d 777
D mm , s n mm n n mmm 8 28 . 2 1 e
S) die einläufigen und , . Hinterlader⸗Jagd⸗
inten mit ganz oder theilweise gezogener Chokebohrun
fit unter ahn 2 und Nr. 4 . Marken . dazu die Bezeichnung „* CHORE
7) die Revolver auf der Trommel (Kammer) die Zeichen 20k
& die cinllufigen Hinterlader⸗Pistolen mit glatt Bohrung auf dem Lauf die Zeichen 42 33 CG, das Kaliber in Zahlen wie 42, und auf dem Verschluß
das Zeichen = . ) die doppelläufigen Vorderlader⸗Pistolen mit e,. Bohrung auf den Läufen die Zeichen 23 42 3 das Kaliber in Zahlen wie 42, und auf 6. Schwanz⸗
schraube das Zeichen C 6h;
10) die doppelläufigen Hinterlader⸗Pistolen mit ö. Bohrung auf den Läufen die Zeichen ck 80 *. das
V Kaliber in Zahlen wie so, und auf dem Verschluß
das Zeichen 29 .
11) die Taschenpistolen, Terzerole und ähnlichen Waffen mit glatter Bohrung
Y x 3 auf dem Lauf die Zeichen 20h 50 * Cr, das Kaliber in Zahlen wie so, und auf dem Verschluß das Zeichen H Ch;
12) die Hinter lader⸗Pistolen aus Gußeisen . auf dem Lauf die Zeichen 30h 50 X. das Kaliber in Zahlen wie 50, und auf dem Verschluß das Zeichen 2h
13) die Karabiner (Expreßbüchsen)
2 auf dem Lauf die Zeichen Dgh Dc X
Soo Ex, das Kaliber in Zollen mit Zeichen wie
soo Ex, und auf dem Verschluß das Zeichen 2 V
14) Vorderlader⸗Flinten jeder Art, welche auf Verlangen nur der ersten ober schweren Prüfung im fertigen ZJustande unterworfen sind,
D auf dem Lauf das Zeichen 12 Da das Kaliber
in Zahlen wie 12. Berlin, den 30. Juni 1894.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Boetticher.
sches Repetitorium. — Bezirks Geologe Mr. S ö. ,, Uebungen.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Juwelier Paul Sommé, Mitinhaber der Firma
„Gebrüder Sommé“ zu Breslau, das Prädikat eines König⸗ lichen Hoflieferanten, und .
dem Glasermeister Robert Siebert zu Königsberg i. Pr.
das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Glasermeisters zu verleihen.
Ver zeichniß der Vorlesungen und Uebungen, welche auf der Königlichen Berg⸗Akademie zu Berlin im ö.. ö 1894195 (vom 29. Oktober 1894 bis 23. März 1895) gehalten werden.
rofessor Franke: Bergbaukunde J. Theil; Bergbauliche neh l. en Her e. e n, Professor Kerl; 3 emeine Hüttenkunde; Töthrohrprobierkunst; GChemische Technologie. — Pr. ea Allgemeine Probierkunst; Technische, Gasanalyse. eheimer Bergrath, Professor Hr. Wedding, Eisen— hüttenkunde; Entwerfen von Eisenhüttengnlagen. — Professor Schneider: Aufberestung J. Theil; Markscheide⸗ und Meß⸗ kunst J. Theil; . Uebungen in der Markscheide⸗ und Meßkunst. — Professor Hörmann: Mechanik; Maschinenlehre; Metallurgische Technologie. — Ingenieur Brelow: Darstellende Geometrle; Jeichnen. — Geheimer Ober, Bergrath Es ken s: Berg⸗ recht J. Thel. — Geheimer e , . Professor Dr. Po st: Wohlfahrtspflege (Freiwilliger Arbeiterschutz. — Dr, Kötter: Analytische Gevmetrle der Ebene; Differential rechnung; Mathemati⸗ cheibe: Mineralogie; , ie; Petrogr e Uebungen in Verbindung mit mikroskopischen 86 , der K mit Demon⸗ ionen und Uebungen. — Geheimer en, Professor Dr. eyrich: Geognoste mit besonderer Berücksicht f des 6. Flötz⸗ 1 eologe Dr. Eb ert: Paläontologische Uebungen. — des⸗Geologe, gern, Dr. Wahnschaffe: Allgemeine Geologie; Geologie des Quartärs, verbunden mit geologischen Aus nen, che Uebungen in der ,, Landes · Geologe Dr. Beyschlag: Lagerstättenlehre. — Professor Lr. Fink ener: Qualitative und quantitative Uebungen im Laboratorium für Mineral · Analyse.
Königliche Technische Hochschule zu Aachen.
Im Winter⸗Semester 18943 95 beginnen die Immatriku⸗ lationen am 1. Oktober, die Vorlesungen am 8. Oktober. Programme übersendet auf Ersuchen das Sekretariat.
Angekommen:
Seine Excellenz der Unter⸗Staatssekretür im Reichs⸗ Schatzamt, Wirkliche Geheime Rath Aschen born, vom Urlaub.
Abgereist:
der geistliche Vize⸗Präsident des Evangelischen Ober⸗ Kirch rah! Wirkliche Ober⸗Konsistorial⸗Rath 8 Freiherr von der Goltz, auf Urlaub nach Süddeutschland.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preuß en. Berlin, 6. August.
Seine Majestät der Kaiser und König sind am Sonnabend Abend 1035 Uhr von Cassel wohlbehalten in Wilhelmshaven eingetroffen und haben gestern Mittag 1 Uhr die Reise nach England angetreten.
Wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, haben Seine Majestät der Kaiser an Bord der Yacht „Hohenzollern“ auf der . nach Cowes heute früh Dover passiert, woselbst die üblichen Salutschüsse abgefeuert wurden.
Der Kaiserliche Botschafter Graf Hatzffel dt hat sich heute aus Anlaß der bevorstehenden Ankunft Seiner Majestät des Kaisers und Königs nach Cowes begeben. .
Der bisher als Geschäftsträger fungierende Legations⸗ Sekretär bei der Königlichen Gesandtschaft in Hamburg von Bülow hat einen ihm bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungiert der Attachs von Treutler als
Geschäftsträger.
Der Königlich niederländische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe Jonkheer van Tets van Goudriaan hat erlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations-⸗Rath Jonkheer van Eys van Lien— den als ö
Der Königlich sigmesische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe Phya Nond Buri ist nach Berlin zurück— gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder über— nommen.
Neu wied, 6. August. Ihre Majestäten der König und die Königin von Rumänien werden sich morgen Vor⸗ mittag zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Für stin⸗ Mutter von Hohenzollern nach Umkirch und von dort nach Ragatz begeben.
Sach sen⸗Coburg⸗Gotha.
In der vorgestrigen Sitzung des Landtags des Herzogthums Gotha gab bei der Vorlage über den Bau eines Gerichtsgebäudes in Gotha der Staats-Minister von Strenge die Erklärung ab, daß er die Beschlüsse des Landtags über den Ankauf des Schlosses Friedrichsthal Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog zur Kenntniß gebracht habe, daß aber eine Königliche Hoheit zu seinem Bedauern nicht in der Lage sei, diesen . seine Zu⸗ stimmung in allen Punkten zu ertheilen. Dem Landtag werde . eine sofort in Angriff genommene neue Vorlage zugehen, und es sei . die das Gerichtsgebäude betreffende Vorlage zunächst abzusetzen. Das Haus beschloß demgemäß und genehmigte sodann den Antrag der Schulkommission be⸗ züglich der Besoldung der Lehrer an den Gymnasien s. Gotha und Ohrdruf sowie ferner den Nachtrag zum Polksschulgesetz in der Fassung der Kommission. Schließlich bewilligte der Landtag 760 060 1 für die Ernst-Alexandrinen⸗Stiftung behufs Errichtung eines Genesungshausess auf dem Thüringer Walde.
Oefterreich⸗ Ungarn.
Eine Deputation der russischen Batterie Nr. 1 der 7. reitenden Artillerie Brigade, deren Chef der verstorbene Erzherzog Wilhelm war, ist gestern aus Anlaß des Ab⸗ lebens des Erzherzogs aus Warschau in Wien eingetroffen und hat einen Kranz am Sarge des Erz er eg niedergelegt. Die Deputation des preußischen eld⸗Artillerie⸗ Regiments Prinz August von Preußen (Ostpreußisches) Nr. 1 ist gestern in die Heimath zurückgereist.
Wie die „Budapester e r n. meldet, hat der erbische NMinifler Präsident Nikolajew ic vorgestern dem
inister⸗Präsidenten Dr. Wekerle einen längeren Besuch abgestattet und h estern Abend nach Wien begeben.
Der Mini e e fem Dr. Wekerle traf gestern in Nagy⸗Bangy ein, wo er von zahlreichen Deputationen, unter denen sich auch Rumänen befanden, begrüßt wurde. Dr. Wekerle nahm an der Sitzung des ungarischen Landes⸗BGergwerkvereing theil und brachte ein enthusiastisch J, Hoch auf den Kaiser aus, wobei er den Monarchen, der trotz seines vorgerückten Alters mit aufopfernder, unermüd⸗ licher Hingebung für das Glück seines Volkes fortwährend wirke, als Muster eines e g ir en. eierte. Um 7 Uhr Abends gab der Minister⸗Präsident in längerer Rede seinen Wählern einen Rechenschafts bericht. Er be⸗ sprach dabei dem „W. T. B.“ zufol e besonders die kirchen⸗ politischen Fragen, deren unverzügliche Lösung und zwar im Sinne der Trennung der Wirkungssphären des Staates und der Kirche in der Cherechts⸗ und Matrikulierungs⸗ frage eine dringende . Nothwendigkeit ge⸗ wesen sei. Es sei ein Kampf des Fortschritis gegen eine retrograde Tendenz, der politischen Konsequenz
egen den Opportunismus gewesen. hoffe, daß die so all⸗ . Offenbarung der . Meinung auch das Ober⸗
haus zur Annahme der ö schwebenden Reformen bewegen und die dort noch wahrnehmbaren Agitationen verstummen machen werde. Außerdem hege er eine zu hohe Meinung von der Besonnenheit und dem Patriotismus der einzelnen maß⸗ ebenden Faktoren, als daß er befürchten könne, dem Ge⸗ f werde die schuldige Achtung versagt werden. Jeden⸗ falls werde der Staat die inlgig⸗ Kraft hesitzen, gesetz⸗ widrigen Bestrebungen, wenn es nothwendig erscheinen sollte, ein * zu setzen. In fe enn werde die Frage der Regelung der Verwaltung vorherrschen, die neben der Verwendung der staatlichen Organe in der Exekutive eine entsprechende Inan⸗ spruchnahme der lokalen und autonomen Kräfte . und zugleich die Garantien der öffentlichen Freiheit anstrebe. Bezüglich der ,, bemerkte der Minister⸗ Präsident, daß er eine solche Hias in genere nicht anerkenne; doch wenn darunter die Aspiration verstanden werde, daß in dem ö Ungarn nach den verschieden⸗ sprachigen Nationalitäten besondere administrative Ab⸗ renzungen gemacht werden sollten, um in ihnen mit Zurück⸗ k der Staatssprache anderen Sprachen das Uebergewicht zu verschaffen, so seien diese Aspirationen nicht neu, sondern über ein Jahrhundert alt. In neuester Zeit machten sich nur gewisse neue Auswüchse bemerkbar. Namentlich, würden die Nationalitätenfragen von auswärts unterstüͤtzt, . nicht von amtlichen Kreisen, die nach seinem issen dem fernständen, sondern durch private Vereinigungen. Ein anderer Auswuchs ig sich darin, daß die ungarische Regie⸗ rung vor dem Auslande einer inhumanen, ,,, und vernichtenden Magyarisierungspolitik beschuldigt werde. Der Minister⸗Präsident präzisierte den Standpunkt der Regierung in der Frage der Magyarisierung dahin, daß sie die Staats⸗ sprache jedermann zugänglich machen wolle und nicht dulde, daß dies gewaltsam verhindert werde. Die Regierung müsse mit aller Strenge darauf achten, daß gesetzwidrige Hand⸗ lungen auf gesetzlichem Wege bestraft würden, daß in Ungarn kein Terrorismus Platz greife und daß die öffentliche Ruhe unter allen Umständen aufrechterhalten werde. Es sei daher Pflicht der Regierung, die entsprechenden po ö Maß⸗ nahmen zu treffen und das Vereinigungs- und Versammlungs⸗ recht in solchem Sinne zu handhaben, daß es nicht der Zufluchts⸗ ort gegen die Integrität des Staates gerichteter Bestrehungen werden könne. Schließlich müßten auch Einzelne verhindert werden, mit ihren Beschwerden, die nur im Lande selbst erledigt werden könnten, sich an das Ausland zu wenden. Die Re⸗ gierung sei aber auch jener Pflicht eingedenk, in der Anwendung des Gesetzes zwischen den verschiedensprachigen Staatsbürgern keinen Unterschied zu machen, ja in jedem Bürger des Staats das Bewußtsein wachzurufen, daß er ein in jeder Hinsicht gleichberechtigter Staatsbürger sei. Der . schloß mit dem Ausdruck des Dankes gegenüber seinen Wählern. Die Versammlung brachte dem Minister⸗Präsidenten begeisterte Kundgebungen dar. ö
Der Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg ist in der vergangenen Nacht von Karlsbad nach Ebenthal ab⸗ gereist.
Frankreich.
Der vorgestern im Elysse unter dem Vorsitz des Präsi⸗ denten Casimir⸗Perier abgehaltene Ministerrath be⸗ schäftigte sich mit der Koreafrage und den Kongo⸗An⸗ gelegenheiten. Das ostasiatische Geschwader hat Befehl erhalten, die Interessen der e en chen Staatsangehörigen an der Küste von Korea zu schüßen. Der Präsident Casimir⸗ Perier begab sich am Nachmittag nach Pont⸗sur⸗Seine zurück; der . räsident Dupuy reiste am Sonnabend Abend nach den Ost⸗Pyrenäen ab.
Die Kommission für Erfindungen hat ihren Be⸗ richt an das Kriegs⸗Ministerium über die Erfindung Turpin's erstattet. Der Bericht erklärt, daß die Vorschläge Turpin's keine Erfindung bedeuteten, die dem Staat, der sie erwerben sollte, irgendwelche Suprematie vom Gesichts⸗ punkt der nationalen Vertheidigung aus sichern würde. Turpin habe durchaus keinen auf praktische Versuche gestützten Beweis geliefert. Das Kriegs ⸗Ministerium . seit 1891 Versuche . die im Prinzip eine rappante Analogie mit den Vorschlägen Turpin's zeigten, bis setzt aber keine befriedigenden Resultate ergeben hätten. Die Vorschläge Turpin's schienen zwar auf eine geistreiche Idee sich zu stützen, es sei aber ungewiß, ob diese 85 zu einem Erfolge führen werde. Es bestehe kein Hinderungsgrund, Turpin das Cigenthumsrecht an seiner Erfindung zu lassen. Die Kommission habe Turpin ersucht, die ersten Persuche anzustellen, damit man ersehen könne, ob das Kriegs⸗Ministerium n mit seinen Versuchen fortfahren solle.
Eine egyptische Zeitung hatte gemeldet, daß der Khedive am 18. d. M. incognito in ö. eintreffen werde. Der fran⸗ . Regierung ist über die Ankunft des Khedive keine
ittheilung zugegangen.
Rußland.
Wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, fand vorgestern die Besichtigung des Lagers von Krasnoje⸗Selo durch den Kaiser statt.
Italien.
Nach einer Note der „Agenzia Stefani“, ist die Nachricht, daß zwischen den Regierungen von Italien und England Verhandlungen zum Behuf einer gemein⸗ schaftlichen Aktion gegen Chartum schwebten, durchaus unbegründet.
Infolge der 3 , im Banca Romana⸗Prozeß er⸗ nannte der Justiz⸗Minister eine Kommisszon, die be⸗ auftragt ist, zu untersuchen, ob die richterlichen Beamten ihre . erfüllt hätten, und eventuell disziplinare oder andere
aßnahmen zu beantragen.
Bonghi erklärte vor seinen Wählern in Isernia, er werde beantragen, daß Giolitti durch die Kammer in Anklagezustand versetzt und vom Senat abgeurtheilt werde.
Niederlande.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von er uren, Regent des Herzogthums Braunschweig, und hre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht, Höchst⸗ welche gegenwärtig in ö verweilen, statteten vor⸗ estern Ihren ir , der Königin und der Königin⸗ ei min einen Besuch ab. . Die Regierung der Niederlande hat den Regie⸗ rungen von China und Japan mitgetheilt, daß sie eine . Neutralität einzuhalten beabsichtige, und hat auch die in en Kolonien lebenden Niederländer aufgefordert, sich jeder Verletzung der Neutralität zu enthalten.
Serbien.
Der russische Gesandte in Belgrad Persiani hat sich nach Bad Ems begeben.
Bulgarien.
Der Minister⸗Präsident Stoilow und der Kriegs⸗ Minister Petrow haben ihre Reise nach Elena und Slivno fortgesetzt, wo sie von der Bevölkerung herzlich empfangen wurden. Bei einem in Slivno zu Ehren der Minister ver⸗ anstalteten Bankett hielt der Minister-Präsident eine Rede, worin er das bekannte Programm des Kabinets ent⸗ wickelte und der Erwartung Ausdruck gab, daß es ihm ge⸗ lingen werde, der Bevölkerung die ihr früher auferlegten drückenden Lasten leichter zu machen. Der Kriegs⸗Minister dankte der Bürgerschaft für den Ausdruck ihrer freundlichen Gefühle für die Armee.
Dänemark.
5 Bureau“ erfährt von unterrichteter Seite, daß die Nachricht verschiedener Blätter, der Minister⸗Präsident Estrup habe seine Entlassung eingereicht, unbegründet sei.
Amerika.
Nach einem Telegramm der „Nem⸗York World“ aus Lima ist eine Anzahl der von den Regierungstruppen ge⸗ fangen genommenen Aufständischen nach kurzem Prozeß erschossen worden. Die Lage ist kritisch. Die fremden Kaufleute haben den Schutz der Gesandtschaften angerufen.
Asien.
Die in der vorgestrigen Nummer d. Bl. mitgetheilte Nachricht von einem Siege der Japaner in Korea über die Chinesen wird durch nachstehende Depesche des „Reuter'schen Bureaus“ aus Tokio vom 4. d. M. bestätigt; Die Regierung erhielt folgende Depesche von dem General . a, dem Befehlshaber der japanischen Truppen auf Korea: „Nach fünfstündigem hartnäckigen Gefecht wurden am 29. Juli die chinesischen Verschan⸗
ungen bei Chanho, in der Nähe von Asan, er— i ee, von 2809 Chinesen sind 500 gefallen; auf unserer Seite fielen 5 Offiziere und 70 Mann; die Chinesen entflohen in der Richtung auf Hongchow. Wir eroberten 4 Kanonen und viel Material und besetzten das Hauptquartier des Feindes.“
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Tokio hätte der König von Korea seinen Verwandten Dankuns mit der obersten Leitung der Verwaltung und mit der Einführung der geplanten Reform betraut. Dankuns habe erklärt, er werde den japanischen Gesandten bezüglich der Reformen zu Rathe ziehen; auch würden die von Japan in Korea gewünschten Reformen nach Zustimmung Chinas vom König aus freien Stücken eingeführt werden.
In Shanghai lagen gestern keine weiteren Nachrichten vom r , m nt vor als das unbestätigte Gerücht, daß drei chinesische Kriegsschiffe von den Japanern genommen worden seien. Ja Shanghai selbst wurden Vorsichts⸗ maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffen; den europäischen Freiwilligen wurden Instruktionen für den Fall von Brand oder Aufruhr gegeben. Die dortige japanische Vereinigung empfahl ihren Landsleuten dringend ein maß⸗ volles, . . . den niedersten chine⸗ sischen und japanischen Volksschichten fanden einige unbedeutende ö statt.
ie dem „Reuter 'schen Bureau“ aus Shanghai von
heute gemeldet wird, wurden der japanische Gesandte
und sein Gefolge, sowie der japanische Konsul bei ihrer
Abreise von Tientsin von chinesischen Soldaten an⸗
egriffen; ihr Gepäck wurde in Beschlag genommen. Der
ize⸗König hat andere Truppen gegen die Unruhestifter vor⸗ gehen lassen, wodurch die Ordnung wiederhergestellt wurde.
Dasselbe Bureau erfährt, in London fände zwischen Beamten der chinesischen Gesandtschaft und den Ver⸗ tretern einer bekannten Geschützfabrik ein reger Verkehr statt. Es würden Kontrakte für große Lieferungen von Kriegs⸗ material für China abgeschlossen.
Parlamentarische Nachrichten.
Amtliches Ergebniß der am 2. d. M. im 10. Casseler Wahlbezirk (Marburg) vorgenommenen Ersatz wahl zum Hause der Abgeordneten. Gewählt wurde der Geheime Regierungs-Rath von Trott zu Solz mit 101 gegen 51 Stimmen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Mitglieder des Aufsichtsraths einer eingetragenen Genossenschaft können, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 17. März 1894, als Zeugen eidlich vernommen werden. Nach dem hier maßgebenden Genossenschaftsgesetze vom 4. Juli 1868 wird der klagende Vorschußverein bon seinem Vor— stande vertreten, welcher auch die vorliegende Klage angestellt hat. Der Aufsichtsrath hat — abgeseben von hier nicht vorliegenden Fällen — nur das Recht einer Kontrole der Geschäfs führung der Genossenschaft. Daran hat auch das neuere Gesetz vom 1. Mal 1889 nichts geändert. Es stand deshalb der eidlichen Zeugenvernehmung der Aufsichtsrathsmitglieder kein gesetzliches Hinderniß entgegen. Wenn die Aufsichtsrathsmitglieder auch möglicherweise wegen eines Ausfalles haftbar gemacht werden können, so gehören sie doch nicht zu den beim Ausgange dieses Prozesses unmittelbar betheiligten Personen.“ (321 /93.)
= Die durch die , eines Blankoaccepts gegebene Er⸗ mächtigung zur Herste ung eines vollständigen Wechsels erlischt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Zivilsenats, vom 28. März 1894, nicht mit dem Tode des Blankogegeptanten; der Nehmer ist auch sodann befugt, das Blankett nach Maßgabe der ertheilten Ermächtigung auszufüllen und mit einem dem Todestage des Acceptanten nachfolgenden Ausstellungsdatum zu versehen. ‚Nach dem in der Recht sprechung sowohl des Reichs. Ober- Handelsgerichts, wie des Reichs⸗ gerichts . Standpunkt erwirbt der Nehmer eines Blanko⸗ agcepts regelmäßig das unwiderrufliche, von einem SFinspruch des Gebers nicht mehr abhängige Vermögenzzrecht, durch Ausfüllung des Wechselblanketts na . abe der ertheilten Ermächtigung einen vollständigen Wechse ,. Wie dieses Recht nicht auf die Person des Wechselnehmers eingeschränkt ist, ebenso besteht dasselbe, wenn der Geber des Blankoacceptes verstorben ist, gegenüber seinem Rechtsnachfolger. ... Mag der Wechsel mit einem dem Todestage des Aeceptanten bi i , oder enn n dg Aus stellungsdatum ausgefüllt sein — in beiden Fällen entsteht die Wechseiverbindlichkeit nicht in der Person des Acceptanten, sondern erst in ö, , seiner Eren, was weber nach Wechfelrecht noch nach bürgerlichem Recht unstatthaft ist. (469 / 93.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Nach § 45 der Reichs. Gewerbe Ordnung können die Befugnisse zum stehenden Gewerbebetriebe durch Stellvertreter aus— übt werden, diese müssen jedoch den für das in Rede stehende
ewerbe insbesondere vorgeschriebenen , genügen. n Bezug auf diese Bestimmung hat das Oher⸗Verwaltungsgericht, III. Senat, durch Urtheil vom 19. Februar 1894 ausge⸗ sprochen: Die nothwendige Voraussetzung für die Ausübung des Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter ist, daß der Gewerbetreibende selbst die Befugniß zum Ge— werbebetriebe, also bei einem an eine bestimmte Genehmigung (Kon— zession, Approbation u. s. w.) gebundenen Gewerbe diefe . ondere Genehmigung besitzt. Der zuwiderhandelnde Gewerbetreibende ist aus § 147 Ziffer 1 der Gewerbe ⸗Ordnung zu bestrafen, dagegen ist die Bedrohung des Kontravenienten mit einer polizeilichen Exekutivstrafe nicht zulässiß. — Der Wagenfabhrikant Sch. zu . der ein Prüfungszeugniß als Hufschmied (5 304 der Gewerbe⸗Ordnung und Gesetz vom 18. Mai 1854 nicht besitzt, zeigte der Ortspolizeibehörde an, daß er das Husbeschlaggewerbe durch den geprüften Schmiedegesellen B. als seinen Stellvertreter ausüben lasse. Darauf untersagte ihm die Polizeibehörde den Betrieb des ge⸗ nannten Gewerbes bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 46 ser jeden Uebertretungsfall. Durch eine . Verfügung hielt die Polizei⸗ verwaltung die Untersagung aufrecht, ohne aber eine Cxekutivstrafe anzu= drohen. Die Klage des Sch. gegen die Polizeiverwaltung wurde vom Ober⸗ Verwaltungsgericht abgewiesen, indem es e,, ausführte: .. Wäre es zulässig, ein konzessionspflichtiges Gewerbe durch einen Stellvertreter auszuüben, ohne daß der Gewerbetreibende selbst eine Konzession be— n, so würde auf diesem Wege, da der Stellvertreter einer Kon— zession nicht bedarf, das Gesetz umgangen und ein konzessionspflichtiges Gewerbe ohne Konzession ausgeübt werden können. Auch die Autz⸗ nahmevorschrift des 5 46 Gew.Ordn.:
Nach dem Tode, eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe
für Rechnung der Wittwe während des Wittwenstandes oder, wenn minderjährige Erben vorhanden sind, für deren Rechnung durch einen nach 45 qualifizierten Stellvertreter betrieben werden, in⸗ sofern die über den Betrieb einzelner Gewerbe bestehenden be— sonderen Vorschriften nicht ein anderes anordnen... bestätigt die Regel, daß durch die Bestellung eines qualifizierten Stellvertreters die dem Inhaber des Gewerbebetriebes mangelnde Konzession oder Approbation nicht ersetzt werden kann. — Nach dem Grundsatz ane bis in idem“ darf nicht durch polizeiliche Verfügung mit einer Exekutivstrafe dieselbe Handlung bedroht werden, welche be⸗ reits durch ein Gesetz mit Strafe bedroht worden ist.“ . . (III 212.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Bochum wird der „Frkf. Stg.“ berichtet, daß ein Gewerkschaftsfest, das gestern dort abgehalten werden sollte, von der Polizei verboten worden ist.
Aus 33 schreibt man der Mgdb. Ztg.: Was die Er⸗ werbung des Bürgerrechts anbetrifft, für die in den letzten Jahren von den Leipziger Sozialdemokraten eine lebhafte Agitation betrieben worden ist, so a der Rath eine äußerst wichtige Entscheidung getroffen. Auf Grund der Motive zur revidierten Städteordnung hat er nämlich verschiedene Gesuchsteller trotz des von ihnen erfüllten Zensus abgewiesen, weil ihre Verhältnisse nicht die nöthige Garantie dafür bieten, daß sie ein dauerndes Interesse am Gemeindewohl und die Befähigung, für dasselbe zu wirken, besitzen'. Die Betreffenden werden dagegen Rekurs einlegen.
In Welschhufe bei Dresden ist, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, der Ausstand der Steinarbeiter beendet.
Hier in Berlin beschäftigte sich die Gastwirthe-Innung vor einigen Tagen mit dem von den Sozialdemokraten betriebenen Brauereiboykott und beschloß nach den Meldungen der Blätter, sich im Bierboykott auch ferner neutral zu verhalten; doch soll an den Verein der Brauereien das Ersuchen gerichtet werden, den Beschluß auf⸗ zuheben, daß keine der dem Brauereiverein angehörenden Brauereien einem bisherigen Kunden einer anderen boykottierten Brauerei Bier liefern darf, bis der Bovkott aufgehoben ist. Dieser Passus im Ver⸗ trage der Brauereien sei gegenwärtig zwecklos, da sämmtliche Brauereien boykottiert seien und somit jede Entschädigungs⸗ verpflichtung fortfalle. Der Satz beschränke daher unnütz die Dispositionsfreiheit der Gastwirthe in der Wahl ihrer Biere. — Der Ausstand der Velour Weber der Firma G. Feibisch in Berlin dauert, wie im ‚Vorwärtz“ mitgetheilt wird, fort. Zwei Ausständige sind zur Arbeit zurückgekehrt.
In Warschau haben nach demselben Blatt die Vergolder der Firma S. Bermann wegen niedriger Löhne die Arbeit eingestellt.
Kunst und Wissenschaft.
Das Königliche Museum für Naturkunde hgt neuerdings wieder aus den deutschen Kolonien mancherlei werthvollen Zuwachs erhalten. Dr. Stuhlmann sandte, wie das ‚D. Kol.⸗Bl.“ meldet, aus Usaramo in 533 eine große Kollektion zoologischer Objekte, darunter 750 Schmetterlinge, 300 andere Insekten, 210 Krebse, 181 Fische, 163 Vogelbälge, viele in Alkohol konservierte Thiere der verschiedensten Art, Hörner, gene Skelette ꝛc. Mehrere Arten sind im Museum bisher no nicht vertreten gewesen, was namentlich von den Krebsen und Fischen gilt. Die Fischsamm⸗ lung hat besonderen Werth, weil sie die Fischfauna aus dem Flußgebiet des Kingani ziemlich erschöpfend darstellt. — Der Leiter der Jaünde⸗Station in Kamerun Zenker hat dem Museum eine große Sammlung von meist sehr sorgfältig kon⸗ servierten Säugethierfellen, Vogelbälgen, Reptilien und Insekten zugehen lassen. Der ,,, Werth dieser Sendung ist ein sehr hoher. Die meisten Thierklassen werden durch neue Arten bereichert; namentlich ist die Vogelsammlung sehr werthvoll, da durch sie ein vollständiger Ueberblick über den faunistischen Charakter des bisher unbekannten Gebiets geliefert wird. Fünf Vögel sind für die Wissenschaft neu; eine dieser neuen Spezies vertritt eine höchst auffallende neue Gattung. Zehn Arten der eingeschickten Vögel waren im Museum noch nicht vertreten. Ein neuer Raubvogel ist nach dem Sammler Accipiter Zenkeri benannt worden. Unter den Reptilien ist eine Rappia, welche ihre Eier auf Blättern befestigt; ein solches eiertragendes Blatt befindet sich in der eingesandten Sammlung.
err Jenker hat ferner durch Beifügung von flüchtig hingeworfenen
qugrellen, welche die den einzelnen Thieren eigenthümlichen Stellungen und die Farben sehr gut veranschaulichen, die Möglichkeit gegeben, hiernach gute Abbildungen anzufertigen. .
— Auf das Yee nn n f reiben unter den Mitgliedern des Berliner Architektenvereins um Entwürfe für ein Rathhaus in Poppelsdorf sind dem „Zentr. Bl. der Bauverw. zufolge 21 Arbeiten eingegangen. Die auggesetzte Summe von ho0 M wurde in zwei Preise von 300 und 200 16 zerlegt. Der erste Preis wurde dem Entwurf der Regierungs · Baumeister Solf u. Wichardt, der zweite demjenigen des ih en, Hermann Guth zuertheilt. Außerdem erhielten Vereingandenken die Arbeiten des Negierungsé⸗Baumeisters Spalding und der Architekten Reinhardt u. Süßenguth. Die Entwürfe sind vom 4. bis 11. August im Saal B des AÄrchitektenhauses täglich von 9 bis 6 Uhr ausgestellt. — In dem vom Allgemeinen Deutschen Sprachverein aus⸗ geschriebenen Wetthewerb zur Erlangung einer künstlerisch aus- gestatteten Wahlspruchtafel sind zu der er ge et Frist 115 Entwürfe eingegangen. Das für den 2. August beabsichtigte ,. t konnte nicht stattfinden, weil zwei der Preisrichter von Berlin abwesend waren. Es wurde . die eingegangenen Entwürfe auf der am 19. und 20. August in Koblenz stattsindenden
auptversammlung des Sprachvereins auszustellen, um den dort er— cheinenden Vertretern der Zweigvereine die zum theil sehr werth⸗ vollen Arbeiten vorzuführen. Die Entscheidung der Preisrichter kann erst im Herbst erfolgen.
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S. Ein berühmtes Gemälde des großen , Malers Esteban Murillo ist soeben durch Kauf in den Besitz der Kön ig⸗ lichen Gemäldegalerie zu Dresden übergegangen. Es ist der „Tod der heiligen Klara“, ein Bild mit über zwanzig fast lebens⸗ een Figuren, das in den letzten Jahrzehnten in englischem Privat⸗ esiz gewesen ist. Man sieht auf dem Bilde zur Ii das Lager der Heiligen, umgeben von weinenden Frauen und knieenden Greisen; Kerzen und andere Geräthe für die Sterbesakramente liegen am Boden. Auf dem Bett ruht todesmatt, mit geneigtem Haupt und gekreuzten Armen die we. Klara, tief in die Kissen versunken. Ein lichtes Traumbild erscheint im Augenblick des Todes vor ihren Augen: unter dem Schein einer hellen Wolke kommt ein Zug von weißgekleideten, anmuthigen und heiteren Jungfrauen mit Palmen in den Händen in das Zimmer. Hellstrahlender Glanz, der das ,,, Dunkel der Zelle jum lichten Tag macht, geht von der Königin der Engel aus, die mit leiser, banger Bewegung der Sterbenden naht und ihr himmlische Gaben hringt. Neben ihr naht der Sterbenden der Heiland selbst, der die treue Dienerin im Begriff ist zu sich zu nehmen. Dieses herrliche Bild malte Murillo im Jahre 1645 . das große Franziskanerkloster 6 Vater⸗ stadt Sevilla. Er war eben, 27 Jahre alt, aus der Hauptstadt Madrid zurückgekehrt, wo er sich in aller Stille aus einem routinierten Hand- werker zu einem Künstler eigenster Art herangebildet hatte. Als Mindestfordernder erhielt er den Auftrag, für den kleinen Kreuzgang des Klosters auf 11 großen Bildern Wündergeschichten von Heiligen des Franziskanerordens zu malen. Der Auftrag 6a dem jungen Künstler die erwünschte Gelegenheit, einmal vor der hreitesten Oeffent⸗ lichkeit zu zeigen, was er leisten könne. In der That machten sie ihn, mit einem Schlage zum berühmten und vielgesuchten Meister. Noch, spricht eine gewisse jugendliche Sprödigkeit und Befangenheit aus den Bildern, in der Auswahl der Gegenstände und in der Anordnung der Gruppen stehen sie schon auf der Höhe rn . Leistungen. Die Gemälde wurden stets sehr hoch gehalten, durch Vorhänge geschützt und nur an Festtagen gezeigt. Im Jahre 1810 plünderten die Franzosen das Kloster. Drei von den Bildern brachte schon der Marschall Soult nach Paris, die übrigen wurden später verzettelt. Vier fielen in die Hände des Generals Mathieu de Faviers, der sie ebenfalls nach Paris brachte. Das Bild des Todes der heiligen Klara war 1843 — 65 in der Galerie Aguado und ging dann in den Besitz des Earl of Dudley in London über, aus dessen Galerle es nunmehr in die Königliche Gemälde⸗Galerie zu Dresden übersiedelt. Neben der sogenannten „Engelsküche“ — jetzt im Louvre zu Paris — und dem Gebet des heiligen Diego, o,. die Suppe der Armen segnet — in der Ferdinands⸗Akademie zu Madrid — gehört das Bild zu den bekanntesten und gepriesensten der ganzen Folge. Das Kloster, in dessen Besitz es früher gewesen, wurde 1341 vom Erdboden ver⸗ tilgt. Erfreulich ist es, daß das werthvolle Bild nunmehr in einer der bedeutendsten Galerien Europas eine feste Stätte gefunden hat. Seit Jahrzehnten hat die Dresdener Galerie keine so bedeutsame Er⸗ werbung auf dem Gebiete der älteren Kunst gemacht.
Der Dresdener Architekten verein wird, wie W. T. B.“ erfährt, am 14 d. M. in Berlin eintreffen, um unter Führung Ti nthe Wallot das neue Reichstagsgebäude zu be⸗ ichtigen.
— Der französische Forschungsreisende Dutreuil⸗Derhins ist, wie dem W. T. B.“ aus eri emeldet wird, in Tibet ermordet worden. Der französische Geenen in Peking hat die Auslieferung der Leiche und der Papiere der Expedition verlangt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Portugal. Der Hafen von Marseille ist 69 dem 10. v. M. für cholera⸗ verseucht erklärt worden. Belgien.
Zufolge Verordnung des Königlich belgischen Ministers für Acker⸗ bau ꝛc. vom 1. d. M. sind vom 3. d. M. ab die auf dem See⸗ wege aus den russischen Ostseehäfen eintreffenden Herkünfte auf der Sanitätsstation der Schelde, in Ostende und Nieuport den in Titel 8 der Dresdner Sanitätskonvention vorgeschriebenen Maßnahmen zu unterwerfen.
. Asien. (Japan.)
Die japanische Quarantäne⸗Verordnung von 1882 ist unterm 183. Juni 1894 dahin abgeändert worden, daß choleraverdächtige Schiffe bis zu neun Tagen in Quarantäne gehalten werden können.
Diese Bestimmungen sind bis auf weiteres gegen die aus Hong⸗ kong und den chinesischen Häfen kommenden pestverdächtigen deutschen Schiffe in Kraft gesetzt worden.
Cholera.
Amsterdam, 4. August. Ein vorgestern erkrankter hiesiger Einwohner verstarb, dem W. T. B.“ zufolge, heute an ier. 9 In der Provinz Limburg kam gestern ein Cholera⸗ all vor.
Maastricht, 4. August. Heute sind hier 7 neue Erkrankungen an Cholera und ein Todesfall vorgekommen. Insgesammt sind bis⸗ her nach Mittheilung des. W. T. B.“ 9, erkrankt und 15 gestorben. In Bennebroek kam eine Cholera Erkrankung vor.
Handel und Gewerbe.
Trotz vielfacher in der Presse erfolgten Warnungen kommen immer wieder Fälle vor, in denen deutsche Geschäftstreibende durch leichtsinnige Kreditgewährung an unredliche ausländische Firmen empfindlichen Schaden erleiden. Es kann der deutschen Geschäftswelt nicht dringend genug empfohlen werden, Waaren auf Kredit nur an . ausländischen Firmen zu liefern, über deren Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit sie zuvor sorgfältige Erkundigungen bei vertrauens werthen Auskunftsstellen einge⸗ zogen hat.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 10 989, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 3884, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. .
Zwangs ⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen m e , 1 Berlin stand am 3. August das Grundstück des Fabrikbesitzers Louis Neumann, Große Präsidentenstr. 2 belegen, zur Versteigerung; Mindest⸗
ebot 1200 MS; für das Meistgebot von 19.7 S wurde der e Heulen der Reserve Herm ann Rabe zu Berlin Er⸗ eher.
Beim Königlichen Amtsgericht U Berlin wurde das Verfahren der Zwangsbersteigerung der im Grundbuch von Hohben⸗ Schön hausen Band 111 Blatt Nr. 52 und 63 auf den Namen des Schachtmeisters Edwin Kaselitz eingetragenen, zu Hohen ⸗Schön⸗ hausen belegenen Grundstücke aufgehoben. Die Termine am 9. und 10. August d. J. fallen fort. — Ferner wurde das Verfahren wegen des im nn dbu von der Stadt Charlottenburg Band 27 Blatt Nr. 1361 auf den Namen des Malermeisters Ernst Nüske zu Charlottenburg eingetragenen, ebendaselbst belegenen Grun aufgehoben. Die Termine am 28. September d. J. fallen fort.
— Vom der e nn,, d bis zum 23. Juli d. J. 18 598 8060 M 34 09, 21 527 ( oo. 45 676 600 M 43 0 und 9 706 500 A6 5 C, zusammen 95 508 3090 Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon 86 16 503 0090 Æ 31 Mo,