1894 / 156 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

. * philanthropischen Unternehmens zum Gedãächtniß Carnot erlassen

Die 4äußerste Linke hat gestern den Wortlaut des Amnestieantrags angenommen, der heute eingebracht werden soll.

Italien.

Wie die „Agenzia Stefani“ berichtet, haben zwischen den Regierungen von Italien und den Vereinigten Staaten von Amerika Verhandlungen zum Schutze der italienischen Auswanderer gegen die sogengnnten Patrone statt⸗

efunden, die zur eee f, eines n auf Ellis⸗ sland führten, wo den italienist den Bundes . Ein wanderungsbehörden Angaben Über Anstedlungs- und Arbeitsangebote mitgetheilt werden. Die Bureaubeamten und die Bureauspesen bezahlt die amerikanische Union, zwei im Bureau thätige italienische Agenten werden von der italienischen Regierung besoldet.

Mit Rücksicht auf die schwierige Lage der itglienischen Kolonie in Rio de Janeiro hat der Minister-Präsident Crispi, wie die Tribung“ meldet, Instruktionen an die dortige italienische Gesandtjchaft geschickt, worin dieser auf⸗ getragen wird, in energischester Weise Beschwerde zu erheben. Der Gesandte Tugini schifft sich heute nach Rom ein und übergiebt die Geschäfte dem Legations-Sekretär. Die „Tribung“ fügt hinzu, Crispi werde infolge der ab— lehnenden Haltung der brasilianischen Regierung gegenüber dem italienischen Vorschlag, alle noch ungelösten Fragen be⸗

üglich der italienischen Unterthanen einem Schiedssprüch der

ereinigten Staaten von Nord⸗Amerika zu unterwerfen, auf das entschiedenste vorgehen. Das Blatt kündigt schließlich an, daß die Kriegsschiffe „Fieramosca“ und „Vesuvio“ demnächst zur Unterstützung der italienischen Reklamationen nach Rio de Janeiro abgehen werden.

Nach einer Meldung aus Mailand hat die dortige Gerichtsbehörde auf Ersuchen der französischen Polizei eine Haussuchung bei der Caserio s in Motta Visconti angeordnet. ie Mutter Caserio's übergab bei der Haussuchung den Behörden alle Papiere ihres Sohnes einschließlich dessen Photographie! und dessen Briefs vom Februar, worin er Geld ver— langte. Die Mutter schickte ihm 80 Lire mit wohlgemeinten Rathschlägen. Die beschlagnahmten Papiere wurden den fran— zösischen Behörden übersandt.

Nach einer Meldung des heute erschienenen. Popolo Romano“ hat die Polizei ein Anarchistenkomplot ent— deckt, das Lega beauftragt hatte, den Minister-räsidenten Crispi zu tödten.

Türkei.

Die „Agence de Constantinople“ erklärt die Blätter⸗ meldungen von Verwüstungen des Vilajets Erzerum durch die Kurden sowie von abermaliger Schließung der bulggrischen Schulen in den Vilajets Kossovo, Saloniki und Monastir für unbegründet.

Serbien.

Wie der „Frankfurter Zeitung“ aus Belgrad gemeldet wird, werden die türkischen Generale Reich und Redwan Pascha, sowie der Bürgermeister von Konstantinopel auf Einladung des Königs Alexander morgen zu einem Gegenbesuch nach Nisch kommen und dort zwei Tage als 85 des serbischen Hofes verweilen.

Bulgarien.

Anläßlich der bevorstehenden Kommunalwahlen wurde estern Abend in Sofia eine Wählerversammlung zur ominierung der Kandidaten ., Nach Schluß

der Versammlung zogen die Theilnehmer vor die Häͤufer der Minister Radoslawow und Stoilow und brachten daselbst Coationen dar. Sodann zogen sie unter Pfeifen bei dem polizeilich geschützten Hause Stambulow's vorüber Schließlich , der Deputirte Peschew in der Redaktion der Swobodno Slowo“ eine Rede, welche die Versammelten mit Hochrufen auf den Prinzen Ferdinand von Sachsen⸗ Coburg und das Ministerium sowie mit dem Rufe: „Nieder mit Stambulow!“ begleiteten.

Schweden und Norwegen.

Das in Christiania erscheinende „Morgenbladet“ will wien, das Arbeitsordnungscomité des Storthing sei nach Prüfung des noch nicht erledigten Arbeitsstoffes zu dem Ergebniß gekommen, daß der Schluß der Sesston des Storthings etwa am 18. Juli erfolgen könne.

Nr. 27 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts' vom 4. Juli hat folgenden Inhalt: Ge— sundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle 2c. im Mai. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. Desgl. gegen Pest. Infektionskrankheiten in Italien, 1893. Sterblichkeit in Athen, 1393. Gesundheitszustand in Niederländisch-Indien, 1. Vierteljahr 1894. Gesetzgebung u. s. w. (Preußen.) Wahlrecht zur Aerztekammer. 6er Schweinepest. Belgien.) Ein⸗ und Durchfuhr von Lumpen ꝛc. Hefe. Vereinigte Staaten von Amerika.) Quarantäne. Gang der Thierseuchen in Dänemark, 1. Vierteljahr. eitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preußischer Reg. Bez. Aachen. Niederbayern, Oesterreich, Schweiz.) Rechtsprechung. (Preuß. Ober ⸗Verwaltungsgericht Zurücknahme eines Hebammen. Prüfungszeugnisses. Verhandlungen von gefetz= ebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen u. f. w. (Bayern.)

uberkulose. Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, Mai. Desgl. in größeren Orten des Auslandes. , ,, über die Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 9009 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbesirken. Witterung. Grundwasserstand und Boden- wärme in Berlin und München, April. Beilage: Gerichtliche Ent⸗ scheidungen zum Nahrungemittelgesetz (Bier, Wein, Malzwein).

Entscheidnungen des Reichsgerichts.

Der wucherische Ankauf von Forderungen ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafserats, vom 26. April 1894, r gg als Sachwucher aus Art. 15 3026 des Gesetzes vom 19. Juni 1893, betr. Ergänzung der Bestimmungen über den Wucher, zu bestrafen, wenn durch ihn ein Kreditgeschäft nicht verdeckt werden soll; in diesem Fall ist aber zur Bestrafung des Wuchers die Gewerbs⸗- oder Gewohnheitsmäßigkeit der wucheꝛischen , ,, . erforderlich. Dagegen ist der wucherische An⸗ auf der Forderung eines Geldbedürftigen, unter Auß—

en Auswanderern von gesammelte

*

Kr ditwucher gus § 3924 des neuen Wuchergesetzes zu bestr ) 27 . w oder nh , . 3 hrfach be a, , e, nahm sich seit seiner letzten

wegen Wuchers erfolgten estrafung vor den ihm gefährlichen Bar⸗ lehnsgeschäften in Acht, änderte sein System und verlegte sich nun⸗ mehr auf den wucherischen Ankauf von Forderungen. In einem solchen Falle handelte es sich um die Geldberlegenheit einer Dienst⸗ magd, welche behufs ihrer Verehelichung baares Geld nöthig hatte und deshalb eine ihr zustehende sichere, aber z. Z. nicht realisierbare Forderung gegen einen Dritten jenem ucherer um einen Schleuderpreis verkaufte, obgleich sie bei einiger Geschäftskenntniß diese, Forderung zu einem weit höheren Preise hätte f , . her Sach J zestan en ucherer wegen gewerbsmäßigen ach⸗ a. aus § 3026. Die Revision des Angeklagten wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es den Fall mit der ienstmagd als Kreditwucher erachtete, in den anderen Fällen aber der Auf— fassun der Strafkammer sich anschloß. Die wucherische Hingabe eines VDarlehns“, führt daz Reichsgericht aus, wird nach Maßgabe des 5 3022 bestraft, ohne daß diese rt des Wuchers, der Kreditwucher, gewerbs. oder ge— wohnheitsmäßig betrieben wird; die Thatsache feines gewerbs- oder gewohnheitsmäßigen Betriehs bildet gemäß 8 3024 einen straf⸗ erhöhenden Umstand. Der 5 3026 dagegen setzt als Strafbarkeits— erforderniß die Gewerbs⸗ oder Gewohnheitsmäßigkeit der wucherischen Ausbeutung voraus, und demzufolge bleibt, wenn diefes Erforderniß nicht bewiesen werden kann, der Sachwucher straflos. Aus dieser Verschiedenheit beider Gesetzesvorschriften erhellt, daß der Ankauf einer Forderung und die Hingabe eines Darlehns nicht in dem von der Revision angenommenen Verhältniß ihrer Unterordnung unter die Strafbestimmungen wegen Wuchers als wäre jener Ankauf nur dann straf⸗ bar, wenn durch ihn ein Kreditgeschäft, insbesondere die Hingabe eines Darlehns, verdeckt werden sollte, stehen können. Dagegen könnte die Unterordnung der im gegebenen Falle? mit der Dienstmagd) vor⸗ liegenden Art der Bewucherung unter den Begriff des Sachwuchers Bedenken erregen. .. Das Gesetz wollte in feiner neuen Fassung des k durch die Worte: mit Bezug auf ein anderes zweifeltiges Rechtsgeschäft, welches denselben wirthschaftlichen Zwecken dienen foll“, gerade Geschäfte der bezeichneten Art, welche zwar nicht für die juristische, wohl aber für die wirthschaftliche Auffassung ihrem Zweck und Ergebniß nach dem Kreditwucher völlig gleichstehen, mit der Strafe des § 3022 treffen. Im übrigen wurden auch für diese Erweiterung des Wucherbegriffs die Thatbestandsmerk⸗= male des § 3022 beibehalten. Demzufolge unterliegen Geschäfte der bezeichneten Art auch dann der Bestrafung, wenn sie nicht gewerbs⸗ oder gewohnheitsmäßig betrieben werden, und sie sind im Falle eines gewerbs. oder gewohnheitsmäßigen Betriebes aus 3024 zu bestrafen. Im vorliegenden Falle würde jedoch, da der 5 302 6 dieselbe Strafe androht wie § 3024, die Auffassung der That des Angeklagten als eines Kredit,, statt, wie das Urtheil annimmt, eines Sachwuchers eine Aenderung der Strafbemeffung zu Gunsten des Angeklagten nicht her⸗

bei führen. (940/94)

Entscheidungen des Ober⸗VBerwaltungsgerichts.

Die Bestimmung des § 30 Th. II Tit. 12 des Allgemeinen Land⸗ rechts: Sind für die Einwohner verschiedenen' Glaubens bekenntnisses an einem Orte mehrere gemeine Schulen errichtet, so ist jeder Einwohner nur zur Unterhaltung des Schul⸗ lehrers von seinerReligionsparte?l beizutragen verbunden“ findet, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, J. Senats, vom 21. Oktober 1893, nur Anwendung bei einer Mehrhest von Sozietätsschulen; besteht aber in einem Ort oder für einen aus mehreren Orten zusammengesetzten Schulverband eine konfessionelle Gem eindeschule, so findet darauf die gedachte Bestimmung des Allgemeinen Landrechts keine An—⸗ wendung, sondern es sind hierfür lediglich diejenigen provinzial⸗ oder ortsrechtlichen Normen entscheidend, ig welchen sich die Unter⸗ haltung der Gemeindeschule regelt. Nach schlesischem Provinzialrecht liegt die bauliche Unterhaltung der katholischen Gemeindeschule neben der Herrschaft den zu ihr geschlagenen bürgerlichen Gemeinden ob, und es haben dazu auch die evangelischen Gemeindemitglieder beizu⸗ tragen, welche zu einer anderen evangelischen Schule gelegt sind und für diese Unterhaltungsbeiträge entrichten müssen, es sei denn, daß für den betreffenden Ort eine die evangelischen Einwohner freilassende Observanz besteht. Ge Re⸗ solut der Regierung zu Breslau wurden für den Neubau des katholischen Schul! und Küsterhauses zu W. 66/0 der Kosten den Schulinteressenten, darunter der politischen Gemeinde Klein-R. auf⸗ . t und von der letzteren 91 46 als erste Baukostenrate erfordert.

iesen Betrag legte der Gemeindevorstand von Klein-N. auf alle Mitglieder der Gemeinde ohne Unterschied des . um, obgleich von diesen die der evangelischen Konfession Angehörenden O 58 Cvangelische gegenüber nur 19 Katholiken zur evangelischen Schule nach, Groß⸗R. eingeschult sind, dorthin auch Schulunter⸗ haltungsbeiträge entrichten müssen. Die fo herangezogenen evangelischen Gemeindemitglieder klagten gegen den Gemeindevorstand auf Befreiung von der angesonnenen Leistung und erstritten in der Berusungsinstanz ein obsiegliches Urtheil, indem diese auf Grund des 5 30 11 12 Allge⸗ meinen Landrechts das Klagebegehren für gerechtfertigt erachtete. Auf die Revision des Gemeindevorstehers hob das Ober Verwaltungs⸗ gericht das Berufungsurtheil auf und verwies die Sache an den Kreisausschuß zur anderweiten Verhandlung, insbefondere zur Fest⸗ stellung der angeblich bestehenden, die evangelischen Einwohner frei⸗ lassenden Observanz, und Entscheidung zurück. „Die Schule zu W.“, führt das Ober⸗Verwaltungsgericht aus, „eine schon im vorigen Jahrhundert, vorhanden gewesene katholische farr⸗ schule, fällt unter die Vorschriften der schlesischen Schulregle⸗ ments vom 3. November 1765 und 18. Mal 1891. Nach dem diese Provinzialgesetze beherrschenden Kommunalprinzip liegt dem⸗ zufolge die Unterhaltung der Schule als einer Gemeindeanstalt— neben den Herrschaften den zu ihr geschlagenen Gemeinden ob, und zu den letzteren gehört die Gemeinde Klein -N. Das All⸗ gemeine Landrecht sieht die Schulunterhaltungepflicht, indem es für dieselbe die sämmtlichen Hausväter jedes Ortes, alle zu der Schule ewiesenen Einwohner ohne Unterschied in Anspruch nimmt, als eine ast an, welche nicht auf dem Kommunalverbande, sondern auf einem bon diesem völlig verschiedenen Sozietätsverhältnisse beruht. Deswegen ist der 5 30 11. 12 A. L. R. nur auf eine Mehrheit von Soztetäts⸗ schulen, niemals aber bei verschiedenen Kom munafschulen oder bei der Konkurrenz einer solchen mit einer Sozietätsschule anwendbar. Besteht daher in einem Ort oder für einen Schulverband eine kommunale Konfessionsschule, so kann die Frage, ob zu deren Unter⸗ haltung solche Gemeindemitglieder beizutragen haben, welche zu einer Schule der anderen Religionspartei gelegt find, nicht aus der in Rede stehenden Bestimmung des Allgemeinen Landrechts beantwortet werden, sondern es sind hierfür lediglich diejenigen propinzial⸗ oder ortsrecht⸗ lichen Normen entscheidend, nach welchen fich die Unterhaltung der Gemeindeschule regelt. Hiernach unterlag die Vorentscheidung wegen Verletzung des bestehenden Rechts der Aufhebung ... ¶J. 48.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus München berichtet ein Wolff'schez Telegramm, daß die

olizei⸗Direktion den 2 radikalen Ge rer fran Frei

ort‘ aufgelöst hat. Ciner Meldung des, Bayer. Cour. zufolge

verlgngen gleich den Braugehilfen auch die Braufchäffler gůnstigere Arbeits bedingungen. .

In Kiel sollen dle Maurer, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt

Die Strafkammer ü Grund dieses

Zum Brguergusstand in Braunschweig berichtet der omg Die Zahl der in Braunschweig w Brauer beträgt im ganzen 43 Mann. Dapon waren anfangs 221 zu unter— stützen, jetzt noch 133 Mann. Von den zu Unterstützenden sind 8h ver⸗ heirathet. Die Zahl ihrer Kinder beträgt 150.

In Oslebshausen bei Bremen wurde, wie der Vorwärts“ mittheilt, den Korbmachern der Barre'schen Werksteite innerhalb der nächsten vierzehn Tage ein 10prozentiger Lohnabzug an— gekündigt. Falls der Arbeitgeber die Lohnkürzung nicht zurücknimmt, wollen die Arbeiter in den Ausstand eintreten.

Hier in Berlin beschloß eine gut besuchte Versammlung der

Metalldrücker, innerhalb des Verbandes der Berliner Metall= arbeiter eine Abtheilung der Drück 8 ilden. Von der Re . eines Branchenvereins wurde einer Meldung der Berliner Volksztg.“ zufolge abgesehen. Wie dem „Leipz. Tgbl. aus Berlin gemeldet wird, soll sich die sozialdemokratische Biersperrekommisffion in einer geheimen Sitzung gespalten haben. Ein Theil unter Führung Auer ?s sei für n des Kampfes, Bebel mit seinem Anhang dagegen. Auer habe deshalb den Vorsitz niedergelegt. In Winterthur haben zwei Fabriken den eh nstu nden ta eingeführt. Die eine, eine große Seidenfabrik, beschäftigt nach einer Mittheilung des „Vorwärts“ mehr als 560 Arbeiterinnen; die andere, eine Färberei, etwa 200 Arbeiter. Diese Arbeitszeitkürzung wird als eine Folge der am 1. Juni in der Schweiz eingeführten mitteleuropäischen Hit bezeichnet.

Zum Ausstand der Eisenbahnbe diensteten meldet W. T. B.“ aus Chicago: Der Anführer der Ausständigen, Debs, erklärte, am Sonnabend würde eine alle Betheiligten befriedigende Regelung der Streitpunkte zu stande kommen; eine ne,, der Vertreter der Ausständigen und der Gefellschaft fände wahr⸗ scheinlich heute statt. Auf Blue J sIand wurden etwa zwölf Cisenbahnwaggons durch Brandstifter vernichtet. Heute ver⸗ kehrten einige Züge. Die Bestrebungen, den allgemeinen Ausstand in Indianopoliz herbeizuführen, mißlangen. Vierzehn Eisenbahnzüge mit 20090 Fahrgästen sind in Bloomington aufgehalten worden. Die Brücken der „‚Atlantic⸗ und Pacifie⸗Bahn“ wurden bei Needles (San Bernardino) von Volkshaufen verbrannt. Vom heutigen Tage wird gemeldet; Die Wreinigung der Direktoren der Eisen—⸗ bahngesellschaften hat beschlossen, heute zu versuchen, den Be⸗ trieb wieder aufzunehmen durch Ersetzung der Ausständigen durch andere in Chicago eingetroffene Arbeiter. Die Direktoren erklären, sie würden sich auf keinerlei Zugeständnisse einlassen. Gleichzeitig be— schloß die Regierung, die Aufrelzer zum Ausstand wegen verbreche⸗ rischer Verschwörung gerichtlich zu verfolgen.

Kunst und Wissenschaft.

Die hiesige Gesellschaft für Erdkunde hält am Sonn⸗ abend im Saal des Architektenhauses ihre nächste Sitzung. Prof. Dr. Schweinfurth wird über seine letzte Reise mit Dr. Max Schoeller in No rd⸗Abessinien und Dr. Passaͤrge (als Gast) über die deutsche Kamerun⸗Exp edition und ihre geographischen Ergebnisse sprechen.

Wie der „Voss. Ztg.“ mitgetheilt wird, ist. gestern Professor D. Dillmann, Mitglied der philosophisch⸗historischen Klasse der Königlichen Akademie der Wissenschaften nach kurzem Leiden im Alter von 71. Jahren gestorben. Christian Friedrich. August Dillmann war. am 25. Avril 1823 zu Illingen bei Maulbronn in . geboren. Nachdem er auf der Universität Tübingen Theologie tudiert und daneben sich mit Philosophie beschästigt, sowie unter Ewald's Leitung orientalische Sprachstudien gemacht hatte, wählte er als seine erste selbständige wissenschaftliche Aufgabe die Bearbeitung des Henoch⸗ Buchs. Seine Forschungen in den äthi ischen Handschriften er⸗ regten die Aufmerksamkeit der britischen zibliothekare, sodaß ihm die Aufnahme der älteren und neueren abessinischen Dandschriften des Britischen Museums und der Bodleiana Übertragen wurde. In zwei arbeitsreichen Jahrzehnten gelang es ihm, den erhöhten An⸗ forderungen der neueren Sprachwissenschaft entsprechend, die Gesetze der äthiopischen Sprache von neuem festzulegen. Auch seine Leistungen auf dem Gebiete der Theologie waren hervorragend enug, um ihm eine geachtete Stellung in der Wissenschäft zu verschaffen.

eine Bibelforschungen sind dadurch ausgezeichnet, 1 in ihnen die hebräische Literatur in der allgemein geschichtlichen Be⸗ trachtung zur. Darstellung gelangt. Aber auch die all emeine Sprachwissenschaft hat hervorragenden Nutzen aus Dillmann's Torschungen gezogen. Insbesondere ist hier zu vermerken, daß Vill nta für das vergleichende Studium der semitischen Sprachen die Richtung bestimmte, wobei er auf das eindringlichste daftfr eintrat, daß der Empirie ihr volles Recht gewahrt blieb. Dillmann, stand fast ein halbes Jahrhundert im Lehrberufe. Seine Lehrthät gkeit kam den Universitäten Tübingen (1848 1864, Kiel (1854 18849, Gießen und Berlin zu gute. In Berlin wirkte Dillmann gerade ein Viertel jahrhundert lang. .

Literatur.

Geschich te. ) Landes- und Wappenkunde der Brandenbursgisch2 Preußischen Monarchie. Geschichte ihrer einzelnen Lande stheile, deren Herrscher und Wappen von Maximilian Grützner, remier⸗Lieutenant 4. D. und Kanzlei⸗Rath im Ministeriuem des nnern. Berlin 1894. Carl Heymann's Verlag. Preis 12 6. In sehr geschmackvoller und gediegener Ausstattung liegt mit diesem Buch ein Werk vor, das in jahrelangen mühevollen Studien nach den zuverlässigsten Quellen sorgfältig zusammen estellt worden ist. Da die Geschichte des brandenburgisch preu zischen Staatswappens sich mit derjenigen des Königreichs Preußen dec kt, ist mit seiner Geschichte hier, wie sich der Verfasser richtig im Vorrwort ausdrückt, gleichsam in einer Bilderhandschrift die Geschichte, der einzelnen Landestheile gegeben, die durch Erbfall und Herrscherwäveis⸗ heit der Stamm der Hohenzollern im Laufe der Jahrhunderte munter seinem Scepter vereinigt hat. So knapp wie möglich, aber doch vollständig wird jeder einzelne Landestheil behandelt, sein durch trefflich ausgeführte Zeichnung erläutertes Wappen beschrieben E und die Geschichte seiner Regenten, verbunden mit Stammtafeln der herrschenden Familien, sowie die Erwerbung durch die ! in ,,,, regierenden Fürsten dargestellt, S odaß dieses Werk auch den Lehrern der vaterländischen Gesch ichte in den höheren Schulklassen als ein nützliches Hilfsmittel in die and egeben werden kann; es wird gewiß dazu beitragen, den Sinn ür die ruhmreiche Geschichte des Vaterlandes und die Liebe für Mas um sein Geschick so verdiente Herrschergeschlecht zu nähren und Mu pflegen. Obwohl das Werk an sich als ein selbständiges Ganzes anzufehe n ist und für sich allein mit Nutzen gebraucht werden kann, bildet es doch nir die erste Abtheilung eines in großartigem Umfang angelegten Werks. Di r zweite Theil wird die Geschichte derjenigen Territorien enthalten, dere n Wappen vordem im brandenburgisch⸗preußischen sich befunden haben und in Lause der at den Zeichen wichtigerer Landestheile weichen mußten. Der dritte soll die Geschichte aller übrigen Herzogthümer, Fürstenthüme r, Grafschaften und Herrschaften der Monarchie behandeln, deren Wappen in der nn n,, Geschichte Aufnahme nicht gesunde haben. An dieses Werk wird sich ein zweites auschließen, das die Eng wickelung des n nn,, Wappens seit dem Jah He 1415 bringt und durch zahlreiche Abbildungen erläutert, dergestal lt, daß auch der Laie ersehen kann, wie zu jeder Zeit das Landetzwappen den Monarchie beschaffen war. Dieses zweite Werk soll in drei Abtheilungen erscheinen, deren erste die Wappen der regierenden er, und der nach geborenen Markgrafen in Brandenburg, die zwelte die Entwickelung der markgräflichen Wappen in allen Nebenlinien, die dritte die Wappen des preußischen Königshguses und die der Königlich preußischen Prinzen enthalten wird. Alle Freunde der Wappenkunde und der andes geschichte werden 5 haben an der Beschäftigung mit dem jetzt

wird, über den Bau des Gerichisgefängnisses wegen Lohnstrests die

beutung der Nothlage und Unerfahrenheit desselben, als

Sperre verhängt haben.

vorliegenden Werk und mit Interesse dem Erscheinen der weiteren Bände entgegensehen.

ö wiegenden

If. Geschichte des Fel dzugs 1514 gegen Frankreich unter besonderer ai hr en e, Antheilnahme der Königlich wür tte m bergischen Truppen. Von Fritz von Hiller, OSberst und Kommandeur des Grenadier⸗ Regiments Königin Olga. Herausgegeben von der , Kommtssion für Landes gefchichte. Stuttgart, Kohlhammer 1893. 6 1 Von dem Feldzuge von 1814 unstreitig dem schwierigsten, aber auch interessanteften der neuesten Geschichte = existieren zwar zahlreiche Monographien über politische oder militärische Einzelheiten, aber noch keine umfassende DVaritellg g die alle diese Einzelarbeiten berücksichtigend ein Bild des ganzen Feldzugs gäbe. Die Werke von Plotho und Damitz bor mehr als 50 Jahren erschienen find zum großen Theil veraltet, die Denkwürdigkeiten Toll's von Theodor von Bernhardi berichten fast nur über die Kriegführung der Hauptarmee, und die Gneisenau-⸗Biographie Delbrück's giebt zwar eine vortreffliche strategische und politische Uebersicht des ganzen Feldzugs, behandelt im einzelnen aber naturgemäß nur die schlesische Armee, der Gneisengu angehörte. Diese Lücke in der deutschen Historiographie füllt Hiller nun zum theil aus, indem er eine zusammenfassende Bar— stellung der militärischen Ereignisse des Jahres 1814 liefert. Archi⸗ valische Studien hat er dabei nur soweit, als die württembergischen Truppen in Betracht kommen, gemacht, und daher bringt er guch nur hierfür manches Neue, aber die Darstellung auch der übrigen Greigniffe ist wegen der wissenschaftlichen Exaktheit, der Klarheit der Schilderung und wegen der Sicherheit des Urtheils von großem Werth. Wir können hier nicht den ganzen Verlauf des Feldzugs rekapitulieren, wir begnügen uns mit der Bemerkung, daß der Verfasser vor allem die Schlacht von La Rothisre und das Treffen von Montereau, wo die , hervorragend betheiligt waren, ausführlich schildert und auch die Neben⸗Kriegsschauplätze, insbesondere den suͤdöstlichen, nicht außer Acht läßt. Leider hat Hiller die poli— tischen Differenzen unter den Verbündeten zu wenig herangezogen, wiewohl sie zur Charakteristik der ausschlaggebenden Persönlichkeiten und zum Verständniß mancher Operationen unentbehrlich sind; in einer zweiten Auflage wird er hoffentlich diese Versäumniß nachholen, wodurch freilich der Umfang des Buchs bedeutend steigen wird. Da für könnten vielleicht einige der Anlagen wegfallen, die neben wichtigen Verlust⸗ und Stärkeberechnungen mehrere ost gedruckte und daher überflüssige Stücke enthalten. Es ist noch hinzuzufügen, daß das Werk mit Karten reichlich versehen ist. Unterhaltung. In der Sammlung von Meyeris Volks büchern“ er— schienen soeben die Nrn. 10637 bis 1056. Darunter befindet sich Joh. ischart's „Jesuitenhütlein (Nr. 1055). Die wunderbare Welt des n. Volksliedes erschließt „Des Knaben Wunderhorn“, Alte deutsche Lieder, gesammelt von L. Achim von Arnim und Klemens Brentano (Band 1 Nr. 1041 bis 1045, Band II Nr. 1046 bis 1050; Band 111 Nr. 1051 bis 1054). Kein Geringerer als Goethe war es, der dieser Fundgrube duftiger Lyrik gleich bei ihrem ersten 6 . hohes Lob spendete. An Erzeugnissen ausländischer Literatur bringt die neue Folge von Meyer's Volksbüchern in Nr. 1640: Ed. Bellamy, Mit geschlossenen Augen Ein Schiffbruch. Aus dem Englischen von O. Dittrich. Bellamy bietet mit den vorstehenden, anziehend und fesselnd geschriebenen Skizzen eine ausgezeichnete Unterhaltungs⸗ lektüre für Bäder, Sommerfrischen, Eisenbahnfahrten ꝛc. Die in den vorgufgegangenen Serien so beifällig aufgenommenen Klassiker⸗· Biographien sind fortgesetzt mit Nr. 1038: Ludwig Fränkel, Ludwig Uhland's Leben und Werke, und 1039: Hans Zimmer, Theodor Körner's Leben und Werke, während die Gefetzessammlung in „Meyer's Volksbüchern' durch den Inhalt der Nr. 1637: Allgemeine deutsche Wechselo rdnung und Wechselstempelsteuer Gesetz (Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister) eine werthvolle Bereicherung er⸗ fahren hat. Nr. 1056 9 ließt die neue Folge mit einer kleinen Monographie über ‚Die Pferde und Esel“, einem interessanten Ab⸗ schnitt aus Brehm's meisterhafter Darstellung des Thierlebens. Die Sammlung von Meyer's Volksbüchern“ verdient jedem empfohlen zu werden, der von dem Verlangen nach Bildung und Erweiterung seines Wissens beseelt ist. Preis jeder Nummer geheftet und be⸗ schnitten nur 10 Pfennig.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Verhandlungen des Königlichen Lan des-Oekonomie⸗ Kollegiums in der ersten Session der VI. ei , der g. (vom l. bis 3. März 1894) sind jetzt im Druck erschienen. Sie ent⸗ ausführlichen Protokolle über die Berathungen und Beschlüsse in Betreff der Vorlagen des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten sowie der. Anträge der landwirthschaftlichen Zentralverein und von Mitgliedern des Kollegiums. Erstere betrafen die Vermehrung der Mitgliederzahl des Kollegiums, die Fragen: welche Forderungen die Landwirthschaft an die Einrichtungen der Produktenbörse zu stellen habe, und welche Einwirkungen des Gesetzes vom 31. Mai 1891, betreffend die Be⸗ steuerung des Zuckers, bis jetzt hervorgetreten seien; ferner die gegen⸗ wärtige Lage des Kleinbahnwesens und die Wahl von drei Mitgliedern für eine von dem Minister zu ernennende ständige Kommission von Sach⸗ verständigen zur Bearbeitung und Vorbereitung aller mit der Land⸗ wirthschaft in i stehenden Frachttarif⸗ Hol und Steuerfragen. Dann folgen die Jahresberichte der landwirthschaftlichen Zentralvereine für 1892 nebst den Verhandlungen über die dazu von Mitgliedern des Kollegiums gestellten Anträge. Vorangeschickt sind den Verhandlungen ein H nchdf der Mitglieder des Landes-⸗Oekonomie⸗Kollegiums für die Wahlperiode 1893.ñ95, eine Uebersicht der von dem Kollegium in der 3. Session der V. Sitzungsperiode gefaßten Beschlüsse sowie die Rechnungslegung über die Koppestiftung für 1892/93.

halten die

Hebung des Flachsbaus in Oesterreich.

Das österreichische Ackerbau⸗ Ministerium gedenkt dem . Prag. Abdbl.“ zufolge im Verein mit den Landwirthschaftsgesellschaften ent⸗ sprechende Maßregeln zur Förderung der Leinwandbereitung zu er⸗ er, da dieser Zweig der ländlichen Hausindustrie in bedauerlicher

bnahme begriffen ist. Vorerst sollen durch Belehrung in den Schulen und Landwirthschafts-Filialen die Landwirthe zu neuerlichem fleißigeren Anbau des Flachses ermuntert und dann belgische Maschinen für das Flachsbrechen eingeführt werden, da sich die ländliche Bevölkerung vielfach schon das Flachsbrechen mit ihren primitiven Werkzeugen ab— gewöhnt hat.

Gesundheit swesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Sterblichkeits⸗ und Gesundheitsverhältnisse während des Monats Mai 1894.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts mn während des Monats Mai von je 1009 Einwohnern, auf das Jahr erechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 177, in Breslau 27,5, in Königsberg 2ö,j, in Köln 247, in Cassel 1939, in Magdeburg 213, in Stettin 226, in Altona 22.3. in Hannover 18, , in Frankfurt a. M. 9, Tmin Wiesbaden 16,6, in München 23.7, in Nürnberg 29,1, in Augsburg 2656, in Dresden 26,4, in Leipzig 18,, in Stuttgart 185, in Karlsruhe 171, in Braunschweig 174, in Sam burg 189, in Straß⸗ burg 2lzl, in Metz 15,3, in Amsterdam 189, in Brüssel 2152, in Bu apest 26,5, in Christiania 21,3, in Dublin 233, in Edinburg kb, in Glasgow 2060, in Kopenhagen s, in Krakau 33,9, in Liverpool l,, in London 17,5, in Lyon 188, in Moskau 36,9, in ö. 1986. in Paris 21,5, in St. Petersburg 32,2, in rsn 36,7, in Rem 6. 182, in Stockholm 172. in Triest 27,8 in Turin Aäbzih 32d. n. Venedig S), in Warschau 5,2, in Wien, 2377, in Nein Jork 269. gin die nichtdeutschen Städte ist der Zeitraum von 3 Wochen, vom 28. April bis 3. Juni, zusammengefaßt worden.)

Der Gelundheitssustand im Ronat Mai war in der Über. Megenden, Mehrzahl sowohl der deutschen wie, der nichtdeutschen Berichtsstäbte ein günstiger und auch die Sterblichkeit blieb im an gemeinen eine niedrige, obwohl vielfach, besonders aus deutschen Orten,

k /

höhere Sterblichkeitsziffern als im April gemeldet wurden. Die Zahl der deutschen Orte mit sehr geringer Sterblichkeit (Sterblich= keitsziffer unter 15,9 pro Mille und Jahr) ing von 12 im Vor⸗ monat auf 8 herab, und erfreuten sik Bielefeld, Eupen, Mühlhausen i. Th., Neunkirchen, Rathenow, Siegen, Wefei und Gotha. einer solch niedrigen Sterblichkeit. Dagegen hat die Zahl der deutschen Orte mit hoher Sterb ich⸗ keit (Sterblichkeitsziffer über 35,0 pro . etwas . und stieg von 5 im April auf 8 und zwar in Graudenz, Greifswald (inkl. der , , , Langenbielau, Tilsit, Erlangen (inkl. der Ortsfremden), Fürth, Kempten, Passau und von nichtdeutschen Städten in Moskau und Prag. Das Sterblichkeitsmaximum in den deutschen Orten, das im April 52,0 pro Mille betrug, erreichte im Mai Fürth mit 52,7 pro Mille und Jahr. Die Zahl der deutschen Orte mit günstiger Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer von 15,9 bis 30 0 pro Mille, die im Vormonat 70 betrug, sank im Mai auf 67 und erwähnen wir aus der Zahl derselben hier nur: Barmen, Berlin, Schöneberg bei Berlin, Beuthen O. S., Brandenburg, Charlottenburg, Elberfeld, Frankfurt a. M. Frankfurt a. O., M. Gladbach, Gleiwitz, Hannover, Cassel, Kattowitz, Kiel, Kolberg, Kreuznach, Krefeld, Minden, Nordhaufen, Osnabrück, Remscheid, Wiesbaden, Bamberg, Kaiferslautern, Leipzig, Stuttgart, Darmstadt, Karlsruhe, Rostock, Schwerin, Wismar, Apolda, Braunschweig, Greiz, Lübeck, Bremen, . Metz und von nichtdeutschen Städten: Amsterdam, Edinburg, London, Lyon, Odessa, Rom und Stockholm. Die Zahl der deutschen Orte mit mäßig hoher Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer bis 23.0 pr. M.), die im Äpril 78 betrug, ging auf 55 herab und seien aus der Zahl derselben hier nur Aachen, Altona, Danzig, Dortmund, Düsseldorf, lensburg, Halle, Hildesheim, Koblenz, Magdeburg, Münster, Neiffe,

aderborn, Stettin, Thorn, Trier, Hof. Landshut, Ludwigshafen,

peyer, Würzburg, Dresden, Freiberg 1. S. Zittau, Cannstatt, Ulm, Freiburg i. B. Mannheim, Mainz, Offenbach, Dessau, Straßburg i. E. und von nichtdeutschen Städten: Brüssel, Christiania, Glasgow,

Kopenhagen, Liverpool, Odessa, Paris, Turin (Aprih und New⸗Hork.

genannt.

Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Ge— sammtsterblichkeit blieb eine mäßig hohe, wenn auch eine etwas ghet als im Vormonat. Von je 10 060 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Stuttgart r, in Berlin und Hamburg je 54, in Dresden 5h, in München 91 Säuglinge. Diese etwas höhere Säug— lingssterblichkeit ist auf das etwas gesteigerte Vorkommen von akuten Darmkrankheiten zurückzuführen, welche besonders in deutschen Orten vielfach, wie in Berlin, Breslau, Danzig, Elbing, Essen, Halle, Köln, Königsberg, Magdeburg, Augsburg, München, Nürnberg, Leipzig, Glauchau, Plauen, Mannheim, Gera. Hamburg, Mülhausen i. E., Straß⸗ burg, aber 1. in Amsterdam, Brüssel, Budapest, Kopenhagen, London, Moskau, Odessa, Paris, St. Petersburg, Rom (April, Stockholm, Triest, Warschau, Wien, NewYork u. 4. eine größere, und Dresden, Prag u. a., eine geringere Zahl von Todesfällen als im April hervor— riefen. Aber auch in den höheren Altersklafsen war die Sterblichkeit etwas gesteigert, indem akute Entzündungen der Athmungsorgane in vielen Orten mehr Sterbefälle hervorriefen als im April. So war in Altona, Berlin, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Frankfurt a. M., Görlitz, Cassel, Königsberg, Magdeburg, Augs—

urg, Chemnitz, Mannheim, Braunschweig, Hamburg, Metz, Brüͤssel, Christiania, Kopenhagen, Moskau, St. Petersburg, Prag, Stockholm, Warschau die Zahl der letzteren etwas gesteigert, hrend sie in Hannover, Köln, Stettin, München, Nürnberg, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Straßburg i. E., Budapest, London, Paris, Triest, Wien eine kleinere wurde, und in Breslau, Duisburg, Fürth, Amsterdam, Krakau, New⸗NVork die gleich große wie im Vormonat blieb. Dagegen

hat fast allgemein und erheblich die Zahl der Todesfälle an Grippe

abgenommen, sodaß mehrfache Todesfälle an Grippe nur noch aus Kopenhagen (2), Braunschweig und Elberfeld (e 3), Cassek (H, Berlin (6), Rom (April, 7), New⸗ork (8), Paris (3), London (30) zur Kenntniß kamen. Sterbefälle an Lungenschwindsucht zeigten im Vergleich zum Vormonat keine wesentliche k ;

Die Nachrichten über die Verbreitung der Cholera lauteten im Mai ungünstiger als im April. Zu Ende des Monats wurde die Seuche aus Russisch⸗Polen in das deutsche Gebiet eingeschleppt. In Myslowitz (in Oberschlesien) wurden durch einen aus nachweislich infizierter Gegend kommenden Landstreicher am 22. Mai mehrere (7) Erkrankungen an Cholera festgestellt, von denen 6 tödtlich endeten. Auch in Schilno (Kreis Thorn) wurde bei 3 Weichselstromarbeitern Cholera nachgewiesen; alle 3 Fälle endeten tödtlich. Doch gelang es, in beiden Orten der Weiterverbreitung mit Erfolg entgegenzutreten. In Oesterreich⸗Ungarn wurden aus Galizien, und zwar aus den Bezirken Borszezor und Husigtyn (an der russisch pol⸗ nischen Grenze) eine größere Zahl von Erkrankungen und Sterbefällen an Cholera berichtet, vom 7. April bis 5. Juni insgesammt 109 Erkrankungen mit 54 Sterbefällen. In Rußland herrschte die Seuche in Polen besonders in den Gouvernements Warschau, Radom, Plock, Kowno, Podolien. In den dicht an der preußischen Grenze gelegenen Orten Wloezlawek und Sielce wurde der Ausbruch der Cholera konstatiert. In Frankreich kamen aus dem Departement Finistère noch mehrfache Erkrankungen, aus Paris aus der letzten Maiwoche 2 Todesfälle an Cholera zur Meldung. Aus Portugal sind weitere Erkrankungen an cholera⸗ ähnlichen Diarrhößen nicht bekannt geworden. In der Tür kei hat die Epidemie besonders im Vilajet Siwas zu Ende des Monats größere Verbreitung gefunden und außer in der Stadt Siwas auch in Kastamuni, Konia, Mahmurat el Aziz, in Kadikoei, Tokat, der Hafenstadt Samsun u. a. O. mehr oder minder zahlreiche Cholera⸗ fälle veranlaßt. . .

Von den anderen Infektionskrankhejten wurden Sterbefälle an Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten und Pocken mehr als im Vormongt mitgetheilt. Namentlich grassierten Mas ern in zahl⸗ reichen Orten zum theil recht bösartig. So war die Zahl der Maserntodesfälle in Altona, Berlin, Duisburg, Fürth (85 Todesfälle), Hamburg, Köln, Magdeburg, Nürnberg (68), Plauen, Tilsit, Buda⸗ pest, Kopenhagen, Liverpool, London (zs), Lyon, Moskau, Paris 245), St, Petersburg, Prag (99), Rom (April), Wien (36) eine ge— steigerte, in Passau, Christiania. New⸗Jork, Triest, Turin (April) eine etwas verminderte. Erkrankungen, kamen außer aus den genannten Städten auch aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf, Königsberg, Marienwerder, Posen, Schleswig, Stade, Wiesbaden in zahlreichen Fällen zur Anzeige. Das Scharlach⸗ ieber hat in Werlin, Köln, Nürnberg, Budapest, Glasgoẽm, Kopen. y Moskau. Odessa, St. Petersburg, Triest, Warschau., New⸗Jork mehr, in Stockholm weniger, in Danzig, London, Parig, Wien nahezu die gleiche Zahl von Todesfällen, wie im April, veranlaßt. D Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Altona, Chemnitz, Duisburg, Erfurt, Frankfurt a. n Gießen, Hagen, Halle, . Hannover, Köln, Königsberg, inden, Magdeburg, ülheim a, Rh., Mülheim a. Rr. München, Nürnberg, Reichenbach i. S., Remscheid, Rheydt, Stutt⸗ art, Wilhelmshaven, Kopenhagen, London, Moskau, St, Petersburg,

rag, Stockholin, Triest, Warschau, New⸗Vork eine gesteigerte, und lieb in Berlin, Braunschweig, Krefeld, Straßburg, Budapest, Glasgow, Odessa, Paris, Wien die gig roße wie im Vormonat, und wurde in Breslau, 3 Dresden, a Greifswald, Leipzig, Christiania, Edinburg, Krakau eine kleinere. ̃ ? auch aus den , Arnsberg, * ünster, Schleswig, Wiegbaden in vielen Fällen zur Anzeige. Die Zahl der Sterbefälle an Unterleibtyphus war in London, Prag, St. Petersburg eine größere, in Paris und New⸗Jork eine kleinere als im April. An , r kamen aus Elbing, Weimar, Stockholm einzelne, aus Paris 2, aus Moskau 5, aus St. Petersburg 7, aus Odessa 8, aus Warschau 9 Todesfälle, Erkrankungen nur aus Stockholm und dem Regierungsbezirk Marienwerder ver⸗ einzelte, auf dem Regierungsbezirk Königsberg 4 zur Anzeige. Sterbe—⸗ fälle an Genickstarre wurden aus Mainz 1, aus Kopenhagen und St. Petersburg je 2, aus Würzbrrgnn 3, aus New. ork 33 gemeldet. Erkrankungen wurden vereinzeis un Hamburg, München,

Erkrankungen

r fte

Nürnberg, Kopenhagen und in den Regierungsbezirken Düssel⸗ dorf, Erfurt, Hannover, Marienwerder, Ssnabrück, Stade und Wiesbaden beobachtet. Dem Keuch hust en erlagen in Berlin und Liverpool weniger, in Köln, Dublin, Edinburg, Glasgow, London mehr Kinder als im April. Todesfälle an Pocken kamen aus Amsterdam, Krakau, Liverpool und aus dem April aus Turin in vereinzelten, aus Kairo, Brüssel und Genua (April je 2, aus Alexandrien 3, aus Budapest und Edinbur je 4, aus Manchester, Triest und Wien je 5, aus Odessa 6 aus Boston (Äpril) 7, aus Moskau ii, aus Birmingham 14, aus St. etersburg 15, aus Paris 18, aus New⸗ York 2, aus London und Brooklyn (Aprih je 24, aus Warschau 25, aus Bombay (April) 116 zum Bericht. Erkrankungen an Pocken elangten aus Berlin, Prag und den Regierungsbezirken Aachen, Lüneburg und Marienwerder je 1, aus Kopenhagen 2, aus Breslau, dem erzog⸗ thum Braunschweig, sowie aus den Regierungsbezirken Königsberg und Posen je 3, aus dem Regierungsbezirk Düsfeldorf 5, aus Wien 10 aus Budapest 12, aus Edinburg 65, aus London (4 Wochen) 259 zur Mittheilung. An Milzbrand kamen aus dem Regierungsbezirk Schleswig 1 Erkrankung und 1 Todesfall, an Trichinofis aus dem Regierungsbezirk Posen 32 Erkrankungen, an Tollwuth aus Bukarest und Moskau je 1, aus St. Petersburg 2, aus Rom (Aprilh 3 Todes⸗ fälle zur Berichterstattung.

Cholera.

Deutsches Reich. In Deutsch-⸗Eylau wurde, den Ver— öffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts zufolge, bei einer am 24. Juni aus Mlawa in . zugereisten Frau und deren Kind, in einem Lan dorte des Kreises Marienwerder bei einer Kranken Cholera bakteriologisch festgestellt.

Hesterreich-Ungarn. In Galizien wurde nach dem Bericht des ‚Oest. San. W.“ vom 19. bis 26. Juni nur im polit. Bezirk Husiatyn 1 Neuerkrankung (mit tödtlichem Ausgang) fest⸗= gestellt; im Bezirk Borszezow starben 2 der bisher Erkrankten. In der Bukowina erkrankten im Bezirk Kotzman 2? Personen, davon starb 1.

Rußland. Bis zum 9. Juni wurden, wie in den ‚Veröffent⸗ lichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ mitgetheist wird, bei dem Medizinaldepartement angemeldet: aus der Stadt Warschau vom 20. Mai bis 2. Juni 19 Erkrankungen 6 Todesfälle), den Gouvernements Warschau vom 77. Mai

is 2. Juni 58 (29) Plock vom 20. bis 26. Mai 56 S3),

Petrikau vom 27. Mai bis 2. Juni 1 (1), Radom während der⸗ selben Zeit 3 (1), Kowno desgleichen (1) und Tu la vom 209. Mai bis 2. Juni 5 (). Neu aufgetreten ift die Seuche in dem Gouvernement Kielee (vergl. Nr. 154 d. Bl.) und zwar in dem gegenüber Krakau gelegenen Grenzkreise Miechow, wo vom 17. bis 20. Juni 23 Erkrankungen (17 Todesfälle) fest⸗ gestellt wurden. Ferner wurden gemeldet aus der Stadt Warschau vom 16. bis 22. Juni 13 Krankheitsfälle 8 mit tödtlichem Ausgang), aus dem Gouvernement Warschau vom 15. bis 21. Juni 30 (i5), Radom vom 13. bis 20. Juni 14 sch, Plock vom 14. bis 19. Juni 53 (25) davon 47 (gi) aus Ciechanow in Brest⸗Lito wsk (Gouvernement Grodno) vom 2. bis 21. Juni 32 (18), vom 21. bis 24. Juni 24 (6), im Gouvernement Kowno vom 17. bis 23. Juni 16 (7, in Kronstadt vom 20. bis 27. Juni 7 (9).

St. Petersburg, 5. Juli. W. T. B.“ meldet: In der Zeit vom 1. bis 3. Juli erkrankten hier 21 und starben 6 Personen an der Cholera.

Belgien. Zufolge dem „Bulletin trimestriel de statist. démogr. et médic.“ wurden in den größeren Städten während des ersten Viertels dieses Jahres 32 Sterbefälle an „choisra t cholérine“ festgestellt, davon 13 in Saint⸗Trond, 5 in Jemeppe sur Meuse, in Seraing, 3 in Boom, je 2 in Dinant und Angleur, je 1 in Brüssel, Charleroy und Antwerpen. Vom 1. April bis 23. Jun wurden durch die Bulletins hebdemadaires“ folgende Todesfälle mitgetheilt: in Jemeppe sur Meuse (Provinz Lüttich vom 15. bis 21. April 1, in den fünf Wochen vom 20. Mai bis 23. Juni 2, 2, 4, 5, 5, in Lüttich vom 19. bis 16. Juni 1, in Seraing (Provinz Lüttich), Angleur (Provinz Lüttich und Alost (Provinz Ostflandern) vom 17. bis 23. Juni je 1.

Niederlande. Während der Monate Januar und Februar starben nach dem ‚Staats⸗Courant“ an Cholera je 2 Personen, des⸗ gleichen je 2 an cholera nostras.

Türkei. In Kleinasien wurden im Vilagjet Konia zu Urgup vom 1. bis 3. Juni 2 tödtliche Krankheitsfälle beobachtet. ;

Stockholm, 4. Juli. Die Obduktion der Leiche des gestern aus St. Petersburg auf einem Dampfer hier i n,. Fahr⸗

astes (pergl. Nr. 155 d. B.) ergab dem W. T. B. zufolge als E un e, cholera asiatica.

Ostindien. Kalkutta. Vom 20. bis 26. Mai

20 Personen an Cholera.

Pest.

China. In Kanton ist, wie in den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ berichtet wird, die Seuche bereits in der letzten Märzwoche ausgebrochen und hat bis Mitte Mai über 10000 Opfer gefordert.

starben

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. . An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 10 395, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 4074, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 4. Juli die nachbezeichneten Grundstüäcke zur Versteigerung; Step han⸗ straße 28, dem Fräulein Martha Wende gehörig; Nutzung werth 10 250 *6; für das Meistgebot von 143 900 ½ wurde die Aktien⸗ gesellschaft Baugesellschaft am kleinen Thiergarten“ zu Berlin Ersteherin. Am Weiden weg 53, dem Kaufmann C. F. Biesel gehörig; Fläche 11 a; Nußzungswerth 15 159 ; für das Meistgebot von 204 96091 S6 wurde die Frau Rentier Anna Lüty, Putbuserstr. 45, Ersteherin. . 26, dem Baumeister Emil Wallmann gehörig; Fläche 12,88 a für das Meistgebot von 301 300 M wurde der Rentier FIfidor Suß mann, Holzmarktstr. 53, Ersteher.

Vom Berliner Pfandbrief-⸗Institut sind bis zum 22. Juni d. J. 18 508 800 S6 34 6/, 21 478 5o0 S6 4 oι, 45 648 900 S 4 0,9 und 9702 900 5 oe, zusammen 95 339 100 . Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 16 472 700 Æ 39 oso, 13 142 100 60 4 Cο, 13 713 000 M 48 9, und 2367 000 6 5 oυε, zusammen 45 694 800 60 . von den Grundbesitzern zu ver⸗ zinsen sind. Zugesichert, aber noch nicht abgehoben sind 241 500

Die Betriebseinnahmen der ern, chen Südbahn im Juni 1894 betrugen nach ie, ,, Feststellung im Personen · verkehr 94 048 MS, im Güterverkehr 223 381 S, an Extraordinarien 14 000 M zusammen 331 423 6, darunter auf der Strecke Fisch hausen = Palmnicken 5309 MS, im Jun 1893 provisorisch 281 262 6, mithin gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres mehr 50 167 4, im ganzen vom 1. Januar big 39. Juni 1894 2170 669 (probisorische Cinnahme gus russischem Verkehr nach russischem Stil), egen provisorisch 1681 790 4A im Vorjahr, mithin gegen den ent- prechenden Zeitraum des . mehr 488 879 M, gegen definitiv 1814 247 M im Vorjahr, mithin mehr 355 422 60 ö

Die Schles. Ztg. berichtet vom en,, n, . 264 , 8 er . ten vier zehn Tagen hemmend eingewirkt, da die Umschlagstellen für Zeit . waren und die Aufträge für Wasserfrachten nicht