1894 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

20. und vom 1. Februar 1891

leihen von 1 209 900 6 und von 240 09090 4 —. gabe mmungen derselben zu verwendenden Beträge . ft, bis zur öhe von einem Prozent des Betrags der neuen Anleihe und

b. die ersparten Zinsen der getilgten Anleihescheine.

Die Tilgung wird durch n bewirkt.

Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, vom Jahre 1898 ab eine größere als die im Eingange dieses , , . bezeichnete Tilgung vorzunehmen und dieselbe dadurch zu beschleunigen, wie auch ö. dem 537 1898 zu jeder Zeit sämmtliche Anleihescheine durch öffentli lätter mit sechsmonaktlicher Frist zu kündigen. In beiden . 24. es der Genehmigung der hen, m Die Ein

sung sowohl der ausgeloosten, als auch der gekündigten Anleihe⸗ scheine erfolgt zum Nennwerth.

Die Ausloosung findet zuerst im Jahre 1896 und sodann all— jährlich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung 2 Anleihescheine erfolgt vom 1. April des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jabre 1897, Ueber die Ausführung der Tilgung wird dem Eisenbahn⸗Kommissariat alljährlich Nachweis geführt.

§ 5. . .

Die Ausloosung der zu tilgenden Anleihescheine erfolgt jeweils in den Monaten Juli bis September am Sitze des Vorstands der Gesellschaft in Gegenwart desselben und eines Notars. Die Zeit der bezüglichen Verhandlung, zu welcher den Inhabern der Anlelhe⸗ cheine der . freisteht, ist vierzehn Tage vorher durch einmalige

ekanntmachung in den im § 11 erwähnten Blättern zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

§ 6. .

Die Nummern der ausgeloosten Anleihescheine werden binnen vierzehn Tagen nach der Ausloosung öffentlich bekannt gemacht. Die Einlösung derselben erfolgt von dem im 8 bezeichneten Tage ab bei der Gesellschaftskasse in Hennef an die Vorzeiger der betreffenden Anleihe⸗ scheine gegen a, derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheine. erden die noch nicht fälligen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem Kapitalbetrag gekürzt und zur Einlösung der Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung vorgezeigt werden. Im übrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jedes Anleihe⸗ scheins mit dem 31. März des auf die Ausloosung und die betreffende . folgenden Jahres. . .

Die infolge der Ausloosung eingelösten Anleihescheine werden unter Beachtung der oben wegen der Ausloosung vorgeschriebenen 23 verbrannt, wogegen die Gesellschaft die infolge einer allgemeinen

kündiqung ihrerseits oder infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger §z 9 eingelssten Anleihescheine geben darf.

vergl. wieder aus⸗

§ 7. .

Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, zur Einlösung nicht rechtzeitig vorgelegten Anleihescheine werden während der nächsten zehn Jahre nach dem e . jährlich einmal von dem Vorstand der Gesellschaft behufs Empfangnahme der Zahlung öffentlich auf— gerufen. Gehen sie e, ,, nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Einlösung ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter An—

abe der Nummern der werthlos gewordenen Anleihescheine von dem

esellschafts⸗Vorstand einmal öffentlich bekannt gemacht wird. Obgleich hiernach aus dergleichen Anleihescheinen keinerlei Verpflich⸗ tungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Gesellschaft frei, die gänzliche oder theilweise Einlösung derselben aus Billigkeitsrücksichten zu beschließen. 88

Die Kraftloserklärung angeblich verlorener oder vernichteter An⸗ leihescheine erfolgt im Wege des Aufgebots nach den für das Aufgebot von . geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Für die dergestalt für kraftlos erklärten, sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und zu vernichtende Anleihescheine werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine ausgefertigt. Dagegen können angeblich verlorene oder vernichtete Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen weder aufgeboten noch für kraftlos erllärt werden. Es soll jedoch demienigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist ( 2) bei dem Vorstand anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum Vorschein gekommenen Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden.

89.

Die Inhaber der Anleihescheine sind nicht befugt, die Rückzahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maßgabe der im §z enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn,

a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung vor— gezeigt werden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben;

b. daß der Befrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört;

c. daß die im § 4 festgesetzte Tilgung der Anleihescheine nicht innegehalten wird. . ;

In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, in dem Fall zu e ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungefrist zu beobachten.

Das Recht der Zurückforderung dauert in dem Falle zu a bis zur Einlösung der betreffenden Zinsscheine, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebs, das Recht der Kün— digung in dem Falle zu c drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungssumme hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen längstens dreier Monate nach erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgeloosten Anleihescheine nachträglich bewirkt.

§ 10.

Bis zur Tilgung der Anleihescheine darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforderlichen Grundstücke ver⸗ kaufen. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befindlichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Cisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt eine Bescheinigung des Cisenbahnkommissariats.

Die vorstehende Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen zur Rückzahlung fällig erklärten Anleihescheine nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monate nach Verfall zur Einlösung vorgelegt werden.

§ 11.

Alle in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt⸗ machungen müssen in dem Deutschen Reichs- und Preußischen Staats⸗ Anzeiger und in einer in Köln erscheinenden Zeitung abgedruckt werden.

ö Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen In—⸗ iegel ausfertigen lassen, ohne dadurch den Inhabern der Anleihescheine hre Befriedigung von seiten des Staats zu gewährleisten oder Rechten Dritter vorzugreifen.

Das e n. Privilegium ist durch das Amtsblatt der Regierung in Köln bekannt zu machen und eine Anzeige davon, daß dies geschehen, in die ‚Gesetz Sammlung“ aufzunehmen.

Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern', Eckernförde, den

27. Juni 1894. Wilhelm k.

(L. S.) Miguel. Thielen.

ag Men der zur Tilgung der aaf Grund Unserer Privilegien vom , , ,

Muster A. mn .

er Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft, Ausgabe von 1894, über fünf Hundert Mark. Inhaber dieses Anleihescheins hat auf fünf Hundert Mar Antheil an der in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten rivilegiums aufgenommenen Anleihe von 5M 900 4 arme n , ise . Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. ennef, den ten 1894. Die Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Der Aufsichtsrath. Der Vorstand. Unterschrift eigenhändig Trockener Unterschrift eigenhändig oder faksimiliert.) Stempel.) oder faksimiliert.) (Unter

Ausgefertigt: rift eigenhändig. Diesem Anleiheschein sind 8 Zinsscheine J. . bis mit Zinsschein⸗

öhe von

Jaßee nweisung bei⸗

eihe für die gegeben.

Muster B. ö . J Zinsschein 1. Reihe .

em . viereinhalbprozentigen Anleiheschein der Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft, Aus . von 1894

. Inhaber dieses hat vom 1. April (1. Oktober) 18 .. ab die halbjährlichen Zinsen für die Zeit vom... 567

Rauf den obengenannten Anleiheschein ü

Gesellschaftskasse zu erheben mit .. . . M .. J.

Hennef, den .. Die Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Aufsichtsrath. Der Vorstand.

(Unterschrift eigenhändig (Unterschrift eigenhändig oder faksimiliert.) oder faksimiliert.)

ö

Trockener Stempel.)

Ausgefertigt; (Unterschrift eigenhändig.)

Verjährt am.

Muster C. ö Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine für den . viereinhalbprozentigen Anleiheschein der Brölthaler Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft, 2 von 1894

Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieser Anweisung bei unserer Gesellschaftskasse die folgende Reihe von 8 Stück Zinsscheinen zum vorbezeichneten Anleiheschein der Brölthaler Eisenbahn ⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Ausreichung Widerspruch erhoben ist. Im Falle eines solchen Wider spruchs oder wenn die Anweisung überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins.

Hennef, den s

Die Brölthaler Eisenbahn ⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Der Aussichtsrath. Der Vorstand. (Unterschrift eigenhändig Trockener Unterschrift eigenhändig oder fa ksimiliert.) Stempel.) oder faksimiliert.) Ausgefertigt: (Unterschrift eigenhändig.

Ju stiz⸗Ministerium.

Dem Notar Schmitz in Daun ist vom 1. August d. J. ab der Wohnsitz in Kreuznach, und

dem Notgr Lennartz in Nideggen vom 1. August d. J. ab der Wohnsitz in Brühl e, worden.

Der Rechtsanwalt Bachmann in Apenrade ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts in Kiel, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Apenrade, ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Domänenpächter Arthur Kunkel e Groß⸗Morin im Regierungsbezirk Bromberg ist der Charakter als König— licher OVber⸗Amtmann beigelegt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der außerordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der Universität Bonn, Geheime Medizinal⸗Rath pr. Joseph Doutrelepont ist mit Allerhöchster Ge⸗ nehmigung zum ordentlichen Honorar⸗-Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Der , , Kreis⸗Wundarzt des Kreises Marienwerder Dr. Schroeder in Garnsee 1 zum Kreisphysikus des Kreises Birnbaum ernannt worden.

Den Oberlehrern

Willibald Roeder am Gymnasium in Bromberg,

Ludwig Ebrich am n, . in Aurich,

Berthold Adam am Gymnasium in Klausthal,

Dr. Hugo Hagelüken am Gymnasium an Marzellen in Köln,

Dr. Emil Greve am Real⸗Progymnasium in Itzehoe,

Eduard Herzog an der Realschule in Flensburg,

Rudolf Dittrich am Realgymnasium am Zwinger in Breslau,

Dr. Potsdam,

Max Koppe am Andreas⸗Realgymnasium in Berlin,

Dr. Adolf Lehmann am Prinz Heinrichs⸗Gymnasium in Schöneberg, . 26 Johannes Jungfer am Friedrichs⸗Gymnasium in

erlin,

Dr. Karl Schliack am Gymnasium in Kottbus,

Dr. Emil Henrici am Louisenstädtischen Realgymnasium in Berlin, .

Dr. Friedrich Poske am Askanischen Gymnasium in

Hermann Friedrich am Realgymnasium in

r. Karl Wilhelm Möller am Knigstädtischen

D Gi in Berlin, . , Gymnasium in Frankfurt a. O, Rudolf Bindseil am Gymnasium in Kolberg, einrich Wichmann am Gymnasium in Gartz, Sen Jahr am Stadtgymnasium in Stettin, Theodor Neumann am Gyinnasium in Kolherg, Pr. Friedrich Bertheau am Gnmnasium in Ratzeburg, Dr. Friedrich Benediet am Magdalenen⸗Gymnasium in Breslau, . Wilhelm Herfort am Realgymnasium in Grünberg, Fr. Franz Josef Wershoven am Realgymnastum in Tarnowitz . Dr. Otto Hampe am Gymnasium in Jauer, Dr. Julius Troeger am Magdalenen⸗Gymnasium in Breslau, ö. ö Dr. Hermann Speck am Glisabeth⸗-Gymnasium in Breslau, Dr. Karl Wolff daselbst, . Dr. Adolf Weingärtner an der Lateinischen Haupt⸗ schule der Francke'schen Stiftungen zu Halle a. S., Pr. Hugo Berndt am Stadtgymnasium zu Halle a. S, Dr. ö Labahn am Gymnasium in Halberstadt, Karl Lindecke am Domgymnasium in Halberstadt Martin Moyn am Neal. Prognmngsilim in Eisleben, Dr. Hermann Wesemann am Real⸗Progymnasium in Löwenberg, . Dr. Gustav Lübeck am Friedrich⸗Werderschen Gym⸗ nasium in Berlin, . Dr. Paul von Boltenstern am Gymnasium in Stettin, Emil Beck am Gymnasium in Glatz, Dr. Otto Kühn am Gymnasium in Bunzlau, Dr. Albert Wodrig am Gymnasium in Schwedt a. O, Paul Benoit am Dorotheenstädtischen Realgymnasium in Berlin, . . . Emil Schulze am Friedrichs⸗Gymnasium in Berlin, Dr. Curt Bruchmann am Köllnischen Gymnasium in Berlin, . Dr. Maximilian Hübner⸗-Trams am Gymnasium in Charlottenburg, Dr. Ernst Wezel am Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium in Berlin, . Oskar Lubarsch am Friedrichs-Realgymnasium in Berlin, Dr. Gotthold Bötticher an der vierten Realschule in Berlin, Dr. Hans Meyer am Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin, . Dr. Emil Walter am Marienstifts-Gymnasium in Stettin, . Eduard Weyland am Gymnasium in Gartz, Friedrich Schneemelcher am Gymnasium in Anklam, Karl Hitschfeld an der katholischen Realschule in Breslau, . Oskar Karlowa am Gymnasium in Pleß,— Dr. Gustav Dühring am Gymnasium in Görlitz, Albrecht Reimann am Gymnasium in Wohlau, Otto Sachsze am Realgymnasium in Grünberg,ꝘX Dr. Max Nordmann am Realgymnasium in Halberstadt, . Dr. Ernst Hesse am Domgymnasium in Magdeburg, Albert Zeschmar am Gymnasium in Wittenberg ist der Charakter als Professor beigelegt worden.

Aichtamtliches.

Deu tsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Juli.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind gestern Abend in Bergen eingetroffen und von dem Konsul Mohr sowie den Spitzen der Behörden empfangen worden. Morgen früh gedenken Allerhöchstdieselben die Reise nach Drontheim fortzusetzen.

Den Meldungen des „W. T. B.“ über die Reise Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin entnehmen wir noch Folgendes: Am Mittwoch verblieb die Kaiserliche Yacht „Hohenzollern“ bei. Mundal, im Fjaerland⸗-Fijord. Mittags machten Ihre Majestäten bei schönstem Wetter einen Ausflug nach dem Suphelle-Gletscher, von dem Allerhöchst⸗ dieselben am Abend zurückkehrten. Gestern früh wurde als⸗ dann die Reise nach Bergen fortgesetzt, wo die „Hohenzollern“ um 7 Uhr Abends vor Anker ging.

In der am Donnerstag, 12. d. M., unter dem Vorsitz des Vize-Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ lretars des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes vom 1. Juli 1872 über die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, der Vorlage, betreffend die Beförderung un⸗ gesalzener frischer Häute auf den Eisenbahnen, sowie dem Ausschußantrag zu der Vorlage, betreffend die Verlegung der Zollgrenze bei Cuxhafen, die an n, ertheilt. Die Vorlage, betreffend die zoll reie iht sung von Asbestpackungen zur Verwendung beim Schiffbau, wurde den zuständigen Ausschüssen über⸗ wiesen. Endlich wurden verschiedene Eingaben erledigt und beschlossen, der Resolution des Reichstags, betreffend die Eisen⸗ bahn⸗Freifahrtkarten der Reichstagsmitglieder, keine Folge zu eben.

f Die nächste Sitzung des Bundesraths wird voraussichtlich im Oktober stattsinden.

Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsibenten Grafen zu Eulenburg im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, zu einer Sitzung zusammen.

Berlin,

urch bie Ginfü

Die Erlasse des Unterrichts⸗Ministers, betreffend die Neu⸗ estattung dez Mädchenschulwesens, vom 31. Mai d. J. Gen in der Presse fast ausnahmslos eine ,, . Be⸗ urtheilung gefunden. Es sind indeß hier und da kleine Miß⸗ ändnisse und Irrthümer untergelgufen. So findet sich in . eitungen die Angabe, es solle fortan das Ordinariat in ben brei oberen Klassen der öffentlichen höheren Mäbchen⸗ hhulen ausschließlich in den Händen von Lehrerinnen liegen, während nur vorgeschrieben ist, daß in einer der drei oberen lassen eine Lehrerin das Ordinariat zu führen hat. Außerdem . sich jetzt im Amt stehende Lehrerinnen zrung der wissenschaftlichen Prüfungs⸗Ordnung heunruhigt zu fühlen. Zu den von ihnen gedußerten Befürch— tungen liegt kein Grund vor; denn es ist klar ausgesprochen, daß die =/. bereits in Thätigkeit befindlichen Lehrerinnen in den Grenzen der ihnen zustehenden e , . auch zu höheren Stellen befördert werden können. Es wird also k feinem Bedenken unterliegen, wenn Patronatsbehörden die neu geschaffenen Oberlehrerinnenstellen an Lehrerinnen vergeben, ohne von ihnen die Ablegung der wissenschaftlichen Pruͤfung u fordern. Erst Lehrerinnen, welche nach dem Jahre 1894 geprüft sind, gegenüber würde eine solche Forderung be⸗ rechtigt sein.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Ministerial⸗Rath von Landmann, Königlich sächsischer Ge⸗ heimer Finanz⸗Rath Dr. von Koerner, Königlich württem⸗ bergischer Direktor von Fischer, Königlich wuͤrttembergischer Oberst und Flügel⸗Adjutant Freiherr von Watter und Großherzoglich sächsischer Wirklicher Geheimer Rath Dr. Heer⸗ wart haben Berlin verlassen.

Der Regierungs⸗Assessor Freiherr von Schuckmann zu Oppeln ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landraths⸗ amts im Kreise Steinau, Regierungsbezirk Breslau, beauftragt worden.

Elbing, 12. Juli. Der Burggraf und Graf zu Dohna⸗Schlobitten, Land-Hofmeister im Königreich Preußen und erbliches Mitglied des Herrenhauses, Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordeng, ist, wie die „Elbing. Itg.“ meldet, zestern Vormittag in Schloß Schlobitten nach kurzer Krank⸗ eit gestorben.

Breslau, 12. Juli, Heute Mittag 12 Uhr wurde der neu ernannte Regierungs⸗Präsident Dr. von Heydebrand undder

Lasa durch den Qber⸗Präsidenten Dr. von Seydewitz in

gemeinschaftlicher Sitzung des Regierungskollegiums in sein Amt eingeführt. Württemberg.

Seine Majestät der König traf vorgestern Abend in Langenburg ein, wo Allerhöchstderselbe von der Fürstlich Hohenlohe⸗Langenburgischen Familie, dem Fürsten und dem Erbprinzen von Leiningen, dem Erbprinzen und der Erbprinzessin Reuß j. L. und dem Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein empfangen wurde. Um 6itz Uhr war Diner und um 8 Uhr Festvorstellung im Schloßtheater. Gestern fand die Vermählung der Prin⸗ zessin Feodora von Hohenlohe-Langenburg mit dem Erbprinzen von Leiningen statt. Zugegen waren außer Seiner Majestät dem König und den genannten Fürstlichkeiten Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen, der Großherzog und die Groß⸗ herzogin von Baden, Ihre Großherzogliche Hoheit die Fürstin zur Lippe, Ihre Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Herrmann sowie die Prinzessin Olga von Sach sen⸗-Weimar.

Anhalt.

Seine Hoheit der Herzog ist gestern von Ballenstedt nach Wildbad Gastein, Ihre Hoheit die Herzogin, Ihre Durchlauchten die Prinzessin Alexandra und der Prinz Eduard, sowie Ihre Hoheiten die Herzoginnen Marie und Jutta von Mecklenburg-Strelitz sind gleichzeitig nach Berchtesgaden abgereist.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser hat gestern früh Madonna di Campiglio verlassen, um sich nach Ischl zu begeben. In Male wurde Allerhöchstderselbe seitens der Bevölkerung mit stürmischen Evvivarufen begrüßt, ebenso in Cles, wo der Kaiser vor dem Hause des erkrankten Bürgermeisters von Trient Os Mazzurrana anhielt und sich nach dessen Befinden erkundigte, wie auf der Fahrt von Dimaro nach der Mendel. Von dort bestieg der Kaiser den Penegal und setzte dann Abends 5i/ Uhr die Reise nach Bozen fort.

Großbritannien und Irland.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Lord Kimberley hat China und Japan die Vermittelung Groß— britanniens in der koreanischen Frage angeboten, die von der japanischen Regierung angenommen worden ist. Der „Times“ zufolge wird die Regierung die von Lord Salisbury beantragte Bill über die Einwanderung be— lämpfen. Das Blatt meint, Lord Salisbury werde infolge dessen die Bill fallen lassen, indem er die Verantwortlichkeit dafür den Ministern zuweise.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde von dem Deputirten Lasserre der Bericht über den Gesetzentwurf gegen die anarchistischeBropaganda vorgelegt. Die Berathung dieser Vorlage soll nach der Erledigung der

orlage über die direkten Steuern stattfinden. Letztere wurde don dem Finanz⸗Minister Poincarrs vertheipigt. Der Minister klärte, daß er sich während der Parlamentsferien mit weitern Reformen beschäftigen würde. Im ferneren Verlauf der Sitzung wurde die Gegenvorlage Jaurses mit 364 gegen ü Stimmen abgelehnt, ebenso der Gegenvorschlag

avaignaec's mit 267 gegen 236, Stimmen. Der Deputirte Codet begründete darauf einen Antrag, wonach die Kammer ekklärt, 24 sie entschlossen sei, die Organisation der Einkommen⸗

teuer weiter zu verfolgen, und im Vertrauen auf die Erklä—

ungen der nn, diese auffordere, die in Vorberei⸗ lung begriffenen Vorlagen baldigst einzubringen. Der Finanz— Minister Poincarré und der Minister⸗Präsident Dupuy

interstützten den Antrag Codet, der mit 369 gegen 80 Stimmen

angenommen wurde. Hierauf wurde eine Resolution des Deputirten Maret auf Ernennung einer Kommission, welche die allgemeine Steuerreform prüfen solle, angenommen.

Die mit der Ueberwachung der Zugänge zur Deputirten⸗ kammer und zum Ministerlum des uswärtigen beauftragten Jeheimpolizisten verhafteten gestern Nachmittag zwei Per⸗ sonen, die lange Zeit vor dem Palaig Bourbon standen. Die Verhafteten erklärten, daß sie in persönlichen Angelegenheiten vor einigen Tagen von London angekommen seien. Eine Person wurde wieder freigelassen, weil . ihre Identität und ihre Wohnung nachweisen konnte, die andere wurde in Haft be⸗ halten, Heide sollen Engländer sein; der eine war im Besitz einer Rückfahrtkarte nach London.

Wie die Journale melden, wurden gestern in Toulon drei Personen verhaftet, die während des Stapellaufs des Panzerschiffs „Carnot“ den Versuch machten, das Arsenal von neuem in Brand zu stecken.

Italien.

Der Deputirte Romanin⸗Jacur ist zum Unter⸗Staats⸗ sekretär im Arbeits-⸗Ministerium ernannt warden. Wie die „Riformg“ erfährt, ständen die Ernennungen des Deputirten Bertolini zum Unter⸗Staatssekretär der Finanzen und des Deputirten Vill aro⸗De Cieto zum Unter⸗Staatssekretär des Handels⸗ und Ackerbaus bevor.

Die „Opinione“ meldet, gelegentlich der Berathung der Finanzmaßregeln im Senat am 17.8. M. werde der Schatz⸗ Minister Sonnino bezüglich des Amendements Antonelli er⸗ klären, daß er bereit sei, im November dem Parlament Aus⸗ führungsbestimmungen vorzulegen.

Spanien.

Die Königliche Familie traf gestern in San

Sebastian ein und wurde bei ihrer Ankunft lebhaft begrüßt.

Der deutsche Botschafter von Radowitz überreichte dem „W. T. B.“ zufolge gestern Abend dem chin er des Aus⸗ wärtigen Moret eine Note der deutschen Regierung, worin diese den in den spanischen Cortes nicht zur Abstimmung gelangten Handels vertrag zurückzieht.

Der Anaxrchist Salvador, der seiner Zeit das Bomben⸗ attentat im Liceo⸗Theater in Barcelona vollführte, ist zum Tode durch die Garrotte verurtheilt worden. Ein Zwischenfall ist bei dem Prozeß nicht vorgekommen.

Asien.

Nach einer Meldung der „Times“ aus Söul vom 19. d. M. wäre in einer Konferenz von Vertretern auswärtiger Mächte der Vorschlag gemacht worden, die in den Verträgen angeführten koreanischen Häfen zu neutralisieren. Der japanische Gesandte habe diesen Vorschlag bezüglich Chemulpo's im Prinzip angenommen, bezüglich der anderen Häfen sich eine Antwort bis zum Eintreffen von Instruktionen aus Tokio vorbehalten. Nach einer weiteren Depesche der Times“ aus Söul vom 11. d. M. habe der König dem Drängen Japans nachgegeben und drei Kommissare zur Berathung der Frage der inneren Verwaltung ernannt. Die von Japan an die Neutralisation Chemulpo's geknüpften Bedingungen machten diese Neutrali⸗ sation hinfällig, da Japan darauf bestehe, seine Truppen dort zu belassen und sich die Freiheit der militärischen Aktion vorbehalte. .

Eine gestern im Haag eingelaufene amtliche Depesche aus Indien meldet: da die Häuptlinge von Lombok zuerst die Auslieferung des Hauptanstifters der Unruhen Made verweigert hätten, habe sich die Expedition in Marsch ge⸗ setzt. Darauf hätten sich die Häuptlinge unterworfen, Made habe Selbstmord begangen. Zwei wichtige Plätze seien besetzt worden. General Vetter unterhandle mit dem Sultan.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach § 153 des Vereinszollgesetzes haften Handels⸗ und Ge—⸗ werbetreibende ze. subsidiär für die Geldstrafen und Prozeß⸗ kosten aus Zollvergehen ihrer Angestellten ꝛc, wenn sie nicht nachweisen, daß die Zollvergehen ohne ihr Wissen verübt worden. Diese subsidiäre Haftbarkeit wird nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 17. April 1894, dadurch nicht ausgeschlossen, daß die Handels ⸗˖ und Gewerbetreibenden selbst wegen Betheiligung an dem Zollvergehen mit Strafe belegt werden. Wegen eines Zollvergehens wurde von der Strafkammer ein Gewerbsgehilfe des Kaufmanns H. zu einer Geldstrafe von 13 029 S und der Kaufmann H. wegen Theilnahme an dem Ver⸗ gehen gleichfalls zu einer hohen Geldstrafe verurtheilt, dagegen wurde H. von der Strafkammer nicht für subsidiär haftbar wegen der Geld⸗ strafe seines Gewerbsgehilfen erklärt, weil er seibst wegen Betheiligung an der Strafthat zu Strafe verurtheilt worden. Die Steuerbehörde dagegen war der Meinung, daß die subsidiarische Verhaftung der in z 153 aufgeführten Personen dadurch nicht ausgeschlossen werde, daß sie selbst wegen Betheiligung an dem Zollvergehen mit Strafe belegt werden. Das Reichsgericht trat der Ansicht der Steuerbehörde bei, indem es begründend ausführte: ... Wie schon das preußische Ober⸗Tribunal in den Gründen des Plenarbeschlusses vom 12. No⸗ vember 1355 ausgeführt hat, würde die entgegenstehende Ansicht zu der unannehmbaren Konsequenz führen, daß, wenn mehrere unver⸗ mögende Leute des Gewerbetreibenden das Vergehen gemein schaftlich verübt haben, also ein jeder von ihnen in die volle Strafe verurtheilt wird, der Prinzipal, wenn er sie ange⸗ stiftet hat, nur die einfache Geldstrafe, im Falle nicht dolosen Verhaltens aber ein Vielfaches der Strafe zu zahlen hätte, sonach das dolose Verhalten privilegiert wäre. Die hier vertretene Ansicht findet auch in der geschichtlichen , ,. der Bestim mungen über Haftbarkeit Anderer für Steuer⸗ und Zollvergehen eine Bestätigung. Es kann in dieser Beziehung auf die Gründe des Urtheils des III. Strafsenats des Reichsgerichts vom 6. November 1880 (Entscheidungen Bd. 3 S. 105) verwiesen werden“. (620 94.)

In dem Falle, daß ein Angeklagter wegen mehrerer selbst⸗ ständiger Handlungen zu einer Gesammtstra fe verurtheilt ist, auf die eingebrachte Revision aber nur die Feststellung einer oder ein⸗ zelner dieser Handlungen aufgehoben wird, bleiben, nach einem Beschluß der vereinigten Strafsengte des Reichsgerichts, vom 15. April 1894, die auf die anderen Feststellungen bezüglichen Einzelstrafen als solche regelmäßig bestehen, und sie sind nur aufzuheben, wenn in concreto die Annahme begründet erscheint, daß die vorliegende , schon die Bemessung der Einzelstrafen beeinflußt habe.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die von einer Aktiengesellschaft z. aus dem Reingewinn des Geschäftsjahres für einen künftig zu schaffenden Pensionsfonds oder für sonstige in der Zukunft liegende Pläne bereitgestellten Be⸗ träge, ohne daß dadurch das freie Verfügungsrecht der Gesellschaft

über diese Beträge (deren Zweck von der Gesellschaft widerrufen werden kann) aufgehoben wird, kommen nach einem ö des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, V. Senats, J. Kammer, vom 298. April 1894 bei der Cinkommensteuer⸗Veranlagung der Gesellschaft in Anrechnung. Ein ,, . hatte aus dem Reingewinn des Geschäftgahres 1889/59 zu einem in Aussicht genommenen onds für . einen 2 bereit gestellt. leich ohen 6 ür denselben Zweck stellte der Verein aus dem Rein- gewinn des Geschäftsjahres 1590,91 bereit. Ferner stellte der Verein einen Betrag aus dem Reingewinn 1890/91 für eine voraussichtlich zu übernehmende Garantie bezüglich eines gemeinnützigen Zwecks zurück. Bei der Berechnun des durchschnittlichen Einkommeng der beiden erwähnten Beschäftsjahre für die Ginkommensteuer⸗ beranlagung pro 1892/93 zog der Aktienverein die bezeich⸗ neten drei Beträge von dem Reingewinn der beiden Jahre 1889/91 ab, worauf die . dem dellarierten Einkommen jene drei 9 als steuerpflichtig hinzufügte. Die da⸗ gegen von der Zensitin erhobene Beschwerde wurde vom Ober⸗Ver⸗ waltungsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: Eine Schuld der Aktiengesellschaft ist bezüglich des Fonds für Pensions- zwecke, wie es nach den Bilanzen den Anschein hat, in Wirklichkeit nicht vorhanden, sondern es gelangt durch diesen Bilanzposten zum Ausdruck, daß die Gesellschaft für künftige, in einer gewissen Richtung in Aussicht genommene Zwecke bestimmte Beträge reserviert bat. Sie sind eigenes, der Verfügung der Gesellschaft unterstehendes Vermögen der letzteren, welche auch an die Verwendung für die bis cz geplanten, keineswegs unwiderruflichen Zwecke nicht gebunden ist. Dasselbe gilt für den aus dem Gewinn des Jahres 1890,91 für Garantie“ zurückgestellten Betrag. Auch hier also hat man eine mit Rücksicht auf in der Zukunft liegende Pläne veranlaßte Vermehrung des Vermögens der Aktiengesellschaft vor sich (vgl. Art. 27 Abs. 5 der Ausführungs- Anweisung vom 5. August 1851). Dieser That⸗ bestand wird von der Zensitin mit Unrecht bestritten. Sie behauptet in der Beschwerde, die betreffenden Posten seien steuerfrei, weil sie als Geschäftsunkosten anzusehen waren und einem emeinnützigen Zwecke, nicht der Vermehrung des Vermögens der Y fh, dienten. Beides ist jedoch unzutreffend. Die Zurechnung zu den Geschäftsunkosten wird durch den Mangel der thatsächlichen Verwendung und dadurch aus— geschlossen, daß es sich um Theile des Reingewinns handelt. Andererseits sind die vorgetragenen, nichts als Projekte vorstellenden Motive der Disposition über die Ueberschüsse für die Steuerpflicht nach 5 16 des Einkommensteuergesetzes ohne Belang. Entscheidend ist die Verwendung, und zwar ob sie, wie die Sache bit jetzt liegt, für einen der im Gesetz speziell aufgeführten Zwecke erfolgt ist. Hätte die Aktiengesellschaft sich der in Rede stehenden Beträge durch Auszahlung als Penstonen an Beamte und Arbeiter bezw. für die Herstellung des gemeinnützigen Zwecks entäußert, so würde deren Steuerpflicht nicht zu statuieren sein, weil dann eben eine andere, eine die Steuerpflicht nicht be⸗ gründende Verwendung vorliegen würde; da die Gesellschaft aber mit den zurüclgestellten Mitteln zunächst und direkt, wenngleich im Hin⸗ blick auf bestimmte künftige Eventualitäten, ihr Vermögen vermehrt, o wird der Sache nach ein Reservefonds; gebildet; damit aber ist die Steuerpflicht der Zuführungen zu diesem oder zu diesen Reservefonds gegeben. (A. 1883.)

inen

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Sozialdemokraten Schwarzburg⸗Rudolstadts hielten kürzlich in Ob erköditz bei Königsee einen har ia ab, zu dem, wie im Vorwärts“ mitgetheilt wird, gegen 300 Parteigenossen aus 29 Orten erschienen waren. Es wurde bemerkt, daß die jetzige Zeit dem Parteiorgan Thüringer Volksblatt‘ nicht günstig sei, da viele Arbeiter sich das Abonnement auf eine Zeitung versagen müßten. Aus den von dem Parteitag gefaßten Beschlüssen wird erwähnt, daß der Zentralvorstand um Gründung eines lediglich der Kunst und Wissenschaft, namentlich der Naturwissenschaft dienenden Sonntags⸗ blattes ersucht werden und daß der nächste Parteitag in Stadtilm ab⸗ gehalten werden soll.

Hier in Berlin haben die Töpfer bei der Firma Peters und Beher, die Arbeit wieder aufgenommen. Der Ausstand der Steinarbeiter in der Marmorwgarensabrik von C. G. Kelch dauert, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, fort, da die zur Schlichtung des Streits gewählte Kommission bis jetzt noch keine Cinigung mit dem Vertreter des Arbeitgebers erzielen konnte (vergl. Nr. 161 8d. Bl.). Zum „Bier boykott ! wird der „Köln. Ztg.“ aus Berlin gemeldet, es sei in den letzten Tagen ein Kartell fast sämmtlicher Brauereien Nord deutschlands zu stande gekommen um dem Bierboykott wirksam entgegenzutreten. Die „Voss. Ztg.“ berichtete gestern über einen 6 e, in der Teppich und Velvetfabrik von Gebr. Feibisch und führte als Grund des Ausstandes an, daß die Inhaber der Firma einen Arbeiter entlassen hätten, der unter den übrigen Arbeitern bei einem gemeinsamen Vergnügungsausflug Unfrieden dadurch gestiftet hatte, daß er einen diesmal wie alljährlich von der Firma erbetenen und gewährten Beitrag von 75 M zu den Kosten als durch Bettelei erlangt bejeichnet hatte. Im „Vorwärtz“ wird nun Mittheilung von dem Ausstande sämmtlicher Velourarbeiter der Fabrik gemacht und als Grund angegeben die Maßregelung zweier Kollegen, die für die Interessen ihrer Mitarbeiter und für den Verband thätig waren“. Der Entlassungsgrund, den Herr Feibisch angebe, Mangel an Arbeit, wird bemerkt, sei nicht stichhaltig.

Zum Ausstand der Kohlenarbeiter in Schottland wird der Berliner „Volksztg.“ geschrieben: Am Montag herrschte große Unzufriedenheit unter den schottischen Bergarbeitern darüber, daß die Ausstandszahlung um eine Woche verschoben worden ist, weil das Geld von England unzureichend war. Die englischen Bergarbeiter haben nur für die 30 000 Arbeiter gesorgt, die dem Bergarbeiterverband von Großbritannien angehören, während die schottischen Bergarbeiter⸗ führer den 40900 nicht dem erband angehörigen Bergarbeitern versichert hatten, daß sie gleichen Antheil an der Ausstandszahlung haben würden. Die Grubenbesitzer verhalten sich dem Ausstande gegenüber noch gleich- gültig, da die jährlichen Sommerferien (holidays) nächste . be⸗ ginnen. Reichliche Zufuhren von Kohlen kommen von Nord-⸗England zu angemessenen Preisen. Nur 23 schottische Hochöfen waren am Montag noch im Feuer, gegen 7s, die voriges Jahr um diese Zeit im Betriebe waren.

Aus Chieggo meldet, W. T. B. vom gestrigen Tage: Mehrere Führer der Ausständigen forderten die Angestellten der Pullmanwerke auf, von Debs die Beendigung des Ausstands zu verlangen, da das dem Lande zugefügte Uebel zu groß sei. Die Angestellten er⸗ klärten sich damit einverstanden. Man glaubt infolgedessen, der Strike offiziell als beendigt erklärt werden wird. Die Züge verkehren wieder regelmäßig. Nach Meldungen aus Californten ist die Situation dort unverändert.

Aus Cincinnati berichtet die Londoner ‚A. K.“ nach einer Reuter ⸗Meldung, daß die Cleveland, Cincinnati, Chieago & St. Louis Eisenbahn⸗Gesellschaft am 10. d. M. 000 Leute entlassen hat, weil für sie infolge der Hemmung des Bahnverkehr keine Arbeit vorhanden war. Der Betrieb der Haß wurde dadurch jedoch nicht in Mitleidenschaft gezogen.

Aus New⸗York meltet das R. B.“, daß der Sekretär des Gewerkvereins der Seeleute der atlantischen Küste All(r̃n am Mittwoch nach London abgereist ist, um mit den Leitern des britischen Seemannsvereins über internationale Organifation zu berathen.

Kunst und Wissenschaft.

Die Konferenz für internationales Privatrecht im Haag hat gestern mehrere das Erbrecht betreffende Anträge an⸗

genom]men. Heute sollte die Konferenz laut Meldung des W. T. B. geschlossen werden.