1894 / 215 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Sep 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Bezeichnung der Waate.

Bezeichnung der Waare.

Maßstab.

oder J ö. ie den und AUnterhosen, sämmtlich aus Baumwolle oder an⸗ ; zenfaser, fertig oder nicht. Baumwollene Schnüre, ;. Stiefel⸗ Schuh- und Korset⸗ Schnürbänder, wirnband, Gimpe, Borte, Gurtband, illings (goring), Hosenträger und Strumpfbaͤnder, gewebter, geflochtener oder gedrehter Lampen⸗ oder Kerzen docht, Ueberzüge für Velociped. Räder, Spindelband, alle diese Artikel aus Baumwolle oder anderer Pflanzenfaser, und gleichviel ob theilweise aus Kaut⸗ schuk bestehend oder anderswie Alle Waaren aus Baumwolle, einschließ lich Baumwollenduck und Baumwollen⸗ damast, im Stück oder in anderer orm, nicht besonders aufgeführt, und eff u deren Bestandtheilen

autschuk gehört

Gruppe . Flachs, oe ,. und Waaren

daraus.

Flachs, gehechelt, als zugerichteter Flachs bekannt

Hanf, gehechelt, als zugerichteter Hanf bekannt

Garn aus Jute

Kabel, Tauwerk und Sackband (ausge⸗ nommen Bindfaden), ganz oder zum theil aus Neuseeländischem Hanf, Istle, oder 1 Manila⸗ Hanf, Sisal ˖ Gras oder Sunn hergestellt

Hanf⸗ und Jute ⸗Teppiche und Teppich⸗

Fehlen.)

Netzwerk, Netze, Gurte, und Schlepp⸗ netze aus Flachs Oeltuch für Fußboden, gepreßt (6stamped,, bemalt oder gedruckt, einschließlich Linoleum, Corticin, Kork⸗Teppiche, ge⸗ mustert oder einfach, und alles andere Oeltuch (ausgenommen seidenes), und wasserdichtes Tuch, nicht besonders auf⸗ geführt: . wenn 25 Cents oder weniger pro Quadratyard werth wenn über 25 Cents pro Quadrat- vard werth . Wasserschläuche, ganz oder theilweise aus Flachs, Hanf oder Jute hergestellt Garne oder Fäden aus Flachs oder Hanf, oder aus einer Mischung dieser beiden

Hemden und alle anderen Bekleidungs- Artikel jeglicher Art, nicht, besonders aufgeführt, ganz oder theilweise aus Leinen hergestellt .

z Leinenbänder, mit oder ohne eingewebte Metallfäden, auf Haspeln oder Spulen, ausdrücklich für die Fabrikation von Meßbändern bestimmt; .

Spitzen, Kanten, ö (nettings) und Schleierstoffe (veilings), Sticke⸗ reien, Einsätze, Halskrausen, Rüschen, Besatzartikel (trimmings), 566 Spitzenvorhänge, tamburierte Artikel, sowie mit der Hand oder der Maschine

estickte Artikel, gestickte Taschentücher

ö. Artikel, ganz oder theilweise aus Spitzen, Krausen, Falten oder Rüschen hergestellt, alle die vorgenannten Ar—⸗ tikel aus Flachs, Jute. Baumwolle, oder anderer Pflanzenfaser, oder in denen diese Stoffe einzeln oder ge⸗ mischt, dem Werthe nach den 3 bestandtheil bilden, nicht besonders aufgeführt

Alle Waaren aus Flachs, Hanf, Jute oder anderer Pflanzenfaser, ausge⸗ nommen Baumwolle, oder deren Hauptbestandtheil dem Werthe nach diese Stoffe oder einer derselben bilden, nicht besonders aufgeführt

Gruppe R.

Wolle und Wollenwaaren. Fehlt.) (. Flocken, Mungo, Shoddy, Wollabfälle

aller Art (garnetted waste, cardet waste), und karbonisierte Kämmlinge oder karbonisierte Wolle

Schafwolle, Kameel⸗, Ziegen⸗, Alpacca⸗

ar und Haar von ahnlichen Thieren, in Form von Vorgespinnst (roving, roping oder tops).

Wollen˖ und Kammgarne, ganz oder theilweise aus Wolle, gekämmter Wolle, Kameel⸗, Ziegen⸗, Alpacca⸗ und an⸗ derem Thierhaar:

nicht mehr als 40 Cents pro

Pfund werth .. Strumpfwagren, und alle auf der Strickmaschine oder dem Strickrahmen hergestellte Fabrikate, ausgenommen Bekleidungsgegenstande, ferner Shawlẽs, ganz oder theilweise aus Wolle, Kamm⸗ garn, Kameel⸗ Ziegen⸗, Alpacca⸗ oder anderem Thierhaar: wenn nicht mehr als 40 Cents pro JI . yy als 40 Cents pro Pfund Decken, wollene Hüte, und Flanelle zu Unterzeug und Filj fur Druckmaschinen, z 6 4 * ameel , Ziegen⸗ ca⸗ und an⸗ derem Thierhaar: n , 30 Cents pro wenn mehr als 30 Cents und nicht über 40 Cents pro Pfund w wenn lber Cents pro Pfund wert

. 7 in; und 77 ;

vom Werth 35 0 so

Pfund 11

ö! 1 vom Werth 30

vom 23 ö. 0s vom Werth 20 9o

vom Werth 40 90

vom . 25 9sao vom Werth 3 vom Werth 40 0ͤuG

vom Werth 35 o/o Dutzend

Stück 30 u. vom Werth 30 0/0

vom Werth 50 0 /

vom Werth 250,9

vom Werth 3h oo

vom Werth 15 0jo

vom Werth 2000

vom Werth ö. oo vom Werth 40

vom Werth 35 0 vom Werth 40 9G

vom Werth 25 90 vom Werth 30 0/0

vom Werth 36 9

Ta Seren dan ncht aid de Dar Länge soll derselbe Zoll wie auf Wollen und Kammgarnstoffe, und auf Flanelle, die mehr als 4 Unzen pro Quadratyard wiegen, derselbe Zoll wie auf Damen⸗ fleiderstoffe erhoben werden.

Frauen⸗ und Kinder⸗Kleiderstoffe, Rock⸗ futter, Italian Cloth, Flaggentuch, oder Stoffe ähnlicher Benennung aller

Art, und alle Fabrikate, ganz oder

theilweise aus Wolle, Kammgarn,

Kameel., Ziegen., Alpaceg. oder an⸗

derem Thierhaar, einschließlich solcher

Stoffe, zu deren Bestandtheilen Kaut⸗

schuk gehört, nicht anderweit aufgeführt:

wenn nicht über 50 Cents pro Pfund werth..

wenn mehr als 50 Cents pro

Pfund werth J

Fertige Kleider, und Bekleidungsgegen⸗

3 aller Art, ganz oder theilweise

ertiggestellt, nicht besonders .

führt, Filze, nicht anderweit aufge—

führt, sammtliche vorstehenden Artikel anz oder theilweise aus Wolle, ammgarn, Kameel⸗, Ziegen⸗, Al⸗

chließlich solcher Stoffe, zu deren Be⸗ tandtheilen Kautschuk gehört: wenn äber 1,50 Dollar pro Pfund werth ) wenn weniger als 1,50 Dollar . 2 Mäntel, Dolmans, Jackets, Talmas, Ulsters oder andere Ueberkleider für Damen und Kinder, sowie Waaren ähnlicher Art oder zu gleichen Zwecken, und gestrickte Kleidungsstücke, ganz oder theilweise aus Wolle, Kamm⸗ garn, Kameel⸗, Ziegen⸗, Alpacca⸗ oder anderem Thierhaar, ganz oder theil weise fertiggemacht Für Gurtband, Gillings (gorings), ,, Strumpfbänder, Gürtel, Binden, Litzen, Borten, ransen, Gimpen, Schnur, Schnüre und Quasten, . Spitzen, Stickereien, Kopfnetze, Filetarbeit (néttings) und Schleierstoffe (oilings), Knöpfe oder Knöpfe in Olivenform (barrel but- 8a oder Knöpfe anderer Form, für Quasten oder Verzierungen, alles Vorstehende, elastisch oder nicht, aus Wolle, Kammgarn, Kameel⸗, Ziegen⸗, Alpacca⸗ und anderem Thierhaar einen Bestandtheil der genannten Artikel bildet Aubusson⸗, Axminster⸗, Moquette und Chenille⸗Teppiche, gemustert oder ein⸗ fach, Teppiche im ganzen für Wohn⸗ zimmer gewebt, und alle Teppiche oder Teppichzeuge gleichen Charakters oder gleicher Art, und Orientalische, Ber⸗ liner und andere ähnliche Läuferstoffe

6 oder anderem Thierhaar, ein⸗

(rugs)

Saxony,, Wilton⸗ und Tournay⸗Sam⸗ met⸗Teppiche, gemustert oder einfach, und alle Teppiche oder Teppichzeuge gleichen Charakters oder gleicher Art

Brüsseler Teppiche, gemustert oder ein⸗ fach, und alle Teppiche oder Teppich⸗ hinge gleichen Charakters oder gleicher

rt

Sammet oder Tapestry⸗Sammet⸗Tep⸗ piche, gemustert oder einfach, in der Kette oder sonstwie bedruckt, und alle Teppiche oder Teppichzeuge gleichen Charakters oder gleicher Art...

Brüsseler Tapestry⸗ Teppiche, gemustert oder einfach, und alle Teppiche oder Teppichzeuge gleichen Charakters oder gleicher Art, in der Kette oder sonstwie bedruckt

Dreifache Ingrain ⸗Teppiche, und alle . Teppiche mit gezwirnter

ette

Wollene Holländische und doppelte In⸗ grain ⸗Teppiche .

Bruggets ! (gedruckte Wollenteppiche) und Bockings! (Teppiche aus grober Wolle), bedruckt, farbig, oder sonst⸗ wie, Filzteppichzeug, gemustert oder einfach

Teppiche und Teppichzeug aus Wolle, Flachs, oder Baumwolle, oder theil⸗ weise aus einem dieser Materialien ge⸗ fertigt, nicht besonders aufgeführt..

Matten, Läufer (xugs) für Fußböden, Vorhänge (3creens), Ueberzuüge, Knie⸗ polster, Bettvorleger, Art Squares und andere Teppich⸗ oder Teppichzeugstücke, ganz oder theilweise aus Wolle und nicht besonders aufgeführt, sollen zu demselben Satze wie die hierin auf⸗

verzollt werden.

Die hierin vorgeschriebene erabsetzun der Zollsätze für Wollenwarren so am 1. Januar 1895 in Kraft treten.

Gruppe L. Seide und Seidenwaaren. Seide, weiter Seide

(singles), Ketten- seide, Twist · und Fl

keine Bestimmung getroffen.

esponnene Seide in Docken, Kops Cn oder auf der Spule...

geführten Teppiche und Teppichzeuge gleichen Charakters und gleicher Art

theilweise aus Kokons oder aus Abfallseide fabriziert, und nicht in der Bearbeitung vorge⸗ schritten als gekrempelte oder gekämmte

denzwirn oder ⸗Garn jeder Art, ferner

vom Werth 40 vom Werth 50 0/0

vom Werth 50 0 o vom Werth 45 0j

vom Werth 50 9so

vom Werth 500 o

vom Werth 40 0ͤo vom Werth 400,0

vom Werth 40 9e vom Werth 40 0o vom Werth 4295 0io vom Werth 32 0ꝭ

l vom Werth 3000

vom Werth 30 0 o

vom Werth 30 0

vom Werth 2

1

vom Werth 300

¶Paragrayhj

) Für Waaren im Werth von 1,50 Dollar pro Pfund ist hier

(D. Red.)

——

Bezeichnung der Waare.

Maßstab.

Demmẽẽ Nennen ver rde, Farm kate mit Pole (pile), aus Seide be⸗ stehend, oder deren Hauptbestandtheil dem Werthe nach Seide ist .... Plüsch, aus Seide bestehend oder dessen uptbestandtheil dem Werthe nach eide ist Jedoch soll in keinem Falle einer der vorgenannten Artikel einem geringeren fol sae als 50 0/0 vom Werthe unter⸗ legen. Gurtband, Gillings (gorings), Hosen— träger, Strumpfbänder, Gürtel, Bin⸗ den, Litzen, Borten, Fransen, Schnüre, und Quasten, elastisch oder nicht, sowie Knöpfe und Verzierungen, aus Seide bestehend, oder deren Haupt bestaudtheil dem Werthe nach Seide bildet ö Spitzen und ganz oder theilweise aus Spitzen hergestellte Artikel, und Sticke⸗ reien, isrsfl g lich der mit der Hand oder Maschine gestickten Artikel oder Fabrikate, Taschentücher, Halskrausen und Rüschen, . (nettings) und Schleierstoff (veilings), fertige Kleider und Bekleidungsgegenstände jeder Art, einschließlich Strumpfwaaren ganz oder theilweise vom Schneider, der Näherin oder dem Fabrikanten hergestellt, aus Seide bestehend oder deren Hauptbestandtheil dem Werthe nach Seide bildet, und mit Perlbesatz versehene Seidenwaaren, nicht be⸗ sonders aufgeführt Alle Fabrikate aus Seide, oder deren , dem Werthe nach eide bildet, einschließlich solcher, zu deren Bestandtheil Kautschuk gehört, nicht besonders aufgeführt

Gruppe M.

Ganzzeug, Papier, Bücher. Ganzzeug und Papier. Mechanisch gemahlene n . und chemisch hergestellte Holzmasse, un⸗

gebleicht oder gebleicht

, mier für Schiffe, und Dachpappe ehlt).

Druckpapier, ungeleimt oder geleimt, nur für Bücher und Zeitungen verwendbar

Papier, im Handel als Kopier, Filtrier- Silber⸗ und Seidenpapier bekannt, weiß, bedruckt oder farbig, in Kopier⸗ büchern, im Rieß oder in anderer

umschläge zusammen, graviert, bedruckt oder verziert Pergamentpapier, und Glanzpapier (Surface- coated), und Waaren daraus, Kartenpapier, und Photographie⸗ Autographen und Einklebe⸗ (scrap-) Albums, ganz oder theilweise fertig gestellt Lithographische Drucke vom Stein oder von Zink, gebunden oder nicht ge⸗ bunden (aufgenommen Zigarren⸗ Etiquetten und ⸗-Bänder, mit 8 rift oder nicht, Musikalien und Illustra⸗ tionen, welche Beilagen von Zeit⸗ schriften oder Zeitungen bilden, oder in Bücher eingebunden sind oder einen Theil derselben bilden) auf Papier oder anderem Material: nicht dicker als 8iooo Zoll... auf Papier oder anderem Material, dicker als ioo Zoll, aber nicht dicker als 20/1000 Zoll und über 35 Quadratzoll groß Drucke über sio Zoll und nicht über 2/100 Zoll dick und nicht über 35 Quadratzoll groß ... Lithographische Drucke vom Stein oder von Zink auf Kartenpapier anderes Material, wenn 20/1000 Zoll dick Lithographische Zigarren-Etiquetten und »Baͤnder, mit Schrift oder nicht, entweder vom Stein oder von Zink abgedruckt: wenn in weniger als zehn Farben, Bronze, oder Metallblattdruck jedoch ausgeschlossen. .. wenn in mehr als zehn Farben oder in Bronze, aber nicht in Metall blattdruck wenn ganz oder theilweise in Metall⸗ blattdruck Papierwaaren. Briefumschläge von Papier 6 und Papier für Wand⸗ und fenschirme, Schreib. und Zeichnen⸗ papier und alles andere nicht be⸗ sonders aufgeführte Papier Unbeschriebene Bücher aller Art ... Bücher, einschließlich Flugschriften und Stiche, gebunden oder nicht, Photo⸗ raphien, Radierungen, Landkarten, busikalien, Seekarten und alle nicht besonders aufgefübrten Drucksachen. Spielkarten, nicht über 54a Stück im Spiel und zum gleichen Satz für irgend eine Anzahl darüber.... Fabrikate aus Papier, oder deren Haupt⸗ bestandtbeil dem Werthe nach Hapler bildet, nicht besonders aufgeführt..

Gruppe X. Verschiedenes. Haarpinsel, Bürsten, und Feder⸗Staub⸗ wedel .. enn,,e/e,,, Borsten, assortiert, in Bündeln oder in irgend einer Weise präpariert... nöpfe und Knopfformen, Knopfformen: Lastings, Mohair, Tuch,

vom Werth 4

vom Werth 50 0υά

vom Werth 45 90

vom Werth 10 . vom Werth 10 0,9

vom Werth 15 0ͤ½

vom Werth 35 0/0

vom Werth 300i

vom Werth 30 0/0

. 40 vom Werth 20 0iso

vom Werth 20 0so vom Werth 2000 vom Werth 25 90iso

Spiel 10 u. vom Werth 50 oso

vom Werth 20 0so

Seide oder andere Jeugstoffe, in solchen

Bezeichnung der Waare.

Paragraph

Bezeichnung der Waare—.

Bezeichnung der Waare.

Missern. rden Rder Formen Je. webt oder hergestellt, oder so 6. schnitten, daß sie nur zur Herstellung vom Werth 1900

kannt vom Werth 250 Knöpfe aus Perlmutter und Schildpatt, ; ö ganz oder theilweise fertiggestellt. . Linie . v. 1/40 Zo pro Groß 1 ö . u. vom Werth 15 0h Knöpfe aus Elfenbein, vegetabilischem Elfenbein (Steinnuß), Glas, Bein oder Horn, ganz oder theilweise fertig⸗ ; vom Werth 350i

vom Werth 25 0 Tonne 40

ᷓ. 15 vom Werth 1 ö

Pfund 10

vom Werth 50 0

vom Werth 25 00

Pfund 8/10 vom Werth 50

vom Werth 30 00so

wenn 20 Cents oder weniger werth be ,, wenn über 20 Cents werth ... Zündhölzer, Streich, jeder Art;; Musikinstrumente oder Theile derfelben laue genommen Klaviermechanik und Theile derselben), Saiten für Musik⸗ instrumente, nicht anderweitig vor⸗ gesehen, Kasten für Musikinstrumente, Stimmpfeifen, Stimmgabeln, Stimm⸗

Pfund von Werth 20

vom Werth 25 9/ vom Werth 30 1000 Kapseln ? 7

Federn und Daunen aller Art, zuge— richtet, gefärbt oder verarbeitet, ein. schließlich Steppdecken oder andere Fabrikate aus Daunen, sowie zu⸗ gerichtete und fertiggemachte Vögel für . erartikel, und künstliche und. Schmuckfedern, Früchte, Samen, Blätter, Blumen und Stengel oder Theile, derfelben, aus irgend welchem Material und für Putzmacherzwecke , wenn nicht besonders auf⸗ ,, Pelzwerk, auf dem Balg zugerichtet, aber nicht zu Artikeln verarbeitet.

vom. Werth ö oo vom Werth ö 0o vom ö ö. oo

vom Werth 40 vom Werth 1006

ö vom Werth 200i

vom Werth 10

Quadrat⸗

yard 6 1 . 20

i, wa, erer nn, oder deren Hauptbestandthei dem Werthe nach derartiger Pelz bildet, ganz oder theilweise fertig gemacht, einschließlich zugeformte Pelze

für Hüte vom Werth 40 0j

sonders au

Schmucksa

vom Werth 35 vom Werth 10 0,

. vom Werth 25 0

vom Werth 30 0e

vom Werth 10 9 vom Werth 10

. vom Werth 1p so vom Werth 1000

en , . ,

über einen Zoll groß, efaßt Nicht geschliffene 3 . * ; Leder und Lederwaaren. Sohlleder

vom Werth 200i

Lamm⸗ und Bockleder, zugerichtet und fertiggemacht . 26 . ö

vom Werth 20,7

Vergl. auch 5 467. (D. Red.)

DR

passen.. Handschuhe

Leder,

fee eiß⸗

.

nicht über 17 Zoll lang 1 Herrenhandschuhe, aus Schafleder, dessen äußere Narbe entfernt ist, gleichviel unter welchem Namen bekannt... Damen oder Kinderhandschuhe, aus Ziegenlamm⸗, Ziegen⸗ oder anderem als Schafleder, dessen äußere Narbe entfernt ist, gleichviel unter welchem Namen bekannt:

Ziegen-, Ziegen⸗ lamm, oder anderem als Schafleder, dessen äußere Narbe entfernt ist, gleich⸗ viel unter welchem Namen bekannt. Außer den obigen Zollsätzen soll von allen Lederhandschuhen, wenn dieselben gefüttert sind, ein Zusatzzoll bezahlt werden von

asern zu verstehen sein.

abrikate aus Leder, Pelzwerk, Gutta— percha, vulkanisiertem Kautschuk., so⸗ genanntem Hartgummi, aus Menschen⸗ haar, Papiermaché, Gips, gehärteten Pflanzenfasern und andere Fabrikate, bestehend aus Holz oder andere Masse, oder solche, in denen diese Substanzen oder eine derselben den höchstwerthigen Bestandtheil, bilden, alle diese Fabrikate, soweit fie in diesem Gesetze nicht besonders vorgesehen sind Fabrikate aus Elfenbein, vegetabilischem Elfenbein, Perlmutter, Gelatine und Schildplatt, oder solche, in denen diese Substanzen oder eine derselben den höchstwerthigen Bestandtheil bilden,

hen Pfeifen, Pfeifen köpfe, aus jedem rial, sowie i he ele 46

Pair ssr Saffsañ gegerbt, aber nicht

Klavierleder und Leder für Klavier

ormen, rtikeln

J vom Werth 10 0,½s

vom Werth 20 vom Werth 20 00

vom Werth 20 00s

vom Werth 25 0,9

vom 3 35 o/o vom Werth 25 0,½o

vom Werth 2b Yo vom Werth 56 vom Werth 30 vom Werth 10 o/J

vom Beli 2b o /

aller Art soweit dieselben in diesem * sche nah

besonders vorgesehen sind, mn sch ine pn igarrettenbücher und Deckel für r Beutel für Rauch⸗ und Kautaback, und shigerrent en p ier in jeder Form. Alle Tabackspfeifen und Pfeifen köhfe, ganz aus Thon bestehend, im Wertße von nicht mehr wie

vom Werth 50

vom Werth 100i

vom Werth 45

vom Werth 30 0 o vom Werth 1b o/o

Frei iste.

Abschnitt 2. Vom 1. August 1894 ab ) sollen, wofern in dies Gesetz nicht anders bestimmt ist, die folo i ihr n 96 . 2. 1 . 6. folgenden Artikel bei ihrer Ein⸗= 365. Säuren für medizinische, chemische oder Fabrikati in diesem Gesetz nicht besonders 2 k

364. conit.

Eicheln, roh, getrocknet oder nicht getrocknet, aber unge⸗

Achat, unbearbeitet.

; Giweiß. kinsti ? Alizarin und Alizarinfarben oder Färbestoffe, natürlich oder

369. Bernstein und Amberoid ĩ e

ö, unverarbeitet oder als rohes Harz.

3 6

. 6 alze. c

3. iere, welche nur für Züchtungszwecke bestimt

Jedoch soll kein Thier zollfrei . wenn . reiner Rasse von einer anerkannten Abstammung und in einem Stammregister eingetragen ist. Der Schatzsekrefär kann die für die . Durchführung dieser Bestimmung erforderlichen Vorschriften erlassen. Rindvieh, Pferde, Schafe oder andere Hausthiere, welche sich über die Grenze in ein anderes Land verlaufen haben oder welche vom Eigenthũmer um ju weiden, über die betreffende Grenze getrieben 1 ö ,, * Nachkommenschaft gemãß n vo ekretär zu erlassenden Vorschri i Vereinigten Staaten zurückgebracht werden. ,

374. Tyiere, welche nach den Vereinigten Staaten vorüber⸗ 56 für eine Zeitdauer von nicht mehr als sechs Monaten zum

wecke der Ausfstellung und der Bewerbung um Preise gebracht

werden, die von landwirthschaftlichen oder Zuchtvere inen ausgesetzt i es soll jedoch in Uebereinstimmung mit den vom Schatz sekretãr erlassenen Vorschriften Sicherheit geleistet werden; desgleichen Ge—= spanne von Thieren mit Geschirr, Wagen und sonstigem Gefährt welche Eigenthum einer Person sind, die von einem anderen Lande mit Familie in die Vereinigten Staaten einwandert, und bei der Einwanderung benutzt werden, gemäß den vom Schatzsekretär zu er⸗ ö ee, w, fer . e e. zur Ausstellung in zoolo⸗ . mmlungen zu wissenschaftlichen und Unterri nicht zum Verkauf oder um Nutzen daraus zu 0 . 6.

ö. ö. Annatto, Roucou, Rocoa oder Orleans und alle Extrakte

376. Antimon. Erz, Regulus oder Metall. ö, Apatit. 363 (Fehlen) 3809. Weinstein, roher.

3 ö . 1 ,,, n.

382. Arsenik und Schwefelarsen oder ;

ö. . Anilin. .

„Art Educational Stops“ aus

nicht mehr als 6 Cents per Groß . ; . ö. gen bib Artikel, durch die Regierung der Vereinigten Staaten ein⸗ 386. Artikel in rohem Zustande, welche zum Färben oder Gerben gebraucht werden, so veit diefelben in di ĩ

ken,. . s s in diesem Gesetz nicht besonders 387. Produkte und Fabrikate der Vereinigten Staaten

nach erfolgter Ausfuhr wieder eingehend, . daß lien ken nicht dur irgend ein Fabrikationsverfahren oder auf anderem Wege eine Wertherhöhung oder Vervollkommnung erfahren haben; Gefäße, aer Körbe, Säcke und sonstige Behältnisse amerikanischer Fabri= ation, welche mit amerikanischen Produkten gefüllt oder leer aus⸗ geführt und mit ausländischen Produkten gefüllt wieder eingeführt werden, einschließlich Dauben, wenn dieselben als Fässer oder Kisten zurückkommen; Quecksilberflaschen fremden oder einheimischen Fabrikats, wenn sie aus den Vereinigten Staaten wirklich ausgeführt wurden; jedoch ist der Nachweis der Identität dieser Artikel gemãß den vom Schatzsekretär zu erlassenden Vorschriften zu führen; in⸗ dessen sollen nnr solche einheimischen Säcke zollfrei eingelassen werden, welche von dem Exporteur derselben eingeführt werden; und wenn einer dieser Artikel zur Zeit der Ausfuhr einer inneren Steuer unterlag, so muß nachgewiesen werden, daß dieselbe vor der Ausfuhr bezahlt und nicht zurückvergütet wurde. Dieser Paragraph foll jedo nicht auf solche Artitel angewandt werden, auf welche ein ber r gewäbrt wurde; die Wiedereinfuhr derselben wird hierdurch verboten, es sei denn, daß ein Zoll in Höhe des gewährten Rückzolls gezahlt wird; noch hat der Pnragraph auf Artikel Bezug, die auf Grund irgend einer gesetzlichen Bestimmung in einer Zoll niederlage hergestellt und ausgeführt wurden. Weiter wird bestimmt, daß, wenn Tabacks⸗ fabrikate ausgeführt wurden, auf welche keine innere Steuer entrichtet war, dieselben bei der Wiedereinfuhr so lange im Zollgewahrsam ge⸗ halten werden sollen, bis Stempelmarken über innere Steuern zum betreffenden Betrage an denselben befestigt worden sind.

rohes schwefelhaltiges, und Antimon als

nf,

388. Asbest, unverarbeitet.

390. Asphalt und Bi ĩ . ,,,, roh oder getrocknet, aber nicht in

333 (Fehlt. )

3926. Packleinwand für Baumwolle, bee, . und alle ähn⸗

*

oder ö ,, e. Flachs, Jute oder Jutekolben angesertigt. ö ö und andere Rinden, aus welchen Chinin ge⸗ unverarbeitet, einschließlich Baryterde.

96 auxit. .

398. Zersprungene Glocken u Glocke nur zur Wiederverarbeitung . 3 ,, Istle oder Tampico⸗Faser, Slsalgras oder Sunn hergestellt, eind f .

389. il e und Aschenlauge, sowie Zuckerrüben ⸗Asche. 391. Asafoetida. lichen zur Verpackung von Baumwolle geeigneten Materialien, gänzlich alsam. 395. Baryt, kohlensaurer, oder Witherit, schwefelsarer Baryt, 357. Bienenwachs. 399. Bindfaden . der theilweise aus Meuseeland. 9 Vergl. die Anmerkung im Eingang.