1894 / 155 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Neichs ⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigera

des Neutschen Reichs Anzeigers Berlin 3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

M 155.

1894.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichts⸗Präsidenten Polch zu Trier den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Amisgerichts-Rath Stumpff zu Homburg v. d. H. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Major a. D. Werner zu Berlin, bisher à la suite des Magdeburgischen . iments Nr. 36 und vom Neben- Etat des Großen Generalstabs, dem Major a. D. Danckwarth zu Blasewitz bei Dresden, bisher Bezirks⸗ Offizier bei dem Landwehr⸗Vezirk Danzig, und dem Konser⸗ vator des städtischen Historischen Museums zu Frank⸗ furt a. M. Otto Cornill daselbst den geolh'n dler⸗ Orden vierter Klasse,

dem Salzwäger Heinrich Koch zu Salzdetfurth im Kreise Marienburg i. H. und dem Hofverwalter Gottlieb n hn 6 Rothdorf im Kreise Kosten das Allgemeine Ehren— zeichen, sowie

dem Matrosen⸗Artilleristen Görlitz von der 4. Matrosen⸗ 11 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

aus Anlaß der a n, des neuen Justizgebäudes in

Hamm den nachbenannten Personen folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:

den Senats⸗Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts Alt⸗ haus und Hanow in Hamm; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Land⸗Bauinspektor Butz in Hamm; das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold:

dem Ersten Gerichtsdiener, Botenmeister Heppert in Hamm;

das Allgemeine Ehrenzeichen:

dem Gerichtsdiener Kolk in Hamm; die Kronen-Orden⸗-Medaille:

dem Polier Heinrich Sommer in Hamm;

den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath:

dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Ruhfus in Hamm;

den Charakter als Amtsgerichts-Rath: dem Amtsrichter Vüllers in Hamm;

den Charakter als Kanzlei⸗Rath:

den Ersten Gerichtsschreibern, Sekretären Schmidt und Köster in Hamm.

Den tsches Reich.

Verordnung r Ausführung des Gesetzes zum 2 der aarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 441) und des Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891 (Reich s⸗Gesetzbl. S. 290.

Vom 30. Juni 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen auf Grund der Bestimmung im § 25 des Gesetzes um Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 18314 656. esetzbl. S. 441) und auf Grund der Bestimmung im 14 des tsehe betreffend den Schutz von Gebrauchs⸗ mustern, vom J. Juni 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 290) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundes⸗

raths, was folgt:

J. Waarenzeichen.

1.

Für die auf . bezüglichen Angelegenheiten wird in dem Patentamt eine besondere Abtheilung gebildet, welche die Bezeichnung: = Abtheilung für Waarenzeichen führt.

Die Abtheilung besteht aus einem rechtskundigen Mit⸗ . als Vorsitzenden und aus Mitgliedern, welche rechts⸗ undig oder in einem Zweige der Technik sachverständig a Die , der Mitglieder an die Abtheilung erfolgt durch den 3 ler.

Im Falle der Verhinderung eines Mitglieds kann der Präsident des Patentamts einem anderen Mitgliede der Be— hörde die Vertretung Übertragen.

8 2.

Für Beschwerden gegen die Beschlüsse der Abtheilung für Waarenzeichen, sowie für die Erstattung von Gutachten gemäß § 11 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 ist die Beschwerde⸗ abtheilung JI des Patentamts i nin.

Die Beschlußfähigkeit der Abtheilung für Waarenzeichen . die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern edingt.

Die Beschwerdeabtheilung L entscheidet über Beschwerden 6 die Beschlüsse der Abtheilung für Waarenzeichen in der

esetzung von fünf Mitgliedern, von denen mindestens zwei rechtskundig sein muͤssen. Soweit es sich um die Erstattung ,,, ten handelt, genügt die Anwesenheit von drei Mit—⸗ gliedern.

Die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über Aus⸗ schließung und Ablehnung der Gerichtspersonen finden ent⸗ sprechende Anwendung.

Zu den Berathungen können Sachverständige, welche nicht Mitglieder sind, zugezogen werden; dieselben dürfen an den Abstimmungen nicht theilnehmen.

4.

- 16 Berathung und . in einer Sitzung be⸗ arf es

a. in der Abtheilung für Waarenzeichen für die Be⸗ schlußfassung über die Versagung der Eintragung eines Waarenzeichens, sowie für Beschlüsse, welche die Ueberein⸗ stimmung von Waarenzeichen und in den Fällen des 5 8 des Gesetzes vom 12. Mai 18954 die Löschung von Waarenzeichen gegen den Widerspruch des Inhabers betreffen;

b. in der Beschwerdeabtheilung L für die Beschlußfassung auf Beschwerden gegen Beschlüsse der Abtheilung für Waaren⸗

zeichen. O.

Die Beschlüsse und egen erfolgen im Namen des Patentamta; sie sind mit Gründen zu versehen, schriftlich . und allen Betheiligten von Amtswegen zuzu⸗ tellen.

§8 6

Ueber die Eintragung eines Waarenzeichens in die Zeichen⸗ rolle erhält der Inhaber eine ,

Ueber Modelle, Probestücke und sonstige Unterlagen einer Anmeldung trifft, insoweit deren Aufbewahrung nicht mehr für erforderlich erachtet wird, der Präsident des Patentamts im Einvernehmen mit der Abtheilung für Waarenzeichen Ver⸗

fügung. 88.

Im übrigen finden auf die Einrichtung und den Geschäfts⸗ n des Patentamts und das Verfahren vor demselben in ngelegenheiten des Schutzes der Waarenzeichen die Bestim⸗ mungen in den 4, 6, 8 bis 11, 13, 14, 25 bis 30 der Kaiserlichen Verordnung vom 11. Juli 1891 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 349) entsprechende Anwendung.

IAI. Gebrauchsmuster.

589. Insoweit in Angelegenheiten des Schutzes von Gebrauchs⸗

mustern das Patentamt zur Erstattung von Gutachten

ermächtigt wird, sind hierfür die Beschwerdegbtheilungen, und

zwar jede innerhalb derjenigen Zweige der Technik zuständig, welche ihr hinsichtlich der k gemäß den 1 und 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 11. Juli 1891 zugewiesen sind.

Urkundlich unter Unserer 8 steigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Kiel, den 30. Juni 1894 an Bord Meiner Yacht „Hohenzollern“. Wilhelm.

(II. 8.) von Boetticher.

Dem Kaiserlichen Konsul von Jecklin in Mabrid ist auf Grund des 81 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von ,, vor⸗ unehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von ien zu beurkunden.

Den Kaiserlichen Konsuln von Hartmann in Alexandrien und von Wichert in Kairo ist auf Grund des 51 des ge er, vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 5 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für ihre Amtsbezirke die Er⸗ mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige oi r von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutz lebenden r, . vorzunehmen und öl. Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu be⸗ urkunden.

Dem zum belgischen Konsul für die Provinz Westpreußen mit dem Amtssitz in Danzig ernannten Kaufmann E. Patz ig und

dem zum mexikanischen Konsul in Mannheim ernannten bisherigen mexikanischen Vize⸗Konsul Carl Leoni ist namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.

Das in Port Glasgow aus Stahl neu erbaute Väadlschiff „H. F. Glade“ von 1717,00 britischen Registertons Netto⸗ Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehößrigen Carl Henoch jr. in Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge er⸗ langt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer Bremen zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat zu Glasgow unter dem 15. Juni d. J. ein Flaggen⸗ attest ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Reiseverbindungen nach und von Bad Bertrich.

In der Zeit vom 1. Juni bis Ende September 8d. J. bestehen

folgende Perfonenpostverbindungen nach und von Bad Bertrich: L Personenpost Bullay Lutzerath: aus Bullay 1035 Vorm. lim Anschluß an die Züge 291 aus

Diedenhofen (in Bullay g, 11 Vorm.) und 296 aus Koblenz (in Bullay 10,7 Vorm. )],

aus Alf 10, 5 Vorm.

durch Bertrich 11,50 bis 11,55 Vorm. ,

in Lutzerath 1,30 Nachm.;

aus Lutzerath 5, 15 Nachm.,

durch Bertrich 6,30 bis 6,35 Nachm.,

aus Alf 7,35 Abends,

an Bullay 7, 55 Abends zum . an die Züge 303 nach Koblenz (9, 15 Abends) und 30 nach Diedenhofen (3 8 Abends)

II. Personenpost Bullay Bertrich:

aus Bullay 8, 15 Abends (im Anschluß an den Zug 304 aus Koblenz in Bullay 8,8 Abends),

aus Alf 35 Abends,

an Bertrich 9.25 Abends;

aus Bertrich 7,50 Vorm.

aus Alf 8,45 Vorm. ,

an Bullay 90 Vorm. zum Anschluß an die Züge 291 nach Koblenz (9,11 Vorm.) und 296 nach Diedenhofen (10,7 Vorm. )].

Beiwagengestellung findet in Bullay und Lutzerath nach Be⸗ dürfniß statt. Das Personengeld beträgt für eine Fahrt von Bullay bis Bertrich oder umgekehrt 90 4.

Koblenz, den 2. Juli 1894.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Schwerd.

Die Nummer 30 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 2186 die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum 656 n der Waarenbezeichnungen vom 17. Mai 1 Reichs⸗Gesetzbl. S. 441) und des Gesetzes, betreffend den

. von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 290). Vom 30. Juni 1894.

Berlin, den 4. Juli 1894.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Erbprinzen Christian Kraft zu Hohenlohe⸗ Oehringen zum Oberst⸗Kämmerer zu ernennen.

Finanz⸗Minist erium.

Dem Kataster⸗Kontroleur Emil Schröder zu Meschede ist bei seinem Uebertritt in den Ruhestand der Charakter als Steuer⸗Inspektor verliehen worden.

Ministerium-der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisher mit der kommissarischen Verwaltung der sikate des Stadtkreises Posen und des Kreises Posen⸗ beauftragte Stabsarzt a. D. Dr. Panienski in Posen i zum en g, dieser Kreise ernannt worden.

Dem Oberlehrer Hermann Schneider am Friedrichß⸗ Gymnasium in Frankfurt a. O. ist aus Anlaß der Feier des 200 jährigen Bestehens der Anstalt der Charakter als essor beigelegt worden. .

Am Schullehrer⸗Seminar zu Eckernförde ist der bisheri n,, Filskov zu Apenrade als ordentlich

eminarlehrer angestellt worden.