1894 / 220 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Sep 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsch er Neichs⸗Anzeiger

Königli

reußisch

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er Staats⸗Anzeiger.

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dez Aeutschen Reichs Anzeigers

und Abniglich Prrußischen Staatz Anzeiger⸗

Berlin SM., Wilhelmftraße Nr. 32. N

Berlin, Dienstag, den 18. September, Abends.

1894.

M 220.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich dänischen Kommandeur Jöhnke den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse, und dem bremischen taatsangehörigen, Kapitän Carl . vom Norddeutschen Lloyd den Königlichen Kronen⸗ rden vierter Klasse zu verleihen.

Dentsches Reich.

Dem zum General⸗Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin ernannten Herrn Charles de Kay ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Bekanntmachung

über die seitens der Niederlande erfolgte

Ratifikation der am 15. April 1893 zu Dresden

abgeschlossenen internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera.

Vom 9. September 1894.

Die internationale Uebereinkunft vom 15. April 1893, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, nebst dem Protokoll über den Beitritt von Großbritannien und Irland zu derselben ist von den Niederlanden ratifiziert worden und die Nieder⸗ legung der Natifikations-Urkunde hat in Berlin stattgefunden.

Berlin, den 9. September 1894.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Marschall.

Bekanntmachung,

betreffend die Beziehungen zu Griechenland wegen gegenseitigen Markenschutzes.

Vom 14. September 1894.

Zwischen dem Deutschen Reich und Griechenland ist durch

Notenaugtausch ein Einverständniß dahin festgestellt worden,

daß für die Dauer der Gültigkeit des Handels- und . zwischen dem Deutschen Reich und Griechenland vom 9. Juli 1884 (Reichs⸗-Gesetzbl. 1885 S. 23) in Bezug auf die Bezeichnung der Waaren oder ihrer Verpackung, sowie auf Fabrik- und Handelsmarken die in Deutschland ansässigen Gewerbetreibenden in Griechenland und die in Griechenland ansässigen Ge⸗ werbetreibenden in Deutschland, vorbehaltlich der Er⸗ füllung der in jedem Lande bestehenden gesetzlichen Vorschriften, denselben Schutz, wie die eigenen Ange⸗ hörigen, genießen werden.

Dies wird mit Bezug auf § 20 des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 14. September 18914.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Auf Grund des . des Krankenversicherungsgesetzes in der Fasung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 79) ist folgenden Krankenkassen:

1) der Zentral⸗Kranken⸗ und Sterbekasse der Schuhmacher und verwandten Berufsgenossen Deutschlands (E. H.) in Hamburg,

2) der Kranken- und Begräbnißkasse (C. H.) des Gewerk⸗ vereins der graphischen Berufe, Maler 2c. (Hirsch⸗ Duncker) in Gera,

3) der Zentral⸗Kranken⸗ und Sterbekasse der deutschen Böttcher (. H) in Bremen

von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor— behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 69 des Krankenversicherungsgesetzes genügen.

erlin, den 14. September 1864.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Eröffnung des af , dem Postamt 31

Am 1. Oktober wird bei dem Postamt 31 (Usedomstraße) der Rohrposthetrieb eröffnet. Der Rohrpostverkehr findet täglich im Sommer⸗Halbjahr von 7 Uhr, im Winter⸗Halbjahr von 8 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends statt. erlin G, den 15. September 1894. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Ober⸗Postrath. Griesbach.

Bekanntmachung,

betreffend den Prämientarif für die Versicherungs⸗ anstalt der i ,, , , Baugewerks⸗ Berufs genossenschaft.

Auf Grund des 5 24 ce n m e ern sfr. vom 1. Juli 1887 ist von dem Reichs⸗Versicherungsamt für die Versicherungsanstalt der Hessen⸗Nassauischen Baugewerks⸗ nachstehender vom 1. Januar 1895 ab gel⸗ tender Prämientarif nach Anhörung des Genossenschaftswvor— standes unter dem heutigen Tage glg worden.

Prämientarif für die Bgsicherun gsagt alt, ver Hef seh, Raf sauischen Han en erke Berufe de nof fen sch̃aß; Gültig für die Jahre 1895 und 1896. ö 2obn⸗ Für jede ange⸗ . fangene halbe welche als Mark des in Prämie zu Betracht entrichten kemmenden sind. Lohns zu ent richtenden Prämie. olg .

Gefahrenklassen.

Gefahrenklasse A.

Ofensetzer, Stubenbohner.

Gefahren klasse B.

Tapezierer, Glaser, Architekten, In⸗ genienre, Bauführer, Bautechniker, Bauwãͤchter. ö.

Gefa hren klasse C6.

Baulackierer, Bauanstreicher, 4 Verputzer, Baumaler, Gipser, Tuüncher, Kunst⸗ und Dekorationsmaler, Stucka⸗ teure, Bühnenbauarbeiter, Asphal⸗ tierer, Steinsetzer (Pflasterer), Bau⸗ schreiner.

Gefahrenklasse P.

Einrichter von Gas⸗ und Wasseranlagen, Steinmetzen und Steinhauer, Bau⸗ schlosser, Ziegelei⸗ und Kalkbrennerei⸗ Arbeiten (Handbetrieb), Bauklempner.

Gefgahrenklasse E. Schiff bauer, Maurer, Schornsteinfeger. Gefahrenklasse F.

Zimmerer, Bauunternehmungs⸗ und Bauunterhaltungs⸗(Bauleitungs⸗ Ar⸗ beiten; Anbringung, Abnahme, Ver⸗ legung und Reparatur von Blitz⸗ ableitern.

Gefahrenklasse G.

Mühlenbauer, Brunnenmacher, Schorn⸗ steinbauer, Erd⸗ und Grundarbeiten.

Gefahrenklasfe H.

Kies“, Lehm⸗, Mergel, Sand und Thon⸗ gräberei, Dachdecker, Steinbrecher, Steinsprenger; Fuhrwerks⸗ und Trang⸗ portarbeiten. .

Gefahrenklasse J.

Arbeiter zur Bedienung von Dampf⸗ kesseln, Kraftmaschinen und von Ar⸗ beitsmaschinen ꝛc.; Abbruchsarbeiten.

Sonstige Bestimmungen. gi nin der in dem vorstehenden Prämientarif nicht besonders aufgeführten Kategorien von Arbeiten (Nebenarbeiten) ist zunächst festzustellen, ob die betreffende Kategorie in dem berufsgenossen chaft⸗ lichen Gefahrentarif klassifiziert worden ist. Trifft dies zu, so ist für die bezügliche Arbeit die der betreffenden Gefahrenklasse entsprechende

Prämie zu entrichten. Für alle übrigen im Gefahren- und Prämien⸗

tarif nicht klassifizierten Bauarbeiten ist der Prämiensa

stehenden Klasse B mit 2 8 für jede angefangene halbe

Betracht kommenden Lohns maßgebend.

Berlin, den 12. September 1894. Das Reichs⸗Versicherungsamt. Dr. Bödiker.

der vor⸗ ark des in

Bekanntmachung.

Die Zweigpostanstalten in Landeck Bad und Reinerz Bad werden am 30. September Abends ehen, und die 6 6. von diesen Badeorten bestehenden Posten gleichzeitig aufgehoben.

. den 16. September 1894. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Hubert.

Die Nummer 37 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 31956 die Bekanntmachung über die seitens der Nieder⸗ lande erfolgte Ratifikation der am 15. April 1893 zu Dresden abgeschlossenen internationalen Uebereinkunft, betreffend Maß- regeln gegen die Cholera. Vom 9. September 1894; und unter

22

Nr. 21965 die Bekanntmachung, betreffend die Beziehungen zu Griechenland wegen gegenseitlgen Markenschutzes. Vom 14. September 1894.

Berlin, den 18. September 1894.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗-Assessor Kreth in Gumbinnen zum Land⸗ rath des Kreises Gumbinnen, und den Regierungs⸗Assessor Grafen von Schlieffen in Wiesbaden zum Landrath zu ernennen, sowie dem Militãr⸗Intendantur⸗Rath Schultz vom XVII Armee⸗ Korps den Charakter als Geheimer Kriegsrath, dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultat der Universität Marburg Dr. Hermann Paasche den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, und dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Adolph Schütt h. Steglitz im Kreise Teltow den Charakter als Kommerzien⸗ ath zu verleihen.

Ministerium des Inn ern.

Dem Landrath Grafen von Schlieffen ist das Land⸗ rathsamt im Landkreise Wiesbaden übertragen worden.

Mini sterium der geist lichen, Unterrichts⸗ und Medizin al⸗Angelegenheiten. Der bisherige Seminarlehrer Hermann Ritter ist zum Freis⸗Schulinspektor ernannt worden.

Bekanntmachung.

Nachdem in mehreren auf dem hiesigen Schlachthofe bende lichen Beständen von Schweinen die Rlauensenche setgeness worden ist, ist der Zentral⸗Viehhof vom 17. September ab bis auf weiteres auch für den Abtrieb von Schafen nad Rindern gesperrt worden.

Berlin, den 17. September 1894

Der Polizei ⸗Prãsident In Vertretung: Friedheim.

Ange kom men: f Seine Excellenz der Staats Mininer nan Mariner der 6 Unterrichts und Medizinel⸗ngelegen beine D Pr osse, aus Tirol.

Aichtamtsiches Dent sches Rei ch.

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Seine Majestät der Kaiser wie W. T. B. meldet, rn frãß n Yacht Hohenzollern von Hela ang mn Ser

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Dem Kaiserlichen Gesandtea R Bere n enen, Der Kaiserlich chinesischen Regiers ag de e Nader, folgende Zirkularmitt heilung eee

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Eure Gxcellenz haben ir eren de Gre, m nn, oa der Eröffnung der Feind seligkeinea derck Mere n, enen, zu setgzen; es ist dien Seren, dee. des Völkerrechts 9gecheden Ne Gee, De —ͤ 3

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