1894 / 275 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Nov 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Deunutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Köoͤniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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Ber Gemgsprris hrtrügt vierteljährlich 4 M 50 3. . ; D. Ansertionaprtins fir den Naum einer Bruchzeile 309. Alle Nost-Anstalten nehmen Bestellung an; 3. i. nserate nimmt an: die gäuigliche Expeditian

für Berlin außer den Rost-Anstalten auch die Ezprdition 267 *., des Nentschen Reichz · Anzeigers

und Königlich Rreußischen Staatz- Anzeiger

8w., Wilhelmstraße Nr. 3. , , / Sinzelne ummern kosten 25 8. 6. 1. Berlin 8 g., Wilhelmstraße Nr. 32. *.

Berlin, Donnerstag, den 22. November, Abends.

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M 275. 1894.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Rittmeister Eben im Husaren⸗Regiment Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hessisches) Nr. 14 und dem Kataster⸗Kontroleur a. D., Steuer⸗Inspektor Lotz zu . den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, em Geheimen Regierungs⸗Rath a. D. von Gellhorn u Jakobsdorf im Kreise Schweidnitz, dem außerordentlichen rofessor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin und Ersten Kustos des Botanischen Museums daselbst Dr. Garcke und dem Superintendenten a. D. Usener zu Oberkleen im Kreise Wetzlar den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse, dem Geheimen Rechnungs⸗Reyisor bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Rechnungs-Rath Bährendt und dem evangelischen Schulrektor Jesnitzer zu Zanow im Kreise Schlawe den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Ehlers zu Osterrönfeld im Kreise Rendsburg, Gabriel zu Klein⸗Rekeitschen im Kreise Insterburg, Grunau zu Pillkallen, bisher zu Bruszen im Kreise Pillkallen, Hein rich zu Lähn im Kreise Löwenberg, Pertzborn zu Leubsdorf im Kreise Neuwied, Piatkows ki *. Obra im Kreise Bomst, bisher zu Jazyniec, desselben eises Saare zu Medow im Kreise Anklam und Szielas ko zu Lakellen im Kreise Oletzko den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Küster Barthol an der St. Marien⸗Kirche zu Strasburg U⸗M. das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, dem Gräflich von Frankenberg'schen Revierförster und Wildmeister Ja itner 81 Jägerhaus im Kreise Falkenberg Q-⸗S, dem Kriminal⸗Schutzmann Zachau zu Berlin, dem Schutznann Rühlem ann ebendaselbst, dem pensionierten Polizeiboͤten Kirch zu Frankfurt a. M., dera Kreisboten eldmann zu Verden, dem Kanalwärter a. D. Ebeling zu stercelle im Landkreise Celle, bisher zu Bennebostel, des⸗ selben Kreises, und dem Zimmergesellen Friepn ch Klau zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie ͤ dem ehemaligen Gefreiten des 6. Pommerschen Infanterie⸗ Regiments Nr. 49 Paul Steinken zu Posen und dem . Nikolaus Adam zu Saargemünd die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: der Ritter⸗Insignien erster Klasse des ä , anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem Herzoglich anhaltischen Kommerzien⸗Rath, Ritterguts⸗ besitzer Pa lm zu Lussowo im Kreise 3 West; der Ritter-⸗Insignien zweiter Klasse desselben Ordens: dem Fürstlich schwarzburgischen Stallmeister, Lieutenant der Landwehr⸗Kavallerie a. D. Schönbeck zu Sonders⸗

hausen und dem Buchhändler Tamm zu Dresden;

des Fürstlich n n , Ehre nkreuzes vierter Klasse: dem Fürstlich schwarzburgischen Stallmeister, Lieutenant der Landwehr⸗Kavallerie a. D. Schönbeck zu Sonders⸗ hausen; des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus-Ordens: dem Polizei⸗Rath Bornheim zu Bonn; der Fürstlich reußischen jüngerer Linie silbernen ki n nin errn dem Haushofmeister Lierm ann zu Baschkow im Kreise Krotoschin; ferner: des Kaiserlich-Königlich österreichischen goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone: dem Honorar⸗Kanzler des Kaiserlich und Königlich öster⸗ reichischungarischen Vize⸗Konsulats in Rotterdam Dobbel⸗ mann und dem Bergverwalter Setz zu Deutsch⸗Feistritz (Steiermark);

des Großherrlich türkischen Osmanis⸗Ordens vierter Klasse:

dem Prokuristen Eberhard Pfeiffer zu Berlin;

des Großoffizierkreuzes des Königlich italienischen 6 . und Lazarus⸗Ordens:

dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Friedrich Alfred Krupp zu Essen;

des . des Ordens der Königlich

italienischen Krone:

dem Kaufmann und Königlich italienischen Konsul Leh⸗ ment zu Kiel;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedischen Wasa⸗Ordens: dem Musik⸗Direktor der Kurkapelle zu Bad Ems Julius Laube zu Ems;

des Königlich nie derländischen Ordenskreuzes der Kapitel-Ritter des j Ordens Balley Utrecht: dem Landrath, Geheimen Regierungs⸗Rath von Alvens— leben zu Neuhaldensleben; der Königlich rumänischen goldenen Verdienst— Medaille: dem Füistlich Wied'schen Kutscher Schanz und dem Fürstlich Wied'schen Portier Stünings, ; ö ö. , . zorf d Schluß Auf em Fürstli ied'schen Förster un oß⸗Auffeher Anhäus et zu Monrepos bei Neuwied; des Kommandeurkreuzes des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichen krone: dem Banquier, Kommerzien⸗Rath Heinrich Stein zu Köln; des Ritterkreuzes des Päpstlichen St. Gregor ius— Ordens:

dem Ober⸗Bürgermeister Dr. Brüning zu Beuthen O. Schl.

Deutsches Reich.

Den nachbenannten Krankenkassen: I) Kranken⸗ und Sterbekasse zu Kaputh (E. 69 2) Kranken⸗ und Sterbekasse zu Baumbach (. H.), 3) Kranken⸗ und Sterbe⸗Auflage in Hilgen, 4 er 3. Zimmerleute⸗Krankenkasse in Schwarzen⸗ ek (G. H.), 5) Maurer ⸗Kranken⸗Unterstützungskasse für Gaarden, Kiel, Ellerbek und Neumühlen (C. H.) zu Gaarden, 6) Kranken⸗ und Sterbekasse des Brühler Bürgervereins (C. H.) zu Brühl, 7) Kranken⸗Unterstützungskasse für das Maͤurer⸗, Zimme⸗ rer⸗ und Dachdecker⸗Gewerbe zu Kalbe a. S nebst beiden Vorstädten (G. H.) . ist auf Grund des § 75a des e, , e, in der Fassung vom 10. April 1892 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 a. a. O. genügen. erlin, den 19. November 1894. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Direktor des Fürstlichen Gymnasiums zu Bückeburg Dr. Karl Heldmann zum Königlichen Gymnasial⸗Direktor zu ernennen; sowie

infolge der von der Stadtverordneten⸗ , zu Ronsdorf ,, Wahlen den Kaufmann Gustap Keller und den Kaufmann Friedrich Eller senior daselbst als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Ronsdorf für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren, und

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Viersen getroffenen . den bisherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Viersen, Hofteft n , Hein⸗ rich Hendrichs daselbst in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Der Königliche Hof 66h heute für Seine König⸗

liche Hoheit den Erbgro Trauer auf vierzehn Tage an. Berlin, den 22. November 1894. Der Ober⸗Zeremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

erzog von Sachsen die

Finanz⸗Ministerium.

2 der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine ö ber pro Juli⸗Oktober⸗Termin 1894 durch die Pro vinzial⸗Renten⸗ banken erzielten Resultate, sowie eine Uebersicht über die von den Provinzial⸗Rentenbanken seit ihrem Bestehen bis zum 1. Oltober 1894 ausgegebenen und ausgeloosten Renten⸗ briefe veröffentlicht.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Heldmann ist die Di⸗ rektion des Gymnasiums zu Rinteln Übertragen worden.

Abger eist:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, nach Thüringen.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin. 22. November.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich am Dienstag Abend mittels Sonderzugs von der Wild⸗ parkstation nach Schloß Rumpenheim und trafen gestern früh gl / a Uhr zur Geburtstagsfeier Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich daselbst ein.

In der heute unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten des Staats- Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurden der Entwurf eines Gesetzes betreffend Aenderungen und e ünzungen des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Presse, der Entwurf eines Gesetzes wegen Bestrafung des Sklavenraubs und des Sklavenhandels sowie der Antrag Bayerns, betreffend die Abänderung des Etats der Zollver⸗ waltungskosten, den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Die Entwürfe der Etats des Reichs⸗Eisenbahnamts, des Rechnungs⸗ hofes und der Verwaltung der Eisenbahnen für 1895 wurden genehmigt. Außerdem wurden Eingaben vorgelegt.

Auch die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für 6e und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Seine Majestät der Kaiser haben mittels Aller⸗ höchster Ordre vom 12. November d. J, eine neue Marine⸗ Ordnung genehmigt, welche zur militärischen Ergänzung der unterm 22. November 1888 Allerhöchst , . Hes ordnung bestimmt ist. Alle entgegenstehenden ,, namentlich der Marine⸗Ordnung vom 19. November 1889, sind damit aufgehoben.

Mittels Allerhöchster Ordre vom 19 November d. J sind ferner, unter Aufhebung der durch die Ordre vom 25 No⸗ vember 1875 erlassenen Bestimmungen über Zweck, Zu⸗ sammensetzung und Funktion der Havariekommissionen“ sowie aller dazu erlassenen r,, und Erläuterungen, neue

Bestimmungen über das Verfahren bei Havarie⸗ f ällen“ genehmigt worden.

Ein großer Theil der Mitglieder der im Reichs⸗Ver⸗ r,, abgehaltenen Konferenz von Vertretern er Landes⸗Versicherungsäm ter und Alters⸗ und , ,, , war am Diengztag , einer Einladung des Vorstandes der Versicherungs⸗ anstalt Berlin folgend, zur Besichtigung des von der ge⸗ nannten Versicherungsanstalt eingerichteten Sanatoriums in Gütergotz bei Drewitz gefolgt. ach der Rückkehr der Mit⸗ glieder wurde um? Uhr Nachmittags die Berathung (s. Nr. N4 d. Bl.) wieder aufgenommen. .

13) Man war damit einverstanden, daß die Anwendung des 5 12 Abs. 1 des Invaliditäts- und Altersversicherungs⸗ gesetzes (Krankenfürsorge der Versicherten seitens der Ver⸗ sicherungsanstalten) den Nachweis einer bereits zurückgelegten . von mindestens 5. Beitragsjahren nicht erfordere.

14). Die Vertreter der Versicherungsanstalten bezeichneten es als wünschenswerth, wenn die Vereinbarung einer nal⸗ summe für die von den Versicherungsanstalten an die Post zu zahlenden Portobeträge ermöglicht werden könnte. .

15) Es wird als eine Lücke in den maßgebenden Bestim⸗ mungen bezeichnet, daß seitens der Landeg⸗Zentralbehörden der Zeitpunkt, zu welchem verwendete Doppelmarken . 9 . entwerthen . nicht überall in einer die erfolgreiche Kontrole der Verwendung sichernden Weise festgesetzt ist. Bevor jedoch eine weitere Anregung in dieser Sache erfolgen soll, werden noch weitere Erfahrungen abzuwarten sein. .

daß an z der

16) Man war darüber einverstanden, S8 32 und 104 des Invaliditäts- und Altersve