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40) Franz. sitz Riviores dn Sud (Westafrika) 41) Französisch Guyang ... 42) Französisch. Kongogebiet. 45) Gibraltar 44) Griechenland a. 236 ost b. durch Oesterreich. Lloyd 9 Großbritannien u. Irland 46 Guadeloupe 47) Hongkong a. üb. Bremen dir. b. Über ben f, 18) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz .. 49) Kamerun . . Kongostaat
I) Labuan
52 , m. d. Brit. Besitzungen i. Niger⸗Delta (Westafrika).
53) Liberia
4) Luxembur .
55) Madagaskar (Disgo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) ..
56) Malta über Italien
9 Marokko über Hamburg. . .
58) Martinique
ö Mauritius u. Seychellen⸗Ins.
60 Mayotte
61) Mexiko
62) Montenegro
63) Natal und Echowe (3ululand)
64) Neu⸗Caledonien
65) Neue Hebriden
66) Nen⸗Fundland
85 Niederland
hd) Niederl. Indien üb. Niederland über Frankreich über Bremen
69) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg
3 Nossi⸗ Bo
71) Obock
2) Oesterreich⸗ Ungarn
73) Oranje⸗Freistaat
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d. . bis 400 M und Nachnahme pulässig.
„2f. und Assab zulässig.
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besond. Franz. Staatsabgabe .
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f. Zollkasse zu entrichtenden Erklä⸗ f. rungsgebühr von 2 Frank 50 Es.
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allen Orten Unter⸗ n und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa ein⸗ schl.,, sowie nach Suakim. erth⸗
36) Nachnahme zulässig. Werth⸗ an 2 95 S009 M nach Massaua
37) Werthangabe b. 1009 4 zul. 39) In der Taxe von 80 Pf. ist die
v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. Werthangabe bis 400. Nachnahme und Eilbestellung zulässig.
42) Nur nach bestimmten Orten. ) Werthangabe b. 1900 4 zul. 44) Zu a. Nur nach best. Orten.
Zu b. Nur nach best. Orten; Werthangabe unbegrenzt; jedes
sten des mpfängers einer zur griechischen
45) Werthangabe b. 1000 M zul. 47) Werthangabe b. 1000 zul. 48) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 M0
19) Nur nach Bibundi, 26 Batanga, Kamerun, Victoria. Werth⸗ Kamerun und Victorig. 50) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates wicht mit einbegriffen. 51) Werthangabe b. 1000 4 zul. 53) Nur nach bestimmten Orten. 54) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. ,,, unbegrenzt, Nach⸗ nahme und Eilbestellung zulässig. b7) Nur nach Casablancg, Maza⸗ an, Mogador, Rabat, Saffi und anger. .
62) Werthangabe bis 800 M zul.
66) Werthangabe b. 1000 4 zul.
67) Werthangabe bis 800 6, Ci estllmz zuläss.
69) Werthangabe unbegrenzt und Nachnahme zulaͤssig.
72) Für den sog. Grenzverkehr
o. f. Nachnahme u. Eilbestellung zulässig.
bes. Taxe. e , r. unbegrenzt,
ankreich⸗Spamen oder
über Hamburg ober ankreich ab Bordeauy
b. Azoren zur See.
6. Madeira über Hamburg direkt 7) Reénnion 8) Rumänien 39) Salvador über Hamhurg.. 80) Samoa⸗Juseln über Bremen
82) St. Helena 83) Ste Marie de Madagaskar S4) Schweden S6] Schweiz S6) Senegal 87) Serbien S8) Siam über Bremen 89) Sierra Leone 90) Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln I) Straits⸗Settlements a. über Bremen direkt. .. b. über England 92) Südafrikanische Republik 93) Tahiti 395 Togogebiet 96) Tonkin 96) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich 97) Türkei: a. Constantinopel über Varna. über Triest . b. Hafenorte n) über Triest ... über Varna .. c. Orte im Innern: I) Adrianopel über Triest über Varng Y) Janina und süber Triest Jerusalem Jüber Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sing und Tripoli (Syrien) über Frankreich 98) Tunis: a. über Frankreich b. über Oesterreich oder die Schweiz und Italien: 1 Italienische Postanstalten Y) Tunesische Postanstalten. 89) Uruguay über Hamburg oder Bremen 100 Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden)
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— den Balearen „fund den Canarischen Inseln werden nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗
fördert, von wo aus die Benach=
richtigung der Empfänger behuft
Abnahme der Sendungen erfolgt.
91 9 Werthangabe b. 10006 zul.
94) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome. e. o. ö) Adressat hat die Sendungen
lam Hafenort Haiphong abzunehmen.
96) Werthangabe (nur über Italien) bis 800 S und Nach⸗ nahme zulässig. . . 9 der Postpackete nach „3f. Orten m. . en Postanstalten
in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 19.
a, h u. e bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig.
C2. Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat.
I) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede? Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, 6. Mitiline, Prevesa, Retimo, Rhodus, Salonich, Sam⸗ sun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi.
98) b 1. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse (Susa) u. Tunis. Werthangabe bis 00 M und Nachnahme zulässig.
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Deutscher Neichs Anzeiger
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ür Gerlin außer den Rost⸗Anstalten auch die Expedition Sinzelne Aummern kosten 25 8.
Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an;
taats⸗ Anzeiger.
Aer eyugsprris brträgt vierteljährlich 4 M 50 3. ‚ i Insertionspreis fur den Naum einer Aruchzeilt 303.
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Ventschen Reichs Anzeiger
nnd Königlich Preußischen Staats Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Dienstag, den 3. Juli, Abends.
1894.
M 1H5 4.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem evangelischen e, Pannenborg-Vistor zu Emden und dem Kriminal⸗Polizei⸗Inspektor Kallmeier zu Cassel den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Oberst⸗Lieutenant Lölhöffel von Löwensprung, etatsmäßigem Stabsoffizier im 5. Badischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 113, bisher Kommandeur des 1. See⸗Bataillons, und dem Oberst⸗Lieutenant z. D. Wenzel zu Muskau im Kreise Rothenburg O.—⸗L., bisher Kommandeur des Landwehr— Bezirks Muskau, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Stadtsekretär Boecker zu Köln den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den evangelischen Lehrern Boltze zu Beyersdorf im Kreise Landsberg a. W. und Sucker zu Hermsdorf im Kreise Glogau den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern,
dem Gerichts diener Hermann Meyer bei dem Land⸗ . in Hannover das Allgemeine ene n in Gold, owie
dem Steuer⸗Aufseher a. D. Ferger zu Quedlinburg, dem bisherigen Strand vogt Kühlke zu Brunsbüttelerhafen im Kreise Süderdithmarschen, bisher zu Frederik VII Koog, des⸗ selben Kreises, dem Posischaffner reth zu 6 dem , . Ludwig Hühne zu Sarstedt im Kreise 6 em Werkmeister Wilhelm Axmacher zu Rheydt im Kreise München⸗Gladbach, dem Portier Hermann Rodenburg zu Harburg, dem Glasmacher Karl Specht zu Obernkirchen im . Rinteln, dem Schuhmachergesellen Ludwig Wintermeyer zu Sonnenherg im Landkreise
Abgereist: Seine Excellenz der Staats- und Justiz-Minister Dr.
von Schelling, nach der Provinz Westfalen.
Angekommen: Seine Excellenz der Direktor der Königlichen Staats⸗
Archive, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Sybel, vom Urlaub.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preus fen. Berlin, 3. Juli. Der Ausschuß des Bundes raths für Handel und Verkehr
hielt heute eine Sitzung.
Die Kommission für die zweite Lesung des Ent⸗
wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 25. bis 28. Juni die Berathung der Vorschriften über Einsetzung eines Nacherben (58 1804 bis 1841) fort.
Der § 1815 3 den Grundsatz auf, daß auf das des Vorerben gegenüber dem Nach⸗
bis 1822 sich ergebenden Erweiterungen — nur innerhalb der einem Nießbraucher gezogenen Grenzen verfügen vergl. 5 1815 verb. mit den 88 968, 976, 983 des Entw. II. Soweit der Vorerbe nach den S8 1815 bis 1824 ohne Ein⸗ willigung des Nacherben wirksam verfügen kann, ist dieser gleichwohl dem Vorerben gegenüber verpflichtet, seine Ein⸗ willigung oder Genehmigung zu der Verfügung in öffentlich beglaubigter Form zu ertheilen (8 1828 bf. 3, 5 1831. Beruft sich der Vorerbe, der eine Verfügung ohne die Ein⸗ willigung des Nacherben vornehmen will, einem Dritten gegen⸗ über darauf, daß die Verfügung zur ordnungsmäßigen Ver⸗ waltung der Erbschaft erforderlich sei, so hat er auf Verlangen des Dritten die Einwilligung des Nacherben beizubringen (S 1823 Abs. 1 Satz 2).
Man war einverstanden, daß der Vorerbe durch den Entwurf in der Verfügungsfreiheit zu sehr beschränkt werde, . Gegensatze hierzu von dem Grundsatz aus⸗ zugehen sei:
Verfügungen des Vorerben äber die zu der Erbschaft ge⸗ hörenden Gegenstände sind auch dem Nacherben gegenüber wirksam. ᷣ
Dagegen ergaben sich Meinungsverschiedenheiten über die von diesem Grundsatze zu machenden Ausnahmen, namentlich nach der Richtung hin, ob neben den unentgeltlichen Ver⸗ fügungen und den Verfügungen über une fr auch die Verfügungen über Rechte an Grundstücken und über Forde⸗ rungen, welche auf Zinsen ausstehen, einer Beschränkung unter⸗ . werden sollten. Die Mehrheit entschied sich dafür, den 6 Grundsatz durch folgende Vorschriften zu be⸗
ränken:
F. Telegramme. Wiesbaden und dem Fabrikarbeiter Karl Petzold zu Eilen⸗ Rechtsverhältni
Vorbemerkungen. I Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ s der neue Aufenthaltsort des Empfänger unzwelselhaßt bekannt ist, und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten . burg im Kreise Delitzsch das Allgemeine Ehrenzeichen zu erben die Vorschriften über den Nießbrauch ent⸗ a n ĩ ; ( d h finden. t delitz Allg z z — ; britannien und Srland 80 Pf, im übrigen Verkehr 80 If. (Fur Stabt⸗Telegramme beträgt bie Worttare 8 Pf, die Mindestgebühr der Reichz⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staatz⸗elegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs besinden v erleihen. sprechende Anwendung sinden. Durch die besonderen
30 Pf) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu 8) O bestellende Telegram (Ro) ober eigenhändig zu bestellende Telegramme Mr) sind n den mit (Ro) bz. f . 1 ö. ] 23 — Soweit 9 Verkehr mit dem Auslande mehrere Besörberungswege sich darbieten, sind h Gebührenfätze für den billigsten ß. Mun) hann , . enn . ? 6a mri i ö ö 1 ö — Vorschriften — der 88 1816 ff. ist dieser Grundsatz jedoch nach verschiedenen Richtungen hin durchbrochen. Der
gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Säge für andere Wege stnd bei den Telegraphenanftalten zu erfragen. - o) Im Verkehr innerhalb Dentschlands kann bie Vergütung sür Weiterbesörbderung durch Eilboten (b) (itbote . 2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für ben Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung . A0 Pf. für jebes Telegramm durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; sindet Seine Ma sestät der K öni g haben Allergnädigst geruht: Re elung des Entwurfs ge enüber wurde befürwortet das 1. * 1. . 1 * . * . dem bisherigen Legations-Sekretär bei der Königlich eln der Nacherbschaft nicht auf der Grundlage des Nieß⸗
und Bruchstriche, ur Bildung von Hohlen benußt, gelten alt 93 i die Vorausbezahlung nicht statt, so werden vie billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten dänischen Gefandischaft in Berlin, Baron von Wedell- brguchs, sondern selbständig von dem Gesichtspunkt aus zu
ö 2 Fir bringende Relegramme M. 2 — alche welche . e derben mt, beißen den Herrang mar ür die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreffache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramm zur Erhebung. Nach welchen ki. Auslande n. e anf nr . Betrag zur Dedung der Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die Neergaard den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse, sowie gestalten, daß der Vorerbe, wenn auch n, , durch
Ländern dringende Telegramme zuläffig sind ist im Taris durch ), angedeutet. Empfangzanzeige mit sich, daz Zeichen (Ok) ist baher nicht erforderlich. der Eigenthümer der Erbschaft sei. Die Kommission trat diesem
das sSzubezahlende Antwort el ramm (Rb) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramm 6 ire, e ee, d eine dringende aner 1 o ist , zu setzen. Soll eine andere Wortzahl 10 Die Zeichen (b) (REP) (PC) u. s. w. (vgl. 3— 5) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufsschrift in Klammern nieder⸗ Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verlelhen. — se . h Vorschlage bei. Im einzelnen wurden sodann auf dieser Grundlage folgende Beschluͤsse gefaßt:
vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (F 16 Wörter). Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich⸗ I) Der Vorerbe hat dem Nacherben auf Verlangen ein
er Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche Verzeichniß der zu der Erbschaft gehörenden Gegen⸗ Deutsches Reich. stände mitzutheilen. Das Verzeichniß ist mit der Angabe . ( des Tages der Aufnahme zu versehen und von dem Vorerben Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: zu unterzeichnen. Der Vorerbe hat auf Verlangen den Nach— RNentenschuld.
den Landgerichts-Rath Laurent in Zabern zum Rath erben zur Mitwirkung bei der Aufnahme zuzulassen. Der Als Ersatz für z 1822 wurde ferner die Aufnahme
bei dem Ober⸗Landesgericht in Colmar, und Nacherbe kann auch fordern, daß die Unterzeichnung öffentlich folgender Vorschriften beschlossen: den Amtsrichter Pr. Mühlhäuser in Niederbronn zum beglaubigt oder daß es durch die zuständige Behörde oder durch Der Nacherbe kann verlangen, daß der Vorerbe die zur Richter bei dem Landgericht in Zabern zu ernennen. einen zuständigen Beamten aufgenommen werde. Die Kosten Erbschaft gehörenden Inhaberpapiere, soweit deren Bereit⸗ 6 ö China und Corea (D via Amur) (RO) Perun (0) . der Aufnahme und der Beglaubigung fallen der Erbschaft zur haltung nicht zur Berichtigung von Nachlaßverbindlichkeiten er ee, . 8 *. J ⸗ 1 ; 8 . serner Cap-Kolgnie (mit West Griqug— MFI: Maeao 40 Philippinen-Inseln (D via Amur) (R0): J. kö Last (vergl. S 1815 verb. mit 5 945 des Entw. II). oder zur d, , . erwaltung der Erbschaft er⸗ e . w land) ranie, Freists at. u,. Sid. Afri. übrige Iustalten.· 3 Luna (Manila) 5. Dem Kaiserlichen Konsul von Loehr in Gala Der Erbe kann den Zustand der zu der Erbschaft forderlich ist, nebst den Erneuerungsscheinen bei einer Hinter⸗ HBr, m Bolama b ian Kaah) fblllicher ober west, Sen än, Geis Bufbire, Ruf gh ,, G; itz. n , ö 1 pan Gelegen vom g, Mai 46 . Sachen auf seine Kosten durch Sachverständige legungsstelle oder bei der Reichsbank dergestalt hinterlegt, ; licher Beg) Gion MF) 1. Heglgn, Hestlich dom Meridian von . . a, j tellen lassen. Das gleiche Recht steht dem Nacherben zu daß der Anspruch auf Herausgabe nur mit Einwilligung des Nacherben geltend gemacht werden kann. Den 6
Ausgenommen sind unentgeltliche Verfügungen, sowie Verfügungen über Grundstücke, üher Rechte an Grundstücken mit Einschluß der Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden und über Forderungen, für welche eine Hypothek besteht. In diesen Agen finden die Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten her⸗ leiten, entsprechende ke ,,
Gehört eine Hypothekenforderung zur Erbschaft, so steht die Kündigung und Einziehung der Forderung dem Vor⸗ erben zu. Der Vorerbe kann jedoch nur verlangen, daß der Schuldner das Kapital an ihn nach Beibringung der Ein⸗ willigung des Nacherben feht oder für ihn und den * erben hinterlegt. Im Falle der Hinterlegung ist der Nach⸗ erbe dem Vorerhen verpflichtet, in die zum Zwecke der Wiederanlegung einzuwilligen. Diese Vorschriften
elten auch für eine zur r , gehörende Grund⸗ oder
beliebiger Art von 0 Wörtern für denselben Weg nicht Überschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Wiederholung bedeutenden Ausdrücke in französis eines vorangegangenen Telegramms. . ⸗ ( Sprache gebräuchlich ist. . ⸗ . . ; :
5s) Für die Bergleichung eines Telegrammß (PC) (Gergleichung) is6t ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche 11) Die Gebühr für jede einzelne Bervielfältigung eines Telegrammz beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil Telegramm von gleicher Wortjaßl zu entrichten. derselben 40 Pf. Das Telegramm wirb, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika
6) Für die Empfangzanzeige (E) (Empfangtanzeige) ist vie Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig.
oöhnli Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punkt 9). 12 Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. : gewöhnlichen 23 bie g ach fen dung . — CES) ie nnen — innerhalb ves europäischen Vorschriftenz⸗Bereich 18m Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger jur Beförderung an das
7 zulässig — s. volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Dag Nachsenden findet auch ohne besonberes Verlangen satt, sofern Telegravhenamt mitgegeben wird kommen 10 Pf. zur Erhebung.
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf Wort B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: an. . 10 Buchstaben oder 3 gif un im Verkehr mit:
Cap⸗Verdische Inseln (D) (RG) (MP): Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf St. Vineent, Insel Pers. Golf (Via Persien, Bushire) (RO) San Thiago, Insel (MP) Bushire
Chile (RO) übrige Anstalten
B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:
AUfrita, Süd⸗ (DI(RO) (MP) , ausg. engl. Kol.: Dentschland () Go) M*) urban in Natal (östl. oder westl. Weg). Betschuanaland: Anstalten d. British Soutn
Afrika. Westküste (we tlicher Weg) 3 (D) (RO), übrige g, in
A. Die Wortlänge ist festgesetzt auft 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:
Canarische Inseln (via Cadixꝝ) 9QAfrita, Ssttüfte (6silicher Weg (Rö Columbien, Revublit via Galveston) (RC): Werkhne⸗Udinst für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, 6 3
— . i (MP), , . 6 e fn. . t II. ö . östlich von demselben (vergl. S 1815 verb. mit 8 944 des Entw. Ih.
. ‚ Assab übrige Anstalten okhara
Tonatry 0 BPeutsch. Dstafrika Costa Rica (Ro) Salvador KG); Liberiad
Fotenou (Porto nobo und Wydah.! = Lamu, Malindi und Witu Eenador (via Galveston) (EO) — übrige In eb, ; 3
Soanda Massaua GEgypten: (via Triest) o e ger, 36 Siam (via Bushire Moulmein) (RO).
Nossamedes 1 Mauritius MP) 1. Region übrige Anstalten Singapore is Hufhire, Penangh (Ro) (MP)
22 Mozamb. u. Lourengo⸗Marques (Delagoa⸗ Bai) n tan, . 5 Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP) an Thome . Obock Suakim (via Kabel Suez⸗Suakim) 3h Uruguay (RO)
Senegal (is Teneriffa - 3 Guatemala (RG): San Jofe 6 Venezuela (via Haiti) (Ro)
übrige Länder s. unter B. Afrika. übrige Anstalten 5 Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch⸗ Algerien und Tunis (D) (RO) MPE) .. onduras (RO) Amerika (mit BSahama⸗ u. Bermuda⸗ Azoren (L) (EO) (ME) . In u. St. Pierre⸗Miquelon (o); Belgien (O0) (RG) (MP) übrige Anstalten an der Goldküste .... 8 . New Vork City (sämmtliche Anstalten) Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO) MP). — 20 Bathurst (Senegambien) 890 Guyana, Franz. (via St. Vincent oder Bahama⸗Ins.: New⸗Providence Kw (RO)(MP)) — 20 Bonny u. Braß (Nigerdelta) 9 55 Teneriffa) - . Bermuda ( Insel) Dänemark (D) (RO) MIP) — I0 Deutsches Togo⸗Gebiet (via Engl. Eastern Guyana, Niederl. (via Key 56 Ro) die übrigen Orte.... 1 1M 5Pf. bis
ankreich (D) (RO) (MPE) —12 Kabel, St. Vincent (RO) (MPE) .... S 60 Indien (via Bushire) (RO) (MFP): Britisch⸗ Westindien (Ro): Antigua
ibraltar — 25 Kamerun (via Engl. Eastern Kabel, St. Indien und Kaschmir Barbados Griechenland (D) (RO) (MP) Vincent) (RO) MP) 10190 Birma
Großbritannien und Irland Lagos (Sklavenkůste) 875 Ceylon Sierra Leone 670 Isthmus von Panama (RO)
übrige Länder s. u. A. Afrika. apan (D) (RO) 40 Annam, (via Bushire, Moulmein) (RO) Mb) 575 Madeira (DP) d. 96 Curaęao . . — 40 Mrabien (RO) (MP): Aden, Perim u. Hedjaj 3565 Malacca, Halbinsel (via Bushire, Penang) Dominica (kleine Antillen⸗Inseh Montenegro Y 420 (Ro) (MPE): Grenada Niederland M) Eo) MP) 595 Malacca, britisch Guadeloupe. . . Norwegen (D) (RO) MP) 15 Anstralien (via Bushire, . erak 1 Halti⸗San Domingo; Mole St. Nicolas Oesterreich⸗ Ungarn (D) (RO) (MHP) ... Süd⸗Australien (MP) u. West⸗ 9 elebu, aher Selangor u. Sungei Ujong Cap Haltien und Port au Prince... (MP) Victoria (RO) (MP) 500 Mexico (EO): Ch : MF) Neu⸗Caledonien 1040 66 illo, Matamorgs in Tamaulipas, Puerto ches u. kaukasisches Neu⸗Süd⸗Wales 505 tonterey, Sabinas, Saltillo, Sauz ... Jamagieg Neu⸗Seeland (RO) 530 Mexico City, Tampico u. Vera Cruz. . Marie⸗Galante Tasmania 5böh] übrige Anstalten Martinique Queensland ! 945 Nicaragua (RO): San Juan del Sur... ort Rigo . 3 Besitzungen an Bolivien (RO) 636. ührige Anstalten ö. St. Christoph (St. Kitte) tüste (D) (Ro) .. 20 Borneo Brit.): Ins. Labuan (via Bushire, Niederl. Indien (vie Bushire, Penang) Ste. Croix MP) Penang) 660 (Ro) MFP): J St. Lucia GBrasilien (D) (MEP): übrige Inseln St. Thoma . Pernamhuco h ecife) (15 Paraguay (RO) St. Vincent (Westindien) übrige Anstalten 595 Penang (via Bushire) (RO) (MP.) .... Trinidad, Insel
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
, , a, , nn n rn, . 2) Der Vorerbe hat bei dem Eintritte der Nacherbfolge papieren stehen Orderpapiere gleich, die mit einem Blanko⸗ . zu beurkunden H dem Nacherben die Erbschaft in dem Zustande heraus⸗ indossament versehen sind. ; . . ; zugeben, welcher sich bei einer während der Dauer er Vorerbe kann die Papiere, statt sie zu hinterlegen, des Rechts des Vorerben bis zur Herausgabe auf seinen Namen mit der Bestimmung . oder fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung er⸗ in Buchschulden des Reichs oder eines Bundesstaats um⸗ Die Nummer 29 des Reichs-Gesetzblatts, welche von giebt. er Vorerbe hat nur für diejenige Sorg⸗ wandeln lassen, daß er über die , . heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter ; falt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten oder die Buchforderungen nur mit Zustimmung des Nach⸗ Nr. AIS5 die Verordnung, betreffend die Abänderung und anzuwenben pflegt. Gelder die nach den Regeln einer ord⸗ erben verfügen kann. Ergänzung der Bestimmungen über die Tagegelder und Fuhr- nungsmäßigen Verwaltung dauernd anzulegen sind, darf der Die Hinterlegung von Papieren, die zu den verbrauch⸗ kosten von Beamten der Reichtz⸗Post⸗ und Telegraphen. Vorerbe nur nach den für die Anlegung von Mündelgeldern baren Sachen gehören, sowie die Hinterlegung der i verwaltung. Vom 27. Juni 1894. geltenden Vorschriften anlegen (vergl. S 1815 verb. mit 8 946 Renten⸗ oder Gewinnantheilscheine kann nicht verlangt Berlin W., den 3. Juli 1854. Abs. 2, 35 947, öl, 955, 960, 968 des Entw. Ih. werden. . Kaiserliches Post⸗ Zeitungsamt. 3) Ver Nacherbe ist berechtigt, von den Vorerben Aus⸗ Gehört zu der Erbschaft eine Buchforderung gegen das Weberstedt kunft über den Bestand der Erbschaft zu verlangen, Reich oder einen Bundesstaat, so hat auf Verlangen des ; wenn Grund zu dem Verdacht einer seine Rechte erheblich ver= Nacherben der Vorerbe seine Einwilligung dazu zu ertheilen, letzenden Führung der Verwaltung vorliegt. . daß in das Schuldbuch die Beschränkung eingetragen wird, 4) Zu einer eingehenden Erörterung führte die Frage, über die Forderung könne nicht ohne Zustimmung des Nach⸗ inwieweit Verfügungen des, Vorerben über die zu erben verfügt werden. der Erbschaft gehörenden Gegenstände auch dem Im Anschluß an den Entwurf (ogl. f 1828 Abs. 3 verb. ᷓ . Nacherben gegenüber wirksam sein sollen. Der mit 8 1823 Abs. 2 und s§ 1823, 1831) soll andererseits dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Entwurf (5 1828 Abs. I) stellt den Grundsatz auf, daß solche Vorerben, e, er in der r e . die Verfugung Medizinal⸗Angelegenheiten. Verfügungen, soweit sie, das Recht des Nacherben vereitein aber zur Berichtigung von Nachlaßverbindlichkeiten oder zur Der Direktor des Provinzial-Museums in Hannover oder beinträchtigen würden, im. Fall des Eintritts ordnungsmäßigen Verwaltung der Erbschaft erforderlich ist, Dr. Reimers daselbst ist zun Provinzial-Konservator der der Nacherbfolge, vorbehaltlich der Bessmmun en über den das Recht beigelegt werden, zu verlangen, daß der Nacher Provinz Hannover bestellt worden. Schutz des guten Glaubens, unwirksam sind. Sie sind jedoch lee. Einwilligung zu einer solchen erf ung in öffentli Den Musiklehrern Fwan Knorr und James Kwast 8 1828 Abf. 2) nicht unwirksam, wenn sie nach den be. beglaubigter, Torm ertheile Einvernehmen bestand ferner, da zu Frankfurt a. M. ist das Prädikat Professor beigelegt sonderen ,, . der S8 1815 bis 1324 von dem Vor⸗ es dem Erblasser zu gestatten sei, dem Vorerben von den he⸗ worden. erben ohne Einwilligung des Nacherben vorgenommen werden schlossenen Beschränkungen unter Einhaltung der im 5 1840 Der Departements und Kreis-Thierarzt Dr. Mehrdorf können. Dies ö namentlich der Fall, wenn die a n ür die Na ö auf den Ueberrest gezogenen Grenzen zu in Königsberg i. Pr. ist i ec zum Fer n, fr, des zur en nn n . er el . . . ee ge e. s hlichen Jahalt bes g ö 6. 34 ini Medi ? ̃ ; n é zur Berichtigung der Erbschaftsschulden, erfor j w in . . K . ar,, Erblasser . 3 orerben Urtheil, das zwischen einem * und einem Dritten i ; erweitert hat (3 18243. Im übrigen kann der Porerbe über einen gegen den Vorerben als Erben gerichteten Anspruch vor
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Cuba, und zwar: Serge, dienfuegos Santiago de Cuba... übrige Anstalten ....
Königreich Preußen.
Marokko: Tanger (D) (RO)
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ustralien 1 ihuahua City, Guaymas, übrige Anstalten. Flat: und übrige Anstalten ....
— S — — — — — — —— O0 2 — — — — N ·— DN — — — — N —
Spanien und den 3 er nordafrikanischen
, , . .
Türkei, ausgeschl. Ost ⸗ Kumelien(s. Bulgarien) (b) (Ro) (ME)
die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände ohne die Einwilligung über einen der Nacherbfolge unterliegenden 6er ! n , von einigen aus den 88 1816 ] für und gegen den Nacherben wirkt, sofern
1076 des Nacher
Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs ⸗ und Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeigers (Schol y.