Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten 19. . von Kurmärkischen Schuld⸗ verschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten
Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern zum 1. November 1894 mit der Auffdrderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. November 1894 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschrei⸗ bungen und der später zahlbar werdenden Zinsscheine . XIV Nr. 7 und 8 bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29, hierselbst, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Ge⸗ chäftstage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den
egierungs-Hauptkassen und in ea nn, a. M. bei der Kreis⸗ kasse. Zu diesem Zweck können die Effelten einer dieser Kassen chon vom 1. Oktober 1894 ab eingereicht werden, welche sie er Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. No⸗ vember 1894 ab bewirkt. .
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. ; .
Ri dem 1 November 1894 hört die Verzinsung der verloosten Schuld verschrei⸗ bungen auf. . .
. werden die bereits früher ausgeloosten, auf der
Anlage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen wee und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den Kündigungs⸗
terminen aufgehört hat.
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die m i n , einlassen. .
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Veen den 2. Juli 1894.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann. ö.
Kurmärkischen
Angekommen: Seine Excellenz der Staats- und Justiz⸗Minister Dr. von Schelling; . Seine Excellenz der Minister des Königlichen Hauses von Wedel, von der Bereisung des gord Mil nal!
Abgereist:
der Direktor im Reichsamt des Innern, Wirkliche Ge⸗ wartung Rah Rothe, mit mehrwöchigem Urlaub.
Nichtamtliches.
Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. Juli.
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin begaben Sich am Sonnabend an Bord der Jacht „Hohenzollern“ von Odde nach Eide und unternahmen gestern eine Fahrt über Land nach Stalheim.
Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar— sitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Rech⸗ nungswesen und für Elsaß-Lothringen.
Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen — aus⸗— schließlich Bayerns — im Monat Mai d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vor— ö Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 1 Entgleisungen auf freier Bahn, 23 Enigleisungen und 18 5 in Stationen und 194 sonstige meist geringere Unfälle. Dabei sind im ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes i e. 220 Personen zu Schaden gekommen, . 48 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 133 unerheblich be⸗ chädigt worden. Von den beförderten Reisenden wurden 14 ver⸗ letzt, und r entfallen: vier Verletzungen auf den Verwal⸗ tungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktion in Altona, 9 drei Verletzungen auf den der . Eisenbahn⸗
irektion in Magdeburg und auf die Königlich sächsischen Staatseisenbahnen, eine Verletzung auf den Verwaltungs⸗ bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion (rechtsrh.) in Köln, wei Verletzungen auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen isenbahn⸗Direktion in Berlin und eine Verletzung auf den der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktion (linksrh.) in Köln. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigent⸗ lichen Eisenbahnbetriebe 20 getödtet und 162 verletzt, von Postbeamten 1 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbelter) 14 getödtet und 9 verletzt. Außerdem wurden bei Neben⸗ beschäftigungen 1 Bahnarbeiter getödtet und 53 Beamte und Bahnarbeiter verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisen⸗ bahnbetriebe entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung . Bahnen (bei zusammen 35 245,88 km Betriebslänge und 9 922 496 geförderten Achskilometern) 239 Fälle; davon sind ver hältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Main⸗ Neckar⸗Eisenbahn, auf den Königlich sächsischen Staatseisen⸗ bahnen unh auf den , . badischen Staatseisen⸗ bahnen die meisten Unfälle vorgekommen. B. Privatbahnen (bei zusammen 2299,05 km Betriebslänge und 31 586 759 er ier, Achskilometern) 6 Fälle, und zwar auf die Werra— bahn 2 Fälle und auf die Hessische Ludwigsbahn 4 Falle.
r Inspekteur der 2. Kavallerie⸗Inspektion, General der Kavallerie von Resenberg, à la suite des ren⸗ ,, . von Ziethen (Brandenburgisches Nr. 3, ist hierher ö ckgekehrt, ebenso der Inspekteur der Feld⸗Artillerie, General⸗
ieutenant von Hoffbauer.
Der General⸗Lieutenant Kuhlmann, Präses der Artillerie⸗Prüfungs Kommission, und der General-Lieutenant von Scheel, Präses der Ober⸗Militär⸗Examinations⸗Kommission, haben Berlin verlassen.
Der Königliche Gesandte in München Freiherr von Thielmann hat einen ihm bewilligten vierzehntaͤgigen Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Lega⸗ tions⸗Sekretär Graf von Pückler als Geschäftsträger.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Stosch“, Kommandant Kapitän zur See von Schuckm ann, am 7. d. M. in Stock⸗ holm eingetroffen.
9 V
Sach sen⸗Meiningen. Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen, Höchstwelche völlig wiederhergestellt ist, ist vorgestern von Eisenach nach Liebenstein zurückgekehrt.
Sachsen⸗Cobuxrg⸗Gotha.
Seine Königliche Hoheit der Herzog ist am Sonnabend Mittag aus London in Kissingen eingetroffen. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Herzogin gedenkt mit Ihren Königlichen Hoheiten den n Alexandra und Begtrice heute aus London nach Coburg zurückzukehren. e, en verweilten auf der Rückreise einen Tag in Darmstadt.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Der Kaiser und die Kaiserin wohnten gestern in Madonna di Campiglio in der Wallfahrts⸗-Kirche, die mit Sommergästen und Landleuten angefüllt war, der Frühmesse bei und machten 6 einen Ausflug nach Brenta alta, wo sie in einer Alpenhütte kühn fhcernn Abends kehrten Allerhöchst⸗ dieselben nach Madonna di Campiglio zurück. Die aus der ganzen Umgebung herbeigeströmten Landleute begrüßten den Kaiser ehrfurchtsvoll. Am 12. d. M. gedenkt der Kaiser Madonna di Campiglio zu verlassen und am 13. zum Sommeraufenthalt in Ischl einzutreffen.
Nach einer den Prager Blättern aus Pilsen zugegangenen Nachricht ist daselbst gestern Abend 115 Uhr eine Bombe unter furchtbarer Detonation vor der Aktienbierhalle, wo sich die Lokalitäten des deutschen Turnvereins und des deutschen Handwerkervereins befinden, explodiert. In dem Garten befand sich zahlreiches Publikum. Wie verlautet, sind eine Person schwer und wei Offiziere leicht verletzt worden. Sämmtliche Fenster der
ktienbierhalle und der Nebenhäuser sind zertrümmert. Vor dem Bezirksgericht und dem Kreisgericht sind ebenfalls Bomben aufgefunden worden, deren Lunten von Gendarmen gelöscht wurden.
Großbritannien und Irland.
Gladstone hat unter dem Datum des 23. Juni einen Abschiedsbrief an seine Wähler in Midlothian ge⸗ richtet, worin er ihnen seine Absicht anzeigt, nach dem Schluß des gegenwärtigen Parlaments nicht mehr als Kandidat auf— zutreten.
Frankreich.
In dem gestern Abend zusammengetretenen Minister⸗ rath wurde ein Gesetzentwurf berathen, wonach alle durch Aufreizung zu Mord, Plünderung, Brandstiftung, Bomben⸗Attentate und Anschläge gegen die Staats⸗ sicherheit begangenen Verbrechen, sowie die Verherrlichung dieser Verbrechen nicht mehr den Schwurgerichten, sondern dem Zuchtpolizeigericht zugewiesen und dle , Strafen erhöht werden sollen. Ferner wird darin die Veröffent⸗ lichung der Verhandlungen in Prozessen gegen die Anaxchisten verboten und unter schwere Strafe gestellt; auf die Herausgabe eines solchen untersagten Berichts wird eine Geldstrafe von 500 bis 100090 Fr. gesetzt. Die Minister treten heute unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik Casimir⸗Psrier wieder zusammen, um den definitiven Text des Gesetzentwurfs festzustellen, der noch heute dem Bureau der Kammer vorgelegt werden soll. Zugleich wird das Haus von der Regierung ersucht werden, noch vor Schluß der Session das Gesetz zu genehmigen.
Die radikalen Blätter von heute greifen den Entwurf des neuen Anarchistengesetzes sehr scharf an und betonen, daß sich der Gesetzentwurf nicht gegen die Anarchisten, sondern gegen die Preßfreiheit richte. Auch einzelne ge⸗ mäßigte Zeitungen finden das in den Entwurf auf— genommene Verbot der Veröffentlichung von Berichten uͤber die Gerichtsverhandlungen gegen Anarchisten dem Prinzip nach bedenklich und meinen, daß die richtigste Maßregel gegen die Anarchisten eine Neorganisation der Polizei sein würde.
Die Deputirtenkam mer wählte in ihrer vorgestrigen Sitzung Clausel de Coussergues (aCepublikaner) mit 185 Stimmen zum Vize-Präsi denten. Dupuy⸗Dutemps (radikal) erhielt 145 Stimmen. Der Deputirte Lacombe richtete im weiteren Verlaufe der Sitzung an die Regierung eine Interpellation wegen des durch die Entlassung eines Theils der Arbeiter veranlaßten Strikes in den Kohlen— gruben von Graissessac und forderte die Regierung auf, gegen diejenigen Konzessionäre von Gruben, welche die letzteren 96. ausbeuteten, die Entziehung der Konzession aus⸗ zusprechen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Barthou erklärte, die Regierung könne die Konzessionsentziehung nicht aussprechen, bereite jedoch einen Gesetzentwurf vor, wo⸗ durch sie ermächtigt werden solle, im Fall der Nicht⸗ ausbeutung der Gruben die Konzession zu entziehen. Die Tammer nahm darauf mit 336 gegen 141 Stimmen eine Tagesordnung an, worin das Vertrauen zu den Erklärungen der Regierung ausgesprochen wird.
In Caen wurde vorgestern der Anarchist Santo Baldi verhaftet; er ist ein Oesterreicher, 40 Jahre alt und war Kolporteur anarchistischer Blätter. — In Marseille fanden am Sonnabend 21 neue Haussuchungen bei Anarchisten statt; drei Anarchisten, darunter zwei Italiener und ein
rathen.
e wurden verhaftet. — In Saint Lö wurden am näm⸗
chen Tage drei italienische Anarchisten Namens Zam“
pierro, To guolli und Marandusso verhaftet, die von Cette zugereist waren. Man vermuthet, daß man es mit Komplicen Caserio's zu thun habe.
Rußland.
Die ordentlichen Staatseinnahmen in dem ersten Vierteljahr betrugen, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, V9 778 000 Rb. gegen 194 3049000 in demselben Zeitraum des vorigen Jahres, die außerordentlichen 16 630 090 Rbl. gegen 983 780900. Die ordentlichen Aus⸗ gaben beliefen sich auf 162 595 000 Rbl. 3697 158 9000090 im Vorjahre, die außerordentlichen auf 9782009 gegen 9 210 000. Der Dienst der Anleihen erforderte 46 315 0090 Rbl. gegen 60 784 000 im Vorjahre.
Durch eine am J. d. M. amtlich veröffenilichte Paß⸗ vorschrift werden besonders für die Bauernstände große Er— leichterungen eingeführt.
Italien.
In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenka mmer legte der Minister des Auswärtigen Baron Blanc ein Grün— buch über die Verhandlungen bezüglich der Einwanderung in den Vereinigten Staaten von Amerika vor. Der Gesetzentwurf über den Mißbrauch von GExplosiv⸗ stoffen wurde in dritter Lesung angenommen. Darauf wurde in die Berathung der Regierungsvorlage, betreffend Maßregeln gegen die — zu Verbrechen und deren Ver— herrlichung durch die Presse, eingetreten. Ein von der Regierung nicht angenommenes Amendement des Deputirten Barzilai wurde in namentlicher Abstimmung mit 201 gegen 51 Stimmen abgelehnt und hierauf der ee in nf ange⸗ nommen. Im weiteren Verlauf der Sitzung beantragte der Minister-Präsident Crispi, am folgenden Tage über den Gesetzentwurf . der Zwangsdomizile zu be⸗
Der Deputirte Cavalottfi sprach gegen den Antrag. Als zur namentlichen Abstimmung , werden sollte, verließen mehrere Deputirte der äußersten Linken und anderer Fraktionen der Opposition den Saal. Bei der Abstimmung ergab sich die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Die Abstimmung wird heute wiederholt werden. Spanien.
Die Königin wird sich morgen von Madrid nach San Sebastian begeben.
Der Senat hat vorgestern die bereits von der Kammer angenommene Gesetzesvorlage betreffend die Unterdrückung des Anarchismus genehmigt.
Serbien.
Der König Alexander, der am Freitag in Salonichi eingetroffen war, erreichte am Sonnabend Nachmittag die Landesgrenze, wo er von dem Minister des Auswärtigen und dem Handels⸗Minister sowie zahlreichen Deputationen der Grenzbewohner empfangen wurde. Der König sandte bei dem Verlassen des türkischen Gebiets dem Sultan ein sehr herz⸗ liches Telegramm, worin er seinen Dank für den großartigen Empfang und für die ihm zu theil gewordenen Beweise der Freundschaft aussprach. Die dem König von dem Sultan während der ganzen Reise zugetheilten Begleiter folgten auf besondere Einladung des Königs bis Nisch und verweilten gestern daselbst als Gäste des Königs. Die Ankunft in Nisch, wo zum Empfang des Königs großartige Vorbereitungen ge⸗ troffen waren, erfolgte vorgestern Abend.
Bulgarien.
Die Gemeindewahlen sind in der vergangenen Nacht beendet worden. Die Kandidaten der Nationalpartei, die auch von der Regierung gebilligt waren, sind durchweg gewahlt worden, die Anhänger Stambulow's und die uͤbrigen Oppositionellen sind unterlegen. Den ganzen Tag herrschte ungestörte Ruhe.
A sien.
Aus Korea wird der „Times“ berichtet, es seien wiederum 1000 Mann japanischer Truppen bei Chemulpo gelandet. Der japanische Gesandte in Söul habe am 3. d. M. die neuen Forderungen überreicht.
Die auf Befehl des niederländischen General-Gouverneurs in Ostindien van der Wyck nach der Insel Lombok ent⸗ sandten Expeditionstruppen sind dort am 5. d. M. eingetroffen und am 6. in Ampenan ohne Widerstand, ja sogar mit theil⸗ weiser Unterstützung der Bevölkerung gelandet; nach der Landung wurde die niederländische Fahne gehißt. Der Gegner hat sich in Mataram und Tjakranegara gesammelt und um Verlängerung des Ultimatums ersucht.
Afrika.
Wie die „Times“ aus Alexandrien meldet, veröffentlicht das amtliche Blatt eine Depesche des Khedive an Nubar Pascha, die besagt, der Sultan habe dem Khedive die Er⸗ laubniß gegeben, zu reisen, wohin es ihm beliebe.
Ein dem Staatssekretär des Innern des Congostaats zugegangenes Telegramm berichtet von einem am 18. März erfolgten Angriff der Mahdisten auf die befestigte Stellung Mun du nahe der Wasserscheide des Nils. Der Kommandant Delanghe habe den Mahdisten eine blutige Niederlage beigebracht. Sie seien völlig geschlagen worden und hätten eine Anzahl Flinten in den Händen der Truppen des unabhängigen Congostaats gelassen. Der Hauptmann Bonvalet und der Sergeant Ligot seien in dem Gefecht gefallen.
Entscheidungen des Neichsgerichts.
Kauft jemand gestohlene Sachen, von denen er ver⸗ muthet, daß sie gestohlen seien, welche er aber trotzdem kauft, weil es ihm gleichgültig ist, ob er gestohleneg oder redlich erworbenes Gut kaufe, so ist er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1V. Straf⸗ senats, vom 10. April 1894, wegen Hehlerei zu bestrafen. „Ein vorsätz⸗ liches Handeln liegt nach allgemein anerkannten Grundsätzen auch dann vor, wenn der Thäter sich die Möglichkeit des rechtswidrigen Er folges vorgestellt und diesen in seinen Willen mit aufgenom men hat. Dafür, daß der 5 259 Str.⸗G.⸗B. etwas Anderes, als vorsätz⸗ liches, wissentliches Handeln im gewöhnlichen Sinne nicht gemeint hat, spricht auch die Vergleichung mit den 55 257, 258, die einfach wissent⸗ liches, Handeln erfordern. Es fehlt au einem inneren Grund, weg⸗ halb in diesen innerlich dem 5 259 nahe verwandten Fällen borsätz⸗ liches, wissentliches Handeln im gewöhnlichen Sinne, alsg auch Eventualdolus, zur Bestrafung hinreicht, dagegen im 5 269 posi⸗ tives, bestimmtes Wissen der begangenen strafbaren Handlung erforder⸗ lich sein sollte. (635 / 94.)
— Ein Vertrag, durch welchen ein Hausbesitzer einer anderen erson eine Wohnung gegen die Verpflichtung zur Zahlung einer ö und zur unentgeltlichen Leistung von Arbeiten ür den r. zer zeitweise ein räumt, ist, nach einem Urtheil des i erichts, II. r, vom 27. April 1894, im Gebiete des — 2 Allgemeinen Landrechts als Woh nungsmiethsvertrag zu erachten, und der Vermiether hat ein gesetzliches Pfandrecht an den Illaten des Miethers für seine Entschädigungsforde—⸗ rung. wegen unterlassener Leistung der bedungenen Arbeiten; der schadengzersatzpflichtige Miether macht sich durch die Ent fernung der Illgten aus der Wohnung geg den Willen des Vermiethers des strafbaren Eigennutzes (5 235 Str. G- B.) schuldig. — G. hatte in einem ostpreußischen Orte bei dem Besitzer Sch. eine Wohnung gemiethet, wofür als jährlicher Miethpreis 12 M baar, Stellung von Mann und Frau zur Kornernte fowie unentgeltliche ö an 6 16 verabredet war. Arbeitsleistung an den 6 Tagen seitens des E. mußte Sch. für diese ö einen anderen Arbeiter annehmen, und Sch. beanspruchte von E. rstattung der ihm dadurch erwachsenen Unkosten. ahlte aber nicht, sondern zog aus der ee, unter Mitnahme seines Mobiliars, obwohl der Eigenthümer Sch. unter Geltendmachung des Retentionsrechts Einspruch gegen die Entfernung der Illaten erhob. E. wurde wegen strafbaren Eigennutzes aus 5 289 Str.⸗G.-B. angeklagt, von der Strafkammer aber freigesprochen. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: Nach § 258 A. L.-R. 1, 21 heißt das 9 ein Miethungsvertrag, wenn für den Gebrauch der geliehenen Sache ein bestimmter Preis bedungen ist, und nach 5 2657 4. a. O. heißt die Gegenleistung Mieth ⸗ oder Pachtzins, wenn dasjenige, was für den Gebrauch oder die Nutzung der gemietheten Sache bezahlt wird, in baarem Geld besteht. Eine Uebereinkunft, durch welche als Theil der Leistung des Miethers Dienste bedungen werden, berührt nicht die Be= stimmtheit der Leistung des Miethers, welche nach 5 258 A. TR. JI, 2 die nothwendige Voraussetzung eines Miethsvertrages ist, und es be⸗= steht kein Bedenken, einen solchen Vertrag als Mieth vertrag an= zusehen. ... Der dem Vermiether Sch. wegen der unterlassenen Ar⸗ beitsleistung erwachsene Anspruch auf Entschädigung hat seinen Grund in der dem Angeklagten zur Last fallenden Kontraktverletzung, beruht also auf dem Miethvertrage, und deshalb standen Sch. wegen dieser Entschädigungsforderung gemäß § 395 A L. R. 1, 21 an den von dem Angeklagten in die Miethwohnung eingebrachten und dort zur Zeit der Endigung des Kontrakts noch vorhandenen Sachen und Effekten die Rechte eines Pfandgläubigers zu.“ (1069/94)
P ⸗
Entscheidungen des Ober⸗VBerwaltungsgerichts.
Die Stagts⸗Einkommensteuer⸗Behörde ist, nach einem Urtheil des Ober- Verwaltungsgerichts, V. Senats, 1. Kammer, vom 28. April 1894, befugt und verpflichtet, bei der Steuerveranlagung aus dem Einkommen von Handel und Gewerbe hinsichtlich der Abschreibungen des Zensiten jede einzelne Abschrei— bung, welche auf die einzelnen Vermögensstücke vorgenom— men ist, zu prüfen und, wenn sie sich nicht innerhalb einer angemessenen Berücksichtigung der Werthverminderung des bezüglichen Objekts hält, für den Zweck der Besteuerung zu bericht igen. ‚Die Berufungskommisston ist davon ausgegangen, daß die thatsächlich erfolgte Werthverminderung für die zuzulassenden Abschreibungen maßgebend sei, und dasjenige, was weiter abgesetzt worden, steuerlich nicht passieren könne. Dieser Standpunkt befindet sich in Uebereinstimmung mit dem Gesetze (Art. 27 Abf. 5 der Aus⸗= führungsanweisung zum Einkommensteuergesetz; vgl. H. G.⸗B. Art. 31, 1852, 239 b). Die Zensitin stellt freilich den Satz auf, daß es nicht auf die speziellen Abschreibungen, welche auf die einzelnen Vermögenz— stücke vorgenommen würden, sondern nur auf die Gesammtfumme der Abschreibungen, auf die Gesammtwerthe ankomme, und daß die Spezial- abschreibungen lediglich eine interne, von praktischen Erwägungen
eleitete Maßregel der Verwaltung seien. Steuerrechtlich existiert ein
. Grundsatz nicht. Die Steuerbehörden haben die ihnen ob— liegende e n keineswegs auf die Gesammtwerthe zu beschränken, sondern sind, wie berechtigt so verpflichtet, jeden einzelnen in den Rech⸗ nungen der Gesellschaft vorkommenden Posten, um welchen der Ge— winn gemindert wird, auf seine Zulässigkeit und Richtigkeit zu prüfen, und falls sich dabei ergiebt, daß die vorgenommene Abschreibung sich nicht innerhalb einer ,, Berücksichtigung der Werthver⸗ minderung des . bjekts hält, eine entsprechende Berichtigung für den Zweck der Besteuerung vorzunehmen. — Die Berufungs⸗ kommission hat sich in Ausübung des ihr zustehenden 9 auf der vorstehend bezeichneten, unanfechtbaren Grundlage darüber schlũssig gemacht, in welcher Höhe Abschreibungen als angemessen anzuerkennen seien. Das Ergebniß, zu dem sie mit Hilfe sachverständiger Gut— achten gelangt ist, unterliegt bei der beschraͤnkten Natur des Rechts. mittels der Beschwerde nicht der Nachprüfung durch das Beschwerde⸗ gericht. (A. 1883.)
— Der dem Jahresreingewinn einer Aktiengesellschaft 2c. ent⸗ nommene Betrag für Um bauten der Fabrikräume behufs Herbei⸗ y. eines vortheilhafteren Betriebes ist, nach einem Urtheil des Ober ⸗Verwaltungsgerichts, V. Senats, 1. Kammer, vom 25. April 1894, bei der Einkommensteuerveranlagung in Anrechnun 9 zu bringen. Die Rückstellung eines Betrages aus dem Reingewinn des Geschäftsjahres 1890/91 für Umbauten wird in der Berufungs⸗ entscheidung als eine Reserve betrachtet, welche zur Verbesserung und Erweiterung des Geschäfts bestimmt fei. In dieser Feststellung ist ein Verstoß gegen das bestehende Recht nicht erkennbar. Die Rück— lage ist nach dem Geschäftsbericht der Zensitin für 1890/91 erfolgt, weil verschiedene Betriebseinrichtungen wie beispielsweise die Geblãsemaschinen auf dem Hochofenwerk, den Anforderungen der Neuzeit nicht mehr entfvrechen Und zur Herbeiführung eines vor⸗ theilhafteren Betriebes diese Betriebsborrichtungen durch verbesserte Konstruktionen demnächst ersetzt werden müssen. Hieraus konnte die Berufungskommission entnehmen, daß die Bildung eines Reservefonds bewirkt werde, um so mehr, weil die Zensitin in ihrer Gegenerklärung ausdrücklich zugestanden hatte, daß der Zweck der Maßnahmen sei, die künftigen Jahre, in denen die in Augssicht genommenen Bauten zur Ausführung gelangen würden, zu entlaften. (A. 1883.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Augsburg wird der „Frkf. Ztg. unter dem 4. d. M. ge—⸗ schrieben, daß unter den dortigen Sozialdemokraten seit einiger Zeit lebhafte Streitigkeiten bestehen, die jetzt auch zur Sprengung des in Kempten abgehaltenen Par teitages führten. Am 11 Juni batte die Augsburger Partei eine Entschließung gefaßt, inder dem Mitglied Renner und seinen Freunden auf Betreiben des lokalen Führers Breder der Stuhl vor die Thür gesetzt wurde. Rausbeuren wählte daraufhin Renner zum Delegirten für den Harteitag. Da diese Wahl mit Möehrbeit anerkannt wurde, berließen die Delegirten von Augsburg, Oberhausen, Pfersee, Göggingen, Donauwõrth. Nördlingen, Krumbach, Neu- üÜlm, Großaitingen,
ehringen sowie je einer von Immenstadt und Sonthofen den Parteitag. — Auch in München haben vor einiger Zeit innere Aus⸗ linandersetzungen in der sozialdemokratischen Partei stattgefunden. b In Leipzig fand am 5. d. M. eine von etwa 1300 Personen esuchte Versammlung von Angehörigen des graphischen Ge— 361 es statt. in der, wie die Mögdb. Itg. berichte, über die Lage s Aus st and s bei Wezel u' Naum nnn in günstigem Sinne be—⸗ richtet wurde. Es handle sich um lauter eingelernte Arbeiter, die nur . zu ersetzen seien. Weiter wurde mitgetheilt, daß im ganzen
Drucker und 19 Mädchen fich im Ausstand befinden. Die Buchdrucker
Wegen unterlassener
und Buchbinder sagten den Ausständigen ihre . zu. — Da sozialdemokratische Gewer kschaftskartelf hatte einer Mit- theilung der pz. Itg“ zufolge eine lebhaftere Agitation unter den Arbeitern der Nahrungsmittel⸗Industrie zu entfalten beschlossen. Der Erfolg war bis jetzt nur sehr mäßig, denn eine zu dein Zweck ein berufene Bäcker⸗Versammlung am Donnerstag war nur von 30 Per⸗ sonen besucht, und eine am Freitag e Versammlung der , ilfen zählte gar nur 12 Theilnehmer. — Der für die Dem onst rati on der Gewerkschaften im August geplante Festzug nach Stötteritz ist polizeilich untersagt worden. Gegen das Verbot soll Beschwerde eingelegt werden.
In London versammelte sich am Freitag im Westminster⸗Palast⸗ . der Versöhnungsrath für die Bergwerks⸗-Industrie. Die Verhandlungen dauerten, wie die Londoner A. K. berichtet, bis zum Abend. Der „Daily Chroniele? will wissen, . die Festsetzung eines Minimallohns auf gutem Wege ist. Die Arbeiter werden in eine Lohnherabsetzung willigen, vorausgesetzt, daß keine weitere im Verlauf von zwei Jahren eintreten würde. Andererseits würden sich die Bergleute verpflichten, während der Zeit nicht auf eine Lohnerhöhung zu dringen. Die Abmachungen werden jedenfalls
auch auf den jetzigen schottischen Grubenarbetterstrike entscheidend
einwirken. .
Zu der großen Ausstandsbewegung der EGisenbahn- arbeiter in Nord-Amerika und über die dabei vorgekommenen Ausschreitungen berichtet W. T. B. aus Fhicago: Als am Sonn⸗ abend Nachmittag ein Zug unter dem Schutze der Polizei die Halle verließ, griff die Vollsmenge ihn an und begann die Wagen zu zerstören. Die Polizei ließ die irregulären Truppen rufen, die auf die Menge Feuer gaben und mehrere Personen, darunter vier tödtlich, verwundeten. Der Menge gelang es schließlich, die Truppen zurückzutreiben; die Truppen kehrten nach der Stadt zurück und die Menge setzte die Zerstörung des Zuges fort. Neue Ver⸗ stärkungen von Polizei und Truppen haben sich nach dem Thatort begeben. — In Ham mond bei Chicago verwüstete die Volksmenge das Telegraphenhureau und brachte Güterzüge zum Entgleisen, wobei fünf Bedienstete, einer davon ae. verletzt wurden; die Salonwagen wurden verbrannt, der Ver⸗ lehr ist unmöglich gemacht. Der Gouverneur von Indiana schickte 569g Mann Miliz nach Hammond. In Chicago ist die Lage nicht besser geworden, die Regierung sendet Truppen aus verschiedenen Staaten dahin. Die Eisenbahngesellschaft von Pennfylvannien er— klärt, daß 667 Waggons, davon 109 sammt der Ladung, verbrannt worden sind. In New-⸗HYork hat sich die Lage gebessert. In St. Louis (Missouri) haben die Weichensteller und Schaffner die Arbeit wieder aufgenommen, der Verkehr ist nicht mehr be— hindert. — In Kalifornien herrschte nach einer Mittheilung aus San Francisco vom Sonnabend offener Aufruhr. Neun Zehntel der Bevölkerung hielten zu den Ausständigen. Faft Jedermann, die Miliz in Sacramento einbegriffen trägt das weiße Band, das Ab⸗ zeichen der Ausständigen. Die Miliz will nicht gegen die letzteren vorgehen. In San Francisco wurden unter dem Beifall der Be— völkerung Bekanntmachungen verlesen, welche lauten : „Die und die Kompagnie weigert sich, zu marschieren. Die Ausständigen in Sacramento bewaffnen sich und exerzieren; sie erhalten Patronen von den Milizen.
Kunst und Wissenschaft.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 28. Juni, unter dem Vorsitz des Herrn E. du Bois⸗ Reymond, zum Andenken an ihren Begründer und ersten Präsidenten Leibniz eine öffentliche Sitzung ab, welcher der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten Dr. Bosse und der Geheime Ober⸗Regierungs— Rath Br. Althoff aus demselben Ministerium beiwohnten.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit einer Rede über den sogenannten Neo-Vitalismus. Hierauf hielt das neu ein⸗
etretene Mitglied der physikalisch⸗mathematischen Klasse Herr Planck seine Antrittsrede, welche von dem Sekretar derselben Klasse, Herrn Auwers, beantwortet wurde.
Sobann berichtete der Sekretar der philosophisch⸗ historischen Klasse, Herr Mommsen, über die von dieser Klasse im Jahre 1890 ausgeschriebene Preisaufgabe, welche eine Untersuchung der biographischen Artikel des Suidas ver⸗ langte. Eingegangen war nur eine Bearbeitung, welcher der Preis zuerkannt wurde, und als deren Verfasser auf dem eröffneten Zettel Dr. Georg Wentzel in Göttingen sich nannte.
Hierauf wurde von dem Sekretar der physikalisch⸗ mathematischen Klasse, Herrn Auwers, die Ausschreibung der nachstehenden, von dieser Klasse über ein mathematisches Thema gestellten Preisaufgabe verlesen:
Sei fi (), a (e)... /e (a) ein Fundamentalsystem von Integralen einer linearen homogenen Differentialgleichung mit algebraischen Koeffizienten.
Es soll die Funktion æ der unabhängigen Variablen
16 9 16 3 Un
, m welche durch die Gleichung
. ul /i (e . uz. a (æ) * . Hun In (2) — 0
definiert wird, einer eingehenden Untersuchung unterworfen werden. Insbesondere soll die Frage nach den nothwendigen und hinreichenden Bedingungen dafür, daß ? eine endlichwerthige Funktion wird, ins Auge gefaßt und für diesen Fall die Dar⸗ stellung der Funktion ahi f werden.
Der hierfür ausgesetzte Preis beträgt fünftausend Mark.
Bewerbungsschriften, welche in deutscher, lateinischer, englischer, un oder italienischer Sprache abgefaßt sein können, sind bis zum 31. Dezember 1897 an die Akademie einzuliefern. Jede Schrift ist mit einem Kennspruch zu ver⸗ sehen und dieser auf dem Aeußern eines versiegelten Zettels, welcher Namen und Wohnort des Verfassers enthält, zu wieder⸗ holen. Schriften, welche den Verfasser nennen oder deutlich ergeben, werden von der Bewerbung ausgeschlossen.
Die Verkündung des Urtheils erfolgt in der Leibniz Sitzung des Jahres 1898.
Weiter verkündete Herr Mommsen das Resultat über die Bewerbung um das im vorigen Jahre zum ersten Mal aus⸗ geschriebene archäologische Stipendium der Eduard⸗ Gerhard⸗Stiftung, welches dem Direktorial⸗-Assistenten an den Königlichen Museen O. Puchstein hierselbst für die von ihm beabsichtigte Untersuchung der Stadtmauern von Paestum verliehen worden ist. Eine Preisausschreibung aus derselben Stiftung wird in diesem Jahre nicht stattfinden.
Endlich wurde von demselben Sekretar die Ausschreibung der Preisaufgabe für die Graf Loubat⸗Stiftung, betreffend die amerikanische Ethnographie wie folgt verkündigt:
Gemäß den Statuten der Graf Loubat-Stiftung wird die im Juli 1896 am Leihniz⸗Tage stattfindende Preiszꝰ vertheilung aus derselben in folgender Weise geregelt.
) Konkurrenzfähig sind diejenigen Druckschriften, welche die Ur⸗ und Aboriginer-Geschichte Nord⸗Amerikas einschließlich der Hilfsdisciplinen, wie Geographie, Archäologie, Ethno⸗ graphie, Sprach⸗ und Münzwissenschaft betreffen, zwischen dem 1. Juli 1884 und dem 1. Juli 1894 in deutscher, englischer, französischer oder holländischer Sprache veröffentlicht und
vor dem 1. Juli 1895 bei der Königli Akademie für diese Konkurrenz eingereicht worden sind. chriften, deren Publikation innerhalb dieses Termins sich nicht entweder von . weifellos ergieht oder bei der Einsendung in augreichen⸗ er Weise nachgewiesen wird, sind von der aus⸗ geschlossen. 2) Der Preis beträgt 3000 S 3) Die ein⸗ gesendeten Konkurrenzschriften müssen mit der Adresse des Ver⸗ assers versehen sein und eine in Berlin domizilierte on oder Stelle bezeichnen, welcher gegen ihre Quittung die is⸗ summe zur Uebermittelung an den Verfasser auszuzahlen ist. ) Die im 5 3 des Statuts erforderte Nachweisung, daß von der betreffenden Druckschrift ein Exemplar an das Columbia College zu New⸗Mork und die Historical Society in New⸗Mork sowie an die katholische Universität in 2 abgeliefert worden sind, kann mit der Einreichung der Bruckschrift ver⸗ bunden werden. Geschieht dies nicht, so 9 die zum Empfang des Geldes berechtigte Person oder Stelle die betreffende Be⸗= scheinigung vor der Erhebung der Preissumme einzureichen.
Der Verein für deutsches , hat drei kunst gewerbliche Konkurrenzen für Berliner Künstler und Handwerker ausgeschrieben, und zwar: zum 1. Oktober den Entwurf zu einer Fahne für die Maler⸗Innung zu Berlin; zum J. November dag Modell oder den Entwurf für einen Metallsarg; zum 1. Dezember das Muster für eine Papiertapete. Programme mit den näheren Bedingungen, An—⸗ gaben über die Preise u. s. w. sind bei dem Schriftführer des Vereins im Königlichen Kunstgewerbe⸗Museum zu erhalten.
— Das Ger manische National Museum in Nürnberg hat, wie der Anzeiger für Mai, Juni 1894 berichtet, neuerdings mannigfache Bereicherung seiner Sammlungen durch Ankäufe und Geschenke und auch sonstige Förderung durch Stiftungen erfahren. Zunächst bedacht wurde die Abguß⸗Sammlung. Schon im Jahre 1892 waren für diese die Abgüsse der Figuren des Königs Thesdorich und des Königs Arthur vom Grabmal des Kaisers Maximilian J. in der Hofkirche zu Innsbruck auf Kosten der von Seiner Majestãt dem Kaiser Franz Joseph begründeten Habsburger Stittung beschafft worden. Jetzt hat das Museum aus Mitteln derselben Stiftung vier, weitere Abgüsse erhalten, welche der Gipeformator Job. Kreittmayr in München hergestellt hat: die Figuren des Königs Rudolf J. ben Habsburg von Gilg Sesselschreiber (I5i7), der Kaiserin Blanca Maria, gegossen von Stefan Godl (1525), des Königs Chlodwig von Gregor Löffler (1559) und endlich die Figur des — Kaisers Maximilian J., welche von Alexander Collin geformt, hon Ludwig de Ducea 1583 / 84 gegossen wurde. Nunmehr sind alle Künstler, die an diesem Denkmal mitgearbeitet haben, im German sschen Museum durch hervorragende Werke vertreten, und ist das imposante Grabdenkmal des Kaisers Maximilian in wůrdigster Weise repräsentiert. Die Gemälde⸗Galerie hat eine willkommene Bereicherung durch das Selbstbildniß des Nürnberger Porträtmalers Lorenz Strauch vom Jahre 1614 erhalten, welches Gebeimer Rath Dr. J. H. von Hefner-Alteneck in München, dag älteste Mitglied des Verwaltungtausschusses, dem Museum zum Geschenk gemacht hat. Als Vermächtniß des jüngst verstorbenen Landraths von Plüskow aus Kowalz (Mecklenburg) erhielt das Museum den oberen Theil einer silberyergoldeten Trinkschale: ein Pathengeschenk Nürnberger Arbeit dom Ende des 16. Jahrhunderts. Angekaust wurden u. a. ein großer hölzerner Fußboden mit eingelegter Arbeit aus der Zeit um 1700, ferner eine Holjfigur Johanneg des Täuferg, Medaillen, vielerlei Hausgeräth, Kostüm. und Schmuckstücke 2c. Aus den Mittheilungen des Anzeigers“ über Stiftungen und neue Anmeldungen von Jahresbeiträgen sei erwähnt, daß Kommerjien- Rath Emil Bassermann⸗Jordan in Deidesbeim, der dem MNuseum schon seit einer Reihe von Jahren eine außerordentliche Spende von 200 * zu Ankäufen für die Sammlungen zukommen läßt, auch dies. mal den gleichen Betrag dazu übermittelt hat. Ferner haben sich in Karlsruhe einige den verschiedensten Berufskreifen angehörige Freunde der Bestrebungen des Museums zu einem besonderen Aufruf an hre Mitbürger vereinigt, welcher eine erfreuliche Anzahl don Bei= tragsanmeldungen zur Folge hatte. — Der neuesten Nummer des Anzeigers liegt Bogen 2 des illustrierten Katalogs der Holjstöcke des Museums bei.
— Aus Regensburg vom 7. d. M. wird das Ableben des Präsidenten der Furstlich Thurn⸗ und Taxis schen Domänenkammer und Hirettors des Fürstlichen Zivil ⸗Kollegialgerichts zweiter Instanz Franz gemeldet. Der Verstorbene ist als Nit arbeiter an den Münchener Fliegenden Blättern unter dem Pseudonym von Miris“ durch seine geistvollen humoristischen Bei⸗ träge in Poesie und Prosa in weitesten Kreisen bekannt geworden. Unter anderem Namen verfaßte er ferner eine Reihe von Bühnen werken, wie das oft aufgeführte Schauspiel Die Gundel vom Königs- 2 Endlich war der Verstorbene auch als Jugendschriftsteller geschãtzt.
— Die Konferenz für internationaleg Privatrecht im Hgag nahm, wie W. T. B. berichtet, in ihrer Sitzung dom 5. d. M. den auf das Kon kurs recht bezüglichen Vorschlag an, der die internationale Anerkennung einer von den zuständigen Bebörden er⸗ klärten Konkurseröffnung bejweckt. Der Antrag des französischen Ge⸗ sandten, wonach die Gleichftellung der Ausländer mit den Inländern in allen Staaten, wo noch die Schuldhaft bestebt, ausgesprochen werden soll, wurde einer Tommisston überwiesen
Land⸗ und Forstwirthschaft. Saaten stand in Ungarn.
Aus Budapest, 5. Juni, wird der Wien. Itg. telegrarbisch gemeldet: Ueber den Saatenstand am 5. d. M. sind beim Ackerbau. Ministerium nachstehende Berichte eingelangt: In der zweiten Sãlfte des Juni war das Wetter günstiger als in der ersten Hãlfte, obiwar nach dem 15. Juni infolge großer Regen und Ueberschwemmungen bedeutender Schaden verursacht wurde. Nach dem Regen folgte kühleres Wetter, welches den großen Vortheil brachte, daß der auf⸗ getretene Rost und Brand sich nicht weiter verbreitete. Der Schaden ist daher nicht so groß, wie es im letzten Bericht angenommen wurde. Trotzdem kann der durch Rost, Brand und die Heffener Fliege verursachte Schaden auf 100,0, der durch Hagel, Gußregen und = . verursachte Schaden auf 5 bis 6 dio geschätzt werden. Der Weizenertrag wird daher um beiläufig 15 bis 155, geringer als im Vorjahre sein. Der Roggenertrag dürfte gleichfalls um so viel geringer sein. Nach den im Zuge befindlichen Ernteresultaten dürfte Weizen und Roggen qualitativ größtentheils vorzüglich, quantitativ kaum mittel und theils mittel sein. Das mit Weizen bebaute Areal beträgt 5696 819 Katastral⸗ jech; auf Elementarschäden einige Prozent abgerechnet, verbleiben bei‚ läufig 53009000 Katastralsoch. Das zu erwartende Resultat schwankt im Durchschnitt zwischen 6 bis 7 Meterzentner per Katastraljoch. Die Ernte ist im Zuge. Viel Schaden verursachte die Hessener Fliege. Der Kern ist größtentheils gut entwickelt und schön; die Qualität 5 daher überwiegend gut.
Das mit Rog gen bebaute Areal beträgt 2 421 828 Katastral- joch. Einige Prozent auf Elementarschäden abgezogen, verbleiben 2309 000 Katastraljoch. Das zu erwartende Resultat von 6 bis Meterzentner Roggen per Katastraljoch ist größtentheils schon ge= schnitten. Der Kern ist gut entwickelt und schönfarbig. Das zu er⸗ 2 5 ist — wenn auch nicht überall — kaum mittel und mittel. . 3
Das mit Ger ste bebaute Areal beträgt 1818277 Katastraljoch. Auf EGlementarschäden einige Prozent abgezogen, verbleiben 1750009 Katastraljoch. Wintergerste wurde mit meistens günstigem Resultat — d. i. mit 6 bis 12 Meterzentner per Katastralioch — geschnitten
Bonn
und ist qualitativ sehr gut, ausgenommen . wo der Brand 10 bis 20 0½ Schaden verursachte. So. erste hat sich