Bekanntmachung.
Im dritten Vierteljahr 1894 haben nach abgelegter Prüfung nachbenannte Aerzte das Fähigkeitszeugniß zur Verwaltung einer . erhalten:
Dr. Wilhelm Miehe aus Schellerten,
Dr. Rudolf Rüdlin aus Triebel,
Dr. Karl Schmidt aus Gießen,
Dr. Karl Wisnia aus Sonnewalde,
Dr. Karl Freiherr von Blomberg aus Lauenburg,
Dr. Alexander Rieck aus Neuengamme,
Dr. Julius Moses aus Groß⸗Baudiß,
Dr. Heinrich Grote aus Vienenburg,
Dr. Heinrich Traumann aus Rethmar, Dr. Ernst Zimmer aus Berlin, Dr. Karl Heintze aus Breslau, Dr. Alexander von Petrykowski aus Guttstadt, Dr. Otto Podlewski aus Oderberg, Dr. Walter Matthes aus Rudolstadt. Berlin, den 27. September 1894. Der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: von n rr ch.
Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.
Dem zum Konsistorial⸗Rath Allerhöchst ernannten bisherigen Pfarrer Emil Saenger zu Königswinter ist die neu⸗ gegründete geistliche Rathsstelle bei dem Königlichen Kon⸗ sistorium der Provinz Brandenburg verliehen worden.
Angekommen:
Seine Excellenz der Unter ⸗Staatssekretär im Finanz Ministerium, Wirkliche Geheime Rath Meinecke, vom Urlaub; der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Kueg ler, vom Urlaub.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. Oktober.
Seine ö der Kaiser und König erfreuen Sich, wie dem ‚W. T. B.“ aus Rominten gemeldet wird, fortdauernd des besten Wohlseins. Allerhöchstdieselben wohnten gestern Vormittag dem Gottesdienst bei.
Das Bundesamt für das Heimathwesen hat in mehreren am 29. September d. J. verhandelten Streitsachen über die auch in der Presse mehrfach erörterte . entschieden: oh
den Vorschriften der Novelle zum Unterstützungswohnsitz⸗Gesetz, durch welche die Altersgrenze für den Erwerb und Verlust des , vom 24 auf das 18. Lebensjahr herahgesetzt worden, rückwir⸗ kende Kraft beizulegen sei? Das Bundesamt hat die Frage im Prinzip bejaht, jedoch mit der Einschränkung: daß, insoweit es sich um vor dem 1. April 1894 (dem Tage, an welchem die Novelle in Kraft getreten ist) gewährte Unter⸗ stützungen handelt, das alte Recht zur Anwendung kommt. Dasselbe gilt für alle vor dem 1. April 1894 begonnenen und über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzten Pflegefälle. Im übrigen dagegen, d. h. bei allen erst nach dem 1. April 1894 eingetretenen Unterstützungsfällen, ist für die Frage des Unterstützungswohnsitzes der Aufenthalt oder die Abwesenheit nach vollendetem 18. Lebensjahre auch insoweit in Betracht zu ziehen, als der Aufenthalt oder die Ab⸗ wesenheit vor dem 14. April 1894 stattgefunden hat, es sei denn, daß Aufenthalt oder Abwesenheit in diesem Zeitpunkt nicht mehr bestand.
Wie wir soeben erfahren, ist gestern (Sonntag) früh eine größere Anzahl von Unteroffizieren, die zum Besuch der Ober⸗Feuerwerkerschule hierher kommandiert waren, in Untersuchungshaft nach der Festung Magdeburg abgeführt worden. Es handelt sich dabei um die Ermittelung der Rädelsführer und Theilnehmer an groben, auf dem gedachten Institut vorgekommenen Ausschreitungen gegen die Gesetze der militärischen Unterordnung.
In der Presse werden in letzter Zeit vereinzelt die Ankaufsoperatio nen der Proviantäm ter einer Kritik unterworfen, die zum theil auf einer nicht genügenden Kennt— niß der Verhältnisse beruht.
Es erscheint daher angezeigt, auf den Inhalt der 85 61 und 62 der Proviantamts-Ordnung vom 9. Februar 1893, welche im Buchhandel zu haben ist, aufmerksam zu machen. Danach muͤssen die Proviantämter Verpflegungsmittel, welche im Inlande erzeugt werden, soweit irgend möglich von Produzenten kaufen.
lnkäufe aus zweiter Hand sind nur fu ig, wenn die rechtzeitige Bedarfsdeckung auf jenem Wege ohne Vertheuerung des Naturals und ohne . wirthschaftliche Nachtheile nicht durchführbar ist. . Verpflegungsmittel, welche im Inlande erzeugt werden, dürfen in ausländischer Ware nur ausnahmsweise mit Ge— nehmigung der Intendantur gekauft werden, wenn nach— in en wird, daß inländische Waare in brauchbarer Be— chaffenheit zu angemessenen Preisen nicht zu erlangen ist.
Auf die genaue Beachtung dieser , . wird seitens der den Proviantämtern vorgesetzten Behörden unausgesetzt nachdrücklich hingewirkt. Zuwiderhandlungen werden aufs strengste geahndet. Jede Beschwerde, welche über unrichtige Handhabung des Naturalien⸗Ankaufsgeschaͤfts bei der Pro⸗ vinzial⸗ oder Zentralinstanz angebracht wird, ist Gegenstand
meinen und den speziellen Provinzen angenommen und dem Minister von Kallay
Die Widerlegung jeder in der Presse vorkommenden, auf das Naturalien⸗Ankaufsgeschäft der Proviantämter bezüglichen Notiz ist nicht möglich.
Es sei aber in Bezug auf die Beschaffung ausländischer Waaxe durch einzelne Proviantämter Folgendes bemerkt:
Für einige Truppentheile wird mit Genehmigung der Generalkommandos ein Theil des Haferbedarfs in Mais sichergestellt. Diese Maßnahme wird bei niedrigen Mais⸗ preisen unter gewissen Voraussetzungen für zweckmäßig er⸗ achtet, um den Pferden eine größere Futtermenge zu⸗ führen zu können. Viele Proviantäͤmter sind genöthigt, das aus der Brotfrucht gewonnene Mehl — weil der Raum k loser Schüttung fehlt — sofort nach der Vermahlung zu acken und in Säcken bis zu drei Jahren und darüber aufzu⸗ bewahren. Hierzu geeignetes sogenanntes Dauermehl läßt sich nur aus sehr trocknem und hartem Roggen herstellen.
In einzelnen Gegenden aber wird, namentlich in feuchten Jahren, ein solches Natural nicht gewonnen.
Dann sind die Intendanturen gezwungen, den betreffenden Proviantämtern die Genehmigung zur Beschaffung eines 6 oder geringeren Theils des Roggenbedarfs in aus⸗ ändischer Waare zu ertheilen. Eine solche Genehmigung wird aber nur nach eingehender Erwägung aller in Betracht kommenden Verhältnisse ertheilt.
Die Beschaffung ausländischen Roggens für einzelne rheinische Proviantämter ist wiederholt Gegenstand des Schrift⸗ wechsels zwischen der Intendantur, den betreffenden Zivil⸗ behörden und der Zentralinstanz gewesen. Hiernach läßt sich die . ausländischen Roggens in feuchten Jahren nicht ganz vermeiden, aber sie wird auf das äußerst zulässige Maß beschränkt.
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Marschall ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub hierher zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.
Nachdem der für Brasilien ernannte Kaiserliche Gesandte, Geheime Legations⸗Rath Dr. Krau Fel Buenos Aires verlassen hat und in Rio de Janeiro eingetroffen ist, fungiert in Buenos Aires bis auf weiteres der Legations-Sekretär Freiherr von Heintze als Geschäftsträger.
Der Königlich italienische Botschafter am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe Graf Lanza ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Gesandte der Schweizerischen Eidgenossenschaft am hiesigen Allerhöchsten Hofe Oberst Roth ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Laut, telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Il kis“, stellvertretender Kom⸗ mandant Lieutenant zur See Schmidt von Schwind, am 29. September in Chefoo angekommen.
Sachsen. Seine Majestät der König ist heute früh aus Wien nach Dresden zurückgekehrt. Württemberg. Ihre Majestäten der König und die Königin sowie Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Pauline sind am vergangenen Donnerstag von Bebenhausen bez. Friedrichshafen wieder in Stuttgart eingetroffen Seine Hoheit der Prinz Hermann von Sachlen⸗ Weimar beging am Sonnabend das fünfzigjährige Militär⸗ Jubiläum. Eine öffentliche Feier des Tages hatte Seine Hoheit abgelehnt. Zur Gratulation erschien aber, wie der St.-A. f. W.“ meldet, eine Anzahl von Affizieren, die unter Seiner Hoheit gedient hahen, im Palais Weimar und über— reichten mit den herzlichsten Glückwünschen einen Ehrensäbel mit Widmung. Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ö nach den bis 6 ergangenen Bestimmungen, am 5. d von ihren schlesischen Besitzungen wieder in Weimar ein. Wie für die Schulen, so ist auch für die Kirchen in den evangelischen Gemeinden des Großherzogthums eine Gustav⸗ Adolf⸗Feier angeordnet worden. Eine Verfügung des Kirchenraths, erlassen vom Chef des Kultusdepartements, Geheimen Staatsrath von Boxberg, empfiehlt den Kirchen⸗ gemeinden, den 9. Dezember d. J., den dritten Säkular⸗ tag der Geburt des Königs in dankbarer Würdigung seiner Verdienste um die eyangelische Sache“ durch eine kirchliche Feier in angemessener Weise zu begehen.
Sach sen⸗Meiningen. ;
Seine Hoheit der Een e ist gestern von seinem Aufenthalt in Tirol wieder zurückgekehrt und hat in Schloß Altenstein Aufenthalt genommen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser und der König von Sachsen sind vor⸗ gestern Abend von den . in Radmer in Penzing eingetroffen und haben sich von dort nach Schönbrunn begeben. Die Kaiserin ist in Begleitung des Erzherzogs Franz Salvator und der Erzherzogin Marie Valerie en aus Korfu in Triest eingetroffen. Die Kaiserin begab ich Nachmittags nach Gödöllö, das Erzherzogliche Paar reiste nach Wien weiter.
Der Ausschuß der un garischen Delegation hat den allge⸗ oranschlag für die occupierten
einstimmig die aufrichtige Anerkennung für sein 5 und . Wirken ausgesprochen. Im Laufe der Sitzung hatte er Minister von Kallay auf das 5 die an hn ge⸗ stellten . beantwortet und den Aufschwung der occu⸗ pierten Provinzen auf dem Gebiete des S , des Han⸗ dels und Gewerbes, der Viehzucht und des Ausbaues des Eisenbahnnetzes im einzelnen nachgewiesen.
In der vorgestrigen Sitzung des ungarischen Ober⸗
eingehender Untersuchung und findet im Begrü . 2. 2 . egründungsfall un
Schiffahrtsgesellschaft statt.
Okäny nach der Verkündigung seiner Ernennung zum Praͤ— sidenten den Vorsitz. Der Ich Schlauch gn e Ih. im Namen des Hauses mit einer Ansprache, auf die in dem politischen und sozialen Leben Ungarns bestehende Mischung zwischen dem Festhalten an den uralten Institutionen und dem vorwärts drängenden Liberalismus hinwies und betonte, daß die Hauptaufgabe des Oberhauses darin bestehe, die Ideen des Fortschritts nur im Rahmen und im Dienste der ungarischen Staatsidee zur Herrschaft gelangen zu lassen. Das Haus nahm darauf Kenntniß von dem Bericht des Ausschusses über die kirchen—= politischen Vorlagen und beschloß, die Verhandlung daruͤber am 3. Oktober zu beginnen.
Großbritannien und Irland.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen ist am Sonnabend Vormittag in Bal moral ein⸗ getroffen.
Die Einnahmen des Staatsschatzes in dem am 30. d. M. endenden Vierteljahr ergaben gegenüber dem gleichen Vierteljahr 1893 eine Erhöhung um 757 564 Pfd. Sterl. 3 das am 30. 8. M. endende Halbjahr ergiebt sich eine Er⸗ öhung um 1 629 188 Pfd. Sterl.
Frankreich.
Der „Temps“ meldet: Da der französische Botschafter in London Deerais definitiv zurückzutreten beabsichtige, habe die Regierung den Londoner Posten dem Vernehmen nach dem Baron de Courcel angeboten. Dieser habe das Anerbieten angenommen.
Italien.
Vorgestern fand in Rom vor dem Strafgericht die Ver⸗ handlung gegen Caliani, Fantolini und Degrasi statt wegen versuchten Betrugs gegenüber den Eigenthümern des „Petit Journal“, wobei es sich um den angeblichen Verkauf eines Mobilisierungsplans handelte. Der Gerichtshof verurtheilte Caliani zu sechs Monaten Gefängniß, die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.
Spanien.
Bei seinem Empfange durch die Königin⸗Regentin ssiehe die vorgestrige Nummer d. Bl.) überbrachte der französische General Larcheyn Allerhöchstderselben die Grüße des Präsidenten Casimir-Perier. In ihrer Erwiderung sprach die Lönigin⸗Regentin ihre aufrichtige Befriedigung aus über die Bekundung der Herzlichkeit der Beziehungen zwischen den beiden bengchbarten Nationen und über den Höflichkeits⸗ akt des ,, Staatsoberhaupts gegenüber der Mutter des jungen Königs von Spanien. Der General nahm sodann an der Königlichen Frühstückstafel theil.
Niederlande.
Amtlich wird mitgetheilt, daß die niederländischen Truppen vorgestern nach lebhaftem Widerstand vier Befestigungen vor Mataram erobert hätten. Eine davon werde von den Truppen besetzt gehalten und neu verschanzt. Ein Offizier und 11 Mann seien gefallen, 4 Offiziere und 45 Mann verwundet worden. Die Verluste der Balinesen seien bedeutend.
Serbien.
Der „Politischen Korrespondenz“ wird aus Belgrad ge— meldet, der König Alexander werde seine Reise 6 Bu da⸗ pest endgültig am 13. Oktober antreten und am 14. und 15. Oktober daselbst verbleiben. Der König werde in Semlin von einem Hof⸗Separatzug erwartet und von den ihm zuge— theilten Militärs im Namen des Kaisers begrüßt werden.
Bulgarien.
Der Minister⸗Präsident Stoislow und der Kriegs⸗Minister Petrow sind gestern zu persönlichen Vorträgen in Euxino— grad eingetroffen. Im Beisein des Prinzen und der BFrinzessin Ferdinand von Sachsen⸗-Coburg sowie der beiden Minister fand gestern im Hafen von Euxinograd die feier⸗ liche Einweihung des Postdampfers „Bulgaria“ der hulgarischen Nach der kirchlichen Zeremonie war an Bord des Schiffs ein Bankett, wobei der Prinz Ferdinand einen Toast auf den Dampfer ausbrachte und der bulgarischen ,, Glück auf dem Schwarzen Meere wünschte.
. Stoilow und Petrow kehren heute nach Sofia zurück. Der Minister Tontschew ist in Bela Slatina zum Ab⸗ geordneten gewählt worden. Der „Swobodno Slowo“ veröffentlicht ein fürstliches Dekret, durch das Velitkow zum Arbeits⸗Minister, Peschew zum Justiz-Minister und Radoslawow zum Unter— richts⸗Minister ernannt wird. Die übrigen Minister be⸗ halten ihre bisherigen Pertefeuilles. her die Er⸗ nennung der Minister Peschew und Velitkow. be⸗ richtet „W. T. B.“: Nachdem durch den Ausfall der Wahlen der Regierung das Vertrauen der Nation kundgegeben worden sei, sei die Kompletierung des Kabinets durch Besetzung der beiden bei dessen Bildung vakant gebliebenen Posten be— schlossen und Peschew und Velitkow zu Ministern ernannt worden. Peschew, der der jetzigen Regierungspartei an—⸗ gehöre und in der letzten Kammer unter dem Kabinet Stambulow einer der Führer der Opposition gewesen sei, sei seiner Zeit Staats⸗ sekretär im Justiz⸗Ministerium gewesen. Velitkow, der frühere Direktor für Unterricht in Ostrumelien, sei ein opulärer Dichter und Haupt der sogenannten südbulgarischen edinisten. Die Ernennungen seien als Stärkung des Kabinets und bedeutsame Bekräftigung der bisher von ihm eingehaltenen politischen Richtung anzusehen.
Asien.
Aus Shanghai meldet das „Reuter'sche Bureau“, daß, nach einem dort umlaufenden Gerücht, die Japaner nördlich von Chefoo große Truppenmengen gelandet hätten und die Landung noch weiter fortsetzten. In der Fremdenkolonie von Peking und Tientsin herrsche große Besorgniß. In Tientsin würden Maßregeln zur Vertheidigurg der Stadt
tach einer weiteren Meldung aus Shanghai von gestern wäre der englische Dampfer „Pathan“, der am 21. September im Kanal von Formosa durch ein chinesisches Kriegsschiff be— schlagnahmt worden war, weil Kriegsmunition an Bord ver⸗ muthet wurde, von den Chinesen bedingungsweise wieder frei⸗ gegeben worden. Der Dainpfer solle nach Shanghai abgehen und werde dort vielleicht von neuem durchsucht werden. Der
getroffen.
Vize König ö Chang sei noch nicht in das e. . in
quartier abgerei an glaube, er werde solange in Tient
hauses übernahm der bisherige Vize⸗Präsident Szlävy von
bleiben, als gegen ihn beim Kaiser intriguiert werde.
worin er
Die „Times“ meldet aus Shanghai: Durch ein Kaiser—⸗ liches Dekret sei zur Führung des Krieges ein, Spez ial⸗ comité ernannt worden, dem der Onkel des Kaisers Prinz Kung sowie die Präsidenten des Tsung'li⸗hamen und der Admiralität angehörten. .
Aus Yokohama wird gemeldet, die Reserve der Kaiser⸗ lichen Garde sei einberufen worden.
Afrika.
In Paris eingetroffenen Meldungen aus Tang er zu⸗ folge solle ein französischer Depeschenbote zwischen Tanger und Fez ermordet worden sein, nicht der französische Gefandte in Tanger, wie auswärts verbreitet worden sei. Der Regierung ist amklich weder ein Dementi noch eine Bestätigung der Meldung zugegangen. .
Vorgestern in Marseille eingetroffene Meldungen aus Madagaskar berichten, daß die Ausladung von Munition für die Hovas fortgesetzt würde. Die Zustände machten jeden
andel unmöglich und die Lage der Ansiedler sei unerträglich. wei Beamte der französischen Residentschaft sollten mit Stein⸗ würfen angegriffen worden sein.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Ein bloßes Wort, im Sinne der Benennung einer Waare, aus aneinandergereihten gewöhnlichen Buchstaben ohne eine individuelle Befonderheit ist, nach einem Urtheil des Reichs, gerichts, J. Zivilsenats, vom 23. Mai 1894, in Deutschland als Waarenzeichen nicht schutzfähig, selbst wenn es sich um die Marke eines auständischen Gewerbetreibenden, handelt, welche im Ausland nach ausländischem Recht geschützt und für Deutschland beim Amtsgericht zu Leipzig eingetragen ist. — In dem jum Grunde liegenden Fall ist das Wort „Salipyrin“ in großen lateinischen Buchstaben, ohne, eine hinzugefügte Verzierung, Umrahmung oder sonstige Besonderheit gebildet, im Ausland als Waarenzeichen eines chemischen. Präparats eschützt und für den ausländischen Produzenten genf S 20 des Mar enschutzgesetzes im Zeichenregister des Amtsgerichts zu Leipzig eingetragen, Der in. ländische Produzent eines ähnlichen Fabrikats bediente sich hierauf des Wortes „Salipyrin“ genau in derselben Form, in welcher es für die ausländischen Produzenten eingetragen ist, als Bezeichnung seines Fabritats. Die Klage des ausländischen Produzenten gegen den inlän⸗ dischen Nachahmer seiner Marke wurde in der Berufungsinstanz ab⸗ gewiesen, und die Revision des Klägers wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „In rechtlicher Be⸗ ziehung geht das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung davon aus, Daß der Begriff des Waarenzeichens im Sinn des deutschen Reichsgefetzes vom 30. November 18714 eine dem Auge erfaßbare figurative Darstellung erfordere und 4h aus diesem Grunde — ungeachtet der Vorschrift des 8 20 des Gesetzes ein bloßes Wort im Sinne einer Benennung in Deutschland als Waarenzeichen nicht schutßfihig sei. Ein Schutz für im Auslande nach ausländischem Recht schutz berechtigte, in bloßen Worten, Zahlen oder Buch⸗ staben bestehende Zeichen sei im Geltungsgebiet des deutschen Marken— schutzgesetzes nur gegeben, sofern den Zeichen der gedachten Art eine indiptduelle graphische Darstellung gegeben sei und nur für diefe Darstelluig. Diese Begründung trägt die angefochtene Ent⸗ scheidung. Es kann der Revision nicht zugegeben werden, daß sie zu 5 Beanstandung Anlaß giebt. (351394)
= Eine der Wech selerklärung angeschlossene, das Motiv der Wechselausstellung klarstellende Notiz, ohne daß diese Notiz die Verpflichtung, die ausgedrückte Wechselsumme zu zahlen, an das Bestehen oder Nichtbestehen sonstiger Vertragsvereinbarungen knüpft, macht, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1I. Zivilsenats, vom 3. Juli 1894, den Wechsel nicht unwirksam. — In dem zum Grunde liegenden Falle handelte es sich um eine Urkunde folgenden
alts: ö. Cautions⸗Wechsel
für 6 7200 W. den 1. Juli 1890. .
Bei Sicht u. gültig bis zum 31. Dec. 1891 zahlen wir gegen diesen unseren Wechsel den Betrag von : Siebentausendzweihundert an die Direction der D.-Gesellschaft in B. oder deren Ordre, den Werth als Kaution für die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus den Statuten des W.⸗Verbandes. .
W. o.
O. W.“
Aus dieser Urkunde wurde von deren Inhaberin, der Firma F., Wechselklage gegen W. u. Ko. erhoben. In see. Instanz wurde die Rage abgewiesen, indem vom Gericht die Urkunde als ein gültiger Wechsel nicht anerkannt wurde. Das Berufungsgericht erkannte nach dem Klageantrage, indem es die Urkunde für einen gültigen Wechsel erachtete, und die Revision der Beklagten wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen. indem es begründend ausführte: „Die an— geschlossene, das Motiv der Ausstellung, klarstellende Notiz, woraus hervorgeht., daß der Wechsel als Sichetung für die Erfüllung der der Firm W. u. Kö. aus den Statuten des W. - Ver, bandes obliegenden Verpflichtungen ausgestellt sei, ist unschädlich, weil in keiner Weise geeignet, Zweifel an der Ernstlichkeit der Absicht der Ausstellerin hervorzurufen, einen gültigen Wechsel zu kreieren; Lie Verpflichtung, die ausgedrückte Wechselsumme zu zahlen, ist nämlich nicht abhängig gemacht von dem Bestehen oder Nichtbestehen von Verpflichtungen der Beklagten aus den Statuten des genannten Ver⸗ bande. Die fragliche Beifügung muß vielmehr auf gleichem Fuß mit den im Wechselverkehr sehr häufig vorkommenden Valuta, Deckungs⸗ und Berichtsklaufeln behandelt werden, deren Zulässigkeit nicht bezweifelt wird. (¶ 128 / 94.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Nach 8§ 11 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 tritt mit dem Tage, an welchem die Offenlegung des festgestellten Fluchtlinien⸗= plans beginnt, die Beschränkung des Gründeigenthümers, daß Neubauten, Um- und Ausbauten über die Flucht⸗ linie hinaus verfagt werden können, endgültig ein. Unter diese Bestimmung fallen, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 2. Mai 1894, EGinfriedigungs mauern über die Fluchtlinien hinaus so lange nicht, als das eingefriedigte Terrain noch nicht Straßengelände im rechtlichen Sinne geworden ist,! — Ein Adjazent einer 6 ihren uchtlinien r e en für den Verkehr und den Anbau aber noch nicht fertig hergestellten Straße in der Stadt J. wollte auf seinem Grunvstück an dieser Straße ein Wohnhaus bauen. Nach längeren Verhandlun⸗ gen wurde eine Ausnahme von dem ortsstatutarischen Bauverbot ge macht und der Bau unter der Bedingung genehmigt, daß die Straße, in welche das Grundstück hineinragte, auf die Länge des Grundstücks offen zu legen sei. Nach völliger Fertigstellung des Wohnhauses und der EinfriedigungsZsmauer vor dem Vorvdergarten stellte 6c heraus, daß sowohl das Wohnhaus die Baufluchtlinie als auch die Ein— friedigungsmauer die Straßenfluchtlinie überschritten. Die Paolizei= nn ben zwar davon Abstand, für das Wohngebäude die Einrückung in die festgesetzte Baufluchtlinie zu verlangen, weil dies mit ju großen Unkesten für den Adiazenten, her, knüpft gewesen wäre, wohl aber verfügte die Polizei das Zurückrücken der Einfriedigungsmauer. Die thümer gegen diese Anordnung erhobene Klage wurde vom Bezirks ausschuß zurückgewiesen. Auf die Berufung des Klägers setzte das
vom Eigen⸗
Ober ⸗Verwaltungsgericht die Verfügung der Polizeibehörde außer Kraft, indem es begründend ausführte: Es ist zwar richtig, daß das Ober · Verwaltungsgericht bisher den § 1 Abs. und Fl QW gene ne. 6e vom 2. Jull 1875 dahin ausgelegt hat, daß die Errichtung Je der aulichen Anlage über die Fluchtlinie hinaus untersagt sei; der Ge= richtshof hat jedoch diesen ene , neuerdings insofern eingeschränkt, als angenommen worden ist, daß bloße Einfriedigungen, auch wenn sie sich in einem Baue“ im technischen Sinne vollziehen, so lange nicht unter die genannten Bestimmungen fallen, als das eingefriedigte Terrain noch nicht ö im rechtlichen Sinne ge⸗ worden ist. Die polizeiliche Anordnung würde deshalb nur dann gerechtfertigt sein, wenn das Terrain zwischen der jetzt bestehenden Einfriedigungsmauer und der festgesetzten Straßenfluchtlinie berzite Theil der öffentlichen Straße geworden wäre. Das ist aber zur Zeit noch nicht der Fall. Es war allerdings dem Kläger für die Aus⸗ führung des Baues seines Wohnhauseg, auf dessen Genehmigung er nach Maßgabe des Ortsstatuts an sich keinen Anspruch hatte, zur Bedingung gemacht, daß er die Straße auf die Länge der Besitzung offen lege, d. h., daß er das betreffende Terrain der Stadt übereigne und zum Straßenland schlage; und wenn Kläger unter dieser en n z ein ihm sonst nicht zustehendes Baurecht erlangte, so hätte er sie nicht beschweren können, wenn bei Nichterfüllung der 3 die zuständige Behörde die Genehmigung zum Bau des Wohnhauses wieder zurückgezogen und die Wiederherste llung des früheren Zustandes angeordnet hätte, Dieser Weg ist aber nicht be⸗ schritten worden. .. . . IV. 557.)
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Deutsches Reich. ;
Zur Durchführung einer einheitlichen Leitung der gesundheits⸗ polizellichen Ueberwachung der Schiffahrt auf dem Rhein und der Elbe nebst den zugehörigen Wasserläufen sind, wie in den beiden Vor⸗ jahren, Reichskommissarg ernannt worden. Als Reichskommissar für die Gesundheitspflege im Stromgebiet der Elbe mit dem Amtesitz in Berlin wurde der Königlich preußische Landrath Dr. Ste inmeister, als Reichzkommiffar für die Gefundheitspflege in den innerhalb des Königreichs Preußen und des Großherzogthums Hessen gelegenen Theilen des Rheinstromgebiets mit dem Amtssitz in Wesel wurde der Königlich preußische Landrath Gesch er bestellt. .
Seitens des Reichskommissars im Elbstromgebiet, dessen Wirkungs⸗ kreis sich auf die Spree von Köpenick bis zur Einmündung in die Havel, die Havel, den Plauenschen Kanal und den Elbstrom abwärts Von der Einmündung dieses Kanals bis zur Hamburgischen Staats. grenze erstreckt, wurden zur Ueberwachung des Schiffahrtsberkehrs auf der Havel die nachstehenden beiden ärztlichen Kontrolstationen errichtet:
I in Potsdam mit den Revisionsstellen an der Nedlitzer Brücke, an der Glienicker Brücke (Hoffmann'ssches Grundstück) und bei Kaputh, für die Havelstrecke von Spandau bis Ketzin und die mit dieser in Verbindung stehenden Gewässer; .
Yin Rathen ow, für die Havelstromstrecke von Ketzin bis zur Havelmündung. ⸗
Spanien. . .
Durch eine in der Gaceta de Madrid“ veröffentlichte Königliche Verordnung vom 17. September d. J ist die für die Herkünfte von Trinidad wegen Auftretens des gelben Fiebers am 18. Juli d. 3 angeordnete Quarantäne unter den üblichen Bedingungen aufgehoben worden. (Vgl. R. A.“ Nr. 177 vom 30. Juli 1894.)
Portugal. . . Durch eine im Diario do Governo vom 17. September d. J. veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern sind die Häfen von Britisch Guyana seit dem 1. September für „rein? von Gelbfieber erklärt worden. Griechen and., . R Herkünfte aus den Häfen der Karamanischen Küste von Yschelin- dere bis Ajas im Golf von Alexandrette unterliegen in Griechenland einer zehntägigen Quarantäne, solche aus Beirut einer strengen ärzt= lichen y,, Gegen Schiffe aus Neapel ist eine fünftägige Quarantäne angeordnet worden.
Cholera.
Danzig, 29. September. Aus dem Bureau des Stagts⸗ kommifsars für das Weichselgebiet wird der Danz. Allg. Ztg. i gk. faaß Cholera bei her Maurerfrau Marter in Tolkemit estgestellt ist. ;
Breslau, 29. Seplember. Am 28. sind der Schles, Ztg.“ zufolge bei der Königlichen Regierung zu Qppeln als bakteriologisch fest⸗ gestelte Erkrankungen an Cholera 6 Fälle gemeldet worden, und zwar je einer aus Bogutschütz (Zawodzie), . Ros dzin und Gen en r und zwei aus Bitt kow. An choleraverdäch⸗ tigen Erscheinungen erkrankten je eine Person in Laurahütte und Sie⸗ mlanowitz und zwei zu Myslowitz. Todesfälle kamen vier zur An⸗ zeige auß den Orten Laurahütte, Moyslowitz, Rosdzin und Siemigno— witz. — Der Regierung s⸗Präsident hat unterm gestrigen Tage duich ein Extrablatt zum Amtsblatt nachstehende Bekanntmachung erlassen: ‚Die im Extrablatt zum Amtsblatt, Stück 29, enthaltene Ver⸗ ordnung vom 25. Juli d. J, betreffend die Meldepflicht der aus den galizischen Bezirken Zaleszezyki und Borezezow zugereisten Per⸗ sonen, sowie das Verbot der Cin fu hr von Leibwäsche, gebrauchtem Bettzeug, alten und getragenen Kleidungsstücken, sowie von Hadern und Lumpen (mit den im § 4 der Verordnung vorgesehenen Aus⸗ nahmen) aus den genannten Bezirken, wird hiermit auf die von dem österreichischen Ministerium des Innern als Choleraherde erklärten alizischen Bezirke Bohordezany, Kalusz, Kolomea, Kosow, Nadworna, i e, Sniatyn, Stanislau, Chrzanow, Wieliezka, Stadt und poli⸗ 1ischen Bezirk Krakau ausgedehnt.. ö
Wien, 28. September. Nach den heute hier ,,,. Nachrichten über den Stand der Cholera kamen in alizien 70 Erkrankungen und 65 Todesfälle, in der Bukowina l Erkrankung und 1 Todesfall vor. Im Stadtgebiet Lem berg und im Stadt⸗ ebiet Krakau erkrankte je 1 Person, im Stadtgebiet Czernowitz tarb 1 Person an Cholera.
Handel und Gewerbe.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 29. September die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Kottbüferdamm 39, dem Schlossermeister F. Thiele gehörig; Fläche 7, 30 a; Nutzungswerth 15 670 „S6; Mindestgebot 176 400 ; mit diefem blieb der Gemeinde⸗Vorsteher A. D. Dunkel zu Tempel⸗ hof Meistbietender. — Wie senstraße 60. dem R. Bock und dem Kaufmann Robert Drachholz gehörig; Fläche 5, 17 a; D werth 7500 (; für das Meistgebot von 97 M00 S wurde der Fabri⸗ kant Eilert Bruns, Marienburgerstraße 29, Ersteher, . Wie sen⸗ k 61 a, den gleichen Eigenthümern gehörig; Fläche 2,58 a; lutzungswerth 3896 „Sc; für das Meistgebot von 57 1090 ½ wurde der Malermeister E. Langhammer, i ng. 11, Ersteher. Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen zur Versteigerung: das im Grundbuch von Weißensee Band 47 Blatt Rr. 1354 auf den Namen des Bauunternehmers Theoder Gehrke eingetragene, zu , . ee, an der Lehderstraße, belegene Grundstück; Fläche Jos a; Mindestgebot 8659 „; für das Meistgebot von 1000 S, wurde die Terrain-Gesellschaft Weißen see, Aktiengesells a. in Liq. zu Berlin, Helligegeiststraße 38, Er— steherin. Das im Grundbuch von Schönwalde Band 4 Blatt 52 auf den Namen des Tischlers A. Sp annemagnn zu Schönwalde ein⸗ etragene, zu Schönwalde belegene Grundstück; Fläche 2.5682 ha; Nutzungswerth 1107 M Wegen zu hohen Mindestgebots wurde ein Gebot nicht abgegeben. — Auf gehoben wurde das Verfahren der
Iwangsversteigerung wegen des im Grundbuch von Lichtenberg
Band 33 Blatt Nr. 1062 auf den Namen des Kaufmanns Rudolf Lentz zu Berlin, Gertraudtenstraße 18.19 eingetragenen, zu Lich ten⸗ berg belegenen Grundstücksz.
Berlin, 29. September. Monatsbericht der ständigen Depu⸗ tation der Wollinteressenten. Im September konnte sich das Ge⸗ schäft in deut schen Wollen auch nicht lebhaft gestalten, doch er⸗ reichten die Umsaͤtze eine höhere Ziffer als im August. Die niedrigen Preise, verbunden mit eintretendem Bedarf, gaben zu einem regel⸗ mäßigen Absatze Veranlassung, der im . zu dem kleineren Lager gegen voriges Jahr um die gleiche Zeit nicht zu unterschãtzen ist. Es wurden etwa hö Ztr. Rückenwäschen, meist Stoff ⸗ und Lieferungswollen, und etwa 3000 Ztr. ungewaschene Wollen an Fabrikanten verlauft. Die angelegten . blieben unverändert. — Kolonialwolle: Sie Rachfrage im abgelaufenen Monat war eine ziemlich regelmäßige, wenn sie auch zu keiner Zeit einen 8 Umfang erreschte. Hie Fabrikanten beschränkten fich auf die Deckung vorliegenden dringendsten Bedarfs. Die ÜUmsätze belaufen sich auf etwa 2569 Ballen, wopon ungefähr zwei Drittek Kapwolle, der Rest Buenos Aires und austra⸗ lische. Die Preise blieben gut behauptet, doch war es schwierig, irgend welchen Aufschlag zu erlangen.
— In der am Sonnabend in Essen, abgehaltenen fünfzehnten Monatsdersammlung der Zechenbesitzer im rheinisch⸗ westfälischen Kohlen- Syndikat waren von 3687 berechtigten Stimmen 69 ver⸗ treten. Rach dem Geschäftsbericht betrug die Betheiligungsziffer im Monat Juli 1894 3 181 800 t. gegen 2 915 645 t im Juli 18393, also mehr 266 155 t oder g, 140,9, im August d. J. 3341 134 * gegen 3161 561 t im August 1893, also mehr 179 573 t gleich 5,58 o.,. Der Absatz stellte si ö 2 50 H21 t gleich 91,35 oo, und nach Abzug des Selbstverbrauchs von 9h 4357 t auf 2211 024 t, von denen 78,69 g für Rechnung des Syndikats versandt wurden, gegen 68,40 „ im Monat Juni 1894. Der Absatz im Juli d. J. weist gegen den gleichen Monat des Vor⸗ jahres eine Vermehrung von 128 683 t oder. 4567 0/0 auf. Im August d. J. wurden abgesetzt 3160900 4 gleich lb oso der Be⸗ thelligung. Nach Abzug des Selbstverbrauchs mit 728 205 t. blieben zum Verkauf 2 331 755 t, von denen 1 884 680 t gleich 80,83 für Rechnung des Syndikat jum Versand gelangten. Gegen den gleichen Monat des Vorjahres erzielte der August d. J. einen Mehrabsatz von 162 366 t oder 4,52 0. Während auf vor der Verkaufsübernahme durch das Syndikat, abgeschlossene Verträge im August d. J. noch 447 115 t oder 19, 17 0/ entfielen, sind auf solche Verträge in den ersten vier Monaten n. J. nur noch 1018248 t oder 15,65 o/ zu liefern. In der Zeit vom 1. August x. J. bis zum 25. d. M. wurden insgesammt verkauft 2129326 t. von denen 1 929 663 t fürs Inland und 190723 t fürs Ausland be⸗ stimmt sind. Seit Beginn dieses Jahres bis zum 25. d. M. wurden durch das Syndikat verkauft 26 862 408 t, und zwar 23 363 517t fürs Inland und 3 508 891 t zur Ausfuhr. Die Verkäufe für dag Inland nehmen ihren regelmäßigen Fortgang, erwähnengzwerth ist Fefonders der Abschluß mit der Königlich preußischen. Eisenbahn⸗ Verwaltung für 1895,96, der übrigens das ganze dies jahrige Quantum pon rund F660 000 t umfaßt und nicht, wie andererseits berichtet, nur 1500 000 t, sodann ein zwei Jahre umfassender Abschluß mit dem Norddeutschen Lloyd. Auch nach dem Ausland sind, wie die an⸗ gegebenen Zahlen erweisen, beträchtliche Mengen befördert, wenn auch die fremde Konkurrenz sich hier und da schwer fühlbar macht. Erwähnens⸗ werth ist namentlich ein größerer Probeauftrag der Dänischen Staatsbahn, die bisher ausschließlich englische Kohle verwandte. Die Produktions ⸗Ein⸗ schränkung für Oktober wurde einstimmig auf 100¶ festgesetzt gegen bisherige 15 59. Wie der Vorsitzende schließlich mittheilte, hat der Beirath in seiner letzten Sitzung beschlossen, an Beiträgen für das letzte Zuartal wie bisher 5 oo zu erheben, vorbehaltlich etwaiger Aus⸗ leichung im Dezember, und ferner für August d. J. anstatt der that⸗ r n, Einschränkung von 41 0o zur. Beseitigung in den vorigen Monaten irrthümlich unberücksichtigt gebliebener Ansprüche der neuen Schachtanlagen, 11,A25 0/9 Einschränkung der Abrechnung mit den einzelnen Zechen zu Grunde zu legen.
Genua, 1. Oktober. (W. T. B.) Bei dem von der Handels⸗ kammer zu Ehren des Handels⸗Ministers Bargzzuoli ver⸗ anstalteten Bankett hielt dieser eine Rede, in der er sagte, die Re⸗ gierung wünsche, daß die Banca d' Italia fortbestehe, s konsolidiere und ihren . günstigen Stand wiedererlange zum Besten des Kredits und der Volkswirthschaft Italiens. Jeder Verdacht und jede Besorgniß vor anderweiten Absichten der Regierung entbehre vollständig der Be⸗ gründung. Die Regierung wünsche nicht nur, sondern hoffe, daß der Zeitpunkt des Wiederaufblühens der Bank nicht allzu entfernt sei.
Der Minister fügte hinzu, zwischen dem Ministerium und der Ver⸗ waltung dar Bank herrsche vollständige Uebereinstimmung der Pläne.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Ausgabe Nr. 7 des Reichs⸗Kursbuchs — für Qktober und November 1894 — ist heute erschienen (Preis 2 66. Verlag von Julius Springer, Monbisouplatz 3); sie enthält die mit dem 1. Ottober beginnenden Winterfahrpläne. Die Zuverlässigkeit und praktische Brauchbarkeit des im Kursbureau des Reichs⸗Postamts be⸗ arbeiteten Reichs⸗Kursbuchs ist so bekannt, daß es besonderer Empfeh⸗ lung nicht bedarf.
Wie amtlich gemeldet, wird die Nebenbahn O röblingen . H. — Allstedt am 1. Oktober d. J. allgemeinen Personen⸗ und Güterverkehr eröffnet. — Die gegen 7,5 Kin lange Linie verfolgt im wesentlichen den Zweck, die Groß⸗ herzoglich sachsen⸗-weimarische Enklave Allstedt, insbesondere ihren glechnamigen Hauptort, in Schienenverbindung mit dem vorhandenen Eisenbahnnetz zu bringen und hierdurch einen schon seit langen Jahren gehegten Wunsch der Betheiligten nach einem Bahn⸗ anschluß zu erfüllen. Insbesondere war dieser Anschluß wichtig für die Hauptstation der neuen Bahn, Allstedt. Die nicht unbedeu⸗ tenden gewerblichen Anlagen der Stadt: zwei Zuckerfabriken, eine Maͤlzerei, eine Brauerei und m. a. waren bisher mit ihrer An, und Abfuhr auf den Landweg angewiesen; sie erhalten in der neuen Bahn nunmehr ein ihrem Umsätze und ihrer Bedeutung entsprechendes Trant⸗ portmittel. — Außer der Endstation Bahnhof Allstedt ist — etwa in der Mitte der Linie — noch die Haltestelle Niederröblingen bei dem Dorfe gleichen Namens zugleich für den Verkehr mit den Ortschaften Katharinenrieth und Einzingen vorgesehen.
Bremen, 30. September. (W. T. B) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer Pfalz‘ ist am 28. September Nachmittags in . angekommen. Der Postdampfer Willeh ad“ hat am 29. Sep⸗ tember Mittags Lizard passiert. Der Reichs Postdampfer Karls⸗ ruhe“ hat am 29. September Mittags die Reise von Antwerpen nach Southampton fortgesetzt. Der Dampfer Federation“ hat am 29. September Morgens die Reise von Antwerpen nach Bremen fortgesetzt.
Hamburg, 29. September. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanifche Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft. Der Schnelldampfer „Augu sta Victoria“ hat heute Nachmittag Seilly passiert.
Triest, 29. September. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Amphitrite“ ist, von Konstantinopel kommend, heute Nachmittag hier eingetroffen.
Lon don, 29. September. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer Garth CEaftre? ist auf der Ausreise heute von Southampton abgegangen.
Theater und Musik.
Konzerte. Zum Benefiz für Herrn Kapellmeister Paul Prill fand am Sonnabend im Königssgal des Kroll'schen Etablissements ein Konzert des Neuen Orchesters unter Mitwirkung der Konzert
sängerin Frau A. Gmür⸗Harloff und des Professors Taper