Deutscher Reichs ⸗ Anzeiger
und
Kanialich Prenhischer Staats, Amein
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8 W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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2 J vie gtönigliche Exveditia- dez Neutschen Reichs Anzeiger⸗ und Königlich Rreußischen Staats- Anzeiger Berlin 8., Wilhelmstraße Nr. 32.
M 162.
1894.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen General⸗Kkonsul Dr. von Stephani zu Hamburg, . . in Belgrad, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, owie — dem Gemeinderechner a. D. Gieswein zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E. den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Major von Schmidt⸗Pauli, aggregiert dem 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiment, und dem Rittmeister ö. Gedult von gu genfehld im 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment Königin von Großbritannien und Irland die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich's des Löwen, — letzterem: der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht's des Bären.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Notar Fecher in Neubreisach zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Erstein zu ernennen.
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Patras Karl Müller ist auf Grund des 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt wor⸗ den, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefaͤlle von solchen zu beurkunden.
Bei der Reichs han! ist der bisherige Bank⸗Buchhalter Baranowski in Insterburg zum Bank⸗Kassierer und Zweiten ö menmten der Reichsbank⸗Kommandite daselbst ernannt worden.
In Apenrgde wird am 20. Juli d. J. mit einer See⸗ steuermanns⸗Prüfung begonnen werden.
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 14. Juni d. J. will Ich den Gemeinden Stiepel und Buchholz im Kreise Hattingen, Regierungsbezirks Arnsberg, welche in Gemeinschaft mit der Staats⸗Eisenbahnverwaltung den Bau einer Chaussee von der . Karl Friedrich über tiepel bis zur Hattingen⸗Wittener
haussee beln Bahnhof Blankenstein der Ruhrthalbahn aus⸗ 6 haben, und zwar für die von diesen Gemeinden zur chausseemäßigen Unterhaltung übernommenen Straßentheile das Recht der Erhebung des Chausseegeldes zum anderthalbfachen Betrage der Sätze des zn e arif vom 29. Februar 1840 (Gesetz-Samml. S. 94 ff) einschließlich der dort gegebenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen und mit dem Vorbehalt der pe abseß un der Tarifsätze auf den einfachen Betrag auf Grund einer in fünfjährigen r fn räumen vorzunehmenden Prüfung — verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Vestimmungen wegen der Chaussee⸗Poli eivergehen auf jene
Straße in ihrer ganzen Ausdehnung zur Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Neües Palais, den 20. Juni 1894. Wilhelm R.
Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in n , . eines Notars
wPbewirkten Verloofung der Prioritäts-Obligationen
ö III. Serie,
III. Serie Litt. B und
III. Serie Litt. O 1. und 2. Emission
der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesenischafi sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
nwendung kommen.
Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1895 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge
⸗ vom 2. Januar 1895 ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der nach diesem Termin . werdenden Zinsscheine: Reihe IV Nr. 17 bis 20 von den Obligationen III. Serie, Reihe IV Nr. 6 bis 20 von den Obligationen HI. Serie Litt. B, Reihe II Nr. 9 bis 20 von den Abligationen III. Serie Litt. C 1. und 2. Emission nebst Anweisungen für die nächsten Reihen bei der Staats⸗ 1 in Berlin, Taubenstraße Nr. 29, zu er⸗ eben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und fas und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die , ficht auch bei den Re , kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom J. Dezember 1894 ab eingereicht werden, welche sie der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse zur 1 vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1895 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der verloosten Obligationen auf.
* leich werden die bereits ö ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen ee, und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben 3 Kassen unentgeltlich verabfolgt.
erlin, den 4. Juli 1894. der Staatsschulden.
Hauptverwaltun von ö
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart zweier Notare be⸗ iehungsweise eines Notars bewirkten 31. ,,, der rm ge mer. Obligationen Litt. E und 12 er⸗ loosung der Niederschlesischen Zweigbahn-⸗Priori⸗ täts⸗Obligationen
der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Den Besitzern werden
die Gbligationen Litt. E zum 1. Oktober 1894,
die Zweigbahn⸗Obligationen zum 1. Januar 1895 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge
der Obligationen Litt. F vom 1. Oktober
1894 ab, der Zweigbahn-Obligationen vom 2. Januar 1895 a b egen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der i er nnr in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben.
Mit den Obligationen Litt. E sind die nach dem 1. Ol= tober 1894 zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 3 bis 20 nebf Anweisungen für die Reihe VI, mit den Zweigbahn-Obligationen die nach dem 2. Januar 1895 ahlbar werdenden Zinsscheine Reihe 9 Nr. 5 bis 10 nebst mweisungen für die Reihe VI unentgeltlich ab . Die Zahlung der Kapitalbeträge erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Fest⸗ tage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu iesem Zweck können . ö
die bligationen lätt. E nebst Zubehör schon vom 1. September 1894 ab, . die , nebst Zubehör schon vom Dezember 18914 ab . einer dieser Kassen eingereicht werden, welche sie der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat, und nach erfolgter a ung die , , vom 1. Oktober 1894 beziehungsweise 2. Januar 1896 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom
Kapital zurückbehalten.
Mit dem 1. Oktober 1894 hört die Verzinsung der verloosten Obligationen Litt. E und mit dem 31. Dez em ber 1894 hört die Verzinsung der verloessten Niederschlesischen Zweigbahn⸗Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder⸗ holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben aufgehört hat, auch , Folgen eintreten:
Diejenigen Obligationen Litt. E, welche, der Bekannt⸗ machung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht binnen 4 Jahren nach dem Zahlungstermine zur Einlösung präsentiert sind, werden im Wege des gerichtlichen Verfahrens mortifiziert.
Aus Zweigbahn⸗Obligationen, welche, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisierung eingehen, erlischt jeder Anspruch, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffstedNtlich aufgerufen und trotzsem nicht spätestenz binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung vorgelegt werden.
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 5. Juli 1894.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.
Die Nummer 33 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9688 das Gesetz, betreffend die Fischerei der Ufer⸗ eigenthümer in den Privatflüssen der Provinz Westfalen Vom 30. Juni 1894. .
Berlin W., den 12. Juli 1894.
Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. In Vertretung: Bath.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (GesetzSamml. S. 357) sind bekannt gemacht:
I) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Mai 1894, durch welchen der Aktiengesellschaft Saatziger Kleinbabnen zu Stargard im Kreise Saatzig das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Stargard nach Zamzow mit Abzweigung von Alt-⸗Damerom bis jur Grenze der Kreise Saatzig und Naugard in der Richtung auf Daber in An pruch zu nehmenden Grundeigenthums verlieben worden ift, durch das Amta˖ blatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 26 S. 187, aus- gegeben am 29. Juni 1894;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Mai 1894. durch welchen der 1 Greifenhagener Kreisbabnen zu Greifenhagen das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränku des zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Greifenbagen n Wildenbruch in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verlieben worden ist, durch das Amtsblatt der 8 Staatsregierung zu Stettin Nr. 26 S. 187, ausgegeben am 25. Juni 1894.
Abgereist: . Seine Excellenz der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, mit mehrwöchigem Urlaub nach Süddeutschland.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 12. Juli.
Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsitzung usammen. Vorher fanden Sitzungen der vereinigten Ausschüsse . oll⸗ und Steuerwesen und für Elsaß⸗Lothringen, der ver⸗ einigten Ausschüsse für Zoll⸗ und teuerwesen und für Rechnungswesen, der vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der ver elnigten . fuͤr das Landheer und böe Festungen und für Rechnungswesen statt.
In Spanien sind die Cortes am 11. Juli durch König⸗ liches Dekret gi gn, worden, ohne daß die zur Begu
achtung des deutsch⸗ , andels vertrages eingeseßte Senatskommission ihren ericht über diesen Vertrag an das Plenum erstattet hätte , muß das Zustandekommen des Vertragswerkes definitiv als a
geschlossen angesehen werden. Die Schuld hieran und an