1894 / 258 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Nov 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Dentscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Staats⸗Anzeiger.

Insertionapreis far den Naum riner Arumhzeile 30). Juserate nimmt au: die gtönigliche Exvedition

des Aentschen Reichs · Anzeiger

und Königlich Rreußischen Staats · Anzeigerꝝ

Berlin § C., Wilhel mstraße Nr. 32.

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Der, 1 86 8

3 258.

Berlin, Donnerstag, den J. November, Abends.

1894.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

aus Anlaß der Feier der Einweihung der neuerbauten

evangelischen Ringkirche in Wiesbaden den nachbenannten Per⸗ sonen folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Pfarrer Bickel an der Marktkirchengemeinde und dem Pfarrer Friedrich an der Neukirchengemeinde;

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Maurermeister Böhles; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Maurerpolier Roth.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitän⸗Lieutenant Poschmann, den emeritierten Pfarrern Hoyer zu Hannover, Matthes zu Dolgelin im Kreise Lebus und Krause zu Böttchersdorf im Kreise Fried⸗ land, und dem Gymnasial⸗Oberlehrer 4. D., Professor Roehr zu Oppeln den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Kramer zu Bruchhausen im Kreise Hoya, bisher zu Martfeld, desselben Kreises, Gropen⸗ gießer zu Schwarme, desselben Kreises, Zeidler zu Wittenberg, bisher zu Rackith im Kreise Wittenberg, Brinschwitz zu Frankenstein i. Schl, Burg zu Riesenbeck im Kreise Tecklenburg, bisher zu Birgte, desselben Kreises, Herbeck zu Osterath im Landkreise Krefeld und Jachan zu Hartmannsdorf im Kreise Lübben den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie dem Förster a D. Bender zu Tilsit, bisher zu Bären— sprung im Kreise Insterburg, dem emeritierten Lehrer Graff zu Holzheim im Kreise Erstein, bisher zu Dahlenheim im Kreise Molsheim, und dem Gutsgärtner Franz Meina zu Prebendo im Kreise Lauenburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht: . den nachbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen In⸗ signien zu ertheilen, und zwar: des Großkomthurkreuzes des Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Greifen⸗Ordens: dem Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in St. Petersburg, Legations-⸗Rath Grafen von Rex; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Zweiten Legations⸗Kanzlisten bei derselben Bot⸗ schaft, Geheimen expedierenden Sekretär Wohlenberg, und dem Dritten Legations⸗-Kanzlisten bei derselben Botschaft, Geheimen expedierenden Sekretär Villeneuve: ferner: des Großkreuzes des Königlich serbischen Takowo⸗Ordens: dem Direktor der handelspolitischen Abtheilung des Aus— wärtigen Amts, Wirklichen Geheimen Legations-Rath Reichardt; des Kommandeurkreuzes desselben Ordens: dem Kaiserlichen Konsul in Triest, mit dem Charakter als Gengral⸗Kekonsul, Wirklichen Legations-Rath Pritsch,. dem vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, Wirklichen Legations⸗Rath Dr. Lehmann, und dem Kaiserlichen Konsul in Belgrad Dr. Oberg; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Geheimen Registrator im Auswärtigen Amt Vogel; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Danebrog-Ordens:

dem Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Madrid, Legations⸗Rath Freiherrn von Mentzingen; sowie des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich

rumänischen Krone: den Hofräthen Lochau und Franczok wärtigen Amt.

im Aus⸗

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Mitgliede des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths,

Ober⸗Konsistorial⸗Rath Möller den Rang der Räthe zweiter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Kommissions⸗Sekretär Dierks in Cassel den Charakter als Rechnungs-Rath, und dem General⸗Kommissions⸗-Sekretär Claus daselbst den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

ir chen betreffend. Abänderung des Kirchengesetzes vom 6. Juli 1856 über die kirchliche Trauung in der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover.

Vom 23. Oktober 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. . verordnen in Abänderung des 5 12 des Kirchengesetzes vom 6. Juli 1876, betreffend die kirchliche Trauung in der evan⸗ gelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover (GesetzSamml. S. 278), mit Zustimmung der Landes-Synode, was folgt: Artikel 1.

Für die nach dem Kirchengesetz vom 6. Juli 1876, be⸗ treffend die kirchliche Trauung in der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover, von dem Landes-Konsistorium unter Mitwirkung des Ausschusses der Landes- Synode ab— zugebenden Entscheidungen genügt bei Einstimmigkeit der Mit⸗ glieder des Landes-Konsistoriums die Zustimmung des Vor— sißenden des Ausschusses, wenn weder das Landes-Konsistorium noch der Vorsitzende des Ausschusses die Beschlußnahme des vereinigten Kollegiums verlangen und nicht eine in erster Instanz ergangene Entscheidung geändert werden soll.

Artikel 2.

Der Eingang der Trauungsliturgie von den Worten: „Es sind hier gegenwärtig“ an bis zu den Worten „sich wollen trauen lassen“ ist nicht mehr bindend.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 23. Oktober 1894.

9 6 Wilhelm. Für den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten: Thielen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg Dr. Hugo Erdmann ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Die Nummer 31 der Gesetz⸗ Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. Noz das Kirchengesetz, betreffend Abänderung des Kirchengesetzes vom 6. Juli 1876 über die kirchliche Trauung in der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover. Vom 23. Oktober 1894.

Berlin, den 1. November 1894.

Königliches Gesetzsammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: .

L der Allerhöchste Erlaß vom 30. Mai 1893, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Magdeburg zum Erwerbe eines zur Anlage eines neuen Begräbnißplatzes für die Altstadt noch erforderlichen Grundstücks, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 27 S. 287, ausgegeben am 8. Juli 1893;

Y) der Allerhöchste Erlaß vom 24. Januar 1894, durch welchen der Gemeinde Ostrach im Ober⸗Amtsbezirk Sigmaringen das Recht verliehen worden ist, das zur Ausführung der geplanten Quellwasser⸗ leitung erforderliche Grundeigenthum zu erwerben, oder mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amtsblatt der König lichen Regierung zu Sigmaringen Nr. 11 S. 67, ausgegeben am 16. März 1894, ;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 29. August 1894, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Köln zum Erwerbe der zur Anlage eines Wasserreservoirs zur Spülung und Reinigung der Straßenkanäle erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln Nr. 41 S. 421, aus— gegeben am 10. Oktober 1894

) der Allerhöchste Erlaß vom 13. September 1894, betreffend die Kündigung und die Herabsetzung des Zinsfußes von 45 auf 40/0 der von der Ostpreußischen Südbahngesellschaft zu Königsberg i. Pr. auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 24. April 1867, vom 25. Juli 1870, vom 4. Dezember 1873 und vom 3. März 1877 aus-

gegebenen Prioritäts⸗Obligationen, durch das Amts lichen Regierung zu Königsberg Nr. 41 S. 331, 11. Oktober 1894,

5) der Allerhöchste Erlaß vom 25. September 1894, betreffend die

Verleihung des Enteignungsrechts an die Riesengebirgsbahn⸗Gesell⸗ schaft zu Berlin zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau einer Kleinhahn von der Eijenbahnstation Zillerthal im Kreise Hirschberg nach Krummhübel in Anspruch zu nehmenden Grund⸗ eigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 42 S. 275, ausgegeben am 20. Oktober 1894, 6 das am 25. September 1894 Allerböchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Wieschowa im Kreise Tar⸗ nowitz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 42 S. 347, ausgegeben am 19. Oktober 1894.

latt der König⸗ ausgegeben am

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. November.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Morgen 8 Uhr 35 Minuten von der Wildpark⸗ station nach Stettin zur Enthüllung des Reiter-Standbilds Kaiser Wilhelm 's J. und gedenken am Abend von dort nach dem Neuen Palais zurückzukehren.

Dem „W. T. B.“ wird über die heutige Feier in Stettin berichtet:

Seine Majestät der Kaiser und König trafen zur Enthüllung des von der Stadt und der Provinz ge⸗ stifteten Denkmals Kaiser Wilhelms JI. heute Mittag 11 Uhr 50 Minuten mit Allerhöchstihrem militärischen Gefolge ein und wurden am Bahnhofe von dem Ober⸗ Präsidenten, dem kommandierenden General und dem Polizei⸗Präsidenten empfangen. Vom Bahnhof aus fuhren Seine Majestät unter dem brausenden Jubel der zahlreich herbeigeströmten Bevölkerung durch die festlich geschmückte Stadt sofort zum Denkmalsplatz. Die Feier wurde mit Ge⸗ sang eingeleitet, und hierauf hielt der ö Haken die Festrede. Als die Hülle auf Befehl Seiner Majestät fiel, wurden von einer Batterie 33 Salut⸗ schüse abgegeben. Mit einer Weiherede des General⸗ Superintendenten Poetter schloß der Enthüllungsakt. Seine Majestät beglückwünschten den Professor Hilgers, den Schöpfer des Denkmals. Nach der Abnahme der Truppenparade er⸗ folgte der Vorbeimarsch von mehr als 3000 Kriegern aus der Stadt und der Provinz, welche . am Denkmal nieder⸗ legten. Darauf begaben Sich Seine Majestät der Kaiser in das Schloß und folgten später einer Einladung des Offizier⸗ korps des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm IV. zur Tafel. .

Die vom Reichs⸗-Schatzamt veranstaltete wohlfeile Ausgabe der Verhandlungen der Silberkommission ist nun- mehr in Kommission bei R. von Decker's Verlag (G. Schenck, Königlicher Hofbuchhändler) hierselbst erschienen. Der Laden⸗ preis für das vollständige, in zwei Bänden hroschiert zu liefernde Exemplar beträgt 4 6. Band 1 enthält die Pro⸗ tokolle, Band 2 die Drucksachen nebst Sprech⸗ und Sach register.

Am 31. v. M. ist hierselbst nach kurzem Krankenlager der Direktor des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers“ Dr. Hermann Klee im Alter von 49 Jahren verschieden. . .

Der Verewigte, welcher bereits im Jahre 1884 in Aner⸗ kennung seiner ersprießlichen, von patriotischem Geist erfüllten, publizistischen Thätigkeit durch Verleihung des Rothen Adler Ordens vierter Klasse ausgezeichnet wurde, hat im 5. 1889 die Redaktion des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ übernommen und während seiner Amtsführung die Erwartungen, welche au seine Berufung zu dieser Stellung gesetzt wurden, in vollem Maße . Mit einer reichen journalistisch Begabung und Erfahrung verband er große Umsicht, ra Pflichteifer und ein unermüdliches Bestreben, den Aufgab die er sich gestellt hatte, gerecht zu werden. Die Lücke, we sein Scheiden hinterläßt, wird um so schmerzlicher emp je jäher der Verewigte mitten im kräftigsten Mannesalter sei Wirksamkeit 3. worden ist.

Seine Vorgesetzten werden ebenso wie seine Mitarbe in der Redaktion, welchen er ein treuer und wohlwoll Berather war, sein Andenken stets in Ehren halten.