1894 / 233 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Oct 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs. Aneiger

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Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Aentschen Reichs Anzeiger⸗ und Königlich NRreußischen staats. Auzeigery Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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1894.

M 233.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗LandesgerichtsRath a. D. Harmening zu Görlitz, bisher zu Posen, und dem Amtsgerichts-Rath 4. D. Laschinsky zu Neualtmannsdorf im Kreise Münsterberg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Ober⸗Stagtsanwalt a. D., Geheimen Ober⸗Justiz⸗ Rath Starke zu Kiel den Stern zum Königlichen Kronen— Orden zweiter Klasse,

dem Oberlehrer a. D., Professor Wickop zu Marburg, bisher zu Aachen, und dem Hauptzollamts⸗-Assistenten a. D. Gerber zu Altona den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse,

dem Bildhauer, Professor Encke zu Neubabelsberg das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohen— ollern, dem evangelischen Lehrer Eichner an der Knaben⸗Ele⸗ mentarschule zu Fürstenwalde, dem evangelischen Hauptlehrer Fellmann an der Knaben⸗-Volksschule zu Brückenvorstadt im Kreise Landsberg a. W., dem evangelischen Lehrer und Küster Kayler zu Strega im Kreise Guben und dem evangelischen Lehrer und Küster, Kantor Janke zu Stöven im Kreise Randow den Adler der Inhaber desselben Ordens,

dem Provinzial-⸗Chaussee⸗Ober⸗Aufseher Gloger zu Szezy⸗ glickka im Kreise Ostrowo das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Bürgermeister und Standesbeamten Niemeyer zu Erichshagen im Kreise Nienburg, dem früheren Gemeinde⸗ Vorsteher und Standesbeamten Wilhelm Harms zu Gades⸗ bünden im Kreise i . dem städtischen Polizei⸗Wacht⸗ meister Stange zu Mühlhausen i. Th, dem Sbersteiger Friedrich Müller zu Sandersdorf im Kreise Bitterfeld, dem Steiger Gottfrie? Damm zu Dölau im Saalkreise, dem Häuer Friedrich Her 9 zu Teutschenthal im Mans⸗ felder Seekreise, dem Chaussee⸗Aufseher Wetzel zu Neudorf⸗ Karge im Kreise Bomst, dem k Graeber zu Durowo im Kreise Wongrowitz und dem Chaussee⸗Ober⸗Aufseher Vogel zu Schrimm das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich lippischen Haus-Ordens: dem Ober ⸗Landesgerichts⸗Präsidenten zu Celle; des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens: dem Ober⸗Staats anwalt Laue zu Celle; sowie des Päpstlichen Kreuzes pro Ecele sia et Pontifice:

dem Domkapellmeister und Domvikar Karl Cohen zu Köln.

Schönstedt

Deuntsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Postrath und vortragenden Rath im ö Wagner in Berlin zum Geheimen Ober⸗ ostrath, un den Ober⸗Postrath und ständigen Hilfsarbeiter im Reichs⸗ Postamt Münch in Berlin zum Geheimen Postrath und vor— tragenden Rath im Reichs⸗Postamt zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Vorsteher der Geheimen Registratur der Reichs⸗ Hauptbank, Kanzlei⸗Rath Noffke aus Anlaß seines fünfzig⸗ ährigen Dienstjubiläums den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗ ath zu verleihen.

In Wustrow wird am 1. November d. J. mit einer Prüfung zum Seeschiffer auf großer Fahrt und zum Seesteuermann begonnen werden.

Bekanntm achung des Königlich württembergischen Ministeriums des Innern, betreffend die Einfuhr von Schlachtvieh aus Italien. Im ,,. auf die zur Zeit schwierige Deckung des Be⸗ darfs an

chlachtvieh im Inlande wird hiermit ausnghms⸗ weise die Einfuhr von Rindvieh aus Italien in die Schlacht⸗

Berlin, Mittwoch, den 3. Oktober, Ahends. höfe der Städte Stuttgart, Um und Heilbronn unter den in Ziffer IJ 1 bis 5 der Ministerial⸗Verfügung vom 6. Juli 1893 (Reg. ⸗Bl. S. 235) bezeichneten Bedingungen bis auf weiteres gestattet.

Stuttgart, den 29. September 1894.

Pischek.

Bekanntmachung, die Einfuhr von Schlachtvieh aus Italien betreffend.

Nachdem der Stand der Maul⸗ und Klauenseuche unter den Viehbeständen Italiens sich in neuerer Zeit günstiger ge⸗ staltet hat, wird unter theilweiser Abänderung der Bekannt— machung vom 14. Dezember 1893 (Gesetzes- und Verordnungs— blatt Seite 161) die Einfuhr von Schlachtvieh (Rindvieh und Schweine) aus Italien in die Schlachthöfe der Städte Frei⸗ burg, Konstanz, Karlsruhe und Mannheim unter den in III und IV der diesseitigen Verordnung vom 24. Juni 1895 (Gesetzes und Verordnungsblatt Seite 72 und 73 bezeichneten Bedingungen bis auf weiteres gestattet.

Karlsruhe, den 27. September 1894.

Großherzoglich badisches Ministerium des Innern.

Vdt. von Grimm.

J M: Schenkel.

Bekanntmachung, die Vieheinfuhr aus Oesterreich-Ungarn betreffend.

Aus den in der Anlage bezeichneten österreichisch- ungari⸗ schen Bezirken ist die Einfuhr von Rindvieh bis auf weikeres verboten. (Vergleiche die Bekanntmachung vom 30. Januar 1893, Gesetzes und Verordnungsblatt Seite 21)

Die diesseitige Bekanntmachung vom 25. August d. J. , und Verordnungsblatt Seite 381) tritt . Wirk⸗ amkeit.

Karlsruhe, den 27. September 1894.

Großherzoglich badisches Ministerium des Innern. . Schenkel. Vdt. von Grimm. Anlage. A. Oesterreich.

Mähren: Bezirkshauptmannschaften: Göding, Gaya, Ungaxisch⸗Hradisch, Ungarisch⸗Brod, Holleschau, Prerau, Kremsier, Wischau und Proßnitz, ferner die Städte Ungarisch— Hradisch und Kremsier. ö

Galizien: Bezirkshaupfmannschaften: Saybusch, Biala, Chrzanow, Wadowice, Krakau, Wirlicka, Myslenice, Bochnia, Limanowa, Neumarkt, Neusandec, Brzesko, Dasrowa, Tarnow und Grybow, ferner die Stadt Krakau.

B. Ungarn.

Komitate: Arva, Zips, Liptau. Thurocz, Trentschin, Neutra, Sohl, Bars, Hont, Saros und Preßburg.

Königreich Preußen.

Ministerium für Landwirthschaft, De mänen und Forsten.

Der Forstmeister Mittelacher zu Wannfried ist auf die Oberförsterstelle Ville, mit dem Amtssitz zu Brühl, Reg⸗Bez. Köln,

der Oberförster Kampmann zu Hartigswalde auf die Oberförsterstelle zu Orgnienburg, Reg⸗Bez. Potsdam,

der Oberförster Bornmüller zu Rothenfier 2 die Oberförsterstelle Himmelpforten, mit dem Amtssitz zu Neheim, Reg.⸗Bez. Arnsberg,

der Qberförster Dan gen. Edelmann zu Murow auf die Oberförsterstelle * Rothenfier, Reg⸗Bez. Stettin, und

der Oberförster Tiebel zu ,, . auf die Oberförster⸗ stelle zu ß Reg.⸗Bez Cassel, versetzt worden.

Die Forst⸗ n. Klemme, Naumann, Behrens und der Forst⸗Assessor, Premier⸗Lieutenant und Oberjäger im Reitenden Feldjäger-Korps Faber sind zu Oberförstern ernannt. :

Dem Oberförster Klemme ist die Oberförsterstelle zu ö Reg.⸗ Bez. Wiesbaden,

dem Oberförster Naumann ist die Oberförsterstelle zu Neuhäusel, Reg⸗ Bez. Wiesbaden,

dem Oberförster Fa ber ist die Oberförsterstelle zu Hartigs⸗ walde, Reg.⸗Bez. Königsberg, und ;

dem 8 erförster Behrens ist die Oberförsterstelle Murow, mit dem Amtssitz zu Friedrichsthal, Reg⸗Bez. Oppeln, über⸗ tragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗Angelegenheiten.

Den ordentlichen Seminarlehrern Rudolf Rohn zu Braunsberg und Friedrich Großmann zu Angerburg sst bei ihrem Ausscheiden aus dem Amt das Prädikat Oberlehrer verliehen worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Oranienburg ist der Schulamts⸗ . Burchardt als Seminar-Hilfslehrer angestellt worden.

Der Kreisphysikus des Kreises Zauch⸗Belzig Dr. Klein in Belzig ist in gleicher Eigenschaft in den Stadtkreis Char⸗ lottenburg versetzt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die im Jahre 1883 verlooste, zur baaren Einlösungz am 2. Januar 1884 gekündigte Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligation III. Serie Litt. B. Nr. 146 337 über 100 Thlr., welche ungeachtet des nach 59 des Privilegiums vom 20. Oktober 1856 (G⸗S. S. 874) alljährlich wieder⸗ holten Aufrufs bis jetzt nicht zur Einlösung eingereicht worden, ist nunmehr werthlos geworden und jeder Anspruch aus der⸗ selben an den Staat erloschen.

Berlin, den 28. September 1894.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Bekanntmachung.

Das wegen Ausbruchs der Klauenseuche unter zahlreichen Schweinebeständen auf dem hiesigen Schlachthofe am 17 Sey⸗ tember d. J. erlassene Verbot des Abtriebs von Schafen und Rindern vom hiesigen Zentral⸗Viehhof ist heute von mir auf⸗ 6 worden. Das Verbot des Abtriebs von Schweinen

leibt bis auf weiteres in Kraft. ;

Berlin, den 2. Oktober 1894.

Der Polizei ⸗Präsident. von Richthofen.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, General der Infanterie Bronsart von Schellendorff. ;

Angekommen:

Seine Excellenz der kommandierende General des I. Armee⸗ Korps, General der Infanterie von Blomberg.

Aichtamtliches. Dentsches Reich.

Prenßen. Berlin, 3 Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König na wie aus Rominten gemeldet wird, heute den Vortrag des Staatssekretãrs des Reichs⸗Marineamts entgegen und emp ngen den Botschafter, General der Infanterie von Werder

Für die amtliche Bearbeitung der Waarenzeichen⸗Anmel⸗ dungen ist von dem Kaiserlichen Patentamt das nachstehende Verzeichniß der Waarenklasseen aufgestellt worden:

n ae, ge , , , , ße, erbau⸗, Fo 2 erei⸗ und Thierzucht ĩ sowie Ausbeute von . und Jagd. 9 . ) Arzneimittel und Verbandstoffe fũr n und Thi

Drogen, Thier und Pflanzenvertilgungs mittel, Konfervierungs Ver e , g. stãnde, außer Pel 12 und Sxitzen zo eidungs · Gegenstãnde, außer Pelzwaaren i z a. Hüte und andere Kopfbedeckungen, sowie Putz, 7 b. Echuhwaaren o. gestrickte und gewirkte Waaren, de,, ,. (Kleider, Wäsche, Korsets, Hosenträger, Schlipse u. dergl.). 8 . eleuchtunge Heizungs⸗, Koch⸗ und Ventilationsapparate und erãthe. 5) Borsten und Borstenwaaren (Bürsten, Besen. Schrubber Pinseh, sowie Kämme, Schwämme, 3 und dteg.

und 36 angeführten, sowie mineralische Rohprodukte, außer den 37 genannten.

7) Dichtungs⸗- und Pagckungsmaterialien, Isoliermittel, Asbestfabrikate, Putzwolle.

8) Dünger, natürlicher und künstlicher.

solchen Metallen, außer den unter 4, 17, 22, 23, 32, 33 und 35 ge⸗ nannten: .

6) Chemische Produkte, außer den unter 2. 8, 11, 135, 20 34 unter .

8. Eifen. Stahl, Kupfer und rderr Metalle, sowle Waaren aug

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