für den Arbeiter entrichtete Theil seiner Lebens⸗ versicherungsprämie nicht anrechnungsfähig.
Der Jahresarbeitsverdienst eines aushilfsweise, aber nicht während des vollen, dem Unfall 3 ,. Jahres in dem Betrieb eines Güterpackers beschäftiglen Arbeiters ist in der Weise fessetelt worden, daß zunächst der Satz von 2 S6 25 8 als durchschnittlicher täglicher Arbeitsverdienst angenommen wurde, da dem Kläger gleich⸗ artige, ebenfalls nur aushilfsweise thätige Arbeiter in der
aglichen Zeit einen Tagelohn von 2 MM bis 2 MS 50 8 ver⸗ ienten. iese Zahl ist dann, da Arbeiter von der Art des Klägers nur aus besonderen Anlässen und bei eintretendem a eingestellt worden sind, also nicht zu den das ganze Jahr hindur regelmäßig beschäftigten Arbeitern gehören, gemäß 5 3 Absatz Z des Unfallversicherungsgesetzes mit 300 vervielfacht worden.
Bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes mehrerer in einem Bernsteinbergwerk verunglückter Bergleute ist ange⸗ nommen, daß die übliche Betriebsweise für den das ganze Jahr regelmäßig beschäftigten Arbeiter eine Anzahl von
Il15 Arbeitstagen ergeben habe, da der Betrieb in gewissem
Umfang auf Sonntagsarbeit angewiesen war, die Verunglückten auch im Durchschnitt an 15 Sonn⸗ tagen während des letzten Jahres voll gearbeitet hatten (G 3 Abs. 2 des Unfallversicherungsgesetzes).
Die Zahl der bei der Berechnung des Jahresarbeits— verdienstes zu ermittelnden Arbeitstage kann für die verschiedenen Gattungen der Arbeiter ein und desselben Betriebes eine verschiedene sein, und es muß erforderlichenfalls diesen Verschiedenheiten durch eine In⸗ dividualisierung der Arbeitsthätigkeiten Rechnung getragen werden. Hiernach ist im einzelnen Falle zu prüfen, ob ein Verletzter etwa einer Gattung von Arbeitern angehört hat, welche aus bestimmten, in der Art ihrer Betriebsthätigkeit beruhenden, nicht vorübergehenden Gründen eine besondere Zahl von Arbeitstagen geleistet haben. . ö
Der anrechnungsfähige Jahresarbeitsverdienst eines Betriesbeamten (Steigers) ist nach Maßgabe einer Beschäftigungszeit desselben von 365 Arbeitstagen berechnet worden, weil nach der Betriebsweise der Grube der Kläger durchschnittlich an sämmtlichen 365 Tagen des Jahres in Thätigkeit zu treten hatte.
Ein Versicherter, der bereits eine Rente für einen von ihm früher erlittenen Unfall bezieht und nunmehr durch einen zweiten Betriebsunfall die ihm noch verbliebene Erwerbsfähigkeit vollständig verliert, hat für diesen zweiten Unfall allein die volle Rente von 1090 Proz. zu beanspruchen.
Die behördliche Erhöhung des gemäß § 6 Absatz 3 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom 5. Mai 1886 fete ehren durchschnittlichen Jahresarbeitsver⸗ dienstes begründet keinen Anspruch auf Erhöhung der früher festgesetzten Renten. .
Die Herabminderung einer Rente auf Grund des § 65 des Unfallversicherungsgesetzes kann nur bei gleich— zeitiger Festsetzung der neuen Rente erfolgen; eine Zerlegung des Minderungsakts in der Weise, daß zunächst nur die frühere Rente aufgehoben und demnächst durch einen besonderen Bescheid die neue herabgeminderte Rente festgesetzt wird, ist nicht zulässig.
Bei der Abschätzung der durch die Folgen eines Unfalls herbeigeführten Beschränkung der Erwerbsfähigkeit muß unter Umständen auch eine vom Arzte verordnete Nachkur mitberücksichtigt werden, insbesondere dann, wenn der Verletzte dadurch in der Uebernahme einer dauernden Arbeit gehindert wird.
Von der Ertheil ung eines berufungsfähigen Be— scheides kann bei dem Eintritt von Veränderungen ab— gesehen werden, welche lediglich zusammenhängen:
I) mit der Vollendung des sechzehnten Lebensjahres
des rentenberechtigten jugendlichen Arbeiters und der damit verbundenen Rentenerhöhung G6 6 Abs. 3 letzter Satz des Unfallversicherungsgesetzes;
2) mit der Zurücklegung des fünfzehnten Lebensjahres seitens eines rentenberechtigten Kindes und der damit eintretenden Aufhebung des Bezugsrechts (57 Abs. 1 Ziff. Za Abs. 1 a. a. O.); : mit der Wiederverheirathung einer rentenberechtigten Wittwe (57 Abs. 1 Ziff. Ta Abs. 1 a. a. O.); mit dem Tode der Mutter eines rentenberechtigten Kindes und der damit eintretenden Erhöhung der Rente des Kindes von fünfzehn auf zwanzig Prozent des Jahresarbeitsverdienstes (8 7 Abs. 1 Ziff. 24 Abs. 1 a. a. O.); ; mit dem Tode oder dem Erlöschen des Renten⸗ anspruchs eines der Berechtigten, wenn nach 8§ 7 Abs. 1 Ziff. 2a Abs. 2 a. 4. D. der Gesammtbetrag der Renten der Wittwe und Kinder auf sechzig Prozent des Jahresarbeitsverdienstes gekürzt worden war, und der damit gebotenen nothwendigen ver⸗ hältnißmäßigen Erhöhung der Renten;
indessen werden sich die Feststellungsorgane der Ertheilung eines berufungsfähigen Bescheides alsdann nicht entziehen können, wenn die Zulässigkeit der durch die formlose Benach⸗ richtigung mitgetheilten Rentenänderung seitens eines Betroffenen angefochten wird.
Ein * . wird im Falle der Entbindung der Ehe⸗ frau oder des Vorhandenseins weiterer hilfsbedürftiger Kinder die zeitweise Entlassung aus der Krankenhauspflege beanspruchen können, es sei denn, daß für 6 eigens Leiden eine Unterbrechung der Krankenhauspflege schwere Un⸗ zuträglichkeiten herbeiführen oder daß seine Anwesenheit zu en. . seines eigenen Zustandes ohnehin nicht von be⸗ onderem Nutzen sein würde. .
Der Fuhrwerksbetrieb eines Posthalters und Hotelbesitzers n Neutral⸗Moresnet ist als der Versicherung nicht unterliegend erklärt worden, da das Gebiet von Moresnet dem Auslande gleich zu behandeln ist, und nach Lage des Falles die von dem Unternehmer j er, , e. Gebiet ausgeführten Fuhren nur als Ausflu
es ausländischen Fuhrwerksbetriebs angesehen werden konnten.
Der Kaiserliche Botschafter in St. Petersburg, General der Infanterie und General⸗Adjutant von Werder ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über⸗ nommen.
Der Königlich sächsische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe Graf von i ,. und Bergen hat Berlin mit
Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗ Sekretär Graf Vitzthum von Eckstaͤdt als g, , ragen
Der Regierungs⸗Assessor Dr. Thal zt Stettin ist der 5 egierung zu Posen und der Regierungs⸗Assessor Dr. Kirschstein zu Köln dem Königlichen Ober⸗Präsidium zu . zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. .
Sachsen.
Ihre Majestäten der König und die Königin gedenken dem „Dr. J.“ zufolge morgen Eichwald zu verlassen und sich nach Rehefeld zu begeben, um den Geburtstag Ihrer . der Königin daselbst zu verleben. Von Rehefeld wird Seine Majestät der König voraussichtlich Montag, den 6. August, Ihre Majestät die Königin Freitag, den 10. August, nach Pillnitz zurückkehren.
Hessen.
Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Alix ist gestern früh aus England zurückgekehrt und hat sich von Groß⸗ Gerau nach Schloß Wolfsgarten begeben, wo Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin zur Zeit verweilen. Mit der Prinzessin Alix trafen auch Seine Durchlaucht der m und Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Ludwig von Battenberg in Groß⸗Gerau ein und fuhren nach Schloß Heiligenberg weiter.
Mecklenburg⸗Strelitz. Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin sind vorgestern von ihrer Reise nach der Schweiz wieder in Neustrelitz eingetroffen.
Deutsche Kolonien,
Das „Deutsche Kolonialblatt“ veröffentlicht in seiner Nummer 17 vom 1. August eine vom 24. Juli d. J. datierte Kaiserliche Verordnung, betreffend die Rechts ver⸗ hältnisse an unbeweglichen Sachen in Deutsch⸗Ost⸗ afrika, nebst Formular für die Einrichtung des Grundbuchs von Dar⸗es⸗-Salam und dem Kostentarif für Grundbuchsachen.
Die Schutzverträge, welche der Gutsbesitzer von Uechtritz⸗-Steinkirch auf der von ihm geleiteten Kamerun⸗ Hinterland⸗Expedition im November 1893 mit den ö Farunko von Laddo und Malumfs von Malumfs und am 1. Februar 1894 mit Muhammadu Abbu ben Issa Sultan von Ngaundere abgeschlossen hat, sind von Seiner Majestät dem Kaiser Allerhöchst genehmigt worden.
Ebenso haben die von dem interimistischen Kaiserlichen Landes⸗Hauptmann für das südwestafrikanische Schutz⸗
ebiet am 9. März d. J. mit den Häuptlingen der Khauas—⸗ Hottentotten und der Betschuanen und am 19. März d. J. mit dem Häuptling der Franzmanns⸗Hottentotten abgeschlossenen Schutzverträge die Allerhöchste Genehmigung erhalten.
Der Gouverneur von . Ostafrika von Schele hat an die Bezirks- und Bezirks⸗Nebenämter sowie die Stationen im Innern unter dem 1. Juni einen Rund⸗ erlaß gerichtet, in welchem er sie um dem Inter⸗ nationalen Bureau in Sansibar fortlaufend Mittheilung über die in Sklavensachen ergehenden Entscheidungen machen zu können — ersucht, über jede von ihnen erlassene Entscheidung, durch welche Sklaven befreit oder Personen wegen Sklaven⸗ handels, Mißhandlung von Sklaven und dergleichen mehr be— Eng werden, zu berichten und zwar auch dann, wenn die Entscheidung innerhalb ihrer Kompetenz liegt, sodaß sie seiner Bestätigung nicht bedarf.
Der Rittmeister a. D. von Stetten, bisher à la suite des Königlich bayerischen 3. Chevauxlegers⸗Regiments, ist der Schutztruppe für Kamerun unter gleichzeitiger Ernennung zum Kommandeur derselben zugetheilt worden.
Der Premier⸗Lieutenant a. D. und Lieutenant Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika Au gust Koetzle ist an Malaria gestorben.
Unter dem 25. Juni ist zwischen dem Kaiserlichen Landes⸗ Hauptmann von , , Major Leut⸗ wein und dem Ober-Häuptling der Hereros Samuel Maharero in Okahandya auf Wunsch des letzteren eine Vereinbarung getroffen worden, wonach der Kaiser— liche Landes⸗Hauptmann versprochen hat, in Oka⸗ handya eine Besatzung von mindestens 1 Offizier und 20 Mann zu stationieren. Der Ober⸗Häuptling sorgt für vor⸗ läufige Unterkunft, stellt Grund und Boden für ein sofort in Angriff zu nehmendes Stationsgebäude und Garten sowie Arbeitskräfte unentgeltlich zur Verfügung. Das Abkommen ist, wie das „D. Kol. Bl.“ dazu bemerkt, ein erfreulicher Beleg für die immer weitere Fortschritte machende Stärkung des Ansehens der deutschen Herrschaft im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
Ueber die Unterwerfung der — unbotmäßigen Land⸗ schaft am Kilimandjaro (Deutsch⸗Ostafrika) berichtet der Kompagnieführer Johannes aus Moschi unterm 13. Mai 1894 Folgendes:
Unter dem 18. März 1894 bat ich das Gouvernement um Er⸗ laubniß, den letzten uns feindlichen Rombostamm, die Matscharileute, durch Mareale zur Anerkennung der deutschen Oberhoheit zwingen lassen zu dürfen.
Mareale stellte in der 6 Zeit wiederholt die Anfrage, ob er den Kriegszug unternehmen dürfe, da die Matscharileute sich stets weitere Uebergriffe erlaubten und es in diesem Monat der letzte Termin sei, wo ein Kriegszug mit Erfolg unternommen werden könne. Die Regenzeit hat begonnen und in den tiefen, die Rombo⸗ landschaften abgrenzenden, sonst wasserlosen Schluchten stürzt während der Regenzeit das Wasser gleich unseren reißenden Wildbächen zur Ebene. Ein überraschendes Auftreten wird dadurch zur Unmöglichkeit, worin, wie schon früher gemeldet, der einzige Erfolg eines Rombo⸗ kriegs liegt.
Am 1. Mai kamen Mareale und einige Unter⸗Häuptlinge wiederum nach Moschi, um mir zu erklären, daß wenn die Unter⸗ werfung der Matscharileute jetzt nicht geschehe, vor Monat August keine Aussicht auf Erfolg wäre, außerdem die Wadjaggas für so viel Tage schwer von der Feldarbeit abkömmlich wären.
Ihren Gründen mußte ich beipflichten, da ich die Rambo⸗ verhältnisse von der dem Aufstande vorhergehenden Zeit kenne, und er⸗ laubte, daß die Bestrafung der Warombos sofort kattfentzz
Am 2. Mai, Nachmittags 25 Uhr, brach ich von Moschi mit 32 Askaris auf und schlug den Weg zu Kinabo durch die Ebene ein. Um 5 Uhr 48 Minuten lagerte ich am Muebach am Wege Kilema — Kahe.
Am 3. Mai, früh 7 Uhr, brach ich das Lager ab und marschierte bis an den Habari⸗Cahanabach am Wege Marangu — Taveta. Hier schlossen sich mir die ersten Melileute an.
Die Wadjaggas hatten am 1. Mai nach Beschluß des Kriegszugs von mir den Befehl erhalten, sich bis zum 5. d. M. bei Kinabo zu versammeln bezw. mir auf meinem Wege nachzukommen.
in der Karl
Am 4. früh 9 Uhr Abmarsch. Um 9 Uhr 50. Minuten stieg ich wieder den Kllimandjaro hinguf, passierte die Landschaften Ngatschi's um 10 Uhr 55 Minuten Ngos's und um 114 Uhr Eleto's. Um 126 Uhr schlug ich bei Kinabe's Boma Lager auf. Hier meldeten sich bei mir die Häuptlinge Ngatschi, Ngos, Kinabo und ein Akide von Sinna. Von allen erhielt ich Geschenke, bestehend aus Ziegen, Bananen u. s. w. Häuptling Fumba schickte einen Ochsen, Matschele Pombe (Bier).
Sonnabend, den 5. Mai, trafen mit ihren Leuten ein die Häupt⸗ linge: Mareale von Marangu, Mbaruku, Sohn Fumba's von Kilema, Kolmbere von Mamba, Lingaki von Msal ju, Ciga von Msal tshini, Madschele von Tschimbi, Ileto von Keni, Mavpere von Kondeni, Toe von Keni (Rombo Mkuliaj, Bararia von Muika.
Die Gesammtzahl der Krieger vorgenannter Häuptlinge mochte
egen 2000, mit Vorderladern und Speeren bewaffnet, betragen. '. marschierten direkt bei mir 200 nur mit Speeren bewaffnete Melileute.
Sonntag, den 6. d. M., früh 64 Uhr, brach ich auf, marschierte zwischen den Landschaften Kerua—Rau — Longoni —Kirua — Mrele — Keni und mitten durch Mbuschi hindurch und schlug das Lager auf einem Höhenzuge zwischen Mbuschi—Kitangara und Matschari auf.
Mit den Matscharileuten versuchte ich noch jetzt Friedens⸗ verhandlungen anzuknüpfen, doch waren dieselben ohne Erfolg, da die Leute mit Speerdrohen und Schreien antworteten.
Nun griff Mareale die Landschaft Matschari an und erbeutete gegen 50 Stück Rindvieh und viele Ziegen. Nachmittags gegen 5 Uhr ging ich nach der erstürmten Boma Cengue's.
Inzwischen fanden sich im Lager ein die Häuptlinge: Leikibona und Leikturu von Rombo Kerua, Masu von Longoni, Msoma und Sohn von Mbuschi, Kalula von Mrele. .
Am 7. d. M. traf Häuptling Mkumba von Matschari ein, brachte einen Ochsen und ein Schaf und bat um Frieden. Mareale stürmte inzwischen Mlanga's Boma. nahm diesen gefangen und brachte ihn in das Lager. Zugleich sandte der Häuptling Tengere von Kitangara eine Botschaft, daß er in das Lager käme und um Frieden bitten würde.
Dienstag, den 8., brach ich um 7 Uhr auf, marschierte durch die Landschaft Matschari, unterhalb Olelis entlang nach der Grenze Useris. Hier traf ich mit Mareale und sämmtlichen ver⸗ bündeten Wadjaggas wieder zusammen. Häuptling Nambu von Useri tshini meldete sich hier bei mir und bat für Mlatie, Häuptling von Olele, um Frieden, welcher noch unsicher war. Ich gewährte denselben unter der Bedingung, daß Mlatie nach Moschi käme. Dies versprach er.
Ich marschierte nun die Landschaft Olele entlang, oberhalb der⸗ selben herum nach Kitangara. Häuptling Matolo von Useri ju ließ mich an der Grenze seines Laudes begrüßen. Vormittags 11 Uhr gab ich den Befehl, Kitangara, welches ich inzwischen von den Wad⸗ jaggas hatte umzingeln lassen, anzugreifen, da der Häuptling Tengere, obwohl er gestern versprochen hatte, in das Lager zu kommen und Frieden zu schließen, nicht erschienen war. Tengere wurde geschlagen und floh. Ich rastete darauf im alten Lager. Um 23 Uhr verließ ich dasselbe und bezog um 35 Uhr am rechten Ufer des Marobaches 6 Im Laufe des Nachmittags besuchte ich die erstürmte Boma
Mlanga's.
Ich regelte darauf die Angelegenheiten der Landschaften Matschari und Kitangara und setzte .
in Kitangara Häuptling Latemba,
„Matschari ju Häuptling Cengue,
„Matschari tshini Häuptling Mlanga ein. Am 9. d. M. Nachmittags 195 Uhr brach ich vom Marobach auf und marschierte unterhalb der Rombolandschaften auf dem Wege Kinabo— Useri zu Kinabo zurück. Um 33 Uhr schlug ich bei dessen Boma Lager auf.
Am folgenden Tage, den 10. d. M., lagerte ich in Muikas bei Bararia's Boma.
Hier muß ich erwähnen, daß Bararia einen Weg von Marangu bis Muika fertiggestellt hat und sich freiwillig erbot, nun einen neuen breiten Weg bis zu Kinabo (Rombo Mkun) zu bauen. Es ist dies um so mehr anzuerkennen, da die Häuptlinge schon durch Instand⸗ haltung der neugebauten Wege viel Arbeit haben, da sie ietzt in der Regenzeit immer zuwachsen.
Freitag, den 11. d. M., brach ich um 9 Uhr Vormittags von Muika auf, traf um 103 Uhr auf der Marangustation ein, marschierte dort um 12 Uhr ab, über die französische Mission Kilema (an 124 Uhr ab 34 Uhr) in die Ebene, und bezog am rechten Ufer des Muebachs, am Wege Moschi—Taveta, um 54 Uhr Lager.
Sonnabend, den 12. d. M., Abmarsch 64 Uhr, Ankunft in Moschi 10 Uhr 35 Minuten.
Dem Gouvernement melde ich, daß aus diesem Kriegszug für die Station 60 Stück Rindvieh und 183 Ziegen und Schafe erbeutet sind.
Von Askaris sind, da unter meiner Leitung hauptsächlich die Wadjaggas den Krieg führten, keine Verluste bezw. Verwundungen vorgekommen.
Es giebt nun durch die Unterwerfung der Matscharileute keine Landschaft mehr am Kilimandjaro, welche sich nicht der deutschen Herrschaft unterworfen hat bezw. die deutsche Flagge führt.
Den Häuptling Kinabo von Rombo Mkuu habe ich über die Rombo Mkuliahäuptlinge gesetzt. Er selbst steht unter Mareale.
Dem Kaiserlichen Gouvernement füge ich ein Verzeichniß der Rombo Mkuliahäuptlinge und die Zeit ihrer Unterwerfung nach⸗ stehend bei:
1) zur Zeit des Aufstandes schloß mit der Marangustation Frieden: Häuptling Kalula von Mrele.
2) Nach der Kilimandjaro⸗Expedition des Herrn Oberst von Schele unterwarfen ich im Dezember 1893 freiwillig: Häuptling Toe von Keni, Häuptling Leikibona von Kerua, Häuptling Leikturu von Kerua, Häuptling Leroni von Kirua.
3) Durch Mareale wurden im Februar 1894 unterworfen: Häuptling Mdongo von Rau, Häuptling Massu von Longoni, Häupt⸗ ling Msoma von Mbuschi.
4) Durch diese Expedition (6. bis 8. Mai 1894) sind unter⸗ worfen: die Häuptlinge Mkumbi, Cengue und Mlanga von Matschari, die Häuptlinge Latemba und Tengere von Kitangara.
5) Es bat um Frieden: Häuptling Mlatie von Olele.
6) Neu eingesetzt sind: Häuptling Latemba in Kitangara, Häupt⸗ ling Cengue in Matschari ju, Häuptling Mlanga in Matschari tshini.
Sämmtliche Rombohäuptlinge haben den Befehl erhalten, sich im nächsten Monat unter i m Kinabo's zusammen in der Station Moschi zu stellen. .
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser begab sich gestern Miltag nach dem Palais des Erzherzogs Rainer, um der Erzherzogin Marie, der Schwester des verewigten Erzherzogs Wilhelm, sein Beileid auszudrücken.
Anläßlich der gestern a n ff erfolgten Beisetzung der Leiche des Erzherzogs Wilhelm hatten in Wien sämmtliche . der inneren Stadt Trauerschmuck angelegt, von den Gebäuden der Botschaften und Konsulate wehten um⸗ florte Fahnen. Der Andrang des Publikums zu den Zugangs⸗ straßen zur hahn war ein , e, ., Um 3 Uhr Nachmittags begann die Auffahrt der Hofwürdenträger, der Generalität und ö Deputationen. Nach der Einsegnung durch den n , wurde der Sarg von dem Paradebett auf den
eichenwagen gehoben. Alsdann setzte sich der Zug unter Glockengeläut und mailitärischer Eskorte in Bewegung. inter dem Sarge, den Edelknaben, Arciere, ungarische Leibgarden und Leibgarde⸗Reiter umgaben, schritt der Erz⸗ herzog Eugen als 8 und Deutschmeister mit den .
Sitzung begann das Verhör
mitgliedern des Deutschen Ritter⸗Ordens in weißen Ordens⸗ mänteln. Inmitten einer zahlreichen Menschenmenge, die beim Herannahen des Sarges ehrfurchtsvoll das Haupt eniblößte, bewegte sich der Zug nach der Kapuzinerkirche, wo sich inzwischen der Hof, das diplomgtische Korps, die Minister, die Generale, das Präsidium des Reichsraths, der Bürgermeister von Wien, militärische Deputationen, darunter auch die Abordnung des preußischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Prinz August von Preußen (Ostpreußisches) Nr. 1, versammelt hatten. Kurz nach 4 Uhr war auch der Kaiser mit dem Prinzen Leopold von Bayern, dem Prinzen Friedrich von Hohenzollern und den Erzherzogen und Erzherzogi nnen erschienen. Nach dem Eintreffen des Leichenzuges wurde der Sarg in die Kirche ge⸗ tragen, dort von der Geistlichkeit empfangen und auf die Trauerbahre gestellt und dann nach der Einsegnung durch den Propst des Deutschen Ritter⸗Ordens in die Gruft getragen, wohin die nächsten Verwandten folgten. Dort wurden durch den Oberst⸗Hofmeister die Leiche und der Schlüssel des Sarges dem Guardian der Kapuziner übergeben.
Ein gestern erschienener Ar meebefehl des Kaisers ge⸗ denkt des jähen unerwarteten Hinscheidens des Erzherzogs Wilhelm mitten aus seiner schaffensfreudigen Thätig— keit. Tief erschüttert beklage der Kaiser und die Armee, vor allem aber die Artillerie, an deren Spitze der Verblichene 30 Jahre hindurch gestanden habe, den schmerzlichen Verlust des edlen, ritterlichen Sol⸗ daten, des Vorbildes aller militärischen Tugenden. Der Geist des Dahingeschiedenen möge fortleben in der Waffe, für die er so väterlich gesorgt und die er unermüdlich in die Bahnen stetiger Vervollkommnung gewiesen habe. Vertrauens⸗ voll lege der Kaiser dieses Vermächtniß ihres Inspekteurs in die Hände der Artillerie; möge sie sein leuchtendes Andenken noch in fernsten Zeiten bewahren. Zu diesem Zweck und um seiner unwandelbaren Dankbarkeit dauernden Ausdruck zu verleihen, bestimme der Kaiser, daß das Korps⸗ Artillerie⸗Regiment „Erzherzog Wilhelm“ diesen Namen immer⸗ während zu führen habe.
Die „Politische Correspondenz“ bezeichnet auf Grund amt⸗ licher Erhebungen die Behauptung mehrerer Blätter als un⸗ wahr, daß das Offizier-Korps des 45. Infanterie⸗ Regiments aus Anlaß des Jahrestages der Schlacht bei Solferino an das Offizier-Korps des 45. französi⸗ schen Regiments eine Zuschrift gerichtet habe.
Der „Budapester Korrespondenz“ zufolge ist der Univer⸗ sitäts⸗Professor Alexander Ploß zum Staatssekretär im Justiz-⸗Ministerium ernannt worden.
Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses theilte der Parlamentssekretär Sir E. Grey mit, daß der Krieg zwischen China und Japan erklärt sei, die englische Regierung habe jedoch keine Information über die Kriegsoperationen auf dem Lande oder zur See. Nur über die Thatsache, daß das britische, von China für den Truppentransport gecharterte Schiff „Kowshing“ in den Grund gebohrt worden sei, lägen Berichte vor, die aber sehr widersprechend lauteten. Bevor die thatsächlichen Umstände bei dem Vorkommniß unzweifelhaft festgestellt seien, könne er über den Entschädigungsanspruch nichts sagen. Die japanische Regie⸗ rung habe indessen aus freien Stücken erklärt, daß sie zur vollständigen Entschädigung bereit sei, falls ihre Offiziere im Unrecht sein sollten. Die Einzelberathung der irischen Pächterbill wurde sodann beendigt und die Berathung des Berichts über die Bill unter lautem Beifall der irischen Deputirten auf Montag angesetzt.
Frankreich.
In Lyon begann gestern der Prozeß gegen den Mörder des Präsidenten Carnot, Caserio. Die Zugänge zu dem Justizpalast waren durch ein Bataillon Truppen besetzt; vor dem Gebäude hatten sich verhältnißmäßig wenig Neugierige einge funden, die sich ruhig verhielten. Der Sitzungssaal war vollständig gefüllt, Zulaß hatten nur diejenigen erhalten, die im Besitz einer Eintrittskarte waren. Die Verhandlung wurde um R Uhr eröffnet. Den Vorsitz führte der Gerichts— Rath Breuillac, der General-Prokurator Fochier vertrat die Anklagebehörde. Der Vorsteher der Advokatenschaft Dubreuil führte die Vertheidigung des Angeklagten, der Lehrer an der Handelsschule Genneval fungierte als Dolmetscher. Auf die Fragen des Präsidenten nach den Personalien erwiderte Caserio
mit leiser Stimme. Nach der Verlesung der Anklageschrift und
dem Aufruf der . begann das Verhör des Angeklagten. Der Präsident befragte den Angeklagten eingehend über seine
. zu den italienischen und französischen Anarchisten.
Caserio gab zu, daß seine Ansichten anarchistische seien, sowie daß er mit Anarchisten verkehrt habe (Zeichen des Unwillens im Publikum), weigerte sich aber, seine Genossen zu nennen. Der Präsident ging dann auf die Verantwortlichkeit und den Geisteszustand des Angeklagten ein. Letzterer befür⸗ wortete lebhaft feine volle Verantwortlichkeit und erklärte, daß er niemals krank gewesen sei und daß in seiner Familie kein Geistes kranker existiert habe. Caserio erzählte dann seine An⸗ kunft in Lyon und erklärte, es sei 8 Uhr gewesen, als er vor dem Handelspalais, wo das Diner zu Ehren Carnot's stattgefunden habe, angekommen sei. Der Präsident fragte hierauf den Angeklagten: Ist Ihnen denn nicht der Gedanke gekommen, von Ihrem Vorhaben abzu⸗ stehen? Haben Sie denn nicht daran gedacht, daß der 24. Juni ein denkwürdiger Tag ist, ein Festtag für die Italiener, daß er das Andenken an jene Zeit zurückruft, wo fre n g. und italienisches Blut in der lombardischen Ebene floß, der Jahrestag der Schlacht von Solferino?“ (Großes Aufsehen im Publikum ) Caserio erzählte dann, wie er das Verbrechen vollführt habe. Ils er sich Earnot genähert habe, habe dieser ihm gerade in das Gesicht gesehen und er (Caserio) habe Carnot's tiefen Blick in dem Augenblick auf sich ruhen gefühlt, als er zu⸗ estoßen habe. a Bewegung im Publikum.). Caserio etzte hinzu: „Ich bin Anarchist, ich habe weder Führer no Nitschuldige, Ich habe meine That frei vollbracht; i bin, wie ein Soldat, zu allem bereit. Der Präsident erwiderte hierauf: „Sie haben nicht nur ein Staatsober⸗ haupt, sondern einen ehrlichen Mann, einen Familienvater ge⸗ tödtet / worauf Caserio , „Carnot habe auch Anarchisten Etödtet, die, wie Vaillant, Familienväter gewesen seien“. achdem hiermit das Verhör beendigt war, wurde die Sitzung unterbrochen. Im Publikum hatte Caserio's Cynismus große Erregung hervorgerufen. Nach Wiedereröffnung der der Zeugen. Die ersten
Zeugen, unter denen sich auch der General Voisin,
Gouverneur von Lyon, befand, sagten nichts Neues aus. Der General Böorius erklärte, seit einiger Zeit seien im Elysée Drohbriefe eingegangen, die der Polizei übergeben worden seien. Er habe dem Offizier, der neben dem Wagen⸗ schlage geritten sei, befohlen gehabt, zurückzubleiben, weil dessen Pferd plötzliche Seitensprünge gemacht habe und der Wagen sehr niedrig gewesen sei. Ter Kapitän Hoettinger und der Lieutenant Delpsch vom 7. Kürassier-⸗Regiment sagten aus, sie hätten Befehl gehabt, den Wagen des Präsidenten zu decken; der Stoß sei so schnell ausgeführt worden, daß sie kaum den Mörder gesehen hätten. Der Präfekt des Rhone⸗Departements Rivaud erklärte, er habe alle möglichen Vorsichtsmaßregeln getroffen gehabt; alle Vorsichtsmaßregeln würden aber niemals einen entschlossenen Menschen hindern, sein Opfer zu treffen. Nachdem Dr. Poncet, der dem Präͤsidenten Carnot die erste ärztliche Hilfe geleistet hatte, in längerer Aus⸗ führung Einzelheiten über die Wunde und die von ihm ver⸗ suchte Operation gegeben hatte, und nach dem weiteren Verhör einiger Zeugen, die nichts Neues vorbrachten, wurde die Sitzung auf heute Vormittag vertagt.
Schweiz.
Die Nachricht auswärtiger Blätter, die Schweiz beabsichtige die Kündigung der lateinischen Münzunion zu Ende dieses Jahres, wird dem ‚W. T. B.“ von unterrichteter Seite als unbegründet bezeichnet. Weder habe der Bundesrath dies beschlossen, noch sei eine solche Maßregel in Aussicht ge⸗ nommen worden. Der Chef des Finanz⸗Departements sei ein Gegner der Kündigung und sei den bezüglichen Anregungen im Nationalrath bei jeder Gelegenheit entgegengetreten.
Bulgarien.
Die „Agence Balcanique“ schreibt: Im Hinblick darauf, daß die in der bulgarischen Presse angeregte Diskussion wegen Gewährung einer allgemeinen Amnestie auch in der auswärtigen Presse Eingang gefunden habe, sei festzustellen, daß angesichts der Thatsache, daß nach der Verfassung die Ge⸗ währung einer allgemeinen Amnestie die ausschließliche Prärogative des Parlaments sei, die Regierung sich außer stande sehe, dem Prinzen Ferdinand eine Amnestie vorzuschlagen. Infolge dessen betrachte die Regierung eine darauf bezügliche Diskussion als verfrüht und werthlos. Was die Frage betreffe, ob eine Amnestie auch die nach dem Ausland ausgewanderten Bulgaren in sich 6 würde, so sei hervorzuheben, daß jenen Emigranten,
ie an keinen Komplotten theilgenommen hätten, die Rück—
kehr jederzeit freistehe und von bloßen Formalitäten ab⸗ hänge. Die Regierungskreise machten jedoch kein Hehl daraus, daß das neue Regime im gegebenen Fall mit aller Strenge gegen jene aus dem Ausland zurückgekehrten Emigranten vor⸗ gehen werde, die sich den gegenwartigen Verhältnissen nicht anpassen sollten.
Amerika.
Die brasilianische Gesandtschaft in Buenos Aires bezeichnet die gestrige Meldung von dem Marsch der Insurgenten auf Porto Alegre als unrichtig und erklärt, daß die Aufständischen flüchtig seien und die Grenze zu gewinnen suchten.
Asien.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Yokohama, der chinesische Gesandte in Tokio habe seine Pässe verlangt und werde heute von dort abreisen. Die in Japan lebenden Chinesen seien unter den Schutz des Gesandten der Ver⸗ einigten Staaten von Nord⸗Amerika gestellt worden.
Nach einer in Shanghai eingetroffenen offiziellen Depesche aus Tientsin wären in den Gefechten zwischen den Chinesen und Japanern bei Hashan am 27. und 28. Juli die Japaner mit einem Verluste von mehr als 2000 Mann zurückgeschlagen worden. Die gestrige zweite Ausgabe der „Times“ meldet aus Shanghai vom 1. August: Nach authentischen, fremden offiziellen Quellen ent⸗ stammenden Berichten aus Söul habe der chinesische General eh am 29. Juli die Japaner in der Nähe von Asan besiegt. Die Japaner hätten sich aus Söul zurückgezogen. Eine 20000 Mann starke chinesische Armee habe von der Mandschurei aus die Grenze von Korea überschritten. — „Ritzau's Bureau“ in Kopenhagen erfährt von wohlunterrichteter, in enger Verbindung mit Ostasien stehender Seite, daß die nördliche chinesische Flotten⸗ abtheil ung, die sogenannte Peiyanflotte, die 13 Schiffe zähle, von Chef oo nach Korea abgesegelt sei, wo ein See⸗ gefecht erwartet werde.
Nach einer Mittheilung der Eigenthümer des in den Grund gebohrten Transportschiffs „Kowshing“ hätten sich an Bord des „Kowshing“ vier britische Offiziere und drei britische Ingenieure, ferner als Passagiere der Hauptmann von Hanneken und zwei unbekannte Deutsche befunden. Der Hauptmann von Hanneken sei gerettet worden, ebenso zwei britische Offiziere. Ein authentischer Bericht des Hauptmanns von Hanneken, der gestern in Tientsin erwartet wurde, solle am 4 August er⸗ scheinen. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ wurden bei dem Untergange des „Kowshing“ über 150 Chinesen von dem gerade in der Nähe befindlichen deutschen Kanonen⸗ boot iii gerettet.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Liegnitz wird der „Köln. Ztg.“ unter dem 31. v. M. ge⸗ schrieben: In der Dehmel'schen Zigarrenfabrik ist am vorigen Freitag ein Ausstand ausgebrochen. Einige Arbeiter wollten den Ce hach der sich angeblich ir verarbeitete, nicht anwenden oder aber entrippt haben. Der Arbeitgeber ging auf diese ,. nicht ein. 59 Arbeiter legten sofort die Arbeit nieder. Am Sonnabend besetzten , de n die Fabrik und ihre Umgebung, um die Weiterarbeitenden vor Einschüchterungsversuchen der Ausständigen zu chützen. In einer öffentlichen Tabackarbeiter⸗Versammlung wurde ein
usschuß gewählt, der sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen soll. Die zwischen dem Ausschuß und Herrn Dehmel gepflogenen Verhandlungen haben zu einer Vereinbarung nicht geführt. Der . hat heute alle ausständigen Arbeiter und Arbeiterinnen entlassen.
In Kiel hat, wie die „Frkf. Ztg.“ meldet, eine Arbeiterver⸗ sammlung beschlossen, über die arbier; und Frsseurgefch fte welche die Forderungen der Gehilfen nicht bewilligen (Schluß der n . Sonntags 4 Uhr, Wochentags 9 Uhr) den Boykott zu verhaͤngen.
6 Gssen fand eine Konferenz der Maurer von Rheinland und Westfalen statt, die von 26 . besucht war. Es wurde Klage geführt über die ungeregelte Arbeitszeit und den Rück gang der Löhne. In den meisten Städten und Ortschaften herrsche
eine elf, bis zwölfstündige Arbeitszeit bei einem Lohn von 32 bis 33 3 für die Stunde. Es sollen nun eine Baukommission und ein Agitationscomits für Rheinland ⸗Westfalen mit dem Sitz in Köln eingesetzt werden.
In Erfurt wurde vorigen Sonntag ein sozialdemokra⸗ tischer Parteitag für . abgehalten, auf dem einer Mittheilung der Madb. Ztg. zufolge, nur 38 Orte durch 51 Ab⸗ gesandte vertreten waren. Zum ersten Punkt der Tagetz⸗ ordnung Geschäftsbericht über die „Thüringer Tribünen für 1893/94 wurde mitgetheilt, daß die hohen Gerichtskosten den Ertrag des Zeitungsunternehmens so beeinträchtigt hätten, daß der Parteivorstand um Unterstützung habe angegangen werden mäüssen. Ferner aber mache sich das lange Schuldigbleiben der Abonnemen tsbetrãge unangenehm fühlbar; verschiedene . seien noch im Rückstande, wodurch das Verlustkonto eine beträchtliche Höhe erreicht habe. In Zukunft sollen die Vororte eines jeden Wahlkreises, die zum. Verbreitungsbezirk der Thüringer Tribüne“ gehören, verpflichtet sein, fr alle Verluste, die an Abonnements und Anzeigengeldern in den Filialen ihres Wahl- reises entstehen, aufzukommen. Bezüglich des zweiten Punktes der . der „Agitation im Lande, wurde geklagt, daß man nicht weiter komme. Mit den Versammlungen habe man mehr oder weniger Unglück gehabt. Das Agitationswesen soll neu organisiert und den Verhältnissen mehr angepaßt werden.
In Mainz haben, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Setzer und Drucker des „Mainzer Genetal⸗Anzeigers wegen versuchter Lohnkürzung die Arbeit eingestellt.
In Hamburg haben die Arbeiter der Lehmann'schen Pan⸗ tof felfabrik, einer Mittheilung desselben Blattes zufolge, wegen einer Lohnkürzung von angeblich 15 bis 25 0ͤυ die Arbeit eingestellt. Die Zahl der Ausständigen beträgt 36; 24 davon sind verheirathet. In Oslebshausen bei Bremen ist der Ausstand in der Fischkorb⸗Werkstätte von G. Barre dadurch beendet, daß sämmt⸗ liche Ausständigen anderswo Beschäftigung gefunden haben.
Kunft und Wissenschaft.
Seute, am 3. August, beging die hiesige Universität in ihrem großen Hörsaale die Feier zum Gedächtniß ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrich Wilhelm III.
Die Feier wurde mit Gesang eröffnet, worauf in Ver⸗ tretung des zeitigen Rektors Herr Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Förster die Festrede über das Zusammenwirken von Encke, Bessel und Alexander von Humboldt und die Entwicklung der astronomischen Forschung in Preußen unter der Regierung Friedrich Wilhelms III. hielt.
Hierauf wurden von demselben die Urtheile der Fakultäten über die eingegangenen Preisschriften mit⸗ . und die Preisaufgaben für das nächste Jahr bekannt gemacht.
Die Fakultäten haben folgende Preise zuerkannt:
die theologische: den Königlichen Preis dem stud. theol. Arthur Hirscht aus Kosten in Posen und einen städtischen Preis dem stud. theol. Carl Beth aus Stendal;
die juristische den Koͤniglichen Preis dem stud. jur. Dr. phil. Paul Meyer aus Hamburg;
die philosophische: einen Königlichen Preis dem stud. phil. Paul von Winterfeld aus Tynwalde i. Westpr., eine öffentliche Belobung dem stud. phil. Walther Ramm aus Berlin und dem stud. phil. Wilhelm Bauer aus Höchst a. Rh., den städtischen Preis dem stud. phil. Hubert Kath aus Stargard in Pommern.
Mit Gesang schloß die Feier.
Der Wirkliche Geheime Rath Professor Dr. Eduard Zeller, der Senior der Berliner philosophischen Fakultät, hat gestern seine langjährige erfolgreiche Lehrthätigkeit beendet und sich von den Stu⸗ dierenden in herzlicher Weise verabschiedet. Am Schlusse seines Kollegs über Erkenntnißtheorie und Logik richtete Professor Zeller nach der „‚Nat.⸗-Ztg..“ etwa folgende Worte an seine Zuhörer: Meine Herren, mit diesen Worten schließe ich diese Vor⸗ lesung, aber auch zugleich meine akademische Lehrthätigkeit. Es ist mir das seltene Glück zu theil geworden, 110 Semester unaus⸗ gesetzt zu lesen, ohne daß ich aus Gesundheitsrücksichten je genöthigt war, ein Semester zu fehlen, oder auch, wofür ich nicht dankbar genug sein kann, auf Wochen oder einzelne Tage meine Vorträge zu unterbrechen. Es haben im Laufe der Zeit Tausende von Schülern, besonders hier in Berlin, sich zu meinen Vorlesungen versammelt und sie haben mir von Anfang an bis zum Schluß, wie ich hoffe, ein treues Andenken bewahrt, um das ich auch Sie, meine Herren, bitte!! Der greise Gelehrte war bei diesen Abschieds⸗ worten so sehr von innerer Bewegung übermannt, daß er beim Sprechen mehrmals innehalten mußte. Das Auditorium antwortete dem verehrten Lehrer kräftig nach studentischer Sitte.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Auf Grund des §] des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, be⸗ treffend die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen, ist nach der Straßb. Korresp.“ durch eine Verordnung des Kaiserlichen Ministe⸗ riums für Elsaß⸗Lothringen, Abtheilung für Finanzen, Landwirthschaft und Domänen, die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh Sch weinen, fc sz⸗ und Ziegen aus Luxemburg ng oder durch Elsaß⸗Lothringen verboten worden. Diese Ver⸗ ordnung tritt am 5. August in Kraft. Die Bestimmungen der Ver⸗ ordnung vom 28. Juni 1893, betreffend die veterinärpolizeiliche Kontrole der Einfuhr und Durchfuhr von Thieren, treten bezüglich des Verkehrs mit Thieren aus Luxemburg außer Wirksamkeit.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Cholera.
Danzig, 2. August. Der Staatskommissar macht bekannt: Bei dem Vater des zu Sagorsch an der Cholera verstorbenen Kindes und bei dem am Sonntag in die Plehnendorf⸗Baracke aufgenommenen Schiffer aus Kurzebrack (vergl. Nr. 179 d. Bl) ist cholera asiatica. festgestellt. Bei den Er⸗ krankten des Schiffs „Jupiter in Neufahrwasser und bei der Tischlerfrau in Kulm see (vergl. Nr. 180 d. Bl.) ist cholera asiatica nicht festgestellt. Choleraverdächtig sind ein Arbeiter in Kurzebrack und ein im hiesigen Lazareth aufgenommener Arbeiter vom Holm. — Der Polizei⸗Direktor meldet, daß das in Schidlitz erkrankte Ehepaar als gesund aus dem hiesigen Lazareth entlassen worden ist.
kagstricht, 2. August. Hier sind laut Meldung des W. T. B.“ 6 neue Erkrankungen an Cholera und 5 Todesfälle vorgekommen. Insgesammt sind bisher 26 Personen erkrankt, von denen 13 starben.
Sandel und Gewerbe.
Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Juli d. J. abgerechnet 1 531 200 S gegen 1558458100 6 im Juni d. J, 1 591 093 800 M6 im Juli 1893, 1 331 919 400 6 im Juli 1892 und 1654 268 800 M im Juli 1891.
Herabsetzung des Zolls für Antrachinon in Rußland Durch eine in Nr. 113 der russischen Gesetz ⸗ Sammlung vom
24/12. v. M. veröffentlichte Allerhöchste Verordnung vom 6. Juni