1894 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Deu tsches Rei ch.

Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Juni.

1894 1893

von ausländischem Zucker:

ö. n geh , . 488 299 Rohzu . 428 396 2) auf Niederlagen:

, Zucker Rohzucker

2174 3375

2146 3 098

Ausfuhr:

ö lasse: Y von inländischem Zucker der . . 235 M0 183 160

4461

278 689 247 176 3 6654

des Zuckersteuergesetzes b C

2) von ausländischem Zucker aus Niederlagen: , n er Zucker 31 667 Rohzucker 784 7270

Berlin, den 10. Juli 1894. . Kaiserliches Statistisches Amt. In Vertretung: Herzog.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatg⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht der in den deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1894 vorgenommenen Ausprägungen von Reichsmünzen veröffentlicht.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu

Höhscheid im Regierungsbezirk Düsseldorf getroffenen Wahl den Gerbereibesitzer Emil Abel daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Höhscheid für die gesetzliche Amts⸗ dauer von sechs Jahren zu bestäͤtigen.

Auf den Bericht vom 23. d. M. genehmige Ich unter entsprechender Abänderung der Königlichen Erlasse vom 5. r , 1846 und 7. Juli 1886, daß bis zur anderweiten gesetzlichen Regelung des Apothekenwesens denjenigen Apothekern, welchen in Zukunft neue Konzessionen zur Errichtung von Apotheken verliehen werden, die Präsentation von . nachfolgern überhaupt nicht mehr zu gestatten ist, die Konzession vielmehr beim Ausscheiden eines Apothekers aus seinem Geschäft zur anderweiten Verleihung in allen Fällen an den Stagt zurückfällt. Den Wittwen und Waisen der neuen Konzessionare sollen jedoch die im § 4 Titel J der Revidierten Apotheker-⸗Ordnung vom 11. Oktober 1801 bezeichneten Vergünstigungen zu theil werden. Ich er⸗ mächtige das Staats⸗Ministerlum, hiernach das Weitere zu veranlassen. ö.

An Bord M. J. „Hohenzollern“, Kiel, den 30. Juni 1894.

Wilhelm R.

Graf zu Eulenburg. von Boetticher. von Schelling. reiherr von Berlepsch. Graf von Caprivi. Miguel. von Heyden. Thielen. Bosse. Bronsart von Schellendorff.

An das Staats⸗Ministerium.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Seine Majestät der König haben durch die in der Anlage (s. o.) . beigefügte Allerhöchste Ordre vom 30. Juni 1894 auf Antrag des Königlichen Staats⸗Ministeriums u genehmigen geruht, daß bis zur anderweiten Regelung des pothekenwesens denjenigen Apothekern, welchen in Zukunft die Konzession zur Errichtung einer neuen Apotheke verliehen wird, die Präsentation eines Geschäftsnachfolgers überhaupt nicht mehr zu gestatten ist, . . . In Ausführung dieser Allerhöchsten Ordre bestimme ich hierdurch unter Abänderung der Erlasse vom 21. Oktober 1816 und 21. Juli 1886 (‚Min.⸗Bl. f. d. i. V.“ 1846, S. 209 und 1886 S. 900), daß von dem Tage der Veröffentlichung dieses Erlasses im, Reichs- und Staats⸗Anzeiger“ an, Konzessionen zur Errichtung neuer Apotheken oder Weiterverleihungen von an den Staat zurückgefallenen Apothekengerechtigkeiten nur mit dem Zusatz ertheilt werden dürfen, daß dem Inhaber die äsentation eines Geschäftsnachfolgers in Gemäßheit der llerhöchsten Ordre vom 30. Juni 1894 nicht gestattet sei. . den Wettbewerb⸗Bekanntmachungen ist auf diese Be⸗ stimmung hinzuweisen. ö Den Wittwen und Waisen eines Apothekers, welcher eine olche unveräußerliche und unvererbliche Konzession erhalten at, soll es erlaubt sein, die Apotheke nach Maßgabe des

4 der Revidierten Apotheker⸗Ordnung vom 11. Ottober 1801 verwalten zu lassen. .

Eure Excellenz ersuche ich ganz ergebenst, diesen Erlaß nebst Anlage durch die Amtsblätter gefälligst zu veröffentlichen und die nachgeordneten Behörden auf denselben hinzuweisen.

Berlin, den 5. Juli 1894. Der 3 ö.

der geistlichen, . edizinal⸗Angelegenheiten.

osse.

An sämmtliche Herren Ober⸗Präsidenten.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten 1. Verloosung der A/prdözentigen Vorzugs⸗ Anleihescheine 2. Reihe der Schleswig⸗Holsteinischen Marschbahn sind folgende Nummern 5 worden:

2471 bis 2480, 2491 bis . zusammen 20 Stück über je 500 M 10000 4

Dieselben werden den , . mit der ea, , .

kündigt, die in den ausgelobsten Nummern verschrie Kapitalbeträge vom 2.

anuar 1895 ab gegen Quittung und Rückgabe der Anleihescheine und der nach diesem Termin ahlbar werdenden Zinsscheine Reihe L Nr. 12 bis 20 nebst . füuͤr die nächste Reihe bei der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse in Berlin, Taubenstraße 2, zu erheben. Die Einlösung geschieht auch bei der Haupt⸗Seehandlungs⸗ kasse und der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin, bei der Vereinsbank, der Norddeutschen Bank und bei L. Behrens u. Söhne in Hamburg, sowie bei M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M. .

Zu diesem Zweck können die Effekten einer dieser Stellen schon vom 1. Dezember d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Til e fe zur ö,. vorzulegen hat und nach erfolgter 6. ung die Auszahlung vom 2. Ja⸗ nuar 1895 ab bewir

Der . etwa fehlender Kapital zurückbehalten. . .

pig in dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der verloosten Anleihesche ine auf.

Berlin, den 5. Juli 1894.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von .

Zinsscheine wird vom

Bekanntmachung.

Das wegen Ausbruchs der Maul⸗ und Klauenseuche am A. April d. J. a eff Verbot des Abtriebs von Schweinen vom hiesigen Viehhof ist heute von mir aufgehoben worden. Berlin, den 9. Juli 1894. . Der Polizei ⸗Präsident. Freiherr von Richthofen.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Juli.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin trafen, wie ‚W. T. B.“ meldet, am Sonntag Abend von dem Ausflug nach Stalheim wieder in Voß ein und unter⸗ nahmen gestern Nachmittag von dort aus bei schönem Wetter einen Spaziergang in die Umgebung zur Besichtigung der Wasserfãälle. dauernd des besten Wohlseins.

In der am Montag, 9. d., M., unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem vom Reichstag angenommenen Gesetzentwurf wegen Aufhebung des Gesetzes betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, die Zustimmung versagt und zugleich beschlossen, daß dieses Gesetz auf die Re— demptoristen und auf die Priester vom heiligen Geist fortan keine Anwendung zu finden habe. Die Zustimmung ertheilt wurde dem Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Lizenzgebühren . die Abgabe von geistigen Getränken im kleinen durch Konsumvereine,.— dem Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung der Ver⸗ ordnung vom 16. August 1876, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und Marineverwaltung angestellten Beamten, dem Ausschußantrage, betreffend die Anwendung des 8 3 Abs. 2 des Freizuͤgigkeits gesetztss;⸗ sowie verschiedenen Ausschußanträgen zu Vorlagen und Eingaben in Zoll- und Steuerangelegenheiten. Die Resolution des Reichs—⸗ lags zu dem Gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von . wurde dem Reichskanzler überwiesen. Endlich erklärte die Versammlung ihr Einverständniß mit dem Ab— schluß eines Abkommens zwischen dem Reich und Spanien wegen gegenseitiger Ablieferung von Deserteuren der Kriegs⸗ marine.

Heute beriethen die vereinigten Ausschüsse für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für die Verfassung.

Der Ober⸗Hofmeister Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Freiherr von Mirbach hat sich bis nach Mitte August mit Urlaub nach Belgien begeben.

Der Königliche Gesandte in Dresden, Wirkliche Geheime

willigten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der a n, n,, Johanßen aus Kiel ist der Königlichen Regierung zu Bromberg zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der neuernannte Regierungs⸗Assessor von Rumohr aus Erfurt ist der Königlichen Regierung zu Schleswig zur dienstlichen Verwendung uͤberwiesen worden.

S. M. S. „Loreley“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Grolp, ist laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kom⸗ mando der Marine am 9. d. M. in Konstantinopel ein⸗ getroffen.

Kiel, 9. Juli. Ihre Königliche Hoheit die ,. in Heinrich hat sich gestern mit dem Prinzen Waldemar Rach Alexandersbad im Fichtelgebirge begeben, um für einige Wochen baselbst Aufenthalt zu nehmen. Oldenburg.

H) Der Geburtstag Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist vorgestern in Stadt und Land festlich be⸗ angen worden. Die keln e rn feierten den Tag n ihrer Sommer⸗Residenz Rastede.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Das Großherzogliche Heflgger ist gestern Nach= mittag von 53 ge d. nach ö. Wilhelmsthal bei Eisenach verlegt worden. J

Ihre Majestäten erfreuen Allerhöchstsich fort⸗

Rath Graf von Dönhoff ist von dem ihm Allerhöchst be⸗

Oesterreich⸗Ungarn.

Ueber die bereits gestern gemeldete Dynamit⸗Explosion in Pilsen verlautet, dem W. T. B.“ affe authentisch, daß vorgestern Abend 117 Uhr im Kellerfenster der Attien⸗ bierhalle Dynamit explodiert sei. Zündschnüre und Spreng⸗

kapseln, die augenscheinlich aus einem Bergwerk stammten, seien

in der Nähe gefunden worden. In der betreffenden Straße seien fast alle Fenster zersplittert worden. Der. Urheber der Explosion sei unbekannt; der Besitzer des Gebäudes sei an dem Bergwerk in Nürschau bei Pilsen betheiligt. Weitere von Prager Blättern veroffentlichte Details seien unbegründet.

. Großbritannien und Irland. Der Parlaments ⸗Sekretär des Auswärtigen Sir E. Grey erklärte gestern im Unterhause, Egypten sei noch nicht in der Lage, die großen Kosten für die Abschaffung der Sommer⸗ n ref, gu bestreiten; daher sei es nicht angebracht, daß

pten sich deswegen an die Großmächte wende. Die egyp⸗ 1; Regierung erwäge augenblicklich die Frage, ob die bisherigen Versuche, die rn, in kleinem Maßstab zu bezahlen, auf weitere zwei Jahre fortzusetzen seien. England habe nichts da⸗ gegen einzuwenden.

Frankreich.

Der Präsident Ca simir⸗Pẽérier hat gestern Nachmittag, von seinem General⸗Sekretär begleitet, dem Herkommen gema allen Botschaftern seinen Besuch gemacht. . 5

In dem gestern Vormittag unter dem Vorsitz des Präsi⸗ denten Casimir⸗Périer abgehaltenen Ministerrath wurde der Text des gegen die Anaxrchisten gerichteten entwurfs endgültig festgestellt. vier Artikel: Der erste : urch begangenen Vergehen vor die Zuchtpolizeigerichte; der weite wendet 9. gegen die anarchistische , m n

urch Mittel jeder Art; der dritte bestimmt, daß die aus— gesprochene Gefängnißstrafe, sobald sie ein Jahr übersteigt, in Einzelhaft verbüßt werden und mit nach ol ender Landes⸗ verweisung verbunden sein muß; der vierte Artikel setzt Ge faͤngnißstrafe auf die Veröffenklichung von Gerichtsverhand— lungen gegen Anarchisten. .

Die Deputirtenkammer berieth gestern den Gesetz= entwurf über die direkten Steuern. Der Deputirte Egvaignac begründete einen Gegenentwurf, der die Ent⸗ lastung der kleineren Steuerzahler und die Einführung einer ö Einkommensteuer bezweckt. Sodann brachte der Justiz-Minister Gusrin den Gesetzentwurf gegen die anarchistische Propaganda ein, dessen Verlesung auf der äußersten Linken Widerspruch hervorrief. Der Minister beantragte, heute eine Kommi 36 zur Berathung dieses Gesetz⸗ entwurss zu ernennen, dessen schleunige Erledigung die Regie⸗ rung wünsche Dieser Antrag wurde angenommen.

Die Kommission der Kammer hat gestern einstimmig der Gesetzesvorlage über die Abgrenzung von Kamerun ihre Zustimmung ertheilt und den Deputirten Francis Charmes zum Berichterstatter ernannt.

Der Pariser Gemeinderath hat den Wunsch aus⸗ gesprochen, das Parlament möge die Gesetzesvorlage gegen die anarchistische Propaganda ablehnen.

Der General Edon, der aus Unvorsichtigkeit den Unter⸗ Lieutenant Schiffmacher vor kurzem tödtete, ist vom Kriegs— gericht freigesprochen worden.

Rußland.

Anderslautenden Meldungen gegenüber wird dem „W. T. B.“ von gut unterrichteter Seite aus St. Petersburg mit⸗ getheilt, daß die Gesundheit des Ministers des Auswärtigen von Giers zufriedenstellend sei. Der Minister habe die Er⸗ ledigung seiner amtlichen Geschäfte nicht unterbrochen.

Der unter dem Präsidium des Direktors des Departe— ments der indirekten Steuern in Moskau abgehaltene Kongreß der Vorsteher mehrerer Acciseverwaltungen hat sich für die baldigste Ju sdehnung des Kronverkaufs von Spiritus auf das ganze Reich ausgesprochen.

Italien.

Die Deputirten kammer hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern in namentlicher Abstimmung mit 218 gegen 2 Stimmen (die der Abgeordneten Bovio und Marcora) den Antrag des Minister⸗Präsidenten Crispi angenommen, den Gesetzentwurf über 3, heute zu berathen. Die Deputirten der äußersten Linken verließen, mit Aus— nahme der beiden obengenannten, im Augenblick der Ab⸗ stimmung den Saal. In geheimer Abstimmung nahm die Kammer sodann mit 199 gegen 4353 Stimmen den Gesetzentwurf über Explos ost ff! mit 199 gegen 41 Stimmen den Gesetzentwurf gegen Preßvergehen an. Darauf wurde die Sitzung geschlossen. In den Wandelgängen verlautete, daß die äußerste Linke bei der heute beginnenden Berathung des Gesetzentwurfs über die Zwangsdomizile ö. Obstruktion fortzusetzen beabsichtige, sodaß die Debatte bis Sonnabend dauern dürfte. ö

Die auswärts verbreiteten Gerüchte über ein u ngünstiges Befinden des Papstes bestätigen sich nich t. Der Papst empfing gestern den apostolischen Delegaten für Egypten Corbelli, der sich nach der Audienz mit großer Befriedigung über die vortreffliche Gesundheit des Papstes aussprach. Gestern machte der Papst in den vatikanischen Gärten einen Spaziergang.

Spanien.

Nachdem die Deputirtenkamm er gestern nach einer über die übliche Zeitdauer verlängerten ien g deren Auf⸗ hebung gegen den Willen des Präsidenten beschlossen hatte, erklärte der letztere seinen Rücktritt von der Praͤsidenten⸗ würde. Dem, W. T. B.“ zufolge glaubt man in Madrid, daß an⸗ esichts der ö e,. der Republikaner und arlisten und der Anzeichen einer Spaltung innerhalb der Majorität die Session noch vor der Abstimmung über das Budget und die Regierungsvorlagen auf unbestimmte Zeit werde vertagt werden.

Bulgarien.

Die Gemeindewahlen in Sofia haben laut Meldung des ‚W. T. B.“ den vollständigen Sieg der Re ierungspartei ergeben. 3205 Wähler eine früher nie erreichte Zahl == gaben ihre Stimmen ab, davon fielen 3119 Stimmen auf die ersten . Kandidaten. Von 165 Kandidaten der Regierungsliste ist dein einziger durchgefallen, statt seiner jedoch ein anderer jegle lung r idol gewahlt worden. Unter den Kandidaten listen war eine sogenannte „der unab aug fe Regierungs⸗

ie

, , es wird versichert, daß nhänger Stam⸗

esetz⸗ Der Entwurf. ue. verweist die durch die Presse ö

uulow's für Fie letztere siimmten. Die Wahlen vollzogen sich

in vollkommener Ordnung und Freiheit, was die Thatsache n daß verschiedene Listen und Kandidaturen ö Die Menge nahm das Resultat enthusiastisch auf; Freuden⸗ fundgebungen werden vorbereitet.

Schweden und Norwegen.

Das Storthing hat, wie ‚W. T. B. aus Christiania meldet, in seiner gestrigen Sitzung eine Adresse an den König angenommen, worin der Wunsch ausgesprochen wird. daß die Verhandlungen des Storthings am 18. Juli geschlossen würden. Ferner wurde mit 29 gegen 12 Stimmen der Antrag auf Bewilligung des hoh f Universitäts⸗Professorengehalts nebst einer Zulage von 4000 Kronen als Gehalt für den gegenwartig in Leipzig wirkenden Professor Dr. Sophus Lie angenommen, um ö. zu ermöglichen, wieder nach Christiania zurückzukehren. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde auf eine i n. von seiten der Radikalen hinsichtlich der angeblichen un n des Kronprinzen über einen bewaffneten Einfa in Norwegen von dem Staats-Minister Stang auf das bereits veröffentlichte Dementi hingewiesen. Der Frage⸗ steller Knudsen erwiderte, der Min fen hätte das erwähnte Dementi auch dem Storthing zugehen lassen sollen, erklärte sich aber im übrigen mit diesem einverstanden. Es wird an⸗ enommen, daß die Apanage des Kronprinzen nach dieser ar ache einstimmig werde bewilligt werden.

Afrika.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Melilla herrsche unter den Riff⸗Kabnlen große Bewegung fg. von , nn , mit dem Prinzen Araadaf Und mit Ali Pascha; Bergfeuer riefen zu den Waffen.

*

Nr. 27 des ‚Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im M inisterium der offentlichen Arbeiten, vom 7. Juli hat folgenden Inhalt: Das neue Berliner Wasser⸗ werk. Die Ausstellung in Erfurt. Weißes Licht und Sternlicht. Die Thalsperre bei Einsiedel. Vermischtes: Bekanntmachung, betr. die Aufzüge in Staatsbahnbauten. Wettbewerb für ein Gesellschaftshaus in Mainz. Technische Hochschule in Berlin. Die neue Towerbrücke in London. Schwerpunktsbestimmung von Trapezen. Maßregeln gegen Reisende auf den Eisenbahnen in Texas. Büöcherschau.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Uebersendet ein Provinzial-Banquier einem Banguier an einem Börsenplatz die seinen Kunden gehörigen und von diesen empfangenen Werthscheine zum Umtausch gegen neue Scheine über dieselbe Obligation (wie dies von Zeit zu Zeit bei den italienischen Rentenpapieren erfordert wird), so steht, nach einem Urtheil des Reichsgerichs, J. Zivilsenats, vom 17. Februar 1894, dem Banquier am Börsenplatze für fällige Forderungen gegen den Pro— vinzial⸗Banquier in keinem Falle ein Retentionsrecht an diesen Werthpapieren bezw. an den dafür eingetauschten zu, wohl aber kann er ein Plfandrecht an den Papieren als Kommissiongs gut für seine Forderungen an den Provinzial Banquier aus laufender Rechnung in Kom⸗ missionsgeschäften geltend machen, selbst wenn er für die Be⸗ sorgung des Umtausches keinerlei Provision berechnet, vorausgesetzt, 3 er sich beim Empfang der Papiere zum Umtausch in gutem Glauben, daß sein Kommittent (der Provinzigl⸗Banquier) den Um⸗ tausch für sich und nicht für Dritte besorgen läßt, befunden hat. War ihm aber bekannt, oder mußte er den Umständen entsprechend an⸗ nehmen, daß sein Kommittent den Umtausch für seine Kunden besorgt haben will, so kann er weder an diesen noch an den eingetauschten Papieren für seine Forderungen gegen den Provinzial⸗Banquier ein Pfandrecht ausüben. In dem zum Grunde liegenden Falle hatte die Wittwe H. in Darmstadt zwei Stücke der 50M italienischen Rente über 1000 Fr. und 2000 Fr. gegen Gutschein dem Bankhause R. in Darmstadt zum Umtausch übergeben. Diese Firma übersandte die

apiere ihrerseits zu dem gleichen Zweck an die Bankfirma O. in Frankfurt a. M, mit welcher sie in Geschäftsverbindung stand. Die

irma O. reichte diese Papiere mit vielen anderen gleichartigen ge⸗ mischt bei dem Bankhause M. A. Rothschild u. Sohne auf ihren Namen ein und erhielt dafür neue Stücke. Für diese Besorgung des Umtausches wurde vom Bankhause O. dem Bankhause R. eine Ver⸗ nn nicht berechnet. Inzwischen wurde über das Vermögen des Bankhauses R. der Konkurs eröffnet, und die Firma O. behielt die eingetauschten Renten⸗Titres wegen einer ihr schon bei der Zusendung der alten Renten⸗-Titres aus laufender Rechnung in Kommissions⸗ geschäften an die Firma R. zustebenden Forderung zurück. Die Wittwe H. klagte nun gegen die Firma O. auf Herausgabe der einbe⸗ haltenen Renten⸗Titres, und die Beklagte wurde in der Berufungs⸗ instanz nach dem Klageantrag verurtheilt. Auf die Revision derselben hob das Reichsgericht das Berufungsurtheil auf, indem es begründend ausführte: .... Es fragt sich, ob die Vindikation der neuen Stücke gleicher Gattung, welche die Beklagte von dem Hause Roth⸗ schild u. Söhne statt der ursprünglichen erhalten hat, begründet ist. Diese Frage ist aber vom Berufungsgericht, welches zutreffend ausführt, daß diese neuen Stücke im Verhältniß zwischen Gläubiger und Schuldner der durch die Papiere repräsentierten und verkörperten e . nach dem Willen der Betheiligten vollständig in die Rechtsstellung der alten Papiere eingerückt seien und daß auch die gewollte Thätigkeit der Beklagten sich gerade auf diesem Gebiet bewegt habe, mit Recht bejaht, da vernünftigerweise die Absicht der Kontrahenten nicht dahin gegangen sein könne, daß das alte Forderungsrecht untergehe und durch die Ausgabe der neuen Papiere ein neues von gleicher Höhe entstehen solle, sondern vielmehr nur dahin, daß für das fortbestehende Recht eine neue, die Verwirklichung der Forderung ermöglichende Urkunde ausgestellt werden solle. Bei Schuldurkunden, welche auf den Sie er lauten, bildet das Papier als solches keinen selbständigen Gegen— stand des Eigenthums. Es ist nur um der Forderung willen vorhanden und der Gläubiger, welchem die in dem . verkörperte Forderung zusteht, ist daher in der Regel xechtlich auch als der Eigenthümer des Papiers anzusehen. Die Berufung der Beklagten auf ein ihr nach Art. 313 S. G.⸗B. zustehendes Retentionsrecht ist aus zutreffenden Gründen vom Berufungs⸗ iht verworfen. Anlangend das von den Beklagten an den

apieren beanspruchte Pfandrecht geht sodann das K,, mit Recht davon aus, daß diesem gegenüber das Eigenthum der Kläger nach Art. 3056 und 307 H.-G. B. nicht geltend gemacht werden könne und daß die Beklagten ihrerseits die Umstände darzut un haben, durch welche für sie ein Pfandrecht entstanden fei, wogegen die Kläger die Beweislast für die von ihnen bestrittene bona fies der Beklagten trefft. Dagegen verletzt das , die Art. 360 u. 74 H.-G. Br, auf Grund welcher die Beklagte zunächst ein ihr gesetz lich zustehendes Pfandrecht in Anspruch gemommen hat, durch die Annahme, daß die Voraugsetzungen dieser r e n . en hier nicht vorlägen, in welcher Beziehung es ausführt: mit Rücksicht auf den unstreitigen Umftand, daß die Beklagten der Firma R. für diese und ahnliche Kupongbeforgungen Feine shezielle Vergütung be rechneten, sei in der Beforgung des Umtausches der hier . Papiere kein Kommiffionsgeschäft, sondern ein bloßer efälligkeitsakt zu erblicken. Dies erscheint

als rechtsirrthümlicht... Die Entgeltlichkeit ist kein unbedingtes Exforderniß der Kommission. Denn dem Kommissionär steht zwar an sich ein Recht auf Provision zu; dieser Anspruch kann aber für einen einzelnen Fall, wie auch für eine hestimmte Gattung von Fällen ausgeschlossen werden, ohne daß das Geschäft dadurch allein seine Natur verändert. Denn solche Geschäfte können trotzdem . wohl als im Betrieb des Handelsgewerbes des Kommissionärs abgeschlossen angesehen werden, und in den meisten Fällen ist die Unentgeltlichkeit der Besorgung folcher Geschäfte auch

nur eine scheinbare, indem . entweder auf Gegenseitigkeit

zwischen zwei Banquierhäusern beruht oder in der Erwartung geübt wird, dadurch in anderer Weise aus der Verbindung mit dem Kommit⸗ tenten Vortheil zu ziehen. (413/93)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Ein Fabrik- und Handelsunternehmen in einer Ge— meinde, welches in einer anderen Gemeinde ein Speditions⸗ komtor zum Zweck der Weiterbeförderung der vom Fabrikort dahin

esandten Waaren an die Kunden mit einem Vertreter (Kommis) und rbeitspersonal unterhält, ist, nach einem Urtheil des Ober-Ver⸗ waltungsgerichts, II. Senats, vom 6. Februar 1894, im Sinne des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Juli 1885 als ein sich über mehrere Gemeinden erstreckendes Gewerbeunternehmen zu erachten, dessen Einkommen hinsichtlich der Kommunalbesteuerung nach dem Ver⸗ hältniß der in den einzelnen Gemeinden . Aus⸗ gaben an Gehältern und Löhnen gemäß 57 Abs. 1 des Kom— ral en eee unter die interessierten Gemeinden zu vertheilen ist. „Es steht fest, daß in Köln ein Kommis, ein Lehrling und vier Arbeiter thätig sind, ein er unterhalten wird und ein Komtor vorhanden ist, um jedenfalls die aus der Fabrik ins G. übersandten Waaren den Anweisungen gemäß an Kunden in Köln selbst zu über⸗ führen oder aber auch sie weiter zu spedieren. Das Etablissement hat danach für Köln selbst die direkte Aufgabe, die in G. abge⸗ schlossenen Kaufgeschäfte durch Uebergabe der Waaren zu er⸗ füllen und damit das Gewerbe der Firma, welches nicht nur in der Herstellung, sondern auch in dem Vertrieb der Farbewaaren besteht, zum theil seinerseits zu betreiben. Indem ferner die Speditionsverträge abgeschlossen werden und somit der Weitertransport der Waaren über Köln hinaus ausgeführt wird, werden gleichfalls wesentliche, mit dem Hauptbetrieb eng zusammen⸗ hängende Hilfshandelsgeschäfte besorgt und wenn solche auch von der eigentlichen Fabrikation losgelöst gedacht und durch selbständige Gewerbetreibende ausgeführt werden könnten, so hat doch die Firma diesen accessorischen Theil des Gewerbebetriebes vorliegenden Falls gerade selbst in der Hand behalten, damit aber für einen Theil der zu ihrem Unternehmen gehörenden Leistungen Köln mehr oder minder dauernd zu einem sesten örtlichen Mittelpunkt gemacht, und dem gegenüber fehlt es an keinem Merkmale der, Betriebsstätte“ im Sinne des 5 2 des Kommunalahgaben⸗Gesetzes. Bei dem hiernach festzustellenden Vorhandensein einer solchen wäre es die Aufgabe des Klägers gewesen, das innerhalb der letzten Jahre erzielte Einkommen aus dem gesammten Gewerbebetriebe nach dem Verhältniß der in den einzelnen Gemeinden erwachsenen Ausgaben an Gehältern und Löhnen gemäß 57 Abs. 1b des Ges. v. 27. Juli 1885 unter die interessierten Gemeinden zu vertheilen.“ (III. 196.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Efssen traten, wie der Berliner Volksztg.' geschrieben wird, am Sonntag die Vertreter der evangelischen und katholischen Knappen⸗ vereine vom Essener Revier zu einer Besprechung zusammen, um über die Satzungen für eine Vereinigung aller christlichen Arbeiter⸗ vereine zu berathen. Die Vereinigung bezweckt: 1) Für sämmtliche Arbeiter einen den Arbeitsleistungen entsprechenden gerechten Lohn zu erhalten. 2) Einführung der 1 ner ; Schicht. 3) Bessere Be⸗ folgung der bergpolizeilichen Vorschriften in und außer den Gruben zur Verhütung der in jetziger Zeit vielfach auftretenden Gruben⸗ unglücke. 4) Neuregelung des Unterstützungskassenwesens. 5) Baldige Regelung des Knappschaftskassenwesens und 6) Organisation sämmt⸗ licher christlichen Arbeitervereine. .

Von Witten aus ist, wie demselben Blatt gemeldet wird, schon seit längerer Zeit ein Zusamm enschluß sämm licher Knappen⸗ vereine von Rheinland und Westfalen angestrebt worden, um ent⸗ gegen den Bestrebungen des deutschen Bergarbeiter⸗Verbandes, der auf sozialdemokratischem Boden steht, eine Organisation auf christ⸗ licher Grundlage ins Leben zu rufen. Es sollen sich nun eine große Anzahl rheinisch⸗westfälischer Knappen⸗Vereine bereit erklärt haben, zur Besserstellung der Lage sämmtlicher Bergarbeiter sich zusammen⸗ zuschließen. Am 29. Juli soll in Witten zu diesem Zweck ein Delegirtentag stattfinden, zu dem sich schon eine große Anzahl von Vertretern vieler Knappenvereine angemeldet haben.

In Offenbach ist, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, der Aus stand der Schuhmacher beendet. Die Streitigkeiten bei der Firma Schardt u. Komp. wurden durch die Lohnkommission in Verbindung mit der Kommission der ausständigen Arbeiter erledigt.

In Aarhuus fand in den letzten Tagen ein Parteitag der dänischen Sozialdemokraten statt; der Abgeordnete 6 machte dort, wie der „Hamb. Korr. berichtet, die

ittheilung, daß die Ginberufung einer internationalen Kon⸗ ferenz sozialdemokratischer Abgeordneter zum Zweck der , über gemeinsames Vorgehen in der Achtstundenfrage geplant sei.

Zum Ausstande der Eisenbahnbediensteten in Nord⸗ Amerika und über die von den Ausständigen begangenen Ausschrei⸗ tungen berichtet W. T. B.“ weiter aus Chicago: Am Sonntag kam es in Ham mond bei Chicggo zu einem Zusammenstoße, bei dem die Bundestruppen auf die Ausständigen Feuer gaben, vier von ihnen tödteten und zwölf verwundeten; die Lage dort ist ernst; es sind Verstärkungen dahin abgegangen. Die Menge verbrannte 5. zerstörte den Bahnkörper und mehrere Wagenschuppen. In Chicago wehrte die Polizei die Ausständigen ab, von denen mehrere festgenommen wurden. Die eng griff einen mit Polizeitruppen besetzten Zug mit Steinwürfen und Revolverschüssen an. Die Polizei erwiderte das Feuer, tödtete einen der Strikenden und verwundete eine Anzahl von ihnen. Im ausländischen Viertel sollen nach Berichten, welche die ö. erhielt, die Anarchisten bedrohliche Rüstungen treffen. Der

eneralausstand wurde für mehrere Eisenbahnen des Westens und Sũdwestens, ferner . 4 verkündet; er sollte nach der Ab⸗ icht der Führer heute Mittag beginnen, wenn die Eigenthümer der

üllman-⸗Werke nicht in einen Schiedsspruch willigten. Der

usstand soll alsdann alle Bauhandwerker, die Schlachter, die Bäcker und die Beamten aller Eisenbahnen umfassen. Gestern war die Ruhe in Chicago und Hammond bei⸗ nahe b,, . Nur noch vereinzelt wurden Versuche ge⸗ macht, Eisenbahnwaggons in Brand zu stecken und zu zerstören. Die Menterer zerstreuten sich, als die Truppen Feuer gaben. Das Feuern auf die Ausständigen am Sonnabend und Montag, sowie die Prokla⸗ mation Cleveland'z hat die Ruhestörer außer Fassung , . aus zahlreichen Orten berichten, daß die Arbeit 46 den Eisenbahnen mehr oder weniger wieder aufgenommen ist. Jedoch haben sich die Ausständigen in der Nähe der großen Viehdepots in Chieggo mit Revolvern bewaffnet. Die Eisenbahnen wollen in einen Schiedsspruch nicht willigen. Aus San Francisco wird dagegen vom gestrigen Tage gemeldet: Die Lage ist hier noch sehr bedro 1 Sãämmtliche Matrosen und Seesoldaten von Mare-Jöland haben Befehl erhalten, die Truppen zu unterstützen. Auch die Kriegsschiffe werden für den Nothfall bereit gehalten.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

parit, 10. Firn Kal Ted set h e lf schten Slathttt it aris, 10. Juli. Nach der amtlich veröffentl! ö dem. W. T. B.“ zufolge, der Stand des Winterweizens in 29 Departe⸗ ments sehr gut, in 47 gut und in 14 befriedigend. Der Stand des Sommerweizens sehr gut in 8, gut in 24, befriedigend in 2 und i in 2 Departements. Auch der Stand der übrigen Feld⸗ früchte ist ein gleich günstiger.

Gesundh eitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Spanien.

Durch Verordnung vom 5. d. M. ist für Herkünfte von St. Peters⸗

burg und Umkreis Quarantäne angeordnet worden. Niederlande.

Durch Verordnung der Königlich niederländischen Minister des Innern und der Finanzen 2c. vom 7. d. M. ist die Ein- und Durch⸗ fuhr von Lumpen, gebrauchten Kleidungsstücken und ungewaschener Leib⸗ und Bettwäsche aus der U, Lüttich vom 10. d. M. ab verboten worden. Gepäck von Reisenden fällt nicht unter dieses Verbot. Ferner sind ausgenommen:

1) was Ein⸗ und Durchfuhr betrifft: =.

a. hydraulisch zusammengepreßte Lumpen und Abfälle in Ballen mit eisernen Banden,

b. Abfälle von neuen Stoffen, welche unmittelbar aus Spinnereien, Webereien, Kleidermagazinen oder Bleichereien kommen, auch Kunst⸗ wolle und Abfälle von neuem Papier,

C. Güter, welche zwar aus der . Lüttich kommen, aber bei denen genügend sich ergiebt, daß sie von anderswo herstammen und die so transportiert werden und verpackt sind, daß sie mit infizierten Gegenständen nicht in Berührung gekommen sein können;

2) was die Durchfuhr betxifft:

Güter, welche so verpackt find, daß sie unterwegs keinerlei Be= arbeitung oder Behandlung erfahren können.

Norwegen. .

Durch Verordnung der Königlich norwegischen Regierung ist die Einfuhr von gebrauchter Leinwand, gebrauchten Kleidungsstücken, , Bettzeug, gebrauchter Watte, sowie von Lumpen und appen aus Galizien und der Bukowina verboten worden. Die Einfuhr von Lumpen und Lappen aus diesen Ländern ist jedoch unter den vom , . Justiz⸗Departement auf⸗ gestellten, im Reichs⸗Anz.“ r. 66 vom 17. März v. J. aufgeführten Bedingungen bis auf weiteres noch . Auch

steht es dem Justiz⸗Departement frei, in besonderen Fällen die Ein⸗ fuhr von gebrauchten Kleidungsstücken und gebrauchtem Bettzeug zum eigenen Gebrauch aus Galizien, der Bukowina sowie aus Ruß⸗ land selbst dann zu gestatten, wenn solche nicht als Passagiergut mit⸗ gebracht werden, vorausgesetzt, daß die Desinfektion auf Kosten und Gefahr des Einführenden erfolgt.

Cholera.

Stockholm, 9. Juli. Bei den gestern an Bord des Pgssa⸗ ,, Döbeln“ festgestellten fünf Cholerafällen . Nr. 159 d. Bl.) handelt es sich laut Meldung des W. T. B.“ um Erkrankungen, nicht um Todesfälle. Das Schiff wird morge desinfiziert und nach fünf Tagen Quarantäne in Fejan free en werden. In Hanggö (Finland) sind zwei Erkrankungen an Cholera vorgekommen, von denen die eine tödtlich verlief.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 9. d. M. gestellt 10 009, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. , . sind am 7. d. M. gestellt 3792, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Die „Rhein.⸗Westf. Itg.“ berichtet vom rheinisch⸗west⸗

fälischen Eisen⸗, und Stahlmarkt; Obwohl die Stille der Vorwoche im ganzen auf dem rheinisch⸗westfälischen w,, noch anhält, so ist doch eine günstig Stimmung unverkennbar. Man ist in industriellen Kreisen der Ueberzeugung, daß der augenblicklich etwas verminderte Umsatz im Herbst einem befriedigenden Geschäft Platz machen werde. Denn einerseits kommen jetzt 3 mehr Nachfragen und andererseits zeigte sogar der Zwischenhandel mehr Meinung für Abschlüsse in Walzeisen. Roheisen ist gleichfalls vereinzelt besser begehrt worden. —Eisenerze gehen im allgemeinen im Siegerlande e,. ab. Auch Luremburg⸗Lothringer Minette findet regelmäßigen Absatz zu stetigen Preisen. Es wird mit Recht immer wieder darauf hin— gewiesen, daß dieses reichhaltige Erz der hohen Frachten wegen t enugsam zur Verwendung kommt, und dagegen noch für ausländische

rze Geld aus dem Lande geht. 3 e Erze sind unverändert. Auf dem Roheisenmarkt ist im allgemeinen wenig Andrang, doch hat es den Anschein, als ob es mit der Zurückhaltung der Käufer bald ein Ende hätte. Im Siegerlande sind in den letzten Tagen wieder größere Posten gebucht worden, und wegen eines weiteren be⸗ langreichen Geschäfts schweben augenblicklich J. Verhandlungen. und Ruhrdistrikt ist das Roheisengeschäft im wesentlichen auf dem gleichen Standpunkt geblieben, und die Preise werden fest behauptet. Die Lager zeigen keine Zu⸗ nahme, im Gegentheil beginnen an vielen Oefen die Vorräthe allmählich zu räumen. Der Walzeisen markt hat in der letzten Woche nur wenige Symptome einer Aenderung gezeigt; diese wenigen waren durchweg in i Die Nachfrage nach Stabeisen war stellenweise bereits etwas lebhafter, und nach dem Dafürhalten 4 In⸗ dustrieller darf man auf ein ö. Herbstgeschäft rechnen. Der Zwischen⸗ handel scheint mittlerweile Miene zu machen, seine Lager zu ergänzen, wenigstens fangen einzelne Händler, die vor kurzem noch starke Zurück⸗ haltung zeigten, allmählich an, ihren Bedarf zu decken. Die augen⸗ blicklichen Preise . im Verhältniß zum Rohmaterial viel zu niedrig. Der Druck auf sie hat noch immer nicht nachgelassen. Vor⸗ läufig haben aber die Werke noch keine Veranlassung, unter den laufenden Notierungen zu verkaufen, weil sie noch für viele Wochen mit Aufträgen gut versehen sind. Das Bandeisengeschäft hat im . einen Charakter beibehalten; auch für diesen Artikel scheint die 1 ihrem Ende entgegen ju gehen. Daß f das letzte Jahresviertel bereits Aufträge ertheilt werden, beweist zur Genüge, daß die Käufer sich keine Hoffnung auf ,, e machen. Der Absatz von Formeisen ist leidlich. 2 die Bauten dürfte der Hauptbedarf nunmehr wohl ged sein. Die Nachfrage nach Grobblechen hat angehalten, do ,. die ,. immer noch nicht an, trotzdem die 2 zu den Rohstoffen n sehr ungünstigem Verhältniß stehen. einbleche sind ziem t reg doch bildet auch hler die Preisfrage den wunden Punkt.

er Verbrauch von Waljdraht ist im Inlande n verhaͤltniß⸗ . ein, dagegen hält vom Auslande her die Nachfrage in ziemlich günstigem Umfange an; unlohnend sind die Preise. Nieten sind andauernd vernachlässigt, und die Preise lassen den Wer ar keinen Nutzen. Die Eisengießereien und f a briken sind sür einige Artikel wohl in auskömmlicher Weise mit Auf trägen versehen, andererseits wird aber doch stark über die geringe Kauf lust und die noch immer gedrückten 66 Klage geführt. In der er, ,. der Bahnwagenanstalten ist noch keine Aenderung ein⸗ getreten. ö Das Gewerbeblatt aus Württemberg“,

von der Königlichen Zentralstelle für Gewerbe und ware g in

art herausgegeben wird, hat in der Nr. 27 vom 7. Juli ö. Inhalt: Dienstnachricht. Zollbehan baumw

irkwaaren und gerauhter baumwollener Putz verkehr mit Rumänien. Der Wollmarkt in Kirchheim Japan und das moderne Kunsthandwerk. Die m

Im Rhein⸗