szeit bis zum Jahre 179 mit Cifer und Verständniß der militärischen Erziehung und Schulung seines Regiments, ohne dabei seine Regentenpflichten zu dernachlässigen, und zeigte sich in den dann folgenden Kriegsjahren 1752/93, namentlich in der Schlacht von Kaiserslautern, nicht nur als ein un— erschrockener und. anspruchsloser Feldsoldat, sondern auch als ein für höhere Führerstellen glücklich beanlagter Offizier. Als ganz, besonders werthvoll für die Beurtheilung der vornehmen Charaktereigenschaften des Herzogs ist die im Anhang ver— öffentlichte, allerdings einer späteren als der hier behandelten Zeit angehörige Niederschrift anzusehen, worin Karl August, veranlaßt durch eine Kahinetsordre über das Ayancement im „passe-droité' vom Jahre 1803 über Maßnahmen zur Pflege des Ehrgefühls im

preuhischen Offidierkorps sich eingehend äußert. Das zum großen t l Theil, nach bisher nicht bekannt gewordenem Material verfaßte Werk schäften, von denen das Reichs⸗Versicherungsamt unbedenklich entlastet

erscheint wohlgeeignet, die Kenntniß über Karl August's Verdienste

um das deutsche Vaterland in weiteren Kreisen in Erinnerung zu

bringen, besonders aber einer immer noch ausstehenden Lebensgeschichte

dieses hervorragenden Fürsten mit als Grundlage zu dienen. Philosophie.

Schopenhauer, ein Beitrag zur Philosophie der Metgphysik, von Rudolf Lehm ann. Pr. 4 S6 Berlin, Weid— mann'sche Buchhandlung 1894. Der Verfasser tritt zu Kuno Fischer's Monographie über Schopenhauer (in seiner Geschichte der Philofophie) in einen Gegensatz, indem er gegen die Auffassung protestiert, als ob

; rnehmer landwirthschaf entlich Schopenhauer seinen Pessimismmus nicht felbst erlebt habe, diefer viel— im Pachtverhältnisse, häufig nicht dieselben Personen, denen gesetzlich

mehr nur „Ansicht, Anschguung, Bild“ gewesen und Schopenhauer gewissermaßen nur als Zuschauer „auf einem höchst bequemen Fauteuil mit seinem Opernglase tieferschüttert und seelenvergnügt“ der Tragödie des Weltelends gefolgt sei. In einer psychologisch feinen Darlegung

führt Lehmann den überzeugenden Nachweis, daß die Philofophie Schopenhauer's der

ureigensten Natur ihres Schöpfers ent— spreche und aus seinen Instinkten und seinem Intellekt heraus geboren sei, daß sie also nicht wie vielfach falsch und oberflächlich angenommen worden ein künftlich konstruierte: Gedankenbild eines Mannes sei, dessen Leben mit dem, was er lehrt, in offenbarem Widerspruch stehe. Weiter weist der Verfasser den innern Zusammenhang der Schopenhauer'schen Philosophie mit dem Rationalismus und der Romantik der damaligen Zeit nach, während er in dem dritten Abschnitt über ‚Monismus und Ethik“ den moralischen Pessimismus aus dem innern Widerspruch gegen den damals herrschenden, in der Hauptsache ästhetischen Optimismus, wie er sich in dem neu erwachten Syinszißmus (Goethe, Fichte, Schelling) kundgah, ableitet und jenen Pessimismus als eine geschichtliche Noth⸗ wendigkeit darlegt. Der Schwerpunkt der ganzen Abhandlung liegt aber in dem vierten Abschnitt ‚Die Methode Schopenhauer's'. Der

Verfasser weist darin nach, wie Schopenhauer die Elemente Der

Psychologie und Erkenntnißtheorie trotz Kant ins Metaphysische und Dogiatische übertragen und wie sich daraus ein System gestaltet hat, das auf einer großen gefühlsmäßigen Erfassung der Welt beruht. Er geht aber über diese Kritik der Schopenhauer'schen

PVhilosophie noch hinaus, indem er ausführt, daß die von ihm unter—

nommeng kritische Analyse einen Einblick in das Wesen des meta—

physischen Denkens überhaupt biete. Diese AÄnsicht erscheint zutreffend; eine kritische Analyse der übrigen metaphyfischen Systeme

würde im wesentlichen zu denselben Ergebnissen führen. Insofern hat das Buch eine weit über die Charakteristik und Kritik des Schopenhauer'schen Systems hinausgehende Bedeutung. Im ganzen, ist dieser Beitrag zur Pspchologie der Metaphhfik, der, nicht nur von einer umfassenden Kenntniß der Geschichtke der Philosophie, sondern auch von einem tiefen Verständniß der gesammten

philosophischen Gedankenbewegung und von scharfer Denkthätigkeit zeugt, für jeden Freund der h loch. gleichviel wie er sich zu he

, , . stellt, von hohem, Interesse. Gründlicher Kenner Schopenhauer's und früher unbedingter Anhänger dieser Philosophie,

deckt er die mannigfachen psychologisch erklärbaren Widersprüche, Frr⸗

thümer und Schwächen des Systems auf, ohne daß er damit in den Fehler eines blinden Tadlers ö e xi ta.

Von Brockhaus Konverfations-Lexikon, 14. Auflage, erscheint soeben der zehnte Band. Die großen Vorzüge des Werks treten beim zehnten Bande besonders hervor. Am augenfälligsten ist die reiche Illustrierung. Die Chromotafeln sind Meisterwerke künft⸗= lerischer Darstellung in technisch vollendeter Wiedergabe. Namentlich die vier Tafeln Kostüme sind weitaus das Beste, was in diefer Ärt

deutscht durch Emil Erbrich.

geboten wurde. Es sind auf ihnen die hervorragendsten Kostüme von der altegyptischen Zeit bis zum 19. Jahrhundert dargestellt. Eine schöne Tafel zeigt die berühmte Laokoon Gruppe, die übrigen bieten sehr interessante Thier⸗ und Pflanzengestalten. Im ganzen enthält der zehnte Band 77 Tafeln, darunter 12 Chromotafeln, 19 Karten und Pläne, außerdem 292 Textabbildungen. Die. Vorzüge des Textes fund bekanrt und die Form präzis. Da auch das Neueste nicht vergessen ist, beweisen die Artikel Kosh (Tod) und Kamerun (Artikel und ausführliche Karte mit der neuesten Grenzlinie). Auf dem Gebiete der Technik seien herausgegriffen: Kanalisation, Kocheinrichtungen, Kleinmotoren, Kraftübertragung u. s. w. In der Landwirthschaft: Der Artikel Landwirthschaft selhst mit den zugehörigen zahlreichen Stichwörtern, wie landwirthschaftliche Arbeiter, Geräthe, Kredit u. s. w., dann die Artikel Käse, Kartoffeln, Klee u. s. w. Der Handel ist ebenfalls sehr reich vertreten durch Artikel wie Kauf⸗ mann, Kommanditgesellschaft, Kontokorrent mit Nachbildungen wirk— licher Kontokorrente, Konkurz, Kartell. Der volkswirthschaftliche und juristische Theil ist in populärem Sinne bearbeitet; inan vergleiche Artikel wie Kinderarbeit, Kolonialrecht, Kommunalanleihen (mit interessanter Tabelle), Konkordat, Krankenhaus, Kriminalstatistik,

Lebensbersicherung. Unterhaltung.

Fürst Bismarck und die Frauen von Dr. Adolf Kohut. Berlin, Verlag von Friedrich Stahn. In seiner Ansprache an die ihn zu seinem Geburtstage beglückwünschende Damendeputation hat Fürst Bismarck die Stellung der Frauen als häusliche Häterinnen des deutschen Einheits- und Reichsgedankens vortrefflich gezeichnet, und die deutschen Frauen werden ihm Dank wissen, daß er ihnen eine so hohe Aufgabe zugedacht hat, in der die Auffasfsung von der weiblichen Bedeutung für das große Ganze einen so schönen Ausdruck findet. Sind so die Frauen, über eine allgemeine, dankbare Verehrung hinaus,

in ein spezielles Verhältniß zu dem früheren Reichskanzler getreten,

so ist es wiederum eine interessante Aufgabe, dem weib⸗ lichen Einfluß in dem Leben des Fürsten als der Grundlage dieser seiner Auffassung nachzugehen. In dem vorliegenden Buche liefert der Verfasser einen ansprechenden Beitrag dieser Art, indem er an der Hand von Briefen und anderem zum theil mehr oder weniger bekannten Material die einzelnen Frauengestalten schildert, denen der Fürst Bismarck im Verlaufe seines Lebens nahe gestanden hat, und auch die einzelnen charakteristischen und flüchtigen Bekanntschaften zu— sammenstellt, um ein deutliches Bild von der Stellung Bismarck'z zu den Frauen zu gewinnen. Als besonders anziehend ist die Charakte— ristik der Mutter des Fürsten hervorzuheben. Das Buch wird in seinem ernsten und heiteren Geplauder der Frauenwelt sicherlich eine willkommene Lektüre sein.

—— Unterm Lindenbaum. Skizzen und Gedichte von Max Bayer. Stuttgart, Druckerei und Verlagshaus Pr. Föcster u. Co. Die vorliegenden Skizzen und Gedichte des Autors, der in seinem einführenden Vorwort fowohl Realismus wie Naturalismus ven sich weist, zeugen von dessen dichterischer Begabung vor allem durch eine außergewöhnliche Beherrschung der gebundenen Sprache, wie durch eine eigenartige Auffaffung. Ob die mitunter etwas sehr grellen Effekte, wie sie u. a. auch die Prosastudie „Ein schneidiger Kerl‘ aufweist, zu den Merkmalen echter Kunstwerke zu zählen sind, gon denen der Ver— sasser im Vorwort sagt, daß jede zur idealen gewordene realistische Auffassung sie hervorbringen müsse, erscheint zweifelhaft, indessen laffen doch einzelne Lieder in der fein empfundenen Uebereinstimmung von Form und Inhalt eine künstlerische Eigenart erkennen.

Erinnerungen aus den Knaben- und Jünglings— jahren eines alten Thüringers. Leipzig, Verlag von Fr. W. Grunow. Das kleine Buch bietet dem Leser eine durch ihre schlichte, frische Darstellung besonders ansprechende Sgälderung bescheidener Lebensperhältnisse aus dem Anfang dieses Jahrhunderts. Die großen ge⸗ schichtlichen Creignisse jener Zeit werfen ihre Schatten nur wie schnell pör— überziehende Wolken auf die mit großer Liebe und vielem Verständniß ge⸗ schilderte Jugendzeit des Verfasfsers, der im engsten Verkehr mit“ der Natur, im innigen Zusammenhang eines patriarchafischen Familien, lebens jene geistige und seelische Gesundheit erlangte, die man als ein Allgemeingut jener Epoche bezeichnen kann. Zugleich gewähren die lebendigen Sch'lderungen einen Einblick in das don so engen Grenzen umschlossene Leben des Einzelnen, wie der kleinen Staaten jener Zeit.

Lieder aus dem Metz er Lande. Franzöfische Lieder, per⸗ Metz, Verlag von Paul Even. Eine Anzahl der bekannteren lothringischen Volkslieder bietet diese Samm— lung in einer durchaus volksthümlich gehaltenen und überglis ge— lungenen Uebersetzung in die deutsche Sprache. Es wird damit ein anerkennenswerther Beitrag dazu geliefert, das Metzer Land in seinen altüberkammenen Weisen, aus denen die Seele des Volks spricht, dem deutschen Geist näher zu bringen. Gerade die in diesen Liedern anklingenden Saiten einer der deutschen eng verwandten Empfindungs⸗ art sind dazu angethan, auch über die äußere Gemeinschaft hinaus ein gegenseitiges Verständniß zu vermitteln.

Verschiedenes.

Deutsche Bürgerkunde, kleines Handbuch des politisch Wifsenswerthen für Jedermann von Georg Hoffmann und Ern st Groth. Preis geb. 2 M Leipzig, Verlag von Fr. Wilh. Grunow. Die Verfasser haben mit Geschick ausgewählt und zufammen⸗ estellt, was zur Kenntniß des öffentlichen Lebens im Staat wie im Reich nothwendig erscheint. Es ist ihnen gelungen, den schwie rigen Stoff, die verwickelten Fragen des staatlichen Lebens in einer klaren Form und in gemeinverständlicher und gediegener Sprache darzustellen. Dabei ist jeder Parteistandpunkt, wie dies bei einem solchen Buche auch nöthig war, vermieden. Um Einsicht in Zweck und Inhalt des Buchz zu gewähren, seien hier die Titel der Hauptabschnitte wiedergegeben: Gemeinde, Staat und Reich; Kaiser, Bundesrath und Reichstag; Reichskanzler und Reichsbehörden; die Gesetze; die Gerichte; Heer und Marine; Landwirthschaft, Handel und Gewerbe; Verkehrswesen und Kolonien; Finanzen, Steuern, Zölle; Kirchen und Unterrichtswefen; soziale, Gesetzgebung. Das Buch ist für jeden brauchbar, der an dem öffentlichen Leben theilnimmt und Verständniß für die ftaatlichen Einrichtungen erlangen will.

„Gut Deutsch.“ Eine Anleitung zur Vermeidung der häufigsten Verstöße gegen den guten Sprachgebrauch und ein Fath—Q— geber in Fällen schwankender Ausdrucksweise von Albert Heintze, Professor an dem Gymnasium zu Stolp. Dritte Auflage. Berlin X., Verlag von C. Regenhardt, 1894. (Preis: geb. 1,50 S6) Diefes kleine Buch ist infolge eines Preis-⸗Ausschreibens des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins entstanden und als die befte der ein⸗ gesandten Bewerbungsarbeiten durch eine Ehrengabe auß⸗ gezeichnet worden. Die schnelle Folge der Auflagen bestätigt dieses Urtheil. Der Verfasser ertheilt in allen Zweifelfällen Rath und weist an zahlreichen eingeflochtenen Beispielen nach, wie erstaun— lich oft selbst von berühmten und besten, namentlich aber von den Schriftstellern der jüngeren Schule gegen die Sprachgesetze verstoßen worden ist und wird. Der Stoff ist praktisch geordnel, und das Alphabetische Verzeichniß der Wörter und Wendungen, bei deren Benutzung am meisten gesündigt zu werden pflegt, bietet eine vor⸗ treffliche Dandhabe zur schnellen Belehrung über den guten und rich tigen Ausdruck.

Im Juni-Heft der von der Gesellschaft Uran ig herausgegebenen populär⸗wissenschaftlichen Monatsschrift Him mel und Erde“ (Verlag von Hermann ,. Berlin) ent⸗ wickelt Dr. C. Koppe, Professor am Polytechnikum in Braun—⸗ schweig, der bei den Absteckungkarbeiten der Gotthardbahn be⸗ theiligt und beim Durchschlag des Gotthardtunnels anwesend war, ein anschauliches Bild von den Vorarbeiten für den Bau der Gotthardbahn, von der Tracierung und dem Durchschlag des großen Alpentunnels“. Darauf folgt der Schluß des Aufsatzes re und Fluth im Luftmeer der Erde“ von Professor Dr. J. Hann und die wieder mit zahlreichen Abbildungen ausgestattete Fortsetzung der e n, über das, Wunderland der neuen Welt“ von Dr. M. Wilhelm Meyer. Unter den kleineren Artikeln find hervorzuheben eine Darstellung der Schwierigkeiten, die mit dem Bau der höchsten wissenschaftlichen Warte der Welt auf dem Montblancgipfel verbunden waren, sowie eine Abhandlung über die Stickstoff⸗Wasserstoffsäure.

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Fünfte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 23. Juni

1894.

Per sonal⸗Veräuder ungen.

Königlich Preusische Armee.

Offiziere, Porxtepee-Fähnriche ꝛce. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Beurlaubten⸗ stande. Neues Palais, 16. Juni. Becker, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk 111 Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Garde⸗ Regts. zu Fuß,. Schwarz, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Kaiser Franz Garde-Gren. Regts. Nr. 2, Graf v. Schwerin, Pr. Lt. von der Res. des 1. Garde⸗Drag. Regrs. Königin von Großbritannien und Irland, (III. Berlin) zum Rittm., Frhr. v. Zedlitz u. Neukirch, See. Lt. von der Res. des 1. Garde⸗Drag. Regts. Königin von Großbritannien und Irland (III. Berlin), v. Schwerin, Sec. Lt. von der Res. des 3. Garde⸗Ulan. Regts., (Posen), zu Pr. Lts., befördert. Lehmann, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 1. Garde. Landw. Regts. (III. Berlin), in die Kategorie der Res. Offiziere zurückversetzt und als solcher dem 1. Garde⸗Regt. zu Fuß wiederzugetheilt. Loeffke, Vizefeldw. vom Landw. Bezirk Königsberg, zum Sec. Lt. der Res. des, Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm J. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Wiesemann, Vizefeldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, Lindner, Vizewachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Westpreuß. Feld⸗Art. Regts. Nr. 16, Hillenberg, Vize⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk. zum Ser. Tt. der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 35, Wolter, Vize. Wachtm. vom Landw. Bezirk Braunsberg, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regts. Prinz Albrecht von Preußen Eitthau.) Nr. 1, befördert. Harder, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bartenstein, in die Kategorie der Res. Offiziere zurück— versetzt und als solcher dem Gren. Regt. König Friedrich III. (1. Ost preuß.) Nr. 1 wiederzügetheilt. Kawezynski, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bromberg, zum Pr. Lt., Wollburg, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Inowrazlaw, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47, Putzier, Vize Wachtm. vom Landw. Bezirk Stralsund, zum Sec. Lt. der Res. des PosbAÜm. Train⸗Bats. Nr. 2. Du dzus, Vite Feldw. vom Landw. Bezirk J1 Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brand enburg.) Nr. 26, Altrogge, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum See. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles) Nr. 46, Kaiser, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, befördert. Künze, Sec. Lt. 4. D., bisher von der Res. des Königl. Sächs. Inf. Regts. Nr. 105, in der Preuß. Armee, und zwar mit einem Patent vom 24. Juli 1893 als Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Alvens— leben (6. Brandenburg.) Nr. 52 angestellt (Kalau). v. K mann, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Neuhaldensleben, zum See. Lt. der Res. des 2. Leib⸗-Hus. Regts. Kaiserin Nr. 2. Flinfch, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Bitterfeld, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Westfäl. Hus. Regts. Nr. 11, Bräuer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Görlitz, zum See. Lt. der Res. des 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, Streubel, Sec. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Posen, zum Pr. Lt., Lehmann, Vize⸗Feldw. von demselben Landwehr⸗Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. von Steinmetz (Westfäl.) Nr. 37, Nie—⸗ hoff, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Samter, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, v. Sypniewski, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Ostrowo, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. von Steinmetz (Westfäl.) Nr. 37, v. Roeder, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Fegts. König Friedrich III. (2. Schles Nr. 8 (II Breslau), Merkel, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 11 Breslau, zu Pr. Lts., Lamm, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld-Art. Regts. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, Beyme, Schlick, Sec. Lts. von der Kav. J. Aufgebots des Landw. Bezirks J Breslau, zu Pr. Lts.,, Heintze, Vize⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Second -Lieutenant der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Peucker (Schles.) Nr. 6, Frhr. v. Ohlen u. Adlers kron, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8 (Brieg), Seidel, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Brieg, zu Pr. Lts., Leuthold, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Neisse, zum Sec. Lt der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Frhr. v. Haxt⸗ hausen, Sec. Lt. von der Kay. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Paderborn, Frhr. v. d. Recke, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4 (Soest), Venema, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Soest, Kullrich, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern) Nr. 40 Dortmund), Irhr. v. Romberg, See. Lt. von der Res. des Kür. Regts. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4 (Dortmund), zu Pr. Lts., Thiele, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Minden, zum Hauptm., v. Hagens, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Lücken, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Detmold, Voigt, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf— gebots des Landw. Bezirks 1 Münster, zu Hauptleuten, Frhr. Droste zu Senden, See. Lt. von der Res. des Kür. Regts. von Driesen (Westfäl) Nr. 4 (1 Münster), zum Pr. Lt., Maste, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk 1 Bochum, zum See. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein,) Nr. 28, Möllmann, Sec. Lt. von der Res., des 1. Westfäl. Feld⸗Art. Regts. Nr. 7] (Hägen), Korten, Winnacker, See. Ltꝗ. von der Inf. 1. Auf— gebots des Landw. Bezirks Barmen, Geck, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westf) Nr. 57 (Barmen), Sil om on, See. Lt. von d. Res. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Rr. Ig (Barmen), Colsman, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. von Driesen (Westfäl) Nr. 4 (Barmen), zu Pr. Lts, Berthold, Jäger, Pr. Ltt. von, der Kav. 1. Auf— gebots des Landw. Bezirks Barmen, zu Rittmeistern, Röttgen, Sec. Lt. von der Kes. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16 (Solingee), Wippermgnn, See. Lt. von der Ref. des LNassau. Inf. Regts. Nr. 87 (Solingen), zu Pr. Lts, Franke, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Solingen, zum Ser. Lt. der Res. des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Cdelhoff, See. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lennep, Schmitz, See. Lt. von der a 1. Aufgebots des Landw. Bezirks. Geldern, Hoerle, Sec. Lt. von der Res. des Westfäl. Ulanen⸗ regiments Nr. 5 (Geldern), zu Premierlieutenants, befördert. Kempgens, Pr. Lt. von der Res. des Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39 (Düsseldorf), zum Hauptm. Marcus, Pr. Lt. von der Res. des Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5 (Düsseldorf), zum Rittm., Müller, Sec. Lt. von der Res. des Ulan. Regts. Graf zu Dohna (Ostpreuß.) Nr. 8 (Düsseldorf, Achenbach, Sec,. Lt. von der Res. Des 2. Westfäl. Hus. Regts. Nr. 11 (Düsseldorf, Bitter L, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (Krefeld), zu Pr. Lts,, Diederich, Pr. Lt. von der Res. des 2. Westfäl. Hus. Regts. Nr. 11 (Essen), zum Rittm.,, Ising, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl) Nr. 57 (Essen), zum Pr. Lt,, Schlüter, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Essen, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 23,

chmits, Sec. Lt. von der Kap. 1. Aufgebots des Landw.

Bezirks Mülheim a. Ruhr, Schildhaus, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 131 (Wesel). zu Pr. Lts., Strunk, Vize⸗ Wachtm. vom Landw. Bezirk 1 Münster, zum Sec Lt. der Res. des Westf. Train⸗Bats. Nr. 7, Grüneberg, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Köln, zum Sec. Lt. der . des Train⸗Bats. Nr. 15, Balle, Sec. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks lensburg, zum Prem. Lt., Sell, Vize⸗Feldw. von demselben andw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86, Petri, Sec. Lt. von der Inf. k Aufgebots des Landw. Bezirks Hannover, zum Pr. Et. Krone, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hannover, zum Sec. Lt. des Füs. Regts. General- Feldmarschall Prinz von Preußen (Hannov.) Nr. 738, Ramm, Sec. Lt. von der Res. des Niederschles. Train⸗Bats. Nr. 5 (Hannover, zum Pr. Lt. Herold, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Weimar, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl) Nr. 57, Fisch bach, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk 11 Cassel, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Gebhard, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Auf— gebots. Poersch. Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Meiningen, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Train⸗Bats. Nr. 11, Emele, Vize⸗ Feldm. vom Landw. Bezirk Mosbach, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 26, Lochert, Specht, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mann⸗ heim, zu Pr. Lts., Asal, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Rastatt, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, Zimmermann, Vize⸗Wachtm vom Landw. Bezirk Frei⸗ burg, zum Sec. Lt. der Res. des Bad. Train⸗Bats. Nr. 14, Lauterbach, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Schlettstadt, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Jakob, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Schlawe, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Branden⸗ burg.) Nr. 64. Kirchhoff, Sec. Lt. von der Res. des Jäger—⸗ Bats. Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß) Nr. 1 (Bromberg), zum Pr. Lt., v. Colbe L, Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Gnesen, zum Hauptm, Lehmann, Sec. Lt. von der Res. des Magdeburg. Jäger⸗Bats. Nr. 4 (Frankfurt a. O.), zum Pr. Lt., Hem ming, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Nien— burg, zum See: Lt. der Res. des 2. Schles. Jäger⸗Bats. Nr. 6, Gernlein, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hannover, zum See. Lt. der Res. des Westfäl. Jäger⸗Bats. Nr. 7, Pieper, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, zum Pr. Lt., Pist orius, Pr. Lt. von der Res. des Pion. Bats. Nr. 16 (IV Berlin), Dollmann, Pr. Lt. von den Pionieren 2. Auf⸗— gebots des Landw. Bezirks Hamburg, zu Hauptleuten, Diestel, Sec. Lt, von der Res. des Pion. Bats. Fürst Radziwill (Ostpreuß) Nr. 1 (Stolp,, Bettega, Sec. Lt. von der Res. des Pion. Bats. von Nauch (Brandenburg) Nr. 3 (Torgau), Eckert, Sec. Lt. von der Res. des Schles. Pion. Bats. Nr. 6 (Kattowißz), Ha es ler, See. Lt. von der Res. des Pomm. Pion. Bats. Nr. 2 (J Münster), Peter sen, Sec. Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Flensburg, zu Pr. Lis., Treptow, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Fürst Radziwill (Ostpreuß) Nr. 1, befördert. Voelkerling, Hauptm. a. D. im Landw. Bezirk 1V Berlin, zuletzt Komp. Chef im Schleswig⸗Holstein. Pion. Bat. Nr. 9, in der Armee und zwar als Hauptmann mit einem Patent vom 16. November 1888, bei den Landw. Pionieren 1. Aufgebots wiederangestellt. Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 16. Juni. v. Bernstorff, Pr. Lt. vom 1. Auf— gebot des 1. Garde⸗Landw. Regts., mit dem Charakter als Hauptm. und der Landw. Armee⸗Uniform, Pöhl, Knoblauch, Pr. Lis. vom 2. Aufgebot des 3. Garde⸗Landw. Regts.,, Schrader, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot desselben Regts.,, Boner, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 4. Garde⸗Landw. Regts, Raedler, Hauptm. vom 1. Aufgebot des 3. Garde⸗Gren. Landw. Regts., diesem mit seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Kieckebusch, Rittm. von der Res. des Hus. Regts. König Wilhelm J. (1. Rhein) Nr. 7, v. Schmieds eck, Hauptmann von der Infanterie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stettin, diesen beiden mit ihrer bisherigen Uniform, Retzlaff, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bromberg, Meyer, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schneidemühl, diesen beiden mit der Landw. Armee Uniform, Sch erz, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Brunner, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Prenzlau, Geschke, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Berlin, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Bauer, Pr. Lt. von der Infanterie 2. Aufgebots desselben Landwehr⸗Bezirks, Müller, Hauptmann, Wolff II., Sec. Lt. von der Infanterie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IJ Berlin, Hennig, See. Lt. von der Infanterie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Burg, Bühling, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Halberstadt, Koenig, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuhaldensleben, Schmidt, Pr. Lt., Herbst, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Torgau, Geßner, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Altenburg. Pfröpffer, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gera, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Schmidt J,, See. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Be⸗ zirks Weißenfels, Hagemann, Pr. Lt., Lahm eyer, Bötticher, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Naumburg, Leitlof, Pr. Lt., von der Res. des Drag. Regts. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, diesem mit dem Charakter als Rittm. und der Landw. Armee Uniform, Luks, See. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Muskau, Beyer, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Liegnitz, diem mit der Landw. Armee⸗-Uniform, Meyer, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von der Marwitz (8. Bomm.) Nr. 61, Lommel, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Striegau, Zisch, Sec. Lt von der Inf. 2. Aufgeb. des Landw. Bezirks 1 Breslau, Grunow, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, diesem mit dem Charakter als Pr. Lt., Fabritz i Sers, Lt. von der Inf. 2. Aufgeb. desselben Landw. Bez, Wanjurg, Sec. Lt, von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rybnik, Strauch, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neisse, Grupe, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Soest, Krüsem ann, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Barmen, Gerpott, Pr. Lt., Koß mann, eg. Lt, von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Geldern, Lob, See. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Aachen, Quassowski, See. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Siegburg, Wolff, Rittm. bon der Kav. 1. Auf gebots, Olbertz, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Ne irks Bonn, Wehmann, Hauptm. von der Gf 1. Aufgebots, Lampe, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Be⸗ zirks 1 Bremen, Selhausen, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Aurich, der Abschied bewilligt. en Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Rr. 128, behufs Uebertritts zur Marine Inf ausgeschieden. Hab bel, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Ge . Hannover, Schünemann, Hauptm. von der Inf. 2. Au . des Landw. Bezirks Lüneburg, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Grobe, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots, Itzel J., Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots,

. Sec. Lt. von der Kay. 2. Aufgebots, Leers, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 3. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., Goldschmidt, Rittm. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Cassel, diesem mit der Landw. Armee-Uniform, Rötter, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Gotha, Römheld III., Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Betirks Mainz. Engelhorn, Pr. Lt. von der Kap. 2. Aufgebots, Mühling, Sec. Lt. von der 5 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mannheim, Gautier, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bruchsal, Klein, Sec. Lt. von der 26. 2. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirks Rastatt, Glimpf, Pr. Lt. vom rain 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mannheim, Graeff, Hauptm, von der Feld-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frei⸗ burg, Welcker, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Straßburg, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Dom⸗ menget, Villnow, Rittm. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bez. Schlawe, diesen mit ihrer bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Kitt, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Osterode, Müller II., Sec. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Perleberg, Wöhler, Pr. Et. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Schwerin, Hartlaub, Hauptm. von der Fußart. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks IV. Berlin, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Manke, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, Grimm, Pr. Lt. von der uß⸗A Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a4. M. Best, Sec. Lt. von der Fuß-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erbach i. O., Ander sch, Sec. Lt. von der Fuß. Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lötzen, diesem mit dem Charakter als Pr. Lt. und der Landw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministerium 8. 24. Mai. Berstel, Gersch, Dr. Hoffmann, Dr. Kerckhoff, Paffet, Rohde, Schnütgen, Ueberschär, Pr. Wreszinski, Unter— Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober⸗Apothekern befördert. Doblow, Ganser, Grote, Hasbron, Jurisch, Maak, Oberhaeußer, Petzold, eus, Pöwe, Rei mer, Roth, . Ober⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied be⸗ willigt.

2. Juni. Goje, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim Garde⸗ Korps ernannt.

6. Juni. Kulse, Betriebsführer von der Art. Werkstatt in Spandau, zum Ingen. 2. Kl. ernannt.

9. Fun i. Kochen, Zahlmstr. von der 2. Abtheil. Feld⸗A rt. Regts. von Peucker (Schles.) Nr. 6, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Durch Verfügung des General-Kommandos. Zahl— meister. a. Versetzt: Runte vom 2 Bat. 5. Westfäl. Inf. Regts. Regts. Nr. 53 zur 3. Abtheil. 1. Westfäl. Feld. Art. Regts. Nr. 7, Eberhardt von der 2. zur 1, und Vilmar von der 1. zur 2. Abtheil. Hess. Feld⸗Art. Regts. Nr. 11, Beide zum 1. Juli d. I,. Höhne von der Kriegsschule zu Hersfeld zum 3. Bat. 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Car) Nr. 118, und Rentsch vom letztgenannten Bat. zur Kriegsschule zu Hersfeld, Keller von der reitenden Abtheil. 1. Bad. Feld Art. Regts. Nr. 14 zum 1. Bat. 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142; b. infolge Ernennung überwiesen: Liedtke dem 2. Bat. Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. Sp, Borowietz dem Füs. Bat. Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm I (1. Schles. Nr. 106. Guttzeit dem 4. Bat. Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß) Nr. 44, Goje dem 2. Bat. Garde⸗Füs. Regts.

Kaiserliche Marine.

Im Sanitäts⸗Korps. Neues Palais, 18. Juni. Dr. Kleffel, Marine Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., zum Marine Ober⸗ Stabes arzt 1. Kl, Schu bert, Marine⸗Stabsarzt, zum Marine⸗ Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. v. Scha b, Marine⸗Afsist. Arzt 1. Kl., zum Marine⸗Stahsarzt, Dr. Garbsch, Marine⸗Afssist. Arzt 2. Kl., zum Marine⸗Assist. Arzt 1. Kl.. sämmtlich unter Vorbehalt der Patentierung, Dr. Roediger, Trede, Assist. Aerzte 1. Kl. der Marine⸗ Res. im Landw. Bezirk Frankfurt a. M. bezw. Kiel, zu Stabsärzten der Marine⸗Res., Dr. Loeschi gk, Assist. Arzt 1. Kl. der Seewehr J. Aufgebots im Landw. Bezirk Hannover, zum Stabsarzt der See⸗ wehr 1. Aufgebots, Dr. Höllwig, Assist. Arzt 2. Kl. der Marine—⸗ Res., im Landw. Bezirk Schleswig, zum Assist. Arzt 1. Kl. der Marine ⸗Res., befördert. Die beförderten Marine⸗Aerzte des Be⸗ urlaubtenstandes erhalten ein Patent von dem Tage, an welchem die Beförderung ihrer Altersgenossen in der Armee ausgesprochen wird.

Statistik und Volksmirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Bochum schreibt man der Berliner, Volksztg.': Nach dem Geschäftsbericht des Verbandes der deutschen Berg- und Hüttenarbeiter betrug die Einnahme von 141 Zahlstellen in dem Zeitraum vom 1. Oktober 1893 bis zum 30. Aprll 1894, alfo in 7 Monaten, 11 502 4 und die Ausgabe 11 074 , der Ueberschuß also 428 ½, 21 000 6 sind zinsbar angelegt. Die Er⸗ läuterungen zu dem Geschäftsbericht geben selbst zu, daß das Resultat wenig günstig ausgefallen ist. Für die Agitation sind, damit die Ausgaben nicht die Einnahmen übersteigen sollten, nur 203 S verausgabt worden. Auf der ganzen Linie ist ein großer Rückgang der Einnahmen zu vermerken. Am 26. August findet in Bochum die Generalversammlung des Verbandes deutscher Berg⸗ und Hüttenarbeiter statt. An die Bergleute des rheinisch⸗ westfälischen Kohlenreviers wird ein Flugblatt, herausgegeben von dem bekannten Agitator Fritz Bunte, vertheilt, welches alle Bergarbeiter zu einer am 25. d. M. stattfindenden Versammlung einladet, in welcher über Schritte zur Verbesserung der Lage der Arbeiter berathen werden soll.

In Katscher in Oberschlesien ist, wie der Köln. Itg. aus Breslau telegraphiert wird, ein Aus stand unter den ÄUrbeitern bei den Meliorgtionsarbeiten in der Umgegend ausgebrochen. Die Arbeiter fordern Lohnerhöhung. Die drohende Haltung ver—⸗ anlaßte den Landrath zur Nachsuchung militärischer Hilfe.

Aus Hirschberg in Schlesien wird demfetben Blatt emeldet: Fünf Knappenvereine des Gottesberger Reviers beabsichtigen die Loslösung vom Deutschen Bergarbeiterverband und Gründung eines Niederschlesischen Bergarbeiterverbandes mit anti- sozialdemokratischer Richtung. Durch diesen Beschluß wird die nieder⸗ i Bergarbeiterschaft in zwei getrennt marschierende Verbände gespalten.

Aus Hamburg schreibt man der. Voss. Ztg.: Der Aus stand der Schauerleute und der 6 über die Entlöschung der Korndampfer, der Rhedereifirma Sloman und einiger anderer Rhedereien gilt thatsächlich als beendet mit der Niederlage der aus= e nn 5 die zum ermäßigten Lohn arbeiten. (Vergl. Nr. 144 d. Bl.

Aus München theilt die Münchener Allg. Itg.' mit, da nach einer Bekanntmachung der Geschäftsleitung der dortigen oz ia demokratischen Vereinsbäckerei auch das y r 1893 mit einem Verlust von 165365 M abgeschlossen hat, und ein Mitglieder- guthaben nicht mehr vorhanden ist.