1894 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Nov 1894 18:00:01 GMT) scan diff

er solche Anordnungen in einer unter Angabe des und Tages der Ausstellung eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Urkunde treffen kann.

In der Tagespresse ist in letzter 9 gelegentlich die Ver⸗ wendung von Mais als Pferdefutter in der Armee = worden. Zur Klarsiellung dieser Frage sei Folgendes Die een, Bestimmungen führen neben Heu und Stroh speziell als Körnerfutter nur den Hafer auf, gestatten aber ausnahmsweise guch die Verwendung anderer . Solche Ausnahmen sind z. B. zulässig, wenn die ferde eines Truppentheils besondere Anstrengungen e erwarten oder zu ertragen haben, wenn sie infolge von Krankheiten oder aus sonstiger Veranlassung in ihrem Ernährungs⸗ und Kräfte⸗ fuustand zurückgekommen sind und dergl. m. In. . Fällen ire für einzelne nicht abgehobene Rationstheile hefe Heu oder Stroh Geldabfindungen gewährt werden, welche ur Beschaffung anderer nicht reglementsmäßiger Futter⸗ oder . Verwendung finden können. Die tscheidung hierüber steht den betreffenden Truppenbefehlshabern zu, welche ja auch die jedesmal vorliegenden Verhältnisse am besten ö können. Mehrausgaben dürfen der Reichskasse dabei nicht zufallen. . . ö An Stelle des Hafers wird nun unter solchen Verhält⸗ nissen den Pferden meistens Mais gegeben, weil dieser e. loser als Roggen, Gerste und andere Ersatzmittel zu verfüttern ist. Daß im allgemeinen ein solcher Ersatz nur von Nutzen sein kann, wenn der Mais billiger als der Hafer ist, liegt auf der Hand. Es kann indessen in vexeinzelten Fällen auch vorkommen, daß Mais von den Truppen⸗ theilen bei vorhandenen Ersparnissen auf lange Lieferungs⸗ fristen kontraktlich gekauft bei plötzlich eintretendem Weichen der Haferpreise zu einer Zeit verfüttert wird, in der ein Vortheil damit nicht mehr zu erzielen ist. Dann wird eben wieder zur Haferfütterung übergegangen und Mais nur gerade , angekauft, als zum allmählichen Uebergang erforderlich ist. . . Uebrigens ist der Verbrauch von Mais in der Armee ein verhältnißmäßig geringer. Ia das Etatsjahr 1893,94 ö B. war der Bedarf des preußischen Kontingents an Körnerfutter auf 177 302 t beziffert; thatsächlich sind während dieses Zeit⸗ raums 7348 t also etwa der 24. Theil Mais beschafft worden.

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Sto sch“, Kommandant Kapitän ur See von Schuckmann (Hugo), am 21. November in Et Thomas (Westindien) eingetroffen und wird am 10. De⸗ ember nach Puerto Cabells (Venezuela) in See gehen; esgleichen haben die abgelösten Besatzungstheile von S. M. S.

„Möven und „Seeadler“, Transportführer; Korvetten⸗ Kapitän Hartmann, mit dem fahrplanmäßigen Dampfer der Ost⸗Ofrika Linie am 21. November die Heimreise von Sansibar aus angetreten.

Bayern. Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent hat sich gestern mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold zu Jagden nach dem Spessart begeben.

Württemberg.

Seine Durchlaucht der Fürst zu Schaum burg⸗Lippe ist vorgestern zum Besuch der Königlichen Familie in Beben⸗ hausen eingetroffen.

Baden.

Gestern hat in Karlsruhe die Eröffnung der General⸗ Synode durch den Präsidenten des Ober⸗Kirchenraths von Stößer stattgefunden. In der Eröffnungsrede führte dieser der „Frkf. Ztg.“ zufolge aus, wie die beginnende Session ihr Gepräge dadurch empfänge, daß die Kirche zum ersten Mal das Recht zur Erhebung von Steuern für allgemein kirchliche Bedürfnisse in Vollzug setzen solle. In der Vorlage, die der Synode zugegangen sei, sei das Steuerrecht der Kirche bis an die . renze des staatlich Zulässigen ausgedehnt worden. Mit dem Ausdruck des Bedauerns, daß die gegenwärtige materielle Zeit eine zwangsweise Erhebung der Kirchensteuer nöthig mache, schloß der Redner. Nach der Verpflichtung der Mitglieder der Synode wurde das provisorische Bureau fest⸗

gestellt. Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Die,„Weimarische Ztg. veröffentlicht nachstehenden Erlaß

Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs: Wir Carl Alexander, Groth von 6*h , . 6. c roßherzog von Sachsen⸗Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg

*

zr, de entbieten zuvor Unsern Gruß und Unsere landesfürstliche Gnade:

Nachdem durch Gottes, des Allmächtigen, unerforschlichen Rath⸗

schluß der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Carl Au gu st, Erbgroßherzog von Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, Herzog zu Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Sohnes y Hoheit, zur tief sten Betrübniß Ünseres Hauses und Unseres Landes von dieser Welt abgerufen worden und demzufolge nach den in Unserem Großherzog⸗ lichen Haufe geltenden Bestimmungen Höchstseine Rechte und Titel auf Höchstseinen hinterlassenen ältesten Herrn Sohn, Herrn Wilhelm Ern st, Prinzen von Sachsen Weimar Eisengch, Herzog zu Sachsen, Unsern vielgellebten Herrn Enkel, nunmehr Königliche Hoheit, über⸗ gegangen sind, so thun Wir dieses allen Unseren getreuen Unterthanen ohne tg iel hiermit kund. . Zu allen Unferen getreuen Unterthanen versehen Wir Uns, daß sie ihre Liebe für den tg e f f, hochverehrten Fürsten dadurch be⸗ thätigen werden, daß sie Höchstseinem Sohn, dem nunmehrigen Erb⸗ großherzog, treue Ergebenheit und Verehrung bezeigen.

Si en Weimar, am 21. November 1894.

Carl Alexander. von Groß.

Bereits vorgestern e, haben sich der Ober⸗Hofmeister Ihrer Königlichen Hoheit der roßherzogin, von Denop, und der persönliche Adjutant weiland Seiner Königlichen che des Erbgroßherzogs, Rittmeister von Rum ohr, nach Kap St. Martin begeben, um die sterblichen Ueberreste des Hohen Verstorbenen nach Weimar zu geleiten.

Der Großherzogliche Hof hat auf drei Monate Trauer angelegt.

Kapelle, welche am unteren Saalende gesessen, nicht n,.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Das „Militärverordnungsblatt“ veröffentlicht ein Kaiser⸗ liches Schreiben vom 10. d. M., durch welches der Kaiser Nikolaus von Rußland zum Oberst-Inhaber des 2. In⸗ fanterie⸗Regiments ernannt wird, das bisher den Namen Kaiser Alexander von Rußland“ , Das bisher den Kamen Nikolaus Alexandrowitsch, Großfürst und Thronfolger von Rußland tragende 5. Ulanen⸗Regiment hat ahn den Namen „Nikolaus II., Kaiser von Rußland“, zu führen.

Der Erbgroßherzog von Luxem burg ist gestern Nachmittag aus St. n, Wien eingetroffen.

Von kompetentester Seite in Budapest wird, wie, W. T. B.“ berichtet, hinsichtlich der daselbst verbreiteten Gerüchte über eine Ministerkrisis jeder Grund zu einer Besorgniß in Ab⸗ rede gestellt; eine Krisis sei ansgeschlossen. . J

Franz Kossuth brachte vörgestern in Nyiregyhäza einen begeisterten Toast auf den König von Ungarn aus. Er erfülle eine patriotische Pflicht sagte er wenn er durch seine fortwährend wiederholten Loyalitäts⸗-Kundgebungen auch das letzte Mißverständniß, wie es in Debreczin entstanden sei, beseitige. Dieses Mißverständniß habe nur entstehen können, well der Saal, wo das Bankett stattgefunden habe, so lang und überdies so lärmerfüllt gewesen sei, daß die Zigeuner⸗

können, daß am oberen Saalende ein Togst auf den König ausgebracht werde, gleichwie am oberen Ende niemand habe hören können, daß die Zigeuner ein Schmählied spielten. Er erhebe sein Glas auf das Wohl des gekrönten Königs von Ungarn. Uebrigens hat Kossuth infolge der durch den De⸗ brecziner Zwischenfall aufgeregten Stimmung der Bevölkerung die Fortsetzung seiner uf aufgegeben.

Aus Debreczin wird gemeldet, der dortige Ober⸗Stadt⸗ hauptmann habe die k der Bankett⸗Affaire abgeschlossen. Diese habe ergeben, daß nach den Worten des r Thoth „Es lebe das Vaterland!“ Eljenrufe erschollen seien und der Name des Königs nicht gehört worden sei. Die , hätten den Toast mit dem üblichen Tusch begleitet und erst später das Spottlied gespielt. . .

Nach einer Meldung der Hermannstädter „Tribuna“ ist eine Versammlung der Rumänen auf den 28. d. M. nach Hermannstadt einberufen worden, um über die Ministerial⸗ Verordnung, durch welche die Thätigkeit der rumänischen Nationalpartei sistiert und Vorlegung der Statuten verlangt wird, zu berathen.

Frankreich.

Unter großer Betheiligung begann gestern in der Deputirtenkam mer die Berathung der Kredite für Madagaskar. Der Deputirte Paschal Grousset be⸗ antragte die Vertagung der Berathung. Der Moment sei zu ungünstig, um Frankreich in eine Expedition jenseits des Ozeans zu engagieren, während die Lage in Europa unsicher sei. Der Antrag wurde mit 1420 gegen 5h Stimmen ab⸗ gelehnt. Alype, Deputirter für rend ff In dle bedauerte die den Howas gezeigte Nachsicht und 35 energisches Handeln Der Deputirte Jour dan (radikal) betonte, die Expedition sei im Interesse der Ehre Frankreichs nöthig. Der Deputirte Dou mer forderte Erklärungen uber die Kolonialpolitik der Regierung und tadelte die Eroberung . während die übrigen Kolonien noch nicht organisiert seien. Der De⸗ putirte Montfort (Rechte) erklärte, eine Demonstration

egen Madagaskar genüge, man müsse Frankreichs Gold und

rl schonen. Der Berichterstatter Chautemps befür⸗ wortete die Vorlage und betonte die Vortheile, die Frankreich aus Madagaskar ziehen könne. Der Deputirte Etienne unterstützte die Kolonialpolitik, sprach von den fortwährenden Anstrengungen Deutschlands und Englands und erklärte außer der ökonomischen Frage handle es sich auf Madagaskar um einen wichtigen strategischen Punkt. Nachdem noch zwei Redner egen die Vorlage gesprochen hatten, wurde die Fortsetzung der . auf heute vertagt. . .

Der „Matin“ meldet, in Nizza habe die Nachricht von der Verurtheilung Rom ani's (siehe unter Italien) so große Erbitterung hervorgerufen, daß die Truppen gestern von 4 Uhr Nachmittag an in den Kasernen konsigniert bleiben mußten, um eventuell . zwischen der französischen und italienischen Bevölkerung zu verhüten.

Rußland.

Der Kaiser wird, wie ‚W. T. B.“ meldet, heute Nach⸗ mittag die Senatoren und Prokuratoren unter der Führung des Justiz⸗Ministers empfangen. ;

Der Kronprinz von Italien und der Herzog Albrecht von Württemberg sind gestern Abend wieder von St. Petersburg abgereist.

Bei dem vorgestern im Winterpalais abgehaltenen Cercle stellte der Prinz Heinrich von Preußen dem Kaiser die preußischen Militär⸗Deputationen vor.

Der „Nowoje Wremja“ zufolge hat der Prinz 6 von Preußen am Mittwoch unter Führung des“ erwesers des Marine⸗Ministeriums die Anlagen der Kriegs⸗-Marine in St. Petersburg, unter anderem das Bassin zum Erprohen der Schiffsmodelle, die Schiffsbauwerft und die unlängst vom Stapel gelaufenen Panzerschiffe „Poltawa“ und „Admiral Ssenjawin“ besichtigt. ö

in der gestrigen Versammlung des slavischen . thätigkeits-Vereins theilte der Vorsitzende mit, daß der König Alexander von Serbien die Ehrenmitgliedschaft des Vereins angenommen habe.

Italien. . Der französische Kapitän Romani ist von dem Gerichts⸗ hof in San Remo wegen Spionage zu 14 Monaten Ge⸗ faͤngniß und 1200 Lire Geldstrafe verurtheilt worden.

Belgien.

Die sozialistische Kammerfraktion hat, wie der „Magd. Ztg.“ berichtet wird, beschlossen, in der nächsten Kammersitzung einen Antrag . des obligatorischen Ächtstundeniags und eines Mindestlohns von 5 Franes einzubringen.

Numãaänien.

Das Finanz⸗Ministerium hat die Rechnun sabschlüsse für das . 1893/94 veröffentlicht; es ergiebt sich daraus ein Ueberschuß von 20 342 929 Fr.

Serbien.

Der Metropolit Michael erhielt ein Schreiben des Ober⸗Prokurators . oszew, worin dieser im Namen des Kassers für die Beileidsbezeugungen seinen Dank ausspricht.

Dänemark. Der Fin anz⸗Minister brachte gestern im Folkethin den Geseßentwurf über die angekündigte In l weh . 25 Millionen Kronen dreiprozentiger unkündbarer Staatsobli⸗ . sowie die Konvertierung der jetz . Zisa prozentigen taatsobligationen in 3 prozentige ein. er Cmissionskurs wie auch der Konversionskurs sollen 93 betragen.

Amerika.

Der Präsident Moraes wird eine Amnestie für alle politischen Gefangenen erlassen.

Alien.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Washington von gestern, werde in der Antwort Japans. auf die Vorschläge der amerikanischen Regierung der am eri⸗ kanische Gesandte in Tokio als Vermittler für etwaige Friedensvorschläge Chinas acceptiert. Der Staatssekretär Gresham habe an die amerikani⸗ schen Gesandten in Peking und Tokio telegraphiert, sie sollten derartige Vorschläge übermitteln. Dasselbe Bureau meldet aus Hiroshima von gestern, daß nach einer dort eingelaufenen Depesche China die Absicht zu erkennen gegeben habe, als eine der Friedensbedingungen die Zahlung einer Kriegsentschädigung von 100 Millionen Tasls und der Kriegskosten vorzuschlagen.

Aus Tientsin von gestern erfährt das, Reutersche Bureau“, daß der Zollkommissar Detring nach Japan abgereist sei, um wegen der Friedensbedingungen zu unterhandeln. Der Kor⸗ respondent des „Reuter schen Bureaus“ in Port Arthur meldet unter dem 19. d. M., 9 man in den Straßen nichts als Soldaten sehe. Die Garnison bestehe aus 20 000 Mann aus dem Norden, die gut bewaffnet und eine erziert seien. Es sei reichlich Munition vorhanden; die 3 gelte, wenn die Garnison sie vertheidige, für uneinnehmbar. Die Lebensmittel reichten auf sechs Wochen.

Aus Port Arthur wird dem „Reuter'schen Bureau“ gemeldet, die Japaner hätten vier Angriffe auf Port Arthur gemacht, bei dem ersten seien die Vorposten der Chinesen zurückgetrieben, die drei anderen n seien abgewiesen worden. Es finde eine anhaltende Kanonade statt; seit dem 20. d. M., Mittags, hätten die Japaner Verstärkungen gelandet und einem englischen Schiff gerathen, sich aus dem Bereich der Kanonen

urückzuziehen, da die japanische 5 die Forts am 21. d. M. k werde. Ein in Moji eingetroffener Dampfer berichtet, bis zum 19. d. M. sei kein Sturm auf Port Arthur gemacht worden. Der Korrespondent einer japanischen Zeitung und zwei Dolmetscher, die das japanische Heer begleiteten, 3 von den Chinesen gefangen genommen und getödtet worden.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

ührt eine Ehefrau einen Prozeß über die Substanz ihres ein⸗ gebrachten, der Verwaltung des Chemannes unterworfenen Vermögens mit Genehmigung ihres Ehemannes so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 29. September 1894, im Gebiet des Peußischen Allgemeinen Landrechts und auch des märkischen Provinzialrechts der Eh em ann neben seiner Frau als 1 parte zu erachten, und er ist demnach in diesem Prozeß zeug niß⸗ unfähig. Dies ist auch der Fall, wenn der Ehemann der Prozeßführung der Ehefrau erst im Laufe, des Verfahrens beitritt und damit die bisherige alleinige Prozeßführung durch die Ehefrau genehmigt, hinsichtlich des von dem Manne vor seinem förmlichen Beitritt abgegebenen Zeugnisses. „Die wieder⸗ holten Entscheidungen des Reichsgerichts, daß zur Prozeßführung über die Substanz des Eingebrachten nach dem Preuß. A. L.-R. und nach märk. Prov. Recht die Ehefrau allein weder aktiv noch passiv legitimiert sei, beruhen auf der Erwägung, daß die einseitige Prozeß. nnn, durch die Ehefrau einen Eingriff in ein besonderes Recht des Mannes, nämlich in dessen Verwaltungsrecht bildet. Aus dieser Er— wägung folgt aber weiter, daß die Ehefrau, welche den Prozeß mit k des Mannes führt, in Vertretung des Mannes, als Inhabers des Verwaltungsrechts, handelt, daß somit der Mann selbst als der durch die Frau Vertretene neben der zugleich für sich selbst verhandelnden Frau Prozeßpartei ist, ebenso wie, wenn umgekehrt der Mann ö. §z 25 11 1 Allgemeinen Landrechts den ,, mit Zuztehung der Frau betreibt, die Frau rücksichtlich ihres igenthums am Eingebrachten durch den Mann vertreten wird, also gleichfalls neben dem sein Verwaltungsrecht ausübenden Mann Prozeß partei ist. Muß in dieser Weise der Mann die Frau und die Frau den Mann zur . zuziehen, so besteht, mag die Form des gemeinschaftlichen Auftretens des einen Theils für sich und für den anderen Theil gewählt werden, eine nothwendige Streit⸗ genossenschaft unter beiden Ehegatten. Die . des Berufungsgerichts, daß der Mann nur „Beistand“ der Frau fei, ist unvereinbar damit sowohl, daß der Mann durch die Betheiligung am Prozesse sein eigenes Recht ausübt, als mit der der . durch 5 51 JaPr.Ordn. gewährten vollen Prozeßfähigkeit, raft deren sie eines ihre Handlungsfähigkeit ergänzenden Beistandes nicht bedarf. Man darf auch nicht etwa annehmen, daß der Mann dadurch, daß er die Frau zur Prozeßführung ermächtigt, für diesen ozeß auf sein Verwaltungsrecht verzichte; denn ein Verzicht zum

r n en eines Dritten ist wirkungslos, und ein Nachtheil eines

Driften, des Prozeßgegners, würde es sein, wenn der Mann dadurch daß er im Prozesse die Frau als Partei vorschiebt, fich die ihm als Partei fehlende Befähigung zur Zeugnißleistung verschaffen könnte. Durch den unter Genehmigung der

bisherigen Prozeßführung erklärten Beitritt des Mannes wird der

Prozeß mit rückwirkender Kraft zu einem von Mann und Frau zu⸗ gleich geführten, und auch das von dem Manne vor seinem förm. lichen Cintritt in den Prozeß , . Zeugniß ist somit das Zeugniß einer Prozeßpartel, das gesetzlich nicht berücksichtigt werden darf. Der Ehemann, der als Partei, am Prozesse theilnehmen muß, kann nicht für diesen Prozeß die Fähigkeit, als Zeuge vernommen zu werden, dadurch sich erhalten, daß er zunächst die Frau allein klagen läßt und feinen Beitritt bis nach seiner zeugeneidlichen Vernehmung verschiebt. 109/94.)

Entscheidungen des Ober⸗Berwaltungsgerichts.

olizeiliche Verfügungen sind, nach einem Urtheil des re n ,, III. Senats, vom 25. Juni 1894, nach der rechtlichen wie nach der thatsächlichen Seite hin soweit zu he⸗ gründen, daß daraus für den Betroffenen die Möglichkeit erwächst, bie Verfügung in ihren Grundlagen durch das zulässige und ihm für den gegebenen Fall geeignet erscheinende Rechtsmittel anzugreifen; da⸗

egen ist nicht erforderlich, daß die Polizeibehörde ihr gesammte? ö auf das sie ihre Verfügung stützt, dem Be⸗ theiligten vorlege. Noch weniger kann, dies von den Beschmerde inftanzen, die eine Verfügung der Polizei aufrecht erhalten verlang werben. Auf keinen Fall' worde auß dem Unterlassen der Vorlegung

von Aktenmaterial durch die Beschwerdeinstanzen folgen, daß die poli⸗

zeiliche Verfügung rechtswidrig und darum auftuheben sei. (III 736.)

.

nicht aber ein Einkommen, das unter besonderen Umständen und Vor⸗ e , n etwa zu erzielen gewesen wäre, maßgebend sein solle.“ II 9866.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Bielefeld wird der Rhe-Westf. Ztg.“ unter dem 22. d. M. geschrieben; In der Sitzung der Kommission, welche die Lohnstreitig⸗ keiten der Firma C. A. Delius u. Söhne mit einem Theil ihrer früheren Arbeiter begutachten sollte, war der Vorschlag eines Ver⸗ mittelungsversuchs aufgetaucht. Der Vorsitzende der Kommission setzte sich darauf mit der Firma in Verbindung, um von dieser die Grundlagen zu erfahren, auf denen sich eine etwaige Einigung auf— bauen lasse. Die Firma versicherte, daß sie bereit sei, ihren Tarif abzuändern, um es nach neuen Bestimmungen den geübten Webern und Weberinnen möglich zu machen, einen Durchschnitts— verdienst von 2509 4 pro Tag zn erlangen. Das Ausstandscomitè faßte aber diese Zusage dahin auf, daß die Firma sich verpflichtet habe, den geübten Arbeitern einen festen Taglohn von 2.50 M zu bewilligen. Darauf mußten die Verhandlungen abgebrochen werden. (Vgl. Nr. 270 d. Bl.)

Zum Berliner Bierboykott wird der ‚Voss. Ztg. berichtet, daß von den 33 Brauexreiarbeitern, die wegen ihrer agitatorischen Thätigkeit überhaupt nicht mehr in den mit dem Bierverruf belegten Brauereien eingestellt werden sollen, nur noch fünf außer Arbeit sind. Die übrigen haben in der neuen Brauerei zu Hohen⸗Schönhausen, im Münchener Brauhaus und außerhalb Berlins Stellung gefunden.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Nach den im Königlichen Statistischen Bureau zusammengestellten Ermittelungen über Saatenstand und Ernteschätzung in Preußen um die Mitte des Monats November ergeben sich folgende Ziffern (Note Nr. 1 2 sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel (durchschnittlich, Nr. 4 gering, Nr. 5 sehr gering): Stand der jungen Saaten: Winterweizen 24 (im Oktober 2,4), Winterspelz 2,1 (2, 3), Winterroggen 2,4 (3,4), Klee (auch Luzerne) 2,1 (2,0); ferner

Ernteertrag von Probedrüschen: Hafer 1678 kg vom Hektar lim Jahre 1893 1667 Eg), Erbsen 1201 kg (843 kg); Ernteschätzung von: Kartoffeln (Mittelernte: 10 788 kg vom Hektar) in Vistrikten mit umfangreichem Brennerei⸗ u. s. w. Betriebe 10 117 kg (1893: 12968 kg), überhaupt 10 985 kg (13 566 kg), davon krank 6,5 vom Hundert (1893: 2,3); Kleeheu (Mittelernte: 3250 kg vom Hektar7 3486 kg (1895: 2249 kg); Wiesenheu (Mittelernte: 2774 kg vom Hektar) 34365 kg (2275 kg).

Die „Stat. Korr.“ erläutert diese Ziffern durch folgende Be⸗ merkungen: Die Bestellung des Wintergetreides sowie des Brach⸗ feldes, welche bis Mitte Oktober im wesentlichen einen guten Verlauf genommen hatte, ist in einigen der nach dem letzten Bericht weniger begünstigten Bezirke durch anhaltenden Regen weiter verzögert, in einzelnen Berichtsgebieten ganz unterbrochen worden, sodaß daselbst manche zur Wintersaat bestimmten Aecker werden unbestellt bleiben müssen. Insbesondere trifft dies einzelne Theile der Regierungsbezirke Merseburg und n . In einigen Yerichtsbezirken des ersteren ist noch der dritte Theil, im Re gierungsbezirk Cassel, aus welchem die Berichte am ungünstigsten lauten, noch die Hälfte des Ackers unbestellt. Auch aus verschiedenen Theilen der Provinz Hannover und des Rheinlands wird über Be— hinderung der Bestellungsarbeiten wegen zu großer Nässe geklagt; dagegen ist im ganzen Osten die Einsaat beendet.

Der Stand der jungen Saaten ist im allgemeinen ein zufrieden stellender. Der lang andauernde Herbst, die ausreichenden Nieder⸗ schläge und die verhältnißmäßig hohe Temperatur haben die Ent wickelung derselben gefördert; selbst spätere Sagten zeigen zum größten Theil eine gute Bestockung. Gleichwohl ist der durchschnittliche Stand der Sagten kein so guter wie im November des Vorjahres. Die Note für Winterweizen bleibt um 3 Zehntel, die für Winter⸗ roggen um 4 Zehntel hinter der des Vorjahres zurück. In⸗ folge des nassen und milden Wetters sind die frühen Weizen- und Roggensaaten gelb geworden, besonders letztere, auf denen sich vereinzelt auch schon Rost zeigt. Am wenigsten erfreulich lauten in dieser Beziehung die Berichte aus dem Regierungs⸗ bezirk Cassel. Beschädigungen durch Fröste werden nur selten und in geringem Umfang gemeldet. Im Kreise Schwetz soll der Winter⸗ roggen während der Keimzeit im Boden Frost erhalten haben. Größer ist der Schaden, welcher durch Mäuse und Insekten verursacht wird. Ueber die Mäuseplage wird in den Regierungsbezirken Königsberg, Liegnitz und Merseburg, über Schädigungen der Saaten durch Schnecken, Würmer, Maden, Hessen⸗ und Fritfliegen in allen Regierungsbezirken mit Ausnahme ven Koblenz und Sigmaringen Klage geführt. Zu einem wahren Mißstande scheinen die Schnecken im Landkreise Muͤnster ge⸗ worden zu sein; denn von dort wird gemeldet, daß der Roggen durch Schneckenfraß so gelitten habe, daß viele Felder würden umgepflügt werden müssen. Auch in einzelnen Gegenden des Kreises Wittmund (Regierungsbezirk Aurich) haben auf diese Weise die Saaten schwer elitten. Daß schon Umackerungen und Neubestellungen infolge von

nsektenschäden stattgefunden haben, wird aus den Kreisen Merseburg und Weißensee berichtet. Im Kreise Tost⸗ Gleiwitz (Regierungsbezirk Oppeln) sind ebenfalls die Saaten durch Ungeziefer zum theil derart beschädigt worden, daß eine Neubestellung 3 wurde.

Der junge Klee steht im allgemeinen gut, und insonderheit gilt dies von den westlichen Regierungsbezirken; doch wird vielfach hervor gehoben, daß die Mäuse erheblichen Schaden anrichten.

Was die Schätzung der e n, für Hafer, Erbsen und Kartoffeln sowie des Heuertrares von Klee und Wiesen betrifft, so war das Weh e ef bezüglich des Hafers ein sehr zufrieden stellendes. ,. wird hervorgehoben, besonders in einigen Berichten des Regierungsbezirks Breslau, daß der letztere ausgezeichnete Erträge er⸗ geben habe, im Korn groß und schwer sei. Im Gegensatz hierzu wird aus dem Regierungsbezirk Schleswig über zu leichtes Gewicht geklagt, obwohl die Erträge auch dort noch die Mittelernte des Staatz 1410 kg vom Hektar weit übersteigen. Leider haben zumal im Westen die Güte und der Futterwerth des Hafers unter der anhaltenden nassen Witterung nicht unerheblich gelitten. Im Staats durchschnitt stellte sich der Ertrag vom Hektar auf 1678 kg; . überstelgt den Ertrag des Vorjahres um 57 und um 18 Hunderttheile den einer Mittelernte, wie solche für den Staat nach den kreisweisen Schätzungen der landwirthschaftlichen Vereine aus dem Jahre 1892 unter Berücksichtigung der ,, . der einzelnen Regierungs⸗ bezirke nach ö Durchschnitt ermittelt worden ist.

Die Erbsen sind in einzelnen Bezirken vom Mehlthau befallen gewesen und haben deßhalb dort geringere Erträge ergeben, als er= wartet wurde. Am ungünstigsten war die Ernte dieser Frucht in den Regierungsbezirken Stralsund, Arnsberg und Wiesbaden. Für den Staat berechnet sich der Ertrag derselben auf 1201 Kg vom Hekiar, Üübersteigt mithin den vorjährigen um mehr als 42 und den einer Mittelernte um 18 Hunderttheile.

Die Kartoffelernte hat bei fast frostsreiem Wetter nahezu ohne Störung heendet werden können. Nur ein Bericht aus dem Kreise 6 Stargard erwähnt, daß die Kartoffeln in, der Erde erfroren ind. Da sie aber vielfach naß und schmußzig eingeerntet werden mußten, so wird darüber geklagt, daß sie in Kellern und Mieten faulen. Der Ertrag der Kartoffeln berechnet sich aus 2385 Schätzungen von Vertrauensmännern im Staatsdurchschnitt, unter Zugrundelegung der 1393er Anbaufläche, auf 10 985 Eg für das Hektar, bleibt mithin um 18 Hunderttheile gegen den vorjäͤhrigen zurück. Die im diesjährigen Oktoberbericht) ausgesprochene Befürchtung, ,. der Ertrag der Kar⸗ toffeln leicht unter Mittel bleiben und die Haltbarkeit der Frucht eine eringe sein würde, ist inzwischen von einer Seite aus als unbegründet zeichnet worden,. Demgegenüber ist zu bemerken, daß jene . 967 mal in 1147 eingehenderen Aeußerungen der Berichterstatter über die Ernteergebnisse von Kartoffeln, allo in über 84 Fällen vom Hundert, wiederkehrte und sich auf, 418, d. h. über 76 vom, Hundert aller landräthlichen Kreise, erstreckte. Es bestätigt sich dies leider auch nach den November⸗ berichten, insoweit feinere Sorten sogenannte Eßkartoffeln in Betracht kommen; dagegen gestaltet sich nach denselben Berichten die Lage bezüglich der späteren und widerstandsfähigeren Futterkartoffeln ein wenig günstiger. Diese haben strichweise hohe Erträge geliefert, sind auch von Krankheit, mehr verschont geblieben. Trotzdem berechnet sich der Antheil erkrankter Kartoffeln an der Ge— sammternte dieser Frucht auf 6,5 Hunderttheile, nahezu dreimal so hoch wie im Vorjahre. Eine Mittelernte an Kartoffeln wird nach den vorliegenden Schätzungen vom diesjährigen Ertrage durchschnittlich noch um annähernd zwei Hunderttheile übertroffen. Für diejenigen 81 ländlichen Kreise, in denen die Spiritusbrennerei und die Stärkefabrikation in umfangreichem Maße betrieben werden, wurden auch diesmal die Ernteerträge an Kartoffeln besonders er— mittelt. Der Hektarertrag war in 5 Kreisen höher, in 76 Kreisen geringer als 1893; im Durchschnitt aller stellte er sich für diese am 6 ins Gewicht fallenden Landestheile auf 6 Hunderttheile unter

ittel.

Die Heuernte ist der Menge nach wesentlich besser als im Vor⸗ jahre ausgefallen; weniger befriedigt die Güte. Die Ernteschätzungen von Kleeheu stellen sich höher, als nach den für Klee bisher mitge⸗ theilten Noten erwartet werden konnte. Letztere waren in den ersten pier Monaten des Berichtejahres im Stagtsdurchschnitt unter Mittel, über- schritten dassel be in den letzten drei Monaten aber nur wenig. Es dürften ich viel öfter, als hervorgehoben wurde, die angegebenen Erträge nur auf die tehengebliebenen Kleeflächen bezw. auf Luzerne allein beziehen, also auf die umfangreichen im Frühjahr vorgenommenen Umackexungen Yyr⸗ jähriger Kleesaaten bei Bezifferung des Ertrags außer Ansatz gelassen sein. Nach den Schätzungen ergiebt sich ein Hektarertrag von 3486 kg im Staat, welcher den vorjährigen um 5b, eine Mittelernte um 7 Hunderttheile übertrifft. .

Was schließlich den Ertrag der Wiesen anlangt, so hat der Herbstschnitt, wie bereits in früheren Berichten bemerkt war, unter der anhaltenden Nässe sehr gelitten, da das Grummet zumal in den westlichen Provinzen nur schwer und minderwerthig geborgen werden konnte. In einzelnen Berichtsgebieten dieser Provinzen ver⸗ faulte das Grummet zum theil auf den Wiesen und konnte, soweit es eingebracht wurde, vielfach nur als Streu Verwendung finden. Im Staatsdurchschnitt stellt sich der Hektarertrag für alle Schnitte zu⸗ sammen dagegen um 51 Hunderttheile günstiger als im Fahre 1893, und um 24 Hunderttheile höher als eine Mittelernte.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Die Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche im Deutschen Reich im Jahre 1893.

Nach dem soeben im Verlag von Julius Springer in Berlin erschienenen achten, das Jahr 18935 umfassenden Jahresbericht über die Verbreitung der Thierseuchen im Deutschen Reich, welcher wie die früheren im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeitet ist, hat die Maul⸗ und Klauenseuche im Jahre 1393 zwar das ganze Jahr hindurch ge⸗ herrscht, jedoch schon im 1. Berichtsvierteljahr schnell und bis jum Jahresende ununterbrochen abgenommen. Sie hat nach und nach fast alle Theile des Reichs heimgesucht und ungefähr io sämmtlicher Kreise (Amts, ꝛc. Bezirke) gegen 5si0 im Vor— jahre betroffen. Verschont geblieben sind nur der Regierungs⸗ bezirk Aurich, das Herzogthum Oldenburg, ferner Schaumburg2 Lippe und Lübeck. Verhältnißmäßig wenig befallen waren die preußi⸗ schen Regierungsbezirke Stade und Osnabrück sowie das oldenburgische Fürstenthum Lübeck. Während bei Beginn des Berichtsjahres noch 6024 Gehöfte in 2495 Gemeinden ze. betroffen waren, erwiesen sich am Schlusse desselben nur 268 Gehöfte in 132 Gemeinden verseucht. Ueberhaupt betroffen wurden 24 Staaten (gegen 26 im Vorjahre), 80 Regierungs⸗ 2c. Bezirke (694), 842 Kreise ꝛc. (932), 7981 Ge⸗ meinden ꝛc. (25 341) und A 441 Gehöfte (107 345). Die Gesammt⸗ zahl der Thiere in den neu verseuchten 15 417 Gehöften betrug 204 832 Stück Rindvieh (1892: 1 504 308), 218 494 Schafe (2193 187, 1908 Ziegen (17782), 75 108 Schweine (438 262), zu⸗ sammen bo0 342 Thiere 7 4153 539 im Jahre 1892.

Die größten Bestände an Klauenthieren in den neu betroffenen Gehösften wiesen auf die Regierungs⸗ 2c. Bezirke: Mecklenburg ˖ Schwerin 357 755, Marienwerder 31 292, Potsdam 26745, Magdeburg 22 830, Bromberg 21 458, Köslin 20 900, Frankfurt 19 994, Cassel 17 339, Mittelfranken 16185, Berlin 16083, Königs⸗ berg 15 936, Mecklenburg⸗Strelitz 13 941, Oberbayern 13 492; von den Kreisen ꝛc.. Waren 11201, Güftrow 11032, Neu⸗Strelitz 10 907, Schlawe 9218, Thorn S955, Prenzlau 6715, Ost⸗ prignitz 63661, Johannisburg 6286, e,. 6029, Inowrazlaw 5922, Soldin 5591, Wirsitz 5383, Neuhaldensleben 5179, Lebus 4747, Oschersleben 4573 Herzogthum Lauenburg 4414, Gadebusch 4056, Homberg 4015, Oberbarnim 4001, Aschersleben 3509, Schwetz 3808, Landkreis Landsberg 3364, Wongrowitz 3290, Wismar 3182. Die größten Bestände an Rindvieh waren vorhanden in den Regierungs. ꝛc. Bezirken . 10 138, Oberbayern 9715, Mecklenburg⸗Schwerin 9665,

arienwerder 9228, Königsberg 8178, Breslau 7988, Mittelfranken 6894, Merseburg 6879, . 6h41, Gumbinnen 6045, Frank⸗ furt 5517, Bromberg 4950, Niederbayern 4885, Cassel 43659, Schwaben 4305; in den Kreisen 2c. Güstrow 2778, Johannisburg 2542, Prenzlau 2193, Ostprignitz 1876, Orteleburg 1781, Olden burg 1756, Thorn 1599, Ratibor 1578, Helmstedt 1571, Tauber⸗ bischofsheim 1963, Fritzlar 1533, Oels 15932, Querfurt 1519, Qschers . leben 16513, Brieg 1494, Rostock 1482, Gerdauen 1476, Flatow 1443. Die groͤßten Bestände an Schweinen ergeben sich für die Regierungs. 3c. Bezirke Berlin 14 881, Zwickau 4470, Leipzig 4023, Mecklenburg ˖ Schwerin 3679, Cassel 3466, Dresden 2614, 6 2288, Marienwerder 2285, Gumbinnen 2247, Potsdam 242. w 2190, Magdeburg 3069; für die Kreise 2c. Stadt- bezirk Leipzig 2796, Stadtbezirk Chemnitz 2662, Hamburg 2228, Malchin 1764, Stadtbezirk Dresden 1756, Fritzlar 1517. Neustrelitz 1125, Johannisburg 984, Landbezirk Waltershausen 924, Eichstätt 799, Oldenburg 768, Homberg 705, Magdeburg 647, Lyck 621, Gerdauen 567, . . riesen 550, Waren 549, Ostprignitz 548, Gade⸗ u ;

Einschleppungen der Maul., und Klauenseuche aus dem Auslande haben in vielen Fällen, namentlich häufig durch Zwischenträger, statt⸗

gefunden. Im Inlande trug insbesondere der Handelsverkehr mit

) Vgl. Nr. 249 d. Bl.

Vieh zur Verschleppung der Seuche bei. In zahlreichen Fällen ist ferner die Verbreitung der Seuche auf Unterlassung oder . e Ausführung der polizeilich angeordneten Schutzmaßregeln zuräckgeführt. A 2 trotpßz vorschriftsmäßiger Ausführung der Sperrmaß⸗ regeln ist die Verbreitung der Seuche denn ntigt worden durch den Personenverkehr, ferner durch Thiere Giegen, Hunde) und leblose Gegenstände (Heu und andere Futter⸗ materialien, Dünger, Geschirrtheile), durch den Hausierhandel, nament ˖ lich mit Ferkeln, durch Gastställe, durch Benutzung gemein samer Weiden, Tränken und Wege, durch, Verwendung von Zugvieh zur Feldarbeit und zu anderen Gespanndiensten, durch Zulassung . vollständig durchgeseuchter Rinder zur Begattung und dergl.

Uebertragungen der Maul und Klauenseuche auf Menschen haben wieder in vielen Fällen stattgefunden, besonders durch den Genuß roher oder ungenügend gekochter Milch sowie durch die Wartung kranker Thiere.

Bulgarien.

Zufolge Beschlusses des bulgarischen Gesundheitsraths ist die für Reisende aus der europäischen Türkei in Häbibtchévo angeordnete ärzt. liche Untersuchung nach Harmanly verlegt worden. (Vergl. ‚R.⸗Anz.“ Nr. 273 vom 19. d. M.)

Norwegen.

Durch Verordnung der Königlich norwegischen Regierung vom 19. d. M. sind die russischen Häfen der Ostsee und am Finnischen Meerbusen für rein von Cholera erklärt worden. (Vergl. R.⸗Anz.“ Nr. 216 vom 8. September v. J.)

Cholera.

Deu tsches Reich. In der Woche vom 12. bis 19. November Mittags wurden, wie in den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheltsamts“ mitgetheilt wird, nachstehende Erkrankungen (und Todesfalle gemeldet: Ostyreußen: 11 (1) in je einem Orte der Kreise Wehlau, Labiau, Fischhausen und Königsberg Land. Weich sel⸗ gebiet; 5 G6) in Tolkemit, Landkreis Elbing. Schlesien: 5 (h, davon 4 () in Jätschau, Kreis Glogau, und 1 (1) in Adamowitz, Kreis Groß⸗Strehlitz

Oesterreich, Angarn. Das Ministerium des Innern hat am r November die Bezirke Bobrka, Brzezany und Brody als Choleraherde, die Stadt Krakau und die Bezirke Chrzanow und Wieliezka als frei von Cholera erklärt. In der Zeit vom 5. bis 11. November wurden dem „‚Dest. San. W.“ zufolge in Galizien bol k (und 322 Todesfälle) festgestellt; in der Buko⸗ wing .

Wien, 22. November. Nach den gestern hier eingegangenen Berichten über den Stand der Cholera kamen in Galizien 66 Er⸗ trankungen und 52 Todesfälle vor.

Rußland. Nach amtlichen Mittheilungen sind folgende Er⸗ krankungen (und Todesfälle) angezeigt worden: in den Gouvernements Witebsk vom 21. bis 27. Oktober 17 (165), Minsk in derselben Zeit 4 (—, Kalisch vom 31. Oktober bis 9. November 5 (H, Petrikau vom 4. bis 9. November 2 (I), Lublin vom 1. bis 8. November 21 (10), Wilng und Kowno vom 4. bis 10. No⸗ vember 7 (1) bezw. 21 G6). In der Stadt Riga sind laut einer Nachricht vom 13. November seit dem 18. Oktober Erkrankungen nicht mehr vorgekommen.

Niederlande. Vom 4. bis 10. November gelangten folgende Fälle zur Anzeige: aus Nordholland: Amsterdam 1 Erkran⸗ kung. Weesp 2? (1), Haarlemermeer (1) im ganzen bisher 6 (5); aus Südholland: Rotterdam 1 Fall, Woubrügge 2, Roelofarendsveen und Leiderdorp je 1 Todesfall.

Belgien. Amtlicher Mittheilung zufolge wurden in der Pro⸗ vinz Lüttich während der mit dem 3. November abschließenden Woche 11 Todesfälle festagestellt.

Türkei. Laut amtlichen Nachrichten sind in der Selimis⸗Kaserne zu Konstantinopel unter den Rekruten im ganzen vom 26. Oktober bis 6. November 9 Erkrankungen und 4 Todesfälle verzeichnet worden. Von den Rekruten in Ismid (Vil. Hudavendkjar) erkrankten vom . bis 5. November 6, es starben 3. Außerdem wurden aus dem Vilajet Hudavendkjar vom 18. Oktober bis 5. November 37 Er⸗ krankungen (30 Todesfälle) angezeigt.

O stindien. Kalkutta. Vom 30. September bis 6. Oktober starben 18 Personen an Cholera.

Gelbfieber.

In Havang erkrankten nach dem „Abstraęt. of sanit. rep.“ vom 12, bis 18. Oktober etwa 20 Personen, es starben 8, davon 2 im Militär⸗Lazareth; in Matanzas wurden vom 11. bis 17. Ok tober 3, in Vera Cruz vom 12. bis 18. Oktober 2 und in Cien⸗ fueg os vom 14. bis 20. Oktober 1 Todesfall an Gelbfieber gezählt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Nach dem Erscheinen der letzten Winterausgabe des Reichs⸗ Kursbuchs ist von einigen Seiten in der Tagespresse der Wunsch laut geworden, daß das Kursbuch beim Wechsel der Fahrplanperiode frühzeitiger fertig gestellt werde, damit das Publikum in der Lage ir. sich über die eintretenden Aenderungen zum Voraus zu unter⸗ richten.

Die Mai⸗ und Oktober⸗Ausgaben des Reichs⸗Kursbuchs erscheinen

jetzt in Berlin in der Regel zwei Tage, mindestens aber einen Tag

vor dem Inkrafttreten der neuen Pläne. Die oberste Postbehörde, welche das Buch in ihrem Kurebureau bearbeiten läßt, ist im Interesse des Publikums und des eigenen Betriebs unablässig darauf bedacht, das Erscheinen der betreffenden neuen Nummern soweit als irgend thunlich zu beschleunigen. Allein bei den umfassenden Aenderungen, welche der Wechsel der Fahrplanperioden mit ö bringt, sind durch die Natur der Dinge doch dem Vermögen auch der if ngr fahne, Kräfte gewisse Grenzen gesetzt.

Das Reichs ⸗Kursbuch findet wegen seines den vielseitigsten An⸗ forderungen Rechnung tragenden Inhalts, wegen seiner zweckmäßigen Einrichtung und seiner Zuverlässigkeit allgemeine Anerkennung. Sein Hauptvorzug vor ähnlichen Unternehmungen liegt darin, ö es den Zusammenhang der Reiseverbindungen, die durchgehenden Anschlüsse der Linien nicht nur untereinander, sondern auch nach den wichtigen Reisezielen des In und Auslandes im einzelnen nachweist. Gerade in diesem Vorzuge liegt aber auch die große Schwierigkeit einer früh⸗ zeitigen Herausgabe des Buchs.

Die dem Kursbureau gen, nach ihrer Aufstellung, und zwar schon in den verschiedenen Stadien des Entwurfs, zugehenden neuen Fahrpläne der Eisenbahnen und Dampfschiffe, sowie der Reise⸗ verbindungen auf Landstraßen, bilden zunächst nur einen Rohstoff, der durch zahlreiche, besonders geschulte Arbeitskräfte einer eingehenden Durcharbeitung unterzogen wird, da die Aenderungen nicht allein in den Fahrplänen des betreffenden örtlichen Verkehrs, sondern auch in den Zusammenstellungen für den großen durchgehenden und den Welt⸗ 6. r ö verschiedenen Abtheilungen des Buchs Berücksichtigung

nden müssen.

Wenn z. B. die Abgangszeit eines Schnellzuges von Berlin nach e. (Main) verschoben wird, sei es auch nur um wenige

inuten, so ist es nicht damit gethan, den Fahrplan 193 Berlin . 6 ändern, sondern die Aenderung ist auf weitere 144 ver⸗ chiedene Stellen des Kursbuchs zu übertragen. Um die schnellsten Verbindungen zu finden (Abtheilung 17 324 330; V 478 485, 516 - 519 e, 553 535, 564 -= 566, 6109-6126; VI 716, 755 und 756), müssen viele Berechnungen und Zusammenstellungen aus den Einzel⸗Fahrplänen angestellt werden. Dies erfordert natürlich Zeit.

Vom Reichs Kursbuch wird weiter verlangt, daß man sie über Wagenklassen, Schlaf- und Speisewagen, Erfrischungsstationen, Bahnposten, n Rundreisekarten z. unterrichten könne alles Dinge, deren ichligstelung bei jedem Wechsel der Fahrplanperiode erhebliche Mühe und Zeitaufwand ie ö

Aber nicht bloß für diese durch die in Betracht kommenden zahl! losen Beziehungen des in⸗ und aus 6 Verkehrs außerordentlich verwickelten Arbeiten muß die Zeit bleiben, sondern auch für ll fehlerfreien Satz und Druck, für die Buchbinderarbeiten und

K / ä 8.