1894 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jul 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 30. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König verließen, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, ö Morgen um 8/9 Uhr Bidören, nachdem Allerhöchst . zuvor den Gottesdienst an Bord der Yacht „Hohenzollern“ abge⸗ halten hatten. Die Fahrt ginhh durch den Invikfjord und den Nordfsord an der Nordwestküste Norwegens entlang und beim Lognefjord vorüber nach Bergen, woselbst Seine Ma 2 rn Abend eintrafen. Den heutigen Tag über gedachten Seine Majestät in Bergen zu verweilen. Das Wetter ist prachtvoll.

Am 28. d. M. früh verstarb hierselbst plötzlich der Ge⸗ . Hofrath Böls ing der älteste Beamte des Zentral⸗ und epeschenBureaus des Auswärtigen Amts, infolge eines Herz⸗ schiuz im Alter von 63 Jahren. . erselbe gehörte dem auswärtigen Ressort seit dem Jahre 1863 an und war während seiner mehr als dreißigjährigen Dienstzeit daselbst fast ausschließlich in dem verantwortungs⸗ vollen und anstrengenden Dienste des Zentral⸗Bureaus thätig. Im Jahre 1870 folgte er dem damaligen undeskanzler Grafen von Bismarck-Schönhausen in das Hauptquartier und erhielt durch Allerhöchste Ordre vom 19. Dezember 18750 den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klaͤsse am weißen Bande mit schwarzer Ein⸗ fassung. Infolge seiner langjährigen Erfahrung und Kenntniß, namentlich der älteren Sachen, war seine Thätigkeit im Bureau⸗ dienst von großem Werth. .

Dem Verstorbenen, der in Anerkennung seiner treuen und gewissenhaften Pflichterfüllung noch beim letzten Ordensfest mit dem Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife aus⸗ ö wurde, wird im Auswärtigen Amt ein dauerndes Andenken bewahrt bleiben.

Der Chef des Ingenieur⸗ und Pionier⸗Korps und General⸗ Inspekteur der Festungen, General der Infanterie Golz hat Berlin verlassen. .

Der Kaiserliche Botschafter in London, Staats⸗-Minister Graf von Hatzfeldt⸗Wildenburg ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der Präsident der Justiz⸗ Prüfungskommission Pr. Stölzel ist in Urlaub an die Nordsee abgereist. Die Ab⸗ 6 der Prüfungstermine bleibt bis Mitte September aus⸗ gesetzt.

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Sachsen“, Kommandant Prinz Heinrich von Preußen, Königliche Hoheit, am 27. d. M., in Kopenhagen eingetroffen und beabsichtigte heute von dort aus wieder in See zu gehen.

Bayern.

Das „Gesetz und Verordnungs⸗Blatt für das Königreich Bayern“ vom 25. d. M. veröffentlicht nachstehende Bekannt⸗ machung des Ministers des Innern Freiherrn von Feilitzsch und des ,,,, Dr. von Müller: .

Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß vom 1. August 1894 ab in Abänderung des § 1 der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 27. Januar 1884. Untersuchungs anstalten für Nahrungt⸗ und Genußmittel betreffend, sowie des 5 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 5. Juli 1892, die Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genuß⸗ mittel in München mit dem pharmazeutischen Institut und Laboratorium für angewandte Chemie an der Universität München verbunden wird und der jeweilige Vorstand des letzteren Instituts zugleich Direktor der damit verbundenen Untersuchungsanstalt ist.

Württemberg.

Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich traf am 27. d. M, von Konstanz kommend, zum Besuch Ihrer Majestäten in Friedrichshafen ein. Höchstderselbe wurde von Seiner Majestät dem König am Hafen empfangen und in das Schloß geleitet, wo er bis zum Abend verweilte. Dann setzte der Erzherzog die Reise nach Bregenz fort.

Sachsen⸗Meiningen.

Seine Hoheit der Herzog, welcher, wie bereits gemeldet, am 26. d. M. in Schloß Altenstein eingetroffen ist, gedenkt daselbst, wie alljährlich im Sommer, längeren Aufenthalt zu nehmen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

In der Kirche zu Oeslau fand gestern Vormittag in An⸗ wesenheit der Mitglieder der Herzoglichen Familie die feierliche Konfirmation Ihrer Königlichen Hoheit der Prinz essin . durch den General⸗Superintendenten D. Müller tatt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Erzherzog Wilhelm, e n eh zum Sommer⸗ aufenthalt in Baden bei Wien weilte, kam gestern , ,. um 10/ Uhr, von einem Spazierritt nach Helenenthal zurück— kehrend, durch Weikersdorf; hier scheute sein Pferd vor der eleltrischen Bahn, bäumte sich hoch auf und ar den Erzherzog ab. Dieser blieb mit dem einen Fuß im Steigbügel hängen und fiel mit dem Hinterhaupt auf einen Stein auf. Der Inhaber eines in der Nähe 6b enen Restaurants eilte mit seinen Bediensteten herbei, und er Erzherzog wurde in das . Wirths getragen. Sechs herbeigerufene Aerzte stellten, eine klaffende Kopf⸗ wunde und eingetretene 3. ütterung fest und er⸗

klaͤrten den Zustand des Verletzten fur sehr bedenklich. Der

Erzherzog wurde mit den Sterbesakramenten versehen und bewußtlos nach seiner Villa gebracht; hier kam er auf kurze Zeit zur Besinnung und es trat scheinbare Besserung ein;

Bewußtlosigkeit wieder und um hi

rte jedoch 1 A Uhr Ah . ied der Erzherzog. Der Erzherzo Ditto ö a, t 4 Lal aus Oede . der

Erzherzog und die . Rainer aus Gmunden in Baden eingetroffen. Auch der Erzherzog Eugen kam estern . an. Die Ankunft des Ref ers aus Ischl in ien wird erwartet. Die Leiche des Erzherzogs Wilhelm wird wahrscheinlich morgen Nachmittag, mit dem Ordenskleide des Hoch- und . bekleidet, nach Wien übergeführt und in der Kapelle der Kltuß aufgebahrt werden. Im Erz—⸗ herzoglichen Palais in Wien sind bereits zahlreiche Veileĩdo⸗ bezeugungen eingetroffen. Vom Rathhause in Wien und den st . Gebäuden daselbst wehen heute Trauerfahnen. (Erzherzog Wilhelm, der jüngste Sohn des am 30. April 1847 verstorbenen Erzherzogs Karl und dessen am 29. De⸗ zember 1829 verstorbener Gemahlin, geborenen Prinzessin von Nassau— Weilburg, war am 21. April 1827 geboren und unvermählt. Höchstderselbe bekleidete in der österreichischen Armee den Rang eines General ⸗Feld Zeugmeisters und war General ⸗In⸗ , e. der Artillerie, sowie Inhaber des Infanterie⸗ egiments Nr. 4 Hoch⸗ und Deutschmeister, des Infanterie⸗Regiments Nr. 12 und des Korps-⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 3. Ferner war der Erzherzog Wilhelm Chef des Königlich preußischen Feld ⸗Artillerie⸗ Regiments Prinz August von e, (Ostpreußisches) Nr. 1“ und Großmeister des Deutschen Ordens im Kaiserthum Oesterreich.) Der Reichsraths⸗Abgeordnete nr enn. Winter⸗ holler in Brünn ist gestern früh 5i⸗ Uhr gestorben.

Frankreich.

Im Senat verlas am Sonnabend der Justiz-Minister Gusrin das Dekret, durch welches die Session für ge⸗ s Hill en erklärt wird. Sodann wurde die Sitzung auf⸗— ehoben. In der Deputirtenkammer verlas der Minister⸗ Fee e nt Dupuy das Dekret. Der Deputirte Paschal Grou sset (Sozialist) protestierte heftig dagegen, indem er er⸗ klärte, er habe den Minister-Präsidenten benachrichtigt, daß er ihn wegen der Begnadigung der von dem Staatsgerichtshof wegen der bectan s r er Angelegenheiten Verurtheilten inter⸗ pellieren wolle. Der Mr fer gement Dupuy erwiderte unter dem Widerspruch der äußersten Linken, der Schluß der Session sei auf Grund der Verfassung erklärt. Die Sitzung wurde darauf aufgehoben.

Rußland.

In den ersten vier Monaten des Jahres betrugen nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus St. , . die ordentlichen Einnahmen des Staats 312 810 000 Rubel gegen 258 627 000 Rubel im gleichen Zeitraum des Vorjahres, die außerordentlichen 16761 000 Rubel gegen 98642009 Rubel im Vorjahre. Von den Ausgaben in derselben Zeit beliefen sich die ordentlichen auf A6 1066 000 Rubel gegen 206 243 000 Rubel im Vorjahre, die außerordentlichen auf 17673090 Rubel gegen 13 665 000 Rubel im Vorjahre. Die Verzinsung der offentlichen Schuld erforderte in den ersten vier Monaten 66 920 9000 Rubel gegen 84 414 000 Rubel im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Italien.

Der Khedive ist vorgestern von Venedig nach Mailand abgereist.

Spanien.

Aus Barcelona wird gemeldet, das Verfahren gegen die Anarchisten Vaccherini, Nombiela und GEsteve, die der Urheberschaft an dem Attentat gegen den Marschall Martinez Campos bezichtigt wurden, sei wegen mangelnder Beweise eingestellt worden.

Bulgarien.

Der Minister⸗Präsident Stoilow bezeichnete in einer in Philippop el gehaltenen Rede als Programm der Regierung die Erhaltung der nationalen Dynastie, die Aufrechterhaltung der Verfassung und der Gesetze sowie die Besserung der Finanzen. Die Regierung werde die Anleihen nur zu den bei ihrer Aufnahme angegebenen Zwecken verwenden, die direkte Steuerlast zu vermindern und die indirekten Staatseinnahmen zu erhöhen suchen. Der Minister gab ferner die Erklärung ab, daß die Regierung, nachdem sie hierzu die Bewilligung der betheiligten Staaten eingeholt haben werde, bei ö zöllen einen Zuschlag von 15 Procent, sowie eine Gewerbesteuer von den Angehörigen fremder Staaten zu erheben beabsichtige.

Dänemark.

Bei dem vorgestrigen Empfang der Mitglieder des Reichstags anläßlich der silbernen Hochzeitsfeier des Kron⸗ prinzlichen Paares brachten die Präsidenten beider Kammern die Glückwünsche des Reichstags dar. Der Kronprinz dankte allen Mitgliedern des Reichstags, weil sie, obwohl dieser nicht tage, die Reise nach Kopenhagen nicht gescheut hätten. Er und seine Gemahlin erblickten darin ein gutes Omen für ihr künftiges Leben und eine Nachwirkung der erfreulichen Be⸗

ebenheiten des letzten Frühlings, durch die den traurigen, seit

, Zeit das Volk entzweienden politischen Zwistigkeiten ein Ende bereitet sei. Der Kronprinz schloß mit dem Wunsch, daß das Resultat der ferneren Arbeiten des Reichstags der gesammten Nation zum Nutzen und Segen gereichen möge.

Bei der großen Galatafel, die am Sonnabend im Residenz⸗ schloß Amalienborg stattfand, trank der König auf das Wohl des Kronprinzen und der Kronprinzessin. Der Kronprinz dankte und trank auf das Wohl seiner geliebten Eltern. Darauf sprach der König seinen Dank aus für die Anwesen⸗ heit der erhabenen Fürstlichkeiten, die anläßlich der silbernen Hochzeit sein Haus besuchten. Der * Heinrich von Preußen sagte in seinem Trinkspruch, er werde einen Gruß e seinen Bruder, Seine Majestät den 3 überbringen; er leere sein Glas auf das Wohl der dänischen Majestäten, auf das Glück des dänischen Volks und besonders auf das Wohl⸗ ergehen des hohen Jubelpaares. Um 7a Uhr Abends fuhren sämmtliche Fürstlichen Herrschaften unter der Eskorte von Husaren durch die Stadt, um die Festillumination und das roßartige Feuerwerk am Hafen, wobei auch die fremden

. iffe mitwirkten, zu besichtigen.

er König von Schweden und Norwegen ist

gestern , . und der Großfürst Thronfolger in

. n des Prinzen Christian von Dänemark estern Abend 19 Uhr von Kopenhagen wieder abgereist. Der 3 Heinrich von Preußen ist heute Vormittag

e Uhr von Kopenhagen abgereist.

Amerika.

Der chilenische Senat hat nach einer Meldung aus Santiago eine Amnestie angenommen.

von dieser glücklichen Stätte an

Asien.

Aus To kio von vorgestern meldet die „Agenzia Stefani“, der italienische Gesandte habe im Einvernehmen mit dem , Fer Gesandten dem , . Minister des

uswärtigen Vorschläge der chinesischen Regierung 166 Koreas überreicht. Die japanische Re ö. werde die Vorschläge in Erwägung ziehen und habe sich die Antwort vorbehalten. .

In Shanghai vorgestern eingetroffenen Nachrichten aus Söul zufolge habe der japanische Gesandte bei der Koreanischen Regierung beantragt, die Zu rück hn der chinesischen Truppen zu , Auf die Weigerung der Koreanischen Regierung habe ein kurzer Kampf in Söul stattgefunden, infolge dessen die japanischen Truppen den Palast, in dem sich der König befunden habe, in Besitz ,, hätten. Der letztere habe sich an die europäischen

ertreter mit der Bitte um Vermittlung gewandt.

Die , e . in London hat vor⸗ gestern folgende n,. aus Yokohama erhalten: Infolge einer schweren Provokation seien drei japani sche Kriegs⸗ schiffe gezwungen fewele chinesische Kriegsschiffe bei

ontao anzugreifen sie hätten ein chinesisches Kriegs⸗ chiff erobert und ein Transportschiff mit Soldaten in den Grund gebohrt. Die anderen chinesischen Schiffe e. ent⸗ kommen. Die japanischen Kriegsschiffe seien unbeschädigt.

Aus Shanghai von gestern meldet das y Bureau“ über das See V am Freitag; Drei ö che Kriegsschiffe seien am 2. d. M. bei Asan auf die arne Kriegsschiffe Chenyuen“ und „Kotse“ . einen Aviso ge⸗ stoßen, die sieben Transportschiffe beg eitet hätten. Es J zum Kampfe gekommen, der „Chenyuen“ habe sich urückgezogen, der „Kotse“ und sechs Transportschiffe 6 entkommen. Der chinesische Aviso sei nach hartnäckigem Kampf genommen, das chinesische Transportschiff (Kowshung“ von den japanischen Schiffen mit Torpedos beschoffen worden; letzteres Schiff sei bei der Shopiont⸗Insel 9 mit 1500 Soldaten gesunken, wovon nur 40 durch das ranzosi⸗ sche Kanonenboot „Lion“ gerettet worden seien. Alle an Bord des „Kowshung“ befindlichen Europäer hätten in dem Kampf den Tod gefunden. An demselben Tage hätten die japanischen Truppen die Chinesen bei Asan an⸗— gegriffen, weitere Nachrichten über diesen Kampf fehlten.

Der britische Kreuzer „Porpoise“ ö gestern von Shanghai abgegangen, um die Engländer in Chefoo zu schützen.

Afrika.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Massowah begehe die dortige italienische Kolonie Festlichkeiten anläßlich der Einnahme von Kassalg, die auf die Abessinier einen tiefen Eindruck gemacht habe. Die Häuptlinge von Tigreh hätten an den General Baratieri Glückwünsche gesandt. Die aus Kassala entflohenen Derwische seien nach dem Oberlaufe des Athara geflüchtet. Der Gesundheitszustand des Operations⸗ Korps sei ausgezeichnet, die Verwundeten befänden sich auf dem Wege der Heilung. Der General Baratieri werde am 29. d. M. in Keren erwartet.

Aus Saint Louis am Senegal ist in Paris die Nach⸗ richt eingetroffen, Alikari, der Marabout von Bosso im Süden von Bandjagara, der den heiligen Krieg gepredigt hatte, habe der ihm entgegentretenden französischen Truppen⸗ abtheilung eine Niederlage beigebracht. Der Kommandant von Segu habe darauf , , , abgesandt. Diese hätten Bosso erobert und im Gefecht Alikari mit 500 seiner Leute getödtet. Auf französischer Seite seien ein Europäer und acht eingeborene Tirailleurs gefallen. Außerdem seien 6 Offiziere, 15 europäische Soldaten und 128 Tirailleurs verwundet worden.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ebensowenig wie bei Börsengeschäften zwischen einem als Selbstkontrghenten auftretenden Banquier und seinem Kunden ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Zivilsenats vom 18. Mär; 1894, bei solchen Geschäften zwischen dem als Kom missionär auftretenden Banquier und seinem Kommittenten die Einrede des unklagbaren Differenz spiels grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn der Kommissionär zu seiner eckung mit. Dritten dem Gegenstande nach mit den Spielgeschäften übereinstimmende Geschäfte abgeschlossen hat. „Ist der Kommissionsaustrag nur die äußere Form, unter der sich die ausschließlich auf Ziehung von Differenzen, nicht aber auf, den der Form entsprechenden Geschäftsinhalt gerichtete übereinstimmende Absicht der Kontrahenten verbirgt, so kommt es darauf, daß der wahre Kom⸗ missionsvertrag die Einrede des Differenzspiels nicht zulassen würde, nicht an; denn es liegt dann ein Auftrag zur Abschließung von Ge— schaͤften für Rechnung des Auftraggebers auf der einen Seite und ein Eintritt in das aufgetragene Geschäft von der anderen Seite in Wahr— heit nicht vor, vielmehr bedienen sich die Kontrahenten der Formen des Kommissionsvertrags nur zum Schein, um den die Rolle des Kemmissionärs Uebernehmenden in die Lage zu setzen, dem andern neben der sich ergebenden Differenz, Provision, Courtage und Auslagen in Rechnung stellen zu dürfen, gleichwie wenn er dessen Kommissionär gewesen wäre, während es sich in Wahrheit nur um zwischen Beiden vereinbarte Spielgeschäfte handelt. Die von dem Kommissionär zu seiner Deckung etwa mit Dritten geschlossenen, dem Gegenstande nach mit den Spielgeschäften übereinstimmenden Ge⸗ schäfte sind selbstverständlich für das Rechtsverhältniß zwischen den um die Differenz spielenden Kontrahenten ohne Bedeutung. Auch schließt der Abschluß solcher Deckungsgeschäfte die bloße Spielabsicht der Hauptkontrahenten nicht aus. (480 /93.)

In Bezug auf die §§ 701 und 702 des Preuß. Allg. Land⸗ rechts II1: ö „Wegen bloß mündlicher Beleidigungen oder Drohungen, in⸗ gleichen wegen geringerer Thätlichkeiten sollen Eheleute gemeinen Standes nicht geschieden werden. Auch unter Personen mitt leren und höheren Standes kann die Scheidung nur alsdann statt finden, wenn der beleidigende Ehegatte sich solcher Thätlichkeiten und Beschim fungen ohne dringende Veranlassung muthwillig und wiederholt schuldig macht! hat das . IV. Zivilsenats, durch Urtheil vom 5. April 1894 ausgesprochen: Der Unterschied, wie ihn das Gesetz zwischen Leuten des gemeinen und dent mittleren Standes macht, bestimmt sich je nach den äußeren Lebensverhältnissen, der Erziehung, der empfangenen Bildung und der sich danach ergebenden Denkungs⸗ und Gefühlsweise des Einzelnen; das Gesetz , daß Leute, die nach diesen Richtungen hin auf einer ge, Stufe stehen, für Beleidigungen und Thätlichkeiten leichterer Art weniger empfänglich sind . ihnen infolge der widerfahrenen Unbill die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft nicht unmöglich wird. Ob jene Voraus— setzungen nach der einen oder anderen Seite zutreffen, ist in jedem einzelnen Falle auf thatsächlicher Grundlage zu beurtheilen. (IV. 428 / 953.)

Entscheidungen des Ober⸗Berwaltungsgerichts.

Trinkgelder an Dienstboten und Gewerbegehilfen die feitens 66. Dienstherrschaft auf die Trinkgelder k Lohn oder statt desselben nicht angewiesen sind beispielsweise die den Pferdebahnschaffnern von den Fahr asten zufließenden Trink⸗ gelder, sind, nach einer Entscheidung des Sber⸗Verwaltun ogerichts, V. Senats, 2. Kammer, vom 21. Bezember 1595, regelmäßig nicht als e,, flichtiges Einkommen zu erachten. Zensit empfängt als Schaffner einer Pferdebahngesellschaft Gehalt und Dienstkleidung, wofür bei der Steuerveranlagung 27 6 berechnet sind. Hierzu wurde eine Trinkgelder Einnahme von mindestens 124 6 jaͤhrlich gerechnet, und diese Hinzurechnung wurde von der Berufungskommission gebilligt. Der Be chwerde des Steuerpflichtigen gab das Sber⸗

erwaltungsgericht statt, indem es begründend ausführte: „Trink gelder sind an und für sich freiwillig geleistete Zuwendungen, die ein nach z 15 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 steuer⸗ pflichtiges Einkommen, wie Lohn oder Arbeitsverdienst der Gewerbe⸗ geh fen und Diensthoten, nicht hervorbringen, die auch nicht aus

echten auf periodische Hebungen eder Vortheile irgend welcher Art entspringen. Denno ist vom Ober, Verwaltungsgericht anerkannt, daß im gewerblichen und Verkehrsleben sich Gewohnheiten entwickelt haben, die es gestatten, sog. Trinkgelder als Verdienst der Betheiligten anzusehen und demgemäß als steuerpflichtiges Ein⸗ kommen im Sinne des § 15 Eink⸗St. G. zu behandeln. Diese Auffassung ist aber zugleich an die Voraussetzung gebunden, daß die Betheiligten auf die „Trinkgelder als Nebeneinnahmen neben dem Lohn oder statt desselben angewiesen sind, möge dies ausdrücklich bei Entstehung des Lohnvertrags zwischen dem Dienstherrn und dem Dienstnehmer ausgemacht oder, dem Herkommen ent prechend, beider⸗ seits so verstanden sein Dies ist bei Pferdebahn⸗ schaffnern notorisch nicht d Fall, wie beispielsweise auch die Dienstboten in Privathäusern auf die ihnen zufließenden Trinkgelder nicht angewiesen sind. Auch die Annahme eines bezahlten Nebenerwerbs des Schaffners ist abzuweisen, da es an jeglicher Lohn⸗ verabredung fehlt. Endlich kann den Trinkgeldern auch nicht der Charakter von Einkommen aus Rechten auf periodische Hebungen und Vortheile irgend welcher Art insoweit beigelegt werden, als etwa ein Theil derselben zwar schenkungsweise aber mit einer Nachhaltigkeit fließt, die die Einrichtung des Hauswesens darauf zu gründen gestatten soll. Denn letzteres Merkmal ist nicht ein solches, das willkürliche Zuwendungen im allgemeinen anrechnungsfähig macht, sondern nur da verwerthbar, wo es sich um wiederholte Gratifikationen an Beamte handelt.“ (B. 2233/93.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Promotionen in den Fakultäten der preußischen Universitäten.

. (Stat. Korr.) In den 265 Semestern von Michaelis 1879 bis Ostern 1892 wurden promoviert: in der evangelisch-theologischen Fakultät 52 (davon Kiel 2, Marburg 3, Berlin, Breslau, Königs—⸗ berg je 5, Halle, Greifswald je 7. Göttingen 8, Bonn 10; in der katholisch⸗theologischen Fakultät 20 (davon Breslau H, Münster 15. Bonn O); in der juristischen Fakultät 74 (davon Kiel und Königsberg je 5. Marburg 9. Greifswald 15, Bonn 16, Halle 25. Breslau 34, Berlin 84, Göttingen 781); in der medizinischen Fakultät 4445 (davon Marburg 209, Königsberg 223, Breslau 246, Göttingen 272. Kiel 380, Halle 381, Bonn 616, Greifswald 618. Berlin 1590); in der philosophischen Fakultät 4215 (davon Münster 145, Greifswald 180, Kiel 204, Königsberg 269, Bonn 283, Breslau 325, Marburg 454, Göttingen 576, . 848, Halle 94). Die verhältnißmäßige Häufigkeit der Pro⸗ motionen in den Fakultäten wird zweckmäßigerweise nicht auf Grund der Durchschnittsfrequenz berechnet, fondern auf Grund der. Zahl der etwa im gleichen 5 mit dem Fakultätsstudium Fertiggewordenen. Biese Zahl, die nach einer hier nicht weiter zu erörternden Methode näherungsweise berechnet werden kann, betrug in der evangelisch-theologischen Fakultät ungefähr 3800, in der katholisch-theologischen Fakultät 765, in der juristischen 6760, in der medizinischen 770 und in der philosophischen etwa 8800. Nach diesen Näherunnswerthen rechnet sich heraus, daß unter je 1000, die das Studium aber gihfsen hatten, promoviert haben:

n der evangelisch⸗theologischen Fakultät... 14 katholisch⸗theologlschen Fakultät... 26 zur fishen Janni 144 medinmischen Fakultc. . . 932

n en nn,,

Hierbei sind alle Promotionen auch älterer, schon in Berufsausübung begriffener Männer mit eingerechnet, was indessen, mit Ausnahme etwa der medizinischen Fakultät, nicht von Belang, an sich aber auch durchaus sinngemäß ist. In der philosophischen Fakultat würde die Verhältnißzahl der Promotionen thatsächlich wohl größer sein, wenn man diese streng auf die Zahl der Vollstudenten dieser Fakultät be⸗ ziehen könnte; andererseits promovieren in der philosophischen Fakultät aber auch Angehörige anderer Fakultäten.

Im Allgemeinen ist das Promovieren bei den Medizinern noch heute in . weitem Umfang üblich; 93 ½υ von ihnen erwerben den Dokortitel, mit dem ja der Volksmund kurzweg ihre berufliche ef ng, bezeichnet. Die namentliche Liste der Medizinalpersonen, die im „Medizinalkalender“ abgedruckt ist, bestätigt die Häufigkeit des Doktortitels bei Aerzten. Eine Auszählung der Liste daraufhin ergiebt, daß unter je 1009 Aerzten 954 jenen Titel führen. Nächst den Medizinern streben die Angehörigen der philosophischen Fakultät, von diesen etwa jeder zweite, am häufigsten nach dem akademischen Grade, darunter eine nicht kleine Zahl pon solchen, die die Universität nicht zum Zweck einer besonderen Berufsvorbildung, sondern zur Erlangung und Vertiefung der allgemeinen Bildung be—⸗ suchen und dann gern mit dem akademischen Grade den ze n,, der Universitätsstudien kenntlich machen. Von den Juristen erwirbt etwa jeder siebente den Doktortitel; früher, in der ersten Hälfte der achtziger Jahre, war das indessen viel häufiger; in neuerer Zeit ist es wieder etwas aus der Mode gekommen.

Im ganzen sieht man an den vorgeführten Zahlen, daß auf den akademischen Grad des Doktors noch immer ein großes Gewicht elegt wird. Zur . dieser Würde werden ganz beträcht⸗ iche Kosten aufgewendet. echnet man die Promotionsgebühren, die Druckkosten für die Dissertation und die sonst noch mit der Promotion verbundenen oder freiwillig übernommenen Nebenkosten nur etwa auf durchschnittlich 450 S, so haben in den obengenannten 25 Semestern die 9706 in Preußen rite , , . für Er⸗ werbung des Doktorgrades nicht weniger als 436 009 M6. baare Kosten aufgewendet. Der Drang nach akademischen Würden ist dem Deutschen vornehmlich eigen. an sieht, daß er sich außer den wissenschaftlichen Arbeiten auch noch einer nennengswerthen Selbst⸗ e rung unterzieht, um die Ehre des akademischen Grades zu

tzen.

Internationaler Kongreß für Arbeitsunfälle und soziale Versicherung.

Auf Vexanlassung dez italtenischen Handels⸗Ministeriums hat der permanente Ausschuß, welcher im Jahre 1889 gelegentlich des ersten internationalen r . für Arbeitsunfälle in Paris zusammentrat entschieden, den dritten Kongreß der zweite wurde bekanntlich im Jahre 1891 in Bern gehalten am 1. Oktober d. J. in Walland stattfinden zu lassen, woraufhin sich in letzterer Stadt ein Drganisationsautzschu mit dem Bürgermeister von Mailand Herrn G. in als Präsidenten, und den . Senator Graf Annoni und Abgeordneter (früherer Finanz⸗Minister) Luzzatti, als Vize⸗ Präsidenten, gebildet hat.

Der Organisationgausschuß hat im Verein mit dem ermanenten Ausschuß ein Rundschreiben nach sämmtlichen Ländern er⸗ 96 assen, worin er den Zweck des Kongresses darlegt Und die eiter und Vertreter von, Unfall versicherungsgesellschaften, Kranken⸗ lassen und . industriellen Unternehmungen, Gelehrte, kurz alle diejenigen zur 4 einladet, welche sich für die Frage der Unfallverhütung und der ilderung der durch Unfälle, Krankheit und Altersschwäche entstehenden Leiden der Arbeiter, und die damit ver⸗ bundene Statistik und Gesetzgebung aller Lander interessieren.

Die auf dem Kongreß zu besprechenden Gegenstände sind r zahlreich, und erste Autoritäten Italiens, Deutschlands, Oesterreichs, , ,,. rankreichs, der Schwei. Belgiens, Rußlands ꝛc. haben in bereitwilliger Weise ihre Mitwirkung als Berichterstatter zu esagt. Um an dem org rh theilzunehmen, wende man sich an den rga⸗ nisations· Ausschuß Monsieur le Maire, Congrös des Accidents, Milan). . beträgt 8 6, wofür jedes Mitglied, ob an⸗ wesend oder nicht, auch auf die die Berichte und Verhandlungen ent—⸗ haltenden und später in , ,. Sprache herauszugebenden

ande Anspruch hat. Die Anmeldung muß spätestens bis zum 20. September geschehen.

ür die persönlich Theilnehmenden werden vom Organisation s

Autzs spezielle Preisermäßigungen bei den verschiedenen Bahn⸗ behörden erwirkt werden.

Neben den schon oben erwähnten Autoritäten der meisten Länder Europas haben auch verschiedene Regierungen das Erscheinen ihrer Delegirten auf dem Kongreß zugesagt, fo daß der gute Erfolg der⸗ selben im voraus als ö angenommen werden darf.

Zur wirthschaftlichen Lage der Arbeiter im Jahre 1893.

Dem. Jahresbericht der Königlich preußischen Regierungs- und Gewerberäthe und Bergbehörden für das Jahr 63 . wir ferner folgende Mittheilungen über Berlin und Charlotten“ burg. Die am Schlusse des Berichtsjahres vorgenommene Zahlung der Fabriken dieses Aufsichtsbezirks und der in ihnen beschäftigten. Arbeiter hat. ein günstigeres Ergebniß gehabt, als im Vorjahre. Ende 1892 war eine Verminderung der männlichen Arbeiter um 2766 Personen zu verzeichnen, während die letzte Zählung eine Vermehrung um 32 Fabriken, 839 männliche und 1797 weibliche Arbeiter ergiebt, sodaß sich das Gefammt— ergebniß für Berlin und Charlottenburg auf 4444 Fabriken mit 191 160 männlichen und 34949 weiblichen Arbeitern stelt. Die Zahl der in den Fabriken Berlins und Charlottenburgs beschäftigten jugendlichen Arbeiter von 14 bis 165 Jahren betrug überhaupt 7433 (4 66), davon waren männlich 4560 (= 103) und weiblich 2873 (4 169). Kinder unter 14 Jahren waren über⸗ haupt nur 15. 3. 18) beschäftigt; davon waren 15 männlich (— 18) und 2 weiblich, Von den jugendlichen Arbeitern waren u. a. be= schäftigt in der Industrie der Metallverarbeitung 1229, nämlich 1048 männliche und 181 weibliche; in der Industrie der Maschinen, Werk- zeuge, Instrumente, Apparate 1246, nämlich 1187 männliche und 39 weibliche, in der Textilindustrie 50os, davon 201 männ⸗ liche und 307 weibliche; in der Papier- und Leder- industrie 1086. davon 479 männliche und Ho? weibliche; in der Industrie der Bekleidung und Reinigung 1417, davon 102 männliche und 13165 weibliche. Die Zahl der in den Berlin-Charlottenburger Fabriken beschäftigten Arbesterinnen über 16 Jahre betrug überhaupt 32076 (4 3029); davon waren bis 21 Jahre alt 13 813 (4 2775 und über 21 Jahre alt 18263 (4 2654). Die Zahl der Arbeiterinnen hat in den Jahren 1880-1890 andauernd erheblich zugenommen; von da ab ist, die Zunahme geringer geworden. Von Einfluß auf diese Verhältnisse In namentlich die Textil⸗, die Papier⸗ und Leder⸗ am meisten aber die Bekleidungsindustrie gewesen. Von 32076 erwachsenen Arbeiterinnen wurden 11 829 in der Industrie der Bekleidung und Reinigung, 6293 in der Papier⸗ und Leder—⸗ industrie, 4691 in der Textilindustrie, 200 in den polygraphischen Gewerben und 2145 in der Metallverarbeitung beschäftigt, während die Zahl der auf die übrigen Industriezweige entfallenen Arbeiterinnen verhältnißmäßig gering ist. Was die Arbeiterschaft im allgemeinen be⸗ trifft, so findet sich die hauptsächliche Zunahme mit 1140 männlichen und 299 weiblichen Arbeitern in der Maschinenindustrie, mit 521 männlichen und 23 weiblichen in der Nahrungsmittelindustrie, mit 241 männlichen und 978 weiblichen in der Industrie der Bekleidung und an enn mit 113 männlichen in der Textilindustrie. Eine Abnahme hat kei f n . in den polygraphischen Gewerben mit 768 männlichen und 270 weiblichen und in der Industrie der Steine und Erden mit 201. männlichen und 44 weiblichen Arbeitern. Die Arbeitszeit geht in Berliner Fabriken nur in verhältnißmäßig wenigen Fällen über zehn Stunden hinaus und überschreitet elf Stunden nur selten (Brauereien, Fleischverarbeitung, Dekaturen). Nachtarbeit kommt nur in den kontinuierlichen Betrieben, den Jeitungs⸗ druckereien und in einigen chemischen Fabriken vor. Ber Be⸗ richt hebt hervor, daß das Bestreben besteht, Tagelshne mög— licht zu vermeiden und Stücklöhne einzuführen. Aus den Arbeitsordnungen geht hervor, daß in den meisten Fällen von beiden Seiten, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, von der esetz⸗

Anlagen, jugendliche

. von 317 auf. 381 gestiegen,

ebenso die jugendlichen Arbeiter von 1768

auf 202. In 266 Anlagen wurden 3115 Arbeiterinnen

beschäftigt gegen 30290 Arbeiterinnen in 294 Anlagen im Jahre 1892.

Unter den jugendlichen Arbeitern von 14— 16 Jahren waren 16519

(4 297) männlich und 492 (4 1) weiblich. Von den Arbeiterinnen

über 16 Jahren waren 1429 (4 47) bis 21 Jahre alt und 1686 (4 48) über 21 Jahre.

Zur Arbeiterbewegung.

Der in Witten abgehaltene Delegirtentag rheinisch⸗westfäli⸗ scher Knappenvereine beschloß, wie der Generalanz. f. Dtmd.“ mel det, einstimmig, von der Gründung eines christlichen unparteiischen Knappenbundes abzusehen und die Sache des alten Verbandes deutscher Bergarbeiter zu fördern.

Aus Schlotheim i. Th. wird dem „Vorwärts“ über den dortigen Seilerausstand berichtet, daß sich jetzt die im Hause be⸗ schäftigten Arbeiter den Ausständigen angeschlossen haben. Die 6 der zu Unterstützenden beträgt 72 männliche und 61 weibliche Per= sonen. Die Produktion soll völlig lahmgelegt und die Vorräthe sollen erschöpft sein. ]

Hier in Berlin wurden am Freitag in 33 sozialdemo—⸗ kratischen Gewerkschaftsversammlungen Beschlüsse im Sinne der Fortdauer des Bierboykotts gefaßt.

Aus Paris schreibt man der Köln. Ztg.: 350 Arbeiter der Spinnerei Detraux bei Arras sind ausständig, weil die Ar⸗ beitszeit um zwei Stunden gekürzt wurde und entsprechende Lohn⸗ abzüge stattfanden. ; ; J

ul Königinhof in Böhmen berichtet man dem „Vorwärts“, daß der Ausstand der Arbeiter der Neurettendorfer Seiden fabrik beendet ist, daß aber eine Anzahl der Ausständigen nicht wieder eingestellt wurde.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Grnteergebniß der Kolonie Neu⸗Süd⸗Wales.

Einer Veröffentlichung des Regierungs⸗Statistikers der Kolonie Neu⸗Süd⸗Wales über das dortige Ernteergebniß 1893/94 entnehmen wir folgende Angaben: . d

Das im ganzen unter Kultur befindl Land wird 1206992 Acker 2 Davon waren 2 J ö. mit Weizen 593 S190 Acker, M 20h 885

Der Gesammtertrag an Weisen wird auf 6 bo 715 Bushel ge⸗ schatz ka? ine gr fe fr ben er. . Der Ertrag der vorjährigen Ernte stellte sich auf 5 817 457 Bushel für 452 921 Acker oder 15,05 Bushel für den Acker. Im übrigen sind folgende Erträge erzielt worden: W , . e 7ol 890 . 195 , 821 Der Ertrag von Kartoffeln wird auf 83 838 Tonnen, das sind 3,2 englische Tonnen für den Acker berechnet.

Ernteergebniß in der Kolonie Tasmanien.

Die mit Weizen, bebaute Fläche wird auf 55 312 Acker geschätzt d. i. 3585 Acker weniger als im e r., Das Ergebni ki

auf 833 771 Bushel, d. i. I6. 07 Bushel per Acker und 184 575 Bushe weniger als im Vorjahre. Im übrigen sind folgende Erträge erzielt

worden: aa n bau fläche. Ergebnisse. Gerste .. . 4 876 Acker 110174 Hir 6 d S3 729) wanne, 9 1266 Kartoffeln 18 065 76 769 t

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Masxregeln.

: Preußen.

Der. Regierungs⸗Präsident zu Oppeln hat in einer unterm 39. Juni 1894 erlassenen Rundverfügung angeordnet, daß die Be⸗ schäftigung landwirthschaftlicher Arbeiter aus ußland nur unter folgenden Bedingungen gestattet wird:

1) Von den Arbeitern bezw. den sie begleitenden Führern ist ein Attest der zuständigen russischen Polizeibehörde vorzulegen, durch welches erwiesen wird, daß der Herkunftzort der Arbeiter n,

2) auf Kesten der Arbeiter bhejw. ihres Führers oder des Arbeit- i, ist durch einen deutschen Arzt beim Eintritt in das Inland estzustellen, daß ein Verdacht bezüglich der Person der Arbester auf Cholergerkrankung und bezüglich ihrer Sachen auf Verunreinigung durch Choleradejektionen ausgeschlossen ist.

Die Grenzzollämter wurden erfucht, die betreffenden Arbeiker⸗ trupps nicht eher in das Inland eintreten zu lassen, als bis die er⸗ wähnte Untersuchung stattgefunden hat und nach ärztlichem Befund gegen den Eintritt Bedenken nicht obwalten, während die Prüfung der Bescheinigungen des Herkunftöorts durch die Poltzeibehörhe vor der Vornahme der Untersuchung zu veranlassen ist.

Bezüglich des Durchzug russsscher, für andere Regierungs- bejir ke des Inlandes bestimmter Arbeiter findet die obige Ver= fügung sinngemäße Anwendung.

. Indien. (Großbritannien.)

Die Regierung zu Bombay hat durch Verordnung vom 29. Juni 1594 in den Häfen der Präsidentschaft Bombay, einschließlich Sindh, bis auf weiteres über Provenienzen von Hongkong Quarantäne gegen Pest verhängt.

Spanien.

Durch Königliche Verordnung vom 18. Juli 1894 ist wegen Auf— tretens des gelben Fiebers auf Trinidad (kleine Antillen Quarantäne angeordnet worden für die von dieser Insel und einem Umkreis von 169 Km nach Spanien kommenden Schiffe, und zwar ohne Rücksicht auf den Tag der Abfahrt von Trinidad und auf die Art des Gefund⸗ heitspasses der Schiffe. ö

ürkei.

Gegen Ankünfte aus dem finnischen Meerbusen, welche von dort seit dem 23.5. Juli 1894 abgefahren sind, ist eine in den Lazareth⸗ häfen von Klazomenä, Beirut und Tripolis (Afrika) abzuhaltende . von * . . eisende aus Curopa haben sich in Mustafa Pascha und Zibeftche einer 24 stündigen Beobachtung zu unterziehen. 4 ö

Der bulgarische Ge . lgende Maßnah

Der bulgarische Gesundheitsrath hat folgende Maßnahmen gegen

die Einschleppung der Cholera aus der 33 a, . 9 I) Reisende, welche aus der Türkei mit dem gewöhnlichen Zuge

kommen, unterliegen einer strengen ärztlichen Untersuchung.

. Orienterpreßzug hat freien Zutritt, wenn in Adrianopel keine deisenden eingestiegen sind. Im anderen Falle unterliegen bie , der ärztlichen Untersuchung.

3) Waaren aus der Türkei unterliegen weder einer Quarantäne noch der Desinfektion.

4 Die im R-Anz. Nr. 295 vom 11. Dezember v. J. auf⸗ geführten Gegenstände, deren Einfuhr in Bulgarien verboten war, werden nicht zugelassen, wenn sie aus dem Vilayet Adrianopel kommen. Ausgenommen sind getrocknete Früchte.

Cholera.

Danzig, 28. Juli. Bei dem am 26. Juli in Klein Plehnendeorf erkrankten Holjwächter aus Bohn sack (vergl. Nr. I75 d. Bl.) ist dem W. . T. B. zufolge die Cholera bakteriolo⸗ gisch festgestellt. Choleraperdächtig erkrankt sind je eine Frau in

horn und in Flatow.

St. Petersburg, 28. Juli. An Cholera erkrankten bezw. starben nach dem Bericht des W. T. B. in der Zeit vom 22. bis 258. d. M. in St. Petersburg 453 bezw. 156, vom 26. bis 26. . M. in Kronstadt 33 bejw. 19, vom 15. bis 21. d. M. in Warschau 120 bezw 61, in den Gouvernements St. Petersburg 415 bezw. 60, Warschau 366 bezw. 183, Lomsha 5 bezw. 4, Grodno 20 bezw. 11, Kowno 609 bezw. 33, owgorod 10 bezw. 8, Tula 3 bezw. 0. Vom 8. bis 14. d. M. in den Gouvernements Kielce 115 bezw. 90, leb 74 bezw. 335. Livland 0 bezw. l, Astrachan 4 bezw. 1. Vom 8. bis 21. d. M. in Kurland 44 bezw. 23, in Estland 57 bejw. 28. Vom 16. bis 27. d. ö in Olonejz 29 bejw. 11. Vom 16. bis 26. d. M. in Siedletz 4 bezw. 2. In folgenden Gouvernements erkrankten er, , . tarben aus St. Petersburg und Warsch au een, . Personen, während die lokale . , gesund blieb. Vom 11. bis 21. d. M. in Kiew 3 bezw. 2. vom 14 bis 16. d. M. in Mohilew 1 bejw. 1, vom 15. bis 18. d. M. in Orel 1 bezw. 1, vom 8. bis 14. d. M. in PSskow 1 bejw. J, vom 15. big 21. d. M. in Jaroslaw 3 bejw. 2, vom 15. bis 22. d. M. in Smolensk 1 bejw. 1.

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. 8. M. gestellt 11074, nicht rechtzeitig gestellt 24 Wagen. In , , sind am 27. d. M. gestellt 3590, nicht recht

zeitig gestellt keine Wagen.

wangs⸗Versteigerungen.

25. Juli das im Grundbuch von ö Band Nr. 110 auf den Namen des im Konkurg befindlichen Bauunter⸗

3 . Beim . Amtsgericht 411 Berlin 1

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e.