* .
1. Juli. Albert, Major und Batz. Kommandeur im 19. Inf. Regt. 2 6 mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Untform der Abschied bewilligt. .
Im Sanitäts⸗Korps. 26. Juni. Dr. Mock, Unterarzt des 14. Inf. Regts. . Karl Theodor, zum Assist. Arzt 2. Kl. im 1. Chev. Regt. Kasser Alexander von Rußland befördert.
1. Fuli. Dr. Marschalk Ritter v. Schiltberg, Qber⸗ Stabsarzt 1. Kl. und Re ö im 4. Feld⸗Art. Regt. König, unter Charakteris. als Gen. Arzt 2. Kl., mit Pension und mit der Grlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. Dr. *. ber-Stabgarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom 2. Chev.
egt. Taxis, in gleicher Eigenschaft zum 4. Feld⸗Art. Regt. König, unter Deiseihung eines Patents seiner Charge, Hr. Bergmüller, Dber⸗Stabzarzt 2. Kl. und Bat. Arzt vom 2. Pion. Bat, als Regiments ⸗ Arzt 1 2. Chebeauxleger⸗Regiment Taxis; die Stabgärzte Dr. Niedermayr, Bats. Arzt vom 14. Inf. Regt. Fine larl Theodor, zur Kommandantur Nürnberg, Dr. Tutschek,
ats. 33 vom 1. Fuß. Art. Regt. vakant Bothmer, zur Jusp. der Militär⸗Bildungsanstalten, Dr. v. Orff von der Insp. der Militär⸗ Bildungsanstalten, als Bats. Arzt zum 2. Inf. Regt. Kronprinz, Pr. Seitz vom 3. Chev. Regt. vakant Herzog . dieser unter Verleihung eines Patents king Charge, als Bats. Arzt zum 2. Pion. Bat., Dr. Mayr, Assist. Arit 1. Kl. vom 16. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, zum 1. Jäger- Batz, Dr, Witt⸗ mann, Assist. Arzt 2. Kl. vom 5. Chep. Regt. Erzherzog Albrecht von 2 . zum 3. Feld ⸗Artillerie⸗ Regt. Königin⸗ Mutter, Br. v. Reitz. Assist. Arzt 2. Kl. vom J. Inf. Regt. Prinz Leopold, jum 1. Inf. Regt. König, — versetzt. Die Stabs⸗ ärzte: Dr. Serrmann, Bats. Utz vom 2. Train⸗Bat, als Regts. Arzt im 1. Fuß ⸗Art. . vakant Bothmer, Dr. Rotter bei
der Leib⸗ Garde der Hartschiere, Dr. Hecken berger, Bats. Arzt im.
3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, letztere beide überzählig, Dr. Grafer, Pr. Riedinger, Br. Klaußner, Lr, Resen- berger, diese la suite des Sanitäts⸗Korps,. — zu Ober Stabs⸗ ärzten 2. Kl.; die Assist. Aerzte 1. Kl: Dr. Webersberger vom J. Chev. Regt. Kaiser Alexander von Rußland, im 14. Inf. Regt. Re Karl Theodor, Dr. Hoffmann vom 1. Jäger ˖ Bataillon, im 1. Fuß⸗Art. Regiment vakant Bothmer, Dr. ö vom 3. Feld- Art. Regiment Königin-⸗Mutter, im 2. Train ⸗Bat, — saämmtlich als Bats. Aerzte, zu Stabsärzten; die Assist. Aerzte 2. Kl.: Dr. Gutbier im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Dr. Lutz im 8. Inf. Regt. vakant Pranckh, Er. Schmidt im 6. Chev. Regt. vakant , , Konstantin Nikolajewitsch, Pr. Hillenbrand im 2. Train⸗Bat.,, — zu Assist. Aerzten J. Kl., — befördert. Dr. Helferich, Gen. Arzt 1. Kl. A la suite des Sanitäts- Korps, ein Patent seiner Charge verliehen. Dr; Kratzer Sber.Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzk im 6. Chev. Regt. vakant Großfürst Konstantin Nikolajewitsch, als Ober -Stabdarzt 1. Kl. charakterisiert. XI. (CNöniglich Sächsisches) Armee ⸗Korps. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
schocke, Ober Roßarzt des 1 Feld ⸗Art.⸗Regts. Nr. 12, unter dem 30. Juni 1894 zur Landw. 2. Aufgebots entlassen. Stiegler, Roßarzt dom Karab. Regt. zum Ober Roßarzt des 1. Feld-⸗Art. Regts. Nr. 12 befördert. Eichhorn, Roßarzt vom 1. Feld- Art. Regt. Nr. 12, zum Karab. Regt. versetzt. Schulze, Unter ⸗Roßarzt vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, unter Versetzung zum 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zum Roßarzt befördert.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. Juli.
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin unternahmen, wie ‚W. T. B.“ meldet, gestern Morgen von Odde aus bei herrlichem Wetter einen Ausflug nach dem Buar Brae und kehrten nach zweieinhalbstündigem Verweilen an dem Gletscher den Rückweg nach Odde an. Den Abend und die Nacht über verblieben Ihre Majestäten an Bord der Kaiserlichen Jacht „Hohenzollern“.
Die Kaiserlichen Prinzen und die Prinzessin sind, dem ‚W. T. B.“ zufolge, heute Vormittag 9 Uhr 25 Minuten mit ihrer Begleitung von Potsdam nach Schloß Wilhelmshöhe bei Cassel abgereist.
Die vereinigten Ausschüsse des Bun desraths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.
Im Laufe der letzten Wochen haben verschiedene Tages⸗ blätter Klagen über den angeblich ungenügenden Schutz der Deutschen in Mittel-Amerika erhoben in Anknüpfung theils an eine Flugschrift des Dr. Hermann Prowe in Retalhulen, theils an Privatmittheilungen aus Salvador und Guatemala.
Was den Fall Prowe anlangt, so hat dieser Deutsche die ihm in Salvador zugestoßenen Unbilden selbst verschuldet. Er hat durch Theilnahme an Schritten, die darauf abzielten, den Kommandanten von Salvador, General Ruiz Pastor, aus seiner Stellung und aus dem Lande zu drängen, diesen Offizier dazu gereizt, ihn, unter thãtlicher Beschimpfung, zum Zweikampf herauszufordern. Das Duell ist durch das Einschreiten des Präsidenten der Republik vereitelt worden, der hierbei und ingbesondere darin, daß er Prowe ebenso wie dessen Gegner für einige Zeit in Gewahrsam nehmen ließ, nur im Rahmen der Befugnisse seines Amts und der Gesetze des Landes ge⸗ handelt hat. Die gerichtliche Untersuchung des auf Prome verübten thätlichen Angriffs wurde 1 . nicht, wie Prowe angiebt, weil der Präsident der Republik widerrechtlich das Verfahren niedergeschlagen hätte, sondern weil dieses infolge der Entweichm Prowe 's aus Salvador keinen Fort⸗ gang nehmen konnte. Weiterhin ist dem Verfahren auch durch ben Tod des Generals Pastor der Boden entzogen worden. Ein Fall der Justizverweigerung oder Verschleppung liegt nicht vor.
2 Was die sonstigen, in einzelnen Blättern gegen die Ver⸗ tretung der deutschen Interessen in Zentral⸗Amerifa vor⸗ ebrachten gehassigen Klagen betrifft, so sind ahnliche Be⸗ chwerden bei ber vorgesetzten Behörde nicht eingegangen.
Gegenüber privalen Nachrichien aus Salvabor kann auf Grund lelegraphisch eingeholter Auskunft mitgetheilt werden, daß der deutschen Gesandtschaft bei den mittelamerikanischen
istaaten Meldungen über die heimliche Ermordung von Deutschen von keiner Seite gemacht worden find.
Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten 5 über die im Monat Mai d. 3. deutschen Bahnen (ausschließlich der bayerischen
bei den Zügen mit Per sonenbeförderung vorgekommenen Verspätungen haben auf 34 größeren Bahnen und Bahnnetzen mit einer ir, , n,. von 37 718, 385 kin von den fahrplanmäßigen isn überhaupt sich ver⸗
ätet: 1136 n. 2A6l Personenzüge und 288 zur
ersonen⸗ sowie zur Güterbeförderung gleichzeitig dienende
üge, zusammen 4185. Von den fahrplanmäßigen Zügen mit Personenbeförderung wurden geleistet: 16991 970 Zug⸗ kilometer, 326 065 744 Achskilometer gegen 14 902 639 Zuge 282 707 557 Achskilometer im Vormonat un egen 15 653 218 Zug⸗ und 313 223 125 Achskilometer n demselben Monat des Vorjahres. Von den Ver⸗ . wurden 1579 durch das Abwarten verspäteter An⸗
und
chlußzüge veranlaßt, sodaß den aufgeführten Bahnen selbst 606 Verspätungen zur Last fallen, m 161 im Vormonat und 2689 in demselben Monat des Vorjahres. Von den . eigener Bahn vorgekommenen Verspätungen entfallen au 1 Million Zugkilometer 162, 1 Million Achskilometer 8, mithin auf 1 Million Zugkilometer 3 — 2 v. H. weniger als im Monat Mai des Vorjahres und 131 — 423 v. H. mehr als im Vormonat, und auf 1 Million Achskilometer ebenso viele wie im Monat Mai des n . und 6 — 300 v. H. mehr als im Vormonat. 6 ge der Verspätungen wurden 1819 An⸗ chlüsse versäumt (gegen 2009 in demselben Monat des Vor— ahres und 416 im Vormonat). Bei 6 . sind Zug⸗ verspätungen und bei 9 Bahnen i h gr äumnisse nicht vorgekommen. In der Nachweisung sind die Bahnen, auf denen Zugverspätungen vorkamen, nach der Verhältniß⸗ ahl (geometdisches Mittelh zwischen der Anzahl der von den 1 der Personenbeförderung dienenden Zügen auf 1 Million Zugkilometer und der auf 1 Million Achs—⸗ kilometer entfallenden eigenen Verspätungen geordnet. Danach nehmen die Main⸗Neckar Bahn, die sächsischen Staatsbahnen und die Bahnen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Frankfurt a. M. die ungünstigsten Stellen ein. Wird die Reihenfolge der Bahnen statt nach der Anzahl der Verspätungen nach der Anzahl der Anschlußversaäͤumnisse bestimmt, so treten die Main⸗Neckar Bahn, die Bahnen im Be⸗ zirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Frankfurt a. M. und diejenigen im Bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (linksrheinische) zu Köln an die unguͤnstigsten Stellen.
In der am 1. Juli erschienenen Sonderausgabe der Nr.? der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts“, betreffend die Invaliditäts- und Alters⸗ versicherung, sind folgende Revisions⸗Entscheidung en ver⸗ öffentlicht:
Es ist rechtlich zulässig, daß der Rentenbewerber ebenso, wie er in jeder Lage des Verfahrens auf seinen Anspruch über⸗ haupt verzichten kann, auch im Berufungsverfahren auf einen Theil des Anspruchs verzichtet, mag es sich dabei um die Höhe der Rente oder um den Anfangstermin für ihre Zahlung handeln.
Auch der Abschluß von Vergleichen ist sowohl vor dem Schiedsgericht, wie auch im Feststellungsverfahren vor der Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalt an sich statt⸗ haft. Indessen wird ein zwischen der Versicherungsanstalt und dem Rentenbewerber abgeschlossener Vergleich erst dann gültig, wenn ihm der Staatskommissar beigetreten ist. Ver⸗ weigert der Staatskommissar seinen Beitritt, was, sobald auf Grund der vorausgegangenen Vergleichsverhandlungen ein förmlicher Bescheid erlassen ist, durch die Einlegung der Be⸗ rufung zum Ausdruck gelangt, so hat das Schiedsgericht über den AÄnspruch selbst frei zu entscheiden. In diesem Fall ist auch der Rentenbewerber an seine Vergleichs AInnahineerllaͤrung nicht gebunden.
Ein Altersrentenbewerber war mit seinem Anspruch des⸗ halb zurückgewiesen worden, weil für ihn die gesetzlich erforder⸗ liche Unzahl von Beitragsmarken nicht verwendet war. In der Revisionsinstanz brachte er eine Quittungskarte mit den fehlenden Beitragsmarken, und zwar, wie nach den Zeugen⸗ aussagen zweifellos feststand, auf Grund versicherungspflichtiger Beschaͤftigung bei. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat, nachdem das Urtheil des Schiedsgerichts aus anderen Gründen aufgehoben war, die neu beigebrachten Marken auf die Wartezeit ohne weiteres angerechnet, indem es erwog, daß die Zuxrück⸗ verweisung einer spruchreifen Sache in die Vor⸗ in stanz zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung eine bloße Formalität sein würde, deren ul un zu zwecklosen Verzögerungen führen und mit dem Geiste des in Angelegen⸗ heiten der Invaliditäts- und Altersversicherung eingeführten Verfahrens nicht in Einklang stehen würde.
Bei Auslegung des Begriffs des Versichertseins im Sinne des 5 156 des Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗ gesetzes ist bei einer zugelassenen Kasseneinrichtung der Umstand, daß der Rentenbewerber nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bis zu seiner förmlichen Entlassung aus dem Eisenbahndienst die statutenmäßige Krankenunterstützung aus der Bahnarbeiter⸗ Krankenkasse bezogen hatte, als nicht ausreichend bezeichnet, um die rechtliche Sielung eines „Versicherten“ zu begründen.
Für die Berechnung der Wartezeit im Falle dauernder Erwerbsunsfähigkeit gemäß § 156 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes ist stets der Tag, an welchem die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist, als Aus⸗ gangspunkt anzusehen, und zwar auch dann, wenn un⸗ angefochten der Beginn der Invalidenrente auf einen späteren Zeitpunkt festgesetzt ist.
Im Falle der Nentenbewilligung auf Grund mehr als einjähriger, nicht dauernber Erwerb sunfähigkeit ist ber für die Wartezeit maßgebende fünfjährige Zeitraum 8 155 a. a. O.] erst von demjenigen Tage ah zurückzurechnen, an welchem die Krankheit ein Jahr hindurch ununterbrochen bestanden hat, nicht aber schon von dem Tage, an welchem die Krankheit eingetreten ist.
Der Begriff der schulbhaften Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln im Sinne des § 17 Abfsatz 3 des Invaliditäts- und Alters versicherungsgesetzes setzt voraus, daß beim Ausbruch von Thättichkeiten mehrere Per⸗ sonen als wiberrechtlich Handelnde auftreten. Ein solches widerrechtliches Handeln liegt schon dann nicht vor, wenn hei einem Zusammentreffen zweier Personen auch nur eine in der rechimäßigen Ausübung ihres Amts sich befindet oder doch sich darin zu befinden glaubt
Na ch. au
Ein Versicherter hatte wegen einer e , ündung sich eine Zeit lang von der Arbeit um deswillen . alten, damit nicht die ihm nach ärztlichem Ausspruch drohende Er⸗ blindung eintrete. Die . ob eine solche Zeit der
Schonung“ gemäß 17 Absatz?2 des Invaliditäts- und Alstersver icherungsgesetzes als Beitragszeit anzunehmen sei, hat das Reichs⸗Versicherungsamt bejaht.
Am 6. ö Nachmittags verstarb hierselbst der Geheime n und vortragende Rath im Reichs-Postamt Herr
arl Grawinkel.
Am 4. April 1845 zu Münster (Westfalen) geboren, trat der Heimgegangene, an mehrjährigem Besuch der Akademie zu Münster, im Jahre i869 in den Telegraphendienst ein. Nachdem er die höhere , , , , be⸗ standen hatte, wurde er 1874 zum Telegraphen⸗Direktions⸗ Rath und, nach Vereinigung der Telegraphie mit der Post, 1876 zum Postrath ernannt. Im a 1888 trat er als Ober⸗Telegraphen⸗Ingenieur an die Spitze des neu ge⸗ gründeten Telegraphen-Ingenieur⸗Bureaus des Reichs-⸗Post⸗ amts. Drei Jahre später wurde er unter Ernennung zum ö Postrath als vortragender Rath zur Zentralbehoörde erufen.
Der Heimgegangene war ein Mann von gediegenem Wissen, vorzüglicher fachmännischer Begabung und großer Pflichttreue. Seine den Fortschritten der Elektrotechnik stets in, folgende Thätigkeit und der reiche Schatz seiner Erfahrungen in Verbindung mit einer großen Arbeits⸗ kraft machten sein amtliches Wirken zu einem besonders fruchtbaren. Die ihm eigene edle Einfachheit und die Lauterkeit seines Charakters haben ihm allgemeine Werth⸗ schätzung eingetragen und lassen die tiefe Lücke, welche sein frühzeitiges Dahinscheiden hinterläßt, um so schmerzlicher empfinden. Sein Andenken wird in der Reichs⸗Post- und Telegraphenverwaltung dauernd in Ehren gehalten werden.
Der General⸗-Lieutenant Oberhoffer, Ober- Quartier= meister und Chef der Landesaufnahme, hat Berlin mit Urlaub verlassen.
Der Kaiserliche Gesandte am rumänischen Hofe, Graf von Leyden hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗ Sckretär von Schloezer als Geschäftsträger.
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Rendsburg, 6. Juli. Heute Nachmittag 6 Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg— Schwerin, der Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Vi e⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretär Dr. von Boetticher, der Minister des Königlichen Hauses von Wedel, sowie zahl— reiche Mitglieder des Bundesraths und hohe Helchsbeamte, von Grünthal kommend, hier ein. Es wurden die Brücken— und Schleusenanlagen besichtigt. Morgen erfolgt die Besichti⸗ a der Eisenbahnbrücken und der Fähre und hierauf die Weiterreise nach Kiel. . Bayern.
In München fand gestern im Dom zu U. L. Frau unter überaus zahlreicher Theilnahme ein Trauergottesdienst für den Praͤsidenten der Französischen Republik Carnot statt. Seine Königliche Hoheit der , ließ durch den General-Adjutanten Grafen von Lerchenfeld einen großen Lorberkranz niederlegen. Im Presbyterium waren erschienen: die persönlichen Adjutanten sämmtlicher Prinzen des Königlichen Hauses, , Oberst⸗Hofschargen mit dem Oberst⸗Hofmeister Grafen zu Castell, die Staats⸗-Minister Dr. Freiherr von Crailsheim, Dr. Freiherr von Riedel, Freiherr von Feilitzsch, Dr. Freiherr von Leohrod, Dr. von Hillen, für den beurlaubten Kriegs⸗Minister Frei⸗ herrn von Asch Oberst Freiherr von Reichlin⸗Meldegg, das gesammte diplomatische Korps mit dem französischen Gesandten de Coutouly an der Spitze, die Konsuln, eine Deputation des städtischen Magistrats, sowie zahlreiche Mitglieder der fran— zösischen Kolonie.
Mecklenburg⸗Strelitz.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin wird, der „Lds-Htg.“ zufolge, am Montag die Reise nach Keppschloß in Sachsen antreten.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hatte sich am 2.8. M. nach Borna begeben, um dort das Königlich Sächsische ,, u besichtigen, zu dessen Chef er durch Seine Majestät den König von Sachsen im Jahre 1892 er— nannt worden ist. Am Mittwoch kehrte Seine Königliche Hoheit von dort nach Belvedere zurück. In den ersten Tagen der nächsten Woche werden, der „Th. K. zufolge, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin ' sich zu längerem Aufenthalt nach Schloß Wilhelms— shal bei Eisenach begeben und dort bis Anfang August verweilen, zu welcher Zeit die Großherzogin einen Badeaufenthalt in Helgoland zu nehmen gedenkt.
Desterreich⸗ Ungarn.
Der kroatische Landtag wird nach der „Wiener Abendpost“ am 12. d. M. zusammentreten. Als Berathungs⸗ gegenstände werden genannt: ein Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der kroßgtischen Städteordnung, eine Vorlage über Reformen an der Agramer Universität, endlich ein Gesetz⸗ entwurf wegen Erhöhung der Beamtengehalte.
Großbritannien und Irland.
Im Oberhause beantragte gestern der Marquis von Salisbury die erste Lesung einer Bill über Abänderung der e s , Der erste Theil, der Vorlage, so führte Lord Salisbury aus, betreffe arme Ein wanderer und gestatte der Regierung, auf den Bericht des , m. es Hanbelsamis mittels Kabinetsorbre bie Lanbung von Personen zu verbieten, falls es iich um Idioten, Wahnsinnige und Verarmte, die wahr⸗ scheinlich hem Stagt zur Last fallen würden, handele,
Personen, die an einer ahrl . egen diejenige Klasse von Fremden gerichtet, für die Eng⸗ and seit langer Zeit den Sammelplaß bilde Indem Lord Salisbury an die jüngsten tragischen Ereignisse erinnerte, die den Abscheu aller Zivilisierten erregt hätten, erklärte er, Ver⸗ wörungen, die derartige Verbrechen ergeben hätten, seien sehr oft auf britischem Boden angezettelt worden. Es sei die Pflicht Englands gegenüber den übrigen Nationen und gegenüber der Zivilisation. Vorsichtsmaßregeln gegen die Berschwö⸗ rungen jener — 3 er Gesellschaft zu treffen; des⸗ halb schlage die Bill die Erneuerung gewisser im Jahre 1845 der Regierung verliehener e f in beschränktem Maße vor, wonach der Staats⸗Minister befugt sein würde, jeden remden auszuweisen, den er für den öffentlichen Frieden ge⸗ ährlich oder für geeignet halte, die Begehung von Verbrechen in England oder anderwärts zu fördern; eine Weigerung, das Land zu verlassen, solle durch Einsperrung oder Gefängniß ge⸗ ahndet werden. Der Premier⸗Minister Lord Rosehbe ry erklärte, er habe nicht viel gegen den ersten Theil der Bill be⸗ züglich der armen Einwanderer einzuwenden; er glaube, England ei durch die Tradition, die ihm den Namen elnes Asyls aller ationen gegeben, zu sehr beengt gewesen, allein die Frage sei nicht so dringend, wie Lord Salisbury meine. enn aber andere Nationen Gesetze erließen, um unerwünschte Aus⸗ länder fern zu halten, werde England eine Ablagerungsstätte der Welt werden, indem die schlimmsten Leute des Festlandes auf seine Ufer geworfen werden würden. Die Gefahr sei nicht dringend, aber doch auch nicht außer Acht zu lassen. Die Vorschlãge Lord Salisbury's werde die Regierung auf das sorgfältigste erwägen. Was den zweiten, bei weitem wichtigeren Theil der Vorlage betreffe, so bedauere er auf das tiefste, daß Lord Salisbury durch seine Erklärung die Ansicht unter⸗ stützt habe, daß England der Hauptherd der unseligen Ver⸗ schwörungen im Auslande sei. Lord Salisbury habe dadurch das Gerede auswärtiger Journalisten, daß England das Land sei, das besonders die anarchistischen Attentate auf fremde alliierte Souveräne fördere, unterstützt. Die Wirkung seiner Aeußerung könnte höchst nachtheilig sein. Wo sei der Beweis, außer in dem Geschwätz der Presse, dafür, daß der Mörder Carnot's aus England gekommen oder das Verbrechen in England vorbereitet oder aß England irgendwie dafür verant⸗ wortlich zu machen sei? Nichts Unheil volleres sei in eng⸗ lischen Kammern gesagt worden, nichts, was geeigneter sei, die auswärtigen Beziehungen Englands zu verwickeln, als die Anklage des früheren Premier⸗Ministers gegen sein Land, das ein Zufluchtsort auswärtiger Mörder sein solle. Lord Salis⸗ bury s Sprache gehe zu weit und sei nicht als eine wahre
ichen ansteckenden
Wiedergabe des bestehenden Zustandes zu rechtfertigen. Weshalb
ebe es viele dieser Verbrecher in England? Nur weil sie von en Ländern, die über ihre Anwesenheit in England klagten, dorthin getrieben würden. Er bedauere deren Anwesenheit in England und daß einige ihrer Verbrechen dort ausgeheckt würden, aber er könne nicht zugeben, daß das Land, das sie unwillig aufnehme, hauptsächlich für ihre Verbrechen verant⸗ wortlich gemacht werde. Die Regierung thue ihr Bestes, das Vorgehen dieser Leute zu überwachen und aufzuhalten. Die britische Geheimpolizei sei mindestens derjenigen anderer Länder gleich. Er hoffe, die Regierung werde trotz der Erklärungen Lord Salisbury's die fremden Staaten darüber beruhigen kännen, daß England Mörder nicht in größerer Menge be⸗ herberge als sie selbst. Die Regierung werde die Vorschläge Lord Salisbury s mit dem Wunsch erwägen, ihnen im freundlichsten Geist zu begegnen. Lord Salisbury wies den ngriff des Premier⸗Ministers zurück. Er habe nicht gesagt, England sei eine willige Herberge dieser Leute, sondern nur betont, daß die englischen Gesetze ungenügend seien, um dem Uebel der Aufnahme solcher Personen zu steuern. Die Vorlage wurde sodann in erster Lesung angenommen. Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm das Haus die dritte Lesung der Bill über die Errichtung von Prisengerichten in den Kolonien an.
Frankreich. Bei Beginn der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer hielt nach der „Köln Ztg. der neugewählte Präsident
t lebhaftem Beifall aufgenommene An⸗
Burdeau folgende, m sprache:
Geehrte Herren und Kollegen! Die Ehre, die Sie mir durch die Berufung zu diesem Amt erweisen, überfteigt zu deutlich meine Ver⸗ dienste und meine Kräfte. Die Dankbarkeit, wovon ich mich nach Ihrer wohlwollenden Handlung durchdrungen f wäre ohne gleichen. wenn noch lebhafter befürchtete, der hohen und schwierigen afgabe nicht gewachsen zu scein, die darin steht, - n Erörterungen und die gegenseitig wahren. Für alle Neberjengungen sich auf der Rednerbübne kundzug Beschlũssen der Mehrhe lichen Grundlagen d
. teten
ns zu erhalten, die ein ein Bollwerk für e, die meinem Vor⸗ wendiger denn je, bleiben; wir schulden 28 Innerste de erzer 2 das stãrkende Beisriel eine 1e und Didnung berathenden Ver⸗ sammlung, wo der er und die weiteste Freiheit im Aus⸗ druck — Gedanken weder Daldsamteit nech Höflichkeit ausschließen, wo die Srkabenkeit der Verbardlangen bon die Majestãät des Ge⸗ setzes kandgiebt, das darans bernergeben soll. Dir schulden ihm vor allem — und nur methodiche Arbeit kan 1è führen — gesetz⸗ geberiiche Teistungen nnd Abfstimmnngen. zunächst der Gang der Fffentlicken Angelegenkeiten gefrdert „trd. sedann Ihre Fähigkeit bekundet ird. cbne Uebereilnag aber sicher zu den Reformen zu ge⸗ 2 welch ̃ 66 y . Ihnen weit m zu bewirken, da die Cammer die alles, was *. an Kräften anfnkieten vermag d er: ich darum. Ick werde den Math in der Watkraft. ia dem Gefnbl derfelben Pflicht Ibr Vertrauen auferlegt worden ist. es zu sagen, in dem nachfichtigen and zarter durch Irre Wabl em kosttares Jengni. . baben. Das schen it ein Dermwrechen r n Ferse sammenwirken. Die 2 Anteritẽt., worüber ich derfügen kern, en ftammt Ihrer tãglichen — — ich werde 13 eingedenk fer and trachte mur, 56 . Warten nad mäßigen Gebrauch daden za wackea. aber auch obne Schwãche. . keracht anf die Darde crees (eden emmelnen der Ver ⸗ — der Lern med, die nac der, rrerdererffe far die Ver-
gemein sames Gu alle Freiheiten sind: — gͤnger bisher zu erfũ
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n. die mir durch s sei mir gestattet Willen, wodon Sie mir
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en. Der Deputirte srrach sich gegen die Erhstamg de Zolls sowie gegen — Der Der atirte Meline trat für
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änderung des . 1 — * —
2 Nationalvermõgens durch einen ehe a. 2
le — Die Vermi t von anberen Ursachen her; Frankreich sei eines Länder, die am wenigsten davon betroffen seien. Der
Handels Minister Courties bekämpfte die von der Kom⸗ ahlen und er, . Feststellung der
22 aufgestellten . sätze auf H und 40 Ir. Der Deputirte Roux brachte darauf olgenben Antrag ein: „Die Kammer ist entschlossen, die Tarife don 1892 ohne Vornahme häufiger Abanderungen weiterzuerproben und geht zur Tagesordnung über“ Dieser , wurde durch Händeheben unter lebhaftem Widerspruch von verschiedenen Banken angenommen. Der Deputirte Brousse stellte nun einen neuen Antrag, wonach die Zölle für getrocknete Trauben auf 25 und 40 Franken erhöht werden sollen, und verlangte die Dringlichkeit und sofortlge Besprechung seines Vorschlags. Die Dringlichkeit wurde mit 233 gegen T3 Stimmen ange⸗ nommen.
In Marseille sind gestern hei 40 Anarchisten Haus⸗ suchungen vorgenommen worden. Elf Anarchisten, und zwar neun , und zwei Franzosen, wurden verhaftet. Die bei den Verhafteten beschlagnahmten Papiere beweisen, wie, W. T. B.“ meldet, daß eine Verbindung zwischen den französischen und den ausländischen Anarchisten bestehe.
Rußland.
Der Kaiser und die Kaiserlichel Familie sind, wie W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, gestern nach den finländischen Skären abgereist.
Das gestern erschienene Gesetzblatt veröffentlicht das neue Statut der Reichsbank.
Italien.
Der Minister⸗Präsident Crispi, der Schatz⸗Minister Sonn ino und der Handels⸗Minister Bosel li nahmen gestern an der Sitzung der Finanzkommission des Senats theil und vertheidigten die Vorschläge der Regierung. Nachdem die Minister die Sitzung verlassen hatten, beschloß die Kom⸗ mission, ihre früheren Entscheidungen aufrecht zu erhalten, durch die alle Vorschläge der Regierung mit Ausnahme des⸗ jenigen bezüglich der Rente angenommen werden. Außerdem lehnte die Kommission mit 11 Stimmen — bei 6 Stimm⸗ enthaltungen — das Amendement Antonelli ab
In der gestrigen Sitzung der Depu tirtenkammer erklärte der Minister des Auswärtigen Baron Blanc in Beantwortung mehrerer Anfragen: der Tod des Sultans von Marokko habe Unruhen befürchten lassen; deshalb habe die italienische Regierung zum eventuellen Schutz der dort woh⸗ nenden Italiener ein Kriegsschiff entsandt. Glücklicherweise sei der neue Sultan friedlich anerkannt worden und jede Ursache zu einer Störung der Ruhe verschwunden. Die Mächte seien über die Aufrechterhaltung des status quo voll⸗ kommen einig.
Wie die „Agenzia Stefani“ meldet, wird durch ein gestern erlassenes Dekret das Strafverfahren wegen Ueber⸗ tretung der Verordnung über die Ablieferung von Waffen in Sizilien aufgehoben. Die von den Kriegs⸗
gerichien anläßlich solcher Uebertretungen verhängten Strafen
werden erlassen.
Die Meldung der, Tribuna“ daß die Beziehungen zwischen Italien und Brasilien plötzlich einen ernften Charakter an⸗ genommen hätten und Italien beschlossen habe, iffe in di
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In der Deputirtenkammer erstattete gestern die Budgetkommission über den Antrag der Regierung, eine Erhöhung der Ausgaben des Budgets des Finanz⸗-Ministers Gamazo um 31 Millionen zu genehmigen, einen günstigen Bericht. Von bdiesen 31 Millionen entfallen 6 Millionen auf das Kriegs Ministerium, 1 Million auf das Marine⸗Ministerium, 5 Millionen auf das Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 19 Millionen sollen für den aus der Bezahlung des Kupons der äußeren Schuld entstehenden Kursverlust und für andere Ausgaben verwandt werden. .
Zwei Anarchisten, von denen einer Italiener ist, sind einer Meldung des W. T. B.“ zufolge gestern in Barçelona ver⸗ haftet und wichtige Papiere, die sich in ihrem Besitz befanden, mit Beschlag belegt worden. Es verlaute, daß der Italiener durch die Polizei eines anderen Staats, die seine Auslieferung verlangen werde, gesucht worden sei.
Amerika. In Buenos Aires eingetroffenen Meldungen aus Bolivien zufolge hätten Eingeborene den früheren Präsidenten Arce ge⸗ tödtet und verstümmelt.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Das eigenmächtige und heimliche Fortschaffen der eingebrachten Sachen des Miethers ohne zuvorige Bezahlung der schuldigen Miethe ift, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenate, dom 2. April 1894, als strafbarer Eigennutz aus 5 289 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen, wenn auch nach der betr. Landes zivilgefetzgebung trotz der Entfernung die Pfandklage auf Wieder⸗ einbringung derartig weggeschaffter Sachen bestehen bleibt „Freilich wird der Gesetzesvorschrift in Th. IJ Tit. 19 5 3 ber Frankfurter Reformation von 1611, daß sich das Pfand⸗ recht des Vermiethers auch auf die arglistigerweise aus dem Hause weggetragenen und versteckten Güter erstrecken soll, hinzugefügt: dann dieselben gleichwohl verhaftet bleiben!. Indeß die hiermit eingerãumte Befugniß zur Anstellung einer zivilrechtlichen Klage beseitigt keines⸗ wegs die schon vorher erfolgte Pfandrechts verletzung. Die vornehm. sichste Wirkung des dem Vermiether an dem Eingebrachten des Miethers gesetzlich eingeräumten Pfandrechts besteht darin, daß es dem Vermiether gegenüber den in seinem Sigent hum bereiche befindlichen Sachen infolge seines thatsächlichen Verhãltnisses zu letzteren die physische Möglichkeit bietet im eintretenden Falle die ihm zustehende äußere Einwirkung der Zurückbehaltung auszuüben. Dieses thatsächliche Verhältniß wird aufgehoben, sobald die Wegschaffung der Illaten aus jenem Eigenthumebereich erfolgt sst. Treten außerdem Eigenmacht und Heimlichkeit zu der Beg. schaffung hinzu, so stellt . in solchem wider Wissen und Willen dez BVermiethers an den Tag gelegten Handeln des Miethers eine das Pfandrecht des ersteren verletzende Thätigkeit in sich abgeschlossen dar,
d es kommt weiter ; den en ,, ge, m, n,, ,,,, zuerlangen (52 94) .
LZtatistit und Bolt smirthschaft.
; Zur Arbeiterbewegung.
In Nürnberg ist, wie der Vorwärts. mittheilt, ven den Formern über sämmtliche dortigen ESisengießereien die Sperre verhängt worden.
In Dresden hielten die dort in Arbeit stehenden Fleischer⸗ gesellen vor einigen Tagen eine öffentliche, sehr zahl befuchte Versammlung ab. Man hatte, wie man dem Chemn. Tgbl. schreibt. Vorkehrungen getroffen, um Elemente zurüczumeisen, die etwa in der Absicht eindrängen würden, nur für die Sozialdemokratie Pro- paganda zu machen. wurden nur wirkliche . eingelassen. Die Versammlung nahm einen durchaus ruhigen Verlauf; chieden Redner warnten davor, sich mit den sozialdemokratss Reise⸗ Agitatoren einzulassen. Wer auf die Hilfe der Sozialdemokraten rechne, der könne bis zum jüngsten Tage warten. Die Dresdner Ge⸗ sellen müßten Front machen gegen die Bestrebungen dieser deute, ie nur darauf ausgingen, Unfrieden zu saäen. Die 1 hilfen wollten mit den Meistern Hand in Hand ge = das gemeinsame Band zwischen ihnen nicht zerreißen. Gin Redner meinte, daß manche Gesellen ja Grund zu gi, e hãtten, allein die vorhandenen Mängel seien nicht o groß, wie dies von anderer Seite behauptet worden sei. Der Gesellenausschuß sei dan da um derartige Dinge zu regeln. Es wurde dann beschlosfen, eine Ver⸗ einigung der Dresdner Fleischergesellen zu gründen, die den Namen Dresdener Fleischergesellen Brüderschaft führen und == Zweck haben soll, (ine gesellige Vereinigung unter den Gesellen herbeizuführen, die Interessen der letzteren zu vertreten und enn gutes Einvernehmen zwischen Meistern und Gesellen 4 wahren
Hier in Berlin wird der Verband der Zu chaetder⸗ vereine Deutschlands am 29. und 30. Juli einen Toengresß h balten. Die Verhandlungen werden sich im wesentlichen == stimmungen über eine Arbeitslosenversicherung, mit dem Tranke' as wesen, der Organisation einer Stellen vecmittelung, der Unter st!* frage und der Verlegung des Verhandssitzes nach Berlin beich * und endlich eine Petition an den Reichstag feststellen, welche = lung der Kündigungsfristen fordert. Dieser Verband — dem ner Zentralverein der Zuschneider gehören allein 40090 bis M 3c re- an — hält sich, wie die Berliner Volks⸗ Ztg. berichtet, ber eigen ⸗ lichen Arbeiterbewegung ganz fern und arbeitet ohne Faählaag Mt der übrigen organisierten Arbeiterschaft an der Aufbessernng er eder. stellung seiner Mitglieder. — Ein Schuhmacher ⸗Vers am m⸗ lung beschlof vorgestern Abend die Fortdauer des Ausstande bei den Fabrikfirmen Fürstenh eim u. Co. und Möresse in Berlin. samie des Boykotts über die Firma Tack in Burg.
Zum Aus stand der Eisenbahnbediensteten in Amerika meldet W. T. S. aus Chicago: Die Lage ver. schlimmert sich· Anarchie und Gewaltthätigkeit berrschen uberall in der Stadt. Die Aufständischen plünderten die Der ots steckten die Züge in Brand und schnitten das ek trische Licht ab. Ferner kupvelten sie von einem Zuge die Maschine ab, gaben ihr große Geschwindigkett und liege sie mit den Zügen zusammenftoßen, die dadurch zerstõrt wurden. . Polizei schoß auf die Ausständigen, von denen zwei getöbtet und mehrere verwundet wurden. Die Volksmenge griff Abends einen Zug
f der Eisenbahnlinie Baltimore⸗Ohio an; hierbei wurden mehrere
Ausftãndigen verwundet, 4 Personen sollen getödtet sein.
Nord⸗
atistis chen Am tz der Start Berlin ndesãm tern in der Woche vom i cr. zur Anmeldung gekommen
28 Todtgeborene, 577
RCunst und Wiffenschaft.
Königlich sächsische Ministerium des Innern hat mit nigung Seiner Majestät des Königs von Sachsen beschlossen, eine Kommlssion zur Frhaltung der Kunstdenkmäler im Fönigreich Sachfen ju ernennen. Die Kommission soll bestehen aus einem Ministerial⸗Rath, welchem der Vorsitz und die Geschäfts⸗ leitung zusteht, zwei Mitgliedern des evangelisch⸗ lutherischen Landes⸗ Ronsistoriums, dem Sachverständigen, der mit der Inventarisation der sächsischen Kunstdenkmäler betraut ist (dies ist jezt Prof. CorneliLus Gurlitt), endlich einem Mitglied, das vom Königlich sächsischen Alterthumsberein gewählt wird. Die Kommission steht mit den Kreis⸗ hauytmannschaften im Kommunikationsverhältniß und hat das Recht, an die Verwaltungsbehörden erster Instanz unmittelbar zu verfügen. Der Geschäftsgang innerhalb der Kommission ist kollegialisch. 6. tritt nach Bedärfniß auf besondere Berufung des Vorsitzenden zu⸗ sammen; die Beschlüßse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei etwaiger Stimmengleichheit giebt die Ansicht des Vorsttzenden den Ausschlag. Der Wirkungskreis der Kommission ist folgender: I) sie giebt Gutachten ab über die Fragen der Ministerien und des evangelisch⸗lutherischen Landes⸗Konsistoriums, welche die Beseitigung von Kunstdenkmälern oder die Art ihrer Er- haltung und Wiederherstellung betreffen; 2 sie erstattet Gutachten über die Gründe von Staatsbeihilfen zur Erhaltung und Wieder⸗ herstellung von Kunstdenkmälern; 3) sie hat die Aufsicht über die Kunstdenkmäler im Lande und ertheilt Rath zu deren — 4) sie giebt Anweisung für die Fortsetzung des Inventarisationswerks. Die ganze Anordnung über diese Kommisstion zur Gchaltung der Denkmäler tritt mit dem 1. Oktober in Kraft.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Spanien.
Durch Königliche Verordnungen vom 1. und 2. d. M. ist für Herkünfte von Kronstadt bezw. Canton und deren Umgebungen Quarantãne angeordnet worden.
. Dä nem ark.
Durch eine sofort in Kraft getretene Bekanntmachung des König lich dänischen Justiz⸗Ministeriums vom 4. d. M. sind die Vorschriften des Gesetzes vom 2 Juli 1889 über die gesundheitspolizeiliche Unter⸗ suchung für alle Schiffe in Wirksam keit gesetzt worden, welche von Häfen des Gouvernements St. Petersburg kommen oder mit von dort kommenden Schiffen auf der Reise in Berührung gewesen ad.
Gleichzeitig ist die Einfuhr von gebrauchten, nicht * Reise⸗ oder Umzugsgut gehörenden Kleidungsstäcken, Bettzeug und Leibwäsche aus jenen Häfen verboten worden. ᷓ
Durch die gleiche Bekanntmachung sind die Japan gegenüber zur Jeit bestehenden gesundheitspol tzeilichen Maßnahmen Ver⸗ hütung der Einschleypung ansteckender Krankheiten außer n,, gesetzt worden. Vergl. R. Anz. Nr. 14 vom 17. Januar d. J)
Cholera.
St. Peters burg, 6. Juli. Am 4 und 5. Juli erkrankten laut Meldung des W. T. B. an der Cholera 41 Personen, ven denen d starben; im ganzen sind bier noch 69 Cholerakranke In Kronstadt sind am 5. Jali 6 Personen an Cholera erkrankt und eine Person gestorben. . . ö
Stockholm, 6. 1 Bei vier Fahrgästen des Dem p Döbeln ist, wie W. T. B. meldet, durch die ciol
Untersuchung Cholera asiatica sestgeftellt worden. ejan neunzehn Fahrgäste des Da mpferg wegen 6 2 zwei früher erkrankte Fahrgaͤste sind jetzt gesund
worden. ö .