Der Direktor des Königlichen . Bureaus, Ge⸗ , Ober⸗Regierungs⸗ Na lenck ist mit mehrwöchigem rlaub nach der Insel Rügen gereist.
Kiel, 23. Juli. Die Manöverflotte, mit Ausnahme von S. M. S. „Sachsen“, welches Seine Königliche e eit den 1. Heinrich Mitte dieser Woche nach Loyen agen bringen soll, ist, nach einer Meldung des „W. T. B., heute Vormittag um 9 Uhr nach Brunsbüttel in See gegangen.
Wernigerode, 23. Juli. Der General der Infanterie z. D. Graf von Bose, Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens und Chef des 1. Thüringischen , Nr. 31, früher kommandierender General des XI. Armee Korps, ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend hier gestorben.
Oefterreich⸗ Ungarn.
Die . rin ist gestern aus Madonna di Campiglio zu mehrtägigem Aufenthalt in Mendelhof eingetroffen.
Das „Armee⸗Verordnungsblatt“ ö einen Kaiserlichen Erlaß vom 2. Juni, wodurch die Aufstellung von vier weiteren bosnisch- herzegowinischen In⸗ k. zum Herbst 1894 genehmigt wird.
Entgegen der Meldung einiger Blätter, daß der öster— reichisch- ungarische Botschafter beim Päpstlichen Stuhl Graf Revertera nach Ablauf seines Urlaubs nicht mehr auf seinen Posten zurückkehren werde und daß er bei den Verhandlungen mit dem Vatikan über das ungarische Ehegesetz Mangel an Geschick bekundet habe, erfährt das „Fremdenblatt“ von kompetenter Seite, daß diese von Budapest ausgegangenen Nachrichten in jeder Beziehung erfunden seien. Graf Pevertera sei niemals in die Lage gekommen, über das ungarische Ehegesetz mit dem Vatikan zu verhandeln, da die ungarische Regie⸗ rung sich in dieser Sache mit dem ungarischen Episkopat in un fe Beziehungen gesetzt habe. Auch sei kein Grund bekannt, warum Graf Revertera nicht mehr auf seinen Posten zurück⸗ kehren sollte. Ferner erklärt das „Fremdenblatt“ die Buda⸗ pester Nachricht, daß der österreichisch⸗ungarische Gesandte in Bukarest Graf Goluchowski wegen seiner zu wenig energischen Haltung gegenüher der rumänischen Be⸗ wegung seinen Posten verlassen und in dem Botschafts⸗ rath Grafen Theodor Zichy einen Nachfolger erhalten werde, für unbegründet. Wenn Graf Goluchowski nach achtjähriger Dienstleistung in Bukarest den Wunsch haben sollte, aus Familienrücksichten einen längeren Urlaub zu er⸗ halten, so konne dies mit seiner Amtsführung keineswegs in ,. gebracht werden, um so weniger, als Graf holuchowski erst jüngst eine hohe Ordensauszeichnung als Be⸗ weis der Allerhöchsten Anerkennung erhalten habe.
Frankreich.
In der vorgestern Vormittag abgehaltenen Sitzung der Deputirtenkammer vertheidigte bei der weiteren Berathung der Vorlage über die Unterdrückung des Anarchismus der Deputirte Flandin den Artikel 2 des Gesetzes, den er in Uebereinstimmung mit der Kommission dahin
. . wollte, daß die strafrechtliche Verfolgung
auf die Anklage einer einzigen Person hin unmöglich emacht werde. Der Deputirte Millerand (Sozialist) be⸗ ämpfte die ,, die er für ein gefährliches und verab⸗ scheuungswürdiges 6 und für eine politische Waffe erklärte; die Vorlage sei dazu bestimmt, eine heute einflußreiche Koterie zufrieden zu stellen, die, da sie in alle Skandalgeschichten ver⸗ wickelt sei, sich an der Presse, die der Schrecken aller Schurken sei, rächen wolle. (Widerspruch im Zentrum; Beifall auf der äußersten Linken) Der Minister-Präsident Dupu y erklärte, die r f Millerand's träfen keinen Minister, denn kein Minister sei bei den Skandalgeschichten betheiligt gewesen (Beifall). Hierauf wurde der erste Theil des Art. 2, der die auf anderem Wege als dem der Presse begangenen Ver⸗ gehen der Aufreizung vor die Zuchtpolizeigerichte weist und die Strafen festsetzt, mit 350 gegen 176 Stimmen angenommen. In der Nachmittagssitzung wurden mehrere Amendements, welche bezweckten, dem Text des Art. 2 einige erklärende Worte hinzuzufügen bezw. einzelne Worte abzuändern, nacheinander abgelehnt und sodann der Paragraph des Art. ?, der die Verherrlichung des Anarchismus mit Strafe belegt, mit 309 gegen 166 Stimmen angenommen. Nach kurzer Berathung nahm die Kammer dann mit 466 gegen 28 Stimmen ein von der Regierung genehmigtes Amendement an, demzufolge die nigen strafbar sein sollen, welche Militärs dazu aufreizten, die Verfassung nicht zu vertheidigen. Ein Amendement des Deputirten Pourquery, worin beantragt wird, daß die Be⸗ strafung auch dann erfolgen solle, wenn es sich nicht um anar— chistische Bestrebungen handele, wurde in Erwägung gezogen und an die Kommission verwiesen. Der Paragraph, weicher bestimmt, daß eine Verurtheilung nicht lediglich auf die Angabe einer einzigen Person hin erfolgen könne, wurde angenommen. Sodann wurde das von der Kommission angenommene Amendement Pourquery berathen; mehrere Mitglieder fanden jedoch, daß das Amendement im Kir erh u dem Geist des
esetzes stehe. Nach einer ziemlich verwirrten Diskussion wurde die Weiterberathung auf Montag vertagt.
Gestern Nachmittag wurde im Elysée ein Ministerrath abgehalten, der sic mit der Gesetzesvorlage über die Unter⸗ drückung des Anarchismus kee gh Der Justiz⸗ Minister wurde beauftragt, wegen der vorgeschlagenen Abände⸗ rungen mit der n, . zu berathen. Gestern Abend machte demgemäß der Justiz⸗Minister Guérin in der Kommission die Mittheilung, daß die Regierung heute von der Kammer die unveränderte Annahme des zwischen ihr und der Kom⸗ mission vereinbarten Textes verlangen werde; die Regierung werde alle von der Kommission nicht angenommenen Amende⸗ ments ablehnen und die Vertrauensfrage stellen.
Vorgestern Vormittag fand in Paris eine Trauerfeier . den verstorbenen belgischen Gesandten Baron Beyens tatt, der mehrere Minister und das diplomatische Korps bei⸗ wohnten und zu der auch der Präsident ,, , . einen Vertreter entsandt hatte. Die Leiche wird nach Belgien übergeführt.
ö
Italien.
Der Senat setzte am Sonnabend die Berathung über die inanzmaßnahmen fort. Bei Artikel 2, der sich auf die age der Riechezza mobile bezieht, wurde nach langer De⸗
vatte die von der permanenten Finanzkommission des Senats 6 und von der Regierung nicht ge⸗ nehmigte änderung, wonach die im Regierungs⸗
entwurf enthaltene Erhöhung der Ricchezza. mobile auf 20 ö. dur eine allgemeine n che ,, dieser Steuer auf 16 Proz. ersetzt werden solle, durch Au stehen und Sitzenbleiben mit großer Majorität abgelehnt un eine Tagesordnung angenommen, die von den Erklärungen der Regierung Akt nimint. Der Schatz Minister Sanning erklärte bezüglich des Am endements Antonelliz h. daß es weder als eine , n, noch als eine Beschränkung jener speziellen Privatabinagchungen aufgefaßt werden 3 die dem S8 net ausdrücklich die Verpflichtung auferlegten, jede künftige Erhöhung der Steuer auf bewegliches Vermögen zu tragen oder dem Gläubiger eine bestimmte ern fehr garantierten; 2) daß die in dem obgenannten Amendement enthaltene Dispositivvorschrift einzig und allein in dem Falle zur Anwendung komme, wenn der Schuldner im
allgemeinen die Verpflichtung, die Steuer fi bezahlen, alle
auf sich genommen habe, in welchem J die Ver⸗ muthung bestehe, daß der Wille der kontrahierenden , sich nur auf die am Tage der Vertragschließung in Feltung stehende Steuerquote beziehe. Der Minister machte sich sodann verbindlich, für die Fälle, wo noch weitere Er⸗ klärungen in diesem Sinne . seien, ein inter⸗ pretierendes und ausführendes Gesetz im November vorzulegen. Sodann wurde der Art. 2 in der von der Regierung vorge⸗ schlagenen und von der Kammer genehmigten Form ange⸗ nommen. Schließlich wurde in geheimer Abstimmung die Gesetzes vorlage über die Finanzmaßnahmen, in der 6 wie sie von der gammer angenommen worden war, mit 146 gegen 51 Stimmen angenommen. Die Sitzung wurde darauf aufgehoben. — In der gestrigen Sitzung erwiderte der Minister⸗Präsident Crispi auf eine Anfrage des Senators Parenzo: die Einnahme von Kassala habe, abgesehen von den getödteten und verwundeten tapferen Soldaten, keine anderen e gekostet. Kassala habe den Derwischen als Operationsbasis gegen Keren gedient bei ihren Zügen, auf denen sie alles niedergebrannt und die Sicherheit der Handel und Industrie treibenden Personen gefährdet hätten. Solche Zustände hätten nicht fortdauern können. Der General Baratieri habe erkannt, daß es hoch an der Zeit sei, ihnen ein Ende zu bereiten. Der Sieg von Kassala habe günstige Verhältnisse zur Folge gehabt, da der Feind vollständig geschlagen sei. Es sei weder nothwendig, neue Truppen zu entsenden, noch weitere Ausgaben zu machen. Die allgemeine italienische Politik in Afrika werde dieselbe bleiben wie bisher. Die Besetzung von Massowah im Jahre 1885 sei kein besonders nützliches und glückliches Unternehmen ge⸗ wesen, doch sei er überzeugt, daß, nachdem einmal die italienische Flagge an der afrikanischen Küste gehißt worden sei, es sich nicht mehr gezieme, sie wieder ein⸗ zuziehen Man müsse in Afrika bleiben und die Stellung Italiens daselbst verbessern. Italien besitze gegenwärtig ein ausgedehntes Gebiet in Afrika; es sei zu wünschen, daß es die Mittel besäße, dieses Gebiet zu koloni⸗ sieren. Es würde eine große Errungenschaft sein, wenn man die Auswanderung von Amerika ablenken und unter italienischer Flagge nach Afrika auf italienisches Gebiet leiten könnte. Der Minister-Präsident versicherte ferner, daß die Einnahme von Kassala an den Beziehungen Italiens zu den anderen Mächten nichts geändert habe; in Afrika sei Italien der Nachbar Englands, mit dem es ausgezeichnete Beziehungen unterhalte, es habe also einen außerordentlichen Vortheil ohne besondere Lasten errungen. Der Senator Parenzo erklärte, daß die Antwort des Minister-Präsidenten den Senat befriedige. — Der Senat beendigte hierauf durch Erledigung sämmtlicher Gegenstände der Tagesordnung seine Arbeiten. Der Senator Davaleto dankte namens der Senatoren dem Vorsitzenden für die um⸗ sichtige Leitung der Verhandlungen und wünschte dem Minister⸗ Präsidenten Crispi, dessen Leben dem Vaterlande geweiht sei, Kraft und Gesundheit für lange Zeit. Der Minister-Präsident Crispi schloß sich namens der Regierung der Dankeskundgebung für den Präsidenten des Senats an und sprach dem Senat in warmen Worten seinen Dank aus für die seiner Person dargebrachten Wünsche, sowie besonders für die ihm in der letzten Zeit gewährte Unterstützung, ohne die das Werk, das man lange vergebens angestrebt habe, nicht hätte vollendet werden können. Der Senat habe Anspruch auf den lebhaften Dank der Regierung; Italien könne stolz sein . seinen König und sein Parlament. (Lang anhaltender lebhafter Beifall. Das Haus erhob sich von den Sitzen Nach warmen Worten des Dankes seitens des Präsidenten schloß dieser unter lebhaften Kund⸗ gebungen der Ergebenheit für den König und die Dynastie die Sitzung. Der Senat vertagte sich darnach auf unbestimmte Zeit zum Antritt der Sommerferien.
Eine Note der „Agenzia Stefani“ erklärt die Meldung, daß das Kolonialbudget infolge der Einnahme von Kassala eine Erhöhung erfahren werde, für un begründet. Ferner dementiert die „Agenzia Stefani“ die Nachricht, daß der Minister des Auswärtigen Baron Blanc über die Einnahme von Kassala ein Zirkular an die Mächte ge⸗ richtet habe, indem sie erklärt, daß der Marsch auf Kassala in dem englisch⸗italienischen Protokoll von 1891 vorgesehen sei.
Belgien.
Die „Indépendance Belge“ erklärt die Nachricht der „Etoile Belge“, daß General Brewer in seiner Eigenschaft als . des Generalstabs seine Demission gegeben habe, für unbegründet.
Serbien.
Der König Milan hat am Freitag Belgrad verlassen und sich über Wien nach Paris begeben. Wie die Wiener „Presse“ meldet, wird sich der König nach der Auflösung feines Pariser Haushalts zu einer drei⸗ bis vierwöchigen Kur nach Karlsbad begeben, worauf dann die Rückkehr nach Nisch erfolgen soll.
Bulgarien. In der Kathedrale zu Sofia fand gestern anläßlich des fünfzigsten Jahrestages des Erscheinens der ersten bulgarischen eitung eine Feierlichkeit statt, welcher der Minister⸗Präsident toilow und zwei andere Minister beiwohnten. Der Minister⸗Präsident Stoilow tritt dem „W. T. B.“ zufolge heute eine einmonatige Rundreise durch das Land an.
Wie das Journal „Swobodno Slowo“ meldet, ist Stambulow dieser Tage wegen einer polizeilichen Uebertretung zu 265 Fr. Geldstrafe verurtheilt worden.
Amerika.
Der „Times“ wird aus Philadelphia gemeldet, daß das Repräsentantenhaus die Vorlage über die konsula⸗
rische Besichtigung von Auswanderern nach d Vereinigten Staaten in den Einschiffungshäfen .
be. ö Asien. ;
Nach einem dem „Reuter'schen Bureau“ am Sonnabend zugegangenen Telegramm aus Shanghai wäre dort dat Gerücht verbreitet, daß der Krieg zwischen Ching und
apan erklärt sei. Die Chinesen blockierten die nördliche ufahrt des Jang⸗tse⸗Kiang und nöthigten die Schiffe beim Fort Wusung zu passieren. Die telegraphische Verbindung mit kö sei infolge von Ueberschwemmungen unter? brochen. on heute wird demselben Bureau aus Shanghai . von Ta⸗ku seien am 20. d. M. nach Korea 2009 Mann chinesischer Truppen in Begleitung von acht Kanonenbooten abgegangen, die Befehl a un falls sich die Japaner der Landung widersetzen sollten, das Feuer u eröffnen. Außerdem würden Truppen nach den Lu⸗tschu⸗ fn. gesandt werden. Für den Fall des Ausbruchs der Feindseligkeiten sollten die Flotten von Nanking und Canton nach den japanischen Küsten abgehen. Jede chinesische Provinz solle 20 0090 Mann stellen.
Aus Yokohama wird vom Sonnabend gemeldet, daß britische und amerikanische Marinesoldaten zum Schutze der Gesandtschaften in Söul an Land gegangen seien. Die japanische Regierung weigere sich, das Verlangen Chinas anzuerkennen, wonach den japanischen Kriegsschiffen der Zugang zu den chinesischen durch Vertrag geöffneten Häfen ver⸗ wehrt sein solle. Die Stimmung der Bevölkerung sei kriegerisch. Unter dem gestrigem Datum meldet das „Reuter'sche Bureau“ weiter: die Regierung von Korea weigere sich, die van Japan geforderten inneren Reformen herbeizu— führen, 98 lange Japan nicht seine Truppen aus Korea zurückziehe. Man nehme an, daß diese Hal⸗ tung Koreaßz dem Einfluß Chinas zuzuschreiben sei. Die chinesische Gesandtschaft in London hat dem Reuter'schen Bureau“ mitgetheilt, daß die chinesische Regierung durch Vermittelung des englischen Ge⸗ sandten Japan gewisse Vorschläge gemacht habe. Der Gesandte habe Japan angerathen, eine friedliche Lösung des Konflikts mit China herbeizuführen, Japan habe die Vorschläge Chinas abgelehnt, worauf China Japan erklärt habe, wenn Japan die Truppen nicht aus Söul und Chemulpo zurückzöge, würden die Unterhandlungen abgebrochen werden. Die chinesische und die japanische Gesandtschaft in London halten das Ge⸗ rücht von der Kriegserklärung zwischen China und Japan für unbegründet.
Dem spanischen Kolonial-Minister ist vorgestern Abend ein Telegramm des Gouverneurs der Philippinen zu⸗ gegangen, worin dieser meldet, eine Abtheilung der panischen Kolonialtruppen sei auf Mindanao von muhamedanischen Malayen überfallen worden. Von den spanischen Truppen seien 14 Mann, darunter ein Offizier, getödtet und 47, darunter 2 Offiziere, verwundet worden. Die Malayen seien zurückgeschlagen worden und hätten A7 Todte zurückgelassen.
Au stralien.
Nach einer Meldung des ‚„Reuter'schen Bureaus“ aus Honolulu vom 13. Juli wurde Hawaii am 4. Juli defi⸗ nitiv zur Republik erklärt und die neue Konstitution verkündet. Dole wurde zum Präsidenten auf sechs Jahre gewählt, auch das Kabinet bleibt . wie unter der von Dole geleiteten provisorischen Regierung; die Partei der Königin protestierte dagegen. Die Königin sandte eine Deputation an die Unionsregierung nach Washington, die eine Antwort auf ihre unbeantwortet ge⸗ bliebenen Gesuche und Einsprüche, sowie bestimmte Erklärungen bezüglich des zukünftigen Verhaltens der Vereinigten Staaten zu erlangen strebt.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Nach 5 70 des Gerichteverfassungsgesetzes sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig für die Ansprüche gegen Reichsbeamte wegen Ueber schreitung ihrer amtlichen Befugnisse oder wegen pflichtwidriger Unter⸗ lassung von Amtshandlungen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IV. Zivilsenat, durch Urtheil vom 12. März 1894 ausgesprochen, daß die Landgerichte für derartige Klagen auch dann ausschließlich zuständig sind, wenn der wegen einer Pflichtwidrigkeit in Anspruch zu nehmende Beamte inzwischen seine Beamten⸗ eigenschaft verloren hat. (368 / 93.)
— Der Distanzkauf einer Waare mit der Abrede, daß Verkäufer den Preis, ohne die Grenzen des Billigangemessenen zu überschreiten, selbst bestimmen solle, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 21. März 1894, bindend. Billigt Käufer die Preisfestsetzung des Verkäufers nicht, so darf er deshalb nicht die Empfangnahme der Waare ablehnen, vielmehr muß er die vertragsmäßige Waare in Empfang nehmen und die Ermitte⸗ lung des Preises einem besonderen Verfahren überlassen. Eine Rechtsnormverletzung läßt sich in der Annahme, daß ein Kauf dieser Art e ig sei, nicht erkennen, da das Ergebniß eines billigen Ermessens in dem Falle, wenn der Käufer die Schätzung des Verkäufers nicht anerkennen will, durch Sachverständige ju ermitteln, und so eine sicere Grundlage für die Bestimmtheit det Kaufpreises gegeben ist. Wenn der r wie angegeben, zu stande gelommen war, so hatte der Beklagte, da er die Fehlerhaftigkeit des Viehs nicht alsbald dem Art. 347 H.⸗-G.⸗B. entsprechend ge⸗ rügt hat, die Verpflichtung, wenn er auch den reis, den die Klägerin gestellt hatte, nicht billigte, das Vieh in Empfang ju nehmen und die Ermittelung des Preises einem besonderen Verfahren zu überlassen, widrigenfalls 6 Klägerin die Geltendmachung der im Art. 343 Abs. 2 H.⸗G. B. dem Her uf! in einem solchen Falle eingeräumten Rechte zustand Der Beklagte haftet, da die Klägerin den öffentlichen (Selbsthilfe Verkauf nach Art. 343 HG.-B. gehörig bewirkt hat, der Klägerin wegen der Zahlung des jenigen Betraget, um welchen der billig angemessene Kaufpreis den Erlös aus jenem Verkauf übersteigt. (342 93.)
Entscheidungen des Ober: Verwaltungsgerichts.
w,, ,,,. zu den von dem Einkommensteuerpflichtigen zu zahlenden Schuldenzinsen, welche die Tilgung des Kapitals oder die Tilgung der aus dem Darlehn restlerenden gestundeten Tir g fur dr mn fror oder die Deckung der dem Gläubiger erwachsenden Spesen bezwecken, sind, a einer Entscheidung des Ober Verwaltungsgerichts, V. Senats, 1. Kammer, vom 24. Januar
1894, 1643 abzu gs fäß ig. Für daß von der Vereinsbank in 4.
gewährte Darlehn von 8000 M sind die Verzinsung nit 4 0 und die Zurücktahlung des Kapitalt durch Zinsbeischläge von o/o de ursprünglichen Darlehnssumme fetgz t. Hiernach stellen die Mee beischläge für das Steuerjahr 18
GEinkommensteuer selb
2/56 eine Kapitalabtragungf dar,
welche nach s 0 Il Nr. l des Eink- St. Ges. nicht abzugsfähig ist; 2 leiben nach ? 9 12 a. a. O. nur die 6 Hon — Der in der Schuldurkunde auf 4450 festgefetze Zingfuß der Schuld von 1000 900 ν ist auf 49, ermäßigt; in dieser hat sich
ensit außerdem zu Zinsbeischlägen von 66g verpflichtet, und ist be— fen n, daß die Tilgung des Kapitals erst mit Entrichtung der am 1. Juli 156566 fällig werdenden Annuitätsrate beginnt, bis wohin die Zins⸗ . ge zur Tilgung der aus dem Darlehn noch reftierenden gestundeten Abschlußpropision und zur Deckung der der Gläubigerin erwachsenden Spesen — des Disagios, der Zinsdifferenz, der ö an das Reich ö. verwendet werden. Die hier eff. beson dere Festfetzung des Zinsfußetz und der Zinsbeischläge, sowie der von den Zenstten in der Üürkunde selbst angegebene, die Annahme, daß es fich um Zinsen, d. h. den Preis ür die Kapitalsnutzung handle, ausschließende Ver⸗ wendungszweck stehen nach der besonderen Lage des Falls der Sub⸗ sumierung der Zinsbeischläge unter 59 172 des Einkommensteuer⸗ ges 2. egen. Zum Abzuge gelangen nur die Zinsen mit 40 000 M A
— Die Rechtsnachtheile wegen Versäumung der Frist
zur Abgabe der erforderten Steuererklärung . . kommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891) können, nach einer Ent⸗ scheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts, V. Senats, vom 5H. Februar 594, niemals ee treffen, welcher gesetzlich überhaupt nicht zur tändig zu veranlagen ist (z. B. eine Ehefrau,
welche nicht dauernd vom Ehemann getrennt lebt; 511 Abs. 3 E. ⸗St.⸗ G.) und trotzdem zu einer Steuererklärung aufgefordert worden ist. Die angefochtene Entscheidung stützt sich lediglich auf die Ver— säumung der Frist zur Abgabe der erforderten Steuererklãrung und läßt die Frage, ob der Beschwerdeführerin deren Einreichung obgelegen habe, völlig unberücksichtigt. Nur unter dieser Boraus— setzung droht aber der 8 30 den Verlust der gesetzlichen Fechtsmittel gegen die Einschätzung für das betreffende Steuerjahr an. Sollte die K davon ausgegangen sein, daß eine Person, von der die Steuererklärung erfordert wird, damit unter Ausschluß jeder Nachprüfung zugleich in die Lage einer solchen versetzt werde, der eine Steuererklärung obliegt, so wäre das rechtsirrig.“ (39/95.
Statiftik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Stettin berichtet der Vorwärts“ zum Aus stand der dortigen Steinsetzer, daß 14 Lehrlinge, die jüngst ihre Lehrzeit beendeten, sich zu den Ausständigen gesellt und die Arbeit fofort nieder⸗ gelegt hätten.
Aus Burg schreibt man der „Madb. Ztg.“ über den Schuh⸗ macherxaus stand: Das Augstandseomtté soll beabsichtigen, gegen solche Gehilfen, die nach erhaltener Ausstandsunterstützung die Arbeit wieder aufgenommen haben, auf Grund der unterschrlebenen Wechsel gerichtlich vorzugehen. — Trotzdem der Ausstand nun schon mehrere Monate gewährt hat und, da die Fabrikanten jetzt genügend Arbeitskräfte haben, völlig aussichtslos ist, erhalten am Ort immer noch ungefähr 200 Arbeiter und Arbeiterinnen ibre regelmäßige Unterstützung, die gegen früher um etwas erhöht sein soll. Der Ausstand ist übrigens in⸗ jwischen vom Ausstandscomité für beendet erklärt worden. Den Arbeitern, die bis jetzt im Ausstand verharrt haben, wird die Unter⸗ . aber noch so lange gewährt, bis sie anderweit Arbeit erhalten aben.
Aus Stuttgart wird dem Vorwärts“ gemeldet: Die Sperre iber Krämer's Seidenhutfabrik ist aufgehoben.
In Nürnberg ist nach demselben Blatt ein Lohnstreit in der Fabrik von Jean Schönner ausgebrochen.
In Dresden ist der Ausstand bei Arnold u. Comp. beendet, weil alle Ausständigen wieder in Arbeit sind.
Aus Leipzig berichtet die Lpz. Ztg.“: Eine Versammlung der Metallarbeiter beschäftigte sich am Freitag mit der Frage der her losen · Unterstützung, gelangte aber zu keinem entscheidenden Beschluß. — Sodann wurde eine Arbeitseinstellung in der Maschinenfabrik von Sperling besprochen. Veranlassung des Ausstandes follen ungleich⸗ mäßige Accordlöhne und schlechte Behandlung durch einen Werk. meister gewesen sein. 11 Arbeiter haben die Arbeit niedergelegt, nach⸗ dem ihre Beschwerde zurückgewiesen worden war. Die Versammlung billigte den Ausstand nicht durchweg, erhielt aber von den Aus— . die Antwort, ein eigentlicher Strike liege gar nicht vor. us Chicago berichtet die Londoner .A. K. nach einer Mel—⸗ dung des ‚R. B.“: Die Großiury hat weitere Anklagen gegen die Arbeiterführer Debs und Genossen wegen Uebertrekung der Bundesgesetze während des letzten Ausstandes anhängig gemacht.
Aus Grenoble wird der Köln. Ztg.“ berichtet: Der Aus tand der französischen Zie gelarbeiter von Eybers ist beendet, da ein italienischer Werkführer, dessen Anwesenheit den Ausstand verursacht hatte, auf Ersuchen der Ortsbehörde seine Stelle freiwillig auf— gegeben hat.
Kunst und Wissenschaft.
.J. S. In der Königlichen Gemäldegalerie sind in den beiden QOberlichtsälen, in denen die Bilder der deutschen und niederländischen Schule hängen, in den letzten Wochen wesentliche und sehr glückliche Aenderungen vorgenommen worden. Die Ankäufe der letzten Jahre, namentlich die neu erworbenen Bilder von Dürer, . sich in die bisherige Ordnung nicht mehr einreihen. Es war daher nothwendig, die beiden Säle gänzlich umzugestalten. Gleich- zeitig — und das ist das wichtigere Ereigniß — wurde der Genter Altar der Brüder van Eyck neu aufgestellt. Von diesem Hauptwerk der altniederländischen Malerschule besitzt die Gemãldegalerie bekanntlich die sechs Flügel, gewi ihre populärsten und geschätztesten Stücke. Diese Flügel bestehen aus Holz⸗ tafeln, die auf beiden Seiten bemalt waren, sodaß also der ge⸗ schlossene und der offene Altar verschiedene Bilder zeigen. In der bis. herigen Aufstellung waren die Flügel in eine durchbrochene Wand . um beide bemalten Seiten zu zeigen. Um aber diese jwölf. Bilder J, , und nebeneinander vorführen zu können, hat man jetzt die . Holztafeln mittels einer eigens zu diesem Zweck konstruierten Maßschine zersägt. In der neuen Aufstellung an einer Längswand des zweiten Oberlichtsaals kommen die zwölf Tafeln jetzt zu ungleich besserer Wirkung als an ihrem früheren Standort in einem der seitlichen Kabinette. Seiner Bedeutung entsprechend, ist dem Genter Altar allein eine ganze Wand eingeräumt worden. Der sonstige Besitz der Gemälde⸗ galerie an altniederländischen Bildern ist an den übrigen Wänden dieses Saals neu arrangiert worden. Im ersten Saal sind die deutschen Bilder des fünfzehnten und sechzehnten Jahrhunderts bereinigt worden. Von besonderem Interesse in diesem Saal ist die Wand, gn der die Bilder von Albrecht Dürer hängen. Die Galerie besitzt jetzt sieben Bilder von Dürer, vier Bildnisse und drei Marien · bilder. lle sieben sind von dem gegenwärtigen Direktor der König lichen Gemäldegalerie, Geheimen Regierungs⸗Fath Hr. Bode binnen wenigen Jahren erworben worden. . auptstück hängt an der Dürerwand in der Mitte die prächtige Mädonna mit dem Zeisig. die Dürer während. seines venetianischen Aufenthalts 1306 malt hat. Noch ein jweites Bild Dürer's aus derselben eit besitzt die Galerie in dem kleinen Porträt einer unbekannten 6 nicht datiert, aber mit dem echten Monogramm Dürer's * en. Das kleine, sehr reizvolle Bild sst ein außerst charakteristisches er pie seiner Malerei während des Aufenthalts in Venedig, die urch italienische Vorbilder geändert und bestimmt ward. Ein ganz enerdings erworbeneg Bild Dürer s aug seiner fpäteren Zeit ist letzt . zum ersten Mal ausgestellt. Es ist das Brustbild einer n (ohne Kind), mit dem Monogramm und der eg. 1518 bezeichnet. Für die späte Zeit ist die . F . merkwürdig. In die r das Umhängen frei ge⸗
enen seitlichen Kabinetke ist jetzt die niederländische Schule des
XXIII. Jahrhunderts nachgerückt. In dem einen Kabinet hängen die beiden önen großen gan . jetzt einander gegenüber, Jacob Ruis⸗ dael s Waldland schaft mit dem Teich und die welte hossändische Flach. landschaft von Philips Koning: schöne Beispiele zeitlich naturkreuer . der Auffassung doch so ganz verschiedener landschaftlicher
J. S. Am 15. Juli erlag in München einem schweren, unheil⸗ heilbaren Leiden der Maler Profeffor Rruno Piglhein, den die junge Münchener Schule als ihren Führer und . bewãährteste Kraft geschätzt hat. Wie die Mehrzahl der Maler, die die moderne Richtung in München begründen halfen, ist auch Piglhein aus Nord= deutschland nach Bayern eingewandert, und wie viele von ihnen, hat er erst nach langem Schwanken seinen eigentlichen Beruf erkannt. Er ist in ö 1848 geboren und er erlernte die Bildhauerkunst in Dresden bei keinem geringeren als bei Schilling. Zu nenneng⸗ werthen Erfolgen soll er es in der Plastik nicht gebracht haben. Die eigene Erkenntniß seiner besonderen Begabung für das Dekorative oder böser ath mochten ihn zur Bildhauerkunst ge⸗ trieben haben. Denn damals war für dekorative Ta- lente in der Malerei noch kein Raum. Die wenn auch zunächst erfolglose Erlernung der Bildhauerei ist aber ohne Zweifel für die Entwickelung dieser Seite seiner Begabung von bestem Einfluß ge— wesen. Das Handwerk der Malerei lernte Piglhein bei Pauwels in Weimar und später bei W. Diez in München; beide Lehrer haben den Schüler aber nicht in ihre Richtung zu zwingen vermocht. Diese frühe und in der damaligen Zeit besonders auffällige Selbständigkeit gegenüber der Malweise seiner Lehrer ist doch wohl der voran gegangenen Beschäftigung in einer anderen Kunst zu danken. Man möchte daher die kurze Thätigkeit als Bildhauer in der Erziehung Piglhein's keines wegs missen. Erst im Jahre 1879, also als 31 ar ge hat Piglhein seinen ersten Erfolg erzielt. In diesem Jahre stellte er in München ein großes religiöses Bild aus: Moritur in Deo. Zu dem am Kreuz sterbenden Heiland schwebt vom Himmel ein Engel herab, um ihn im Tode zu küssen. Ein so ernstes Bild von wirklich frommem Gehalt hatte man doch lange nicht gesehen. Trotz des großen Erfolgs blieb Piglhein nicht bei der religiösen Malerei, er wandte sich zunächst vielmehr recht weltlichen Gegenständen zu. Er malte elegante Damen, ja mit Vorliebe Dämchen in allen möglichen Stellungen, und er malte sie in Pastell, das ist das Wichtige und Wesentliche, und diese Technik hat die Auswahl der Gegen= stände bestimmt. In der Wiederbelehung der Pastellmalerei in Deutschland liegt einmal Piglhein“'s kunsthistorische Bedeutung. Die Pastellmalerei wurde damals nicht ernst genommen und wohl gar verachtet, sie wurde von dilettierenden Damen geübt und von Malern, die professionsmäßig für den Dutzendpreis Kinderporträts zusammen⸗ färbten, heruntergebracht und diskreditiert. Die Technik war sehr unent⸗ wickelt, sie bestand in fleißigem Stricheln und Zustreichen. Für Deutschland änderte das Piglhein. Er meistert die Pastellstifte geistreich und kapriziös, bald mit flotten Strichen fest über das Papier fahrend, bald mit nervösen Fingern leise darüberhnschend. Dafür braucht er seine besonders leichten Stoffe, die der flüchtigen, improvisierenden Technik entsprechen: die Diva auf dem Sopha, die Tänzerin, die Pierrette. Darin liegt sein zweites Verdienst: er behandelt seine Stoffe immer malerisch. Er hat sich nie zur Novellenmalerei herbei⸗ gelassen, selbst zu einer Zeit, als die Gedankenmalerei in Deutschland noch herrschend war. So war er früher modern als die, die si jetzt dafür ausgehen. Seine Pastelle verschafften Piglhein namentli im Auslande Ruhm. Er selbst ging aber bald zu ernstbaften Arbeiten über. Nach einer Reise nach Palästina malte er 1838 sein großes Panorama, die Kreuzigung Christi. Ueber die ästhetische Berechtigung, Schlachten und gar religiöse Stoffe in großen Rundbildern dar⸗ zustellen mag man streiten können, jedenfalls aber wurde eine solche 9 Fläche nie besser gefüllt, mit einem Panorama nie eine feinere
ünstlerische Wirkung erzielt als in der Kreuzigung. Durch seine besondere dekorative Begabung glückte es Piglhein, den verderblichen Gefahren der Panoramenmalerei zu entgehen. Dieses Rundbild, das kürzlich leider in Wien verbrannt ist, war eine Zeit lang auch in Berlin ausgestellt. Hier war Piglhein in den letzten Jahren besonders durch zwei Bilder bekannt geworden, die auf den hiesigen Ausstellungen zu sehen waren; Das blinde Mädchen, das über ein blühen des Mohnfeld geht, und die Landschaft mit dem nackten Menschenpaar. Sie gehörten zu den besten Bildern, die uns aus München zugeschickt wurden. Aber alles, was von seinen Bildern und Zeichnungen in die Oeffentlichkeit kam, konnte nur einen kleinen Theil seiner Kunst offenbaren. Es war im merhin genug, um ihm den Namen eines unserer ersten Künstler zu ver⸗ schaffen. In seinem Atelier barg er eine Fülle von Studien und Entwürfen, die denen, die sie zu sehen bekamen, die höchste Meinung von Piglhein's Bedeutung beibrachten. Gerade vor diesen Entwürfen ließ sich seine einzige und geniale Veranlagung für die malerische Dekoration erkennen. Man wird es bedauern dürfen, daß Piglhein sterben mußte, bevor er eine künstlerische Aufgabe lösen durfte, bei der er diese seine besondere Gabe hätte zeigen können.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
. „Saatenstand in Bayern.
Der Saatenstand in Bayern war, wie W. T. B.“ aus München berichtet, um die Mitte des Monat Juli günstig: Winterweizen 1,589, Sommerweizen 2,28, Winterroggen 1,1, Sommerroggen 2,165, Gerste 2. Hafer 2,08, Kartoffeln 33, Futterrüben 2,07, Wiesen 1,88, Hopfen 2,227, Taback 1,36. — Wie die staatliche Hagelversicherung sestgestellt hat, ist in diesem Jahre bis jetzt ein Sechstel aller bayerischen Gemeinden verhagelt.
. Sagtenstand in Dänemark.
Der Stand der Saaten ist andauernd als ein durchschnittlich guter zu bezeichnen. Der Roggen zeigt kräftige Kornbildung und ver— sricht ebenso wie Weizen einen guten Ertrag. Von den Sommer⸗ saaten steht die Gerste besonders gut. Die Kleeheuernte, welche ngmentlich der Qualität nach einen guten Ertrag liefert, ist fast überall beendigt, während die Ernte des Wiesenheues zur Zeit im vollen Gange ist und einen Mittelertrag verspricht.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
. Preußen. Polizeiverordnung des Regierungs⸗Präsidenten zu Gumbinnen vom 14. Juli 1894. S1. Der Uebertritt von Personen aus Rußland in den Re—⸗ r, ,, Gumbinnen ist bis auf weiteres längs der Grenze des reises Tilsit und des nördlich der Memel a Theiles des Kreises Ragnit en ur auf den die Landesgrenze bel Laugszargen und Schmalleningken über . Zollstraßen sowie auf der Memel bei Schmalleningken gestattet. § 2. Zuwiderhandlungen werden, engt nicht durch allgemeine e. eine härtere Strafe angedroht ist, mit Geldstrafe bis zu O (6, im Unvermögensfall mit entsprechender Haft bestraft.
Dänemark. Durch eine sofert in Kraft getretene Bekanntmachung des König⸗ lich dänischen Justiz ⸗Ministeriums vom 19. d. M. sind die Vorschriften des Gesetzes vom 2. 2 1880 über die gesundheitspolizeiliche Unter⸗ suchung für alle Schiffe in Wirksamkelt gesetzt worden, die von Danzig kommen oder mit von dort kommenden Schiffen auf der Reise in Berührung gewesen sind.
Gleichzeitig ist Danzig in, die Zahl der Häfen aufgenommen worden, denen gegenüber das Einfuhrverbet von Lumpen und nicht vorschriftsmäßig desinfizierter Kratzwoũe, sowie von gebrauchten nicht u Reise; oder Umzugsgut gehörenden Kleidungsstücken, Bettjeug und eibwäsche zur Anwendung gelangt.
Uruguay.
Durch Verfügung der Regierung zu Montevideo sind die 2 irre und Brasiliens für rein erklärt worden. Infolge dessen at die Gesundheitsbehörde in Montevideo die bisher gegen portu⸗
.
Bezüglich der aus brasilianis kommenden Schiffe bleibt die ,,, rr n
. 23 Kraft. (Vergl. Reichs⸗Anzeiger Nr. 123 vom v. M.
Cholera.
Danzig, 21. Juli. Nach einer Meldung des Staate kommissars ist bei folgenden Verstorbenen; einem Flößer in Sch il lno, einem Schiffer in Thom, einem Fischer in Krakau (Kreis Danzig), einem Kinde in Dirschau und einem Kinde in Christ fel de durch die bakteriologische Untersuchung Cholera als Todesursache festgestellt worden. Ferner wurde bei einem in Krakau erkrankten Arbeiter Cholera konstatiert. . kö.
St. Petersburg, 21. Juli. An Cholera erkrankten bezw. starben nach dem Bericht des W. T. B.“ in der Zeit vom 15. bis 21. Juli in St. Petersburg 1292 bezw. 584 Personen, vom 14. bis 19. Juli in Kronstadt 55 bezw. 13, vom 38. bis 14. Juli in War schau 63 bejw. 25, in den Gouvernements St. Peters⸗ burg 247 bezw. 34, War schau 157 bezw. 77 Ko wno 76 bezw. 27, Nowgorod 1 bejw. 1, Tula 1 bezw. J). Vom 1. bis 14. Juli in den Gouvernements Grodno 32 bejw. 15, Radom 243 bezw. 103, vom 1. bis 7. Juli in Kurland 10 bezw. 8, in Livland 2 bejw. 1, in Petrikau 10 bezw. 3, in . 47 bezw. 16.
Stockholm, 21. Juli. Von dem schwedisch⸗norwegischen General · Konsulgt in Helsingfors ist, wie W. T. B.“ meldet, die telegraphische Mittheilung hierher gelangt, daß an verschiedenen Stellen im Gouvernement Wiborg 4 Cholera⸗Erkrankungen fest⸗ gestellt worden sind.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 11588, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
rechtzeitig gestellt keine Wagen.
— Wie die Köln. Ztg.“ mittheilt, soll die Absicht bestehen, in der am 23. d. M. stattfindenden Beirathssitzung des Kohlen⸗ syndikats für das dritte Quartal die Beibehaltung der sprozentigen Umlage zu e , mit der Aussicht auf eine spätere Ermäßigung. Ferner soll die Erhöhung des Preises für Förderkohlen von 56 auf J M beabsichtigt sein.
— Die Königlich bayerischen Staatsbahnen haben im Juni d. J. vereinnahmt 9 554 5903 M oder 159 629 M mehr als im Vorjahre; seit dem 1. Januar d. J. betrug die Einnahme über⸗ haupt 52 237 328 (4 1096762)
— Die Königlich württemlbergischen Staats⸗Eisen⸗ bahnen hatten im Juni d. J. eine Gesammteinnahme von 2972018 , d. i. gegen die endgültige Einnahme des Vorjahrs mehr S640 S; vom 1. April bis Ende Juni betrugen die Ein⸗ nahmen überhaupt 9 135 069 M. d. i. gegen die endgültige Einnahme in 1893 weniger 37 975 0 .
— Ueber den belgischen Kohlen⸗ und Eisen markt schreibt man der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ unter dem 18. d. M. aus Brüässel: Auf dem belgischen Kohlenmarkt hat die feste Haltung der Preise für sämmtliche Sorten weiter angehalten. Die Zahl der einlaufenden Neubestellungen ist zwar nicht groß, aber weder machen die Käufer einen Versuch die Preise zu drücken noch bemühen sich die Grubenbesitzer um eine Hausse. Es ist ein sehr günstiges Zeichen, daß sich nach einem Jahr ohne eigent- lichen Winter für Hausbrand kein ernstlicher Preisrückgang ergeben hat. Im übrigen läßt sich für sämmtliche Kohlensorten nur der un⸗ veränderte Preisstand verzeichnen. Im Monsdiftrikt hat das zweite Halbjahr ebenfalls ohne jede Aenderung der Marktlage begonnen. Die Preise bleiben unverändert auf 750 Fr. für Staubkohle, 50 Fr. für Kleinkohle und 11,50 Fr. für Förderkohle. Koks kann sich jetzt auch gut behaupten, obgleich die ersten Monate des Syndikats für viele Produzenten sehr schwierige waren. Einerseits hatten die Deutschen bedeutende Abschlüfse bis Ende 1395 gemacht, andererseits hatten die belgischen Fabrikanten größere Auf⸗ träge übernommen. Der belgische Ei senmarkt war in der letzten Weche, was die Preise anbelangt, fest, ohne daß in⸗ dessen von einer Besserung die Rede war. Am besten gefragt sind Bleche, die auch im Preise etwas höher gehalten werden. Letzthin hat in Brüffel eine Vereinigung der Produzenten stattgefunden; man hat beschlossen, die zur Jeit der früheren Ver⸗ einigung vereinbarten Grundpreise beizubehalten. Die vergleichende ee, von Juli und Juni zeigt im wesentlichen nur für Bleche
enderung.
— Das Comité der Vereinigung von Besitzern von Northern Paeifie 6 General ill. Mortgage Gold Bon ds macht im Inseratentheile bekannt, daß der Vereinigung die absolute Majorität sämmtlicher ausstehenden Bonds beigetreten ist, und daß infolge dessen die kostenfreie Annahme von . am 15. August geschlossen wird. — Nach diesem Tage kann die Annahme von Bonds entweder überhaupt abgelehnt oder von der Zahlung eines noch festzusetzenden Kostenbeitrags abhängig gemacht werden.
in. 21. Juli. (W. T. B. Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl, von 92/9. — neue — Kornzucker exrtl, S8 , Rendement — neue 1160 – 11,809, Nachprodukte erkl, 75 ι Rendement 9g. 20. Ruhig. Brotraffinade J. 25. Brotraffinade II. — Gem. Raffinade mit Faß 2425 25 50. Gem. Melis L. mit Faß 23, 2 — 23,50. Ruhig, stetig. Rohzucker J. Produkt Transito f. 4. B. Hamburg pr. Juli 11,35 Gd, 11425 Br., pr. Auguft 11,45 bez. u. Br., vr. September 11,10 bez. 11,176 Br., pr. Oktober⸗Dezember 11,77 Gd., 10,82 Br. Schwächer.
Leipzig, 21. Juli. han del. La Plata. 3,30 4A, pr.
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giesische und brasilianische Häfen angeordnete Quarantäne aufgehoben.
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In Oberschlesien sind am 20. d. M. gestellt 4187, nicht
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