1894 / 253 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Oct 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Dialog durch die musikalische Phrasierung; aber auch einzelne Solo- s. wie die Antrittsnummer des 2 n, und Paerpora s weh⸗Romanze, eine neue musikalische Verherrlichung Neapels,

d gefällig gearbeitet und waren der Grund der freundlichen Auf⸗ .. die die Novität bei den Hörern fand. Daß es der ik an stilistischer Einheitlichkeit mangelt, darf der Eigenart des Stoffs zu ute gehalten werden; jedenfalls erwies sie sich überall da am wirk- aner wo versucht wird, 2 mit den musikalischen Mitteln und im Geschmack seiner Zeit zu charakterisieren. Cin Mangel ist es, daß die große Arienmelodie, die von dem jungen Haydn gefunden wird, keine rechte innere Lebendigkeit entfaltet und darum nicht die Be deutung gewinnt, die ihr im Rahmen der Oper gebühren würde. Die Darstellung war im ganzen und in fast allen Einzelbeiten vor⸗ trefflich. In der Titelrolle entwickelte Fräulein Krainz die volle . und den Wohllaut ihres sympathischen, nur zuweilen etwas dunkel gefärbten Organs; auch gelang es ihr schauspielerisch, den jungen Haydn ansprechend zu verkörpern. Den alten Musikmeister 3 gab Herr Philipp mit schönem Gelingen des musikalischen heils und in verständiger äußerer Haltung. Die übrigen Rollen waren durch Fräulein Weitz, Herrn Krolop und Frau Lammert

gut besetzt. Residenz · Theater.

Die beiden Stöcke, die das FPhé‚'tre Libre gestern Abend zur Darstellung brachte, gehören zu den unerquicklichsten Proben der modernen Literatur. er Beginn wurde gemacht mit Les Fenstres*, drei Scenen, wie der Theaterzettel sagt, von den Herren Gonhérier und Perrin. In drei düsteren schattenrißãhnlichen Bildern mit geheimnißvoll⸗symbolistischem Beigeschmack wird das von schwerer Schuld beladene Gewissen eines eben gerichtlich freigesprochenen Mannes gezeichnet. Es wird auf ein geheimnißvolles Band hin gedeutet, das die Augen, die Fenster der Seele, mit den Fenstern eines Hauses in Zusammenhang bringt. Die Absicht, einen unheimlichen, schauervollen Eindruck hervorzubringen, ist den Ver= fassern, zumeist durch äußere Mittel, gelungen; die scenische Einrichtung, das nächtlich dunkle oder matt erhellte Zimmer, das plötzliche Erlöschen der Lampe durch einen Windstoß alles wirkte in diesem Sinn; das treffliche Spiel der Darsteller, das schreckhafte Auffahren der einsamen Menschen beim Klirren eingeworfener Fenster⸗ scheiben, ihr schattenhaftes Umhergleiten und angsterfülltes Ausschreien vollendete die Wirkung. Das zweite Stück „L Egole does Veufs“ von Georges Ancey fängt mit einer, beißenden und mindestens taktlosen Satire auf die Beileidsförmlichkeiten bei einem Todesfall an und geht dann zu einem unsauberen, den Widerwillen und die Entrüstung berausfordernden Liebeshandel über, der von einer deutschen Bühne selbst in französischer Sprache besser ausgeschlossen bliebe. Dem Spiel der Darsteller kann auch diesmal nur Lob gezollt werden; vor allem stattete Herr Antoine den Wittwer Mirelet mit so naiver Gemüthlichkeit aus, daß der Zuschguer von dem gänzlichen Fehlen eines moralischen Begriffs bei diesem Mann überzeugt sein konnte.

Konzerte.

Im Saale der Philharmonie fand gestern ein Konzert des Sängerbundes des Berliner Lehrervereins unter Leitung des Prefessors Felix Schmidt statt, welches sehr zahlreich besucht war. Die Leistungen dieses aus etwa 200 Mitgliedern bestehenden Männerchors, die sich hier bereits allgemeine Anerkennung erworben haben, waren auch gestern sehr lobenswerth. Außer bereits öfter ge⸗ hörten Chorwerken von Schubert, Franz. Schumann, H. Reimann und anderen standen interessante Novitäten auf dem Programm, so von E. E. Taubert, G. Schreck, dessen geistliches Chorlied mit Bariton und Orgelbegleitung den Abend eröffnete, von G. Weber, F. Kauffmann, J. ö A. Jensen und anderen, die gleich den bekannten Gesängen mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurden. Die stets gern gehörte Konzertsängerin Frau Schmidt Köhne und der Baritonist Herr van Ewevk unterstützten das Konzert auf das

wirksamste durch einige Solovortrãge. . ö Im Konzertsaal de Klubhauses, Potsdamerstraße 8 ließ sich estern der Baritonist Herr Carl Gregori zum ersten Mal hier- if bören; Über seine Leistungen ist jedoch nicht viel Erfreuliches zu berichten. Bei aller Anerkennung der Kraft und des Umfangs

seiner Stimme ist diese doch nicht genug ausgebildet. Ein gedrückter

Kehlton und eine mangelhafte . beeinträchtigte den Vor⸗ trag der Elias“ Arie bon Mendelssohn und der Lieder von Schubert. Der Violinvirtuos Herr G. Noren unterstützte das Konzert durch . gelungen ausgeführte Solostücke von Vieurtempgs, Noren un rasꝗte. ;

Frau Berthe Marx Goldschmidt brachte in ihrem gestrigen vierten Klavierabend (im Sgagl Bechsteim eine historisch geordnete Reihe von Phantasien zum Vortrag, die, mit Seb. Bach beginnend, Werke dieser Gattung von Mozart, . Mendelssohn, Chopin, Schumann und Liszt umfaßte. Die feinsinnige und technisch vollendete Art der Ausführung, die schon vielfach gerühmt worden ist, bewährte sich auch an diesem Abend wieder in lobenswerther Weise. Leb= hafter und wohlverdienter Beifall folgte jedem ihrer Vorträge.

Im Königlichen Opernhguse geht morgen Humperdinck s Hänsel und Gretel! (Damen Rothauser, Dietrich in Scene. er nuf folgt Ferd. Hummel's . Mara“ (Mara: Frau Pierson, Eddin; Herr Sylva). Die Kapellmeister eingartner und Dr. Muck dirigieren— Für die auf Allerhöchsten Befehl am Sonntag, Mittags 1 Uhr, stattfindende Matin ge zum Besten des Baues der Kaiser Wil helm-Gedächtnis - Kirche ist nunmehr folgendes Programm festgestellt: 1) Herr- lich auferstanden'., für Chor und Orchester ven A. Becker; 2) Jägerchor⸗. für Männerchor und Orchester von A. Becker. 3) Vier Madrigale auös dem 16 Jahrhundert, für Chor a capella: a. Villanella alla Napoletena von . Donati; D. Fließet dahin ihr Thränen von John Bennet; o. Gagliarda von J. V. Basler; d. Amor im Nachen von G. Gastoldi; 9. Ständchen für Männerquartett von E. Kremser; 4) Sang an Aegir, Dichtung und Komposition von Seiner Maäjestät dem Kgiser und König; 5) Vier Alt- Niederländische Gesänge nach Adrianus Valerius (1626), für Männerchor und Orchester von EG. Tremser; 6) a. Ballade ‚Die Waffenweihe Kaiser Heinrich's IV., für Orchester von A. Becker, von C. Loewe, b. Ode an die preußische Armee! von Plüddemann, vorgetragen von Herrn Paul Bulß; 7) Kreuz Ritter⸗Marsch für Chor und Orchester von Liszt; ö drei Alt. Nieder⸗ ländische Gefänge nach Adrianus Valerius, für Chor und Orchester von A. Becker. Billets sind bei Bote u. Bock und im Königlichen Opernhause an der Abendkasse zu haben.

Im Königlichen Schauspiglhause geht morgen das Lustspiel ‚Wie dle Alten sungen' in Scene. Frau Schramm,. Herr Vollmer, Herr Molenar, Herr Matkowsky, Fräulein Sauer, Frau Kahle.)

Im Lessing-⸗Theater wird als nächste Novität das fünfaktige Sen i Bi 3 von Max Nordau vorbereitet. Die erste Aufführung soll am nächsten Mittwoch stattfinden. .

Der außerordentliche Erfolg, den Herr Antoine und seine Ge⸗ sellschaft im Residenz⸗Theater mit „La Tante Léontine. erlangt haben, veranlaßt die Leitung des Thęétre Libre, dieses Stück noch morgen und am Sonntag auf dem Repertoire zu behalten. Die für diese Tage angekündigten Vorstellungen von „Zoeur Philmeimène und „Le Luthier de Orsmone“ werden daher erst in der nächsten Woche egeben. . ; . in Die Generalprobe zum II. Philbarmonischen Konzert unter Richard Strauß Leitung findet am Sonntag, Mittags 13 Uhr, unter Mitwirkung von Frau Fanny BloomfieldZeisler statt. Das Programm enthält: die Ouvertüre zu Lear? von Berligs, das Klavier ⸗Konzert D-moll von Rubinstein, die Fmoll-Phantasie von Schubert (instrumentiert von Mottl), das Perpetuum męhilg von Johann Strauß und die Symphonie Es-dur von Havdn. Der Billet⸗ verkauf ist bei Bote u. Bock eröffnet. .

In Sonders hauen ist, wie die B. N. Nachr. mittheilen, dieser Tage der bekannte Komiker August Neumann im Alter von 70 Jahren verstorben. Er war einer der lebensvollsten und urwüchsigsten Vertreter jenes Humors, der im alten Wallner⸗Theater seinen triebkräftigsten Boden und in dem Trifolium Helmerding, Reusche, Anna Schramm seine wirksamsten Interpreten fand. Neu⸗ mann war aus Dresden gebürtig, gehörte seit 1859 dem Wallner⸗Theater an, ging dann zum alten Friedrich Wilhelmstãdtischen. Theater über und zog sich 1875 nach vierunddreißigjähriger künstlerischer Thätigkeit ins Privatleben zurück.

Mannigfaltiges.

Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie die Germania“ mitfheilt, aus dem Allerhöchsten Dieposttiongfondz 30 000 6 zur e r f der katholischen St. Pius kirche (in der Pallisadenstraße) hierselbst bewilligt.

Im Zirkus Renz kam gestern Abend ein neues großartiges MandgeSchaustück, betitelt Tjo Ni En zur ersten Aufführung. Diese Pantomime sell die glänzenden Festlichkeiten zur Darstellung bringen, die beim Jahreswechsel in Peking stattfinden. Die Idee ist folgende: Ein höherer chinesischer Würdenträger hat zu Neu— jahr ein Fest veranstaltet, dem auch der Kaiser beiwohnt. Ihm werden alle ö

ezeugungen . ei w

Frankfurt a. M., 25. Oktober. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich traf, wie. W. T. B.“ berichtet, heute Vor⸗ mittag in Begleitung Seiner Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Hessen zu Wagen von Rumpenheim hier ein, um die Ausstellung für Koch kun st ꝛe. zu eröffnen, welche unter Allerhöchstihrem Protektorat in der landwirthschaftlichen Halle stattfindet. Zu der Eröffnungsfeierlichkeit waren auch der Ober -Präsident Magdeburg und der Regierungs— Präsident von Tepper ⸗Laski erschienen. Der Vorsitzende Müller und der Ober ⸗Bürgermeister Adickes hielten Ansprachen; sodann gab Ihre Majestät den Befehl zur Eröffnung. Nachdem hierauf ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König ausgebracht worden, unternahm Ihre Majestät mit dem Prinzen einen längeren Rund— gang durch die von 478 Ausstellern reich beschickte Ausstellung.

Braunschweig, 25. Oktober. W. T. B.“ meldet: Heute Nachmittag gegen 3 Uhr entgleiste kurz vor Braunschweig der Schnellzug Magdeburg-⸗-Hannover dadurch, daß der Post⸗ wagen aus dem Geleise sprang. Die Carpenterbremse fungierte vor— züglich, sodaß sämmtliche Wagen sofort standen. Personen wurden nicht verletzt, doch ist der Materialschaden nicht unbeträchtlich. Die eingetretene Verkehrsstörung war nach einigen Stunden beseitigt.

Brest, 25. Oktober. An Bord des Kreuzers „Arsthuse“ explodierte nach einer Meldung des. W. T. B.“, während im Hafen Versuche mit der Maschine angestellt wurden, ein Rohr der Dampfzuleitung. 4 Personen wurden getödtet und gegen 20 verwundet. Der infolge der Explosion entstandene Brand wurde sofort gelöscht.

Vokohama, 25. Oktober. Nach einer Meldung des R. B.“ sind bei dem Erdbeben in den japanischen Bezirken Sakata HYJamagata und Akami (vergl. Nr. 251 d. Bl) an 3009 Häuser durch heftige, aufeinander folgende Erdstöße zerstört worden. Nach den bisherigen Meldungen sind 260 Personen getödtet und eine große Anzahl verwundet worden.

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Wetterbericht vom 26. Oktober, 8 r Morgens.

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wärts fortschreitend ist zunächst aufklarendes, ruhiges, kälteres Wetter, nachher wieder nr und Er⸗ wärmung für unsere Gegend wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

Wetter.

1111 .

Stationen.

in O Celsius 50 C. 40R.

Bar. auf Gr u. d Meeres p red. in Millim

Temperatur

Belmullet .. 5 wolkig Aberdeen. 3 halb bed. FChristiansund Schnee Kopenhagen. Regen!) Stockholm] bedeckt Haparanda⸗ t Schnee St. Petersbg. 3 bedeckt NMoskawnu - SW 1 Schnee

OS N O OM O0

1 5 Regen Cherbourg. . ö l e eh

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winemünde 739 , . Neufahrwasser wolkig?) i 3 bedeck! ?)

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Schauspiel.

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ein Traum.

I) Dunst. Y Nachts starke Regenböen. * Ahends

Wetterleuchten, Nachts Regen. J Morgeng Regen und böige See 9. 5) ᷣö Regen. ) Drohend See, drei.?) Starker Sturm. 5) Regen. ) Gestern Nachm. Regen. 10) Nachts Regen.

Nebersicht der Witterung. Sonntag: 2

der nördlichen Nordsee lag, ist ostwärts nach Süd⸗ schweden fortgeschritten, während im östlichen Nord= r att. sergebiet die Winde nach Nordwest gegangen sind Ibsen.

und jetzt in stürmischen Böen auftreten, an der Unterelbe Hochwasser verursachend, im Binnenlande baben die Südwestwinde vielfach einen stürmischen Charakter angenommen. Ein neues Minimum ist Sans⸗Göne. vorm Kanal erschienen. Ein barometrisches Maximum ist Lber Südwest Europa in Entwickelung begriffen. In Deutschland ist das Wetter mild und vorm iegend trübe; allenthalben ist Regen gefallen, im westlichen Dent land fanden stellenweise Gewitter statt. Ost⸗

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern haus. 223. Vorstellung. Hänsel und Gretel. ; ; Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humper⸗ Direltion: Sigmund, Lantenburg dinck. Text von Adelheid Wette. In Scene geseßzt dannn vom 3 . ,, , 6 tag ö vom Ober ⸗Inbektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister ; ; Weingartner. Mara. Oper in 1 Akt von Fer⸗ Luthter de CrSmono dinand Hummel. IJ Scene gesetzt vom ö Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Dr. Muck.

mann. In Scene gesetzt vom Grube. Anfang 743 Uhr. Sonntag: Opernhaus. kleine Haydn. Cipollin Text von A. Cipollini, deutsch von Otto Eisenschütz Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. . 7z Uhr. Schauspielhaus. Dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen. welt, ; Jlach dem Spanischen deß Calderon de la Barca, von Hector Cremieur. für die deutsche Bühne bearbeitet von Carl August

West. Anfang 71 Uhr.

Dentsches Theater. Sonnabend: Die Weber. Anfang 74 Uhr.

Sonntag, 21

Venedig.! 1 Tie Weber. durch Berlin?) von Julius Freund. Musik von

Julius Einödsbofer. Anfang 74 Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

. Adolph Ernst Theater. Sonnabend: Char⸗ sullht Ein Erfolg. (Ermäßigte ley d i . in 3 Akten von Brandon Gestorben: Frl. Therese von Bülow

Thomas. Vorher: Die Baja esh in 1 Akt von Ed. Jaco

Berliner Theater. Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchfeld. Anfang 7 Uhr. ĩ ini ͤ 8 über Preise 76 Uhr: Die Hexe.

Das barometrische Minimum, welches gestern über . . ö i Stutzen der Ge.

chauspiel in 4 Aufzügen von Henrik

Cessing · Theater. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Madame Montag: Die Schmetterlingsschlacht.

Anfang 7 Uhr.

Residenz ·˖ Theater.

Montag:

Text von Axel Delmar In Neues Theater. Anfang 73 Uhr.

ber⸗Regisseur Max

234. Vorstellung. Das Leben glänzender Ausstattung,

Uhr: Der staufmaun von O, diese Berliner! Große Uhr: Die Kameraden. und Tanz in 6 Bildern (nach

Sonntag: Der Vogelhändler. Blumenstraße Nr. 9. Marie Jaëll aus Paris.

Sonntag: La Tante LSéontine. Jacques

Schiffbauerdamm 4a. /5.

: Sonnabend: Komödianten! (Cabotins! Lustspiel ö ; 2 : ; 233. Vorstellung. Wie die Alten 2 n von Eduard Pailleron. neues Genre! Die Manege in 2 Minuten zur sungen. Lustspiel in 4 n von Karl Nie- setzt von Sigmund Lauten urg. Anfang 74 Ubr. Sonntag, 6 . Dienstag: Komödianten!

224. Vorstell Der 2 Sonntag, a,, . 26 . 24. Vorstellung. er Vereins für Volksunterhaltung. Doppelselbstmord. * ĩ z -

Oper in . Alt von Gastano . in 4 Akten re n , ,. Herrn R. Renz; Bolero, in Prachtkostümen ger. .

Thenter Unter den Linden. Behrenstr. S6 / 5. ö Direktion: Julius Fritzsche. Sonnabend: In neuer stellung. Ermäßigte Preise. Vorverkauf am Sonn, Orpheus in der Unter. abend ö II— 2 Uhr an der Zirkuskasse. Abendt Operetten ⸗Feerie in 4 Akten (12 Bildern) 7 Uhr: Tijo Ni E!m.

Deutsch von Eduard Jacob⸗ son. Musik von Jaques Offenbach. Anfang 75 Uhr. cane e eee reer eee ee ere een euer eren Sonntag: Orpheus in der Unterwelt.

. Parodistische

acobson. Musik von Franz Roth. In Seene ge⸗ setzt von Adolvb Ernst. Anfang 76 Uhr. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Sing Akademie. Sonnabend, Anfang 7y Uhr:

Friedrich e, , . Theater,. * rng lie ce rue, irt, Sonnabend: Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach einer Idee des Bieville von L. Held S und M. West. Musik von Carl Herr Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Baldreich. Anfang 7 Uhr: Konzert der Sängerin Mart

Hausmann.

eller. Regie:

Forrest, unt. gef. Mitw. des Trios der Herren Gustav, Fritz u. Franz Borisch. . Sonntag, Anfang 7 Uhr: Klavier⸗Vorträge von

Sonnabend und . ; ö Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr. Oeffentliche Hanptyrobe. Dir.: Rich. Strauỹ.

Senn Ehihomene. Le Soli: Fanny Bloomfield Zeisler.

Birkus Renz (Karlstraße). Sonnabend: Sensationeller Erfolg! Tijo Ni En. Vollständig 2 Bübne verwandelt. Ueberraschende Lichteffekte

Glaͤnzende Ausstattung. Reizvollste Tänze, u. a jen des barbichons ꝛc.

les grelots vivants, 3 n n Außerdem: d. ostvr. Hengst Edinburgh, vorgef. d.

6 Damen u. 6 Herren; d. Clowns Gebr. Villaut d. mufik. Imitator⸗ Clown Ibo ꝛc. Anfang 7 Uhr. Sonntag, Nachm. 4 Uhr: Gr. Komiker Vor-

Familien⸗Nachrichten.

Bentral Theater. Alte Jakobstraße Nr zo. Verlobt: Freiin August, ven Ledebur mit Hen

Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G. Anna Bäckers. Josefine Dora. Sonnabend: Zum 57. Male. osse mit Gesang

Hauptm. Eggert von Estorff (Charlottenburg Friedenau bel Berlin). Frl. Anni von 8a om mit Hrn Lieut. Leopold Frhrn. von Lede f Pollißz bei Seehausen, Altm. Berlin). in Glisabeth Pinder mit Hrn. Pastor Stto Albrech (Naumburg a. S.). ö Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bergw Direktor Salomon (Ibbenbüren i. Westf. Fine Tochter: Hrn. Prem. Lieut. Alerander Frhrn. von Wangenheim . . 13 *

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Hr. Franz bon Ferber (Schwerin i. Meckl.)

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Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Siemenroth in Berlin.

Sonnabend Madame uno Gene.

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Konzerte.

ert · Gaus. Sonnabend: Karl Meyder⸗ Konzert. Joh. Strauß⸗Jubiläum u. Geburtstags⸗

Verlag der Grpedition (Scholz in Berlin.

Drud der Norddeutschen Buchdruckerei ung Verla Anstalt, Berlin BM, Wilbelmstraße Nr. 3.

Sechs Beilagen seinschließlich Börsen⸗Beilage ).

zum Deutschen Reichs⸗Anʒ

M 253.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 18. August d. J. will Ich den infolge der Berathungen der reglementsmäßig dazu erwählten Depulirten in der zurückfolgenden Anlage zusammengesteilten Abänderungen der 88 1, 2, 12, 16, 37, 42, 44, 70, 67 73, 75, 76, 89, 90, 112 und 122 des Revidierten Regle⸗ ments der Ostpreußischen Land⸗Feuer⸗Sozietät vom 12. Mai 188413. April 1891 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

Jagdhaus Rominten, den 3. Oktober 1894.

Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. Miquel.

An den Minister des Innern und den Finanz⸗Minister.

Neue Fassung 1 6 , , , m, 7 . 6 9, oo, 122 des Revidierten Reglements der Sstpreußischen and ⸗Feuer⸗Sozietät vom 12. Mai 1884113. April 1591.

ö. §1.

Die Ostpreußische Land⸗Feuer-Sozietät umfaßt die bei der Ost— preußischen Landschaft nicht aufnahmefähigen Grundstücke des platten Landes der Provinz Ostpreußen und des zum Mohrunger landschaft⸗ lichen Bezirk gehörigen Theils des Regierungsbezirks Marienwerder.

Dieselbe ist jedoch berechtigt, innerhalb des bezeichneten Landes theils auch die Gebäude einzelner bei der Landschaft aufnahmefähigen Grundbesitzer, sowie die auf einer städtischen Feldmark errichteten Ge⸗ bäude zu n, ; a.

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist der ausschließliche Gerichtsstand in Königsberg i. X. . ln,

rh

Die Sozietät hat die gegenseitige Versicherung von Gebäuden gegen Feuersgefahr zum Zweck. Diese Gefahr wird also dergestalt gemeinschaftlich übernommen, daß sich jeder Theilnebmer zugleich in dem Rechtsverhältniß eines Bersicherers und eines Versicherten be— findet, als Versicherer jedoch nur mit den ihm obliegenden Beiträgen verhaftet ist; vergl. S5 28 —36. .

§ 5. gut , l efsen von der Versicherung sind folgende Gebäude nebst Zubehör: ;

I) Pulvermühlen und Pulverniederlagen,

2) Glas⸗ und Schmelzhütten,

3) Brachstuben, .

4) Schmieden ohne Steindach,

5) Schwefelraffinerien und Salyetersiedereien,

6) Terpentin“, Firniß⸗ und Holzsäurefabriken,

7) Anstalten zur Fabrikation von Aether, Gas, Phosphor, Knall— silber und Knallgold,

8) Spiegelgießereien,

9) Theeröfen,

10) Vitriol⸗ und Salmiakfabriken,

11 alle Anlagen, welche den porstehend zu 1 bis 10 genannten binsichtlich der Feuergefährlichkeit nach der Ansicht der Direktion gleichzustellen sind, und

12) Gebäude und Baulichkeiten, deren Versicherungssumme nicht 30 M beträgt.

53 17

Der Austritt aus der Sozietät und die freiwillige Herabsetzung der Versicherungssumme finden zum 1. Januar und unter der Vor⸗ aussetzung statt, daß dieselben bis zum J. Oktober des vorhergehenden Jahres bei dem Bezirks -Kommissarius schriftlich nachgesucht und zu⸗ gleich die Genehmigungen derjenigen Gläubiger beigebracht worden sind, deren Realrechte im Lagerbuch der Sozietät vermerkt stehen.

Aus besonderen Gründen kann die Direktion ausnahmsweise den Austritt früher genehmigen, nöthigenfalls unter der Bedingung, daß die Beiträge bis zu dem obigen Termine zu zahlen sind.

§ 15. Folgende Gebäude: Eisen⸗ und Kupferhämmer, Zuckersiedereien und Zichorienfabriken, Spinnereien in Schaf, und Baumwolle, Gebäude, worin Dampfmaschinen befindlich sind, Windmühlen und Windmotoren, Backhäuser und Lohmühlen, Häuser mit Feuerfluchten (Wohnhäuser ohne Schornstein, so⸗— genannte Rauchhäuser), Schmieden, Ziegel⸗ und Kalköfen mit den An⸗ und Ueberbauten und Trockenscheunen, insofern diese nicht mindestens 20 m vom Ofen entfernt sind, auf fremdem Grund und Boden stehende Gebäude und die Wohn- und Wirthschaftsgebäude der Besitzer der im § 5 angegebenen Fabriken und sonstigen Anlagen, falls die ersteren bei feuersicherer Bedachung nicht , 30 m und bei nicht feuersicherer Bedachung nicht wenigstens 75 m von den letzteren entfernt sind, dürfen in der Regel höchstens mit zwei Drittel ihres Werths zur Versicherung angenommen werden.

. ö Fällen kann die Direktion die vorstehend auf— geführten Gebäude bis zu ihrem vollen Werth annehmen.

Ferner ist die Direktion berechtigt, auch andere mit erhöhter Gefahr verbundene, zur vierten Klasse gehörige Gebäude nur mit einem den vollen Werth nicht erreichenden Betrag zur Versicherung anzunehmen und ebenso bestehende Versicherungen nachträglich ent⸗ sprechend herabzusetzen. .

Außerdem bleibt der Direktion in den vorstehend gedachten Fällen die Befugniß vorbehalten, die Versicherung jederzeit, jedoch mit drei⸗ monatlicher Frist, zu kündigen. git

ANeberall da, wo die in den 13 bis 15 angegebenen Be⸗ schränkungen nicht stattfinden, hängt die Bestimmung darüber, ob der volle Werth in Versicherung gegeben werden soll oder nicht, vom Ge— bäudebesitzer ab; nur muß die für ein Gebäude beantragte Versiche⸗ rungösumme bei Beträgen bis 1000 M mit 109, und bei Beträgen über 1000 mit 109 theilbar sein, und kann dieselbe, wenn sie dieser Bestimmung nicht entspricht, von der Direktion auf die nächste nie⸗ drigere oder höhere, in der angegebenen Weise theilbare Zahl ab— gerundet werden. .

§ 37.

Wird an einem Gebäude eine der in 5.5 Nr. 1 bis 11 gedachten Einrichtungen vorgenommen, oder durch eine bauliche Veränderung der durch sonstige Umstände eine außergewöhnliche Feuerggefahr hervorgerufen, ohne daß hiervon unverzüglich der Direktion Anzeige gemacht, so erlischt die Versicherung sofort, . verliert den Anspruch auf die Brandentschüdigung, bleibt jedoch zur Zahlung der höheren Beiträge bis zum Ablauf des Quartals verpflichtet velchem nach Bekanntwerden der betreffenden Einrichtung oder V anderung die Versicherung von der Direktion gelöscht ist.

Wird an einem Febzude eine der in 8 15 Nr. 1 bis 11 bezeich= ten Anlagen ohne Anzeige bei der Direktion getroffen, so sinkt der n der Versicherungssumme stillschweigend auf zwei Drittel des

therigen Betrags herab. Der Versicherte bleibt aber verpflichtet,

in er⸗

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Oktober

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1894.

die Beiträge von dem vollen Betrag bis zum Ablauf desjenigen Vierteljahrs zu zahlen, in welchem die Direktion nach Bekanntwerden der betreffenden Einrichtung die Herabsetzung der Versicherungssumme ausdrücklich verfügt hat.

Wird durch eine bauliche Veränderung in einem Gebäude oder durch sonstige Umstände nur die ,. aus einer höheren in eine niedrigere Klasse und somit die Entrichtung höherer Bei- träge erforderlich, so ist der Versicherte verpflichtet, diefes innerhalb eines Monats nach Ausführung der Veränderung dem Bezirke Kom missarius anzuzeigen; anderenfalls der Versicherte zwar nicht den Anspruch auf die Brandentschädigung verliert, er indessen ver— pflichtet ist:

1) die zu wenig entrichteten Beiträge, jedoch nicht über den Zeitraum von drei Jahren hinaus nachzuzahlen und

2) den vierfachen Jahresbeitrag des Unterschieds zwischen den von den BHebäuden in der höheren und in der niedrigeren Klasse zu ent— . Beiträgen zur Sozietätskasse als Konventionalstrafe zu zahlen.

Ergiebt es sich nachträglich, daß ein Gebäude von vornherein in folge falscher Angaben des Besitzers in einer unrichtigen Klasse ver—⸗ sichert ist, so hat neben der vorstehend zu 2 gedachten Konventional« strafe der Versicherte den höheren Beitrag bom Anfange der Ver⸗ sicherung an nachzuzahlen.

. § 42.

Bei jedem Brandschaden ift zu prüfen, ob das vernichtete oder beschädigte Gebäude noch so viel werth war, als die Versicherungs— summe beträgt. Walten darüber Zweifel ob, fo ist der Werth des Ge⸗ bäudes abzuschätzen, hierbei sind die Angaben in der im Kataster ent— haltenen Beschreibung oder in der etwa vorhandenen Taxe zu berück— sichtigen, nöthigenfalls Zeugen zu vernehmen und sonstige Ermlttelungen anzustellen. ;

Stellt sich bei dieser Abschätzung der Werth des Gebäudes niedriger heraus als die Versicherungssumme, so ist bei Ermittelung der Entschädigung nur der ermittelte Werth zu Grunde zu legen.

Ist die Versicherung mit Rücksicht auf die 14 ff. nicht zur vollen Höhe des Werths, sondern ausdrücklich nur bis zur Höhe eines aliquoten Theils des Werths (io, sio, 27s3 u. s. w.) entweder vom Versicherten beantragt, oder von der Direktion angenommen, so ist bei Ermittelung der Entschädigung eine der etwaigen Werthsverminderung entsprechend verminderte Versicherungssumme zu Grunde zu legen.

44

Ein partieller Brandschaden ist dann vorhanden, wenn nur einzelne Gebäudetheile beschädigt oder vernichtet sind und durch Er— setzung oder Reparatur derselben das Gebäude wieder in seinen vorigen Stand versetzt werden kann.

In diesem Fall ist zu ermitteln, welcher Theil des Werths des versicherten Gebäudes durch den Brand vernichtet oder unbrauchbar geworden ist.

§ 70.

Wird eine bestehende Versicheruang gelöscht oder die Versicherungs⸗ summe im Laufe von drei Jahren um mehr als einhalb herabgesetzt, mag diese Löschung oder Herabsetzung mit oder wider den Willen des Versicherten erfolgen, so hat die Direktion den in der dritten Abtheilung des Grundbuchs eingetragenen Gläubigern, soweit Name und Wohnort derselben aus dem Grundbuche hervorgehen oder ihr sonst bekannt sind, sowie sämmtlichen im Lagerbuch vermerkten Gläubigern der zweiten Abtheilung des Grundbuchs . Nachricht zu geben.

.

Geht der Versicherte des Anspruchs auf Brandentschädigung nach, den 7, 8, 37. 39, 490, 48 oder 61 verlustig, so ist die Sozietät dennoch verpflichtet, dieselbe den zur Zeit des Brandes des in der dritten Abtheilung des Grundbuchs eingetragenen Gläu— bigern sowie den im Lagerbuch vermerkten Gläubigern der zweiten Abtheilung soweit zu zahlen, als sie aus dem verpflichteten Grundstück oder, wenn ihnen zugleich ein persönliches Recht gegen den Eigen⸗ thümer des Grundstücks zusteht, auch aus dessen sonstigem Vermoͤgen wegen ihrer eingetragenen Forderung nicht zur Hebung gelangen.

Die ort n findet jedoch nur gegen Zession der durch die Brandentschädigung gedeckten Realforderungen, und außerdem nur an diejenigen Realgläubiger statt, welche spätestens drei Monate, nachdem sie von der Thatsache, daß der Grundstückseigenthümer der Ent⸗ schädigungssumme verlustig gegangen ist, Kenntniß erhalten haben, ihre Forderung kündigen, binnen zwei Monaten nach Ablauf der Kün⸗ digungsfrist einklagen und demnächst schleunigst beizutreiben suchen, auch urkundlich nachweisen, daß eine Zwangsyollstreckung kein Resultat gehabt hat. .

Die Zahlung erfolgt nach der den Gläubigern gesetzlich zu— stehenden Priorität oder, wenn die Direktion sich mit deren Prüfung nicht befassen will, an die gesetzliche Hinterlegungestelle.

Zinsen von der Brandentschädigung zu zahlen, ist die Sozietät in solchen Fällen nicht verpflichtet.

Wenn die Brandentschädigung bereits ganz oder theilweise an den Versicherten oder auf dessen Rechnung zur Auszahlung gelangt ist, können die Realgläubiger den ausgezahlten Betrag von der Sozietät nur verlangen, wenn die Rückzahlung an die Sozietät seitens des Be—⸗ schädigten erfolgt ist. Die Sozietät ist zur Anstellung der Klage gegen den Versicherten auf Rückzahlung nur dann verpflichtet, wenn einer der vorbezeichneten Gläubiger es verlangt und der Sozietät für die ihr erwachsenden, eventuell gegen den Versicherten nicht beitreib⸗— baren Prozeßkosten ausreichende Sicherheit stellt. Den Anspruch auf Erhebung der Klage kann jedoch die Sozietät dadurch ablehnen, daß sie ihren Anspruch gegen den Versicherten auf Rückzahlung der Brandentschädigung den gemäß Abs. 1 forderungsberechtigten Gläu⸗ bigern nach der Höhe ihrer Forderungen und nach der gesetzlichen Priorität oder behufs späterer Auseinandersetzung zu ungetheilten Rechten ohne Gewährsleistung rr g.

§ 13.

Die vorgedachten Gläubiger haben nicht das Recht, wider den Willen des Versicherten ihre ,, aus der Brandentschädigung zu verlangen, wenn und soweit dieselbe zur Wiederherstellung des versicherten Gebäudes verwandt oder die Verwendung hinlänglich sichergestellt wird. Es entscheidet aber darüber, ob und in welcher Weise Sicherheit zu bestellen und ob die dargebotene Sicherstellung für genügend zu erachten, auf den Antrag eines eingetragenen Gläu⸗ bigers die Dirett ion nach eigenem Ermessen.

Uebrigens ist die Direktion gag, auch ohne den Antrag eines Realgläubigers vor Auszahlung der Brandenischädigung an den Ver— sicherten oder einen Dritten die Sicherstellung zu verlangen, wenn Bedenken vorliegen, ob der Versicherte das abgebrannte Gebäude wieder herstellen wird.

§ 76. .

Die Geschäfte der Direktion versieht unter der Firma „Direktion der Ostpreußischen Land Feuer Sozietät! ein Direktor, welcher im Haupt⸗ amt fungiert und den Titel General⸗Direktor“ führt. Demselben wird ein Justitigrius zugeordnet, welcher bis auf weiteres im Neben amt beschäftigt ist, den Direktor in Behinderungefällen vertritt und dabei nach den Anweisungen desselben arbeitet.

Sobald sich die Nothwendigkeit herausstellt, kann auf Antrag der Direktion unter Zustimmung der Repräsentanten auch der Justitiar im Hauptamt fungieren und 4 angestellt werden.

Die Direktion hat ihren Sitz in Königsberg i. Pr.

Nachdem durch , , des Ministers des Innern eine ge— meinsame Direktion für die Ostpreußische Land⸗ und die Städte⸗ Feuer⸗Sozietät errichtet worden ist, bleibt eine jede der beiden Sozie⸗

täten für sich bestehen. Es ist deshalb das Vermögen einer jeden getrennt zu verwasten und in besonderen Rechnungen nachzuweifen, auch sind die Geschäfte einer jeden der beiden Sozietäten unter der besonderen in ihrem Reglement bestimmten Firma zu führen. Die Kosten der gemeinsamen Direktion werden, falls nicht zwischen den Vertretern der beiden Sozietäten ein anderer Maßstab vereinbart werden sollte, nach der Höhe der Versicherungssumme des verflossenen Verwaltungs jahrs vertheilt. § 76.

Der Direktor sowie der Justitiarius werden von den Nepräsen⸗ tanten gewählt und von dem Minister des Innern beftätigt (vgl. auch § 89 Absatz 2).

Nachdem die im 8 75 vorgesehene Vereinigung mit der Direktion der stpreußischen Städte⸗Feuer⸗Sozietät erfolgt ist, findet bei einem Wechsel in der Person des Direktors oder des Justitiars die Rach= folgermahl durch die Repräsentanten der Ostpreußischen Land-⸗Feuer= Sozietät und die Mitglieder des Abgeordneten⸗Autschusses der Ost⸗ vreußischen Städte⸗Feuer⸗Sozietät in gemeinschaftlicher Sitzung statt. Die Wahlversammlung ist alsdann bei Anwesenheit von mehr als . ift der sämmtlichen Mitglieder beider Körperschaften beschlußfähig, gleichgültig, ob von jeder einzelnen Über die Hälfte der , . anwesend ist. Die Versammlung wählt durch Mehrheitsbeschluß aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden; kommt ein solcher Mehrheitsbeschluß nicht zu stande, so ernennt der Qber⸗Präsident den Vorsitzenden. Die weiteren Beschlüsse werden gleichfalls nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit ent⸗ scheidet der Minister des Innern.

Der Direktor wird desnitiv angestellt; derselbe ist Dien stvorgesetzter aller Beamten der Sozietät und hat als solcher in Ansehung aller derselben. mit Ausnahme des Justitiars, die Disziplinargewalt der Leiter der Provinzialbehörden. Hinsichtlich der gleichfalls als Beamte der Sozietät geltenden Bezirks⸗Kommissarien finden in disziplinarischer Beziehung die Bestimmungen des 5 80 Anwendung.

Die bei der Direktion erforderlichen Bureau⸗ und Unterbeamten F 20 Nr. 8) sind von der Direktion zu berufen; zu ihrer definitiven Anstellung ist die Zustimmung der Repräsentanten erforderlich.

Das Einkommen des Direktors und des Justitiars wird von den Repräsentanten festgesetzt und vom Ober⸗Präsidenten endgültig festgestellt, das der übrigen Beamten ist von der Direktion und den Repräsentanten festzustellen.

Sämmiliche Beamten werden von der Sozietät besoldet. Die zu diesem Behufe erforderlichen Beträge werden im Etat ausgesetzt.

In Betreff der Pensionierung der bei der Direktion gegenwärtig etatemäßig angestellten und in Zukunft eine etatsmäßige Anstellung erhaltenden Beamten und in Betreff der Fürsorge für ihre Wittwen und Waisen finden die jedesmaligen Bestimmungen für die unmittel⸗ baren Staatsbeamten sinngemäße Anwendung. Es bleiben zwar die bereits angestellten Beamten von der Entrichtung der durch das Gesetz vom 20. Mai 1852 (G. S. S. 298 fest⸗ gesetzten Wittwen, und Waisenbeiträge befreit, sie sind jedoch berechtigt, für ihre etwaigen künftigen Hinter⸗ bliebenen den Anspruch auf das in den S5 7 ff. des genannten Ge—⸗ setzes bestimmten Wittwen⸗ und Waisengeld zu erwerben, wenn sie binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Reglements sich durch schriftliche Erklärung zur Zahlung der Wittwen⸗ und Waisen⸗ geldbeitrãge verpflichten.

Sämmtliche Beamten der Sozietät sind mittelbare Staats- beamte. Sie erhalten bei Dienstreisen Tagegelder und Reisekosten nach den für die Mitglieder und Hitrean d n m ten der Königlichen Probinzial⸗Verwaltungsbehörden geltenden Sätzen.

§ 89. .

Die Repräsentanten werden von der Direktion jährlich zu einer ordentlichen, wenn thunlich in der ersten Hälfte des Juni anzu— beraumenden Sitzung, ferner außerordentlich in dringenden Fällen und wenn die Mehrzahl derselben darauf anträgt, nach Königsberg ein⸗ berufen. Sie pflegen ihre Berathungen unter Leitung des Direktors. Der letztere hat fuͤr gewöhnlich kein Stimmrecht, jedoch giebt derselbe, e , bei der Abstimmung Stimmengleichheit herausstellt, den

ue schlag.

In den die Beamten der Direktion (Direktor und Justitiar) betreffenden Angelegenheiten und bei Revision der Rechnungen tagen die Repräsentanten unter einem aus ihrer Mitte gewählten Vor⸗ sitzenden. Ergiebt sich alsdann bei der Abstimmung Stimmengleichheit, so entscheidet der Ober⸗Präsident und, sofern es sich um die Wahl des Direktors oder Justitiars handelt. der Minister des Innern.

Um gültige Beschlüsse zu fassen, müssen mindestens fünf von den Reprãsentanten anwesend sein. .

Ein schriftliches Gutachten tan on ihnen jederzeit erfordert werden.

§ 90.

Die Repräsentanten sind befugt:

I) die Vorlagen für die Deputirten⸗Versammlungen vorzuberathen,

2) den von der Direktion zu entwerfenden Etat festzuffellen, 3) von allen Schriftstücken, welche die Geschäftsfühbrung der Sozietät betreffen, Einsicht zu nehmen, und die ganze Verwaltung zu überwachen,

4) die von der Hauptkasse gelegte und von der Direktion ge⸗ prüfte Jahresrechnung nochmals zu prüfen und für richtig zu erklären,

5) auf den Vorschlag der Direktion außerordentliche Gratifikationen und Prämien zu bewilligen,

6) auf den Vorschlag der Direktion aus dem Vermögen der Sozietät Darlehne zu bewilligen und die ausstehenden Hypotheken- forderungen zu kündigen,

7) den An⸗ und Verkauf von Grundstücken und Gerechtigkeiten zu genehmigen,

S) über die Anstellung von Regreßklagen und Beschwerden zu beschließen,

9) die Anstellung der bei der Direktion erforderlichen Bureau⸗ und Unterbeamten, sowie deren Pensionierung zu genehmigen,

10 zu etwaigen außerordentlichen Ausgaben, welche sich auf dieses Reglement nicht gründen, ist ihre r einzuholen.

§ 112

Jeder Versicherte ist verpflichtet, ein mit einer bestimmten Auf schrift versehenes Schild von dem Bezirks ⸗Kommissarius zu entnehmen, an einem eier Gebäude an einer sichtbaren Stelle zu befestigen und dasselbe, falls es abhanden kommt, durch ein neues don gleicher Be= schaffenheit zu ersetzen. Für jedes Schild ist gleichzeitig mit der nächsten Beitragszahlung ein Betrag von 50 3 an den Ortevorstand zu entrichten und don diesem an die ar, . abzuführen.

Die Bestimmungen dieses Reglements sollen, insofern nicht schen früher Veranlassung dazu vorhanden ist, von zehn zu zehn ren. vom Zeitpunkt des Inkrafttretens desselben an gerechnet, mit Hilfe der inzwischen gesammelten Erfahrungen ven neuem 23 zwanzig Deputirte der Sozietät geprüft und das Resultat der Prüfung der landesherrlichen Genehmigung unterbreitet werden.

Cine Ausnahme ma die im § 124 bezeichneten Vorschriften.

Die Einladung jzu den Sitzungen der Revistons⸗ Deputirten erfolgt unter Angabe der zu bern. Gegenstãnde.

Daß die vorstehende Fassung mit den lüssen der Revisions. , . enn , eee n wörtli n , . wird erdurch be , Direktion der Ostpreußischen Land⸗Fener⸗Sozietät. (. S.) von Klitz ing.

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