Deutscher Reichs ⸗Anzeiger
Königlich Preußisch
und
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Sy. Wilhelmstrafe Nr. 32.
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er Staats⸗Anzeiger.
.
des Aeutschen Neichs · Anzeiger
und Königlich Rreußischen Staats- Anzeiger
Berlin 8 ., Wilhelmfstraße Nr. 32.
M 263.
Berlin, Mittwoch, den 7. November, Ahends.
1894.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich italienischen Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Rothen Adler-Orden erster Klasse: dem General⸗Lieutenant Sironi, kommandierendem General des V. Armee⸗Korps; den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse: dem Obersten Croce, Kommandeur des 25. Infanterie⸗ Regiments; den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: den Premier⸗Lieutenants Bertoni und Martini im 25. Infanterie⸗Regiment; den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse: dem General⸗Lieutenant Bigotti, Kommandeur der Division in Padua; den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem General ⸗Major Polto, Venedig; den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Major und Flügel⸗Adjutanten Seiner Majestät des Königs Nobile Greppi; . den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: den Hauptleuten Ricca und Sussi im 25. Infanterie⸗ Regiment; sowie den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:
den Sercond⸗Lieutenants Barral, n n,, rini und Sciarra, sämmtlich im 25. Infanterie⸗Negiment.
Kommandanten von
Deutsches Reich.
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul Carl Becker in Botuschan (Rumänien) ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.
Gel anni nach uů ng
betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind von Seiner Majestät dem Kaiser, König von Preußen, der Reichskanzler und Präsident des Koͤniglich preußischen Staats⸗ Ministeriums Fürst zu o Len en Schillings für st sowie der Königlich preußische Staats Minister und Minister des Innern von Köller zu Bevollmächtigten zum Bundes- rath ernannt worden.
Berlin, den . November 1894
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.
Den nachbenannten ö. . L Sankt Vitus⸗rankenkasse (6. H) in M⸗Gladbach, 2) Kranken⸗ und Sterbekasse zur „Standhaften Nächsten⸗ liebe“ in Frankfurt a. M. (mit Bornheim und
a n CE. H., ;
3) Kranken⸗Unterstützungs- und Sterbekasse für sämmt— liche Berufszweige (E. H.) in Alt⸗Geltow,
4) Kranken⸗ und Begräbnißkasse des Ortsvereins der . und verwandten Berufsgenossen (E. H.) zu
elten,
5) Sattlergesellen⸗Kranken⸗ und Begräbnißkasse zu Han⸗ nover und Linden (G. H.),
6) Sg egen en „Brüderschaft“ Krankenkasse der Schlachtergesellen von Kiel und Umgegend (6. So
3 Handwerker⸗Hilfekasse (6. H.) in Sfiepel a. d. R.
8 . und Sterbekasse der Bau⸗Innung zu Halle
a. S. (EC. H.), 9) St. Ic h Ltranbenkasse zu Meppen für den katho⸗ lischen Gesellenverein (E. S.)
in der Fassung vom 10. April 1892 (Reichs -Gesetzblatt S die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der oh des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 a. a. O. genügen.
erlin, den 3. November 1894.
Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
ift auf Grund des 75a des Krankenversicherungsgesetzes st — 8 f ch 9 16
von der
Bekanntmachung.
Nachdem in Hamburg von dort gelandetem Rindvieh aus Amerika Fälle von Texasfieber festgestellt worden, ordne ich auf Grund des 5 7 Nr. 1 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 188051. Mai 1894, betreffend die Abwehr und Unterdrü ung von Viehseuchen, und des 8 3 des preußischen Ausfüͤhrungs— ef. vom 12. März 1881, auf Anordnung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hiermit Folgendes an:
§ 1. Die Einfuhr von lebendem Rindvieh und frischem Rindfleisch aus Amerika über die Landes— grenze des hiesigen Regierungsbezirks ist ausnahmslos bis auf weiteres verboten.
8 2. Das Perbot tritt mit dem Tage der Ausgabe des Regierungs⸗Amtsblatts in Kraft, jedoch , solche Vieh⸗ sendungen, welche nachweislich bis einschließlich 28. Oktober 2d. Je von Amerika abgelassen sind, mit Genehmigung der . den betreffenden Einführort zuständigen Orts-Polizei⸗ ehörde noch unter der Bedingung sofortiger Abschlachtung eingelassen werden. .
8 3. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot unterliegen den Strafbestimmungen des 8 66 Nr. 1 des genannten Reichs⸗ gesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 bezw. des § 328 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs.
Osnabrück, den 31. Oktober 1894.
Der Regierungs⸗Präsident. Stüve. .
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Hof-⸗Chef Seiner Durchlaucht des Prinzen Adolf zu
Schaumburg⸗Lippe, Major a. D. Eduard Win sloe in den Adelstand zu erheben. ⸗
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den in die Pfarrstelle zu Werben berufenen Pastor Müllensiefen, bisher in Pakulent, zum Superintendenten der Synode Werben, Reg.⸗Bez. Stettin, zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Schlächtermeister P Clasen zu Kiel das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der technische Sekretär Goepel in Merseburg ist nach Berlin versetzt und dem technischen Bureau der Bauabtheilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten zur Beschãftigung überwiesen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizin al-Angelegenheiten. Der bisherige Oberlehrer an der Ritter-Akademie zu Bedburg Joseph Mennicken ist zum Kreis-Schulinspektor ernannt worden.
Per sonal⸗Veränderunungen.
Königlich Preuß ische Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche z. Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere— Neues Pglais, 30. Oktober. Ebelt, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Wittenberg, zum n, Engel, Zeug Lt. vom; Art. Depot in Posen, zum Zeug ⸗ Pr. Lt., Bra se, Jeug⸗Feldwebes Art. Werkstatt in Spandau, Urban, Zeug⸗Feldw. vom Art. Depot in Magdeburg, zu Zeug Lts., — befördert. . Berlin, 2. November. v. Zan fen, gen. v. d. Osten, Pr. Lt. vom 2. Ptsim. Ulan. Regt. Nr. 9, bis Ende Juni 1895 zur Dienstleistung bei dem Neben-⸗-Etat des Großen Generalstabs kommandiert. . Neues Palais, 3. November. v. Scheffer, Major und Bats. Kommandeur vom 4. Garde⸗Regt. zu 56. als arg zum Generalstab der Armee zurückversetzt und als Generalstabs⸗Sffizier zum Stah der 4. Armee⸗Insp. kommandiert. Frhr. v. Ame⸗ lunxen, Major aggreg. demselben Regt., als Bats, Kommandeur in dieses Regt. einrangiert. Schniewindt J. Sec. Lt. vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 6b, in das Inf. Regt. Nr. Is, v. Jena II., Sec, Lt. vom Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, unter Ent bindung von dem Kommando zur . bei dem Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, in das 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, — versetzt. Ar fers bäwilm ungen. Im aktiven Heere. Neues Pala is, 30. Oktober. 829 ., Zeug⸗Hauptm. vom Art. Depot in Danzig, mit n. und seiner bisherigen Uniform, Cavalier e. vom Art. Depot in i, mit Pension nebst Aussicht auf nstellung im Zivildienst, — der Übschied bewilligt.
Ernennungen,
.
Landheer und
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 19. Ok- tober. Zimmermann, Kupferstecher bei der Landesaufnahme, . ö Antrag am 1. Januar 1895 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
X25. Oktober. Dahl, Hilfstopograph, als etatsmäß. Topograph bei der Landesaufnahme angestellt.
XIII. (stũniglich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Im Sanitäts⸗Korps. 2. November. Dr. Krauß, Stabsarzt im Drag. Regt. Königin 5 Nr. 265, zum Bats. Arzt des 3. Bats. Gren. Regts. König Karl Nr. 123 ernannt. Pr. Haf⸗ ner, Unterarzt der Landw. J. Aufgebots vom Landw. Bezirk Rabeng⸗ bun Dr. Neßler, Unterarjt der Res. vom Landw. Bezirk Rott⸗ weil, Dr. Fan sel, Dr. Ggupp, Unterärzte der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, — zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert. Dr. Klein- mann Stabz und Bats. Arzt im Gren. Regt. König Karl Nr. 1236, als halbinvalide mit Pension zu den Sanitaͤtsoffizieren der Landw. 2. Aufgebots versetzt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
2. November. Langheinz, Unter-Roßarzt der Res. vom U
Landw. Bezirk Biberach, zum Roßarzt ernannt.
Aichtanitliches.
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. November.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Morgen 8 Uhr den Vortrag des Chefs des Ziviltabineis entgegen, begaben Sich bald nach 9 Uhr in die Hegend von Marquardt, um einer Offizier⸗Felddienstübung beizuwohnen und empfingen, in das Neue Palais zurückgekehrt, den Blschof von Fulda Dr. Komp.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ertheilten heute nach dem Empfang bei Seiner Majestä? dem Kaiser dem Bischof von Fulda Dr. Komp die erbetene Audienz.
Seine Majestät der Kaiser . mittels Aller⸗ höchster Kabinets-Ordre vom 23. Oktober d. J. neue „Be⸗ stimmungen über die Beschwerdeführung der Personen des Soldatenstandes der Marine vom Deckoffizier abwärts“ ge⸗ nehmigt und bestimmt, daß die „Vorschriften über den Dienst⸗ weg und die Behandlung von Beschwerden der Militärpersonen des Heers und der Marine, sowie der Zivilbeamten der Militär⸗ und Marineverwaltung vom 6. März 1873, soweit sie die erstgenannten Personen betreffen, außer Kraft treten. Die neuen Bestimmungen sind in der Nr. 21 des „Marine⸗ verordnungsblatts“ vom 5. November veröffentlicht.
In der „Neuen Preußischen eitung“ werden . eines gewissen Gottlob 6 Krause veröffentlicht, welcher behauptet, daß in der von Deutschland und England 1888 für neutral erklärten Zone ein englischer Agent Mr. Ferguson Verträge mit den Häuptlingen abgeschlossen habe, durch welche sich diese in englischen Schutz begeben haben.
BViese Nachricht ist unrichtig. Die Erklärung der Neu tralität verhinderte die ed inch nicht, sich in den Schutz einer dritten Macht zu stellen. Um diefe öglichkeit auszu⸗ schließen, ist die deuische und die englische Regierung vor länger als Jahresfrist übereingekommen, daß ein Agent in jene Gegenden gesandt werden sollte, der im Auftrage beider Regierungen von den 8 lingen das Versprechen erheben sollte, sich nicht in den chutz einer dritten Macht t stellen. Diesen Auftrag hat Mr. Fer⸗ guson, wie die englische Regierung amtlich erklärt hat, nun⸗ mehr ausgeführt. .
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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das die Festungen, für das Seewesen und für
Rechnunggwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für das Land⸗ * und die Festungen und für Nechnungswesen hiellen heute itzungen.
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Das Staats⸗Ministerium trat heute Na 3 Uhr unter dem Porsitz des Minister-Präsidenten 5 r n n, ,,, . platz 11, zu einer Sitzung zusammen. .