1894 / 262 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Nov 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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vorschrift vom 22. Dezember 1891 entzogen ist, läßt sich nicht . beantworten, sondern ist nur nach den Umständen

des Einzelfalls ö entscheiden.

Als vorübergehend, „nicht.d auernd“ ist eine Er⸗ ö nur dann anzusehen, wenn ihre Ur⸗ sachen durch solche Mittel beseitigt werden können, deren An— wendung im Rahmen des Heilverfahrens gemäß 8 12 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes möglich ist und von dem Versicherten geduldet werden muß, wenn er nicht den Anspruch auf Invalidenrente gemäß Ab⸗ satz 4 der genannten Gesetzesbestimmung verlieren will. Zu derartigen Maßnahmen gehören aber Operationen, welche Eingriffe in den Bestand oder die Unversehrtheit des menschlichen Körpers darstellen, nicht; es ist deshalb die Weigerung einer Versicherten, der ihr angesonnenen Operation sich zu unterziehen, nicht fur geeignet erachtet worden, ihren Rentenanspruch zu gefährden.

In Fällen der vorgedachten Art ist die Erwerbs⸗ unfähigkeit von dem Zeitpunkt an als eine dauernde anzusehen, in dem der ohne operativen Eingriff unheilbare Justant der Erwerbsunfähigkeit objektiv vor⸗ handen war. ;

Die Anwendung des dem Anstaltsvorstand nach f 353 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes zu⸗ tehenden Rechts, die dem Kläger rechtskräftig zugebilligte Invalidenrente ihm zu entziehen, ist dann nicht zu⸗ lässig, wenn nur eine veränderte Beurtheilung der Sach⸗ und Rechtslage bei im übrigen unverändertem Sachstande Platz greift, oder wenn nur eine Ergänzung oder Berichtigung derjenigen Kenntniß der an sich unveränderten Verhältnisse, welche bei n, . der früheren Feststellung obgewaltet hatte, vorliegt.

Der gemäß §S35 des Invaliditäts- und Alters—⸗ versicherungsgesetzes ersatzberechtigte Armenver— band ist im Rentenfeststellungsverfahren befugt, nicht nur als Nebenintervenient durch Unterstützung des Klägers, sondern auch selbständig als Klage— Parte»id und Streitgenosse seinen Anspruch gegen bie Versicherungsanstalt zur Geltung zu bringen. In letzterem Falle liegt eine nothwendige Streitgenossenschaft? im Sinne des 5 59 der Zivilprozeßordnung mit der Wirkung vor, daß, wenn eine Frist durch den einen Streitgenossen versäumi 1. f säumige als durch den nichtsäumigen vertreten an⸗ zusehen ist.

Den Gemeinde- und Armenverbänden steht die Geltendmachung der Ersatzforderung auf Grund des §z 35 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes auch dann zu, wenn der zu der Invalidenrente Be— rechtigte vor Stellung des Rentenantrags ver— storben ist.

Eine . der Rente mit anderen Gegen⸗ forderungen, welche der zaglungspflichtigen Versicherungs— anstalt gegen ben Rentenberechtigten zustehen, beispielsweise mit einem gemäß 8 39 des Invaliditäts- und Alters versiche⸗ rungsgesetzes geltend gemachten Ersatzanspruch der Versicherungs⸗ anstalt, ist unstatthaft.

Bei der Rentenvertheilung ist der auf vorgesetzliche Krankheitszeiten entfallende Rentenantheil nicht den betheiligten Versicherungsanstalten und dem Reich, sondern den ersteren allein zur Last zu legen.

Für den Begriff des Bezirks“ der Versicherungs⸗ anstalt im Sinne des § 166 des Invaliditäts- und Alters versicherungsgesetz es ist nicht die Eintheilung der Bezirke maßgebend, welche zur Zeit der vorgesetzlichen Be⸗ schaͤftigung thatsächlich bestand, sondern diejenige, welche bei Errichtung der Versicherungsanstalten für ee er. getroffen ist.

Der Regierungs⸗-Assessor Dr. Gerlach aus Memel ist der Königlichen Regierung zu Schleswig zur dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden.

Sach sen.

Ihre Majestäten der König und die Königin werden dem „Dr. J.“ zufolge voraussichtlich Ende dieser Woche aus Sibyllenort nach Dresden zurückkehren.

Aus Anlaß des Hinscheidens des Kaisers von Rußland⸗ hat Seine Majestät der König eine Armee⸗-Trauer an eordnet, derart, daß an den ersten drei Trauertagen kein Spiel gerührt werden darf und die Offiziere vierzehn Tage, vom 5. bis 18. November, Flor um den linken Unterarm an⸗

zulegen haben. Sessen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog gedenkt am 14. d. M. zu den Beisetzungsfeierlichkeiten , St. Peters⸗ burg abzureisen.

Der Prinz Waldemar von Preußen, der in Darm— stadt leicht an den Rötheln erkrankt war, befindet sich der „»Darmst. Ztg.“ zufolge in der Besserung und konnte das Bett bereits K

Mecklenburg⸗Schwerin.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Kaiserliche . die w sind am 4. d. M. zum Winteraufenthalt in Cannes eingetroffen.

Schwarzburg⸗Sondershausen.

Der Landtag ist auf den 13. November nach Sonders⸗ hausen einberufen worden.

Oefterreich⸗ Ungarn.

n der gestrigen Sitzung des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses hielt der Präsident Freiherr von Chlumecky eine von den Mitgliedern des Hanses stehend angehörte Ansprache, worin er hervorhob, daß das teragische, tiefergreifende Ereigniß des Ablebens des Kaisers von Rußland in der ganzen Welt mit der wärmsten Theilnahme begleitet werde. „Wir betrauern“, fuhr der Redner fort, „in dem . einen treuen, bewährten Freund unseres vielgeliebten Kaisers und der allverehrten Mitglieder unseres Kaiserhauses; sie werden diesen Verlust besonders schmerzlich empfinden, und die österreichischen Völker und wir mit ihnen theilen alles Leid, das den Kaiser und das Kaiserliche Haus trifft. Es wird auch in Oesterreich unvergeßlich bleiben,

daß der Verewigte ein sicherer Hort des Weltfriedens war. Europa dankt ihm dafür. Mit Recht konnte sein erhabener Nachfolger dies seinem Volke verkünden. Auch wir ehren den Zaren, danken ihm als der Verkörperung des Friedens und erkennen freudig an, daß er als n . Ver⸗ mächtniß allen zivilisierten Völkern die Segnungen des Friedens hinterließ. Die Trauerkundgebung des Abgeordnetenhauses wird zum ewigen Gedächtniß dem amtlichen Protokoll einver⸗ leibt werden.“ (Lebhafter . Darauf verlangte der Abg. Lewa kows ki (Pole) das Wort, das ihm von dem Präsidenten verweigert wurde. Der Abg. Lewakows ki rief darauf; „Ich protestiere gegen diesen —“, weiter ließ ihn der Präsident nicht sprechen, worauf das Haus unter großer Unruhe zur Tages⸗ ordnung überging. Sofort nach diesem Zwischenfall trat der Polenklub zusammen. Der Obmann Zaleski sprach sein leb⸗ haftes Bedauern darüber aus, daß der Abg. Lewakowgski seiner erregten Stimmung ohne Rücksicht auf das öffentliche Interesse und das nationale Wohl Folge gegeben und nach der J ohne Ermächtigung des Polenklubs und gegen die Bestimmungen der Statuten des Klubs im gen das Wort ergriffen und hierdurch die Solidarität des lubs verletzt habe. Die Erklärung des Obmannes wurde von dem Polenklub einstimmig ohne Debatte angenommen. In allen Kreisen Wiens begegnet das Auftreten des Abg. Lewakowski lebhafter Mißbilligung. 3. . An dem Bezirksgericht in Pirano ist gestern das zwei⸗ sprachige Amtsschild ohne alle Störung angebracht worden. Es herrschte vollkommene Ruhe; in der Umgebung des Bezirks— gerichts waren zum Zeichen der Trauer die e ah und die er r la er der Hauser geschlossen. An einzelnen Häusern wurden schwarze Tücher herausgehängt, jedoch wieder einge⸗ . als eine Strafandrohung des Regierungs- Kommissars erfolgte.

Frankreich.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer theilte der Präsident Burdeau mit, er habe ein Schreiben des Minister⸗Präsidenten Dupuy erhalten, das besage, der Kaiser Alexander III. sei dem unerbittlichen Leiden erlegen, dessen Fortschreiten Frankreich mit verdoppelter Sorge seit der ersten Nachricht von diesem unglücklichen Ereigniß gFlegt sei. Die französische Nation habe ihre tiefe

ewegung und ihre einmüthige Trauer durch spontane Kundgebungen ausgedrückt, die dem verstorbenen Kaiser erwiesen worden seien. Von allen Seiten kämen Zeugnisse, ver⸗ anlaßt durch die Erinnerung an die herzlichen Sympathien, die der verstorbene Kaiser gegenüber . unter denk⸗ würdigen Umständen kundgegeben habe. Diese Erinnerung werde in dem Leben der beiden großen Völker als Pfand der Eintracht und der Freundschaft zurückbleiben. Die Regierung sei überzeugt, die Gefühle des Landes und des Parlaments getreu wiedergegeben zu haben, als sie dem Kaiser Nikolaus die bewegten Beileidsbezeugungen und heißen Wünsche übermittelt habe. Nach Verlesung dieses Briefs fügte Burdeau hinzu, der Schlag, der so hart eine befreundete Nation betroffen habe, könne nirgends ein volleres Echo finden, als in der Kammer, wo uͤnmittelbar die Bewegung ganz Frankreichs widerhalle. Aus der Seele beider Nationen entstzamͤdmͤde diese gegenseitige Sympathie, deren Kund⸗ gebungen bereits zu mehreren Malen die Welt überrascht hätten, und die zeth uu Trauer, wie gemeinsame Freuden und Ie. unaufhörlich gestärkt hätten. Wenn man heute mit der

rauer der russischen Regierung und des russischen Volks den eigenen Schmerz und die eigene Klage vereine, so pflanze man nur die e fe Tradition fort und lege Zeugniß ab von einem Gefühl, daß die gesammte Nation theile. Das Andenken an den Kaiser Alexander werde, ver— eint mit unauslöschlichen Erinnerungen, in den Herzen der Franzosen und Russen fortleben und einen der stärksten Ringe bilden in jener Kette der Brüderlichkeit, welche die beiden Nationen zum allgemeinen Wohl und zum Fritden der Welt verbinde. (Lebhafter Beifall) Auf wershg Burdeau's wurde sodann die Sitzung zum Zeichen der Trauer aufgehoben. Im Senat verlas der Präsident Challemel-Lacour ebenfalls das Schreiben des Minister⸗Präsidenten Du puy und knüpfte daran den Ausdruck der Trauer und des tiefen Schmerzes des franzö⸗ sischen Volks über den Tod des Kaisers Alexander, sowie den Wunsch, daß die Regierung des Kaisers Nikolaus in allem derjenigen würdig sein möge, die inmitten einer die ganze Welt durchzitternden Bewegung soeben geendet habe. Darauf wurde zum Zeichen der Trauer die Sitzung aufgehoben.

Das Schwurgericht hat den Sozialisten Richard Gérault wegen eines den Präsidenten Casimir⸗Perier be— leidigenden Artikels in dem Journal „Chambard“ zu einem Jahr Gefängniß und 3000 Fres. Geldbuße verurtheilt.

Wie der „Temps“ mittheilt, erwiderte die Hovas⸗Regie— rung auf das Ultimatum Le Myre de Vilers', sie werde sich nur bei Anwendung von Gewalt unterwerfen. Die Franzosen verließen Madagaskar; die telegraphische Verbindung zwischen Tananarivo und Tamatave sei eingestellt.

Rußland.

In Darmstadt eingetroffenen Nachrichten aus Livadia zu⸗ folge wird der Kaiser Nikolaus sowie der Kaiserliche Hof Livadia am 8. d. M. verlassen und am 13. d. M. in St. Peters— burg eintreffen.

Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind bei der Landung in Yalta von dem Großfürsten Alexis Alexandrowitsch empfangen und nach Livxadia geleitet worden, wo Höchstdieselben im Palais abstiegen.

Der heute erschienene „Regierungsbote“ veröffentlicht das Zeremoniell der Ueberführung der Leiche des Kaisers Alexander aus Lipa dia nach Moskau und St. Petersburg. Die Leiche wird aus Livadia nach Yalta getragen und von dort bis Sebastopol auf dem Kreuzer „Pamjat Merkurija“ und weiter in einem besonderen Eisenbahn⸗Trauerzug geführt werden. Vorher wird die Leiche in der großen Kirche von Livadig ausgestellt werden.

Die Reihenfolge des Leichenzugs von Livadia nach der Dampferstation Yalta ist folgende: Hinter dem Sarge schreitet der Kaiser, hierauf der Minister Graf Woronzow⸗ Daschkow, das militärische Hauptquartier, alsdann der Prinz von Wales, der Großfürst-Thronfolger, der Kronprinz von Griechenland, die Gro ß⸗ fürsten Michael, Alexei und Alexander Michae⸗ lowitsch, hierauf in Wagen die Kaiserin-Wittwe, die Großfürstin Alexandra Feodorowna, die Groß⸗ fürstinnen Olga und Penig, weiter die Königin von Griechenland, die Herzogin von Sachsen-Coburg und Gotha und die En n e hn von Wales, alsdann das Gefolge und die militärische Eskorte. Längs des

ganzen Wegs sind Truppen aufgestellt,. Wenn der Leichenzu ie Kirche verläßt, läuten alle Glocken und werden ,, elöst. An der Dampferstation wird ein Gottesdienst abgehalten. Bei dem Abgang des Kreuzers „Pamjat Merkurija“ setzen sämmtliche Schiffe im

afen die Flaggen auf Halbmast und geben den üblichen

alut. Die Begleitung des Kreuzers bilden das Panzerschiff „Die 12 Apostel! und die Dampfer der freiwilligen Flotte von Orel. Sobald sich der Dampfer der Rhede von Sebastopol nähert, wird vom Ufer salutiert. Bei der Landung wird der Sarg von einer Ehrenwache, der esammten Geistlichkeit, der Kriegsmarine, den bürgerlichen . den Deputirten des Adels und der Stadtver⸗ waltung und den Schülern der Lehranstalten empfangen. Der Kaiser, die Mitglieder der Kaiserlichen Familie und der Hof— Minister Graf Woronzow heben den Sarg auf und setzen ihn auf einen dazu vorbereiteten Platz auf der Dampferstation. Hierauf wird Gottesdienst abgehalten und der Sarg unter Artilleriesalut in den Trauerwaggon gebracht. Während des ganzen Aufenthalts in Sehastopol läuten die Glocken. Die Fahrt des Trauerzugs geht über Symferopol, Charkow, Kursk, Orel, Tula, Moskau und von dort über Twer nach St. Petersburg. In Moskau wird der Sarg mit besonderem Zeremoniell nach der AÄrchangelsk⸗ Kathedrale gebracht und von dort zur Nikolaibahn überführt. Das Zeremoniell für die Leichenfeiern in Moskau und St. Petersburg sowie der für die Beisetzung festgesetzte Tag ist noch nicht veröffentlicht.

Ein Telegramm des „Regierungsboten“ aus Livadia meldet, in drei Städten, wo der Eisenbahnzug mit der Leiche des Kaisers halten werde, würden auf Rechnung des Kaisers Nikolaus die Armen gespeist werden.

In Besprechung der glänzenden einmüthigen Beweise der Sympathie, die von Souveränen, Staattzoberhäuptern, den Regierungen fremder Völker anläßlich des Todes Kaisers Alexander III. gegeben worden seien, führt das „Journal de St. Pétersbourg“ aus: Rußland nehme die Beweise der Sympathie mit aufrichtiger und be⸗ wegter Dankbarkeit auf; mit gerechtem Stolz konstatiere es überall den Rückschlag der schrecklichen Erschütterung, welche die Seele des russischen Volks getroffen habe. Nicht minder gerührt und dankbar sei Rußland für die Wünsche, die man aller Orten für das Wohl der neuen Regierung, für das Glück des jungen Kaisers ausgesprochen habe, dessen erstes an sein Volk gerichtetes Wort ein Wort des Friedens gewesen sei. Ganz Rußland umgebe seinen jungen Kaiser mit seiner Liebe und setze auf ihn seine ganze Hoffnung.

Die Moskauer Stadtverordneten⸗Versammlung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, die Ge⸗ nehmigung nachzusuchen, daß es den Stadtverordneten bei der Ueberführung der Leiche des Kaisers Alexander durch Moskau gestattet werde, einen Trauer⸗ gottesdienst am Sarge abzuhalten, einen von der Stadt Moskau gewidmeten Kranz niederzulegen und eine Deputation zur Beisetzung der Leiche nach St. Petersburg zu entsenden. Die Deputation soll die uner— schütterlichen Gefühle der Treue und die grenzenlose Er— gebenheit und Liebe der Stadt Moskau zu dem Kaiser und seinem Hause ausdrücken.

Italien.

Der König hat aus Anlaß des Todes des Kaisers Alexander von Rußland eine zwanzigtägige Hoftrauer vom 4. d. M. ab angeordnet.

In der Kapelle der russischen Botschaft fand gestern feier⸗ licher Trauergottesdienst für den verstorbenen Kaiser von Rußland statt, dem der Minister⸗Präsident Crispi als Vertreter des Königs, andere Minister und hohe Beamte, das beim Quirinal beglaubigte diplomatische Korps, sowie die beim Vatikan beglaubigten Botschafter von Frankreich, Oesterreich, Spanien und Portugal beiwohnten.

Gestern fand unter dem Vorsitz des Papstes die vierte Berathung in der Angelegenheit der Vereinigung der orien⸗ talischen Kirchen mit der katholischen Kirche statt.

Griechenland. Der König reist heute über Triest nach St. Petersburg ab, wo die Ankunft am Montag erfolgt. Die Deputirtenkammer wird am 8. d. M. wieder zusammentreten.

Rumänien.

Gestern wurde in der Kathedrale für den Kaiser Alexander ein Requiem zelebriert, dem der König und der Prinz Ferdinand, die eigens von Sinaia dazu ein— getroffen waren, beiwohnten.

Serbien. Der Professor Ljubomir Klerie ist dem „W. T. B.“ zufolge zum Unterrichts-Minister ernannt worden.

Bulgarien.

In der Sobranje theilte gestern der Minister⸗-Präsident Stoilow mit, der Kaiser Nikolaus habe dem Prinzen Ferdinand von Sachsen⸗Coburg für das im eigenen und des bulgarischen Volkes Namen ausgedrückte Beileid gedankt; der Minister von Giers habe geantwortet, er sei befriedigt, zu sehen, daß das bulgarische Volk die Trauer Rußlands theile. Bei, der Verhandlung des Adreß⸗ entwurfs erklärte der Minister-Präsident Stoilow auf eine Interpellatien über die auswärtige Politik in längerer Rede, daß Stambulow nicht wegen auswärtiger Angelegenheiten, sondern einzig wegen seiner inneren Politik gestürzt sei. Die auswärtige Politik kleiner Staaten wie Bulgarien müsse sich auf die Entwickelung im Innern ründen. Bulgarien müsse vor allem in ausgezeichneten Beziehungen zu dem Hofe des Suzerains stehen, sodann mit den Nachbarstaaten und erst in letzter Linie mit den Großmächten, Rußland einbegriffen. Die Re⸗ gierung werde die Regelung der internationalen Lage

Bulgariens nicht aus den Augen verlieren, werde jedoch dieser Regelung wegen keinen Finger breit bulgarischer Erde,

noch irgend ein erworbenes Recht opfern; die ,. fremder Offiziere zur bulgarischen Armee, noch mehr aber ein Aufwerfen der Dynastiefrage erachte die Regierung als n n, Mehrere Redner sprachen darauf zu Der n des von Stoilow ver—⸗ langten Vertrauensvotüms, das mit 134 von 169 Stimmen angenommen wurde.

Montenegro.

Vorgestern wurde, wie ‚W. T. B.“ meldet, in Cetinje ein Requiem für den Kaiser Alexander von Rußland

abgehalten, dem der Fürst und die Fürstin, das diplomatische

Korps, die Behörden und eine große Menschenmenge an— wohnten. Das Fürstliche Paar stattete sodann dem russischen Minister⸗Residenten Argyropulo einen Kondolenzbesuch ab.

Dänemark.

In der gestrigen Sitzung des Folkething gedachte der Präsident Högsbro des verstorbenen Kaisers von Rußland als eines der Garanten des europäischen Friedens. Der Verlust sei für die dänische Königsfamilie besonders schmerzlich. Das Andenken des Verstorbenen werde auch von dem ki ni Volke bewahrt werden, das an der Trauer der schwer geprüften Kaiserin⸗Wittwe aufrichtig theilnehme.

Amerika.

Aus Lima wird der „Times“ gemeldet, die Regierung des Generals Caceres habe die Zollfreiheit aufge⸗ hoben und einen Zoll von 8 Proz. ad valorem nebst S0 Cents in Silber per 1000 kg auf Eisen, Kohlen und Maschinen gelegt.

Asien.

Dem „Reuter schen Bureau“ wird aus Shanghai von gstern gemeldet; Die chinesische Armee unter General Sung habe nach der Räumung von Kinliencheng den Berg— übergang auf der Landstraße uach Peking besetzt und den ö erhalten, diese Stellung unter allen Umständen zu ver⸗ theidigen. Eine Kolonne japanischer Truppen sei auf dem Marsche nordwärts begriffen, um die Armee des Generals Sung im Rücken anzugreifen.

In Tientsin verlaute abermals, daß japanische Truppen im Golf von Ljao⸗Tong, vierzig Meilen nördlich von Shanghaikwan, wo sich eine starke chinesische Truppen— macht befinde, gelandet seien. Die Ausländer dürften binnen vierzehn Tagen amtlich aufgefordert werden, Peking zu verlassen.

In Nanking sei ein Dekret des Kaisers eingetroffen, das den k der Liang-Kiang-Provinzen auffordere, sich sofort nach Tientsin zu begeben, um die Amtssiegel als dienstthuender Vize⸗Kkönig von Petschili von Li⸗Hung-Tschang zu übernehmen.

Aus Yokohama erfährt das genannte Bureau, der den „Messageries maritimes“ gehörige Postdampfer „Sidney“ sei von den Japanern bei Kobe mit Beschlag belegt worden.

Wie die „Agenzia Stefani“ aus Peking meldet, wäre die chinesische Regierung bereit, unter Aufrecht— erhaltung der Unabhängigkeit Koreas und Zahlung einer von den Mächten festzusetzenden Kriegs⸗ entschädigung mit Japan Frieden zu schließen. China strebe zu diesem Zweck eine Intervention der Vertreter derjenigen Mächte an, die bereit wären, diese Vorschläge zu empfehlen. Die Londoner „Daily News“ meldet: China habe sich, beunruhigt durch die Erfolge Japans, entschlossen, die Vermittelung Europas nachzusuchen. Der chinesische Gesandte habe gestern der englischen Regierung diesen Wunsch seiner Re⸗ gierung mitgetheilt und sei gestern Abend nach Paris gereist, wo er mit dem Minister des Auswärtigen . und dem Präsidenten Casimir-Perier eine Zusammenkunft haben werde.

Außerordentliche Versammlung der III. General⸗Synode.

In der gestrigen sechsten Sitzung stand zuerst zur Berathung der Bericht der Petitionskommission über die Petition der Kreis⸗Synode Bochum, betreffend Gewährung größerer Sonntagsruhe für die Unter⸗ beamten der Post. Auf Antrag der Kommission wurde einstimmig beschlossen: Unter dankbarer Anerkennung dessen, was bisher von seiten des Staats und der Kirche für die Sonntagsruhe geschehen ist, und unter Bezugnahme auf das im Jahre 1851 an den Epan— gelischen Ober⸗Kirchenrath gerichtete Gesuch spricht die General⸗Synode der hohen Behörde die Bitte aus, dem im Volk vorhandenen Verlangen nach Sonntagsruhe entgegenkommen und dahin wirken zu wollen, daß durch entsprechende Regelung des Postbetriebs den unteren Beamten ein größeres Maß von Sonntagsruhe als bisher zu theil werde.‘ Der nächste Gegenstand war der in der Reliktenkommission vorberathene Entwurf eines Kirchengesetzes, betreffend die Verwaltung des Pfarrwittwen⸗ und Waisenfonds. Das Gesetz besteht aus zwei Theilen, deren erster eine Veränderung in der Verwaltung der betreffenden Fonds betrifft, während der zweite Theil das Bestreben verfolgt, auch den Hinterbliebenen der Geistlichen in den neuen Provinzen eine gleichmäßig und angemessene Versorgung zu gewähren. Der Anschluß der Landeskirchen der neuen Provinzen soll sich in einer . vollziehen, welche die Selbständigkeit jener Kirchen gemeinden aufrecht erhält. Der Entwurf wurde mit den von der Kommission vorgeschlagenen Aenderungen angenommen. Hierauf begründete Dr. von Nathusius folgenden Antrag: „Hochwürdige General Synode wolle beschließen: den Evangelischen Ober⸗Kirchen. rath um Auskunft zu bitten, ob seitens der Vereinigung der Kirchenregierungen in Eisenach bereits Vereinbarungen in das AÄuge gefaßt sind darüber, welche Stellung künftig zu denjenigen evangelischen Kirchen einzunehmen sei, welche Mitglieder zulassen, die die christliche Taufe nicht empfangen haben, sowie zu diesen Mitgliedern selbst“. Der Vize Präsident des Eyangelischen Ober⸗Kirchenraths, . Frei⸗ herr von der Goltz erklärte: Die evangelische Kirchenkonferenz in Eisenach habe über die angeregte Frage bisher nicht verhandelt. Ueber die Frage, ob die Taufe , . . werden könne, sei darum nicht gesprochen worden, weil darüber überhaupt kein Zweifel auftommen konnte. In der evangelischen Landeskirche sei darüber auch kein Zweifel, daß nur die Gekauften als Mitglieder der evangelischen Kirche angesehen werden können. Die Eisenacher Konferenz sei auch nur eine Versammlung, der eine gesetzgeberische Exekutive nicht zustehe, der Evangelische Ober Kirchenrath nehme aber die Anregung gern ent⸗ egen und sei bereit, die Frage auf einer der nächsten Ver⸗ ammlungen in Eisenach auf die Tagesordnung zu setzen. Nach dieser Auskunft beantragte Dr. Cremer (Greifswald) zu e „Die General. Synode nimmt von den Aeußerungen des ertreters des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths gern Kenntniß und spricht die Hoffnung aus, 6 die gegebene Anregung dazu dienen werde, 3 über den christlichen Charakter der Taufpraxis in der deutsch⸗evangelischen Landeskirche kein Zweifel entstehe.“ Nach⸗ dem sich der Präsident des Evangelischen Sber⸗Kirchenraths D. Dr. Barkhausen mit diesem Antrag einverstanden erklärt hatte, wurde derselbe angenommen. Ein Antrag des Dr. von Nathusius und Ge⸗ nossen: „den § 34 Abs. 4 der Kirchengemeinde Synodalordnung dahin zu ändern, daß in Zukunft nicht mehr diejenigen Gemeindeglieder von der Wahlberechtigung auszuschließen sind, welche im letzten Jahr vor der Wahl armuths halber ,, auß Armenmitteln oder Erlaß der Staatesteuern oder der kirchlichen Beiträge genossen haben“, wurde der Verfassungskommission zur Vorberathung überwiesen. Ein weiterer Antrag derselben Mitglieder: „den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath zu

hitten, derselbe wolle die Konsistorien veranlassen, den kirchlichen

Gemeindeorganen zu empfehlen, bei der Neuvertheilung der e g soweit eine Vermiethung fester Sitze nicht ganz zu umgehen ist, jedenfalls für eine geeignete Anzahl von der Vermiethung ausgeschloffener guter Kirchensitze für die ärmeren Mitglieder der Gemeinde Sorge zu tragen“, fand Annahme.

Dr. Warneck beantragte und begründete sodann nachstehende Reso⸗ lution: „Anläßlich der bekannten Vorgänge in Kamerun hält es die Ge= neral⸗ Synode unter ausdrücklicher Anerkennung des ö Ernstes, mit welchem das Auswärtige Amt dieselben behandelt hat, für ihre Pflicht, sowohl als Vertreterin der christlichsittlichen . wie als Schützerin und flegerin der christlichen Missionginteressen vor der Oeffentlichkeit erstens ihrer tiefen Betrübniß Ausdruck zu geben über diefe traurigen Vorgänge, deren Thatsächlichkeit notorisch ist, und zweitens energisch Verwahrung einzulegen gegen den Versuch, diese Vor⸗ gänge zu rechtfertigen durch tropische Lebenggewohnbeiten, welche mit den , Forderungen der christlichen Sittlichkeit in Widerspruch stehen. Die General- Synode glaubt sich mit den

rganen der Obrigkeit in der Auffassung in Uebereinstimmung zu befinden, daß jene Vorgänge und diese Rechtfertigungsverfuche im Vaterlande wie in den Schutzgebieten das sittliche Ürtheil verwirren, den deutschen wie den christlichen Namen schädigen und die Erfolge der christlichen Mission erschweren.“ Nachdem der Wirkliche Ge⸗ heime Legations⸗ Rath Humbert seine Zustimmung ausgedrückt und erklärt hatte, daß 7 das Urtheil des Disziplinarhofs in

otsdam bei dem Reichs ⸗Disziplinarhof Berufung eingelegt worden ei, wurde die vorgeschlagene Resolution einstimmig genehmigt.

Um 5 Uhr wurde die Sitzung geschlossen und die nächste Sitzung auf heute, Nachmittags 1 Uhr, anberaumt.

Statifstik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Einer Mittheilung des Vorwärts‘ aus Brem en zufolge han— delt es sich bei dem Ausstande von Hafenarbeitern (ogl. Nr. 259 d. Bl.) nur um 150 Mann - des Unternehmers Schlöndorf. Als Grund der Arbeitseinstellung wird angeführt, der Unternehmer habe auch nichtorganisierte ! Arbeiter beschäftigt. .

Aus Troppau meldet W. T. B.“: Auf dem Hauptschacht in Orlau, der Sofienzeche in BPorem ba und dem Eugeniaschacht in Peter swald ist gestern früh anläßlich der beginnenden Zehnstunden⸗ schicht die Belegschaft nicht angefahren; auf dem Bettina Schacht in Dom brau und dem Neuen Schacht in Lazy erfolgte die Anfahrt nur widerwillig. Auf dem Albrecht⸗Schacht in Peterswald sollte die erste Zehnstundenschicht erst Nachmittag beginnen; Morgens war noch Acht⸗ stundenschicht; die Anfahrt verlief daher normal. Bei dem gestrigen Vachtschichtwechsel fuhren die Belegschaften auf den Schächten in Orlau, Dombrau, Poremba und Lazy garnicht ein; auf dem Erzherzoglichen Schacht Peterswald traten 30 der Belegschaft ihre Arbeit an. (Vgl. Nr. 260 d. Bl)

Aus Mähr isch-Ostrau wird der „Köln. Ztg.“ über den Aus— stand herichtet: Die Gesammtzahl der Ausständigen beträgt 3000. Man hofft, den Ausstand beilegen zu können. Die Belegschaften einiger Schächte verlangten gestern Morgen bei der Einfahrt eine Achtstundenschicht. Auf die Weigerung der Betriebsbeamten entfernten sich die Arbeiter mit dem Ersuchen, ihnen Bedenkzeit zu lassen; alles vollzog sich in vollster Ruhe.

In Schemnitz haben, wie W. T. B.“ meldet, dreihundert Bergarbeiter die Arbeit eingestellt und eine Abordnung an den Bergwerks- Direktor entsandt. Die Antwort hatte eine gute Wirkung auf die Arbeiter, doch wurde für den heutigen Tag eine größere Arbeitseinstellung als bevorstehend angesehen.

In den Londoner Baugewerken droht, wie die Londoner .A. K.“ mittheilt, ein gewaltiger Aus stand. Dem mächtigen Bau⸗— meisterverein steht der Baugewerkbund geschlossen gegenüber. Die Meister behaupten, bei der Beendigung des großen Ausstandes des Jahres 1892 sei vereinbart worden, daß Gewerkvereinler und Nichtgewerkvereinler friedlich nebeneinander arbeiten und die Meister bei der Anstellung beider Klassen von Arbeitern keinen Unterschied machen sollten. Sie behaupten, sie, hätten den Vertrag gehalten, während die Gewerkvereinler sich stetig weigerten, mit Nichtgewerkvereinlern zusammen zu arbeiten. Der Baumeister⸗ verein hat daher den Vertrag von 1892 gekündigt. Er wird am 1. Mai nächsten Jahres ablaufen. Schon jetzt haben 300 Mann die Arbeit niedergelegt.

Kunst und Wissenschaft.

Das „Deutsche Kolonialblatt“ schreibt: Am 26. Oktober traf auf telegraphischem Wege die erschütternde Nachricht ein, daß Dr. phil. Lent und Dr. med. Kretschm er nebst sieben Trägern von Warombo—⸗ leuten ermordet worden sind. Dr. Karl Lent befand sich seit Ende März v. J. am Kilimandjaro, woselbst er die wissenschaftliche Forschungsstation bei Marangu in Gemeinschaft mit dem Bo⸗ taniker Dr. Volkens und dem Forstassessor Wiener be⸗ gründete. Als Sobn des Dr. med. Karl Lent Ende 1867 in Dortmund geboren, widmete er sich nach Ablegung der Maturitätsvrüfung an den Universitäten Greifswald, Freiburg i. B. und Wien naturwissenschaftlichen Studien und wurde im Herbst 1890 als Assistent des geologischen Instituts an der Universität Freiburg i. B. angestellt. Daselbst, wo er bereits im Frühjahr 1888 die ärztliche Vorprüfung bestanden hatte, promovierte er im Dezember 1891 mit einer geologischen Kartenaufnahme im westlichen Schwarzwalde. Am L. März 1892 legte er die Stellung als Assistent nieder, um sich den Vorbereitungen für ostafrikanische Landeguntersuchungen zu widmen. und unter der Leitung des Dr. Kersten sich die für die Landes- aufnahme nöthigen Kenntnisse zu erwerben. Wohl vorbereitet, traf er im Frühjahr v. J. am Kilimandjaro ein, wo er bis Ende Juni d. J. gemeinsam mit Dr. Volkens wirkte, um nach dessen Abreise die Leitung der Station allein zu übernehmen. Dr. Lent ist während der 16 Jahre seiner Anwesenheit am Kilimandjaro auf das eifrigste thätig gewesen, wie die von der Deutschen Kolonialgesellschaft ver⸗ öffdentlichten Tagebücher, sowie die im Kolonialblatt: und den. Mit- theilungen' enthaltenen Nachrichten zeigen. Er hatte die topographi⸗ schen Aufnahmen des Süd., und Osthanges des Kilimandjaro zum Abschluß gebracht und auf mannigfachen Expeditionen werthvolles Material gesammelt, welches zum großen Theil noch der Veröffent- lichung harrt. Neben diesen umfangreichen Arbeiten, den meteoro⸗ logischen Beobachtungen und den Stationsgeschäften fand er Zeit, eine größere Arbeit zu verfassen, welche auf das eingehendste alle für eine Nutzbarmachung des Kilimandjarogebiets wichtigen Fragen behandelt. Dr. Kretschmer war erst Ende Juli d. Is. auf der Marangu⸗ station eingetroffen; er hatte ursprünglich an der Freiland⸗ECxpeditlon theilnehmen wollen, bei der Aussichtslosigkeit dieses Unternehmens sich jedoch bereit erklärt, die von Dr. Volkens und Dr. Lent als dringend er wünscht bezeichnete zoologische Erforschung des Kilimandjarogebiets zu übernehmen. Von ihm rührt der letzte, von der Station eingegangene und vom 9. September datierte Bericht her, in welchem bemerkt ist: Am Ende dieses Monats gedenke ich Herrn Hr, Lent nach Useri zu begleiten. Um dorthin zu gelangen, ist voraussichtlich die zwischen der Station und dem nordöstlich davon gelegenen Useri gelegene, kürzlich unterworfene Landschaft Rombo betreten worden, welche Dr, Lent nicht lange vorher in Begleitung des Kompagnieführers Johannes schon einmal besucht hatte. Dr. Lent war diesmal offenbar ohne militärische Bedeckung gereist, was er im allgemeinen vorzog. Wir können nur dem schmerzlichen Bedauern über den Tod der beiden Forscher Ausdruck geben, welche mitten aus eifrigster Thätigkeit in der Blüthe der Jahre als Opfer der Wissenschaft dahingerafft sind.“

Das . des Vereins für Deutsches Kunst⸗ gewerbe in Berlin ist soeben zum zweiten Mal herausgegeben worden und bildet wieder einen stattlichen Band mit vielen reizvollen Vignetten und Illustrationen. Das Geschäftsverzeichniß führt 1250 Mitglieder aus allen Gebieten der Kunst und des Gewerbes auf und kann bei Bedarf als heguemes Nachschlagebuch dienen. Aus den Mit⸗ theilungen über die Thätigkeit des Vereins 6 hervor, wie hier alle Kräfte des Kunstgewerbes zu gemeinsgmer Arbeit und ö 1 werden. Das Adreßbuch, das in seiner gediegenen Aus⸗ tattung dem Berliner Buchgewerbe alle Ehre macht, dürfte dazu dienen, dem Kunstgewerbe und seinem Verein bei Fachleuten und Kunstfreunden neue Anhänger zu gewinnen.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Anbauflächen in Großbritannien. ; Einer von dem Board of Agriculture in London im Oktober d. J. veröffentlichten Uebersicht uber die Anbauflächen in Groß⸗= britannien entnehmen wir folgende Angaben: Es waren bestellt: 1894 1893

mit Weizen . 1 980 228 Acker gegen 1 965 213, Gerste . 2268199 22616, 5 4524 167 4435 944

oggen. 102676 69 526, Bohnen. 247 062 248 304, Erbsen 243 551 210 900.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs Maßregeln. .

Nach der im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Statiftit über die Verbreitung von Thierfeuchen im Deutschen Reich während des zweiten Vierteljahres 1894 hat die Maul- und Klauenseuche in diesem Vierteljahr nicht unerheblich an e br un. gewonnen. Besonders wurde das südliche und süd⸗ westliche Deut cbland, und hier hauptsächlich Mittelfranken (261 Aus⸗ brüche gegen 22 im Vorvierteljahr), der Schwarzwaldkreis (258 gegen 6), der Landeskommissärbezirk Freiburg (606 gegen 24), das Aber Elsaß (365 gegen 91 und Lothringen Eltz gegen 3), sowie der Regierungsbezirk Trier (179 gegen M, befallen. In den weniger stark heimgesuchten nördlichen Gebieten des Reichs hat die Seuche in beträchtlicher Weise nur in den preußischen Regierungsbezirken Königs⸗ berg (44 gegen 12) und Schleswig (42 gegen 1) zugenommen. Im ganzen wurden neue Ausbrüche gemeldet aus 16 Staaten. gegen 19 im 1. Vierteljahr 1894, 62 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirken 6 . ö . ö ö 754 Gemeinden ꝛxLücc. . ( J ae e ,n, ö ö Somit wurden während der Berichtszeit 31 Kreise ꝛc., 319 Ge⸗ meinden ꝛE. und 2003 Gehöfte mehr ergrfffen als im Vorvierteljahr. Am Schluß des zweiten Vierteljahrs 1894 herrschte die Maul= und Klauenseuche in 42 Regierungs, 2c. Bezirken (gegen 37 bei Be—⸗ ginn desselben), 123 Kreisen ꝛe. (37), 270 Gemeinden ꝛc. (10) und 1038 Gehöften (133). Sie war um diese Zeit am stärksten ver⸗ hreitet in einzelnen Gegenden von Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß Lothringen, sowie in den preußischen Regierungsbezirken Schles= wig (Landkreis Kiel) und Koblenz (Kreis Kreuznach). Bon den Ende Juni 1894 seuchefreien größeren Verwaltungsgebieten gehörten 38 von 63 den nördlich des Main leinschl. Oberheffen) und 3 von 21 den südlich davon gelegenen Bundesstaaten an.

Türkei.

Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel ist die für Herkünfte von der Küste des Marmara Meeres zwischen Mudania und Panderma (inkl.) angeordnete Quarantäne von 5 Tagen auf 10 Tage erhöht worden. (Vergl. R. Anz.“ Nr. 256 vom 30. v. M.)

Argentinien.

Die gegen Herkünfte aus Deutschland bestehende Quarantäne en, R. A.“ Nr. 196 vom 21. August 1894) ist für die nach dem 13. November d. J. aus Bremen und Ham burg anlangenden Dampfer aufgehoben worden.

Cholera.

Königsberg, 5. November. Aus Wilhelmsrode und Gr. Friedrichsgraben im Kreise Labiau ist je ein Cholerafall ge—⸗ meldet worden.

Danzig, 5. November. In Tolkemit sind zwei weitere Cholerafälle konstatiert worden.

Breslau, 5. November. Bei der ,, in Oppeln ist am Sonnabend je ein Cholerafall aus Myslowitz und Brzezinka als bakteriologisch festgestellt gemeldet worden.

Wien, 3. November. Nach den am 1. und 2. d. M. hier ein⸗ getroffenen Nachrichten über den Stand der Cholera kamen in Galizien 231 Erkrankungen und 117 Todesfälle, in der Buko⸗ wina 1 Erkrankung vor.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am H. d. M. gestellt 11 380, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt S282, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht- viehmgrkt vom 3. November 1894. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 2404 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) J. Qualität 122 126 M, II. Qualität 116 - 120 M, III. Qualität 100 - 106 AÆ, IV. Qualität 990- 966 S Schweine. Auftrieb 4503 Stück. (Durchschnittspreis für 100 Eg.) Mecklenburger 106 108 S Landschweine: a. gute 102 104 M b. geringere 94— 100 M, Galizier S, leichte Ungarn S4. bel 20 59 Tara, Bakonver 84 46 bei 27,5 kg Tara pro Stäck. Kälber. Auftrieb 550 Stück. (Durchschnittspreis für 1 Rg.) I. Qual. 1,36 = 1,44 0, II. Qual. 1.20 - 1,34 66. HII. Qualität 100 = 1,18 Æ Schafe. Auftrieb M712 Stüch (Hurchschnirtgpreig für 1g.) JI. Qualität O, S - I, 16 MÆ, II. Qualität 0, 64 - 0, 8090 A, III. Qualität

Leipzig, 5. November. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B vr. November 2,97 4, pr. Dezember 2.97 M, pr. Januar 3,00 MS, pr. Februar 3,00 M pr. März 3, 026 M, vr. April 3, 05 A, vr. Mai 3,05 M, vr. Jun 3, 10 AM, vr. Juli 3,125 1M, pr. August —, per September —. Umsaß 45 000 kg.

Bremen, 5. November. (W. T. B.) Börsen ⸗Schluß⸗Bericht. Raffiniertes Petroleum. (N Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse) Ruhig. Loko 490 Br. Baum w olle. Ruhig. Upland middl. loko 289 3. Schmal;j. Ruhig. Wilcor 38 3, Armour shield 37 3, Eudahy 38 3, Fairbanks 32 3. Wolle. Umsatz 133 Ballen. Speck. Ruhig. Short elear middl. loko 37. Taback. Umsatz: 123 Faß Kentucky.

Milwaukee, 5. Nobember. (W. T. B.) Das Gericht ordnete die Aufhebung der besonderen Receiverschaften für die Nebenlinien der Northern Pacifiebahn an und ermächtigte die Hauptbahn zur Uebernahme des Betriebs dieser Zweigbahnen.

Theater und Musik.

Königliche Schauspiele.

Zur Feier des vierhundertsten Geburtstages von Hans Sachs wurde o n. Abend im Königlichen Opernhause Richard Wagner's große Oper Die Mei . von Nürnberg aufgeführt: eine Vorstellung, die durch ihre in allen Theilen künst⸗ n Vollendung eine weihevolle Erinnerung an die volksthümliche Dichtergestalt verwirklichte, die der Dichterkomponist in der Handlung und musikalisch in den Vordergrund seiner Oper gestellt hat. Einen vornehmeren Vertreter des Hans Sachs als Herrn Betz, der gestern wieder mit einer bewunderngwerthen Wärme, Klarheit des Ausdrucks und Reinheit der Empfindung sang und in seinem en bevorzugten, Geist aus dem Polke. trefflich wider spiege dürfte es kaum geben. Die ag seiner bedeutendste Gesan partie, die des Liebhabers Walther von Stolzing, wurde dem Gast unserer Königlichen Bühne, Herrn Georg Anthes