1894 / 272 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Nov 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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JBVefannfmacifum.

Dit Ausgabe neuer (oupanshogen zu unseren 47m igen Pfandhritfen mit Zinsterminen Qannar / Auli hetresfend.

Am J. Januar 1895 laufen die Coupons unserer 406sigen Pfandbriefe mit den Zins— terminen Januar / Juli ab.

Die Abgabe der für einen weiteren Zeitraum von 10 Jahren gefertigten Coupons- bogen erfolgt von heute ab gegen Einlieferung der Talons:

in unserem Bankgehände dahier, Residemstraße Ar. 27, Zimmer Nr. 19;

ferner bei der kgl. Hauptbank in Nürnberg und den kgl. Filialbanken in Amberg, Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Ludwigshafen, Passau, Regensburg, Schweinturt, Straubing und Würzburg;

bei den Filialen der Bayer. Notenbank in Augsburg, Kempten, Ludwigshafen, Nürnberg, Regensburg und Würzburg, sowie bei der Agentur der Bayer. Noten- bank in Lindau;

bei den Bankhäusern:

M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M,

Dœrtenbach & Cis. in Stuttgart,

A. Böhm in Landshut,

Dresdner Bank in Dresden;

bei der Direktion der Diskontogesellschaft in Berlin,

bei der Leipziger Bank in Leipzig

und bei der Subdirektion der Versicherungsanstalten der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank in Berlin; und zwar bei jeder Stelle in den bei derselben üblichen Geschäftsstunden.

Die Talons sind mit doppelt gefertigtem, arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisse, zu welchem Formulare bei vorgenannten Ausgabestellen aufliegen, einzureichen.

Dem Präsentanten wird das Duplikat des Nummern verzeichnisses als Haftschein ausgehändigt, gegen dessen Rückgabe die Couponsbogen in Empfang genommen werden können.

Von auswärts einlaufende Talonssendungen werden von den Ausgabestellen nur frankirt übernommen. Die Zusendung der Couponsbogen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

In Hinblick auf die nun fortlaufend folgenden Couponsbogen⸗Emissionen wird bemerkt, daß weitere Ausschreibungen für die jeweiligen Emissionen nicht mehr erfolgen und daß jeweils 6 Wochen vor Fälligkeit des letztvorhandenen Coupons der neue Couponsbogen zur Erhebung bei der Bank bereit liegt.

München, im November 1894.

Die Bank⸗Direkti on

(Abtheilung für Hypothekem.

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w 222.

den Rothen Adler⸗Orden vierter Kla

Dr. Wild'sche Buchdruckerei (Gebr. Parcus) in München.

Deutsch er Reichs Anzeiger

und

Aer Kezugapreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 3.

Insertionzprein far den Raum riner Aruchzeilt 30 53.

Koͤniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Alle Nost Anstalten nehmen Gestellung an;

; . .

für Berlin anßer den Nost-Anstalten auch die Eypedition

Ginzelne Aummern kosten 25 X.

Berlin, Sonnabend, d

Inserate nimmt an: die stnigliche Expedition

des Neutschen Reichs Anzeigers und Königlich Nreußischen Staata Anzeiger Berlin ., Wilhelmstraße Nr. 32.

en 17. November, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Infanterie von Blomberg, kom— mandierendem General, des II. Armee⸗Korps. den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, 64 Obersten von Hugo, Kommandeur des Grenadier⸗ Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommersches) Nr. 2, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Hauptmann von er, en, r 1 demselben Regiment e, sowie

dem Stabshoboisten Offeney in demselben Regiment das

Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Bürgermeister von Stettin, Geheimen Regierungs⸗

Rath 6 ö den Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

d dem Magistrats⸗Mitgliede und Vorsitzenden des Stettiner Kriegerbundes, Major a. D. Ga ede, dem Stadt⸗Baurath Meyer u Genn nn dem Polizei⸗Präsidenten Thon ebendaselbst und ö. Landes⸗Direktor der Provinz Pommern, Rittergutsbesitzer ö. auf Tonnin im Kreise Usedom⸗Wollin den 3

dler⸗Orden vierter Klasse,

dem Vorsitzenden des k der Provinz Pommern, Landes⸗Direktor a. D. und Rittergutsbesitzer Dr. i mn von der Goltz auf Kreitzig im Kreise Schivel⸗ bein den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, sowie ;

dem Bürgermeister Giesebrecht zu Stettin den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich serbischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an Allerhöchstihrem Hofe Boghitchevitch den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Legations⸗Sekretär bei der Gesandtschaft in r gt von Schloezer und dem Zweiten Sekretär bei der Botschaft in Wien Prinzen von Lichnowsky den Charakter als Legations⸗Rath zu verleihen.

Dem zum Konsul des Freistaats Haiti in Stettin er⸗ nannten Kaufmann Emil Wellnitz ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden. ͤ

Bekanntmachung.

Bei dem in Klausthal bestehenden Schieds gericht der Sektion II der Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft und bei dem ebendaselbst gemäß 8 43 des Statuts der Norddeutschen Knapp⸗ schaftg-⸗Pensionskasse zu Halle a. S. vom 6. Januar 1851 für die aus dem Bezirk der Sektion III der Knappschafts⸗ BVerufsgenossenschaft erwachsenden Streitigkeiten bei Durch‚ führung der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung errichteten Schiedsgericht ist an Stelle des in den Ruhestand getretenen e ger Geheimen Bergraths Siemens der Königliche Aber⸗-Bergrath Banniza zu Klausthal zum stellvertretenden r, ernannt worden.

erlin, den 13. November 1894. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem im Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten

fee hien Königlichen Land- Bauinspektor Ernst Hermann Ditmar den Charakter als Baurath zu verleihen.

Bekanntmachung.

Im Anschluß an die Bekanntmachung des Königlichen Stach n nen f hh hm vom 1. Dezember 1891 Nr, 29 . Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatg⸗Anzeigers

vom . 14. Dezember 1891 —, durch welche die Reifezeugnisse der . en Ober-Realschulen als Erweise einer hin⸗ reichenden Schulbildung

. i für das Studium der Mathematik und der Natur— wissenschaften auf der Universität und für die Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen,

2 für die ulesen hh den Stagtsprüfungen im Hoch— bau⸗, Bauingenieur⸗ und Maschinenbaufach,

Z) für das Studium auf den Forst⸗Akademien und für die Zulassung zu den Prüfungen für den Königlichen Forst⸗ verwaltungsdienst.

für das Studium des Bergfachs und für die Zulassung zu, den Prüfungen, durch . die Befähigung zu den technischen Aemtern bei den Bergbehörden des Staats dar— zulegen ist, anerkannt sind, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß auf Grund einer mit dem gais lichen Herrn Statthalter in Elsaß-Lothringen getroffenen Vereinbarung fortan auch die mit dem Reifezeugniß der Ober— Realschulen in den Reichslanden Elsaß-Lothringen verfehenen Abiturienten zu den voraufgeführten Staatsprüfungen in Preußen und umgekehrt die mit dem Reifezeugniß einer preußischen Qber⸗Realschule versehenen Abiturienten zu den . Prüfungen in Elsaß⸗-Lothringen zugelassen werden

ollen. , Berlin, den 30. Oktober 1894.

Der Minister Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und für Handel und Gewerbe. edizinal⸗Angelegenheiten. In Vertretung: Bosse. Lohmann.

Der Minister Der Minister für Landwirth eh Domänen der öffentlichen Arbeiten. und Forsten. Im Auftrage: Im Auftrage: Schultz. Donner.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Kreis⸗-Bauinspektor Lauth in Meseritz ist in gleicher Amtseigenschaft nach Siegburg versetzt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

7 Vermeidung von Zweifeln darüber, in wie weit die

auf das Besoldungs⸗Dienstalter, sondern auch auf das Beförderungs⸗Dienstalter von Einfluß sei, mache ich zur Beachtung auch für den Geschäftsbereich der Domänen- und orstverwaltung unter Bezugnahme auf den Runderlaß vom 26. Januar 1892 III 17487*) darauf aufmerksam, daß bei den aus den Militärgnwärtern hervorgegangenen mittleren Beamten sowohl die Anrechnung der diaͤtarischen Dienstzeit, als auch die Anrechnung früherer Militärdienstzeit auf Grund der unterm 14. Dezember 1891 Allerhöchst genehmigten Bestimmungen lediglich auf die —ᷣ des 3 Dienstalters Lu fee hat. Dagegen ist das Dienstalter der in Frage stehenden Beamten, welches die Reihenfolge in allen übrigen Beziehungen, namentlich für 23 a Auf⸗ rücken ꝛc. (also abgesehen vom Diensteinkommen) bestimmt, wie früher allein nach dem Tage der Anstellung bezw. Be⸗ förderung festzusetzen. J Was die höheren Beamten und die mittleren Beamten, welche aus den Zivilanwärtern derer e en, betrifft, so hat die Anrechnung der Militärdienstzeit auf Grund der Nr. 1 und 2 der Allerhöchst genehmigten , vom 14. De⸗ ember 1891 nur auf die Festsetzung desjenigen Dienstalters influß, welches für die erste etatsmäßige Anstellung maß⸗ ebend ist. Die Anrechnung diätarischer . kommt auch 6 diesen Beamten nur für die Feststellung des Besoldungs⸗ Dienstalters in Jag. Berlin, den 9. November 1894. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forslen. Im Auftrage: Donner. An sämmtliche Königlichen Regierungen mit Ausschluß von Sigmaringen.

) Zusatz für Aurich: welcher in Abschrift beiliegt.“

Bekanntmachung.

Für die 6 Heeres⸗Ersatz⸗Aushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1875 bis zum 31. Dezember 1875 geboren sind und sich hierselbst aufhalten, in . gebracht, daß

dieselben zur Vermeidung von Nachtheilen sich, soweit noch nicht geschehen, mit Geburtsscheinen oder sonsligen Beweis⸗ 3 9 die Zeit und den Ort ihrer Geburt nunmehr zu versehen haben. . .

ö Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern beziehungs⸗

weise aus den Geburtsregistern der Standegämter ꝛc, su er⸗ theilenden Bescheinigungen werden kostenfrei ausgefertigt.

Anrechnung von Militär⸗ oder Diätarien⸗Dienstzeit nicht nur

oldungs⸗

Der Zeitpunkt für die Anmeldung zur Rekrutierungs⸗ Stammrolle wird in der ersten Hälfte des Monats Januar k. J. bekannt gemacht werden.

Berlin, den 14. November 1894.

Die Königlichen Ersatz⸗Kommissionen der Aushebungs-⸗Bezirke Berlin.

Bekanntmachung.

Am 23. April 1895 findet die Aufnahme⸗Prü fung in das Königliche Seminar für Lehrerinnen und Erzieherinnen in Posen statt. ;

Wegen der näheren Bedingungen haben sich die betreffen⸗ den Aspirantinnen an den Königlichen Seminar⸗Direktor, Schulrath Baldamus in Posen zu wenden.

Posen, den 10. November 1894.

Königliches Provinzial-Schul⸗Kollegium. Himly.

Abger eist:

Seine Excellenz der kommandierende Admiral, Admiral Freiherr von der Goltz, nach St. Petersburg;

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirths het Domänen und Forsten Freiherr von Hamm er⸗ ste in, nach Hannover.

1894.

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Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. No vember.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen im Neuen Palais heute Morgen von 9 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Generalstabs, Generals der Kavallerie Grafen

tretenden Obersten von Lippe entgegen, empfingen sodann den Staats⸗-Minister Dr. von Schelling und ,. . Vortrage den Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretaͤr des Innern Dr. von Boetticher.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrath s für Eisen⸗ heute eine Sitzung.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deu tsche Reich setzte in den Sitzungen vom 12. bis 14. No⸗ vember zunächst die Berathung der Vorschriften über den Testamentsvollstrecker (35 1889 bis 1910) fort.

Testamentsvollstrecker durch das Gesetz beigelegten Befugnisse beschränken kann. Mit Rücksicht darauf, daß von mehreren Seiten beantragt war, die zu den S5 1899, 1909, 1902 gefaßten Beschüsse über die Rechte des Testaments⸗ vollstreckers ih verschiedenen Richtungen hin n. einigte man sich dahin, die Berathung des 81 .

auszusetzen. Die 2e Testamentsvollst

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von Schlieffen sowie des ben Chef des Miltärkabinets ver

bahnen, Post und Telegraphen und für Nechnungswesen hielten

Der § 1906 a aus, daß der k die dem

seines Zusammenhangs mit den gestellten Anträgen darlf

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