1894 / 229 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Sep 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Hitz, Wachtmeister vom Dragoner⸗Regiment von Wedel . . r . Sak ö. ĩ n, ezirks⸗Feldwebel vom Landwehrbezirk Bar⸗ tenstein . de n Tenne vom Landwehrbezirk Lötzen, uch, Stabshoboist vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich ilhelm J. (2. Ostpreußisches)ꝰ Nr. 3, Gehrt, Feldwebel, Boehm, Vize⸗Feldwebel, beide von der Halbinvaliden⸗Abtheilung des J. Armee⸗

Korps,

Schleth, Stabstrompeter vom Westpreußischen Feld⸗ALArtillerie⸗ Regiment Nr. 16,

Mroß, Sergeant vom Pionier-Bataillon Fürst Radziwill (styreußisches) Nr. 1,

David, Wallmeister in Feste Boyen,

Reinhardt, Depot-Vize⸗Feldwebel vom Artillerie⸗Depot zu Königsberg i. .

Liedtke, Wallmeister zu Königsberg i. Pr.,

Klo se, Wallmeister feht

Schumann, Büchsenmacher vom Kürassier⸗Regiment Graf Wrangel (Ostpreußisches) Nr. 3, .

Fuhrmann, Büchsenmacher vom Grenadier⸗Regiment König . II. (3. Ostpreußisches)ꝰ Nr. 4,

Türke, Waffenmeister vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Prinz August von Preußen enn e e, . . Petrasch, Waffenmeister vom Westpreußischen Feld⸗Artillerie⸗

Regiment Nr. 16, . . . Divisions⸗Küster von der 1. Divi⸗ ion, un Kunze, Regiments⸗Sattler vom Dragoner⸗Regiment von Wedel Pommersches) Nr. 11;

B. beim XVII. Armee⸗Korps:

das Großkreuz des Rothen Adler⸗-Ordens

mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe: Lentze, General der Infanterie und kommandierender General

des XVII. Armee⸗Korps;

den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub: Boie, General⸗Lieutenant und Kommandeur der 35. Di— vision, und . n. General⸗Lieutenant und Kommandeur der 36. Di—⸗ vision; den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe: Freiherr von Wangenheim, General⸗Major und Komman— deur der 72. Infanterie⸗Brigade;

den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub: von Prittwitz und Gaffron, General⸗Major und Kom⸗ mandeur der 69. Infanterie⸗Brigade, Wygnanki, General⸗Major und Kommandeur der 17. Feld⸗ Artillerie⸗Brigade, und Synold von Schüz, General⸗Major und Kommandeur der 4. Kavallerie⸗Brigade;

. den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse: von Sick, Königlich württembergischer General⸗Major und Abtheilungs⸗-Chef im Großen Generalstab;

die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:

von Rosenberg-Gruszezyns ki, Oberst und Chef des Generalstabs des XVII. Armee⸗Korps;

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe: Tischler, Oberst und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments von Grolman (1. Posensches) Nr. 18, und Freiherr von Richthofen, Oberst und Kommandeur des k König Friedrich J. (4. Ostpreußisches) * 5

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:

Aldenkortt, Oberst 4 la suite des Infanterie⸗Regiments Graf Schwerin (3. Pommersches) Nr. 14 und Kommandant von Graudenz,

Mahr, 34 und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments Nr. 141,

Behm, Qberst und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments von Borcke (4. Pommersches) Nr. 21,

Kund, Wirklicher Geheimer Kriegsrath und Militär⸗Intendant vom XVII. Armee⸗Korps,

Triepcke, Ober⸗ und Korps⸗Auditeur vom XVII. Armee⸗ Korps, und

Dr. Meisner, General⸗Arzt zweiter Klasse und Korpsarzt vom XVII. Armee⸗Korps;

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: von Besser, Major vom Infanterie⸗Regiment Graf Dönhoff (7. Ostpreußisches) Nr. H, Bernis, Major vom Infanterie⸗Regiment Graf Schwerin (3. Pommersches) Nr. 14, Hofmann, Major vom Infanterie⸗Regiment von Grolman (1. Posensches) Nr. 18, Brauer, Major von demselben Regiment, Krafft, Major vom Infanterie⸗Regiment von der Marwitz (8. Pommersches) Nr. 61, von Borcke, Masor von der 12. Gendarmerie⸗Brigade, Müller, Major vom Feld⸗AUrtillerie⸗Regiment Nr. B, von Dobschütz, Major vom Infanterie⸗Regiment Nr. 141, Brandenburg, Major von . Regiment, von Bolschwing, Major vom Infanterie⸗Regiment von Boyen (5. Ostpreußlsches) Nr. 41 und kommandiert als Adjutant bei der 35. Division, n , und Vorstand des Festungsgefängnisses in raudenz, Runge, Major z. D. und Bezirks⸗Offizier vom Landwehr⸗ bezirk Stolp, Tollkühn, Major z. D. und Bezirks-Offizier vom Landwehr⸗ bezirk Graudenz, ̃ Ra falski, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment von der Marwitz (8. . r. 61, . . von Carnap, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment von . Borcke (4. Pommersches) Nr. 21, von Oppeln⸗Bronikowski, Hauptmann von demselben Regiment,

Walter, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment von Grolman

(. Kofensches] Rr. 18 arne, Hauptmann vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 36, urmester, Hauptmann von demselben ö

von Massow, Rittmeister vom Kürassier— k erzo

. Eugen von Württemberg Westpreußisches .

Engler, Hauptmann vom Infanterie⸗Regiment Graf Dön⸗ hoff (7. Ostpreußisches) Nr. 44,

von Platen, Rittmeister vom Dragoner⸗Regiment Freiherr von Derfflinger (Neumärkisches) Nr. 3,

Freiherr von Schimmelmann, Hauptmann vom Grenadier⸗ Regiment König Friedrich J. (4. Ostpreußisches) Nr. 5,

Hoffmann, Rittmeister vom 2. Leib-⸗Husaren-Regiment Kaiserin Nr. 2,

34 e ö Hauptmann vom Feld⸗Artillerie⸗ Regiment

r. 36,

von Bodecker, Rittmeister vom Dragoner Regiment von Arnim (2. , Nr. 2,

von Vollard⸗Bockelberg, Rittmeister vom 2. Garde⸗ Ulanen⸗Regiment und kommandiert als Adjutant beim General⸗Kommando des XVII. Armee⸗Korps,

von Meyer, Rittmeister vom Kürassier⸗Regiment Kaiser Nikolaus J. von Rußland (Brandenburgisches) Nr. 6 und kommandiert als Adjutant bei der 36. Division,

Richter, e n, und Erster Offizier vom Train⸗Depot des XVII. Armee⸗Korps,

von der Decken, Rittmeister 4 la suite des Dragoner Regiments Freiherr von Derfflinger Gbum r ff; Nr. 3 und kommandiert als Lehrer beim Militär⸗Reit⸗ Institut,

Oldenburg, a , vom Infanterie⸗ Regiment Graf Schwerin 9 K Nr. 14.

Foß, Militär⸗Intendantur⸗Rath vom XVII. Armee⸗Korps,

K Militär⸗Intendantur⸗Rath vom XVII. Armee⸗

orps,

. Justiz⸗Rath und Garnison⸗Auditeur in Danzig,

r. Bischoff, Oher⸗Stabsarzt zweiter Klasse und Regiments⸗ Arzt vom Infanterie⸗Regiment Nr. 141,

Dr. Winter, Ober⸗Stabsarzt zweiter Klasse und Regiments⸗ Arzt vom Infanterie⸗Regiment von Grolman (1. Posen⸗ sches) Nr. 18,

Dr. Liegener, Ober⸗Stabsarzt zweiter Klasse und Regiments⸗ Arzt vom Feld⸗Artillerie Regiment Nr. 36,

Dr. Weitz, Ober⸗Stabsarzt zweiter Klasse und Regiments⸗ Arzt vom 2. Leib⸗Husaren⸗Regiment Kaiserin Nr. 2, und

Dr. . Stabsarzt von der Unteroffizierschule in Marienwerder:

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern:

von Treskow, General⸗Lieutenant und Kommandant von Danzig. . .

von Brodowski, General⸗Major und Kommandeur der 70. Infanterie⸗Brigade, und

Graf von Wartensleben, General⸗Major und Kommandeur der 36. Kavallerie⸗Brigade;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe:

von Britz ke, Oberst à la suite des Kriegs⸗Ministeriums und Kommandeur der 3. Kavallerie⸗Brigade;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

Gotzhein, Oberst und Kommandeur des Infanterie⸗Regiments von der Marwitz (8. Pommersches) Nr. 61, und

von Sichart, DOher à la suité des Kürassier⸗Regiments von Driesen (Westfälisches)ꝰ Nr. 4 und Kommandeur der 35. Kavallerie⸗Brigade;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe:

von Platen, Oberst-Lieutenant und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Infanterie⸗Regiments Nr. 128, und

Kremnitz, Oberst-Lieutenant à la suite des Infanterie⸗ Regiments von Borcke (4. Pommersches) Nr. 21 und Kommandeur der Unteroffizierschule in Marienwerder;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

Rosfentreter, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Infanterie⸗Regiments Graf Dönhoff (7. Ost⸗ preußisches) Nr. 44,

Hesse, Oberst-Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Infanterie⸗Regiments Nr. 141,

Birck, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 36,

von Ludwiger, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabs—⸗ offizier des Infanterie⸗Regimenis Graf Schwerin (3. Pom⸗ mersches) Nr. 14,

Hardegg, Königlich württembergischer Oberst-Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Infanterie⸗Regiments von der Marwitz (8. Pommersches) Nr. 61,

von . Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier des Infanterie⸗Regiments von Borcke (4. Pom⸗ mersches) Nr. 21, .

Swmohr, Oberst⸗Lieutenant und etatsmäßiger Stabsoffizier des Grenadier-Regiments König Frlebrich J. (4. Sst⸗ preußisches) Nr. H,

Freiherr von Fürstenberg, Oberst⸗Lieutenant und Kom⸗ mandeur des Kürassier⸗Regiments Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreußisches] Nr. H,

Meiling, Oberst⸗Lieutenant und Kommandeur des Dra⸗ en. Regiments von Arnim (2. Brandenburgisches)

.

Reinhold, 2berst⸗Lieutenant à la suite des Garde-Fuß⸗ ( . und Artillerie⸗Offizier vom Platz in anzig, Blänkner, Oberst⸗Lieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehrbezirks Stolp, Gründel, Major z. D. und Kommandeur des Landwehr⸗ bezirks , ,. Dr. von Meyeren, Ober⸗Stabsarzt erster Klasse und Regi⸗ ments⸗Arzt vom 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 14 und beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen ,, bei der 36. Division, ; Dr. Bruno, Ober⸗Stabsarzt erster Klasse und Regiments⸗ Arzt vom Husaren⸗Regiment Fürst Blücher von Wahlstatt ommersches) Nr. 5, und ] Dr. Schondorff, ber Stabtarzt erster Klasse und Garnison⸗

Arzt, in Graudenz, beauftragt mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen zun fu n bei der 35. Division;

. er

den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse: Tauch, . vom Artillerie⸗Depot in Danzig, erwerks⸗ Hauptmann vom Stab der 17. Hed⸗ Artillerie⸗Brigade, Schrodt, Zeug⸗Hauptmann von der Gewehrfabrik in Danzig, von Winterfeld, Premier⸗-Lieutenant vom 1. Leib⸗Husaren⸗ Regiment Nr. l, Popcke, Militär⸗Intendantur⸗Sekretär von der Intendantur des XVII. Armee⸗Korps, Grunwald, Militär⸗Intendantur⸗Sekretär von der Intendantur der 36. Division, Bleich, Korps⸗Roßarzt vom XVII. Armee⸗Korps, Fritz i eng vom Husaren⸗Regiment Fürst Blücher von Wahlstatt . es) Nr. H, Giese, Zahlmeister vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 35, Peucker, Zahlmeister vom Kürassier⸗Regiment Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreußisches Nr. H, Liedtcke, ö vom 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 1, und Hanke, Ober⸗Roßarzt vom K von Arnim (2. Brandenburgisches) Nr. 12;

das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold:

Grünberg, Wallmeister in Danzig,

Sa del, Wallmeister in Graudenz, und

Nitsch, Büchsenmacher vom Husaren⸗Regiment Fürst Blücher von Wahlstatt (Bommersches) Nr. 5; sowie

das Allgemeine Ehrenzeichen:

Gramberger, Registrator vom General-Kommando des XVII. Armee⸗Korps,

Jeschke, Wallmeister in Danzig,

4 Depot⸗-Vize⸗Feldwebel von der Artillerie⸗Werkstatt in

anzig, dor h ann, Depot⸗Vize⸗Feldwebel vom Artillerie⸗Depot in anzig,

Kempf, Wallmeister in Graudenz,

Nabakowski, Feldwebel und Zahlmeister⸗Aspirant von der Unteroffizierschule in Marienwerder,

Vergin, Wachtmeister vom Dragoner-Regiment Freiherr von Derfflinger (Neumärkisches] Nr. 3,

Schöppe, Stabstrompeter vom 2. Leib⸗Husaren⸗Regiment Kaiserin Nr. 2,

Wisotzki, katholischer Divisions-Küster von der 36. Division,

Reinke, Büchsenmacher vom Infanterie⸗Regiment Graf Dön⸗ hoff (7. Ostpreußischesz Nr. 44

Plewe, Büchsenmacher vom Infanterie⸗Regiment von Borcke (4. Pommersches) Nr. 21, ;

Kieselbach, Büchsenmacher von der Unteroffizierschule in Marienwerder,

Lindner, Büchsenmacher vom Infanterie⸗Regiment von Grol⸗ man (1. Posensches) Nr. 18,

Schilling, Zeughaus-Büchsenmacher vom Artillerie- Depot

in Danzig,

Strüver, . ⸗Büchsenmacher vom Artillerie Depot in Graudenz,

Saul, ö vom Feld ⸗Artillerie⸗Regiment

. ;

ö ö ö vom 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Mr un

Stegmann, Depot-Vize⸗Feldwebel von der Gewehrfabrik in Danzig.

Deu tsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Rath Kriesche, bisher Mitglied der General⸗Direktion der Eisenbahnen zu Straßburg i. Er, zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Reichs⸗ amt für die Verwaltung der Reichs⸗Cisenbahnen zu ernennen, und dem Mitgliede des Statistischen Amts, Kaiserlichen Regierungs⸗Rath Dr. Schumann den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

Die Postinspektoren Oster, Röthe, Ronge und Schu⸗ mann, der k. Postinspektor Krische, die Postkassierer Ebel und Schwetje, sowie der General⸗Postkassenbuchhalter Fisch in Berlin sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Reichs⸗Postamt ernannt worden. .

Der Geheime Registratur⸗Assistent Kögel in Berlin ist zum Geheimen Registrator im Reichs⸗Postamt ernannt worden.

Befannt mg chung betreffend die Anzeigepflicht für die Schwei neseu che, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 26. September 1894.

Auf Grund des 5 19 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 153) bestimme ich: ;

Für das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin wird vom 10. Oktober d. J. ab bis auf weiteres für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine die Anzeigẽp icht im Sinne des 89 des er⸗ wähnten Gesetzes eingeführt.

Berlin, den 26. September 1894.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 2. Mai 1894 (R.⸗G.⸗Bl. S. 461) wird in Deutsch⸗Ostafrika

I) die Landschaft Usam barg,

2) das Gebiet des Kilima⸗Ndjaro, .

3) die Station Mwapwa (Ugogo) unter Einschluß der Missionsstationen Kisokwe und Mamboya,

4) die Station Taborg, . .

5) die Station Mwansa unter . der Europäer⸗ Niederlassungen im Süden des Victoria⸗Nyansa⸗Seeg . 6) die Station Bu koba dem Jurisdikt onsbezlrk owie dem standesamtlichen Bezirk des Kaiserlichen Bezirksrichters für den nördlichen Theil des ,

9 die Station Langenburg unter Einschluß des Kondelandes, .

s die Station Kisaki dem Jurisdiktionsbezirk des Kaiserlichen Bezirksrichters für den südlichen Theil des Schutz⸗ gebietes zugetheilt.

Die Ausübung der standesamtlichen Befugnisse wird in dem unter 8 . Gebiete dem für den . en Juris⸗ diktionsbezirk bestellten Standesbeamten übertragen. Die Ausübung der standesamtlichen Befugnisse in dem unter 7 erwähnten Stationsbezirke Langenburg verbleibt, wie bisher, dem dortigen Stations⸗Chef. Karlsbab, den 16. September 1894. Der Reichskanzler. Graf von Caprivi.

Das in Dundee aus Eisen neuerbaute viermastige Segel⸗ ö „Pitlochry“ hat durch den Uebergang in das aus— schließliche Eigenthum des deutschen ,,, F. Laeisz in Hamburg das Recht zur . der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg um n, gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen onsulat in Dundee unter dem 15. September d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Die Einfuhr von Pferden, Eseln, Maulthieren und Mauleseln aus dem Ausland über die Grenzstation Elten wird hiermit vom 1. Oktober d. J. ab bis zum 20. Januar nächsten Jahres außer am Montag und Freitag auch am Mittwoch seder Woche unter den in meiner Amts⸗ blatt⸗Bekanntmachung vom 11. April v. J. (Amtsblatt S. 193) angegebenen Bedingungen gestattet *, Die grenzthierärztliche Untersuchung findet in der Zeit von 1016 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags statt.

Düsseldorf, den 25. September 1894.

Der Regierungs⸗Präsident. von der Recke.

Die Nummer 39 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter käaäNr. 2198 die Bekanntmachung, betreffend die Anzeige⸗ pflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Roth⸗ lauf der Schweine. Vom 26. September 1894. Berlin, den 28. September 1894. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Qber⸗Bürgermeister Dr. Schweineberg in Mühl⸗

hausen i. Th. den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen; ferner u infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Spremberg getroffenen Wahl den Buchdruckereibesitzer Emil Saebisch daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Spremberg, und infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Gumbinnen getroffenen Wahl den am 1. Oktober d. J. in den Ruhestand tretenden Regierungs⸗Sekretär Otto von Klitzing daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt ö für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu estätigen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung.

Auf Grund des § 8 des Reichsgesetzes vom 19. Mai 1891 (R⸗G-Bl. S. log) sind für die Prüfung und Stempelung der Läufe und Verschlüsse der . feuerwaffen in Preußen Gebühren nach Maßgabe des nachstehenden Tarifs zu entrichten: bl] n. Gebührentarif für die Prüfung und Stempelung der Läufe und Verschlüsse

der Handfeuerwaffen. A. Erster Beschuß. 1) Für jeden Schrot⸗ oder Einzelgeschoßlauf 50 3 B. Zweiter Beschuß. 2) Für jeden Schrot⸗ oder Einzelgeschoßlaufß . 50 8 3) Für Teschings, Stockflinten und Kurzwaffen I C. Einmaliger Beschuß.

4) wie bei B, indessen bei Waffen mit Flobertmunition:

5) für jeden Schrot- oder Einzelgeschoßlauf. 10 8 bei Revolvern:

3 für jede Waffe mit Zentral⸗ oder Randzündung 30 .

I

7) für jede Waffe mit Stiftzündung. bei Terzerolen:

O 9 ir, ute, 65 9) für jeden . wd 7 rüfung mit Nitropulver (rauchschwachem Pulver). 10) bei Militärgewehren M/ 88 für jeden Lauf als einziger . J

II) bei Privatgewehren für 6 kJ 3 nach Veränderungen.

Wie bei B, C oder D. .

Die Prüfung zu D Ziffer 11 darf nur erfolgen, nachdem die vorgeschriebene r nn mit „neuem Gewehrpulver M/ 71“ vorangegangen ist.

Für die Prüfungen zu B und D Ziffer 11 hat der Ein⸗ sender die Patronenhülsen, zu D Ziffer 11 auch die Gebrauchs⸗ fiche und das Gebrauchspulver unentgeltlich zu liefern; ie Beschußanstalt ist indessen berechtigt, diese Materialien selbst zu liefern und dafür den Selbstkostenpreis, auf volle Pfennige nach oben abgerundet, mit in Rechnung zu stellen.

Dieser Tarif tritt am 1. Oktober 1894 in Kraft. n . findet für die Prüfung solcher ö und i n ie vor diesem Tage bei der Beschußanstalt eingegangen sind, der bisher gültige Tarif vom 28. März 1893 auch dann Anwen⸗ dung, wenn die Prüfung erst nach dem 1. Oktober 1894 erfolgt.

Berlin, den 25. September 1894.

Der Minister Der Finanz⸗Minister. für Handel und Gewerbe. Im fen, In Vertretung: Grand ke. Lohmann.

Die Nummer 28 der Gesetz Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 269tz, den Staatsvertrag zwischen Preußen und 66 en wegen n einer Eisenbahn von . tzella nach Wallendorf. Vom 13. Januar 1894; und unter

Nr. 9699 den Allerhöchsten Erlaß vom 31. August 1894, betreffend die von den Rendanten der Strafanstaltskassen zu bestellenden Amtskautionsbeträge.

Berlin, den 28. September 1894.

Königliches Gesetzlammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung.

Den Markscheidern Ludwig Wasm uth aus Louisenthal, Kreis Saarbrücken, und Klaus Sartorius aus Heinitz, Kreis Saar brücken, ist von uns heute die Konzession zur Verrichtung von Mark⸗ e, ,. eiten für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Klausthal, den 22. September 1894.

Königliches Ober⸗Bergamt.

Angekommen:

der Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Ober⸗Berghauptmann Freund, von Ibbenbüren.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. September.

Ein lehrreiches Beispiel, mit welchen Mitteln die Sozial⸗ demokratie „Stimmung“, insbesondere unter den Arbeitern der Königlichen Institute, zu machen versucht, bietet der ‚Vor⸗ wärts“ vom 2. d. M.

Einem Meister des Feuerwerks⸗Laboratoriums in Spandau wurde vor einiger Zeit gestohlen eine

„Nachweisung derjenigen Arbeiter, welche vom ... ab nicht mehr beschäftigt werden können.“

Die Nachweisung, in Listenform aufgestellt, war ein Vor⸗ schlag, der für den Fall vorbereitet wurde, daß bis zu dem in chef genommenen Termin größere Bestellungen nicht ein⸗ liefen. Bei einzelnen Namen hatte der 3 zur Be⸗ e nn seines Vorschlags die Bemerkung gemacht „minder geschickt“.

Diese Nachweisung wird nun in der genannten Nummer

des Vorwärts“ abgedruckt und mit einem Artikel umschrieben,

der u. a. folgende Sätze enthält:

„Mit der Rücksichtslosigkeit, die im Kriege den schneidigen Armee⸗

führer bestimmt, unbekümmert um Habe und Leben der Bürger in

eindesland, dem eigenen Vortheil nachzugehen, wird auch im Frieden über das Schicksal der Arbeiter abgeurtheilt, die das Glück haben, in einem Staatsbetriebe thätig zu sein. Hält die Leitung eines solchen Instituts es aus diesem oder jenem Grunde für an⸗ gezeigt, Arbeiter auf die Straße zu setzen, so ist, ganz wie im ricksichts los geleiteten Privatbetriebe, die Auswahl der zu Entlassen⸗ den einzig nach den Gesichtspunkten zu treffen, die die Verwaltung für die vortheilhaftesten hält. Es ist dabei gleichgültig, ob die Ar⸗ beiter, über welche das Unglück der Entlassung verhängt werden soll, lange oder kurze Zeit ihre Arbeitskraft dem Staatsbetriebe geopfert haben, ob andere Leute im Betriebe sind, die ihnen an Anziennitäͤt nachstehen; einzig der Vortheil des Fiskus gilt als leitend in König⸗ lich preußischen Musterwerkstätten.“

Mit diesen Ausführungen bezw. sonstigen vorsichtig gewählten . wird der Eindruck erweckt, daß eine Entlassung von Arbeitern thatsächlich stattgefunden habe, und daß hierbei mit grober Rücksichtslosigkeit verfahren sei.

Wie uns von gut unterrichteter Seite mitgetheilt wird, ist nichts von alledem der Fall. Von den in der Nachweisung aufgeführten Arbeitern ist überhaupt keiner entlassen worden, da inzwischen größere Bestellungen eingelaufen waren.

Daß bei nothwendiger Einschränkung des Betriebs Ar⸗ beiter J. werden müssen, wird sich nirgend vermeiden lassen; ebenso ist es doch erklärlich, daß man die leistungs— e geren Arbeiter behält und die mindergeschickten entläßt, alls nicht besondere Umstände zu ihren Gunsten sprechen. Thatsächlich sind auch solche Arbeiter, welche länger als 5 Jahre im Feuerwerks⸗Laboratorium thätig waren und eine größere Zahl Kinder hatten, nicht entlassen worden.

Die dem Meister gestohlene Nachweisung enthielt ferner den Vermerk, daß falls die Entlassung nothwendig werden sollte den Betroffenen sechs Wochen vorher Kenntniß gegeben werden solle, damit sie sich anderweit nach Arbeit umsehen könnten. Dieser Termin war mit Rücksicht darauf

ö daß gerade zu dieser Zeit eine größere Anzahl

rbeiter in einer Privat⸗Waffenfabrik gebraucht wurden, wo den Betreffenden durch Fürsprache der Direktion ein Unter⸗ kommen i gf werden konnte.

Solche Fürsorge ist natürlich dem sozialdemokratischen Blatte nicht genehm. Es bemüht sich vielmehr, im Schlusse seines Artikels noch die Bestrebungen der Direktion, auf die yethische Erziehung“ der Arbeiter hinzuwirken (3. B. „Errich⸗ e. von Dr r fen und andere schöne Dinge, welche dem Fiskus nicht viel kosten“ zu en g mr

Freilich zufriedene Arbeiter sind nicht diejenigen Elemente, welche die Sozialdemokratie gebrauchen kann.

Der zum Kaiserlichen Gesandten in Rio de Janeiro ernannte daher he Gesandte in Buenos Aires, Geheime Legations⸗Rath Dr. Krauel ist auf seinem neuen Posten ein⸗ getroffen und hat die Geschäfte der Gesandtschaft übernommen.

Der rn m,. Schulze⸗Pelkum zu Norden ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Hamm beauftragt worden.

Dem Regierungs⸗Assessor und landräthlichen Hilfsbeamten Bayer zu Frankfurt a. M. ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Norden übertragen worden.

Dem i n , n Grafen Clairon d'Hausson⸗ ville zu Merseburg ist die kommissarische n , der Stelle des , bei dem Landrath des Landkreises Frankfurt a. M. übertragen worden. .

. Der Regierungs⸗Assessor Nohl zu Oppeln ist an die Königliche Regierung zu Münster versetzt worden.

Der Regierungs- Assessor Freiherr von Richthofen zu Sagan ist der Königlichen ö in Ir , 1 dienstlichen Verwendung überwiesen worden. Der Regierungs⸗Assessor Berger zu Zeitz ist der König⸗ lichen Regierung zu Stettin zur weiteren dienstlichen Verwen⸗ dung zugetheilt worden. Der neu ernannte Regierungs⸗Assessor Braunbehrens ist dem Landrath des Kreises Zeitz und der Regierungs⸗ Assessor Kuntze dem Landrath des Kreises . zur ,,, . in den landräthlichen Geschäften überwiesen worden.

Der frühere Vize⸗Feldwebel Matthesius ist zum Straf⸗ anstalts⸗Sekretär ernannt und es ist ihm die Sekrekärstelle bei dem Arresthause zu Düsseldorf verliehen worden.

Der heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers⸗“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. , enthaltend Entschei⸗ dungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. ö S. „Marie“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Credner, am 26. September d. J in Yokohama eingetroffen.

Breslau, 27. September. Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien D. von Seydewitz nimmt in dem , ,, vom „Amtsblatt“ veröffentlichten Schreiben Abschied von der Provinz:

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, mich auf meinen Antrag in den Ruhestand zu versetzen, und ich scheide dem⸗ zufolge ö. 4 te 3. 9 aus fr 4 . ndem ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe, spreche ich allen Staats- und Kommunalbehörden, Vereinen ö. ge personen, zu denen ich in Beziehung gestanden habe, meinen ebenso herzlichen wie aufrichtigen Dank aus an die vertrauensvolle Unter⸗ stützung, deren ich mich während meiner fünfzehnjährigen Verwaltung des Ober⸗Präsidii zu erfreuen hatte.

Gott möge die theure Provinz Schlesien, welche meine Heimath . ud bleibt, mit seinem Segen begleiten und sie vor Ungemach ewahren.“

Württemberg.

In dem Befinden des Kriegs⸗Ministers Freiherrn Schott von Schottenstein war dem „StA. f. W. zufolge gestern eine Besserung auch in dem Kraftezustand unverkennbar.

Sessen.

Die auf heute festgesetzte Ankunft; des Groß fürsten⸗ Thronfolgers ist, wie die „Darmstädter Zeitung“ meldet, abermals verschoben worden, weil der Großfürst den Kaiser auf der Reise nach der Krim begleiten wird.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Gestern Vormittag fand in Bu dapest unter dem Vorsitz des Fürst⸗Pxrimas von Ungarn, Kardinals Vaszary eine Bis ef n , , statt, woran fast sämmtliche Erz- bischöse und Bischöfe Ungarns theilnahmen. Der Kardinal Vaszary verlas ein Schreiben des Papstes vom Ende Juli, worin der ungarische Episkopat aufgefordert wird, nur eine Aenderung des Gesetzes über die Religion der Kinder anzustreben, den übrigen Theil der kirchenpolitischen Reform aber zu dulden (pati J Der Episkopat wird infolge dessen die Gesetz⸗ novelle über die Religion der Kinder im Sinne des 1 Wunsches im Oberhause unterstützen, sich den übrigen Gesetz⸗ entwürfen gegenüber aber ablehnend verhalten und in die Spezial⸗ debatte nicht eingehen. Nur bei dem Gesetz über die Rezeption der Israeliten wird er ein Verbot des Uebertritts zum Juden⸗ thum beantragen. Im Falle, daß dieser Antrag nicht ange⸗ nommen werden sollte, wird der Episkopat beantragen, daß mit den übertretenden Eltern nur die Kinder bis zu fünf Jahren übertreten dürfen. Ferner wurde in der Konferenz vereinbart, daß die Agitation gegen die kirchenpolitischen Gesetze keine gesetzwidrige Form annehmen dürfe. Die nächste Kon⸗ . in einigen Wochen stattfinden.

er Ausschuß des ungarischen Obe rhauses nahm gestern in der General- und Spezialdebatte den Gesetzentwurf über die staatliche Matrikelführung unverändert an.

Im Budgetausschuß der österreichischen Dele⸗ gation richtete bei der Berathung des Ordinariums des . der Referent Badeni die Anfrage an den

kriegs⸗Minister, ob er bei dem Ausbau der Armee in der von seinem Vorgänger skizzierten Weise vorzugehen gedenke und ihn mit dem von seinem Vorgänger präliminierten Betrage von rund 10 Millionen Gulden werde durchführen können. Der Reichs⸗Kriegs⸗Minister von Krieghammer erklärte, das vor⸗ ie Budget erweise, daß er sich dem vor zwei Jahren der

elegation vorgelegten Plane für die Ausgestaltung der Wehrmacht anschließe. Er sei der Ueberzeugung, daß de, des successiven Aus⸗ baues der einzig richtige und die Vertheilung der Mehraus⸗ gaben auf mehrere Jahre ein vernünftiges System sei, denn nach seiner Ueberzeugung seien geordnete Finanzen auch für die Wehrmacht der Monarchie ein Haupterforderniß und so 6 er sich gehalten, auch diesem Faktor stets die gebührende

ücksicht ,,

Der Bericht des Referenten Badeni erklärt, der Budget⸗ ausschuß erachte sämmtliche Forderungen der Kriegsverwaltung für begründet und nothwendig und empfehle deren Bewilligung. Der Bericht erkennt das Bestreben der Kriegsverwaltung an, den Urproduzenten die Betheiligung an der y—à= von Verpflegungsartikeln zu erleichtern und die Klein⸗Gewerbe⸗ treibenden nach Thunlichkeit zu den Lieferungen heranzuziehen; hinsichtlich der Aufbesserung der Mannschaftskost wird kein neuerlicher Antrag gestellt, aber die zuversichtliche Erwartung ausgesprochen, daß die Heeresverwaltung bel sich darbietender Möglichkeit diesem wiederholt geäußerten Wunsche Rechnun tragen werde. Sodann wurde die Generaldebatte eroͤffnet. Der Delegirte Pacak erklärte unter , . auf die ab⸗ lehnende Haltung seiner Partei e er der auswärtigen Politik, er lehne auch das Kriegsbubget ab, nicht aus Vor⸗ eingenommenheit egen die Armee, . aus wirthschaft= lichen und nationalen Gründen. Bei der Spezialdebatte griff der Reichs-Kriegs⸗Minister von , ,, ,, n . in die Verhandlung ein und antwortete auf Fragen und