1894 / 284 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Dec 1894 18:00:01 GMT) scan diff

nommen. Sodann faßte der Landtag Beschluß über die Prämiierung einer Anzahl männlicher und weiblicher Dienstboten für lang⸗ . r. e innerhalb der preußischen Oberlausitz geleistete treue

ienste. Demnächst fand die Verleihung einer Anzahl von Stipendien nach den Vorschlägen des Ausschusses auf Grund eingehender Prüfung der Gesuche statt. Außerdem sprach der Landtag die Fortbewilligung einer Reihe von Beihilfen gr Unterhaltung von wohlthätigen und gemeinnützigen Än⸗ stalten und Einrichtungen aus dem . derartige

wecke bestimmten Zinsen⸗Antheile des Reservefonds der

berlausitzer Provinzial⸗Sparkasse aus. Damit waren die Geschäfte des diesjährigen Kommunal⸗Landtags erledigt. Der Vorsitzende schloß, nachdem er noch dem Landesbestallten, sowie den Ausschuß⸗Direktoren und Sekretären im Namen des Land⸗ tags für ihre die Geschäfte fördernde Mühewaltung gedankt hatte, den Landtag in üblicher Weise mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König, in das die Versammlung begeistert einstimmte.

Sachsen.

Gestern Mittag fand in Dresden die Nagelung, Weihe und Uebergabe der an die neuorganisierten vierten Bataillone verliehenen 11 Fahnen durch Seine Majestät den König im Residenzschloß statt. Der Feier wohnten die Prinzen des Königlichen . bei. Bei der Uebergabe hielt Seine Majestät eine Ansprache an die Re⸗ iments⸗-Kommandeure, worauf Seine Königliche Hoheit der rinz Georg ein Hoch auf den König ausbrachte. Ihre Majestät die Königin sowie die Prinzessinnen sahen vom Balkon des Schlosses dem militaäͤrischen Akte zu. Abends 7 Uhr fand dann im Residenzschloß ein Galatafel statt, woran der König, die Königin, die Prinzen und die . der Kriegs-Minister und die Generalität theil⸗ nahmen.

Baden.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat am 30. v. M. in Baden⸗Baden den oͤsterreichisch⸗ungar ischen außerordentlichen Gesandten von Okolicsänyi empfangen und aus dessen Händen das Schreiben Seiner Majsestät des Kaisers von Oesterreich und Königs von Ungarn entgegengenommen, das denselben von dem bisher, am Großherzoglichen Hofe bekleideten Posten abberuft. Die Audienz fand im Beisein des Ministers des e en en . und der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten von Brauer statt. Hierauf wurde der Gesandte von Ihrer Königlichen Hoheit der Groß⸗ herzogin empfangen und Abends zur Großherzoglichen Hof— tafel gezogen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Die „Weim. Ztg.“ veröffentlicht nachstehenden Erlaß Ihren Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der

roßherzogin:

In . tiefen Schmerz über das vorzeitige Ableben Unseres heißgeliebten Sohnes, des Erbgroßherzogs Carl August, hat Uns wie allen Mitgliedern Unseres Hauses die innige Theilnahme Unserer Landeskinder von ganzem Herzen wohlgethan.

Die rührenden Kundgebungen des Mitgefühls, die Uns bei diesem schweren Schicksalsschlage von allen Seiten zu theil geworden sind, haben Uns bewiesen, wie tief das ganze Land mit seinem angestammten Fürstenhause den gemeinsamen Verlust empfindet und beklagt, und wie aufrichtig von der Bevölkerung die Liebe erwidert wird, die der /) bis zum letzten Athemzuge für seine Heimath

ehegt hat.

ö e. Andenken möge fi in Unserem Lande stets erhalten und diesem durch das hohe Beispiel, welches er durch seine Pflichttreue und Qferfreudigkeit stets gegeben, zum Segen gereichen.

Weimar, den 30. November 1894.

Carl Alexander. Sophie.

Dasselbe Blatt veröffentlicht ferner folgenden Dankes⸗ ö. Ihrer Königlichen Hoheit der Erbgroßherzogin— Witt we:

In der tiefen Trauer um den Heimgang Meines theuern Gemahls, des Erbgroßherzogs Carl Aue ft sind Mir aus allen Schichten der Bevölkerung des Großherzogthums so zahlreiche Beweise innigster Theilnahme zugegangen, daß Ich bewegten Herzens dafür Meinen wärmsten Dank ausspreche. Pauline.

Anhalt. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedri ö Preußen ist am 1. d. M. von Dessau 6. Berlin zurückgekehrt.

Elsaß⸗Lothringen.

Der Kaiserliche Statthalter Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg ist am Sonnabend Nachmittag in Straßburg eingetroffen. Auf Wunsch war jeder größere Empfang unter⸗ blieben. Am Bahnhof waren die Mitglieder des Ministeriums und des Statthaltereibureaus, der Bezirks⸗Präsident und einige höhere Beamte anwesend. Nach kurzem Aufenthalt begab sich der Statthalter in das Palais.

Dentsche Kolonien.

Nachdem durch Verordnungen des , Gouverneurs von Kamerun sowohl für die Angehörigen des Dualla⸗ stammes als auch für die Eingeborenen im . Eingeborenen⸗Schiedsgerichte eingeführt worden sind, ist durch Verordnung des Gouverneurs vom 26. September d. J. die gleiche Einrichlung auch für den Mangambastamm (Abo) getroffen worden. Die Mangambaleute, in deren Gebiete mehr als 2000 erwachsene Männer leben sollen, hatten wiederholt und dringend um die Einsetzung eines solchen Schiedsgerichts gebeten. Diesem Wunsch hat der Gouverneur entsprochen, nachdem an Ort und Stelle eingezogene Erkundigungen ergaben, daß egen die thatsächliche Durchführbarkeit Bedenken nicht vor⸗ a. waren. Der Gouverneur bemerkt dabei, daß im

angambalande, welches von der Baseler . missioniert wird, sich eine genügende Anzahl von Leuten befindet, die des Schreibens kundig sind.

Ueber die Ermordung der deutschen Naturforscher am Kilimandjaro (Deutsch⸗Ostafrika) ,, dem „D. Kol⸗Blatt“ zufolge, Lieutenant Eberhard aus Moschi unter dem 4 Oktober d. J. Folgendes:

Dem ö . . 7 nn, m.

nt und Dr. Kretschmer der wissenschaftlichen n M . 25. September ug in der Rombolandschaft Kerua (Häuptling

Leikturn) mit sieben Trägern überfallen und ermordet wurden.

3 Aus sage . 9, . . . Dr. Lent gebliebenen Hauptaugenzeugen, Boys Abdallah, ist folgende: . ö J Herren brachen am 24. September Nachmittags von Marangu auf, marschierten nördlich der Landschaften Mamba, Möai jun, Muika, Mengue, Keni, Tschimbi, Mkun nach Kerug, woselbst sie außerhalb der Landschaft Lager aufschlugen. Am Morgen des

Aufbruchs und nach demselben begleitete eine große Zahl von Rombo⸗ Leuten innerhalb der Bananen ihre Karawane. Sämmtliche Warombo waren mit Speeren bewaffnet und . eine feindliche Haltung. Trotzdem marschierten die Herren welter. Dr. Lent hatte innerhalb Kerua den Weg nach Useri verloren und fragte deshalb ein Romboweib nach demselben. Die Frau lief unter großem Geschrei davon. Inzwischen sammelten sich immer mehr Rombo—⸗ leute. Ein weiter rückwärts gehender Träger wurde von den Warombo durch einen Speerstich verletzt. Dr. Lent, der die Verwun⸗ dung und die immer drohender werdende Haltung der Romboleute sah, rief diesen zu, daß er keinen Krieg wolle, sondern nur, um das Land aufzunehmen, durchziehe und nach Useri wolle. Er wolle ihnen zum Zeichen seiner friedlichen Absichten Zeug u. s. w. geben, und warf einem der Leute gleichzeitig sein Taschenkuch hin. Die Leute ver langten, daß Lent sein Gewehr niederlege und ihnen die Hand gebe. Während Lent ihrem Wunsch willfahrte, wurde er durch einen Speerstich in die rechte Seite getödtet. Dr. Kretschmer, etwas rückwärts von Lent, kniete nieder, schoß einen der Warombo nieder und wurde dann ebenfalls ermordet. Von den fliehenden Trägern wurden sieben niedergestoßen. Augenzeuge Abdallah nahm inzwischen Lent's Gewehr auf, schoß noch einmal auf die Warombo und lief dann ebenfalls davon. Bezüglich der Bestrafung der Leute erlaube ich mir, auf beifolgenden Bericht (I. u.) zu verweisen. Die beiden Leichen wurden von den Rombos derbrannt, und konnte ich nur noch deren Gebeine finden, die nach Marangu gebracht und hier beigesetzt wurden.

Einen Theil der Lasten schickte Kinabo nach Marangu zurück, ein 3 während des Gefechts gefunden, Verschiedenes ist noch ausständig.

Die von den beiden Herren mitgeführten wissenschaftlichen Auf— zeichnungen konnten bis jetzt noch nicht aufgefunden werden.

Ueber die Bestrafung der Warombos hat Lieutenant Eberhard unter dem 4. Oktober d. J. aus Moschi das Folgende gemeldet:

Am 26. September traf hier von der Station Marangu die Nachricht ein, daß Dr. Lent und Dr. Kretschmer mit sieben Trägern am 25. September in der Rombolandschaft Kerua überfallen und ermordet worden seien.

Am 27. September Nachmittags brach ich, nachdem vorher die westlich Moschi gelegenen Landschaften aufgefordert worden, Hilfs⸗ truppen zu stellen, mit Herrn Dr. Widenmann und 38 Askaris nach Marangu auf, woselbst die Nachricht von der Ermordung der beiden Herren bestätigt wurde. -

Am 29. September marschierte ich nach Kinabo's Boma (Land— schaft Mkuu), woselbst die Hilfstruppen sich auf erhaltenen Befehl hin zu versammeln hatten. .

Hier trafen am gleichen Tage ein: die Häuptlinge Meli, Mareale, Mbaruku, Sohn Fumba's von Kilema, Koimbere von Mamba, Lingaki von Msai juu, Ciga von Msai tshini, Madschele von Tschimbi, Ileko von Keui. Mavere von Kondeni, Bararia von Mukka, Leikibona von Kerua (westliche Seite), Schundi und Akida Seale von Sinna. .

Die Gesammtzahl der Krieger mochte zwischen 2000 bis 2500 Mann, mit Gewehren und Speeren bewaffnet, betragen.

Am 30 September früh 6 Uhr brach ich von Kinabo auf, marschierte durch die Landschaft Uschiri, dann südlich Kerua (Leiki⸗ bona) zwischen Kerua (Leikturuy und Mrau hindurch und griff von der Ostseite an.

Um 8 Uhr Morgens begann der Angriff von seiten sämmtlicher Wadschagga. Ich hatte von vornherein die Absicht, die Askaris als zu gering an Zahl und der Kampfesart der Warombo unkundig (Grieg in unterirdischen Gängen und Höhlen), nicht in das Gefecht zu führen, sie vielmehr als persönliche Reserve zu benutzen. Um 11 Uhr war die Boma Leitkuru's genommen. .

Als Strafe für die Ermordung der beiden Europäer wurden drei gefangene Romboleute gehängt, ein großer Theil der Hütten nieder, gebrannt, Bananenschamben niedergeschlagen und das auffindbare Vieh mitgenommen. .

Die Verluste betrugen nach Angabe Mareale's auf feindlicher Seite etwa 104 Todte und viele Verwundete. Auf deutscher Seite 4 Mann todt und 10 verwundet. Von den Askaris wurde niemand verletzt. Für die Station wurden 20 Stück Rindvieh und 53 Stück Kleinvieh erbeutet. .

Der Häuptling Leikturu ist nach Useri geflüchtet, welche Landschaft den Befehl erhielt, ihn sofort auszuliefern. Der Leikturu, gehörige Theil der Landschaft Rombo⸗Kerua wurde zwischen den Häuptlingen Leikibona und Ngamene getheilt. Am 1. Oktober Nachmittags traf ich wieder bei Kinabo, am 2. Oktober in Marangu, am 4. Oktober in Meschi ein. Ich erlaube mir noch hinzuzufügen, daß die bestrafte Landschaft dieselbe ist, in welcher seiner Zeit Sergeant Schubert niedergestochen wurde.

Oefterreich⸗Ungarn.

Die Kaiserin ist vorgestern Abend von Wien nach Mira—⸗ mare abgereist, von wo Allerhöchstdieselbe sich gestern früh nach Algier einzuschiffen gedachte. Der Kaiser geleitete Ihre . zum Bahnhof und verabschiedete sich dort auf das herzlichste.

. Der Großfürst Sergius hat sich vorgestern von Wien nach San Remo begeben.

Das öst erreichische Herrenhaus hat vorgestern end⸗ gültig das Ratengesetz über die Vereinfachung der Berathung der Zivilprozeßordnung angenommen.

Die bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. im Aus⸗ zuge mitgetheilte Interpellation des Abg. Pazmandy im ungarischen Unterhause lautete:

I) Hat der Minister des Innern Kenntniß von der am 28. No⸗ vember in Hermannstadt abgehaltenen Versammlung rumänischer Wäbler, beziehungsweise von den dort gefaßten Beschlüssen? 2) Hat der Minister des Innern Kenntniß davon, daß laut dem Punkt 6 dieser Beschlüße die Abhaltung eines Kongresses sämmtlicher Nationalitäten des Landes beabsichtigt wird? 3) Hat der Minister des Innern Kenntniß davon, daß zur Vertretung der sogenannten rumänischen Interessen in Hermannstadt ein geheimes Comité gewählt wurde, welches im besonderen die Aufgabe hat, die Verbindung zwischen den ungarischen Rumänen und dem Auslande aufrecht zu erhalten und zu pflẽgen? 4) Was ist allen diesen Thatsachen gegenuber die Ansicht des Ministers des Innern, und was gedenkt er zu thun, damit endlich die Ruhe und der Frieden der ungarischen Staatsbürger vor den Umtrieben der Nationalitäten geschützt werden?

Der Minister des Innern Hie ronymi erwiderte, daß er noch keinen Bericht über die Versammlung vom 28. November erhalten habe; sollten die zur Ueberwachung der Versammlung entsendeten amtlichen Organe ihre Pflicht nicht gethan haben, so werde er aufs hren fh vorgehen. Die Regierung habe auch bisher alle präventiven und repressiven Maßregeln zur Eindämmung der Bewegung ergriffen, sie werde auch die Ein⸗ berufung eines Nationalitäten⸗Kongresses nicht gestat ten. Eine . Beantwortung der Interpellation müsse er sich noch vorbehalten.

Bei der Berathung des Budgets des Ackerbau⸗Ministeriums entwickelte der Ackerbau⸗Minister Graf Festetics die Grund⸗ züge für die Leitung des Ressorts. Die landwirthschaftliche Kalamität sei hauptsächlich auf das Sinken der Getreidepreise zurückzuführen; von einer förmlichen, die Landwirthschaft be⸗ drohenden Krise könne jedoch nicht die Rede sein. Die Kalamität

ei in ganz Europa eine allgemeine. Eine Beseitigung der⸗ elben sei am besten erreichbar durch Hebung der Produktion,

Verbesserung des Bodens, Verbilligung des Düngers, An⸗ schaffung von Veredlungssamen, Förderung der landwirthschaft⸗ lichen. Maschinenindustkie und Herbilligung des Kredit ber Gründung eines starken Zentralinstituts. Von der 3. der Kreditfrage hänge wesentlsch die Lösung der Arbeiterfrage ab, die vornehmlich eine Brotfrage sei. Der Minister stellte ein BViehversicherungsgesetz in Aussicht, ferner die Förderung der Regeneration des Weinbaues durch Vermehrung der Muster⸗ kulturen und Verbilligung des Anschaffungspreises von Wein⸗ reben, die Hebung der Pferde⸗ und Hornviehzucht und die Fort⸗ setzung der Flußregulierungsarbeiten.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer begann vorgestern die Generaldebatte über das Budget für das Jahr 1895. Der Deputirte Bouden oot (Rechte) bekämpfte die Einkommen⸗ steuer und verlangte Ersparnisse. Der Deputirte Cochin (Rechte) sprach gegen eine Erhöhung der Erbschaftssteuer.

Das Schwurgericht in Toulouse verhandelte in der vorigen Woche mehrere Tage über die bei den legislativen Wahlen im Jahre 1895 hier vorgekommenen Wahl⸗ fälschun gen. Aus den Aussagen zahlreicher Zeugen ergab sich, daß die Wahlfälschungen einflußreicheren Leuten als den gegenwärtigen Angeklagten zur Last fielen, die in der Mairie und besonders in der Präfektur beschäftigt seien.

Die Pariser Polizei nahm am Sonnabend wiederum Haussuchungen bei Trocart, Hefter und Portalis vor.

er „Intransigeant“ zieht in einem am Sonnabend er⸗ schienenen Artikel den Direktor im Ministerium des Innern Sainsène in die Erpressungs-Angelegenheit hinein. Letzterer hat infolge dessen gegen den „Intransigeant“ eine Verleumdungsklage angestrengt. eute wird die Unter⸗ suchung in der Erpressungsangelegenheit, die gestern geruht hatte, wieder aufgenommen werden. Wie verlautet, sind mehrere Vorführungsbefehle unterzeichnet, jedoch deren Ausführung aufgeschoben worden. Die Polizei hat Anweisung erhalten, sich für den Augenblick mit der Ueberwachung der verdächtigen Personen zu begnügen, damit ihre etwaige Flucht ins Aus⸗ land verhindert werden könne.

Rußland.

Der König und die Königin von Griechenland sind nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern Nachmittag von St. Petersburg abgereist; sie werden bis zur Grenze von ihrem Ehrendienst geleitet. Auf dem Bahnhof waren zur Ver⸗ abschiedung der Kaiser und die Kaiserin, mehrere Großfürsten, der König von Dänemark, der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Herzog von Jork sowie mehrere Minister und die Generalität anwesend. Am Abend erfolgte die Abreise des Königs und des Prinzen Waldemar von Dänemark, des Prinzen von Wales und des Herzogs von York. Auf dem Bahnhof waren bei der Abreise der Kaiser, die Kaiserin, sämmtliche Großfürsten und Groß fürstinnen sowie die Mitglieder der großbritannischen Botschaft und der dänischen Gesandtschaft zugegen.

Italien.

Der „Agenzig Stefani“ zufolge wurde am Sonnabend der neue serbische Gesandte Sto ic vom Minister des Auswärtigen Baron Blanc empfangen, wobei der Gesandte den Wunsch seiner Regierung zum Ausdruck brachte, mit Italien aufrichtig freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten; diesen Wunsch bezeuge seine Ankunft in Rom; der⸗ selbe werde eine, weitere Bestätigung erhalten durch die herzliche Aufnahme, welche der italienische Vertreter in Belgrad finden werde. Der Gesandte ersuchte schließlich den Minister, dem König Humbert sein Beglaubigungsschreiben überreichen zu dürfen.

Nach einer weiteren Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Belgrad hätte der König Alexander von Serbien die Absicht kundgegeben, den König von Italien im nächsten Frühjahr in Rom zu besuchen. .

Die spanische Regierung hat die italienische ersucht, den handelspolitischen modus vivendi zu ver- längern. Die italienische Regierung hat sich die Antwort vorbehalten.

Der Minister des Auswärtigen Baron Blanc und der japanische Gesandte haben den Vertrag über die Handels⸗ schiffahrt zwischen Italien und Japan unterzeichnet.

Die Blatter billigen im allgemeinen den Inhalt der Dekrete über die Organisation der Armee; „Opinione“ und „Diritto“ mißbilligen, daß die Reformen durch Dekrete eingeführt worden seien, und geben ihrem Bedauern über die sich immer mehr einbürgernde Schmälerung der parlamentarischen Rechte Ausdruck.

Spanien.

Der Ministerrath berieth gestern den Gesetzentwurf über die Revision des Zolltarifs. Das Kabinet rechnet dem „W. T. B.“ zufolge auf die Annahme des Entwurfs, da die diesen bekämpfenden Deputirten aus der Kammermajorität sich der Abstimmung enthalten würden.

Türkei.

Die „Agence de Constantinople“ bezeichnet die Nachricht als unrichtig, daß die türkische , mit dem bulgarischen Exarchat wegen Ernennung zweier bulgarischer Bischöfe verhandele.

Dänemark.

Der König wird sich dem W. T. B.“ zufolge nach seiner Rücklehr aus St. Petersburg zur Beisetzung der Prinzessin Louise zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg a ln ves, 5 Itzehoe begeben. .

Amerika.

Wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, erklärt der Stagtssekretär Gresham den Inhalt einer am Freita in New⸗York , Depesche aus Washington, wona der amerikanische Gesandte in Peking von 1. beünruhigenden dortigen Zuständen berichtet hätte, für durchaus unbegründet. Er . ein Telegramm dieser oder ähnlicher Art nicht erhalten. Von gutunterrichteter Seite werde mitgetheilt, 3 Japan auf die durch ö des amerikanischen Gesandten in Peking gemachten Friedensvorschläge Ehinas eine . Antwort ertheilt habe; allein China werde den

eweis liefern müssen, daß es den Willen und die Macht

habe, seine Anerbietungen zu erfüllen. ö

Einem in Buenos Äires verbreiteten Gerücht zufolge würden, wie W. T. B.“ meldet, Mitre und Pellegrini in das Kabinet eintreten.

Asien.

Das „Reuter 'sche Bureau“ meldet aus okohama, im Hauptquartier von Hiro schima sei Folgendes durch Anschlag bekannt gemacht worden: Am 28. 9. M. telegraphierte der Gouverneur von hie. der chinesische Zollkommissar Detr ing wünsche eine Unterredung mit dem Premier⸗Minister Grafen Ito und überbringe ein Schreiben Li-Hung— Ts ange Der Sekretär des Grafen Ito habe sich darauf na obe begeben und Detring venachrichtigt, daß der Premier⸗Minister die gewünschte Unterredung ver— weigere, wenn Detring nicht gehörig accreditiert sei. Außer— dem sei das von Detring überbrachte Schreiben mit der Be⸗ merkung zurückgesandt worden, die Verhandlungen könnten nur durch einen berufenen Gesandten geführt werden. Detring habe darauf in einem Privatschreiben an den Premier⸗-Minister in Abrede gestellt, daß er von Li⸗Hung⸗Tschang gesandt worden sei.

Eine in Washington eingetroffene Depesche aus Tokio meldet, daß der japanische Minister des Auswärtigen die Gegenforderungen Japans dem amerikanischen Gesandten Dun mitgetheilt habe, der sie dem amerikanischen Gesandten in China Denby übermitteln werde. Ueber die Verhand⸗ lungen werde das größte Geheimniß bewahrt, doch nehme man an, daß die japanischen Vorschläge von denen Chinas n n, in dem Betrage der verlangten Entschädigung, owie in der Forderung einer Reihe drückender Garantien ab⸗ wichen, unter denen sich die Besetzung von Port Arthur bis zur Erfüllung des Friedensvertrages befinde.

Afrika.

In Paris eingetroffene Meldungen aus Tanger be— sagen, daß die Schwierigkeiten zwischen Marokko und Italien beigelegt seien. Der Sultan habe eine Kommission ernannt, die sich nach Livorno begeben solle, um das für Rechnung des Sultans in Italien gebaute Panzerschiff zu übernehmen. Die Zollbehörde in Tanger sei angewiesen worden, die Kosten für das Panzerschiff und die von Italien geforderte Entschädigungssumme auszuzahlen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach § 11 des Baufluchten gesetzes vom 2. Juli 1875 tritt mit dem Tage der Offenlegung des Bebauungsplans die Be— schränkung des Grundeigenthümers, daß Neubauten, Um- und Ausbauten über die Fluchtlinie hinaus versagt werden können, end⸗ gültig ein. Diese Bestimmung findet, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, V. Zivilsenats, vom 22. September 1894, auch Anwendung auf die Fortsetzung konsentierter und angefangener Bauten selbst wenn der Rohbau bereits vollendet und nur noch der innere Aus⸗ bau vorzunehmen ist = dergestalt, daß kraft dieser Vorschrift die ertheilte Bauerlaubniß zurückgezogen und dadurch die Vollendung des Baues verhindert werden kann. Es war davon auszugehen, daß der Bauunternehmer durch die Ertheilung der polizeilichen Bauerlaubniß ein unwiderrufliches und unentziehbares Recht auf die Ausführung des Baues nach Maßgabe der ertheilten Erlaubniß nicht erwirbt. Es kann aber rechtsgrundsätzlich keinen Unterschied begründen, ob bei Ein— tritt des Hindernisses mit dem Bau schon begonnen war oder nicht. In diesem wie in jenem Fall wird die der ursprünglichen Versagung leichstehende Zurücknahme der Bauerlaubniß durch die gesetzliche , , n des § 11 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 gedeckt. Ist aber dem Berufungsrichter grundsätzlich darin beizutreten, daß die Eigenthumsbeschränkung des S 11 des Gesetzes auch gegenüber einem mit polizeilicher Er—⸗ , schon in Angriff genommenen Bau wirksam wird, so kann es rechtlich auch keinen Unterschied machen, in welchem Stadium der während seiner Ausführung von einer Fluchtlinienfestsetzung betroffene Bau sich befindet, und es muß dem Berufungsrichter ferner auch darin beigestimmt werden, daß auch der innere Ausbau eines schon unter Dach gebrachten Gebäudes unter die Vorschrift des § 11 a4. a. O. fällt, sofern dadurch die Ausführung des inzwischen festgesetzten Be— bauungsplans verzögert oder erschwert werden würde.“ (10194)

Nach §z N der Zivilprozeßordnung können Recht sanwalte durch das Prozeßgericht auch von Amtswegen zur Tragung derjenigen Koften verurtheilt werden, welche sie durch grobes Verschulden veranlaßt haben. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs⸗

ericht, J. Zivilsenat, durch Beschluß vom 13. Oktober 1894 ausge⸗ Prechen, daß die durch persönliches grobes Verschulden eines General Subfstituten des Rechtsanwalts veranlaßten Kosten dem ver⸗ tretenen Rechtsanwalt aufzuerlegen sind. „Bei Entscheidung der Frage ist davon auszugehen, daß, da F 29 der Rechtsanwaltzordnung den Anwalt verpflichtet, in Fällen längerer Abwesenheit für seine Stell⸗ vertretung zu sorgen und den Vertreter dem Gericht, bei welchem er zugelassen ist, und dem Amtsgericht zu benennen der Vertreter eines Rechtsanwalts in Abwesenheitsfällen sowohl dem Gericht en, . wie im Verkehr mit dem rechtsuchenden Publikum ausschließlich als die Person des Rechtsanwalts repräsentierend in Betracht kommt. Ist dies aber der Fall, so erscheint es gerechtfertigt, Verfehen der oben bezeichneten Art, wenn sie persönlich auch nur dem Vertreter zur Last fallen, im Verhältniß zur Partei und dem Gericht gegenüber als Versehen des Anwalts zu behandeln“. (63/94)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Das Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni 1891 stellt vier Gewerbe⸗ steuerklassen auf, welche nach der HShe des Jahresertrages oder nach dem Werthe des Anlage- und Betriebskapitals bestimmt sind. Ferner sind Sin fg für ö, Klasse (höchste mittele geringste Sätze) bestimmt und daneben ist im s 15 Rr. 2 festgesetzt, daß mit Ausnahme derjenige Betriebe, welche bei ge— ringerem als dem für die betreffende Klasse maßgebenden Ertrage wegen der Höhe des Anlage⸗ und Betriebkapitals der Klasse zu—⸗ gebören', die Steuer des einzelnen Gewerbebetriebes den Satz von 0 des jährlichen Ertrages unter Berücksichtigung der für die betreffende Steuerklasse ulässigen Steuersätze nicht über⸗ steigen darf. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗-Ver⸗ waltungsgericht, VI. Senat, durch Entscheidung vom 27. September 1894 ausgesprochen, daß auch bei Betrieben, welche wegen der Höhe des Anlage- und Betriebskapitals einer Klasse zu—

ehören, die Steuer nicht den Satz von 1 des Jahregertrages äbersteigen darf, wenn der Ertrag nicht unter dem , des geringften Steuersatzes der betr. Klasse sich hält; ist aber der Jahresertrag ein gerin erer, so ist jedenfalls nach dem geringsten Stguersatz der Klasse die Steuer zu leisten. Beispielsweise die Klasse 11J. umfaßt die Betriebe mit einem jährlichen Ertrage von 0900 -=- 20 000 S6, oder mit einem Anlage⸗ und Betriebskapital im Werthe von 30 009 bis 150 900 M und die zulässigen geringsten und höchsten Steuersätze in Klasse IJ betragen 32 bis 192 6 Ist nun der Jahresertrag eines Betriebs mit 50 9000 S Anlage⸗ und Betriebskapital 3200 6 oder mehr, so ist die Steuer mit 180 oder dem nächstniedrigen Steuersatz zu entrichten; ist der Jahresertrag weniger als 3200 , so sind 32 (der niedrigste Steuersatz der Klasse III) zu entrichten. In dem zu Grunde liegenden Falle war ein Gewerbebetrieb mit einem Jahresertrag von 600 M lediglich wegen des 3000 S übersteigenden 6 und Betriebskapitals in der Klasse IV mit 12 M besteuert. Die Berufung des Zensiten gegen

diese Besteuerung bei der Bezirksregierung hatte keinen , aber auf seine Beschwerde beim Ober⸗Verwaltungsgericht ermäßigte dieses die Steuer auf 4 6 (den nächstniedrigeren Steuersatz von 15,0 des Ertrages), indem es begründend ausführte: Nach der Wortfassung des 5 15 3.2 des Gewerbesteuergesetzes liegt es nahe, die Eingangs⸗ worte mit Ausnahme derjenigen Befriebe“ u. s. w. auf den ganzen Inhalt des ersten Satzes im § 15 Nr. 2 a. a. O. zu beziehen, diesen 85 also dahin zu verstehen, daß das hier ausgesprochene Verbot der Besteuerung über 10o des Ertrages hinaus auf diejenigen Be⸗ triebe, welche der betreffenden Klasse nur . des Anlage⸗ und Betriebskapitals angehören, überhaupt keine Anwendung finden soll. Dagegen zwingt die Wortfassung keineswegs zu einer solchen Auslegung. Vielmehr kann die k sprachlich auch dahin verstanden werden, daß das Verbot der Besteuerung über 1 0o hinaus für die betreffende Klasse wegen der Ertragshöhe angehörenden Betriebe ein absolutes., uneingeschräͤnktes sein, dagegen für die der Klasse nur wegen des Anlage⸗ und Betriebskapitals zugewiesenen Be⸗ triebe zwar im allgemeinen gelten, aber eine durch die Bemessung eines gesetzlichen niedrigften Steuersatzes bedingte Einschränkung er⸗ leiden soll. Bei der aus der Wortfassung sich ergebenden Unklarheit kann die Auslegung nur nach dem Sinne und der Absicht des Gesetzes geschehen und hiernach ist die allgemeine Geltung des im § 15 Nr. 2 a. a. O. ausgesprochenen Verbots mit der zuvor gedachten Ein⸗ schränkung nicht zu bezweifeln... (VI. G. 71.)

Kunst und Wissenschaft.

Der bekannte Militär ⸗Ingenieur und Alterthumsforscher, Mitglied der Limes⸗Kommission, Oberst Karl August von Cohausen, ist, wie dem . W. T. B.“ heute aus Wiesbaden gemeldet wird, im DZ. Lebensjahre gestorben. Herr von Cohausen unternahm in den Jahren 1850 und 1851 Ausgrabungen von alten Verschanzungen und Gräben auf dem Hunsrück und wurde im Jahre 1871 zum Konservator der lterthümer in Wiesbaden ernannt. Im Auftrage des Kaisers Napoleon III. stellte er für dessen „Leben Cäsar's“ im Jahre 1862 archäologische Untersuchungen im Maas⸗ und Rheinland an. Seit 18765 gehörte er dem Verwaltungsrath des Römisch⸗Germanischen Museums in Mainz, seit 1885 auch dem des Germanischen Museums in Nürnberg an. Außer zahlreichen anderen Arbeiten veröffentlichte Cohausen: „Cäsar's Rheinbrücken' (Leipzig 1867), .Der Römische Grenzwall in Deutschland, militärische und technische Beschreibung! (Wiesbaden 1884) und „Die Alterthümer im Rheinland“ (Wiesbaden 1890.

Land⸗ und Forstwirthschaft. Saatenstand in Spanien.

In den meißsten 3 Spaniens hat die Bestellung der Felder unter günstigen Witterungsverhältnissen stattgefunden, und die jungen Saaten weisen schon an manchen Orten einen recht erfreulichen Stand auf. Ueber Mangel an Feuchtigkeit wird nur in einzelnen Distrikten geklagt.

Ernteergebnisse in Schweden.

Ueber den Ausfall der diesjährigen Ernte in Schweden geht uns folgende Zusammenstellung zu: Ertrag über (4) oder unter (—) dem Durchschnitt hl der letzten 10 Jahre. 1473 600 100 600 6h96 h00 98 200

Weizen, Winter⸗ Sommer⸗

Roggen, Winter⸗ Sommer⸗

3 399 300 537100 79 200 282 800

Kartoffeln 15 888 600

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Preußen.

Reg. Bez. Oppeln. Der Regierungs⸗Präsident bat unterm 22. November 1894 die Verordnungen vom 25. Jul, 28. September und 24. Oftober d. J, betreffend die Meldepflicht der aus den als Choleraherde erklärten galizischen Bezirken zugereisten Personen, sowie das Verbot der Einfuhr von Leibwäsche u. s. w. (vergl. R. A.“ Nr. 1865, 237 und 259 vom S. Auguft, 8. Oktober und 2. Nobember 1894) auf die von dem Kaiserlich Königlich österreichischen Minifterium des Innern als Choleraherde erklärten galizischen Bezirke Bobrka, Brze⸗ zany und Brody ausgedehnt, dagegen für die als cholerafrei erklärten Bezirke Chrzanow und Wieliezka und die Stadt Krakau aufgehoben.

Portugal.

Durch Verfügung des eg ung portugiesischen Ministeriums des Innern sind die Häfen von St. Petersburg. Narva, Kronftadt und des Finnischen Meerbusens seit dem 10. v. M. für rein von Cholera erklärt worden. (Vergl. . Reichs⸗Anz.“ Nr. 169 vom 12. Juli und Nr. 189 vom 13. August d. J.)

Handel und Gewerbe.

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat November d. J. 1616 005 600 M abgerechnet gegen 1 651 897 4900 S im Oktober d. J, 1 506 688 200 60 im November 1893, 1 326 973 600 S im November 1892 und 1418035 300 S6 im November 1891.

Nach einer Verordnung der Lokalregierung von Malta ist die Einfuhr von Kartoffeln aus Großbritannien und Irland dorthin verhoten; zur Zufuhr von Kartoffeln aus allen anderen Ländern bedarf es eines vom britischen Konsul des Orts, aus welchem die Kartoffeln stammen, auszustellenden Ursprungszeugnisses.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 1. d. M. gestellt 11 623, nicht recht- zeitig gestellt 253 Wagen. In Oberschlesien sind am 30. v. M. gestellt 4556, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

. Zwangs -Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin stand am 1. Dezember das . Wasserthorstraße 38 belegen, der

Wittwe Clara Dollfuß gehörig, zur Versteigerung; Nutzungswerth 9840 SM; für das Meistgebot von 168 100 S wurde die Luisen“ städtische Genossenschafts⸗ Bank, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Wasserthorstraße 22, Ersteherin. Vertagt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des J 52, dem Fräulein Agnes Sommer⸗ urg gehörig.

Beim En ig lichen Amtsgericht 11 Berlin stand das im Grundbuch von Schönerlinde Band 9 Blatt Nr. 283 auf den Namen des Mühlenbesitzers Gustav Marzahn eingetragene, zu Schönerlinde belegene Grundstück zur Versteigerung. glich 40,99 a; Nutzungswerth 139 ½ ; Mindestgebot 156 M; für das Meistgebot voön 7200 M wurde der Mühlenmeister C hristian Friedrich Wahse zu Schönerlinde Ersteher. der Zwangsversteigerung des im Grundbuch von Schöneberg

Das Verfahren

Band . i. D * . K einri e zu ne ngetragenen, zu e e, 17, belegenen reef ge, wird kw Termine am 17.23. Dezember d. J. fallen fort.

Berlin, 1. Dezember. Wochen bericht für Stäcte, Stärkefgrikgte und Hülsen früchte von Max Sa ber ky. la. Kartoffelmehl 174 17 14. a. Kartoffelstärke 171-176 4, IIa. Kartoffelstärkemehl 13 —16 M, feuchte Kartoffelstaͤrke Fracht Parität Berlin 9,59 6, Frankfurter Syrup⸗ Fabriken zahlen nach Werkmeisters Bericht fr. Fabrik 9, 10 6, gelber Syruy 19-191 A, Kap.⸗Syrup 2064 21 6. Kap. Export 214 2 06. Kartoff 8 194 20 46, do. Kap. 200-21 6, Rum-Kuleur 33 34 4,

ier⸗Kuleur 32 34 S6, Dextrin, gelb und weiß do. sekunda 21 22 , Weizenstärke (kleinst.) Weizenstãrte i 33— 35 , Hallesche 34—36 A, isstärke (Strahlen) 49— 50 M, . 148 66, Maisftärke 32— 34 M6, Schabestärke 30-31 „, Viktoria ⸗Erbsen 16—– 20 n. Kocherbsen 134 18 0. grüne Erbsen 14-19 „, Futtererbsen 124 —- 13 , inlãändische Bohnen 22— 24 ½, weiße Flachbohnen 24 —25 M6, ungaris Bohnen 19 —21 , galizische und rusfische Bohnen 17 19 AM, große neue Linsen 30 = 2 „, mittel Linsen 20 - 30 , kleine Linsen 14-20 M, Mohn, blauer 30 49 4, do. weißer 40-46 , Hirse, weiße 18— 20 , gelber Senf 20-26 MS, Hanfkörner 19 bis 20 6. Buchweizen 133 15 ƽ, Wicken 134 145 4½, Pferdebohnen 12— 12 166, Leinsaat 20-21 M, Mals loko 114 135 4. Kümmel 544 460 Mp, Leinkuchen 12 - 13 , Rapskuchen 114 12 , Roggenkleie 6 -= 7 6, Weizenkleie7— 7 „, pa. helle getr. Biertreber 28 - 3000 10-105 Mn, pa. Getreideschlempe 31— 353 0, 0 115 bis 125 S6, pa. Maisschlempe 40-42 124 135 M, pa. Malzkeime 8 94 M (Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 g.)

= BVom oberschlesischen Eisen⸗ und Zinkmarkt berichtet die Schles. Ztg.: Die allgemeine Lage des oberschlesischen Eisen= geschäfts ist infolge der mit . Woche spärlicher eingehenden Auf⸗ träge keine erfreuliche Das Roheisengeschäft zeigt das Gepräge der Vorwochen, der Absatz im Revier wird bei dem schwachen Be⸗ schäftigungsgrade der Walzwerke und Eisengießereien immer geringer, und nach auswärts ift er kaum noch erwähnenswerth. . Lage der Wglzwerke ist unverändert. Daß einzelne Werke noch leidlich beschästigt sind, liegt daran, daß sie für bevorzugte Qualitäten und Walzfabrikate noch einigen Absatz nach dem Auslande haben; im allgemeinen ist jedoch das Walzeisengeschäft sehr matt und die meisten Werke sind wegen Mangels an Aufträgen e, beschãftigt und gezwungen, mit einigen Walzenstrecken zu feiern. it der Ergaͤnzung der leeren Läger werden die Händler wohl erst nach Beendigung der Inventur anfangen; vorläufig beziehen sie nur diejenigen Quantitäten an Walzeisen, deren sie zum augenblicklichen Bedarf benöthigen. Stab⸗, Rund- und Flacheisen wird gegenwärtig am meisten begehrt, während auf Fein⸗ und Fagoneisen sowie für die groben Sorten wenig Aufträge eingehen, sodaß ein Theil dieser Sortimente auf das Lager gebracht werden muß. Grobbleche blieben weiter vernach⸗ lässigt, während für Feinbleche immer noch ziemliche Nachfrage, besonders aus dem Auslande, borhanden ist. Die Stahlwerke ruhen fast gänzlich. Kleinere Stahlfabrikate werden eher noch in Auftrag gcgen, jedoch unzulänglich für einen regelmäßigen und lohnenden Betrieb. Maschinenfabriken und ,, sind nach wie vor nur mäßig beschäftigt, während Draht. und Nägel⸗ werke ungeschwächt weiter arbeiten, jedoch größtentheils auf Vorrath. Im Betrieb der Eisengießereien ist in letzter Woche eine Aenderung nicht vorgekommen. Das Rohzinkgeschäft nahm in ver⸗ flossener Woche auf Grund besserer Berichte eine festere . an; von Händlern ift für Walzzink 1 M pro 100 kg mehr gefordert worden.

Verdingungen im Auslande.

Belgien.

19. Dezember, 11 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung von ge— wöhnlichen Röhren und gezogenen Eisenröhren für Dampfkessel der Staats Packetboote in Ostende in einer Abtheilung (Speziallastenheft Nr. 27), Sicherheitsleistung: 3000 Fr.

Näͤchstens. Börse in Brüssel: Lieferung von 2 Drehscheiben von 16,50 m Durchmesser für Lokomotiven in 3 Abtheilungen. Sicher⸗ heitsleistung: 750 Fr. für jede Abtheilung.

Nächstens. Ebenda: Lieferung von metallenen Signalmasten mit Hebelarmen und Zubehörstücken in 2 Abtheilungen. Sicherheits- leistung: 2000 bezw. 960 Fr.

Nächstens. Ebenda: Lieferung von Distanzsignalen, Haltescheiben, Rangierapparaten. Drahtleitungsrollen, Kabeln aus galvanisiertem Stahldraht und Drahtverbindungsröhren in 3 Abtheilungen. Sicher⸗ heitsleistung So0 bezw. 720 und 120 Fr.

Verkehrs⸗Anstalten.

Vom 1. Januar 1895 ab werden im Verkehr zwischen Deutsch⸗ land und den Postanstalten des Deutsch⸗Ostafrikanischen Schutzgebiets neben dem bestehenden Austausch von Postpacketen bis 5Eg auch schwerere Packetsendun gen ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 19 Kg zugelassen. Die Beförderung dieser Sen⸗ dungen erfolgt ausschließlich auf dem Wege über Hamburg mittels der Reichs⸗Postdampfer der Deutschen Ostafrika⸗Linie. Das Porto ist stets vom Absender für die ganze Beförderungsstrecke zum voraus zu entrichten. Dasselbe setzt sich zusammen aus dem innern deutschen, nach der Ent⸗ fernung und dem Gewicht zu berechnenden Porto für die Beförderung zwischen dem deutschen Aufgabe⸗ bezw. Bestimmungsort und Hamburg, sowie aus einem festen Portosatz von 40 3 ö. die Beförderung zwischen Hamburg und den Postorten in Deutsch⸗Ostafrika.

Der Postdampfer Obdam“ der Niederländisch⸗Ameri-⸗ kanischen Dampfschiffahrts-⸗Gesellschaft ist am 30. No⸗ vember in New⸗JYork angekommen.

Bremen, 2. Dezember. (W. T. B.) Nord deu tscher Lloyd. Der Reichs ⸗Postdampfer Hohenzollern! hat am 30. Nobember Abends Vlissingen passiert. Der Postdampfer S. H. Meier hat am 39. November Abends Las Palmas passiert. Der Post⸗ dampfer Stuttgart“ ist am 30. November Abends in Balti⸗ more angekommen. Der Reichs Postdampfer Gera“ ist am 1. De- zember Vormittags in Aden .

London, J. Dezember. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer »Tantallon Castler hat Freitag auf der Heimreise Plymouth passiert. Der Castle⸗Dampfer Harlech Ca stle⸗ hat Freitag auf der Ausreise die Kangrischen Inseln passiert. .

Ostende, 1. Dezember. (W. T. B) Der Postdampfer Marie Antoinette“ ist in dem hiesigen Hafen eingrtroffen. Die I36 an Bord befindlichen Passagiere sind wohlbehalten.

Konstantinopel, 1. Dezember. * T. B.) Von dem Neubau der Anatol ischen Eisenbahngesellschaft Eskichebir⸗ Konig sind die Arbeiten der ersten Theilstrecke bis Alayund · Kutahia, ; ca. 2. km, der Regierungskommission zur Abnahme unterbreitet worden.

Theater und Mnusik.

Königliches Schauspielhaus. ;

Die erste Aufführung von Richard Skowronnek's neuem Lustspiel Halali? fand am Sonnabend eine sehr freundliche Auf⸗ nahme. r Verfasser gehört nicht zu den Kampf weckenden und Schule machenden Dichtern, die in selbstbewußter Kraftfülle und in Jugendmuth a neuen Zielen streben. Er bewegt . auf den

alten bekannten Pfaden des gemüth⸗ und humorvollen Lustspiels, auf denen die Moser, Schönthan und Kadelburg dem Erfolge nachgegangen sind. Hier findet auch Richard Skowronek, mit bemerken werthem Talent anheimelnde und wirkungsvolle Lustspielmotive; einfache, gute