464 aus ihrem jetzigen Parochial⸗Verbande zugewiesen
E. bei dieser Gelegenheit zugleich die Sprengel von St. Matthäus und St. Lukas durch Hinzulegung von Theilen der Jwölf⸗Apoftel⸗ und bejw. der St. Matthäusgemeinde anderweit zu umgrenzen.
Zu A.
J. Für die neuerbaute Lutherkirche zu Berlin wird unter gleichzeitiger Errichtung zweier Pfarrstellen an derselben ein be =. e f gebildet und von dem Zwölf⸗Apostel ⸗Kirchensprengel abgegrenzt dur
a. im Osten: die westliche Grenzlinie der Dresdener Bahn vom Schnittpunkt der Mittellinie der Kreuzbergstraße bis zum Schnitt- punkt der hinteren Grenze der Gn en en, auf der Nordseite der Vorkstraße, diese Grenze und die Westgrenze des Bahnkörpers der Potsdamer Bahn, .
b. im Süden: die Parochial⸗ , Grenze mit Schöne⸗ berg an der Westgrenze der Dresdener Bahn bis zum Schnittpunkt der Mittellinie der , ,.
e. im Westen: die Mittellinie der Potsdamerstraße von der Parochial⸗- (Weichbild Grenze mit Schöneberg bis zum Schnitt⸗ punkt der Mittellinie der ö ;
d. im Norden: diese Mittellinie bis zur Westgrenze des Bahn⸗ körpers der Potsdamer Bahn. .
II. Alle innerhalb dieser Grenzen wohnenden Evangelischen . aus der Zwölf⸗Apostelgemeinde in die Luthergemeinde um- epfarrt.
III. Der Archidiakonus Kramm von n geht, sobald die Mittel zu seiner Besoldung in der neu zu bildenden Kirchenkasse nach dem Ermessen des unterzeichneten Konsistoriums vorhanden oder sonst sichergestellt sein werden, als Pfarrer in die Luthergemeinde über, und mit diesem Zeitpunkt geht seine Stelle bei Zwölf Äpostel ein.
IV. Die in der Parochie von Zwölf⸗Apostel bestehenden Ge⸗ bührenordnungen . sür die Luthergemeinde solange verbindlich, bis anderweite Gebührentaxen im kirchenordnungsmäßigen Wege zu stande gekommen sind.
N.. Der Luthergemeinde steht vom Tage ihrer Konstituierung ab auf . Jahre die Mitbenutzung der beiden Kirchhöfe von Zwölf⸗ Apostel zu. Dieselbe bezieht für diesen Zeitraum die Stol⸗ und Stellgebühren für Beerdigungen aus ihrer Mitte und die Einnahmen aus dem Verkauf von reservierten Stellen und Erbbegräbnissen, sofern diese von Angehörigen des neuen Kirchspiels erworben werden.
Zu B.
Die nachstehend bezeichneten Evangelischen werden aus ihren bis— herigen Kirchengemeinden ausgepfarrt und eingepfarrt;
J. in, die St. Matthäus-Kirchengemeinde die Evange— lischen desjenigen Theils der bisherigen Zwölf⸗A postelgemeinde, welcher begrenzt wird .
a. im Osten; durch die Westgrenze des Bahnkörpers der Pots—⸗ damer Bahn von dem Schnittpunkt der Mittellinie der Lützowstraße ab bis zum Kanal, .
b. im Norden: durch den Kanal bis zum Schnittpunkt der die hintere Grenze der Grundstücke an der Ostseite der Genthinerstraße bildenden Linie, J
e. im Westen: durch diese Linie bis zum Schnittpunkt der Mittellinie der Lützowstraßec, .
d. im Süden: von dieser Linie bis zum Schnittpunkt der West⸗ grenze des Bahnkörpers der Potsdamer Bahn;
II. in die St. Lukas⸗Kirchengemeinde die Epangelischen
1) desjenigen Theils von der an f i tel r re, welcher begrenzt wird
a. im Osten: von der Ostgrenze des Bahnkörpers der Pots— damer Bahn ;
b. im Süden: von der hinteren Grenze der Grundstücke auf der Nordseite der Jorkstraße bis zum Schnittpunkt der Westgrenze des Bahnkörpers der Potsdamer Bahn,
c. im Westen: von der Westgrenze des Bahnkörpers der Pots⸗ damer Bahn bis zum Kanal,) —
d. im Norden: von dem Kanal bis zum Schnittpunkt der Ost— grenze des Bahnkörpers der Potsdamer Bahn,
2) desjenigen Theils von der St. Matthäusgemeinde, welcher begrenzt wird ö .
a. im Osten; von der bisherigen Parochialgrenze zwischen St. Matthäus und St. Lukas, .
b. im Norden: von der Parochialgrenze zwischen St. Matthäus und Dreifaltigkeit von dem Punkt ab, in welchem die jetzigen Parochial⸗ fenen von St. Matthäus, St. Lukas und Dreifaltigkeit zusammen— toßen, bis zu dem Schnittpunkt der verlängerten Mittellinie der Polsdamerstraße und von der letzteren bis zum Schnittpunkt der hinteren Grenze der Grundstücke auf der Westseite der ur
c. im Westen; von dieser bis zum Schnittpunkt der bisherigen Parochialgrenze zwischen St, Matthäus und Zwölf⸗Afpostel,
d. im Süden: von dieser bis zu dem Punkt, in welchem die bis⸗ herigen Parochialgrenzen von St. Matthäus, St. Lukas und Zwölf⸗— i zusammenstoßen. .
Indem wir diesen Parochial.· Regulierungeplan zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir alle dabei betheiligten Gemeindeglieder auf, etwaige Einwendungen bis zum 28. November d. J., während der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Amtszimmer Nr. 19 unserer Geschäftsräume (Schützenstraße Nr. 26) bei dem Bureauvorsteher, Rechnungs-Rath Paucke oder dessen Stell⸗ vertreter unter geeignetem Ausweis über ihre e, , . bei, der Sache schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.
Berlin, den 12. November 1894.
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. (L. 8.) D. Schmidt.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staate⸗Anzeigers“ liegt eine Bekanntmachung ö, der Staatsschulden, betreffend die Niederlegung der im Etats jahre 1893ö94 durch die Tilgungsfonds ein— gelösten Staatsschuldendokumente, bei.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. November.
Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin waren, wie W. T. B.“ meldet, zur er gn r rte im hiesigen Königlichen Schloß mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich von Preußen vereinigt, Höchstwelcher agen 9 ihr aus Kiel hier age fen war. Kurz nach 1 Uhr setzte Höchstderselbe die Reise nach St. ee burg fort.
In der am Donnergtag, 15. d. M., unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats-Ministeriums, Staats- ekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen lenarsitzung des Bundesraths wurden die Entwürfe der ats der ,, der Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung und der Reichsdruckerei für 1895,96 86 t und der Entwurf eines Gesetzes wegen Aenderung des Zoll⸗ tarif, der Entwurf eines Gesetzes über die Fest⸗ stellung des Haushalts- Etats fuͤr die Schutzgebiete
auf das Etatsjahr 1895,96 sowie die Vorlage, betreffend die Invaliditäts⸗ und . farbiger Seeleute q en it
im Verkehr mit westafrikanischen en, zuständigen Aus⸗ schüssen ar, . on einer heilung über die Fertig⸗ stellung eines ,, . aus den Jahresberichten der Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten für 1893 wurde Kenntniß ge⸗ nommen. Endlich wurde über die Wiederbesetzung der er⸗ ledigten Stelle eines Mitgliedes der Disziplinarkammer in Meß Beschluß gefaßt.
Durch Allerhöchsten Erlaß vom 25. September d. J. ist auf den Bericht der Minister des Innern und der Finanzen von Seiner Majestät genehmigt worden, daß das Stimm⸗ ch der bei den Regierungen angestellten Kataster⸗ Inspektoren in den zur 6. en. des Kollegiums ge⸗ langenden Angelegenheiten na den für die Regie⸗ rungs⸗Assessoren maßgebenden Grundsätzen geregelt wird. Die Regierungs⸗Präsidenten haben laut vom 5. d. M. datierter Verfugung der ,. Minister herr das Weitere zu veranlassen, ebenso die Direktion für die Ver⸗ waltung der direkten Steuern in Berlin bezüglich des bei derselben angestellten Kataster⸗Inspektors.
In der von der Kaiserlichen Normal⸗Aichungs⸗Kommission
im Jahre 1893 herausgegebenen Tafel zur Vergleichung der Angaben des aichfähigen Getreideprobers mit den Angaben anderer ähnlicher Vorrichtungen sind die Vergleichs⸗ . auf Weizen, Roggen und Hafer beschränkt. Um vielfachen ünschen aus Fine rn ne zu genügen, hat die Kom— mission neuerdings eine Zusatztafel für Gerste heraus—⸗ gegeben, welche im Buchhandel zum Preise von 60 3, für
Behörden zum Preise von 45 3 zu haben ist.
Der General der Kavallerie von Rosenberg, à la suite des Husaren⸗Regiments von Zieten (Brandenburgisches Nr. 3), ist hierher zurückgekehrt.
Der General⸗Lieutenant Edler von der Planitz L, Kommandeur der Garde-Kavallerie⸗Division, hat Berlin mit Urlaub verlassen.
Der General-Lieutenant Freiherr von Funck, Kom⸗ mandeur der 14. Division, ist nach beendetem Urlaub von hier wieder abgereist.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sächsische Staats⸗Minister von Strenge ist nach Gotha abgereist.
Der hiesige chinesische Gesandte , hat Berlin verlassen, um sich im Auftrage seiner Regierung nach St. Petersburg zu begeben, woselbst er gleichfalls beglaubigt ist. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗ Sekretär King inthai als Geschäftsträger.
Der Regierungs⸗Rath Rohde zu Merseburg ist an die Königliche Regierung zu Potsdam versetzt worden.
Der neuernannke Regierungs⸗Assessor de Weerth ist der Königlichen Regierung zu Oppeln zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Nach einer an das Ober⸗Kommando der Marine gelangten telegraphischen Meldung ist S. M. Kreuzer „Seeadler“, Kommandant Korvetten⸗Krapitän von der Groeben, am 15. November in Sansibar angekommen.
Sach sen.
Ihre Majestäten der König und die Königin sind heute früh aus Baden-Baden wieder in der Villa Strehlen ein— getroffen.
Württemberg.
Ihre Majestäten der König und die Königin sowie Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Pau line haben sich vorgestern zu einem vierzehntägigen Aufenthalt nach Bebenhausen begeben. Vor der Abreise dorthin empfing Seine Majestät den österreichisch⸗ ungarischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Okolicsänyi von Okoliesna in Audienz, um dessen Abberufungsschreiben entgegenzunehmen.
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing, wie die „Th. C.“ berichtet, vorgestern den preußischen Gesandten von Derenthall, der sein . überreichte, in Audienz. Der Gesandte wurde darauf zur Hoftafel ge⸗
zogen, nachdem er vorher von Ihrer Königlichen Hoheit der
Großherzogin empfangen worden war.
Aus den an die Landessynode gelangten Vorlagen sind hervorzuheben: Der Bericht des Kirchenraths über den hend der Landeskirche; der Entwurf einer Kirchengemeinde⸗ Ordnung, ein Nachtrag zu dem Regulativ, betreffend die Aufbesserung der Besoldungen der evangelischen Geistlichen, sowie ein Gesetzentwurf, betreffend die Dienst⸗ vergehen der Geistlichen und ihre Versetzung in den Ruhe⸗ stand. Die wichtigste Vorlage ist der Entwurf einer Kirchen⸗ emeinde⸗Ordnung, der, wenn er auch keine neuen grund⸗ egenden Bestimmungen enthält, sondern die bewährten Ein⸗ richtungen nur ausbaut, doch Veraltetes in Wegfall bringt.
Großbritannien und Irland.
Die Königin ist vorgestern von Balmoral wieder in Windsor eingetroffen.
Frankreich.
Der Ministerrath beschäftigte sich dem „W. T. B.“ zufolge in seiner gestrigen Sitzung mit der Frage des gesetz= mäßigen Zinsfußes für Geld, uͤber welche die Kommission der Deputirtenkammer gegenwärtig beräth. Die Regierung be⸗ schloß die Herabsetzung des gesetzlichen Zinsfußes auf 3 Proz. für Geld im bürgerlichen Verkehr und auf 4 Proz. für Gel im Handelsverkehr.
In der Deputirtenkammer interpellierte gestern der Deputirte Lamendin die Regierung über die Arbeiter⸗ entlassungen, die infolge der jüngsten Strikes in den Kohlen⸗
ruben des Nordens erfolgt seien. Der Arbeits-Minister
arthau erklärte, die Negierung habe keine Mittel, offiziel bei den betreffenden Gesellschaften zu intervenieren. Die von dem Minister verlangte einfache Tagesordnung wurde mit 393 gegen 10 Stimmen angenommen. Im Sena te wurde die Erhöhung der Melassezölle mit 178 gegen 53 Stimmen angenommen.
Die Bureaux der Kammer wählten gestern die Kom— mission zur Prüfung der für den Fel dzug gegen Mada⸗ gaskar geforderten Kredite. Neun Mitglieder sind für, zwei een die . Für die Genehmigung der Kredite er—⸗ gaben sich bei der Wahl in den Buregur 208 Stimmen, dagegen 117 Stimmen, Der Minister⸗Präsident Du pu erklärte in der Abtheilung, der er angehört, es würde Selbsterniedrigung bedeuten, wenn man hier nicht handeln wolle. Das System der Entsendung kleiner Truppenkontingente müsse man aufgeben. Thaltkräftiges 6 sei erforderlich; es handele sich nicht darum, den . auszudehnen, sondern bestehende Rechte zu be—
aupten.
Rußland.
Zu den Beisetzungsfeierlichkeiten trafen, wie ‚W. T. B.“ meldet, gestern in 6 etersburg ein und wurden vom Kaiser, den Großfürsten und, den Würdenträgern auf dem Bahnhof empfangen: die Prinzessin Heinrich von Preußen, der Großherzog von Hessen, der hang von York, sowie der Prinz und die Prinzessin Albert von Sachsen⸗A Altenburg.
Bei dem Empfange der Mitglieder des Reichsraths ö e,. hielt der Kaiser Nikolaus folgende An⸗
rache:
ö. Durch den Willen des Allerhöchsten ist über uns alle ein schwerer Kummer hereingebrochen. Mein theurer Vater, Kaiser Alexander III., ist vorzeitig gestorben. Der entschlafene Monarch vermochte mir vor seinem Tode nicht seinen Willen wegen des Ausdrucks des Dankes an die Mitglieder des Reichsraths für ihre treuen Dienste zu übermitteln; allein, da ich weiß, wie mein unvergeßlicher Vater stets mit den Arbeiten des Reichsraths zu— frieden war, kann ich bestimmt das Recht übernehmen, Ihnen im Namen des Verewigten zu danken. Gatt helfe mir, das schwere Amt des Stgatsdienstes, welches mir vorzeitig auferlegt ward, zu tragen! Ich hoffe, meine Herren, auf Ihre volle Mitwirkung!“
Beim Empfange der General⸗Adjutanten, General⸗ Majore der Genn und Flügel⸗Adjutanten im Anh rem. ais sagte der Kaiser:
Ich danke Ihnen, meine Herren, namens meines heißgeliebten Vaters für den ihm geleisteten treuen und ehrlichen Dienst. Ich bitte Sie, die Gefühle der Ergebenheit und Liebe, welche Sie für ihn hegten, auf mich zu übertragen.“
Der Stadthauptmann von St. Petersburg macht bekannt, daß am 19. 8d. M., dem Tage der Beisetzung des Kaisers Alexander, an 42 Stellen der Stadt etwa 45 500 Arme gespeist werden.
Italien.
Der Kronprinz von Italien ist gestern über München und Berlin zu den Beisetzungsfeierlichkeiten nach St. Peter⸗ burg abgereist.
Epanien.
„W. T. B.“ berichtet aus Madrid von heute, das Ein— vernehmen zwischen den Konservativen und Liberalen in der Kammer sei abgebrochen. Die Konservativen er⸗ klärten, sie würden bis zum äußersten Opposition treiben. Die Lage sei gespannt. Heute würden im Senat und in der Kammer Interpellationen über die Weihung des protestantischen Bischofs gestellt werden.
Portugal.
Das Uebereinkommen zwischen England und Portugal über die Grenzregulierung von Mani ka— land ist, nach einer Mittheilung des „W. T. B.“ aus Lissabon, am 13. d. M. unterzeichnet worden.
Griechenland.
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer widmete der Präsident dem Kaiser Alexander von Ruß⸗ land einen ehrenden Nachruf. Die Sitzung wurde 3. Zeichen der Trauer aufgehoben. Die Deputirten werden zu den Trauer—⸗ feierlichkeiten einen Kranz senden.
NRumãänien.
Aus Anlaß der Feier der silbernen Hochzeit des
Königs und der Königin fand, wie „W. T. B.“ berichtet,
estern in Bukarest bei ghen Majestäten . Empfang lr Geschützsalven verkündeten in der Frühe den Beginn der Feierlichkeiten. Um 10 Uhr Vormittags wurde ein Tedeum abgehalten, dem der König und die Königin in großer Gala anwohnten. ö dem Caterham] folgte der Empfang des diplomatischen Korps, des Primas und des Klerus sowie der Vertreter der Behörden und öffentlichen Anstalten. Der König und die Königin wurden bei ihrem Erscheinen und ö. der ganzen Fahrt zur Kathedrale gleichwie auf der Rückfahrt von einer zahlreichen Menschenmenge begeistert begrüßt. Ihre Majestäten gaben wiederholt ihrer Befriedigung über die herzlichen Beweise der Anhänglichkeit seitens der Bevölkerung Ausbruck. Am Abend war die Stadt glänzend illuminiert. Der König und die Königin machten im offenen Wagen eine Rundfahrt durch die Stadt. Unzählige Glückwunsch⸗Telegramme sind aus dem In⸗ und Ausland eingegangen. ;
Vorgestern Abend waren bereits die Personen und Ab— ordnungen empfangen worden, die den Majestäten Glück— wünsche überbrachten. Die Vertreter des Deutschen Reichs, Desterreich⸗Ungarns, Italiens und Bulgariens übergaben ., ihrer Souveräne; der Herzog von Coburg⸗
otha sandte ein Glückwunschschreiben durch einen besonderen Abgesandten.
Serbien.
Vor seiner Abreise nach St. Petersburg versicherte gestern der ö Alexander den . Christ ic seines vollsten Vertrauens, um, wie der Köni aus⸗ drücklich betonte, den täglich auftretenden tendenziösen Krisen⸗ gerüchten und den absichtlich verbreiteten Anschauungen über einen nicht stabilen und provisorischen Charakter der ßen Regierung entgegenzutreten. Dem inanz⸗Minister sprach der König seine Zufriedenheit mit der Finanzpolitik aus.
Amerika.
Der Präsident Cleveland läßt, wie W. T. B.“ aus Washington meldet, die Gerüchte über angebliche Meinungsz=
von Port Arthur werde
ledenheiten zwischen ihm und dem Schatzsekretär Carlisle n n der neuen Bondsemission .
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Rio de Janeiro hat der Präsident Moraes heute sein Ämt an— etreten, In einem Manifest an die Natlon erkennt der Prä⸗ ent die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage an, belont, daß er auf die Unterstützung aller rechne, um diese Schwierig⸗ keilen zu überwinden, und garantiert die Achtung der Freiheit und eine strenge Kontrole der Finanzen.
Asien. Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureau“ aus Tientsin von gestern versicherten Nachrichten aus chinesi⸗ en Quellen, daß zwei Forts vpn Talienwan noch immer Widerstand leisteten und daß heftige Kämpfe statt⸗ gefunden hätten. Die Japaner hätten die Forts nach und nach eingeschlossen. Die Nachrichten fügten hinzu, in der Nähe von Port Arthur befänden sich keine Japaner, die Garnison energischen Widerstand leisten. erner meldeten die Nachrichten, Kin⸗-tshou sei von einem tachement der Armee des Generals Sung wieder⸗ enomm en, auch Mo⸗thiagn⸗ling, auf dem Wege nach eking, sei wieder erobert und die Japaner einige Meilen weit verfolgt worden. Aus Yokohama erfährt dasselbe Bureau, daß die Befestigungen von . Arthur nach der Landseite noch stärker als an der Seeküste hergestellt und daselbst wenigstens hundert Kanonen , ,. seien. Die Japaner erwarteten, daß der Angriff bei etwaigem Wider⸗ stande der Chinesen sehr blutig verlaufen werde. Die Nach⸗ richt von der nn f Port Arthurs durch die Japaner 6e Nr. 268 d. Bl.) bestätigt sich also nicht. — Aus hemulpo wird berichtet, die koreanische Regierung entwerfe eine Verfassung nach dem Wunsche Japans, die Anfang nächsten Jahres verkündet werden solle.
Wie das genannte Bureau weiter aus Tientsin erfährt, verlaute r l. daß der enn von Hanneken den Oberbefehl über die gesammteschinesische Seemacht einschließlich der Südflotte erhalten habe.
Afrika.
Der egyptische Kabinetsrath hat Negueb Pascha zum Unter⸗Staatssekretär des Innern, Maher Pascha zum Gou⸗ verneur von Kairo, Fikri Pascha zum Gouverneur von Alexandrien und Hassan Wachyf Pascha zum Gouverneur des Suezkanals ernannt. Der an Stelle Gorst's zu ernennende Unter⸗Staatssekretär der Finanzen wird wieder ein Eng⸗ länder sein.
Aus Tanger wird gemeldet, der Bela gerungszustand in Marakesch sei, nachdem der Stamm seine Unterwerfung erklärt habe, aufgehoben worden.
Außerordentliche Versammlung der III. Geueral⸗Synode.
In ihrer gestrigen letzten Sitzung nahm die General-Synode in zweiter Bergthung den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der erneuerten Agende für die evangelische Landeskirche der älteren Pro— vinzen, ohne weitere Diskussion en bioc an.
Nachdem sodann mehrere Ergänzungswahlen für einige vakante Stellen des General⸗Synodalvorstands und des General⸗Synodal⸗ raths vorgenommen worden waren, wurde zur Berathung Über die ., des Magdeburger Männerbundes und des Lic. Weber in
ünchen, Gladbach, betreffend Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit, übergegangen. Die Petitionskommission empfahl folgenden Beschluß, der nach kurzer Berathung zur einstimmigen Annahme gelangte: „Au Grund der von der Dritten ordentlichen Genergl-⸗Synode laut Beschlu vom 2. Dezember 1891 an den Cvangelischen Ober⸗Kirchenrath gerich⸗ teten Bitten bezüglich der öffentlichen Unsittlichkeit und angesichts der Thatsache, 9a der Gesetzentwurf über Abänderung betreffender Artikel des Strafgesetzbuchs vor dem Reichstage noch nicht zur Verhandlung gelangen konnte, spricht die General⸗Synode ihre zuver⸗ sichtliche Crwartung aus, daß die hohe Kirchenbehörde im Einvernehmen mit den staatlichen Organen und gestützt auf die mehr und mehr erstarkende, in freien Vereinen sich dar— thuende Sittlichkeitsbewegung nicht ablassen werde, auf diesem hoch= wichtigen und entscheidungsvollen Gebiet fortzuwirken, namentlich aber dafür einzutreten: 9. bei der erhofften Wiedervorlegung des Gesetz⸗ entwurfs vom 29. Februar 1892 aus dem § 180 der zweite Absatz beseitigt werde, welcher zur Beunruhigung vieler Taufende von Kennern und Freunden des Volkslebens die Lokalisterung der Prostitution zuläßt.“
Bei der darauf folgenden Berathung über den Bericht der Unterrichtskommission, betreffend den Äntrag des Ober⸗-Konsiftorial⸗ Raths Schott⸗ Barby wegen der Ortsschulinspektion, nahm der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths PD. Br. Barkhaufen das Wort, um die Ueberweisung des Antrags an den Evangelischen Ober ⸗Kirchenrath zur Erwägung zu empfehlen. Die Synode beschkoß demgemäß und hatte, da die Übrigen noch auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände abgesetzt wurden, damit ihre Geschäfte beendigt.
Nachdem r. ident Barkhausen die auf den 5 der
; ezügliche Königliche Kabinetsordre überreicht hatte, gab der Vorsi ende Graf Zieten⸗Schwerin eine 1 ft über die Geschäfts—⸗ thätigkeit der General⸗Synode. Hieran schlossen sich Dankesworte des . Barkhausen an die Synode, des Rentners Andrae⸗Roman ür den Vorsitzenden und des Letzteren an die Mitglieder. Mit einem dreifachen och des Vorsitzenden auf Ihre Majestäten den Kaiser und die Kaiserin fowie Gefang und Gebet wurde die außerordentliche Versammlung der III. General- Synode geschlossen.
Nr. 45 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge— sundheitsamtgs“ vom? November at folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Hang der Volktztrankheiten (Cholera u. . w.). — Sterbefälle im September. eitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc.
Oe Sanit⸗
Diphtherie · Se Untersu
i bun 1893. —
ger
nl P *
. stand in Bremen, 1897/93.
EUlsaß · Solhtingen, 1352633. Gesetzgeb
denaturierter Branntwein zur Arzneibereitung. — (Sachsen.) Privat Itrenanftalten. Italien] Armnei. und . ion , — Schw gn Kanton Zürich) Desinfektionsapparate. = (Frankreich. Ein. uhr von Lumpen und Hadern.) 2 Wein. — Gang der Thierseuchen in Italien. — Zeitweilige Maßregeln egen Thierseuchen. Deutsches Reich, Bayern, Bremen, Sefferreich, Schweden) Recht⸗ vrechung. (Landgericht Hamburg; Gültigkeit unb Tragweite des §z 33 der Hamburger Medizinalordnung (Anzeige von Vergiftungen). Kongresse. XXII. Deutscher Aerztetag. — 1X. internationaler Kongreß für Hygiene und n, ,, — Vermischtes. ( Sachsen.) Sterblichkeit, 1893. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 009 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandz. — Erkrankungen in Krankenhäufern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. — Witterung. — Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, September.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Wird ein Wech el gecept von einer Person , n, welche mit dem Bezogenen nicht identisch ist, aber denselben Namen führt, indem sie unter ihrem . Namen acceptiert, so ist diese Person nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 2. Juli 1894, wegen Urkun denfälfch ung zu bestrafen, wenn sie bei der Ausstellung des Accepts diesem den Ech un geben wollte, als sei es von dem wirklich Bezogenen ausgestellt worden. — Einen auf den Kaufmann C. A. Schulze in A. gezogenen Wechsel acceptierte der Agent C. A. Schulze in R. indem er auf dem Wechfel feinen Namen . C. A. Schulze quer schrieb. Hierauf gab der Agent C. A. Schule in B. den Wechsel an ein Bankhaus hin, welches annahm, daß der Wechsel von dem Bezogenen C. A. Schulze in A. acceptiert wäre, was der gleich⸗ ungmige Agent wissen mußte. Dieser wurde fodann wegen Wechsel⸗ fälschung . und verurtheilt. Die von ihm eingelegte Revision wurde vom eichsgericht verworfen, indem es begründend ausführte: . Einerseits weist das erste Urtheil, indem es feststellt, daß der Angeklagte den Wechsel begeben hat, der auf C. A. Schulze in A. gezogen war und auf den er das Accept C. A. Schulze gesetzt hatte, darauf hin, daß die Acceptunterschrift der Benennung des Be— zogenen nachgefolgt ist, womit auch die Erklärung des An- geklagten in der Hauptverhandlung: „Ich habe den Wechsel C. A. Schulze in A. geschrieben, der Wechfel sollte in A. zahlbar sein“ übereinstimmt. Andererseits hat das erste Urtheil festgestellt, daß der Angeklagte „bei Ausstellung des Accepts nicht zweifeln konnte, daß das Bankhaus, welchem er den Wechsel hingab, diesen als von dem Schulze in A. thatsächlich acceptiert betrachten würde.“ Ging aber der Angeklagte bei der Niederschreibung seines Namens von dieser Voraussetzung aus, so gah er, gleichviel ob diese Annahme noch durch den weiteren Inhalt des Wechsels gesichert wurde oder nicht, seinem Accept bewußt und gewollt den Schein, als sei es von einer anderen e e srsefteht als von der, die es wirklich geschrieben hatte.“
— Eine ehrverletzende Aeuß erung, welche nach dem Aus— spruch des Aeußernden nur für den Fall der Richtigkeit einer anderweitig behaupteten Thatsache gelten soll (sogenannte bedingte Beleidigung), ist, nach einem Urtheil des Reichsgerlchts, IV. Straf— senats, vom 6. Juli 1894, als Beleidigung zu bestrafen. — In einer Versammlung von Bürgern eines Ortes wurde von einem Redner eine abfällige Kritik des Verhaltens des Bürgermeisters ge⸗ äußert. — Hierauf erhob ih N. und sprach: Wenn diese Ausfüh⸗ rungen und die in der Stadt umherschwirrenden Gerüchte auf Wahr⸗ heit beruhten, so wäre der Bürgermeister nicht werth, an der Spitze der Stadtverwaltung zu bleiben, er gehörte in Nummer Sicher.“ N. wurde wegen Beleidigung des Bürgermeisters angeklagt. Die Strafkammer sprach ihn aber frei. uf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es begründend aus— führte: „Zum Thatbestand der Beleidigung genügte schon, wenn der Angeklagte auch nur die Voraussetzung 2 oder durchblicken ließ, daß der ö sih des ihm von anderen vorgeworfenen Verhaltens schuldig gemacht haben könne. Denn darin konnte in Verbindung mit der Bemerkung, daß unter dieser Voraussetzung der Bürgermeister sein Amt nicht ferner bekleiden dürfe und in Haft zu nehmen sei, eine die Ehre desselben kränkende Verdächtigung gefunden werden. Von diesem Gesichtspunkt aus hat die Strafkammer die Aeußerung des Angeklagten nicht geprüft und dadurch der Annahme Raum gegeben, daß sie eine bedingte Beleidigung überhaupt nicht statuieren wolle, was rechtsirrthümlich sein würde.“ (203494)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Nach § 7 des Gesetzes vom 14. August 1876, betreffend die Ver⸗ waltung der den Gemeinden und öffentlichen Anstalten gehörigen Holzungen in den Provinzen Preußen,. Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, sind die Eigenthümer i Volzungen verpflichtet. für den 646 und die Bewirthschaftung derselben durch genügend befähigte Personen ausreichende Fürsorge zu treffen, und nach 5 10 desselben Gesetzes ist der Regierungs⸗Präsfident befugt, wenn der Waldeigenthümer einer ihm nach 55 2— ] diefes Gesetzes obliegenden Verpflichtung troßz geschehener Aufforderung nicht nachkommt, die zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Handlungen durch einen Dritten ausführen zu lassen, den Betrag der Kosten vor— läufig zu bestimmen und im Wege der Exekution von dem Ver⸗ , . einzuziehen. — In Bezug auf diese Bestimmungen hat das
, nnn mn J. Senat, durch Urtheil vom 16. Juli 1894 ausgesprochen:
1) Hinsichtlich der Qualifikation eines Gemeindeforst⸗ verwalters kann der Regierungs-Präsident mit Rücksicht auf den Umfang der Waldungen und der mit ihrer Verwaltung verbundenen 6 den Nachweis eines gewissen Grades theoretischer Aus⸗ bildung für den Gemeindeforstverwalter verlangen und, falls die Gemeinde dies verweigert, einen mit der Gemeindeforstverwaltung zu beauftragenden Kommissar bestellen. Dagegen ist der Regierungs⸗
räsident zur Festsetzung der Dien stbezüge des qualifizierten orstverwalters nicht erg, insbesondere ist er nicht befugt, die emeinde, die eine genügend befähigte und ausreichende Persönlichkeit ür geringere Aufwendungen gewinnen zu können vermeint, von vorn⸗ erein zur Gewährung höherer Dienstbezüge anzuhalten. .
2) HBinsichtlich der vom Regierungs⸗Präsidenten bestimmten Emolumente des von ihm mit der Forstverwaltung beauftragten . ist das Verwaltungsstreitverfahren un ulässig. is die städtischen G..schen Waldungen (im Regierungsbezirk Stettin), welche 3815 ha umfassen, ist neben fünf Stadtförstern und zwei Forstaufsehern ein städtischer Forstverwalter, ein gelernter Jäger der Klasse A 1, angestellt gewesen. Nach seinem Tode beabsichtigte der Magistrat wiederum einen , der das
örsterexamen gemacht, gegen ein Gehalt von 2100 46, allmählich teigend bis 2700 M, und 0 eine Dienstaufwandentschädigung von 200 M anzustellen. Mittels Verfügung setzte jedoch der Regierungs⸗ Präsident zu Stettin das Gehalt des anzustellenden Forst⸗ verwalters auf 2400 M½, steigend bis 3600 M, und 2220 M Neben. Emolumente fest und er bestimmte ferner, daß bei der Stellen⸗ ausschreibung als Qualifikationsnachweis ein eu über das abgelegte Oberförster⸗Examen und der Nachweis mindestens fünf⸗ . praktischer Beschäftignng im Forstdienfte erfordert werde.
Für den Fall, daß eine solche Ausschreibung nicht binnen drei Wochen
erfolgen sollte, wurde angedroht, daß die Stelle 3 Vergütung von 24090 ½ einschließlich e, Nebeneinnahmen kommissarisch werde ver⸗ waltet werden. Diese Verfügung wurde auf die Beschwerde der Stadt.
einde G. vom Qber⸗Präsidenten im wesentlichen aufrecht erhalten. fi 1. Klage der Stadfgemeinde erkannte das Ober⸗Verwaltungs⸗
. . ö . 8 ng egierungt⸗ 32 85 9 fei.
, ö ie oben formulierten Rechtssätze aussprach und begründete. 956. .
Statiftik und Volkswirthschaft.
. K, über seeische Auswanderung über deuts äfen. Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam stellte nach den Ermittelungen des Kaiserlichen Statist chen . 8 k 1894 und im gleichen Zeitraum des Vorjahrez folgender⸗ n: Es wurden befördert im Oktober über
1893 3022 1831
646 deutsche Häfen zusammen NI 5 499
Antwerpen 759 Rotterdam 157 Amsterdam 1
Ueberhaupt .. TJ IJ Aus deutschen . wurden im Oktober d. J. neben den vorgenannten 3393 deutschen Auswanderern noch 4647 Angehörige
fremder Staaten befördert. Davon gi ö . Hamburg 2007. f n gingen über Bremen 26540,
Zur Arbeiterbewegung.
Die Zwistigkeit zwischen den Führern der süddeutschen, besonders bayerischen Sozialdemokraten . 6 liner Parteileitung, die schon auf dem letzten Parteitag in Frankfurt a. M heftig zum Ausdruck, aber nicht zum Abschluß kam, spinnt sich in den Parteiversammlungen weiter fort. In einer sozialdemokratischen Versammlung, die . in Berlin für den zweiten Reichstagswahlkreis stattfand, legte der sozialdemokratische Reichstags⸗Abgeordnete Bebel im An⸗ schluß an einen Vortrag eine Entschließung vor, die mit einer vom sozialdemokratischen Reichstags⸗Abgeordneten Auer be⸗ antragten Aenderung einstimmig angenommen wurde und im wesentlichen nach der Berliner „Volks⸗Ztg.“ folgendermaßen
lautet: ich nicht ent⸗ 6
lassungen der. Münch. kularismus Vorschub gelei der Einheit der
vorstand wird au
*
rage einfach e gebe dem Druck der Berliner olle treff nach, gegen ormundschaftsgelüste“ die Bayern protestierten. Die
* she ö 8
orschläge der ienen noch zweimal es Betriebs bis zum
Kunft und Wissenschaft.
Im, Berein für deutsches Kunstgewerbe wurde am Mittwoch Abend bekannt gegeben, daß der verstorbene Rentner und 3 Rudolf Springer dem Verein ein Legat von 10 000 46 ver⸗ macht habe; das Vermächtniß bedeute für die Bestrebungen des Ver⸗ eins eine hocherfreuliche Anerkennung und Ermunterung. Professor E. Doepler d. J. hielt einen Vortrag über Heraldik und 36. Verwendung im , . Redner ging von der gegenwärtig im Lichthof des Königlichen Kun stgewerbe⸗Museums von dem Verein Herold“ veranstalteten Heraldischen Ausstellung aus und führte nach Erläuterun einiger Hauptregeln die wesentlichen Wappenbestandtheile vor, dur
eichnungen an der Tafel die wichtigsten Punkte charakterifierend.
odann folgten genauere Mittheilungen über die jetzt übliche Dar- stellung der Insignien des i n, Reichs und des Königlich — 2 Wappens. Redner schloß mit dem Wunsche, die Herolds⸗
nst möge den Kunstgewerbetreibenden derart in Fleisch und Blut übergehen, daß ihre Darstellungen, statt schematische Trockenheit zu zeigen, durch fein empfundene naturalistische Durchbildung der Details ef ben Be chauer lebenswarm anmuthend wirken und so als neue Schöpfungen von künstlerischer Bedeutung unserer Periode zur Ehre gereichen könnten. — Ausgestellt war eine e reichhaltige ,, von Zeichnun ö. des 6. Straßburger Künstlers Josef Sattler, welche kürzlich Seiner
seiner Todesbilder, den wuchtigen Bildern gus dem Bauern
den reizvollen Rx libris“ ist eine unerschöpfliche Fülle von Erfindung
in markiger Form wiedergegeben. ie Ausstellung, die durch die
Verlagshandlung J. A. Stargardt vereinigt worden ist, wird
von heute ab im oberen Vestibül des . ewerbe⸗ usstellung öffentl
nun maler August 3
a iff⸗ i . pete . nm ö,, issenschaften in nchen nahmen dem W. T. B.“ Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Therese, der eite rn
Dr. von Müller, der Regierungs-⸗Präsident Hr. von Jiegler u
Majestät dem Kaiser vorgelegen haben. In den tiefsinnigen n, ö eg,
hi / . mmm mmm