1894 / 170 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

längere Lieferfristen 2 werden. Der Betrieb der Walzwerke ist een in gleicher Stärke noch auf Monate hinaus gesicherk und dürfte, da den Werken Ordres aus Rußland noch zugehen, auch weiter⸗ hin gesichert bleiben. Grobes Handelseisen und Baueisen ist gegen⸗ wärtig sehr begehrt, und auch Feineisen findet gute Abnahme. Fein⸗ blech sst fast arnicht erhältlich; die Werke haben nach den vor⸗ liegenden Schlüssen mehrer. Monate flott zu thun, um den ein⸗ gegangenen Lieferung verpflichtungen nachkommen zu können. Grobbleche gehen schwächer. Die Stahlwerke sind wieder besser beschäftigt,

und auch die Maschinen⸗ und Kesselfabriken haben einige lohnende

Aufträge erhalten. Die Röhrenwalzwerke sind in regem Betrieb, da sie bedeutende Quantitäten ihrer Fabrikate zur Lieferung erhalten haben. Dasselbe ist von den Draht⸗ und Nägelwerken zu sagen. Der Beschäftigungsgrad der Gießereien ist ungleichmäßig, einzelne haben vollauf, andere dagegen weniger zu thun. Zu den ersteren gehören die Röhrengießereien und solche Werke, die hauptsächlich für eigene Hütten und Gruben arbeiten. Für Ofen . armaturen und Bauguß gehen die Aufträge noch ziemlich gut ein, dagegen ist Handelsguß gegenwärtig stark dernachlässigt. Im Roh⸗ zinkgeschäft ist die Tendenz weiter aufwärts strebend; in Walz⸗ zink geht das Geschäft bei unveränderten Preisen sehr flott.

Der Aussichtsrath der Münchener Trgmbahn hat, wie die Münchener .A. Z. berichtet, beschlossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 8oso wie im Vorjahre und die ö von 140 000 S (Vorjahr 120 000 M und 39 000 . für erhöhte Futterpreise) in Vorschlag zu bringen.

Aus Paris berichtet W. T. B.“ von der Börse: An der heutigen Börse herrschte ort g t große Kauflust für türkische ö besonders für Banque Ottomane und Loose; in letzteren be⸗ stand großer Prämienbegehr. Italiener vorübergehend sehr fest auf die Meldung des italienischen Sieges in Kassala; Schluß schwächer. Die Gesammttendenz erschien schließlich überhaupt etwas nachgebend.

Das „Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen', Zeitschrift des Landesgewerbvereins, hat in der Nr. 29 vom Juli d. J. folgenden Inhalt: Bekanntmachung. Ueber ver⸗ schiedene Systeme Stopfbüchsenpackung. Verbesserte Sturmlaternen von Kauffmann u. Co. Zu unserer Abbildung. Das Vorrecht der Bauhandwerker. Aus den Ortsgewerbevereinen. Nidda. Verschiedene Mittheilungen. Patente von im Großherzogthum Hessen lebenden Erfindern. Blitzschäden an Dampfschornsteinen. Aufziehen von Bildern. Biegsame Welle. Kleinere industrielle Mittheilungen. Literatur. Häuslicher Rathgeber. Zeitschrift für Innendekoration. Neueste Erfindungen und Erfahrungen.

Magdeburg, 20. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ ucker 6. von 929, —, neue 1255 12365, Kornzucker exkl., S8 0/0

endement —, neue 11,55 11,30, Nachprodukte exkl, 75 0o Rendement 9, 3. Ruhig. Brotraffinade J. 25. Brotraffinade II. —. Gem. Raffinade mit Faß 24,25 25.50. Gem. Melis J., mit Faß 23, 25 —– 23,50. Ruhig, stetig. Rohzucker J. Produkt Transito f. a. B.

amburg pr. Juli 11,425 Gd., 11,50 Br., pr. August 11,523 Gd., 1,ů5 Br., pr. September 11,20 bez. u. Br., pr. Oktober⸗Dezember ö. . 10,8 Br. Still. Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 4 ö

Frankfurt a. M., 20. Juli. (W. T. B.) Wie die „Frank—⸗ furter Zeitung“ aus Karlsruhe meldet, erklärte die Verwaltung der badischen Eisenbahnen, vorläufig keinen Zuschlag auf die eingereichten Kohlenangebote ertheilen zu können.

Leipzig, 20. Juli. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juli 3,277 (6, pr. August 3, 30 M, pr. September 3,30 MS, pr. Oktober 3,325 M6, pr. No⸗ vember 3,35 6, pr. Dezember 335 M, pr. Januar 3,35 „M, pr, Februar 3,37 MS, pr. März 3,40 υς, pr. April 3,40 M, pr. Mai 3,40 MS, pr. Juni —. Umsatz 40 000 kg.

Bremen, 20. Juli. (W. T. B.) (Börsen⸗Schluß Bericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer

etroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 465 Br. Baum wolle. Matt.

pland middl. loko 371 * Schmalz. Fest. Wileor 37 3, Armour shield 367 5 Cudahy 37 3, Fairbanks 317 3. Speck. Festv. Short elear middling loko 35. Wolle. Umsatz 145 Ballen. Taback. Umsatz 25 daß Ohio, 235 Faß Kentucky, 77 Packen Sumatra, 127 Seronen Carmen, 96 Seronen Ambalema, 74 Kisten Seedleaf.

Lon don, 20. Juli. (W. T. B.) Wollauktion. Preise unverändert. .

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

9609 Javazucker loko 134 ruhig, Rüben - Rohzucker loko 1 Centrifugal Cuba 15. Chile⸗Kupfer 383, pr. 3 Monat 39 / is.

Liverpool, 19. Juli. (W. T. B.) Offizielle Notie— rungen) American good ordin. 31 / is, do. low middling 318/18, do. middling 3iysis, do. good middling 4 / 1s, do. middling fair 43, Pernam fair Ai, do. good fair 44, Ceara fair 41, do. good fair 4 / 1s, Egyptian brown fair 48, do. do. good fair 41 / ig, do. do. good 5, Peru rough good fair 59sis, do. do. good huüsiz, do. do. fine 66, do. moder. rough fair 45, do. do. good fair 416 /is, do. do good 55 / ig, do. smooth fair 41/6, do. do. good fair 43 /i, M.

Bröoach good 38, do. fine 4, Dhollerah good 34, do. fully good 34, do. fine 3s, Oomra good 38, do. fully good 34, do. fine /i, Seinde good fair 24, do. good 25, Bengal fully good 2, do. fine 3.

20. Juli. (W. T. B.) (Baumwollen⸗Wochen⸗ bericht.) . gegenwärtige Woche 44 000 (vorige Woche 50 0060), do. von amerikanischen 37 000 (45 000), vo. für Speku⸗ lation (—), do. für Export 2009 (2009), do. für wirklichen a,,, 35 060 (43 000), do. unmittelb. ex. Schiff 51 000 (54 000, wirklicher Export 80900 (io 000). Import der Woche 15 006 (22 000), davon amerikanische 5 0600 (17 000), Vorrath 1 287 000 (1331 900 davon amerikanische 16083 000 (1 125 0090), schwimmend , 8 britannien 42 000 (36 000), davon amerikanische 26 000

Manchester, 20. Juli. (W. T. B.) 12 Water Taylor h, z0r Water Taylor 6, 20r Water Leigh z, 30 r Water Clayton 9 42r Mock Brooke 66, 40r Mavoll 64, 46r Medio Wilkinson 76, 32 r , Lees 63, 36r Warpcops Rowland 64, 36r Warpeops Wellington 7, 40r Double Weston 74, 69r Double courante Qua—= y 32 116 yards 16 20 116 grey Printers aus 32rs46r 148.

att.

Glasgow, 20. Juli. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 308 530 Ton gegen 335 N Ton im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befint« lichen Hochöfen beträgt 11 gegen 67 im vorigen Jahre.

St. Petersburg, 20. Juli. (W. T. B.) Produ kten⸗ markt. Talg loko 56,00, pr. August —. Weizen loko 9,50. Roggen loko 5,50. Hafer loko 3,560. Hanf loko 44,00. Leinsaat loko 13,09. .

Am sterdam, 20. Juli. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 524. Bankazinn 41.

New⸗YPork, 20. Juli. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest, wurde im weiteren Verlauf durchweg träge und schloß lustlos bei festen Kursen. Der Umsatz der Aktien betrug 87 000 Stück.

Weizen eröffnete 9 wach und fiel während des ganzen Börsen⸗ verlaufs mit wenigen Reaktionen, infolge matter Kabelberichte und Verkäufe des Auslandes, sowie auf günstiges Wetter und Regen im Nordwesten. Schluß schwach. Mais e iche sich nach Eröffnung etwas ab auf günstiges Wetter im Westen, später trat auf Berichte von nur strichweisen Regen Erholung ein. Schluß stetig.

Baumwollen⸗Wochenbericht. ih n, in allen Unions⸗

äfen 4000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 7000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 4900 Ballen. Vorrath 260 000 Ballen.

e,. 20. Juli. (W. T. B.) Weizen fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen infolge günstigen Wetters und schwächerer Kabelberichte, n auf niedrigere Märkte in der Provinz. Schluß schwach. Magig schwächte sich nach Er⸗ öffnung etwas ab, später erholt. Schluß stetig.

Verdingungen im Auslande.

ö Niederlande. ; : 31. Juli. Im Karrenstal, Oostplein, zu Rotterdam: Lieferung von 250 500 kg Heu zum Gebrauch der Gemeinde. Bedingungen käuflich an Ort und Stelle.

Verkehrõ⸗Anstalten.

Bremen, 21. Juli. (W. T. . Norddeutscher Lloyd. Der Reichs⸗Postdampfer Sachsen' ist am 20. Juli Vorm. in Colombo angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer Bayern“ ist am 19. Juli Nachm. in gt angekommen. Der Postdampfer Witte kind“ ist am 20. Juli Nachmittags auf der Weser ange⸗ kommen. Hamburg, 20. Juli. (W. T. B.) Ham burg Amers⸗ kanische Packetfahrt⸗Aktien⸗ Gesellschaft. Der Post⸗ dampfer Moravig“ ist heute Morgen, der Schnelldampfer Bismarck‘ heute Nachmittag in Cuxhaven eingetroffen.

Theater und Musik.

Im Kroöll'schen Etablissement brachte gestern der aus 80 Mann bestehende Berliner Bläserbund, der unter Leitung des Professors Kosleck sich bereits in vielen anderen Städten durch seine künstlerischen Leistungen einen ehrenvollen Ruf erworben hat, eine Reihe interessanter Musikstücke zu Gehör, die mit einer Festfanfgre für mittelalterliche Trompeten und Pauken eröffnet wurde. Hieran schlossen sich ein „Heroischer Marsch! von A. Dorn, altnieder⸗ ländische Volkslieder, Piscen von Verdi, Keler⸗Boölg, Abt, Wagner und anderen. Besonders lebhaften Beifall fand eine Seiner Majestät dem Kaiser Wilhelm II. gewidmete ‚Trompetenmusik der heroisch⸗ ritterlichen Trompeten⸗ und Paukenkunst“ von Kosleck, in der die aus einem sehr langen einfachen Rohr bestehenden Trompeten, die nur die Intervalle des Dreiklangs beherrschen, da sie keine Ventile haben, eine imponierende Wirkung übten. Mit diesen Vorträgen des Bläserbundes, die mit großer Prchzision und patriotischem Schwung ausgeführt wurden, wechselten die des Neuen Orchesters unter Paul Prill's Direktion; letztere bestanden aus klassischen Werken Mozart's, Weber's, Mendelssohn's sowie aus neueren von Wagner und Beriot, dessen „Air vari“ von dem Kammermusiker H. Schulz auf dem Cornet à piston ganz vortrefflich vorgetragen wurde. Ungeachtet des veränderlichen Wetters war das Publikum sehr zahlreich erschienen.

Am Montag beginnt im Kroll'schen Etablissement das nur für wenige Abende berechnete Konzertgastspiel der Kapelle des Königlich Bayerischen 10. Infanterie⸗ Regiments Prinz Ludwig unter Leitung des Königlichen Musikmeisters Schott. Bei dem morgen stattfindenden Doppelkonzert des Neuen Orchesters“ und der Kapelle des Garde⸗Füsilier⸗Regiments (Frese)h, welches bereits um 4 Uhr Nach⸗ mittags beginnt, wird der Cornet à piston-Virtuose des „Neuen Orchesters“, Königliche Kammermusiker H. Schulz eine „Phantasie aus dem Zillerthal!' und „Air varié“ von Beriot vorgetragen.

Mit „Parsifal“ wurde, wie schon kurz gemeldet, vorgestern die Reihe der diesjährigen Festspiel⸗Aufführungen in Bayreuth eröffnet. Im Vordergrunde des Interesses stand nach dem Bericht des. W. Irmdbl.“ Frau Sucher, die als Kundry eine gesanglich und dramatisch ganz außerordentliche Leistung bot; besonders die Verführungsscene stellte sie mit entzückender Poesie dar. Herr Birrenkoven gab zum ersten Mal den Parsifal und erwies sich als tüchtiger Sänger, ohne jedoch eine bemerkenswerthe Individualität zu zeigen. Tief ergreifend sang Reichmann den Amfortas; ihm stand Grengg als trefflicher Gurnemanz würdig zur Seite. Das von Levi geleitete Orchester erhob si vom zweiten Akt an zu voller Höhe. Die Chöre klangen ungemein frisch. Das Haus war vollständig besetzt. In der Fürstenloge sah man die Prinzessin a . von k und die Herzogin Vera von Württemberg.

ährend der Pausen erregte der italienische Komponist Leoncavallo Aufmerksamkeit. Auch die sesteise Aufführung des ‚Lohen⸗ grin“ war, dem W. T. B.“ zufolge, durch ihre , . die Leistungen des Chors von großem Erfolg begleitet. An Stelle des erkrankten van Dyck sang Gerhäuser⸗Karlsruhe die Titelrolle. Das Orchester stand unter Mottl's Leitung. Nach Schluß jedes Aktes brach das Publikum in lebhaften Beifall aus.

Mannigfaltiges.

Die Modelle zu den fünf großen Glocken für die Kaiser . ind, wie wir der „Nat.⸗Ztg.“ ent⸗ nehmen, durch den Bildhauer Muth zu Charlottenburg nunmehr fertiggestellt und werden in den nächsten Tagen nach Apolda gesandt, um dort mit dem von Seiner Majestät dem Kaiser und König ., (etwa 100 Zentner) Bronzemetall aus erbeuteten Kanonenläufen durch die dortige Ulrich'sche Gießerei bis Weihnachten gegossen zu werden. Die Glocken werden nach ihrer Fertigstellung im Zeughause ausgestellt werden. Die beiden Friese oben und unten werden mit romanischen Inschriften, dem Stil der Kirche entsprechend, ausgefüllt. Die Wappenstücke befinden sich nach Zeichnungen des Ober⸗Hofmeisters Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Freiherrn von Mirbach an den Rundseiten angebracht. Die größte Glocke, 2,79 m im Durchmesser groß und 2.59 m hoch, klingt im Ton B aus und wird das Gewicht von ungefähr 50 Zentnern haben. Sie trägt im oberen Fries die Namen der Königin Louise und des Kaisers Wilhelm J. Dementsprechend füllen den Glockenhut die Wappen von Mecklenburg und Preußen aus. Im unteren Fries bemerkt man ein eisernes Kreuz mit der Jahreszahl 1813 und mit dem Geburts⸗ tage des Kaisers Wilhelm J., dem 22. März 1797. Ringsherum liest man dann den Spruch aus Jesaias 63, V. 1 mit dem Datum des Todestages des Kaisers, dem 9. März 1888: „Die mit Thränen säen, werden mit Freuden ernten. Die zweite, eine F-Glocke, trägt den Namen der Kaiserin Augusta mit den Wappen Preußens und Sachsen⸗Weimars; darunter das Geburtsjahr der Kaiserin 1829 und den Gedenktag 11. Juni 1879. Der Spruch lautet: „Seid fröhlich in Hoffnung, geduldig in Trübsal, haltet an am Gebet. Die dritte A Glocke nennt sich Deutschland, enthält den Reichs adler, und darunter den Jahrestag der Gründung des Deutschen Reichs „Versailles, den 18. Januar 18711. Dazu lautet der Spruch: „Sie haben mich oft gedränget von meiner Jugend auf, aber mich nicht übermocht.“ Die vierte B-Glocke ist dem Andenken des Kaisers Friedrich geweiht. Am unteren Friese stehen zwei Erinnerungsjahre, nämlich 1870 und 1895 (letzteres das Jahr der Einweihung der Kirche) und dazu die Worte: „Gott war mit uns, ihm sei die Ehre!“ Die fünfte Glocke im C-Ton trägt die Namen des Kaisers Wilhelm 11. und der Kaiserin Auguste Victoria mit den Wappen Preußens und ,,, , und dem Datum 4. Mai 1888. Die Stifter dieser Glocken . der evangelisch⸗kirchliche Hilfsverein und der Kirch⸗ bau⸗Verein. Der Widmungsspruch lautet aus Ev. Joh.: „Seil getreu bis an den Tod, so will ich dir die Krone des Lebens geben.“ Diese letzte Glocke, die kleinste, mißt 1,54 m im Durchmesser und ist 1,44 m hoch. Ihr Gewicht dürfte sich auf 10 Ztr. stellen.

Der Wirkliche Geheime Rath, Professor Dr. Eduard Zeller, welcher unlängst den 80. Geburtstag feierte, beendet mit 96. des Sommerhalbjahres seine Lehrthätigkeit. Die philosophische Fakultät und mit ihr die . aus den anderen Wissenschaften gedachten, der N. A. Ztg. zufolge, heute zu Ehren des scheidenden Seniors ein Festmahl im Kaiserhof zu veranstalten. In Rücksicht auf die Erkrankung des Wirklichen Geheimen Raths von Helmholtz ist diese Abschiedsfeier jedoch vorläufig vertagt worden.

Die diesjährige Sitzung des Gesammtvorstandes der Kaiser

Wilhelm-Stiftung für deutsche Inpgliden ist auf den

26. Juli, Nachmittags 5 Uhr, im Reichstagsgebäude anberaumt.

München, 21. Juli. Nach amtlicher Feststellung sind bei Cyer on Ungtuc in Schwaben lig Personen s . 23 ö leicht verletzt worden.

Rom 21. Juli. In der vergangenen Nacht explodierte dem W. T. B; zufolge an der Gartenmauer der hiesigen britischen Botschaft eine ungefährliche Petarde, ohne irgend welchen Schaden anzurichten. Man nimmt an, daß jemand sich der Petarde als kom— promittierenden Gegenstandes habe entledigen wollen. Sie bestand aug einer mit Feuerwerkspulver und Nägeln gefüllten Blechbüchse.

Konstantin opel. Dem Wiener Fremd.⸗Bl. wird gemeldet:

Der russische Dampfer Konstantinos“, dessen Untergang kürzlich gemeldet wurde, ist, wie sich . herausgestellt, ein Opfer des jüngsten Erdbebens geworden. . Marmarameer, als es von den tobenden Wogen bis zu einer enormen Höhe emporgeworfen und dann gegen die Klippen geschleudert wurde an denen es barst. Die gesammte Bemannung von achtzehn Perfonen wurde in die Tiefe gerissen und ertrank.

New⸗NYork. Aus New⸗Jgork berichtet die Londoner .A. K.“ nach einer Meldung des R. B.“: Infolge der Herabsetzung der . . von Amerika nach Europa kehren sehr viele Leute nach

uropa zurück. Die Rückwanderung ist so groß, daß die Dampfer die Menge nicht fassen können.

New⸗Pork, 19. Juli. In Little Chute im. Staat Wis— consin hat sich der „A. K.“ zufolge der Erdboden infolge eines Erd bebens auf mehrere hundert Jards gespalten. Auch in Ogden, Wisconsin, wurde gestern ein Erdstoß verspürt. In mehreren Häusern

rissen die Wände.

Wetterbericht vom 21. Juli, 8 Uhr Morgens.

Stationen. Wetter.

red. in Millim. 2

Bar. auf 0 Gr. u.d. Meeressp

Vel mnlscFO Christiansund. Kopenhagen Stockholm. aparanda ..

t. Petersburg Moskau. . Cork, Queenstown. Cherbourg.

Helder

1 Hamburg Swinemünde. Neufahrwasser .

heiter halb bed. wolkig heiter bedeckt wolkenlos bedeckt

E M Qi N NM Nd N

Karlsruhe JJ ö i

ö G wolkenlos cd iii wolkig 1 . heiter 1 * ill wolkenlos , bedeckt K k halb bed. R 3 O wolkenlos JJ 3 3 wolkenlos

9) Thau.

Uebersicht der Witterung.

Die Luftdruckvertheilung ist heute eine ziemlich gleichmäßige. Ueber Frankreich, Zentral ⸗Europa und Westrußland übersteigt das Barometer 760 mm, über den Alpen und Oesterreich 760 mm. Ueber Deutschland ist die Bewölkung wechselnd bei unter den mormalen liegenden Morgentemperaturen und schwachen südlichen Winden im Westen, noch vielfach frischen westlichen Winden im Osten. In Nord- Deutschland fiel stellenweise Regen, da auch über Westfrankreich der Luftdruck abnimmt, so ist für Deutschland wärmeres Wetter, aber zu⸗ nächst in Westdeutschland auch das Auftreten zahlreicher Gewitter zu erwarten.

Deutsche Seewarte.

Konzerte.

Kroll 's Etablissement. Sonntag: Doppel Konzert. Neunes Orchester: Paul Prill. Kapelle des Garde ⸗Füsilier⸗ Regiments: C. Frese. Anfang 4 Uhr.

Montag und Dienstag: Doppel Konzert. Kapelle des Kgl. Bayer. X. Infanterie⸗Regiments „Prinz Ludwig“. Dirigent: Kgl. Musikmeister Schott. Neues Orchester: Paul Prill. Entrée 50 3. Dutzend ⸗Billets 4 M Anfang 69 Uhr.

Auf der bedeckten Terrasse am Königsplatz: Restauraunt, Café, Wein⸗ und Bier⸗Ausschank bei freiem Entrée.

Familien⸗Nachrichten.

2j . Hr. Oberlehrer Dr. Muth mit Frl. Gertrud Walter

ogau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hans Freiherrn von der Tann Rathsamh ausen (Eisenach). Hrn. Premier -Lieutenant Gebhard von Larisch (Freiburg i. Br.. Eine Tochter; Hrn. Haupt⸗ mann Theodor Freiherrn Prinz von Buchau (Briegs. Hrn. Regierungs⸗ Rath Dirksen (Magdeburg.)

Gestor ben: Hr. Domkapitular i r f (Schloß Johannisberg). 5 Rittmeister 4. D. Albert von Bargen (Konstanz)). Hr.

mtsgerichts⸗Rath Wilhelm Fock (Meran). Frau Bertha von Natzmer, geb. von Boehn (Lindhorst). Frl. Frida von NRestorff, Konventualin des Klosters Dobbertin (Dobbertln). Hr. Ritt— meister a. D. Theodor Graf von Bismarck⸗Bohlen (Semlow).

Verantwortlicher Redakteur: J. V. Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen· Beilage).

as Schiff. passierte eben daz

zum Deutschen Reichs⸗A1nz

Mn 170.

Grste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 21. Juli

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1894.

Sr , e,.

Königreich Preußen.

Freivil e il m ur Ausgabe auf, den Inhaber lautender Hypotheken— . JJ enn Bank zu Köln am Rhein.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem unter der Firma „Rheinisch⸗Westfälische Boden⸗Kredit⸗ Bank“ mit dem Sitz in Köln am Rhein eine Aktiengesellschaft zum Betrieb des , , errichtet ist, wollen Wir, auf Grund des Gesetzes, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, vom 9. Juni 1833, der genannten Aktiengesellschaft unter der Voraussetzung, daß ihre Eintragung in das Handelsregister demnächst erfolgt, nach Maßgabe ihres anliegenden, zur notariellen Verhandlung vom 26. Januar d. J. verlautbarten Statuts durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes herrliche Genehmigung zur Ausgabe auf den Inhaber lautender, mit e Het , Hypotheken⸗Pfandbriefe, wie solche in dem tatut näher bezeichnet und in Gemäßheit desselben zu verzinsen sind, mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß jeder Inhaber solcher . und Zinsscheine die daraus hervorgehenden echte geltend zu machen befugt ist, ohne den Nachweis seines Eigen⸗ thums daran zu erbringen. Dieses Privilegium soll der Zurücknahme oder Verwirkung nach Maßgabe der Vorschriften in der Einleitung zum Allgemeinen Landrecht unterliegen.

Daß vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und durch welches eine Gewährleistung seitens des Staats für die Sicherheit der auszugebenden Inhaber— papiere nicht übernommen wird, ist nach der Eintragung der Gesell⸗ schaft in das Handelsregister nebst dem Gesellschaftsstatut im gesetz⸗ lichen Wege zu veröffentlichen. . .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gebrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 12. März 1894.

(L. S.) Wilhelm R.

Graf zu Eulenburg. von Schelling. Migquel. von Heyden.

Statut der Rheinisch⸗Westfälischen Boden-⸗Kredit-⸗Bank. e,, Allgemeine Bestimmungen.

§ 1. Unter der Firma: Rheinisch ⸗Westfälische Boden ⸗Kredit⸗ Bank. ö ö gegründet, welche ihren Sitz in Köln am ein hat.

§ 2. Die Bank ist berechtigt, in den sämmtlichen Staaten des Deutschen Reichs und den Reichslanden Elsaß⸗Lothringen Zweig— anstalten und Vertretungen zu errichten. ö

§ 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Bodenkredits in der Rheinprovinz, in der Provinz Westfalen sowie in den übrigen preußischen und deutschen Gebieten. Zu diesem Zweck betreibt die Bank die nachstehenden n, .

. Sie gewährt den Besitzern von Liegenschaften und Gebäuden Darlehen gegen Hypotheken oder Grundschuldbriefe, deren Rückzahlung in ungetrennter Summe, in Raten oder in Annuitäten bedungen werden kann.

2) Sie beleiht und erwirbt hypothekarische und Grundschuld⸗ forderungen. ö

3) Sie giebt auf Grund der unter Nr. J und 2 erwähnten Geschäfte nach Maßgabe der nachfolgenden statutarischen Bestimmungen verzinsliche Hypotheken ⸗Pfandbriefe aus.

Die Bank ist ferner berechtigt: .

4) Darlehen auch ohne hypothekarische Sicherheit an Provinzen, Kreise, Bezirksverbände, Gemeinden und andere öffentliche Korpora— tionen und öffentliche Genossenschaften aller Art zu gewähren, soweit diese zu deren Aufnahme durch das Gesetz oder durch gesetzmãßig er⸗ wirkte Bewilligung berechtigt sind bezw. soweit sie ein gesetzliches Um lagerecht besitzen, und die Schuld derartiger Verbände und Korpo— rationen abzulösen;

5) kommissionsweise den Erwerb und die Beschaffung von hypo⸗ thekarischen und Grundschulddarlehen zu vermitteln;

6) hypothekarische und Grundschuldforderungen für Rechnung der Schuldner gegen Sicherstellung einzulösen;

7) die Verwaltung und den Einzug von hypothekarischen und Grundschuldforderungen und Güterkaufschillingen zu übernehmen;

8 ha rern g. und Grundschuldforderungen gegen eine vom

läubiger zu leistende Prämie zu versichern; ͤ

9) Kassenbestände nutzbar zu machen durch Hinterlegung bei Bank⸗ häusern und Bankanstalten durch Ankauf und Beleihung der von ihr ausgegebenen. Hypotheken⸗ Pfandbriefe, ferner durch Ankauf von We fehl und Werthpapieren und durch Lombardgeschäfte, beides nach den Grundsätzen der Reichsbank; .

10) Gelder verzinslich anzunehmen: .

a. zu dem Zwecke, die Erwerbung von hypothekarischen oder Grundschuldforderungen zu vermitteln oder dafür Hypotheken⸗Pfand⸗ briefe auszuhändigen, . .

. Hb., mit mindestens vierwöchentlicher Kündigungsfrist. Jederzeit rückzahlbare Gelder dürfen nur unverzinslich angenommen werden; Mh das Inkasso von Wechseln, Anweisungen und Werthpapieren zu besorgen.

Grundstücke zu erwerben ist der Bank nur gestattet:

a. zur Benutzung als Geschäftsräume,

b. behufs Sicherstellung oder Verwerthung von Gesellschafts⸗ forderungen. . .

Eine solche Erwerbung darf indessen ohne vorgängige Zustimmung des Aufsichtsraths nicht geschehen.

§ 4. Die Gesammtsumme der von der Bank in Umlauf gesetzten Hypotheken. Pfandbriefe darf, so ,. auf J weniger als zehn Millionen Mark eingezahlt sind, nicht das Fünfjehnfache, wenn 10 Millionen Mark oder mehr eingezahlt sein werden, nicht das Zwanzigfache des baar eingezahlten Grundkapitals übersteigen.

§8 5. Die Dauer der Bank ist auf hundert Jahre, gerechnet bom Tage der landesherrlichen Genehmigung ab, festgesetzt. Die Bank kann jedoch auf Beschluß der Generglbersammlung mit landes. herrlicher Genehmigung Über diesen Zeitpunkt hinaus fertgesetzt werden. .Alle die Bank betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutschen Reichs- Anzeiger und Köni lich Preußis en Staats⸗Anzeiger‘, die „Kölnische Zeitung‘ und die erliner Börsen⸗ ens, Geht eines dieser Blätter ein oder wird es für die Gesell—=

chaft aus einem anderen Grunde unzugänglich, so genügt, die Ver oͤffentlichung durch die übrigen Blätter, so lange, bis die nächste ordentliche Generalpersammlung einen Ersatz e e, hat. Der be⸗ zügliche Beschluß wird mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.

Titel II. Grundkapital und Aktien.

e Das Grundkapital der Bank beträgt 20 Millionen Mark deutscher Reichzwährung und ist eingetheilt in 30 050 auf den In—

haber lautende Aktien à 1000 S Die Aktien tragen fortlaufende Nummern von 1 bis 20 0090 und sind eingetheilt in fünf Serien, jede zu 4060 Aktien. Es enthält die

Serie A die Aktien Nr.

1 bis 4009

M ö ?

Das, Grundkapital kann auf Beschluß der Generalversammlung mit ministerieller Genehmigung bis auf 10 Millionen Mark und darüber hinaus mit landesherrlicher Genehmigung erhöht werden.

88. Die Aktien werden nach dem beiliegenden Schema A mit dem Faksimile der Unterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtsraths oder seines Stellvertreters und mit der Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes ausgefertigt.

Den Aktien werden Dividendenscheine nach Schema B und ein Talon nach Schema 9 beigegeben.

§ 9. Auf die Aktien gi zunächst vor Eintragung des Gesell⸗ schaftsbertrags in das Handelsregister 250 / 9 einzuzahlen.

Ueber die geleisteten Einzahlungen werden den Aktionären auf den Namen lautende Interimsscheine nach Schema D ausgehändigt in der Weise, daß r Interimsschein fünf Aktien umfaßt, und zwar je eine Aktie der fünf Serien A, B, G, D und E. Dieser Interimsschein besteht aus einem Talon und aus fünf Abschnitten, von welchen jeder eine Aktie der fünf Serien repräsentiert. Die Einforderung, der übrigen 750/90 des Grundkapitals erfolgt auf Beschluß des zer ichtd raths durch den Vorstand nach den Bedürfnissen der Bank unter Anberaumung einer Zahlungsfrist von mindestens vier Wochen. Diese Einzahlungen auf die Aktien geschehen serienweise in der Reihenfolge der Serien A, B, & D und E derart, daß immer die Aktien der vorhergehenden Serie vollgezahlt sein müssen oder deren Vollzahlung eingefordert werden muß, wenn auf eine nachfolgende Serie Einzahlungen verlangt werden

ollen.

Bei der Einzahlung sind die betreffenden Interimsscheine vor⸗ zulegen, auf welche die Finzahlung auf die Aktien der betreffenden Serie vermerkt wird. Bei der Vollzahlung der Aktien einer Serie wird von dem Interimsschein derjenige Abschnitt abgetrennt, welcher die Aktie der vollgezahlten Serie repräsentiert, nnd gegen die dafür auszuhändigende Aktie ausgetauscht. Der betreffende Interimsschein gilt von da ab nur noch für je eine Aktie der übrigen Serien.

Bei Vollzahlung der Aktien der Serie E sind die Interims⸗ scheine an die Bank einzuliefern. .

Die Uebertragung von Interimsscheinen, welche je eine Aktie der nicht vollgezahlten Serien un ff fte auf andere Personen ist ohne Ein⸗ willigung der Gesellschaft zulässig. Dagegen bedarf die Uebertragung einzelner Aktien nicht vollbezahlter Serien auf andere Personen der r n , der Generalversammlung. Nur Uebertragungen solcher

nterimsscheine, welche je eine Aktie der nicht vollbezahlten Serien umfassen, oder bezüglich welcher die Generalversammlung in die Ueber⸗ tragung eingewilligt hat, können in das Aktienbuch der Gesellschaft ein⸗ . werden. zollten die eingeforderten Einzahlungen verzögert werden, so werden gegen die Säumigen die Bestimmungen des Artikels 219 Ab⸗ satz 2 in Verbindung mit den Artikeln 134, 184 a und 184 des All⸗ gemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs in Anwendung gebracht.

§ 10. Abhanden gekommene Aktien und Interimsscheine unter⸗ eren, 61 Amortisation bei dem für die Gesellschaft zuständigen Bericht.

Auf Grund des Amortisationsurtheils erfolgt die Ausfertigung und Ausreichung einer neuen Aktie bezw. eines neuen Interimsscheins.

Sämmtliche mit der Amortisation verbundenen Kosten trägt der 3

Fine Amortisation von. Dividendenscheinen findet nicht statt. Dieselben sind, wenn sie nicht innerhalb vier Jahren, vom 31. De⸗ zember desjenigen Jahres gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind, erhoben werden, werthlos, und die betreffenden Dividenden ver⸗ fallen der Bank. .

Ist ein Dividendenschein abhanden gekommen, und wird der Ver⸗ lust innerhalb der vorgenannten Frist dem Vorstand glaubhaft ge— macht, so wird der Betrag des betreffenden Dividendenscheins nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt, wenn er nicht inzwischen von einem Dritten erhoben ist. .

Ebenso werden auch Talons nicht amortisiert, wohl aber ist der Vorstand befugt, dem Inhaber der Aktie, welcher den Verlust des Talons behauptet, die neue Serie von Dividendenscheinen aus—⸗ zuhändigen, wenn nicht im Lauf eines Jahres, gerechnet von dem Tag, an welchem die Ausgabe der neuen Serie ihren Anfang ge⸗ nommen hat, von einem Dritten Ansprüche auf dieselben geltend ge⸗ macht sind. .

Solchenfalls wird der neue Dividendenbogen zurückbehalten, bis zwischen den streitenden Parteien eine Einigung erzielt oder aber eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ,, 1

Sind Aktien, Interimsscheine, Dividendenscheine oder Talons beschädigt, ohne daß über ihre Identität ein Zweifel besteht, so kann der Vorstand gegen die Einlieferung der beschädigten Papiere neue . ausfertigen und dem Antragsteller auf dessen Kosten aus—⸗

ändigen. Titel III.

Gewährung von hypothekarischen und Grundschuld— darlehen, welche als Unterlage für Hypotheken⸗Pfand⸗ briefe benutzt werden.

§ 11. Die Beleihung der Grundstücke darf nur nach folgenden Grundsätzen erfolgen:

1) Die Beleihung ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zu⸗ lässig; sie darf

a. bei ländlichen Grundstücken *, .

b. bei städtischen Grundstücken die Hälfte, bei besonders gut ge— legenen Grundstücken in größeren Städten mit normal fort⸗ schreitender Entwickelung Ssio, ĩ

bei Weinbergen, Wäldern und solchen , deren

Ertrag auf Anpflanzungen beruht und deren zerth unter Be⸗ ö dieser Anpflanzungen abgeschätzt ist, 1/3 des er⸗ mittelten Werths

nicht übersteigen. r

Im Falle der Litt. c kann, wenn die dauernde wirthschaftliche Unterhaltung der Anpflanzungen rechtlich sicher gestellt ist, die Be⸗ leihung bis auf J des Werths erfolgen.

2) Die bei der Beleihung angenommene Sicherheit muß sowohl durch den Ertrags als durch den Verkaufswerth des beliehenen Grundstücks vollkommen gerechtfertigt sein.

Bei der , sind lediglich die dauernden Eigenschaften des zu beleihenden Grundstücks und derjenige Ertrag, welchen das Grundstück bei gewöhnlicher Bewirthschaftung in den Händen eines jeden 9st ers . gewähren kann, zu berücksichtigen.

Insbesondere ist bei der Beleihung von Fabriken und gewerblichen Anlagen nur der von der jeweiligen Benutzungsart unabhängige dauernde Werth zu berücksichtigen,

3) Bergwerke, Steinbrüche, en und ähnliche, einen dauern⸗ den Ertrag nicht gewährende Grundstücke, sowie Bauplätze dürfen überhaupt nicht beliehen werden. Darlehen auf Neubauten dürfen

zur Unterlage von Hypotheken-⸗Pfandbriefen erst dann benutzt werden, wenn die . Herren in,. vollkommen fertiggestellt und er⸗ tragsfähig sind.

Die nach Vorstehendem von dem ö zu erlassenden . über die Werthsermittelung sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Der Aufsichtsbehörde ist . nach deren näherer Anordnung mit dem jährlichen Geschäftsabschluß ein Verzeichniß der vorgekommenen Beleihungen vorzulegen, aus welchem das Verhältniß des angenommenen Beleihungswerths zu dem Grundsteuer⸗Reinertrage bezw. Gebäudesteuer⸗ Nutzungswerthe zu ersehen ist. . ;

12. Alle für die Erledigung eines Antrags, für die Werths⸗ ermittelung und den Vollzug eines Darlehens entstehenden Kosten hat der Antragsteller zu tragen. . ; .

Im Falle der Ablehnung eines 6 findet ein Ersatz dieser Kosten seitens der Bank nicht statt. Die Bank ist zur Angabe von Gründen für ihre Ablehnung nicht verpflichtet. ö

§ 13. Baulichkeiten, welche sich auf den verpfändeten Grund⸗ stücken befinden, müssen nach den vom Aufsichtsrath festgesetzten all⸗ gemeinen Normen oder nach den speziellen Bestimmungen des Dar⸗ lehensvertrags gegen Feuersgefahr versichert sein.

Das Pfandrecht der ö. ist ausdrücklich auf die Brand⸗ entschädigungsgelder auszudehnen.

§ 14. Die Auszahlungen der Darlehen erfolgen in baarem Gelde, ebenso die Rückzahlungen, soweit nicht Anderes vereinbart wird. Darlehen unter 1000 M werden nicht bewilligt.

In den Darlehensverträgen kann die Bank sich ausbedingen, daß bei nicht pünktlicher bh der Zinsen und der Tilgungsquoten sowie bei nicht pünktlicher Rückzahlung des Schuldkapitals eine Kon⸗ ventionalstrafe seitens des Darlehensschuldners zu entrichten ist.

Bei säumiger Zahlung von Zinsen und Tilgungsquoten darf in⸗ dessen diese n, , einhalb Prozent der Schuldsumme für jeden einzelnen Fall, und bei säumiger Rückzahlung des Schuld- kapitals ein zwölftel Prozent der . für jeden Monat des Verzugs nicht übersteigen. Die hierbei festzusetzende gef nach welcher die Verpflichtung zur Zahlung der Konventionalstrafe eintritt, darf nicht kürzer als vierzehn Tage nach Verfall ausbedungen werden.

Den Zinsen stehen gleich im Sinne der vorstehenden Bestimmungen die sonstigen ,, Leistungen des Schuldners.

Die bon der Bank auszugebenden Darlehensprospekte und An⸗ tragsformulare müssen sämmtliche vom Schuldner zu übernehmenden Baarverpflichtungen, namentlich auch in Ansehung der Nebenleistungen 1 19 etwaigen Hinausschiebung des Beginns der Tilgung klar er⸗ ehen lassen.

Zinsen und diesen rechtlich gleichstehende Leistungen des Schuld⸗ ners, insbesondere auch Verwaltungskostenbeiträge und ähnliche vom Schuldner zu entrichtende Beiträge, dürfen nur in Prozenten des je⸗ weiligen Darlehensrestes erhoben werden. Der überschleßende Betrag der vereinbarten Jahresleistung ist zum Zwecke der Tilgung zu verwenden. Auf Verwaltungskostenbeiträge und ähnliche Leistungen, welche insgesammt den Betrag von ein viertel Prozent der Schuld nicht ab m, finden die borstehenden Bestimmungen keine Anwendung.

; § 15. Die Darlehen, welche die Gesellschaft gewährt, sind ent⸗ weder

a. unkündbare (Amortisations⸗ Darlehen oder

b. kündbare, d. h. in ungetrennter Summe bezw. in Raten rück⸗ zahlbare Darlehen.

S 16. Unkündbare (Amortisations⸗ Darlehen werden durch einen zu dem festgesetzten Zinssatz hinzutretenden jährlichen Zuschlag Tilgungtquote) innerhalb ,, bestimmter Frist amortistert. Die Höhe der Tilgungsquote bleibt der Vereinbarung vorbehalten, jedoch darf dieselbe nicht weniger als ein halb Prozent des Kapitals betragen. Es kann jedoch vertragsmäßig festgesetzt werden, daß die Zahlung der Tilgungsquote erst nach einer bestimmten Frist, welche zehn Jahre nicht überschreiten darf, beginnen soll.

Außerdem kann die Leistung eines jährlichen Verwaltungskosten⸗ beitrags ausbedungen werden.

517. Die Jahresleistungen werden ohne Rücksicht auf die all⸗ mähliche Amortisation des Darlehens bis zur Beendigung derselben unvermindert bezahlt. Der auf den amortisierten Betrag fallende Theil der Jahresleistungen wird gleichfalls zur Amortisation berwendet, . die Bank nicht von der im Schlußsatz des 5 14 zugelassenen

usnahme Gebrauch macht.

Die vorbezeichneten Zahlungen sind an den Orten und zu der r die von der Bank festgesetzt werden, in halbjährlichen Raten zu eisten.

Inwieweit über den amortisierten Theil des Darlehens löschungs. fähige Quittung zu ertheilen sei, hängt von der Bestimmung der Bank ab. Sie ist aber verpflichtet, sobald zehn Prozent, oder bei ein⸗ tretender Veräußerung des Pfandgrundstuͤcks fünf Prozent der Schuld getilgt sind, guf Verlangen des Schuldners Quittung und Löschungs⸗ bewilligung für den getilgten Betrag auf dessen Kosten, jedoch nur unter Vorbehalt des Vorrechts für den ungetilgten Betrag der Schuld, zu ertheilen. Die Verpflichtung zur Fortzahlung der nach dem ur⸗ sprünglichen Tilgungsplan zu entrichtenden Jahresleistung bleibt hierbei unberührt, soweit nicht mit Zustimmung beider Theile für den ver⸗ minderten Schuldbetrag ein neuer Tilgungsvertrag ,. wird.

§ 18. Jedem Darlehensschuldner muß urkundlich das Recht ein⸗ geräumt werden, spätestens zum Ablauf des zehnten Jahres nach der Darlehensaufnahme seine Schuld nach voraufgegangener Kündigun ganz oder theilweise in baar zurückzuzahlen Die Kündigungsfrist dar die Frist von neun Monaten, bei kündbharen Darlehen 8 2A) die der Bank selbst eingeräumte Kündigungefrist nicht überschreiten.

Abschlagszahlungen von weniger als 1000 4 ist die Bank an⸗ zunehmen nicht verpflichtet, sie ist auch befugt, angebotene 6 8. zahlungen nach ihrem Belieben um höchstens 10090 M6 zu er . oder zu ermäßigen, und braucht Theilzahlungen überhaupt nur gegen Einräumung des Vorrechts für den ungetilgten Betrag der Schuld anzunehmen.

In Ansehung einer nach den vorstehenden Bestimmungen zu⸗ lässigen Rückzahlung dürfen Rückzahlungsprovisionen seitens der Bank nicht erhoben und die Bestellung einer Kündigungskaution nicht ge⸗ fordert werden.

19. Abgesehen von den in § 18 r, Fällen, ist der Schuldner nicht berechtigt, außer der stipulierten Amortisations⸗ guote noch Abschlage zahlungen zu leisten die jener Quote hinzutreten, oder auch das Darlehen, sowelt es noch nicht amortisiert ist, ganz zu tilgen, sofern nicht beim Abschlusse des Dar⸗ lehensvertrags ein entsprechender Vorbehalt vereinbart worden ist. Hierbei kann die Bank festsetzen, in welchen Beträgen, zu welcher Zeit

und unter welchen Bedingungen Rückzahlungen für diesen Zweck an⸗

genommen werden.

20. Die Tilgungsquote wird auf das e. ag rieben. Der ne

qr eines Amortisationsdarlehens erhä gstabelle, aus welcher der Stand seiner Schuld nach jeder Zahlung einer Tilgungsquote zu ersehen ist. ; Reklamationen gegen die Richtigkeit des Standes der Tilgungs⸗ tabelle müssen . eines Monats nach deren Empfang bei der Bank eingereicht werden; wer innerhalb dieser Zeit nicht reklamiert, erkennt dadurch stillschweigend den im Verzeichniß aufgeführten Stand seines Amortisationskontos als i an. § 21. Kündbare hypothekarische Darlehen, deren Tilgung in ungetrennter Summe in erfolgt, werden ent

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