Deutscher Neichs / Anzeiger
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des Aentschen Reichs Anzeiger
und Königlich Rrenßischen Staats- Anzeigers
Berlin 3W., Wilhelmstraße Nr. 32.
M HG6G.
Berlin, Dienstag, den 17. Juli, Ahends.
1894.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse⸗
dem Hauptmann von Schleicher im 7. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 96,
dem Hauptmann Pehlemann im 2. Schlesischen Jäger⸗ Bataillon Nr. 6 und
dem Major von Mech ow im Ulanen⸗Regiment Groß⸗ herzog Friedrich von Baden (Rheinisches) Nr. 7; sowie
den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone:
dem Hauptmann Grafen von Schwerin im 2. Garde⸗ Regiment 3. F.,
dem Hauptmann von Reppert im Pommerschen Füsilier⸗ Regiment Nr. 34, . .
dem Hauptmann z. D. Cour, Bezirks⸗-Offizier vom Land⸗ wehrbezirk Glatz,
dem Hauptmann . im Infanterie⸗Regiment Freiherr von Sparr (3. Westfälisches) Nr. 16
dem Hauptmann Eggers im 1. Hanseatischen Infanterie⸗
Regiment Nr. 75, dem Hauptmann Junk im 2. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Rr. 32,
dem Hauptmann Brockhoff im 7. Badischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 142,
dem Hauptmann Ries im Infanterie⸗Regiment Nr. 132, ö ., auptmann Chelius im Königs⸗Infanterie⸗Regiment
dem Hauptmann Melchior im Infanterie⸗Regiment von Grolman (1. Posensches) Nr. 18, dem Rittmeister von Löbenstein J. Ulanen⸗Regiment, .
dem Hauptmann Dyckerhoff im Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Prinz August von Preußen (Ostpreußisches) Nr. 1,
dem Hauptmann Uhden im 2. Pommerschen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 17,
dem Hauptmann Ii cher im Thüringischen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 19 und
dem Hauptmann Lauff, à la snite des Schleswig⸗ , Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 9 und Zweitem AÄrtillerie⸗Offizier vom Platz in Köln.
im 1. Garde⸗
Seine Maj jestät Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Herzoglich braunschweigischen Faheng Heinrich's des Löwen: dem Wirklichen Geheimen Rath Dr. Fisch er, Direktor im Reichs⸗Postamt; der Ritter-Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem preußischen Staatsangehörigen Postdirektor Mirow zu Zerbst; der Ritter-Insignien zweiter Klasse desselben Ordens: den preußischen Staatsangehörigen, Postsekretären Werth und Grahn zu Cöthen .
der von dem Sengt der freien und Hansestadt Lübeck verliehenen silbernen Medaille für Rettung aus Gefahr:
dem Post⸗Packetträger Lindhorst zu Lübeck;
ferner:
des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern:
dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Wermuth, vor⸗ tragendem Rath im Reichsamt des Innern;
der dritten Klasse desselben Ordens:
dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Greulich im Reichsamt des Innern; sowie
des , erster Klasse des Königlich norwegischen St. Olaf⸗Ordens:
dem Regierungs⸗Rath Dr. Petri zu Berlin, Mitglied des Kaiserlichen Gesundheitsamts.
der Kaiser und König haben
Deutsches Reich.
Dem bei dem Kaiserlichen General⸗Konsulat in Shanghai . Gerichts⸗Assessor Dr. Grunenwald ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigun erthellt worden, in Vertretung des Vorstands des General⸗ Konsulats ba, gültige Eheschließungen von Reichs⸗ angehörigen und chutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutz lebenden Schweizer, . und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Auf Grund des 5 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen: I) der Großen National⸗Krankenkasse (G. H.) zu Altong, 2) der Zentral⸗Krankenkasse der Maurer, Wife, Weiß⸗ binder und Stukkateure Deutschlands „Grundstein zur Einigkeit“ (E. H.) zu Altona, 3) der Krankenkasse „Die gute Hoffnung“ (C. H.) zu Wandsbek von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 56 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. erlin, den 14. Juli 1894. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Schroeder.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (GesetzSamml. S. 195) den Gerichts⸗-Assessor . zu Düͤsselderf zum Stellvertreter des zweiten itglieds der zweiten Abtheilung des Herr nu'fhufft? zu Düsseldorf auf die Dauer seines Hauptamts daselbst zu ernennen; ferner infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Mülheim a4. d. Ruhr, im Regierungsbezirk Düsseldorf, ge⸗ troffenen Wahl den Direktor der Zeche Humboldt Hermann . daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt ülheim a. d. Ruhr für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren, ebenso . infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Velbert im Regierungsbezirk Düsseldorf getroffenen Wahl den Kaufmann und Fabrikbesitzer Karl Tiefenthal daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Velbert für die gesetz⸗ liche Amtsdauer von sechs Jahren, sowie infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Wermelskirchen, im Regierungsbezirk Düsseldorf, getroffenen Wiederwahl die bisherigen unbesoldeten Beigeordneten Seiden⸗ bandfabrikanten Julius Schumacher und Kaufmann Wilhelm Schmitz daselbst in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnãdigst geruht:
den Superintendentur⸗Verweser Pastor Schroeder in Tempelburg zum Superintendenten der Synode Tempelburg, Regierungsbezirk Köslin, und
den Superintendentur⸗Verweser Pfarrer Thiele in Aberröblingen am See zum Superintendenten der Diözese Schraplau, Regierungsbezirk Merseburg, zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und ,
Der bisherige Lehrer an dem Progymnasium zu Eus⸗ kirchen Bertram Gürten ist zum Kreis⸗Schulinspektor, und
der praktische Arzt Dr. Finger in Deutsch⸗Krone zum Kreisphysikus des Kreises Strasburg ernannt worden.
ge. der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗u. St.⸗A.“ werden die Zusammenstellungen der Resultate der von den ,,, im Jahre 1893 ausgeführten Regulierungen, Ablösungen und Gemeinheits⸗ theilungen, mit Hinzurechnung der Resultate aus den Vor⸗ jahren bis Ende 1892, der bei den General-Kommissionen im
ahre 1893 anhängig gewesenen Geschäfte und der aus⸗
eführten Zusammenlegungssachen, sowie ferner eine ö Nachweisung Über die Resultate der nach dem Gesetz vom 7. Juli 1891 bis zum Schluß des Jahres 1893 durch die General⸗Kommissionen erfolgten endgültigen Ren ten⸗ gutsgründungen veröffentlicht.
Aichtamtliches.
Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 17. Juli.
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin . nach kurzem Aufenthalt in Molde und Romsdal gestern üh in Drontheim eingetroffen und von den Spitzen der Behörden empfangen worden.
Die Ergebnisse des Reichshaushalts für das Etatsjahr 1893jñ94 haben fich nach dem Finanzabschluß der Reichs⸗Hauptkasse, abgesehen von den auf außerordentliche Deckungsmittel angewiesenen Ausgaben, im Vergleich zum Etat in runden Summen wie folgt gestaltet:
r das Reichsh eer sind bei den Kontingentsverwaltungen von Preußen, Sachsen und Württemberg an fortdauernden , ,, (mit Einschluß der diese Verwaltungen angehenden Titel des allgemeinen Pensionsfonds) 5 gl5 005 M mehr und an einmaligen Ausgaben 1571 000 M weniger erforderlich gewesen. An Einnahmen sind im Bereiche der Militär⸗ verwaltung 916 000 6 mehr aufgekommen. Bei dem Reichsheer stellt sich hiernach das Gesammtergebniß gegen den Etat um 3 428 000 Mυ / ungünstiger.
Insbesondere sind bei der Naturalverpflegung, dem Remontewesen, den Ausgaben für Reisekosten, Tagegelder und Transportkosten, sowie bei dem Artillerie und Waffenwesen und dem allgemeinen Pensionsfonds erheblichere Mehrbedürf⸗ nisse hervorgetreten, welchen 6 Ersparnisse nur bei der Geldverpflegung, sowie bei der Bekleidung und Ausrüstung der ö gegenüberstehen.
ie Ausgaben der Marine, ö ihres Antheils am allgemeinen Pensionsfonds, haben den Voranschlag um 360 000 M! überstiegen.
Beim Auswärtigen Amt betragen die Mehrausgaben 26566 900 S6, bei den Fonds des Reichs⸗Schatzamts 1531000 6 und bei dem Reichs⸗Invalidenfonds 1803000
Eine nennenswerthe Ersparniß ist bei den Fonds des Reichsamts des Innern dadurch entstanden, daß die Aus⸗ gabe zu Unterstützungen an Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften um 1015000 S und der Reichs⸗ uuschuß n den Invaliditäts- und Altersrenten der Arbeiter um 1 331 000 S6. hinter dem Etatsansatz zurückgeblieben ist.
Bei der Reichsschuld ist hauptsaͤchlich infolge des Um⸗ standes, daß die Anleihe nicht in dem ,, Maße zur Ausgabe Fang ist, eine Minderausgabe von 1784 000 M eingetreten. Die übrigen, bei den Hauptabschnitten der Aus⸗ gabe eingetretenen Abweichungen vom Etat ergeben noch einen Mehrbedarf von 420990 3 ganzen übersteigen die Mehr⸗ bedürfnisse bei den hier in Betracht gezogenen Ausgabefonds des ordentlichen Etats die daselbst vorgekommenen Ersparnisse um 6603 242, 61 M
Die Zölle und die Tabacksteuer, von deren Ertra der Reichskasse nur der feste Antheil von 130 Millionen Mar verbleibt, sind hinter dem Etat um 4517 000 6 zurück⸗ geblieben, wovon 4495 000 S6 auf die Zölle und 22 000 6e auf die Tabacksteuer entfallen. Bei den den Bundesstaaten im vollen Reinertrag zustehenden Steuern sind gegen den Etat aufgekommen: bei der Verbrauchsabgabe vom Branntwein 188 000 ½ mehr, bei den Stem pelabgaben für Werthpapiere ꝛc. 5 780 000 MS weniger.
Diese Abweichungen von der etatsmäßigen Voraussetzung finden im Reichshaushalt ihren Ausgleich durch entsprechende Ermäßigung bezw. Erhöhung der unter den Ausgaben an⸗
esetzten Ueberweisungen an die Bundesstaaten. Im ganzen n sich diese Ueberweisungen unter Mitberücksichtigung der ,, fuͤr das Jahr 189091 vorgenommenen . auf 7ö8 Sol MS, das sind 10 459 199 16 weniger als im Etat vorgesehen. Die dem Reich verbleibenden Steuern haben sämmtlich egen den Etat Mehrerträge ergeben, und zwar die Zucker⸗ teuer 668 900 , die Salzst euer 1733 000 , die Maisch⸗ bottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 1381 000 S die Brausteuer 10657 500 6, der Spieltartenstem pet 4 009 46, die Wech el stem pelst eu er 328 C00 M und die sta ti stische Gebühr 67000 6 . verwaltung hat mit einem Mehr⸗Ueberschuß von 31 M6, die Reichs druckerei mit einem solchen von 15 00 M und die Eisenbahn verwaltung mit 3 596 000 M Mehr⸗Ueber⸗ schuß ab de, ne., auch die Einnahmen aus dem Ban k⸗ wes en haben den . um 1175009 46 überstiegen. An verschiedenen Verwaltungs⸗Einnahmen Lmit Einschluß der oben erwähnten eigenen Einnahmen der Militär⸗ ,, sind 1 662 0090 M6 mehr , des⸗ 36463 ei dem Reichs⸗-Invalidenfonds an Zinsen c, sodaß zur Deckung der ohen erwähnten Mehrausgabe bei diesem Fonds ker hrs nur um 15365 000 MS erforde
eine Erhöhu des a,, .
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