1894 / 162 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

ö h

session gewußt haben.

Wie bekannt, war . deuts . andels⸗ vertrag vom Jahre 1883 seinerzeit von spanischer Seite ge— kündigt worden und demzufolge mit dem 1. Februar 1 außer Kraft getreten. Trotzdem Deutschland von Anfgn an zu neuen Vertragsverhandlungen bereit war, sin diese nur langsam in den . gekommen und es war erst im August 18953 zug ch zur Unterzeichnung eines neuen Vertrags zu . Bei der Unterzeichnun

beide Theile überein, den Vertrag so bald als möglich den beiderseiti⸗ 86 Parlamenten vorzulegen un

den Austausch der Ratifikationen angstens bis zum 531. Dezember 1893 herbeizuführen. Deutscherseits is dieser Verpflichtung in vollem Um⸗ . entsprochen worden, Vertrag on im Dezember die p itari Genehmi⸗ ung erwirkt wurde und die Kaiserliche Regierung Ii zur Ratifikation bereit erklärte. Spanischerseits dagegen ist der Vertrag erst im April dieses Jahres an die Cortes, und zwar an den Senat gebracht worden, und auch da fand er keine rasche normale parlamentarische Behandlung; vielmehr beschloß die Kommission, der er, überwiesen war, eine Enquste über den Vertrag einzuleiten, die nach Lage der Verhãältnisse . den Zweck haben konnte, die n. berathung des Vertrags zu verschleppen und ihn auf diese Weise zu Fall zu bringen. ö Während ber Zelt vom Außerkrafttreten des früheren Vertrags an hatte Spanien mit geringen Unter⸗ brechungen 3 Grund eines Proyvisoriums, zu dessen Verlängerung sich Deutschland nicht weniger als, zehn⸗ mal hatte bereit finden lassen, die Vortheile der deutschen Vertragszölle genossen, ohne daß Deutschland, bei der Höhe der zur Anwendung gelangenden spanischen Zoll⸗ sätze, einen entsprechenden Ausgleich in der von Spanien ge— waͤhrten Meistbegünstigung gefunden hätte. Als die letzte Ver⸗ längerung dieses Provlsoriums am 16. Mai d. J. ablief, konnte es egenüber der den internationalen Gepflogenheiten wenig ent— ,. Haltung der ö. Senatskommission für Deutschland nicht in Frage kommen, auf eine nochmalige Er⸗ streckung des Provisoriums einzugehen, und es trat des halb vom 16. Mal ab der deutsche autonsme Zolltarif gegen die Ein⸗ 3 aus Spanien in Kraft. Es hätte erwartet werden dürfen, daß die spanische Regierung nach Lage der Verhältnisse sich begnügt haben würde, r feilt bis zum Abschluß der Cortes⸗ verhandlungen über den Vertrag die an sich hohe 2. Kolonne des i. autonomen Zolltarifs auf den Import aus

indem für den parlamentarische

Deutschland anzuwenden und den letzteren nur von denjenigen besonderen Zollbegünstigungen auszuschließen, welche vom 1. Januar d. J ab auf Grund . spanischer Handels⸗ verträge in Kraft getreten waren. Gleichwohl hat die spg— nische Regierung die Anwendung der ersten Kolonne des Zoll⸗ tarifs (des Maximaltarifs) . den deutschen Import ver⸗ fügt und De nf dadurch in die Nothwendigkeit versetzt, mit der Verfügung eines 50 proz. Zuschlags 6 eine Reihe wichtiger spanischer Ausfuhrartikel zu antworten. . ei diesem Gang der , versteht es sich von

selbst, daß die Kaiserliche Regierung sich nicht länger an den Vertrag gebunden erachtet und daß sie den Versuch, zu einer handelspolitischen Verständigung mit Spanien zu gelangen, als gescheitert ansieht. .

Der Kaiserliche . in Madrid ist demgemäß bereits beauftragt worden, der . Regierung unverzüglich eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Der Königlich dänische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe von Vind hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Sekretär von Grevenkop⸗Castenskjold als inkferimistischer Geschäfts⸗ träger.

S. M. Schulschiff „Stein“, Kommandant Kapitän z. S. von Wietersheim, ist laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine am 10. Juli in Christiania eingetroffen. J

Württemberg.

Seine Majestät der König ist gestern Vormittag von ö dcn eg. um sich über Crailsheim und Blau⸗ felden behufs Theilnahme an der heute stattfindenden Ver⸗ mählung der Prinzessin Feodora von Hohenlohe⸗ Langenburg mit dem Erbprinzen von Leiningen nach Langenburg und von da nach Mergentheim zu begeben. Am Freitag wird Seine Majestät wieder nach Friedrichshafen zurückkehren.

Neusz ä. L.

4 Seine Durchlaucht der Prinz Ernst von Schön⸗ J welcher am 9. d. M. zum Besuch am Fürstlichen Hof in Greiz eingetroffen war, ist gestern Vor— mittag wieder abgereist.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung der direkten Steuern fort. ; Die Kommission zur Vorberathung des Gesetzes über die Unterdrückung der anarchistschen e n,, nahm gestern die Erklärungen des Justiz⸗Ministers Gu6rin entgegen. Die Sitzung währte nahezu zwei Stunden. Der . kündigte die Bereitwilligkeit der Regierung zur Annahme von Abänderungen an, die den Geist und den Zweck des Ge⸗ setzes unberührt ließen, verlangte aber formell die Aufrecht⸗ erhaltung des Art. 2, der das durch Propaganda verübte Ver⸗ gehen betrifft. Schließlich nahm die Kommission die Vorlage mit einigen Abänderungen an. Zum Beri . wurde der Deputirte Lasserre bestimmt, der heute seinen Bericht der Kammer vorlegen wird. Das Schwurgericht hat den Führer der lier i gen Partei Allemane wegen eines im „Parti ouprier“ erschie= nenen die Armee beleidigenden Artlkẽls zu einem Monat

Gefängniß verurtheilt. Italien.

5 ; . . . Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Gesetzes . Zwangsdomizile fort. Der Präsident

Fortdauer des deutse ,,, enigen spanischen Politiker zurück, welche Vertrages während der jetzigen Cortes⸗

amen

theilte mit, daß bezüglich de gestern ur Vertheilung gelangten . . 1 ö , . dem a n 3 der er gen vo

es Einversländniß bestehe. Nach dieser Vorlage würden nicht nur die in dem Gesetz über die öffentliche Si 22 erwähnten Personen, sondern auch diejenigen zwangs⸗ weife verschickt werden können, die wegen Verbrechen gegen die öffentliche Orbnung und Sicherheit oder wegen solcher Ver⸗ brechen, die in dem Gesetz über Explosivstoffe vorgesehen sind, verurtheilt worden seien. Die Verschickung nach einem Zwangs⸗ domizil werde von der Provinzalkommission unter bestimmten Garantien ausgesprochen. Diese Kommission könne die wangsweise Verschickung auf nicht 5 als drei Jahre gegen iejenigen beantragen, welche die Absicht ausgedrückt hätten, Akte der Gewaltthätigkeit gegen die gesellschaftliche Organi⸗ sation zu begehen, und könne zugleich die vorläufige Verhaftung dieser Personen gnordnen. Bei dem gleichlautenden Spruch der Appellkommission werde der

Minister des Innern den Kommissionsbeschluß zur Durch— führung bringen. Verbände und . die den Um⸗

sturz der gesellschaftlichen Organisation zum Ziele hätten, seien verboten. Infolge dieser Abänderung des ursprünglichen Ent⸗ wurfs erklärte die äußerste Linke, die Vorlage, zwar bekämpfen, aber auf die geplante Obstruktion verzichten zu wollen. Die Deputirten der äußersten Linken, Rampoldi, Engel und Cavallotti bekämpften den Gesetzentwurf. Nachdem der Justiz⸗Minister Calenda und der Bericht⸗ erstatter * die Vorlage eingetreten waren, wurde die Generaldebatte geschlossen. Sämmtliche. Tagesordnungen wurden zurückgezogen, mit Ausnahme derjenigen des Depu⸗ tirten Donati, derzufolge die Kammer, nachdem sie die Er— klärungen der . gehört, zur Einzelberathung des Gesetzes übergehe. Der Minister⸗Präsident Crispi erklärte, der gegenwärtige Augenblick sei ein ernster, indem die Gesell⸗ schaft sich vertheidigen müsse gegen Individuen, die kein Vater— land kennten und die kein anderes Mittel anwendeten, als die 1 jeglicher politischen und . Organisation.

ie gegenwärtige Lage habe nicht ihresgleichen in der Vergangenheit; demnach sei es kindisch, auf Ansichten hinzu⸗ weisen, die er (Crispi)h gegen andere Ausnahmemaßregeln zum Ausdruck gebracht habe. Der Minister⸗Präsident bat, in die Spezialdebatte einzugehen und sich über ein Gesetz zu einigen, das die Seuche ausrotte, die im Begriff sei, sich in der mensch⸗ lichen Gesellschaft zu verbreiten. Frankreich, ja selbst Eng⸗ land, das stets und allen ein Asyl geboten habe, seien daran, ihre Maßnahmen zu treffen. Italien könne hinter ö. reien Staaten nicht zurückbleiben. (Sehr lebhafte Zu⸗ timmung.,) Die Tagesordnung Donati's wurde sodann in namentlicher Abstimmung mit 213 Stimmen gegen 26 Stimmen der ö Linken angenommen. Mit 194 gegen 23 Stimmen beschloß die Kammer hierauf, in die Einzelberathung einzu⸗ treten. Die zwei ersten Artikel des Gesetzentwurfs, welche die Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit betreffen, wurden von der Kammer angenommen. Der Deputirte Imbriani verlangte namentliche Abstimmung über den Artikel 3, worin die Anwendung des Zwangs⸗ domizils auf diejenigen gestatttet wird, welche die Ab⸗ sicht kundgegeben haben, Gewaltthätigkeiten gegen die ge uh n ! Ordnung zu begehen. Der Artikel wurde mit 204 gegen 40 Stimmen angenommen. Vor Berathung des Art. 4 stellte der Deputirte Imbriani den Antrag, die Debatte auf heute zu vertagen. Nachdem die Kammer dieses Verlangen durch Erheben von den Sitzen abgelehnt hatte, forderte der Deputirte Iwnbriani den Namensaufruf, um zu konstatieren, ob die gesetzlich erforderliche Anzahl Ab⸗ geordneter anwesend sei. Der Minister Präsident Cris pi be⸗ merkte hierauf, die Kammer müsse über ihre Würde eifersüchtig wachen und dürfe sich nicht imponieren lassen. („Sehr gut!“ auf allen Bänken. Bewegung auf der äußersten Linken.) Die namentliche Abstimmung ergab die Anwesenheit der gesetzlich erforderlichen Anzahl von Deputirten. Es wurden hierauf die übrigen Artikel des Regierungsentwurfs unter Ablehnung sämmtlicher Amendements der äußersten Linken genehmigt. Der Deputirte Sanguinetti beantragte, dem Präsidenten den Dank des Hauses zu votieren. (Lebhafter Beifall auf allen Seiten, auch auf der Ministerbank und den Tribünen.) Die Kammer beschloß hierauf, sich auf unbestimmte Zeit zu ver—⸗ tagen. In geheimer Abstimmung wurde sodann der gesammte Gesetzentwurf über Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit mit 188 gegen 16 Stimmen ange⸗ nommen.

Der Senat wird am nächsten Dienstag den Gesetzentwurf über die finanziellen Maßnahmen der Regierung berathen.

Der „Osservatore Romano“ erklärt ebenfalls die Ge⸗ rüchte von der Erkrankung des Papstes als willkür⸗ 3 Erfindungen und versichert kategorisch, daß der Papst nicht vom geringsten Unwohlsein befallen sei.

Spanien. .

Die Deputirtenk amm er hat gestern den Gesetzentwurf angenommen, wonach die Einrichtung von Niederlagen französischer Weine, soweit sie für den Verschnitt oder Export bestimmt sind, in den spanischen Häfen gestattet wird. Beide Kammern haben sich gestern bis zum Oktober vertagt.

In Barcelong begann gestern die gerichtliche Ver⸗ handlung über das Bomben⸗-Attentat im Liceo⸗ Theater. Der Angeklagte Salvader gestand, die Bombe ,, . zu haben, Fa und Alfano betheuerten ihre

nschuld. Es wurde sodann mit den Vernehmungen der Zeugen begonnen.

Türkei.

Der bisherige Gouverneur von Skutari Abdul Kerim Pascha ist ö einer Meldung des „W. T. B.“ aus Cetinje durch den Divisions⸗General Gsman Pascha ersetzt worden.

Asien.

Das Reuter'sche Bureau“ meldet aus Yokohama, die japanische Regierung habe erklärt, daß sie nur unter den von ihr selbst angegebenen Bedingungen ihre Truppen aus Korea a, . werde. Der Krieg mit China gelte als un⸗ vermeidlich.

Nach einer Depesche der Times“ aus Chem ulpo vom 4. d. M. war der Handelsverkehr daselbst . und Söul von 6000 Mann besetzt. Die chine sischen Streit⸗ kräfte befanden sich damals noch Meilen . von Chemulpo. Der japanische Gesandte, so hieß es, dringe in den König von Korea, die chinesische Suzeränetät aufzugeben, während sich der König auf die bestehenden Verträge berufe.

Wer mischtes. ((Wůrttem 3

Nr. 28. der eröffen tlichnngen dez Kgisertigen Gesundheitsam ts? vom 11. Juli hat fo

Igenden Per onalnachricht. Besundheitsstand und Gang der Volkskrankhelten. ö. . ge , gegen Cholera 2c. Desgl. gegen pe Desgl. gegen Gelbfieber. Oeffentliche Gesundheitswesen in Dresden, 18935. Todezursachen in Massachusetts, 1898 / g. Gesetzgebung u. s. w. (Preußen.) Viehseuchen. - (Reg. Bez. Sig⸗ maringen.) Anzeigepflicht bei anfteckenden Krankheiten. (Mecklen. burg⸗ Schwerin. Hebammen. Aufsichtsärzte. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Quarantäne. (Schluß. Gang der Thierseuchen im Deutschen Reich, Juni. Desgl. in Rußland, 3. September biz 13. Mai. Zeitweilige , . gegen Thierseuchen. (Preußischer Reg.⸗ Bez. Aurich, Münster, Bayern.) Rechtsprechung. e gericht W Reichsgericht. rof. Fragelli's Barterzeugungsmittel.

Bewegung der ,, han, Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterhefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl, in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt. und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Mai.

Nr. 6 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich, preußischen Staaten“, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom 30. Juni, hat folgenden Inhalt: J. Allgemeine Verwaltungs⸗ Sachen. Verfügung, betr. die Einsendung der . seitens der Standesämter an die Erbschaftssteuerämter. II. Organisations- Sachen. Behörden und Beamte. Zirkular, betr. die Feststellung diätarischer Dienstzeit bei der Gehaltsbemessung nach Dienstalters⸗= stufen. Verfügung, betr. die Anrechnung der Dienstzeit als Voll⸗ ziehungsbeamte der Kreis⸗ und Steuerkassen bei der Gehaltsbemessung nach Bienstaltersstufen. Verfügung, betr, den Bezug einer Pension und einer Diensteinnahme von einem Nebenamt nebeneinander. Zirkular, betr. den Gebrauch eines Stempels für die Namenzunter . schrift der Bürgermeister ꝛc. in den einen eigenen Kreis bildenden Städten in Dienstsachen. Zirkular, betr., den n,. Verkehr der preußischen Verwaltungsbehörden mit Behörden der Bundeß⸗ staaten ꝛc. III. ,, Zirkular, betr. die amtliche Beglaubigung und Stempelung der Normalgewichte in Apotheken. IV. Polizei⸗Verwaltung. A. Im allgemeinen. Zirkular, betr. das Verfahren bel Auslieferung von Personen nach Oesterreich.— B. Versicherungßzwesen. Verfügung, betr. die Verwendung von Beitrags marken für Invaliditäts. und Altersversicherung bei Abschlagslohn⸗ zahlungen an Waldarbeiter. C. Gefängnißwesen, Straf., und Befferungsanstalten. Zirkular, betr. das Porto, bezw. die Fracht für Sendungen, aus gewerblichem Geschäftsbetriebe der Straf⸗ z. Anstalten. Zirkular, betr. die Kosteneinziehung für die Straf— vollstreckung an ehemalige Militärpersonen. V. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Zirkular, betr. die Gewährung von Be⸗ köstigungsentschädigungen an Strommeister. Zirkular, betr., die geschäftliche Behandlung von Enteignungeangelegen heiten. II. Ver⸗ waltung für Handel und Gewerbe. Zirkular, betr. die Kesselprüfung bei den Dampfkesseln der Strombauverwaltung. Zirkular, betr. die Ertheilung von Gewerbelegitimationskarten für in Serbien ge— schäftlich reisende Kaufleute. Zirkular, betr. die Ausnutzung der ausstrahlenden Wärme der Dampfkessel zum Trocknen von Gegen⸗ ständen. Zirkular, betr. die Prüfung der Hufschmiede. VII. Ver⸗ waltung für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Verfügung, betz. die Besoldungssätze der mit Forstversorgungsschein versehenen Forst⸗ hilfsaufseher.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach ĩ— 22 Abs. 3 des Preuß. Stempelsteuergesetzes vom 7. März 1822 sind bei Verträgen alle Theilnehmer, und jeder derselben besonders in die ganze Stempelstrafe verfallen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, J. Strafsenat, durch Urtheil vom 19. April 1894, ausgesprochen, daß, wenn ein von zwei Kontrahenten abgeschlossener schriftlicher Kaufvertrag neben dem Kontrahenten von der Eh ef ra u des einen mit un terschrieben wird, ohne daß die Ver⸗ tragsurkunde in Betreff der Chefrau sonst etwas enthält, diese Ehefraun icht als Theilnehmerin am Vertrage zu erachten und deshalb nicht wegen einer Stempelkontravention zu bestrafen ist. Zwischen dem Maurer— meister J. und dem Dentisten N. wurde ein Tauschvertrag über 2 Grundstücke geschlossen, von denen das eine dem J., das andere dem N. gehörte. Unter dem Vertrage befand sich außer der Unter⸗ schrift der beiden Kontrahenten noch die der Ehefrau J. Diese hatte

zwar während der Verhandlungen als Mit-Interessentin geriert, aber Bedeutung und Zweck ihrer Unterschrist war aus der Vertragsurkunde nicht ersichtlich. Wegen Nichtanwendung des vorschriftsmäßigen Stempels wurde gegen J., N. und Frau J. die Stempelstrafe mit 1606 ½½ von der Steuerbehörde festgesetzt. Infolge Antrags auf gerichtliche Entscheidung wurde Frau J. frei gesprochen, und die hiergegen erhobene Reviston des Staatsanwalts wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend ausführte: . Da nach , n,. Rechtsprechung der Kausstempel dasselbe fit von dem Stempel für einen Tauschvertrag = ausschließlich Ur⸗ undenstempel ist, und zwar so unbedingt, daß es selbst auf eine Simulation in Betreff der Höhe des im schriftlichen Vertrag benannten Kaufpreises nicht ankommt, vielmehr nur nach den im letzteren stipulierten Kauspreise der Stempel zu berechnen ist, so entscheidet auch allein der Inhalt des Vertrags darüber, ob jemand als Theilnehmer an demselben zu erachten, wogegen alle Umstände, die außerhalb der Urkunde liegen und nicht aus derselben ersichtlich sind, bei der Beurtheilung der Stempelpflicht nicht in Betracht kommen. Der Vertragsinhalt läßt gar keine rechtliche Beziehung ersehen, in welche die Ehefrau J. zu den dort niedergelegten Vereinbarungen hat gebracht werden sollen und gebracht worden ist, und hat daher ihre Unterschrift auch keinerlei Bedeutung für die Stempelpflicht. In gleichem Sinne hat bereits das preußische Qber-Tribunal in seinem Urtheil vom 29. Juni 1855 in dem Fall entschieden, daß der Ehe⸗ mann einen seitens seiner Ehefrau geschlossenen Vertrag nur mit seiner schriftlichen Genehmigung versehen hat. Selbst in diesem Fall soll er als Theilnehmer im Sinne des § 22 a. 4. O. nicht anzusehen sein, da diese Genehmigung zwar auf Grund des Gesetzes rechtliche , , für ihn zur Folge haben kann, nicht aber auf Grund der in dem Vertrage vereinbarten Stipulationen, Umsomehr trifft diese Erwägung vorliegend zu, wo noch nicht einmal eine solche Genehmigung zu dem Vertrage zum Ausdruck gebracht ist. (h19 / d94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Bei - den Beschlußfassungen der Stadtverordneten Ver⸗ samm lun gen über alle Gemeinde⸗ und senstige ihnen zugewiesenen Angelegenheiten muß, nach einem Urtheil des Ober Verwaltungk⸗ gerichts, JJ. Senats, vom 5. Mai 1894, die Abstim mung eine offene sein; eine Bestimmung der , n, einer Stadt. perordneten · Versammlung, welche für einzelne Angelegenheiten eine schr iftliche, geheime Abstimmun einführt, ist demnach gesetz; widr ig. Die Stadtverorbneten⸗Versammlung zu R. (Rheinpropint) hatte beschlossen, dem 5 5 ihrer Geschäftsordnung den 8a einzu⸗ fügen: Bilden den Gegenstand der Verhandlung persönliche ulagen, Remunerationen u. dergl. h muß auf n von drei Mitgliedern die Ab nnn schrüfttich erfolgen. Diefer Heschluß wurde vom Bürgermelster, als im Widerspruch mit der Städteordnung vom 15. Mai 18656, beanstandet, und die Klage der Stadtverordneten Ver⸗ sammlung gegen den Bürgermelster wurde vom Bezirks- Aus,

schuß abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin ben stist das Ober⸗Verwaltungsgericht das erste Urtheil, indem es be

Erfahrungen wahrscheinlich der mechan

gründend ausführte: Aus den Bestimmungen des 5 36 der

ztädteordnung vom 15. Mai 1866 . 36. § 43 der Städteordnung vom 30. Mai 1863 für die öftlichen Prodinzen und der 5 45 der Städteordnung vom 19. März 18656 für die Provinz Westfalen entsprechen), wonach die af chli der Stadtverordneten⸗ Versammlung nach Stimmenmehrheit gefaßt werden und bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorfitzenden ent scheidet, ergiebt sich, daß die Abstimmung möge sie nun in der mündlichen Erklärung: Ig und Nein, in Erheben von den Sitzen und Sitzenbleiben, in Aufheben und Nichtaufheben der Hand u. dergl, m. bestehen eine offene sein muß, keine ge— beine sein darf. Ein Anderes kann der Gesetzgeber schon deshalb nicht füglich gewollt haben, weil er bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag geben läßt, alfo damit gerechnet haben mi daß es durch die Abstimmung bekannt wird, wie der Vorsitzende elbst gestimmt hat. Eine h lf. also geheime Abstimmung würde a in Widerspruch stehen, wenigstens nicht in vollem Einklang stehen, mit dem Prinziy des § 42 Skädte⸗ ordnung, der als 2 die Oeffentlichkeit der Stadtverordneten⸗ Sitzungen vorschreibt. erfehlt ist sodann die Bezugnahme auf 5 31 der Städteordnung, welcher für ein ganz anderes, besonderes Gebiet er⸗ gangen ist. Bei der Wahl des Bürgermeisters und der Beigeordneten ist die Stadtverordneten⸗Versammlung nicht in ihrer Eigenschaft als mitberathen. des und kontrolierendes Gemeindeorgan, sondern als Wahlkörper, als Wahlversammlung thätig. Fir gönn e, des § 31 sind reine Wahlporschriften, die auch in dem Falle nothwendig sein würden, wenn statt der Stadtverordneten etwa die gesammte stimmfähige . zur Wahl des Bürgermeisters und der Beigeordneten berufen wäre. Sie haben mit den Bestimmungen, wie solche für die Erledigung der der Stadtverordneten Versammlung nach F§5§ 34, 35 9 9 mmm obliegenden Geschäfte gegeben sind, nichts gemein.“

Statistik und Volkswirthschaft.

Die wirthschaftliche Lage der Arbeiter nach den Berichten der Gewerberäthe.

Aus den „Jahresberichten der Königlich preußischen Regierungs⸗ und Gewerberäthe und Bergbehörden für das Jahr 1593 rn ö folgende Mittheilungen zusammen, die ein Urtheil über die wirth⸗— schaftliche Lage der Arbelter gewähren;

In der Provinz Ostpreußen hat die . der jugendlichen Arbeiter von 14 bis 16 Jahren eine geringe Zunahme von 755 auf s70 Personen erfghren; dagegen sind Kinder unter 14 Jahren über haupt nicht mehr beschäftigt worden. Die Gesammtjahl der Arbeiterinnen ist dem Vorjahre gegenüber nicht unwesentlich ge—⸗ wachsen und betrug 2685, davon 947 minderjährige. Was die Zahl, der Arbeiter im allgemeinen anbetrifft, so ist sie dem Vorjahre . im wesentlichen unverändert geblieben. Der Zug nach dem Westen“ wurde nur in einzelnen Fällen (Eisen⸗ und Holzindustrie) beobachtet. Arbeiterausstände sind im vorigen Jahre überhaupt nicht vorgekommen. Die Lohnverhältnisse der Arbeiter sind im wesentlichen dem Vorjahre gegenüber unverändert geblieben, die Lebensmittelpreise im allgemeinen etwas herabgegangen. )

Im Regierungsbezirk Danzig der wurden in 236 gewerblichen inn von 14 bis 16 Jahren und schäftigt; im Regierungsbezirk Marienwerder der jugendlichen Arbeiter von 326 Zahl, der Arbeiterinnen hat sich im Regierungsbezirk Danzig um 746, d. i. etwa 18 o', vermehrt und ist im Regierungs— bezirk Marienwerder um 169 zurückgegangen; für beide Bezirke zusammen beträgt die Zunahme etwa 1205. Was die Arbeiter im allgemeinen anbetrifft, so wurde für den Regierungsbezirk Danzig ihre Zahl auf 26 704 festgestellt. Die Arbeitszeit wird für 161 Anlagen nachgewiesen und währt in 106 von ihnen 10 bis 11 Stunden. Auf allen Gebieten des gewerblichen Lebens war aus— reichende Beschäftigung vorhanden, sodaß die Löhne nicht durch starkes Angebot herabgedrückt wurden.

ropvinz Westpreußen en 1337 jugendliche Arbeiter 14 Jahren be⸗ d ist die Zahl auf 413 gestiegen. Die

2 Rinder unter

Zur Arbeiterbewegung.

In Sontheim (Württemberg) haben, wie der Vorwärts“ be⸗ richtet, die Zwicker der Schuhfabrik von Wolf u. Co. die Arbeit niedergelegt, weil ihnen ein neuer Lohntarif vorgelegt wurde, der ihre Zustimmung nicht fand.

Aus Belzig bei Magdeburg theilt dasselbe Blatt mit, daß der Ausstand der dortigen Weiß gerber im Sinne der Arbeiter be⸗ endet wurde. ;

Aus Königsberg i. Pr. meldet W. T. B.“, daß der Aus— stand der Droschkenkutscher (vergl. die gestrige Nr. 161 d. Bl.) infolge einer Vereinbarung gestern beendet wurde.

. in Berlin fanden gestern 29 sozialdemokratische Versamm lungen statt, in welchen über den ‚Bierboykott“ ver— handelt wurde. Die große Zahl, der Versammlungen wurde nöthig, weil die größeren Säle allmählich sämmtlich für die Sozialdemo— kraten gesperrt worden sind. In allen Versammlungen wurde eine gleiche Resolution angenommen des Inhalts: Da die Verhandlungen vor dem Gewerbegericht gezeigt hätten, daß die Brauereihesitzer die Ausgesperrten nicht wieder einstellen wollten, so beschließen die Versammelten, den Boykott mit aller Kraft fortzusetzen und auf alle ‚Ringbrauereien? auszudehnen. Der Brauerei⸗ Verband, der hiermit gemeint ist, umfaßt alle großen Brauereien Berlins und der Umgegend; im „Vorwärts“ werden 30 Verbandsbrauereien als boykottiert namhaft gemacht. In der Lederfabrik von H. Weste, Berlin N., haben sämmt⸗ liche Lohgerber und Lederzurichter wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt und befinden sich im Ausstande.

Der, wie gestern in einem eingegangenen Telegramm nach Schluß. der Redaktion mitgetheilt wurde, vom , der Ritter der Arbeit? angeordnete Generalausstand ist mißlungen. Der Verkehr von

ersonen⸗ und Güterzügen bessert sich, und den Truppen wird, wie ein

zolffssches Telegramm vom gestrigen Tage aus Chieago meldet, kein Widerstan geleistet. In Sacramento zeigen die Ausstän⸗ digen eine weniger feindselige Haltung. Hingegen wurde ein auf der

ahrt nach San Franeitco begriffener ij zum Entgleisen und zum

bsturz in den Fluß gebracht, wobei die AÄusständigen den Heizer und drei Soldaten erschossen. Aus Washington wird gleichfalls berichtet, daß die Regierung den Ausstand als mißlungen betrachtet. Der Senat hat eine Resolutlon angenommen, in der dem Vorgehen des Präfi⸗ denten Cleveland die Zustimmung ausgesprochen wird.

Kunst und Wissenschaft.

Das Erdbeben, welches am 19. d. M. zu Kon⸗ stantinopel stattgefunden hat, ist ähnlich wie die Crei 1 am 20. und 27. April d, J in Griechenland von den selbst⸗ thätig photographisch registrierenden magnetischen Instrumenten des Königlichen meteorologisch⸗magnetischen Ob⸗ ervatoriums in Potsdam aufgezeichnet worden. Die

agnetnadeln der Apparate zeigen um die Zeit des Erd⸗ bebens Schwingungen, die man ö. den bisherigen ischen Erschütterung

durch die Erdbebenwelle zuschreiben muß. lese er⸗ reichte danach Potsdam mit einem ersten schwachen Stoß von e, . Amplitude (isn Bogen⸗Minute) um 11 Uhr 2Min. , nach mittlerer Potsdamer Zeit (79 inuten später als mitteleuropäische i Ein zweiter wesentlich stärkerer Stoß erfolgte um 11 Uhr 28 Min. 46 Sek.; ein dritter wiederum schiwächerer Stoß 6 um 11 Uhr 35 Min. 30 Sek. stattgefunden zu haben. Die Schwingungen

ist von dem Ministerium des Innern als Chelezaherd im

infolge des zweiten Stoßes eine Amplitude von

.

W 10 Bogen⸗Minuten bei der an einem Faden aufgehängten Dellinationgnadel: ein Betrag, der bisher noch nicht dor— gekommen ist. Voraussichtlich dürfte die Erschütterung auch an vielen anderen Observatorlen beobachtet sein.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Malta. „Durch Verordnung der Lofalregierung in Malta vom 30. v. M. ist die gegen Herkünfte von Portugal angeordnete Quarantäne aufge⸗ hoben worden. (Vgl. „R. g. ; r. 464 vom 5. Mai d. J.) ortugal.

Durch Verordnung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern ist der Hafen von Danzig nebst den übrigen Häfen der Danziger Bucht seit dem 23. v. M. für rein von Cholera erklärt worden. (Vgl. . R. Anz. Nr. 143 vom 20. v. M.)

Durch Verfügung des Königlich portugiestschen Ministeriums des Innern sind die Häfen am Finnischen Meerbusen sowie alle russischen , der Ostsee für choleraverdächtig und der Hafen von Kronfladt ür choleraverseucht erklärt worden.

Cholera.

Deutsches Reich. Danzig, 12. Juli. Nach Feststellung des Staatskommissars sind, wie W. T. B. meldet, vom 8. Juli bis heute auf der Weich sel von Brahemünde bis Danzig bei FÜößern und Stromarbeitern sechs Cholerafälle, von denen zwei tödtlich verliefen, vorgekommen.

Hesterreich⸗Ungarn. Vom 26. Juni bis 3. Juli wurden in Galizien nur im Bezirke Zaleszezyki 9 Erkrankungen (mit 4 Todes⸗ fällen) . davon 8 (4) in der gleichnamigen Stadt. Wie W. T. B.“ berichtet, sind gestern in Zaleszezyki fünfzehn Personen an Cholera erkrankt und neun gestorben. Der Gerichtsbezirk ,. nne der Dresdner Konvention erklärt und es sind die entsprechenden Ausfuhr verbote angeordnet worden.

Rußland. Bis zum 23. Juni wurden dem Medizinaldeparte⸗ ment nachstehende Erkrankungen und Todesfälle gemeldet: Im Gou⸗ vernement (bezw. Stadt) Bret ind vom 27. Mai bis 9. Juni 129 Personen erkrankt und 67 gestorben, in Warschau (Stadt) wom 3. bis 9. Juni 15 bejw. 9; in Warschau (sonst i. Gouv.) vom 3. bis 16. Juni 83 bezw. 40; in Petrikau vom 3. bis 9. Juni 0 bezw. 1; in Radom vom 3. bis 16. Juni 22 bezw. 8; in Kielce vom 17. bis 19. Juni 14 bezw. 9; in Podolien vom 3. bis 9. Juni 2 bezw. 1, in Tula vom 3. bis 9. Juni 8 bezw. 9. Anderweitig wurden neuerdings mitgetheilt; Stadt Warschau vom 23. bis 27. Juni 109 Erkrankungen (6 Todesfällee, Gouverne⸗ ment Warschau vom 21. bis 28. Juni 44 (25, Kielee vom 21. bis 28. Juni 89 (35), Radom vom 21. bis 23. Juni 8 (6), Plock vom 20. bis 27. Juni 78 (44), Grodno vom 25. bis 29. Juni 10 (7), Kowno vom 24. bis 30. Juni 88 160. Im Gouvernement Kurland sind nach einer Mittheilung vom . 5 ö einem Orte des Kreises Doblen 5 Personen erkrankt, davon

gestorben.

Niederlande,. Im Monat März starben dem „Staats. Cou⸗ rant‘ zufolge je 2 Personen an Cholera und cholera nostras.

Belgien. c einer Mittheilung vom 5. Juli hat die Seuche in den Kohlenrevieren um Lüttich, wo sie in letzter Zeit nie anz erloschen war, vom 16. bis 30. Juni 1 zugenommen. Aus

emeppe, Tilleur, Grace Berleur, ontagne, Angleur wurden 90 Erkrankungen (mit 49 Todesfällen), aus und aus Lüttich 14 (4 angezeigt.

Türkei. In dem Vilajet Konia (Kleinasien) hat einer Mittheilung vom 27. Juni zufolge die Seuche weiter um sich ge⸗ griffen. Von Akscheher, an der Karawanenstraße von Konstantinopel nach Syrien gelegen, wurden 3 Fälle, darunter 1 mit tödtlichem Aus- gang in dem benachbarten Ilgun mehrere Erkrankungen gemeldet. Rei den Verkehrsverhältnissen dieser Plätze liegt die Gefahr einer schnellen Weiterverbreitung der Krankheit vor. In den von ihr befallenen Theilen des Vilajets Angora mehrten sich dem Vernehmen nach die Krankheits⸗ fälle. Im Laufe des Monats Juni hat sich die Seuche allmahlich des ganzen Thals des Kizil Irmak und des Jeschil Irmak bemächtigt und ist nunmehr auch im Süden in Karamanien und Malatia aus— gebrochen. = In dem Vilajet Siwas ist die Cholera in der Stadt erloschen. Sie verursachte in dem Kaza Zeila vom 1. bis 26. Juni 63 Sterbefälle, in Tokat vom 1. bis 27. Juni 67, in Niksar vom 27. Mai bis 2. Juni 30, in Erbaa vom 5. bis 24. Juni 1, in Hrn, , Marsewan vom 21. bis 26. Juni 4, in am 26. Juni 1, in Karaköi desgleichen 3 und in Maaden an dem— selben Tage 2 Erkrankun en, im Vilajet Trapezunt in Samsun vom 31. Mai bis 24. Juni 37 Sterbefälle, in Unia am 18. und 19. Juni 11, im Vilaset Kastamuni in Jskilipp vom 1. bis 21. Juni 30, im Vilaset Angora in Jozgad vom 31. Mai bis 27. Juni 146, in Kirschehr vom 3. bis 27. Juni 130, in Bogazlian vom 3. bis 19. Juni 21, in Avanos vom 8. bis 26. Juni 27, in Kaisserie und , vom 21. bis 26. Juni 359, in 7 anderen Orten gegen 40, im Vilajet Konia in Touze vom 21. bis 23. Juni 8, in Newschehr am 20. Juni 1 ter nen, in Urgub am 23. und 24. Juni 6 Erkrankungen.

Ost-⸗Indien. Kalkutta. Vom 25. Mai bis 2. Juni starben 20 Personen an Cholera.

Pest. Songkong. Zufolge einem Bericht vom 27. Mai machte sich in den letzten Tagen eine, wenn auch nicht erhebliche Abnahme der Erkrankungen und Todesfälle bemerkbar. Vom 5. bis 26. Mai sind 380 Chinesen und 2 Portugiesen gestorben, in Krankenhausbehandlung verblieben 74 Chinesen.

eraing 9 (5)

In der Woche vom 24. bis 30. Juni war der Gesundheitsstand in Berlin ein günstiger und die Sterblichkeit eine geringe (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 16.7). Unter den Todesursachen kamen akute Darmkrankheiten häufiger zum Vor⸗ schein und führten auch in gesteigerter Zahl zum Tode (in 89 Fällen gegen 63 der Vorwoche). ie betrafen fast nur Kinder im Alter bis zu 2 Jahren. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterb⸗ lichkeit war nur wenig größer als in der Vorwoche; von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr. berechnet, 60 Säuglinge. Dagegen elangten akute Entzündungen der icke na organe eltener zur ärztlichen , . und nahmen auch meist einen milderen Verlauf. Sterbefälle an Grippe sind nicht zur Meldung gekommen. Von den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an ye, g, e, selten. Erkrankungen an Masern und Scharlach haben etwas ab⸗, an Diphtherie ein wenig zugenommen, und zwar kamen Erkrankungen an Masern aus der Schöneberger Vor⸗ stadt, Erkrankungen an Diphtherie aus der Rosenthaler Vorstadt und aus bem Wedding am zahlreichsten zur Anzeige. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 3, an Genickstarre 1 zur Meldung gebracht. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren selten. Erkrankungen an Keuchhusten, die auch etwas häufiger zum Tode führten, elangten etwas 63 zur Dee f, nr . rheumatische Be⸗ , aller Art seltener zur Behandlung kamen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Kot an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 11. d. M. gestellt 11 089, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. . Inger cfrsten find am 10.8. M. gestell (xs, nicht recht. zeitig gestellt keine Wagen.

Gümüsch Hadji

=

Zwangs Versteigerun gen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 1IJ. Juli die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Mhax⸗ straße 15, dem Bildhauer August Hoffmann gehörig; 6 5,75 a, Nutzungswerth 7510 4; . das Meistgebot von 115 000 M6 wurde der Maurermeister H. Stutz, Hagelsbergerstr. Ia Er⸗ stehr. O . 34. der ö aurermeister Emma Doebe ö gehörig; Fläche 1438 a; Nutzungswerth 5270 S; für das Meif . von 321 000 M wurde der Kaufmann Leopold Falk, Friedrichstr. 58, Ersteher. Lüneburger str. 26, dem Kaufmann ilhelm Sliwinski gehörig; Fläche 16,19 a; für das Meistgebot von 186 000 Æ wurde der Kaufmann (Holz-

händler) Ernst Rott, Pallisadenstr. 82, Ersteher.

Antwerpener Getreidehandel.

Die Vorräthe an Getreide betrugen Ende Juni in Ant werpen nach angestellten Schätzungen in: . Roggen , K 1 sd i/ RR . . ö 2 ö er Import nach Antwerpen auf dem Fluß und Seewege stellte sich in dem Zeitraum von Ende Mai bis 5 Juni in j Roggen auf Mill. Kilogramm, davon aus Argentinien. . 37/10 Mill. Kilogramm Rumänien. 2 . Rußland ; . oo, ö wn ann,, ö. eizen auf 1340/1 Mill. Kilogramm, dapon aus: Rumänien 463 i0 Mill. Kilogramm Argentinien. 413/10 nn, Verein. Staaten v. Nord⸗Amerika 115/10 Rußland J Bulgarien. Ostindien England Holland. Türkei J De t sch lun Gerste auf 85/10 Mill. Kilogramm, davon aus Rußland . HJ / io Mill. Kilogramm Türkei 2 ( ö. England Rumänien. . . . 66 . K . afer, Mais un uch weizen auf 237 /io Mill. Kilogramm (darunter etwa 8 Mill. Kilogramm Mais), davon aus ; nn,, Iba /io Mill. Kilogramm Minni ö Verein. Staaten v. Nord⸗Amerika 15610 Türkei . 2 Dänemark Kanada. Bulgarien. l,, Kartoffeln auf A1 000 kg, davon aus d eutschland Griechenland . lll Exportiert wurden von Antwerpen auf dem Fluß⸗ und Seewege in demselben Zeitraum: Rog gen 50 Mill. Kilogramm, davon 2. Deutschland J „io Mill. Kilogramm enn, . Weizen 47 Mill. Kilogramm, davon nach Deutschland ... . . 366/10 Mill. Kilogramm olland. 66e, ö e,, Gerste 15/10 Mill. Kilogramm, davon nach Deutschland .. . 1 Mill. Kilogramm one,, ö. Hafer, Mais und Buchweizen 5ösno Mill. Kilogramm,

dapvon nach ie,, 3 Mill. Kilogramm ĩ IMio z

eutschland ,,, Kartoffeln 347 000 kg davon nach k Congo... Ww 2000 Anmerkung. In obigen Angaben für den Im⸗ und Export ö. die auf der Eisenbahn beförderten Getreidemengen nicht in⸗ egriffen; letztere sind, insbesondere für den Export, nicht unbeträchtlich.

na n n n n , n n. na 2 2 9

Die Generalversammlung der Aktionäre der Maschinen⸗ und Armaturenfgbrik vorm. C. Louis Strube Aktien gesellschaft in Magdeburg⸗Buckau genehmigte die Anträge der Verwaltung, beschloß die Vertheilung einer Dividende von 5 Gh für das abgelaufene Geschäftsjahr und ertheilte dem Aufsichtztath und dem Vorstand Entlastung. Die ausscheidenden Mitglieder des Auf⸗ sichtsraths wurden wiedergewählt.

Nach dem Jahresbericht der Stettiner Maschinen bau ⸗Anstalt und Schiff sbauwerft⸗Aktien⸗ 864 schaft vorm. Möller u. Holberg 33 die per Ende März abge—= schlossené Gewinn. und Verlust, Rechnung einen Verlust von L743 839 c Die für das Geschäftsjahr 1893,94 vorgenommenen . reibungen in Höhe von 148 266 S sind hierbei einge⸗ schlossen. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter bei Beginn des Geschäftsjahres betrug 1071, bei Schluß 867 Mann. Der Durchschnitt betrug 1686 gegen 981! im Vorjahre. Die Fesammt⸗ summe der gezahlten Arbeitslöhne erreichte die Höhe von 895 393 M gegen 834 868 des vergangenen Geschäftsjahres. An größeren Bauten ze angten: 2eiserne Segelschiffe von zusammen 3600 6 Ladefähigkeit,

Schraubendampfer mit Maschinen von en 1500 HP, 2 Rad⸗ dampfer, 1 Flußbagger, ? Kompo und Schiffsmaschinen, 4 Schi . Maschinen für lil , 8 Landkessel, 2 Maf inen elek⸗ trischen Betrieb, 1 Petroleum Tank⸗Anlage und 1 maschinelle Anlage für eine Chamottefabrik zur Ablieferung, während für das neue Ge— schäftsjahr 4 Schraubendampfer mit Maschinen von zusarmen S860 HP, 2 Raddampfer mit Maschinen von zusammen 500 HP, 1 See- bagger, 1 Handbagger, 1 maschinelle Torpedoanlage mit Wasserrohrkeffeln, 8 Wasserrohrkesse na g n fel j, „PX, 5 andere Schiffskessel und eine liegende Dampfmaschine in Auftrag verblieben. Der Jahrezumsatz betrug bezüglich der Fabrikate für eigene Rechnung 1268 629 6 gegen 2210 814 6 des Vorjahres. Die . summe erscheint so ni 385 weil die halbfertigen . buchmäßig um etwa 480 900 S zu hoch in das n schaͤftssahr übernommen worden sind. Der Gerl . . uftrag befindlichen Objekte beziffert sich auf etwa Die Einnahmen der Lübeck ⸗Büchener Eisen bahn betrugen im Juni 1894 nach vorläufiger F 36 136 474 0 gegen 4531 156 M im Juni 1893, . mehr 4308 0 Die Gesammt⸗ einnahmen vom J. Januar bis Ende Juni 1894 betrugen vor läufiger Feststellung 2 312 997 M gegen 2187 831 ½ im gleicher Zeitraum des Vorjahres, mithin mehr 125 166 JJ,,

Die New Yorker Hdls-Itg. schrieb in ihrer vom 29. Juni datierten wirthschaftlichen Wochens ; rend keines w

au: 8 1 98 behauptet werden kann, daß die ungeheure Abspannung und

J