1894 / 184 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Aug 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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Durch Verfügung der den, in . Bäcker ortsüblich an

mit diesen Arbeiten während gestattet werden.

9. .

ird den Gehilfen und feel ingen für den Sonntag eine mindestens 24 stündige Ruhe gewährt, fo dürfen die an den zwei vor⸗ n Schichten um je zwei Stunden stimmte Dauer verlängert werden. edoch muß den Gehilfen und Lehrlingen zwischen den

hergehenden Werktagen endigende über die im § 1 ibser be

chichten der Woche eine ununterbrochene Ruhezeit acht Stunden gelassen werden.

ö onn⸗ und ir die Kunden das Ausbacken der von diesen bereiteten Kuchen oder das Braten von Fleisch besorgen, die Beschäftigung eines ten drei Stunden des Vormittags

unteren , kann für

ttagen sonen Anwendung, wel

ehilfen

eiden letzten von mindestens

Die vorstehenden Bestimmungen finden nur auf diejenigen Per⸗ . bei der . Konditorwaaren beschäftigt werden. Dabei gelten Personen unter 16 Jahren, welche die Ausbildung . Gehilfen nicht erreicht haben, auch dann als Lehrlinge, wenn ein ehrvertrag nicht abgeschlossen ist. ö

Betriebe, in denen sowohl Bäckerwaaren als Konditorwaaren hergestellt werden, gelten im Sinne der vorstehenden Bestimmungen bezüglich der Beschäftigung solcher Gehilfen und Lehrlinge, welche ausschließlich bei, der Herstellung von Konditorwaaren beschäftigt werden, als Konditoreien, im übrigen als Bäckereien.

Als Bäckerwaare im Sinne des Absatz 1 gilt dasjenige Backwerk, welches herkömmlich unter Verwendung von Hefe ohne Beimischung

ung der Bäcker⸗ oder

arbeit auf

bon Zucker zum Teig hergestellt wird. Im übrigen kann die höher Verwaltungsbehörde, für ihren Bezirk oder . Eh ich ] selben darüͤber Bestimmung treffen, ob ortsüblich bestimmte Waaren zu den Bäckerwaaren zu rechnen sind.

§ 12.

In der . muß eine mit dem polizeilichen Stempel ver⸗ sehene r, . 16 . .

rund des satz 1 Ziffer 2 stattgefunden hat, spätestens am Ende der z e n . streichung mit Tinte kenntlich zu machen ist. an erfolgt kostenfrei. . ußerdem ist in der Backstube eine Tafel aufzuhängen, welche in deutlicher Schrift den Wortlaut dieser Bestimmungen wiedergiebt.

des⸗

el ausgehängt sein, auf der jeder Tag, an dem Ueber⸗

oche mittels Durchlochung oder Qurch⸗ Die polizeiliche Stem⸗

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, ee gen r. .

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 4. a . Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung 2. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersuchungs⸗ Sachen.

290251 . In der Strafsache gegen den Kaufmann Hermann Conradi aus Heiligenstadt, geboren zu Sachsa am 17. Mai 1870, evangelisch, wegen Beleidigung, hat die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen am 13 Juni 1894 für Recht erkannt: Der Angeklagte ist der öffentlichen Beleidigung schuldig und wird deshalb mit drei Monaten Ge⸗ fängniß bestraft und in die Kosten des Verfahrens verurtheilt.

Zugleich wird den n, und zwar dem Königlich Preußischen Kriegs inister als Vertreter des Preußischen Offizier ⸗Korps und dem Seconde⸗ Lieutenant von Hahnke vom 1. Garde Regiment zu . die Befugniß zugesprochen, den entscheidenden

heil dieses Urtheils innerhalb vier Wochen seit Zu⸗ , des rechtskräftigen Urtheils auf Kosten des

ngeklagten durch zweimalige Insertion im Reichs⸗ Anzeiger zu veröffentlichen.

Y) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

(29254 Zwangsversteigerung. Im Wege der Jwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim Band 95 Nr. 3826 auf den Namen der Kommandit⸗Gesellschaft Spenderop et Ce zu Berlin eingetragene, nach dem Kataster in der Huttenstraße belegene Grundstück am 17. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem, unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Eingang G., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 2 4 1 Rein⸗ ertrag und einer Fläche von 8a 56 dm zur Grund⸗ 6 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be— treffende Nachweisungen, sowie besondere. Kauf bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver— steigerungsbermerks nicht hervorging, ine besondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigen falls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei en, eilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor nn, des Versteigerungstermins die Einstellung des erfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Hrur d i zs tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 17. Sktober 1894, Nachmittags 127 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 21. Juli 1894. . Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86. [29252 Zwangsversteigerung. . Im Wege der Jwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ Barnim Band 95 Nr. 3824 auf den Namen der Kommanditgesellschaft Soenderop Ce zu Berlin eingetragene, nach dem Kataster , , belegene Grundstück am 7. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichts⸗ stelle, Neue ö, 13, Hof, Eingang C., Erd, eschoß, Saal 40, versteigert werben. Das Grundstück ö mit 1,ů59 46 Reinertrag und einer Fläche von 6 a Al 4m zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatte, etwaige Äbschätzungen und andere, das Grund stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real— berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher Uber gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige . von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden ebungen oder Kosten, spate tens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗

theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten

Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche

das Eigenthum des Grundstücks ,,, , werden

aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins

die Einstellung des Ver e. herbeizuführen, widrigen⸗

falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anf . an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

am L7. Oktober 1894, Mittags Ez Uhr, an

Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 21. Juli 1894. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.

29080 Zwangsversteigernng.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Niederbarnim Band 1 Nr. 51 auf den Namen des Maurermeisters Matthes Sabbelat hier ein⸗ getragene, Pankstraße h belegene Grundstück am 12. Ok⸗ tober 1894, Vormittags 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue 5 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß,

aal 40, versteigert werden. Das Hrundst it at eine ich von Ta 61 dm. Auszug aus der Steuerrolle, eglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks nicht hervor— ging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe ven Geboten an— zumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ spruͤche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 13. Oktober 1894, Nach⸗ mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 21. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.

(29253 Zwangsversteigerung. Im Wege der w soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus Parzellen Band 11 Nr. 401 auf den Namen der Kommanditgesell⸗ schaft Soenderop et Comp. zu Berlin eingetragene, zu Berlin in der Wöhlertstraße Nr. 17 belegene Grundstück am 20. Oktober E894, Bormittags 195 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Ge⸗ richtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Hr n fl ist bei einer Fläche von 7 a2 11 4m mit 14 600 M. Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, ,. Abschrift des Grund huchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit, der Eintragung des BVersteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ ehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver teigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe bon Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei dest e, des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche bas Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des. Verfahrens herbetzuführen, widrigenfalls 2 erfolgtem Zuschlag das FKaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Oktober 1894, Nach⸗ mittags 127 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. /

Berlin, den 23. Juni 1894.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.

29251 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangvollstreckung soll das im Grundhuche von den einzelnen Grundstücken Band 4 Nr. 135 auf den Namen des Schlossermeisters i Thiele zu Berlin eingetragene, Kottbuser⸗

amm 39 belegene Grundstück, am 28. September 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter eichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich- . 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 7 a 30 am nicht zur Grundsteuer, da⸗ gegen mit 15 670 M.] Nutzungswerth zur Ge⸗ bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige h n, und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie hesondere Kauf, bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel ., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realherechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst guf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks nicht ,,, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende

rund

Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück— sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be— anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Cinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach . tem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den if en, an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 2. Oktober E894, Vormittags 11 Uhr, an Gerichts⸗ stelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 2. August 1894. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.

29250 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 152 Nr. 6771 auf den Namen des Zimmermeisters Johannes Igel hierselbst eingetragene, in der Liegnitzerstraße 19 belegene Grundstück am 4. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gexicht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, 6 Eingang C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, ver⸗ teigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 9a 184m und ist mit 15 900 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des . etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Eingang D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehen⸗ den Ansprüche, deren Vorhandensein oder Be⸗ trag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins— besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger . dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ enigen, , das Eigenthum des Grundstücks . werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Oktober 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben ang egeben, verkündet werden.

Berlin, den 3. August 1894.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.

29130)

In Sachen der Firma Gebr. Köhler auf der Tetzelmühle bei Söllingen, Klägerin, wider den Bäckermeister Hermann Meaher auf Bahnhof Jerx⸗ heim, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, zu Jerxheim (Bahnhof) belegenen Theilstückes vom Plane Nr. 172 zu 8 a 91 qm nebst darauf erbautem Wohnhause No. ass. 76 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Be⸗ schluß vom 28. Juli 1894 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs versteigerung auf den 5. Oktober 1894, Nach⸗ mittags 3 Uhr, im Gasthofe zum alten Bahnhofe zu, Jerxheim angesetzt, in welchem die, Hypothek gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Schöningen, den 2. . 1894.

Herzogliches Amtsgericht. Huch.

29125

In Sachen des Rentners Adolf Mühlnhausen hier, Klägers, wider die Wittwe des Instrumenten⸗ machers Gustav Roeseler, Johanne, geb. Buchholz, hier, Beklagte, wegen Hypothekforderung wird, nach—⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der der Beklagten gehörigen Grundstücke, als:

J. des Nr. 271 an der Friesenstraße belegenen Hauses und Hofes sammt dazu gelegten Okergraben⸗ terrains zu 57 m, .

„II, des Nr. A2 auf der Friesenstraße belegenen ö sammt dazugelegten Okergrabenterrains zu 56 m

zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 20. Juli 1894 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 23. Juli 1894 er- folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 20. November 1894, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Braunschweig, August⸗ straße 6, Zimmer Nr. 39 , in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothe enbriefe zu über⸗ reichen haben.

Braunschweig, den 27. Juli 1894.

erzogliches Amtsgericht. VII. Rhamm.

29079 Nachdem bezüglich des im Zwangeversteigerungs⸗ verfahren verkauften, früher dem Lohnmüller Grebbin u Gadebusch gehörigen Wohnhauses, Grubenstraße tr. 153, das Verfahren aus § 73 Abs. 1 der Ver⸗

ordnung vom 24. Mai 1879, betr. die Zwangsvoll⸗ streckung in das unbewegliche Vermögen wegen Geld— forderungen, stattgefunden hat, und Erinnerungen innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht erhoben worden sind, ist von dem Großherzoglichen Amts⸗ gericht Termin zur Abnahme der Rechnung des Sequesters und zur Rückzahlung der bestellten Sicher⸗ heit an den Käufer angesetzt auf Montag, den 20. August 1894, Vormittags 10 Ur, im Amtsgerichtsgebäude. Die Rechnung des Sequesters über die Verwaltung des Grundstücks während des Zwangsversteigerungsberfahrens ist mit den Belägen zur Einsicht der Betheiligten in der Gerichts⸗ schreiberei niedergelegt. Gadebusch, den 4. August 1894. Gildemeister, Gerichtsschreiber

des Großh. Mecklenburg⸗Schwerinschen Amtsgerichts.

29094

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des zum Nachlasse des wailand Maurergesellen Johann Vick gehörigen Ackerstückes Nr. 585 hierselbst ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters zur Erklärung über den Theilungsplan wie zur Vor⸗ nahme der Vertheilung Termin auf den 3. Sep⸗ tember 1894, Vormittags 11 Uhr, bestimmt, zu welchem Termin alle betheiligten Gläubiger, der Sequester und die Erben des Schuldners hiedurch vorgeladen werden.

Tessin, den 3. August 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

29141 Aufgebot.

Die Wittwe des Wilh. Carl Ed. Hannemann, Sophie Wilhelmine, geb. Fiellind zu Magdeburg hat das Aufgebot der Lebensversicherungs⸗Police Nr. 20705 der Providentia, Frankfurter Ver⸗ sicherungsgesellschaft dahier, über 500 Thaler auf den Tod des genannten Ehemanns gestellt, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 26. Februar 18895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 29, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 27. Juli 1894.

Das Königliche Amtsgericht. IV.

23217 Aufgebotsverfahren.

Auf Antrag der Peter Deuchert Ehefrau, Maria Elisabetha, geb. Lang, in Hopfmannsfeld und des Christof Krömmelbein II. zu Stockhausen als Vor⸗ mund der minderjährigen Kinder der Wilhelm Fehl Eheleute zu Schadges werden die Inhaber der von der Spar⸗ und Leihkasse Herbstein über nachstehende verzinsliche Einlagen ausgestellten Schuldurkunden:

a. vom 3. Mai 1862 Tagebuch Nr. 309 im Be⸗ trage von 100 Gulden, eingelegt auf den Namen Juliane ,. zu Hopfmannsfeld,

b. vom 2. Oktober 1874 Tagebuch Nr. 2464 über 10 S Rest aus 175 Fl. 20 Kr.,

C. 2. Januar 1877 Tagebuch Nr. 63 über 27 ,

d. 24. Januar 1878 über 22 M Tagebuch Nr. 878,

6. 1. August 1879 über 30 ½ Tagebuch Nr. 2595,

(b— e auf den Namen Wilhelm Fehl in Schadges eingelegt), .

aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin Don⸗ nerstag, den 31. Januar 1895, Vormittags 9 Uhr, bei uns ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen bei Meidung Kraftloserklärung derselben.

Herbstein, den 4. Juli 1894.

Großherzogliches Amtsgericht. Beyke.

27630 Aufgebot. . .

Der Malermeister Carl Jacobsen in Schleswig, als Vormund für den abwesenden Hans Johannes Friedrich Brockhoff, hat das Aufgebot des auf den Vamen des letzteren lautenden Sparkassenbuchs der Friedrichsberger Sparkasse in Schleswig Nr. 5742 Über 250 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 15. Februar 1895, Mittags 12 Ühr, vor dem ,,, Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. .

Schleswig, den 21. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht. II.

26319 Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Kattowitz Nr. 9938 über 750 „M, ausgefertigt für die verwittwete Maschinenwärter Franziska Hauk zu Laurahütte, ist n. verloren gegangen und soll auf den Antrag der Eigenthümerin zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotztermine, am 15. Februar 1895, Vorm. IO Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 35, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Buchs erfolgen wird.

Kattowitz, den 12. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht. Dr. Jackis .

2

23518]. ; l Das n,, . der Sparkasse des hiesigen Vorschußvereins Nr. 10262 auf den Namen Karl Scharf, Bergmann, Reußendorf lautend, mit einem Inhalt von 322,51 M per 1. Januar 1894 ist an- a verloren . und soll auf den Antrag des Eigenthümers, Lehrhauers Karl Scharf für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im oe, , termin den 25. Januar 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer 22, seine Rechte anzumelden und das Bu vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird. Waldenburg, den 5. Juli 1894. Königliches Amtsgericht.

29082) Aufgebot.

Die Firma Peters K Co. in Krefeld hat das Auf⸗ ebot des von der Firma Rosenberg G Cohen zu Ire chen Gia bach am 21. Juni 1894 auf die Firma Schartenberg C Lieberg in Cassel gezogenen, von dieser noch nicht angenommenen, am 31. August 1894 fälligen Prima⸗Wechsels über 1407,30 M Ein⸗ tausend vierhundert sieben Mark fünf und dreißig fennig der von der Ausstellerin an die Firma eters C Co, in Krefeld giriert und von letzterer mit ihrem Firmastempel und der Nummer 45 673 versehen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in 16. März E895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Justizgebäude, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Cassel, den 25. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XII. , Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: (L. S.) Gries, Aktuar.

27361 Aufgebot.

Der Bahnhofswirth Johann Lempertz zu Engers hat das Aufgebot von zwei angeblich verloren gegan⸗ enen, vom Antragssteller am 19. Juni 1854 zu

inslaken ausgestellten, auf die Eheleute Bahnhofs— wirth Wilhelm Kley und Johanna, geb. Meyerpeter, gezogenen und von diesem acceptierten, am 1. Sep⸗ tember bezw. 1. Oktober 1894 zu Dinslaken zahl⸗ baren Wechsel über je 400 Æ beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. April 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe— raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Dinslaken, den 13. Juli 1894.

Das Königliche Amtsgericht.

lꝰdls / Oeffentliche Ladung.

In Art. 115, der Grundsteuermutterrolle der Ge= meinde St. Thomas steht als Eigenthümerin der Parzellen Flur 11 Nr. 144141, auf dem Garten, Hausgarten 14 a 54 dm und Flur 11 Nr. 42 auf dem Garten, Hofraum Ba 21 4m die Witiwe Hubert Karpentier in St. Thomas verzeichnet. Das alleinige Eigenthum an diesen Parzellen wird von dem Ackerer Wilhelm Karpentier in St. Thomas in Anspruch genommen. Einer der Miterben der im Jahre 1885 verlebten Wittwe Hubert Karpentier ist der Buchbinder Emil Karpentier mit unbekanntem Aufenthalt. Derselbe, bezw. falls er verstorben sein 66 dessen unbekannte Rechtsnachfolger, werden

iermit zu dem auf den 16. Oktober 1894, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin öffentlich geladen unter dem Rechtsnachtheil, daß, falls bis zu diesem Termine Ansprüche an die Grundstücke nicht angemeldet werden, die Eintragung des Ackerers Wilhelm Karpentier zu St. Thomas als alleinigen Eigen⸗ thümers der vorbezeichneten Grundstücke ohne Ein— willlhung der Geladenen erfolgen wird.

Bitburg, den 25. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

L29111] Aufgebot.

Der Kaufmann Heinrich Wattendorff zu Ibben⸗ küren hat das Aufgebot der im Grundbuch von Ibbenbüren Band Y Blatt 97 für die Wittwe B, Hermann Lohmeyer gt. Bosse, Anna Maria, , die unverehelichte Caroline Bern⸗ ardine Lohmeyer gnt. Bosse, und die unverehelichte Anna Maria Gertrud Bosse zu Schafberg Gemeinde Ibbenbüren eingetragenen Grundstücke Flur 16,

Nr. 68/22, Ses kes brok, Holz, 70 a 99 qm, Nr. 69/23, daselbst, Holz, 82 a 21 9m

der Katastralgemeinde Ibbenbüren Land behufs Be⸗ sitztitelberichtigung , Alle Eigenthums⸗ prätendenten werden deshalb aufgefordert, ihre An= sprüche und Rechte auf die bezeichneten Grundstůcke Pätestens in dem auf den 9. November 1894, Vormittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine anzumelden, widrigenfalls dieselben aus⸗ geschlossen werden und die intragung des Besitz litels für den Antragsteller erfolgen wird.

Ibbenbüren, den 20. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht.

29138 Aufgebot.

Auf Antrag des Gastwirths Franz Ruhe zu Lipp- ringe werden alle, welche auf das Grundstück Flur 7 Nr. 865 / a1 der Steuergemeinde i n, zur Zeit eingetragen im Grundbuche von Lippspringe Bd. 3 Bl. 19 für den Johann Peters i le. Eigenthumsansprüche erheben, aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens im Aufgebots- termine am 13. November 1894, Vorm. 1 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und zu bescheinigen, widrigenfalls alle Eigen- thumsprätendenten mit ihren Rechten ausgeschlossen werden und die Berichtigung des Besitztitels für den

e ,. erfolgen wird.

Paderborn, den 4. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht. 29118 Aufgebot.

Mittels Rezesses Nr. 2) 876 vom 9.27. Juni d. J., bestätigt am 5. Juli d. J, ist zwischen ; erzoglicher Kammer, Direktion der . zu

raunschweig und dem Drechslermeister Anton

iemann zu Seesen die Ablösung der dem Gehöfte No. asseg. 78 zu Seesen zustehenden Berechtigung zum Bezuge erte en auholzes Aus den Herzoglichen Forsten gegen eine Kapitalent⸗ schädigung von 1313 e 57 8 nebst Zinsen zu */

dem auf den

pro anno vom 17. Mai 1894 an gerechnet verein⸗ bart worden.

Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten, in Braunschweig werden alle diejenigen, welche Ansprüche an die abgelöste Berechtigung resp. das Ablösungekapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Rechte spätestens in dem zur Auszahlung des vorgedachten Ablösungskapitals auf den E. Oktober 1894, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte 66 Termin an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen 1 Antragstellerin gegenüber ausgeschlossen werden ollen.

Seesen, den 27. Juli i894.

Herzogliches Amtsgericht. Haars.

29124 Aufgebot.

Der Johann Michael Schenk zu Rangendingen, geboren am 28. März 1824, wird auf Antrag seines Vormunds Vogt Dieringer in Rangendingen auf— gefordert, sich spätestenß im Aufgebotstermin am 26. Mai 1895, Vormittags 5 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird.

Hechingen, den 28. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht.

29076 Aufgebot behufs Todeserklärung.

Auf Antrag der Wittwe des Bürgermeisters Hautzinger, Christine, geborenen Christiansen, in Berlin wird der Christian Christiansen, geboren am 9. April 1816 als ehelicher Sohn des Kauf⸗ manns Hans Christiansen und seiner Ehefrau Elena, leb. Hansen, auf Trägaard, Gemeinde Bönderby,

reis Tondein, welcher in seinem 16. oder 17. Lebens⸗ jahre angeblich von Tondern nach Amerika aus⸗ gewandert und seitdem verschollen sein soll, hierdurch aufge ordert, sich spätestens in dem auf den 19. De⸗ zember 1894, Vormittags 113 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein im Inlande vorhandenes Vermögen seinen bekannten und gehörig legitimierten Erben unter der einzigen Bedingung als Eigenthum verabfolgt und gesetz⸗ mäßig zugetheilt werden wird, daß sie dem Todt⸗ erklärten, wenn er sich wieder einfinden sollte, den erforderlichen Unterhalt, soweit das ererbte Ver⸗ mögen dazu hinreicht, und in jedem Falle wenigstens die vollen Zinsen und Einkünfte desselben geben müssen. Sollten bekannte oder gehörig legitimierte Erben nicht vorhanden sein, so würde die Ver⸗ mögensmasse noch ein Jahr lang aufbehalten und dann dem Fiskus zuerkannt werden.

Tondern, den 7. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

291331 Bekanntmachung.

Nr. 7295. Der am 2. Juli 1863 zu Heuweiler eborene August Ueber, zuletzt Soldat in Frei⸗ urg, wird seit April 1885 vermißt und ist die Verschollenheitserklärung beantragt. Der Vermißte wird aufgefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich anher gelangen zu . auch ergeht an alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Vermißten zu lertheilen vermögen, die Auf⸗ forderung, hievon binnen Jahresfrist uns Anzeige zu erstatten.

Waldkirch, den 27. Juli 1894.

Gr. Amtsgericht.

(gez. Uhde. Dies veröffentlicht der Gerichtsschreiber: Willi. 29075 Beschlusz.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Schnapper zu Frankfurt a. M. als Pflegers über den Nachlaß der Hannchen Goldberg aus Obbach werden die Mit⸗ erbin Ehefrau des Lehrers Hirschenberger, Esther, geb. Goldberg, geboren vor 1811 in Obbach, später wohnhaft gewesen in Wüstensachsen, seit länger als 25 Jahre verschollen, sowie deren etwa vorhandene Erben aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gericht sich spätestens bis zum Termine am 17. April 1895, Vormittags 9 Uhr, zu melden, widrigen⸗ falls Esther Hirschenberger, geb. ö für kodt erklärt wird, die sich nicht meldenden Erben mit ihren Ansprüichen an deren Nachlaß ausgeschlossen werden und die Aushändigung des Nachlasses an die sich meldenden Erben erfolgt.

Hilders, 2. August 1894.

Königliches Amtsgericht.

29084 Bekanntmachung. .

Ich bin vom Königlichen Amtsgericht hierselbst zum Pfleger des Nachlasses des zu Görne wohnhaft gewesenen, jetzt verschollenen Johann Friedrich Röhle ernannt worden, und fordere die unbekannten Erben auf, sich bei mir zu melden und ihre Erbansprüche , . Die Nachlaßmasse beträgt 132 S.

3. Rathenow, den 15. Juli 1894. Dr. Jordan, Rechts anwalt und Notar.

29131] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 23. Juni 1894 zu Berlin verstorbene Schlossermeister August Wilhelm Pollei hat in dem mit seiner Ehefrau Therese, geb. Agats, er⸗ richteten, am 6. Juli 1894 publizierten Testament vom 15. März 1873 seine Tochter erster Ehe Namens Selma zur Miterbin eingesetzt.

Berlin, den 31. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 95.

29128] Oeffentliche Bekanntmachung.

Die am 4. Oktober 1893 zu Berlin verstorbene Wittwe Amalie Rosendorn, geb. Wittkowska, hat in ihrem am 4. Juli 1894 publizierten Testamente vom 15. März 1889 ihre Tochter Ida Philipp, geb. Rosendorn, bedacht.

Berlin, den 26. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 95.

(29136 Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 15. Mai 1894 zu Berlin verstorbene Bureau⸗Schaff ner Eduard Paul Friedrich Schultz hat in dem mit seiner Ehefrau Bertha Johanna, geb. Stricker, errichteten, am 7. Juli 1894 publizierten Testament vom 23. Mai 1885 letztere und seine etwa lebenden Kinder zu Erben eingesetzt.

Berlin, den 28. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 95.

29129] Oeffentliche Bekauntmachung.

Der am 6. März 1871 verstorbene Kommissions⸗ Rath Louis Falk hat in seinem am 20. Juni 1594 publizierten Testamente vom 10. Oltober 1857 feine Ehefrau Marianna, geb. Faust, seine Tochter Ottilie und die ihm etwa noch geboren werdenden Kinder zu Erben eingesetzt.

Berlin, den 29. Juli 1894. .

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 95.

29077 Das Aufgebot verfahren über die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 22. Februar 1894 hierselbst, verstorbenen Ziegeleibesitzers Friedrich Müller ist beendet. Aschersleben, den 20. Juli 1894. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 9. Juli 1594. Wessel, Gerichtsschreiber.

In-Sachen betreffend das Aufgebot eines Spar⸗ kassenbuches der Kreis-Sparkasse zu Osterode, Ost⸗ preußen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osterode, Ostpreuen, durch den Amtsrichter Sanio für Recht:

Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Osterode, Ostpreußen, Nr. 2057 über ursprünglich 451 M. 67, . ausgefertigt für Caroline Poniemwaß, zur Zeit Dienstmädchen in Metz, Champestraße Nr. 3211 wohnhaft, nach Bestand vom 1. Januar 1893 über 541 6 46 3 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antrggstellerin, , Caroline Poniewaß in Metz, auf⸗ erlegt.

28863

Die über die im Grundbuche des den Julius und Caroline, 6 Preuß, Krimilowski'schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Neu⸗Bärwalde Nr. 11 Ab⸗ theilung III Nr. 1 für die Caroline Wilhelmine Minuth, später verehelichte Zeitpächter Leopold Mertscheit eingetragene Post von noch 20 Thlr. ist durch Rem n e rr des Königlichen Amtzsgerichts Labiau vom 1. August 1894 für kraftlos erklärt.

Labiau, den 1. August 1894.

Königliches Amtsgericht.

28863 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 24. Juli er. ist für kraftlos erklärt:

Das Hypothekendokument über die Abtheilung III Nr. 1 auf dem Grundbuchblatt des Oekohomen Karl Lindau zu Hochstedt Band 1 Blatt 169 des Grundbuchs dieses Orts für den Schuhmachermeister Friedrich Bertram in Nordhausen eingetragenen 100 Thlr.

Nordhansen, den 26. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht. IV.

28854 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts von heute ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Armsen Band II Blatt 82 Ab⸗ theilung III Nr. 4 eingetragenen 149 S 50 3 für kraftlos erklärt.

Verden, den 2. August 1894.

Königliches Amtsgericht. III.

28849

28861

Die über die im Grundbuche des den Besitzer Leopold und Erdmuthe, geb. Heymann, Mikien'schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Nemonien Nr. 50 Abtheilung 111 Nr. 4 für die Geschwister Marie und Georg Heymann eingetragene Post von 1280 Thlr. gebildete Hypothekenurkunde ist durch Ausschlußurtheil des K Amtsgerichts Labiau vom 1. August 1894 für kraftlos erklart.

Labiau, den 1. August 1894.

Königliches Amtsgericht.

29140

Es werden für kraftlos erklärt folgende Hypotheken⸗ Instrumente:

A. I) Seitenberg Band 1 Blatt 1 dem Bauer Franz Scholz gehörig Abtheilung III Nr. 15 über 15 060 S Darlehn des Gastwirths Joseph Schmidt in Niederthalheim mit 5 69 Zinsen seit 1. Januar 1878, bestehend aus der von Notar Ludwig Felscher beglaubigten Schuldurkunde vom 2. März 1878 und dem Hypothekenbrief d. d. 3. April 1878 des Franz Schmidt junior,

2) Heudorf Band 1 B1latt 1 dem Stückmann Hh Rother gehörig Abtheilung III Nr. 1 über 25 Thaler 15 Sgr. 13 Pf. mütterliches Erb⸗ theil des Joseph Reinelt, Antheil von 51 Thalern 2 Sgr. Muttertheil der Johann e , Kinder J. Ehe Namens Johann und Josef, bestehend aus einer Ausfertigung des Kaufs vom 11. Septem⸗ ber 1827 zwischen Reging Preuß und Franz Linden⸗ thal, aufgenommen vom Patrimonialgericht der Herr schaft Seitenberg als 8.

3) Niederthalheim Band 1 Nr. 2 des Bauern August Hauck Abtheilung II Nr. 5 über 33 Thlr. 10 Sgr. Antheil an ursprünglich 76 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. aus dem Schuldinstrument vom 28. Juni 1819, eingetragen zufolge Zessionsverhandlung vom 7. Januar 1831 für das depositum generals pu-

illare des Königlichen hiesigen Stadtgerichts, be⸗ ehen aus beglaubigter Abschrift des genannten Schuldinstruments und Ausfertigung der genannten Zessionsperhandlung. .

B. Es werden die eingetragenen Gläubiger und deren unbekannte he e ,, ausgeschlossen mit ihren Rechten auf nachstehende Posten:

I) Seitenberg Band V Blatt 14 dem Josef Mangel in Schreckendorf gehörig Abtheilung III Nr. 3 über 29 Thlr. rekognitionslos eingetragenen Antheil der Marianna Faulhaber in Schreckendorf an dem für sie und die Veronica Fels auf Grund des Schuldbekenntnisses des Schuhmachers Josef . von Seitenberg vom 3. Juni 1856, am selben

age eingetragenen ital von 40 Thalern,

Y) Niederthalheim Band 1 Nr. ? dem Bauer August Hauck gehörig Abtheilung 111 Nr. 5 von 3 Thlr. 10 Sgr. des General Pupillen ⸗Depo⸗ 6. Landeck (ssehe vorstehend unter A. 3) Nest⸗

etrag der in Höhe von 360 Thlr. unterm 6. Juni 1861 gehörig abquittierten Post von ursprünglich 33 Thlr. 10 Sgr.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag steller zu tragen.

Landeck, den 28. Juli 1894. Königliches Amtsgericht.

29114 Bekanntmachung. .

Auf den Antrag bes 3 . Friedrich Noetzel aus Warsze a. d. Gilge haͤt das unterzeichnete Amtsgericht am 28. Juli 1894 folgendes Ausschluß⸗ urtheil erlassen:

1) Die Hypothekendokumente über folgende im Grundbuch von Schackwiese Band 1 BI. Nr. 13 ein⸗ getragenen Posten:

a. Abth. III Nr. 2: 40 Thlr. 17 115 Pf. geschrieben Vierzig Thaler siebzehn Sllbergroschen 115 Pf., als der mütterliche Erbtheil des Friedri Wilhelm Lagervusch, welche der Daniel Lagerpus in der Erbthellung an sich behalten hat, sind . Grund des Erbrezesses vom 21. März 1837 gemäß Ver⸗ fügung vom 13. Juni ajusd. eingetragen worden.

b. Abth. III. Nr. 10; 66 Thlr. 20 Sgr., ge⸗ schrieben Sechs und sechzig Thaler 20 Sgr., künf⸗ tiger elterlicher Erbtheil des Friedrich Schäfer, welche der Besitzer Ferdinand Baltutt vom 1. Mai 1851 mit 5 o zu Herzinsen und bei der Großjährigkeit auszuzahlen sich, verpflichtet hat, eingetragen auf Grund des gerichtlichen Vertrages vom 31. März 1851 gemäß Verfügung vom 3. April 1851,

werden für kraftlos erklärt. ; Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller zu ragen. aukehmen, den 29. Juli 1894. Königliches Amtsgericht.

29109 . Durch Ausschlußurtheil vom 25. Juli 1894 ist die Urkunde vom 4. März 1891 nebst Hypotheken- brief über die im Grundbuche von Klein⸗Aschen Band 1 Blatt 25 Abth. III Rr. 21 für die Che— frau Kolon Gottlieb Brand zu Klein⸗Aschen und deren Kinder eingetragene Kaution von 56 000 M für kraftlos erklärt. Bünde, den 1. August 1894. Königliches Amtsgericht.

291191 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 25. Juli 1894 ist die Hypothekenurkunde über 150 Thaler Darlehn nebst pier Prozent vom 5. März 1851 zu entrichtender Zinsen, eingetragen für den Bauer Christian Koll zu Teschendorf am 15. Oktober 1853 aus der Schuld⸗ urkunde vom 3. März 1852 in Abtheilung III Nr. 1 des dem Musikus und Weber Carl Friedrich Wil⸗ helm Roeper gehörigen Grundstücks Teschendorf Band 1 BI. Nr. 7, gebildet aus dem ö briefe vom 15. Aktober 1853 und der Schuldurkunde vom 3. März 1852, für kraftlos erklärt.

Gransee, den 31. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht.

299831 m Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besitzers Cduard Nickel in Sommerau erkennt das Königliche Amtsgericht zu ,. W.⸗Pr. durch den Amtsrichter Ei if, ür Recht:

Der eingetragene Gläubiger, Knecht Karl Hoemkk, und dessen unbekannte Rechte e chfoige werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im ,, von Sommerau Blatt 66 Abtbeilung III Nr. 1 eingetragene Post von 20 Thaler Muttererbe ausgeschlossen.

Rosenberg W.⸗Pr., den 28. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht. J.

Im Namen des Königs! Verkündet am 14. Juli 1894. ; Waldau, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Süß zu Ibben⸗ büren, namens

I) des Kaufmanns Johann Bernard August Goecke zu Sunderbauer, Gemeinde Recke,

)) des . Joseph Neyer daselbst,

3) des Presbyteriums der evangelischen Kirchen⸗ gemeinde zu Schale,

) des Wirths Bernard Gerling daselbst,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ibben⸗ büren durch den Amtsrichter Daltrov für Recht:

Die eingetragenen Gläubiger und deren unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger sowie alle diesenigen, welche auf die vorstehend aufgeführten, im Grundbuch von Recke Band ?7 Blatt 60 und Band 1 Blatt 22 und im Grundbuch von Schale Band 1 Blatt 45 und Band 2 Blatt 8 in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 bezw. 2, 5 und 6 eingetragenen Hypo⸗ thekenposten Rechte und Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, werden mit diesen ausgeschlossen. Die Kosten des Vexfahrens fallen den Antragstellern

(29110

zur Last.

29 17

Durch Ausschlußurtheile des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 1. August d. J. sind die ein⸗ e n Hypothekengläubiger bezw. deren Rechts⸗ nachfolger:

a. der im Grundbuche Runowo Nr. 25 Abthei⸗ lung III Nr. 1 für die Michael und Anna Marie Wehr'schen Eheleute zu Przyborbwo bei Gnesen auf Grund des Erbrezesses vom 12. März 1821 . eingetragenen . von 200 Thlr. 600 4 rück⸗ ständiges Kaufgeld und ;

b. der ebenda Abtheilung III Nr. 3 für die Ge⸗ schwister Anna Marianna und Dorothea Krueger aus dem Erbrezesse vom 15. April 1828 eingetragenen h * 80 Thlr. 240 Sp Vater⸗ und Mutter⸗ erbtheil,

c. der im Grundbuche Runowo Nr. 13 Abthei⸗ lung III Nr. 2 für Lucia Tlock aus dem Erb⸗ vergleiche vom 12. Oktober 1875 noch eingetragenen Muttererbtheilsforderung von 309 M ne . en, sowie der Verpflichtung der Gläubigerin, ein ett Betten, bestehend aus 5 Kopfkissen, einem Oberbett, . aken und einer Bettdecke, oder 25 Thlr. zu gewähren,

mit ihren Ansprüchen auf diese aufgebotenen Posten ausgeschlossen.

Lobsens, den 1. August 1894.

Königliches Amtsgericht.

*

L28860] Die unbekannten Berechti

den am 8. u 5 6 Benn o n,, abtian, den 1. kong fe a u gericht.