Abgereist:
Seine Excellenz der Chef⸗Präsident der Ober⸗Rechnungs⸗ kammer und des Rechnungshofes des Deutschen Reichs, Wirk⸗ liche Geheime Rath von Wolff, mit mehrwöchigem Urlaub nach Süddeutschland;
der General⸗Direktor der indirekten Steuern, Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz Rath Schomer, mit Urlaub.
Per sonal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Kiel, an Bord S. M. Pacht „Hohenzollern“, 26. Juni. Kindler v. Knobloch, Major a. D. zuletzt im 2. . Feld⸗ Art. Regt. Nr. 26, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. An Bord S. M. Jacht Meteor“ vor Travemünde, 29. Juni. Mogwitz, pens. Feldw., bisher von der Schloßgarde⸗Komp., der Charakter als See. Et. verliehen.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 4. Juli.
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin trafen nach einer nebligen Ueberfahrt gestern Abend in bestem Wohlsein in Stavanger in Norwegen ein.
Heute Vormittag nahmen Seine Majestät der Kaiser Vorträge entgegen und gedachten bei dem klar gewordenen . Nachmittags die Reise in den Hardanger Fjord fort⸗ zusetzen.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und fuͤr Rechnungswesen, sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath beim Rechnungshofe des Deutschen Reichs Raffauf ist nach Süd⸗ tirol abgereist.
Der Königlich württembergische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe Freiherr von Varnbüler ist von kurzem Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Dem Vernehmen nach sind die Geheimen Regierungs— Räthe im Ministerium des Innern Dr. Brandt und von Knebel⸗Döberitz zu Geheimen Ober⸗-Regierungs⸗Räthen be⸗ fördert worden.
Hessen.
Seine Majestät der König von Sachsen stattete vor— gestern Seiner k Hoheit dem Prinzen Wilhelm auf der Rosenhöhe und Ihrer Durchlaucht der ö von Battenberg auf Schloß Heiligenberg
esuche ab. Abends fand im Kaisersaale des Großherzoglichen Schlosses in Darmstadt Galatafel statt, bei der Seine Königliche Hoheit der Großherzog einen Toast auf Seine Majestät den König von Sachsen ausbrachte. Seine Majestät der König erwiderte mit einem Trinkspruch auf Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Groß⸗ hertzogn Gestern früh begaben sich der König von Sachsen und der Großherzog zur Jagd in den Bibliser und Lorscher Wald. Die Abreise Seiner Majestät des Königs von Sachsen von Darmstadt erfolgte heute Vormittag.
Wie die „Darmst. Ztg.“ in ihrem amtlichen Theile meldet, hat Seine Königliche Hoheit der Großherzog am 2. Juli den bisher am Großherzoglichen Hofe beglaubigten Königlich preußischen außerordentlichen ö. und bevollmächtigten Minister Freiherrn von Plessen behufs ,, seines Abberufungsschreibens in besonderer Audienz empfangen.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Kaiser traf gestern Abend 5 Uhr in Madonna di Campiglio ein, wo Allerhöchstderselbe von der Kaiserin er⸗
wartet und herzlichst begrüßt wurde. Die Bevölkerung be⸗ reitete dem Kaiser einen begeisterten Empfang.
Das ungarische Oberhaus erledigte gestern die j und vertagte sich alsdann bis zum 25. Sep⸗ tember. Zu Beginn der Sitzung gedachte der Präsident Szlavy mit Worten des Abscheues der Er mordung Carnot''s, die nicht nur von seiner Familie und der Republik, sondern auch von der ganzen Welt beklagt werde. Der Präsident gab hierauf namens des ungarischen . dem Beileid der ö des Verblichenen sowie der Antheilnahme an der Trauer m ele Ausdruck und wünschte unter lebhafter Zustimmung
rotokollierung dieser Kundgebung.
Frankreich.
Der Präsident Casimir-Périer empfing gestern Nach⸗ mittag im Ministerium des Auswärtigen in Gegenwart des Minister⸗Präsidenten Dupuy und seines militärischen n . das diplomatische Korps in feierlicher Audienz. er Nuntius Msgr. Ferrata hielt eine Ansprache, worin er dem W. T. B.“ zufolge hervorhob, daß das diplomatische Korps keiner Regung in dieser schmerzlichen Krise, die Frankreich soeben durchgemacht habe, emd ge⸗ blieben sei; der Redner gedachte des Abscheus, den die Ermordung Carnot's im Auslande hervorgerufen habe, sowie der Beweise von Theilnahme, die von überall her ein⸗ Zetroffen seien. Frankreich habe die einer großen Nation
würdige Ruhe zu bewahren gewußt; durch den re . Gang seiner Einrichtungen habe es in würdige Hände die oberste Gewalt übergehen lassen, die selbst die verabscheuungs⸗ würdigsten Attentate überdauere.
Im Namen aller Souveräne — so fuhr der Nuntius fort — und in unserem eigenem Namen bringen wir unsere aufrichtigsten und ehrfurchts⸗ vollen Glückwünsche dem hervorragenden Manne dar, dessen hohe, 61 von Jedem unter uns hochgeschätzten Eigenschaften ihm soeben
ie Auszeichnung der Wahl durch seine Mitbürger verschafft haben.
Herzen schließen wir hier unsere Wünsche für Sie und für Frankreich an. Möchte doch dieses edle Land unter Ihrer weisen Leitung das Gedeihen der materiellen Ordnung, welches die Welt bewundert, und ebenso diese Güter höherer Ordnung, die eine viel sicherere Garantie für das Wohl der menschlichen Gesellschaft sind, sich mehr und mehr entwickeln sehen!“
Der Nuntius schloß, indem er Gottes Segen herabflehte auf den Präsidenten und auf die edle Nation, deren Geschicke auf das engste mit der menschlichen Zivilisation verknüpft seien.
Der Präsident Casimir⸗Périer erwiderte:
Ich bin tief gerührt von diesen Worten der Sympathie, welche im ganzen Lande ein Echo finden werden. Die Einmüthigkeit in der schmerzlichen Bewegung, mit der das Attentat aufgenommen wurde, und die von allen Seiten dargebrachten Kundgebungen, die stets eine theure Erinnerung für Frankreich bilden werden, ließen das Land die Stärke der Gefühle erkennen, welche es mit den übrigen Nationen ver⸗ binden. Der Antheil, den die zivilisierte Welt an Frankeichs Trauer
enommen hat, ist eine Linderung seines Schmerzes. Die Vertreter des
olks haben durch die Wahl eines früheren Ministers des Aus— wärtigen klar zu erkennen gegeben, welch hohen Werth die Republik auf die Erhaltung a n n , Beziehungen legt, jener kostbaren
reundschaften, die das sicherste Pfand des Friedens und des Fort⸗— chritts sind.“
Der Präsident schloß mit der Versicherung, daß ihn die Wünsche des diplomatischen Korps besonders lebhaft berührten; es seien die in diesem herrschenden Beziehungen wechsel⸗ seitigen Vertrauens, die dazu beitrügen, ihm seine große und schwere Aufgabe zu erleichtern.
Am Abend fand bei dem Präsidenten zu Ehren der Bot⸗ schafter, Gesandten und außererdentlichen Vertreter auswär⸗ tiger Mächte, die an dem Begräbnisse Carnot's theilgenommen hatten, ein Diner statt.
Im Senat und in der Deputirtenkam mer wurde gestern, und zwar im Senat von dem Justiz-Minister Gusrin, in der Kammer von dem Minister-⸗Präsidenten Dupu n, fol⸗ gende, mit anhaltendem Beifall aufgenommene Botschaft des Präsidenten Casimir⸗Psérier verlesen:
Von der Nationalversammlung zum ersten Beamten des Landes berufen, bin ich nicht der Mann irgend einer Partei, sondern gehöre Frankreich und der Republik an. Ein verabscheuungswürdiges Ver⸗ brechen, das von dem nationalen Bewußtsein verdammt wird, hat dem Vaterlande den unbescholtenen Bürger geraubt, der während sieben Jahre der eifrige Wächter unserer Institutionen war. Möge das An⸗ denken an diesen Helden der Pflicht mich leiten und führen! Das Gewicht der Verantwortlichkeit ist zu groß, als daß ich es wagen könnte, von meiner Erkenntlichkeit zu sprechen. Ich liebe mein Vaterland zu heiß, um an dem Tage, an welchem ich sein Oberhaupt wurde, glücklich zu sein. Möge es mir vergönnt sein, in meiner Vernunft und in meinem Herzen die nöthige Kraft zu finden, um Frankreich würdig zu dienen. Der Akt der Nationalversammlung, welcher die Uebertragung der Gewalt in wenigen Stunden sicherte, ist in den Augen der Welt eine neue Weihe der Institutionen der Republik gewesen. Ich spreche meinen Dank aus für die vor⸗ ehe he bewundernswerthe Kundgebung der Dankbarkeit und lchtung. Ein Land, das inmitten so grausamer Prüfungen sich einer solchen moralischen Disziplin und einer solchen politischen Kraft fähig zeigt, wird auch die beiden sozialen Kräfte zu vereinigen wissen, ohne welche die Völker zu Grunde gehen: die Freiheit und eine Regierung, welche entschlossen ist, die für eine republikanische Demokratie nothwendigen sittlichen Eigenschaften zu entfalten. Es ist meine feste Absicht, die Geschicke der Republik nach den sieben Jahren, für welche sie mir anvertraut sind, anderen Händen zu über⸗ geben. Mit Ehrfurcht vor dem Willen der Nation und durchdrungen von dem Gefühl meiner Verantwortlichkeit werde ich die Pflicht haben, die mir von der Verfassung anvertrauten Rechte weder zu ver⸗ kennen noch irgendwie verkümmern zu lassen. Frankreich, das seiner selbst sicher ist, das auf seine Armee und seine Marine vertrauen kann und das soeben von den Regierungen und den Völkern ein⸗ stimmige rührende Beweise der Sympathie erhalten hat, Frankreich kann erhobenen Hauptes seine Liebe zu einem seiner selbst würdigen Frieden versichern. Frankreich wird die große Heimstätte des geistigen Lichtes der Toleranz und des Fortschritts bleiben. Der Senat und die Kammer werden es verstehen, den Wünschen des Landes zu entsprechen, indem sie sorgsam alle Maßregeln prüfen, welche dem guten Ruf Frankreichs dienen und dazu beitragen können, den Ackerbau, die Industrie und den Handel weiter zu entwickeln, sowie den öffentlichen Kredit noch mehr zu stärken. Das Parlament wird den Beweis zu liefern wissen, daß die Republik, weit ent⸗ fernt die unfruchtbare Rivalität persönlichen Ehrgeizes zu be⸗ deuten, fortdauernd bestrebt sein wird, in materieller und moralischer Hinsicht das Beste zu suchen, die nationale Bethätigung fruchtbarer Gedanken und edler Leidenschaften, das reine Wesen einer Regierung zu sein, die den unverdienten Leiden gegenüber nicht unempfindlich ist und deren Mitglieder niemals die⸗ jenigen täuschen werden, die nichts Anderes haben können als Hoff⸗ nungen. Diesen Ideen zu dienen, fordert die Regierung Sie auf; die Vergangenheit hat uns Lehren gegeben, Frankreich aber muß seine Blicke in die Zukunft richten. Seine Zeit verstehen, an den Fort schritt glauben und ihn wollen, das heißt die öffentliche Ordnung und den sozlalen Frieden sichern.
Nach Verlesung der Botschaft brachte in der Deputirten⸗ kammer Vaillant (Sozialist den Antrag ein, eine Kom⸗ mission von 33 Mitgliedern zu ernennen und diese zu beauf⸗ tragen, eine Antwort auf die Botschaft vorzuschlagen. Dieser Antrag veranlaßte lebhaften Lärm. Der Minister⸗Präsident Du pumy konnte sich nicht verständlich machen und warf dem k de Mahy vor, daß er die Achtung vor der Rednertribüne nicht e, erhalte. Das Zentrum verlangte gegen den Antrag Vaillant die Vorfrage, die mit 450 gegen 77 Stimmen genehmigt wurde. Die ,,, . findet morgen statt, auf der Tagesordnnng steht die Wahl des Praͤsidenten.
Die gemäßigten und konservativen republi⸗ kanischen Blätter billigen die . des Präsidenten, finden, daß durch sie ein großer in gehe und heben besonders die auf die konstitutionellen Rechte des Präsidenten bezügliche Stelle hervor. Die radikalen Blätter sehen aus den Worten der Botschaft die persönliche Gewalt hervorkeimen.
Die Regierung beabsichtigte, von der Kammer die Be⸗ willigung einer Pension für die Wittwe des Präsidenten Carnot ö. verlangen als Zeichen nationaler Dankbarkeit für die dem Vaterlande von Carnot geleisteten Dienste. Madame Carnot, die von dieser Absicht erfuhr, hat das Anerbieten jedoch abgelehnt, indem sie gleichzeitig ihren Dank dafür aussprach. .
In, dem gestern unter dem Vorsitz des Präsidenten Casimir⸗Périer abgehaltenen Ministerrath wurde be⸗ schlossen, wegen der Nationaltrauer die Truppenrevue und alle festlichen Veranstaltungen am 14. Juli ausfallen zu lassen und
Von ganzem
die zur Feier dieses Tages verfügbaren Geldmittel zur Ver⸗ theilung von Unterstützungen zu verwenden.
Wie verlautet, wird die Regierung den Antrag auf eine Amnestie wegen des gehässigen Charakters, der mit einer solchen Maßregel für das Andenken Carnot's verknüpst sein würde, verwerfen.
Aus Lyon wird gemeldet, daß das Verhör Caserio's gestern beendet worden sei. Caserio, der die Enthüllungen des Soldaten Leblanc über die Mitschuldigen noch nicht kennt, beharrte dabei, daß er die That allein ausgeführt habe, und erklärte nach wie vor, er werde die Beweggründe zu dem Verbrechen nur vor den Geschworenen eingestehen.
In Nizza wurden gestern im Laufe des Vormittags fünf italienische Anarchisten verhaftet.
In Choisy le Roi fanden auch gestern Zusam men⸗ rottungen französischer Erdarbeiter statt. Die Gendarmerie beschüßt die Bauplätze, auf denen Italiener be⸗ schäftigt sind; viele der letzteren verlassen die Gegend.
Rußland.
Gestern fand, wie ‚„W. T. B.“ aus St. Petersburg be⸗ richtet, in Strielna die Taufe des Großfürsten Igor Konstantinowitsch, des Sohnes des Großfürsten Konstantin Konstantinowitsch, statt.
Der Lieutenant im Chevalier-⸗Garde⸗Regiment Prinz Karadjiorjewie ist auf elf Monate heurlaubt worden.
Italien.
In der Deputirtenkammer gelangte gestern eine Vor⸗ lage zur Vertheilung, wonach die Maßregel der Anweisung eines zwangsweisen Aufenthalts eventuell gegen An⸗ geklagte Plaz greifen kann, die eines Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Sicherheit oder eines Ver⸗ 66 „begangen durch Mißbrauch mit Explosivstoffen,
eschuldigt waren, gegen die indeß die Gerichte wegen
mangelnder Beweise das Verfahren einstellen mußten. Dieser ö fand ebenso wie der vorgestern eingebrachte über die Anstiftung und Vertheidigung von Verbrechen in der Kom⸗ mission eine günstige Aufnahme. Die bezüglichen Berichte wurden gestern der Kammer vorgelegt.
Gestern fand in Livorno das Begräbniß des ermor⸗ deten Bandi statt. Es betheiligten sich daran die ehemaligen Minister Brin und Pelloux, Vertreter der militärischen, poli⸗ tischen und städtischen Behörden, sowie der Presse, der Ge⸗ richte, der Handelswelt, viele Offiziere, Vereine, Mitglieder des Klerus 2c. Die Stadt war mit Trauerfahnen geschmückt.
Spanien. Der Urheber des gestern gemeldeten Attentats auf den Marquis Cubas, Ricardo Perez, ist dem „W. T. B.“ zufolge ein Catalonier; er soll kein Anarchist sein.
Schweiz. Der Bundesrath hat die Volksabstimmung über das Initiativbegehren auf Abgabe eines Theiles der Zollein⸗ nahmen an die Kantone auf den 4. November festgesetzt.
Türkei.
Der König Alexander von Serbien besuchte, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel meldet, am Montag, nachdem er vorher den ökumenischen Patriarchen empfangen hatte, das Patriarchat am Phanar. Die Flotte am goldenen Horn gab beim Passieren des Königs Salutschüsse ab. Auf den Stufen des Patriarchats war eine Ehren⸗Kompagnie aufgestellt. Vor dem
Eingang zur Patriarchatskirche erwartete der Patriarch, umgeben.
von den Mitgliedern der Synode, den König und geleitete ihn auf die von einem Baldachin überdeckte Estrade. Hierauf elebrierte der Patriarch ein Pontifikalamt. Nach dessen Beendigung begab sich der König in den Saal des Patriarchats, wo die Mitglieder beider Räthe vor⸗ gestellt wurden. Der Patriarch überreichte dem König ein werthvolles Heiligenbild als Geschenk. Die Straßen von Phanar waren von einer großen Menschenmenge angefüllt. Abends fand im Yildiz-Kiosk ein Diner statt, woran der Großvezier, das diplomatische Korps und der Kaiserliche Hofstaat theilnahmen. Gestern empfing der König die Mit⸗ glieder der serbischen Kolonie und besichtigte sodann den Palast in Dolma i . das Marinearsenal und die Ingenieur⸗ schule. Bei allen diesen Besichtigungen war der König stets von einer Kavallerie⸗Ehreneskorte begleitet. Heute Nachmittag wird der König auf der Kaiserlichen Yacht „Sultanis“ nach Saloniki abreisen.
Bulgarien.
Das Ministerium des Auswärtigen hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ die gerichtliche Verfolgung des Kabinetschefs Stambulow's & fe Karagyozow wegen Malversationen eingeleitet, die er als Beamter der diploma⸗ tischen Agentur Bulgariens in Konstantinopel begangen hat.
Amerika.
Nach einer Meldung aus Washington hat der Senat gestern das Kapitel des Tarifs „Seide“ und darauf die ganze Tarifbill genebmigt. Die Amendements, durch die auf rohe Wolle ein Zoll gelegt und Wollwaaren zollfrei zugelassen werden sollten, wurden von neuem abgelehnt. Vor Eintritt in die Abstimmung fügte der Senat der Tarif⸗Bill einen gegen die Syndikate von Industriellen gerichteten Gesetzentwurf an.
Der brasilianische Kongreß hat die Berathung der Vorlage wegen Verlängerung des Belagerungszustands fort⸗ gesetzt. Die Vorlage fand lebhafte Opposition. — Gon galves ist zum Marine⸗Minister ernannt worden. — Nach einer Meldung aus Rio Grande wäre der Insurgentenführer Saraiva in einem Gefecht gefallen.
Wie der „Times“ aus Santiago de Chile von 66 telegraphiert wird, erklärte der Präsident Montt
ie Konversion des Papiergeldes im Monat Juli 1896 zum
Kurse von 24 Pence für sicher. Es sei durchaus nöthig, den Kredit Chiles zu schützen. Der Finanz-Minister glaube an den Erfolg der Operation und versichere, die Reserve des Staats⸗ schatzes belaufe sich auf L966 05 Pfd. Sterl.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Nach § 336 des Strafgesetzbuchs wird ein Beamter oder Schieds⸗ richter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechts⸗ sache vorsätzlich zu Gunsten oder zum Nachtheil einer
artei einer Beugung des Rechts schuldig macht, mit Zucht⸗ aus bis zu fünf Jahren bestraft. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, J. Strafsenat, durch Urtheil vom 19. April 1894 folgende Sätze ausgesprochen: .
D Zu den Rechtssachen! sind auch Strafsachen zu zählen,
insbefondere auch Strafverfügungen der Polizei und Straf⸗
bescheide der Verwaltungsbehörden. Als „Parteien“ in — sind einerseits der Staat, andererseits der B eh ldigte zu erachten. . VI. Die Rechtsbeugung ist strafbar, wenn der Beamte oder Schieds⸗ richter bewußt zu Gunsten oder zum Nachtheil einer Partei handelt, auch wenn er nicht damit die Absicht der Begünstigung oder der Benachtheiligung einer Partei verbindet. . Ein Polizeibeamter hatte gegen mehrere Personen wegen Polizei- kontraventionen, aber nach Ablauf der Veriaͤhrungsfrist, pollzeiliche Strafverfügungen erlassen, um Nachlässigkeiten hierdurch zu verdecken, die ihm bei Führung seines Amts zur Last fielen. Er wurde wegen
Rechtsbeugung aus 5 336 Str. G.⸗B. verurtheilt und die von ihm
eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es be—
ö gründend ausführte: 36. der Begriff einer Rechtssache im Sinne des 53 336 auch Strafsachen umfaßt, erhellt sowohl durch den Hinblick auf 5 334 Str.⸗G.⸗B., nach welchem Geschworene und Schöffen zu bestrafen sind, wenn sie in einer Rechts⸗ sache, deren Entscheidung ihnen obliegt, sich bestechen lassen, als aus der Entstehungegeschichte des 8 336, nach welcher das Wort Rechts⸗ sache gerade deshalb gewählt wurde, um zugleich Rechtsbeugungen in Strafsachen zu treffen. Zu letzteren zählen nach Maßgabe des JI. Ab— schnitts des 6. Buchs der Strafprozeßordnung auch diejenigen Sachen, für welche eine besondere Art des Verfahrens in der Weise eingerichtet ist, daß sie gemäß S 453 Strafprozeßordnung mittels einer polizeilichen Strafverfügung ihre Erledigung finden können. Dieser Annahme steht nicht . wenn § 336 eine Partei voraussetzt, zu deren Gunsten oder Nachtheil die Rechtsbeugung erfolgt. Denn der Begriff einer Partei im Sinne dieses Paragraphen ist nicht der zivilprozeßrechtliche einer vor dem Richter auftretenden Partei oder Gegenpartei; er ist auch nicht, in angloger Ausdehnung des zibilprozeßrechtlichen Begriffs, auf die⸗ jenigen Personen beschränkt, welche im Strasprozesse die Rolle von Parteien übernehmen; er bezeichnet vielmehr, im Gegenfatz insbesondere zu den bei den Geschäften der freiwilligen Gerichtsbarkeit — den nicht— streitigen Rechtssachen — betheiligten Personen, die in streitigen Rechtssachen einander mit widerstreitenden Interessen gegenüberstehenden Rechtssubjekte. In jeder Strafsache ist dieses aber einerfeits der Staat, andererseits der Beschuldigte. Auch im Verfahren behufs Er lassung einer polizeilichen Strafverfügung stehen sie sich mit wider⸗ streitenden Interessen gegenüber. Demzufolge kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Strafverfügungen der Polizei, wie die Straf— bescheide der Verwaltungsbehörden zu den Rechtssachen im Sinne des § 336 Str. G.B. gehören... In der vorsätzlichen Beugung des Rechts mit dem Wissen und Willen der Be⸗ günstigung oder Benachtheiligung einer Partei erschöpft sich auch der subsektive Thatbestand des Verbrechens der Rechtsbeugung im Sinne des 5 336, welcher neben dem vorsätzlichen Handeln nicht noch des weiteren eine auf die Begünstigung oder Benachtheiligung einer Partei als den erst rebten Erfolg der Handlung gerichtete Ab— icht verlangt, wie etwa gegenüber dem Vergehen der einfachen falschen Beurkundung im Amt (5 348 Str. G.⸗B.) zum Verbrechen der er⸗ schwerten falschen Beurkundung im Amt der § 349 Str. G.⸗B. die Absicht der Verschaffung eines Vermögensvortheils oder der Zufügung eines Schadens zum subjektiven Thakbestand fordert; es genügt viel⸗ mehr die Ken ntniß des Angeklagten von dieser Folge der sie ver— ursachenden vorsätzlich begangenen Handlung. (896/94)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die von einem Arbeitsunternehmer beschäftigten Personen gehören nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, IfI. Senats, vom 5. Februar 1894 zu der Orts-⸗Krankenkasse des Arbeits— unternehmers, auch wenn jene den Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmer, sondern mit einer an einem anderen Ort wohnenden, nicht die Eigenschaft eines selbständigen Gewerbetreibenden besitzenden und ihrerseits in einem Arbeitsverhältnisse zu dem Arbeitsunternehmer stehenden Mittelsperson geschlossen haben. Als unselbständiger Gewerbetreibender ist auch diejenige Person zu erachten, welche eine Arbeit zu einem festen Preise, 6 in lohnähnlichen Abschlagszahlungen, ausführt, wozu der Auftraggeber Materialien und Werkzeuge liefert. — Der Fuhrunternehmer B. zu Kalk ließ von den in Köln wohn— haften Stuckaturern H. und R., welche kein eigenes Geschäft hatten, sondern regelmäßig bei Stuckaturermeistern arbeiteten, eine Façade anfertigen, wozu B. das Material und das Gerüst lieferte. Ferner ließ der Hausbesitzer S. zu Kalk die Stuckaturer 6 und R. eine Faggde gegen einen verabredeten festen Preis anfertigen, wozu S. gleichfalls Material und Gerüst besorgte, deren Kosten er von dem verabredeten Preise abzog. Jeden Sonnabend machte S. an H. eine Abschlagszahlung, wovon der von den beiden Stuckaturern angenommene Handlanger T. 3 M pro Tag und f. und R. je 5 M. bis 5,50 46 pro Arbeitstag bekamen. Nach Fertigstellung der Fagade erhielten O. und R. noch einen kleinen Betrag heraus. Der während der Arbeitsausführung erkrankte Handlanger T. wurde nach Köln in ein dortiges Krankenhaus gebracht. Gegen die Klage des Ortsarmen⸗ verbandes Köln aus § 57 Abs. 2 des Krankenversicherungsgesetzes auf Erstattung der für T. verauslagten Kur und Verpflegungskosten wendete die beklagte Ortskrankenkasse für Handwerker in Köln ein, T. habe nicht in Köln, sondern in Kalk, das zum Gemeinde⸗ bezirk Köln nicht gehöre, bei den dortigen Hauseigenthümern B. und S. in Beschäftigung gestanden, welche als Bauherren die beiden Stuckaturer H. und R. aus Köln mit Lohnarbeiten beschäftigt hätten. Der Bezirksausschuß verurtheilte die beklagte Krankenkasse, nachdem er festgestellt hatte, daß T. von den Stuckaturern H. und R. zu Köln bei jenen Arbeiten als Handlanger angenommen worden war. Auf die Revision der Beklagten hob das Ober⸗Verwaltungsgericht die Ent⸗ scheidung des Bezirksausschusses auf und wies den Kläger mit seiner Tlage ab. Der Bezirksausschuß geht davon aus, daß im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes jeder als Arbeitgeber anzusehen sei, welcher für eigene Rechnung und Gefahr einen Arbeitsvertrag mit einem Dritten abschließt, wodurch dieser als Arbeiter in ein Lohn oder Arbeits verhältniß zu dem Arbeitgeber tritt. Dieser Ansicht ist bereits in dem Erk. des O. V. G. v. 24. Oktober 1889 entgegengetreten worden. Es heißt dort: Es sei unrichtig anzunehmen, daß nur solche Personen zu einer ,,, gehörten, welche mit dem Unternehmer selbst einen Arbeitsvertrag geschloffen hätten. Vielmehr seien unter den in einem Betriebe beschäftigten Personen alle mit Herstellung der Erzeugnisse des Betriebs e n en, Personen zu verstehen, gleichviel ob sie den Arbeitsvertrag mit dem Unternehmer selbst oder mit einer nicht die Eigenschaft eines selbständigen Gewerbetreibenden besitzenden, sondern ihrerseits in einem Ärbeitsverhältniß zu dem Betriebzunter⸗ nehmer stehenden Mittelsperson geschloffen hätten. (II 163)
Statistik und Volkswirthschaft.
Invaliditäts- und Altersversicherung.
Bei der Hanseatischen Versicherungsanstalt sind an Antraãgen auf & hen von Renten eingegangen: a. an Alters. 16st im Laufe des Jahres 1891: 1105, im Laufe des Jahres Ü. 404, im Laufe des Jahres 1893: 381 und vom 1. Januar bis
nde Jun 1894: 1853, d. i. zufammen 2078; b. an Invaliden“ renten im Laufe des Jahres 1892: 181, im Jahre 1893: 301 . pom 1. Januar bis Ende Juni 1894: 217, zusammen 69a. ithin sind selt Beginn des Jahres 1891 bei der Hanfeatischen Ver⸗ icherungkanstalt an Rentenanträgen überhaupt eingegangen 2772. f an den Anträgen auf Älterzrente entfallen auf das Gebiet der . und ann ,. Lübeck 359, Bremen 459, n n 1269 39 bon den Anträgen guf Invalidenrente auf Lübeck 5, Bremen m HDamburg 343. — Von Den Anträgen auf Altersrente sind bis nde Juni dieses Jahres erledigt: 255, und jwar 1616 durch
Rentengewährung, 20 durch Ablehnung und 33 auf sonstige Weise. Von. den Altersrenten , Empfängern sind inzwischen auß— eschieden 24, von diesen sind verstorben 262. Von den nträgen auf Invalidenrente sind bis Ende Juni d. J. erledigt b57, und zwar 477 durch Rentengewährung, 154 durch Ablehnung und 26 auf sonstige Weise. Von den Invalidenrentenempfängern sind inzwischen ausgeschieden 67, von diesen sind verstorben 64. Auf die drei Hansestädte vertheilen sich die noch im Bezug der Rente befindlichen Personen folgendermaßen: Lübeck 267 Altersrenten, 58 Invalidenrenten, Bremen 346 Altersrenten, 160 Invalidenrenten, Hamburg 923 Alters.! und 192 Invalidenrenten. Die Jahresfumme der bis jetzt n,, Renten macht insgesammt 343 417 6 aus, von welchem Betrage 49 248 M für die inzwischen ausgeschiedenen Rentenempfänger abzusetzen sind. Nach den Beruftzweigen vertheilen sich die 2257 Rentenempfänger auf solgende Gruppen: Landwirth⸗ schaft und Gärtnerei 157, Industrie und Bauwesen g44, Handel und 6 379, sonstige Berufgzarten 175, Dienstboten u. a. 632 Renten⸗ empfänger.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Leipzig theilt die Leipz. Ztg. mit, daß am Montag in der lithographischen Kunstanstalt von Wezel u. . außer den 26 entlassenen noch 30 andere Arbeiter die Arbeit eingestellt haben. (Vgl. Nr. 149 d. Bl)
In Schlotheim werden, wie im „Vorwärts“ berichtet wird, Am 9, Juli 80 bis 109 Seiler zum Autstand kommen. Ihr Durchschnittslohn beträgt bei 114 stündiger Arbeitszeit 7 4 Sie fordern 193 stündige Arbeitszeit und 2040/0 Lohnerhöhung.
In Balzig bei Magdeburg sind nach einer Mittheilung des⸗ selben Blattes die Weißgerber der Glacslederfabrik von Sch lägel abermals in den Ausstand getreten. Es soll das seit neun Monaten die vierte Arbeitseinstellung in dieser Fabrik sein.
In dem Stande des 6a ref fh d Kohlengrubenarbeiter⸗
Au sstan des ist, wie die Londoner „A. K. schreibt, bis jetzt keine Veränderung zu verzeichnen. Die Schotten hoffen, daß ihre englischen Berufs genossen sich höher zu ihrem Beistande besteuern werden. Und Das wird wahrscheinlich auch geschehen. Die Arbeiter in Coltneß sind am Montag wieder in die Grube gest egen, nachdem die Arbeit⸗ geber angekündigt hatten, sie würden, falls das nicht geschähe, die Zechen schließen und die Hochöfen ausblasen. In Allansha wurde am Montag gearbeitet und in Boneß wurde die Ärbeit auch wieder auf⸗ genommen. . Im englischen Schneidergewerbe droht nach derselben Korrespondenz ein Riesenausstand auszubrechen. Der Genergl⸗Sekretär des internationalen Gewerkvereins der Schneider und Presser, Lewis Lyons, erklärte, es dürfte vielleicht eine halbe Million Menschen beider Geschlechter sich an dem Strike betheiligen. Der Hauptzweck sei, die Arbeitszeit einheitlich zu regeln.
Aus Chicago berichtet W. T. B. zum Ausst and der Eisenbahnbediensteten: Der Ausstand gewinnt an Ausdehnung, der Eisenbahnverkehr ist n , lahm gelegt. Eine zahlreiche Truppenmacht, aus Infanterie, Kavallerie und Artillerie bestehend, soll sich von Fort Sheridan nach Chicago begeben, um dem Dekret des Bundes- gerichts, welches den Ausständigen die Belästigung der Eisenbahn— züge untersagt, Achtung zu verschaffen. — Die Eisenbahngefellschaften von Rock- Island und Lakeshore versuchten am ontag, die Eisenbahnzüge abgehen zu lassen, wurden indesfen von den Strikenden trotz des Aufgebots von Polizeimannschaft daran verhindert. Die Proklamation des Präsidenten Cleveland, die den Ausständigen verbietet, die Fahrt der Eisenbahnzüge zu verhindern, wurde diesen vorgelesen, aber mit höhnischen Rufen von ihnen beantwortet. — Die gestern an dieser Stelle mitgetheilten Telegramme werden durch folgende Meldung des R. B.“ vom Montag bemerkenswerth ergänzt: In Chicago wie an mehreren anderen Orten haben schon Unruhen stattgefunden. Der Gouverneur von Illinois hat . Fompagnien kilizen nach Danvilla und drei nach Dekatur geschickt. Bundestruppen sind aufgeboten worden, um die Fahrt der Züge zwischen dem Golf⸗System und Colorado zu ermöglichen. Oestlich wie westlich von Chicago droht Fleischmangel einzutreten. Eine Anzahl kleinerer Bahnen hat schon den Betrieb einstellen müssen. — Die Bundesregierung ist gewillt, weitere Bundestruppen nach Chicago zu werfen, falls kh die Ausständigen ernstliche Aus⸗ schreitungen zu Schulden kommen lassen. Im Senat stellte Eall den Antrag, eine Untersuchung zur Feststellung der Ursachen des Aus— standes einzuleiten, während Kyle gegen die Anwendung von Bundes . sprach, falls die Ausständigen nicht die Beförderung der Post hinderten.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
. . Nachweisung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 30. Juni 1894.
(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul und Klauenseuche oder Lungen seuche am 30. Juni herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind — letztere in Klammern — bei jedem Kreise
vermerkt. A. Rotz (Wurm).
Preußen. Reg. Bez. Königsberg: Braunsberg 1 ((h. Reg. Bez. Gumbinnen: Ragnit 1 (1). Reg.-Bez. Danzig: Pr.-Stargard 1 (I). Reg. Bez. Marienwerder; Konitz 1 (1. Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg. Bez. Pots dam: Osthavelland 1 (1), Westhavelland 1 (I). Reg. Bez. Stettin: Anklam 4 (4), Uecker⸗ münde 6 (12), Naugard 1 (1), Kammin 1 (I). Reg.⸗Bez. Köslin: Belgard 1 (9. . Posen: Jarotschin 3 (3, Samter 1 (10), . 1 (1). Reg. Bez. Breslau: Groß Wartenberg 1 (1), Wohlau 1 (1), Neumarkt 1 (1), Stadtkreis Breslau 1 (5, Land⸗ kreis Breslau 1 (17. Reg. Bez. Liegnitz: Lüben 1 (1), Bolken⸗ in l , Ddanhan! Reg.“ Bez. Merseburg: Torgau 1 (1). Reg.-Bez. . Einbeck 1 (h. Reg.⸗Bez. Trier: Saarbrücken 1 (1), Ottweiler 1 (l. Bayern. Reg.-Bez. Niederbayern: Dingolfing 1 (). Reg.-Bez. Oberfranken: Rehau 1 (1). Reg.⸗Bez. Schwaben: Landbezirk Neuburg a. D. 1 (1). Württemberg. Neckarkreis: Böb⸗ lingen 1 (1), Vaihingen 1 (I). Jagstkreis: Hall 11). Donau⸗ kreis: Biberach 1 (I). Hessen. Provinz Starkenburg: Darmstadt 1 11). Sachsen⸗Weimar. Dermbach 1 (I). Olden⸗ burg. Herzogthum Oldenburg: Elsfleth 1 (). Elsaß⸗ Lothringen. QOber⸗Elsaß: Colmar 1 (1), Mülhausen 1 (I). Lothringen: Stadtkreis Metz 1 (), Saargemünd 2 (2). Zusammen 52 Ge⸗ meinden ꝛc. und 62 Gehöfte.
E. Manl⸗ und Klauenseunche.
Preußen: Reg. Bez. Königsberg: Friedland 1 (1), Neiden burg 1 (34). Reg.-Bez. Gum binnen: Gumbinnen 1 (1). Reg. Bez. Marienwerder: Thorn 1 (1), Schwetz 2 (2). Reg.⸗Bez. 6 Schrimm 44 Reg. Bez. Bromberg: Wirsitz 1 (1.
eg. Bez. Breslau: Ohlau 1 (1). Reg.⸗Bez. Oppeln: Kreuzburg 109, Rosenberg i. O. S. 1 (D), Tarnowitz 1 (I), Stadtkreis Beuthen 1L (15. Kattowitz 1 (), Kosel 1 (I). Reg.-Bez. Magdeburg: Wanzleben 1 (1), Oschersleben 2 (2). 6 Merseburg: Torgau 1 3 Mansfelder Gebirgskreis 1 E. ckartsberga 1 (2), Querfurt 4 (4. Reg. Bez. Schleswig: Eckernförde 2 (2), Plön 1 (1), Stadtkreis Kiel 2 (9), Landkreis Kiel 7 43 Rendsburg 2 8 Reg. Bez. Hildesheim: Osterode a. S. 1 (1. Reg.-Bez. inden: Paderborn 1 (1). Reg. Bez. Arnsberg; Schwelm 1 (I). Reg. Bez. Cassel: Gersfeld 1 6 Reg.⸗Bez. Wiesbaden: Oberwester⸗ waldkreis 1 (2), Unterwesterwaldkreis 1 (1), Höchst 1 (2). Reg.⸗ Bez. Koblenz: Kreuznach 12 (49), Simmern 1 (3), Neuwied 1 (h,
Meisenheim 3 . Düsseldorf: Landkreis Bez. Trier: Bit⸗
h ö 5).
Böblingen 1 (1), Cannstadt 1 (5), Stadtbezirk Stuttgart 1 (1), Weinsberg 2 (3). Schwarzwaldkreis: Balingen 1 (3, Freuden⸗ stadt 1 (1). Herrenberg 5 (15), Horb 3 S5), Nürtingen 4 (16), Reutlingen 8 (54), Rottenburg 5 (3. Sulz 3 (6), Tübingen 7 (155, Urach 2 (5). Jagstkreis: Crailsheim 1 (1), Hall 1 (1), Mer= , . 5 (6), Dehringen 4 (7), Schorndorf 1 (15, Weljheim 1 (37).
onaukreis: Ehingen 3 (5), Göppingen 1“ (6), Kirchheim 1 (1. Baden: Landeskomm. Kon st an z. Donaueschingen 1 (1). Landes komm. Treiburg: Freiburg 1 (1), Staufen 1 ö üllheim 3 (11), Schönau 7 (157. Landeskͤmm. Karlsruhe: Karlsruhe 1 (3. Landes komm. Man nh eim: Tauberbischofsheim 2 (11), Wertheim 1 (I). Hefsen: Provinz Starkenburg: Darmstadt 1 (1), Die⸗ burg 1 (23). Provinz Rheinhessen: Mainz 1 (1), Alzey 1 (3), Oppenheim 1 (1), Worms 1 (3). Sachsen⸗-Weimar: Weimar 5 (9), Apolda 1 (). Oldenburg: Fürstenthum Birken⸗ feld 3 (6). e, n,, ,, Sonneberg 3 (3). Sachsen⸗ Altenburg: Altenburg 1 (95. Sachsen ⸗ Coburg Gotha: Herzogthum Coburg: Stadtbezirk Neustadt 1 (6, Tand⸗ bezirk Coburg 1 (1). Anhalt: Dessau 1 6. Schwarzburg⸗ Sondershausen: Arnstadt 2 C). Elsaß⸗Lothringen. Unter⸗ Elsaß: Molsheim 2 (i3), Schlettstadt 2 (4, Weißenburg 2 (19, Zabern 4 (21). Ober ⸗Elsaß: Altkirch 2 (2j, Colmar 5 (6), Geb⸗ weiler 1 (1), Mülhausen 5 (617, Rappoltsweiler 3 (5), Thann h (13). Loth rin gen; Bolchen 1 (2), Chfteau⸗Salins 1 (17), Diedenhofen 1065, Forbach 2 (G3), Saarburg 3 (ch), Saargemünd 4 (17). Zu⸗ sammen 297 Gemeinden ꝛc. und 1055 Gehöfte.
C. Lungenseuche.
Preußen. Reg. Bez. Magdeburg: Kalbe 1 (1), Wanzleben . (b). Wolmirstedt (H. Reg. Bez. Erfurt: hach 101. Reg. Bez. Köln: Landkreis Köln 1 (). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Grimma 2 (2). Anhalt: Cöthen 1 (I). Zufammen 11 Ge⸗ meinden ꝛc. und 15 Gehöfte.
Cholera.
Stockholm, 3. Juli. Auf einem aus St. Petersburg ange⸗ kgmmenen Dampfer, der bei der Quarantäne⸗Statton Fejan liegt, ist laut Meldung des W. T. B. ein Fahrgast unter cholera⸗ ähnlichen Symptomen gestorben.
Der Gesundheitsstand in Berlin blieb auch in der Woche vom 16. bis 23. Juni ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige svon je 1900 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 15,3). — Unter den Todesursachen traten akute Darmkrankheiten etwas häufiger als in der Vorwoche zu Tage und führten in 63 Fällen (gegen 47 der vorhergegangenen Woche) zum Tode. Die Gestorbenen befanden sich fast. ausschließlich in dem Alter von noch nicht zwei Jahren. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb eine mäßig hohe, wenn auch eine etwas 936 als in der Vorwoche; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 54 Säuglinge. — Akute Entzündungen der Athmungsorgane wurden etwas seltener als in der Vorwoche zur Behandlung gebracht. Erkrankungen an Grippe wurden wenig beobachtet, do gelangte ein Todesfall infolge von Grippe zur Anzeige. Von den Infektionskrankheiten gelangten Erkran= kungen an Masern und Scharlach etwas häufiger, an Diphtherie etwas seltener zur Meldung, und zwar zeigten sich Erkrankungen an Masern in der Tempelhofer und Oranienburger Vorstadt, an Scharlach in Moabit am häufigsten, während Erkrankungen an Diphtherie in der diesseitigen Louisenstadt und in der Rosenthaler Vorstadt am zahlreichsten zur Anzeige kamen. Erkrankungen an e, ,,,. blieben vereinzelt, Erkrankungen an Kindbettfieber wurde 1“ bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut wurden wenige beobachtet. Erkrankungen an Keuchhusten zeigten sich selten und verliefen überwiegend günstig. Rheumatische Beschwerden aller Art wiesen keine wesentliche Veränderung in ihrem Vor kommen auf.
Sandel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 10 485, nicht rechtzeiti gestellt keine Wagen. gef cht rechtzeitig
In Oherschlesien sind am 2. d. M. geftellt glg, nicht recht. zeitig gestellt keine Wagen. gef cht rech
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim k Amtsgericht 1 Berlin standen am 3. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Ecke Wiesen str. 27 und Uferstraße, dem Rentier Simon Stadt⸗ hagen und seiner Ehefrau Rosglie, geb. Bukofzer, gehörig; 6 10,28 a; das geringste Gebot wurde auf 1400 M festgesetzt; ür das Meistgebot von 137 000 S6 wurde die rau Rosalie Stadthagen, geb. Bukofzer, von der Heydt straße 4, Ersteherin. — Altonger str. 24, dem Architekten Rud. Mann gehörig, Fläche 18.05 a, Nutzungswerth 21 720 , für das Meistgebet von 349 009 16 wurde der Rentier Herm. Zimmermann, Luisenstr. 51, Ersteher. — Eingestellt wurde das Verfahren wegen der Grundsiücke Rosen str. I5 und 19, dem Kaufmann J Elias u. Gen. gehörig. Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin stand das im Grundbuche von . Band 33 Blatt Nr. 10227 auf den Namen des Maurermeisters Gustav Scheid ler zu Berlin einge⸗ tragene, zu Steglitz belegene Grundstück zur Versteigerung; Fläche ol, ' a; Mindestgebot 35 8h8 ; fuͤr das Meistgebot von 35 gh9 M wurde die . aurermeister Agnes Scheidl er, geb. Draffke . Berlin, Perlebergerstr. 37, Ersteherin. — Ein gestel lt wurde daß erfahren der Zwangsverstelgerung wegen des Grundstäcks zu Steglitz, an der Straße 15 belegen, dem Töpfermeister Otto Weber zu Berlin gehörig.
In Essen fand vorgestern die dreizehnte Versammlung der im rheinisch- westfälischen Kohlen ⸗Syndikat vereinigten K itz er statt. Aus dem Geschäftsbericht ergab sich, wie die „Rhein- westf. Ztg. mittheilt, . im Mai d. J. bei einer . von 2934115 t der Absatz 2731 907 t oder 93,11 0ͤ½ betrug; es bedeutet dies gegen den Monat April, in welchem bei einer r in er
von 3 Gi. Cos s der Abfatz sch auf WSbö 767 r oder S6 0d e belt,
eine Steigerung des verhaͤltnißmäßigen Absatzes um 4 02 o.